1941 / 150 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Jul 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Sonderbeilage zum Reichs- und Staats anzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1942,

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über die Festseßung von Handelshöchstspannen für den Schuh- Einzelhandel im Lande Oesterreih v. 23. 8. 1941: 198; An- ordnung zur Aenderung der Anordnung des Reichsstatthalters im Sudetengau über Höchstaufshläge im Schuhwareneinzel- handel v. 19. 12, 1941: 300.

S,

Salz. 3. Anordnung über das Verbot der Errichtung und Er- weiterung von Anlagen zur Gewinnung von Salz v. 9, 12, 1941: 291.

Serienbonds siche Konversionskasse für deutsche Auslands- \{hulden.

Serum. Bekanntmachungen über die Einziehung von Serum: 152; 167; 182; 185; 197;. 226; 271.

Sozialreht. Anordnung über die Einführung weiterer sozial- rehtliher Vorschriften im Protektorat Böhmen und Mähren: 226 (Berichtigung: 251).

Sozialversicherung. 4. Ergänzungsbestimmung zur Verordnung über die Sozialversiherung der einberufenen Luftshubdienst- pflichtigen: 160.

Sperrholz. Anordnung über Höchstpreise für Sperrholz v. 2. 10. 1941: 234. :

Spinnstoffwirtschaft (siehe auh Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete). 12. Durchführungsanordnung zur - Ver- ordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstofswaren: 178; 13. Durchführungsanordnung desgl, v. 20. 8. 1941: 196; 14. Durhführungsverordnung desgl. v. 11, 10. 1941: 239; 15. Durchführungsverordnung desgl. v. 25. 11. 1941: 282; Anordnung Nr. 9 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoff- wirtschaft über die Sicherstellung der Erzeugung gütemäßig cinwandfreier Gespinste und Spinnstosswaren v, 22. 11. 1941: 277; Anordnung zur Einführung der Anordnung zur Preis- bildung für Oberbekleidungsstoffe in den eingegliederten Ost- gebieten v. 25. 11. 1941: 278.

Sprengstofferlaubnisscheine. Bekanntmahung über die Un- gültigkeitserklärung von Sprengstofferlaubnissheinen: 179; 194; 197.

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Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmen und Mähren. Bekanntmachung über die Aberkennung der Staats- angehörigkeit des Protektorats" Böhmen und Mähren: 194; 268; 272.

Stärke und Stärkeerzeugnisse. Anordnung über die Beschlag- nahme von Stärke und Stärkeerzeugnissen in gewerblichen Be- trieben v. 24. 12ck 1941: 304.

Stiftungen. Bekanntmahung über die Harry-Kreismann- Stiftung: 290.

T.

Tabakrippen. 4. Anordnung zur Verlängérutig der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen v. 28, 10. 1941: 255,

Textilausrüstungsbetriebe. Anordnung über die Verlängerung und den Vollzug der Anordnung über die Beschränkung der Errichtung und Erweiterung von Textilausrüstungsbetrieben und -unternehmungen in den sudetendeutschen Gebieten und im Lande Oesterreich v. 27. 11. 1941: 281.

Tischlerhandwerk. Anordnung über die Preisbildung im Tischlerhandwerk in der Ostmark v. 28, 8. 1941: 213.

U.

Umsaßsteuer. Bekanntmahung über die Umsaßsteuerumrech- nungssäße auf Reichsmark für die Umsätze im Juni 1941: 150; Juli 1941: 177 (Berichtigung: 180); August 1941: 203; Sep- tember 1941: 229; Oktober 1941: 256; November 1941: 281; Bekanntmachung über die Umsaßsteuerumrehnungssäßge auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsäße im Juni 1941: 154¿ Zuli 1941: 180; August 1941: 207; September 1941: 233; Oktober 1941: 259; November 1941: 285.

Universalbagger. Anordnung zur Vereinheitlichung von Uni- versalbaggern v. 22. 7. 1941: 171.

Urlaub. 3. Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinfüh- rune von Urlaub: 298,

V.

