1941 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, und Staarsanzerner Nr 133 vom 11. Juni 1941. S. 2

_ den Kosten der Verarbeitung der Gespinste zu Ge- wirken oder Gestricken, d. h. a) den Fertigungslöhnen, l b) den Entgelten für die Lohnanfertigung dur Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder diesen Personen gleichgestellte Unternehmer, c) den Fertigungsgemeinkosten, f . den Zuschlägen für die Veredelung und Ausrüstung der Gewirke. oder Géstridcke, ; L . den Kosten der zugekausten Gewirke oder Gestricke, . den Kosten der Verarbeitung der Gewirke oder Ge- stricke zu’ Wirkwären oder trickwaren, d. h. a) dem Vérarbéeitun svexluft, b) den Kosten der E e) den Fertigungslöhnen, i Ÿ den Cs sür die Lohnansertigung durch Heimarbeiter, Hausgewerbetreibende oder diesen Personen gleichgestellte Unternehmer, e) den Fertigungsgemeinkosten, . den Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten, . dem Wagnis- und Gewinnzuschlag, , den Zuschlägen für besondere Ausstattung oder be- sondexce Ausmachung der Wirk- oder Sirxickwaren, 16. den sonstigen zulässigen Zuschlägen, 11, den Vertriebssonderkosten, i l 12. den Maß- und Einzelanfertigungs- sowie Klein- mengenzuschlägen. / (2) Der höchstzulässige Verkaufspteis für Gewirke oder Gestricke ist zu bilden aus den vorstehend genannten Preis- bestandteilen zu-Ziffer 1 bis 4, 7, 8 und 11.

83 Für die Ermittlung der Kosten der Gespinste, die zu Ge- wirken oder Gestricken verarbeitet werden, elten die Vor- fhriften für rid pi) der Leitsähße sür die Preisermittlung auf Grund der Selbstkosten bei Leistungen B öffentliche Auf- traggeber (LSO) vom 15. November 1938 (Reichsgeseßbl. I S. 1624) und die Richtlinien der Anlage 1 #*),

8 4 Die höchstzulässigen Zuschläge für die Veredelung und Ausrüstung der Gespinste sowie der Gewirke oder Gestridle ergeben sih aus der Anlage 2 **).

S9 :

(1) Die Fertigungslöhne für die Herstellung dex Gewirke oder Gestricke sind nah den Richtlinien der Anlage 3**) zu ermitteln.

(2) Soweit nach diesen Richtlinien die zulässigen Fertigungslöhne auch für Teilarbeiten im Einzelfall nicht festzustellen sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne vergleichbarer Nachbarbetriebe möglichst aus dem Gebiet der- selben Preisbildungsstelle eingeseßt werden.

8G

Die Entgelte für die Lohnanfertigung von Gewvirken odex Gestricken und für die Verarbeitung von Gewirken oder Gestricken zu Wirk- odex Strickwaren im Lohn durch Heims- arbeiter, Hausgewerbetreibende.. oder diesen Personen gleich- gestellte Unternehmer dürfen, soweit nicht in den Anlagen 3 und 6 etwas anderes bestimmt ist, höchstens mit den nah den Tarifordnungen der Sondertreuhänder zulässigen Be- trägen eingeseßt wErden.

Die Fertigungsgemeinkosten füt die Herstellung der Ge- wirke oder Gestride sind aus den Hundertsägen einer Zuschlägsgrundlage zu ermitteln. Die Zuschlagsgrundlage und die höchstzulässigen Hundertsäge ergeben sih aus der Anlage 4 **),

¿88

Für die Ermittlung der Kosten der zugekauften Gewirke oder Gestricke, des Verarbeitungsverlustes, der bei der Ver- arbeitung von-Gewirken oder Gestrien zu Wirk- oder Strick- waren entsteht, und der Kosten der Zutaten zu dieser Ver- arbeitung gelten die Vorschristen für Werkstosse der Leitsähe für die Preisermittlung auf Grund der. Selbstkosten bei

Leistungen für öffentlihe Auftraggeber (LSO) vom 15. No- |

vember 1938 (Reichsgesebhbl. T S. 1624) und die Richtlinien der Anlage 5 **), 89

(1) Die Fertigungslöhne für die Verarbeitung von Ge- wirken oder Gestrickden zu Wirk- oder Strickwaren sind nah den Richtlinien der Anlage 6 **) zu ermitteln.

(2) Soweit nah diesen Richtlinien die zulässigen Ferti- gungslöhne au für Teilarbeiten im Einzelfall nicht festzustellen sind, dürfen die üblichen Fertigungslöhne ver- gleihbarer Nachbarbetriebe möglichst aus dem Gebiet der- selben Preisbildungsstelle eingeseßt werden.

8 10

Die Fertigungsgemeinkosten für die Verarbeitung von Gewirken oder Gestricken zu Wirk- oder Stricklwaren sind aus den Hundertsäßen einer Zuschlagsgrundlage zu ermitteln. Die Auschlagsgrundlage und die höchstzulässigen Hundertsäße er- geben sich aus der Anlage 7 **). |

8 11 D (1) Die Verwaltun(s- und Vertriebsgemeinkosten sowie

der Wagnis- „und Gewinnzuschlag sind nah den Richtlinien Anlage 8 **) zu ermitteln.

