1941 / 117 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

3600 N AÆ, zahlbar am 12. März 1925

bei der Reichsbankhauptstelle Königs-

für kraftlos erklärt.

Fifchhausen, den 24 April 1941. Amtsgericht.

E Vefsentliche Zustellungen.

[7149] Oeffentliche Zustellung.

Anna Bertha Elias

Sanderslebén, Bahnho Klöppel, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- Uhlemann in l , gegen ihren Jsrael Elias, unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe S 49 Eheges. adet den Beklagten i : Verhandlung des Rechtsstreits vorx die . Zivilkammer Chemniß auf den 20. August 1941, vorm. 10/2 Uhr, mit derx _Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Ge- Rechtsanwalt

berg (Pr),

Kaufmannsehefrau eb. Schmidt in str. 19 bei Karl

anwalt Dx. ; Aeußere Johannisstr. Ehemann Kurt Mori

mündlichen

Landgerichts

zugelassenen Prozeßbevollmächtigten lassen. Aktenzeihen 1 R 79/41.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle : des Landgerichts,

Kraftfahrer “Dienstverpflichteter in Wasseralfingen, gt gegen Olga Ladur- ner, geb. Schäfer, zuleßt in Meran, ‘auf Ehescheidung aus § 49 des Ehe- Ges. Verhandlungstermin: 22, 1941, 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen/Jagst. Geschäftsstelle des Landgerichts.

Kx. Aalen, fla

4 R 64/41.

er Schiffszimmermann Augusk Wilhelm Karl Fischer, Ham- burg 26, Grevenweg 127 hptr. b. Fvand- sen, klagt gegen seine Ehefrau Wilhel- mine Frieda Friederike Fischer, geb. Schlämann, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 10. Juli 1941, 9/2 Uhr, vorx dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 4. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7153] Oeffentliche Zustellung. Der komm. Verwalter Waldemar Reinhold in Strelno, Her- mann-Göring-Straße 3, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. O. Roe- mer in Hohensalza, klagt gegen die Ehe- frau Ottilie Elvira Reinhold geborene Goldingen, Straße 19, Lettland, auf Ehescheidung aus § 49 deutschen Ehegeseßzes. Kläger ladet die Beklagte zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkamer des Landgerichts Hohensalza 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Rechtsanwalt evollmächtigten ie Einlassungsfrist Wochen festgeseßt worden. Hohensalza, den 15, Mai 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[7154] Oeffentliche Zustellung. Chemiehilfswerkerin Kowanko geborene Jana in Hirschberg Hermann-Göring- Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schlaegel in Hirsch- Riesengebirge,

2 R. 84/40.

Gericht zu- als Prozeß-

Riesengebirge,

Kunstzeichner Wladimir Kowanko, früher in War- unbekannten wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, auf Grund der §8 47 und 49 des Ehe- geseßes die Ehe der Parteien zu schei- den, den Beklagten für den alleinschul- digen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechts- vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Hirshberg im Riesen- irge auf den 26. August 1941, r, mit der Aufforderung, \ih einen bei diesem Rechtsanwalt als Prozeßbe- vollmächtigten ‘vertreten zu lassen.

im Riesengebirge, den

Aufenthalts,

Gericht zuge-

Hirschberg 14. Mai 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[7155] Oeffentliche Zustellung. 7 R 115/40. Die E

hefrau Anna Frank

Kronshagen, Prozeßbevollmä cl Móöllex 1 in hemann, den frühe- anz Frank, wohn-

Rechtsanwalt Ca klagt gegen ihren E ren Eisendreher Fr

ork, Amerika, mit dem cheidung der am 8. Of- geschlossenen

ronse, New Antrage auf S in Malente Die Klägerin ladet den Beklag- zur mündlichen Verhandlung des tsstreits vor die 7, Zivilkammer in Kiel auf den vormittags Aufforderung, si sem Gericht zuge- enen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Kiel, den 16. Mai 1941.

* Geschäftsstelle ‘7 des Landgerichts.

des Landgerichts 2, September 10 Uhr, mit der durch einen bei die

Reichs. unnd Staatsanzeiger Nr. 116 vom 21, Mai 1941. &. 4

[7156]

S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe.-Nr. 633/38)

auf, ihren Betrieb Kilophot, Fabrik

otographisher Papiere und Kunst- e E Oswald Fuchs-Robetin, Wien, 19.,, Muthgasse 64 a, einschließ- lih dex Liegenschaften E.-3. 690 und E.-Z. 723 des Grundbuches Nußdorf, der Firma Kilophot, Fabrik photogra- phischer Papiere und Kunstanstalt Fng. Oswald Fuchs-Robetin, bis zum 31, Mai 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht be- willigt.