Verbote von Vereinigungen. Bekanntmachung über die Auf- lösung und das Verbot sämtlicher katholischer Kirhenchöre und sonstiger katholisher Kirhengemeinshaften in der Stadt Brom- berg: 224.

Verbrauchergenossenschaften. 1, Bekanntmahung auf Grund des F 4 Abs. 2 der 2. Anordnung zur Durchführung der Ver- ordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Ein- rihtungen an die kriegswirtshaftlihen Verhältnisse v. 24, 7. 1941: 247; 2. Bekanntmachung desgl.: 250; 3. Bekanntmachung desgl.: 252; 4. Bekanntmachung desgl.: 264; 5. Bekannt- machung desgl.: 266; 6. Bekanntmachung desgl.: 281; 7. Be- kanntmahung desgl.: 286; 8, Bekanntmachung desgl.: 298; 11. Bekanntmachung desgl.: 300; 9., 10. und 12. Bekannt- machung desgl.: 301.

Verbreitungsverbote. Bekanntmachungen des Reichsführers #5 und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot ‘der Ver- : breitung von ausländischen Drucksschriften im FJnland: 196; 199; 201; 203; 215; 250; 264; 284; 289.

Verdunkelungspapiere. Anordnung über die Aenderung und Neufassung der Anordnung über die Preisbildung für Ver- dunkelungspapiere im Groß- und Einzelhaudel v. 14. 7. 1941: 163.

Verfallserklärung von beschlagnahmten Vermögen: 155; 156; 157; 160; 161; 162; 163; 169; 171; 176; 177; 179; 185; 189; 197; 217; 219; 221; 232; 233; 234; 236; 238; 239; 241; 253; 255; 256; 258; 262; 300.

Verkehr. Verordnung zur Durchführung der Verordnung zur Bekämpfung von Notständen im Verkehr v. 29. 7, 1941: 177: desgl. v. 5. 8, 1941: 186. :

Verleihung von Auszeihmnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr: 158; 179; 202; 232; 254; 280.

Versandgeschäfte. Bekanntmachung zur Anordnung über die Preisbildung der Versandgeshäfte und des ambulanten Ge- werbes v. 27. 8. 1941: 203.

Verficherungsaußendienft. Anordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer dér Anordnung zur Bereinigung des Versiche- rungsaußendienstes v. 25. 7. 1939: 285.

Versicherungs8unternehmungen. Anordnung zur Eingliederung einer wechselseitigen Versiherungsunternehmung in die öffentlih-rechtlihe Sachversiherungsanstalt Sudetenland v. 24, 117 1941: 27T

Verwundetenabzeichen des Weltkrieges. Erlaß über das Ver- wundetenabzeihen des Weltkriegs. für -die eingegliederten Ost-

«je-«gebiete sowie für das Protektorat Böhmen und Mähren wv.

30. 8. 1941: 209; '

Vieh. Anordnung über die Verbringung von Vich in das Pro- tektorat Böhmen und Mähren und in das Generalgouvernement v. 29. 8. 1941: 205; Anordnung über die Verbringung von Vieh nah Elsaß, Lothringen und Luxemburg sowie in die be- freiten Gebiete der Untersteiermark, Kärntens und Krains v. 6. 11. 1941: 264.

Viehseuchenpolizeilihe Anordnungen. Viehseuchenpolizeilihe Anordnung des Reichsministers des Fnnern v. 30. 7. 1941 zum Schutze gegen die Trichinose: 178; Viehseuchenpolizeilihe An- ordnung über die Abgabe und Verwendung von Jmpsstoffen zur Bekämpfung von Tierseuchen v. 21, 8. 1941: 195.

A

Waisenkassen. Verordnung übér die Auflösung und Abwicklung der Gemeinschaftlihen Waisenkassen im Reichsgau Sudetenland und in den in die Länder Preußen und Bayern sowie in die

Reichsgaue Ober- und Niederdonau eingegliederten sudeten- deutshen Gebietsteilen v. 24. 12. 1941: 301.

