1941 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 May 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Seite Grundregeln A E H D A 1— 9 fiaftpflicht- und Fahrzeugversicherungstarif vo- 10--45 Bestimmungen zum faftpfliht- únd Fahrzeugver- liherungataf a A a n - ois «404 firafträder, auh Fahrräder mlt fiilfsmotor, au Dermietung von firofträdern....... 12/13 Personenwagen saußer Mietwagen, Droshken und Omnibüssen), auch dreirädrige und fiombinga- tionsfahrzeuge und B ea O, 14/15 Personenmietwagen, Droshken und Selbstfahrer- vermietwagen und Anhänger dazu ....... 16/17 Omnibusse und Omnibusanhänger........... 18/25 Güterfahrzeuge (Nah-, Werk- u. Möbelfernverkehr), auch dreirädrige und fiombinationsfahrzeuge , 24/25 Sattelslepper, Jugmaschinen und Kaupenshlepper. 26/27 Anhänger zu Güterfahrzeugen, Sattelshleppern und: Jjugmaschinen ...... S0. 6 s A Hie CRZA Personenbeförderung auf Güterfahrzeugen- und auf Anhängern von Jugmashinen 28/29 Güterfernverkehr und Anfange U 6 30/51 Sonderfahrzeuge und Anhänger dazu S S2/3N

Unfallversicherungstarif A

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Inhaltsübersicht

Führen und Benutzen fremder Kraftfahrzeuge . .„, 36

Fahrlehrer und Fahrshulen

Dorbemerkung

* TTS8d00o 0.

I. Insassen-Unfallversicherung . E IT. Berufsfahrer und Beifahrer

.....

37/39 40/45

47/54

e. edo. c

e... T

. 48/51 52/54

e... ... ..

ITI. Namentliche Versicherung sonstiger Personen .. 54 Gepädversicherung

Inkrafttreten:

Dieser mit Genehmigung des Nei bildung aufgestellte

2. Anwendungsgebiet:

Der Tarif findet auf Faftpflicht- von firaftfahrzeu regelmäßigen Standort haben, rungen, die im Deutschen Nei

5. Geltungsberei:

Die Ver

sicherung gilt für Europa. sicherungsshut gewünscht: Anfrage b

4. Jahlungsweise: Die Beiträge des Tarifs ous zu entrihten sind.

Teilzahlung?

Die halb- oder viertel einzelnen Wagnis

von 5 bzw. 5 vf. t | Der Mindestbetrag der einzelnen Teilzahlung ist NM 5,—, Vorauszahlung:

Bei Dorauszahlung der Beiträ bei Dorauszahlung auf fünf

sen ni

Dorauszahlung gewährt.

5, Steuer:

Die Versicherungssteuer beträ versicherung 5 vfj vom jeweil lich etwaiger Geschäftsgebüh auf 5 Tipf. nah oben abzurunden.

Srundregeln

gen Anwendung,

sind Ja /

und.

Do O 55

chshómmissars für die Preis- Tarif gilt ab 1.'Juni 1941,

Fahrzeugversicherungen

die îm Deutschen Veih ihren und auf Fraftfahrt-Unfallversiche- ch abgeslossen werden,

Wird weitergehender Ver: ei der“ Direktion,

hresbéîttage; bié jähëlih im vor-

jährliche Teilzahlung erfordert, soweit bei chts anderes bestimmt ist, einen Zuschlag

ge auf drei Jahre werden 10 vf, Jahre - 20 vf Nachlaß von der

gt für alle Jweîge der firaftfahrt=

ren.

