1941 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jun 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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B E E t E E at I E

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26, Juni 1941. S, 4

Öffentlicher Anzeiger.

3. Aufgebote,

1. Untersuchungs: und Strafsachen, 2. Zwaugsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungeu, 5. Verlust- und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktieugesellschaften, 8. Kommanditgesellshaften auf Aktien, 9, Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften, 12. Offene Handels-

13. Unfall- und Fuvalidenversicherungenu, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

und Kommanditgesellschaften,

Age Druckaufträge müssen auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif eingesandt werden. Änderungen redaktioneller Urt und Wortkürzungen werden vom Verlag nicht vorgenömmen. Verufungen auf die Ausführung früherer Druckausfträge sind daher

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1. Untersuchungs- und Strafsachen.

[12614] Bekanntmachung.

Gegen den Fuden Emil Fsrael Krou- heim, geboren am 25. Februar 1891 in Samitschin, Warthegau, ist durch den Reichsführer-# und Chef der Deutschen Polize! im Reichsministerium des Jnnern durch Erlaß vom 20. Mai 1941 ein - Verfahren auf Aberkennung der deutschen Staatsaugehörigkeit gemäß 8 2 des Geseßes vom 14. 7. 1933 (RGBl._ 1 S. 480 f.) eingeleitet worden. Kronheim ist danah auch des Tragens eines deutschen akademishen Grades unwürdig. Dem Genannten ist daher die ihm am 25, -Februar 1918 von der Ernst-Moriß-Arndt-Universität Greifs- wald verliehene Würde eines Doktors der Medizin durch Beshluß vom 13. Juni 1941 gemäß § 11 der Pro- motionsordnung entzogen worden. Die Entziehung wird mit dieser Veröffent- lihung wirksam. Ein Rechtsmittel ist nicht zugelassen.

Greifswald, den 23. Juni 1941, Der Rektox der Ernst-Moriß-Arndt- Universität Greifswald. Wilhelm Kästner.

3. Aufgebote.

[12618] Aufgebot.

Die Asta Galinsky aus Greifswald, Güßkfower Str. 89, hat ‘die Kraftlos- erxflärung des Sparkassenbuches Nr. 9067 der Sparkasse des Land- kreises Greifswald, lautend auf Asta Galinsky, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, b1s spätestens am 10. Janyar 1942 vor dem unterzeihneten Gericht seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- ertlärung des vorbezeichneten Spar- kassenbuches erfolgen wird.

Greifswald, den 21. Funi 1941.

Däs Amtsgericht.

Aufgebot. Erben der Köchin Thekla von

Charlottenburg, nämli geb.

[12460]

Die Malottki in 1. Frau FJuljanna i von Malottki in Löbsch (Westpk.), 2, Frau Anna Dettlaff geb. von Malottki in Pugzig (Westpr.), haben das Aufgebot dex verlorengegange- nen Grundschuldbriefe bzw. des ver- loxengegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Fürstenberg Band 27 Blatt 1989 auf dem Haus- grundstück Nr, 906 des Privatförsters Hugo Pust in Fürstenberg in Abt. 111 unter Nr. 1 für den Rentner Herzke, unter Nr. 2 für den Malermeister Franz Wilhelm und untex Nr. 6—9 für Frau Dr. Brescy eingetragenen und an die Köchin Thekla von Ma- lottfi in Charlottenburg abgetretenen Grundschulden bzw. Hypothek Nr. 1 über 581 A, Nr. 2 über 1600 &AM, Nr. 6 über 580 M, Nr. 7 über 1600 G.A, Nr. 8 über 620 A, und Nr. 9 über 100 beantragt. Der Jn- haber der Urkunden wird aufgefordert, Marre in dem auf Dien®tag, den 7. Februar 1942, nachmittags 121/» Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht anberaumten Aufgebotster- mine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Basmaunnu

Fürstenberg i. Meeckl., 21. Mai 1941. Amtsgericht, [12620] Aufgebot.

Die Hausangestellte Jda Silkeit geb. Kuxbß aus Prokuls hat beantragt, den verschollenen Arbeiter Johann ESilkeit, zuleßt wohnhaft in Dwielen, Kre1s ‘Memel, für tót zu exklären. Der be- zeihnete Verschollene wird aufgefox- dert, sih spätestens im A ulgelg enn am 4, Dezember 1941, 9 Uhr vorm., vorx dem unterzeichneten Ge- riht, Zimmer 7, zu meldèn, widvigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen .ver- mögen, ergeht die Aufforderung, spä- testens im Aufgebotstermin dem Ge- richt Anzeige zu machen.

