1941 / 180 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Aug 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Wm

[18397]

Neichs. und Staätsanzeiger Nr. 179 vom 4. August 1941. &. 4.

Y {er ‘für“töt.- erklärt w&dri farn.. Alle, Der Kaufmann Max Haffner in |

die Auskunft übex dêèn' Verschollenen

Borna hat unter dem Erbieten zur | geben können, werden aufgefordert, bis

Hinterlegung des der Gläubigerin ges |

bührenden Betrages das Aufgebot der auf dem Grundbuchblatte des ihm ge- hörigen Grundstücks Borna. Band 33 Blatt 1940 in Abt. 111 Nr. 1a für Frau Fanny vérehel. Dr. Parreidt, zu- leßt in Leipzig wohnhaft gewesen, jeßt unbekannten Aufenthalts, eingetragenen zu 6. zu verzinsenden aufgewerteten Kaufgeldforderung (eingetragen am 5.12. 1925 als Aufwertungsteilhypo- thek auf Blatt 67 des Grundbuchs für Borna, umgeschrieben am 21: April 1937 auf Band 33 Blatt 1940 des Grundbuchs für Borna) in Höhe von 650 &.Æ nah § 1171 BGB. beantragt. Die Gläubigerin der Hypothek wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Februar 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum- ten Aufgebotstermine ihre Rechte an- zumelden, widrigenfalls sie ‘nach Hin- terlegung des ihr gebührenden Betrages ihre Befriedigung statt aus dem Grundstücke nur noch aus dem hinter- legten Betrage verlangen kann. Das Recht auf den hinterlegten Betrag er- lisht, wenn sie sich niht vor dem Ab- lauf von 30 Fahren nach Erlassung des Ausschlußurteils bei der Hinterlegungs- stelle Borna meldet. Vorna, den 29. Juli 1941. Das Amtsgericht.

[18593] Aufgebot. Die Witwe Helene Stumpf geb. Schatte in Halberstadt hät das Auf- gebot des verlorengegangenen Hypo- thekenbriefes vom 6, November 1907 übev die im Grundbuch von Blanken- burg Bd. 14 Bl. 974 in Abteilung 111 unter Nr. 1 für die Braunschwei ische Staatsbank eingetragene Darlehnshypo- thek von noch 1700 &# beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 20. Fe- bruar 1942, 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 192, anbe- raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird. Vlankenburg (Harz), 29. 7. 1941. Das Amtsgericht.

[18594]

Der Maurer Fviß Gerloff in Braun- sWweig-Riddagshausen, vertreten dur R.-A. J.-R. Magnus von hier, dot das Aufgebot des Hypothekenbriefes des hiesigen“ Amtsgerihts vom 27. Fe- bruar 1934 über dié im Grundbuche von Riddagshausen Band 111 Blatt 156 in Abt. T11 unter Nr. 5 für die Braun- shweigishe Staatsbank in“ Brauns- schweig eingetragene Darlehnshypothek von 800,— &Æ, dite durch- Zahlung auf ihn übergegangen ist, beantragt; Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, ven 18, Februar 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol- gen wird,

Braunschweig, den 25. Juli 1941.

Amtsgericht, 23, S,

[18399] - Aufgebot.

Die Ehefrau Sophie Möller geborene Weinberg in "Sassenfeld, Kreis ietfurt (Wartheland), hat beantragt, ihren ver- schollenen Ehemann, den Landwirt Karl Möller, zuleßt wo nhaft in Sassenfeld, Kreis Dietfurt, für tot zu erklären, Der Verschollene wird aufge- fordert, sich spätestens im Aufgebots- termin, am 17. Oktober 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Géè- Ut, Zimmer 8, zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver- mogen, ergeht die Aufforderung, späte- stens 1m Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Dietfurt (Wartheland), 24. 7. 1941.

Das ade vao Dr. -Steinkraußÿ.

[18400] Aufgebot.

Die Ehefráu Anna Meinz in Gösen, Kreis Dietfurt, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Franz Meinz, Soldaten im polnishen Heer, zuleßt wohnhaft in Göfen, Kreis Diet- furt, für tot zu exklären. Der Verschol- lene wird aufgefordert, 'sich spätestens im Aufgebotstermin, am 17. Oktober 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer 8, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfol- gen wird: An alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforde- rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Dietfurt (Wartheland), 26. 7. 1941.

Das Amtsgericht.

[18401] Aufgebot. L Die Frau Hedwig Anker géb. Böhm in Berlin, Stralauer Allee 28 b, ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Richärd Koch in Berlin C 2, Alexanderstr. 58, hat beantragt, den verschollenen Richard Rudolf Ferbêtreitb Böhm, zuleßt wohn- haft in MiSsdroy, für fot zu exklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sih bis zum 25. November 1941, mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht zu mélden, widrigenfalls

zu dem oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. Wollin i. -Pourm.,- 26. Zuli 1941. Amtsgericht.

