1924 / 49 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Feb 1924 18:00:01 GMT) scan diff

Für Nennwert

Für Nennwert

Für

Goldmark Nötnweek Goldmark

Goldmark

Deutscher Reichsanzeiger

Nennwert

Eisenbahn-0bI. 414 % I. Hypoth. ..

Industrielle ObI.

44% Bank f. Orient. Eisenb. v. 1907/10 5% Bernische Kraft- werke v. 1916 , . 414 % Kraftübertragung Reinfelden versch, E R N 3% Motor A.-G. f, an- gew. Electr. wverseh. Jahrg. L R 44% Schweizer Ges, f. Metallwerke, Base! 614 % (5 %) Union Electr. St. Claude v,

ARtien.

Bank f. Electr. Unter- nshmungen i. Zürich, L A L A L

Bank für Orient. Eisen- bahn. Zürich (Einz. 70 %)

Baseler Basel E C e! JA0R

Baseler Feuer - Vers. A.-G. (55 % Einz.) . .

Baseler Lebensversiche- rungs-A.-G. (30 % De n ee Is

Baseler Rüokvers. 20 % Einz. .

Baseler Transport-Vers, 25 % Ei

Boden-Kreditbank in Basel S E R EG

Helvetia Allgem. Feuer- Vers. 290% Einz.

Helvetia Allgem. Trans- port-Vers, 2) % Einz,

Magazine zum Globus 0% Prior-ARt

Motor A.-G., Baden . .

Nestlés Anglo-Swiss cond. Milk Co. .

Oerlikon Masechinen- fabrik, Oerlikon

Schweizer Bankverein ,

Schweiz. Boden-Kredit E A eia

Schweiz. Kredit-Anstalt M Ly ua

Schweiz. Eidgen. Bank

Schweiz. Ges: für Me- tallwerke, Basel, Lit. R S f

Schweiz. Rückvers.-Ges. alte. 5% Einz. .,

Schweiz. Rückvers.-Ges,

"2 BOUS. 2 % .Bips, 4

Schweiz. Unfall-Vers., AKt., Vinterthur,

Salzer Unternehmungen

Tobler Schokolade, Prior.-AKkt,

Fandels-Bank,

Berninabahn-Obl.

. «Frs. 1000 5 ?; Jungfrau Bahn Obl. IL, Hypoth. v. 1906 .

Tobler Schokolade, EStämm-ARté e 4 Züricher Allgem. Un-| fall- u. Haftpfl.-Vers.,|

50 % Einz. U

j

Serbien. |

2% Serb. Prämién-Anl.| S O S

4% Sérb. amort. E A O2

dgl. deutsche Stücke

4% % Serb. steuerfreie Gold-Anl. v. 1909,

dgl, dentsche Stücke

Anl.

Siam. 4% % Siamesiache Anl. F. 1907 L R000

Pin ——

. „| Frs. 100

1000

500 509

500 500

Spanien.

4 % Span. äuß. Rente . 3% Madrider Lose y, M o O E 8 3% Chemins de fer Andalous I. Sarie, Revenue fixe . ,,. 3% Chemins de fer Asturies, I. Hypoth. Gal et Leon I. Serie 3% Chemins de fer Andalous (Madlrid-Cà- ceres-Portugal), Ob, 3% Chemins de fer (Madrid-Saragobsa-Ali-

L. Obl au 3% Chemins de fer (Madrid-Saragossa-Ali- cante), IL. Hypoth., ON 3% Chemins de f du Nord de lEs- Pagne, I. Serie, Obl. 3% Chemins de fer Andalous Prioridad Barcelona, ObI. 5% Chemins de fer Ciudad Real à Bada- 0 On , 3% Chemins de fee Ciudad Real Pampe- lunes, Spez, Obl. . , 5% Energia Electr. de Cataluna, Obl, .. 6% Gaz Madrid, Obl. .

