1902 / 18 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jan 1902 18:00:01 GMT) scan diff

fortgeseßt, um die Arbeiter fortdauernd zu beschäftigen, nicht ctwa nur

eresse für die Arbeiter, sondern weil es in ihrem eigenen Interesse aut Imitresie Der Vorwurf, dér gegen die staatlichen Behörden aus dem Umstande abgeleitet werde, daß auch Königliche Bergwerksbeamte in den Aufsichtsräthen der Kohlenbergwerke \fäßen, sei ganz und gar niht berechtigi. Arbeiterentlasfungen seien im ganzen Industriebezirk auf -den Eisenwexken nur im geringen Umfange erfolgt; die Ver- hältnisse ständen also noch niht so s{chlimm. In Dortmund seien f{tädtischerseits alle Vorkehrungen getroffen, um durch Ge- meindearbeiten einem etwa wirklich eintretenden Nothstande zu begegnen. In erster Linie sei allerdings die Industrie felbst verpflichtet, in Zeiten des Rückganges Arbeiterentlassungen zu ver- bindern; denn die Arbeitgeber müßten sich mit ihren Arbeitern solidarisch fühlen. Ein Verfahren, Arbeiterentlassungen im großen Maßstabe ciutreten zu lassen, wie es ein Mannheimer Werk gethan habe, halte er für unanständig. Er glaube nicht, daß die Krise bald beendet sein werde, und da müsse s{ließlich der Staat eingreifen. Der Staatssekretär Graf von Posadowsky möge doch seinen Einfluß auf „den preußischen Minister-Präsidenten dahin aufbieten, daß dieser endli die große wasserwirthschaftlihe Vorlage einbringe. Ueber- haupt follte ‘der Ausbau der Wasserstraßen im ganzen Lande in be- \hleunigtem Tempo in Angriff genommen werden. Die Krisis werde ih auf ‘die Dauer erst überwinden lassen, wenn eine Beruhigung über das Schicksal der Handelsverträge eingetreten sei; die landwirth- schaftlichen Zölle müsse und {werde man erhöhen ; aber ebenso noth- wendig wären langfristige Handelsverträge. Einer Erhöhung der Ge- treidezölle auf F von den im Haid gewünschten Säße werde er allerdings seine Zustimmung nicht geben. | A /

; Abg. 74 Pachnicke (fr. Vgg.): Vielleicht handelt es sich bei der gegenwärtigen Depression nux um einen Reinigungsprozeß, in welhem Wucherungen abgestoßen werden. Das kann uns aber nicht abhalten, der Frage ernsthaft ins Auge zu sehen. Eine Regelung von Staatswegen würde Schwankungen im wirthschaftlichen Leben auch nit hintanhalten tönnen. In den Jahren 1898 und 1899 chon find Warnungsrufe von rechts und links ertönt und die Reichsbank hatte ein Warnungssignal aufgezogen mit dem Reichsbankzins; der ‘es aufzog, war der Reichsbank-Präsident Koh. Worin soll nun die Abhilfe bestehen? Graf Kanitz will diese den Gemeinden aufbürden. Diese haben an Schul- und Armenlasten eigentlich Lasten genug. Aber sie haben auch mehr oder weniger das Ihrige für die soziale Reform gethan, und das wird hoffentlich auch in Zukunft geschehen. Die Hauptsorge wird den Einzelstaaten überlassen, wie dies früher bei Uebershwemmungen u. f. w. der Fall war. Man sollte sich jedenfalls hüten, den Arbeitern zu nehmen, was sie haben, das heißt, durch erhöhte Zölle die Lebenshaltung zu vertheuern. Es handelt sich um Summen, die für die nationale Wirthschaft von großer Bedeutung sind. Ueber 500 Millionen müßte das Inland tragen, wte es heute ion nad Aufhebung des Identitätsnachweises geschehen ist. Bei 1000 M Einkommen würde die Belastung 60 M, das sind 6 9/0, be- tragen. Es. sind Arbeiter entlassen worden, die jahrelang în einem

; F 2 F+; I I »îÎ d ite Betriebe beschäftigt waren. Diesen Arbeitern noch neue Lasten auferlegen, hieße einen durch Blutverlust geshwächten Körper

von neuem zur Ader lassen. Mit Handelsverträgen ist uns ein Ein- fluß auf das Ausland mögli, ohue Handelsverträge find wir der Willkür des Auslandes ausgeliefert. Die- „Berl. Pol. Nachr haben den Zusammenhang der Krise mit dem Zolltarif bestritten; die Herren im Wirthschaftlichen Auss{huß würden gewiß einer Vorlage nicht beigestimmt haben, welhe die Industrie ge- schädigt hätte. Wir kennen ja die Zusammensetzung des Wirthschaft- lichen Ausschusses. Die Mehrheit der Industriellen fürchtet die Zölle. Sie (rets) sind nun dabei, über den Regierungszoll hinaus- zugehen, und Graf von Bülow trat Ihnen bisher leider nicht entgegen. Er sagte im preußischen Abgeordnetenhause, wir wollen unter den vorgeschlagenen Minimaltarif nicht gehen. Hoffentlih hat er dabei niht den Vertragstarif im Auge; denn _er wird sich doch wohl den Vertragsweg nicht verbauen wollen. Die Opposition hat die Aufgabe, jeden Widerstand zu leisten, daß dieser Tarif nicht zu stande kommt. Möglich, daß dabei Schiffer und Kahn untergehen. Cine Kündigung der Handelsverträge hieße das letzte Sicherheitsventil aus der Hand geben. Kündigen und nicht wissen, ob eine Einigung gelingt, wäre ein sehr großes Wagniß. Vor einer neuen Reichstagswahl werden Sie den Tarif nicht bekommen; dafür wird die Obstruktion forgen. Warum jeßt man sich mit den Arbeiterorganisationen nit in Verbindung, um befsere Arbeitsnahweise zu bekommen? Mit einseitigen Arbeits- nachweisen nur der Arbeitgeber oder der Arbeiter werden politische und andere Nebenzwecke verbunden, die dem Hauptzweck widersprechen. Beide Theile müssen gleichmäßig betheiligt werden. Die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist schwierig; aber es muß doch cin erster Schritt geshchen, und die jeyige Zeit ist_am chesten gecignet, damit zu be- ginnen, weil die Noth groß ist; später, in günstigeren Zeiten, denkt man nicht mehr daran. Man wähle entweder den Weg der Gewerk- schaften- oder der kommunalen Organisation, oder den Staaiszwang, oder eine Kombination der gewerkschaftlichen mit der kommunalen Organisation. Ausätze finden fih ja schon in den Hirsh-Duncker'schen und anderen Organisationen. Selbstvershuldete Arbeitslosigkeit und die Abneigung gegeu Arbeit follen natürlich nicht begünstigt werden.

