1902 / 29 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

exegetishen Uebungen, die auf den preußischen Universitäten jeßt vor- genommen werden, namentlih in der Auslegung dér Justinianischen Geseybücher, mit Verständniß zu folgen. Es wird dann also Sache dieser Studenten sein, wenn sie an solchen exegetischen Uebungen theil- nehmen, den Nachweis zu führen, daß sie die lateinishe Sprache in dem Maße beherrschen und diejenige Kenntniß des klassischen Alter- thums besißen, um den juristishen Studien erfolgreich obzuliegen; denn das ist meines Erachtens selbstverständlich ausgeschlossen, daß jemand Jura studiert, der niht bis zu einem gewissen Grade au der lateinishen Sprache mächtig ist. (Bravo!) ;

Abg. Kirs{ch (Zentr.) stimmt diesen Ausführungen zu. Die Juristen E das Lateinische vollständig beherrschen, weil fie die juristishen Rechtsquellen ver\tehen müßten, die niht in leihtem Ciceronianishen Latein geschrieben seien. Die Schule werde noch nit fo bald zu ihrem Frieden kommen, der durch die neueren Expe- rimente so sehr gestört worden sei, besonders durch die sogenannte Neformschule. Man sollte erst längere Zeit abwarten, bis fi das Frankfurter System bewähren werde.

Abg. Dr. Herzfeld (Soz.): Ich bin der Meinung, es wird zu wenig experimentiert. Unsere Schulen leben noch viel zu fehr in dem Geiste vergangener Zeiten. Mir scheint viel wichtiger, daß der Jurist mit den heutigen wirthschaftlichen und politischen Verhältnissen vertraut ist, als daß er das Corpus juris geläufig lesen kann. Man sollte die Zulassung zum juristischen Studium bedingungslos den Abiturienten der drei Arten höherer Lehranstalten freigeben. Das Neich hat auch ein lebhaftes Interesse an den Zuständen in den Volks\{hulen des Deutschen Reichs. Da existieren in den Bolks- schulen Mecklenburgs noch ganz unglaubliche vorsintfluthliche Zu- tände. Das Reich hat Maroui zu sehen, daß an erster Stelle Volks- schulen vorhanden find. Aus der „Mecklenburgischen Schulzeitung“ ergiebt ih, daß in Mecklenburg 109/46 sämmtlicher Volksschulen seit Jahren unbeseßt sind, 109% der Mecklenburger, denen die Bolks\chule allein offen steht, haben also keinen Unterricht. Die Volksschule is in Mecklenburg nicht \taatlih; es giebt dort nur eine Schule des Domaniums, der Ritterschaft und eine Schule in den Städten. Der Lehrer im Domanium ist Lohndiener des Großherzogs, der Lehrer der Ritterschafts\{ule ist Lohndiener der Rittergutsbesißer, der in den Städten Diener der städtischen Obrig- keit. Die Volks\hulaufsiht in Mecklenburg wird durh eine Schul- fommission wahrgenommen; die Mehrheit davon wird von den Ständen erwählt, das heißt von der Ritterschaft beherrsht. Einen folhen Zustand kann das eutfhe Reich nicht ertragen, es müssen von Reichs wegen Minimalbestimmungen für die Volksschulen fest- gelegt werden. Die Anstellung der Lehrer beforgt die Guts- obrigkeit, der Gutsbesißer. Es i} ein Vertrag auf sechs- monatige Kündigung; der Lehrer kann jeden Au enblick die Kündigung erhalten und nach sech8 Monaten entlassen werden. Also befindet \sih der Lehrer in der \klavishsten Abhängig- feit von dem Schulpatron. Es giebt Sommerschulen und Wintershulen; 10 Wochen ist im Sommer überhaupt keine Schule, in den übrigen 34 Monaten beträgt die Schulzeit 12 Stunden die Woche. Es ist ferner geseßliche Bestimmung, daß der Patron seine Ne aus\trecken darf schon nah den achtjährigen Kindern seiner Tage- öbner, um sie zu seinem Dienst den ganzen Sommer heranzuziehen! Man spricht von einem Gesehz gegen die Ausbeutung der gewerblichen Kinderarbeit ; hätte das Neich nicht Veranlassung, viel |chärfer gegen diee Zustände einzuschreiten? Würde ein Lehrer den Dienstschein für das Kind verweigern, weil das Kind noch nichts gelernt hâtte so würde das einfa dem Lehrer zum Verderben gereihen. Von Pension, von Altersversorgung ist keine Nede. Die Lehrer müssen \hließlich als Orisarme, als Tagelöhner auf den Gütern ihr W&ben fristen. Die Gehälter sind gering, in der Hauptsache sind die Lehrer auf die Land- wirth\haft angewiesen; er ist auch in dieser Beziehung nicht besser daran wie ein Gutétagelöhner. Da kann er natürlih niht auf dem geistigen Niveau bleiben, wie man es von einem deutschen Volks \chullehrer verlangen muß. Befreiung von Schulgeld tritt für die Leute nit ein, auch wenn sie ibre Kinder in andere Schulen shicken; die Kinder der Besißer, Pächter, Pastoren u. \. w. aber sind davon befreit. Der Schullehrer ijt in den Augen des Gutsbesißers nicht würdig, den eigenen Kindern des leßteren auch nur die Anfangsgründe beizubringen ; da werden französishe Bonnen vorgezogen. Das sind Zustände, die man im Deutschen Reiche niht mehr für möglich halten follte. Schullehrer bekommen allerdings noch ein baares Gehalt, aber es be- trägt für ihn und seine Familie mit dem Schulgeld der Kinder zu sammen nur 360 A! Man hat ihnen freilich neuerdings auch eine Alterszulage gegeben. Baargehalt und Naturalbezüge können nah 15 Jahren insgesammt auf 1300 A geshäßt werten; sobald der Lebrer dabin gekommen ist, hat er keine Auésiht mehr auf weitere Erhöhung; ein geseßliher Anspruch besteht auch auf dige Zulagen nit. Der Lebrplan selbst erstreckt \ich auf Religión, Moral, Schreiben und Rechnen. Der Forderung der Megierung, den Lehrplan zu erweitern, stellte sich die Rittersaft mit der Erwiderung entgegen: unsere Unterthanen brauchen keine weitere Bildung, als wie sie die künftigen Gutstagelöhner nöthig haben. Also nit deutsche Reichsbürger, sondern Gutöstagelöhner werden dort erzogen Diese Zustände geben ein Bild von den Ursachen der Landflucht in Melen- burg. Wer wird es einem mecklenburgishen Arbeiter übel nebmen, wenn er das Land flieht, in welchem seine Kinder ciner solhen Be- bandlung unterworfen sind, ciner solhen Zukunft entgegenseben ? Der Staatésekretär sollte also ernstlih untersuchen, ob niht durch Gesetz Minimalvorschriften für die Volksschulen zu erlassen sind

