fiennziffer
Sonderfahrzeuge
Personenshäden achshäden
Vermögenshäden
c Mana E e pm [pakiezeus- Fährzeug-Volloetsiherung 509000 | 250008 | 100000 } ggiloer | 500, | 300,-- | 100, | ohne 20000 | 10000 | 4000 ‘ Selbstbetelligung
1 2 3 5 6 7 4] "10
L
_ [Für Fahrzeuge, die hier nit auf- geführt sind, ist je nach der Julassung der Beitrag für
Personen- oder Lastwagen zu berechnen.) e 80 C S die behördlih als Arbeitsmaschinen 163 14125 / 5| 4 60 | 100 148 61 Sonstige Arbeitsmaschinen Anfrage bei der Dicehtion 25 45 60 100 148 62 Feldküchen a5 | 75 | 6425| 45.00 | 100 | 148 63 Feuerwehrmannschafts- und Gerätewagen 85 | 75 65 25 | 45 60 | 100 | 146 ä Techni Nothil des Luft- j j “A4@ n mirabar pi Yar. P P Es - f 85 |/4 75 | 65 25 45 60 100 | -148 66 frankenwagen (Wagen zur firankenbeförderung, nit | | | Selbstfahrer für förperbehinderte; diese s. Seite 14/15) 85 75 65 25 45 60 | 100 | 1486 66a firankenomnibusse ab 8 Personen 170 | 150 | — | 50 | 90 | 120 |_200 | 296 67 Leichenwagen 104 | 92 | 80 | 45 | 82 | 110 | 175 | 250 68 Müll- und Fäkalienabfuhrwagen 0) 9 O 25 | 60 | 100 | 148 69 Dieu gen und - und - Bereitschaftswagen, die | mindest. 6 bis 19 Sihplähe | 70 | 101 | 135 | 180 | 2535 0 DORAMERN Ee 20 bis 50 104 | 92/80} 80 | 120 | 160 | 205 | 270 wagen zugelassen sind, j " / : sowie Mannschaftswa- ume 7 95 142 190 235 305 gen {Sturmwagen) des Silk NSFKA und des DA 4 Seite 32 des i-Tarifs 1941 Seite 35 des fi-Tarifs 1941 Fast ar Fahrzeug-Volloersicherun aw L p bei Dekungssummen oon RM Fahezeug- cit Mf ak 9 = j , tellvet- ë ams 520000 | 222000 | 10009 | néercng | 500, | 300, | 100,— | ohoe Ë L'ermögenschäden 20000 | 10000 4000 Selbstbeteiligung 1 2 3 5 6 7 d [240 noch Sonderfahrzeuge | 72 Straßenreinigungs- und Sprengwagén 85 | 75 65 | 40/92 | 0 | 110 1 180 600 | Anhänger zu Sonderfahrzeugen Beittagsfrei | Anfragebeider Direktion Die fiaftpflicht für solche Schäden, die mit dem Betrieb lt.nebenstehender| Mindestens die Beiträge nach des Rraftfahrzeugs im Sinne des § ? GFG zusammen- Bemerkung |fiennziffer 500 auf Seite 28/29 hängen, ist in dem Beitrag für das firaftfahrzeug enthalten, 100 iee 20, Be solche F, ry n Reg Betrieb des fßraftfahrzeugs im Sinne des L J di. nicht zusammenhängen: __15 |_12 | 10 } je Anhänger A auf Anhöngern zu Sonderfahr- Anfrage bei der Direktion. | Falls zu den Sonderfahrzeugen nah fiennziffern 60 f bis 72 in faftpfliht DVersichecrungssummen über Tim. 100 000 / 10 000 / 4/000 erfordeclih sind, können der Versiherung- die in den Spalten 1 und 2 des Tarifs genannten Beiträge und die darin aufgeführten nächsthöheren Dersicherungssummen zu Grunde gelegt ï werden. Seite 34 des fi-Tarifs 1941 Seite 35 des fi-Tacifs 1945 “ -| faftpflicht bei Demungss[ummen von fm “ | fiaffpfliht bei DLONRRI ten von Am z "Elze M F | Sahrlehrer | Pesegglane "a nao S Desadgenschüden 20 000| 10 000| 4 900 £ | und Vermögenschäden 20 000| 10 000| 4 000 / E A Fahrschulen E Führen und Benuten fremder firaftfahrzeuge E als Fahrlehrer im Betrieb von firaftfahrzeug- ; der firaft- andlungen / fiaftung aus dem Führen und Benußen fremder firaf i mlt Ausbisbuñgaberedtidt 75 fahrzeuge E der [65 |58| 65 | 58 [50 | | füc alle Alasfen 65 58 | 50 En D SIGOR 82 mit Ausbildungsberechtigung 39 | 35 | 30 PAnzuwendende Sonderbedingung: nur für filasse 1 ünd 4 , (35) Die VersIcherung bezieht sich auf die (Jweiräder, auh mit Beiwagen)- goantziichs Hastpilicht Cos Vordichärtan Vie Beiträge zu 81/82 können vierteljährlih ohne als Lenker oder Benutzer fremder Kraft: Teilzahlungszuschlag entrihtet werden; die Versiche- fahrzeuge. Die Haftpflicht als Halter des rungsperiode ist aber trotdem ein Jahr. ] benutzten Fahrzeugs ist ausgeschlossen. Versicherung nah fennziffer 81 und 82 kann nur im Mit Finshluß der fjalterhaftpflicht: Anschluß on „fine Ans N: ] j [ 195 123 |- 150 | ahrzeug-fjandel und -fiandwerk nahfiennzi / 2 Personen- und Llefärroogen 5-200 D0| Uu ae te 40/45 des Tarifs genommen werden. 790 Castkraftwagen |_525 | 288 | 250 Trohdem ist für die Sahrle E Ms die. Der- i - erungsperiode ein Jahr, PALM Enns E: ; Wenn Versicherung für den fitaftfahrzeug-fjandel bzw. (56) Die Versicherung bezieht sich auf die den Werkstattbetrieb niht gewünscht wird, ist Ver- gesetzliche Haftpflicht des Versicherten sicherung nach fiennziffer 85 bis 85 bzw- bei Einzel- als Lenker oder Benutzer fremder Kraft- ausbildung nah fiennziffer 86 oder 87 zu beantcagen. fahrzeuge. Die Häftpflicht als Halter des L benutzten Fahrzeugs ist eingesehlossen. E o L i 40) Die Versichérung bezieht sich auf di u Pa em Tr Hg f ! ° | 200,— | ai: Haftpflicht det versicherten Personen in en am Fahrzeug Juscilogt la e ias ihrer EigenscHaft als Fahrlehrer gemäß 76a| ‘ Bei Probefahrtkennzeichen für Verordnung über die Ausbildung von firaftfahrzeugsachverständige t Kraftfahrzeugführern vom 21. Dezember i gemäß § 28 5tDJ0 | 52 | 46 | 40 | 1933. 76 Mit Einschluß der fiaftung für Rid Sie umfaßt auch DN Haftun O ee ä | | theoretischen Ausbildung und der prak- . Shädenam Fahrzeug Juschlog: la d 24 tischen S N Le wai i / j önliche Haftpflicht der auszubil- 77 fiaftpflihtversicherung von Angehörigen der Wehr- Die persön macht, det Polizei, des Äriecdaidiidae. als denden Personen als E. ist eyn Lentzer von Dienstkraftfahrzeugen: PUGlaI worden " AGAGZMOOA, as Anfrage bei der Direktion, 9 '
Seite 36 des f-Tarifs 1941,
Seite 37 des fi-Tacifs 1941 :
Erste Beilage zum Reichs. und St@atsanzeiger Nr. 123 vom 29, Mai 1941. &. 2
fiaftpfliht bei Demungssummen von AM
onenschäden 500 n09/250 00800 000 pp A 50 000/ 25 000! 10 000 Vermögenschäden 20 000| 10 000] 4 000
l S S8
ßfiennziffer
Selbständige Einzelfahrlehrer und
t)
angestellte Fahrlehrer 156 | 138 | 120
84 Für den als Fahrlehrer tätigen Inhaber einer Fahr- schule, wenn und solange für mindestens einen weite- ren, für die Fahrshule tätigen Fahrlehrer der Beitrag gemäß fiennziffer 85 gezahlt wird
85 “ Für Fahrlehrer, die lediglih für klasse 1 und 4 (Jweitäder, auh mit Beiwagen)
ausbilden | 104] 92 180 |
N,
zuzüglich einem Viertel des Tarifbeitrags für dîe als Lehrfahrzeuge benutiten eigenen Fahrzeuge, bei Lehr- omnibussen zuzüglich M 75,—. '
Anzuwendende Sonderbedingungen: 40 wie vor und 41 wie folgt:
(41) Für die zur Versicherung angemeldeten Lehrfährzeuge ist die Haftpflicht- des Versicherungsnehmers als Halter- und die Haftpflicht des jeweiligen Fahrers mitversichert.