8 12 Als Zuschläge für besondere Ausstattung oder besondere Aufmachung dex Wirk- odex Strickwaren dürfen die nahweis- bar entstehenden Selbstkosten einshließlich eines Gewiun- zuschlages von 8 vom Hundert dieser Kosten eingeseßt werden.

S 13

‘Als sonstige Zuschläge dürfen nur die Kosten solcher Ent- wicklungsarbeiten, die den Umfang der üblichen Entwicklung überséhreiten, sowie Lizenzgebühren, und zwar beide höchstens in der tatsächlich entstandenen Höhe, eingeseßt werden.

S 14 i

Als Vertriebssonderkosten dürfen höchstens die notwen- digen Aufwendungen für Umsaßsteuer, für Skonto und für

**) Die Anlagen werden im Mitteilungsblatt, Teil 11 des Reichstfommissars für die Preisbildung abgedruckt werden; außer- dem werden die Fachgruppen Wirkerei -und Strickerei .und der Reichsstand des Deutschen Handwerks sie den betroffenen Mit- gliedern besonders befanntgeben.

die in der jeweils in Betracht koinmenden Handelsstufe durch- shnittlich anfallende Vertreterprovision, jedoch insgesamt nicht mehr als 12 vom Hundert des erfaufspreises, ein- geseht werden. g 15 | f

Maß- und Einzelanfertigungs- sowie Kleinmengen- uschläge dürfen höchstens in der aus der Anlage 9 **) ex- fichtlichen Höhe eingeseßt werden. K

8 16 :

1) Zur Abgeltung dex Mindererlöse für Waren l fas und dritter Wahl darf beim Verkauf ‘ausgerüsteter u delsfertig aufgemachter Wirk- oder Strickwareén der Verkaufs- preis für Waren erster Wahl unter A DEr Mengen um den Betrag erhöht werden, um den die reise für Waren zweiter und dritter Wahl gegenüber den nah diesen Vorscpriften höchstzulässigen Verkaufspreisen ermäßigt wexden. i:

(2) Wirk- und Strickwaren zweiter und dritter Wahl sind entsprechend zu kennzeichnen.

8 17 Für Gewixke und Gestricke fowie Wixk- und Strickwaret gleicher Art und Güte, die auf Hauptherstellungsmaschinen hergestellt werden und für die unterschiedliche Preisbestand- teile nah Anlage 4 anzujeyen sind, darf unter Berücksichtigung der- Mengen ein Durchschnittspreis gebildet werden. Die Axt und Weise der Durhschnittspreisbildung ist nachzuweisen.

8 18

Die nah den vorstehenden Vorschristen höchstzuläsjigen Verkaufspreise gelten für Verkäufe an die in der Großhandels- tufe tätigen Unternehmen. Bei den Verkäufen an Einzel- ändler darf auf den nah den vorstehendeu Vorschriften er- mittelten höchstzulässigen Verkaufspreis ein Zuschlag bis zu 10 vom Hundert De ceibizei werden, S 19 :

Die nach den Vorschriften dieser Anordnung gebildeten ' Preise für die handelsüblichen Einheiten dürfen auf volle 5 bzw. 10 Reichspfennige aufgerundet werden, wenn die Einer- stelle dér ermittelten Beträge über 2,5 - bzw. 7,5 Reichs- pfennigen liegt. Wird von der Berechtigung zur Aufrundung Gebrauch gemacht, so muß au entsprechend abgerundet werden,

S 20

(1) War der bei vergleichbaren Verkäufen im ersten Halb- jahr 1941 überwiegend erzielte Verkaufspreis für gleiche oder vergleichbare Waren unter Berücssichtigun der Mengen nied- riger als der nah diesen Vorschriften höchstzulässige Verkaufs- preis, so muß dieser bei allen künftigen Verkäufen um den Hundertsag unterschritten werden, der erforderlich is, um eine Erhöhung der in dem früheren Verkaufspreis enthaltenen Verarbeitungsspanne zu vermeiden. Als Verarbeitungsspanne

ilt beim Verkauf von Gewirken und Gestrickden dex Unter-

schied zwischen den Werkstoffkosten und den Kosten der Ver- edelung und Mus ung einerseits und dem erzielten Ber- kaufspreis andererseits, beim Verkauf von Wirk-- und Strick-- waren der Unterschied zwischen den Werkstosskosten, den Zu- schlägen für Veredelung und Ausrüstung un den Kosten Der Verarbeitung der Gespinste gu Gewirken und Gestricken einer- eits und dem erzielten Verkaufspreis andererseits. Das Nähere über die Errechnung des nterschiedsbetrages ergibt sih aus den von der Fachgruppe Wirkerei und Strickerei mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung her- ausgegebenen Richtlinien, / E

(2) Einem Unternehmen, das in der in Absay 1 ge- nannten Zeit die nach dieser Anordnung O ges Preise oder noch höhere berechnet hat, jedoch auf Grund seines Umsayes, seiner Kostenlage oder seiner sonstigen Stellung im Markte mit niedrigeren als der nah dieser Anordnung höchstzulässigen Preise hätte auskommen können, kann un- beschadet des § 22 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (RGBl. I S. 1609) die Preisbildungs- stelle die Einhaltung niedrigerer Preise zur Pflicht machen.

