1941 / 229 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Beilage zum Neichs: und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1, Oktober

(1) Kontingentskarte für den Einzelbetrieb, Vordruck Bestellnummer 011 544 (Steilkartei oder Sichtkartei mit Durchschreibeverfahren).

(2) Fournalblatt für die laufende Eintragung der Scheinausgabe, Vordruck Bestelklnummer 011 548.

(3) Monatsmeldung, Vordruck Bestellnummer 302,

(4) Prüfungsbericht, Vordruck Bestellnummer 305.

Die Vordrucke sind unter Angabe obiger Bestellnummern zu beziehen: zu (1) und (2) bei der Firma Edler & Krische, Hannover, Organisationsabteilung, Kestnerstraße; zu (3) und (4) beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N 4, Oranienburger Str. 59, Die Bearbeitung ‘der ein- gehenden Anträge und die Eintragungen haben umgehend u erfolgen. Zum 5. eines jeden Monats ist unter Verwen- bia des Vordrucks zu (3) dem für den Siß der Ausgabestelle uständigen Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. 111 (Absaÿ- 1 a eine Monatsmeldung einzureichen.

Die Kontingentskarten und Fournalblätter sind auh nah Beendigung eines Forstwirtschaftsjahres aufzubewahren und auf Anforderung der Reichs stelle für Holz einzureichen.

5. Die Forst- und Holzwirtschaftsämter, Abt. 111 (Absaß- lenkung), sind beauftragt, mindestens monatlich einmal eine. Prüfung der Ausgabe der Einkaufsscheine bei den Ausgabestellen durchzuführen sowie Anweisungen über die Ausgabe der Einkaufsscheine zu erteilen. Die Ausgabestellen haben monatlich laufend Betriebsprüfungen unter Beteiligung des zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsamtes, Abt. IIl (Absatlenkung), oder eines Beauftragten unter Verwendung des Prüfungsberichts zu 4 durchzuführen, um die ordnungs- gemäße Verwendung der Einkaufsscheine, des eingekauften Holzes und die Einbalttaia der Normungsbestimmungen zu prüfen und Vorschläge für eine möglichst sparsame und zweck- mäßige Verwendung des Holzes zu machen.

Die Ausgabestellen haben nah Weisung des Forst- und Holzwirtschaftsamtes, Abt. Il (Absaylenkung), Sorge zu tragen, daß

die Deckung des volkswirtschaftlich (V ELEEARLADAR Bedarfs sicherge- ste T LAL

die Verwendung des Holzes zweck- mäßig, sparsam und pfleglich erfolgt.

6. Auflagen über die Verwendung der Einkaufs- heine oder des Holzes können nur von der Reichs- selle für Ho oder in deren Auftrage von den Forst- und Ho zwirtshaftsämtern, Abt. I (Absaßlenkun g), erteilt werden.

1IT. Die Deeckung des Kleinbedarfs (Nadelschnittholz und Sperrholz)

1. Unter Kleinbedarf ist der Bedarf von landwirtschaft- lichen Betrieben und Privatpersonen zu verstehen, wenn er bei dem einzelnen Betrieb oder der einzelnen Person an Nadel- schnittholz 1,5 ebm bzw. an Sperrholz 0,05 cbm monatlich nicht übersteigt. Die Deckung des Kleinbedarfs erfolgt ohn e Einkaufsscheine.

2. Zur Deckung des Kleinbedarfs werden Kleinverkaufs- stellen, d. h. Plaßholzhandlungen, Sperrholzverteilerbetrieben mit Kleinverkauf oder Sägewerken mit Kleinverkauf durch das FForst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. Il1 (Absaßlenkung), be- stimmte Mengen für das laufende Forstwirtscha tsjahr gu=- geteilt. Jn jedem Monat darf nur ein Zwölftel dieser Menge durch die Kleinverkaufsstellen abgegeben werden; der örtlihe Bedarf ist bevorzugt zu berüdsichtigen, wobei der Bedarf der Landwirtschaft und der Kleinsiedler (Schrebergärtner) an erster Stelle zu decken ist. Die Klein- verkaufsstellen haben weiter darauf zu achten, daß nur sol- hen Betrieben und Personen Nadelschnitthol oder Sperrholz ohne Einkaufsschein verkauft wird, die as den Bestimmungen der Reichsstelle für Holz nicht von einer anderen Stelle (Bedarfsträger oder Ausgabe- stelle) Einkaufsscheine zu erhalten haben.