Seite 39 des fi-Tarifs 1941
fiaftpfliht bei Deíiungssummen von 1M
Personen schäden 500 000/250 000/100 000 Sahschäden 50 000] 25 000/ 10 000 Vermögen schäden 20 000] 10 000| 4 000
2 KeS
ßennziffer
Ausbildung einer einzelnen Person gemäß § 9 der Der- ordnung vom 21, Dezember 1935
86 für filasse 2 und 5 87 für filasse 1 und 4
S B 1312 18
Anzuwendende Sonderbedingung:
(44) ‘Die \Versicherung bezieht Sich auf die Haft- “ “pflicht des Vêrsicherüngetnehmers aus der Fahr- ausbildung. des E gem
8.9 der Verordnung über die. Ausbildung von Kraftfährzeugführern vom 21. Dezember 1933.
Sie umfaßt auch die Haftung aus der theore- tischen Ausbildung und der praktischen Unter- weisung am Modell.
Die persönliche Haftpflicht der auszubildenden Person als Lenker ist. bei Fahrten, bei denen sie vorschriftsmäßig . begleitet wird, einge- . schlossen, :
Seite 39 des f-Tarifs 1941
firaftfahrzeug-fjandel und -fjandwerk Dise nad {fiennziffer 91 bzw., wenn nur firafträder und Dréèiradwagen 92)
Das gesamte firaftfahrzeugwagnis des Antragstellers ist sowohl in der e ita, als auch in der; Fahrzeugversicherung als ein- heitlihes Ganzes zu betfachten. Es kann also nicht etwa die Dersicherung nur für Probefahrtkennzeihen oder nur für eigene Fahrzeuge beantragt werden. Dielmehr müssen alle eigenen und fremden, im Gefahrenbereih des Versiherungsnehmers befind- lichen Fahrzeuge und’ alle Probefahrtkennzeichen uersihert wer- dèn. Wird bei der fjaftpflichtversicherung Echöhung der Dezungs- summen gewünsht, kann dies nur für die Gefamtversicherung vereinbart werden, nicht etwa nur für eine bestimmte Fahrzeug- gruppe. Ebenso kann eine Fahrzeugversicerung nur für das ge- samte Wagnis nach einheitliher Form genommen werden, also entweder für das Ganze Fahrzeug-Dollversicherung ohne Selbst- beteiligung oder Fahrzeug-Vollöersicherung mit -Selbstbeteiligung oder Fahrzeugteilversicherung gegen Brand und Entwendung. Ausgenommen von dieser Verpflichtung zur Versicherung aller Wágnisse sind die in Werkstattobhut befindlichen fremden’ Fahr- zeuge gemäß Jiffer 5 auf Seite 44. Es wird aber dringend empfohlen, von dieser Ausnahme keinen Gebrauch zu maçhen, da Ag ite sowohl in Fahrzeug als auch in fjaftpfliht denk- bar sind. i Anzuwendende Sonderbedingung (49): - !
(1. Die Versicherung bezieht sich auf
a) eigene Fahrzeuge des Versicherungsnehmers; als eigene gelten auch solche, die einem anderen zur Sicherung übereignet, aber im Besitz des Versicherungs- nehmers belassen sind. Als eigene Fahrzeug gelten ferner solche, die den Inhabern, Direktoren, Geschäfts- führern'oder angestellten Verkäufern des Versicherungs- nehmers gehören, wenn sie auf den Namen des- Ver- sicherungsnehmers zugelassen sind. Der Einschluß dieser Fahrzeuge bedarf aber besonderer Beantragung. Nicht
Seite 40 des fi-Tarifs 1941
é
[104 | 92 [80 1.
