1941 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 126 vom 3. Juni 1941. S. 2 | Neich3. und Staatsanzeiger Nr. 126 vom 3. Juni 1941. &. 3

abschnitte dieser Karten über Käse oder Quark sind unver- | zeitig wird mit. der Vermehrung der „Kleinabschnitte der ] Papierbeschaffung für Reichseierkarte i Bekanntmachung, 10, Dezember 1989, vom 24, Mai 1940 und vom 11. Oktober Arbeitsschaftstiefel

ändert geblieben. Zweck vêrfolgt, dié Ausgabe von Reise- und Gaststätten- Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß Auf Grund der s 1, 3 und 4 der VO,. über die Ein- 1940 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 293 vom 14, Dezember Arbeits\chubsck Unfallverhütungsschuhe), s IIL F _} marken für Margarine weiter einzuschränken. Für die E in der 26. HZuteilungsperiode die Reichseierkarte neu zur ichung volks- und taatsfeindlichen Vermögens in den 19839, Nr. 122 von 28. Mai 1940 und Nr. 241 vom J. B. “Stinbrac., GicherciGaUGan ate S küchenverpflegung tritt eine Vereinfahung dadurch ein, daß Ausgabe gelangt, Zwecks retzeitiger Papierbeschaffung udetendeutschen , Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 14. Oktober 1940), wird Wirkung vom 1. Mai 1941 2. Arbeitsshuhe mit Gummisoble Î Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarten d der Ab g E, : LELON S schuhe mit Gummisohle, z. B getung Be u9 Las L an Stelle der Entwertun eines Einzelabs nitts Pr Cr E bringe ih bereits jeßt zur Kenntnis, daß für die Herstellung S. 911) in bie T S mit den Erlassen des Reichsministers nohmals um 6 Monate verlängert, Eine weitere Ver- gewöhnliche Arbeitsshuhe S ä zug E 1 ; Ani nes E U oss E ; Vrberliaee I dieser Karte wie isher ein E ets! L be e | af Metan vin fion am ha Ia 1594/39/3810 i und längerung bleibt vorbehalten. Gummiberufsstiefel i : Wünschen dee "Versorcamaaberechti n vie P irbelab: don Kleinabsantten notwendig “fi. Die Verteiler haben is Sasse in) Le Farbtafel der Vereinigung Holaballige 10 O 79 MA m d i letelid n Berlin, den 28. Mai 1941. Arbeits\hußschuhe, z. B. Gleitshußschuhe mit s{nitte der Nährmittelkaten in aetolfewu Umfange auch | nur noch einen Margarine-Bestellshein abzutrennen und Gol E ees M unbewegliche Vermögen des Max cines E E Der Leiter der Reichsgruppe Versicherungen“ __Cordsohle Reis beziehen zu können, für die 25., 26. und 27. Zuteilungs- | einen Einzelabshnitt zu entwerten. Soweit die Klein- | D®0ssret / 16. August 1897 zu Prag, und seiner Ehefrau Klara geh. Hilgard 3 , 3. Arbeitsshuhe mit Holzsohle, z. B. periode zu entsprehen. Um auch den Wünschen der Selbst- abschnitte in einer Menge eingelöst werden, hat diese das : Dritter Abschnitt: Neumann, geb. am 23, Oftoberx 1903 zu Reichenberg zu eßt : N Schnürschuhe versorger in dem erforderlichen Maße Rechnung zu tragen, } runde Gewicht von 200 g. t “700 s Lébéndmittelbersorgung der Inden wohnhaft gewesen in Reichenberg, Keldgafse 35, hi bruiete Der stellv. Leiter der Reichsgruppe „Handel“, : lo cluhe erhalten diese die Möglichkeit des Bezuges von Reis an Durch diese Neuregelung konnten die Karten ühersicht- evensm i gung i i zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Rumpf. “and uon Stelle von Nährmitteln in der 27. Quteilun 8periode. Für licher gestaltet werden, Die zu entwertenden Einzelabschnitte Jn Ergänzung meiner Erlasse vom 11. März 1940 : 4 E \ 4 4 , [rein in R gestatte T N ; T E Mie 1920 T1 Reichenberg, den 30. Mai 1941. Vollholz\{chuhe die Reiszuteilung gilt im einzelnen folgende egelung: lautèn wie bisher über handelsübliche Gewichte, nämlih | I C 1-940 und vom 6. Dezem er 0 i 8 4 Arbeits\chaftstiefel : Kilogrammbruchteile. Die Einzelabshnitte über Butter und C 1- 5600 Dritter Abschnitt werden die Ernährungs- Geheime Staatspolizei, Anordnung Nr. 8 ; f ; Versorgungsberechtigte Margarine sind auf der Reichsfettkarte für E ENS ämter Mise en, das die E S at für Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Eiah L tausivagien D die lack a E über 4. ete nit Geflecht- oder Filzsohle, 4. B. : ¡e i j ährmi und für Jugendliche von 14—18 Jahren einheitli auf der | die in Mischehe lebenden Juden vorgesehen sind, auch beim _V.: Ms ; i ung von Verwendungsauflagen in Fabrikation A biteaug: 7 sind Mea Tod, Cra E Be et linker, een H angebracht, während sich die Heldentod des nit als ‘Jude He einzigen Sohnes J. -BV.; Sd Regierungsrat. und Handel Schifferfilzshuhe. lungsperiode die Möglichkeit, än Stelle von 125 g Nähr- | Abschnitte über Quark und Käse ebenfalls untereinander (Mischling) aufrechterhalten bleiben. y vom 31, Mai 1941. g 9 mitteln die gleiche Menge Reis zu beziehen. au allen rosa | daneben befinden (vgl. Anlage 2) *). Vierter Abschnitt: Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