Wien, den 16. Mai 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

Im Auftrage: Dr. v. Pei,

[7151] Oeffentliche Zustellung. i Das am 14. Fuli 1928 geborene Kind Maria Anna Elisabeth Opiy früher Klose —, geseßlih vertreten durch das Kreisjugendamt in Mörs, Prozeßbevoll- mächtigter im Armenrecht: Fugendamt in Geldern, klagt gegen den Melker Jakob Klaver, geb. am 29. 9. 1874 in Wydewormer (Holland), früher im Stenden, Rahm 33 bei dem Landwirt Beyen, wegen Unterhaltsforderung mit dem Antrage, 1. festzustellen, daß der Klägerin für die Zeit vom 14. 7. 1936 bis 31, 3. 1941 auf Grund des voll- streckbaren Urteils des Amtsgerichts Geldern vom 11. 10. 1928 ein Anspruch auf Zahlung von 1697,— NKxXK an rück- ständigen Unterhaltskosten zusteht; 2. das Urteil für a vollstreckbar zu erklären; 3, dem Beklagten die Klage und das Urteil im Wege der öffentlihen Zustellung zuzustéllet: 4. der Klägevin das Armenreht zu be- willigen. Zur mündlichen Ver andlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Geldern auf den 26. Juni 1941, vormittags 10 Uhr, geladen. C 59/41, Geldern, den 7. Mai 1941. Amtsgericht.

[7157]

Jch gebe dem Juden Fng. Emanuel Israel Klausner, zuleßt Wien, 2,, Fran- zensbrückenstraße 21, jeßt unbekaunten Aufenthaltes, auf Grund der Verord- nung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12, 1938, RGBl I S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38), auf seine Rechte an dem österreichishen Pa- tent Nr, 138 498 bis zum 31. Mai 1941 zu veräußern. Eine Verlänge- rung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 16. Mai 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

Jm Auftrage: Dr. v. Peichl.

[7158]

Jh gebe den Juden Hans Jsrael Lederer und Maria Sara Lederer, beide Wien, 19., Himmelstraße 49, auf Grund der Verordnung über den Einsatz des jüdishen Vermögens vom 3. 12, 1938, RGBIl. 1 S._1709 (GBl. f d, L Oe. Nr. 633/38), auf, die in ihrem Be- siy befindlichen Aktien der Väterländi- schen Liquer-, Rum- und Spirituosen- sabriks A.-G. (Hazay A.-G.), Budapest, bis zum 31, Mai 1941 zu ver- äußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 16. Mai 1941.

Der Reichsftatthalter in Wien.

Jm Auftrage: Dr. v. Peichl.

[7159]

Ih gebe der Aktiengesellschast Jungbunzlauer Spiritus- und cher mische Fabrik, Wien, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des jüdi- hen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBIl. T S, 1709 (GBl. f. d-L De Nr. 633/38), auf, die in ihrem Besiß befindlichen 278 Stü Kesselwagen bis zum 6. Juni 1941 zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 16. Mai 1941.

Der Reichsftatthalter in Wien.

Jm Auftrage: Dr. v. PeibVl,

s [ Jch gebe der Stärke- und Dextrin-

fabriken Ges. m. b. H., Wien, auf

Grund der Verordnung über den Einsag W Grund der

des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 RGBl. 1, S. 1709 (GBl. f. d. L. e. Nr. 633/38) auf, alle ihre Ver-

von vier Wochen zu veräußern un die Ges. m, b, H. ordnungsgemäß ahb- zuwickeln. Eine Verlängerung der Frijt wird nicht bewilligt.

Wien, den 17, Mai 1941.

Der Reichsftatthalter in Wien.

Im Auftrage: Dr. v. Peichl.

[7161]

mögensterte innerhalb einer A

O gebe dem Juden Hans srael Le e 49, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des Len Vermögens vom

GBl. 1 S. 1709 (GBIl: f. d. L, Oe. Nr. 633/38), auf, sämtliche Vermögenswerte innerhalb einer Frist von vier Wochen zu veräußern und die Firma J. G. Lederer, Wien, ab- zuwickeln, Eine Verlängerung der Frist

erer, Wien, 19.,, Himmelstra

3. 19. 1938,

wird nicht bewilligt. Wien, den 17. Mai 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Jm Auftrage: Dr. v. P e i ch1.

