1941 / 208 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr 208 vom 6. Senvtonber 1941. S..2

Anweisung Ir. 9/1941 der Neichsstelle für Holz Hauptabteilung T St b 1 Nr. 2210/41 ¡ Betr.: Holzeiuschlagsnahweisung. Vom 4. September 1941.

_Fn Durchführung des Runderlasses des Reichsforst- meisters vom 1. Oktober 1940 II1/IT/IV 8 b 8400 wird auf Grund der S 2 und 5 der Verokdnung über die Er- richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 1677) und. der nachstehend “genannten Verordnungen:

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinshlags vom 4. März 1938 (Reichsgesebbl. | S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reîichsgeseßbl. T S. 2028);

in den Ostgebieten eingeführt durch

Verordnung zur Einführung reihsrechtliher Vorschriften auf dem Gebiete der Forst- und Holzwirtschaft in den eingegliederten Ostgebieten vom 26. Fanuar 1940 (Reichsgescubl. T S. 236);

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinshlages im Lande Oesterreih und in den sudetendeutshen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichsgeseßbl. T 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichs- geseßbl, T S. 2029)

für das Forstwirtschaftsjahr 1941 (1. Oktober 1940 bis 30. September 1941) folgendes angeordnet: . Die gemäß Abschnitt T A der Anweisung Nr. 2 der

Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T vom 1. Oktober

1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 231 vom 2. Oktober 1940) aufzustellenden Holz- einschlagsnachweisungen nah dem Stand vom 30. September 1941 (Zeitraum 1. Oktober 1940 bis 30. September 1941) und nah dem Stand vom 30. November 1941 (Abschluß- meldung für das Forstwirtschaftsjahr 1941) entfallen aus Gründen der Arbeitseinsparung.

2. Alle Forstämter und nichtstaatlihen Forstbetriebe haben jedoch den Nachweis des gesamten Holzeinschlags, der auf das am 30. September 1941 ablaufende Forstwirtschafts- jahr 1941 anzurechnen is, als Abschlußmeldung am 31. Oktober 1941 zu erbringen.

3. Auch diejenigen Forstämter und nichtstaatlichen Forst- betriebe, die gemäß Abschnitt T A Ziff. 2 der Anweisung Nr. 2 der Reichs\stelle für Holz Hauptabteilung 1 vom 1. Oktober 1940 von der Vorlage der Holzeinschlagsnach- weisung nach dem Stand vom 30. Juni 1941 befreit waren, haben am 31. Oftober 1941 eine Holzeinshlagsnahweisung, welche die gesamte auf das Forstwirtschaftsjahr 1941 anzu- E Einschlag8menge enthält, aufzustellen und vorzu- egen.

_4. Die Zusammenstellungen der Holzeinshlagsnach- weisungen nach dem Stand vom 31. Oktober 1941 gemäß Ziff. D 1 und D 2 a—d der Anweisung Pr. 2 sind der Reichs- stelle für Holz Hauptabteilung 1 Beéxlin-Grunetwald, Winlklerstr. 26," pünktlih bis zum 30. November 1941 ‘von den Forst- und Holzwirtschaftsämtern einzureichen.

5. Jm übrigen gelten die Bestimmungen der Anweisung Nr. 2 vom 1. Oktober 1940 sinngemäß weiter.

- 6. Jn Durchführung der unter Ziff, 1——4 diesex - An-

weisung getroffenen Vorschriften werden gleichzeitig

die Rundverfügung Nr. 5 für 1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T vom 19. November 1940 42/1 Nr. 3151 (RMBlFv. S. 411) aufgehoben und die Bestimmungen der Rundverfügung Nr. 14 für 1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T vom 10. Mai 1941 41/1 Nr. 1083/41 (RMBlFv. S. 140) wie folgt geändert:

a) Die gemäß Ziff. TT 3 und 4 geforderte Unterteilung der von den Prüfungsstellen und Forst- und Holz- wirtschaftsämtern zu fertigenden Zusammen- stellungen der Holzeinshlagsnahweisungen des Nichtstaatswaldes nach Landesforstverwaltungen Landesforstämtern, Regierungsforstämter) bzw. nach Körperschafts- und Privatwald ist bei der Er- hebung nach dem Stand am 31. Oktober 1941 an Stelle der für die fortfallenden Erhebungen nah dem Stand vom 30. September und 30, November 1941 verfügten Unterteilung votzunchmen. Auf diese Unterteilungen kann aus besonderen Gründen nicht verzichtet werden.

