1941 / 191 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Aug 1941 18:00:01 GMT) scan diff

hat‘ die Angabe ‘des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent- halten. Urkundlihe Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizu- N Die FaGlahgläubrger, welche si niht melden, konnen, unbeschadet es Rethtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berüksihtigt zu wevden, von den Erben nur insoweit Befriedi- gung verlangen, als sich nach Befried1- gung der mcht ausgeshlossenen Gläu- biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch hastet ihnen jeder Erbe m der Tei- lung des Nachlasses nur für den. seinem Erbteil * entsprehenden Teil der Ver- bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnijssen und Auflagen sowie - für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich niht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil. entsprehen- den Teil der Verbindlichkeit haftet. 8 D, 41:

Verlin-Pankow, den 7. August 1941.

Das Amtsgericht. Abt. 8.

[20414] Aufgebot. _ Johannes Dreher, Schreinermeister in Denkingen hat beantragt, den ver- shollenen Richard Dreher, geb. am 24. Januar 1898 in Denkingen, zuleßt wohnhaft in Denkingen, für tot zu er- klären. Der ie otte wivd aufge- fordert, sih bis {pätestens Dienstág, den 7, Oktober 1941, vormittags 11 Uhr, beim Amtsgericht Tuttlingen, Zweigstelle Spaichingen, ju melden. widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen kann, wivd aufgefordert, dies bis spätestens 7, Oktober d. J. dem Gericht anzu- zeigen.

Spaichingen, den 11. August 1941.

Amts3geriht Tuttlingen, Zweigstelle Spaichingen.

[20408] Aufgebot.

‘1, -Rèechtsanwalt Dr. Gustav Shwarz in Berlin W 15, Kurfürstendamm Nr. 169/70, als Pfleger ‘des Nachlasses

ck des am 20. 1. 1941’ verstorbenen, zu-

leßt in Berlin-Siemensstadt, äde- rigstraße 10, wohnhaft gewesenen Schneidermeisters Paul Kontießko 37, F. 44/41 —; 2. Hauptmann q. D. «Fohanues Deves in Berlin-Lichterfelde, Chlumer Straße 3, als Pfleger des Nathlasses: a) des am 29. 9. 1940 ver- storbenen, prak in Berlin-Charlgotten- burg, Kne]ebeckstr. 52, wohnhaft ge- wesenen / Kaufmanns Georg Fsrael Burchard 37. F. 46/41 —; b) des am 3. .4.. 1941 verstorbenen, zulest in Berlin-Chaxrlottenburg, Sybelstr. 54, ivohnhäft gewesenen Kaufmanns Wal- ter Jsrgel. Schmigelsky 37. F. 61/41 —; 3. Rechisanwalt Hermann s: in Berlin W 50, Augsburger Straße 37, als Pfleger des Nala]]es des am 15.2. 1941 verstorbenen, zuleßt in Berlin-Charfottenburg, Sybelstr. 28, wohnhaft, gewesenen Dr. phil. Maxi- milian Mathias 837. F. 52/41 —; 4. Rechtsanwalt Dr. Hugo Banneiy in Berlin W 50, Tauenßzienstr. 16, als Pfleger des Nachlasses: a) der am 8. 11, 1940 ‘verstorbenen, u in Berlin-Charlottenburg, Richard-Wag- ner-Str, 3, wohnhaft gewesenen Frau Hertha Rödiger geb. Panzram 37, F. 56/41 —; b) der am 6. 11. 1949 verstorbenen, zuleßt in Berlin-Charlot- tenburg, Leibnizstr, 71, wohnhaft ge- wesenen Frau Marie Natow, geb." Seyler —437. F. 57/41 —; 5, Rehts- anwalt Dr. Georg Künkel in. Berclin- Charlottenburg. S 29, als Verwalter des Nachlasses des am 11. 1. 1941 verstorbenen, zuleßt in Berlin- Schmargendorf, Hohenzollerndamm 88a, wobichaît gewesenen Kaufmanns Ernst Witte 37. F. 54/41 haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der T von tahlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger. wer- den daher Ce ereea ihre Forderun- gen gegen den Nachlaß der Verstorbe- nen: zu 1 Paul. Konießko, zu 2a Georg JFs\rael Burchard, zu 2b Walter Fsrael Schmiegelsky, zu 3 Maximilian Ma- thias, zu 4a Hertha Rödiger geb. Panz- ram, zu 4b Marie Natow geb. Seyler, zu 5 Ernst Witte spätestens in dem auf den 10. Oktober 1941, 12 Uhr, voc dem unterzeihneten Gericht, Amts- gerihtsplaß, Zimmer 335, anberaum- ten Aufgebotstermine bei diesem Ge- riht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes umd des Grundes der Forderung zu. enthalten. Uxrkundlihe Beweisstücke sind in Ur- {rift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, könnén, unbeshadet des Reh- tes, ‘vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksihtigt zu werden, von den Erben nur insoweit c iediuns verlangen, als ‘sich nach Befriedigung der niht ausgeshlossénen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach'der Téilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für ‘die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur- der Rechts- nachtei! eim, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung der - Nachlasses nur füc

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 190 vom 16. August 1941. &. 4

den seinem Erbteil entsprehenden Teil

der Verbindlichkeit haftet. Berlin-Charlottenburg, 8. 8, 1941, Amtsgericht. 37. Fn, Sam. 6/41.