Tschecha-Slaowakaei I, Böhm. Glas-Industr,, A N aa 0 Broitfeld Danek & Co., Ak ¿d Brünner Wollwaren-In- dustrie, Akt. . ,, Ringhoffer Werke, Akt, Zinkwalzwerke . Oden- O ARb a ae L Actienbrauerei . Asch, Azsch L N Actienbranuenei Eger . . Brauerei am Smichow, Smichow b. Prag , ff. Schloßbrauhaus Kolin, Kolin Les Aet.-Brauerei Groß- priesen, Großpriesen, St.-Akt, Ce U Act.-Brauerei Groß- priesen, Großpriesen, Vorz-Akt. .., »Mewa“ A.-G. f. Me- tallwaren - Industrie, Smichow b. Prag . Böhm, Zueckerindustrie, Prag Saa! dés Md e As 4 Budweis. Brauerei Akt.- Ges., Budweis , j Brünner I. Maschinen- fabrik, Brünn t Brünner Actienbrauerei u. Malzfabrik, Brünn Budweißer I. Emaille- geschirrfabrik A.-G., BüEVWela 6 eet „F'errum““ Eisen - In- dustrie A.-G., Prag . Eisen-Ind. A.-G. Böh- misch-Dorf, ' b, Frei- waddau C Golleschauer Portland- Cementfabrik, Golle- schau da a Ee FHotzenplotzer Zucker- fabrik A.-G., Hotzen- ploz , Kaliwerke A.-G., Kolin Leitmeritz, Bierbrauerei Zaum Elhbschlosee““, Leitmeritz A Milchindnustrio A.-G. I, Oesterr.-

Prag „Minerva“ ungar. Nähmaschinen A-G. Rezler & Ko- marek, Troppau . . Vestomitzer Zucker-

raffinerie, Außig , ,

Pes. 100 » 100

25S 5 5 5 S8

I. Pilgramer Bürsten- waren u. Pinseliabrik, Pilgram

I. Pilsener branmerei. Pilsen

Pilsener Genossensch.- Brauereìi, Ánteil- büchel, Pilsen j

Joh. Priebsch Erven A.-G. (Morchenstern)

Gébr. Stollwerk, Preß- burg, Vorz-A. .

Troppauer Zuckerraf- finerie, Troppau ..

Verein. Mähr. Zucker-

fabriken, Olmütz .

Zuckerfabrik Hrochow-

Tyrec, Hrochow .

Zündhütchen u. Patro-

nenfabrik, vorm, Sel-

lier & Beliot, Prag .

Banken.

Böhm. Industrialbank, Priv. Böhm. Union- bank, Fe l Centralbank d, Deut- schen Sparkass., Prag Mähr. Escompte-Bank, Brünn , Es Marienbader Kriegs- creditbk.- Marienbad, volleingezahlte Ant. Marienbader Kriegs- creditbk.- Marienbad, halbeingezahlie Ant. Prager Bankverein,

Ke. 400

Ke. 300

49.50 533.40

470.25 p. St, 128.75 110.85 185.65 222.76 866.25 p. St.

128.10 56.60 56.60

49.50 53.60

14.85 p. St,

2,50 p, St,

Zivnos-Steneka

Schuldyers

BanKeu

Böhm. Sparkas§ 4% O0bl. ,

Mührische Brünn, 4% (l.

___ Türke 3%% Türk/ E

Aktim.

Ungrn.

Lose v.180 , Ungar. Lose ,

37.15 p, St,

ministers für

zuführen.

Kohlenwerke,

5%

bleibt vorbehalten.

(sogenannte

Wertpapierét.

a) Die auf Grund des § 10 der A Friedensverirages von WVersaillles oder auf Grund dés Artikels 260 des gleichen enteigneten Wertpapiere

1 Wiederaufbau vom

Nr. 102 und vom 10. November 1921 Reicheanzeiger Nr. 271)

scheiden für die Veranlagung zur Vermögeneteuer 1924 insoweit aus,

als sie nicht inzwischen treigegeben worden sind.