Erfte Beilage zum Neis.
und Staatsanzeiger Nr. 123 vom 29. Mai 1941. &.,3
/
als eigene, sondern als fremde Fahrzeuge (siehe b) gelten solche, die der Versicheiungsnehmer unter Vor- behalt seines Eigentums verkauft und übergeben hat;
b) fremde Fahrzeuge, solange sie sich zu irgendeinem Zweck, der sich aus dem Wesen einer Kraftfahrzeug- handlung und/oder eines Werkstattbetriebes, sofern dieser versichert ist, ergibt, in der Obhut des Ver- sicherungsnehmers oder ‘einer von ihm beauftagten ‘oder bei ihm angestellten Person befinden.
Die Fahrzeugversicherung für fremde Fahrzeuge be- schränkt sich auf Schäden, für die der Versicherungs- nehmer gesetzlich haftbar gemacht wird. Gegenstand der Versicherung ist die Prüfüng der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Be- friedigung berecktigter Ansprüche im Rahmen der Fahrzeugvetrsicherung.
2. Ausgeschlossen von der Versicherung sind
a) eigene Fahrzeugè, die als Droschken oder Omnibusse * zugelassen sind;
b) Fahrten, bei denen der Versicherungsnehmer geberbs. mäßig Personen oder Güter gegen Entgelt befördert oder die mit Güterfahrzeugen zur Beförderung von Personen unternommen werden;
c) Fährten, für die ein Fahrzeug ohne Stellung eines Fahrers (an Selbstfahrer) in Ausübung eines Vermie-
tungsgewerbes vermietet wird;
d) solche Fahrzeuge, die bei dem Versicherungsnehmer garagenmäßig untergestellt sind oder untergebracht werden sollen, soweit ein Schadenfall auf dieser recht- lichen Beziehung beruht. -
/ S5. Zur Beitragsberechnung sind bei Beginn der Versîiche- rung und vierteljährlich danach die vothandenen, unter die Versicherung fallenden Fahrzeuge, die für den Versicherungsnehmer ausgegebenen Probefahrtkenn- zeichen, sowie das handwerksmäßig beschäöftigte Werk-
Seite 41 des fi-Tarifs 1941
Stattpersonal dem Versicherer anzuzeigen. Der Ver- Ssicherer ist berechtigt, bei der Aufstellung des Ver- zeichnisses durch einen Beauftragten mitzuwirken.
Unterbleibt die vierteljährliche Anzeige trotz vorheri- ger Erinnerung, s0 wird der Versicherer zwei Wochen nach nochmaliger, eingeschriebener Mahnung des Ver- sicherungsnehmers, in der auf diese Folge aufmerksam zu machen ist, von der Verpflichtung zur Leistung frei
Die Pestimmungen des 8 39 VVG finden entsprechende Anwendung.
Ist die Meldung erstattet, dabei aber die Anzeige eines Fahrzeugs oder eines Probefahrtkennzeichens ' unterblieben, obgleich es am Meldungstage vorhanden
War, s0 hat der Versicherer nur den Teil der Leistung °
zu tragen, der dem Verhältnis zwischen dem gezahlten Beitrag und dem Beitrag, der bei ordnungsgemäßer Meldung hätte gezahlt werden müssen, entspricht. Für Schäden, die ein nicht angezeigtés Fahrzeug oder ein Fahrzeug mit nicht angezeigtem Probefahrtkennzeichen betreffen, haftet der Versicherer nicht, Diese Rechts- folgen treten nicht ein, wenn der Versictherungsnehmer nachweist, daß die Anzeige ohne Verschúlden Unter- blieben ist. -
Die MOMIChMG Zur Abgabe oder Ergänzung der Moel-
dung und zur eitragszahlung wird durch die vor- stehenden Bestimmungen nicht berührt.
t
Selte 42 des fi-Tarlfs 1941
Frei für Notizen.