3. Eine nachträgliche Lieferung der in ver- gangenen Monaten nicht bezogenen Mengen 1ist nicht ge- stattet. Ein Weite rverktauf von Kleinbedarfsmengen ist unzulässig.

4. Über die Verkaufstätigkeit haben die Kleinverkaufs- stellen bis zum 5. jeden Monats dem zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. 111 (Absatlenkun ), eine Mel- dung zu erstatten, Der Meldevordruck ift unter Bestell- nummer 303 vom Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Béèr- lin N 4, Oranienburger Str, 59, zu beziehen.

Zu Abschnitt I] (Regelung des Einkaufs im Auslande)

__ 1. Der Erwerb folgender forst- und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse im Ausland ist nux nach Genehmigung durch die Reichsstelle für Holz zulässig: Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses

38e Forstpflanzen

(74 a/76 g) Bau- und Nußtholz, nachstehend nicht besonders genannt:

(74 a/î) unbearbeitet oder lediglich in der Quer- richtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt:

(74 a/c) hart:

Eichenholz Nußbaumholz Buchen- und anderes hartes Holz

(74 d/e) weich:

Laubholz (Bixrken-, Erlen-, Linden-, Pappel- [auch Aspen-, Espen-, Zitterpappel-], Roßkastanien-, Weiden- holz usw.)

Nadelholz (einschließlich Telegraphenstangen) Grubenholz der Zolltarifnummer 74

74 Anm.: Bau- und Nuzholz, unbearbeitet oder lediglih in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, für den häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirks mit Be- schränkung auf 10 fm in einem Kalenderjahr für jeden Bezugsberechtigten.

(75 a/e) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege be- handelt: ,

(75 a/c) hart:

Eichenholz Nußbaumholz

Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeihnisses

7c Buchen- und anderes hartes Holz (75 d/e) wei: e 75d Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- [auch L E Zitterpappel-], Roßkastanien-, Weiden- olz usw. 75e Nadelholz (einshließlich Telegraphenstangen) (76 a/g) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt: (76 a/b) getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemi- e Wege behandelt: art

weich; ausgenommen “Kistenbretter aus Nadelholz

(623 B) (76 c/g) anderes; (76 c/e) hart: Eichenholz Nußbaumholz Buchen- und anderes hartes Holz (76 f/g) weich: Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- gus Aspen-, Espen-, Zitterpappel-], Roßkastanien-, Weiden- holz usw.) Nadelholz; ausgenommen Kistenbretter (623 B) Erikaholz (Bruyèreholz), unbearbeitet oder in ge- schnittenen Stücen Grenadillholz (Cocus-, Kuba-, Jamaikaholz), un- bearbeitet oder in geschnittenen Stücen (78 a/b) Zedernholz (auch Bleistiftholz): unbearbeitet oder lediglich mit der Axt oder Säge bearbeitet, jedoch nicht in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet i in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise Or RCGEeS nicht gehobelt (79 a/î) Nußholz von Buchsbaum, Ebenholz, Ma- Sago, Polisander, Tiek-, Pockholz, Kornel, Persimmon, ambalaholz: (79 a/b) unbearbeitet oder lediglich in der Quer- . rihtung mit der Axt oder Säge bearbeitet: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben-, Tiek-, Pokholz, Kornel, Pérsim- mon, Kambalaholz (79 e/d) in der Längsrichtung beschlagen oder ander- weit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben-, Tiek-, Pockholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz (79 e/f) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nit gehobelt: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben-, Tiek-, Pocholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz (80 a/e) Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf nicht mehr als zwei Längsseiten gesägt, nicht gehobelt: getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt (80 b/ec) andere: aus hartem Holz aus weichem Holz (81 a/b) Holzpflasterklöße: gern (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege ehandelt i andere j Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegenstände erkennbar vorgearbeitete Hölzer (83 a/b) Faßholz (Faßdauben und -bodenteile), auch zu solchem erkennbar vorgearbeitetes Holz, ungefärbt, nicht gehobelt: von Eichenholz von anderem Holz Bau- und Nugholz der Nr. 74 a bis 76 g, niht über 2,90 m lang, zur Herstellung von mechanisch bereitetem Holzstoff (Holzmasse, Holzschliff) oder von chemisch be- reitetem Holzstoff (Zellstoff, Zellulose) Kiefernzapfen zur Samengewinnung Brennholz (Schicht- [Klafter-], Stockholz, Reisig [auch in Bündeln], Späne [ Abfallspäne], Sägemehl [Abfall beim Sägen von Holz] und andere nur als Brennholz verwertbare Holzabfälle, Wurzeln); Zapfen von Nadelhölzern (mit Ausnahme von Kiefern-