Tie ausländischen Wertnariecre ohne inländischen

EKurswert, für die nach Seite 3 des Rúündschreihbhens der

Reichsstelle für

In TLCMLU

Preßburg , Vie, L V

Sprkagsso

Tribut-Anl Þ. 1804

Banque Tmptiale Otto- mane, ö0 f Einz. , ,

Schuldy/rschreib.

Ungar. Tleiss Regnu- lierungsPrämien-AnI.

Jote Kreuz-

Ko, 200

Prag

IT. Enteignete oder beschlagnahmte auslIändische

age zu Artikel 298 des beschlagnahmien

ertrags

(Bekanntmachungen des Roeiche-

12. Mai 1920

Reichsanzeiger

Wertnanicre Nr. 41 eine Ausfuhlhr-

1901)

1 NordameriEX, Dollar 1 belg. Franken .„ ff 1 Leva /

1 dän. Krone

Sterling . .

1 finn. Mark

1 franz. Franken

1 holl. Gulden .

1 DIO e a ee

S8

1 Dinar

R R Q

Gm. y

9 9 9 y 9

9

4.2 0.178 0027 0,741 18.3 0.1 0216 1.59 0,18 0.038

Vorbe für folgende Aktien: Magnesit, Rimamurany-Salze, Tarjaner Steinkohlen-Ges,, Brüxer Kohlen, Kaiser Ferd. Nordbahn, Wolffsegg-Traunthaler Kohlenwerke, Trifaller

Briüisseler

genehmiqung nicht erteilt wird, sind in der Vermögensteuer- erklärung lediglich im einzelnen unter Angabe ihres Nennbetrages auf- Die Festsetzung von Steuerkurswerten filr Dies gilt z. B.

Wertpapiere Veitecher

diese

Der Restansprach, der dem Steuerpflichtigen für die nachstehenden, om PRelchn auf Grun der Bek»nnitmachungyen vom 26. März 1919, 21. Juni 1919 und 21. Novembér 1919 (Reichsgesetzblatt S. 333, 577, Wertraniere Effekten) zusteht, ist, wie folgt, zu bewerten:

44% Buenos Ayres Provinz Anl. v, 1910 mit 50,40 Goldmark für je 299 £ Nennwert, Chinesische Reorg. Anl. v. 1913 mit 75,60 Goldmark fitr je 20 £ Nennwert.

UÜbernommenen Lebensmittel-

C. Mittelkurse für ausländische Zahlungsmittel am 31, Dezember 1923."

I. Mittelkurse für BanKnoten.

(Diess Kurse kommen grundsätzlich nur für die Umrechnung auslän- discher Banknoten in die deutsche Währung in Betracht. Für die Utnrechnung anderer in ausländiseher Währung auagedrückten Werte sind die Mittelkursze für Auszahlungen usw, vgl. nachstehend zu II maßgebend.)

4 jugoslaw. Kronen 1 norweg. Krone 100 österr. Kronen «

1 Leu

1 schwed. Krone « 1 schweiz. Franken

1 Peseta

1 tschech.-slow.

1 ung. Krone 100 poln, Mark

Kr.

Jugoslaw Lettland «

Litauen «ch Luxemburg Norwegen

Partugal Polen . Rumänien

Sehweden

Schweiz . Spanien , Taeohecho-

Ungarn

Afrika Aegypten

Aeien

China China

Persien Siam „5

Amerika

Bolivien . Braasilien Cánada Chile . Columbien Céetä “Rica Cuba Ecuador . Guatemala Mexiko Nicaragua Peru Philippinen Salvador Uruguay . Ver, Staaten Venenzuéla

s. 89 6090-0 S: D 0 S À

"

Dit. Ossaterreich

Rußland .

Argentinien J

slowalkei Türkei . . .

.