Deffentliche Betkanntmachung. nung über den jüdischen Einsaß vom 3, De- gebe ih den nachstehend genannten Juden, die fenthaltsort unbekannt ist, auf, ihre Grund- und lastenfrei an die Deutsche Ansiedlungs- zu verkaufen:

Jh gebe der Jüdin Gertrude Sara Fuchs-Nobetin, Wien, 18,, Glanzing- gasse 38, derzeit unbekannten Aufent- haltes, auf Grund der: Verordnung über den Einsaß des jüdishen Ver- mögens vom 3. 182. 1938, RGBl. 1,

Auf Grund des zember 1938+ (R.-Ges.-Bl. S. 1709) abwesend sind und deren derzeitig stücke bis zum 30. Juni 1941 pfand- gesellschaft m. b. H. in Karlsbad-Fischern

§ 6 der Verord

Grundbuch

Karl JFsrael Heller Ernst Fsrael Heller Heinri Jsrael Heller Rudolf Zsrael Kohn Kamilla Sara Kohn Sidonie Sara Reich

Kolleschowiß

Richard JZsrael Reich Zdenka Sara Reich

Josef Jsrael Reich

Karl Jsrael Lüftschit

Liegt mir bis zum genannten Tage ein geeigneter Kaufvertrag nicht vor, so t die Einseßung eines Verkaufstreuhänder

Beschwerde is innerhalb von den 16, Mai 1941. lter im Sudeten

Im Austrage:

14 Tagen gegeben,

gau als Dbere Siedlungsbehörde. (Unterschrift).

zu 2 seitens des Beklagten zu 1. mündlichen Verhandlung des Rechts- streits werden die Beklagten vor das gericht in Berlin, Neue Friedrih- e 12/15, auf den 11, August 1941, 11 Uhr, 1. Stockwerk, Quer- 7, Zimmer 171, geladen.

erlin, den 12, Mai 1941.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin. Abt. 23.

Reichenber Der Reichsstatt

gebe dex Verlassenschaft nach Israel Lederer auf Grund der Verordnung über den Einsaß des hen Vermögens vom 3, 192, 1938, l. 1, S. 1709 (GBl. f. d. L: Oc Nr. 633/38), auf, ihre Vermögenswerte innerhalb einer Frist von vier Wochen zu veräußern und die Firma Stärke- und Dextrinfabriken Ges, m. ordnungsgemäß : gerung der Frist wird nicht

Wien, den 17. Mai 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Jm Auftrage: Dr. v. Peihchl,

abzuwickeln. —— [7148] Oeffentliche Zustellung.

11A e Al old Müller in Berli Straße 92, K klägers, P

Jn Sachen des Leo- n N 58, Danziger lägers und Berufungs- rozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt R. Kuhns, Berlin W 35, Tier- traße 34 a, gegen 1. Frau Re- Hahn geb. Kalmus, 2. deren Ehe- Maximilian Hahn, betde wow (Polen), kannten Aufenthalts in Ru klagte und Berufungsbeklagt Kläger gegen das am 830. 1940 verkündete Urt Berlin Beru

Jch gebe der Jüdin Maria Sara Lederer, Wien, 19,, Himmelstraße 49, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3. 12, 1938, RGBL. 1, S, 1709 (GBl. d, L. De Nx. 633/38); auf, three Vermögenswerte innerhalb einer Frist von vier Wochen zu veräußern umd die Firma Stärke- und Dextrinfabri- . m. b. H,, Wien, abzuwickeln. erlängerung der nicht bewilligt.

Wien, den 17. Mai 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien. Im Austrage: Dr. v. Peichl,

mann Dr, früher in L

eil des Landgerichts fung eingelegt mit dem , unter Abänderung des ange- n Urteils die Bekla lung von 35 000,— 1. September 1939, den Be- 2 zur Duldung der vollstreckung in das eingebra efrau, Beklagten zu 1, zu ver- Kosten des Zur münd- es Rechtsstreits

urteilen und ihnen die Rechtsstreits aufzuerlegen. lihen Verhandlung werden die Beklagten vorx das Kam- Elßholzstraße immer 366, L, vormittags 11 Uhr, er Aufforderung, einen zugelassenen hrer Vertretung zu

Aktiengesellschaft Jungbunzlauer Spiritus- chemische Fabrik, Wien, auf Grund über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3, 12, 1938, RGBl. 1, S, 1709 (GBl. f. d. L, Oe. Nr. 633/38), auf, ihre Vermögenswerte Frist von vier Wochen zu veräußern und die Firma Stärke- und Dextrinfabriken Ges. m. ordnungsgemäß l Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt.

