1941 / 228 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Sep 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 227 vom 29. September 1941. S, 4

Öffentlicher Anzeiger.

1, Untersuhungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4, Oeffentliche Zustellungen, 5, Verlust: und Fundsachen,

6.- Auslosung usw. von Wertpapieren, 7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschasten,

10, Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12, Offene Handels: und Kommanditgeséllschaften, 13. Unfall- und Juvalidenversicherungen,

14, Deutsche Reichsbank und Bankausweise,

15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs- und 6trafjachen.

[26069] Beschluß.

8. Js. 979/41. Jn dem Devisenstraf- verfahren gegen den Kaufmann Georg Godenir aus Kurzel a. d. Straße, geb. am 9. 12. 1899 in Athus (Belgien), . Zt. unbekannten Aufenthalts in Frankreich, wird zur Sicherung der

eldstrafe, der Einziehung, der Er- Fatzeinziehung und der Haftung des Vertretenen die Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten Godenir und der Firnia Vlom und Godenir, Wein- und Spirituosen-Großhandlung in Kurzel a. d. Straße, angeordnet. (SS 77, 78 des Devisengeseßes, 8 416 der Reichsabgabenordnung.)

Die Vermögensbeshlagnahme ist auch in der NSZ-Westmark, Ausgabe Mey, bekanntzumachen.

Met, den 25. September 1941. Das Sondergericht für Lothringen. Dr. BeutnueL. Kunschert. Poncetei,

3. Aufgebote.

[26071]

Das Aufgebot folgender Urkunden ist beantragt, und zwar: zu 1—9: a) der Schuldverschreibungen der Anleihe- ablösungéshuld des Deutschen Reiches von 1925, b) der Auslosungsscheine derx Anleiheablösungsschuld des Deut- {hen Reiches von 1925: 1. a) Nr. 1 910 330/32 über je 12,50 NA, Nr. 1481119 über 50 N.Æ, b) Gr. 17 Nv. 89 330/32 über je 12,50 M, Gr. 9 Mr. 51 619 ‘über 50 NM; 2. a) Nr. 9 178 547 über 25 RA, b) Gr. 27 Nr. 89-547 über 25 RA; 3. a) Nr. 2 198 Ah 18 über je 100 M; 4. a) Nr. 441 528 über 12,50 N. Æ, b) Gr. 15 Nr. 21 528 über 12,50 N.AÆ; 5. a) Nr. 369 848 über

RA, b) Gr. 13 Nr. 9848 über

RM; 6. a) Gr. 4 Nr. 52 278 über S5 RNA; 1. a) Nr. 1687852 über 5 A, b) Gr. 6 Nu. 56 852 über 25 RA: 8. a) Nr. 1570218 über 12,50 e Nv. 1309180 übec: 50 M, Þ) Gr. 5 Nr. 59218 über 12,50 M, Gr. 3 Nr. 59 680 über 50 N; 9. a) Ne. 1 951 984 über 25 RA, b) Gr. 38 Nr. 10 984 über 25 NAM; 10. der 4!/2%igen auslosbaren Schaßanweisungen des Deutschen Reiches von 1936, Dritte Folge Buchst. E Nr. 00 595 und 53 063 Über je 500 .Æ, Buchst. D Nx. 106 626/ 99 über je 1000 NM; 11. der Zertififate der Reichsbank: a) Gr. 1 Lit. A Ne. O 041 489—0 041 440, Nr. 0041 441 bis 0041442, Nr. 0047077—0 047 078, O 047 079—0 047 080 über je zwei Stü bei der Reichsbank niedergelegte 7 %ige Vorzugsaktien der Deutschen Reichs“ bahn-Gesellshaft Serie IV zu je 100 &.MÆ, b) Gr. II Lit. A Nr. 0 008 565 bis 0008 566, Nr. 1008 859—1 008 860 über je zwei Stü bei der Reichsbank niedergelegte 7 %ige Vorzugsaäkticnt der Deutschen Reichsbahn-Gesellshaft Serie V du je 100 C, c) Gr. IV: Lit, À Nr. 3141 über eine bei der Reichsbank niedergelegte 7 %ige Vorzugsaktie der Deutshen Reichsbahn - Gesellschaft Serie III zu 200 Æ; 12. der 4 %igen Schuldverschreibung des Umschul- dungsverbandes deutscher Gemeinden O A Gx 29 Nr. A1 112 Uber 100 NAM; 13. der Schuldverschreibun- gen der Deutschen Kommunal-Sammel- Ablösungsanleihe Buchst. D Nr. 392 421 und 54 402 über je 100 M, b) der Auslosungsscheine zu dieser Ab- lösungsanleihe Serie 11 Buchst. D 33 Nr: 21 d D394 Nr. 548 über je 100 N... Die Fnhaber der Urkunden werden aufgefordert, \pä- testens in dem auf den 15. April 1942 um 11 Uhr vor dem unter- zeihneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 114, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- funden - vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 455 Fw. Sam. 6. 41.