Hierauf verèiagt sih das Haus.

Schluß nach 5/2 Uhr. Nächste Sihung Dienstag 1 Uhr. (Wahlprüfungen und Berathung des Gesehentwurfs zum Schuße des Genfer Neutralitätszeichens.) /

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten 9, Sihung vom 20. Januar 1902, 11 Uhr.

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Ueber den Beginn der Sißung ist in der gestrigen Nummer

d. Bl. berichtet worden.

In erster und zweiter Berathung wird der Geseh

entwurf, betreffend die Verlegung des Amtsgerichts von Tinnum nach Westerland, angenommen, nachdem die Abgg. Bachmann (nl), Kirsch (Zenir.) und Hansen

(freikons.) denselben kurz befürwortet haben und der Justiz-Minister Dr. Schönstedt erklärt hot Meine Herren! Da in

Herren Redner fich en das Gesetz in cinem

nicht autgesproden baben, so glaube ih, zu ciner Befürwortung nihts mehr sagen zu sellen

auf die Schlufibez die Beilimmung enthält, dak das Gesetz sofort

neriung des Verra Abg. Kiusc

Der § 2,

eines seit Iahren {hon bestehenden weiteren gei{häftliSen, keine Das ganze Gerichtéêversonal wohnt nimmt dort die Geschäfte des Amtsgerichts nung Amtsgericht Tinnum in Westerland.

zuttantes handelt,

Nun, wir balten

«F

unler Umsiänden ciner rehllihen Anfebtung

land.

" wird, die ergehenden Ladungen so auszufertigen und fo zu gestalten,

daß daraus irgend ein Einwand gegen die Gültigkeit der Ladungen nicht erhoben werden kann. Das ist etwas, was sich sehr einfa - regeln läßt. Ich glaube daher, daß der Herr Abg. Kirsch in der Lage sein wird, sein Bedenken fallen zu lassen. Es müßte sonst noch ent weder eine Königliche Verordnung vorgesehen werden für das Jukraft- treten des Gesetzes oder áber es müßte die gewöhnliche Frist, - inner- halb deren ein Geseß nah der Publikation im Gesez-Sammlungsblatt in Kraft tritt, innegehalten werden. Wir sind davon ausgegangen, daß der im Entwurf gewählte Weg der zweckmäßigere ist.

Was dann die von dem Herrn Abg. Bachmann aukgesprochenen . Wünsche anbelangt, daß die für die Beamten herzurichtenden Dienst=-

wohnungen niht unter einem Dache, f ondern von einander getrennt und unter Ausschließung zieglicher Gemeinfamkeit eingerihtet werden, so bin ich meinerseits gern bereit,

diesen Wuish, soweit es mögli ist, zu erfüllen. Die Vor- bereitungen für den Bau sind noch nicht foweit gediehen, daß ih eine bestimmte Stellung zur Sad e nehmen kann; ih kann das umsoweniger, als für die Art der Ausführung die Mitwirkung des Herrn Finanz-Ministers erforderlih ist und die finanzielle Seite dabei mit ins Gewicht fällt. Möglicherweise würde ein erheblicher Kostenunterschied entstehen, wenn die Dienstwohnungen für die Richter, Bureau- und Unterbeamten getrennt aufgebaut und jedem ein be- stimmtes Grundstück zugewiesen werden sollte. Jch kann dem Herrn Abg. Bachmann nur versichern, daß sein Wüunsh nach Möglichkeit erfüllt werden soll; ih denke, daß damit auch der Herr Abg. Bach- mann sich einverstanden erklären wird.

Alsdann folgt die Verlesung nachstchender Jnter pellation der Abgg. von Knapp (nl.) und Genossen: i

„Welche Maßregeln gedenkt die Königliche Staatéregierung infolge der durh eine Verwechslung der Personen herbeigeführten Verhaftung eines durchaus un esholtenen Elberfelder Bürgers, des Kaufmanns G. Kuhlenkampf, zu treffen, um dem unschuldig Verhafteten Gen Ans für ‘die erlittene Unbill zu verschaffen und im Interesse der allgemeinen Rechts-