zapfen zur Samengetvinnung 87 a und von Zapfen an

Zweigen zu Binde- oder Zierzwecken 42 b, 44 a); aus- gelaugtes Gerbholz und ausgelaugte Gerbrinden (Gerb- lohe), auch geformt (Lohkuchen)"

Eicheln (als Kaffee-Ersaßbstoff 62 þ)

Kiefernsamen

Wilde Kastanien, Waldholzsamen und sonstige Forst- sämereien (mit Ausnahme von Kiefernsamen 95 b und Bucheckern 14 b 2)

Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammengedreht

Laub, Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art

(615 A 1/2) Bau- und Nuzholz, gehobelt, gefalzt, genutet, gestemmt, gezapft, geschlißt, soweit es nicht unter eine der nachstehenden Nummern fällt:

615A 1 aus hartem Holz, auch, Platten aus künstlichem Holz (Kunstholz, Holzstein [ Xÿlolith], Holzpasta, Scifarin oder dergleichen) 6I5A 2 aus weichem Holz aus 616A Furniere, roh 616B Sperrholz aus hartem oder weichem Holz, roh oder be- arbeitet aus 617 Rohfriesen und Rohkanteln aus 623B Abgepaßt zugeschnittene Bretter für Kisten aus 6286 Rohleisten aus 628d Leichtbauplatten aus 630b Abgepaßt zugeschnittene Bretter für Kisten aus 651 A 2 Jnsulitplatten, Masonitplatten und andere . Holzfajer- platten.

2. Anträge auf Ausstellung einer Einkaufs-'

bewilligung für Faserholz und Grubenholz sind vor Abs T eines Rechtsgeschäfts auf besonderen Vordrucken

in dreifaher Ausfertigung der Reichsstelle für Holz einzu-

reichen. Die Vordrucke sind beim Verlag „Deutscher Holz An- eiger“, Berlin N 4, Oranienburger Str. 59, e Nadelgruben- A unter Bestellnummer 193, für Faserholz unter Bestell- nummer 194 zu beziehen.

8, Anträge auf Erteilung von Devisen- besheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen

ir die Einfuhr von Waren der obenbezeihneten Art aus dem.

ü

Musland und auf Genehmigung von Kompensationsgeschäften ind sowéit nah Ziff. 1 erforderlich in dreifacher Aus- Füaune bei der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung II Einfuhr zu stellen. Dem Antrag nd beizufügen: der Schlußschein im E (wird zurüdckgesandt) mit zwei Ab- schriften (verbleiben bei den Akten der Reichsstelle), ferner ein ausgefüllter Fragebogen in doppelter Ausfertigung über den beabsichtigten Verwendungszweck (der Fragebogen ist zu be-

1941, &. 2

ziehen beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N 4, Oranienburger Str. 59, unter Bestellnummer 220). Bevor die forst- und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse dem beabsichtigten oder einem anderen verwendungszweck zugeführt werden, ist die Verfügung der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung 11, abzuwarten. Bei dem Bezug von Grubenholz und Faserholz ist die Einreichung des Vordruckes Nr. 220 nicht erforderlich.