Hur Klärung von Zweifeln weise ih darauf hin, daß die Unterteilung der Einschlagergebnisse nach Körperschafts- und Privatwald innerhalb dieser Besißarten nach den Besißgrößen von 50 ha Größe und darüber und von unter 50 ha Größe aufzugliedern ist.

b) Die gemäß Ziff. IT 5 geforderten Meldungen des Einschlags an Generator- und Hiagholz nah dem Stand vom 30. September und 30. November 1941 werden auf den 31. Oktober 1941 verlegt.

7. Die Bestimmungen dieser Anweisung finden wegen der dur die überwiegende Hochgebirgslage bedingten besonderen Einschlagsverhältnisse auf die Ostmark nicht Anwendung.

Berlin, den 4. September 1941, Der Reichsbeauftragte für Holz. J. Ve S0

Anweisung Ir. 10/1941 der NReichsstelle für Holz Hauptabteilung T St i 2 Nr. 2211/41 —, Betr.: Nachweisung des Gerbrindenanfalls.

Vom 4. September 1941. __ Auf Grund der 88 2 und 5 der Verordnung über die Er- rihtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgeseblatt 1 S. 1677) in Verbindung mit der Verord- nung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirt- schaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Fanuar 1939 (Reichs-

aecseßblatt 1 S. 133) ergeht mit sofortiger Wirksamkei j geles P sofortiger Wirksamkeit folgende unser Postsheckkonto: Berlin 96 200.

Anweisung zur Aenderung der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung 1 vom 9. April 1941, betr. Nachweijung des Gerbrindenanfalls und Meldung

| vom 4. ‘September 1941,

saridbes Sthatanweisungen des Deutschen Reichs in

des Gerhviudenverkaufs (Deutscher Reichsätzeiger und Preußi- :

scher Staatsanzeiger Nr. 86 vom 15. April 1941): 1. Soweit die Fristen der Anweisung Nr. 2/1941 der Reichss\telle* für Holz Hauptabteilung T vom 1. Oktober

1940, betr. Holzéinshlagsnachweisungen und Holzverkaufs-_ |

meldungen (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 231 vom 2. Oktober 1940), durch die Anweisung Nr. 9/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T betr. Holzeinschlagsnachweisung

(Deutscher Reichsanzeiger und - Preußischer Staatsanzeiger

| Nr. 208 vom 6. September 1941), geändert wurden, gilt dies auch für die Nachweisung des Gerbrindenanfalls aus der Ernte

des Kalenderjahres 1941. Die Abschlußmeldungen des Gerbrindenanfalls im Ka- lenderjahre 1941 haben daher zu erfolgen:

a) in der Ostmark: zum 30. September bzw., soweit er- forderlich, zum 30. November 1941; b) im übrigen Reichsgebiet: zum 31. Oktober 1941.

9. Die Abschlußmeldungen müssen unter allen Umständen den gesamten Gerbrindenanfall des Kalenderjahres 1941 er- fassen. Soweit die aufgearbeitete Rinde noh niht gewogen ist, ist das Gewicht möglichst genau zu s{häßen.

3, Sämtliche übrigen Bestimmungen der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung T vom 9. April 1941, betr. Nachweisung des Gerbrindenanfalls und Meldung des Gerbrindenverkaufs (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 86 vom 15. April 1941), bleiben in Kraft.

Berlin, den 4. September 1941.

Der Reichsbeauftragte für Holz. V V S0

Bekanntmachung.

I. Auf Grund von § 127 a Abs. 2 und Abs. 6 Brannt- weinverwertungsordnung in dex Fassung der Verordnung zur Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Geseh über das Branntweinmonopol vom 29. August 1941 werden von der Anmeldepflicht befreit:

1. Privatpersonen, die unverarbeiteten Branntwein in Mengen. bis zu !/2 Liter im Einzelfall für häusliche Zwecke beziehen (Verbraucher),

. Personen, die Trinkbranntweinerzeugnisse zum Ver- brauch im Haushalt beziehen (Verbraucher),

. Gastwirte, auch Kantinen, Kasinos, Klubs, die ohne Trinkbranntweinhersteller zu sein die bezogenen Trinkbranntweinerzeugnisse unverändert zum unmittel- baxen Genuß in ihrer Gaststätte oder lose oder in Flaschen über die Straße aus\chließlich an Verbraucher abgeben,

. Kleinhändler (Kolonialwarenhändler, Feinkosthändler, Konsumgesellschaften u. dgl.), die ohne Trinkbrannt- weinhersteller zu sein die fertig bezogenen Trink- branntweinerzeugnisse in unverändertem Zustand lose odex auf Flaschen gefüllt in ihrem Ladengeschäft aus- schließlich an Verbraucher abgeben,

. Spediteure, die Branntwein auss\chließlich aus Anlaß und in Ausführung von Speditionsverträgen lagern,

