1902 / 20 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Jan 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Diäten follen eine Verfassungsänderung bedeuten. denn mit der Verlängerung der latu einer eminenten Verfassungsänderung? Da haben Sie (rechts) keine Beklemmung gehabt. wissen js, der Kanzler war zuerst für Diäten und hat erst einem anderen Willen nachgegeben, welcher gie: Den Herren, den Leuten oder Männern au noch Diäten ? Im Jahre 1884 wurde die Gültigkeit der Freifahrkarten einfach dnET En ederstrih des ürsten Bismarck eingeshränkt, dem es unbequem war, daß die

erliner Abgeordneten und vielleicht die Sozialdemokraten agitatorish durch das Land reisten. Ursprünglih hatte man die freie Fahrt in die Verfassung hineinshreiben wollen, und das unterblieb nur, weil es als selbstverständlich galt. Das anderweitige Wahlreglement will der Kanzler als éinschneidende Aenderung nit zugestehen. Der An- trag Rickert is jeßt 22 Jahre alt, und noch immer haben \ich die verbündeten Regierungen, haben sih vier Reichskanzler nicht über die Tragweite dieses Antrags orientieren können! ögen sie doch sagen, was sie im einzelnen an diesem Vorschlag auszusehen haben! Wir wollen einheitliche ‘ben der Stimmzettel; die verschiedene Form und altung dient ja e en zur Kennzeihnung, die vermieden werden foll. Jedenfalls haben wir es dem erfreulichen Vorgehen des Dr. Barth zu danken, daß wir heute endli einmal über unsere Jnitiativanträge sprechen können in Gegenwart des Bundesraths und des Reichskanzlers, ine sie uns heute sogar ausnahmsweise einmal haben Rede stehen müssen.

Reichskanzler Graf von Bülow:

Ich habe mir das Wort nur zu einer kurzen Nichtigstellung erbeten gegenüber dem Herrn Abg. Dasbach, der gemeint hat, es würde die Annahme des Jnitiativantrages des Reichstages auf Gewährung von Diäten keine Verfassungsänderung bedeuten. Es mag, wie ih vorhin schon gesagt habe, eine offene Frage sein, ob es zweckmäßig ist oder nicht, ob es politisch ist oder nicht, Diäten zu gewähren darüber aber kann doch kein Zweifel bestehen, daß die Gewährung von Diäten eine Ver- fassungsänderung involvieren würde. ‘Der Antrag will den Reichstags- Abgeordneten Tagegelder gewähren. Art. 32 der Verfassung bestimmt aber ausdrücklich: „Die Mitglieder des Reichstages dürfen als solche feine Besoldung oder Entschädigung beziehen. Tagegelder sind eine Entschädigung; also würde allerdings die Annahme dieses Jnitiativ- antrages seitens der verbündeten Regierungen eine Verfassungsänderung bedeuten. (Sehr richtig! rechts.)

Da ich nun einmal das Wort ergriffen habe, möchte ich do auch dem Herrn Abg. Lenzmann bemerken, daß, wenn die verbündeten Regierungen sich bei Berathung von Jnitiativanträgen des Neichs- tages nicht vertreten lassen, darin niht im entferntesten irgend eine Unhöflichkeit liegt, wie si der Herr Abgeordnete ausgedrückt hat. Jh glaube, daß mir in meinem Verkehr mit diesem hohen Hause Mangel an Höflichkeit nicht vorgeworfen werden kann. Aber es würde praktisch in den meisten Fällen eine solhe Betheiligung nit von o großer Bedeutung sein, sie würde keinen besonderen Nutzen haben, weil die Kommissare hier ja doch keine irgendwie bindende Erklärung abgeben können (sehr richtig! rechts), bevor \ich die verbündeten Re- gierungen {lüssig gemacht haben und diese bedürfen oft längerer Zeit und langwieriger Erhebungen, che sie sich über einen solchen Jnitiativantrag {lüssig machen können. (Zurufe und Bewegung.)

Ih möchte aber do darauf hinweisen, daß die Berathung der Initiativanträge sehr oft den Zweck verfolgt, eine Anregung zu sein für ein legislatorisches Vorgehen der verbündeten Regierungen, und daß zahlreihe Gesetzesvorlagen der verbündeten Regierungen an den Reichstag aus solchen Initiativanträgen dieses hohen Hauses hervor- gegangen sind.

Abg. Dr. von Levetzow (d. kons.): Die Forderung der Diäten ist vom Reichôtage nicht einstimmig erhoben worden: eine Minorität hat dagegen gestimmt. Den bescheidenen Wunsch nah Erweiterung der Freifahrtbefugniß der Abgeordneten aber möchte ih beute wieder-

holen und hoffe, daß seine Erfüllung das positive Resultat ist, welches aus der beutigen Debatte herauskommt.

Abg. Beckh- Coburg (fr. Volksp.) : Die wiederholten zum Wahlgeseß berühren dieses selbst und das Reglement in ibrem Kern nit, sondern entkalten Zusäße und Ergänzungen desselben. JIn Bayern j. B. findet man es ganz unbegreiflich, daß Verstöße, wie sie bei den Wahlen im Reiche, besonders in Preußen, vorkommen, überhaupt vorkommen konnten, und zwar unter der stillschweigenden Duldung der Behörden. Auch in Bayern ist niht alles s{ôn, abey was die Wahlen anbelangt, da kann man es do getrost als Muster hinstellen. Höchst selten kommt es dort zu einer Wahl- beanstandun oder zu einer Kassierung, namentlich in den leliten Jahren. ch i der Liebenswürdigkeit, welche den Reichékaniler auszeichnet, bin ih überzeugt, daß; er in den Unterhaltungen mit seinen Kollegen im Bundesrath auch über die Gründe der Ablehnung allerlei erfährt; es ift also mehr eine Ausflucht, wenn es beißt : der Kanzler weiß ja garniht, aus welchen Gründen die Regierungen ih gegen einen Antrag aussprehen. Der Kanzler deutete an, es könnte das Eingehen auf eine Wablgeseßzänterung Aspirationen von anderen Seiten hervorrufen; das beißt doch nur: so lange die rechte Seite mit dieser Aenderuyg niht einverstanden ist macht die Regierung

niht mit! Wir wollen ein freies Wahlrecht, welches nicht bloß auf dem pier steht

Abg. von Tiedemann (Rp.)

