1941 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs, unv Sk@älsänzeiger Ne. 244 vom 18, Oktober 1941, S. 2

. Nußbaum, Meta Sara, F. Sichel, geb. am 12, 12, 1886 in Bad Neustadt/Saale, .- Nußbaum, Liesel Sara, geb. am 283. 11, 1919 in Würzburg, M ußba um, Oskar Fsrael, geb. am 17, 8, 1889 in Wien, 9. O ch s, Heinrich, geb. am 14. 12. 1904 in Köln, . Ochs, Lieselotte, geb. Capell, geb. am 16. 7. 1907 in Bochum, D ppe nheim, Herbert Fsrael, geb, am 24. 6. 1924 in Wien, \ P ilpel, Alexander Fsrael, geb. am 26. 4. 1871 in Wien, . Pilpel, Elsa Marianne Sara, geb. Abramnovicz, geb. am 26. 4. 1871 in Wien, . Pilpel, Klara Edith Sara, geb. am 8. 11. 1908 in Moskau, 26. Pil pel, Herta Leonore Sara, géb, am 22. 1. 1919 in Moskau, , Pilpel, Herbert Egon Zsrael, geb. am 22. 1, 1919 in Moskau, . Rei ch, Hans Fsrael, geb. am 283. 5. 1909 in Wien, i R cichsfeld, Paul Fsrael, geb. am 10. 9. 1907 in Wien, 20, Reinach, Leopold Zsrael, geb. am 14. 10. 1885 in Sinsheim a. d. Elsenz, R eina ch, Berta Sara, geb. Oppenheimer, geb. am 8, 10, 1887 in Hemsbach a. d. Bergstraße, 2. Reinach, Karl Kurt Zsrael, geb. am 192. 6. 1915 in _, Frankfurt/Main, « Reinach, Jlse Jrene Jeanette Sara, geb. am 13, 7. 1919 in Sinsheim a. d. Elsenz, Neismann, Richard Zsrael, geb. am 20. F. 1885 in Wien, Remer, Max Zsrael, geb. am 21, 5. 1891 in Wien, Schnetder, Otto Fsrael, geb. am 16. 7, 1896 in Schonau a. Triesting, . Schwarz, Herbert Fsrael,. geb. am 26. 6. 1886 in BVieberstein, Krs. Lubliniß/O. S,, . Schwarz, Konrad Fsrael, geb. am 4. 6, 1920 in Stettin, 99. Schwarz, Franz-Günter Fsrael, geb. am 6. 6. 1922 in Stettin, : i; e vricker, Richard Zsrael, geb. am 18. 9, 1893 in Wien, . Stricker, Helene Sara, geb. Sporer, geb. am 1. 2. 1906 in Wien, Stricker, Herta Sara, ge am 6. 1. 1931 in Wien, St rider, Georg Fsrael, geb. am 20. 10, 1935 in xVIeN, . Türkl, Salomon Zsrael, geb. am 1. 9, 1885 in Tarnopol, . Tür kl, Ruchel Sara, geb. Schönfeld geb. am 14. 9 1888 in Krakau, O V T ü r kl, Chane Sara, geb. am 26. 6. 1914 in Lember T ux FL, Meier Menachem Jsrael, geb. am 26. 8. 1914 in. Wien, T UVEL, Pinkas Fsrael, geb. am 30. 6. 1919 in Wien, TULx kl, Markus Fsrael, geb. am 192. 3. 1924 in Wien, W allach, Otto Jsrael, geb..am 9.4, 1895 in Linz! R, Krs. Neuwied, . Walla, -Alice Sara, geb. Marxsohn, geb. am 7. l. 1902 in Königstädten, Krs, Groß-Gerau . Wallach , Dorit Sara Thekla, geb. am 20. 3. 1930 in Linz/Rhein, Krs. Neuwied. os as Vermögen vorstehender Personen wird beschlag- mt.

Berlin, den 16. Oktober 1941,

Der Reichsminister des Fnnern. J: V.! Pfündtner

Erlaß

des Reichswirtschaftsministers über den Handel mit Aktien, Kolonialanteilen und Kuren

vom 15. Oktober 1941.

_AU Grund des § 30 des Reichsgeseßes über das Kredit-

welen ordne ih im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs- minister der Finanzen und dem Reichsbankdirektorium und im E mit dem Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen fol- gendes an: #@ Die Kreditinstitute haben vom 1. November 1941 an sämt- lihe Käufe und Verkäufe von Aktien, Kolonialanteilen und Kuren, die an einer deutschen Börse zum Handel zugelassen lind, ausshließlich an der Börse durch Vermittlung des Kurs- maltlers oder eines freien Malklers zu den amtlich festgestellten Kursen durchzuführen. Ausnahmen sind nur mit meiner Ge- nehmigung zulässig. Die Anweisung gilt nicht für Käufe und Verkäufe dieser Wertpapiere im Ausland.