Zu Abschnitt 111

(Regelung des Verkaufs näch dem Auslande)

1. Der Genehmigung nach § 6 der Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle für Holz unterliegen unächst nur folgende forst und holzwirtschäftlichen Erzeuanliss;

Ausfuhrnummer des Statistischen

._ Warenverzeichnisses Näbelrutbhol L E 74 e Laubrunbhz O i 74 a/d Erikaholz, Grenadillholz . , ü 77 N S A E 78 tahagoni, Polisander, Buhsbaum, Ebens-, Tiek-, Podhols, Kornel, Persimmon, Kambalaholz . 79 Geno U e T0 Prie g 74 f Faserholz R A 86 elegraphenstangen und Masten .. ... 7T5f Nem C e U 76 g N aus 615 A 2 nur gehobelt, gefalzt, genutet, aus 623 B u. 630b nur Kistenbretterx und Kistenteile beshlagenes Nadelhoz . . . ., s T5 e b N 76 eff aus 615 A1 nur gehobelt, gefalzt, genutet besMlagéles Laub A T4 b/d, 76 a Nadel- und Laubschnittholz getränkt (imprägniert) 76 a/b Eisenbahnschwellen aller At „... 80 Furniere, roh . N 616 A Sperrholzplatten . 616 B olzpflasterklöße . . 81 aßholz . A 83 a/b rennderbholz .., aus 87 Robeit Rohkanteln aus 617 Rúbleisten 6 aus 628 a Leichtbauplatten . ... aus 628 d Faserplatten .....,

. . . . . . s “s .

.

o . - . . - . . . Do M D S S es ee o 2-2 o. S: M E O 25S

° E aus 651 A 2, 2.a) Vor Ab\chlu ß eines Lieferungsvertrages hat der Ausführer einen Antrag auf Ausfuhr- g enehmigung in A ter Ausfertigung bei em für den Ausführer zuständigen Forst- und Holz- wirtschaftsamt, Abt. TII (Absaplenkung) einzureichen. b) Fs die Ausfuhr bis zu dem im Genehmi ungs- escheid angegebenen Zeitpunkt nicht erfolgt, fo ver-

liert die Genehmigung ihre Gültigkeit.

Für die zur Verladung bereitgestellte Menge hat der Ausführer bei dem für ihn zuständigen Forst- und Holzwirtshaftsamt, Abt. 111 (Absah- lenkung), ordnungsgemäß ausgefüllte Au sfuhr- \chein e und gleichzeitig den vom Käufer und Ver- käufer UnteizeiSnes Schlußbrief mit einem Durch- führe einzureichen. Der Schlußbrief wird dem Aus-

ührer zusammen mit den ausgefertigten Ausfuhr- cheinen zurückgesandt. Für jede einzelne Ladung ist ein besonderer Ausfuhr- schein N erlih. Der Ausfuhrschein ist nicht übertragbar, Die mit Genehmigungs- vermerk versehenen Ausfuhrscheine sind den Fracht- papieren für die zollamtliche Abfertigung beizufügen. Die Verladung muß so rechtzeitig vor- genommen werden, daß die zollamtlihe Grenz- abfertigung spätestens am leßten Tage der Gültigkeit des Ausfuhrscheines erfolgen kann. Nicht ausgenutte Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrscheine sind nah Ablauf der Gültigkeitsdauer unaufgefordert een, soweit nicht die Frist auf Antrag ver- ängert worden ist. Für die Anträge sind besondere Vordrucke zu verwenden, welche beim Verlag „Deutscher Holz An- geiger“, Berlin N 4, Oranienburger Str. 59, unter folgenden Bestellnummern zu beziehen sind: Ausfuhrgenechmigungsantrag Nr. 208, Ausfuhrschein C R r e Nx. 210. Allen Anträgen ist vom Ausführer ein mit Anschrift versehener Freiumshlag (Einschreiben) für die Rücksendung beizufügen. 3, Für die Ausfuhr aus der Ostmark nah Ztalien und Ungarn gelten folgende besonderen Bestimmungen:

- a) Zum Abschluß eines Lieferungsvertrages und zur Ausstellung ‘einer Rechnung dürfen nur die besonders vorgeschriebenen Drufck- \sorten verwendet werden.

b) Sofort nah Abschluß eines Lieferungsvertrages ist der Shlußbrief, welher gleichzeitig als Antrag auf Ausfuhrgenehmigung dient, dem für den Ausführer zuständigen Forst- und Holzwirtschaftsamt, Abt. 111 (Absatlenkung), ein- zureichen.

c) Jm übrigen gelten die Bestimmungen zu 2b—e und g entsprechend.