Wie stand es

Anträge

E Gleich Herrn von Levetzow hat sih Herr von Kardorff oft gegen die Gewährung von Diäten aus- gesprochen. Es ist doch in hohem Grade bedenklich, eine solche Ver- fatungéänterung anzuschneiden, nachdem Fürst Bismark die Diäâten- losigfeit ausdrücklih als Korrelat des allgemeinen Wahlrechts be- zeichnet und erst die geheime Wabl zugestand, nachdem von der an- deren Seite Diätenlosigkeit zugestanden war Es müßte also au die geheime Abstimmung geändert werden, und darüber läßt si natürlich reden. Wir rütteln nicht an der Verfassung; wird cinmal taran gerüttelt, dann können Sie (na links) nicht darüber bestimmen, wann das Rütteln aufhört. Damit schließt die Diskussion.

Der Etat für den Reichskanzler wird bewilligt.

Es folgt der Etat für das Neichsamt des Innern Zum erften Ausgabetitel, „Gehalt des Staatssekretärs“, liegt Folgende R lution der Abgg. Dr. Hiße (Zenir.), Basser- mann (nl.),* Roesicke- Dessau (b. k F) und Trimborn (Zentr.) vor:

Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstag alljährlich einc flebersüt vorzulegen über die Arbeitöverbältnisse in den Be- trieben des Reichs und in den Werkstätten der Deereêverwaltung, insbesondere über die Zahl ter beschäftigten Arbeiter, die von ihnen

be Löhne, die Arbeilsdauer und die j Bunt p tootienen Eiarichtungen.“ E n Lom Syrien go

Abg. De. Hitze empfiehlt diese Nesolution zur Annahme unk fábrt aus: Die Sozial orm hat ja auch in diesem Jahre Fortschritte Der Staatssekretär hat von der FertiasteÜung Sena Be.

Y gesprochen. Von tem

; ob die daruber im

aues) sind, finnen

und die Neichskanzlei

n, bedürfen der Aufsicht des Reichs; es ist eine Anomalie, daß diese Betriebe der A1 A o Einzelstaaten unterstehen, denn sie stehen dem Gewerbebetriebe viel näher, und sie sollten der Gewerbe- ordnung unterstellt werden. Auf die Nothwendigkeit der Regelung der Rechtsverhältnisse der Bureau-Angestellten der Rechtsanwälte habe der Abg. Trimborn hon wiederholt Lnge een, ebenso müsse wieder das Verlangen na Einführung von Schiedsgerichten für die Kaufleute gestellt werden. Die Lüdke in der Fürsorge für die er- kranften Arbeiter zwishen der 13. und 26. Woche sei noch immer S ausgefüllt. Die Arbeiterschu geseßgebung mache allerdings

ändige Fortschritte, aus die Beschlüsse über den Schutz der Handels- 0 g fänden An ennung, aber es erwühsen immer noch neue Aufgaben für die Gewerbe-Fnspektion; deshalb müsse die Zahl der Gewerbe-Inspektoren vermehrt werden, au die Zahl der weiblichen Inspektoren. Inspektoren müßten auch aus den Kreisen der Arbeiter genommen werden, gewissermaßen als Beamte zweiter Kategorie. Die Polizeiverordnungen müßten ausgedehnt werden zur Ueberwachung der Betriebe, und dazu müßten technisch geschulte Beamte angestellt

werden. Einstimmig hat

Straßen

Aba. Dr. Müller-Meiningen (fr. Volksp.) : der Reichstag im vorigen Jahre eine Resolution über die! Anwendung des § 9 des Geseßes über den unlauteren Wettbewerb auf den Kohlen- verkauf angenommen. In der Bekämpfung des unlauteren Wett- bewerbes haben wir unsererseits stets das Unserige gethan, während der antisemitishe Abg. Vielhaben gegen §9 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb gestimmt hat. Wie steht es mit der Verordnung auf Grund dieses Paragraphen? Es wird gewinn, daß diese Bestimmung auch auf den