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Staatssekretär des Jnnern, von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Diese Ausführungen haben mih überrascht bei diesem Titel der Reichs-Schullommission. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Aufgabe der Reichs-Schulkommission ist lediglich die, zu prüfen festzustellen, ob die mittleren oberen Schulen diejenigen wissenschaftlichen Bedingungen erfüllen, die nothwendig find, um ibnen das Recht zu ertheilen, gültige Attesle für die Erfüllung des ein- jährigen Militärdienstes zu gewähren RNeichs-Schulkommission nicht engen Zweck

Wenn nach den Wünschen des Herrn Vorredners das Volksschul-

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Staats-Minister Dr. Graf

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sie ift eine Behörde ad ho

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Weiter geht die Befugniß der |

| aber

woher das Wort Protokoll stammt? Von den anwesenden on konnte niht ein Ginziger das Wort ableiten® Die praktischen Juristen kümmern fi sehr wenig um das Latein, das sie auf der Schule ge- lernt haben. “Je mehr si die Bedürfnisse differenzieren im praktischen Leben, soll man den Uebergang in eine andere Anstalt s Forth lange

ofen halten. Man empfiehlt ein langsames Tempo des Fortschritts. Ich bin entgrgagefente Ansicht, und darum schließe ih mit den Bun Gen des Abg. Eickhoff an.