[20407]

Folgende Urkunden sind für kraft- los erklärt worden: Die Zertifikate der Reichsbank über bei der Reichs- bank niedergelegte 7 %ige - Vorzugs- aktien der Deutschen Reihsbahngesell- schaft über a) je 2 -Stück Seuie-1V Gruppe I Lit. A Nr. 25 321/22 über je 100 GA, b) je 2 Stück Serie V Gruppe II Lit. A Nr. 15 499/500 über je 100 &AM, c) je 1 Stück Serie 11 Gruppe IV Lit, A Nr. 810/11 über je 200. &AM, d) je 1 Stück Serie Ill Gruppe IV Lit. C Nr. 60 051/52, Nr. 60 746/48 über je 1000 A. 455 FASTR a0

Berlin, den 13, August 1941.

Das Amtktsgeriht Berlin.

[20411] « Der Erbschein vom 26. Februar 1922 nah dem am 31, Juli 1920 ver- storbenen Kossäten Richard Lehmann, Reinsdorf, wird für kraftlos erklärt, Amtsgeriht Jüterbog, den 11, August 1941.

[20413]

Die . am 9, April 1940 erteilte Aus- fertigung des Erbscheins vom 9. April 1940 auf Ableben der Emilie Sara geb. Bockmann, Ehefrau des Kaufmanns Salomon Fsrael Sandherr, in Mann- heim, 0.4.1, wird für fraftlos8 er- lärt und eingezogen, da sie nach Be- rihtigung der Urschrift des Erbfcheins unrichtig geworden ist,

Mannheim, den 9- August 1941.

Notariat Mannheim II, als Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[20418] Oeffentliche Zustellung.

2. R, 201/41. Die Frau Elisabeth Wojdan, - geb. Skowronek, in Teschen, Hohenegger Straße 4, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Harbich in Teschen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wenzel Wojdan, früher in Teschen, jeßt unbekännten Aufent- halts, auf Ehescheidung aus alleinigem zershulden des Beklagten. Die Kläge- rin ‘ladet den Beklagten zur“ münd- lichen - Verhandlung des Rechtsstreits vor die - 1. Zivilkammer des Landge- rihts in Teschen auf den 5. Novem- ber 1941, 9,15 Uhr, Saal 133, mit dexr Aufforderung, ih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan- walt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen und etwaige gegen die Behauwptarngen der Klägerin vorzubrin-

«gende Einwendungen und Beweismittel „unverzüglich . dur Anwalt dor Klägerin und dem Gericht

den zu bestellenden

mitzuteilen, .Teschen, den 2, August 1941.

+ Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[20417] 4 R 167/40, Frau Klara Elisabeth Sarfis geb, Stephan in Mannheim, Q 5. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. Horch in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann Willy Sarfis, ertreter, früher in Shweßingen, jeßt in Shanghai/China, mit dem Antrag auf Stheidüng der am 17. Mai 1913 in Paris ges{chlossenen Ehe der Parteien aus Verschulden :des Ehemanns. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird dexr Beklagte vor das Landgericht, Zivilkammer 3, Mann- heim, auf Freitag, den 3. Oktober 19417 vormittags 10 Uhr, vorge- laden, Die Ladungsfrist wurde auf 6 Wochen festgeseßt. Die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin wurde gemäß § 203 Abs. 2 ZPO. be-

willigt, Mannheim, den 12. August 1941, Die Geschäftsstelle des Land- gerihts,

[20419] Anordnung.

Eigentümer der nachstehend bezeih- neten, im Bezirk des Amtsgerihts Er- langen liegenden Grundstücke sind: a) der-Pl.-Nr. 112, 111, 109 14, Stgde. Forth: 1. Pauline Sara Schnaittacher in Erlangen, Einhornstr. 5, 2, „Alfred JFsrael -Schnaittacher, fx. kaufmän- nischer Angestelltée in Nürnberg, jeßt in New York, je zur Hälfte; b) der Pl.- Nr. 109 14, Stgde. Forth: Der unter Buchstabe a Ziff. 2 genannte Alfred JFsrael Schnaittacher. Dié Grundstücke wurden durch Kaufvertrag vom 15, 4. 1941 (URN«. 289 des Notars Justiz- rats Keppel in Nürnberg, Königstr. 52/1) zum Preise von 2500 f. an die Ge- meinde Forth, vorbehaltlich der nach- träglihen Genehmigung des Alfred {Fsrael Schnaittacher oder des für diesen aufzustellenden Treuhänders verkauft. Dem Alfred Fsrael Schhnaittacher wurde durch meine Anordnung vom 3. 6. 1941 Nr. -2085 da 552 aufgegeben, die Ver- äußerung der oben bezeihneten Grund- stücke in öffentliher oder öffentlih be- glaubigter Urkunde längstens innerhalb cines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu genehmigen. Der Betroffene ist dièser Aufforderung nicht nachgekommen. Gemäß §8 6 und 2 der VO. über den Einsaß des jüdi-

shen Vermögens vom 3; 12. 1938 wird

nunmehr der Wirtschaftsprüfer- Dr. Jo- sef Herrmann in Nürnberg W, Frauen- torgraben 47, mit sofortiger Wirksam- keit als Treuhänder mit Veräußerungs- vollinaht bestellt. Die Kosten dieser treuhänderishen Tätigkeit sowie die Kosten des Verfahrens zur Bestellung des Treuhänders hat Alfred Jsrael

der Vergütung des Treuhänders und die Höhe der thm zu erstattenden Aus- lagen erfolgt=nach Abschluß der treu- händerishen Täkigkeit durch den Re- gierungspräsidenten. Für diese Anord- nung ‘wird eine Gebühr von 10 KA nebst einem Zuschlag von 20 % ange- seßt. Gegen diese Anordnung steht dem Betroffenen binnen zwei Wochen nah Bekanntgabe im Deutschen Reichs- und Preuß. Staatsanzeiger Beshwerde an den Reichswirtshaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher FFertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidenten in Ansbach ein- zulegen, Ansbach, 4. August 1941, Der Regierungspräsident. J. V.: v, Water.