8 21

(1) Jeder Hersteller hat die von ihm oder in seinem Auf- trag hergestellten Gewirke, Géstricke sowie Wirk- und Strick- waren nach den in den Anlagen 4 und 7 enen Richtlinien in die in diesen Anlagen genaunten erarbeitungsgruÞpen oder Gütestufen einzuordnen: E j

(2) Feder Hersteller hat ferner ein Verzeichnis aufzu- stellen, das folgende Angaben enthalten muß:

a) Eine genaue Bezeichnung der Gewirke, Gestricke / sowie Wirk- und Strickwaren, die von ihm hérge- stellt werden, l b) eine kurze Beschreibung dieser Gewixke, Gestride

sowie Wirk- und_ Strick…waren unter Angabe der __ Ausführungzsart, L / c) die Angabe der Verarbeitungsgruppe oder R Buvk in die die einzelnen Gewirke oder Gestricke sowie WVirk- und Strickwaren eingeordnet sind.

(3) Das Verzeichnis muß binnen vier Wochen nach dem Jnkrafttreten dieser Vorschrift in dreifacher Ansfertigung der füx den Sih des Unternehmens uständigen Preisüber- wachungsstelle oder dex von dieser bestimmten Stelle zum Sichhtvermexk vorgelegt werden. Es muß von dem, Unter- nehmen für die Dauer seiner Gültigkeit und dana noh weitere fünf Jahre aufbewahrt werden. i G

(4) Wird ein -Gewixke oder Gestride sowie eine- Wirk- oder Strickware künftig neu hergestellt, jo muß das Verzeichnis un- verzüglich ergänzt werden. Ein Sichtvermerk -ist nicht er- forderlich. 5 j i

(5) Für Unternehmen, die nah dem Fnkrafttreten dieser Vorschrift ueu errichtet werden, gelten die vorstehenden Vor- schriften sinngemäß mit de Maßgabe, daß die in Abs. 1 bis 3 genannten Verpflichtungen vor Aufnahme dex geschäftlichen Tätigkeit zu erfüllen sind. -

(6) Die Preisbildungsstellen können anorduen, daß Ge- wirke, Gestricke sowie Wirk- und Strickwaren in eine andere Verarbeitungsgruppe oder Gütestufe als die vom Hersteller gewählte einzuordnen sind. Die Anordnung wird eine Woche nah dem Zeitpunkt wicksanm, zu dem der Bescheid dem Unter- nehmen zugegangen ist.

8 22

Die Hersteller von Wirk- und Strickwaren dürfen für die unter den Geltungsbereih dieser Anoxdnung fallenden Waren bei Verkäufen die Einhetitsbedingungen der deutschen Textil-

industrie zugrunde legen.

han- |

s g 23 Die Entgelte für die Herstellung der Unter den Geltungs- berei dieser Anordnung fallenden Wirk- und Strickwaren in Lohn unterliegen, soweit nihts anderes bestimmt wird, der Verordnung über, das Verbot von Preiserhöhungen vom 96. November 1936 (Reichsgeseßbl. 1. S. 955) bzw. der Vera ordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im Lande Oesterreih vom 29. März 1938 (Reichsgesegbl. 1 S. 340) und der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen im S Sudetenland vom 22. Mai 1939 (Reichsgeseßbl, I

y §24

(1) “Der Reichskommissar| für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Austtahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.

(2) Die Aulagen -der Anorduung kaun der Reichskom= missar für die Preisbildung durch Erlaß an die Fachgruppé Wirkerei und Strickerei oder die zuständige Gliedexung des Reichsstandes des deutschen Handwerks ändern. Die Aende- rungen treten für die Mitglieder der genannten Fachgrupp« bzw. der Gliederung des Reichsstandes des deutschen Hand werks nach dem Zugehen der Benachrichtigung in Krast.

D U o

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt. die zux Ausführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschristen.

§ 26 (1) Soweit nicht anderes bestimmt ist, finden mit dem

Vorschriften des § 17 Abs. 1 bis 4- des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Rei I S. 1411), die Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26.“ November 1936 (Reichsgeseßbl. T S. 955), die Verordnung über das Ver- bot von Preiserhöhungen im Lande Oesterrei vom 29. März 1938 (Reichsgesetbl. 1 S. 340), die Verordnung über das Ver- bot von Preiserhöhungen im Reichsgau Sudetenland vom 92. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 959), die Verordnung zur Preisbildung in der pinnstoffwirtschaft vom 9. Dezember’ 1937 (Reichsgesehbl. T S. 1351) und die Vorschriften der 8 23—27 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 (Reichsgesebbl. T S. 1609) keine Anwendung mehr. : (2) Mit dem Jnkrafttreten dieser Anordnung treten alle auf Grund des Spinnstoffgeseßes vom 6. Dezember 1935 (Reichsgesebbl. 1 S. 1411) oder der Verordnung über das Ver- bot- von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (Reichs- eseybl. I S. 955) zugelassenen oder angeórdneten Ausnahmen für ie im § 1 genannten Waren außer Kraft.

i M 2 ( Die Anordnung tritt am 1. August 1941 in Krast. Berlin, den 31. Mai 1941. L Der Reichskommissar für die Preisbildung. : Wagner.

.