lashenbierverkauf angewendet würde. Es ist mir in einem thüringischen Blatte vorgeworfen worden, ich - hätte die Leute am Mennsteig dem Hungertuche nahe gebracht wegen meiner Stellungnahme zu den Vorschriften über die Phosphornekrose. Jch warnte vor einem zu raschen Vorgehen, weil ih die Leute vor Schädigung bewahren wollte. Ich \{lug vor, statt des Phosphor- streihholzes eine andere Zündmasse zu finden. Die Bevölkerung des Thüringer Waldes sollte uns dankbar sein, wenn wir zur Beseitigung der Phosphornekrose das Unserige thun. Sind jene Versuche orte geseßt, zu welbem Resultat is man gelangt, und is ein Gese mit einer entsprechenden Entschädigun für die Leute zu erwarten? Von dieser brennenden rage wende ih mich zu einer anderen brennenden Frage, dem Frauenstudium. Das bayerische Kultus-Ministerium hat eine Verordnung erlassen, worin Frauen, wenn sie ein Neifezeugniß eines Gymnasiums oder einer Realschule 1. Ordnung haben, nur als Hörerinnen zu den Universitäten zugelassen werden sollen. Es wäre an der Zeit, wenn diese Frage cinheitlih für das ganze Reich geregelt würde. Es ist doch unhaltbar, wenn jede einzelne Universität, jede Fakultät oder jeder Professor das Necht haben foll, über die Zukunft jeder \studierenden Dame eigenmächtig zu entscheiden. Wir aben jeßt statt 1 bis 2 Mädchen-Gymnasien deren 9. An der Königsberger Universität haben si 3 Professoren geweigert, Damen zu Vorlesungen über Chemie zuzulassen, während sie zu einer Neife- prüfung zugelassen waren. Die F algs wird sein, daß eine große Zahl der studierenden Frauen ins Auslan getrieben wird. Selbst Nußland ist uns in der Frage des Frauenstudiums weit voran. Dieselbe Sertissen- heit der Rechtsverhältnisse gilt auf dem Gebiet des Vereins- und Versammlun srehts bezüglich der Zulassung von Frauen. Man be- handelt die eau wie Lehrjungen, Bankerotteure und Narren. Wir beschäftigen doch auch Frauer im Armenwesen und der Gewerbe- Inspektion. Von 26 Millionen Personen weiblihen Geschlechts sind 6,6 0/9 erwerbsthätig. Auf der anderen Seite behandeln wir sie als vollständig unmündig. Wie anders steht es in Amerika, Skandinavien und Frankreih! Jn Belgien will man den Frauen sogar das all- geierte Wahlrecht geben. Bei uns fürchtet man sih vor den Frauen inabe mehr als vor den Sozialdemokraten. Wie ist der Verband fortshrittliher Frauenvereine hier chifaniert worden! Vom evangelish- [ennen Kongreß in Braunschweig sind die Frauen auégesclossen worden. Man gestattet ihnen nicht einmal, an Unterhaltungen politischer Vereine theilzunehmen, wie es neuerdings bei einem Tanzkränzchen der Metallarbeiter geschehen ist. Die Metallarbeiter können obne Frauen ebenso wenig tanzen, wie andere Leute. Die Palme hat \ih der Rektor der hiesigen Universität errungen dur sein Verbot des Sozialwissenschaftlihen Vereins. Der Grund war, daß in der „Welt am Montag“ von dem Vorstand angekündigt war, daß die Frauen an einer Diskussion über eine soziale Frage theilnehmen sollten. Das Verbot wurte mit der drobenden Untergrabung der Disziplin motiviert. Man verwechselt hier die Universität mit der Kaserne. Es i} cin Verdienst des Professors Wagner, daß er gegen dieses Verbot gan("energish Front gemacht hat. Die Frauen sind doch die besten Stüpgen in der Erledigung sozialer Fragen, was auch die „Kölnische Volkêszeitung* anerkannt bat. Es freut mi, daß das Zentrum den Antrag Bassermann mit 10 Stimmen unterstützt hat. Dieser Antrag ist aber zu eng gefaßt. Wir müssen unter allen Umständen den Frauen dieselben Rechte gewähren wie den Männern. Nur in einem modernen Reichs-Vereins- und Versammlungsgeset | kann diese Gleichstellung erfolgen. Diese Frage ist viel wichtiger als | die Diätenfrage. Man sagte in der Kommission, die Frau gehöre ins Haus! Ganz richtig, aber heutzutage kann sich die Frau niht auf Waschen, Flicken, Kochen, Klavierspielen und allenfalls auf ctwas Porzellanmalerei beschränken. Wer das verlangt, der muß aub dafür sorgen, daß alle Frauen einen Mann bekommen. Je mehr wir die Paushaltung vertheuern, desto mehr steigt die Ehbelosigkeit. Der jeyige Zolltarif ist gewissermaßen ein Nährvater dieser Ghelosigfeit. | Dedhalb hat die Frau tas Ret und die Pflicht, für sich selbît zu sorgen, sih auf cigene Füße zu stellen. Sie muß studieren können, das Koalitionsreht haben und im Vereins- und Versammlungsrecht den Männern gleih gestellt werden. Die gemäßigte Richtung der Frauenbewegung ist vorläufig damit zufricden. Die ganze Bewegung wird der Regierung bald über ten Koyf wachsen ; binter ciner Petition stehen allein 70 000 Frauen aller Stände und Kreise Ich möchte daher wünschen, daß das Sicherheitsventil geöffnet wird, damit die Bewegung sih in richtigen Bahnen hält amit nüyen wir nicht nur der Frau, sondern dem gesammten Kulturleben. Abg. Prinz zu Schönaich - Carolath (ul.): Seit dem vorigen Zahre find auf diesem Gebiet Verbesserungen eingetreten, die mit Dark anzuerkennen sind. Als wir in Berlin Gymnasialkurse für Mädchen einrichteten, haben wir damit sehr gute Erfahrungen ge- macht; allerdings handelte es sich um das beste Fravenmaterial A der Zulassung der Damen zur Universität ist uns der Staatssekretär in erfreulicher Weise enigegengekommen. Chi va Piano, va sano. Wir dürfen das Kind nicht mit dem Bade aus\{hütten. Be- dauerlich ift es, daß der Kultus-Minister in Preußen nicht dasselbe Wohlwollen an den Tag legt in Bezug auf die Zulassung zur Immatrikulation. Vor der Gründu einer Frauen-Universität möchte ih warnen. Eine solche Un ât könnte leiht der Lächer- lichfeit anheimfallen, und die Studentinnen könnten als Hôrerinnen ¡weiter Klasse behandelt werden. So lange die Damen nit zur Immatrikulation zugelassen werden, muß ich wünschen, daf ihnen wenigstens der Zutritt zur Universität ershwert wird. In dium leider viel mehr, au in ie gehört allerdings

rau ins ; die Frau aber, die die Fäbiakeit hat, leb und zu lernen, mag darüber hinausgehen. 4A B