l CGTEYEN ; : k A h (Lieserungs- und Bezugsregelung)

Nährmittelkarten sind deshalb die fünf Einzelabschnitte N 6 i L i i Auf Grund der 8 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- | dex assung der Verordnung vom 18. August 1939 (RGBLl. g Vezug :

bis N 10 zu e Abschnitt N'EN 10 zusammengefaßt, der Einzelabschnitte über Schweineschlachtfette Shlußbestimmungen j gung volkls- und staatsfeindlichen T Ens in den | S, Ba h der Verordnung über die Va E n (1) Lieferer ' (z. B. Hersteller) dürfen Arbeits\{uhwerk,

entsprehend seinem Aufdruck zum Bezug von 125 g Reis be- Zur Erleichterung der Abrechnung ist für den Bezug der Abgabe der Bestellscheine udetendeutschen Gebieten vom 12, Mai 19 9 (RGBL. [I | derbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. Sep- | ausgenommen solches mit Holzsohle, nur an Händler vers

rehtigt. Die Verteiler haben diese Abschnitte bei der Abgabe den Normalverbrauchern und den Jugendlihen von Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des D 911) in g mit den Erlassen des Reichsministers | tember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer kaufen und liefern; andere als Händler dürfen dieses Schuh-

der entsprechenden Mengen Reis abzutrennen und O 14—18 Jahren zustehenden Menge an Schweineschlachtfetten Bestellscheins 25 der Reichseierkarte und des Maïtmeladen- / v eihóstattbelters A a E A Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3, September 1939) wird mit | werk weder faufen noch beziehen. |

von den übrigen Abschnitten der Nährmittelkarten bei ; be nur noch ein Einzelabschnitt vorgesehen, der während der Bestellscheins 25 der Reichskarte für Marmelade (wahlweise 4 171 Wi a7 196/99 wi E L LuE us H Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: _ (2) Die Reichéstelle für Lederwirtschaft kann von der Bez

Ernährungsämtern na Ablauf der 25, Anga © | ganzen Zuteilungsperiode Gültigkeit hat. Zuer) in der Woche vom 23, bis' 28. Juni 1941 bei den  unde is, Bermdaen dae e B T f eo vi: A 81 stimmung des Abs. 1 abweichende Regelungen treffen.