Jch werde die Aufnahme einer entsprechenden Bestim- mung in die Börsenordnungen der deutschen Börsen veran- lassen. Damit fallen etwaige Verstöße gegen den Erlaß unter die Straf- und Disziplinarbestimmungen der Börsenordnungen. Für den Handel mit festverzinslichen Wertpapieren wird einstweilen von einer gleichartigen Regelung abgesehen. Es bleibt jedoch vorbehalten, auch für den Handel mit festverzins- lichen Werten eine entsprechende Regelung zu treffen.

Walther Funk.

——

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung fommunistishen Vermögens vom 26, Mai 1933 Reichs- geseßbl. T1 S. 293 in Verbindung mit dem Geseh über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgesebbl. 1 S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom . 31, Mai 1933 GS. S. 207 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfein- den vom 29. Mai 1941 Reichsgesegbl. 1 S. 303 wird das Jnlandsvermögen des Salomon Zsrael M inske r, geboren am 24. Juni 1887 in Riga, zuleßt in Bexlin-Wilmersdorf, Pommersche Str. 15, jeßt unbekannten Aufenthalts, und seiner Ehefrau Harriel Sara, geborene Sternberg, geboren am 27 November 1891 in Riga, zuleßt in Berlin-Wilmersdorf, Pommersche Str. 15, jeßt in England wohnhaft, zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen.

Zu dem eingezogenen Vermögen gehören insbesondere:

a) der Erlós aus dem versteigerten Umzugsgut,

A LLLE E E C L E E

b) das Mietgrundstück Berlin, Choriner Str, 66, einge» tragen im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin- Schönhausertorbezixk Bd. 100 Bl. 2953,

c) die Verwaltungsüberschüsse aus dem zu Þ) genannten Grundstü,

d) die Guthaben des Salomon Zsrael Minsker auf dem Auswanderersperrkonto und auf dem Festgeldkonto bei der Commerzbank A.,-G., Berlin W 8, Behren- Prahs Nr. 46,

e) das Guthaben der Harriel Sara Minsker, geborene Sternberg, auf dem Auswanderersperrkonto bei der gleihen Bank.

Berlin, den 3. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei, Geheimes Staatspolizeiamt. J. Ac Richte,

——

Bekanntmachung.

Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom- munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichs csegbl, 1 S, 293) und des Geltnes über die Einziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs- geseßbl. I S. 479) in Verbindung mit der Min.-Bek. vom 19, September 1933 Nr. 83862 a 133 (Staatsanz. Nr. 218) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29, Mai 1941 (Reichsgeseßbl. I S. 303) wird das ge- samte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden

1. Erwin FZsrael Drechs\ler, geb, 27, 10. 1894 in

Weseriß, zuleßt in Karlsbad wohnhaft, 2. Samuel Fsrael Kahn , geb. 5. 9. 1881 in Rieneck (Lkr. Gemünden), zuleßt in Rieneck wohnhaft,

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nürnberg, den 10. Oktober 1941.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Nürnberg-Fürth, Dr..Mar tin.

Bekanntmachung.

Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen 1. Heinrich Blatt, geb. 5. b. 1887 in Wien (ver» storben) Else Blatt, geb. Glas, geb. 3. 11. 1897 in Teichstadt, zuleßt wohnhaft gewesen in Brünn,

« Richard Ferie, geb. 30. 6, 1889 in Prag, Jrma Jerie, geb. Pfeifer, verw. Knobloch, geb. 11. 6. 1888 in Brandeis, Walter Ferie, geb. 7. 6, 1910 in Wien, zuleßt wohnhaft gewesen in rag XIX, Lau- donstr, 4,

. Dr. Leopold Stein, geb. 26. 6. 1884 in Laun, Paula Stein, geb. Mann, geb. am 83. 4. 1889, zuleßt wohn- haft gewesen Prag 11, Riegerkai 28,

. Rudolf Lustig, geb. 7. 10: 1883 in Sadska, Klara Lustig, geb. Löwy, geb. 19, 2. 1892 in Petschau, zuleßt wohnhaft gewesen Prag XIX, Dürichplay 3,

. Max Mahler, geb. 19, 2. 1891 in Kamenice, Mar- garete Mahler, geb. Klauber, geb, 16. 11. 1896 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen Prag X, Königstr. 70,

. Gustav Hu ppert, geb. 27. 8. 1899 in Mähr. Ostrau, Stefanie Huppert, geb. Wolf, geb. 27. 10. 1902 in Neutitschein, zuleßt wohnhaft gewesen in Proßnig/ Mähr. Ostrau,