Prökuls, den 12. Funi 1941.

Das Amtsgtèricht.

[12617]

F, 334/1940. Das Amtsgericht Bremen hat am 17, Funi 1941 aus Antrag der Studienrätin i, R. Elisa- beth Webel, Bremen, Wachmann- stvaße 321., folgendes Ausschlußurteil erlassen: „Das auf den Namen der Studienrätin i. R. Elisabeth Webel, Bremen, Wachmannstraße 321, lau- tende und gegenwärtig ein Guthaben von 453,08 l. nachweisende Einlege- buch Nr. 66 752 der Sparkasse in „Bre- men wird für kraftlos exklärt unter Verurteilung dex Antragstellerin in die Kosten des Verfahren.“

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[12616]

Duxch Ausschlußurteil vom 19, Funi 1941 wuvde auf Antrag des Rentners Friedrich Saewert, Berlin-Grünau, Preußenstraße 51, für kraftlos erklärt: Dex Teilhypothekenbrief über das im Grundbuch von Berlin-Briß in Band 49 Blatt Nr. 1408 in Abteilung II1 untex Nr. 2 und in Band 44 Blatt Nr. 1282 in Abteilung I1T unter Nx. 1 für den Antragsteller eingetragene Darlehen von 400 (vierhundert) &MÆ. 25. F, 1. 41.

Amtsgericht Neukölln. Abt, 25.

[12619] Oeffentliche Aufforderung.

11 VI 307/41. Dex am 12, JUli 188 in Cottbus geborene Oskar Pohle ist mit dem 31. Dezentber 1927 für tot exklärt worden. Der Bankier Willi Pohle in Berlin-Charlottenburg hat beantragt, einen Erbschein dahin zu erteilen, daß dex für tot Erklärte von seinen Geschwistern als geseßliche Erben beerbt worden sei. Diejenigen Per- sonen, denen bessere odex gleiche Erb- rechte an dem Nachlaß zustehen, ins- besondere also etwaige Kinder oder die etwaige Ehefrau des Verschollenen, werden hierduxch aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 16, August 1941 bei dem unterzeihneten Gericht anzu- melden,

Magdeburg, den 14. Funi 1941.

Das Amtsgericht. Abt, 11.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[12624] Oeffentliche Zustellung.

29 R 112/41. Scherz, Anna Frieda, geb. Steuernagel, Ludwigshafen a. Rh., Knollstr. 2, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kuhn in Ludwigs- hafen a. Rh., klagt gegen ihren Ehe- mann Scherz, Friedrih, Schlosser in Ludwigshafen a. Rh., z. Zt. unbekann- ten Aufenthalts, Beklagten, auf Schei- dung der Ehe mit dem Antrage: 1. Die am 17. Fuli 1926 vor dem Standesamt in Ludwigshafen a. Rh. * geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Die Kläge- rin ladet den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffentlihe Sißung der II. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Mittwoch, den 27. August 1941, vorm. 9 Uhr, im Sibßungssaal 2, mit dex Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerihte zugelassenen Rechts- anwalt als Vertreter zu bestellen. Die öffentliche Zustellung warde bewilligt.

Frankenthal, den 23. Juni 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[12626] Oeffentliche Zustellung. :

2 R. 47/41. Der Hermann Radke in Bertowo, Amtsbezirk Lubanie, Mes bevollmächtigter: Rechtsanwalt Meister, Hohensalza, klagt gegen die zFda Radke geb. Kujat, -in Kostopol, Wolhynien, Krzywstraße 5, mit dem Antrage auf Scheidung dex Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen 2 Mi lung des Rechtsstreits vor die Zivil- fammer des Landgerichts in Hohen- salza, Neuer Markt 7, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 7, auf den 28. November 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sih dur einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hoheufalza, den 1. Juni 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [12627] Oeffentliche Zustellung.

12. R. 41/41. Dex Frau Helene Sock in Myslowib, Janower Str. 56, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kirsch

mann Paul Sock, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vox die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowiß auf den 11. August 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- wat, als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Kattowiß, den 17. Funi 1941.