ficherheit ähnliche Vorfälle für die Zukunst möglichst zu verhüten? Nachdem der Justiz-Minister Dr. Schönstedt sih zur sofortigen Beantwortung der Jnterpellation bereit erklärt hat, begründet diese l P Abg. On Knapp: Herr Kuhlenkampf hat eine Beschwerde bei dem Minister eingereiht und mi gebeten, seine Sache hier zu ver- treten. Ich thue es, um damit der Oeffentlichkeit einen Dienst zu leisten. Jch motiviere die Interpellation an der Hand der mündlichen Mittheilungen des Betheiligten. Wegen Entwendung einiger kleinen Sachen im Gesammtwerthe von 10 # im März 1900 wurde ein ge- wisser Keulenkamp gesucht. Des ähnlihen Namens halber wurde der Kaufmann Kuhlenkampf in Elberfeld, der einer angesehenen Familie angehört und sich als Vertreter der Badischen Anilin- und Sodafabrik in gesicherter Stellung befindet, vernommen. Er wußte den Verdacht natürlich sofort zu entkräften ; er war nie in Neu-Ruppin, wo die Dieb- stähle begangen sind, gewesen, und \chließlich war Keulenkamp nicht Kuhlenkampf. Am 2. Januar aber, als Herr Kuhlenkampf infolge einer Sehnenzerrung am Fuße das Zimmer hütete, erschienen zwei Geheim- volizisten, um Hausfuhung nach zwei der gestoblenen Gegenstände zu halten. Sie wurden natürli niht gefunden, „die Beamten führten ihn aber nach dem Amtsgericht; auf seinen Wunsch hielt unter- wegs der Wagen vor seinem Komtor, damit er seinen Sozius ver- ständigen tonnte. Der Amtsrichter, der gerade im Begriff war, in der Mittagsstunde das Lokal zu verlassen, nahm in Gegen- wart seiner Gemahlin, die ihn abholte, nur ein kurzes Ver- hör vor. Es ergab keine Verdacht8gründe, und Herr Kuhlenkampf sollte freigelassen werden, wenn er sein Alibi im März 1900 nach- wiese. Es sollte an die von ihm vertretene Firma in Ludwigshafen deveschiert werden, und da ihn im Amtégebäude niemand überwachen konnte, wurde er in das Arresthaus geführt. Es lag doch kein todes- würdiges Verbrehen vor, und ein Blick in die Akten der Unter- suchung bâtte hingereiht, um den Verdacht zu beseitigen. Der Amts- richter hat ihm gesagt, er könne sh im Arresihaus auf eigene Kosten verpflegen, und verwies ihn auf den Weg der Beschwerde. Hätte der Untersuhungsrichter den Gefängniß - Inspektor über den Zustand des Herrn Kuhblenkampf verständigt, so wäre diesem die s{machvolle Bebandlung im Arresthause erspart worden. aber wurden mit ihm die für Untersuhungsgefangene vor- geschriebenen Prozeduren vorgenommen. In Gegenwart von vier anderen Sträflingen muyte er sch entkleiden und sollte gebadet werden. Auf seinen lebhaften Protest wurde ihm diese Prozedur zwar erlassen, | aber er mußte doch die für Sträflinge bestimmten Unterkleider und Strümvfe anziehen und wurde dann vier Treppen hoch bis unter das Dach gejagt; und zur Beschaffung des Bettzeuges wurde er dann nochmals vier Treypen hinunter und hinauf geführt. Dann erst wurde er dem Inspiktor des Hauses vorgeführt. Sih aus einer MWirtbschaft Speisen zu beschaffen, wurde ihm verweigert, und er hatte

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der Sache selbst die bisber aufgetretcnen | | materiellen Inbalt

Jch beschränke mich in der Bezntwortung H. welcher

h in Kraft treten foll, ! beruht auf der Thatsache, daß es sich um die gesebliche Sanktionietung | der gar feine wirthschaftlichen Vorbereitungen erfordert. seit Jabren auf der Insel, es s wahr unter der Bezcich- cs für wünschenêwerth, baß dieser immerhin eiwas anormale Zusiand, der unterliegen fTönnle, - jo bald wie méglih, aufhört, daß also so bald wie möglich das Gericht | i ait mebr die ron ter bestedenten gesetlichen Loge abrreichente Firma führt, sondern daß es sofort zeichnen kann als Amtsgericht zu Wester- Selbsivérständlih wird im Wege der Justizverwaltung dafür Vorsorge getroffen werden müssen, daß diejenigen Unzuträglichleiten, mit deren Möglichkeit der Herr Abg. Kirsch reibnet, nicht eintreten. Das wird in ter Weise geschehen, daß rechtzeitig, bevor das Gesey publiziert wird, tos Amtgerikt im Verwaltunginrage angewicien

den ganzen Tag keine Verpflegung. Auf seine wiederholte Frage, ob | nicht schon eine Antwort aus Ludwigshafen da sei, wurde ihm ge-

sagt : „Wir wollen Sie schon telegraphieren lehren", „wir werden | Sie {on fkirre kricgen.“ Die anderen Sträflioge hatten ihr

Gaudium an dem Unglücklichen und trieben ihren Spott mit ibm. | Einer der Sträflinge sagte: „Du, lieber Freund, kannst unter uns | nur gestehen, Du hast cs ja do gethan.“ Erst um 7 Uhr \{lug die | Stunde der Grlösung. Wakhrscheinlih war die Anfrage vom Amts- | rihter auch um cinige Stunden vers{lcppt worden. Als Herr

Kublenkampf, da cin Fuß ges{hwcllen war, um einen Wagen ersuchte,

wurde ibm gesagt, er sei auf dem Herwege tranêportfähig gewesen, er

könne auch dis zur Straßenbahn geben. Der Hafibefehl, der Kublen-

kampf wie cin Blitstrahl traf, erinnert an die lottroes do cachet.

Jedenfal!s bätte es in der Macbtbefugniß des Untersuhungsrichters

aclegen, die Bervrachung des Kublenkampvf in anderer Weise zu sichern, | als durch die sofortige Verhaftung. Diese Vorgänge sind cine Folge ¡ weniger des Svstems als der seit Jahren vorhandenen Zustände im | Gefängniswesen: einer übel angebrachten Sparsamkeit frübcrer Zeiten, | die der Justizverwaltung und dem Ministerium des Innern die j Mittel versagte, neue Banten und Erweiterungen von Gerichts- | gebäuden und Gefängnissen vormnehmen. Die Havuptschuld liegt in cinem Mangel an Material der Unterbeamten, die sich nicht immer | aus dem zuverlässigen Stand der Militäcanwärter rekrutieren, sondern | aus Zivilkreisen, die nit immer die volle moralishe Garantie bieten Der vorgetragene Fall ist nicht alleinsiebend. Mir ift ein Schreiben vom 14. Januar zugegangen, dessen Absender mich ersucht, auch seinen Fall bier zur Sprache zu bringen. Derselbe ist auf Grund eines Haft- befebls des Staatsanwalts in Elberfeld verhaftet worden, weil er | einem Uhrmacher Goldwaaren nach und nah entwendet habe, troydem