Berlin, den 1. Oktober 1941, - Der Reichsbeauftragte für Holz. J. V.: Walbrech t.

Anlage C Liste der Bedarssträger

Bedarfsträger geben für ihre S R die Bauherren-

bzw. für ihre Mitglieder lediglih Nadel chnittholz- Einkaufsscheine B anzeige- bzw. genehmigungs- flihtige auvorhaben (Einbauholz zur Er- fellung des Rohbaues einschl. des Fußbodens) einschl. Bas racken und für den Verschleiß an Vorhalteholz aus, nicht ür Holzhalb- und -fertigwaren, wie z. B. fertige Treppen- tufen und -wangen, Wandtäfelungen und -+verkleidungen, Türen und etter: Einxichtungsgegenstände, Fnnenaus= bauten _ usw. Lediglich bei Baraen wird auch das Holz

Zweite Beilage zum Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober

für die Barackentüren und -fensterx vom Bedarfs- träger mit zugeteilt,

I. NSDA P. Reichszentralstelle für die Durchfüh- rung des Vierjahresplans, München 33: Bauten der NSDAP., ihrèr Gliederungen und angeschlossenen Verbände.

. Oberkommando der Wehrmacht. Ober- fommando der Wehrmacht, Abt. Wehrwirtschafts\tab, Berlin W 62, Kurfürstenjtr. 63—65: Wehrmachts- bauten einshl. Bauten der ¡.vilen Luftfahrt und des Reichsarbeitsführers.

. Reichsamt für Wirtschaftsausbau, Berlin W 9, Saarlandstr. 128: Bauten, die ausdrüc- lich in die Gesamtplauung des Reichsamts für Wirt- schaftsausbau aufgenommen sind, einschl. Deutsche Erd- und Steinwerke und Errichtung von Tank- lagern für feste Kraftstoffe.

. Bergbau (Kontingent des Reichswirtschafts- ministeriums, Hauptabteilung 11, Bg.): Betriebs- bauten der Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Berg- bau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 54—55.

. Eisenshaffende Jndustrie (Kontingent des Reichswirtschaftsministeciums, Hauptabteilung 11 EM, 2): Betriebsbauten der Mitglieder der Wirt- shaftsgruppe Eisenschaffende Judustrie (ohne Reichs- werke Hermann Göring), Berlin NW 7, Unter den Linden 10.

VI. Reihsgruppe Energiewirtshaft (Kon- tingent des Reichswirtschaftsministeriums, Haupt- abteilung IT En.): Bauten der Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung. Für die Abgrenzung im einzelnen sind die von der Reichsgruppe Energie-

en Mt Berlin W 50, Rankestr. 1, herausgegebe-

nen Richtlinien (Ausgabe Juni 1938) zu beachten.

. Reihswerke Hermann Göring“. Reichs- werke A.-G. für Erzbergbau und Eisenhütten „Her- mann Göring“, Berlin-Charlottenburg, Knesebeck- straße 99: Bauten der Reichswerke,

VIIIL. Volks8wagenwerk. Volkswagenwerk G. m. b. H., Zentrale Berlin, Berlin-Grunewald, Taubert-

Liste der Ausgabestellen

Die Auzgabestellen geben Nadelschnittholz- bzw. Sperrholz-Einkaufsscheine zur Deckung bos Steinsalzbergbau Jnstandseßungsbedarfs (Nadelschnittholz bis zu einschließlich 3 obm), des Fert qungive arfd

für Wehrmacht, Export und Zuland, des Hilfsmaterial- und Verpackungsmitte

niht für den Bedarf zur Erstellung anzeige- bzw. genchmigungspflichtiger

Vorhalteholz.

auvorhaben oder

straße 4: Bâu des Volkswagenwerkes Fallersleben und der Stadt des KdF.-Wagens.