Verlin, den 24, September 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

[26070] Aufgebot.

Das Aufgebot der beiden von der Firma Borchardt & Ortmann in Berlin, Warschauer Plaß, Hochbahn- bogen 12, ausgestellten,“ von Wilhelm Meier in Berlin, Neue Friedri{h- straße 72, akzeptierten, am 23. Februar 1925 bzw. am 26. Februar 1925 fällig ewesenen Wechsel über 2000 A zw. 2125 RA ist beantragt. Der Fnhaberx der Urkunden wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 15, April 1942 um 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stockwerk, Zimmer 114, anberaumten Aufgebots- termin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls

die Kraftloserklärung der Urkunden

erfolgen wird, 456 F, 289. 41.

- Verlin, den 19, September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[26072]

Die’ Rentnerin Anna Vigner geb. Blumnexr, hier, Kaiser-Wilhelm-Str. 68, hat das Aufgebot des Suvotheten: briefes vom 28. November 1891 über die im Grundbuch von Braunschweig Band 52 B Blatt 24 in Abteilung III unter Nr. 3 für das von ihr mit- beerbte Fräulein Rosa BVlumner eingetragene Darlehns8hypothek zu d 4000 Æ, aufgewertet au 1000. @.MÆ, beantragt. Der Fnhaber der Urkunde wird aufgefordert, puetene in dem auf Mittwoch, den 15. April 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer 20, anberaum- ten Aufgebotstermin seine Rechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Braun- schweig, den 20. September 1941. Amtsgericht. 23.

[26078] Aufgebot.

2 F 8/41. Die Modistin Maria Sommerhäuser in Köln, Gereons- wall 18, hat das Aufgebot zur Aus- \{chließung des Eigentümers derx Grund- stücke Obermenden Band 1 Artikel 31 Flux 6 Nr. 492/77, Acker Am Tox, 5,10 a groß, und Flux 5 Nr. 459/77, Weg am Tor, 0,05 a groß, gemäß 8 927 BGB. verlangt. Als Eigen- tümer sind eingetragen: 1. Maria ge- borene Büchel, Ehesrau des Schusters Johann Sommerhäuser, zu Ober- menden, 2. Heinrih Büchel, Heizer in Luxemburg, 3, Johann Büchel, Schreiner in Beuel, 4. Clemens Büchel, Schneider in Urberah, 5. August Büchel, Schuster zu Köln. Die ein- getragenen Eigentümer bzw. deren Erben werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. 5. 1942, 10 Uhr, vor ‘dem unterzeichneten Ge- richt, Zimmer 27, anberaumten Auf- gebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung ex- folgen wird.

Siegburg, den 24. September 1941.

Das. Amtsgericht.

[25914] Aufgebot.

5, F. 5/41. Die Besißerswitwe Anna Haase geb. Jokschies in Coadjuthen, vertreten duxch Rechtsanwalt Scherließ in Heydekrug, hat beantragt, den ver- schollenen Kutscher Georg Jokschies, zulezt wohnhaft in S tot zu exflären. Der Verschollene wird auf- gefordert, sih spätestens im Aufgebots- termin, am 15, Februar 1942, 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Zimmer 832, zu melden, widrigen- falls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, die Auskunft úber das Leden odex den Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Ausforde- rung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Heydekrug, den 19. September 1941,

Das Amtsgericht.