. Rosalie Dey mel, geb. 1. 1857 in Weseliy, Paul Deymel, geb. 15. 7. 1894 in Prag, Marie Anna Deymel, geb. Becker, geb. 9. 12, 1906 in Ebersdorf, Geor Deymel,. geb. 6. 7, 1898 in Prag, Bozena Deÿymel, geb. Keller, geb, 17. 7. 1906 in Budweis, alle zuleßt wohnhaft gewesen Prag 1, Stupartgasse 769,

. Josef Strau ß, geb. 7. 12. 1857 in Neustupov, Lud- wig Strauß, geb. 1. 2, 1885 in Prág, Marie Strauß, geb. Fischer, geb. 24. 5. 1903 in Prag, Elisabeth Strauß, geb. 29, 12, 1909 in Prag, Edith Strauß, geb. 29. 9, 1912 in Prag, alle zuleßt wohn- aft gewesen Prag 1, Fischmarkt 13,

. Wilhelm Gutmann, geb. 22. 4. 1896 in Wien, Franziska Gutmann, geb. May, geb. 15. 5. 1899 in Ung. Hradisch, Elisabeth Gutmann, geb. 27. 5. 1924 in Brünn, Margarete und Susanne Gut- mann, geb. 20. 8. 1926 in Brünn, Franz Gu t- mann, geb. 24. 10, 1927 in Brütti, zuleßt wohnhaft Prag XI1I, Ftalienische Str. 37,

. Franz Shmolka, geb. 24. 9. 1897 in Pvag, Jrene Schmolka, geb. Pick, zuleßt wohnhaft gewesen Prag RIX, Seibtgasse 425, :

. Margarete Reichmann, geb. Volinova, geb. 21. 6. 1889 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen ras V EL Veverkova 1,

. Verein ts{hechoslowakishe Gemeinde der Freiwilligen 1918/19 in Prag,

¿ De. Felix Haurowiß, geb. 1.3. 1896 in Prag, Regine Haurowißt, geb. Peruß, geb. 1. 12, 1903 in Prag, Alice Roberta Haurowißt, geb. 2. 6. 1929 in Prag, Martin Otto Ha urowigz, geb. 9. 3. 1931 in Prag, alle zuleßt wohnhaft gewesen Prag 11, Beethovengasse 39,

. Rudolf Haurowiy, geb. 1. 12. 1862 in Zung- Bunzlau, Emilie Haurowiß, geb. Ruß, geb. 28. 1. 1871 in Prag, Stefan Haurowißg, geb. 11.5. 1899 in Prag, Ernst Ha ux ot it, geb. 6. 7. 1902 in prag, zuleßt wohnhaft gewesen Prag 11, Beethovengasse 39,

. Ferdinand Fried, geb. 10, 11. 1866 in Kaladei, Marie Fried, geb, Mahler, geb. 28, 7. 1877 in Horebnik, Therese Budl-ovskî, geb. Fried, geb. 12. 7.,1907, Hanna Hi x}\ch, géb. Fried, geb. 10. 9. 1910. in Práäg, Emil Fried, geb. 8. 1. 1909 in Prag, Karl Fried, géb. 1. 2. 1913 in Prag, Prag XII, Böhmertwaldstr. 22, i

. Otto Anningex, ‘geb. 20, 2. 1874 in Wien, Klara Anninger, Robext Anningéx, geb. 10. 5, 1909 in Wien, Viktox An ningeLr,. geb. 7. 6. .1911 in Baden b. Wien, zuleßt wohnhaft gewesen in Wien XVIII, Colloredogasse 33 a,

R

47; Lugo Taussig, M 13. 3. 1883 in Rakovnik, Heda aussig, geb. Wachsler, gesh. Kacer, geb. 27, 12. 884 in Wien Lilly Kace x, geb. 29, 6. 1919 in Wien, 18. "Sofie Riethof, geb. Wig, geb. 14. 11. 1865 in Prag, On Riethof, geb. 2. 5, 1892 in Tepliß- Schonau, Berta Heller, geb. Riethof, geb. 16. 1. 1894 in Tepliß-Schönau, Oswald Helle r, geb. 17. 6. 1890 in Tepliy-Schönau, Stefanie Riethof, geb. 31, 3, 1925 in Berlin, Ferdinand Riethof, geb. 11, 8, 1928 in Tepliy-Schönau, zuleßt wohnhaft ge- wesen in Prag X1X, Bildhauergasse 2 bzw. Prag 11, erusalemer Str. 6, ; 2 Yeorg Riethof, geb, 14. 10, 1897 in Tepliß-Schön- au, Aelente Riethof, geb. Kramer, geb. 19. 10. 1906 in Prag, Eva Riethof, geb. 24. 3. 1928 in Tepliß-Schönau, Stefan Rie t VaL: geb. 25. 12. 1930 in epliy-Schônau, zuleßt wohnhaft Sang XIX, Targetsfa 45, . Heinrich Goldmann, geb. 5. 8. 1873 in Schönlind b, Falkenau, Gabriele Gold mann, geb. T Ta Pra 27. 7. 1890 in Brünn, zuleßt wohnhaft gewesen