zur Ausstellung von Bezugscheinen über Reis ‘einzureichen. Berteilern abzugeben, sofern iht die Ernährungsämter die F ember dos ui Nodtoo Es Lt A He ' Ai E Ru M : j : i (3) Die Bestimmungen über die Abgabe und den Bezug

an dienen ber Versorgung mit Reis fr bie 27. Zuecllungs: | Wegsall des Bestelscheins sür Ssweineshlachtete | ueeriieen abzugeben, sofern nicht die Einähnngsw | Rhe gngase 13, biemit gugurilen deb “Deutschen | Qercosl und Lieserung von Spinsafen und Spinnstoff, | poy (e esumrngn über bie Abgabe und den Beg

aid Die *Belicferane der Kleinverteiler mit Reis für Die pitain für Saa E, N Maternübersendung Reiches eingezogen. [ Ed V Be G Von: Ediniiatia L Gs unberührt. fs :

teil was dde e CdERU I Crdiie G Joschiebt in Penn inerbale ber tar ‘die AbeaGe! D Besten een Die gemäß den bia Been dieses Erlasses her estellten Reichenberg, den 29. Mai 1941. tet, bei Ablieferung und Verkauf der be- und vérarbeiteten Meldepflicht

Weise. E E j Frist die Rüseite der Fettkarten mit ihrem Firmenstempel T IMebIA wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei Geheime Staatspolizei. Ne o t A S ube Pre (1) Serftell v E eg e halieit der: Mois

:, ; i Ge x j ineschlachtfette ist bei | übersandt. -. , j ¡not of ; inge r Meven, BVerteilungsstellen oder sonst zu- ersteller von Arbeits\huhwerk haben der Reichs-

ämt A A aid ua t Abs; itte NON ter, Aa, Ma ‘Recteller, búe vie Bet act Ea ula Ak Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern N e E ständigen Stellen sich. ergebende Warenbezeihnung und den in stelle für Lederwirtshaft Abteilung Arbeits\{chuhvertei-

mitteltarten der 21 und 22. Quicit g8periode ausgestellten E i der Brotkarten hinsichtlich der Aufteilung der Abschnitte mit | 9. B.¿ Möller, Regierungsrat. den Verstellungsanweisungen oder in besonderen Anord- lung bis zum 3. Tage eines jeden Monats zu melden,

En tellar D GL 2E, Un „D8 LE Erf p Ab S tor V R i; der Karten für Kinder und Jugendliche dem „R“-Aufdruck und die Druckmatern der Nährmittel- i nungen und Auflagen der genannten Stellen etwa vorge- | wieviel Paar Arbeits\{huhe, getrennt nah den einzelnen mpfangsbescheinigungen (vgl. ; qu rf: n c E I er ennzeichnung ¿ i karten hinsihtlih der Verteilung von Teigwaren sofort nah Bek t O schriebenen Verwendungszweck in Auftragsbestätigungen und Arbeits\{chuharten, sie im vergangenen Monat hergestellt und

Me Grove ae ape 7 Juni 1941 einzureichen “Diess Um die Verteilung der Karten zu erleichtern, haben die ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. ekanntmachung. Rechnungen in vollem Ümfange weiterzugeben. ausgeliefert haben,

R : d et Lebensmittelkarten für Kinder und Fugendliche auf An- Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen: (2) Hersteller von Spinnstoffwaren sind verpflichtet, die 2) Diese Verpflichtung gilt entsprechend für die Ein- fieserute Un N E L oS E M uteite Unters, einiger O ats neben a E j Inkrafttreten j , 1. der Aerztin Gertrude Olbrich, geb. Telatko, gesh. | Waren, die auf Grund von Herstellungsanweisungen oder aher von Arbeitsshuhie ind sonstige Stellen, die nah periode. Das weitere Verfahren zur ausreichenden und frist- | Unter|heidungsmerkmalen a “Alt R 1 ste t a Die Bestimmungen dieses Erlasses hinsihtlih der Zu- Schnabl, Füdin, geb, am 2. Äpril 1906 in Saaz, | auf Grund besonderer Anordnungen und Auflagen der Weisung der Reichs\telle Arbeitshuhwerk auf Lager nehmen gemäßen Versorgung des Groß- und Kleinhandels regelt die | Kennzeichen erhalten, das aus T E esteh thi teilungen für die Zeit vom 30. Zuni bis 27, Juli 1941 treten früher wohnhaft in Prag, X11, Slatovskeho 9, | Reichs-, Verteilungs- oder sonst zuständigen Stellen herge- | und weiterveräußern (z. B, Sammellagerhalter). Hauptvereinigung der deutschen Getreide- und Futtermittel- Alte A ae R Die Aa sind is am 30. Funi 1941, die übrigen Anordnungen sofort in Kraft. at tag a Da E A Abe d E oran ti me va A ran E n «4