Brit. Ostindien Brit. Straits- Settlements Brit. Hongkong China Shanghai

Japan » +

100 Fr. 100 Lewa 100 Kr.

100 estn. i

100 Pen Ml

100 Drachm

10k 1 tt. i Dae Rubel]

100 Fr,

100 Kt.

100 K. \

1 Escoudo\ 100 poln. 100 Lei

1 Tescherwo 1000 Sow. R, o. E. 494 100 Kr. 100 Fr.

| 100 Peset.

100 Ke 1 Ltg. 100 K

1 ügypt. £

1 Rupie

1] Dollar

1 Dollar

1 Tael Silb.

1 mex. Silb Dollar 1 Cheíoo Tael 1 Hankow , 1 Tiantsin Tasel

Dollar

1 Yuan Dollar 1 Yen

1 Sil). Kran 1 Tikal

1 Goldpeso 1 Papierpeso 1 Boliviano 1 Milreis

1 Dollar

| 1 Veso

1 Peso

1 Colon

1 Peso

1 Sucre

1 Peso

1 Peso

1 Cordoba 1 peru. £ 1 Peso

l Peso

1 Peso

1 Dollar

1 Bolivar

| | |

1 Tientsin od, Peiyang

l

II. Mittelliurse f Auszahlangen, Sch, Wechsel und der,

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Preußischer Gtaatsanzeiger.

0 Der Bezugspreis beträgt monatlich 4,20 Goldmark |reibl. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, ür Berlin auyer den Postanstalten und Zeitungsvertrieoen iür Selbstabholer auch die Ge1chäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummecn kosten 0,30 Goldmark. 26: Schriftleitung Zentr. 10 986, Geschäftsstelle Zentr. 1573.

ITLr.

Ier Mi,

49. Reichsbantgirotonto. Berlin, Mittwoch, den

O0

EDTE

27. Februar, Abends.

G h‘ o Anzeigenprets (ür den IHiaum

iner d gespaltenen Einheitszeile L,20 Goldmart jreibleibend, einer 3 ge(paltenen Einheitszeile 2, Goldmarf freibleibend.

änzeigen nimm! an

die Geschäftsstelle des Reichs - und Staatsanzeigers,

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 5

Postschecktkonto: Berlin 41821. 1 92 4

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Mitteilung über den Empfang des neuernannten japanischen

Botschafters.

Verordnung zur Ausführung der Durchführungsvorschriften zumi Kaliwirtschaftsgeseß. O

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.-

Berichtigung zur Vierzehnten Verordnung zur Ausführung des

"Gesepes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieber- thermometer. : : ;

i ‘Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches. Deutsches Reich,

„Der Herr Reichspräsident hat gestern den neuernannten Kaiserlich japanischen Außerordentlichen und Bevollmächtigten Votschafter Kumataro Honda zur Entgegennahme seines- Veglaubigungsschreibens und des Abberufungsschreibens des Lherigen Kaiserlich japanischen. Außerorden!lichen und Bevoll- ang N dee Melchamiaisier des yrswärtigen Dr. Stresemann zugegen. : | :

Verordnung

Ausführung der Durchführungsvorschriften zum Kaliwirtschaftsgeseße vom 26, Februar 1924.

(Die Veröffentlihung im Reichsgeseßblatt erfolgt später.)

Auf Grund des § 107 der Vorschriften zur Durchführung des Geseßes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 in der Fassung der Verordnung, betreffend Abänderung dieser Vorschriften vom 22. Oktober 1921 (NGBl. S. 1312), wird nach Anhörung des Reichskalirats und nah Zustimmung des Neichsrats folgendes verordnet:

Ausführungsbestimmungen zu § 78 Abs. 4

der Durhtührungsvorschriften.