. Besißer vön Verschlußbrenntereten,"dte=vhne Handel mít ‘Branntwein zu treiben ausschließlich ab- lieferungspflichtigen Branntwein hexstellen und die Herstellung dieses Branntweins vorschriftsmäßig an- melden, N

. Branntweinhändler, die ohne Branntwein her- zustellen Branntwein ausschließlih in verschlossenen Kleiverkaufbehältnissen mit einem Raumgehalt bis zu 1 Liter beziehen und in unverändertem Zustand vertreiben,

. Abfindungsbrenner (Brennereibesiver und Stoff- besißer), die den gesamten von ihnen ‘hergestellten Branntioein im eigenen Haushalt verwenden oder an die Reichsmonopolverwaltung abliefern, sofern sie spätestens bei Abgabe der ersten Abfindungs8anmeldung (BO. 8 168) im Betriebsjahr bei der Zollstelle eine schriftliche Erklärung einreichen, daß sie den gesamten von ihnen hergestellten Branntwein - im eigenen Haushalt verwenden oder an die Reichsmonopdöl- verwaltung abliefern,

. hausbrandberechtigte Personen in der Ostmark (Axt. TV § 5 der Verordnung vom 20. August 1939

L MAGECGE N I- S. 1449 Reichszollblatt

r O T1. Meine Bekanntmachung vom 14. Oktober 1939

V 7157. B.1 2231 Ila Reichsanzeiger Nr. 244 vom

18. A 1939 Reichszollblatt S. 834 hebe ih hier-

mit auf. t

Berlin, den 4. September 1941.

Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. Wolf.

,

f Bekanntmachung.

Die am 5. September 1941 ausgegebene Nummer 100 des E Teil I, enthält:

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Einführung steuerrechtliher Vorschriften in den Reichsgauen der Ostmark und Vierundzwan- gigste Verordnung zur Einführung steuerrechtliher Vorschriften im

eichsgau Sudetenland. Vom 15. August 1941.

„Fünfte Verordnung zur Einführung steuerrechtliher Vor-

E in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. om 15, August 1941,

Verordnung zur Aenderung der Bestallungsordnung für e di Vom 29. August 1941. )

weite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Vom 30. August

A von Eisenbahnen und Straßen.

Polizeiverordnung über die Kennzeichnun der uden. Vom 1. September 1941. i n Y

Zweite Verordnung über die Ae der Reichshaupt- stadt Berlin und der Hauptstadt der Bewegung München, Vom 1. September 1941.

Zweite Verordnung zur Aenderung der Durhführungsbestim- ges zum Umsaßsteuergesez. Vom 2. September 1941,

Sechzehnte Bekanntmachung über die Sang von vekX-

as Reis-.

huldbuh. Vom 1. September 1941. j / 6

Umfang: 1/2 Bogert. Verkaufspreis* 0,15 N... Postversen- eas 0,03 N für ein Stück bei Voreinsendung auf

Nichtamtliches.

__ Deutsches Reich.

I. Stand der Reichs\chuld.

Neich3., und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6. September 1941, S. 3

Betrag (in Mill. NLA)

Bezeichnung der Schuld Me 31.3. 41 |-30, 6,41

Bezeichnung der Shuld

Betrag (in Mill. R.)

am 31.3. 41 | 30. 6.41

Bexlin NW 40, den 6. September 1941, : Reichsverlägsamt. Dr. Hubr ich.

Q 00 J O O R O

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Des Deutfchen | Reichs von 1987,

Schuldscheindarlehn von 1928 , .. 5% Anleihe des Deutschen Reichs

Anleiheablösungsschuld des Deutschen Rénitenbantburlen Ce N

b) Auf fremde Währungen

6% Aeußere Anleihe des Deutschen

Jnternationale 53%ige Anleihe des

A. Fundiexte Schuld.

a) Auf Reichsmark lautendé Schuld:

31/,9/ Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1941, Folge III

31/0) Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1941, Folge II

31/, 9%, Anleihe des Deutschen Reichs von 1941

31/, 9% Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1941, Folge T

4% Schaßanweisungen des Deut- “schen Reichs von 1940, Folge VIT

4% Echaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge VI

4% Echatanweisungen des Deut- schen Reichs von 1940, Folge V

4% Schaßanweisungen des Deut- schen Zieichs von 1940, Folgen I-I1V

4% Anleihe des Deutschen Reichs von 1940

43 % Anleihe des Deutschen Reichs Von T0 A A Be us

43 % Anleihe des Deutschen Reichs von: 1990 L T6 C R A

Desgl., Zweite Ausgabe

43} % Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1939

47 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Vierte Folge /

43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Dritte Folge

4% Schaßanweisungen des Deut- {én Reichs von 1938

43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Zweite Folge

43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1938, Erste Folio: E s

43 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1938

Desgl., Zweite Ausgabe

43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, De Sol s A als

45 % auslosbare Schaßanweisungen

Aweite Folge

44 % auslosbare Schäabßanwéisungen des Déutschen Reichs von ‘1937, Ersie Folge 4

43 % Anleihe des Deutschen Reichs von 1937

Schuldbuchforderungen, eingetragen auf Grund von § 65 des Gesetzes zur Regelung der landwirischast- lichen Schuldverhältnisse