; rm. 2 i : : mannes Zuli nor O e | geschriebenen Zweckbezeihnung zu verkaufen und zu liefern. "VOA alviönin N6/N 10 ist zum Reisbezug in Gaststätten folgt gestaltet worden (Originalgröße): Barlin; den: 96, Moï Das : | am 16. März 1876 in Oschelin, früher wohnhaft in | Die vollständige Warenbezei nung und der Verwendungs- (Nicht domizilierte Bestellscheine) nicht geeignet, Soweit Verbraucher daher ledigli auf den Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Rontsperg, derzeit in Pilsen; zweck sind in der Auftragsbestätigung und Rechnung beson- Arbeitsshuhwerk darf in Abwei chung von der Bestim- Besuch von Gaststätten angewiesen sind, können sie den Ab- | J. BV.: Ba cke. b - der Ehefrau Julie Rau e x, geb, Langscnur, ders aufzuführen. ¿ mung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Anordnung 83 auch gegen von nitt N 6 /N 10 der Nährmittelkarten in Reise- und Gast- i pi am 15. November 1882 in Ronsperg, - Jüdin, (3) Lieferstellen und Verkaufsstellen haben bei Weiter- der Reichsstelle für Lederwirtschaft ausgestellte Bestellscheine, rade über Nährmittel umtauschen ; ; Bekanntmachung ; rüher wohnhaft in Ronsperg, derzeit in Pilsen; lieferung und Weiterperkauf der nah Absabß 1 und 2 mit he- auf denen die Firma des Lieferers nicht angegebert ist, ver- \ Kinder bis zu 3 Fahren (Klst) , - des Kaufmannes Semi Kohor n, Jude, geb. am | stimmtex Warenbezeihnung und etwa vorgeschriebener An- kauft und geliefert sowie ekauft und bezogen werden ; : zu der dem Futernationalen Uebereinkommen über den 9. Januar 1885 in Stiedra, früher wohnhaft nr. | gabe des Verwendungszwecks bezogenen Waren auf der Auf- 9 g : ; Selbstversorger Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. eiben a Aas Ee 147, derzeit tragsbestätigung und Rechnung dieselbe Waren- und Zweck- S Die Selbstversorger können in der 27. uteilungsperiode |. ' t i - und Schiffs unbekannten Aufenthaltes; bezeichnung vorzuschreiben, wie sie ihnen aufgegeben 1: : an Stelle bon T0 2 A A die alc Mea s be- i Elias u Lie Popnsueden; Nrgsiiva E E R - des Kaufmannes Rudolf Lederer, Jude, . geb. U e Le sie ih gegebem Gültigfeitsdauer der Bestellschein) : ziehen. Die Reiszuteilung an die Selbstversorger in der über den Éisenbahnfrachtver ehr Anwendung . findet (Deut- | am 28. November 1878 in Neumark, früher wohn- (4) Diese Bestimmungen gelten gleichfalls für Verkäufe (1) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Gültig- 29. oder 26. Zuteilungsperiode auf der Grundlage der Emp- scher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 haft in Ronsperg Nr. 23, derzeit unbekannten von Herstellern, die die Ware von anderen Herstellern be- | keit der Bestellscheine befristen. Sie kann Beginn und Ende fangshescheinigungen war um deswillen nicht mögli, weil t A Et A : | vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 18. Juni 1941 Aufenthaltes; A zogen haben und auch dann, wenn die Ware nah erfolgter | der Gültigfeitsdauer auf die Bestellscheine aufdrucken. i die Selbstversorger an der Reissonderzuteilung in der 21. wie folgt geändert: S: F ‘her Ehefrau “Jülte Lederer, Jüdin, geb, am Ve- und Verarbeitung (Weiterverarbeitung) verkguft und ge- (D) Lieferer (z. B. Hersteller) dürfen Bestellsheine nach und 22, Zuteilungsperiode nicht teilgenommen haben und |… Kinder von 3—6 Fahren (K1k). 5 Sm Abschnitt „Deutschland“ wird “unter A folgende L 4. April 1881. in Neumark, früher wohnhaft. in liefert wird. : Ablauf der Gültigkeitsfrist nicht - mehr annehmen. Sie ihr Bedarf bei Ausstellung der Embpfangsbescheinigungen daher neue Nummer 68a aufgenomnten: : Ronsperg Nr. 23, derzeit unbekannten Aufenthaltes; ies G dürfen innerhalb der Frist angenom mtiene Bestellsheine noch keine Berücksichtigung gefunden hat. Um die Verteilung ent- f 68 a. Kleinbahn Langen eld—Monheim—Hitdorf e ; . des Kaufmannes Leopold Weil, Jude, geb. am et ; bis zum Ende des auf den Verfalltermin folgenden Monats sprechend dem vorhandenen Bedarf für die 27. Zutei ungs- / | triebsführung: Rheinisch-West älische Straßen- und Klein=- “22. Februar 1867 in Prasfoles, ‘früher wohnhaft Be- und Verarbeitung von Spinnstossen und Spinnstoff- beliefern. periode sicherzustellen, ist daher eine Vorbestellung des Reises | bahnen GmbH. in Essen]. i in Karlsbad, Adolf-Hitler-Straße, Haus „Edelweiß“, waren. ; 86