eite 49 des Y-2ardiy
Die nachstehenden Beiträge und die Beiträge, die si aus den angegebengn_ fundertsähen ergeben, sind Vierteljahresbeiträge. Sie werden in Ansa gebracht für die jeweils an den verein- barten vier Stihtagen des Jahres vorhandenen Wagnisse, die mit vorgeschriebenem Meldebogen aufzugeben sind,
Die Srundregeln 4 und 6 des Tarifs und § 6 AfB bzw. AfFB finden keine Anwendung. 1. a) Für jedes eigene Fahrzeug gemäß 1 a der Sonderbedingung, das auf den Dersicherungsnehmer zugelassen ist, b] für jeden als Arbeitsmaschine anerkannten Abshlepp- wagen (siche Sonderfahrzeuge, fiennziffer 60), : 2. a) für jedes eigene Fahrzeug, das noh auf den Vorbesiter zugelassen ist, b] für jedes zugelassene fremde Fahrzeug (in fjändlerobhut gemäß 1-b der Sonderbedingung) I, für zugelassene. fremde Fahrzeuge
[sin Werkstattobhut gemäß 1 b der ( Betriebe bis È
Sonderbedingung). : s M 15 8 Beitrag nach Größe des Werkstatt- ” H = betriebes_ je nah Jahl der hand- S u 20 = werkmüößig beschäftigten Personen Ü “25 5 (Betriebsleiter, Meister, Gesellen / R 00 A und Lehrlinge). i 40 S (Für das Wagnis aus dem fiänd- " S0 ler- und Werkstattbetrieb als sol- M 26 hem ist besondere Versicherung a e T nah dem allgemeinen fiaftpflicht- ” 4 O0 tarif zu nehmen.) « Über 100
Fs
für jedes Probefahrtkennzeien, a) für firaftwagen
b) „ frafträder Mindestbeitrag in Fahrzeug für die Ver- 0) für firaftwagen wendung von Probefahrtkennzeihen b] „ firafträder
5. für jedes nihtzugelassene, eigene oder fremde Fahrzeug (mit Ausnahme von als Arbeitsmaschinen anerkannten Abslepp- wagen)
6, ol Mindestbeitrag für Jiffer 1—5 insgesamt b) jedoh für Betriebe, bei denen sih das Wagnis ledigli auf firafträder und Dreiradwagen bezieht
Seite 44 des f-Tarifs 1941
\ Frei für Notizen.
Seite 46 des fi-Tarifs
UÜnfallversicherung
Dorbemerfiung: | Die Mindestversicherungssumme für Feilkosten beträgt RM 300,—.
Mae Beitrag der Spalte 12 werden folgende Nachlässe- ge- währt:
Bei Dersicherung von mindestens AM «2000,— 10 vfj : “ « 3000— 15 „ C O 20 0 « 5000— 25 „ # 10000— 535 „ a» 20000,— 50 ,„
Béi Versicherung mehrerer Fahrzeuge sind der Nachlaßgewährung die Versicherungssummen jèdes Fahrzeugs getrennt zugrunde zu legen, bei Dersiherung mehrerer namentli bezeichneter Per- sonen die Dersiherungs[ummen für jede Person.
Seite 47 des ki-Tarifs 1941
eis fiaftpfliht | -Dolloersichecun bei Demungssummen von RM |\Fohrzeug- A s E FeREE 500000 | 250000 | 100000 || teilozr- | ¿og 300,— 100,— ohne 50000 | 25000 | 10000 h sicierung E E 20000 | 10000 4000 || Selbstbeteiligung E D 8 D E M E O
20 vfi des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nach dem
allgemeinen Tarif jeweils am Stichtag gilt.