Dex Urkundsbèamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[12463] Oeffentliche Zustellung.

3. R. 150/41, Dex Apotheker Alfred Johann Martin Richter in Posen, Wiesenstraße 8, W. 4, Prozeßbevoll- mächtigter: Rehtsanwalt Walter Leng- ler in Posen, Wilhelmplay 10, klagt gegen die Ehefrau Alexandra Richter geb. Meschtscherjakow, unbekannten Auf- enthalts, früher in Estland wohnhaft, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am 10, August 1921 in Moskau ge- shlossene Ehe der Parteien zu scheiden. Der Kläger ladet die Beklagte- zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 16, Dezember 1941, vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, sih durch einen bei diesem Ge-

rit zugelassenen Rechtsanwalt als R vertreten gzu assen.

Posen, den 13. Funi 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [12630]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

Der französishe Fishdampfer „Ele- done““, 242 Br.-Reg.-T., Umterschei- dungssignal: FO1Q, Heimathafen: La Rochelle, Eigentümer: Reederei S. A. de Chalutiers, La Rochelle, ist im Hafen von La Rochelle

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

Wegen des - Dampfers ist das pvisengerihtlihe Verfahren eingeleitet worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nah der Veröffent- lihung beginnenden

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandes- gerihts8gebäude, Sievekingplaßz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be- weismittel enthalten und von einem mit s{riftliher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelasse- nen Anwalt unterzeichnet sein.

Hamburg, den 19, Funi 1941.

Der Präsident des Prisenhofs,

Rothénberger,. Dr. [12461] Anordnung.

Eigentümer des Anwesens HsNr. 6 An der tveißen Herzstraße in Erlangen, PlNr. 371 und 36174 Stgde. Erlangen, ist der Kaufmann Heinrich FJsrael Brüll, frühex wohnhaft in Erlangen, jeßt in Nordamerika, Das Anwesen wurde durch Kaufvertrag vom 31. 1. 1941 (URNr.. 107 des Notars Justiz- rats Dr. Hans Löhe in Nürnbdra-A. Rathausgasse 5/1), zum Preise von 10135 A an Frau Lucie Schmitt, Kaufmannsehefrau in Erlangen, Bis- marckstraße 8, vorbehaltlih der nah- träglihen Genehmgiung des Grund- stücckseigentümers oder ‘des für diesen aufzustellenden Treuhänders verkauft. Dem Heinrich Fsrael. Brüll wurde durch meine Anordnung vom 15, 4. 1941 Nr. 2085 da 458 aufgegeben, die Veräußerung des oben bezeihneten An- wesens in öffentliher vder öffentlich beglaubigter Urkunde längstens innér- halb eines Monats von dex Bekannt- gabe dieser Anordnung an zu genehmi- gen. Dieser Aufforderung ist der ge- nannte Grundstückseigentümer nicht nachgekommen. Gemäß §8 6 und 2 der VO. über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12, 1938 wird nun- mehr der Notariatsinspektorx a. D. Konrad Dörflein in Nürnberg, Vor- jurastraße 125, zum Zwecke der Ver- äußérung des Anwesens mit sofortiger Wirksamkeit als Treuhänder mit Ver- äußerungsvollmacht bestellt. Die Kosten dieser treuhänderishen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfahrens zux Be- stellung des Treuhanders hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Festseßung dexr Vergütung des Treu- händers und die Höhe der ihm zu er- stattenden Auslagen erfolgt nach Ab- \chluß dex trenhänderishen Tätigkeit

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10 li. nebst einem Zuschlag von 20 % angeseßt. Gegen diese Anordnung steht dem Betroffenen binnen zwei Wochen nah Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Beschwerde an den - Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifaher Fertigung oder zur Nieder- \hrist beim Regierungspräsidenten in Ansbach einzulegen.

Ansbach, 11. Juni 1941.

Der Regierungspräsident,

«F, A4 v. Kein fchL00, [12465] Bekanntmachung.

