Neichs3- und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 1. September 1941.
9. Rosenbaum, Toni Sara, geb. Cohn, geb. am 24. 9.
1887 in Lobsens, Krs. Wirsis, - Rosenbaum, Hildegard Sara, geb. am 20.8.1911 in Schneidemühl
,
. Rosenbaum, Werner Manfred Fsrael, geb. am
16. 8. 1921 in Schneidemühl,
. Rosenthal, Gustav Jsraël, géb. àâm 26. 7, 1872
in Burgdorf, Krs. Hildesheim,
. Rosenthal, Sophie Sara, geb. Bär, geb. am 15. 2.
1889 in BVilligheim/Baden,
- Rothschild, Siegmund Jsräèl, geb. am 24, 11.
1870 in Neustadt/Odènwald,
21. Roth #\child, Martha Sara, geb. Callmann, geb. am
28. 11. 1885 in Köln/Rh,, Seligmann-Heilner, Erich Kurt Israel, geb, am 29: 8, 1903 in Stuttgart,
.- Seligmann-Heilner, Marianne Fridoline, geb.
i Seligmann-Heilner,
G STEUN D C,
Wittwer, gesh. Haußmann, geb. am 20. 11. 1904 in
Stuttgart, ] Hendrik, Michael, geb. am 14. 2. 1940 in Amsterdam,
- Süß mann, Adolf Jsrael, geb. am 20. 1. 1879 in
Boguschüß/Oberschlesien,
¿ SUFmäln, Oa Sara, geb. Heilborn, geb. am l
9. 6. 1889 in Lublinit/Oberschlesien,
. Stahl, Selig Jsrael, geb. am 19. 11, 1884 in Janow,
früher Polen,
. Stahl, Else Sara, geb. Wien, geb. am 11. 2. 1894
in Wien,
. Stahl, Norbert Zsrael, geb. am 2. 4. 1923 in Wien, „ Steinb
( erger, Julius Fsrael, geb. am 28. 3. 1876 in Alsfeld, Krs. Gießen/Hessen,
. Steinberger, Margarete Sara, geb. Schloß, geb.
am 22. 7. 1889 in Köln,
. Steinberger, Armand Israel, geb. am, 30. 11. 1913 in Brüssel,
( Marcel Martin Jsrael, geb. am 16,7. 1917 .in Brüssel,
. Tempelmann, Jgnay Jsrael, geb. am 27. 8. 1892 in Lemberg,
. Tempelmann, Josefine Sara, geb. Diskant, geb. am 6. 5. 1900 in Wien,
. Tempelmann, Gerda Sara, geb. am 8. 6. 1931
in Wien,
. Tennenblatt, Simon Fsrael, geb. am 17. 11. 1891
in Czernowiz,
. Tennenblatt, Alice Sara, geb. Winternig, geb.
am 19, 11, 1904 in Klagenfurt,
J. Tennenblatt, Liselotte Sara, geb. am 12. 7. 1935
147. 148. 149,
150,
151. 152.
in Wien, . Wagner, Paula Sara, geb. Hirschfeld, geb. am 22, 2, 1876 in Hindenburg O/S., früher Klein-Zabrze, . Waldbaum, Heinrih Zsrael, geb. am 18. 6. 1893
in Cholojoww,
. Waldbaum, Malcia Sara, geb. Hirsch, geb. am |
2, 5. 1902 in Monasterzyska,
. Waldbaum, Salo Fsrael, geb. am 25. 9, 1924 in Wien,
. Weil, Adolf Jsrael, geb. am 6. 4. 1888 in Schwä- bish Hall,
. Weil, Margárete Dagitar Sara, geb. Eisner, geb.
am 17. 3. 1898 in Berkin; . Wetß, Anna Sara, geb. Baermáni, geb, an 2E T: 1892 in Aachen, Weiß, Leni Sara, P am 25. 3. 1915 in Stuttgart, Weiß, Gerhard Jsrael, geb. am 3, 5. 1919 in Stuttgart, Ne Josef Jsrael, geb. am 1. 11, 1879 in Preß- Ug, We i ß, Paula Sara, geb. Tandler, geb, am 16. 11. 1893 in Wien, Weiß, Maria Sara, geb. am 3. 5. 1924 in Wien, Weiß, Eva Suse Sara, geb. am 12. 5. 1926 in Wien.
