Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1941, S. 2
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hierdurch zugunsten dês Reiches — vertreten durch den Reichëprotektor in Böhmen und Möhren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Betanncemachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung Über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das Vermöge!k der Jüdin Elisabeth R etisex;, geb. am 30. August 1889 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag- Bubentsch, Manesgasse 3, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. Septembex 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
cSetanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesepbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen f: lgendeïr Personen: Jude Richard
__ Perutb, geb. 15. Juli 1869 in Prag, Ehefrau Alice Peru 8, geborene Lederer, geb. 1. Februar 1880 in Wien, deren Kinder Elly Ka inka, geborene Peruy, geb. 12. Fa- nuar 1903 in Prag, und Anna Mauder, geborene Peruß, geb. 10, Dezember 1910 in Prag, alle zuleßt wohnhaft ge- wesen in Prag XIX., Aspernstr. 5, hierdurch O des Reiches — vertreten durh den Reichsprotektox in öhmen und Mähren — eingezogen. /
Prag, den 15. Septembex 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Etnziehung von Vermögen im Protektorat Bohmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen des Kurt Naceradec, Jude, geb. 28. Juli 1908 in Prag, zulegt wohnhaft gewesen in Prag III., Stephansgasse 34, hierdurch zugunsten des Reiches — ver- treten dur deu Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, deu 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
: Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 dex Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4, Oktober 1939 (Reichsgesebbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Oskar Neumann, geb. 3. Febxuar 1885 in Rakoniß, Jude, Ehefrau Wanda Neumann, geborene Neumann, geb. 31. Dezember 1899 in Olmüt, sowie deren Schwester Dr. Erika Neumann, geb. 18, August 1903 in Osmüg, alle zuleßt wohnhaft gewesen in Prag V, Sommerbergstr. 80, hierdurh zugunsten des Reiches — vertreten durh den Reichsprotektor in Böhmen Und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
_ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4, Oktober 1939 (Reichsgesebbl, 1 S, 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Viktor FUrth, geb. am 16. Februar 1893 in Horazdorice, Ehefrau Martha Fürth, geb. am 18. April 1908, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag Ik, Bolzanogasse 1, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten dur den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. Septembex 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag,
Bekanmmachung.
Auf Grund von § 1 Abs, 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseubl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jüdin Johanna Kafka, geborene Bondy, geb. am 28. März 1891 in Prag, Witwe, deren Sohn Alexander Ka fka, geb. am 25. Januar 1917 in Prag, ledig, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag T1, BVredauergasse 17, hierdurch zugunsten des Reiches — ver- treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
_ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4, Oktober 1939 (Reichs8gesehbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin „Gertrud Neumann, Witwe, geb. am 3. Mai 1885 in Trautenau, zuleßt wohnhaft gewesen in Ritschan b. Prag, Chotska Nr. 705, hierdurch zugunsten des Neiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.
“ wohnhaft gewesen in Prag XIX., Radetkystr.,
‘Bekanntmachung. *
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Etuziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Möhren vom 4. Oktober 1939 (Reich8gesepbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Gustav Barth, geb. 15. Oktober 1889 in Schüttenhofen, und Ehe- frau Ernestine Barth, geborene Weil, geb. 16. Dezember 1893 in Schüttenhofen, Ernst Barth, geb. 2. September 1897 in Petrowiß, und Ehefrau Philipine Barth, ge- borene Weil, geb. 10. März 1900 in Saaz, sowie Prager Ge- sellschaft zum Betriebe automatischer Restaurants, Hassee: häuser und Konditoreien G. m. b. H. in Prag, alle zuleßt
Verdulb âu- gunsten des Reiches — vertreten durh den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspollkzeileitstelle Prag.
arate
: Bekanntmachung.
__ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Dr. Alois Pa- leèëek, geb. 22. Mai 1892 in Chimiß, Henriette Palegèek, geborene Oèenásek, geb. 1. Januar 1893 in Sms, Georg Paleèefk, geb. 11. Juni 1924 in Chimiy, Vladimir Pa- leëek, geb. 11. Februar 1929 in Chimiy, alle uleßt wohn- haft gewesen in Prag XII., Glaverx Str. 25, Biecdure zu- gunsten des Reiches — vertreten durh den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen,
Prag, den 10. September 1941,
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Ernst H e ch H eb, 19. Mai 1892 in Plan b. Marienbad, und Ehefrau
argit Hecht, geborene Weiß, geb. am 2. August 1901, zu- leßt wohnhaft gewesen in Pilsen, hierdurch gugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in öhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die
Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesepbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen des Fürsten Maximilian Erwin Lo h- kowicz, geb. am 29. Dezember 1888 in Bilin, zuleßt wohn- haft gewesen in Rauduibß/Böhmen, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in öhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. _ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1998)
wird das Vermögen des Juden Dr. Eugen Steine, geb. am 30, Dezember 1895 in Ledetsch, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag-Stresowiß, Haenkestr. 23, hierdurh zugunsten des Reiches — vertreten durxh den Reichsprotektor in Böhmen Und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. Septembex 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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Bekanntmachung.
_ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober ‘1939 (Reichsgesebbl, 1 S, 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Jgnaz Z i e g - ler, geb. am 29. September 1861 in Also-Kubin, un Ehe- frau Clisabéth Ziegler, geboxene Pollak, geb. am 14. Sep- tember 1887 in Fitschin, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag II., Jerusalemer Gasse 5, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten dur den Reichsprotektor in Böhmen und Mäh- ren — eingezogen. :
Prag, den 15: Septembex 1941. Geheime Staatspölizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
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DVekanntmachung.
_ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsge chbl, I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Faromir Necas, T\cheche, geb. am 17, Juli 1888 in Neustadt/Mähren, und Ehefrau Dr. phil. Marie Necas, geborene Pubova, geb. am 20, Dezember 1888 in Tabor, guleht wohnhaft gewesen in Prag IV., Beim Sandtor 241, hier urh zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektox in und Mähren — gingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
öhmen
id Bekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Zude Salo Fas kobowicz, geb. am 8. August 1881 in Groß-Streliß, und Ehefrau Amalia JFakobowicz, geborene Bergmann, geb. 29. März 1885 in Beuthen, sowie Kurt Jakobowicz, geb. 28. Dezember 1906 in Prag, ledig, alle zuleßt wohnhaft gem in Prag I., Volksstr. 17, hierdurch ‘zugunsten des ciches — vertreten durch den Reichsprotektox in Böhmen
und Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941. : Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. j
Bekanntmachung.
. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Olga Vesedcky, geborene Trauer, geb. am 23. Februar 1889 in Luzany, Bezirk Pschestißt, zuleßt wohnhaft gewesen in Pilsen, Franziskaner- gasse 8, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den’ Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941,
Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.
——
Bekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die
Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und
Mähren vom 4, Oktober 1939 (Reichsgeseybl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Ernst Kau - ders, geb. am 14. Dezember 1876 in Cista b. Rakonit, und Ehefrau Karla Kauders, geborene Kohn, geb. 25. August 1884, sowie deren Kinder Erih Kauders, geb. 19. Fas- nuar 1907, und Walter Kauders, geb. 5. Mai 1913, und Friedrih Kauders, geb. 4. März 1919, alle zuleßt wohn=- haft gewesen in Prag I., Karpiengaîie 14, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen Und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941,
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 e Gsgejepbl, I S. 1998) wird das Vermögen des Emil Svec, geb, am 27. Oktober 1888 in Wien, Arier, zuleßt wohnhaft gewesen in Lbliy b. Melnik, hierdurch zugunsten des Reihes — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
__ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das Vermögen des Eduard Outrata, geb. 7. März 1898 in Caslau, Arier, zulegt wohnhaft gewesen in Prag- Dewiß, Na Dyonisce 10, hierdux zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941;
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
__ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseybl, 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Selma Kohn, ge- borene Simon, geb. 10. Juli 1871 in Wien, Jüdin, sowie deren Kinder Emma Fried, geborene Kohn, geb. 23. Ok- tober 1904 in Tepliz-Schönau, Elisabeth Bra da, geborene Kohn, geb, 5. Juni 1896 in Falkenau, und Lotte Strasser, geborene Kohn, geb. 23. Oktober 1906 in Tepliy-Schönau, alle
zuleßt wohnhaft gewesen in Pvag XII., Bulgarische Str. 26,
IUBOS zugunsten des Reiches — vertreten durch den eichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Betkanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 erfor Sag I S; 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. Franz Mendel, geb. 23. April 1888 in München, Ehefrau Zdenka Mendel, geborene Fried, geb. 27, April 1891 in Grä, sowie deren Kinder Sylvia Mendel, geb. 12. Februar 1918 in Prag, und Sasa Mendel, geb. 30. September 1925 in Prag, alle zuleßt wohnhaft- gewesen in Prag XIR., Nußgartengrund 4, hierdurch zugunsten des Reiches — ver- treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. i
Prag, den 15, September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
- 9. 9.41, Dt. Dienstpost im Distrikt
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19, September 1941. S. 3
DBVekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998 wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. jur. Ernst Stiass\ny, geb. 7. November 1879 in Kremeniß, und Ehe- frau Marie Stiaf\ny, geborene Mathesius, Arierin, geb. 3. Oktober 1872 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen in ien IV., St. Georg Bastei 256, hierdurch zugunsten des
eides — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 16. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgeseßbl, 1 S. 1998) wird das“ Vermögen folgender Personen: Jude Dr. Alfred Simon, geb. 17. August 1893 in Eger, und Ehefrau Wa- lesfla Simon, geborene Wolf, geb. 15. Februar 1910 iw Görfkfau, Jüdiu, zuleßt wohnhaft gewesen in Prag VI1, Dobrovskeho 8, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — ein- gezogen. j
Prag, den 16. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Be*?anntmachung über die 16. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ablösungsanleihe.
Die für das Fahr 1941 vorzunehmende 16. Ziehung der Auslosungsrechte findet am Montag, den 6. Oktober 1941, ab 8 Uhr vormittags, im Dienstgebäude der Bayer. Staats- \huldenverwaltung, München, Königinstraße 17, Erdgeschoß, offentlich statt. Das Ergebnis der Ziehung wird im Deut- schen Reichsanzeiger und ‘im Völkishen Beobachter (Bayer. Regierungsanzeiger) in München veröffentlicht. Ziehungs- listen können von der Hauptkasse der Bayer. Staatsschulden- verwaltung — Kapitalienbuchhaltung — unentgeltlih be- gogen werden.
München, den 16. September 1941,
Direktion der Bayer, Staatsschuldenverwaltung. Je VASEPP:
Ziehung dex Auslosungsrechte der Auleiheablösungsschuld des Landes Thüringen.
Die öffentliche Ziehung der Auslosungsrechte der An- leiheablösungsshuld des Landes Thüringen für das Fahr 1941 findet am
Donnerstag, den 23. Oktober 1941, 10 Uhr vormittags, im Bibliothekzimmer des Thüringischen Finanzministeriums im Weimar (Zimmer Nr. 129) unter Kontrolle des Thürin- gischen Rechnungsamtes statt.
Weimar, den 17. September 1941. Der Thüringische Finanzminister. A Ii DIPPErE
Bekanntmachung.
Die am 18. September 194k ausgegebene Nummer 104 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:
Verordnung über die Errichtung eines Oberbergamts in Saarbrücken. Vom 5. September 1941.
Verordnung über die Einführung von Vorschriften zur Be- [OBMtn von Mißständen im Auskunfts- und Detektivgewerbe in
en Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland. Vom 8. September 1941.
Neunte Verordnung über die von den Trägern der Fnvaliden- und der Unfallversicherung an die Deutsche Reichspost zu zahlenden Vergütungen. Vom 10. September 1941.
Sechste Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes (Aus- und Fortbildung der Hebammen). Vom. 16. Septbr. 1941,
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N... Postverfen- Unte Me 0,0% N. Æ für etn Stüd bei Voreinsendung auf unjer Postscheckonto: Berlin 96200. j
Berlin NW 40, den 19. Septembex 1941.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stexn.
Iichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 38 des Ministerialblatts des Reichs- und Preußi- schen Ministeriums des Junern vom 17. September 1941 hat e Juhalt: Allgem. Verwaltung: RdErl. - 9. 41, Einführg. d. Vorschr. üb. d. Herstellg. u. d. Vertrieb v. Orden, Ehrenzeichen u. Ordensbändern in d. ein eglied. Ost- ebieten. — RdErl. 8, 9. 41, Personalakten.- — RdErl. 9. 9. 41, flichtbezug d. „Amtl. Nachrichtenbl. d. JFdDtR.“ — RdErl. 9. 9. 41, Uebertrag. v. Zuständigkeiten auf d. Gebiet d. Reise--u. Umzugskostenrehts an d. Reichsstatth. u. Reg.-Präs. — RdErl. i alizien. — RdErl. 9.9. #t, Dt. Dienstpost Luxemburg. — RdExrl. 10. 9. 41, Dt. Dienstpost im Vez. Bialystok, — Kommunalverbände. RdExl. 24. 3. 41, Steuern v. Grundbesiß in d. eingeglied. Ostgebieten f, 1941, — RdErl. 9. 9. 41, 11, Aenderg. d. GDO. d, RuPr tdrF. zur TO. A. — RdErl. 10. 9. 41, Erhebg, d. Bürgersteuerx v. Arbeits- lohn. — RdExrl. 10. 9.41, Lohnusteuer, Sozialausgleihsabgabe u. Bürgersteuer; Ausschreibg. d. Lohnsteuerkarten 1942 dur d. Gemeinden. — Beschl. 20. 8. 41, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Weststernberg u. d. Stadtkr. Frankfurt (Oder). — Anordng. 27. 8. 41, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Köslin, Reg.-Bez. Köslin, u, d. Landkr, Neustettin, Reg.-Bez. Schneidemühl. — Namen- u. Grenzändergn. v, Gemeinden u. Verw,-Bez. — Sammlungs- u. Lotteriewesen, RdErl. 12.9. 41, KWHW. — Polizeiverwaltung. RdErl. 1. 9. 41, Ausstellg, v. Bestattungsscheinen. — R. Pol.- ordxr. — RdErl. 1. 9. 41, Wegfall d. Auslagenerstattg. zwischen d. ustizbehörden u. d. taatl, Pol.-Behörden in Strafsachen, — RdExrl. 8. 9. 41, Zu- üsse zum Beschäftigungstagegeld u, zur Trennungsentschädig.
besonders teuren Bade- u. Kurorten. — RdErl. 9. 9. 41, Kompaniehäuptwachtm. in d. Gend.-Komp. (mot.), — RdEr!.
10. 9. 41, Krankenversicherg. d. zur SchP. Einberufenen. — Zu beseßende Gend.-Abt.-Führer-Stellen. — RdErl. 9. 9. 41, Beschulg. d. Pol.-Reservisten d. Einzeldienstes. — RdExl. 11. 9. 41, Be- schaffg. v. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. — RdErl. 11. 9. 41, Pausmuüßten- f. Offz. — RdErl, 10: 9. 41, Dienstkleidungszusch. u. einmalige Einkleidungsbeih. f. Offz. d. FSchPV. d. Gemeinden. — RdErl. 8.9. 41, Luftshuy-Ehrenzeihen. — RdErl. 12. 9. 41, Beitragen bei d. Ausführg. v. behelfsmäßigen Luftshuyräumen u. v, Brandmauerdurhbrüchen. — Verkehrswesen. RdErl. 11. 9.41, Gelbe Schilder „Versuchsfahrzeug“ an Kraftfahrz. — Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 8.9.41, Berichtig. d. Eintrag. von Kriegssterbefällen. — Staats- angehörigkeit, Paß- u. Ausländerpolizei. RdErl. 11. 9. 41, Einführg. d. Reichs- u. Staatsangehörigkeitsges. in d, eingeglied. Ostgebieten — Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 8. 9. 41, Kriegssachschäden- z3O.; hier: Ausdehng. ihres Anwendungsbereihs gemäß § 1 Abs. 5. — Vermessungs- u. Grenzsachen. RdErl, 9. 9.41, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Wohlfahrtspflege u. JFugendwohlfahrt. RdErl. 3. 9. 41, Fettverbillig. f. d. minderbemittelte Bevölkerg. — RdErl. 10:9; 41 T ohne Zustimmg. d. Arbeitsamts. — Volksgesundheit. RdErl, 11.9. 41, Amtsärztl. Untersuchgn. E S d. Kinderbeih. — RdErl. 9. 9. 41, Betreug. d. Schülerinnen d. staatl. anerkannten Lehranst. e Ausbildg. med.- techn. Gehilfinnen u. Assistentinnen durch d. Reichsstudentenwerk. — RdErl. 9. 9. 41, Lehrapotheken-Verzeihn. — RdErl. 11. 9. 41, Farbenges. — Veterinärverwaltung. RdErl, 9.9.41, Prämien f. Binneneber. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen, — Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlih 2,15 N.A für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 f. Æ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Uus ber Verwaltung.