[18597] © Aufgebot. Í

Der Oberxringentieur i. R. - Jultus Charlier in Köln-Kalk, Thumbstr. 76, vertreten durh Rechtsanwalt Dr. Hoch- gürtel in Köln, Hohenzollernring 1, hat in seiner Eigenschaft als Testaments- vollstrecker für den Nachlaß des. am 27, März 1941 zu Honnef/Rhein, seînem leßten Wohnsiß, verstorbenen Dechanten Jakob Leopold Schlösser, bisher in Königstvinter, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf- gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Dechanten Leopold Schlösser, spätestens in dem auf den 15. Oktober 1941, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 6, anberauntten Aufgébotstermin bei diésem ‘Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe. des Gegen- standes und des Grundes der Forde- rung zu enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu- ügen. Die Nachlaßgläubiger, welche ih nicht melden, können, unbeschadet es Rechts vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoiveit Befriedi- gung verlangen, als sich nah Befrie- digung der nicht ausgeshlossenen Gläu- biger noch ein Ueberschuß ergibt, Nach dér Teiluñg des Nachlasses haftet jeder Erbe nur für den seinem Erbteil ent- sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden: durch das Gebot nicht betroffen.

Königswinter, den 26. Juli 1941. Amtsgeriht,

[18600]

Der 414 %ige Goldpfandbrief der Deutschen ypothekenbank (Actien- Gesellschaft) Serie 39 Lit. B Nr. 801 über 1000 G. ist für kraftlos erklärt worden, 456. F, 221. 40.

Verlin, den 30. Juli 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

[18602]

Durch Gert tteil des untér- eihneten Gerihts vom heutige Tage

find die Lie 8) % Goldobliga- tionen (Teil e rsreibungen) der

Mate Waren-Eink@ufs-Vexein Ak- Ge ellschaft, Dresden (fr. Waaren- Einkaufs«Verein zu Görliß A.-G.), Serie VITI- Lit. C Nr. 0042 über

300 NAÆ und Lit. A Nr. 0543, 0548, 0550, 0555 und 0556 über je 50 M

für kraftlos erklärt. 412 F 42/40. APRSYETIOE Dresden Abt. 1, en 30. Fuli 1941.

[18403]

118601]

Durch“ Auss{lußurteil des unter- eihneten Gerihts vom 24. Zuli 1941 find auf Antrag: 1, der Frau Elisabeth Günther in Striegau, Ring 36, 2. der Frau verw. Reichsgerihtsrat Käte

ohde in Leipzig S 3, Der evan 10, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eber- hard FJungfex, Breslau Tauenßtien- plaß 7, 3. des Hotelbesiyers Walter Ma]unke, Trebniß, Schlesien, Hotel und Gaststätte „Zur Hoffnung“, vertreten durh seine Tochter Käte Majunke, Trebniß, Breite Straße 10, 4. des Landwirts - Karl Urbatsch, Graase, O/S., die folgenden Urkunden: zu 1 1 Stück 5 iger, jeut 5,5 %iger Sthle- Mer Landschaftlicher Goldpfandbrief,

ethe IV (Liquidationspfandbrief) Nr. 9801 über 300 A = dem* Preije von 107,526 Gramm Feingold, ausgestellt von der Schlesischen Landschaft (Schle- sische Generallandschaftsdirektion) Bres- lau, zu 2 die auf den Namen des ver- storbenen Reichsgerichtsrats i. R. Max Ludtvig Rohde lautenden Aktien Lit. B. Nr. 3041 bis! 3070 über je 2000 R.A mit einem Goldeinzahlungswert von insge- samt 616,81 M, ausgestellt von der Sied- lungsgesellshaft Breslau, Aktiengesell- schaft in Breslau, zu der Versiche- rungsschein Nr. 436 835 über 10 000,— Reichsmark, ausgestellt von der Nieder- icbleltiGen Provinzial Lebensuersiche- rungsanstalt in Breslau, Versicherter: Kaufmann und Hotelbesiper Walter Majunke in Trebniß, zu 4 1 Stück 414 (früher 8) iger Schlesischer Landschaft- licher Goldpfandbrief über den Geld- wert von 1000 &#/ = 358,420 Gramm Feingold, Reihe 1IV Nr. 35 230, ausge- stellt von. der Schlesischen Landschaft (Schlesische Generallandschaftsdirektion) in Breslau, für kraftlos ‘erkärt wor- den. (3734 54 2 6/40 Band I.)

Breslau, den 24. Juli 1941.

Das* Amtsgericht.