Dem Jnhaber der Adler-Apotheke in Reichenberg, Ph. Mr. Nathan Fsvael Sternklar, derzeit unbekannten Auf- enthaltes, trage ich gemäß § 1 der Verordnung über den Einsaß des jüdi- schen Vermögens vom 8. Dezember 1938 (RGBl. 1 S. 1709) auf, die Ver- mögenswerte der Adler-Apotheke mit allen Aktiven und Passiven innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Tage der Veröffentlichung dieser Be- A Es an gerechnet, an Ph. Mr. Emil Schubert, Apotheker in Reichen- berg, zu veräußern. Falls mix inner- halb der gestellten Frist ein Kaufver- trag nicht vorgelegt wird, seße ih ge- mäß § 2 derx angeführten Verordnung Dr. Bruno Richter, Rechtsanwalt fn Reichenberg, als Se rO zur Her- beiführung der Veräu durch dem Fnhaber jede Verfügungs- möglichkeit über die Vermögenswerte genommen wird.

Aussig, den 19. 6, 1941.

Der Regierungspräsident. Jm Auftrag: Damm.

[12466] Veräußerungsauftrag.

ZI. B 4745 Wee 41. Gemäß § 6 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (GBl. f. Oe. Nr. 633/1988), gebe ih der Frau Anna ae Nettel, Aufenthalt unbekannt, auf ihren Liè e A in Klagen- furt, Karnerstraße Nr. 8 (Flurstücke 722/19 und 1480 der Einlagezahl 508, Katastralgemeinde Klagenfurt VII1) zu veräußern - und mix binnen vier Wochen ab dem Tage der Veröffent- lihung dieses Veräußerungsauftrages einen genehmigungsfähigen Kaufver- trag in Urschrist und zwei Abschriften vorzulegen. Würde diese Frist nicht eingehalten werden, so müßte ih den Liegenschaftsverkauf im Sinne des F 2 dex angeführten Verordnumg dur einen Veräußerungstreuhänder durch- führen aa j

Klagen urt, am 12. Juni 1941. Der Reichsstatthalter in Kärnten.

Jm Auftrag: Dr. Winkler e. h.

[12631] Jch gebe der Aktiengesellschaft Jungbunzlauer Spiritus- und

chemische Fabrik, Wien, 1., Barten- steingasse 8, auf Grund der Verord- nung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 (GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38), auf, die in ihrem Besiß befimdlichen 4500 Stü Aktien der „Ersten Tren- cinex Borovika und Likörfabriks A. G.“ Trencin (Slowakei), binnen vier Wochen nah Verlautbarung zu veräußern. Eine Verlängerung der Frist wird nicht bewilligt. ien, den 28. Juni 1941. Der Reichsstatthalter in Wien. Jm Auftrage: Dr. v. Peichl.

[12632] Jch gobe den Juden Ernst Vas Hermann und Jng. Richard F|vaël Hermann, derzeit unbekannten Auf- enthaltes, auf Grund der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermö- ens vom 3, 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709 GBl. f. d. L. Oe. Nr. 633/38), auf, die Pre Leopold Hermann (Hermes- Werke), Wien, 11, Untere Augarten- straße 21, und Wien, XX1., Steinhetl- as 683, innerhalb einer Frist von fie en Tagen zu veräußern. Gine Verlängerung dexr Frist wird nicht be- willigt:

Wien, ben 23. Juni 1941

Der Reichsstatthalter in Wien.

Fm Auftrage: Dr. v. Pei.

[12621] Oeffentliche Zustellung.

Fn dem Verteilungsverfahren des Pgarieurs Walter Wolff wird die tenotypistin - Fräulein Margarete Wegner, früher Berlin-Lichterfelde- Ost, Jungfernstieg 5 bei Müller jeßt unbekannten Aufenthaltes —, zur Er- klärung über den Teilungsplan vom 30 Mai 1941 vor - das’ Amtsgericht Tempelhof in Berlin SW 11, Mökern- traße 128/30, auf den 19. Augusi 1941 um 12 Uhr, Zimmer 187, ge- laden. : :

Berlin, den 12. Funi 1944. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

erung ein, wo- |f

[12623] Oeffentliche Zustellung.