[20420] j , Der Reichsftatthalter in Nieder- donau Obere Siedlungsbehörde, Wien, 1., Löwelstraße 18. Bescheid.

Aktz.: TV e A 230 E/Has, - Der Reichsstatthalter in Niederdonau, Obere Siedlungsbehörde, genehmigt gemäß F 8 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3, 12, 1938, RGBl. 1, S. ‘1709, folgenden Kaufvertrag: Verkäufer: Émil «srael Hader, Helene Sara Weiß, Char- lotte Sara Grünhut, Elisabeth Sara Korn und die Vorgenannten auch als Erben nach Paul Zsarel Hacker, alle Wien, RXR1V.,, Reindorfg, 37. Käufer: rau Agnes Stranz,- Landwirtin in Ladenbas, O 28 a, - Kreis Oberpullendorf, N. D. Verkaufte Lie- genschaften: n 125; Grundst, Nr. 961, Acker in Friedhof-Kreuschiz des Grundbuches der Kat. emeinde Lackenbah, Amtsgeriht Oberpullken- dorf, im Gesamtausmaß von 70 a 62 qm. Kaufpreis: 123480 NA. Da- tum des Kaufvertrages: 14, März 1940, Auf Grund des § 15 Abs. 1 der vor- enannten ‘Verordnung über den Ein- ay des ain Vermögens wird der Kauferin aufgetragen, den Betrag von A 200,— ' (in Worten: Reichsmark zweihundert) vom Kaufpreis als Aus- CrIMeaintage zugunsten des Deutschen

eiches innerhalb drei Wochen auf das Konto des Finanzamtes in Eisenstadt

des

‘\chränkt verfügbare

einzuzahlen. An Anrechnung auf den Kaufpreis dürfen weiter die bis zum Zeitpunkt der Einverleibung des Eigen-

tumsrehtes der Verkäuferin eingetra-

genen bücherlihen Lasten übernom- men oder bezahlt werden. Ebenso dür- fen die niht einverleibten rückständigen offentlihen Abgaben der Veräußerer (Wertzuwachsabgabe) und eine even- tuelle Zinsrücklage, die mit Abschluß und Durchführung des oben angeführ- ten Kaufvertrages verbundenen Kosten, Spesen und Provisionen, soweit sie laut Vereinbarung aus dem Kaufpreis

u decken sind, ebenso wie etwaige ere Ae ausbezahlt werden. Andere

ahlungen (Auswanderungs- fosten usw.) ditelen in Anrechnung auf den Ma ees nicht geleistet werden. Der» Restkaufpreis ist nach Maßgabe der Fälligkeit auf das auf den Namen

Verkäufers lautende, gemäß § 59 ff, gespertte, bereits be- u errichtende, Be- icherungsfkonto bei einer in der Ostmark geführten De-. visenbank zu bezahlen, über welhes nur mit Genehmigung der Devisenstelle Wien, Ue Some 8abteilung, ver- fügt werden darf. iese Anordnung gilt als vorläufige Sicherungsanord- nung der Devisenstelle Wien gemäß 8ST. 59, 62 ‘Dev.-Ges. vom 12. 12, 1938. Die Verwendung, der nit E das oben angeführte Konto erlegten Gelder ist binnen 14 Tagen bei der Devisenstelle Wien, Ueberwachungsabteilumg, im ein- zelnen durch Originalbelege na E Sofern einer der auf der Verkäufer- seite Beteiltgten das Reichsgebiet in- zwischen verlassen hat, ist jede zur Ab- deckung des Verkaufspreises dienende Handlung, insoweit nur mit Geneh- migung der zuständigen Devisenstekle,

Devisengeseß stehende bzw. neu

‘die lonDert unter Vorlage dieses Be-

sheides zu beantragen a zulässig. Vor Erteilung der Rechtskraftbestätigung ist diese Genehmigung für die Grundbuch- einverleibung ungültig, Die vor- liegende Genehmigung ‘erseßt gemäß 8 9 der bezogenen Einsaßverordnung tie. dort angeführten, sonst eventuell crforderlihen Genehmigungen. Die Zuständigkeit des Reichsstatthalters in N. D., Obere Siedlungsbehörde, ist im Sinne des §17 ‘Abs. 3 der leg. cit. acgeben, da es sich um landwirtschaft- lihes Vermögen handelt, Gegen diesen Bescheid steht “gemäß §8 19 und 20 Abs. 1 der angeführten Verordnung: die binnen zwei Wochen näch erfolgter Zustellung beim Reichsstatthalter in N. D. (Pbere- Siedlungsbehörde -in Wien, k. Löwelstr, 18) einzubringende Bcschwerde an den Reichsminister für Ernähcung und Landwirtschaft offen. Dieser Bescheid ist nah Rechtskraft dem hiesigen Amte zum Zwecke Mr Bei- seßung der Rechtskraftklausel vorzu-

legen. Der. Käufer hat die grund- \

Schnaittacher zu tragen, Die Festseßung

bücherliße Durchführung durch die Vorlage einer Abschrift’ des diesbe üg- liden Grundbuchsbeshhlusses na zu- weisen.