vorgesehen. Zu diesem Zweck sind auf allen blauen Nähr- ; ; / \ derzeit in Rokyßan, Protektorat; dis Betriebe, die Spinnstoffe. und Spinristoffwaren mit einer ; ; mittelkarten 25 die Abschnitte N 28 und N 29 zu einem Ab- Berlin, den 26. Mai 1941. i - der Ehefrau Helene Weil, geb. Abeles, Jüdin, bestimmten Warenbezeihnung und etwa vorgeschriebenen An- (Einsendung vereinnahmter Bestellscheine)

\ "

L j : " ihsverkehrsminister. i geb. am 6. März 1875 in Karlsbad, früher wohnhaft 7 ; Lieferer (z. B. tell ben die verei ten, nit Si ee d Mason „eichen f S N f Monak Pein Sre, | fet Pg pit Le Be Se o M | ur C f Fefe haben i nerlnahmtes, r 5 R Lvbal 9 na \ Kinder bis zu 6 Fahren (Klk) , : C 0 derzeit in Rokyyan, Protektorat; g deni den b d bei d es Monats, der auf den Verfalltermin folgt, an die Reichs-

n U po ea N oma L E v A O . der Ehefrau Jda Holzner, geb. Kohn, Jüdin, E M Sas Q N n O vat: stelle für Lederwirtschaft Abteilung Arbeits\huhvertei- abzuliefern ist, Die Kleinen 0 die Vorbestellungen Bekanntmachung. 0b gm 21. Februar 1886 in Karlbad, früher | verwenden, die si aus der Varen- und Zwebestimmung

i ; L h 1 ergeben. lung geordnet und gesammelt mit einer entsprechenden bis zum 12. Zuli an das Ernährungsamt einzureichen und | Dur „Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger wohnhaft in Karlsbad, Ed.-Knoll-Straße, Villa | ‘s 83 Meldung einzusenden.

die thnen sofort auszustellenden Reisbezugscheine bis zum Nr. 216 vom 14. September 1940 sind die Vorzugsaktien der „Holzner“ derzeit unbekannten Aufenthaltes,

19. Juli dem Großhandel de Belieferung vorzulegen. Die rgan: Deutschen Reichsbahn Serie I—V zur Einlösung am 1. Juli wird hiermit auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung Ausnahmen. 9

Hauptvereinigung der deut gent Ge das Tee A RIOEIN n sorgt für die frist- . gemaze Velieferung der Kleinverteiler bis zum Beginn der :

27. Zuteilungsperiode. : Kinder von 6-10 Fahren: (K)

des G Hof, 1941 aufgerufen worden. Damit werden auch die von der über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens : Las : L (Bezugscheinfreies Arbeitsschuhwerk) hen Getreide- und Futtermittel- von G F Deuts Ben Reichsbank über die Vorzugsaktien ausgegebenen in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 t zuständigen Reichss\tellen können Ausnahmen von

\ | ; s Bezugscheinfreies Arbeits\chuhwerk unterliegt niht der Zertifikate Gruppe I——V, soweit sie niht bereits in die 49% RGBl, 1 S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des nordnung fowie Ergänzungen zu derselben erlassen, zugscheinf {uh gt nich