Wandplatten. Anordnung über den Absay von Wandplatten aus keramishen Stoffen und von Steinzeug-Bodenplatten v. 7. 8. 1941: 185; Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über den Absay von Wandplatten aus keramishen Stoffen und von Steinzeug-Bodenplatten v. 7. 8. 1941. Vom 7. 10. 1941: 238. N

Waren (Ein- und Ausuhr). 13. Anordnung über die Aende- rung der Anordnung über das Verbot der Aus- und Einfuhr von Waren v. 31. 7. 1941: 178; Anordnung über die Aufhebung von Aus- und Einfuhrverboten im Verkehr mit den beseßten niederländishen Gebieten v. 9. 12. 1941: 291.

Warenbewirtschaftung. Bekanntmachung des Reichswirt- schaftsministers über die Veröffentlihung von Anordnungen der innerdeutschen Warenbewirts{hafstung v. 15. 12, 1941: 297,

Warenverkehr. 3. Anordnung zur Aenderung über das Verbot der Durchfuhr von Waren v. 29. 7, 1941: 175.

Wasserverband Nordharz. Bekanntmachung über die Aende- rungen der Saßung des Wasserverbandes Nordharz: 230.

Werberat der deutshen Wirtschaft. 17. Bekanntmachung (Heilmittel-Bekanntmachung) v. 5, 5, 1936 (RA. Nr. 311) in der Fassung v. 25. 7. 1941: 171.

Werkzeugmaschinen. Anordnung zur Ergänzung der Anord- nung über die Ausftragsregelung für Werkzeugmaschinen v. 27. 3. 1940 in der Neufassung v. 2. 4. 1941 v, 28. 10. 1941: 254.

Widerruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deut- schen Staatsangehörigkeit: 153; 155; 160; 161; 163; 165; 169; 172; 178; 181; 182; 188; 202; 203; 206; 208; 209; 225; 234; 242; 244; 263; 264; Berichtigungen: 168; 174; 231 (Be- richtigung: 240).

Wirtschaftsbezirke und Wirtschaftskammern. Berichtigung der 6. Anordnung über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschaftskammern in Nr. 84/1941: 246; 8. Anordnung über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken. und die Bildung von Wirtschaftskammern v. 1. 11. 1941: 260.

Wirtschafts8gruppen. Anordnung zur Aenderung der in Nr. 219 v. 19. 9. 1934 veröffentlichten Anordnung des Reichs3- wirtschaftsministers über die Anerkennung der Wirtschafts- gruppe Glasindustrie: 160.

Wohnungswirtschaft. Verordnung über das Verbot der Um- wandlung von Wohnungen in Räume anderer Art V 00) T, 1941: 177; 1. Anordnung über das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in Räume anderer Art v: 29, 7, 1941: 177; 2. Anordnung desgl. v. 18. 11, 1941: 280; Anordnung über die Richtsaymieten für Wohnungen in den eingegliederten Ost gebieten (I. Ostmiet-Anordnung) v. 15. 8. 1941: 201.

Z. :

Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland. Be- kanntmahung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des 83 des Gesezes über Zahlungsverbindlihkeiten gegenüber dem Ausland v. 9. 6.1933: 228. | P eaH

Zahmschweinshäute. Anordnung zur Durchführung der 3. An- ordnung über Preise für im Fnland anfallende Zahmschweins- häute v. 6, 12. 1941: 290. ;

Zahnärzte und Dentisten. Bekanntmachung über Verände=« rungen in der Beseßung des Reichsshiedsamts für Zahnärzts und Dentisten v. 21. 10. 1941: 248.

Zinsvoraus. Ergänzung der Grundsäße über die Gewährung des Zinsvoraus: 269.

Zölle und Zolländerungen. Verordnung über Zolländerungen v. 18, 10, 1941: 246; desgl. v. 22. 10. 1941; 249; desgl. v. 12 12 1041: 204:

Zollgebiete, Zollordnungen, Zollstraßen, BVinnenlinien und Zollgrenzshchuß. Verordnungen über Zollstraßen im Ober- finanzbezirk Böhmen und Mähren: 221; Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Wartheland: 265; - Bekannt- machung über die Errichtung eines Zollamtes: 298,

Zulassungskarten (siehe au Filmvevrbote). Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 185; 220; 283; 293.