« Seite 1 des fi-Tarifs 1941

6. fiurztarif: ja ba Für Kkurzfristige Versicherungen is bei einer Versiherungsdauer /

bis zu 2 Wochen

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über 10 Monate d Diese Staffel gilt au Dersicherungsshutes,

Der sich so ergebende Betrag kann,

10 15 20 30 40 50 60 70 75 80 90

"” u“ .” Ld " "”

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vf des Jahresbeitrages

s zu entrichtenden Beitrag einshließ- Sie’ ‘ist für den Gesamtbetrag

Mindest« beitrag und Mindest« betrag für eine Teil- zahlung

Ie s

er volle ‘Jahresbeîtrag zu berechnen. ch für vorübergehende Erweiterungen des

wenn es sich um eine Ver-

sicherung von mindestens zwei Monaten Dauer handelt, gegen

einen Jushlag von 3 vf in zwei T sicherung auf minde einen Juschlag von

fiurzfristige Versicherun gegen Jahlung eines T

Unterschiedes zwis Beitrog, dec für d

längerung ergibt.

Ausnahmen vom fiurztarif:

Für firaftfahrzeuge, die vo Fahrzeugs benuht werden, einer Werkstatt befindet, Jahlung des auf die bea Jahresbeitrags gewährt.

7, Mehrheitsnachlaß: Bei der Versicherung einer größeren Anzahl von Wagnissen wird

ein Mehrheitsnahlaß gewährt. Dieser betr derselben Dersicherungsart. nah dem firaft mehr als 15 Fahrzeuge versichert sind, 10 vf, mehr als 50 Fahrzeuge versihect sind, 20 vf.

men dem ursprüngli ie Gesamtlaufzeit gilt, di

eilen, bzw. ‘wenn die Ver- stens vier Monate abgeschlossen ist, 5 vf in vier Téilen entrichtet werden.

gen können einmalig perlängert werden cilzahlungszushlages von 3 vf und: des en Beitrag und dem

gegen

e sich qus - der Ver-

rübergehend an Sfelle des versicherten

wenn sih dieses zur Ausbesserung in

Feile 2 des fi-Tgrifs 1949

wird kßurzfristige Versicherung gegen ntragte Jeit entfallenden Anteils des

e wenn in ein und

ahrtarif

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NReich8- ut Staat8anzeigor Ne: 128 vot 29. Mai 194

«Bei Unfall-Versicherungen,

p20 ma

Bei mehr- als 100 Fahrzeugen wird auf die Beiträge- für die Fahrzeug-, Unfall- und GepädsDersiherung, jedoh nit auf die ein Mehrheîtsnahlaß

Beiträge für die fiaftpflihtversicherung, von 59 of eingeräumt.

Bei der Ermittlung der legenden Gesamtzahl der fahrzeuge im Sinne dieses werden, Wenn aber trotdem

Sonderfahrzeuge.

bezeihneten Fahrzeug find, sonen zu Grunde zu legen.

Doraussehung für den Mehrheitsnachlaß ist:

a) daß die Fahrzeuge Eigentum des Versicherungsnehmers sind, b} daß die Fahrzeuge vom Dersicherungsnehmer voll auf eigene

fiosten unterhalten werden,

c) daß. die Fahrzeuge auf den Dersicherungsnehmer zugelassen

sind,

* bzw. bei Unfall-Dersicherungen, die unabhängig von einem näher

bezeihneten Fahrzeug sind,

d) daß die versicherten Personen în cinem firmenrehtlihen oder

Dienstverhältnis zum Dersicherungsnehmer stehen. Die Berechtigung,

nehmen gehören,

[schaftliche Einheit liegt wirtschaftlih beherrscht. gesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter fjaftung, gilt als wirtschaftlih beherrscht, wenn sich mindestens 75 vf des Grund- kapitals bzw, des Stammkapitals des beherrschten Unternehmens im Eigentum eines anderen Unternehmens befinden. Bei Per- sonalgesellschaften ist eine wirtschaftliche Beherrschung nur dann gegeben, wenn das beherrschte Unternehmen eine offene fian-