Abg. Eickhoff: Ich möchte meine lebhafte Freude “Pi i, über die Erklärung, die ‘ter Staatssekretär in Bezug auf die Zu- lassung der Realabiturienten zum juristishen Studium abgegeben hat. Ich hoffe, daß sie in Zukunft keinerlei Nahprüfungen abzu- legen haben werden, daß sie das in dem pre en Geseßzentwurf hinsichtlih der Vorbildung der Juristen vorgesehene Zwischenzeugniß erwerben können ohne Ergänzungsprüfung im Lateinishen. Möge mir doch Herr Kirsh den Juristen nennen, der in seiner Carriòre an seiner mangelhaften Kenntniß des Lateinischen gescheitert ift. Die mecklenburgischen Zustände im Schulgebiet haben uns schon früher beschäftigt. Leider ist wenig Hoffnung, daß sie sich in abseh- barer Zeit ändern werden. Jch komme auf meine frühere Aeußerung E der städtishen Schulen nur zurück, weil mir im vorigen Jahre der Chefredakteur der „Kreuzzeitung“ Mangel an Sachkenntniß vorgeworfen hat. Er meinte, es ‘wäre ein starkes Stück, daß ein preußischer Oberlehrer einen folchen Grad von Unkenntniß über die Zuständigkeit und den Geschäftsbereich der Reichs-Schulkommission an den Tag gelegt habe. Ich weiß wohl, daß die angeregte Frage nur in losem Zusammenhang mit diesem Titel steht. Daß ih aber auf der richtigen Fährte war, geht aus der Antwort hervor, die mir der Staatssekretär damals zu theil werden ließ. Nur ein Wort über die s{hreienden Zustände im mecklenburgishen Volks\hulwesen. Die Grörterung darüber gehört allerdings niht direkt zur MNeichs- Schulkommission. Diese alljährlich wiederkehrenden Erörterungen zeigen aber, daß die Kompetenzen der Reichs-Schulkommission thatsächlich ausgedehnt werden müssen ; hoffentlih kommen wir auch dazu, ein Reichs\chulamt zu schaffen. welches sich mit den Schulverhältnissen der verschiedenen Bundesstaaten beschäftigt.

Abg. Dr. Pachnicke: Das geltende Staatsrecht in Mecklen- burg übt die übelste Nückwirkung auch auf das dortige Schulwesen aus. Gerade die Lehrershaft klagt über nichts so sehr, und zwar gerade im Interesse der Volksbildung, wie über die Dreitheilung, welche das Land zerreißt. Mecklenburg ist kein Staat im modernen Sinne; er ist ein Gebilde aus drei Bestandtheilen, von denen jeder ein eigenes Leben führt. (Vize-Präsident Büsing ersuht den Redner, ic bei diesem Titel nicht allzu tief in die mecklenburgischen \taatsrehtlihen Verhältnisse einzulassen.) Dadurch wird ein Mangel an Einheitlichkeit hervorgerufen, und es können auh nicht öffent- lide Mittel für die Schule in dem Maße wie anderswo aufgewendet werden. Das höhere Schulwesen hat ja auch seine Mängel, verdient aber cinen so harten Tadel niht. Die mangel- haften Gehälter, das Kündigungsreht und andere Umstände verlangen dringend Besserung; die Regierung verkannte auch dieses Bedürfniß nit, machte vielmehr Reformvorschläge, aber der Landtag, die Nitter- haft leisten Widerstand. Wir müssen den Finger immer wieder auf diese Wunde legen. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der Ver- fassungsfrage, und darum werden wir mit jenem Verfassungsantrag seiner Zeit wieder vor den Reichstag treten. Bei dieser Gelegenheit hat uns ja früher einmal selbs Herr Kirsh unter gewissen Voraus- sezungen seine Hilfe zugesagt; hilft das Zentrum mit, dann wird eine Besserung der öffentlihen und auch der Schulverhältnisse leichter berbeizuführen sein.

Abg. Kirsch: Es ist rihtig, daß ih eine folhe Erklärung vor einigen Jahren abgegeben babe. Inzwischen ist der Tolerenzantrag gekommen, und die mecklenburgishe Regierung hat eine unseren religiösen Bedürfnissen entgegenkommende Erklärung abgegeben. Möge nun Herr Herzfeld dafür sorgen, daß sie auch in der Schulfrage ähnlihe Erklärungen abgiebt. Wenn Herr Herzfeld eine Staats- schule in Mecklenburg verlangt, so find dafür meine Freunde natür- lih nit zu haben. Die Erziehung auf Grund der Erfahrung ver gangener Jahrhunderte aufzubauen, ist jedenfalls viel richtiger, als auf Grund von Phantomen. Ich habe das Studium des Lateinischen für den Juristen für erforderlih erklärt, um die Quellen des römischen Rechts erfassen zu können. Die moderne Malerei will ja auch nichts mebr von den fklassishen Werken der italienischen Schule wissen Wenn Herr Eickhoff von dem unseligen Gymnasialmonopol fpricht, so steben zahlreihe Autoritäten auf einem anderen Standpunkte.