COA Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! 4 F 5/40. Jn der Aufgebotssache der Nudaer Steinkohlengewerkschaft in Ruda, O/S., betreffend angeblich ver- lorengegangener Zlotyaktien der Wirek Gruben Aktiengesellschaft in Godulla- hütte, hat das Amtsgericht in Ruda, O/S., durch den Amtsgerichtsrat Dr. Kieler für Recht erkannt: Nachfolgende Aktien der Wirek Gruben Aktiengesell- haft in Godullahütte: T. der Sammel- aktien Nr. 9501—13 500 = 40 Stück à: 00000. Bluty, Nr. - 70018000! ==* 50 Stück à 10 000 Zloty, Nx: 10 001 bis 11980 = 99 Stück à 10 000 Zloty, Nr. 94 501—26 100 = 160 Stüdck à 5000 Zloty; II. dex Einzelaktien Nx. 126 bis 150 = 25 Stück à 500 Zloty werden für fraftlos exklärt. Die Kosten des Ver- d fallen der Antragstellerin zur Last.

Ruda, O/S., den 2. August 1941.

Das Amtsgericht.

[25911]

F 3/40. Durch Ausschlußurteil vom 15. September 1941 ist der Hypotheken- brief vom 12. September 1892 über die auf. Braunsberg Bd, 14 Blatt 17 in Abt. 111 Nr. 6 für Anna Marquardt in Braunsberg eingetragene Aufwer- tungsforderung von 1200,— &ŒAM für kraftlos exklärt.

Amtsgericht Braunsberg, 15. 9, 1941.

[25913] :

Durch Auss{chlußurteil vom 19. Sep- tember 1941 ist der Grundschuldbrief vom 4, Januar 1907 über die im Grundbu von Langenhagen Blatt 14 in Abt. 111 Fol. 5 für den verstorbenen Erbpächter Heinrich Weltzin aus Ruest eingetragene Grundschuld von 750 &AM für kraftlos erflärt.

Amtsgeriht Goldberg (Meekl.).

[25733]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Bexlin vom 16. September 1941 ist der Tod des Ledexarbeiters Robert Gustav Paul Fischer, geb. am 24. Fanuar 1896 zu Berlin, kriegsvermißt als Grenadier der 4/R. J. R. 983, festgestellt und als Zeitpunkt desselben der 15, August 1917. 455. II. 55, 41. :

Berlin, den 16. September 1941.

Das Amtsgericht Berlin,

[25734] Duxch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 16. September 1941 ist der

f | Tod des Leutnants der Luftwaffe Ro-

bert Alfred Aeckerle, geb. am 26. No- vember 1914 zu Freiburg im Breisgau, festgestellt und als Zeitpunkt desselben der 23. November 1939. 455, 11. 32, 41. Berlin, den 16. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[25736]

Duxch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 16, September 1941 ist der Tod des ständigen diplomatishen Ku- riers des Auswartigen Amtes Aleyan- der Safarowsky, geboren am 1. Jum 1880 in Cochem, festgestellt worden und als Zeitpunkt desjelben der 15, Ja- nuar 1941, 16 Uhr. 456. Il. 61, 41.

Berlin, den 16. September 1941,

Das Amtsgericht Berlin,

[25737]

Durch Beshluß des Amtsgerichts Berlin vom 17. September 1941 ist der Tod des Feldwebels und Flugzeug- führers Wilhelm Lorenz Kaiser, geo. am 26. Februar 1914 in Tübingen, festgestellt und als Zeitpuaikt desselben

der 10. April 1940. 455. 11. 43. 41,

Verlin, den 17. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[25738] j Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 18. September 1941 ist der Tod des Obergesreiten, Bordfunkers Hans-JFoachim Kohn, - geboren am 12. Oktober 1918 zu Berlin, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 6. September 1940. 455. Il. 44, 41 Berlin, den 18. September 1941. Das Amtsgericht Berlin.