Seite 5 des fi-Tarifs 1941

delsgesellshaft oder fiommanditgesellshaft ist. Voraussehung für die Beherrschung ist, daß der in der leiten Bilanz festgestellte fiapitalanteil des herrsenden Unternehmens mindestens 75 vfi des Geshäftsvermögens der offenen Fandelsgesellschaft oder Fommanditgesellshaft áusmacht, Eine wirtschaftliche Einheit liegt nicht vor, wenn/ das beherrshte Unternehmen unter onderen Rechtsformen als den genannten Betrieben oder in anderer Weise beherrscht wird. Bei den in diesem -Absah genannten Fällen penügt es, wenn die Doraussehungen zu a) bis d) teils bei dem

cherrschenden, teils bei dem bzw. den beherrschten Llnternehmen erfüllt sind. *

Der Mehrheitsnachlaß ist auch einer Behörde auf Pntrag für sogenannte beamteneigene firaftfahrzeuge zu gewähren. Beam- tencigen ist ein fraftfahrzeug, das für Dienstzwecke sowohl ongeschafft und unterhalten oder bezushußt, als auh nah der zurückgelegten Fahrstrecke zu mindestens 75 vf verwendet wird. Unter Behörden, die diesen Mehrheiisnahlaß beanspruchen kön- nen, sind Teihs-, Landes- und Gemeindebehörden, Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände, so- wie sonstige öffentliche Stellen zu-verstehen. Den Beamten sind

Pngestelite und sonstige Dienstverpflichtete von Behörden und

ienststellen der genannten Art gleicdnzústetlen. Bei sogefiañnten beamtenecigenen fraftfahrzeugen genügt:es; wenn ‘die: Doraus- sehungen zu a) bis c) teils bei “der-Vehörde +vder"*sonstige

Dienststellen der yorgenannten Art, teils bei den Beamten oder -

Angestellten bzw. Dienstverpflichteten erfüllt sind.

. Der Mehrheitsnachlaß ist auch zu gewähren, wenn die Wagnisse“ * von verschiedenen Dersicherern în Deckung

genommen werden. Auch in diesem Fall ist der Berechnung des Mehrheitsnachlasses die Gesamtzahl der Fahrzeuge des Dersicherungsnehmers bjw, die Gesamtzahl der versiherten Personen zugrunde zu tegen.

Die beteiligten Versicherer sind verpflichtet, sich gegenseitig von Deränderungen im Wagnisbestand Mitteilung zu machen, ohne daß es einer Anfrage bedarf.

Das Dorliegen der für den Mehrheîtsnahlaß erforderlichen Vor- aussétungen ist dem Vorstand des Dersicherungsunternehmens vom Dersicherungsnehmer oder von dem zu seiner Vertretung Befugten jeweils vor Beginn eines neuen Dersicherungsjahres durch schriftliche Erklärung nahzuweisen. Bei beamteneigenen Fahrzeugen ist ‘diese schriftliche Erklärung von dem zu rechts-

Seite 4 des fi-Tarifs 1941

Jeschäftlicher Verfretüng der Behörde ober Tonstigen Vienfistelle der vorgenannten Art Berechtigten abzugeben. Sind mehrere Versicherer beteiligt, so ‘hat der Dersicherungsnehmer deren

Namen und die Anzahl der bei ihnen versicherten Wagnisse an-

zugeben.

Anzuwendende Sonderbedingung für Faftpflicht-, Eabrieu - und Gepäcds- sowie Unfall-Versicherungen, die an bestimmte Fahr zeuge gebunden sind: i

(4b) Für den mit Rücksicht auf die größere Anzahl dei Fahrzeuge gewöhrten Mehrheitsnachlaß gelten fol. gende Bestimmungen:

Voraussetzung für den Nachlaß ist, daß. für die Kraftfahrzeuge eine Versicherung nach dem Kraft- fahrtversicherungstarif besteht, daß síe Eigentum des Versicherungsnehmers sind, daß sie von ihm voll auf agene Kosten unterhalten werden und daß ‘sie’ auf ihn zugelassen sind.