Abg. Dr. Oertel (d kons.): Ih bedauere, daß Herr Eickhoff meinen Freund Kropatscheck so beftig angelassen hat, weil er gesagt hatte, die vorgetragenen Dinge ständen nicht im Zusammenhang mit dem Etatstitel. Ich denke darüber nicht so s{limm, denn ih mache mich derselben Handlungsweise s{huldig, aber ih bin dazu erst dur das bôse Beispiel verführt worden. Der Kampf zwischen Realis- mus und Humanièmus is niht so neu, wie Herr meint, er ist uralt, mindestens ein Menschenalter alt der Scbulreform sind ywei Phasen zu unterscheiden. Jn der zweiten Reform war viel Gutes, das Beste war die Aufhebung zabl- reicher Verordnungen der Schulreform 1; was sie Neues brachte, war zum theil recht bedenklih. Diejenigen Staaten, welhe in der Schulreform reupen nit gleih folgten, haben weise gehandelt, bde-

„belle“ Sachsen; da sie der Schulreform 1 nicht folgten, brauchten sie jet die Umwandlung zur Schulreform 11 uicht mit zumachen. Die wichtige Frage des gemeinsamen Unterbaues nit künstlich und mit Hocbdrueck gelöst werden; es muß da sonders maßvoll und besonnen vorgegangen werden [lzuviel Reformieren ift ganz besonders auf dem Gebiete des Schulwesens vom Uebel Die Berechtigungéfrage anlangend, meine ih, man soll den verschiedenen Schularten möglichst gleiche, freie Bahn lassen. Ich bin ein begeisterter Verehrer der humanistishen Bildung, erade ibres Werthes wegen wird sie sich in dem freien Wett- bewerbd behaupten. stalten agleichberehtigt machen sollen, was nur bis zu cinem gewissen Grade geschehen ist. Das juristishe Studium aber sollte man den Ober-Realschul-Abiturienten nicht zugänglich machen, denn die Ver- standsbildung und logische Zuspitzung, deren der Jurist bedarf, wird

Bei

gan be-

| ibm durch diese Anstalten nicht in dem nöthigen Maße zugeführt

| Das Latein, was wir in Sachsen an den Realgymnasien lehren, ift

weilen unter die Kontrole tes Reichs gestellt werden sollte, wäre dazu |

ine Abänderung des Art. 4 ter Reichéverfassung nothwendig (sehr richtig! reis und in der Mitte), und ih glaube nicht, meine Herren,

dak tie verbündeten Regierungen sich dazu bereit finden laffen würden ; | denn cin so wichtiges Gebiet der Souveränetät wie das Schulwesen |

müßen si die verbündeten Regierungen unter allen Umständen vor- behalten

Abg. Dr. Müller -Sagan (fr. Volksp.): Allerdings gehört dieser Gegensiand nicht vor das Forum dieses Hauses und auch nicht zu diesem Gtatstitel. Ader i glaube, daß diese Erörterungen alljährlich wieder- fommen werden. Der Abg. Kirsh meinte, daß der Zreiespalt in unserem hêderen Bildungswesen turh die Schulresorm dervorgerufen sei. Ich glaube vielmehr, daß er gurüplgeen ist auf die Diffe- renz der Bedürfnisse des Lebens. In den breitesien Schichien unseres Volkes wird mehr denn je das Bedürfniß empfunden, den böberen Lehranstalten cinen einheitlichen Unterbau zu geben, sodaß die Eltern erst auf einer höheren Stufe wählen können zwischen den

die ihre Kinder zu ciner höheren Bildung emporführen. die Dreitheilung in Gymnasial-, Rea naslal- und

» tem Latein er Jurisiea ist pEI so weit her. Der Direktor ein ian cinem Krelse von Alademikern: Wer kann mir denn