[25740]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. September 1941 ist der Tod des Unteroffiziers dex Luftwafse Karl Friedrih Wilhelm Mutter, ge- boren am 5. Juli 1912 zu Lörrach, fest- gestellt worden und als Zeitpunkt Des- selben der 22. Mai 1940. 456 Il. 59, 41.

Verlin, den 19. September 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[26079] Oeffentliche Zustellung.

45 R 183/41, Die Ehefrau Wilhel- mine Rosenblatt geb. Schramek in Wien, X11, Meidlinger Hauptstraße 52, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sallach in Danzig, egi gegen ihren Ehemann Emanuel Rojenblatt, zulegt gemeldet in Danzig-Langfuhr, Hauptstraße 51 b, Gottfroh, jeßt unbe- fannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus § 49 des Ehe- geseßes und Schuldigerklärung des De- flagten gemäß "8 60 des Ehegeseßes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vorx die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugaxrten 30 bis 34, T1. Stockwerk, Ainrinios Nr. 229, auf- den 28. November 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 19. September 1941. Die Geschäftsstelle, Abt. 45, des Laud-

gerichts,

[26081] Oeffentliche Zustellung. Dex Pole Stanislaus Paszkowski in Leslau, Hindenburgstr. 9, Wohnung T Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Villi Manthey in Leslau, Karl- Laforce-Str. 12, klagt gegèn seine Ehe- frau Julianna Paszkowski g, Rud- zinski, früher in Wysogrod, Kx, Plock, jet unbekannten Aufenthalts, auf T Taba. Dex Kläger ladet die Be- flagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer Gd Ua A in Far Sa a straße 20, Erdgeschoß, Zimmer au Dienstag, den ie Dez. 141, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem ‘Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen. - Leslau, den 22. September 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

26083] Oeffentliche Zustellung.

1 R 64/1941. Fohann Georg Josef Erhardt, Hilfsarbeiter, München, Sand- straße 4/0, z. Zt. Soldat Feldpost-Nr. 14 096, Klä er, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Leeb in München, klagt gegen Erhardt, Fohanna, Oje: arbeiterin, München, zur Zeit unbe- kannten Aufenthalts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, zu erkennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden der Beklagten geschieden. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte ur mündlihen Verhandlung des techtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts München 1 auf Donners- tag, den 4. Dezember 1941, vor- mittags 9 Uhr, Sißungssaal 149/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als A O oade ani ten zu bestellen.

um Zw-cke der ¿ffentliGen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

München, den 24. September 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts München 1.

[25920] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 200/41. Die Ehefrau Gesine Größsh geb. Hillers in Ober Neu- hammer 51, Post Rücktenwaldau in Schles, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Hamann und Uster in Oldenburg, flagt gegen ihren Ehemann, den. Bau- arbeiter Paul Größsch, früher in Wilhelmshaven, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: 1. die am 11. Mat 1940 vorx dem Standesamt in Wilhelmshaven geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Be- klagten für den {huldigen Teil zu ex- klären, 2. die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung vox die 2, Zivilkammer des Landgerichts 110 Oldenburg auf Donnerstag, den 18, Dezember 1941, vormittags 1014 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gleichen Gericht zuge- lassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum “Zwecke der öffentlihen HYu-

stellung wird, dieser Auszug der Klage | h

bekanntgemacht, Oldenburg, den 6. September 1941. Dex Urkundsbeamte des Landgerichts.

[25748] Vekanntmachung.

III Wi Jd H Nr. 5311/41, Den Füdinnen Stella Munk und Kamilla Bestermannu, dzt. unbekannten Aufent- haltes, früher in Karlsbad, wird auf Grund des § 6 der Verorduung über den Sa des jüdishen Vermögens vom 3, Dezember 1988 (RGBl. I S. 1709) aufgetragen, ihre Anteile an der Grund- parzelle K. Zl. 501/1 (je 24) in Karls- bad an die Firma Jug. Georg Gerstner, Großhandlung für Elek: tro-Baumaterialien in Karlsbad, Gabelsbergerstraße 16, Haus Gerstner- hof, bis 10. Oktober 1941 zu ver- äußern. Nach feuchtlosem Ablauf der anberaumten Frist werde ih einen Treuhänder mit Vollmacht zur Vek- A Be des Grundstücks einseten.

arlsbad, den 18. September 1941. Der Regierungspräsident.