Bei rechtlicher oder wirtschaftli her Einheit mehre- rer Unternehmen und bei s04. beamteneigenen Kraftfahrzeugen müssen diese Voraussetzungen teils bei den herrschenden und teils Pal. Ae ; beherrschten Unternehmen, bzw, teils bei äer an- tragstellenden Behörde und teils bei den betref- fenden Beamten erfüllt sein.

Rechtliche Einheit mehrerer Unternehmen liegt Vor, wenn einem Versicherungsnehmer meh- rere, von Ihm unter verschiedener Firma be- triebene Unternehmen gehören,

Wirtschaftliche Einheit ist gegeben, wenn einem herrschenden Unternehmen min- destens 75 vH des Grundkapitals bzw. Stamm- kapitals einer Kapitalgesellschaft, z. B. Aktien- Yeselischaft oder Gesellschaft mit beschränk- ter Haftung, gehören,

| Wenn das herrschende Unternehmen mit mlin-

destens 75 vH an dem Geschäftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft ausweislich des in der letzten Bilanz festgestellten Kapitalanteiles be- teiligt ist. ;

Seite 3 des fi-Tarifs 1941

dem Mehrheïtsnahlaß zugrunde JU Fahrzeuge dürfen firafträder, Sonder- Tarifs und Anhänger nicht ‘mitgezählt ein Mehrheitsnahlaß in Frage * kommt, so darf dieser auch auf die Beiträge für Anhänger ‘ge- währt werden, nicht aber auf die Beiträge für firafträder und

die unabhängig von einem näher ist der Berehnung des Nachlasses statt der Jahl der Fahrzeuge die Jahl der zu versichernden Per-

einen Mehrheitsnahlaß zu fordern, ist audh dann ‘gegeben, wenn einem Versicherungsnehmer mehrere Unter die unter verschiedenen : Firmen von ihm be- trieben werden (rechtliche Einheit). Sie kann aud bei nur wirt-' schaftlicher Einheit mehrerer Unternehmen - gegeben sein, : Wirt- vorx, wenn ein Unternehmen das andere

Eine fiopitalgesellscaft, 3. B. Aktien-

L

S . s Eg h, T, e J Lb é Y ¡ B

Beamteneigene Kraftfahrzeuge sind Fahrzeuge,

“die zu Dienstzwecken sowohl angeschafft und unterhalten“ oder bezuschußt, als auch nach der zurückgelegten Fahrstrecke zu mindestens 75 vH verwendet werden. Det Antrag auf Gewährung des Mehrheitsnachlässes kann nur von der Behörâe gestellt werden. /

Untei Behörden, die diesen Mehrheitsnachlaß „beanspruchen können, ‘sind Reschs-, Landes- und Gemeindebehörden, Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Ver- bände sowie sonstige öffentliche Stellen zu ver- Stehen. Den Beamten sind Angestellte und Sohstige Dienstverpflichtete von Behörden und Dienststellen der genannten Art gleichzustellen.

Die für den Mehrheitsnachlaß erforderlichen Vor- aussetzungen sind jeweils vor Beginn eines neuen Versicherungsjahres vom Versicherungsnehmer ader dem zu seiner Vertretung Befugten dem Vorstand des Versicherungsunternehmens durch Schriftliche Erklärung nachzuweisen. Für beamten- eigene Kraftfahrzeuge ist der Nachweis durch schriftliche Erklärung des zu rechtsgeschäftlicher Vertretung der Behörde oder Dienststelle der ge- nannten Art Berechtigten zu erbringen. Sind mehrere Versicherer beteiligt, hat der Versiche- rungsnehmer deren Namen und die Anzahl der bei ihnen versicherten Wagnisse anzugeben.

Für die Mehrheitsnachlaßberechnung ist nur die Zahl der Fahrzeuge, auch wenn sich mehrere Un-

fallversicherungen auf ein Fahrzeug beziehen, zu- sammenzurechnen.

Der Nachlaß beträgt bei mehr als 15 Fahrzeugen 10- vH, bei mehr als 30 Fahrzeugen 20. vH.