gewesen

Prag VII1, Messestr. 15,

¡Dr Otto Bondy, geb: 19; 1. 1872 in Jaläu, Dr. Ernst Bors (früher Bondy), geb. 283. 2. 1900 in Prag, Olga Bors, geb. D, geb. 6. 3. 1900 in D Richard Bors, geb. 28. 3. 1927 in Düsseldorf,

onrad Bors, geb, 24. 8, 1929 in Freiburg/ Br., zuleßt wohnhaft ewesen Frag X11, Rahmhof- gasse 16 bzw. Prag XIX, Yorkstr. 30,

tarie Herbst, geb. 30. 2. 1891 in Uhlirska Fano- vice, Bez. Kuttenberg, Jng. Franz Herbst, geb. 19, 9, 1879 tn Ober-Gruppai, Bez. Böhm. Leipa, zu- leßt wohnhaft gewesen Stodulek, Post Rüb-Stich b,

Prag.

i: Cou Abeles, geb. 21. 12, 1877 in Deutsch-Rust,

Jrma Abeles, geb, Löwy, geb, 27. 6, 1886 1n löhau, t

i arl Hoffmann, geb. 6. 8. 1894 in Malin, Minna Hoffmann, geb. Baderle, geb. 11, 4. 1897 in Brünn, Richard Hoffmann, geb. 9. 1, 1899 in O zuleßt wohnhaft gewesen Prag III, Ricni 11,

. Ottokar Dub, geb. 12. 11. 1883 in Ourice b. Kuts4 tenberg, Mathilde Dub, geb. Liebermann, geb. 26. 2. 1893 in Witkowiy, Friedrih Paul Dub, geb. 27. 4. 1916 in Mahr. Ostrau, zuleßt wohnhaft gewesen Prag XIX, Baumgartenzeile 101,

. Otto Wolf, geb. 13, 12, 1894 in Wien, zuleßt wohn- N gewesen Neutitseein, Brüenstr. 108,

. Ernst Stein i, geb. 12. 12. 1896 in Prag, Martha Steiniß, geb, Ohrenstein, geb, 4. 11. 1904 in Horepnik, zuleßt wohnhaft gewesen Prag 1, Zeltner-

asse 38, : 4 Siegwart Herrmann, geb. 10. 5. 1886 in Trautenau, Erna Herrmann, geb. Steindlér, geb. 99, 1, 1881 in Pilsen, Heinrich Herbert Herrmann, eb, 21, 5. 1911 in Prag, Marie Herrmann, geb.

7, 3, 1918 in Prag, zuleßt wohnhaft gewesen Prag 11, Torgasse 11, j

¿ Frans Ederevr, geb. 20. 2. 1887 îin ra, ns

E derer, geb, Slhwarz, geb. 13. 1. 1890 în Prag, zuleßt wohnhaft gewesen 1508 II, Wengels8plaß 61,

, Frih Alt\chUl, geb. 24, 2. 1870 in Böhm. Leipa, Elsa Alt\{chul, ‘geb. Brand, geb.’ 10. 5. 1886 in Kladno, zuleßt wohnhaft gewesen Prag 11, Beethoven- traße 47

j Mie Reichl, geb. 4. 8. 1878 in Eger, Therese Reil, geb. Grünhut, geb. 16. 10. 1885 in Stare Sedliste, zuleßt wohnhaft gewesen Prag-Straschnit, Kattegasse 3/960,

. Max Rei ch, geb. 18. 5, 1877 in Prag, Olga R e i ch, eb, Schulhof, geb. 11. 2. 1885 in Ceceliß, Ernestine Po pper, geb. Schulhof, geb. 28. 5. 1883 in Cecelig, Karl Popper, geb. 19, 1. 1906 in Neubidschau, Fo- hann Popper, geb. 19, 10, 1907 in Prag, Mari- anne Po ppe r, geb. 6. 1. 1909 in Prag, zuleßt wohn- haft eten Prag X11, Gregrgasse 6 bzw. Prag XII, Bismarkstr. 4, : ;

33, Max Moraweb, geb, 28. 5, 1907 in Eipel b. Naód: zuleßt wohnhaft gewesen in Prag II, Stefans-

asse 57, 34. Dr. Reinhold Fürth, geb. 20. 10. 1893 in Prag, Hed- wig Fürth, geb, Littmann, geb, 11. 7. 1901 in Wien,

zuleßt wohnhaft gewesen in Prag-VI1, Delnicka 29,

35, Sigmund Fink, geb. 12. 7. 1889 in Auspig b. Brünn, uleßt wohnhaft gewesen Freistadt/Olsagebiet, Adolf- Hiller-Pl 94, / | r. Josef Vogl, geb. 28. 9. 1888 in Groß Planiß, Stefanie Val, geb. Fiedler, geb, 26. 2. 1896 in Senio zuleßt wohnhaft gewesen Pilsen, Klattauer traße 1á, :