; . Bestellscheinpflicht. *10 Anleihe der T e 4 Gn N wor- Reichsministers e ab S Ae E Ta 84 88 N j | den sind, am 1. Juli 1941 zur Einlösung fällig. 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Strafbestimmungen. | i ; Abgabe von Nährmitteln d, Jahren S Die Zertifika Nennwert guzüglih des Sudetengau vom 29. August 1939 111 Wi/Jd Nr. 7196/39 fes g (Handwerkliche Betriebe)

Aufgeldes von 20 % bei den für die Einlösung der Dividen- ugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinan verwaltung uwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Diese Durhführungsbestimmung gilt nicht für hand- Die Einzelabschnitte N 1—N 5, N11—N 20, N 30 ‘und Nie vorgesehenen Zahlstellen And Rückgabe der leid S Y hef ô dre fallen unter die Strafbestimmungen der 88 10, werkliche Betriebe.

N 31 berechtigen wie bisher zum Bezuge von insgesamt 425 ' i ertifikate eingelöst. Mit den Zertifikaten sind die Dividen- : : 12, 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der 9

Nährmitteln auf Getreidegrundlage, VDie bieten in Leide i Seibert für das GeschStsjahr 1941 uff. sowie die Karlsbad, den 29. Mai 1941, Fassung vom 18. August 1989 (RGBl. 1 S. 1430). Die S es

waren zu beziehende Menge bleibt gegenüber der bisherigen Erneuerungsscheine einzureichen. i: h Geheime Staatspolizei, Durchführung der erforderlichen Strafmaßnahmen wird hier- (Jnukrafttreten)

Regelung unverändert ; ; Vom 1. Zuli 1941 an wird auch die Restdividende für o mit den jeweils zuständigen Reichsstellen übertragen. 1) Diese Durhführungsbestimmung tritt am 5. Zuni N Die Rationen an Kartoffelstärkeerzeugnissen (Abschnitte Kinder von 6—14 Jahren (K) das Geschäfts}ahr 1940 (37s 9/0) von den bekanntgegebenen ü Staatspolizeistelle Karlsbad. i Ga Kraft s B

ie 00 N E) und att Kaffee-Ersag- und Zusahmitteln E e 0 A 1) Ne 16 (QUCOL E T N V) M dei O 0 (2) Die Erste Dur{führungsbestimmung vom 19. Zuni

(Abschnitte N 23, N24, N 32, N 33) bleiben gleichfalls un- | (Gruppe T), Nr. 26 (Gruppe B Nr. 16 (Gruppe ITI1 und IV) : Jnkrafttreten. 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 143

ak i : Und Nr. 22 (Gruppe V) gegah E Bekanntmachung Diese Anordnung tritt mit dem Tage for Verkün- | vom 21. Zuni 1940), die Zweite Durchführungsbestimmung

aiv bes Nührmittollarón i eng H Hevordene Um- Berlin, den 30. Mai 1941. über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den besegten Lon n F Bef Reichsanzeiger und Preußischen Staats- E, n gate O mee 1040) Be T reu :

‘Muster zu ersehen *). Der Abdruck der Nährmittelkarte Jgd / Der Reichsverkehr8minister Gebieten, getg ? Mddaekit Sa Em Eadi

ist unterblieben, weil deren Umgestaltung dem abgedruckten und Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn. i Vom 30. Mai 1941. j Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft: Reb estimmung vom 19. Oktober 1940 (Deutscher

it, / ¿ i Z Reichs8anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 241 vom 14. Oktobex Muster entspricht. Jugendlihe von 14—18 Fahren (Igd) Dorpmüller. Die Reichskreditkasse in Charleroi wird am 7. Zuni J. P.: Dr. Goe ge. 1940) und die Vierte Durchführungsbestimmung vom

: j : Reichsbankdirektorium. : ; 1941 aufgehoben. A / 7, April 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staat3anz.