‘Er erhöht sich für die Fahrzeug-, Unfall- und Ge- päckversicherung

bei mehr als 100 Fahrzeugen auf 30 vH;

Krafträder, Sonderfahrzeuge und Anhänger werden dabei nicht mitgezählt.

Seite 6 des fi-Tarifs 1941

Bis zu 15. Fahrzeugen wird ein Nachlaß nicht ge währt. Der Nachlaß erhöht bzw. vermindert sich oder entfällt überhaupt, wenn die Anzahl der nach der vorstehenden Bestimmung für die Nachlaßge- währung in Betracht kommenden Fahrzeuge die angegebenen Grenzen überschreitet oder nicht mehr erreicht. Dies gilt für neu hinzukommende Fährzeuge._ sofort, für die übrigen mit Beginn des nächsten Versicherungs jahres.

Treffen Vereicherungen, die an bestimmte Fahr- zeuge gebunden. sind, und Versicherungen, die unabhöngig von einem näher bezeichneten Fahr- : Zeug sind, zusammen, ist ihre Anzähl für die Er-

mittlung des Mehrheitsnachlasses Zusammenzu- rechnen.

Anzuwendende Sonderbedingung für Unfall-Versicherungen, die unabhängig von einem näher bezeichneten Fahrzeug sind:

b) Für den mit Rücksicht auf die größere Anzah! der versicherten Personen gewährten Mehrheitsnachlaß gelten folgènde Béstimmungen:

‘«Voräussetzung für den Nachlaß ist, daß für die be- treffenden Personen eine Versicherung lediglich gegen Kraftfahrzeugunfälle besteht, und daß sie n einem firmenrechtlichen oder Dienstverhältnis zum Versicherungsnehmer stehen.

Der Mehrheitsnachlaß wird auch gewährt, wenn die lediglich gegen Kraftfahrzeugunfälle versicher- ten Personen in einem firmenrechtlichen oder Dienstverhältnis zu einem von mehreren Unter- nehmen stehen, die eine rechtliche oder wirt- schaftliche Einheit* bilden.

Rechtliche Einheit mehrerer Unternehmen liegt Vor, wenn einem VersIcherungsnehmer mehrere, von ihm unter verschiedener Firma betriebene, Unternehmen gehören.

Wirtschaftliche Einheit ist gegeben, -

wenn einem herrschenden Unternehmen min, destens 75 vH des Grundkapitals bzw. Stamm- kapitals einer Kapitalgesellschaft, z, B, Aktien- ( ( f Seite ? des fi-Tarifs 1941

gesellschaft oder Gesellschaft mit beschränk- ter Häftung, gehören,

wenn das hetrschende Unternehmen mit min- destens 75 vH an dem Geschäftsvermögen einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft ausWeislich des in der ' letzten Bilanz festgestellten Kapitalanteils be- teiligt ist. ;

Die für den Mehrheitsnachlaß erforderlichen Vor- aussetzungen sind: jeweils vor Beginn eines neuen Versicherungsjahres vom Versicherungsnehmer oder dem zu seiner Vertretung Befugten dem Vor. stand des Versicherungsunternehmens durch schrift- liche Erklärung nachzuweisen. Sind mehrere Ver«

, sicherêr beteliigt, hat der Versicherungsnehmer deren Namen und die Anzahl der bei ihnen vor: sicherten Wagnisse anzugeben.

Für die Mehrheitsnachlaßberechnung ist die Zahl der Personen, auf welche die beschriebenen Vor- aussetzungen zutreffen, zusammenzurechnen.

Der Nachlaß beträgt | bei mehr als 15 Personen 10 vH, bpi mehr als 30 Personen 20 vH, bei mehr als 100 Personen 30 vH. Bis zu 15 Personen wird ein Nachlaß nicht gewährt.