Zwiebeln. Erlaß über die Verteilung von Zwiebeln an die Bevölkerung: 268.

für die Le. im Mouat

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Deutscher Reichsanzeige Preußischer Staatsanzeiger

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post RSRAD s (E E aae ¿ monatli 2,30 ÆÆ einschließli 0,48 ÆK Zeitungsgebühr, aber ohne E Aa 20 i A Dele Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 AAK monatli. N

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 A, einzelne Beilagen 10 #. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages eins{ließlich

des Portos abgegeben. Fernspre{-Sammel-Nr.: 19 33 33.

Reichsbankgirokonto Berlin, Ir. 150 "Konto Nr. 1/1913

Znhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Neich.

Bekfanntrnahung über die R or eduungasähe auf Reichsmark für die Umsäße im Juni 1941.

2. Anordnung über die Sperre amerikanischer Vermögenswerte im Deutschen Reich. :

Dritte Anordnung über die Errichtung der „SBemeinschaft Pappe“ vom 30. Juni 1941,

Dritte Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Packpapier“ vom 30. Juni 1941.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1941.

(S MA R R E E E E R T A C A A S E E E E H RES

Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das Sachverzeichnis für das 1. Halbjahr 1941 bei,

G T Amtliches.

Deutsches Reich.

Betanntmachung. Die Umsaßhsteuerumrechnungssäße auf Reichsmark m Y uni 1941 werden auf Grund von j 5 Absay 1 Saz 2 des Umsaßsteuergesezes vom 16. Oftobet 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Unisäß- steuergeses vom 283. Dezember 1938 (Néichsgeseßbl, 1 S. 1935)

wie folgt festgeseßt:

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fd.r. Staat Einheit 1 Pfund

Aegypten Afghanistan 100 Afghani Argentinien 100 Papierpesos Australien 1 Pfund Belgien 100 PBelga Brafilien 100 Milreis Briti]ch-Jndien 100 Rupien Bulgarien 100 Lewa Dänemark 100 Kronen N 100 Mark Frankreich 100 Francs Griechenland. 100 Drahmen Großbritannien 1 Pfund Sterling olland 100 Gulden ran 100 Nials sTand 100 Kronen Ftalien 100 Lire Sau 100 Yen tanada | 1 Dollar Kroatien (ab 9. Juni) | 100 kroat. Dinax Neuseeland 1 Pfund Norwegen _| 100 Kronen Palästina 1 Pfund - Fon 100 Esfudos3 Rumänien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Serbien (ab 26. Juni) | 100 Dinar Slowakei 100 Kronen Spanien 100’ Peseten Südafrikani}che Union 1 Pfund Türkei 1 Pfund Ungarn 100 Pengsô (bei Ausfuhr na Ungarn) Uruguay 1 Peso 39 | Vereinigte Staaten 1 Dollar von Ame1ika

Die Umrechnungs\säge für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 5. d. M. festgeseßt werden.

Berlin, 1. Juli 1941.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

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2. Anordnung

über die Sperre amerikanisher Vermögenswerte im Deutschen Reich.

Da die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine Sperre über die Vermögenswerte der Organisationen und Gesellschaften mit deutscher Beteiligung in den Vereinigten Staaten verhängt hat, ordne ih auf Grund des § 60 des Ge- seßes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938 (RGBl. T S. 1734 ff.) an:

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Artikel T j JZnländishe Gesellschaften, Gemeinschaften und Körper- schaften, die zu 25 % oder mehr unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß natürlicher oder juristischer Personen stehen, welche entweder die Staatsangehörigkeit der Ver- einigten Staaten von Amerika besihen oder in den Vereinigten Staaten von Amerika ihren Wohnsiß, Siy odex gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen nur mit Genehmigung der für sie örtlich zuständigen Devisenstellen übex ihre Vermögenswerte verfügen. Artikel IT

Die unter Artikel T bezeihneten Gesellschaften usw. haben bis zum 4. Juli 1941 dex für sie zuständigen Devisenstelle ihre genaue Anschrift, die Namen und Anschriften der zur Vertretung befugten Personen, der Aufsichtsratsmitglieder oder etwaiger anderer Aufsihtsorgane und ferner Höhe und Art der in Betracht kommenden amerikanischen Beteiligungen und Fnteressen mitzuteilen. :

Berlin, den 28. Juni 1941.