Wien, den 17. Mai 1941.

Der Reichsstatthalter in Wien.

Im Auftrage: Dr. v. Peichl,

der Verordnung 11. Juli 19

eladen mit Òd Kammergericht Rechtsanwalt mit i

Berlin, den 13. Mai 1941, Die Geschäftsstelle des Kammergerichts.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

Auslosung ommerscher landschaftlicher

Pfandbriefe. Grund der Sazungsbestimmun- ind am 15. Mai 1941 41/297 Pom- chaftliche Reichsmark- dbriefe Serie I[ zur Ba lung ihres Nennwertes zum 1. 1941 ausgelost worden. Wir fordern die Fnhaber a fandbriefe mit den noch inssheinen Nr. 3—20 und anweisungen in umlaufsfähigem Zu- lande zum obigen Einlösungstermin, pätestens aber bis zum 1. portofrei entweder: f a) an die Landschaftlihe Bank (Central - Landscha ank)“ zu Stettin, Paradeplay 40,

b) an die ‘Landschaftlihe Bank Brandenburg (Central-Landscha

play 6, oder

Aktiengesellschaft Jungbunglauer Spiritus- und che- mische Fabrik, Wien, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des jüdi- Vermögens vom . 1709 (GBl.

O gebe

f. d. L. Oe. auf, die in threm Besi

Nr. 633/38), Aktiengesell-

befindlihen Aktien der bunzlauec Spiritus- und bis zum 1 veräußern. Eine Ci der Frist wird nicht be-

Wien, den 16. Mai 1941. eihsftatthalter in Wien. Im Auftrage: Dr. v. Pei l.

mersche lan

shaft Ju uni 1941 z1

ugust 1941,

] Jh gebe der Firma Stärke- und Dextrinfabriken «„ Bartensteingasse 8, auf Verordnung über den Ein- saß des jüdishen Vermögens vom 3, 12. I S. 1709 (GBl. f. d. L. sämtliche Ver- ner Frist von

1938, RGBl. Oe. Nr. 633/ mögenswerte innerhalb ei 1 Wochen zu veräußern und die

J. G. Lederer, Wien, abzu- wickeln. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilli

8, Wilhelm-

e) an die Landschaftlihe Bank für (Central-Landschafts- tadt Rostock, Lange L

d) an die Deutsche Bank in Berlin P e ihrer Zweig-

Medckleñbur

t.

Mai 1941. ichsftatthalter in Wien. r. v. Peichl.

effentliche Zustellung. f Der Tischlermei Gustav Bruck in Berlin 'W tenstraße 4, Prozeßbevollmächtigter: tsanwalt Steppe in Berlin W Rankestr. 32, klagt gegen: Heimann, 2. dessen Ehe- frau Gertrud Sara Heimann, früher in Berlin-Chaärlottenburg, Mommsen- 7, mit dem Antrage auf gesamt- ahlung von 450,— A insen seit 4, Januar 1941

/ 8 oder an ein miederlassungen ode e) an die Deut

Jm Auftrage:

he Zentralgenossen- aftskasse, Berlin C 2, Am Z

che Staatsbank (See- erlin W 8,

egen Empfangnahme ihres Nenn- efern, widrigenfalls die er mit den in den ausgedrüdckten sen und mit ) ] hen ‘auf den- zur Verfügung ge-

aus 1/27 oder ?) an die Preu

1. den Dr.

Willy JFsrae y Z\ etrages einzuli

chuldnerische bst 4 i N G esen werden.

der Pfandbriefsinhaber erfolgt nicht

Für fehlende Zinsscheine wird der auf den einzelnen Zinsschein ent- fallende Barbetrag von dem Pfand- briefsfapital in Abguà gebracht.

Wenn die aufgefkündigten Pfand- briefe niht spätestens am 1. Augu]t 1941 eingeliefert sind, wird ihr Bar- bétrag auf. Gefahr und Kosten der aumigen Fnhaber von der Pommer- hen Landschaft zur Verfügung gehal- ten und die vorstehend bekanntgegebene Aus\hließung und Verweisung durch einen Beschluß festgeseßt werden.