Der Nachlaß erhöht bzw. vermindert sich oder ent. fällt überhaupt, wenn die Anzahl der nach der vorstehenden Bestimmung für die Nachlaßge- währung in Betracht kommenden Personen die angegebenen Grenzen überschreitet oder nicht mehr ‘erreicht, Dies gilt für neu hinzukommende Personen sofort, für die übrigen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.

Treffen Versicherungen, die unabhängig von einem näher bezeichneten g Qua sind, und Versiche- rungen, die an bestimmte ahrzeuge U SAN sind, zusammen, ist ihre Anzahl für die rmittlung des Mehtheitsnachlasses zusammenzurechnoen.

Seite ÿ dés A-Tarifé 1941

- Netchs8. und Stäátsáamnzeiger Nr 123 vom 29

Mai 1941, 6. 3

2. ßraftfahrzeuge, díe. ohne zum Verkehr auf öffentlichen Wegen

5. fraftfahrzeuge, die nur in Schrittgeshwindigkeit fahren kön- 4. einsitige Frankenfahrstühle.

fiaftpflichtversicherung: I. Der Tacif ist auf Fahrzeuge, die zulassungs- oder versihe- IL

[T]

Fahrzeugversicherung: IV.

Ÿ,

V1,

Nicht unter diesen Tarif fallen:

emt

« Dekungssummen in anderez Jusammenstellung--als. im Tokif r; altend ürfen, -nu: vereinbart werden,

Werden Dersicherungen mit Mehrheitsnahlaß auf länger fe ein Jahr abgeschlossen, fo ist folgende Sonderbedingung Aden:

(6) Hinsichtlich des Mehrheitsnachlasses

diesen Vertrag die jeweils bei Beginn eines neuen Versicherungs jahres geltenden Bestimmungen des Tarifs für Kraftfahrtversicherungen Anwendung.

finden auf

s. Grundsah für die Einstufung: ie j

Maßgeblich für die Einstufung der Fahrzeuge, sowohl in finsicht

auf die Art des Fahrzeugs als auch nach Leistung in PS, Ffiubraum oder zulässiger Belastung, Anzahl der Plähe, Nußlast sind die Eintragungen im f6raftfahrzeugschein, behelfsweise im Kraft- fahrzeugbrief. Bei der Eintragung „Jugmaschine*" -ist weiterhin zu prüfen, ob es sih um eine Jugmaschine im Sinne des Tarifs oder um einen Sattelshlepper handelt. Bruchteile von DS sind ouf volle ÞS aufzurunden.

Eroibt der firaftfahrzeugschein eine doppelte Derwendungsmög-

tichkeit, so richtet sich der Beitrag nah dem höher einzustufenden Wagnis.

Bei Fahrzeugen mit Fompressor (3. B. Mercedes 100/140 PS5] ist

N Berechnung die kleinere dec beiden PS-Jahlen zugrunde zu egen. j

9. Sonderbedingungen: | Die im Tarif enthaltenen Sonderbedingungen sind verbindlich.

10. Tariffreie Wagnisse:

. Die Wagnisse von Araftfahrzeugherstellern,

und Dlähen zugelassen zu sein, nur auf einem nit öffent- lichen Gelände benußt werden, / y

nen und. von- einem Sußgänger bedient werden,

Seite 9 des R-Tarifs 1041

; ßaftpflicht-

und

Fahrzeugversicherung

rungspflichtig sind, anzuwenden.

Dereinbarung - einer fiaftpflicht-Selbstbeteitigung \snur ‘bei

nicht versicherungspflichtigen Dersicherungsnehmern) Anfrage. bei der Direktion, E E i l

D wenn sie über - 700 000 / 50000 /20 000 hinausgehen und wenn ‘ein besonderer Juschläg dafür ethóben wird. Men S H