Anordnung

ur Verlängerung der Geltuugsdauer „dex. Anordnung. „Zux Regeluná ber Preise und hte g E Damens Mad TiN

vom 8. Juni 1941.

Auf Grund des Geseyès zux Durchführung des Vier- jahresplans Bestellung eines Reichskommissars f die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgejeßbl. I S, 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten sür den Vierjahresplan angeordnet:

p Einziger Paragraph.

Die Geltungsdauer der Anordnung zur Regelung der Preise und Anfertigungsentgelte für Damenhüte vom 2. prik 1941 (Deutscher Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 82 vom 7. April 1941) wird bis zum 15. August 1941 verlängert.

Berlin, den 8. Funi 1941. Vf a

Dex Reichskommissar M die Preisbildung. F. V.: Dr. Flotimannu.

L ,

Ia g ichsstelle sür Hol Haupt Auweisuug Nr. 8/1941 der Re e sür Holz, 4 T pteitung i 18 32/1 / Nr. 1450/41 —. Betr.: Luhe ngung und Verwertung von Alpeugras (Carex brizoides) im For wirtschastsjahr 1941. Vom 28, Mai 1941.

Nr. 125 vom 31. Mai 1941.) i Vor § 7 ist, als Ueberschrift einzusügen: „H. Schlußbestimmungen.“

Preußen.

‘Bekanntmachung.

uf Grund des Erlasses des Führers und Reichskanzlers ur B Sfiorung Der A der Gebiete von

upen, Malmedy und Moresnet. mit dem Deutschen Reich vom 23. Mai 1940 (RGBl.“1 S. 803) in Verbindung mit 8 8 des preußischen Gesehes übex Landeskuliurbehörden vont 3, Juni 1919 (Gesezsamml. S. 101) und § 2 Abs¿u2 der Reichsumlegungsorduung vom 16. Funi 1937 A S. 629) bestimme ih mit Wirkung vom 1. September 19 j im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Júnertit

É 30 §1 Jn den. Geschäftsbezirken der preußischen Kulturämter iritt folgende, Aenderung ein; ( Rheinprovinz: R AE Dem Kulturamt in. Aachen werden die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet angegliedert, :

.

Il,

“Fn dem voëstehend unter I angegebenen veränderten GesAtobezink led der Oberpräsident LKAë' =— in Koblenz als obere Siedlungs- und Umlegungsbehörde Und - das beteiligte Kulturamt Aachen als untere Siedlungs- und als Umlegungsbehörde tätig. |

Berlin, den 3. Juni 1941. i

Der Reichs- und Preußische Minister für Ernährung

j und Landwirtschaft, N J. V: Willikens,

Fnkrafttreten dieser Anordnung für ihren Geltungsbereich die

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger -

Interessen entsprechend dèn Abma

Retich8- und Staatsanzeiger Nr. 133 vom 11, Juni 1941. S. 3

Nichtamtliches.

Uns ver Berxrtvaliung-

Härten der Notverordnungen werden endgültig Geseitigt. Ein neues Geseg zur Renten- verficherung. ;

Der Prefsserefereni des Reichsarbeitsministeriums, Mini- Mita Dr. Münz, hebt in der „Ortskrankenkasse“ den großen orsprung Deutschlands auf sozialpolitishem Gebiet Mee: Er kündigt dabei einen neuen Seseventwuri an, durch den die Härten, die noch aus der Zeit der Notveroxdnungen stammen, endgültig beseitigt werden sollen. Nach diesen Verordnungen sind von den laufenden Fnvalidenrenten, Fnvelidenpensionen und- Ruhegeldern

20 Zahre Reichskuratorium für Wirtschafst- lichkeit.

Jin diesen Tagen blicki das Reichskuratorium für Wirtschast- lichkeit (RKW), die Zentralstelle dex deutshen Rationalisierun auf ein 20jähriges Bestehen zurück. Das RKW wurde im Fun des Jahres 1921 au Veranlassung des Reichswirtschafts- ministeriums Und des eutschen Verbandes teGnisG-wigenlhalt- lihex Vereine begründet, um die verschiedenartigen ationali- sierungsbejstrebungen a rnenM ales und um in technifch - wirtshaftliher Gemeinschaftsarbeit zwischen Praxis, Wissenshast und Behörden den Vorsprun Os en, den audere Länder vor dem im Weltkriege Abacsossenen euts{- land erlangt hatten. Diese E wurden von führenden Mänern ‘der deutshen Technik und Wirtschaft getragen. Fnsbe- sondere haben Caxl Friedrih von Siemens und Karl Köttgen viele Jae den Borsiß im Vorstand des RKW geführt. Jm Laufe seiner Arbeiten is es dem “RKW gelungen, viele Hunderte von A Mitarbeitern zu dauerndem Er-, fahrungsaustaush und fruchtbarer Gemeinschaftsarbeit auf den großen Arbeitsgebieten Vereinheitlihung, Beschäffung, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb ammen Len. Die Ec ebnifje der Gemeinschastsarbeit haben als Rationalisierungsmittel in-großer Zahl in Form" von Betriebsblättern, Richtlinien und anderen Vexöffentlichungen in die Betriebspxraxis Eingang gefunden. Z. B. sind die AWF-Máschinenkarten in einer Auflage von über 15 Millionen in den deutschen Betrieben verbreitet. Es gibt heute lfaum ‘einen Abschnitt des vielseitigen Betriebsablaufs, “in dem nicht irgendwelche Rationalisierungsmittel aus der Gemeinschafts- arbeit des RKW eingeseßt werden. Die Betriebsnähe dieser Arbeiten aus déx Praxis für die Praxis. hat ihnen zunieist eine freiwillige Beachtung in den Betrieben gesichert.