er Kremer und nicht Crämer beißt, wie der cigentlib Schuldige beißen soll. Dieser Fall unterscheitet sich von dem Falle Kublenkampf dadur, daf der Inhaftierte mit einer Kette um das rechte Hand- gelenkt am hellen Tage wu Fuß un Untersuchungsrichter agcführi wutde Der Inhaftierte verlangle, dem Bestoblenen gegenüber geilellt zu werden, und wurde nah kurzem Verhör entlassen, weil cine Verwechselung herausstellte. Der Unatersuchungörichter hat ibm auf sein Ersuchen bescheinigt, daß eine Namentverwccselung

vorlag, ihm aber einé Erstattung der Kosten verweigert, er nicht wisse, wer für die ungerechtsertigte Verhaftung veranfiwortlich sei. Zugleich hat er sein Bedauern über den Mfg aubgéedrücki. Das ift ja ganz forreft von seiten des Untersuchungörichters en, aber

nicht im Siane und nah den Wünschen des Publikums. Von gewisser Seite i der Vorwurf erhoben worten, der vorliegende

wegen cines gemeinen Mannes weniger Aufschens gemacht hätte. Jch protestiere dagegen ganz entschieden, ih würde hier mit leiher Wärme die Interessen des geringsten Arbeiters - vertreten. Es ist die {chönste Aufgabe des Parlaments, dem Bedrückten wieder zu seinem Recht zu verhelfen. Uebrigens. vertrete ich hier nicht nur eine Person, sondern das tiefgekränkte Rechtsgefühl weiterèr Kreife. Diese Fälle zeigen, daß auch höchstangesehene Staatsbebörden und der -SJuristenstand irren kann, und daß man Richtern und Staatéanwälten heute zurufen möchte: videant consules. hoffe und erwarte von der Staatsregierung, daß sie aus Anlaß dieses Fale für die Abstellung unnöthiger Härten in der Behandlung der ntersuchungs- efangenen, für die Erweiterung der Gefängnisse und H die Ver- 19 erung des vorhandenen Unterbeamtenpersonals Fürsorge treffe Sie werden sih boffentlich meinem Wunsche anschließen, daß beiden zu Unrecht verhafteten Perscnen volle Genugthuung zu theil werde, und daß die Regierung im Interesse der öffentlichen allgemeinen Siebit Maßnahmen ergreife, um für die Folge ähnliche Nechts- verirrungen zu vermeiden.

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Ich hätte gewünscht, daß der Herr Abg- von Knapp bei der Begründung feiner Interpellation den Fall’ Kremer noch nicht bineingezogen hätte, der unmittelbar mit dem Falle Rulen- kampf nichts zu thun hat. Es würde fi vielleiht Gelegenheit ge- geben haben, in der voraus\ihtlich ohnedies eintretenden Besprehung auch diesen Fall zur Sprache zu bringen, wenn aus ihm allgemeine Schlüsse gezogen werden sollen. Aber eigentlih gehört er nicht in den Rahmen der Interpellation hinein. Der Abg. von Knapp bat die Güte gehabt, mir vor drei Tagen auch von diesem Falle

Kenntniß zu geben, und ih habe mi selbstyerständlich sofort darüber zu informieren gesucht. Die Akten find mir aber soeben erst von Elberfeld zugegangen, und. ih habe,

da ih meine Aufmerksamkeit den Ausführungen des Herrn von Knapp nit entziehen wollte, niht die Möglichkeit gehabt, mich aus diesen ziemli dicken Akten zu informieren. Jch glaube aber, ohne weiteres annehmen zu können, daß der Fall fo gelegen hat, wie der Herr Abg. von Knapp uns an der Hand der von ihm verlesenen ges richtlichen Verfügung dargestellt hat. Danah war wegen eines in Elberfeld bei einem Uhrmacher verübten Diebstahls ein von dem Ve- stohlenen verdächtigter Gehilfe, Namens Cremer ob mit G oder K und mit à oder e weiß ih nit bezihtigt, über den Aufenthalt dieses Cremer, welcher sich angeblih von Elberfeld nah Düsseldorf entfernt batte, wurde bei der Polizeibehörde in Düsseldorf um Aus- kunft ersucht, und diese Auskunft ging dahin, der gesuchte 2. Cremek habe \ich im Februar nah Wickrath abgemeldet. Nun hat der Herr Staatsanwalt in Elberfeld geglaubt, niht ohne weiteres annehmen zu dürfen, daß es sih hier um zwei verschiedene Personen handele. Es ist auch mögli, daß ihm die verschiedene Schreibweise des Namens entgangen ist. Er hat also an den Untersuchungstichter

es war {on die Voruntersuhung cingeleitet das (Ersuchen ge- stellt, diesen Cremer in Wickrath verhaften zu lassen. Das ist ge \chehen; er ist nach Elberfeld hinbefördert, zunächst ins Gefängniß abgeliefert, bald nacher dem Nichter vorgeführt, der, nachdem er ihn verhört hatte, sih. überzeugte, daß hier ein Irrthum, eine Verwechselung vorlag, thn sofort entlassen hat. Ich glaube kaum, daß aus diesem Falle gegen die be- theiligten Iustizbehörden erheblihe Vorwürfe hergeleitet werden können Derartige kleine Unterschiede in der Schreibweise des Namens sind viel zu häufig, als daß dadur tie Polizeibehörde und die Straf- verfolgungsbehörde sch ohne weiteres bestimmen lafsen könnte, deu Träger cines solWen Namens, der denselben vielleiht mit kleinen Ab- weihungen s{hreibt, deshalb allein außer Betracht zu lassen.

Nun, meine Herren, ich verlasse diesen Fall, um zu der Hauptsache über zugehen. Die Vorgänge, welche den Anlaß und den Gegenftand der Jnter- vellation des Herrn Abg. von Knapp bilden, sind mir von demselben am vorigen Donnerstag, glaube ih, mitgetheilt worden, und zwar unter Ueber- reihung ciner Nummer der Elberfelder Zeitung, die diesen Vorfall bebandelt unter der sensationellen Ueberschrift: „Leben wir wirklich in einem Necbtsstaat?* (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Mir war die Sabe ganz unbekannt; ih habe aber ganz selbst- verständlich sofort, und zwar telegraphisch, nah Elberfeld und nah Neuruppin verfügt, daß über die Sache zu berichten sei, und zwar unter Einforderung der Akten. Diese Berichte und die Akten sind mir zugegangen. Es ist mir inzwishen auch eine Beschwerde des Herrn Kulenkampff-Elberfeld, des Opfers der ganzen Angelegenheit, zugegangen, die sih im wesentlichen mit den Ausführungen det Artik ls der Elberfelder Zeitung deckt, der also wahrscheinlih aud unmittelbar auf den Herrn zurückzuführen scin wird.