Einführung von Steuerzaßlkarten. Postgebühr trägt die Neichsfinanzverwaltung.
Dex Reichsfinanzminister hat im Benehmen mit dem Reichs-
postminister Steuerzahlkarten eingefühct, mît denen ab 1. Oktober
1941 bei den Postdienststellen Einzahlungen an die Finanzkassen und an die Zollkassen des Reichs entrichtet werden können, ohne daß die Einzahler einé » rade dafür zu entrichten haben. Die Postgebühr für diese Steuerzahlkarten trägt die Reichsfinanz- verwaltung.
Die Steuerzahlkarten unterscheiden sich von den gewöhnlichen Zahlkarten durch die Färbung. Sie tragen in dem für die Frei- marken bestimmten Feld einen Vermerk „Frei durch Ablösung Reich“. Die Steuerzahlkarten, die zu Einzahlungen an die Finanz- fassen bestimmt sind, enthalten vorgedruckt die Anschrift und die Ca Ee der Finanzkasse. Auf der Rückseite des Gut- schrifstabschnittes dieser Steuerzahlkarten (d. h. des Abschnitts, der der Finanzkasse ausgehändigt wird) ist die Be eihnung mehrerer Steuerkarten eingedruckt. Es ist dringend ctfarhertit daß der Sieuerpflichtige bei jeder Zahlung angibt, welche Steuer er ent- rihtet und für welche Zeit.
Die Steuerzahlkarten poll, die zu Einzahlungen an die Zoll- kassen bestinunt sind, enthalten keinen Vordruck der Anschrift und der Postscheckontonummexr der Zollkasse und keipe Bezeichnung der Steuerarten auf der Rüsseite des Gutschriftenabschniitts.
Die Steuerzahlkarten können zu Einzahlungen jeder Art an die zuständige Finanzkasse odex Zollkasse verwendet werden. Es ist einerlei, ob mit den Steuerzahlkarten eine Steuerschuld, eiue Zollschuld oder eine andere Schuld entrichtet werden soll.
Die Verwendung der Steuerzahlkarten ist einfah. Die Ein- zahler haben Namen, Wohnort und Wohnung und ihre Steuer- nummer (Sollbuhnummer, Anmeldebuchnummer) anzugeben und die Einnahmeart und den Zeitabschnitt zu bezeichnen, für den der eingezahlte Betrag bestimmt is. Die Steuerzahlkarten er- sparen den Einzahlern Schreibwerk und Kosten. Es werden Arbeitskräfte für die Erfüllung anderer Aufgaben frei.