1, Ein Kaliwerk ist als lieferung8untähig anzusehen, wenn der Schacht und die sovstigen Grubenbaue für die Förderung von Kali- salzen dauernd unbrauchbar geworden sind. E :

2. Lieferungéunfäbigkeit liegt ferner vor, wenn die Lieferung8- fäbigkeit einet Kaliwerkes intolge einer Betriebsstörung im Schachte oder den tonstigen Grubenbaven unterbrochen und nicht binnen zwei Jahren die Fähigkeit des Werkes, aus dem bisherigen Grubenfeld unter Wiederbenußzung des Schachtes Kali1alze zu tördern, wieder-

hergelent i diese Frist ausnahmsweise auf

Die Kaliprütungsftelle kann erlängern, wenn die Frist obne Vei schulden L Tiede da einzel f konnte, die Wiederherstellung

des Werkes nicht eingehalten werden G l l der Förderfäbigkeit (Saß 1) gesichert und eine mäßige Fristverlänge- rung bei Berücksichtigung aller Umstände zur Vermeidung besonderer ärten geboten ericheint. : : i Die Beteiligungeziffer bleibt während der Frist bestchen. Die Kaliprütungsstelle bat jedoch s{on vor Ablauf der Frist das Er- löschen der Beteiligungsziffer auszusprechen, wenn die Wiederaut- wältigungsarbeiten- |chuldha{t verzögert E H L 4. 3st die Erklärung über die freiwillige Stillegung ve Kaliprüfungóstelle eingegangen 83 a Ab!. 1, 8 83e Abs. 2 der Turcbführungsvorschriften), bevor die Unterbrechung der Lieterungs- fähiafeit emtiitt, und wird die Genehmigung zur Vebertragung der Beteiligungsziffer gemäß § 89 erteilt, 10 behält das Werk |eine 2E teiligungsziffer bis zum 31. Dezember 1953. Ist die yrangewa e Stillegung eines Werkes vom Reichskalirate beschlosien 83a Abs. 2), so bleibt es, falls das Werk ipäter lieferungbüntähig wird, bei der gemäß § 83 a Abs. 2 feitgeseßten Entschädigung. i 4 Wenn nah Lage der Verhältnisse anzunehmen ift, daß binnen wei Jahren nah Emtritt einer Unterbrechung | der Lieferungéfähig- keit gemäß Ziffer 2 Say 1 die Se aus dèm bisherigen Gruben- feid unter Wiederbenugung des Schachtes Kalisalze zu tördern. wieder- hergestellt weiden fann. das Werk aber der Kaliprütungestelle gegen- über die unwidertutlihe Erklärung abgibt. daß es auf Me E heistellung verzidtet und sih bis zum 31. Dezember 19% E p so hat die Kaliprütungéstelle dem Werke auf Ant1ag bis zu v seiner Beteiligungeziffer ris zum 31. Dezember 1953 zu belaisen 4 Bei der Bemessung der Höhe der dem Kaliwerke zu belasenden Veteiligungéziffer \ind die voraussichtlichhen Kosten der Q eisteliung, die vorauesidtlihe Lebensdauer des Kaliweifes und die Güte der abbaufähigen Mineralien seines Feldes zu beriStifen Ler Antrag muß innerhalb dreier Monate vom Tage des Cin- tritts der ÜUnterbrebung der Uéférungefähbtgkeit bet der Kalprüfungß- stelle eingeben Kaliwerke, die nah Inkrafttreten der Lerordnung vom 22. Oktober 1921, jetoch vor Etlaß dieser arg dh heran bestimmungen, lieferungéunfäbig geworden sind, müssen den Antrag inuerhalb dreier Monate nah Erlaß dicjer Bestimmungen einreichen.

zur

Dr. Jackowski die Geschäfte der

einschließlich des Portos abgegeben.

Die dem Werk belassene Beteiligungsziffer tritt mit Beginn des

vierten Kalendermonats nah Eintritt der Unterbrehung der Liet : fähigkeit in Kratt. hung der Lieferungs

9. Die das Erlöschen der Beteiligungsziffer aus\prechende Ent- scheidung wird wirksam mit dem ersten Tage des auf den Tag der Zustellung der Entscheidung folgenden Monats. Lagern größere Vorräte an Kaliialzen auf dem Werke, so kann der Zeitpunkt, von

dem ab die Beteiligungsziffer erlisht, in der Entscheidung anderweit bestimmt werden.