F 94/1941." Das Amtsgericht Bre- men hät am 25. Jüli 1941 auf Antrag der Firma Jos. Hansen & Söhne, Ham- burg, ‘1, Mönebergstraße 7 (Levante- haus), folgendes" Auss{lußurteil er- lôssen: Das ‘am 18. August 1939 in Hamburg in zwei" Ausfertigungen füx das der Deutschen Darmpfschifffahrts- Gesellschaft „Hansa“ in “Bremen ge- hörende Motorschiff -,Rotenfels“ an

Order mach Aden ausgestellte Konnosse-

[18402]

“ment mit ‘dem Mürk: Fie 301

25 524/15 Aden 5 ‘cases iron Chains 782 kg wird bezügli beider Ausfertigungen für kraftlos er- klärt unler Verurteiluig der Antrag- stellerin in- die Kosten des Verfahrens. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[18599] :

Durch Aus\chlußurteil vom 4. 7. 1941|

sind die in Andrichau, O/S., am 10. 8. 1989 vom Kaufmann Fulius Skrzynski in Andrihau ausgestellten und ange- nommenen Wechsel Nr. 343 und 344 uber je 900 Zloty, zahlbar Nr. 343- am 187 4. 1939 und Nr. 344 am 8. 11, 1939, für fraftlos erklärt worden. Andrichau, den 30. Juli 1941. Das Amtsgericht.

[18603]

Der dem jüdischen Kaufmann Arthur Fließ, zuleßt wohnhaft gewesen in Berlin-Wilmersdorf, Zähringer Str. 32, zustehende - Hypothekenbrief über 750 &ŒA, eingetragen unter Nr. 1 in Abteilung TIT des Grundbuchs - von Groß Salze Band 11 Blatt 1445“ ist kraftlos geworden. Dem Deutschen Reich, vertreten durch das Finanzamt Berlin-Moabit-West, ist ein neuer Brief erteilt worden.

Amtsgericht Schönebeck, Elbe.

[18405] Veschluß yom 29. Juli 1941: Frau Pauline Ernestine verw. Blümel geb. Scholze in Radgendorf ist am 29, August 1935 von dem unterzeihneten Nachlaß- geriht ein Erbschein erteîlt worden, worin sie als Vorerbin ihres am

411, März 1923 in Radgendorf ver-

storbenen Ehemannes, des xFnvaliden- rentners Fohann Gustav Blümel, aus- gewiesen worden ist. Durch den am

21, Dezember 1937 in Radgendorf er-

lgten Tod derx Vorerbin ist der Fall

o i O Nacherbfolge eingetreten und der

am 29. August 1935 der Vorerbin er- teilte Erbshein unrichtig geworden. Der Erbschein vom 29. August 1935 wird

dahec für kraftlos erklärt.

Zittau, den 30, Juli 1941. Amtsgericht. (27 VI B 54/41)

Durh Beschluß des Amtsgerichts

Berlin vom 30. Fuli 1941 ist der Tod des Molkereigehilfen, Gefreiten der Luftwaffe Wilh | ebo am 11. November 1917 in Röhling- hausen, jeßt Wanne-Eitel, es t worden und als Zeitpunkt des

10, April 1940. 455 11. 30.41.

elm Haubrock, geboren

elben der

Verlin, den 30. Fuliîi 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[18598] ; j

Durh Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 29, Juli 1941 ist der. Tod des Unteroffiziers der Luftwäffe Thev- dor Gerhard Vlattmann, geboren am 5, September 1909 in Karlsruhe/"fest- gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 23. November 1939. 455. T0, 41

Verlin, den 29, Fuli 1941.

Das Amtsgericht Berlin,

4. YVeffentliche Zustellungen.

[18607] Oeffentliche Zustellung.

Tie Ehefrau Julie Schulz geb. Bur- meister, Rheydt, Horst-Wessel-Str. 99, vertreten durch Rechtsanwalt Kleen in Wesermünde-Mitte, klagt gegen ihren Ehemann, den Lloydoffizier Johannes Heinrich Franz Schulz in Washington,

SA., Elisabeths Hospital, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, wegen Ehe- scheidung nah 88 49, 55 des ( hegeseßes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldiger- klärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Gerichtshaus in Weser- münde-Mitte, am alten Hafen Nr. 9, auf Sonnabend, den 20. September 1941, vorm. 11 Uhr, mit der Auf- forderung, durch einen bei diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt ver- treten zu erscheinen.

Zwecks öffentliher Zustellung be- kanntgemacht.