7. C. 760/39, Der Hausbesißer Max JFsrael Angreß, frühex Beuthen, O. S., Krakauer Straße 44, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, klagt gegen den Schlaf- hausverwalter Hans Pannek in Beuthen, O. S., Ring 12, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Knoblich in Beuthen, O. S., wegen 500 li K Mietforderung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 500 li. nebst 4 % Zinsen von- 380 A ab 3. August 1939 und von 120 NA ab 3. 9, 1939 zu zahlen, Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Kläger vor das Amtsgeriht in Beuthen, O. S,, auf den 19. August 1941, vor: mittags 94 Uhr, Zimmer Nv. 5, Strafgerichtsgebäude, geladen. Beuthen, O. S., den 19, Funi 1941.

Kinner, Fustizinspektor, als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[12628] Oeffentliche Zustellung.

3, 0. 45/41. Dex am 26. 8. 1929 ge- borene Johannes Karl Heinz Deter, vertr. durch seinen Vormund Fohann Deckex in Köln, Am Duffesbah 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmick in Köln, klagt gegen 1: Ernst Feldmann, 2. Arthur Feldmann, 3. Otto Feldmann, 4. Else Feldmann, rüher in Köln-Deugt, Eitorfer Str. 14, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer Grundschuld mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamt- schuldner kostenpflihtig und hinsicht- lih dex Kosten vorläufig vollstreckbar zu veruxteilen, die Löshung der im Grundbuch von Köln Band 701 Blatt 95 347 (Grundstück Köln, v.-Werth-Str. Nr. 59) in Abt. 111 Nx. 6b zugunsten der Geschwister Ernst, Arthux, Otto und Else Feldmann zu je ein Viertel einge- tragenen Grundschuld von 4000,— (vier- tausend) @AM zu bewilligen. Der Kläger ladet die Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Köln, Reichenspergerplay Nr. 1 9 Stockwerk, Zimmer Nr. 278, auf den 6, August 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Kölu, den 18. Juni 1941. i

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [12629] Oeffentliche Zustellung.

Der Georg Raviorx in Neu Fsenburg, Friedrichstraße 32, Kläger, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Lahmann und Dr. Kanka in Offenbah a. M., klagt gegen den Karl Weßler, clo Dr. F. Schwarzbart 45—08 40th Street, Long JFsland City, New York, U. S. A., Be- flagten, wegen Forderung mit dem An- trage: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger M 3000,— zu zahlen, nebst 5% Zinsen aus lè.{Æ 500,— Jur die Zeit ab 1. 10. 1939, aus 1500,— für die Zeit ab 1. 10. 1940 und aus R.A 1000,— für die Zeit ab 1. 4. 1941. 9, Die Kosten des Rechtsstreits iverden dem Beklagten auferlegt. 3, Das Ur- teil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger vertreten durch seine Anwälte ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssahen des Landgerichts in Darmstadt mit dem Siß in Offenbach a. M. zu dem durch öffentlich verkündeten Beschluß auf Mittwoch, den 10. September 1941, vormittags 9 Uhr, Zimmer 38, be- stimmten Termin, mit der Aufforde-

rung, sich durch einen bei diesem Ge-

riht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Offenbach a. M., 23. Juni 41941. Dex Urkundsbeamte : der Geschäftsstelle der 5. Kammer für Handelssahen des Landgerichts in Darinstadt mit dem Siy in Offen- bah a. M.

5 Berichtigung.

m Jmpressum der Nx. 145 vom 26 Juni 1941 muß die drittleute Zeile E „Vier Beilagen“ richtig „Drei

eilagen“ heißen. Verantwortlich: . ; ür den Amtlichen und Nichtamtlichen eil, den Anzeigenteil und für den Verlag: : L F. V.: Rudolf Lany| h in Berlin- Charlottenburg für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Ruda Les in Berlin- Charlottenburg. Druck der Preußishen Verlags- und Druckerei Gd. Berlin.

Drei Beilagen (einschließlich Börsenbeilage und

durch den Regierungspräsidenten. Für

in Kattowiß, klagt gegen ihren Ehe-

diese Anordnung wird eine Gebühr von

Tempelhof. Abteilung 22.

einer Zentralhandelsregister-Beilage).

Deutscher Reichsa

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nzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 Æ# einschließlich 0,48 ÆÆ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 F/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich des Portos abgegeben. Fernspreß-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Ir. 147

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Neich.

Bekanntmachungen über die Einziehung von Diphtherie- und Tetanusserum.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens- mittel für die 26. Zuteilungsperiode vom 28. Juli bis 24. August 1941. ;

Anordnung des RNeichsaufsichtsamts für Privatversicherung über die Umwandlung der inländischen Fremdwährungs- versicherungen in den Reichsgauen der Ostmark.