Berlin, den 26. Februar 1924.

Der Reichswirtschaftsminister. Hamm.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis Ge § 2 der Ver- ordnung zur Ausführung des Geseyes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 19283 (RGBl. [1 S, 482),

Der Londoner Goldpreis beträgt: für eine Unze Feingold ... .,. , 96 sh, für ein Gramm Feingold demnäach . « 37,0376 penceo.

Vorstehender Preis gilt tür den Tag, an dem diese Bekannt- machung im DÎeichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich

des Tages, der einer im Reichéanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht. /

ee fuRge le Gejellshäft mit beshränkter Haftung. wed eal Goldschmidt. Ppa. Bloch.

epo

Berichtigung.

In der in Nr. 46 des Reichs- und Staatsanzeigers ver- öffentlihten Vierzehnten Verordnung zur Aus führung des Gesezes über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer muß es im leßten Absay statl „auf- gesezt“ richtig heißen: „aufgeäßt“.

Preußen. Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Rothenburg O. L., Nedierungsbezirk Liegniß, ist sofort zu beseßen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungs- und Baurat Heiser von der Preußischen Landesanstalt für Gewässerkunde ist infolge Ernennung zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Dresden aus dem preußischen Staatsdienste ausgeschieden.

G E S

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der polnische Gesandte Olszowski hat Berlin verlassen. Während seiner - Abwesenheit C der Legationsrat ejandischaft.

Deutscher Reichstag.

401. Sißung vom 26. Februar 1924, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger®).) Am Regierungstische: Reichskanzler Marx, Reichs- minister ey JFnuúern . Dr. Farres, Reichsjustizministoc Emminger, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns und Reichspostminister Dr. fle.

Präsident Löbe eröffnet die Sißung um 2 Uhx 20 Minuten und gedenkt des Ablebens des Abgeordneten Dr. Roe s i cke (D. Nat.), der gestern in Schlesien unerwartet gestorben ist. Der Präsident hebt hervor, daß die Berufs- genossen Dr. Roesikes diesen als einen Führer von ungewöhn- lichen Gaben verehrten, dessen rastlose Hingabe und unermüd-

*) Mit Ausnahme der durh Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

lichen Arbeitseifer sie hägten. So wurde er ihr Wortführer

in den verschiedensten Parlamenten. „Wir haben ihn“, so fährt der Präsident fort, „kennen gelernt als einen Mann, der sach- lich und gründlich mit zäher Energie, aber auch mit Vornehm- eit ne Gedanken verfocht.“ Das Haus ehrt das Andenken es Verstorbenen in der üblichen Weise.

Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des Nots- etats. Verbunden damit werden die zahlreihen Anträge auf Aufhebung und Aenderung der Notverordnungen der Regierung.

Reichskanzler Mar x : Meine Damen und Herren! Am 8. De» zember vorigen Jahres hat der Reichstag durch das Ermächtigungs- gese der Reichsregierung die Vollmacht erteilt, Maßnahmen zu treffen, die im Hinblick auf die wahsende Not von Volk und Reich dringend erforderlih waren. Fn meiner Antrittsrede vom 4. De- zember hatte ih als entscheidend für das Verlangen der Regierung nach einem solchen Ermächtigungsgeseßz die geradezu katastrophale Lage unserer Wirtschaft und unserer Finanzen bezeichnet. Eine sehr große Mehrheit des Reichstags war mit der Regierung darin einig, daß zur Beseitigung der unser Volk unmittelbar bedrohenden Gefahren der erdentliche Weg der Geseßgebung verlassen werden müßte, weil lang» wierige Verhandlungen des Reichstags, wie sie die Beratung ein- shneidender wirtshaftliher und finanzieller Gesebe_erfabrungaemß