37, Ernst Tenzer , geb. 18. 8. 1894 in Cadca/Slowakei, Rosa Tenzer, geb. Palmei, geb, 10. 9, 1902 in Zilina, zuleßt wohnhaft gewesen Mährish Ostrau, Jauresgasse 6,

38. Rarl Fi hl, geb. 14. 7, 1884 in Delena, Bz. Kladno, Elsa Fil, geb. Roth, geb. 19. 5. 1891 in Reky, zu- leßt wohnhaft gewesen Pilsen, Skretagasse 11, :

hierdurch E des Reiches vertreten durh den Reichs- protektor in Böhmen und Mähren eingezogen. Prag, den 16. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

36.

Bekanntmachung.

Auf Grund der N 1, 3 und 4 der VO, über die Einziehung volks3- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12, Fuli 1939 Il a 1594/39/3810 und des Reichs- statthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 TII1 7 Wi/Jd 7126/39 wird das ae Vermögen des Max Jsrael Berl, geb. am 8, 12. 1906 in Jägerndorf, des Ger- hard Jsrael Walter, geb. am 20. 83, 1901 in Troppau, und der Angela Sara Berl, geb. Marburg, geb. am 15. 8. 1880 in Römerstadt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein- gezogen. i Tropppau, den 14. Oktober 1941. Geheime Staatspolizel.

Staatspolizeistelle Troppau.

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 244 vom 18, Oktober 1941. S. 3 L

A,

rund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ins | its und ‘haatsseindlichen Vermögens in den Kideténbeutiäin Gebieten vom 12, Mai 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Jnnern vom 12. Zuli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichs\tatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 ITI 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen des Fleishhauers Jgnaß Jsrael Ge lb, geb. am 26. 3. 1895 in Neutitschein, dessen Thetrau Theresia Sara G elb, geb. Gutt- mann, geb. am 9. 4. 1907 in Alsozerdohen (ehem. Ungarn) so- wie des Fleischermeisters Max F\rael G elb, geb, am 29. 7. 1899 in Neutitschein, und dessen Ehefrau Sofie Sara Gelb, eb, Weiß, geb, am 13. 7, 00 in ?, zuleßt sämtlih wohnhaft in Neutitschein, jeßt Weißkirhen (Protektorat) hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung ein- gezogen.

Troppau, den 14. Oktober 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Anordnung 17 der Reichsstelle für Kaffee (Regelung der Röstkaffee-Herstellung und der Röstkafseepreise). Vom 17, Oktober 1941,

Ea Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18, August 1939 (Reichsgeseßbl. T S. 1430) und der Bekanntmachung über die Reichs\tellen zur Ueber- wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18, August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußisher Staats- anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und auf Grund des Artikels 2 Absay 1 und 2 der Ersten Ausführungsverordnung (I. AVO.) zur Auslandswarenpreisverordnung vom 10, August 1937 (Reichsgeseßbl, T S. 884) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung angeordnet: S1,

Für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Röstkaffee im Rahmen der vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft angeordneten Verteilungen werden von dem gemäß § 2 der Anordnung 8 der Reichsstélle fü. Kaffee vom 9, September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9. September 1939) bestehenden Röstverbot die folgenden allgemeinen Ausnahmen zugelassen.

i 8 2.

Betriebe, denen die Reichsstelle für Kaffee auf Grund des § 5 der Anordnung 8 vom 9. September 1989 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 210 vom 9, September 1939) des § 5 der Anordnung 12 vom 25. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 148 vom 27. Zuni 1940) oder des § 3 der An- ordnung 13 vom 21. September 1940 (Deutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September 1940) eine ausdrüdckliche Rösterlaubnis erteilt at, dürfen Rohkaffee aus ihrem Bestand nach A via des

5 dieser Anordnung xösten; soweit dex- Bestand für die Her- tellung der im § 6 vorgeschriebenen Güteklasse geeignet ist.

83.

Röstbetriebe, denen die Reichsstelle für Kaffee eine aus- drüdckliche Genehmigung Puy Einkauf von Rohkaffee erteilt hat, sind berechtigt, Rohkaffee nach Maßgabe des § 4 ein- zukaufen und außer ihrem eigenen Bestand zu rösten.

84.