Dex volkswirtshaftliche Wert dér Tätigkeit des RKBW besteht vor allem darin, daß der wirtshaftstechnishe Fort- schritt, der ja immer zunächst au wenigen Stelleu oder gar an einer einzigen Stelle erzielt wird, auf dem Wege des Erfahrungs- austausches und der Gemeinschaftsarbeit \chneller und ziel- bewußter verallgemeinert wird, als das sonst der Fall wäre. Diese Arbeit der Auswahl und der Verbreitung dex Rationali- Legate wird. im wesentlichen in Ausschüssen des i K W geleistet, von denen folgende bestehen: Reichsausshuß für wixetschastliche Fertigung (AWF), Reichsausshuß für Lieferbedin- gungen und Gütesicherung (R H), Reichsaus[huß für wirtschaft- liche Verwaltung (AWV), Reihsaus[{chuß für Betriebswirtschaft (RfB), Reichsausschuß für wirtscha tlihen Vertrieb (R Gh Reichsausschuß für Wirt chaftlichkeit im Handel, Forschungsstelle für den Handel (F\fH), Reichsausschuß für Ueberseßung deutscher Normen und Lieferbedingungen (Afü), Rrichsaus\cus für tehnisch- wirtschaftlihe Beratung (RTWB), Reichsausshuß für Ver- packungsforschung (RfBV) und Reichsausschuß für Hauswirtschaft. An der Zentrale in Berlin unterhält das RKW Dienststellen in Wien, Breslau, Krakau und Reichenberg. Aufbau und Arbeits- weise des RKW sind durch eine im Jahre 1938 vom Reichswirt- [alter erlassene Sabung geregelt. An der Spihe des RKW steht als ‘Leiter seit dem Fahre 1935 Dipl.-Fng. Georg Seebauer, der zugleih Leiter, des Reichsausschusses für Leiftungsfteigerung ist.

Seit der Machtübernahme dur den Nationalsozialismus sind im Zuge der. Rationalisierung, des Vierfahresplans, der Leistungs- steigerung und der Kriegswirtschaft die Arbeiten des RKW von der Wirtschaftsführung besonders gefördert worden. Jnsbesondere haben bi über die Erarbeitung besonderer Rationalisierungs- mittel hinaus die Rene R ETS P Ie Ra lten (branhenmäßigen) Betriebsuntersuhungen und Betriebsvergkleiché entwickelt. Fn der Jndustrie sind auf diese Weise über 100 Wirtschaftszweige mit mehr als 1000 Be-

6 A.A, von den laufenden Witien- und Witwerrenten 5 lfH.K und, von den lausenden Waifenrenten 4 f. zum Ruhen gebracht und der Grundbetrag für die künftige Rente um 7 ll. gekürzt worden. Die Rentner haben immer wieder um die Beseitigung diefer N gebeten. Dieser Wunsch soll jeyt erfüllt werden. Auch die Klage der Rentner, daß ihnen der Scuy gegen Krank- heit gerade im Alter fehle, könnte bei dieser egenheit ab- estellt werden, wobei die Regelun für die Krankenversicherung ex Kriegshinterbliebenen Vorbild sein fönnte. Weiter wird mit- eteilt, daß ein in Vorbereitung befindliches Mutterschußgesey den chuy der shaffenden Frauen und werdenden Mütter erheblich ausbauen wird. Ebenso schreîten die Arbeiten an dem neuen Be- See C ageses voran. Dieses Gesey soll den Schuÿ der Schafsenden gegen die Salaire regeln, die sich aus der Art der Arbett, aus der Arbeit an Maschinen oder mit gefährlichen Werk- zeugen sowie aus Art uud Zustand der Betriebseinrihtungen und Arbeitsräume ergeben. j

trieben untersuht worden. Fm Handel werden gemeinsam mit den zuständigen fahlihen Gliederungen des Handels fast der gesamte Facheinzelhändel, der größte Teil des Fertigwaren-Abjaÿ- Großhandels und einige große Gruppen des Produktionsver- bindungshaudels laufend durch Betriebsvergleiche erfaßt. Rund 4500 etriebe des Großhandels und 7000 Einzelhandelsbetriebe lnd an diefen Vergleichen beteiligt. Die facchlihen Untersuchungen ind in der leßten Zeit zu Een Gebiets- untersucchungen weiterentwickelt worden (z.B. in der bayerischen Ostmark, im Saargebiet und in der Ostmark). Gestüßtzt aus diese in der Ordnung und Vereinheitlihungdes betrieblihen Rehnungswesens gewonnenen Er- fahrungen konnte das RKW in seinem Reichsausfchuß für Be- triebswirtschaft (RfB) die wichtigen Vorarbeiten leisten, auf denen die Erlafse des Reichswirtschaftsministers und des Reichs- kommissars für die Preisbildung über Grundsäge für Buch- haltungsrichtlinien (Kontenrahmen) und Kostenrechnungs-Grund- sähe aufbauten. __ Dié Kriegswirtschaft seht die im Vierjahresplan und im Rahmen der Leistungssteigerung begonnene Linie im wesent- liehen auch auf dem Gebiete der Rationalisierung fort. Die Be- deutung der Rationalifierungsaufgaben in ihrer Gesamtheit ist angesichts der due. ca wirtschaftlich-tehnischen Anforde- rungen der Krie efü rung noch gewachsen, wenn auch natur- gemäß'ein Wandel in der Beivertung der Wichtigkeit einzelner Rationalisierungsarbeiten eingetreten is. Fn diesem Sinne hat das RKW mit Nrlegtuntbnido seine Arbeiten weitgehend auf die besonderen Erfordernisse der M T ausgerihtet. Die Arbeiten und die Arbeitsweise des RKW haben au inter- nationale Anerkennung gefunden. Ohne Zweifel wird diese Tat- sache sich in der kommenden europäischen ‘Entwilung der Ratio-