[25749] Bekanntmachung.

ITI Wi Jd H Nr. 5454/41. Auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsay des jüdishen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. 1 S. 1709) wird der Füdin Wally Mautner, dzt. unbekannten Aufenthaltes in England, früher wohnhaft in Grasl[iy, die ihr gehörende Liegenschaft der Grundbuh- cinlage Zahl 3478 des Katastralgebietes Graslig, bestehend aus Parzelle 409/2 Bauparzelle Wohnhaus Nr. 891 mit Magazin und Schuppen und Par- zelle 39/2 Wiese an die Stadtgemeinde Grasliy bis 15. 10, 1941 zu ver- äußern. Nach fruchtlosem Ablauf der anberaumten Frist werde ih einen Treuhänder mit der , Vollmacht zur Veräußerung der Liegenschaft bestellen.

Karlsbad, den 19. September 1941.

Der Regierungspräsident.

Poll cht für Pg. Jng. F ollmacht für Pg. Fng. Franz Frischmuth, hitaussee.

Auf Grund der Nang über den Einsay des jüdischen ermögens (3. Dez. 1938 RGBl. 1 S. 4709) be- stelle ich Sie mit Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers, nah Ly Ablauf - der in meinem

eraußerungsauftrag vom 1, Septem- ber 1941 Zahl 6560/24 gestellten Frist, g Verkaufstreuhänder für die iegenshaft Altaussee-63 E.-Z. 213 der Jüdinnen Leonie Sara Feitler, derzeit New York Riverside Drive 3835, USA,, Margarete Sara Spitzer, der- zeit New York Riverside

Drive 355. Mit dieser Vollmacht sind Sie zu allen gerichtlihen und S gerichtlichen Rechtshandlungen ermäch- tigt, welhe der Verkauf der oben be- zeihneten Liegenschaft erfordert,

Linz, am 20. September 1941.

Der Reichsstatthalter in Oberdonau, Fn - Vertretung: Breitenthaler e.h., Gauhaupt- mann (i. V. d. H. Reg.-Präs.).

[25921] Bekanntmachung.

Nachdem Frau Else Sara Lichten- stein vexehel. Mannheimer, Otto JFsraeb Lichtenstein und Melanie Sara Neufeld, derzeit unbekannten .Aufent- haltes, meiner Aufforderung, ihre An- teile an der zum Unternehmen A. u. F. Nettl, Papierfabrik in Tafelbauden, Kreis Hohenelbe, gehörigen Liegen- schaften einschließlich eines ihnen etiva zustehenden Änteiles am Unternehmen an Herrn Rudolf Fiebiger in Jung- buch 268, Post FreiHeit, zu veräußern, idt nachgekommen find, habe ih Herrn Dr. Walter Großmann, Rechts- anwalt in At als Treuhänder zur Herbeiführung der Veräußerung eingeseßt.

Aussig, den 23. September 1941.

Der Negierungspräsident, Jm Auftrag: Schulla.,.

[26080] Oeffentliche Zustellung.

Dex Kaufmann Walter Erne 1n Bruchsal klagt gegen den Meßger Jsidor Maier, früher in Freiburg, jeßt n

New York, aus Maklergebühr mit dem -

Antrage auf Verurteilung des Beklag- ten zur Zahlung von 870,— N. A nebit 5% Zinsen seit 1. 1. 1939, Zur münd- lien Verhandlung des Rechtéstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Freiburg ui 3. Dezember 1941, vormittags 914 Uhr, vorgeladen. Freiburg i. Br., 23, Sept. 1941. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Aa

[25918] Oeffentliche Zustellung.