Wien, den 25. Juli 1941. J. Ac Dr. Grimm.

[20421] Der Neichsftatthalter in N. D. Obere Siedlungsbehörde.

Bescheid.

Akz.: IY c A 230 Ei/Zo. statthalter in Niederdonau, Obere Siedlungsbehörde, genehmigt gemös S 8 der Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens vom 3, 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709, folgenden Kaufvertrag: Verkäufer: Emil Zsrael Hacker, Helene Sava Weiß, Charlotte Sara Grünhaut, Elise Sara Korn, und die Vorgenannten auch als Erben nach Paul Fsrael Hacker, alle in Wien, XIV,, Reindorfg, 37, Käufer: Elisabeth Szin, Gastwirtin Lagen- bah, Schloßstraße 3, Landkreis Ober- pullendorf. Verkaufte Liegenschaften: Einlagezahl 125, Grundst. Nr. 36, Acker

im Ortsried des Grundbuches der RKat.-

Gem, Lackenbach, Amtsgericht - Ober- pullendorf, im Gesamtausmaß von 12 a 77. m? Kaufpreis: 355- RA. Datum des Kaufvertrages vom 31. 3. 1940, Auf Grund des § 15 Abs 1 der vorgenannten Verordnung über den Einsaß des jüdishen Vermögens wird der Käuferin aufgetragen, den Betrag von NAÆM 1565,— (in Worten Reichs- mark einhundertfünfzigfünf) als Aus- gleihsumlage zugunsten des Deutschen Reiches innerhalb 3 Wochen auf das Konto des Finanzamtes in Eisenstadt einzuzahlen, Ju Anrechnung auf den Kaufpreis dürfen die bis zum „Zeit- punkte der Einverleibung des Eigen- tumrehtes der Käuferin eingetragenen bücherlihen- Lasten übernommen oder bezahlt werden. Ebenso dürfen die nicht einverleibten rückständigen öffent- lichen Abgaben der Veräußerer (Wert- zuwachsabgabe) und eine - eventuelle Zinsrücklage, die mit Row und Durchführung des“ oben angeführten Kaänfvertrages verbundenen Kosten, Spesen und Provisionen, soweit sie laut Vereinbarung aus dem Kaufpretse zu decken sind, ebenso wie etwaige Be- triebs\{chulden ausgezahlt werden. ‘An- dere Zahlungen (Aus8wanderungskosten) usw, dürfen in Anrechnung auf den Kaufpreis nicht geleistet werden. Der Restkaufpreis geit auf das auf den Namen des erkaufers lautende, gemäß 8 59 ff. Devisengesey gesperrte, bereits be- dite bzw. neu zu errichtende, be- chränkt verfügbare Sicherungskonto bei einer in der Ostmark geführten Devisenbank zu bezahlen, über welches nur mit Genehmigung ‘der Devisen- stelle Wien, Ueberwachungsabteilung, verfügt werdeu darf. Die Anordnung gilt als vorläufige Sichevungsanord- nung der Devijenstelle Wien gemäß S8 69, 62 Dev.-Ges, vom 12. 12. 19838. Die Verwendung der nicht u das oben angeführte Konto erlegten Gelder ist binnen -14 Tagen bei der Devisen- stelle Wien, Ueberwachungsabteilung, im einzelnen durch Originalbelege nachzuweisen, Sofern einer der quf der Verkauferseite Beteiligten das Reichs- gebiet 1nzwishen verlassen hat, ist jede zux Abdeckung des Verkaufspreises

dienende Handlung, insoweit nur mik

Genehmigung der zuständigen Oer stelle, die gesomer unter Vorlagé dieses Bescheides zu MEBERN ist, zu- lässig. Vor Erteilung der Rechtskraft- bestätigung ist diese Genehmigung für die Grundbuchseinverleibung ungültig. Die vorliegende Genehmigung erseßt gemäß § 9 der bezogenen Einsaßver- ordnung die dort angeführten, sonst éventuell erforderlichen , Genehmigun- en. Die. Zuständigkeit“ des Reichs- fatthalters in N. D,, Obere Siedlungs- behörde, ist im Sinne des § 17, Abs. 3 der leg, cit, gegeben, da es sich um landwirtschaftliches Vermögen andelt. Gegen diesen Bescheid steht Fhnen ge- mäß §§ 19. u, 20,- Abs. 1 „der ange- führten Verordnung die binnen zwei Wochen. nah erfolgter Zustellung beim Reichsstatthalter in N. D, \ (O

Siedlungsbehörde, in Wien, I, Löwel- straße 18) einzubringende Beschwerde an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft: offen. Dieser Be- [Oa ist nah Rechtskraft dem NePgen lmte zum Zwecke der a er Rechtsklausel vorzulegen. Der Käufer hat die grundbüherlihe Durchführung durch die Vorlage einex Abschrift des diesbezüglichen Grundbuchbeschlusses nachzuweisen. * N

Wien, den 25, Juli 1941, J. A.: Dr. Grimm e. h.

[20422] Der Reichsftatthalter in N. D.

Obere Siedlungsbehörde.

„Bescheid.