43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Dritte Folge

47 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweite Folge

47 % Schuldscheindarlehn von 1936

47 % Schaßanweisungen des Deutz schen Reichs von 1936.7

43 % auslosbare Schaßanweisungen des Deutschen Reichs yon 1935 . .

4 % Schuldscheindarlehn von 1935

4x % Anleihe des Deutschen Reichs von 1935

Desgl., Zweite Ausgabe

45 % Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1935

4% Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs von 1935

4% Anleihe des: Deutschen Reichs von 1934

47 % Schaßanweisungen des Deut- schen Reichs don. 1934 , .

Reichs\chuldbuchforderungen f. frei- willigen Arbeitsdienst

Reichs\chuldbuchforderungen, einge- tragen auf Grund:

a) des Kriegsshädenschlußgeseßes .

b) der Polenshädenverordnung.

von 1927

Reichs: a) mit Auslosungs3rechten , « « « b) ohne Auslosungsrechte . « « «

Summe a:

lautende Schuld (in Millionen):

Reichs von 1930 119,3 Deutschen Reichs 1090 R ¡ 0/82 S A. 82,0 [r Ole + 2 364,7 E T S0 D A 60,6 Lire

e, 92,4 Schwed. Kr. : 101,8 Schweiz. Fr.

4,7

670,7 121,0 19,6

286,2

2 417,3 59,5

1 324,9

46 524,9

S. E... 0 0. §60.6 0. ¿P E D000

76,0 eas L 29,5

1 265,8 3 000,0 2 564,5 3 000,0 9 100,0 2 000,0 1/000,0 2 750,0 4181,5 4 003,8 3 139,6

571,7

43,7 1 600,0

1 850,0

9 52,

1 965,9

1 710,8 976,8

800,0

700,0 582,6

51,6 599,9 670,3

56,7 112,9

463,0 264,1

789,1 960,9

195,6 3,5

: 133,2 10,5 4,7 670,7 106,0 18,5 286,2

2 339,5 59,5

1 399,9

51 250,9

1 399,9 -

849,9

Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 274,5 272,1 S (Nennbetrag), « » 87,1 (Einlösung3betrag zu

105% = 38,9 §)

Schwed. Kr. « « - Lire . . . . . . Summe b:| 1247,3 | 1 243,8 Summe a: | 46 524,9 | 51 250,9

Summe der fundierten Schuld . ._. | 47 772,3 | 52 494,7

1. Die Umrechnung der fremden Währungen in N is zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um- rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto - bei der Reichsbank überwiesenen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgishen, hob ländischen und deutschen Anleihebesiß wurden vom Schuldkapital ab- geseßt; sie beliefen sih am 830. Juni 1941, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 45,9 Mill. N.A für die Fnternationale 5F%ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 74,7 Mill. æ.A für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.

3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch die Abrundungen. :

Vor Abgabe der Gewinnerkiärung | im Großz- und Außenhandel.

Die Fachgruppe Kosmetika und Seifen der. Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- und Ausfuhrhandel veranstaltete in Leipzig eine Mitgliederversammlung, auf der der Geschäftsführer der Wirt- \haftsgruppe, Dr. Martin, über die Grundsäße der Preis=- bildung im Kriege sprach, Die kriegsbedingten Veränderungen im Aa Gat Gefüge hätten die Ansezung anderer preispolitisher Mittel durch die Staatsführung erfordert, als sie. unter den früheren Verhältnissen E waren. Fm Kriege habe sich ein grundsäzliher Wandel der deutschen Preispolitik vollzogen. Nicht mehr der Preisstop, sondern der kriegsverpflich- tete Vreis des § ‘22 der KWVO sei zur Richtshnux der preis- politischen Maßnahmen allex deutschen Betriebe gemacht worden. Die Umstellung in den preispolitishen Methoden habe auch er- heblihe Rückwirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen. Die von der Wirtschaftsgruppe Groß, Ein- und Ausfuhrhandel be- reits in der Vorkriegszeit im Aierelle der Leistungssteigerung der Großhandelsbetriebe auf breiter Basis M en Maß- nahmen zur Verfeinerung des betrieblichen Rechnungswesens im P und Außenhandel verlangten gerade auch im Hinblick auf die lehten preispolitishen Maßnahmen eine besonders sorgfältige Weiterentwicklung, die der einzelne Betrieb troy vieler kriegsbe- dingter Ershwerungen auf sich nehmen müsse 72: È