Verzeichnis der ausgelosten 4'/2 % igen Pommerschen landschaft- lichen Reichsmark-Pfandbriefe Serie 11.

“_Stüdcke zu A:

3000,— Nr. 1 8 18 28 38 48 78 88 98 108 18 28 38 48 58 68 78 go de 208 18 28 38 48 58 68 78

1000,— Nr. 10008 18 28 38 48 58 68 78 88 98 108 18 28 38 48 68 78 88 98 208 18 28 38 48 58 68 78 88 98 308 18 28 38 48 58 68 78 88 98 408 18 28 38 48 58 68 78 88 98 508 18 28 38 48 58 68 78 88 98 608 18 28 38 48 58;

500,— Nr. 13008 18 28 38 48 68 78 88 98 108 18 28 38 48 58 78 88 98 208 18 28 38 48 58 68 88 98 308 18 28 38 48 58 68 78 98 408 18 28 38 48;

300,— Nr. 15008 18 28 38 48 58 68 78 88 98 108 18 28 38 48 58 68 78 88 98 208 18 28 38 48 58 68 78 88 98 308 18 28 38 48 58 68 78 408 18 28 38 48 58 68 78 88 98 508 18 28 38 48 58 68 78 88 98 608;

200,— Nr. 12008 18 28 38 48 58 68 78 88 98 108 18 28 38 48 58“ 68 78 88 98 208 18 28 38 48 58 68 78 88 98 308 18;

100,— Nr. 10008 18 28 48 58 68 78 88 98 108 18 28 38 48 58 68-78 88 98 208 18 28 38 48 58 68 78 88 98 308 18 28 38 48 58 68 78 88 98 408 18 28 38 48 58 68 78 88 98 308 18 28 38 48 38.

Den Juhabern der zum L. #. 1941 gelosten Stücke bieten wir die Möglichkeit, in Höhe des Nenn- wertes

4% Pommersche landschaftliche

Neichsmarkpfandbriefe Neihe L zum jeweiligen Börsenkurse käuf- lich zu erwerben. Anträge zum An- fauf sind bis zum 1. August 1941 an die Landschaftliche Bank für Pommern (Central - Landschafts: Vank), Stettin, Paradeplat- 40, zu richten. *

Stettin, den 16. Mai 1941. 4 Pommersche Generallandschaftsdirektion. Fließbach.

SRMEER R G? R E E D AZ 7. Aktien- gesellschaften.

[7191]

Verndorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp Aktiengesellschaft. Kundmachung.

Die 24. ordentliche Hauptvers- sammlung der Aktionäre der Bern- dorfer Metallwarenfabrik Arthur Krupp Aktiengesellschaft findet am Montag, dem 16. Juni 1941, 12 Uhr, in den Räumen des Verwal- tungsgebäudes der Berndorfer Metall- ivarenfabrik Arthur Krupp Aktiengesell-

schaft, Berndorf, Niederdonau, statt. Tagesordnung: , ; 1. Vorlage des Jahresabshlusses für das Geschäftsjahr 1940 mit den Be- rihten des Vorstandes und des Aufsichtsrats. y 2. Beschlußfassung über das Rech- nung8ergebnis und über die Ent- lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. i 3. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

4. Verschiedenes. L

Die Aktionäre, welche an dieser Hauptversammlung teilzunehmen wün- schen, werden eingeladen, die ihr Stimmrecht begründenden Aktien \pä- testens am 9. Juni 1941 bei der Creditanstalt-Bankverein, Wien, [., Schottengasse 6, oder bei der Finanz- ele DeE Fried. Exypp een,

e t, Essen, oder bei eine erre Notar während der üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Berndorf, am 20, Mai 1941.

Der Vorftaúd der

Berndorfer Metallwarenfabrik

Arthur Krupp Aktiengesellschaft.

58 68 78 88

Verantwortlih:

für den Amtlichen und Nichtamtlichen

Teil, den Anzeigenteil und für den

Verlag:

J. V.: Rudolf Lanb\ch in Berlin- Charlottenburg.

für den Wirtschaftsteil und den übrigen

redaktionellen Teil: Rudolf Lanbv\ch in Berlin-

Charlottenburg.

Druck der StenpiGen Verlags- und

Druckerei GmbH.. Berlin.