Zwe Pia U NITES : Puhl. Lange. z. Zt. Brüssel, den 30. Mai 1941. : Fünfte Durchführungsbestimmung Ra vom 9. April 1041) treten am 5. Juni 1941 außer artenwesen ; ; : | z ; d 83 (Ver- ; f

Kleinabschnitte für Margarine l Bekanntmachung. : Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. der Reichsstelle für Lederwirts aft zur Anordnung 83 ( Berlin, den 31. Mai 1941.

t Se N Wilz. Fieba c, teilung von Arbeits[chuhwerk) D - i ; (s ; ; ; ; Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- vom 31. Mai 1941. Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. Reichéfettfarien für Normälte bene u mobsnitte der ati ziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens in den ut: Anord 83 d M. d. F. d. G. b.: Heimer. von 14—18 Jahren bezogen werden kann, betränt von dee | Kinder und Jugendliche bis zu ; sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 Anordnung Auf Grund det §8 2, 4 und a S orr Rats PARAS 0e Butieifuns Laigh d 200 ibr bia p 140 i 18 Zahren (Jgd) , » zx S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers zur Verlängerung der Geltungsdauer der Anordnung zur M für Lederwirtschaft vom 19. Zuni en scher Diess Ct ) hi / g A en S uet Mert fi : des Fnnern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und Bereinigung des Versicherungsaußendienstes Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 143 vom 21. Zuni Erste Durchführungsbestimmung Kleinabschnitten über je 5 g Margarine (oder 4 g Speiseöl) des O adi d n feine Biele Ent vom 25, Juli 1939 AMEY iri opa g 1 der Reichsstelle für eet zur Anordnung 100 e 2e S i - r : l —— T WIJd: )/399 wird das gesamte ; e ezugscheinfreie uhwarèen au ei Streifen de a A Os E Je unbewegliche Vermöge des Karl Löwit, geb. am 6. No- Auf Grund des §8 16 Absatz 3 der ersten Verordnung zur (Arbeitsschuharten) (ez o pg E ) f Nargarine (o A £2 Speiseöl). Hier urd Fan iese ! vember 1887 zu Langugesc, und seiner Ehefrau Fohanna Durchführung des Geseßes zur Vorbereitung des organischen D f im Si dee Anork 83 ist jede iy N schnitte in erweitertem Maße auf Reisen un eim Besuch : geb. Löwy, geb: am 24. Funi 1888 zu Podsediß, zuleßt wohnhaft Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 Arbeits\{huhwer o Ai er A e träkensdube Auf Grund des § 2 der Anordnung 100 vom 17. B von Gaststätten verwendet werden. Für die weitere E gewesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen (RGBl, 1 S. 1194) und des § 10 der Anordnung zur Be- | Art von S soweit sie nicht a DER 1941 (Deutscher Reichsanz, und Preuß. Staatsanz. Nr. 6. garinexation ist nur noch ein Bestellshein und nat vine dliche von 10—20 Fahren (Jgd) Reiches eingezogen. ; reinigung des Versicherungsaußendienstes vom 25, Zuli 1939 | werk anzusehen ist, ; vom 17, März 1941) wird bestimmt; abschnitt vorgesehen, die bei der Reichsfettkarte für Normal- | Fugendli | Reichenberg, den 29. Mai 1941 ordnen wir nah Ermächtigung dur den Herrn Reichswirt- 1. Arbeits{huhe mit Ledersohle, z. B. Artikel 1 verbraucher über 125 g und bei der Reichsfettkarte e Ju- erchenDverg, N 4 schaftsminister vom 25. Juli 1939 und 16. Mai 1941 fol- ewöhnliche Arbéits\{chuhe j i M i gendliche von 18 Jahren über 187,5 g Margarine auten. Geheime Staatspolizei. gendes an: M Feuerschube Nicht bezugscheinpflichtig sind er den in 8 1 der An- Diese Regelung bringt eine wesentliche Erleichterung für die h Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Die Geltungsdauer der Anordnung zur Bereinigung des ubenshuhe ordnung 100 genannten Schuhen alle Arten von Arbeits\chuh- Verbraucher, die Verteiler und die Ernährungsämter. Gleich- Z. V.: Möller, Regierungsrat Versicherungsaußendienstes (Deutscher eihsanzeiger Nr. 175 Seb vagarbettssGuhe werk mit Holzsohle, deren Oberteil überwiegend aus anderen A aiv andes ) Hier nit abgedrudckt M Me ver vom 1. August 1939), - verlängert durch Anordnung vom Knobelbecher F Sloffen als Leder besteht, 1er nt aDgedru L

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