Das Vermögen vorstehender Personen wird beschlag-
nahmt.
über
Berlin, den 28. August 1941.
Der Reichsminister des Fnnern. Be Dv STUTA L
Anordnung
die Sperre des Fnlandsvermögens der nach den Nieder- landen ausgewanderten Juden.
Auf Grund des § 60 des Devisengeseßes ordne ih mit
Wirkung vom 1. September 1941 folgendes an:
In den beseßten niederländishen Gebieten ansässige
Juden, die aus dem Gebiet des Deutschen Reiches nah dem
3A
ugust 1931 ausgewandert sind und zu diesem Zeitpunkt die
Deutsche Staatsangcehörigkeit besaßen, dürfen über ihre im
Gebi mit
et des Deutschen Reiches belegenen Vermögenswerte nur Genehmigung der zuständigen Devisenstellen verfügen.
Berlin, den 30. August 1941. Der Reichswirtschaftsminister. D: V Dr Landfxtied,
-.
Bekanntmachung. “ Betr.: Verbot einer ausländischen Druckschrift.
m Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks-
aufflärung und, Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk
und
lande die
Lüt
und
Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Fn- Verbreitung sämtliher Schriften von Walther h i verboten.
Berlin, den 28. August 1941. Der Reichsführer4h u. Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, D A MATTeE:
Dructfehlerberichtigung
Jn der in Nr. 199/41 des Deutschen Reichsanzeigers Preußischen Staätsanzeigers abgedruckten Bekannt-
machung über Vermögensträger, in deren Vermögen die Ver- mögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH éin-
ewi
esen wurde, muß es unter IV statt M 6.000,—
fl, 6.000,— Allgemeene Kunstzijde Unie N.V. Äktien heißen.
Bekanntmachung.
Die Umsaßsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsäße im Monat August 1941 werden auf Grund von § 5 Abjag 1 Saß 2 des Umsaßsteuergesezes vom 16. Oftober 1934 (Reichsgesegbl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsagz- [teuergeses vom 23. Dezember 1938 (Reich8geseybl. 1 S. 1935) wie folgt festgesetzt: i
"* ‘Einheit RM
1 Pfund 9,90 Afghanistan 100 Afghani 18,81 Argentinien 100 Papierpesos 59/50 Australien 1 Pfund 7,92 Belgien 100 Belga 40,00 Bra!ilien 100 Milreis 13,10 Briti\{+Indien 100 Nupten 74,95 Bulgarien 100 Lewa 3,05 Dänemark 100 Kronen 48,26 Finnland 100 Mark 5,07 ¿Frantre!ch 100 Francs 5,00 Griecbenland 100 Drachmen 1,67 Großbritannien 1 Pfund Sterling 9,90 Holland 100 Gulden 132,70 Iran 100 Rials 14,60 Séland 100 nen 38,46 FStalien 100 Áre 189,15 Japan 100 Yen 58,60 Kanada 1 Dollar 2,10 Kroatien 100 froat. Dinar 5,00 Neuseeland 1 Pfund 7,92 Norwegen 100 Kronen 96,82 Palästina 1 Pfund 9,90 Boriugal 100 Csfkudos 10,15 : Rumänien 100 Lei 1,62 26 | S{weden 100 Kronen 59,592 Schweiz 100 Fraänten 57,9% 8 | Serbien 100 Dinar 5,00 29 | Slomafkei 100 Kronen 8,60 30 | Spanien 100 Peseten 23,98 31 | Südatrikanische Union 1 Pfund 9,90 32 | Türkei 1 Pfund 1,98 33 | Ungarn 100 Pengö 99,72 (bei Ausfuhr na Ungarn)
34 | Uruguay 1 Peso
39 | Vereinigte Staaten 1 Dollar
von Ametika
Die Umrechnungs\äße für weitere Zahlungsmittel werden eiwa am 5. d. M. festgeseßt werden.
Berlin, 1. September 1941. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding,
Lfd. Nr. Staat
Aegypten
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Bekanntmachung.
Auf Grund des Bs vom 26. Mai 1933 (Reichs- geseßbl. I S. 293) in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. 1 S. 479) und dem Erlaß des Führers und“ Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichs- gefeyöl, I S. 303) wird das gesamte Vermögen des an ). November 1939 verstorbenen, zuleßt in Steinau, Kreis
latow, wohnhaft - gewesenen Pfarrers ‘Maximilian rochow ski zugunsten des Deutschen Reiches entschädi- gungslos eingezogen.