Die Behörden der Reichsfinanzverwaltung werden allen ver- schlossenen Schreiben, mit denen sie eine Einzahlung an cine Finanzkasse oder an eine Zollkafse des Reichs at pet, oder mit denen sie an eine Einzahlung erinnern, Vordrucke für Steuer- zahlkarten beifügen. Andere Reichsbehörden, Landesbehörden und Gemeindebehörden, für die die Finanzkassen odex Zollkassen Ein- ahlungen anzunehmen haben, werden ebenso verfahren. Die Finanzkassen und die Zollkassen des Reichs werden an thren Schaltern Vordrucke für Steuerzahlkarten kostenlos abgeben. An den Postshaltern sind keine Vordrucke für Steuerzahlkarten zu erhalten.
Wirtschafistcil.
Deutsch-französische Handelskammer- tagung in Paris.
Am Donnerstag wurde in Paris beim Militärbefehlshaber in Frankreich eine Tagung von Vertretern deutscher und französischer Handelskammern eröffnet, an dex von den beiden Ländern unge- fähr je 25 Handelskammerpräsidenten sowie Vertreter des Reichs- wirtschaftsministeriums und des französishen Produktionsministe- riums teilnahmen. Die Teilnehmex wurden im Namen des Mili- tärbefehlshabers vom Leiter der Wirtschaftsabteilung, Kriegsver- waltungschef Dr. Michel, begrüßk. Dr. Michel wies einleitend darauf hin, daß zum ersten Male seit dem Waffenstillstand si Gliederungen der regionalen deutschen und französishen Wirt-
ae R zu einex gemeinsamen Tagung zusammen- änden, während die bisherige Vusannnevarbcit hauptsächlich den Fragen der praktishen Wirtschaft und den einzelnen Unternehmen egolten habe. Er unterstrih, daß eine Organisation, die die ge- F rmeté gewerbliche SLINaL A die Ie in jedem neuzeitlihen Staatswesen, in dem die Wirtschaft eine so attoslaggedende Rolle spielt wie in Deutschland und Frankreich, unbedingt nötig sei. Fn einer nbi Wirtschaftsorganisation komme den Fndustrie- und Prie skammern eine ganz besondere Bedeutung zu. Fn Deutsch- and und in Fcanbéeid baue sich das Kammerivesen auf einem gen an Hrundgedanken auf. Die Jndustrie- und Handels- ammern seien bete, eine unparteiishe Dienerin sowohl der Wirtschaft als auch des Staates und damit eine lebendige Ver- körperung der Forderung zu sein, daß die Wirtschaft nicht ih selbst, sondern dem Volke und in einem neuen Europa damit au der europäischen Gesamtheit zu dienen habe. Zum S seiner Ausführungen gab Dr. Michel der Ueberzeugung Ausdruck, daß die deutsch-franzosishe Zusammenarbeit nunmehr auch in Fragen der Wivtschaftsorganisation der Erfüllung dieser Auf- gaben dienen werde. Die jeßige Tagung solle alte persönliche Be- ziehungen vertiefen und neue anknüpfen und somit ein weiterer und bedeutsamer Schritt auf dene Wege zum Neubau Europas werden.
Ministerialdirigent Heusex überbrachte die Grüße und Wünsche des O aftsministers und wies barauf hin, daß bei der ersten Fühlurgnahme der Handelskammern beider Länder Onrganisationsfragen der gewerblihen Wirtschaft im Vordergrund ständen, also in bewußter und gewollter Beschränkung mehr die Meitiale Seite des Wirtschaftslebens. Aber diesen Fragen der Organisation liege ein tteferer Sinn zugrunde. Wie die Organi- sation der Wirtschaft schon immer in der Geschichte das Spiegelbild einer bestimmten Gesinnung und Geisteshaltun geivesen 3 so haben alle Epochen das ihnen eigene Wirtschasts\ystem geprägt und die ihm eigene Orgauisation der Wirtschaft eutstehen lassen. Die Handelskammern in Frankreih und Deutshland hätten ver- schiedene wirtschaftliche Zeitalter und Systeme überstanden, jedoch troß Strukturwandlungen ihre Bedeutung. und Stellung lange N hindurch zu erhalten gewußt und damit vor der
be den Beweis ihrer Daseinsberehtigung und Bewährung erbracht.