Bremen, den 31. Juli 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[18606] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmanns Willy Karl Friedrih Brandt, Hanna Con- stanze Rena geb. Schmidt, Bremen, Fedelhören Nr. 107, vertreten dur R.-A, Dr. Lührssen, Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, nach § 49 des Ehegeseßzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldig- erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgeriht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 69, auf den 25. Oktober 1941, vorm. 9 Uhr, mit dex Auf- forderung, durch einen bet diesem Ge- riht zugelassenen Rechtsanwalt ver- treten zn erscheinen. Zwecks öffent- licher ‘Zustellung bekanntgemacht.

Breinén, den 29, Zuli 1941. h

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[18406] Oeffentliche Züstellung.“ Es flägen äuf Ehescheidung: Zu 1 und 2 aus § 55, zu 3 aus §8 49, 55, zu 4 aus § 49 E.-G.: 1. Anna Fischer geb. Zapp, Hamburg, Prozeßbevoll- mächtigte: Rechtsanwaältin Dr: Crum- menauer, gegen Fngenieux Albert Fischer, Chicago 111, 1628 Lunt Avenue, USA. —* 22 R---71/44 2. Goldarbeiter Gottlob Christian Lillich, Frankfurt a. M., Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brendel, egen Anna Elisabeth geb. Hahn, Früher Frankfurt a. M. R 127/41. 3. Fohann Miler, Frankfurt a. M,, 3. Z. bei der Wehrmächt, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Noll, gegen Margit geb. Tacac gen. Müllex in Berdon (Rugoslawielt Alexandwarul 16 R 8/41. 4, Frieda Menkes geb. Weber, Frankfurt a. M., Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Noll, gegen Friseur Philipp Menkes in Lwöw (Ukraine), Krola Lesczinki 21/8 28 R 46/41. Die Kläger laden die Beklagten gur mündlichen Verhandlung des ehtsstreits vor das Landgeribt Frank- furt a. M. zu 1, 3, 4 vor die 8. Zivil- kammer auf 21. Oktober 1941, 9 Uhr, zu 2 vor. die 9. Zivilkammer auf 16, Oktober 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen „Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu Tassen. i Frankfurt a. M., 30. Qui 1941 Landgericht. Geschäftsstelle 2 8.

[18407] Oeffentliche Zustellung.

Der Melker Friy Straubhaar in Bad Sagrow-Pieskow, Theresienhof über Fürstenwalde/Spree, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Püschel in Frank- furt/Oder, klagt gegen die Dorothea

Beeskow, Drienstraße 2, wegen Eheschei- dung mit dem Antrage auf Scheidung gemäß § 49 des Ehegeseßes. Der Klä- ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Frank- furt/Oder, Lißmannstraße 6, Zimmer Nr. 241, auf den 1. Oktober 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, \ih

|durch einén bei diesem Gericht zuge-

lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt/Oder, 29. Juli 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[18408] Oeffentliche Zustellung.

Jn der Ehescheidungsklage der Ehe- frau Hulda Dammer geb. Ziesmann, Strelno-Blawaty Nr. 19, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr, Roemer in Sobetaléo, gegen ihren Ehemann,

aprinke Caur. Esere. Liepene Maja, Lettland, Klage dem Beklagten zuge- stellt am 9. Mai 1941, hat die Zivil- kammer 1 des Landgerichts Hohensalza neuen Verhandlungstérmin auf den 28. November 1941, 10 Uhr, an- beraumt, Die Klägerin ladet den Be- klagten zu diesem Termin und zur Ver- handlung über den Rechtsstreit vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza, Neuer Markt 7,. mit der Aufforderung, sih durch einen bei die- sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächhtigten vertreten zu lassen. L

Hohensalza, den 2 Juli 1941.

Die Geschäftsstelle dès Landgerichts.

[18409]

4, R. 75/41. Oeffentliche Zustel- lung. Frau Renate Petychorski geb. Girke m Warthenau (Zawiercie), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kmnopp in Rosenberg, Oberschl., klagt gegen den Fngenieur Michael Pety- horsfki, früher in Myszkow, Kreis Zawiercie (Warthenau) auf Eheschet- dung. “Sie ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung. des Rechts- streits vor die 2, Zivilkammer des Landgerihts in Dppeln auf - den 24, Oktober 1941, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sh durch einen bei diesem Gericht zugelasse- nen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Oppeln, den 26. Juli 1941. Der Ur- kundsbéamte des Landgerichts Oppeln,

[18410] Oeffentliche Zustellung,

Die Frau Ada Gramatyka geb. Scholz in Posen, Martinsträße Nr. 56 W:. 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Stillmark im Posen, Königsplay Nr. 6, klagt gegen ihren Ehemann Eugen Gramatykïa, früher in Posen, Martinstraße Nr. 56 W. 8, jevt unbe- kannten Aufenthalts, wegen Aufhebung der Ehe mit dem Antrage, 1, die Ehe dexr Parteien auf Grund: des S 07 Eheges. aufzuheben; 2, die Kosten des Rethtsstreits dem Beklagten aufzater- legen. Die Klägerin ladet den Beklag- ten zux mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vox die 3, Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelm- straße Nr. 39, Saa Non, ‘Zimmer Nr, 28, auf den 28. Oktober 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, \ih durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten - vextreten zu lassen. 3 B. 108/41.