_nalisierung geltend machen.

Fachuormenausschuß „Lichttechuitk““ gegründet.

Der Deutsche Normenausshuß hat in diesen Tagen auf An- regung der Deutschen Lichttechnischen Gesellschaft (DLTG) im NS.- Bund Deutscher Technik - einen Fachnormenauss{huß „Lichttechnik“ gegründet.

Die Lichttehniker folgen damit dem Beispiel anderer technisther FaP angen, um die gesamte Normungsarbeit auf ihrem für die

‘cchnifk, Wirtschaft und hrmacht so wichtigen Fachgebiet nah ein eitlichen Gesichtspunkten zu lenken. Neben den NSBDT- Fachverbänden, der DLTG, dem Verband: Deutscher Elektrotechniker (VDE) und dem Deuts Verein von Gas- und Wasserfach- männern (DVGW) und den übrigen lihftechnischen Organisa- tionen, insbesondere dem Hauptausshuß „Gutes Licht“ beim Amt „Schönheit der Arbeit“ der DAF und dem Studienausshuß für Öffentliche und Dem epa sind in diesem P Sie ausschuß die zentralen Reichsbehörden, die Physikalish-Technische Reichsanstalt, ‘die Wissenschaft durch die Hochschulinstitute sowie Wirtschaft und Fndustrie duxch die“jeweils in Frage kommenden Zentralorganisationen vertreten. Zum Vorsißenden des Fath- normenauss{chusses Bitte if“ wurde seitens des Deutschen Normenausshusses der Reichsvorsißende der DLTG, der Direktor des Lichttehnischen Jnstituts und derzeitige Rektor der Technischen Hochschule T ETEE: A or Dr. Wetgel, bestellt. Die Ge- chäftsführung hat Dr. -W. Köhler, Berlin, als Leiter der Normen- elle der DLÎG übernommen.

Die fachliche Arbeit wird damit beginnen, die heute im ganzen Normentverk verstreuten Unterlagen tenen vie u ordnen, ein- ander anzugleichen und beftehende Lückew anszufüllen. Außerdem tvird sofort mit einer Begriffsnormung onnen werden, um die von der DLTG eingeleiteten Arbeiten zur Schaffung einer einheit- lichen Sprache der ihttenik durchzuführen.

Wirtschaft des Auslandes.

Rumäniens wirtschastliheZukunftsmöglichkeiten, Bortrag von Professor Leon-Bukarest in Kiel.

Auf Einladung des Wissenschaftlihen Clubs des Fustituts für Weltwirtschaft ipua am Dienstag der ehemalige R be Wirtschaftsminister ro essor Gh. N. Leon - Bukarest im S der „Kieler Vorträge“ vor einev gro Zahl geladener Gäste über die wirtschaftliche Struktur Rumáaniens* und seine Möglich- keiten in der Zukunft. i i

“Der Vortragende ging davon aus, daß das Nahkriegs- rumänièn ein Agrarland war, in dem 80 % der Bevölkerung von der LAUMIL U lebten. Großrumänien habe eine Agrarreform geschaffen, indem es den Besiß dex Großgrundbesißer enteignete und den Bauern zuwies, eni, Reform habe jedoch keine für die: Wirtschaft günstigen Ergebnisse gezeitigt. Fnfolgedessen sei die Produktion zurückgegangen. Auf der andeven Seite habe sich unter

dem Schuß der Protektionsmaßnahtmen die Fndustrie übertrieben |

stark entwickelt. Alles das sei zum Schaden der Bauern geschehen, die die AYOE Veargeugnisje um .ein Vielfaches tenrer b tfi urüßten als 1913, und zwar Fam alleinigen Vorteil einiger Anb striemagnaten. i

Prof. Leon beschäftigte sih. weiter mit den Verhältnissen nach .den têrritorialen Abtretungen von 1940 und ging dann auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten in der Zukunft ein, die erx als hr groß bezeichnete. Die landwirtfchaftliche Produktion “lasse ih leiht verdoppeln, sogar verdreifachen, da alle natürlichen Be- ingungen gegeben seien. Alles das hänge nux von der Arbeitsck organijation ab, Der neue deutsch-rumänishe Vertrag werde sicher zur Vergrößerung der Erträge je Hektar beitragen. . Der Ueberschuß der landwirtschaftlihen Bevölkerung müsse in die Hausindustrie übergeleitet werden. Für die rumäni che Land- wirtschaft und Fudustrie ergeben fich dann eine Harmonie dex Mem zwischen den in Syndi- fatèn Po nmmenge elnen ndustrien und den landwirtschast- lichen Erzeugern. Rumänien sei bereit, in die nene Wirtschafts- ordnung einzutreten, da es überzeugt ‘sei, das diese Ordnung sih auf einer brüderlichen Zusammenarbert aufbauen werde, in derx jeder Partner seine Futeressen befriedigt sehen wird.