Nun muß ih zunächst bitten, daß Sie mir gestatten, anu tee: Hand der Akten den wirklichen Sachverhalt festzustellen, der doch in niht unwesentlichen Punkten von der von H. von Knarp in gutem

Glauben übernommenen Sachdarstellung der „Elberfelder Zeitung“ abrocicht. Am 23. März 1900 wurde der Polizeibehörde in Nenruvvin die

Anzeige gemacht, daß cin unbekannter Mann, der \ich Kulenkamp ge | nannt, erflärt habe, er wolle zu ciner S{wesler nab Bremen reisen, bei einer Reihe angeschener cinzelstehender Damen eingefunden batte mit der Bitte um Unterslützurg. Er hatte diesen Damen cinen Empfeblungsbrief ciner Frau Pastor Buchholz in Neuruppin selbsi vorgezeigt, in dem diese ihre Freundinnen und Bekannten den Vor zeiger zu ciner Untersilizurg empfahl. Meine Herren, auf Grund | dieser Bitte baben scchs dieser Damen \ih bereit finden lassen, dem Mann eine Unterfiüyung zu geben; eine sicbente Dame bat ihn ab- gewiesen, und dabei ist der Mensch ziemlih ungebührlih gewordea

und

Er war belleidet mit einem {waren Sc({lapvhut und einem grauen Havelock Sehr bald nachher slellle sid heraus, daß die Frau Paslsor Buchholz niecmandem cinen

solchen Empfehlungsöbrief gegeben habe, daß man es alio mit cinem Betrüger, einem Hochstapler zu thun habe, der das gute Herz dieser Damen unter falscher Verspiegelung und unter Vorzeigung eines g fälshten Briefes benutzt hatte, sich Reisemittel zu verschaffen. Von cinem Diebstahl ift in der ganzen Sache garnicht die Mede, sondern es handelt sich um 6 volleadete und cinen versuchlen Betrugsjall. Die sofort angestellten polizeillhen Ermittelungen nab dem Verbleib dieses Menschen, der si niht Keulenkamp ih will das glei wiederholen —, sondern Kulenkamp gerannt hatte der Name Keulepkamp kommt in den ganzen Akten nicht vor —, blieben erfolglos.

(Schluß in der Dritten Beilage.)

Fall sei übertrieben und aufgebausht worden, weil et tim tine Persca aus héberen handele, während man

zum Deutschen Reichs-

2 f,

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Infolge dessen gab die Polizeibehörde die Sache an den Amtsanwalt in Neuruppin ab, zu dessen Zuständigkeit die Sache gehörte, da es fich im Ganzen nur um Beträge von etwa 11 ( handelte. Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts is mit der ganzen Sache nicht befaßt gewesen; insofern lag ein Irrthum in der Elberfelder Zeitung vor. Der Amtsanwalt war, wohl nicht ohne Grund, der Ansicht, daß es sich hier um einen gemeingefährlihen Schwindler handele, der das Geschäft anderswo mit gleichem oder besserem Erfolge fort- seßen möchte, und gegen den deshalb mit allen zulässigen Mitteln vorzugehen fei. Gr beantragte deshalb bei dem zuständigen Amts- gericht Haftbeschluß und Erlaß eines Steckbriefs. Das Amtsgericht gab diesem Antrag nah, erließ einen Steckbrief durch zahlreiche Zeitungen und fügte demselben ein Signalement bei, tem selbstver- ständlich nur die Beschreibung der betrogenen Damen zu Grunde lag. In dem Signalement war gesagt:

Alter : ca. 25 Jahre; Größe: ca. 1,70; Statur: \{mähtig ; Haar: dunkel; Bart : dunkler Schnurrbart ; Augen: dunkel ; Kleidung : dunkelgrauer Pelerinenmantel und Schlapphut.

Meine Herren, dieser Steckbrief ist in einer Reihe von Zeitungen veröffentlicht worden, auch im Central-Polizeiblatt, ohne allen Erfolg. Der Amtsanwalt in Neu-Nuppin, den diese Erfolglosigkeit natürlich sehr betrübte, beantragte nah Jahresfrist eine Erneuerung des Stek- briefes. (Zuruf des Abg. Dr. Friedberg: Alles um 11 4!) Alles um einen Shwindler, der in sechs Fällen alleinstehende Damen be- trogen, sich zugleih ungebührlich benommen und dadur die Möglich- keit zu erkennen gegeben hatte, daß er ein Mann sei, dem die Polizei alle Aufmerksamkeit zu schenken niht nur berechtigt, sondern auch ver- vflichtet ist. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, auch der zweite Stekbrief blieb ohne allen Erfolg, bis am 24. Oktober 1901 der Polizeisergeant Nr. 19 in Elberfeld seiner vorgeseßten Behörde meldete, und zwar unter Beifügung einer Abschrift des Stekbriefes:

Der Vorgenannte i} seit dem 27. d. M. Kipdorfstraße Nr. 7 bei Vogelsang gemeldet.

Es ift daraufhin, scheinbar sofort, eine polizeiliche Vernehmung dieses Herrn, des Herrn Kulenkampf, mit dem wir es beute zu thun haben, erfolgt, und die Polizei registriert infolge dessen :

Der hier Kipdorf 7 wohnende Gottlieb Kulenkampff, geboren 26. Juli 1878 zu Bremen, will niht identisch sein. K. H. der Polizeiverwaltung vorzulegen.

(Lachen links.)