Staatssekretär des

Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky: We

ner.

gewerblichen Mißbrauch, auch in der Familie, zu schüßen und andererseits auch nit zu tief in das häusliche Leben einzugreifen. Wenn wir im Reichsamt des Jnnern überhaupt ein Gesetz entwerfen wollten ich weiß nicht, wie \ich der Bundesrath zu der Frage

niht umhin, unter Umständen auch in die Ordnung des Familien- lebens einzugreifen, denn font würden die zahlreihen Kinder, die in der Hausindustrie beschäftigt werden, gegenüber der Aus- beutung in der Familie abfolut \{hußlos sein. Das Gesetz würde mithin nur einen sehr beschränkten Werth haben. Ich kann dem Herrn Vorredner versichern, daß die Nachricht über den Gesehz- entwurf in dem von ihm zitierten Blatt irrig war und sehr bald in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" richtiggestellt wurde. Ich hoffe, daß die Berathung des Geseßentwurfs innerhalb deg Bundesraths nicht zu lange Zeit in Anspruch nehmen und es mithin mögli fein wird, dasselbe dem hohen Hause noh in dieser Session vorzulegen. Was die Ordftung des Geschäftsbetriebs in Gast- und Schankwirthschaften betrifft, so ist auch das eine ganz außerordentlich schwierige Frage bei den eigenthümlichen Verhältnissen, die in den Gast- und Schankwirthschaften bezüglih der Beschäftigung der Ge- werbegehilfen bestehen, und wieder bei der Verschiedenheit des Be- triebes einerseits in den Gastwirthschaften und andererseits in den Schankwirthschaften und endli bei der Verschiedenheit der Betriebsart in den verschiedenen Landestheilen. Die Verordnung wird morgen nach der Bundesrathssißung oder spätestens nächsten Freitag ver- öffentliht werden und dann der öffentlichen Kritik und auch der Kritik des hohen Hauses unterliegen. |

Ich komme nun zu dem Arbeitsbetrieb in den Zinkhütten, einer Frage, die deshalb ziemlich brennend geworden ist, weil auf den Antrag Preußens hin der Bundesrath in der Nothlage war, beschließen zu müssen, daß die Frist zur Ausführung all der Sicherungsvorschriften, die in der Bundesrathsverordnunz enthalten waren, von 1901 auf 1903 verlängert wurde. Dieser Beschluß des Bundesraths i} unter dem 5. Juli v. J. veröffentlicht worden. Ich gestehe gern zu, daß es sehr wenig erwünsht war, den Beginn der Gültigkeit der Ver- ordnung um zwei Jahre hinauszuschieben. Der Bundésrath befand sich aber, wie ich mir {on anzuführen erlaubte, in der That in einer Nothlage, denn die preußische Regierung wies uns nach, daß es niht möglih gewesen sei, diese Verordnung in dem vorgesehenen Um- fang in der gegebenen Frist durchzuführen, daß diese Duxhführung nur allmählich stattfinden könne, und daß, wenn man auf der son be- {lossenen Frist bestehen wollte, eine ganze Anzahl Zinkhütten ihren Betrieb hätte einstellen müssen. Ich glaube, das wäre aber der größte Nachtheil für die Arbeiter gewesen. Ich habe darauf den preußischen Herrn Handels-Minister, nachdem diese Frage inzwischen auch in der Presse erörtert war, am 18. Oktober v. I. ersucht, festzustellen oder feststellen zu lassen:

„Bei wie vielen von den vorhandenen Zinkhütten die Herstellung eines der Verordnung entsprechenden Zustandes bisher nicht erreicht worden ist; ferner in welchem Umfange bei den noch nit vor- s{hriftsmäßig gestalteten Hütten die höheren Verwaltungsbehörden Ausnahmen zugelassen haben, und zwar sowohl binsihtlich der einzelnen baulichen Anforderungen, als auch hinsichtlih der Zeit- dauer. Auch is in dem Schreiben um eine Aeußerung darüber ersuht worden, in welcher Weise eine Ueberwahung der Betriebe in der Richtung erfolgt, daß nunmehr die zur ordnung8mäßigen Umgestaltung der Hütten erforderlihen Bauarbeiten rechtzeitig ein- geleitet werden, um bei Ablauf der gestellten Frist den Anforderungen zu genügen.“

Der Herr Handels-Minister hat mir darauf geantwortet ih will seine Antwort in extenso der Kürze wegen mittbeilen —: daß in Preußen 31 Zinkhütten in Betrieb sind, und daß bei 16 von den 31 die Herstellung eines der Verordnung vom 6. Februar 1900 völlig entsprechenden Zustandes bis Ende Dezember 1901 niht erreicht worden ist. Von jenen 16 Hütten lieger, 11 im Regierungsbezirk Oppeln, 2 im Regierungsbezirk Arnsberg, 1 im Regierungsbezirk Côln und 2 im Regierungsbezirk Aachen. In den 16 noch nit vorschrifts- mäßig eingerihteten Hütten ist noch nit Genüge geleistet in 3 den Vorschriften, betreffend Beschaffenheit der Fußböden, in 4, betreffend Beschaffenheit der Wände, in 1, betreffend Einrichtungen zur Be sprengung des Fußbodens, in 3, betreffend Apparate zur Zerkleinerung der Zinkerze, in 9, betreffend Abführung von Staub, Gasen und Dämpfen, welche den Destillationsöfen entweichen, und in 1, bezügli der Apparate zum Sieben von Poussiere, Flugstaub.