Posen, den 23, Juli 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Der Eisenflehter Franz Schirra ‘in

[18411] Oeffentliche Fan S

Straubhaar geborene Gorn, früher in

den Arbeiter Adol] Dammer, Liepajas

Herrensohr/Saax, Ei enbahnstraße 46,-

(Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Dr. Heinrichs, klagt gegen dié Ehefrau Franz Schirra, Angela Sylvia Olympe geb. Payeñ, & E in Buffalo, New York, Lindberg Drive 42 (USA.), wegen - Ehescheidung mit dem Antrage: Das Landgericht wolle die zwishen den Parteien am 21, Februar. 1921 vor dem Standesbeamten in Freimengen (Loth- ringen) geschlossene Ehe scheiden, wolle die Beklagte bis den alleinshuldigen Teil an der Scheidung der Ehe erfklä- ren und der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 9. Hivilkfammerx des Landgerichts in Saarbrücken, Langemarckstraße Nx. 17, 1 Stockwerk, Zimmer Nr. 11, Hint :- bou, auf den 25. September 19chLá, 94 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zugelasse- nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen:

Saarbrücken, den 15. Juli 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[18419] . Oeffentliche Bekänntmachung. Der Prisenhof Bexlin

A gibt bekannt: i

Der- russishe Dampfer „„Tallinn“ (ex Peri), 4480 BRT., Unterscheidungs3- signal: UVRM, Heimathafen: Tallinn, Eigentümer: Union der Sozialistishen Sowjet-Republiken, - ist ohne Ladung am 22. Juni 1941 in Ausübung des Prisenrehts aufgebracht und einge- bracht worden. :

Wegen des Dampfers isst das prisengerihtlihe Verfahren eingeleitet worden, / e :

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb 2iner mit dem Tage nach der Leröffentlichung beginnenden

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe. oder Entschädigung ‘beim Prisenhof Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureihen. Solche Anträge müssen begründet sein, die An- gabe der Beweismittel enthalten und von einem mit s{hriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 30. Fuli 1941.

Der Präsident des Prisenhofs Berlin:

RofenbergeLr,

[18418] Vekanntmachung. Ueber das Vermögen des D Abraham Fsrael Leiserowit, rüher

“in Tilsit wohnhaft, jeyt unbekanntèn

Aufenthalts, “insbesonderé für das Gd Tilsit Blatt 5183, ist mit so- fortiger Wirkung der Kaufntann Ernst Retlaff in Tilsit, Wasserstraße 7/8, als Treuhänder gemäß § 2 bzw. § 6 der Verordnung Uber den Einsaß des jüdt- hen Vermögens vom 3. Dezember 1938 RGBl. 1, S. 1709 eingeseßt worden. Der Treuhänder -ist berechtigt, alle gerichtlichen und Rear Geschäfte und Rechtshandlungen . für den Abwesenden vorzunehmen, die zum Zwecke dex Auflösung der Vermögens- masse erfovderlih sind. Diese e tigung erseßt jede geseßlich erforderliche Vollmacht, Die Verfügung “ist sofort wirksam. Der Vermö( e iEane ver liert mit diesex Veröffentlihung das Recht, Uber die Vermögenswerte zu verfügen. i i Gumbinnen, den 25... Fuli 1941. Der RNegierungspräsident,

[18604] Oeffentliche Zuftellung,

Devisenberater Hans Kreitmair in Karlsruhe, Reichsstr. 5, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Bürke & Eisenlohx in Karlsruhe, klagt gegen: 1. Dr. Richard Hans JFsrael Hom- burger, 801 West 181 Street, Apt. 58 New York,: 2, Fricedrih Rudolf Fsrael

Homburger, 801 West 181 Street,

Apt. 58 New Yoxk City, aus Dienst- M auf Verurteilung zur Zahlung von 10 000 N.Æ nebst Zins seit Klag- zustellung. Der Kläger ladet die Be- klagten - zu dem auf Dienstag, 16, September 1941, vorm. 10 Uhr, im Zimmer 112 des Laänd- gerichts Karlsruhe, Hans - Thomas=- ¿Straße 7, stattfindenden Verhandlungs- termin mit der Aufforderung, ihre Ei?t- wendungen gegen „den Klaganspru h rechtzeitig vor dem Verhandlungs- texmin dem Gericht und den Prozeß- bevollmächtigten des Klägers mitzu=- teilen. O

Karlsruhe, den 26. Fuli 1941,

Der Uxkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts.