Jm weiteren Verlauf seiner Ausführungen beschäftigte fich Dr. Martin mit den si aus der Haydelbanwetlung Bx Großhandels- faufleute ‘ergebenden Fragen zur Abgabe der C ewinnerflärung, Hierbei gab ex bekannt, daß die Versendung der Gewinnexklä- rungsformulare durch die Wirtschaftsgruppe Groß-, Ein- Und Ausfuhrhandel in den nächsten Tagen erfolgen werde. Nach den Anordnungen des Preiskommissars müsse die Angabe der Ge- winnexklärung gegenüber den Préisüberwachungsstellen entweder innerhalb einex Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Ge- \chäftsjahres oder vier Wochen näch Versendung durch die Wirt- \chaftsgruppe exfolgen. Da im Großhandel meist zum Ende des Kalenderjahres oder zum Schluß des exsten Vierteljahres bilan- ziert werde, hätte die überwiegende Zahl der Großhandelsfirmen die Gewinnerklärung innerhalb der Vierwochenfrist nach Ver- sendung der Fragebogen durch die Wirtschaftsgruppe vorzunehmen.

Die Tagung wurde eingelêitet durch Begrüßungsworte des Leiters der Fachqruppe Kosmetika und Seifen, Friedrich Hilbrecht, der über den friegswirtschaftlihen Einsaß dieses Großhandels3- Wg \prah. Weitere Vorträge der Fachabteilungsleiter Karl

ash und Bruchertseifer befaßten sich mit Fragen der Betwirt- haftung, der Beschaffung und des Absaßes von Feinseife und Parfümerien sowie Seifen, Wash- und Puyhartikeln. :

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Der Generator auf der Wiener Herbstmesse 1941.

Die Wiener Herbstmesse (21: bis 28. September) wird gekenn- eihnet durch ein besonderes Stichwort: „Generator“, Unter dem Protektorat des Unterstaatssekretärs General von Schell steht hier eine Sonderbeteiligung des Generalbevollmächtigten für das Kraft- fahrwesen, Abteilung Generatoren, unter dem Motto: „Heimische feste Kraftstoffe im Vierjahresplan und deren praktishe Anwen- dung in der Wirtschaft“. Dieser Teil, der von dem Chef der Ab-

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Wirtschaft des Auslandes.

Schweizer Exportvorbereitungen für die Itach- kriegszeit. Fahresversammlung der Schweize- rischen Zentrale für Handelsförderung.

Züri, 5. September. Auf der Fahresversammlung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung in Bern PtaH Direktor Dr. Masnata über die \{chweizerishen Exportvorberei- tungen für die Nachkriegszeit. Er trat dafür ein, auch mit jenen Ländern, mit denen die Handelsbeziehungen, der Schweiz gegen- wärtig eingeshränkt sind, in Verbindung zu blêiben. Nach em Kriege solle dem privaten Unternehmer beim Außenhandel wieder mehr freie Hand gelassen werden. Es genüge nicht allein, sich im Ausland um Absay zu bemühen, aus die Fnlandspolitik in der Wirtschaft, z. B. die Regelung der Fee e, stehe in engstem Zusammenhang mit, den Futeressen der Ausfuhr. Der Leiter der Züricher Niederlässung der Schweizerischen Hentrale für e Dr. Lienert, betonte die Notwendigkeit des Aus- aues der Vertretungen der \{chweizerishen Exportinteressen im Ausland. Bezüglich der Vertreter ständen heute zwet Eigen- haften im Vordergrund: Die Fähigkeit, die Verhältnisse auf lange Sicht beurteilen zu können, und die peinlichste Zuverlässig- keit. Eine wohlausgebaute Exportabteilung müsse die Vertreter unterstüßen. Weiter spra der Sektionschef für Seetransporte im Kriegstransportamt, Boller, über Seetransporte im Kampf für den {chweizerishen Außenhandel. Ex schilderte die Entwi- lung des überseeishen Güterverkehrs bis zum Ankauf eigener Schiffe dur die Schweiz und berichtete, daß es der Schweiz bis jeßt gelungen sei, sieben Schiffe mit einer Gesamttonnage von 39 200 t zu erwerben,

Betrag (in Mill. L)

am 31,3:41 | 30.6, 41

è Be Bezeichnung der Schuld

B. Cchwebende Schuld,

a) Zahlungsverpflihtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schaßanweisungen mit Gegen- wert und von Reichswechseln .

b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schayanweisungen ohne Gegen- wert L 23,3 23,3

Kurzfristige Darlehen ¿l 1928/7 1 /2588,1

Betriebskredit bei der Reichsbank .. 180,7 900,0

——_—- —-

Summe der Zahlungsverpflihtungen 38 217,3 | 45 022,1 Schaßanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen usw 9,7. 6,4

Summe der {chwebenden Schuld | 38 227,0 | 45 028,5

36 089,6 | 41 510,7

IT. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.