Der Herr Handels&-Minister hat ferner mitgetheilt, daß zur Her- stellung des gesezmäßigen Zustandes oder zur Vervollständigung zur Zeit noch unvollkommener Einrichtungen auf Grund des § 19 Absatz 2 der Bekanntmachung seitens der böberen Verwaltungsbehörden Fristen gewährt wurden, und zwar bis zum 1. März in 1 Fall, bis 1. April 1902 in 2 Fällen, bis L. Juni in 2 Fällen, bis 1 Juli in 5 Fällen, bis 1. Oktober in 6 Fällen, bis 1. Januar 1903 in 1 Fall, bis L April 1903 in 1 Fall, bis 1. Oktober 1903 in 7 Fällen. Das ist die Sachlage. Jh muß es nun den preußischen Exekutivbehörden überlassen, mit allem Nahdruck dabin zu wirken, dak innerhalb der Fristen die vorgeschriebenen Einrichtungen au wirklich getroffen werden; denn von einer weiteren Verlängerung der Fristen kann meines Erachtens selbstverständlich nicht die Rede sein.

Ih möchte Herrn Dr. Hiye ferner darauf hinweisen, daß eine Verordnung, betreffend den Betrieb in Steinbrüchen, und eine Ver- ordnung, betreffend den Betrieb in Gummifabriken, bereits dem Bundesrath vorliegt und hoffentlich in allernächster Zeit zur Verab- s{iedung gelangt. Jn diesen beiden Verordnungen ift ein sanitärer Marximalarbeitstag vorgesehen.

Was die Beschränkung der Frauen- und Kindterarbeit in den Fa- brifen anbelangt, so ist in Form einer Verordnung seitens des Reichs- amts des Innern cine Zusammenstellung aller der Fabriken angefertigt worden, in denen eine Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit wegen der Betriebsgefahr oder wegen der mit der Arbeit verbundenen hogienishen Nachtheile stattzufinden habe. Dieser Verordnungs- entwurf ist zunächst den Bundedregierungen zur Aeußerung vorgelegt worden, um daraufhin cine vom Bundesrath zu beshließende Ver- otdnung zu entwerfen. ¿

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

stellen wird —, was praktis erfolgreih sein soll, konnten wir aber

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

0 20. (Schluß aus der Ersten Beilage.)

weben noch die Verhandlungen mit dem Reichs-Justizamt und dem verrn Justiz-Minister. Auch ich meine, daß man ein gerichtliches Spezialverfahren für Handlungsgehilfen einrichten muß, um diesen uten bei Streitigkeiten mit ihren Prinzipalen, wo sie sehr häufig [hleunigst ihre Stellung wechseln müssen, möglichst bald zur Fest- ellung ihrer geseßlihen Ansprüche zu verhelfen. Einen solchen Gesetz- 1twurf habe. ih dem - Herrn Justiz-Minister vorgelegt; die Sache liegt noh bei ihm; ih bin aber zweifelhaft, ob er sih meine Vor- läge vollständig zu eigen machen wird. i Was den Befähigungsnachweis für das Baugewerbe anbetrifft, so habe ih wiederholt dem hohen Hause erklärt, man müsse erst die Finrihtung der Handwerkskammern abwarten, um diese doch zweifel- 10s hierfür sachverständigen Körperschaften über die Einrichtung eines olen Befähigungsnachweises gutachtlih zu hören. Die Handwerks- ummern find jeßt eingerichtet, und es ist vom Reichsamt des Innern in Fragebogen hierfür vorbereitet, der später den Handwerks- ammern seitens der Landesregierungen zur Beantwortung vorgelegt werden soll. Auf Grund dieses Fragebogens werden wir das Material sammeln können, um uns felbst über die Richtung {lüssig ¡ju machen, in welcher die Frage des Befähigungsnachweises für das Baugewerbe wohl zu lösen sein möchte. i i Wenn Herr Dr. Hiße angeregt hat, daß Arbeiter als Gehilfen der Gewerbe-Jnspektoren angestellt werden sollen, fo weise ih wieder- holt darauf hin, daß die Anstellung der Gewerbe-Inspektoren Sache der Undesregierungen ist; ih kann ihm deshalb nur anheimgeben, seine Anregungen im preußischen Abgeordnetenhause zu wiederholen. Die Herren entsinnen sih, daß ih in dem Rundschretben an die ver- bündeten Regierungen anheimgestellt hatte, auch bei der Baukontrole unter Umständen Arbeiker hinzuzuziehen. Einzelne Regierungen sind den Weg meiner Vorschläge gegangen, andere haben \ih vollständig ablehnend verhalten. ; | Der Herr Abg. Dr. Müller-Meiningen hat drei Fragen an mich gestellt. Zunächst die Frage der Abänderung _des Gebrauchsmuster- geseßzes. Es wird allerdings von einigen Interessenten eine Abänderung dieses Gesetzes verlangt. Die Herren verlangen eine bestimmte Ab- grenzung des Begriffs „Gebrauchsmuster“ und wollen dem Patentamt die Befugniß der Löschung eines Gebrauchsmusters übertragen. Diese Aenderungen sind jedoch meines Erachtens nicht so weitgreifend, daß man {on deswegen an eine Aenderung des Geseyzes herantreten sollte. Was sodann die Aenderung des Gesetzes von 1876 über die Ge- s{madcksmuster betrifft, so verlangt man vor allen Dingen Heraushebung des Kunstgewerbes, dessen Erzeugnisse unter den sehr erbeblih weiter- gehenden Schutz des Gesetzes über die bildende Kunst gestellt werden sollen, und Zentralisierung der Anmeldungen bei dem Patentamt. Ih habe gegen diesen Vorshlag das allergrößte Bedenken. Würden wir die Geshmacksmuster unter das Gesetz über den Schuß der Werke der bildenden Kunst stellen, so würde die Konsequenz die sein, daß alle diese Geshmacksmuster noch einen 30 jährigen Schuß nach dem Tode des Verfertigers beanspruchen könnten. Also bis 30 Jahre nach dem Tode des Verfertigers wäre jeder Thürgriff, jeder Leuchter, jedes Schreibzeug, wenn es ein besonderes Muster dar- stellt, zu {üßen. Jch glaube, darin würde eine völlige Lähmung unserer Industrie liegen, gleichzeitig würde eine ungeheure Vermehrung des zuständigen Beamtenpersonals erforderlich sein. Deshalb fann man an die Befürwortung dieser Forderung garnicht denken. Jeyt beträgt die Schuyfrist für Geshmacksmuster bekanntlich nur drei Jahre und kann gegen entsprehende Gebühren bis auf 15 Jahre ver- längert werden. Ich glaube, das ist reihlih genug. ; i Dann ist ein zweiter Wunsh auf dem Gebiete des Geschmads- musterwesens geäußert worden, dahin gehend, man solle die Ent- {eidung über das Geshmacksmusterwesen den Gerichten nehmen und dem Patentamt übertragen. Aber auf allen Kongressen s der be- tbeiligten Interessenten hat man sich ausnahmslos gegen eine solche Aenderung ausgesprochen; sie wird vielmehr nur befürwortet von Patentanwälten, von Rechtsanwälten, kurzum von Vertretern der Interessenten. Jene Forderung scheint mir au außerordentlich be- denklih. Das Patentamt ist {hon cine Behörde von über 700 Beamten; wir haben ein Grundstück gekauft von über 10 Morgen, um ein neues Patentamt darauf zu errihten. Sie sehen, welche räumliche, welhe personale Autdehnung jeyt {hon das Patent- amt hat, und es is deshalb meines Erachtens nicht praftis, dadur, daß man den Gerichten das Geschmacktsmusterwesen nimmt und dem Patentamt überträgt, leßteres noch mehr zu vergrößern. Schließlich ist es keinem Präsidenten einer solchen Behörde mebr möglih, sie zu überschen und zu leiten. Da muß mindestens die Dezentralisation, die jeyt {hon vorhanden ist, aufrecht erhalten werden