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fast gleichwerthig demjenigen auf den Gymnafien genügen. Aber auch hier ist besonnenes, s{rittweises Vorschreiten sehr Dagegen bin ih ein entschiedener Feind aller Zwischen- aller Ergänzungsprüfungen, die ein Kreuz für die jungen Leute sind und nur die Einpaukerei fördern Abga. Dr. Beumer (nl)

îtudieren zu lassen? Der S@hultcform 11 hat die des Abgeordnetenhauses voriges Jahr zugestimmt

Die Autgadben der Reichs - Schulkommission werden be- willigt. Bei den Ausgaben für das „Statistische Amt“ tritt der Aba. Werner (Reformp.) für die Beseitigung der Ungleichbeiten cin, welche im Gehalt der expediecrenden Sekretäre in dicsem Amt insoweit noch immer besländen, als sie vor oder nah dem 1. April 1897 angestellt scien. Es handele si hier weniger um eine Gehalis- erung, als um einen Ausgleich. L siar des Bundesraths, Geheimer Ober-Regierungkrath Neumann: Die Gehälteraufbefserungen bei der Müilitärverwalts die der geehrte pere Vorredner eben berührte, beruhen sämmtlich au Organisationsán oder auf Acnderungen in den der Vorbiltung cder Die Frage, um die es pa, Sie betrifit die bei den

dret angestellten and bie Budeettommission

el- sind,

|

| und des ihn deckenden Bürgermeisters aufgedeckt habe.

betreffenden Sekretäre zur Tage8ordnung übergegangen, hat also in vollem Maße die Ausführungen, die regierungs|eitig mae werden mußten, als rihtig anerkannt. ch fann hier nur furz wiederholen: vor der Gehälteraufbesserung, die in verschiedenen Staffeln vom Jahre 1890 bis 1897 stattfand, stiegen die Gehälter der Bureaubeamten I. Klasse bei den Mittelbehörden in Preußen und im Reich in Preußen heißen sie ja höhere Prövinzialbehörden im allgemeinen bis 3600 #4 Einzelne waren vorausgekommen, namentlih hier in Berlin, z. B. bei der Ministerial-, Militär- und Baukommission, beim Kammergericht, bei einzelnen anderen preußischen Behörden und im Reich, die Sekretäre beim Statistishen Amt, Versicherungêaint u. f. w. In der Provinz gingen sie aber alle bis 3600 4 Es hätte fih nah den damaligen Grundsäßen eine Aufbesserung für sämmtliche bis 42( 0 M ergeben, und die Herren, für die der Herr Abg. Werner hier eintritt, hatten ja {on 4200 Æ, sie hätten also, streng ge- nommen, garnichts mehr bekommen können. Dies wollten wir ver- meiden und haben also den schon vorhandenen Beamten, die bereits im Genuß des fortan erst der Klasse zu bewilligenden Normalhöchst- gehaltes waren, doch auch eine geme Betheiligung au der Gehalts- erhöhung zuwenten wollen, und sie, aber auch nur sie, in die Möglich- keit E bis 4800 6 aufzurücken. Hätte man allgemein die Sekretär-Klassen so erhöht, so hätte sih für zahlreiche Angehörige eine Aufbesserung um 1200 4 ergeben, und das würde viel Be- rufungen und Unzufriedenheit bei anderen erregt haben. Das ging also nicht an. Aus diesen Gründen wird es jeßt bei der Regelung, wie sie geschehen ist, bewenden ne Namenlich im gegenwärtigen Augenbli, bei der jeßigen Finanzlage, ist an eine Aufrollung der Ge- bältererhöhung doch kaum zu denken. Fch darf also bitten, daß der Herr Abgeordnete von seinen weiteren Anregungen Abstand nehme.

Bei dem Kapitel „Normalaichungs-Kommission“ antwortet auf eine Anfrage des Abg. Dr. Müller-Meiningen der

Staats-Sekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Die Maß- und Gewichtsordnung ist festgestellt. Fn diesem Entwurf der Maß- und Gewichtsordnung ist erstens an- geordnet die allgemeine Aihung der Bierfässer und dann auch die Frei- zügigkeit der Bierfässer gegenüber dem bisherigen gebundenen Zustand. Der bisherige Zustand ist bekanntlich der, daß zwar ein in Bayern oder in Preußen geaihtes Bierfaß in Preußen oder umgekehrt in Bayern als geaiht anerkannt wird, aber nur, fo lange die ursprüngliche Flüssigkeit darin ist; sobald der Inhalt des Fasses sih ändert, gilt der Aich- stemp@gl niht mehr. Dieser Zustand wird dur die neue Maß- und Gewichtsordnung geändert werden. Endlich wird, wie das in Bayern und Elsaß-Lothringen bereits der Fall ist, die periodishe Nachaichung vorgesehen sein.