IX. Reichsminister für Ernährung und

Landwirtschaft. Für alle Bauvorhaben, die im Rahmen landwirtschaftlicher oder qärtnerischec Erzeugungsbetriebe zur Erstellung gelangen, wie: Stallbauten, Scheunen, Neubauerustellen, Zchuppen, Gewächshäuser und dgl., ebenso auch für die hierbei erforderlichen Fustandsevungen, sind Scheine über die Kreis- bzw. Landesbauernschaften beim R e i ch8 =- furxatorium N Technif in der Land- wirtschaft, Berlin W 9, Hermann-Göring-Str. Nx. 2—3, zu beantragen. Dagegen haben alle Be- triebe, die Erzeugnisse dec Landwirtschaft be- oder verarbeiten, sowett sie nicht industriell organisiert sind, sih hinsihtlih ihres Holz=- bedarfs an die Rohstoffstelle für den er- nährungswirtschaftlichen Aushau, Berlin W 9, Hermann-Göring-Str. 2—3, zu wenden. Hierzu gehören u. a. Getreidesilos, Zuckerfabriken, Molkereien, Kühlhäuser, Ölmühlen und kartoffel- verarbeitende Betriebe aller Art. JFudustrie- betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be- oder verarbeiten, wenden si an die für sie zuständige Ausgabestelle.

„Reichsverkehrsminister, Deutsche

Reichsbahn, Reichsverkehrsministerium, Eisen- bahnabteilungen, Berlin W 8, Voßstr. 35: Betriebs- bauten der Deutschen Reichsbahn einschl. Anschluß- leise außerhalb der Werksgelände, soweit sie dur ie Deutsche Reichsbahn beladren werden.

-Reichsverkehrsminister, Reichs-

wasserstraßenverwaltung. Reichsver- kehrêministerium, ‘Berlin W 8, Wilhelmstr. 80: Reichswasserstraßen einschl. Hafenbauten dex Länder und Gemeinden.

Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, Berlin W 8, Pariser Play 3: Reich8autobahnen, Reichsstraßen, Landstraßen 1. und 11. Ordnung einschl. Ortsdurchfahrten.

XIII, Reichs postminister, Berlin W 66, Leipziger

Stx, 15: Betriebshauten der Deutschen Reichspost.

3

- Reihs8verkehrsgruppe Schienenbah- nen, Berlin W 62, Wichmannstr. 19: Bauten der Mitglieder der / Reichsverkehrsgruppe Schienen- bahnen, einschl. Anschlußgleise, die durch die Mit- glieder befahren werden,

. Neichsarbeitsminister, Hauptabteilung V, Berlin SW 11, Saarlandstr. 96: Wohnungs- und Siedlungsbau, gewerblihe und industrielle Bauten, gemeiudliche Hoh- und Tiefbauten, soweit nicht ans dere Kontingentsträger zuständig sind, Bei Eisen nux für anmeldepflichtige Bauvorhaben, Anträge in jedem Fall an das für die Baustelle zuständige Arbeitsamt.

. Deutshe Arbeitsfront (Wohnungs- und Siedlungsbau). Deutsche Arbeitsfront, Der Leiter der Zentralstelle für die Finanzwirt- schaft, Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174 bis 177: Wohnungs- und Siedlungsbauten, soweit sie ausdrücklih in die Gesamtplanung der Deutschen Arbeitsfront aufgenommen sind.

Neugestaltung Deutscher Städte, Gene- ralbauinspektor für die Reichshauptstadt, Berlin W 8, Pariser Play 4: Neubauten der Städte Berlin, Nürnberg einshl, Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg.

Neugestaltung Deutscher Städte, Ge- neralbevollmächtigter für die Regelung der Bau- wirtschaft, Berlin W 8, Pariser Play 3: Neubauten der Städte Hamburg, München, Linz.

Öffentliche Bauten des Reichs (ein- \chließli Reichsführer Fp und der Länder: Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, Berlin-Charlotten- burg, Berliner Str. 4—9: Hoch- und Tiefbauten, so- weit sie als unmittelbare Reichs- und Länderhauten anzusehen sind.