Die Polizeiverwaltung in Elberfeld {ickt die Sache ans Amts- geriht in Neuruppin zur Kenntniß und Aeußerung, ob der genannte Kulenkampff in Betracht komme. Der Amtsanwalt \{ickt die Sache zurück an die Polizeiverwaltung in Elberfeld mit dem Bemerken: Es bedürfe do der näheren Feststellung, ob Identität vorliege; Zeit und Ort der Geburt des Gesuhten seien in Neuruppin nicht bekannt geworden, er habe dort erzählt, er wolle wieder nah Bremen zu seiner Schwester. Da der dort ermittelte Kulenkampff Bremen als Geburts ort angiebt und das wirklihe Alter mit den biesigen Schäßungen äberecinstimmt, 25 Jahre war die Schäßung der Damen gewesen

so möchte ih zunächst ersuchen, festzustellen, ob die durch den Steck- brief bekannte Personenbeschreibung auf den Kublenkampff pvakt. Vielleiht wäre es auh mögli, eine Photographie von ihm zu bes» frommen. Zur Sicherheit möchte ih auf jeden Fall bitten, eine sorgfältige Personenbeschreibung von dem Kublenkamvf nebmen.“

Nun, meine Herren, katte gleihzeig ter Amtsanwalt in Neu- ruppin fih auch nach Bremen gewandt mit dem Ersuchen an die dortige Polizei- Direktion um Auskunft über dort bekannte Bestrafungen des am 26. Juli 1876 zu Bremen geborenen Gottlieb Kublenkamvf. Darauf ist registriert :

Vorakten niht vorhanden; Bestrafungen des Kublenkzmpf sind dier niht bekannt geworden. Ergebenst zurück.

Zn Bremen war also au nichts geschehen um cinen etwaigen Irr

thum der Neuruppiner Bebörde aufklären (Zuruf links: was

ollten sie denn machen?!)

Die Polizeibehörde in Elberfeld nahm nun ein Signalement tes

aufzus

Lulenkampf in Kipdorf 7 vor. Das lautet Kublenkampf, Gottlieb; Geburttort: Bremen: Kaufmann; Ge- durtstag: 26. Juli 76; timmt also mit den 25 Jahren Größe: 1,72 die Beschreibung lautete auf ca. 1,70 Vaare : dunkelblond; u. f, w., die anderen Dinge kommen wohl nicht in Betracht. (Zuruf:

D ja!) Augen: braun:

ih werde aleih nachsehen, wie die Augen des Schwindlers von den Damen bezeichnet worden sind auh dunfelbraun! Also, meine Verten, die Beschreibung slimmt in ciner Reibe von wesentlichen Punkten zit dem Signalement des Steckbricses überein. Die Polizeibehörde datte sich auch eine Photographie verschafft, wie, weiß ih nicht, und \Hickte nunmehr das von ihr aufgenommene Signalement mit der Photographie an die Amtsanwaltschaft in Neu-Ruppin mit dem Be merken, „sie vermuthe, daß Kublenkamvf identish sei“. Abgeschen 2on der sprachlichen Präzision dieses Autdrucks, war doch eine solche Antfunft nicht gerade geeignet, bei den Behörden in Neu-Ruppin die Annahme zu rechtfertigen, daß sie auf falscher Fährte seien. Die agesandte Photographie wurde den sichen Damen in Neu-Rupbin ¡ut Refognition vorgelegt ; keine der Damen konnte darin mit Be- Ammtiheit ten verfolgten Schwindler wiedererkennen. (Hört! bört!) rei der Damen erklärten aber, er könne es wohl gewesen sein [Veiterteit.)

Nun, meine Herren, war der Amisanwalt der Ansicht, es Aiede nichts anderes übrig, als dem Manne in Elberfeld ernst auf den Leib u rücken, und er stellte den Antrag,

Dritte Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 21. Januar

die Festnahme des in Elberfeld aufhältlihen Gottlieb Kulenkampfff der allem Anschein nach der hier gesuchte Betrüger sei und auch von seiten des betreffenden Polizeikommissars für identisch gehalten werde, anordnen, auch gleichzeitig seine sofortige Herschaffung ver- anlafsen zu wollen. Dringend wünschenswerth erscheine es auch, eine Nachsuchung stattfinden zu lassen, ob der Kulenkampff im Be- siße eines grauen Pelerinenmantels und eines Schlapphutes sei, und diese mit mit herüberschaffen zu lassen. Der zuständige Richter in Neu-Nuppin wie ih bemerken will, ein junger Assessor glaubte diesem Antrag nicht entgegentreten zu dürfen. Er. schrieb also an das Amtsgericht zu Elberfeld mit dem Erfuchen, den dort nah der und der Aktenstelle \ih aufhaltenden Gottlieb Kulenkampff festnehmen zu lassen und eine Nachsuchung nach dem grauen Pelerinenmantel und dem Schlapphut vornehmen zu wollen. Zugleich, heißt es dann weiter ersuchen wir um verantwortlihe Vernehmung des Beschuldigten. Falls er sein Alibi für März 1900 bezw. seine Nichtidentität nicht nachzuweisen vermag, bitten wir, ihn in das hiesige Gerichts gefängniß überführen zu lassen.

Nun fängt das Unglück an. Der mit der Bearbeitung der Straf- sachen in Elberfeld betraute Amtsrichter ersuchte die Polizei, eine Durchsuchung in der Wohnung des Kuhlenkampf vornehmen und ihn verhaften zu lassen. Das geschieht am 2. Januar 1902, und Mittags gegen #2 Uhr wird durch Polizeibeamte dem Amtsgericht dieser Herr Kuhlenkampf vorgeführt mit dem Bemerken, daß die Haus\suhung nah den bezeihneten Bekleidungésstücken ohne Erfolg geblieben sei. Ich wiederhole, es war um 42 Uhr Mitbags. Der zuständige Amtsrichter war an der Gerichtsstelle nicht mehr anwesend, er hatte sich {on entfernt. Dagegen war noch anwesend ein Amtsrichter Dr. Gerken, der in Begriffe war, mit seiner Gemahlin, die gekommen war, um ihn abzuholen, auch nach Hause zu gehen. Ihm wurden durch den Sekretär die Akten vorgelegt mit der Frage, ob er bereit sei, den zu- ständigen Richter zu vertreten und den vorgeführten Herrn zu ver- nehmen. Er erklärt ih sofort dazu bereit. Die Akten kannte er niht, war also niht darauf gefaßt, daß besondere Zweifel be- züglich der Identität vorlägen. Er ließ also den Herrn vorführen und ge- stattete, daß seine Gattin in dem Zimmer blieb, weil in dem an- stoßenden Zimmer alle Fenster offen gestanden hätten und er seine Frau nicht der Gefahr einer Erkältung hätte ausfetzen wollen. Er legte dem Herrn Kulenkampff den Haftbefehl vor, in welchem diese sechs Betrugéfälle mit Namen und Gegenstand speziell aufgeführt waren, und ebenso der des versuhten Betrugs, vernahm ihn zur Sache, nahm ein Protokoll über seine Personalien auf, und demnächst ist folgende Erklärung des Herrn Kublenkampf zur Sache protokolliert worden :