Die Rheinische Genossenschafts-Treu- handgesellschaft m. b. §., Koblenz, klagt gegen den Fohann Spißlei, Sohn von Jakob, z. H. ohne bekannten Aufent- altsort, früher in Ettringen, für sti und als Erbe seiner verstorbenen Ehe- frau aus abgetretener Darlehnsforde- rung eine Forderung von 2295 RAM nebst 4124.%/ Zinsen seit dem 1. 1. 1941 ein, mit dem Antrage auf fostenfällige Verurteilung. Zux mindlichen Ver- handlung des Rechtsstreits - wird der Beklagte vox das Amtsgericht Mayen, Sitzungssaal, auf den 17. November 1941, vormittags 9 Uhr, geladen.

Mayen, den 23. September 1941,

Amtsgericht.

[25919] Oeffentliche Zustellung.

Dex Preußische Fiskus, vertreten durch den Regtierungspräsidenten in Gumbinnen, klagt gegen den ehe- maligen Schulamtsbewerber Eduard Ulewitsh, früher in Kollaten, Krets Memel, jeut unbekannten Aufenthalts, wegen Rückzahlung überhobener- Dienst- bezüge mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, Mm det KIAGEX 449,43 N A nebst 4%/ Zinsen seit dem 1. Oktober - 1939 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits wird dexr Be- flagte vor das Amtsgericht in Memel, Zimmer 14, auf den 19, Dezember 1941, 9 Uhr, gera

Memel, den 23. September 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

5. Verlust- und Fundsachen.

[26086] Gerling - Konzern i Lebensversicherungs A. G., Kölu. Die Versicherungsscheine L318 621/ 334 383 Viktor Fischer, Landau, sind abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, wenn niht innerhalb zweier Monate Einspruh, erfolgt, Köln, den 25. September 1941. - Der Vorstand.

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Fnhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirt- haft über die Aufhebung von Ausfuhrverboten in den ein- gegliederten Ostgebieten. Vom 29. September 1941.

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des 8 3 des Gesezes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland“vom 9. Juni 1933.

Bekanntmachung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Vorschriften über die Verwendung der bei der Konve1 sions- n für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Tilgungs-

eträge.

Anordnung Vp 6 der Reichsstelle für Papier und Verpackungs- wesen (Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen). Vom 30. September 1941.

Anordnung Nr. 35 C der Reichsstelle für Mineralöl. (Verbrauch3- regelung für Treibgas.) Vom 29. September 1941.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgeseßzblatts, Teil I, Nr. 109.

E E E

Amtliches. Deur'sches Reich.

Anordnung des Reichsministers sür Ernährung und Landwirtschaft über die Aufhebung von A in den eingegliederten stgebieten.

Vom 29. September 1941.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 Say 2 der Verordnung über die Einführung derx öffentlichen Bewirtschaftung von land- wirtschaftlichen Erzeugnissen in den eingegliederten Ost- gebieten vom 24. Juni 1941 (Reichsgeseßbl. I S. 335) ordne ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Fnnern an:

Alle Vorschriften, durch die die Ausfuhr landwirtschaft- licher Erzeugnisse aus den eingegliederten Ostgebieten oder aus Teilen davon verboten oder von etner Genehmigung abhängig gemacht wordèn ist, treten mit Wirkung ‘vom 1. Oktober 1941 außer Kraft, soweit sie nicht bereits dur 8 6 Abs. 3 Sah 1 der Verordnung über die Einführung der öffentlichen Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Aer nissen in den eingegliederten Ostgebieten zu einem früheren Zeitpunkt außer Kraft geseßt worden sind. / :

Ausgenommen hiervon sind diejenigen Vorschriften, die sih auf die Ausfuhr folgender Erzeugnisse beziehen:

Zuer 1 Abs. 2 der Verordnung über den Zusammen-

{luß der deutschen Zuckerwirtschaft vom 10. No- vember 1941 Reichsgeseßbl. 1 S. 1173) Süßwaren 1 Abs. 2 der Verordnun über den Zu- sammenschluß der deutschen Sükivarenwiri| aft vom 7. Juni 1935 Reichsgeseßbl. 1 S. 755) und & 2 der Saßung der Wirtschaftlichhen Vereinigung der deutschen Süßwarenwirtschast vom 25. Fuli 1935 (Verkündungsblatt des Reichsnährstandes S. 427) in der Fassung vom 26. Fanuar 1940 (Verkündungs- blatt des Reichsnährstandes S. 71) : i Brotaufstrichmittel 3 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Brotaufstrichmitteln, Speisezwiebeln und Gewürzen vom 17, September 1939 (Reichsgesebbl. 1 S. 1731) einschl. Kunsthonig.