Der Herr Abgeordnete ist auch auf das Photographieschuygesehß ju sprechen gekommen. Es ist bereits ein entsprechender Geseyentwurf im Reichsamt des Innern festgestellt worden, über den aunmcbr mit Sachverständigen berathen werden soll. Jch glaube also, in dieser Beziehung werden sich die Wünsche des Herrn Redners erfüllen lassen

Abg. Müller - Meiningen hat dann das Geseh gegen ten Se Le. eiben besprochen. Ich gestatte mir darauf zu bemerken, daß eine Verordnung, betreffend den Verkehr mit Garn, ferner eine Verordnung, betresscend den Verkehr mit Kerzen, vom Bundesrath bereits erlassen ist. Wir haben mit Sachverständigen verhandelt, um auch cine derartige Verordnung, betreffend den Ver- kehr mit Bier in Flaschen, herbeizuführen, sind aber auf den aller- lebhaftesten und meines Erachtens mit guten Gründen unterstühten Witersland sowohl seitens der Bierbrauer wie seitens der Flaschen- fabrikanten und der Händler gestoßen. Jch will auf diesen Gegen- stand nicht näher eingehen; es wird vielleicht ein sehr sachverständiges Mitglied des hohen Hauses Gelegenheit nehmen, seinerseits die Gründe mitzutheilen, die dagegen geltend zu machen sind.

betrifft, \o sind wir auf Grund des. Geseßes über den unlauteren Wettbewerb nicht ohne weiteres befugt, s “va D O i i uordnen ; es wird hierzu eine Aender Wegen der Beschäftigung der Gehilfen in Rechtsanwaltsbureaux bee Mal u Geg côlbia S Vie 1a bevorsteht. Die Frage liegt jeßt dem preußischen Herrn Handels-Minister vor, der seinerseits mit der Prüfung der Frage die Bergbehörden beauftragt hat. Eine große Schwierigkeit aber, eine \olche Verordnung zu er- lassen und in der Praxis wirklich durhzuführen, liegt darin, daß das Brennmaterial so außerordentlich hygroskopisch is und deshalb sein Gewicht in verhältnißmäßig kurzer Zeit verändert.

berührt, die mich auch {on seit längerer Zeit mit ernster Sorge er- füllt, es ist die Frage, betreffend den Fabrikbetrieb und den haus- gewerblichen Betrieb bei der Herstellung von Zündhölzern. Ich habe- drei verschiedene Zündmassen, enthalten ist, zum Gegenstand der Prüfung gemacht, aber den Sach- verständigen hat keine dieser Proben genügt. Das gewöhnlihe Zünd- holz mit gelbem Phosphor entzündet ih {hon bei 60 Grad Celsius, während die Zündmaterialien, unterziehen erfordern, um zu zünden. Daraus geht klar hervor, daß der Gebrauch dieser Zündmassen, wenn sie irgendwie der Feuchtigkeit unterworfen find, außerordentlich beschränkt und prekär ist. Sie wissen, daß man in Frankreih es is ein häufiger Gegenstand der dortigen Wiß- blätter lebhaft klagt über die ungenügende Zündfähigkeit der dortigen Zündhölzer. Offenbar liegt das daran, daß man da eine Zündmasse verwendet, die zwar niht weißen Phosphor enthält, die aber einen erheblich höheren Hißtegrad erfordert, um sih zu entzünden.