Drei Beilagen

und Duldun en Barbetrag -.verwi

in das einge

8vollstreckœung

rihtigung

(einshließlih Börsenbeilage und einer j; rats g Digur nes eilage).

Ti F wnd,

Deutscher Reichsanzeiger r Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer

Preußische

Erscheint an jedem Wochentag abends. Be monatlih 2,30 WAÆ einschließlich 0,48 A Bestellgeld; für Selb Alle Postanstaïlten ne die Anzeigenstelle SW 68, W Ausgabe fosten 30 gegen Barzahlung o

des Portos abgegeben. Fernspreh-Sammel-Nr.:

Itr. 117

Inhalt des amtlichèn Teiles. Deutsches Neich.

sonstige Personalveränderungen. gemäß § 8 des Lusftshutgesezes. Verbesserungen in ‘der geseßlichen Kranken-

fünfgespaltenen 55 mm breiten „_ tiner dreigespaltenen 92 mm breiten neigen nimmt an die Anzeigenstelle 32. Alle Druefau apier völlig drureif elche Worte etwa durh Fettdruæ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Befristete Anzeigen ei der Anzeigenstelle ei

g3ug8spreis durh die Post Zeitung8gebühr, aber ohne ftabholer bei der Anzeigenst stellungen an, in Berlin für Selbftabholer iThelmstraße 32 Einzelne Nummern dieser #//, ‘einzelne Beilagen 10 Hy. Sie werden nur der vorherige Einsendung des Betrages

,85 M, A

190 ÆA ich. elle 1,90 monatlich SW 68, Wilhelmstraße

fträge sind auf einseitig einzusenden, insbefondere ist darin auch an unterstrihen) oder dur hervorgehoben werden solle

bor dem Einrückungstermin b

einschließlich

üssen 3 19 3333. müssen 3 Tage

ngegangen sein.

1941

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Konto Nr. 1/1913 Postschectkkonto: Berlin 41821

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Berlin, Donnerstag, den 22. Mai, abends

Zu § 184 RVO. hauspflege kann unter den gleihen Voraus- gleichen Umfange wie Krankengeld

der Vertrieb von b) Kranken

(Buchst. a) gewähr Zit §187 N. 1 RVD.

Dauer - des Krankengeldbezuges und der Kran- ch die Saßzung bis zu einem e Weitergewährung über Zeit hinaus ist unter den beim saßungsmäßig nicht hst. a) zulässig.

Ernennungen und Bekanntmachung Erlaß über die versicherung. Bekanntmachung

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auspflege kann dur Jahr erweitert werden. die in der Saßung festgeseßte gleichen Vorausseßungen wie erweiterten Krankengelde (Br

Zu § 188 RVO.

d). Die Satzung kann für Versicherte, die auf Grund der 7 g innerhalb von zwölf Monaten be- zig Wochen Krankengeld oder n dafür bezogen haben, in einem neuen Versicherungsfalle, der im Laufe der nächsten zwölf Monate eintritt, die Gewährung von Kranken- sþflege auf die Gesamtdauer von chränfen, ‘wenn die

zu der dem Jnternationalen Uebereinkommen enbahn- Personen- und Gepäkverkehr bei-

8baren Schaßz-

gefügten Liste. Bekanntmachung über die 41/, 9 igen auslo upgen des Deutschen Bekanntmachung über die 4! Reichs von 1938, Zweite A ekanntmachungen über die

Teil I, Nr. 56, und Teil 1

Ing. Alfred Kostyrko, RL 3—41/45 Lißmannstadt (Warthegau),

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Reichs von 1935. /2 °soige Anleihe des Deutschen

Ausgabe des Reichsgesegzblatts, 1 Nr 208

Preußen.

ung des Regierungspräsidenten in Minden über ung von Vermögenswerten für Preußen,

Nmtliches.

Deutsches Reich. t“dem ordentlichen

t München die Goethe-! t verliehen.