Akz.: IV e A 230 Ei/Zo. Der Reichsstatthalter in Niederdonau, Obere Siedlungsbehörde, genehmigt gemä § 8 der Verordnung über den Einsaß des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl.1 S. 1709, folgenden Kaufvertrag: Verkäufer: Emil Fsrael Hacker, Helene Sara Weiß, Char- lotte Sara Grünhut, Elisabeth Sara Korn und die Vorgenannten als Erben nach dem verstorbenen Paul Jsrael Hacter, alle in Wien, XIV,, Reindorfgasse 37. Käufer: Franz und

Gisela Malslits - in Lackenbah, Post-

Der Reichs- | V

ist nach Maßgabe der |

(_ (Obere:

lichen

Ps : straße 23, Landkreis Oberpullendorf. Verkaufte Liegenschaften: Einlage- zahl 125, Grundst.-Nr. 588, Aer in Seelenacker des Grundbuches der Kat.-

Gemeinde Lackenbah, Amtsgericht Oberpullendorf, im Gesamtausmaß von 1 ha 25 a 82- m? Kaüfpreis:

2016, R.AÆ, Datum des Kaufver- trages: 1. Marz 1940. Auf Grund des § 15 Abs. 1 der vorgenannten Ver- ordnung über den Einsaß des jüdischen ermögens wird den Käufern aufge- tragen, den Betrag von A 400,— (int Worten vierhundert Reichsmark) vom Kaufpreis als Ausgleichsumlage zu- unsten des Deutschen Reichs innex- ald drei Wochen auf das Konto des ¿Finanzamtes Eisenstadt einzuzahlen. Jn Anrechnung auf den Kaufpreis dürfen weiter die bis zum Zeitpunkt ‘der Einvêrleibung des Eigentumrechtes (der Käufer) eingetragenen- bücherlichen Lasten übernommen oder bezahlt wer- den. Ebenso dürfen die nicht einver- leibten rückständigen öffentlihen Ab- gaben des Veräußerers (Wertzuwmachs- E eine eventuelle ‘Zinsrüd- lage, die mit Abs{luß und Durch- führung des oben arten Kaufver- trages verbundenen Kostèn, Spesen und Provisionen, soweit sie\laut Verein-

barung aus dem Kaufpreis zu deen ind, ebenso wie etwaige Betriebs- chulden ausbezahlt werden. Andere

Zahlungen

Kau Restkaufpreis ist Se auf das auf den Namen des erkaufers lautende, gemäß § 59 ff. Devisengeseß- gesperrte, bereits be- eint bzw. neu zu errichtende, be- chränkt verfügbare Sicherungskonto bet einer in der, Ostmark geführten Devisenbank zu bezahlen, über welches nux mit Genehmigung - der Devisen- stelle Wien, Ueberwachungsabteilung, verfügt werden darf. Diese Anordnung gilt als “Deviseni Sicherungsanord-

preis nicht geleistet werden. Der

nung der Devisenstelle Wièén gemäß L 59, 62. Dev.-Ges. vom 12. 12. 1938. ie Vexwendung der niht u das oben angeführte Konto erlegten Gelder ist binnen 14 Tagen ‘bei der- Devisen- stelle Wien, Ueberwachhungsabteilung, im einzelnen duxch Originalbelege nachzuweisen. Sofern einer der auf der Verkäuferjeite Beteiligten das Reichs- gebiet inzwischen verlassen hat, “ist jede ur Abdeckung des Verkaufspreises ienende Handlung, insoweit nur mit Genehmigung dér zuständigen Ee stelle, die gesondèrt unter Vorlage ieses Bescheides zu beantragen ist, zu- lässig. Vor Erteilung der Rechtskraft- bestätigung ist diése Genehmigung für die Grundbuchseinverleibung ungültig. Die vorliegende Genehmigung ersevt gemäß § 9 der bezogenen Einsaßver-

ordnung die dort angeführte, sonst eventuell erforderliche Sen Die Zuständigkeit des Reichsstatt-

alters in N. D., Obere Siedlungsbe- öde ist im Sinne des § 17 Abs.-3 der leg. cit. gegeben, da es sih um landwirtshaftlihes Vermögen handelt. Gegen diesen Bescheid steht ge- mäß §8 19 und 20 Abs. 1 der ange- führten Verordnung die binnen zwet Wochen nah erfolgter Zustellung: beim Reichsstatthalter in N. D. (Obexe Sied- lungsbehörde in Wien, L, Löwelstr. 18), einzubringende Beschiverde an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft offen. Dieser Bescheid ist nah Rechtskraft dem hiesigen Amte um Zwecke ‘der Beisezung der Recht3- frafttlausel vorzulegen. Der Käufer hat die grundbücherlihe Dux führung durch die Vorlage einer Abschrift des diesbezüglihen Grundbuchsbeshlusses nachzuweisen. E Wien, den 25. Juli 1941. J. Arr--Dves-Gr-imam.

[20416] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ella Sara Salomon, geb., Karfiol, zu Hamburg 13, Bundes- straße 43 M I11, Kennkarte T Ham- burg B 07652, Prozeßbevollmächtigter: Konsulent Dr. jur. M. Fsrael Samson, Hamburg, klagt gegen Dr. med. Zsidor en. Lothar Luft, zu New York City,

SA, 651 West 171 Street, mit dem Antrage auf Zahlung von 5158,80 N.Æ nebst 4 % Zinsen seit dem 1, Januar 1941 unter der Begründung, daß sie die Alleinerbin der am 17. Febrüar 1940 verstorbenen Mutter des Beklag- ten ist. Der Beklagte wird zur münd- Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgeriht Hamburg, Zivil- fammer 15 a, Dienststelle Altona, Allee Nr. 125, auf Donnerstag, den 6. No- vember 1941, 9% Uhr, geladen,

Hamburg-Altona, 12. August 1941. Die Geschäfts\telle des Landgerichts.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

/ ß | Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lanys\ch in Berlin- “Charlottenburg.