Teilversicherung (Deïsicherung gegen Brand und Entwen- dung) nur im fieimateinstellraum bei ruhendem Motor (Fahr- Zeugdersicherungsart 4]: die Fälfte. der Beiträge nah Spalte 5, Nicht ‘gewährt wird / Fahrzeug-Dollversicherung mit anderen Selbstbeteiligungen “als im Tarif angegeben, | Fahrzeug-Dollversicherung unter Ausshluß der Brand- und Entwendungsgefahr, Dersicherung: gegen Brand allein, Versicherung gegen Entwendung allein. Die im Tarif genannten Beittäge für Fahrzeugversicherungen gelten für: Fahrzeuge üblicher Bauart: und ‘Ausstattung und auch für geländefähige und geländegängige Fahrzeuge. Für Sonderherstellungen von überdurhschnittlihem Wert und für Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Sonderausstattúng: Ju- schlag unter Berücksichtigung des Mehrwertes des Fahr-

zeugs oder des Wertes der onderausstattung nach Anfrage bei der Direktion. ¡

Seite 10 dés f-Tarifs 1941

Frei für Notizen.

Beitrag: 5 vf Zuschlag auf die Tarifbeitröge Seite 14 des f-Tarifs 1941

L T E faftpfliht Fahrzeug-Dolloersicherun Lz L bei Deckungss am | Le j B S frafträder, ohne und mit Beiwagen Personenschäden 500000 4.250000 | 100000 | eiae: E | A, T | ohne und Anhänger Sahshäden 20000 | 25000 | 10000 | fitieruñg / i: e: (auch Fahrräder mit filfsmotor) Dermögenschäden 0000 10000 4000 I Selbstbeteiligung Le L T R bis 100 ccm Fiubraum, i5 |.42 Pie | 01 über 100 bis 200 ccm Fiubraum, 32 29 5 | 0 a | 60 über 200 ccm fjubraum. - 52 46 40 |- 15 —— 30 50 | 80 Die fiaftpflichtgefahr für die Jeit, während der der Beiwagen oder Anhänger niht mit dem firóftrad verbunden ist, ist beitragsfrei eingeschlossen. 09 A: die gewerbsmäßig an Selbstfahrer vermietet Mindestens 75 vf Ju [lag zu den erden. Beiträgennaohfiennziffer 01 Seite 12 des fi-Tarifs 1941 Seite 15 des f-Tarifs 1941 L („Haftpflicht N He Be a S Personenwagen : bel Dekungssummen oon R Fahrzeug- it L Ÿ 9 E Ï : äd t mi mit it S | laußer Mietwagen, Droschken und Sade 7 “50000 | ‘20009 |, 109000 ferung | §00 | 300, | 100, | eime S Omnibussen) : Vermögenschäden 20000 10000 4000 Selbstbeteiligung e Es 8 N S [2 40 11 dreirädrige, il 78 | 69 | 60 | 25 30 40 | 70 |/120 bis 15 ps | 25 45 60 | 100 150 16— 19 | 78 69 | 60 | M020 20 L 1886 20, 35] 60 1.80] 130 | 208 21— 253 S0 010 n 19 vierrädrige und E 55 u“ | 117 103 90 40 67 90 150 220 13 fiombinationsfahrzeuge, ——_. —— E510 L wn sie polizeilich ta Per 4 f Á 190138! 120 | 45 79 | 105 | 165 250 onenwagen zugelassen sin fes u 48 82 110 170 260 (liehe Ua, kennziffer 453 L S S 20 11151100 | 270 eife 41— 45 208 184 160 r A 90 5 O 4 v 20 u | 280 [fiombinationsfahrzeuge si dp t 46— 55 60 ohrzeus h "“ 7 94 | 125. ] 200 |- 290 fBdering! tlngeriolet S | 6 Go, |}24 | 207 | 180 1/90. 442/50 «b :S20 | 510 nen. 61— 75 A T: P. 11655 255 1 50 700 7 |}20 | 250 | 200 A 2 i | i 91—115 , 100 | 165 | 55 116—120 - //512 | F. Ms | 120 | 187 | 220 560 | 509 4 über 120 ,„ 338 299 260 120 187 250 360 500 e Elohktro-PDersonenwagen, dreirädrig 52 | 40 10 _— 30 45 vierrädrig 104 92 80 | 50 52 70 120 180 16 dreirädrige, zweisihige frankenfahrstühle bis Y 200 ccm fjubraum 59 54 | 30 | 13 | 15 | 20 | 35 | 60 200 Anhänger zu Personenwagen zur/ Güterbeförderung 5 | 7 10 15 40 Die aftpflicht für solche Schäden, die mit dem Betrieb * Beitragsfrei des firaftfahrzeugs im Sinne des § ? AFG zusammen- [t, nebenstehender hängen, ist in dem Beitrag für das fraftfahrzeug Bemerkung enthalten, i 100 Vai QlBellta rat gi Schäden, die mit dem : eirlev des firaftfahrzeugs im Sinne des § 7? fiF6 nicht zusammenhängen: N di E D 150 Die esipflichtverflcherung kann für die fiennziffern 11—16 des Per sonenwagent