Reichsversicherun reits für sechsur die Ersaßleistunge

RL 3—41/46

OA geld und Krankenhau dreizehn Wochen bes

durch dieselbe nicht behobene Krankhei in den Fällen jedo, in denen der fähig. Erkrankte nah vertrauensärztlichem n voraussichtlih ‘in absehbarer Zeit wieder ist die Gewährung von 8pflege auch über die int Frist hinaus unter den gleichen beim saßitngsmäßig nicht be-

e (Buchst. a) zulässig.

se Leistungen tsursache vèr- anlaßt werden

arbeitseinsabfähig sein wird, Krankengeld und Krankenhau der Saßung festgesebte Voranssezungen wie shränkten Krankengeld

3. Wegfall der Arzneikostengebühr bei übertragbaren Krankheiten, Zu § 182 b RVO. Versicherte, die an einer an Krankheit leiden, sind von der verordnungsblatt eine Gebühr

Meégzenauer & Jung, RL 4-—41/3

Wuppèrtal-Elbers=- feld -

Helin Hagener Elek- trizitäts-Jndustrie O Hagen L W.

rofessor Dr. Wilhelm

“Dor Führex ha A edaille für Kunst und

Brünin

Wissenschaf

5 kW-Einheits-Luftschug-' | RL 4—41/4 Motox-Sirene Fortan

L 141 (Drehstrom)

anzeigepslihtigen

Berlin, den 20. Mai 1941.

Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschus. J. A.: Saal, Oberst.

Betanntmachung.

ftshut gesetzes vom 26, Juni 1935 migt worden:

zeigepflihtigen übertragbaren Verpflichtung, für das Arznei- zu entrichten, befreit.

A. Gemäß 8 sind widerruflih geneh

der Firma der Vertrieb von 4. Leistungen für Zahnkronen und Stiftzähne,

Zu § 193 Abs. 2 RVD.

Die Satzung kann bestimmen,

Kosten für Zahnkronen und Sti

oder die gesamten Kosten überne

Zu § 214 RVO. :

214 Abs. 1 der Reichsversiche-

nkenhilfe spätestens sechsund- der Dreiwochenfrist,

Erlaß.

Betr. Verbesserungen in der geseßlichen Krankenversicherung.

saßes ist es erforderlich, nversicherung den verän- Auf Grund des § 9 Say 2 ung des Kräftebedarfs für Spolitisher Bedeutung bl. I S. 206) bestimme ih

daß die Kasse zu den ftzähne Zuschüsse gewähren hmen kann.

M. Daubit, Gummiwerk, Berlin-Rudoto, Köpénicker Straße Nr. 91—95

Westfälische Me- tall-Fndustrie A.-G,, Lippstadt

Gashandschuhen .in ge- | RL 1—41/13 rauhter Ausführung Ï des Arbeitsein riften der geseßlihen Kranke derten Bedürfnissen anzupassen. der Verordnung zur Sicherstell Aufgaben von besonderer staat 13. Februar 1939 (Reichsgeseß daher bis auf weiteres:

ur Förderun

Hella-Tarnblende (Bau- art Lizenz Bosch) für Scheinwerfer mit Licht- austrittsöffnungen von 130, 150, 160, 170 und 200 mm s für Kraft- wagen und Krafträder LS.-Verdunkelungsstoff

LGM grün,

RL 3—41/34 5. Jn den Fällen des 8

rungsordnung endet die Kra zwanzig Wochen nah Ablauf

Zu § 311 Sab. 1 RVO.

6. - Arbeitsunfähige bleiben Mit

ihnen Krankengeld zu gewä Krankenhauspflege gewährt.

IT. Familienhilfe.

1. Familienkrankenpflege.

Zu § 205 RVO. alten für den

: ¡ glieder, solange die Kasse l. Versichertenkrankenhilfe, hren hat oder Krankengeld oder

1. Krankenpflege. Zu § 183 RVO.

Die Krankenpflege wird ohne Scheidet ein Mitglied lege aus der Versicherung pätestens sechsundzwanzig Wöochèn nah dem Aus3-

Wachstuch- u. Kunstleder-Werke, A.-G., Kassel- Bettenhausen

RL 3—41/35

Kunstleder, ewebe, grün/grün; E gewebe, grün/grün, zeitliche Begrenzung ge- hrend' des Bezugs von