Druck der B OAE! Verlags- und Druckerei GmbH., Bextlin.

__- Vier Beilagen (einshließlich Börsenbeilage und

einer Zentralhandelsregister-Beilage),

(Auswanderungskosten a dürfen in Anrechnung auf den

nah Maßgabe der

Druckfehlerberihtigung der Anordnung V 46. der Reichsstelle

Deutscher Reichsanzeige

f F F M Ê

Ê # / Í Ä

É

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezug8preis durch die

monatli 2,30 M einschließlich 0,48 M Zeitungsgebühr, aber ohne N (R EES Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 WK monatlich. I) dURE

Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigénstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 #,/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden uur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

des Portos abgegeben. Fernsprech-Sammel-Nr.: 19 33 33,

ITr. 191

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr, 1/1913

Post A gs

o

Berlin, Montag, den 18. August, abends

eile 1,85 ÆAAM. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle SW., 68, Wilhelmstraße 32. Alle DruŒckaufträge find auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckrxeif einzusenden, ear gu anzugeben wae un hervorgehoben werden rh E Befristete Anzeigen müssen 8 Tage vor dem Eiurückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

enpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

ile 1,1044, einer dreigespaltenen 92 ram breiten S erlin

insbesondere Worte etwa durch Fettdruck (einmal ande)

) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am

Poftschectkonto: Derlin 41821 1 94 |

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Frankfurt (Oder) über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

für Waren verschiedener Art, in Nr. 185/41.

Amtliches.

Deutsches Neiïich.

Der Führer hat dem Maler Professor Dr. h. c. Ludwig von Hofmann mit Urkunde vom 17. August 1941 die Goethe-Medaille für Kunst und Wissenschaft verltehen.

Anordnung.

Auf Grund des Gesezes über die Einziehung volks- und ftaatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (ÂGBl.1 S. 479) wird hiermit das durch die Geweime Staatspolizèi Staatspolizeistelle Frankfurt/Odex am 3. Junt 1941 sicher- gestellte Sparguthaben bei der Stadtsparkasse in Landsberg Warthe), Konto Nr. 737, ïn Höhe von 2622,65 N A der lse Zara Davidsohn R Noad, jeßt in P IEnE aufhältlih, für das Deutsche Reich, vertreten dur! den. Reichsfinanz- minister, eingezogen. Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung. Frankfurt/Oder, den 6. August 1941. Der Régierungspräsident.

I. Pol. 22/20. 41. J-V.:e K oth ee.

Anordnung.

Auf Grund des Gesetes- über die Einziehung kommunisti- hen Vermögens vom 26. Mai - 1933 (RGBl. 1 S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung: volks- ‘nnd staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Fuli 1933 ‘(RGBk.1'S.479) wird hier- mit das durch die Geheime ‘Staatspolizéi Stäätspolizei- stelle Frankfurt/Oder —* am 11. April 1941 PGerg tente Bankguthaben bei der Deutschèn Bank, Zweigstelle San furt/ Oder, ohne Kontonummer, in Höhe von 3706,65 NM des Max Hsrael Einbinder, zuleßt Frankfurt/O., Buschmühlen- wég 11 b, wohnhaft gewesen, für das Deutsche Reich, ver-

treten durch den Reichsfinanzminister, eingezogen. Diese: Ver- öffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung.

Frankfurt/Oder, den 6. August 1941.

Anordnung.

Auf Grund - des Geseves über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479): wird hiermit das durch die Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Frankfurt/Oder— am 19. Funi und 11. Fuli 1941 sichergestellte Vermögen der Jda Sara Grünbaum, geb. Wolff, geboren am 22. März 1881 in Cottbus, z. Zt. unbe- kannten Aufenthalts, nämlich A

1. das in Cottbus, Kaiserstr. 5,. belegene, im Grundbuch

von Cottbus-Stadtfeld Band V Blatt 246 für die ver-

ehelihte Fnstallateur Jda Sara Grünbaum, geb.

SOA in Cottbus eingetragene Grundstück sowie |

2, das Verwaltungskonto bei der Vereinsbank Cottbus

A. G. in Cottbus, Kontonummer 5278, mit Stand vom 14. Fuli 1941 in Höhe von 730,09 N.AMÆ

für das Deutsche Reih, vertreten durh den Reichsfinanz- minister, eingezogen. Diese Veröffentlihung tritt an die Stelle der Zustellung.

Frankfurt/Oder, den 8. August 1941.

Der Regierungspräsident. J. V.: Kot he.

arren t erat

Verfügung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti- chen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. L S, 293) in erbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung dés Geseyes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Gesehes über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBI. I S. 479) wird das bewegliche Ver- mögen der Sekte „Christlihe Wissenschaft“ (Christian Science), soweit sie im Regierungsbezirk Düsseldorf ihren Sig hatte, mit. der Maßgabe zugunsten des Preuß. Staates eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Düsseldorf, den 13. August 1941.

Der Regierungspräsident., J. A.: (Unterschrift).