Ich bestreite entschieden die mir zur Last gelegten Strafthaten. Ich bin nie in Neu-Ruppin oder Umgegend gewesen; ih bin seit dem 1. Januar 1899 bis 26. Mai 1900 stets in der Badischen Anilin- und Sodafabrik in Ludwigshafen am Rbein zu meiner Aus- bildung als Reisender beschäftigt gewesen. Eine telegraphische An- frage daselbst wird die Nichtigkeit meiner Angabe bestätigen. Auf andere Weise kann ih augenblicklichß mein Alibi für März 1900 bezw. meine Nichtidentität mit der in dem Haftbefehl bezeichneten Person nicht nachweisen. (Unruhe.) Meine Herren, der Amtsrichter hat amtlih erklärt, daß er den ibm vorgeführten, ihm sowohl nah seiner Person wie nah seiner Stellung und nah seinen gesellschaftlichen Beziehungen gänzli unbekannten Herrn mit aller Rücltsicht behandelt habe; er habe ihm aus eigenem Antriebe, weil er \{heinbar fußleidend wat, einen Stubl angeboten,

von dem aber der Herr keinen Gebrauch gemacht babe, und babe ihm | in wenn Sie sih nit anders legitimieren können, |

dann gesagt: „Ja, bleibt uns nichts anderes übrig, als in Mannkeim telegrapbisch an- zufragen, ob Sie in der That im März 1900 unaudsgesett dort an- wesend gewesen sind. Ich bin gern bereit, Ihnen das zu vermitteln.“

Nachdem der Herr Kulenkampff das acceptiert und 10.4 devoniert hatte, wurde das Telegramm von dem Amttêrichter diktiert und als dringendes Telegramm mit bezablter Rückantwort nach Mannheim abgeschickt.

Nan fragte es sih, was weiter mit dem Herrn zu geschehen habe. Der Amtsrichter ist der Ansicht gewesen, er könne den Herrn doch nicht selber bewachen, bis die Rückantwort komme, und es bleibe ibm nichts weiter übrig, als den Herrn in das Arresthaus bringen zu laffen, weil eine andere Bewachung niht wobl möglich war. Der Herr habe ihm gesagt, er hätte seit dem ersien Frübstück nichts genossen, sein Fuß \{merze ibn, und er wünsche deshalb einen Arzt Der Amtsrichter versichert, daß er infolge dessen den vorfübrenden Polizeibeamten angewiesen habe, im Arresthause dafür zu sorgen, dak dem Manne gleich eine Mahlzeit verabfolgt und daß, wenn nötbig, ein Arzt herbeigeholt

werde. So iffst der Mann iîn tas Arresthaus abgeführt worden, und der Amtsrichter if nun- mehr mit seiner Frau noch Hause gegangen: er hatte an geordnet, daß, wenn die Antwort auf das Telegramm käme,

man zunächst zu dem zusländigen Amtdörichter geben müsse seine Zuständigkeit hatle ja aufgehört und nur, wenn dieser wicder nicht zu finden sei, wieder zu ihm kommen möge; er hat es also aub da an aller Bereitwilligkeit nicht fehlen lassen

Meine Herren, das Antworttelegramm ist nah dem darauf be findlichen Präsentationëvermerk um 4 Uhr 20 Minuten angekommen Es lautete

Nach unseren Aufzeichnungen war Angefragter im ganzen Monat März 1900 beständig hier beschäftigt Anilinfabrif

Mit diesem Telegramm ist dexr betreffende Bureaubeamte oder ein Gerichisdiener zunächst zu dem zuständigen Amtsrichter. der wieder nicht zu fiaden war, und dann zu dem Amisrichter He. Gerken ge- gangen; der - hat darauf verfügt: „Kuhlenkampf ift sofort 11 eut lassen* und dann „vorzulegen dem Kollegen“

Dann if wenigstens ergeben die Akten nicht das Gegentheil

1902.

dieser Auftrag sofort erfüllt worden; aber wenn man die Ent- fernungen in Elberfeld kennt, wird es nicht auffällig sein, daß die Gefängnißverwaltung erst nah 6 Uhr in den Besitz der Freilassungs- ordre gekommen ist.

Ich will hierbei noch bemerken, daß die Angabe des Herrn Kulen- kampf, es sei ihm von dem Richter, nachdem er ihm den Haftbefehl von Neu-Ruppin mitgetheilt hatte, gesagt worden, es stehe ihm natürlich das Beschwerderecht zu, er werde davon aber wohl feinen GebrauÞh mahen eine Grfklärung , die so aus- gelegt werden fönnte, als wenn der Amtsrichter selbs ein bôses Gewissen gehabt und deshalb hätte bitten mögen, man möge sih nicht über seine Verfügung bes{weren —, daß diese Angabe nah der amtlichen Erklärung des Richters wohl zweifellos auf einem Mißverständniß beruht. Der Amtsrichter hat erklärt, daß er dem Kulenkampff gesagt habe: Sie haben das Beschwerderecht gegen diesen Beschluß, wenn aber das Telegramm von Mannheim Ihre Angaben bestätigt, daß Sie im März 1900 dort gewesen find, dann werden Sie zu einer Beschwerde ja gar keinen Anlaß mehr haben. Das ist also doch etwas ganz Anderes. Ebenso will nicht, wie in den Zeitungs- berichten steht, der Amtsrichter dem Herrn gesagt haben: Sie haben eben Pech! —, sondern er will ihm gesagt haben: „Ja, wenn das alles richtig ist, was Sié mir gesagt haben, dann haben Sie in der That Pech!“ Und das ist rihtig! (Heiterkeit)

Nun, meine Herren, ist der Herr in das Gefängniß gebracht worden. Ueber die Vorgänge dort vermag ich Auskunft nicht zu geben. Der Herr Minister des Innern wird dazu bereit sein; denn die Gefängnisse in der Rheinprovinz \tehen bekanntlih fast aus- \{ließlich unter dem Ministerium des Innern und nicht unter der Justizverwaltung.