- Ausbau von Gaustädten. Generalbevoll- mächtigter Pr die Regelung der Bauwirtschaft, Berlin-Charlottenburg, Berliner Str. 4—9: Bauten in Gaustädten, deren Ausbau durch Erlaß des Führers angeordnet ist.

Anlage 2

Betriebsart

Bezirk und Anschrift der Ausgabestelle

Verwendungs8zweck

ebarfs l

Betriebsart Bezirk und Anschrift der Ausgabestelle

Verwendungszweck

o

Stein- und Braun- 1 Gesamtes Reichsgebiet

kohlenbergbau Kurfürstendamm 54/55

2 Essen

d, Wgr. Bergbau, Essen, Friedrichstr, 2 8 Aachen |

d, Wgr. Bergbau, Aachen, Goethestr. 5 4 Saarbrücken

Straße 1 6 Oberschlesien

Straßburger Allee 12—14 6 Niederschlesien

wasser, Charlottenbrunner Str. 12 7 Sachsen

Lothar-Streit-Str. 24 8 Niedersachsen

Bergbau, Jbbenbiühren/Westf. 9 ‘Mitteldeutschland

Riebeckplay 4 10 Köln

Apostelnstr. 9 11 Süddeutschland

Bergbau, München 22, Odeonsplah 12 12 Sudetenland

bau, Brüx, Bahnhofstr. 15 13 Siégen

Siegen, Adolf-Hitler-Str. 21/1 14 Weßlar ,

Weßlar, Albinistr, 8

Eisenerzbergbau 15 Hildesheim

bergstr. 67 16 Gleiwiß

Ges. Bergbau 1 17 Ostmark

Wien T, Nibelungengasse 13

Metallerzbergbau 18 Gesamtes Reichsgebiet

Berlin-Schöneberg, Jnnsbrucker Str. 42 Flußspat- und 19 Gesamtes Reichsgebiet

Schwerspatberg-

Znnsbruker Str. 42

Kalibergbau 20 Gesamtes Reichsgebiet

Berlin SW 11, Anhalter Stk. 7

Fnudustrie (ohne holzvexarb. Fudustrie)

Wirtschaftsgruppe Bergbau, Berlin W 15,

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ruhr

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Aachen

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Saar d. War Bergbau, Saarbrücken 2, Trierer

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ober- shlesien d. Wgr. Béêrgbau, Gleiwiß T,

Vezirksgruppe . Steinkohlenbergbau Nieder- les. d. Wgr. Bergbau, Waldenburg-Alt-

Bezirksgruppe Steinkohlenber bau Mittel- deutschland d. Wgr. Bergbau, Zwicckau/Sa.,

Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau d. Wgr.

Bezirksgruppe Mittéldeutscher Braunkoh- lenbergbau d. Wgr. Bergbau, Halle/Saale,

Bezirksgruppe Rheinisher Brauñkohlen- bergbau d. Wgr. Bergbau, Köln/Rhein,

Bezirksgruppe Süddeutschland d. Wgr. Bezirksgruppe Sudetenland d. Wgr. Berg- Bezirksgruppe Siegen d, Wgr. Bergbau, 4 Bezirk8gruppe Weßlar d, Wgr. Bergbau,

Bezirksgruppe Mitteldeutscher Eisenerz- bergbau d. Wgr. Bergbau, Hildesheim, Stein-

| Seuirbgrudpe Ostdeutscher Eisenerzbergbau

d. Wgr. Bergbau, Gleiwiß, Heydebreckstr. 16 Bezirk8gruppe Ostmark d. Wgr. Bergbau, Fachgr. Metallerzbergbau d. Wgr. Bergbau,

Fachgr. Flußspat- und Schwerspatbergbau bau / d. Wgr. Bergbau, Berlin-Schöneberg,

Fachgr. Kalibergbau d. Wgr, Bergbau,

ck

Für Jnstandsezung (Bedarf bis zu ein blie f 8 cbra Ls ittholz), Ferti- gung, material und {warten