I. Pol, 18/32, 41.

Dructfehlerberichtigung der Anordnung V 46 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art in Nr. 185/41. Der Absay 2 des § 1 muß richtig lauten: „Schablonen im Sinne dieser Anordnung sind Werkböden mit den dazu- ehörigen Furnituren. Rohwerke im Sinne dieser Anordnun find erkböden mit den dagugeherigen Autnituren, jedoch ohne Aufzugsfeder, Hemmung, Unruhe, Sptralfeder, mit oder

Der Regierungspräsident. J: Do Le:

I. Pol. 20/115. 41.

Neue deutsche Bantverbindungen mit Griechenland. :

Das griechishe Bankwesen stand in den [egten Fahrzehnten weitgehend untex dem Einfluß englishen und fxranzösishen Bank- kapitals, Nachdem nunmehr der Sieg der Achse die Voraus-

sezungèn für ‘einen engeren wirtshaftlihen Anschluß. Griechen-

lands an Kontinentaleuropa geschaffen hat, haben .fih jeßt, wie das „Bank-Axchiv“" mitteilt, zwischen den deutshen und den riechischen Banken neue" Verbindungen angebahnt. So hat die eutsche Bank mit der Banque National “de Grèce ein Freund- schaftsabkommen geschlossen, wonach die beiden Jnstitute in Zu- kunft alle ‘den wirtshaftlihen Ausbau Griechenlands! betreffen- den Geschäfte gemeinsam in Angriff ‘nehmen wollen. Es ist ein besonderes Komitee gebildèt worden, das in regelmäßigen Be- sprechungen die shwebenden Projekte zum Ausbau der deutsch- griehischen Wirtschaftsbeziehungen Oen und fördern wird. Die Deutsche Bank wird dabei die Verbindungen mit. den deut- schen industriellen Partnern sicherstellen, und die beiden Fnstitute werden gemeinsam die notwendigèn Finanzieruugsmaßnahmen treffen. Die Banqué National de Grèce ist mit. einex Bilanz- summe von zuleyt 12,5 Mrd. Drachmen (rund 300. Mill. N.) das weitaus größte griechische Kreditinstitut. Es verbindet mit seiner Stellung als führende Depositen- und Emissionsbank. gleichzeitig in getwwtssem Sinne die Funktionen einer Staatsbank. Das Kapital von 20 Mill. Drachmen---ist unbedeutend neben den

ohne Steine. Zifferblatt, Zeiger und Krone zählen nicht zu den Furnituren im Sinne tele Anordnung.“

aftsteil.

Reserven von zuleßt 1185 Mill. Drachmen. Hauptaktionäre des Jnstituts sind die Oeffentlihe Pensionskasse sowie einige öffent- liche Kranken- und Waisenhäuser. j Weiterhin ist zwishen der Dresdner' Bank und der. Banque d’'Athènes Einverständnis über ‘die Form der Zusammenarbeit erzielt worden. Die“ Banque d'Athènes,. vom französischen Bank- kapital gegründet, ‘ist - die zweitgrößte * griechische mit einer Bilanzsumme von zuleßt 2,8 Mrd.

ausländishe Zweigstellen (in London, auf Cypern und in Aegypten) und ist Uber eine besondere Tochtergesellschaft B Ar New York vextreten. Die Majorität des Kapitals von 100,8 Mill, Drachmen liegt in den Händen des Auslandsgriechentums; so - ge- hören vor allem einige Vertreter der wohlhabenden aren Kolonie in Acgypten dem Aufsihtsrat' des Fnstituts an. Die Ee Beteiligung stellt demgegenüber heute nur noch eine Minderheit dar. Dn Vititei gilt das für den Kapitalanteil der Banque de l'Union Parisieñnne, die früher auf die Führurig des Jnstituts einen starken Einfluß hatte. el

Mit diesen neuen Verbindungen zu führenden Een Banken erfährt das Verbindungsneßs ‘dèr deutschen Banken" imm Südosten, wie das „Bank-Archiv® feststellt, cine weitere wertvolle Verdichtung, Die Banken greifen hier der si erst einspielenden

positenbank. Drachmen. Neben . einém bedeutenden Zweigstellenneß in Griechenland hat sie sechs

Iichtamtliches.

Deutsches Neich. Der Finnische Gesandte in Berlin, Herr T. M. Kiv ïs mäki, ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Nummer 23 des Reichsarheitsblatts vom 15, August 1941 Hat folgenden Fuhalt: Teil I. I, Allgemeines und emeinsames. i Geseze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers und Reichs- kanzlers über den weiteren Kriegseinsaß des Reichsarbeitsdienstes für die weiblihe Jugend. Vom 29. Fuli 1941. Erlaß des Führers und ‘Reichskanzlers über den Generalinspektor für Wasser und Energie. Vom 29. Fuli 1941. Il. Arbeitseinsag und Arbeitslosenhilfe. Geseye, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Dritte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplaywechsel3* vom 10. Fuli 1941. II1. Sozialver- fassung, Arbeitsrecht, Lohn- und Wirtschaftspolitik. Geseye, Ver- ordnungen, Erlasse: Betr.: Auslegung der Anordnung über Trennungszulagen im Kriege. Berichtigung des Erlasses betr. Eng, für Luftshußdienst und. Lohnstop vom 17. Juli 1941. IV. Arbeits\hug. Gesege, Verordnungen, Erlasse: Zweite - Verordnung. über den Arbeitsshuß und die Gewerbeaufsicht in den Reichsgauen der Ostmark. Vom 7. August 1941. V. Siéd- lungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Gesetze, Verord- nungen, Erlasse: mittel für Bauzwecke. Betr.: Beschaffung ftatistishen Materials dur die Gauwohnungsfkommissare. Betr.: Uebergangsregelung für die Fördérung des sozialen Wohnungsbaues; Aufstellung von : Musterentwiirfen füx Kleinsiedlungen. Betr. Zusammenarbeit wishen den Dienststellen des Wohnungsbaues und den Dienst- fiel en der Reichsstelle für Raumordnung. Allgemeine baupöki- zeiliche! Zulássung neuer Baustoffe und Bauartèn für das Reichs- ébiet.— Teil-Il. Amtliche Nachrichten füx Reichsversiherung. eue Folge der Amtlichen Nachrichten des Reichsversiherungs- amts, Nummer 23. Herausgegeben vom Reichsarbeitsmitnisterium, vom Reichsversiherungsamt und von der Reichsversiherungs- anstalt für Angestellte.