Die im 29 genannten Betriebe dürfen Nohkaffee bei den ihnen von der Reichsstelle für Kaffee bekanntgegebenen JImpörtfirmen und bei binnenländischen Nohkaffeegroß- händlern gemäß den mit der Einkaufsgenehmigung ver- bundenen Weisungen einkaufen.

85.

Die nach § 2 zugelassenen Betriebe dürfen Röstkaffee im Umfange der ihnen zugehenden Bezugscheine von Ernährungs- âämtern für die im § 1 genannten Verteilungen herstellen. Es ist verboten, mit der Herstellung des Röstkaffees zu beginnen, bevor die Bezugscheine vorliegen.

Zum Ausgleich von Einwiegeverlusten dürfen Röst- betriebe für Verkäufe von Röstkaffee an den Großhandel außerdem 1,5 v. H. der nah Absay 1 zulässigen Menge her- stellen und liefern. Von dieser Ausgleichsmenge stehen dem Großhandel 0,5 v. H., dem dur ihn belieferten Einzelhandel 1 v. §. 0: Bei Verkäufen von Röstkaffee dur Röstbetriebe unmittelbar an den Einzelhandel darf nur 1 v. H. áls Aus- gels ür Einwiegeverluste hergestellt und geliefert werden.

etriebe des Einzelhandels, die selbst rösten, dürfen nur 1 v. H. als Ausgleich für Einwiegeverluste herstellen.

Die Bezugscheine [Nd nas Quteiluktgdperioden und Auf- traggebern geordnet für eine ahprüfung durch die Reichs- stelle aufzubewahren.

8 6,

_ Die Herstellung der nach § 5 zulässigen Menge Röstkaffee wird auf eine mittlere Güteklasse beschränkt.

_ Der Abgabepreis vom Röstbetrieb ‘an den Großhandel wird auf 190, bis 220 NA für 50 kg Röstkaffee (frei Abgangsstation) felgelet Bei der Röstung sind dieser Preislage entsprechende Kaffeesorten zu verwenden,

_ Die Kosten- und Gewinnaufschläge dürfen dabei nicht höher bemessen werden, als sie auf dieselbe Menge und Güte im Durchschnitt des Kalenderjahres 1936 betragen haben. Für die Ostmark und den Sudetengau gilt an Stelle des Kalender- ahres 1936 das zweite Vierteljahr 1939 als Vergleichszeit für ie Kosten- und Gewinnaufschläge. Für däs Gebiet der ehe- maligen Freien Stadt Danzig, die eingegliederten Ostgebiete sowie das Gebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet sind die nach den örtlichen Dun gsf zulässigen odex von der uständigen Preisbildungsstelle festgeseßten Kosten- und

ruttogewinnaufschläge oder Bruttoverdienstspannen maß- gebend.

S 7.

Der Abgabepreis vom Großhandel an den Einzelhaändel

wird auf 225,— N.MÆ bis 260,— XA für 50 kg Röôöstkaffee (bei

Postversand „frei Haus des Empfängers“, bei Bahnversand

„frei Empfangsstation“) je nah den von den zugelassenen Röstbetrieben bezogenen Sorten und den zulässigen Kosten- und B) lagen festgeseßt. |

Der Abgabepreis des Einzelhandels an die Verbraucher darf niht mehr als 2,80 NAM bis 3,20 NA für "/2 kg Röst- kaffee je nach den bezogenen Sorten und den zulässigen Kosten- und GaivinnaufsSlägen betragen.

88, An den Einzelhandel darf Röstkaffee niht in Spezial- packungen geliefert werden. Die durch Fortfall des Abpackens entstehenden Kosten- ersparnisse sind an die nahgeordneten Handelsstufen weiter-

zugeben. 8 9,

Das nach § 8 der Anordnung 2 vom 17. August 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Und Pre Staatsanzeiger Nr. 192 vom 19, August 1938) und nach § 5 der Anordnung 5 vom 16. März 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu- ßisher Staatsanzeiger Nr, 65 vom 17. März 1939) vor- geschriebene Lagerbuh sowie das in § 9 der Anordnung 9 vom 2. Oktober 1939 (Deutscher PtRSanz Gg und Preu- ßischer Staatsanzeiger Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) vor- geschriebene Röstbuch sind von allen nah § 2 dieser Anord- nung zugelassenen Betrieben zu führen.

8 10.

Alle Rees die gert § 2 Rohfkaffee rösten dürfen,

haben der Reichsstelle für Kaffee ihren am Ende einer Kaffee- Bure Enge vorhandenen Bestand an Rohkaffee auf esonderen Formblättern innerhalb von fünf Tagen zu melden. Sie haben gleichzeitig der Reichsstelle für Kaffee zu melden, wieviel Rohkaffee sie in der vorangegangenen Zuteilungsperiode selbst verröstet haben oder im Lohn haben röôsten en

B

8 11.