MeE Ho fl meier.

Dexan por el, : für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den : Verlag: @ Präsident Dr Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen xedaktionellen Teil: : Ruüdolf Lanysch in Berclin- Charlottenburg. Druck der Preußischen Verlag3- und _ Druckerei GmbH., Berlin.

Fünf Beilagen

(einshließlih Börsenbeilage und ‘einer Zentralhandelsregister-Beilage),

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Reichsbankgirokonto Berlin, Irr. 1 80 Konto Nr. 1/1913 a UEN A

Inhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich.

Berichtigung der Bekanntmachung über die Umsaßsteuerum- rechnungssäße auf Reichsmark für die Umsätze im Juli 1941, in Nr. 177, und Bekanntmachung über die Umsaßsteuer- umrechnungssäße auf Reichsmark für die niht in Berlin Me i ¡A Zahlungsmittel für die Umsäße im

uli ;

„Anordnung BK 14 der Reichsstelle für Kleidung und ver-

wandte Gebiete vom 2. August 1941.

R D Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung. Die Bekanntmachung vom 1. August 1941 (Reichsanzeiger

Nr. 177 vom 1. August 1941, Réichssteuerblatt S. 535) betr. Umsaßsteuerumrehnungssäge auf Reichsutark für die Umsäße im JFuli 1941 ist wie folgt zu berichtigen:

Argentinien 100 Papierpesos 59,50 RNAM Ftalien 100 Lire 13,15 Portugal 100 Eskudos 10,14

Die Umsaßfteuerumrehnungssätze auf Reichsmark

für die uicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs- feliadai die Umsäße im Fuli 1941 werden ie folgt estgeseßt:

————————

Lfd. Nr. Staat Einheit BA

der Fas Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- her Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934), der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstelle für Seide, Kunstseide und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 (Deut- her Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 261 vom 7, November 1935) und der Verordnung über die Ein- eßung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi- scher Staatsanzeiger Nx. 204 vom 3. September 1939) in Ver- bindung mit det Bekanntmachung über die Reichsstellen zur e M

18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21 August 1939) sowie auf Grund des § 10 der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren vom 14, November 1939 (RGBl, 1 S. 2196) und auf Grund der Anordnung Nr. 1 des Sonder- beauftragten für die. Spinnstoffwirtschaft (Beschlagnahme- anordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September E wird mit Zustimmung des Reichswirtschastsministers angeor

webe, Gewirke (Wirk- und Strickstoffe) und Gefle te, deiner aus Geweben, Gewirken und Geflechten beta abgepaßt gearbeitete Wirk- und Strickwaren sowie andere Waren,die zur Zuständigkeit der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete gehören.

waren, ; (

British-Hongkong 100 Dollar 61,88 British-Straits-

Settlements 100 Dollar 116,16 Chile 100 Pesos 10,00 China 100 Yuan 13,50 Kolumbien -100 Pesos 142,75 ‘Meriko 100 Pesos 51,55 Peru | 100 Soles ° 38,46 Berlin, 5. August 1941

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

———

Anordnung BK 14 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

vom 2, August 1941.

(Absazverpflichtung für Altware und Einschränkung der Ver-

wendung von Spinnstoffwaren für Ausfuhrzwecke),

aft Grund der Verordnung über den Warenverkehx in ung vom 18. August 1939 (RGBl. 1 S. 1430), der

und Regelung des Warenverkehrs vom

net:

Begrifssbestimmungen, 1. Spinnstoffwaren im Sinne dieser Anoxdnun sind Ge-

aren,

2. Altware im Sinne diesex Anordnung sind. Spinnstoff j ;

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die P monatlih 2,30 ÆK einschließlih 0,48 ÆA Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Æ&4 monatli. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern dieser Ausgabe fosten 30 e, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließli des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33.

ust, abends

a) die Hersteller vor dem 30.

Juni 1940 hergestellt haben, wobei es gleichgültig is

t, ob die Waren unbearbeitet sind oder vor oder nah dem 30. Juni 1940 bearbeitet

von Lieferstellen oder Verkaufsstellen vor dem 30. Funi 1940 bezogen wurden,

c) die von Lieferstellen oder Verkaufsstellen aus von thnen vor dem 30. Funi 1940 bezogenen Geweben oder Ge- wirken angefertigt wurden,

die von Lieferstellen oder Verkau treten dieser Anordnun ware“ bezogen werden, die von Lieferstellen oder Verkaufsstellen aus Geweben gefèrtigt werden, die nach Jnkraft- g unter der Bezeichnung „Alt-

fsstellen nah Jnkraft- g unter der Bezeichnung „Alt-

oder Gewirken an treten dieser Anordnun ware“ bezogen werden,

f) oder die einer Lagerhaltungsverpflichtung unterlagen und freigegeben worden sind o eitpunkt der Herstellung, rtigung und den g) oder die Au um Verkau üdsicht auf

hne Rücsiht auf den des Bezugs oder der An- Zeitpunkt der Freigabe,

uhrware im Sinne von Abs. 3 waren und im Fnland freigegeben worden sind ohne den Zeitpunkt der Herstellung, des Be-

zugs oder der Anfertigung und den Zeitpunkt der Frei- gabe.