Der Reichswirtschaftsminister, D. A: von Fagwiy.

arr

Dritte Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pappe“ | vom 30. Juni 1941.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs-

ih an: 81 Die Zugehörigkeit der in § 1 Absay 1 der Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pappe“ vom 2. Ja- nuar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger. Nx. 8 vom 10. ani 1940) bezeichneten marfkt- regelnden ‘Zusammenshhlüsse und Unternehmungen der Pappen-Fndustrie zur „Gemeinschaft Pappe“, verlängert bis zum 30. Juni 1941 durch die Zweite Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pappe“ vom 24. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 305 vom 30, Dezember 1940) wird bis zum 30. September 1941 verlängert,

Berlin, den 30. Funi 1941. Der Reichswirtschaftsminister. D: Bi! DE La udfriéd.

Die Aufwärtsentwictlung des Bergbaus im Protektorat.

Prag, 30, Juni. Fn diesen Tagen fand die erste Mitglieder- versammlung der Wirtschaftsgruppe Bergbau im Zentralverband der Fndustrie für Böhmen und Mähren statt. Dem Tätigkeits- bericht ist zu entnehmen, daß sich 1940 die Steinkohlenförderung gegenüber dem Fahre 1939 um 6,5 %, die Eisénerzförderung um 10,4 % und die VLignitförderung um 19,4 % erhöhte. Gegenüber dem leßten Vorkriegsjahr 1938 hat die Steinkohlenförderung eine Steigerung um rund 30 %, die Eisenerzförderung um 34 % und die Lignitförderung um 50% aufzuweisen. Diesen Zahlen ist zu entnehmen, daß die Bestrebungen des Bergbaus des Protektorats durch Erhöhung der Produktion zur Stärkung der Kriegswirt- schaft beizutragen, äußerst günstige Ergebnisse zeitigten. Wich- tigste Vorausseßung für die Fördersteigerung war die Beschaffung genügender Eisen- und Stahlmengen, die einen entsprechenden Ausbau der Gruben und darüber hinaus die notwendigsten Jnvestitionen ermöglichten.

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Der organifatorische Wirtschaft8aufbau im Generalgouvernement.

Krakau, 30. Juni. Der Regierungskommissar der Zentral- kammer für die Gesamtwirtschast im Generalgouvernement, Unterstaatssekretär Kundt, das aus den Leitern der Haupt- abteilung Wirtschaft, Ernährung und Landwirtschaft, Forsten und Arbeit in der Regierung des Generalgouvernements be- stehende Kuratorium der Zentralkammer sowie der Leiter der Hauptgruppe der gewerblichen Wirtschaft der Zentralkammer, Präsident Dr. Freiherr von Gregory, und der Haupt- eshäftsführer wurden vom Generalgouverneux in Anwesenheit bes Chefs der Regierung des Generalgouvernements, Staats-

sekretär Dr: Bühler, jur Berichterstattung über die bisher

durchgeführte organisatorische Aufbauarbeit der Zentralkammer

handelsstellen un

und ihrer Hauptgruppen sowie der angegliederten Außen- d HZentralstellen für öffent S Aufträge emp-

Anzei

eile 1,85 M, Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Be! SW 68, Wilhelmstraße 32, Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, ebe f:

unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

fartellen vom 15, Fuli 1933.(Reichsgesetblatt 1 S, 488) ordne

enpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten ile 1,10 ÆAÆ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten A erlin

Worte etwa durch Fettdruckck (einmal

Postschectkonto: Berlin 41821 1 94 Í

Dritte Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Packpapier“* vom 30. Funi 1941,