wir durch Bundesrathsverordnung im Interesse der Gesundheit der Arbeiter ein anderes Verfahren zur Herstellung von Zündhölzern an-

auch die Arbeiter. Meine Herren, was das heißt, davon habe ih

Berlin, Donnerstag, den 23. Januar

Der Herr Abg. Müller - Meiningen hat noch eine andere Frage in denen nihcht weißer Phosphor

die ih Hiße bis

einer Untersuchung habe

lassen, eine zu 150 Grad Celsius

Nun hat der Herr Abg. Müller-Meiningen gefordert, daß, wenn

ordnen, nit nur die Fabrikanten ents{chädigt werden sollen, sondern

heute einen Vorgeschmack bekommen. Es hat nämlich heute eine solche Berathung von Fabrikanten stattgefunden, und da wurde auch die Summe genannt, die man eventuell als Entschädigung forderte, nâm- lich 10 Millionen (Heiterkeit links), und darin is die Entschädiguug der Arbeiter noch nicht einmal einbegriffen. Meine Herren, wenn Sie den Weg gehen, den der Herr Abg. Dr. Müller-Meiningen vorges{lagen hat, jedesmal die Fabrikanten zu ents{chädigen, wenn wir ein Verfahren aus\{ließen, das gesundheits- oder lebensgefährlih für die Arbeiter ist, dann, fürchte ich, risfieren Sie, die ganze sozialpolitishe Geseßgebung zum Stillstand zu bringen. (Sehr richtig! links.) Da machen Sie es ganz unmöglich, in Zukunft noch irgendwelhe Anordnungen durch Bundesrathsverord« nunyen in Fabriken zu treffen, wodurch Leben und Gesundheit der Arbeiter ges{üßt wird gegenüber gesundheitsgefährlichen Fabrikations- methoden (sehr richtig! links); denn was heute dem Zündholz- fabrikanten recht is, würde morgen den anderen Fabrikanten billig sein. (Sehr richtig! links.) Das wäre eine Belastung des sozialen Fortschritts, die wir gar niht ertragen fönnten. Die Herren wollen \ich also daraus überzeugen, wie außerordentlich s{wierig diese Frage ist, und daß sie leider so \{hnell, wie die Herren es sich denken, ih öst werden kann. E es Abgeordnete ist demnächst auch auf die Behandlung | der Damen beim Universitätéstudium zurückgekommen. Meine Herren, | ih babe mich für diese Frage persönlich ganz außerordentlich inter- | essiert, und es ift ja auch der Erfolg erreiht worden, daß jeyt den }

logar den | j

ist. Wir \ind sogar noch weiter gegangen, wir baben es ; Damen ermöglicht, die medizinishen Prüfungen bei uns abzulegen, wenn sie ihre Vorbildung im Auslande erworben haben, und zwar auf Grund von Uebergangöbestimmungen. i |

Aber die größten Gegner der Erweiterung dér Thätigkeit der Frauen auf allen Gebieten sind ja eben die Männer i ha Unalück, meine Herren. (Sehr richtig! links.) Ih bin auch heute noch der Ansicht, daß in einer Zeit, in einem Lande, wo wir eine Million Frauen mehr haben als Männer, und wo immer noh eine Masse Männer sind, die nicht geneigt sind, zu Zweien durd8 k eben zu gehen (Heiterkeit), die Frauen in der absoluten Nothlage find i ibr Brot selbst zu erwerben, und man wird deshalb noch manches thun müssen, um die Erwerbsfähigkeit der Frauen zu cnveiorn. (Sebr richtig! links.) Aber ih warne davor, auf diesem Gelicte ja sehr die Klinke der Geseygebung in Angriff zu nehmen (fehr rihtig rechts); da muß die bessere und verständigere Erkenntniß und die Selbsibeschränkung der Männec mithelfen.

Was speziell das Universitätsstudium der Damen und

Ehre gehabt, im hohen Hause auszuführen, daß die Regelung des Universitätsstudiums Landessache ist. Es sind an den verschiedenen

ofessoren, Leuchten der Wissenschaft, Männer ersten Ranges, auf A wir stolz sein können, die sich gegenüber einer solchen Forderung der Frauen absolut ablehnend verhalten, und zwar aus wissenschaftlichen und etbischen Gründen. (Hört, hört! rechts.) Ih dabe mit cinem n berühmten Mann, meine Herren, der der linken Seite dieses Hauses sehr nahe steht, über diese Frage cinmal cine eingehende Unter»

aedizini f die Besähigung der Frauen, besonders zum méedizinishen Beruf, namentlich aber zu dem chirurgischen Beruf, außerordentlich vorfichtig. Ex erklärte nämlich, daß den Frauen nah seinen Erfahrungen

Was den Verkehr mit Brennmaterial, besonders mit Steinkohlen,

itá j j itereé die | versitäten eine große Anzahl von Profefforen, die ohne we p _DERTA i V 4D D zu ihren Kollegien zulassen. Es sind aber auch cine Anzahl von | fassung vorliegende Gese, betreffen

i

1902.

weifelhaft, aber so viel wie eine große Menge der gewöhnlichen Aerzte würden sie im Durchschnitt wohl auch noch leisten. (Heiterkeit.) Meine Herren, man kann diese Frage öffentlich disfutieren, und ih stehe persönlih auf dem Standpunkt, man muß bei den Schwierig- feiten unseres modernen Lebens alles thun, was man kann, um die Stellung der Frau zu verbessern, namentlich zu verbessern in der Nichtung, daß sie sich felbst ihr Brot erwerben kann und dadurch selbständig bleibt. : Wege einer verständigen, ruhigen Aufklärung geschehen als im Wege der Gesetzgebung; und namentlih gegenüber den Herren Professoren, die sih jeßt noch ablehnend verhalten, lassen Sie, bitte, die Zeit wirken, die ja fo vieles erreicht.