3. Ausfuhrwaren sind Spinnstoffwaren

ch gültigen Ausfuhrauflage aus dem rt worden sind,

E Ausfuhrauflage im Fnland in

a) die mit einer no Ausland eingefüh

b) die mit einer noch hergestellt worden si

c) aus Ausfuhrware im Sinne angefertigt worden sind.

von a und b im Fnländ

Bezeichnungszwang für Altware, Verkauft ein Unternehmen Altware, chnung in Ausftragsbestäti ware“ beizufügen. Beim

so ist es verpflichtet, gung und Rechnung Verkauf von Svinn- her hat eine Kennzeichnung als Alt-

der Warenbezei den Zusay „Alt stoffwaren an Verbrau unterbleiben.

Os U R Att» Adre i: “jz88:3

Verpflichtung zum Absaß von Altware.

zeichnete Altware soll auf shnellstem n zugeführt twerden.

re besigen, sind deshalb ver- spätestens aber innerhalb mer der nächsten Stufe zu elhändler oder Handwerker

1. Die in 8 1 be Wege den Verbraucher Unternehmen, die solche Altwa pflichtet, die Altware shnellstens, der folgenden Fristen an Abneh versenden oder, falls es sich um Einz handelt, an Verbraucher zu verkaufen: a) Altware im Sinne von 1 31. August 1941,

b) Altware im Sinne von § 1 Abs. 2 d und e unverarbeitet binnen zwei Monaten oder nach erfolgter Be- und Ver- arbeitung binnen drei Monaten nah

e) Altware im Sinne von § 1 Abs. 2f u

reigabe bis zum Fnkrafttreten dies lgte, bis zum 31. Au gabe nah Jnkrafttreten dies verarbeitet binnen zwei M arbeitet binnen drei Monaten na 2. Der Absaß von Altware ist nich Unternehmen von der Reichsstelle oder i einex Gruppe derx Organis are eine La kommen hat.

Abs. 2 a bis e bis zum

dem Bezug, nd g, sofern die er Anordnun gust 1941 oder, sofern die

er Anordnung erfolgt, un- onaten oder be- oder ver- ch erfolgter Freigabe. t gestattet, wenn ein n ihrem Auftrag von tion der “gewerblichen Wirtscha gerhaltungsverpflichtung auferlegt b

Ueberwachung und Verwertung dur die Reichsstelle. Die Reichsstelle behält sih vor, die Ein schriften durch Stichproben zu übe nicht innerhalb der wesenen früheren Zei Die Strafvorschriften des

dieser Vor- ltware, die möglich ge- t wird, selbst zu verwerten. [eiben unberührt.

l rwachen und Fristen des § 3 oder zu einem eitpunkt abgese

Verbot der Verwendung von Spinnstoffwaren zu Ausfuhr- Es ist verboten, Spinn

stoffwaren, die nicht Ausfuhrware im Sinne des § 1 Abs.

3 sind, für Ausfuhrzwecke zu ver-

des Um

Lieferung von Spinnstoffwaren für Ausfuhrzwedcke. testen sind.

ng BK 11 vom 3. Februar 1940 Staatsanzeiger stoffwaren ab- es sih um die

8 7 Abs. 1 d der Anordnu (Deutscher Reichsanzeiger un

d reußischer Nr. 29 vo E

m 3. Februar 1940) wonach Spinn nommen und geliefert werden dürfen, wenn

|

usführung von zugelassenen Ausfuhrauftr

zeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten etit-Zeile 1,10 ÆK, einer dreigespaltenen 92 wmrà breiten E eile 1,85 A. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle j

SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa dur Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden \ollen. Befristete ORZELgEN müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenste

erlin

e eingegangen sein.

Postscheckkonto : Berlin 41821 1 94 Í findet nur auf Ausfuhrware im Sinne von S 1 Abs. 3 An- wendung.

S7

Aufhebung der Ausfuhrauflage für bestimmte Gewebe und Gewirfke.