1 Anleihestot-Steuergutscheine . . 109,8 90,5 2 NF-Steuergutscheine I 1 163,0 i... 238071. 85446 | 8 843,7

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teilung „G“ des GBK, Oberstleutnant Schanze, geleitet wird, hat die Aufgabe, zur Popularisierung des Generatorengedankens beizu- tragen, nämli im deutschen und darüber hinaus im europäischen Kraftfahrwesen die heimischen festen Treibstoffe, so weit es geht A zweckmäßig erscheint, an die Stelle der flüssigen Treibstofse zu seten.

Die Beteiligung an der Wiener Messe wird zeigen, daß alle mit dem Generator und seinem Einbau in das Fahrgestell zu- sammenhängenden Fragen heute als geglöst betrachtet werden können. Es haben si alle interessierten Kreise zusammengefunden,. um erstens geeignete Generatoren zu schaffen und zweitens die vorhandenen Typen der Fahrzeuge auf den Einbau dex Genera- toren einzustellen.

Auf der Sonderbeteiligung in Wien wird zum ersten Male ein zusammenfassender Ueberblick über das gesamte Gebiet des Generatorwesens N Sämtliche vorläufig zugelassenen Ge- neratoren für alle Kraftstoffe werden gezeigt, ferner Generator- zubehör wie Mischer, Zünder, Hyklone. Dazu kommen die Generatorkraftstofse selbst und ihre Aufbereitung. Die Fahrzeuge müssen auch unterwegs „tanken“ können. Hierfür wird bekannt- lih die Generatorkraft-AG sorgen. Sie wird auch eine Muster- tankstelle auf dexr Wiener Sonderbeteiligung errichten. So gibt diese erstmalige und einzigartige Veranstaltung den Wirtschasts- « kreisen Anhaltspunkte für jeyt und die Zukunft.

Gemeinsame Arbeitstagung der Wirtschafts- gruppe Gas- und Wasserversorgung und der Gas: und Wasserfachmänner in Straßburg.

Am 5. und 6. September hielten anläßlih der Ausstellung „Deutsche Wirtschaftskraft Aufbau am Oberrhein“ in Straß- burg die Bezirksgruppen Baden, Westmark und Hessen der Wirt- shastsgruppe Gas- und Wasserversorgung und der Fachverbänd- bezirfe des Deutschen Vereins von Gas- und Wasser achmännern V. im NS-Bund Deutsher Technik sowie der Arbeitsgentein- haft der elsässishen Gas- und Wasserwerke einè gemetinjame

rbeitstagung ab. i

Der Geschäftsführer des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfahmännern, Dr. techn. Friß Schuster (Berlin), sprach über Chemische Probleme und Aufgaben der Gastechnik. Die innige Verbindung der vielseitigen* chemishen Probleme und Auf- gaben des Gasfahs mit dem Technischen fordere vom Chemifer ingenieurmäßige s{höpferische Betätigung, die den Fortschritt des Fachs in der Vergangenheit gesichert habe und in der Zukunft gleichfalls sichern werde. Prof. Dr. phil. K. Bunte, Vorstand des Gasinstituts an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, behan- delte die Grundlagen des Mahlens und Mischens von Kohlen. Betriebswtrtschaftlihe Probleme der Energie-Versorgungs-Unter- nehmen: erörterte Dir. Dipl.-Kaufmann K. Krieger, erster Werk- leiter der Stadtwerke Lübeck. Als Ergebnis einer Gemeinschafts- arbeit aller zentralen Stellen wurde der Kontenrahmen der Energieversorgungsunternehmen geschaffen, der z. Z. den maß- gebenden Stellen zur Erteilung der Genehmigung E L Er werde später zusammen mit ausführlichen Hinweisen sür die

Kontierung sowie Buchführungsrichtlinien erscheinen.

Erfolge der italienischen Axtarkiepolitik. Sehr günstige Reis- und Hanfernte.