Zusaßanordnung zu der Anordnung zur Vereinheitlihung des Fleischereimaschinenbaues vom 4. Dezember 1940. Vom 17. Juni 1941.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Marienwerder über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

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Amtliches. Deutsches Reich,

Einziehung von Diphtherieserum. RdErl. d. RMdJ. v. 16. 6. 1941 [V g 1694/41-5543, (1) Das Diphtherieserum mit dex Kontrollnummer

1349 (wörtlih: „eintausenddreihundertneunundvierzig“) aus / dem Serotherapeutischen Justitut in Wien ist wegen Ablaufs der staatlihen Gewährdauer zur Ein-

A G i s 2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in' der Deutschen Apothé E ARE t der S Va Se 9 (potheker- Lee

sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit-Zeile 1,10 ÆÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit- eile 1,85 A. A Be

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig

beschriebenem Papier völlig Druckxeif einzusenden,

ist darin auch anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder dur hervorgehoben werden sollen, Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle - eingegangen fein.

nzeigen nimmt an die Anzeigenstele Berlin insbesondere

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

i Einziehung von Tetanusserum. [ RdErl. d. RMdJ. v. 16. 6. 1941 [V g 1695/41-5543,

(1) Die Tetanussera mit den Kontrollnummern 527 bis 529 (wörtlich: „fünfhundertsiebenundzwanzig“ bis „{ünfhundertneunundzwanzig“) aus dem Serothera- peutishen Fnstitut in Wien sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein- Penang Eine ali - ) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker-Zeitung, in der Süddeutschen E sowie in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Geseßes vom 26. Mai 1933 RGBl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesey über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 RGVBl, 1 S. 479 wird das gesamte im Julande befindliche Vermögen des polnishen Minderheitsangehörigen Fohann Wroblewski, geboren am 15. August 1887 in Stoppen- berg bei Essen, zuleßt wohnhaft in Pestlin, Kreis Stuhm, mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reiches Reichs- Geg eingezogen, daß mit der öffentlichen ekanntmachung dieser Verfügun im Deutschen Reichs- und P reultiGen Staatsanzeiger die Gegenstände des bezeichneten ermögens Eigentum des Deutschen Reiches werden.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Marienwerder, den 21. Juni 1941,

Der Regierungspräsident. von Keudell,

Erlaß. Betrifft: Durchflihrung des Kartensystems für Lebensmittel für die 26. Zuteilungsperiode vom 28. Zuli bis 24. August 1941,

Auf Grund geseßlicher Ermächtigung wird folgendes angeordnet:

Erster Abschñitt: Lebensmittelzuteilungen

__ Für die Zeit vom 28. Fuli bis 24. August 1941 (26. Zu- teilungsperiode) gilt die nachstehende Verbrauchsregelung:

I. Laufende Zuteilungen

__ Die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlachtfetten, Butter, Margarine, Teigwaren, Kar- toffelstärkeerzeugnissen, Kaffee-Ersaß- und -Zusaßmitteln, Vollmilh, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver bleiben gegenüber der 25, Zuteilungsperiode unverändert.

__ Jeder Versorgungsberechtigte erhält auch in der 26. Zu- teilungsperiode an Stelle von 125 g Nährmitteln 125 g Reis. Die Verbraucher, die nit Selbstversorger sind, haben ferner die Möglichkeit des Bezuges von 125 g Hülsenfrüchten an Stelle von 125 g Nährmitteln.

TT.

Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten Abgabe von Käse und Quark

Die von vornherein nur für eine beschränkte Zeit vor- gesehene Erhöhung der Käseration kommt in Fortfall, so daß also wieder 187,5 g Käse und 125 g Quark zur Verteilung gelangen. Die Reichsfettkarten haben eine entsprechende Umgestaltung erfahren.