Kbatar rid irr E EWEf WE O C

voneinander, waren es, die damals allen, denen es ernstlich darum zu tun war, Reich und Volk vor dem drohenden Verfall zu retten, als erstrebenswert vor Augen standen: Beibehaltung des Währungsstandes, wie er durch die vom Kabinett Stresemann eingeleiteten Reformen geschaffen worden war, ferner Balancierung des 1924 vorzulegenden Etats und endlich die Wiederbelebung der Wirtschaft,

Ausgerüstet mit diesem Ermächtigungsgeseß hat dann die Nes gierung eine große Anzahl von Verordnungen erlassen, die sich fast auf alle Aufgabenkreise des Staates erstrecken. Neben tief eingreifenden Steuerverordnungen berühren fie die Sozialpolitik, die Wirtschaft, die Rechtspflege und zahlreiche Zweige unseres vielgestaltigen öffents lien Lebens. Troß dieser Mannigfaltigkeit ist von der Regierung keine Verordnung erlassen worden, ohne daß ihr dabei die oben gekenuzcihneten Ziele vorgesbwebt hätten. Das gilt auch von den Verordnungen geringerer Bedeutung Diese dienen zumeist der Aufs gabe, Hemmungen zu beseitigen. die in der öffentlihen Verwaltung oder dem Wirtschaftsleben hervorgetreten waren, und sollen zur Ver einfahung, Verbilligung und Beschleunigung allenthalben beitragen,

Ob die Verordnungen in ihren Einzelheiten überall das Nichtige getroffen haben oder der jeweils eingesblagene Weg der einzig mögliche zur Erreichung des gesteckten Zieles ist, darüber kann man verschiedener Meinung sein. Die Kritik an ihren Maßnahmen {eut die Regierung in keiner Weise: denn sie weiß selbst am besten, daß Verordnungen die zum großen Teil die shwierigsten Probleme behandeln, die von der Geseßzgebung einer Lösung entgegengebraht werden sollen, bei deo dur den Zwang der Zeit und der Umstände gebotenen Beschleunigung nit immer tadellose Meisterwerke der Geseßgebungskunst darstellen fönnen. Aber das Zeugnis kann sich die Regierung mit rubigem Gewissen ausstellen, daß sie mit Aufbictung aller Kräfte die unter den augenblicklichen Verhältnissen möglichst vollkommene Erreichung der mehrfach genannten Ziele bei allen ihren Maßnahmen erstrebt hat. Es ist au gewiß, daß bei objektiv ruhiger Beurteilung der ergangenen Verordnungen das Urteil dahin ergehen muß, daß es der Regierung im großen und gangen gelungen ist, die ihr gestellten Aufgaben zu erfüllen. '

Als für unser Wirtschaftsleben besonders bedeutungövolle Tala sache stelle ih fest: die Mark ist seit Mitte November vorigen Jahres bis heute auf derselben Wertstufe geblieben (Bravo!); das Geld ente wertet sich niht mehr in der Lohntüte des Arbeiters auf dem Heim- wege; der Kaufmann kann wieder mit Soll und Haben renen, die goldenen Zeiten des Spekulanten- und Schiebertums sind hoffentlich für immer vorüber. Es ist nit zu verkennen, daß infolgedessen eine Beruhigung des Volkes und unserer Wirtschaft herbeigeführt und gesichert worden ist, wie wir sie lange niht mehr erleben konnten. (Sehr richtig! bei den Dem., dem Zentrum und der Deutschen Volkspartei.) Der Reichsbaushalt, wie er wenigstens in rohen Umrissen den von der Reparationskommission entsandten Sach- verständigen vorgelegt werden konnte, balanciert- hinsichtlich der inneren Ausgaben des- Reiches, freilich nur unter mehreren Vorausésebungen, deren wichtigste die freie Verfügung über die Steuern und Zölle auh des Rhein- und Ruhrgebietes ist. Den Ländern und dur sie den Gemeinden sind die ecforderlihen Steuerquellen zur Balancierung auch ihrer Haushalte zugewiesen. Die Wirtschaft erholt sich langsam,