Rom, 5. September. Die l E Reisernte, die für die on Ernährungsautarkie große Bedeutung hat, ist, nah einem ericht der Agenzia Stefani, äußerst zufriedenstellend. Es ist in den Fahren seit 1933 gelungen, den Reisanbau in jeder Hinsicht zu steigern; die Anbaufläche wurde von 129 000 ha auf 163 000 ha vergrößert. Das Ergebnis je Hektar nahm von weniger als 39 dz im Jahre 1931 auf 55 dz in diesem Fahre zu. Das Ernteergebnis wurde von 6,5 Mill. dz auf mehr als 9 Mill. dz gebraht. Auch die Hanfgewinnung dieses Jahres läßt ih, besonders in der Landschaft Kampanien, äußerst günstig an, besonders in qualitätiver Hinsicht. Nach den Schäßungen der zu-

ständigen Stellen wird die Gewinnung den gesamten Bedarf der

italienishen Jndustrie decken können.

Neue Maßnahmen der japanischen Preispolitik.

Tokio, 5. September. Die Diskussion der leßten Wochen, ob die bisherige Preispolitik eine wünschenswerte R Wow mehrung herbeigeführt habe, wurde durch die Kai exlihe Verord- nung vom 3. September abgeschlossen. Die Preis\top-Verordnung vom 18. Oktober 1939, die das Preisniveau vom 18. September 1939 zum Standard machte, wird um ein Ddr bis zum 18. Of- tober 1942 verlängert. Die Verlängerungs-Verordnung bringt außerdem eine Erweiterung durch die Ermöglichung von Höchst-

Berliner Börse am 6. September.

Zum Wochenshluß war die Kursgestaltung bei der Eröffnung ausgesprochen uneinheitlich. Die Wertshwankungen blieben ver- hältnismäßig klein. Elektrowerte lagen überwiegend höher, wähs- rend Montane und Braunkohlenaktien leiht rückgängig waren. Das Geschäft blieb eng begrenzt.

Von Montanaktien stellten sih Verein. Stahlwerke und Bus- derus auf Vortagsbasis. Rheinstahl zogen um 4 % an, hingegen verloren Hoesh und Klöckner je % und Mannesmann % %. Bei den Braunkohlenwerten büßten Rheinbraun !/2 und Deutsche Erdöl 4 % ein. Kaliaktien veränderten sich kaum. Von chemischen Papieren zogen Farben um 4 und Rütgers um 2% % an. Bei den Gummi- und Linoleumwerten ermäßigten sich Conti Gummi um 24 2%. Elektrowerte fanden im allgemeinen Fnter- esse. Dies gilt namentlich für Lahmeyer und AEG, die je 2 °/o, und Lichtkraft, die 3 % gewannen. Siemens verloren allerdings 1% und Accumulatoren 3%.

Bei den Versorgungswerten wurden Schles. Gas um 1 und RWE. um 114 % höher, Dessauer Gas um 1 und EW. Schlesien um 2 % niedriger bewertet, Maschinenbaufabriken lagen nicht einheitlich. Demag büßten 2% ein. Jm gleihen Ausmaße \{chwächer lagen von Metallwerten Deutscher Eisenhandel. Zu erwähnen sind noch Felten und Bemberg mit je +124, Dort- munder Union und Eisenbahnverkehr mit je —1%. Reichsbank- anteile notierten 1374 gegen 1374.

Jm weiteren Verlauf blieb die Kursentwicklung an den Aktienmärkten unregelmäßig. Man handelte Verein. Stahlwerke mit 162 nach zeitweise 1624 und Farben mit 2154 nah 2164. Erdöl gewannen %, Salzdetfuxth, Lahmeyer, AEG. und Bahn- bedarf 1 und BMW. 254 %. Andererseits \hwöchten sih Berger um 34, RWE. und Accumulatoren um 1 und Conti Gummi um 14 % ab.

Bei ruhigem Geschäft {hloß die Börse in uneinheitliher Hal=- tung. Verein. Stahlwerke notierten 16174 und Farben 216. Gegen den Verkaufsstand bzw. gegen erste Notiz stiegen Siemens-Stamms- aktien ‘und EW Shhlesien um !4, Hotelbetrieb um 4 und Felds- mühle um 14 %, während Stöhr 1/4 und NRheinebraun 4 % her- geben mußten. '

Am Kassamarkt verkehrten Banken in fester Haltung. Jm einzelnen gewannen u. a. Deutsche Bank, Berliner Handel3-Gesell- haft, Commerzbk. und Halle Bankverein 2, Dresdner Bk. 1, Überseebk. 12/4 %/ und Asiatenbank 8 RM. Von Hypothekenbanken wurden Hamburger Hyp. um 4 und Bayerische Hyp. um 2% heraufgeseßt. Am Schiffahrtsaktienmarkt mußten Hapag 1 % hétr- geben. Nordlloyd waren leiht rückgängig (— 1/4). Bahnen lagen nicht einheitlih. Halberstadt-Blankenburg und Liegniy-Rawitsch gingen um 1% zurück, während Magdeburger Straßenbahn bei Repartierung 14 % höher notierten.