Schwierigkeiten entstehen noch dadur, daß die Aichgebühren in Bayern anders reguliert, d. h. niedriger sind als in Preußen; darüber {weben noch Verhandlungen, die aber boffentlich bald zu einem günstigen Abschluß kommen werden.

Zum Kapitel „Kaiserliches Gesundheitsamt“ liegt folgender Antrag des Abg. Lenzmann (fr. Volksp.) vor:

„Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, baldigst einen Gesetz- entwurf vorzulegen, welcher die Grundsäße feststellt, wodurch die Aufenthaltsverhältnisse und die Aufnahme von Geisteskranken in Jrrenanstalten sowie die Entlassung aus denselben reichégesetzlich geregelt werden.“

Abg. Lenzmann: Ich werde mih, dem Wunsche des Senioren- konvents entsprechend, furz fassen. Ich werde diesen Antrag fo lange einbringen, bis auch die verbündeten Regierungen mich anhören. Jn den deutsben Irrenanstalten befinden ih 66 000 Geisteskranke, ein Beweis, wie wichtig diese Materie ist. Obwohl früher mein Antrag einstimmig angenommen worden ist, und der damalige Staatssekretär die Dringlichkeit einer reihs8geseßlihen Regelung anerkannt hat, baben die verbündeten Regierungen bisher nihts gethan. Ich werde Sie mit einer Kritik der Irrenärzte und mit einzelnen Fällen nicht bebelligen, obwobl ih diese Zahlen um Hunderte von Fällen ver- mebrt baben, die auf Wahrheit beruhen. Nur einen Fall will ih vorkragen, er bezieht sih auf einen Fabrikanten Petzold in Auerbach. Auf diesen bezieht ih eine Broschüre einer der größten Autoritäten auf psvchiatrishem Gebiete, des Geheimen Medizinalraths Dr. Paul Flechsig. Der betreffende Fabrikant ist für blödsinnig erklärt worden, obwobl in ibm na dem Ürtheil des Dr. Flesig au nicht eine Spur des Irrsins zu \püren ist. Man hat vielmehr den Betreffenden un \chädlid machen wollen, weil er Unregelmäßigkeiten des Kämmerers Ob der Aus

| druck „Betrug“ berechtigt war, mag dabingestellt werden. Um das

Kirsch |

| erklart

Strafverfabren möglich zu machen, beshloß man, den Peyold für verrüdt erklären zu lassen. Derselbe wurde von einem Arzte für blôdsinnig, erpansiver Paranoia, hochgradigem Wahnsinn verfallen, Der Arit stellte fest, daß von Wahnvorstellungen bei Peyold keine Rede sein könnte; wenn alle an Paranoia oxpansiva leiden

| sollen, die sich mehr dünken, als sie sind, so würde auch mancher von

| nit eber ruben, bis Gerechtigfeit gesehen sei | partei in Auerbach hat

fann | und moralis{ zu vernichten, und sie hat dabei die Unterstützung der

uns an dieser Krankheit leiden. Petzold hat nur gesagt, er würde

Die Bürgermeister- einen Mann finanziell

nch nicht gescheut

Behörden gefunden. Dagegen müssen wir unsern

F

| hüyen. Es ist ja inzwischen eine ret brauchbare Anweisung erlassen

worden; sie befaßt sih aber nur mit der Aufnahme und Behandlung der Irren in Privatanstalten, nicht in öffentlichen Anstalten. Diese untersteben ja der Aufsicht des Staats. Aber die ganzen Vor-

| schriften für die öffentlichen Anstalten in Preußen sind nicht etwa

Mintestens bätte man also die latecinishen An- |

I Man laffe also | Î der | für die Lateinschulen die Bahn frei, dann wird man allen Ansprüchen für diesen | genü

i angebracht

| prüfungen und

Den Abiturienten der sämmtlichen neun- | | flassigen Anstalten ift gestattet, klassische Philologie zu studieren; wie | | kann da ein Bedenken besteben, dieselben Leute auch Medizin und Jura

zroße Mehrheit |

| Patienten aufzunehmen als | dauptet,

| ibnen von Familicnangehörigen u. |. w.