Auf Grund des Geseyßes über Errichtung von Zwangs- kartellen vom 15, Juli 1933 (Reichsgeseßblatt 1 S. 488) ordne

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Die Zugehörigkeit der in § 1 Absaß 1 der Anordnung über die Ercionung der „Gemeinschaft Packpapier“* vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeigex und s Staatsanzeiger Nr. 207 vom 6. September 1939) bezeichneten marktregelnden Zusammenschlüsse und Unternehmungen der Pakpapier-Jndustrie zur „Gemeinschaft Packpapier“, ver- längert ‘bis zum 30. Juni 1941 durch die Zweite Anordnung über die Errichtung der „Gemeinschaft Pa&papier“ vom 24. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 305 vom 30. Dezember 1940), wird bis zum 31. Dezember 1941 verlängert.

Berlin, den 30. Funi 1941.

Der Reichswirtschaftsminister. JiV e Dr Lanbfried;

Die: Neichsinderxziffer für die Lebenshaltungskosten im Zuni 1941.

J Nah der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten haben die Preise für die Güter des täg- lichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Funi 1941 gegen- über dem Vormonat um 0,5 vH. angezogen. Die Gesamt- indexziffer -ftellt- sih für Juni auf 134,1 (1913/14 = 100) gegenüber 133,4 für Mai.

Jn der Judexziffer für Ernährung, die sih von 129,7 auf 130,6 (+ 0,7 vH.) erhöht hät, wirkte sih weiterhin das jahreszeitliche Anziehen der Preise für Gemüse und Kartoffeln aus. Die JFndexziffer für Heizung und Beleuchtung hat sih infolge Ermäßigung des Gaspreises in einer Berichtsgemeinde von 123,1 auf 122,9 (— 0,2 vH.) ermäßigt. Die Fndex- ziffer für Bekleidung hat von 155,9 auf 158,1 (+ 1,4 vH.) und die Judexziffer für „Verschiedenes“ von 148,7 auf 149,0 (O2 v.) angezogen. Die Fndexziffer für Wohnung (121,2) ist unverändert geblieben.

Berlin, den 30. Juni 1941.

Statistisches Reichsamt.

afisticil.

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fangen. Der Generalgouverneur begrüßte insbesondere im Hin- blick auf die dem Generalgouvernement durch die gesamte Ent- wicklung bevorstehenden neuen großen Aufgaben die bisher durh- geführte MEEO Organisation eines einheitlichen Selbstverwal- tungsförpers und bezeichnete die Zentralkammer als ein wesent- lihes Fnstrument im Gesamtwirtshaftsrahmen des Reiches.

Zusammenlegung der Landesgeldanstalten in Böhmen und Mähren.

Prag, 30. Funi. Eine Regierungsverordnung vom 26, Juni 1941 Nr. 242 über die Zusammenlegung der Landesgeldanstalten in Böhmen und Mähren verwirklicht mit Wirksamkeit ab 1.. Zuli 1941 vor allem die Zusammenlegung der Landesbank und der Böhmischen Hypothekenbank in eine einzige Landesgeldanstalt mit der Bezeichnung „Landesbank für Böhmen“. Das Land Böhmen haftet nah wie vor füx alle Verbindlichkeiten der Landesbank für Böhmen, die unter Aufsicht des Finanzministeriums steht. Die Regierungsverordnung führte fernex auch die endgültige Rethts- vereinheitlichung der Landesgeldanstalten in Mähren dur{, wo gleihfalls mit Wirksamkeit ab 1. Juli d. J. die Mährische Hhpo- theken- upd Landeskultürbank die in Liquidation tretende Landes- kulturbank der Markgrafshaft Mähren in sh aufnimmt und den Namen „Landesbank für Mähren“ annimmt.

Devisenbewirtschaftung.

Nülickzahlung von Krediten. Dex Reichswirtschaftsminister hat durch Runderlaß 56/41 D. St, R. St. die Bestimmung über die Rückzahlung von Krediten sowie die Behandlung von Zinsen, Erträgnissen und regelmäßigen | Tilgüungen zusammengefaßt und in Einzelheiten geändert: ——_