Unter den Kolonialanteilen waren Doag und Schantung mit 4 bzw. 3 % stärker gedrüdt. Otavi ermäßigten sih um 1/8 R. Am Kassamarkt der Jndustciepapiere war die Haltung größtenteils fest. gewannen u. a. Gebhardt & Co, nah Pause 10 und Grün & Bilfinger 5 %. Hemmoor-Portlandzement stiegen um 31/2, Brown Boveri bei Repartierung um 3/4 und Lindes Eis um 4 %3. Verschiedentkich waren Steigerungen um 2—3 % zu be- obahten. Shwächer lagen Beton- u. Monierbau und Reinedcker mit 4 und Concordia Spinnerei mit 3 %.

Steuergutscheine T nannte man !/s % niedriger mik 1035/8, Steuergutscheine IT wurden zu Vortagskursen notiert.

Jm variablen Rentenverkehr stellte sih die Retichsaltbesitz- anleihe auf 161% nach anfänglich 161!/4 (Vortag 1611!/s).

Am Kassarentenmarkt stieß die Nachfrage nach Pfandbriefen weiter auf leere Märkte. Stadtanleihen hatten keine größeren Veränderungen aufzuweisen. Gemeindeumschuldung war mit 1025/8 leiht abgeshwächt. Dekosama 111 notierte !/s %/ höher. Länderanleihen waren gut gehalten; 27er Baden und 29er Hessen zogen um ?/s%/ an. Von Altbesihemissionen wurden Ostpreußen um 5/6 9/0 Heraufgesezt. Am Markt dexr Reichsanleihen lag die 38er Ausgabe 2 knapp behauptet, während die 39er Ausgabe 2 gering- fügig höher lag. 37er Reichs\häße Folge 1 und’ 40er Folge 4—6 erfuhren leichte Rückgänge. 39er Reichsbahnschäße zogen leiht an. Die 4 °/oige Reichsbahnanleihe von 1940 lag mit 1034 knapp bes hauptet. Postshäße waren umsaßlos. Jn JFndustrieobligationen

kam einiges Angebot heraus.

Der Privatdiskontsay blieb mit 2!/s% in der Mitte unver- ändert.

Am Geldmarkt blieb der Say - für Blanko-Tagesgeld mit 15/8—17/8 9/0 unverändert.

M gz o O V T O E L L I

‘billigen Preise aufrechterhalten. Wenn bestimmte Preise nit erhöht werden sollen und sich ergibt, daß die festgeseßten Prèise unter den Produktionskosten liegen, greift der Staat durh Unter- stüßung der Erzeuger ein. Dies gilt beispielsweise seit Mitte August für den Preis, den die Regierung den Bauern für Reis ahlt und dexr unter Regierungskontrolle steht. Der Landwirt- fa tsminister Jno erklärte, daß der bisherige Kaufpreis von 43 Yen je Koku die Unkosten nicht decke und daher eine Erhöhun auf 50 Yen exfolgen witd. Da das allgemeine Preisniveau cus eine entsprehende - Erhöhung der Verkaufspreise der konzessio- nierten Reisverkäufe steigen würde, ist der Preis, zu dem Reis im Einzelhandel verkauft wird, unverändert gelassen worden.

ZJapanisches Kabinett billigte „Plan zur Mobisz- lisierung der BVerkehrSmittel“ zur Durchführung | der nationalen Politik.

Tokio, 5. September. Das Kabinett billigte laut Domei einen „Plan zur Mobilisierung der Verkehrsmittel“. Der Plan sieht eine Vergrößerung des notwendigen Materials für die Transport- mittel zum alleinigen Gebrauch bei der Durchführung der natio- nalen Politik und éine Umgestaltung des Verkehrssystems ‘für staatswichtige Transporte vor. Nach: diesem Plan wird das Transportwesen zu Lande und zur See so ausgebaut werden, daß es die höchsten Leistungen ermöglicht, während man erwartet, daß der S weniger notwendiger. Materialien eingeschräßkt wird. }

Die Elkettrolrttupfernotierung der Vereinigung für deutf Elekltrolytkupsernotiz stellte sich laut Verlirer Meldung des „D. N.“

renzen der Reparatuxrkosten und weiter eine Verschärfung der Strafbestimmungen. Somit wurde das ‘bisherige Prinzip der

am 6. September aus 74,00 KA (am s. September auf 74,00 ? | für 100 kg,