Dex schweizerische Außenhandel im Mai.

; Beri, 10. Funi. Jm Monat Mai weist die Einfuhr der Schiveiz einen rt von 160,4 Mill. sfr. auf (im gleichen Vor- „jahrsmoñat 200,8 Mill. fffr.). “Die Aus erreihte 120,5 (89,5) Mill, sfx, Es ‘ergibt sich demnach ein infuhrübers{hnmß von 39,9 (114,3) Mill. ffe. ¿

Für die Zeit von Januar bis Mai 1941 if, verglihen mit der entsprehenden Vorjahrsperiode, bei der Einfuhr eine Wert- abnahme um 302 auf 760,9 Mill. r. festzustellen; die Ausfuhr “verzeihnet dagegen eine geringfügige r um 3,7 auf 554,4 Mill. sr. Dex Passivsaldo im schweizerishen Warenaustaufch mit deut Auslande hat stch in den ersten fünf Monaten des Fahres gegenüber dem Vorjahr um 305,7 auf 206,2 Mill. sfr. verringert.

Eine oftafiatiscche Wirtschaftskonferenz in Hfinking.

E 9. Juni. Eine - dreitägige A eren ‘zwichen den führenden Wictschastsführern von Mandschukuo, apan, China, “Korea und dem Hoheitsgebiet von Kwantuug wurde in Hsinking am 9. Juni eröffnet. Die Kouferenz wird über die Erhöhung der Produktionsleistungen von Stahl, Kohle, Mineralien, Elekftrizitèt und über Verkehrüfragen beraten. Vor allem steht das Embargo auf Eisenschrott, das von den Ver- einigten Staaten im Oktober verhängt wurde, und der wirtsast- ¿liche Druck Amerikas, der nah Fapans Beitritt zum Dreimächke- paft beständig erhöht wurde, zur Debatte. Hierdurch sind drin- gende en ma hmen 1g, geworden, die auf dieser Konferenz erörtert werden sollen. roße Erwartungen werden hiusihtlih er- höhter Ben E von Mandschukuo und einer engeren Zusammenarbeit zwishen Japan, Mandschukuo und China auf wirxtschaftlichem Gebiet gehegt.

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Berliner Börse vom 10. Zuni.

__ Die Aktienmärkte lagen „am Dienstag bei Eröffnung der De D ach, da die Neigung zu Gewinumitnahmen zugenommen hat. Die Umsäye blieben jedo verhältnismäßig klein. Auch die Abschläge gingen über 2% nur selten hinaus, während in den metsten Papieren in dêèn leyten Wochen nennenswerte Befesti- gungen zu beobachten waren.

_ R Montanmarkt büßten Harpener und Verkin. Stahlwerke je 2, Hoesh 1, Klöckner 1/4 und Rheiustahl 3% ein. Buderus lagen andererseits um 4 und Stolberger Zink um 1%/ % höher. Bei den Braunkohlenwerten ermäßigten sich Deutsche Erdöl um 1 und Rheinebraun um 2%. Kaliaktien lagen freundlih, wobei Salzdetfurth, 2% höher bewertet wurden. Am Markt der chemischen Papiere büßten- v. Heyden und Farben je 4; Schexing % und Rütgers 14 % ein. Bei den Elektro- und Versorgiings- werten sind als fester nur Gesfürel und Charlotte Wasser mit je + % % sowie Wasser -Gelsenkixhen mit + 1% zu erivähnen. Andererseits verloren Siemens 24, Siemens-Vorzüge 1, Lah- meyer 1%, Accumulatoren 14 und Schlesishe Gas 2%. Bon Autotwverten büßten- BMW 1%, von Textilwerten Bemberg % ein. Bei den Maschinenbaufabriken verloren Demag 1/4, Bahn- bedarf 24 %. Auh Metallwerte gaben bis zu 24% nah. Hervorzuheben sind noch Waldhof mit 2, Feldmühle mit Süddeutsche - Zucker mit 1, und Conti Gummi mit 3 %. Demgegenübex gewannen Holzmaun 4, Bank für Brau- industrie und Gebr. Junghans % %.

Jm Verlauf bröckelten die Kurse an den Aktienmärkten größtenteils weiter ab. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 149% und Farben mit 2034 nah zeitweise 20274. Accumula- toren verloren 3, EW Schlesien 1?/s und Junghans 1?/s %. Ver- shiedentlich traten Rückgänge um bis zu 1 % ein. Erdöl, Wald- hof und Conti Gummi befestigten fich um 4 und Dtsch. Linoleum um 1% %. Deutsche Waffen kamen gegen lezten Kurs vom 4. d. Mts. 5 % höher zur Notiz.