Nach ‘dent Abschluß einer langen Entwicklung treffen sih die deutschen Fndustrie- und Handelskammern mit den französischen Handelskammern, um in gegenseitige Fühlungmahme zu treten und auch weiterhin in Verbindung zu bleiben. Bestimmend über
diefer Tagung, so stellte Ministerialdirigent Heuser fest, stehe der | Saß, daß das liberalistish-kapitalistishe Wirtschaftssystem dur
das System einer geordneten L TON erseßt werden müsse. Nachdem Frankreih seit 1940 in sihtbarer Änlehnung an in Deutschlands Geschaffenes daran gegangen sei, die Organisation seiner Wirtschaft, zunächst im fahlihen Sektor, anf neue Grund- lagen zu stellen, werden nunmehr die Handelskammern aufgerufen, in tätiger Mitarbeit ihre Kräfte in den Dienst des Aufbaues der Das Sol und der Verwirklichung dieser neuen Jdeen zu stellen. Das System der staatlihen Wirtschaftslenkung in Frankreich, das dur die Verkündigung eines Zehnjahresplanes in wirkungsvoller Weiso unterstrichen worden ift, solle wie auch der Zfanblisge Produktionsminister Pucheu wiederholt betont habe, auch nä dem Kriege seine volle Geltung behalten. Diese Tatsahe werde eine günstige Ln Vetiaa 5 ür eine fruhtbare Zusammenarbeit fa, en den deutschen und französishen Wirtschaftsorganisationen affen.
Der Leiter der Reichswirtshaftskammer, Präsident Me, Lea über „Staatliche Wirtschaftsführung und wirtschaftliche b waltung in Deutschland“. Er wies darauf hin, daß au
in „vergangenen Zeiten keine Zweifel über die Notwendigkeit be- standen haben, daß der Staat aus seiner neuen modernen Auf- abenstellung heraus in viel stärkeren in oa e in die Wirt- lhaftslenkun einzugreifen habe als das in früheren Zeiten der wax. Die Tatsache, daß das Heer der Axbeitslosen mit den bisher angewendeten Mitteln nicht voll zu beschäftigen. wax, daß Streitigkeiten über Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen zu Streiks
und Aussperrungen führten, daß der Güterbedarf aus dem Aus- lande wegen des Streiks des Exports nicht bestellt werden konnte, die Währung ihren Kurs gegenüber den Währungen der Handels- artner änderte und die Bedürfnisse des Staates über das früher Übliche Maß hinauswuchsen, machte es notwendig, daß der Staat lbst versuchte, in die Wirtschaft einzugreifen, um Wandel zu haffen. Als Hauptptobleme stellte er heraus: 1. Ordnung des rbeitsvertrages zwishen Betriebsleitungen und Belegschaften der verschiedenen Wirtschaftszweige unter staatliher Führung. 2. Beseitigung der Arbeitslosigkeit duxch richtige Steuerung der «Fnvesiitionswirtschaft, die gewährleistete, daß Ueberschüsse an Verbrauchsgütern ihrem eigentlihen Zweck, nämlih dem Ver- brauch, zugeführt wurden und dadurch die Wirtschaft voll be- schäftigt blieb. 3. Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens derart, daß die wachsenden Bedürfnisse des Staates ohne wesentliche Preissteigerung gedeckt werden konnten. 4. Stärkerer Eingriff in die Beziehungen -der- eigenen Wirtschaft zu anderen Volkswirt- chaften, um den ungestörten Waren- und Zahlungsverkehr zu Fat Die Zukunft Europas und der der Zukunft feiner Völker dienende Aufbau einer neuen europäischen Wirtschaft zwinge zu einer engeren Zusammenarbeit der Völker, und die Form, in der die Wirtschaft und ihre einzelnen Glieder innerhalb eines Landes unter sih zusammengeschlossen sind und in der sie miteinander arbeiten, set von erheblicher Bedeutung. Diese Zusammenarbeit könne niht nur tehnisch, sondern müsse auch wirtschaftlich und perfönlih sein und könne um so leihter“ und fruchtbarer gestaltet werden, je ähnlicher die Grundsätze seien, nah denen die Wirt- schaftler_ in thren Wirtschaftsorganisationen zusammengeschlossen seten. Das bedeute niht die Durhseßung eines starren Schema- tismus, sondern vielmehr eine Organisation der Wirtschaft unter selbstverständlicher Berücksichtigung der jeweils besonders ge- lagerten Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Staaten.