Die nach Ablauf einer jeden g Am: avidaiait A P beim Einzelhandel verbliebenen Restmengen an Röst- kaffee (Ueberschüsse aus bestellten und nicht abgeholten Mengen oder dergl.) sind bei der Abrechnung der Bedarfsnachweise (Dagugdabsuitie, Berechtigungsscheine), auf die Kaffee abge- eben worden ist, innerhalb einer Woche nah Ablauf einer jeden der beiden Zuteilungsperioden dem Ernährungsamt an- umelden. Diese Vorschrift gilt nicht für Betriebe des Einzelhandels, welche selbst Rohkaffee geröstet haben.

§ 12.

Die nah Abschluß der für die erste Verteilung an den Einzelhandel getätigten Lieferungen beim Großhandel verbliebenen Kestbestände an Röstkaffee sind bei den Liefe- M für die zweite Verteilung zu verwerten und anzu- renen.

Soweit nach Abschluß der für die zweite Verteilung an den Einzelhandel getätigten Lieferungen beim Großhandel Restbestände an Röstkaffee verbleiben, müssen sie innerhalb von zwei Wochen nach der zweiten Kaffee-Zuteilungsperiode an die Liéferfirma gegen Erstattung des nah § 7 Absay 1 u bgabepreises frei Lager der Lieferfirma zurück- geliefert werden, :

8 13,

Die nach Abschluß der für die erste Verteilung an Han- delsfirmen getätigten Lieferungen bei Röstbetrieben verbliebenen Restbestände an Röstkaffee (Ueberschüsse aus einem niedrigeren als dem zulässigen Einbrand und dergl.) sind bei den Lieferungen für die zweite Verteilung zu ver- werten und anzurehnen.

Soweit nah Abschluß der für die zweite Verteilung an Handelsfirmen getätigten Lieferungen bei Röstbetrieben noch Restbestände an Röstkaffee verblieben sind, müssen sie sowie die nah § 12 Absaÿy 2 von Handelsfirmen zurückerhaltenen Restmengen an Röstkaffee der Reichsstelle für Kaffee innerhalb von drei Wochen nah der zweiten Käffee-Zuteilungsperiode gemeldet werden.

8 14.

Veber die nach Ablauf der zweiten Kaffeeverteilung ver- bleibenden Restbestände an Nöstkaffee verfügt aus\{chlicßlich die Reichsstelle für Kaffee.

8 15. i;

Die Reichsstelle für Kaffee erläßt die zur Durchführung und Ergänzung diéser Anordnung erforderlichen Bestim- mungen.

8 16.

Hana ga gegen die Bestimmungen dieser Anordnung werden nah der Verordnung über den Waren- verkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesebbl. I S. 1430), der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichsgeseßbl. I S. 999) und der Verbrauchsregelungs- Strafverordnung vom 6. April 1940 (Reichsgesehbl. I S. 610) bestraft. 8 17.

Diese Anordnung tritt am Tage nah ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch! für die eingegliederten Ostgebiete sowie für die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet,

Gleichzeitig treten außer Kraft

a) die Anordnung 13 (Ne elung der Röstkaffee- herstellung und der Nösitaffeepreise) vom 21. Sep- tember 1940 (Deutscher. Reichsanzeiger und Preu- Da Staatsanzeiger Nr. 223 vom 23. September

Das Ergebnis der 29. Deutschen Ostmesse.

Ein Rückblick auf den Verlauf der 29. Deutschen Ostmesse, |

der zweiten Kriegsmesse in Königsberg, E dié PEEI Zug, daß F sich ihcen in- und äusländishen Aufgaben vollkommen ge- wachsen zeigte, Die Umstände, unter denen sie stattfand, lassen einen Vergleich mit den Messen früherer Jahre kaum zu. Wenn sie jedoch, gemessen an der Auslandsbeteiligung und dex Besucher- ahl, ihre Neid R U übertroffen: hat, N muß darin mit Recht ein Beweis ür die gesteigerte Leistungskraft der deutshen Volkswirtschaft und eine ddrméhet Umstellung zahlreiher aus-

L D E A ti aran L Lia i E R IRD A ar

b) die Anordnung 15 (Ausdehnung der Anordnun 13 auf verschiedene Bezirke der eiugog eres Ost- gebiete) vom 13. Dezember 1940 (/ eutscher Reichs- anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 294

vom 14. Dezember 1940). Hamburg, den 17. Oktober 1941. Der Reichsbeauftragte für Kaffee. Dr. Reichelt.

Bekanntmachung. Die am 17. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 118 des Reichsgeseyzblatts, Teil I, enthält: Verordnung über die Ausdehnung des Geltungsbereihs ge-

werbliher Ausweise. Vom 8. Oktober 1941. 7 L Verotdnuna über die Gewährung von Steigerungsbeträgen

im jeyigen Kriege. Vom 8. Oktober 1941. j : "Barordiing zur Aenderung gewerberechtliher Vorschriften.