Gegen Ende des Berkehrs kennzeihnete sich die Stimmung bei stillem Geschäft als gut behauptet. Verein. Stahlwerke \chloffen mit 149% und Farben mit 203. Rütgers gewannen 6 Hoesch und Holzmann 4, Erdöl, Gesfürel, BMVWV und Eisenbahn- verkehrsmittel 4 %. Eisenhandel gaben um # %# na.

Am Kassamarkt lagen Banken gut behauptet; Ausnahmen machten Commerzbk. mit 14 % und Asiatenbk. mit = 6 Li.A. Adca, Deutsche Effecten- u. Wechselbk, und Berliner Kässenverein stiegen um 4 %. Vou Hypothekenbanken befestigten sich Bayerische Hyp. um 1%, während Deutshe Hyp. um 4 und Hamburger Hyp. um 4 % zurückgingen. Am Schissahxtsaktienmarkt waren Nordlloyd mit + % % leiht befestigt. Hansa kamen "/s % niedriger an. Kolonialanteile fanden nur wenig Beachtung. Doag shwächten sich um 3% ab. Von Bahnen wurden Aachener Kleinbahn 2% höher bewertet. Königsberg-Cranz gingen ‘um 1% zurück. Am Kassamarkt dec Fndustriepapiere war die Hal- tung nicht einheitlich. Nennenswert höher waren Hugo Schneider mit + 5, Rheinfelden mit + 474, Hemmoor Portland Zement mit + 4%4 und Norddeutsche Kabel, Hüttenwerk Kayser, Deutsche Ton- u. Steinzeug, Deutsche Babcock und Triumph mit 3: %- Stärker -xückgängig waren Linde's Eis mit 5 und Mechanische Zittau mit 44 %. Verschiedentlih traten 3 %ige :Rüdck- gänge ein.

Steuergutscheine T, nannte man wteder mit 1034. Steuer- gutscheine X wurden zu Vortagskursen notiert.

Jm variablen Rentenverkehr ftellte sih die Reihsaltbesih- ankteïhe auf 161% nach vorübergehend 1614 (1614).

Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage nah FeeEn unverändert anu. Stadtanleïihen lagen nicht einheitlich. - meindeumschuldung stieg auf 10274. Dekosama 1 gab um "/s % nah. Länderauleihen wurden zu Lortagskursen notiert. Von Altbesizemissionen hwächte sich Löbeck um 4 % ab. Am Markt der Reichsanleihen zog die 34er ihsanleihe geringfügig an. Auch 38er Reichsshäße Folge 3 #+% 38er Folge 2 wurden eine Kleinigkeit“ höher bewertet, währ-: d 37er Fo ge 1! um 0,10 % nachgab. Die 4% Reichsbahuanke ‘4 u ch auf 103%, Reichsbahnshäße lagen unverändert. Die 4 %igen Reichspost- sätze notierten !/s % höher. Jundustrieobligationen neigten zur Schwäche.

x Der Privatdiskontsay blieb mit 24 % in der Mitte unver- ändext.

Am Geldmarkt blieben die Sätze für Blanko-Tagesgeld mit 9__214 %_ unverändert.

Bei der amtlihen Berliner Devisennotierung traten keine Veränderungen ein.

Börsenkeunziffern für die Woche vom 2. bis 7. Funi 1941.

Die vom Statistishen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern'

stelten si für die Woche vom 2. bis 7. Juni 1941 im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: ; Wochendurchschnitt Monats- vom 2.6. vom 26.5. durchs{nitt bis 7.6. bis 31. 5. Mai 1924 bis 1926 = 100

Bergbau und Séhweiindustrie 151,90 149,72 147,11 Veraxbeitende Industrie . «. 147,33 145,37 142,81 Handel und Verkehr . « « 149,51 148 64 147,67

Gesamt . .. “149/03 147,31 145,18 Kursniveau der 43 sigen Wertpapiere Pfandbriefe der Hypotheken-

aftienbanken

Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredif-Anstalten

Aktienkurse (Kennziffer

103,50 103,50 103,50

103,50 103,49 103,49 Kommunalobligationen « « 102,92 102,78 102,56 Anleihen der Länder und

Genieinden - - «os 202/66 102,46 102,39 Durchschnitt. « « 103,28 103,23 103,18 Außerdem:

4 14°/ ige Industrieobligationen 104,50 104,54 104,66 5 0/gige Industrieobligationen 103,93 104,30 104,71

49/ige Gemeinde- ums{chuldungsanletbe 102,83 102,74 102,73

Rotierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 11. Funi 194k. (Die Preise verstehen fich ab Lager in Deutschland für prompte

M Lieferung und- Bezahlung): *) Driginalhüttenaluminfum, s

99 % in Nohmasseln . « » « 127 EK

, inm Walz-, Draht- und

reßbarren, Zehnteiler « « « -132 i” Reinnickel, 98—9 9/9 a... .. E » Autimon-Regulus « « + « + + » _ ü Feinsilbér . e e ooo. 35,50—35,50 "

*) Die Preise für Alominium verftehen füh. entfvrechend den Bedingungen der Aluminium- Verkau?sgesell'chaft m. d H, Berkin.

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1941, Hts8. |

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