(Sehr richtig! links.) Aber das muß mehr im

Ich will {ließlich nur noch auf einen Punkt eingeben. Der

Herr Abg. Hitze hat sih auch nah der Krankenkassennovelle erfundigt. Er weiß ja genau, wie sehr ih mi dafür interessiere, die Lücke aus- zufüllen, die zwishen dem Invaliditätsgefez und den Unfallgesezen einerseits und dem Krankenversicherungsgesetz andererseits besteht. Aber es fnüpfen ih an die Krankenkassennovelle viel mehr Streitpunkte, als ih selbst vorausgesehen habe. Mein Bestreben muß deshalb dahin gehen, die Novelle, die hier dem hohen Hause vorgelegt werden soll, so wenig wie möglich mit Nebenfragen ela j einfa wie möglih zu gestalten ; das ist ein shwieriges Stadium, durch welches ih diese Novelle hindurchzuleiten habe. Bis jeßt kann

zu belasten und so

ch deshalb zu meinem Bedauern einen bestimmten Zeitpunkt, wann

diese Novelle vorgelegt werden wird, noch nicht angeben. Ich hoffe, daß mir mein Ziel gelingen wird, weil ih befürchte, wenn wir das Krankenversicherungsgesez mit zu viel Organisations- und anderen Fragen belasten, wir erstens einen sehr delifaten Streitgegenstand in dieses hohe Haus bringen und wahrscheinlich auch zu einer Ver- abschiedung des Geseßes niht gelangen würden. (Bravo!)

einverstanden erklären, daß evangelisch-sozialen Kongreß verboten hat. nur gewinnen, wenn die

Ich kann mich au nit damit den Frauen -die Theilnahme am Unser Wahlrecht würde Frauen das aktive Wahlrecht unter gewissen

Abg. von Kardorff (Np.): man

j ), gg 0s

eßungen erhielten. Manche der Herren würden dann hier nih Fen G dée Frauenfrage müssen wir überhaupt den Staaten nah- eifern, die uns darin weit vorausgekommen sind.

| Rente von 10 Millionen Mark

dás ist ja das | dem | burg,

| na

fi | fommunalen Abgaben und der Bevölkerungszahl kombinierten

| | |

| Zahl der Bevölkerung

ibre | Immatrikulation betrifft, so habe ih bereits im vorigen Jahre die |

Ï

Um 5, Uhr wird die weitere Berathung auf Donners- tag 1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

10. Sigung vom 22. Januar 1902, 11 Uhr.

esordnung steht die erste Berathung des E T9 betreffend die Ueberweisung weiterer Dotationsrenten an die PESGIRPURLRe T di, e Die dur die Dotationsgeseze von 1873 und 1875 N Provinzen überwiesenen Dotationsrenten werden_ ny T einzelnen Provinzen rach dem Maßstabe „von ee un Leuten“, nämlich zur Hälfte nah dem Flächeninha t, „ge anderen Hälfte nach der Bevölkerung vertheilt; außerdem wird die für die Uebernahme der Verwaltung und O haltung der Staatschausseen den Provinzen Eee De e von 15 Millionen Mark na m Zahl der Chausseemeilen in den einzelnen Provinzen vertheilt. E i Die neue Vorlage überweist den Feen a Sagy r 7 Milli Mark bestimmt 1) zur Erleichterung der Armen- last L TEN und außerordentliche Armenpflege), 2) zur Unterstühung von leistungsschwachen Kreijen und Ge

69 " p Aa Ï Z 1 y E s Damen die Möglichkeit, Medizin zu \tudieren, wesentlich erleichtert meinden auf den Gebieten des Armen- und Wegewesens,

sowie bei dem Bau und der Unterhaltung ven Brücken. (Von der Nr. 2 ist die Stadt Berlin ausgenommen.) Die übriaen 3 Millionen Mark sind für den Neubau und

| die Unterhaltung von Kunststraßen bestimmt; von diejer

Summe soll cin Betrag von 1 Million Mark au alle Verbände und ein Betrag von 2 Millionen Mark außer auf die Provinzen Ost- und Westpreuyzen, Branden Pommern, Posen und Schlesien vertheilt men. Die Vertheilung der neuen Renten von 10 Millionen Mar soll niht nach dem bisherigen Vertheilungsmaßitabe, sondern einem aus der Leistungsfähigkeit, der Belastung mit

Maßstabe erfolgen, nämlih zu einem Drittel nah dem um ackevrten Verhältnisse der Staatseinkommensieuer, zu einem Drittel na em Prozentverhältmsse der kommunalen Abgaben Drittel nah dem Prozentverhäl Ein zur Staatseinkommensteuer und zu einem Drittel

Bei der Berechnung der kommunalen

Abaaben bieiden die gesammten Volksschullasten außer Anjah. Die Stadt Berlin soll nur ein Drittel der Rente erhaiten, weil für sie nur die Erleichterung der Armenlasten in Frage

fommt s ] Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: : Das Ihnen zur verfassungömäßigen Beschluß- Ueberweisung weiterer Dotationsrenten, ist gewissermaßen cine Folge der früheren Gesede, durch welche die Provinzen mit Zadreórenten ausgestattet worden sind, um den ihnen durh die Gesehgebung _überrviesenen Aufgaben gerecht zu werden. Auch das gegenwärtige Jn bezweckt, den Provinzen die Erfüllung der ibnen obliegenden zu erleichtern. Das Gesey unterscheidet sich aber wesentlich von den früheren Geseyen dadurch, daß es den Provinzen und Verbänden nicht neue obligatorische Pflichten auferlegt, welche bis dahin

Meine Verren