Schneidemühl, den 22, August 1941.
Der Regierungspräsident. J. A: Dr. Müller.
Bekanntmachung.
Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volls- und staatsfeindlihen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12%, Mai 1939 Rèichs- gesegol. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/ 39/3810 — und des Reichs\tatthalters im Sudetengau vom 29, August 1939 — TII1, 7 Wi/Jd — 7126/39 — tvird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Firma (Holzgroßhandlung) A. Brucknerx, ehem. Mähr. Schönberg, Jnhaber Aron Fsrael (genannt Arno) Bruckner , geb. am 8. Dezember 1885 in Guratumora/Bukowina, zuletzt wohnhaft in Mähr. Schönberg und Hostein, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Troppau, den 28, August 1941,
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung. Auf Grund der 88 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einzichung volks- ' und staatsfeindliGen Vermögens in den sudetendeutshen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichs- ge T S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Fnnern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/ 39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29, Ll: 1939 — III 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das esamte beweglihe und unbewe liche Vermögen des Fell- händlers Moriy Fsrael Eri, geb. am 23. April 1869 in Holleschau, und dessen Ehefrau Wilma Sara Ehrlich, geb. Glaser, geb am 11. Dezember 1873 in Loschitz; beide zuleßt wohnhaft in Mügliß, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Troppau, den 28. August 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
—-——
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Mind von Vermögen im Ee Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsge evbl. T S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Andres, geb. am 29. November 1893 in Prag und Karl Andres, geb. am 4, Dezember 1894 in Prag, ulett Vetloaie gewesen in Prag XVI1, Pekarufer 8 bzw. ras I, Perlgasse 9, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Mind von Bermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesebbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Oskar Salz, geb. am 21. Juli 1889 in Stod b. Pilsen, Jude, und Ehefrau Martha Salz, geb. Schwarz, geb. am 20. August 1&2 in Pilsen, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag X11, Kronenstr. 1740, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. -
Bekanntmachung.
Auf Grund von ‘§ 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Paul Schmolk a, geb. am 19. August 1891 in Prag und Ehefrau Helene Schmolka, geb. Mendl, geb. am 15. März 1894 in Lem- berg, sowie deren Kinder Peter Heinrich, geb. 28. November 1919 in Prag und Vera, geb. 1923 in Prag, alle zuleßt wohn- haft gewesen in Prag X11, Kopernikusgasse 6, hierdurch zugunsten des. Reiches, vertreten dur den Reichsprotektor in Vöhmen und+Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941,
Geheime “Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über - die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1998) wird das Vermögen solgeider Personen Jude Otto Guttmann, geb. am 26. Dezember 1892 in Kolin und Ehefrau Frma Guttmann, geb. Aschermann, geb. am 17. August 1903 in Milevsko/Schüttenhofen, zuleßt wohnhast gewesen in Prag VIII, Holleshowißer Str. 1451, bieedurd zugunsten des Reiches, vertreten durh den Reichsprotektox in und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
öhmen
erret
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1998) wird das Bermögen des Wenzel Zizka, geb. am 26. Januar 1903 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Na selene Lisce- 257, Prag, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen. “Prag,..ven 27. Mg 1044 e /
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1- der Verordnung über die Einzichung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Dr. Anton Mosauer j geb. am 6, März 1873 in Karlsbad, und Ehefrau Jda Mosauer, geb. Glaser, geb. am 29. Mai 1889 in Pleschnit, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VII, Sommerbergstr. 5, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichs- protektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
e ————_
Betanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im T E Bbhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesetbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Dr, Richard Stransfky, geb. am 7. Oktober 1886 in Prag, Ehefrau Elsa, geb. Stransky, geb. am 26. Mai. 1892 in Böhmisch-Brod, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag 11, Schulgasse 12, hierdurch zugunsten des Reiches, vertrêten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizet. Staatspolizeileitstelle Prag.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einzichuung von Vermögen im eb T E Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen“ Jude Dr. Erwin Lang- weil, geb. am 21. März 1880 in Wudin a. d. E., und Ehe- frau Else Langweil, geb. Fürth, geb. am 7. Fanuar 1899 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Sedlec 8, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch- den Reichs- protektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Präg.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10, 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1998) wird das das Vermögen folgender Personen Fude Josef Stein, geb. am 26. Juni 1882 in Lemberg, und Ehefrau Hermine
Ä T E R E A R T
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 203 vom 1. September 1941. &. 3
Stein, geb. Gräfin Kolovrad-Krakowski, geb. 1877 in Wien, Nichtjüdin, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Prinz- Eugen-Str. 29, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen,
Prag, den 27, August 1941. Geheime Staatspolizet. Staatspolizeileitstelle Prag.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen “im Protektorat Bö men und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesebbl. T S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jüdin Anny Kirby, geb. am 2. Fanuar 1889 in Prag, Witwe nah dem Juden Eduard Kirby, und deren Sohn Fred Kirby, geb. am 25. August 1914 in London, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XVI, Stillegasse 10, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten dur den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspþpolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
e — L
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1998) wird das Vermögen des Gesandten Stefan Os us ky, geb. am 7. Juni 1888 in Brezova/Slowakei, zuleßt wohnhaft E in Prag XVI, Tynskeho 14/320, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durh den Reichsproteltor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.