10 vfi des Jahresbeitrags, der für die Fahrzeuge nah dem
allgemeinen Tarif jeweils am Stihtag gilt.
| | | 4 [
2,80 | 6,90 | 6,— | 100 1 240 | Saa L Bor 12a 11,70 | 10,35 | 9,— | 2,70 | 5,60 | 450 | 9,— | 18— 18,20 | 16,10 | 14-— | 4,20 |_560 | 7— 14— |_28— 22,10 | 19,55 | 127,— | 5,10 | 6,80 | 8,50 | 17,— | 34,— 20,24 [234 | 20,4% (00 1B } 10 | 202 | 40,— 28,60 | 25,50 | 22,/— | 6,60 | 8,80 | 11,— | 22= | 44— 32,50 | 28,75 | 25,— | 7,50 | 10,— | 12,50 | 25— | 50— 39,— | 34,50 | 30,— | I,— | 12,— | 15,— | 50,— | 60,— 32 46— | 40,— | 12 | 16— | 20,— | 40,— | 80,—
| 65,— | 57,50 | 50,— |15,— | 20 | 25,— | 50,— | 100,— 71,50 | 63,25 | 55,— | 16,50 | 22,— | 27,50 | 55,— | 110,— n | aur [5x || 1 15 vf vom jeweils geltenden Durchschnitts | 52,50 | 28,75 | 25-— | | héiteao der am SiMitag vorhandene nige 16,25 | 14,40 | 12,50 | | zudelossenen Fahrzeuge
— =_| — | 7,50 | 10,— | 12,50 | 25,— | 50,—
— |— |— (3575| 5— | 6,25 | 12,50. | 25,—
| beitragsfrei wenn Faft- | pflichtversiherüng nah |
Jiffer 1
wird
776 vf des jeweils geltenden Beitrags füe
bis, 4 beantragt | die Fahrzeugteilversicherung
39,— 1 9,50
54,50
S0 9/4 | 2 0 60,
17,25
j
| 15,— | 4,50 j 6,— [ 7,50 | 15,— j 30,—
Seite 45 des fi-Tarifs 1941
L-Insassen-Unfallversiherung
6ennziffer
et era
12
"5
Die Versicherung bezieht sich auf ein bestimmtes, im Antrag zu bezeihnendes ßraftfahrzeug.
Die Dersicherung kann auf einen bestimmten Personenkrets beschtänkt werden.
Anzuwendende Sonderbedingung:
(61) Als unter die Insassenversicherung fallende Per-
Sorieñ sotlen nur gelten E
Ebenso kann ein bestimmter Personenkreîs von der Der- sicherung ausgeschlossen werden. 0
Anzuwendende Sonderbedingung:
(D schlossen. ’'
.. Sind von der Insassenversicherung ausge-
Die Insassenversicherung kann ferner allein. für den Führer- si abgeschlossen werden. Ï i
Anzuwendende Sonderbedingung:
(63) Die Insassenversicherung gilt nur für den Jewei- i ligen Lenker des Kraftfahrzeugs.
Fin Beitragsnaclaß ist in allen drei Fällen unstatthaft.
Seite 48 des fi-Tgrifs 1941
Die Insassenversicherung kann abgeschlossen werden:
a] nah PauschalsystemI
Jede einzelne der unter die Insassendersicherung fallenden Personen, welche sich zur Jeit des LUnfalles im fraffahrzeug befinden, ist versihert mit dem der Anzahl dieser Personen entsprechenden Teilbetrag der versicherten Pauscha{summen, höchstens aber mit einem Drittel, oder wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht mehr als zwei Personen Sitj- gelegenheit bietet, höchstens mit dex Fälfte der Pauschalsummen.
b) nah Pauschalsystem Il
Jede einzelne der unter die Insassenversicherung fallenden Personen, welche sich zur Jeit des Unfalles im firaftfahrzeug befinden, ist versihert mit dem der Anzahl dieser Personen entsprehenden Teilbetrag der versicherten Pauschalsummen. Auf die einzelné Derson entfallen aber höhstens 1M 100 0009,— für. den Todesfall, 150 000,— für den Fall dauernder Unfall- folgen, 5000,— für Fciikosten bzw, 50,— Tagegeld bei vorübergehenden Unfallfolgen.
c nah Platsystem
Jeder einzelne Plah des Fahrzeugs ist mit der gleichen Summe zu versichern. Der Plah des Lenkers kann ausgenommen werden. Bei Omnibusfen und Güter- fahrzeugen ist nur ‘das Piahsystem zulässig.
„Seite 49 des f-Tarifs 1941
—_—
u e m
S mrr u s
f ras wf
e a A i
L E Be A
L c 13