Hazet-Werkstätten, aus, so endet die Kran-

Inh. Erich Haa, Berlin-Lichten- berg, Rittergutstr. Nr. 121/24

gas- und splittersicherer Schutraumblende Type SO ‘aus Stahlblech von 20 mm Die bei Verwen- dung von St 37 und 15 mm Dicke bei Ver- wendung von St 52. mit Winkelstahlzarge Dichtung entweder durch ein halbrundes Hohl- gummiprofil „oder durch eine Binde mit Einlage aus Filz und plastischer se (Acosal) undschlauchdichtung für Schußraumabschlüsse aus deutschemWerkstoff,Qua- lität PLZ 24“ mit einem äußeren Durchmesser von 15 mm und einer Wand- dickde von 2 mm zweiflügliger, splittersicherer raumtür aus Stahlblech von 25 mm Dice bei Verivendung von s8t 37 und von 20 mm Dicke bei Verivendung von 8t 52 mit Zarge aus Winkel- | stahl-Sonderprofil 50 x 60 x 6 mm. Luftschußzellen aus 15 em diden . bewehrten. Kies- betonpylatten im M.-V. 1:3, hergestellt im Rüt- telverfahren

RL 3—41/36 | Krankenpf |

fenpflege st a) Versicherte eth ch Ehegatten und die unterhaltsbere diese sih gewöhnlih im Funland anderweit einen

pflege haben, ärztl Einé Wartezeit ist nicht mehr erf Bei anzeigepflichtigen übertragbar nimmt die Kasse die- Kosten der Jm übrigen kann die Satzung be bei anderen Krankheiten die Ko der kleineren Heilmittel bis zu

unterhaltsberechtigten chtigten Kinder, wenn

aufhalten und nicht geseßlichen Anspruch auf Kranken- g zeitlih unbegrenzt.

2. Krankengeld und Krankenhauspflege. Zu § 183 RVO.

a) Krankengeld wird- bei Arbeitsun undzwanzig Wochen gewährt, dieser Zeit eine neue Krankhe Versicherte wieder arbeitsfähig, bedürftig und wird er wegen arbeitsunfähig, so hat er eine Krankengeld. Hat der Versiche Wochen Krankengeld be trauensärztlihem Guta er in absehbarer Zeit wird, so kann die Kass herstellung der Arbeitsein bei Kriegsdienstbeschädigu Beschädigung bei besonde dienstbeschädigung sowie Personenschädenverordnun- Fâllen richten sich die Ansprüche de Ablauf der sechsund deren Vorschriften.

Endet die Arbeitsun oder einem staatlich allge so ist auch für diesen S 183 Abs. 2 der Rei auf weiteres nicht anzuwenden.

iche Behandlun

fähigkeit bis zu sehs- auch wenn während it auftritt. aber noch behandlungs- einer neuen Krankheit n neuen Anspruch auf rte für sechsundzwanzig zogen und besteht nah ver- cten begründete Aussicht, daß wieder arbeitseinsaßfähig sein geld bis zur Wieder- sabfähigkeit weitergewähren; ng, Wehrdienstbeschädigung, rem Einsaß, Reichsarbeits- Körperbeschädigung nah der in gleichgestellten s Erkrankten nach zwanzig Wochen nach den beson-

en Krankheiten über- Arznei in voller Höhe. stimmen, daß die Kasse sten der Arznei sowie achtzig vom Hundert

B

Continental- Caoutchouc- Compagnie,

G. m. b. H., Han- nover-N,, Post-

ichlWßfah 1

Th. Möhle, Jnh. J. Flüchter, W.-Elberfeld, Ullendahler Str. 468abe

A

RL 3—41/41

Die Saßung kann sech8undzwanzig W Zuschuß ' hierfür z mittelbar 'an das Krankenhau 2. Familienwochenhilfe, Zu § 205 a RVO. Familienwoch

Krankenhauspflege bis längstens ochen oder an ihrer Stelle einen der Zuschuß kann uns- s gezahlt werden.

ubilligen;

e Kranken RL 3—41/42

Die Kasse kann tvenn die Niederkunft später als 1 des Versicherten erfolgt, sofern nicht gegen sprechen, daß das Kind noch empfangen ist. °

enhilfe au dann gewähren, Monate nach dem Tode besondere Umstände da- zu Lebzeiten des Versicherten

TIT, Ersaßansprüche. Zu § 1531 RVO. Familienkrankenpflege besteht ein der . Reichsversiherung tgstens seh8undzwanzi

fähigkeit an einem Sonntag mein anerkannten Feiertage, Tag - Krankengeld zu zahlen. gsordnung ist bis

Baurat a. D. Dr. Werner Scheibe, Hamburg 13, Böhmiersweg 23

RL 3—41/43

¿ SJ

Bei Krankenpflege und

Ersavanspruch nah § 1531

chsversicherun ( 8 j C Dol in Höhe einer Leistung bis

g Wochen.

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