Vom 9. Oktober 1941. Dritte Verordnung jur Sicherung des geordneten Aufbaus

e irtichaft der eingegliederten Ostgebiete. Vom 11, Okt, 1941. M E buca des Worilauts der Verordnung zur Siche- rung des geordneten Aufbaus der Wirtschaft der eingegliederten Ostgebiete. Vom. 11. Oktober 1941.

Umfang: 1. Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RA, Postversen- dungsgebühren: 0,08 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser oft Ledtonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 18. Oktober 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich,

Bekanntmachung. Die am 17. Oktober 1941 ausgegebene Nummer 39 des Reichsgesehblatts, Teil IÏ, enthält: Vierzehnte Verordnung zur Aenderung der Wehrmacht-Eisen-

bahn-Ordnung. Vom 14, Oktober 1941, : Bekanntmachung über die Geltung der deutsh-s{chweizerishen Vereinbarungen über den Rechtsverkehr in Zivil- und Strafsachen in den Reichsgauen der Ostmark, im Reihsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 30, September 1941.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 N A. Postversen- dungsgebühren: 0,03 NAÆ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 18. Oktober 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Der Königlih Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mo do ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesan tschaft wieder übernommen.

Positvesetr. Liiifeng des B Ds im September

Die Zahl det Postsheckonten- ist ‘im September 1941 um

22 587 Konten auf 1463 612 gestiegen. Auf diesen Konten wurden

bei- 80,7 Mill. Buhungen 80,4 Mrd. N. umgeseßt. Davon sind

26,5 Mrd. oder 872 % unbar beglihen worden. Das Gut-

Es auf den : Postscheckonten betrug Ende September 2050 ill. NAÆ, im Monatsdurchshnitt 1986 Mill. A.

Frtatasé ceue& TWisscrschaft.

Wochenspielplan der Staatsoper (Zur Zeit am Königsplaß) vom 19. bis 29, Oktober 1941.

Sonntag, 19. Oktober: Tannhäuser. Musikalishe Leitungk Schüler. Beginn: 15% Uhr. A

Montag, 20. Oktober: Ariadne auf Naxos. Musikalische Leitung: Schüler. Beginn: 174 Uhr.

Dienstag, 21. Oktober: Cavalleria rusticana/Bajazzo, Dustallae Leitung: Lenzer. Beginn: 16% Uhr.

Mittwoch, 22. Oktober. Bo m e. Musikalishe Leitung: Lenzer. Beginn: 1714 Uhr.

Dónnerstag, 23. Oktober: Die e R Braut. Musi4 kfälishe Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhk.

E 24. Oktober: Tiefland. Musikal. Leitung: Lenzer.

eginn: 17 Uhr.

Sonnaábènd, 25. Oktober: La Traviata. Musikal. Leitungt Schüler. Beginn: 17 Uhr.

Sonntag, 26. Oktober: Die Walküre. Musikalische Leitungr Elméendorff. Begirin? 15/4 Uhr.

Montag, 27. Oktober: Tiefland. Musikal. Leitung: Lénzer.

eginn:"17 Uhr.

Dienstag, 28. Oktober: Geschlossen.

Mittwoch, 29. ‘Oktober: Neuinszenierung. Rienzi. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 15% Uhr.

Staatliches Schauspielhaus.

Sonntag, 19. Oktober: Turandot. Beginn: 18 Uhr. Montag, 20. Oktober: König Ottokars Glück und Endae. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, 21. Oktober: Die Journalisten. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, 22. Oktober. Moral. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, 23. Oktober: Faust. Beginn: 17 Uhr. reitag, 24. Oktober: Turandot. Beginn: 18 Uhr. onnabend, 25. Oktober: Faust. Beginn: 17 Uhr. Sonntag, 26. Oktober: Die Journalisten. Beginn: 18 Uhr.

Montag, 27. Oktober: Moral. Beginn: 18 Uhr.

aftsticil.

ländisher Volkswirtschaften auf den deutshen Markt im Osten erblickt werden.

Der internationale Charakter der Denn Ostmesse trat in diesem Jahr durch die Beteiligung von elf Ländern mit Kollektiv» und Firmenausstellungen deutlih zutage, von denen Dänemark, Griechenland, Kroatien und Rumänien zum ersten Male in Königsberg vertreten waren, Die Ausstellungen des Auslands fanden eine hervorragende Ergänzung durch die Ausstellungen aus den im Verlauf des Krieges gegen die Bolschewisten beseßten OÖstgebieten, die in Königsberg, zum en Male auf einer deut- hen Messe, einen Einblick in die staatlichen Verhältnisse, in die