Nährmittel (auf Getreide-, Reis- und Kartoffelstärke-

grundlage)

Teigwaren Z e j Hülsenfrüchte 3 der Verordnung über die öffentliche

Bewirtschaftung von Getreide, Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlihen Erzeugnissen vom 7. September 1939 Reichsgeseßbl. I S. 1705 —) Kaffee-Ersay- - und -Zusaymittel : Nuy- und Zuchtvieh (Pferde, Rinder, Schweine und Schafe, die zu Nußy- und Zuchtzwecken verwandt werden können).

Die JFnkraftseßzung dieser Anordnung im Regierungs-

bezirk Zichenau und im Kreise Sudauen bleibt vorbehalten. Berlin, den 29. September 1941.

Der Reichsministér für Ernährung und Landwirtschaft. J. A:: Mori.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 3 des Gesehes über Zahlungsverbind- lichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (Reichs- geseybl. 1 S. 349) bestimmen wir hiermit sur Kapitalerträg- nisse, die in der Zeit vom 1. Juli 1941 bis 31. Dezember 1941

fällig und gemäß dem genannten Geseß bis zum 31. Dezember 1941 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsshulden eingezahlt sind, ferner für solche Kapitalerträgnisse, die vor dem 1. Juli 1941 fällig waren und in der Zeit vom 1. Fuli 1941 bis 31. Dezember 1941 an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlt sind, das Folgende:

1, Ein Bartransfer findet nicht statt.

2. Jeder Gläubiger von Kapitalerträgnissen ist berechtigt, auf Grund der für ihn durch Reichs- markzahlung des deutschen Schuldners an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden gegen diese begründeten Reichsmarkforderungen mit 3 / jährlih verzinslihe und mit des jeweils um- laufenden Betrages jährlich tilgbare Schuldver- schreibungen der Konversionskasse für deutsche Aus- landsshulden in Höhe des Nominalbetrages der Ertragsforderung und in der Währung, auf die diese lautet, am Sih der Kasse in Berlin zu erhalten. Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beginnt bei pünktlicher Einzahlung mit dem Tage der Fälligkeit der Forderung, bei verspäteter Einzahlung mit dem Tage der Einzahlung bei der Konversionskasse, sofern der Gläubiger seinen Anspruch auf solche Schuld- verschreibungen bis zum 31. März 1942 geltend macht. Bei Anträgen, die bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden nah dem genannten Termin eingehen, beginnt die Verzinsung mit dem ersten Tage desjenigen Kalenderhalbjahres, in dem der Antrag gestellt wird. Kapital, Zinsen und Tilgungsbeträge der Schuldverschreibungen sind mit der Reichsgarantie ausgestattet; auf welche die Be- \{chränkungen und Verbote des Geseßes über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember . 1938 (Reichsgesebbl. 1 S. 1734) und die Vorschriften des Geseßes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 349) keine ‘Anwendung finden.

. Der Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland, der durch Verrehnungs- oder Zahlungsabkommen oder sonstige Vereinbarungen in anderer Weise seine Regelung findet, bleibt von den vorstehenden Be- stimmungen unberührt.

. Schuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden werden nicht ausgegeben:

a) an Gläubiger, die Feinde im Sinne der Ver- ordnungen über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Fanuar 1940 (Reichs- geseßbl. T S. 191) in der Fassung vom 17. Funi 1940 (Reichsgeseßbl. T S. 888) und vom 30. Juni 1941 (Reichsgeseßbl. T S. 371) sind, sowie an frühere Staatsangehörige der ehe- maligen Republik Polen,

b) an Gläubiger, die ihre Ansprüche von einem unter a) genannten Gläubiger nah dem 1. Sep- temberx 1939 erworben haben. Als Stichtag für den Erwerb von Gläubigern ck-r UdSSR. gilt der. 22. Gut 1941.

Berlin, den 30. September 1941. Reichsbankdirektorium.

Bekanntmachung.

Die Gültigkeitsdauer der am 8. Juli 1935 veröffent- lichten Vorschriften über die Verwendung der bei der Kon- versionskassc sür deutsche Auslaudsschulden ein gezahlten Tilgungsbeträge, leßtmalig bekanntgegeben am 14. Februar 1941, wird bis zum 31, Dezember 1941 verlängert.

Berlin, den 30. September 1941. Konversiouskasse für deutsche Auslandsschulden.

Anordnung Vp 6 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen). .

Vom 30. September 1941.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1430) in Verbindung mit der Sg über die Reichs- stellen zur Überwahung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird im Ein- vernehmen mit dem Reichsbeauftragten „Chemie“ und mit

Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

S L

Als Zweitverpackung von Farbbändern für Büro-

maschinen dürfen nur

runde, gezogene oder geflebte Dosen,

kaschierte oder unkaschierte Schachteln

und Faltschachteln aus Pappe bis zu einem Höchstgewicht von 600 g/qm ver- wendet werden.

Die Verpackung des einzelnen Farbbandes in einer Dose, Schachtel oder Faltschachtel ist jedoch verboten, wenn mehrere Farbbänder zusammen in einer Schächtel verpackt werden. Für diesen Zweck dürfen nux Schachteln verwendet werden, die aus Strohpappe hergestellt sind.

Als Erstverpackung darf eine der bisher gebräuchlichen und nach den bestehenden Vorschriften zulässigen Umhüllun- gen verwendet werden.

S 2.

Die Reichsstelle für Papier und Verpacktungswesen kann Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen. S3: Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr bestraft. 84.

1. Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Ver- öffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Krast; sie gilt au für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

2. Mit dem gleichen Zeitpunkt werden aufgehoben:

a) Die Anordnung Vp6 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen über die Verpacktung von Farbbändern für Büromaschinen vom 17. Fanuar 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats- anzeiger Nr. 16 vom 20. Januar 1941);

) die Einzelanordnung Vp I der Reichsstelle für Pa- pier und Verpackungswesen über die Verpackung von Farbbändern für Büromaschinen. (Fm Deut- schen Reichsanzeiger und Preußishen Staatsan- zeiger nicht veröffentlicht.)

Berlin, den 30. September 1941. Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen. Dox i.

Anordnung Ir. 35 C der Reichsstelle für Mineralöl (Verbrauchsregelung für Treibgas). Vom 29. September 1941.

E

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1431) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Überwahung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

L 4 der Anordnung Nr. 35 A der Reichsstelle für Mineral- öl vom 20. September 1940 (Deutscher Reichs- und Préußischer Staatsanzeiger Nr. 221 vom 20. September 1940) tritt am 1, Oktober 1941 außer Kraft.

Berlin, den 29. September 1941.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. J. A.: Budczies.

Bekanntmachung.

Die am 29. September 1941 ausgegebene Nummer 109 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält:

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Bau und Betrieb von Eisenbahnen der Reichswerke Aktiengesellshaft für Erzbergbau und Eisenhütten „Hermann Göring“. Vom 18. Sey- tember 1941.

Verordnung über die Staatsangehörigkeit der Bewohner von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 23. September 1941.

Verordnung über erbhofrechtliche Vorschriften in den Reichs- gauen der Ostmark, in den sudetendeutschen Gebieten und im Memelland. Vom 25. September 1941.

Verordnung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über HZollerleihterungen für Waren slowakischen Ursprungs bei der Einfuhr in das Protektorat Böhmen und Mähren oder -in den Reichsgau Sudetenland. Vom 27. Sep-

tember 1941.