Wenn ih nun so den aktenmäßigen Sachverhalt dargestellt habe, so kann ich an der Hand des Artikels der „Elberfelder Zeitung“ nur nochmals auf die Unrichtigkeiten derselben aufmerksam machen. Also ein „Keulenkampf“ kommt überbaupt niht vor, fondern nur ein Kulenkamp. Daß bei seiner Vernehmung vor zwei Monaten Herr Kulenkampf der Kriminalpolizei mit Leichtigkeit nachgewiesen habe, daß er der gesuhte Gauner nicht sei, dem widerspricht die spätere Auskunft der Polizeibehörde, „er scheine identisch zu sein“. Die Staatsanwalt- ‘chaft ist bei der ganzen Sache garnicht betheiligt gewesen. Ob die vorführenden Polizeibeamten dem Amtsrichter, wie in dem Artikel be- hauptet ift, erklärt baben, sie selbst seien überzeugt, daß Kuhlenkampf der Gesuchte nicht sei, darüber vermag ich Ihnen eine Auskunft nicht zu geben.

Die Vernehmung des Herrn Kulenkampff im Beisein seiner Frau ist in Richtigkeit. Die Entschuldigung des Amts«ichters dafür erkenne ih niht an. Er hatte kein Recht, die Dame im Zimmer zu be- halten während der Vernehmung. Die Verhandlungen der Ermittelungs- richter wie der Untersuhungsrichter sind geheime. Jede Anwesenheit fremder Personen ist dabei ausges{lossen. Aber, meine Herren, eine Kapital- sache ist das eigentlih nicht. Es hat auch wobl den Herrn kaum gestört und ihn nicht gehindert, alle sahdienlichen Angaben zu machen. Wenn der Amtérichter dem Herrn Kulenkampff erklärt batte, er würde als Untersuhungsgefangener eine eigene Zelle baben und si selbst be- fêstigen können, dann ift er viclleibht mit den konkreten Verhältnissen im Gefängniß weniger bekannt gewesen und von der Voraussetzung ausgegangen, daß dort nach den Normalvorschriften verfahren werten würde und verfahren werden könne.

Nun, meine Herren, wenn ih mich zur Kritik der vorgetragenen Vorgänge wende, so bin ih der Ansicht, daß bis zu dem Augenblick, wo die Requisition von Neu-Ruppin nach Elberfeld erging, die Sache volifommen korrekt behandelt worden ift. Jh glaube nit, daß jemand n diesem Hause der Polizeibehörde, dem Amtéanwalt und dem Amtsgericht

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daraus einen Vorwurf machen wird, wenn gegen einen soldben Scbwindler

in Steckbricf erlassen worden ist, und wenn alles geschieht, umeines solchen Menschen habhaft zu werden. Das Bedenkliche fängt für mich in dem Augenblick an, wo nah der Auskunft von Elberfeld, daß dieser Derr nicht „identish* sein wolle, wenngleih der Polizeibeamte ver- mutdbete, er sei „idenlish*, daß da die Amtsanwaltschaft und der Richter in Neu-Ruppin sofort dazu übergingen, nah Elberfeld eine Vaftrequisition zu erlassen. Nah meiner Meinung wäre es na den vorliegenden Umständen durchaus angezeigt gewesen, daß man zunächst etwas cingebendere Ermittelungen über den dort ermittelten Kbulenkampff angestellt bâtte (sehr richtig !), daß man vielleicht doß Amtsgericht in Elber- feld ersucht bätte, den Herrn vorzuladen und zu vernehmen, und wenn aus

dieser Vernebmung ein starker Verdacht sich ercäbe, dak er mit dem Schwindler identish sei, dann ihn zu verhaften und zur Rekognitiona

nah Neu-Ruppin vorzuführen. Das isl zu meinem Bedauern nit geschehen. Jch sehe darin cinen Uebereifer der bethciligten Beamten, bei dem jungen Richter auf dem Mangel an Erfahrung berubend, einen Uebereifer, den ih bedaure

Was nun den Amtsrithter in Elberfeld angeht es war ui der Instruktionsrichter oter nah heutiger Geseyetsprahe der Unter- suchungörihter der nur beim Landgericht angestellt ifi, sondern ein Amtsrichter, dem die Sache selbsi unbekannt war tem iede Kenntniß

der Person und seiner besondern Verhältnisse abging so hat dieser Herr erklärt: einmal, daß der Unterschied der S@ehreibwelle des Namens Kulenkamp und Kulenkampf für ibn nikt habe bestimmend sein können, den Mann gehen zu lassen, weil derartige fleine Verschiedenheiten -in der Schreibweise etwas Alliäglihes find. Meine Herren, ih gehe weiter: der Amisrichter in

Elberfeld durfte aus diejem Grunde den verhafteten Kublenkampf garnicht gehen lassen; denn der an ihn gestellle Antrag ging dabin, nicht cinen unbekannten Kublenkamp zu verhaften. sondern den iu Kivtorf wohnenden Herrn Kublenkampf. Er war also garnicht in der Lage, aus diesem Erunde irgend ein Bedenken herzuleiten, sondern dieses Bedenken zu brüfen wäre Sache des Riebters und Amitanwalies in New-Rupdin gewesen

Nun weiten, die andete Voraussehong, unter der er nah dem Ersuchen des Amtsörichters in New-Ruppin den Mann nicht festhalten solle. war die, daß der Herr sein Allli für den März 1900 nas-