ari j der Bene rifs auh mit Dehungssummen von AM 150 000 / 15 000 / 6000 ges

Seite 15 des A-Tarifs 1941

EPRSE T Ee Suden J [ n s déi Deimaiio e, vei ib Fahrzeug.| Fahrzeug-Dolloersicherung Z Personenscäden 500000 | 250000 | 100000 || teilver- | ¿nt | uit [oe [uu | ohne Sach schäden 50000 | 25000 | 10000 ||siherung | 990, 7 1 200, L 100, Ï L'etrmögenschäden 20000 |} 10000 | 4000 e S Selbstbeteiligung Ee 7 8 b 140] Personenmietwagen, 21 in Standorten bîs zu 50 000 Einwohnern 234 207 180 ¿ 22 “Uber 50000 bis 200000 Einwohner 260 | 230 | 200 E Mam de 23 e Über 200 000 Einwohner 286.1255] 220 Seite 14/13) zu berechnen. Für Droschken, Versicherung mit 1m 200,— in Standorten bis zu 50 000 Einwohnern 254 | 20? | 180 Selbstbeteiligung ist das Mittel 26 über 50 000 bis 200-000 Einwohner 260 | 250 | 200 ous den Beiträgen für Der- 26 über 200 000 bis 400 000 Einwohner 286 | 255 | 220 sicherungen mit nm 500,— 27 über 400 000 (außer Groß-Berlin) 312 | 276 | 240 und KM ‘100,— Selbstbetei- 28 Groß-Berlin 564 322 290 ligung zu nehmen. Standort im Sinne der fennziffern 21—28 1. Ort der Gewerbeausübung (niht Wohnort), 2. politische Gemeinde (nicht Ortsteil). Die Beiträge nah fiennziffer 21—28 (ugd für etwa dazugehörige Anhänger] können halb- bder viertel- jährlich ohne Teilzahlungszuschlag entrichtet werden; die Dersicherungsperiode ist aber trohdem ein Jahr. 29 Selbstfahrervermietwagen meC ai 2 vf Julchlag zu Ih Beträgen für Dersonen- d. h. D i: ; Á gen na ennzisser 12 auf Seite 14/15, in Fiaftpflicht d R TINRIMOI n, die Mt Stellung cine Führers ferner mindestens die Ae der Spalten 1—5 zu fienn- iffer 21—23, dias Anhänger zur Güterbeförderung 7 dba wie fiennziffer 100 und 200 auf. Seite 14/15 250 | Wohnwagen: Anfrage bei der Direktion. | 150

Die fiaftpflichtversicherung kann für die fiennziffern 21—28 auch mit Dekungssummen von 1M 150 000 / 15000 / 6 000 genommen werden. Beitrag: 71/2 vfj Juschlag

(Jelte 11 des f-Tartfa /

auf ‘die Tarifbeiträge der Spalte 5 nah unten auf volle Veichsmark abgerundet,

Seite 16 des fi-Tarifs 1941

Seite 1? des fi-Tacifs 1941

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