1. Die nach § 5 der Anordnung BK 11 vom 3. Februar 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 29 vom 3. Februar 1940) in erster Linie für Aus- fuhrzwecke vorbehaltenen Gewebe und Gewirke aus Gespinsten ganz aus Baumwolle, ganz aus Wolle oder aus ausländischen Leinengarnen dürfen für Ausfuhrzwecke nicht mehr verwendet werden, sofern es sih niht um Ausfuhrware im Sinne von 8 1 Abs. 3 handelt. Sie gelten als Altware im Sinne von § 1 Abs. 2g dieser Anordnung und als mit Fnkrafttreten dieser Anordnung im Sinne von § 3 Abs. 1 c freigegeben. Die in den sudetendeutshen Gebieten hergestellten oder dort be- findlihen Spinnstoffwaren dieser Art dürfen nur zur Ver- wendung in den sudetendeutshen Gebieten bezogen und ge- liefert werden.

2. § 5 der Anordnung BK 11 wird aufgehoben,

88 Strafbestimmungen.,

PtDechandiamnen gegen diese Anordnung werden nah den Vorschriften der §8 12—15 der R über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 193 (RGBl. I S. 1430) bestraft. 69

/ Jukrafttreten. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung

im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

in Kraft. Zugleich tritt das Rundschreiben Nr. 20/41 vom

e 0 1941 und die dazu ergangenen Erläuterungen außer rast.

Berlin, den 2:-August 1941.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

J. V.: (Unterschrift).

[N ERN E E E U I A L R E E A R

Itichtamtliches. Unus der Vertvaltung.

Günstige Entwicklung des Steueraufkommens des Reichs. Das Steueraufkommen des Reichs entwickelt sich nah wie

vor sehr günstig. Wie Staatssekretär Reinhardt in der „Deut- hen Steuer-Zeitung ausführt, und wie wir bereits îin der Fern Ausgabe kurz berichteten, hat es im Rechnungsjahr 1940 “l ,A

jahres 1941 für das Rechnungsjahr 1941 auf 30 Milliarden l. geshäßt worden. Die Entwicklung im bisherigen Teil des Rech- nungsjahres 1941 läßt darauf \{ließen, daß das Steueraufkom- men des Reichs im a N 1941 30 Milliarden NA über- schreiten wird. Das Steuerau

Hauptposten auf der Einnahmeseite des Reichshaushalts und da- mit das Fundament der Finanzkraft des Reichs dar. Jn diesem

tilliarden H. betragen und ist bei- Beginn des gs. Ba

fommen des Reichs stellt den

undament spiegelt sih die Güte unseres Steuersystems und die

Leistungskraft der Reichsfinanzverwaltung, aber au die Stärke der Deutschen Arbeits- und Wirtschaftskraft. Je größer das Steuerauffkommen, um so fester das Fundament, auf dem au die Finanzierung des Krieges beruht. Es ist natürli, daß der Finanzbedarf im gegenwärtigen Krieg sehr groß ist. Bei der Entwicklung unseres Steueraufkommens ist jedoch gewährleistet, daß das Fundament der Finanzierung und damit die ibe run

Rücsicht auf die Dauer des Krieges in bester Ordnung bleiben.

selbst gesichert ist, und daß die Finanzen des Reichs obne

ei der Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß alle Gerüchte,

wonach der Kriegsfinanzbedarf die Erhebung einer allgemeinen PE B arr e oder gar die „Beschlagnahme von Spargut- aben“ )

einerlei Erhöhung erfahren, und sie wird auch keinerlei Erhöhung erfahren. Es ist kein Kriegszushlag zur Vermögenssteuer ein- geführt worden, und es wird au kein Kriegszuschlag zur Ver- mogenssteuer eingeführt werden. Und es ist auch nicht daran gedacht, eine allgemeine „Vermögensabgabe“ Erhöhung der allgemeinen Vermögenssteuer oder gar die Er- hebung einer allgemeinen Vermögensabgabe würde roße Sch.vie- rigkeiten und viele Härten in der praktischen Tar

ursachen und erhebliche volks8wirtschaftlihe Gefahren in sih ber- en. Aus dieser Erkenntnis ergibt sich die Stellung des national- ozialistishen Staates zur Frage der Vermögensbesteuerung von elbst. Das Schwergewicht des deutschen Steuersystems wird au im Uf nah wie vor auf der Besteuerung des Einkommens und

edinge, Unsinn sind. Die Vermögenssteuer hat im Krieg

einzuführen. Eine

führung ver-

ages beruhen, weil diese Besteuerungsarten die gere,

Die Finanzkraft des Reichs wird nah dem Krieg nicht nur

so stark wie heute, sondern wahrscheinli noch erheblih stärker sein. Es wird nicht erforderli sein, ir endwelches finanz- oder steuerpolitisches Experiment zu unternehmen, sondern es wird im Gegenteil mögli sein, deu Kriegszuschlag zur Einkommen-

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