———————_
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die E von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Rudolf Pollert, Jude, geb. am 22. Dezember 1898 in Prag, Ehefrau Anna P ollert, geb. Baum, geb. am 7. Mai 1899 in Prag, deren Kinder azracema Pollert, geb. am 21. Fanuar 1925 in Rio de aZaneiro, und Faromir Pollert, geb. am 1. November 1927 in Prag (Kinder derzeit noch in Prag), zuleßt wohnhaft gewesen in Prag X11, Schwerinstr. 37, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten duxch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941,
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
n —
Bekanntmachung: : Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen “im F T S Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesebbl. T S. 1998) wird das Vermögen des Otto Le chne r, Jude, geb. am 9. Dezember 189 in Prag, Bankdirektor, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XIX, JFan-von-Werth-Str. 3, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.
t
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Os über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Bö )men und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesehbl. I S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Ottilie Faktor, geb. Klinger, geb. am 14, Juli 1870 in Kladno, Witwe nah Alfred Faktor, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XII, Schwerinstr. 71, hierdurch Pigunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in
odhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
——
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen des Juden Dr. Leo Henisch, geb. am 15. Mai 1888 in Seletni, ledig, zulegt wohnhaft gewesen in Prag Il, Kreuzlgasse 8, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Tb iten und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Leo La chow i Cf, VuRe geb. am 23. Januar 1884 în Preßburg, derzeit unbekannten Aufenthalts, Ehefrau Hedwig Lachow ic 3, geb. Hader, geb, am 19. Februar 1903 in Gainfarn, deren Kinder Gerda L.,, geb. am 22. Februar 1925 in Prag, und Oh Lilli L., geb. am 7. Juli 1928 in Prag, zuleßt wohnhaft in Prag TT; Rößlergasse 5, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektox in Böhmen und Mähren, einge- zogen.
Prag, den 27, August 1941,
Geheime Staatspoltzei, Staatspolizeileitstelle Prag.
der kommenden neugéor
Bekanntmachung.
_ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnun über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Dr. Friy Be Lage, geb, am 3, Mai 1895 în Suchdol, Ehefrau Adele B e rger, geb. Pi, geb. am 7. September 1901 in Neujitschin b. Wien, Jüdin, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XI, Vsehrdova 5 (Kornelstr.), hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Bohmen und Mähren, eingezogen,
Prag, den 27. August 1941.
Geheime, Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
t ———
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die M CIURY von Vermögen im Protektorak Böhmen und Mähren vom 4. 10, 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Ernst Laurin, geb. am 24. Februar 1878 in Kopodlno, und Ehefrau Olga Laurin, geb. Weiß, geb, am 19, Januar 1882 in Hohens- mauth, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XII1, Schwerin- straße 62, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10. 1939 (Reichsgesebbl. I S. 1998) wird das Vermögen des Juden Dr. Otto Reil, geb. am 6. Sep- tember 1891 in Eger, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag XI, Vratislavgasse 1874, hierdurch zugunsten des Reiches, ver- treten duxch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen.
Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
————
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der O über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. 10, 1939 (Reichsgesebbl. I S, 1998) wird das Vermögen folgender Personen Jude Robert Heller, geb. am 8. August 1873 in Liboch b, Melnik, Ehefrau Martha Heller, geb. Sulzer, geb. am 8. April 1884 in Galaz, sowie deren Kinder Helene Heller, geb. am 27. September 1909 in Wien, Gustav Heller, geb. am 20. Oktober 1910 in Wien, Marie Heller geb. am 14. Juni 1918 in Wien, alle zuleßt wohnhaft gewesen in Prag X11, Schwarzkoppen- straße 6/8, hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch
angeordnet:
Die der Anordnun
anliegende Liste wird wie
aller Art,
11, Korbwaren,
kündung in Kraft.
J. A:
gau Sudetenland und die
; über die geschäfte und des ambulanten Ge!
Die Bekanntmachung tritt
2e Betrifft niht die Reichs
Walbrect.
Bekanntmachung
zur Anordnung über die Preisbildung der Versandgeschäfte : und des ambulanten Gewerbes *),
Vom 27. August 1941.
Auf Grund des § 1 Abs\. 3 der Anordnun Preisbildung der Versandgeschäfte und des ambulanten Ge- werbes vom 31. Fuli 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Staatsanz. Nr. 178 vom 4. Augus
81
folgt erweitert:
10, Bürsten- und Pinselwaren,
82
Berlin, den 27. August 1941, Der Reichskommissar für die Preisbildung. : Wohlhaupt.
aue der Ostmark, den Reichs- eingegliederten Ostgebiete.
12. Haushalts- und Küchengeräte aus Holz, 13, Haushaltsgegenstände aus Glas und Keramik, 14. Buchzusammenstellungen (Kassetten).
Itichtamtliches,
Deutsches Reich.
Vebersicht über die Einnahme des Reichs an Steuern, Zöllen und anderen Abgaben
den Jahren nach den Bestimmungen der Anordnung Nr. 3 der Reichss\telle für Holz vom 29. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 830. l gleichen Zeitraum gelten auch die Vorschriften der Näheren Anweisung hierzu vom 29. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 830, September 1939) in der Fassung der Zweiten Näheren Anweisung zur Anordnung Nr. 3 der Reichss\telle für Holz vom 21. August 1940 (Deut- her Reichsanzeiger Nr. 196 vom 22. August 1940) weiter.
Berlin, den 28. August 1941. Der Reichsbeauftragte für Holz, D. V:
September 1939). Für den
über die
Preuß. t 1939) wird folgendes
Preisbildung der Versand- verbes vom 31. Juli 1939
8. Bilder, die im Hausierhandel vertrieben werden, 9. Fotografische Vergrößerungen und Reproduktionen
zwei Wochen nah ihrer Ver-
den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, eingezogen. Prag, den 27. August 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Dritte Itähere Anweisung zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Holz.
Vetr.: Regelung des Absazes von Weihnachtsbäumen. Vom 28. August 1941. Die Regelung des Absatzes von Weihnachtsbäumen er-
Aufgekommen sind
ín der Zeit vom 1. April 1941 bis 30, Juni 1941.
Bezeichnung der Einnahrien
vom 1, April 1941 bis 30, Juni 1941 RM
vom 1, April 1940 bis 30. Juni 1940 Millionen NK
1
2
Besiz- und Verkehrs- steuern (einschl. Kriegs- zuschläge)
Zölle und Verbrauchs- steuern
5 864 817 568,92 1 310 835 950,99
Im ganzen
folgt im Jahre 1941 und bis auf weiteres auch in den folgen-
“Der erste Tag der Herbst-Reichsmesse. Mehr als 100 000 Besucher in Leipzig.
Die Herbst-Reichsmesse in Peipgig wurde am Sonntag mit gewohnter Pünktlichkeit eröffnet. Von Stunde zu Stunde bringt die Reichsbahn neue geschäftliche Wu heran, derén Zahl bereits auf über 100 000 geschäßt wird, jo daß ‘die 22 Messehäuser, die zur Verfügung stehen, sih sehr rasch füllén.