Für Jnstandseßung (Bedarf bis zu einschließlich 3 chm Nadelschnittholz), Ferti- gung, Verpackung und Hilfsmaterial

gen, Untertagebau

Vernsteinbergbau Palmnicken

itl

Gießereiindustrie (ohne Metall- | gießereten)

Metallgießerei

Kraststoffindustrie Stahlbau

Dampfkessel-, Ve- hälter- u. Rohr- leitungsbau

Eisenbahnwagenbau i

Ea ilfs- Feld- und Jndustrie- rubén- bahnmaterial

Schiffbau und Lüftungsbau Fahrzeugindustrie

-Luftfahrtindustrie

Elektroindustrie

Eisen-, Stahl- und Blech waren-

Werkstoffverfeine- Metallwaren und verw, Jndustrie

Steine und Erden

Gldsindustrie

21 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Steinsalzbergbau und Salinen d. War. Bergbau, Berlin 8W 11, Anhalter Straße 7 Erdbölgewinnun 22 Gesamtes Reichsgebiet B Y Focaurpepe Ee ölgewinnung b. Wgr. Kraft- ffindustrie, Wieße, Krs. Celle Schachtbau, Bohrun- | 23 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Schachtbau, Bohrungen u, Unter- tagebau d. Wgr. Bergbau, Essen/Ruhr, Huyssenallee 27 24 Ostpreußen Preußische Bergwerks- u, Hütten A.-G,, Zwei berg 25 Gesamtes Reich3gebiet ohne Ostmark War. Eisenschaffende Jndustrie, Berlin NW 7, Unt, d. Linden 10 26 Ostmark Bezirksgruppe Ostmark, Wien 1, Nibe- lungengasse 13 i 27 Gesamtes Reichsgebiet War. Gießereiindustrie, Berlin W 15, Kur- fürstendamm 54/55

Gesamtes Reichsgebiet Laar, Metallgießerei, Berlin W 15, Kur- ürstendamm 54/55

Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Kraftstosfindustrie, Berlin NwW Ti Dorotheenstr. 35 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Stahl- u. Eisenbau, Fachgr, Stahl- bau, Berlin W 35, Potsdamer Str. 58 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Dampfkessel-, Behälter- und Rohr- leitungsbau, Düsseldorf 10, Sternstr. 38

Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Eisenbahnwagenbau, Berlin W 35, Stülerstr. 9 un

s Gesamtes Reichsgebiet ilfêmaterial Fachgr. Feld- u. Jndustriebahn-Material, Berlin W 35, Potsdamer Str. 147 34 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Schiffbau, Hamburg 1, Möncke- bergstraße 7 Zentralheizungs- 35 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Zentralheizungs- und Lüftungs- bau, Berlin W 9, Linkstr. 21 Gesamtes Reichsgebiet : Wgr. Fahrzeugindustrie, Berlin-Charlotten- burg, Hardenbergstr. 8 * Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Luftfahrtindustrie, Reichsluftfahrt- ministerium, Gl. T VI RVL,, Berlin 8W, Wilhelmstr. Gesamtes Reichsgebiet War. Elektroindustrie, Berlin W 35, Cor- neliusstraße 3 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Eisen-, Stahl- u. Blechwarenindustrie, industrie Berlin W 62, Lüßowufer 24 Gesamtes Reichsgebiet rung Wgr. Werkstofsverfeinerung, Abt. Werk- stoff, Hagen/Westf., Körnerstr. 27 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Metallwaren u. verw. Jnd., Berlin- Halensee, Kurfürstendamm 163 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Steine und Erden, Berlin W 15, __ Kurfürstendamm 67 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Glasindustrie, Berlin W 35, Adm. v.-Schröder-Str. 41 Keramische Jndustrie | 44 Gesamtes Reicbsgebiet Wqgr. Keramische Jndustrie, Berlin W 30 f Luitpoldstr. 25

niederlassung Königsberg, Königs- i Pr., Sattlergasse 6

Für Jnstandseyung (Vebarf bis qu einshließlich 3 cbm Nadelschnittholz), Ferti-

Verpackdung und

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