7 HL Regelung der Warenabgabe auf die Nährmittelkarten : A. Bezug von Reis

__Alle Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind (rosa Nährmittelkarten für Ne ciiclverBranbeE E GE ace auch in der 26. Zuteilungsperiode, wie bereits im Zuteilungs- erlaß für die 25. Zuteilungsperiode (I1 C 1-2200) bekannt- egeben worden ist, die Möglichkeit, an Stelle von 125 g ahrmitteln die gleiche Menge Reis zu beziehen. Auf allen rosa Nährmittelkarten- sind deshalb wieder die fünf Einzel- abschnitte N6 N10. zu einem Abschnitt N 6/N 10 zu- fammenzgefaßt, der entsprechend seinem Aufdruck zum Bezug von 125 g Reis berechtigt. Die Verteiler haben diese Ab- schnitte bei der Abgabe der entsprehenden Mengen Reis abzutrennen und getrennt von den übrigen Abschnitten der

Nährmittelkaxten bei den Ernährungsämtern nah Ablauf der

Züteilungsperiode zur Ausstellung von Empfangs-

bescheinigungen einzureihen. Die Empfangsbescheinigungen, aus denen die Anzahl der eingereichten Abschnitte hervor- gehen muß, sind ordnungsgemäß aufzubewahren.

__ Der Abschnitt N 6/N 10 ist zum Reisbezug in Gaststätten nicht geeignet. Soweit Verbraucher daher lediglich auf den Besuch von Gaststätten angewiesen sind, können sie -den Ab- schnitt N 6/N 10 der Nährmittelkarten in Reise- und Gast- stättenmarken über Nährmittel umtauschen.

B. Bezug von Hülsenfrüchten

___ Den Versorgungsberechtigten, die nicht Selbstversorger sind (rosa Nährmittelkarten- für Roma Sd Le wird die Möglichkeit gegeben, an Stelle von 125 g Nähr- mitteln 125 g Hüfsenfrüchte zu beziehen. Es gelangen nur die beim Kleinhandel lagernden aus den früheren Zuteilungen noch vorhandenen geringen Mengen an Hülsenfrüchten zur Ausgabe. Die Versorgungsberechtigten dürfen deshalb nicht bestimmt damit rechnen, die wahlweise zur Verfügung ge- stellten Waren zu erhalten. Nährmittel können jedoch in jedem Falle bezogen werden. ;

Die Einzelabschnitte N 1 bis N5 der rosa Nährmittel- karten sind zu diesem Zwecke zusammengezogen in drei Ab- schnitte N 1 bis N 3, lautend über insgesamt 125 g Nähr- mittel oder Hülsenfrüchte.

Werden Hülsenfrüchte abgegeben, so haben die Verteiler

die Abschnitte N2 und N83 zusammenhängend abzutrennen. Dièse Abschnitte sind zu ordnen und aufzubewahren. Fhre Verwendung als Zuteilungsgrundlage wird zu gegebener Zeit besonders geregelt. /

_ Werden jedo Nährmittel abgegeben, so haben die Ver- teiler die Abschnitte N1 und N2 zusammenhängend abzu- trennen und diese wie die Übrigen Naährmittelabschnitte den Ernährungsämtern als Grundlage für die weitere Zuteilung von Nähxrmitteln einzureichen.

Einzelne Abschnitte N 1, N2 oder N3 sind ungültig. Es gilt also stets nur der Abschnitt N 2 in Verbindung entweder mit dem Abschnitt N1 oder mit dem Abschnitt N 3. Die Ernährungsämter haben die Entgegennahme von Abschnitten abzulehnen, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen.

Die Abschnitte N 1 und N 2 sind wegen der auf sie ent- fallenden Ration von 125 g für die Abgabe von ette in Gaststätten niht geeignet. Damit die Verbraucher, die Hillsenfrüchte nicht kaufen wollen, auch auf diese Abschnitte

Nährmittel in Gaststätten oder auf Reisen beziehen könuen,

haben die Ernöhrungsämter auf Antrag die Abschnitte N 1 und N2- in Reise- und Gaststättenmarken für Nährmittel

[umzutauschen.

Postschectkonto: Berlin 41821 1 94 Í

C. Abgabe von Nährmitteln

Die Einzelabschnitte N 11 N 20, N 30 und N 31 be- rehtigen wie bisher zum Bezuge von insgesamt 300 g Nähr- mitteln auf Getreidêégrundlage. Die hiervon in Teigwaren zu beziehende Menge bleibt jedoch gegenüber der bisherigen Regelung unverändert.