Die geschäftlichen Verhandlungen begannen gleih in der dien Eroffnungsstunde, denn der Bedarf der in- und auslän- dischen E ist au auf dieser Messe sehr groß. Er übersteigt im Jnlandsgeshäft sehr häufig die gegenwärtigen Liefermöglih- keiten, Die Kollektionen sind geschma voll, obwohl die Sorti- ments nicht immer so reihhaltig wie früher gehalten sind. Man sieht unter dem Angebot auch verhältnismäßig häufig Muster, die bereits für den kommenden Friedensbedarf gedacht find. Das ist ein deutlicher Ausdruck dafür daß die deutshe Jndustrie auch in der Kriegszeit nicht rastet und sih mit allen zu Gebote stehen- den Mitteln darauf Greene den ungleih größeren Aufgaben in
neten L Wirtschaft gerecht zu werden. Viel bemerkt werden auch. die Kollektivausstellungen der 19 fremden Volkswirtschaften. :
Auf der Sportartikelmeésse sah man hübsche Modelle bon Wintersportkleidern und Regenkleidung. Lebhaft begehrt sind Schlagbälle, Skier und. Rucksäcke. Papier-- und Schreibwaren
atten einen sehr guten N Interesse besteht für Bildkarten, [lben und Papierwäsche. Bücher wurden von der Schweiz und Südosteuropa in Auftrag gegeben. Auf der S ielwarenmesse interessierten. neue Gesellscha tsspiele, und bei Ln U wo der Auftragseingang größer war als auf der rühjahrsmesse, Mund- und Handharmonikas sowie Zupf- und Streichinstrumente. Auf der Porzellanmesse sah man neue Plastiken. Allerdings sind die Fabriken voll beschäftigt, so daß längere Lieferzeiten ausbe- dungen werden me Viel! begehrt sind Tafelgeschirr und figür- liches Porzellan, Auch Glas- und teingutwaren erfreuen sih einer schr guten Qs Das gleiche gilt für Galanteriewaren. n dieser Gruppe interessieren vornehmlich Geschenkartikel für eihnachten.
Bei Edelmetallen und Schmuckwaren La die Nachfrage das Angebot, die Aufträge können infolgedessen nux mit Vor- behalt angenommen werden. ge ae Verkehr herrschte auf der Textil- und Bekleidungsmesse. esonders verlangt werden Strümpfe, Wollstoffe, Druck- und Dekorationsstoffe, Trachten-
fleidung, Strick- und Wirkwaren sow fleidung, Auf der Lederwarenmesse erregt Lederwaren für Bürobedarf und fostbare ® Frtiedensbedarf - die Aufmerksamkeit dex Be befanden sich auch Holländer und Jtaliener.
Die im Rahmen der Reichsmesse
von der Deut aufklärung Rundfunks im Kriege als außerordentlihe Lei
industrie sei.
ministers des ministers und Chefs der
m wurde durch Minis ‘eiter der Abteilung Rundsunk im und Propaganda und Vorsizender
Rundfunkarbeitsgemeinschaft, eröffnet, de in der Welt und als Mittel der Heimat hinwies und La daß die Schau ein Beweis für die tungsfähigfeit - der
Aus Anlaß der Eröffnun
1sivartige
7 175 653 519,91
Reichsfinanzministerium.
afisticil.
ie Damen- und Herrenober- en neue hohwertige erbegeschenke für den Untex ihnen
sucher.
Leipzig zum zweiten Male der en Rundfunkarbeitägemeinschaft in Zusammen- arbeit mit dem Reichsmesseamt durchgeführte
Rundfunkexportmuster-
terialdicigent Alfred Fngemar Bernd,
Reichsministerium für Volks- der Deutschen r auf die Bedeutun
des
Kampfmittel um die Meinungsbildun
deutschen
Verbindung zwischen Front un Rundfunk-
/ l g dex Reichsmesse sind dem Réichs- messeamt weiter Grußtelegramme des Reihsmarschalls des Groß- deutschen Reiches, Hermann Göring, des Reichsministers für M LaeunE, und Propaganda, Dr. Goebbels, des Reihs- 1
n, von Ribbentrop, und des Reichs-
eichsfanzlei, Dr. Lammers, zugegangen.
99% in N
Reinnickel, 98—9Ÿ 0/9 Antimon-Negulus Feinsilber
,*) Die Preise für Aluminium v Bedingungen der Aluminium-Verkaukf
Notierungen der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes
vom 1. September 1941. (Die Preise verstehen \ich ab La Lieferung und
*) Originalhüttenaluminium, ] ohmasseln. . .. *) desgl., in Walz-, Draht- und Preßbarren, Zehnteiler . .
127 132
1 35,50—38,00
erstehen sich entsprebend den saesellschaft m. d. H, Berliu.
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BA für 100 kg
- . „ fein