17 Kollektivausstellungen auf der Prager Serbstmefsse 1941.

Prag, 17. August. Die vom 7. bis 14. September s\tattfin- dende Prager Herbstmesse 1941, an der sich rund 1900 Firmen aus dem Protektorat und dem Reichsgebiet beteiligen, weist neben den ‘Einzelausstellungen führender Erzeugerfirmen eine Reihe von Kollektivausstellungen auf, in denen kleinere und mittlere Betriebe ihre Fäbrikate gemeinschaftlih anbieten. Daneben aber haben die großen Exporthäuser wie Kotva, Fepa und Omnipol, der Verein ' für - chemische und , metallurgishe Produktion, die Waffenwerke A.-G., Brünn, die Skoda-Werke (A.-G. vorm. Skoda-Werke in Pilsen), die Ringhoffer-Tatra-Werke usw., Kollektivshauen der von ihnen vertretenen Firmen bzw. der- in- ihren Werken hergestellten Erzeugnisse errichtet. Fm Glasfach stellt das Export- und Fndu- \trie-Fnstitut Eisenbrod und die Firma „Czechocristalla“, Ver- kaufsgemeinschaft tshechisher Glasraffineure und Exporteure in Podiebrad, im Papierfach die „Verkaufsstelle der Vereinigten Papierfabriken. in Prag“, kollektiv aus. Aehnliche Kollektivaus- stellungen errihten: im Spielwarenfah die Zentrale der Fnsti-

„Fi, Po“, Südböhmische Erzeugungs=-, Ein- und Verkaufsgenossen- schaft in Prag, in der Branche des Volkskunstgewerbes die Firma „Slum“, Mährish-Slowakische Volkskunst G. m. b. H., Ungarisch- Hradish und der Tschechishe Werkbund in Prag, ferner die Ge- nossenschaft der Schlosser in Prag, der Sanierungs8ausschuß der Schuhmacherschaft in Prag, die Genossenschaft der Taschner für den Sprengel dex Prager Handel3- und Gewerbekammer in Prag usw.

ere ar mr S

Glinstige Entwicklung der deutscch-finnischen Wirtschaftsbeziehungen.

Helsinki, 16. August. Die positive Stellungnahme Finnlands zu der europäishen euordnung kommt irt der leßten Ausgabe der „Finnischen Handelsrundshau“, einer von Finnlands Außen- handel8verband' herau8gegebênen Zeitschrift, eindeutig zum Aus- druck. Fm übrigen steht die Publikation im | Zeichen der ih immer enger gestaltenden deutsch-finnischen Wirtschaftsbeziehungen. Die auf Grund der. leßten Wixrtschaftsvereinbarunck einseßende starke Belebung des Warenverkehrs zwischen den beiden Ländern hat nah, einem in der’ Handelsrundschau, enthaltenen Aufsaß die Versorgungslage. in Fittnland zweifellos wesentlih erleihtert und der für das“ Laud besonders wichtigen. Holzveredelungsindustrie ‘einen. recht befriedigenden Markt gesichert. Eine weitere Steige- rung: der Ausfuhr von Erzeugnissen dieses JFndustriezweiges ift jedoch nath “den Ausführungen für Finnland éine Lebensnotwen- digkeit, um in erhöhtem Maße unbedingt gebrauchte Waren ein- führen zu können. Dieser Umstand. sei auch von Deutschland er- kannt worden. Ein nahhaltiger Eindruck von den MögliGkeiten für eine Erweiterung und- Vertiefung der deuts-finnischen Handelsbeziehungen sei von der deutschen Ausstellung in Helsinki vermittelt worden. Das Zusammentreffen deutscher und finnischer Wirtschaftsführer auf der Ausstellung würde ohne Zweifel für die zukünftige Entwicklung von großer Bedeutung sein.

wirtschaftlichen Me der Nationen e, vor und schaffen die Plattformen, auf denen sih dieses Zusamtmenspiel dann reibungslos vollziehen. kann,

SrSuR R

Betr.: - Verwertung von Karbidkalk als Binde=-

tute zur Förderung autonom. Gewerbe in Prag und die Firma

S S R D O Gi A ade C L id nid N E A T E

ham Adr Sa ain 6 A

tete: P I

E E Etn; MEL O R ir dr E

ice

S L

i Í

En, 5 F

B n E Gi dazu

E a E E E R

4

M

E E “i

dia eit g dra et clit E A