Die Rationen an Kartoffelstärkeerzeugnissen (Abschnitte N 21 St und N 22 St) und an Kaffee-Ersat- und -Zusaßzmitteln (Abschnitte N 23, N 24, N32, N 33) bleiben gleichfalls un- verändert. :

Die dur die Neuregelung erforderlich gewordene Um- as der Nährmittelkarten is aus dem anliegenden : uster zu ersehen *). Der Abdruck der Nährmittelkarte Jgd ist unterblieben, weil deren Umgestaltung dem abgedruckten Muster entspricht.

Zweiter Abschnitt: A. Verbrauchsregelung in den beseßten Gebieten

Jn letzter Zeit sind mir unter Vorlage unbekannter Kartenabschnitte vielfache Anfragen über die Verbrauchs- regelung in den beseßten Gebieten zugegangen. Die in den einzelnen beseßten Gebieten eingeführten Bewirtschaftungs- bestimmungen sind außerordentlih verschieden. Die fest- geseßten Rationssäße wechseln häufiger, bisweilen auch während einer Zuteilungsperiode. Es ist deshalb nicht mög- lich, die Ernährungsämter laufend darüber zu unterrichten. Es besteht hierfür auch keine Notwendigkeit, weil im Reichs- ebiet, soweit ich nicht örtlich Ausnahmen zugelassen habe, ediglih die deutfchen Lebensmittelbedarfsnahweise (Reichs- lebensmittelkarten, Reichskarten für. Urlauber, Reise- und Gaststättenmarken sowie die zugelassenen örtlichen, auf den jeweiligen Ernährungsamtsbezirk beschränkten Berechtigungs- scheine für Kranke usw. in Kaxtenform) gültig sind. Soweit Verteiler andere Lebensmittelbedarfsnachweise entgegen- nehmen, handeln sie auf eigene Gefahr. Eine Berücksichtigung derartiger Nachweise bei der Bezugscheinausstellung kommt nicht in Betracht. Aus diesem Grunde ist von Nachfragen nah der Herkunft unbekannter Kartenabschnitte abzusehen. Sofern der Verdacht von Fälschungen vorliegt, sind mir die Unterlagen nach Abschluß der erforderlichen Ermittlungen wie bisher zuzuleiten.

B. Lebensmittelkartenregelung für Reichsdeutsche, die fsich in das Generalgouvernement begeben

Jm Generalgouvernement sind bereits seit längerer Zeit Lebensmittelkarten eingeführt worden. Ab 1. Funi 1941 wurden die Rationierungsmaßnahmen dadur ergänzt, daß Reise- und Gaststättenmarken zur Einführung gelangten. Jeder Reisende, der eine Reise nah dem General- gouvernement antritt, hat folgendes zu beachten:

1. Bei der Einnahme von Mahlzeiten, die unter Ver wendung von Fleisch und Fett hergerichtet werden, sind in den für Deutsche im Generalgouvernement vorgesehenen Gaststätten, Kasinos und sonstige: Verpflegungseinrihtungen Reise- und Gaststätten marken in Form von Fleish- und Fettkarten abschnitten abzugeben.

2. Handelt es sih bei den Einreisenden um Beamte oder Angestellte des öffentlihen Dienstes aus dem Reich, so werden diesen die Reise- und Gaststätten marken (Fleish- und Fettkartenabschnitte) von den jenigen Dienjststellen, denen der Besuch im General gouvernement gilt, zur Verfügung gestellt.

Jeder andere Reisende erhält die Reise- und Gaststättenmarken bei den von den Kreishauptmann schaften und Stadternährungsämtern eingerichteten Lebensmittelkartenausgabestellen.

Z. Die einreisenden Besucher haben die im Reich gül tigen Reise- und Gaststättenmarken (Fleish- und Ric av bei den unter 2. genannten Dienst tellen und. Kartenausgabestellen in die im General gouvernement geltenden Reise- und Gaststätten marken (Fleish- und Fettabschnitte) umzutauschen.

4. Die Reisenden haben sih gegenüber der die Reife und Gaststättenmarken ausgebenden - Dienststelle durch Vorlage ihrer Legitimationspapiere aus zuweisen und über die Dauer und den Zweck ihres Aufenthalts im* Generalgouvernement entsprechende Unterlagen vorzulegen. |

*) Hier: niht abgedrudckt.