Präsident Pievsh ging fodann auf die Grundsätze ‘ein, nah denen das Verhältnis zwischen staatliher Wirtschaftsführung und wirtschaftliher Selbstverwaltung geordnet is, und kennzeihnete die Selbstverwaltungsorganisation der deutshen gewerblichen Wirtschaft als die Stelle, bei der sih der Unternehmer unmittelbar Rat und Hilfe in allen Angelegenheiten seines Unternehmens holen kann, E aber auch als den Play, an dem er in frei- gewähltem Ehrenamt an dem größeren Aufgaben seines Wirt- \haftszweiges oder Wirtschaftsraumes gestaltend mitarbeitet. Der Wirtschaft gegenüber diene die Selbstverwaltungsorganisation als Sprachrohr, durh das sie ihre Anliegen der staatlichen Wirt- schaftsführung in geklärter Form übermittelt. Der Staatsführung wiederum sei der Selbstverwaltungskörper das Mittel, das es ihr möglich macht, ihren Führungsanspruch bis zu jedem êinzelnen Unternehmen zu verwirklichen, wie sie andererseits aber auch dem Staat von sich aus Anregungen und tatsächliche Beobachtungen jowie sahkundige Ratshläge und Erkenntnisse über die Aus- wirkung von staatlihen Maßnahmen nahebringen. Als den die Wirtschaftsorganisation tragenden Grundsaß bezeihnete er den Gedanken der Selbstverwaltung, den Führergrundsaß und die ehrenamtlichè Leitung. Präsident Viebsh {loß seine Aus- führungen mit dem Wunsthe, daß die gemeins{chaftlihe Aussprache dazu beitragen möge, die Erkenntnisse vom Wesen der wirtschaft- lichen Selbstverwaltung und ihre Beziehung zu Wirtschaft und Staat zu vertiefen fowie die Zusanimenarbeit zwischen fran- zösischen und deutschen Fudustrie- und Handelskammern, wie aber auch die persönlihen Beziehungen von Mensch zu Mensch für eine künftige Wirtschaftszusammenarbeit für ein nenes Europa zu pflegen und zum Nuven dex beiden Länder soroie “zum Nutzen von ganz Europa zu entwickeln.
Auf der Donnerstag-Sizung .sprach weiter von französischer Seite Staatssekretär Lehideux und der Generalsekretär im Produktionsministeriuums, Bichelonne, der die Wirtschafts- organisation in Frankreich behandelte.
Anschließend \prach der Genenralsekretär im französischen Produktionsministerium, Bichelonne, über „Die Gruudzüge der A Maf L Ig in Frankreich“. Nach dem militärischen Zusammenbruch Frankreichs, so erklärte der Redner u. a., befand sih die gewerblihe Organisation des Landes în völliger Auf- lösung. Die Vernichtung von: Vorräten und Fabriken durch die Kriegshandlungen, die Flucht dex Bevölkerung und der durch die englishe Blockade einseßende Mangel an Rohstoffen habe die Ein- führung einex gelenkten Wirtschaft dringend nötig gemacht. So habe die Regierung des Marschalls Pétain bereits im August und September 1940 die ersten Geseße über die industrielle Organi- sation und die Bewirtschaftung industrieller Erzeugnisse erlassen. Oberster Organismus füx die Verteilung industrieller Produkte sei nunmehr die „Zentralstelle für die Bewirtschaftung industrieller Erzeugnisse“, der gegenwärtig 12 Sektionen für die einzelnen
ndustriezweige unterständen. Die Bewirtschaftung sei vom edanken des Gemeinnutes getragen, und die Verteilungsstekle lenke den Verbrauch, bei dem an erster Stelle die ftaatswichtigen
| Bedürfnisse berücksihtigt würden. Eine weitere Aufgabe der
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