geregelt durch das Ministerium, sondern durch Reglements der Pro- vinzial-Landtage, die doch das Mundstück des Ober-Präfidenten oder Landes-Direktors sind, die ihre Informationen bei den trrenäriten bolen, gegen welche wir die Kranken s{üyen wollen. Man sagt, die éfcatlichen Anstalten hätten ein Interesse daran, niht mehr es nothwendig sei. Jch habe nicht be daf sie böswillig cinen Kranken zurückhalten, sondern nur, daß sie ihr Material aus unzuverlässigen Quellea sammeln durch unzuverlässige Personen. In anderen Staaten hat man Aufsichts fommissionen, welde die Irrenärzte kontrolieren, um zu verhüten, daß falsches Material gelicfert wird. In Preußen wird nur einmal im Jahre von einer Besuchs- kommission die offentliche Anstalt revidiert. Das genügt nicht; wenn ichon dei ter Verhaftung das Urtheil des Untersuchungsrichters nicht genügt, wie viel mehr bei der Eindringung eines JIrren. Beschwert b dieser, so beißt eco: es ist der beste Beweis, daß Du wahnsinnig bist, daß Du Dich beschwerst. Das Interesse, die Familie zu schüyen, zieht hiec nicht. Wir wollen nur, daß in einer gewissen Zeit die Untersuchungekommission, beslehend aus Frrenärzten, Juristen und Laien, sich von dem Zusiand des Kranken Zberzcugen soll. Wenn cine Frau ihren Mann los werten will, so beschränkt fich der Arzt meist auf eine Vernehmung der Frau und der Kinder. Damit würde sich ein Jurist nicht begnügen. Bei Blödsinn giebt ¿s wenla Merkmale, an denen man die Krankheit erkenvt, die ditung Yintec vem Ohr ift doch gewiß nichi ein untrügliches Zeichen Der Laie, genommen aus den unpartelischen Ortsbervohnern, wird cvenfalls cin objeftives Urtheil fällen können. Die Thätigkeit dieses Kollegiums soll erst nah einiger Zeil beginnen und soll einen Beschluß fassen, ob ter Kranke s der Anstalt zu verbleiben hat Landesrechtlich lassen sich diese S nichi regeln, denn cin und die- felde on wird in den verschiedenen Ländern verschieden behandelt. Ih erinnere an den Fall des Freiherrn Mens, HeimaH Württemberg für verrückt erklärt wotden ift, Es bantelt sich hier um die Aermsien der Armen, un. des Reichs. gere nimmt der R ershied der einstimmig meinen 9 {ließt sich ter Bundescath unseren rit (Séloh in der Zweiten )

chne

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es ist unzweifelhaft, daß es in Irrenanstalten vorkommt, daß auch Kranke einmal rüde behandelt werden. Einem Irrenwärter ist eine sehr \chwer e Aufgabe gestellt, und au solch einem Manne versagen manchmal die Nerven; aber soweit meine Kenntniß der Dinge reicht, stehen auf Mißhandlungen die aller- strengsten Strafen. So lange ich solhe Anstalten unter meiner Verwaltung hatte, wurde, wenn ein fsolher Fall einmal festgestellt wurde, der s{uldige Wärter sofort entlassen. Der Herr Abgeordnete Lenzmann hat eine Anzahl von Fällen aufgeführt, in denen angeblich Personen zu Unrecht in einer Irrenanstalt zurückgehalten scien, oder in denen es zweifelhaft gewesen wäre, ob sie überhaupt geisteskrank seien. Ich habe es damals für meine Pflicht gehalten, obgleich es eigentlich eine Landessache ist, mih doch mit dem preußischen Herrn Kultus-Minister hierüber in Verbindung zu seßen, und ich will nur den Thatbestand von zweien der Fälle, die damals erörtert find, hter mittheilen. Der Herr Abg. Lenzmann sagte ih \sprehe von dem ersten Fall in der Sißung vom 28. Januar 1899, eine Frau aus seinem Wahlkreis der Name thut garnihts zur Sache wäre unnöthiger Weise in der Provinzial-Jrrenanstalt Lengerich zurü- gehalten worden, obwohl sie selbst große Sehnsucht nach ihrer Familie hegte und thr Ehemann bereit gewesen sei, die Pflege zu Hause zu übernehmen. Das Ergebniß der Untersuchung des Falles war das, daß der Direktor der Anstalt dringend vor Entlassung der Frau warnte, weil es {wer sei, daß außerhalb der Anstalt die Frau vor ihren jeweiligen Selbstmordmanien ges{hüßt werden könnte; {on mehrmals habe sie versucht, mit einem Messer oder durch Auf- hängen sich zu tödten. Es war auch niht der Ebemann, sondern der Sohn der geisteskranken Frau, der ih zur privaten Pflege der Frau bereit erklärte. Der Sohn hatte nämlich das elterlihe Anwesen übernommen. In welcher Weise dieser die Pflege ausführen wollte, geht daraus hervor, daß er in einem Briefe bei dem Direktor der JFrrenanstalt anfragte, wo er fcine Mutter holen und einkerkern könne. In dem Briefe, datiert vom 3. Juni 1898, heißt es:

„Durch Veranlassung des Zahlungsbefehls \s{chickte ih heute an den Rechnunçgsführer die zusammengepumpten 104,79 M, wo ih \{were Zinsen von bezahlen muß ; das ist das leßte Geld, was die Anstalt durch meine geisteskranke Mutter erhält; fordere Sie hier- mit nohmals auf, mir den Tag anzugeben, wo ih meine Mutter holen und einsperren kann.“

Und im nächsten Briefe vom 25

. Juni 1898 sagte derselbe Sohn: „Heute, den 25.

Juni, erhielt ich eine Vorladung vom Amt, indem ich aufgefordert wunde, einen Revers zu unterschreiben, daß ih die Verpflegungskosten meiner kranken Mutter, welhe in der Jrrenanstalt zu Lengerich ist, weiter bezahlen soll, welches ih noth gedrungen verneinen mußte, weil meine Schuldenlast zu grof niht im ftlande bin, das Geld mit der Arbeit zu verdienen : meine Kinder sind klein, das älteste ist vier Jahre, meine Mutter wieder nah Hause zu holen und einzukerkern ; einen Zablungsbefehl hat mir die Irrenanstalt auf den Halls geshickt; daß ih den zweiten niht bekomme, da schon sorgen; übrigens thut es mir cinkerkern muß.“

denn bin also Folge dessen gezwungen,

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16 ht leid,

Die Irrenanstalt stand auf dem s{werer Selbstmordmanie Sohn wollte der Mann war

Standpunkt: die Frau leitet an und darf nicht entlassen werden. Und de finanziellen Gründen vielleiht berechtigt in Noth seine Mutter abholen, vilegunaëkosten nicht zablen wollte. Also bier liegt lie oder cine wissenschaftlih nicht be Geisleskranken keinetfalls vor Ein

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anderer Fall! Der Presse in der Sitzung vom 1 ein geistes(

S N L. - P . Herr Aba. Lenzmann

eebruar 18985 ein

tbeilte aus n Fall mit, Mens in eine Irrenanslalt ver weil er seine Ges{wister des Vatermordes geziehen sei aber von diesen Geschwisflern ter Vater Ergebniß der angestellten Untersuchungen war „Niemals ift eine mordes erhoben worten

under

ermortel

Anllage wegen des in Frage f Die Angaben wegen

Todes waren unglaubhaft; die betreffende Leiche

gewaltsamen Todes. Schon vier Jahre vor dem Tode des L hatte derselbe die Ausnahme scines Sohnes in eine Irrenanstalt selbi beantragt. Als ter Vater später plöulih starb, beschuldigte die! nämliche Sohn, dessen Verbringung in cine Irrenanstalt der eiger Vater gewünscht batte, i Geschwister Der Sohn wurt tine Irrenanstalt Monate dort, wurde als gebessert frühere Aus@uldigung. Schon im der Geisiesfranke, ter

ine beiden Vatermorde®ë

verbracht, blicb scchs |!

cntlaficn .

tarauffolgendtcn

seinem Bruder aufgelauert un hatte, wieder in eine Irrenanstalt verbraht werden lange Zeit geistig {wer gestört. Als er später wieder entlaffen | worden war, widerrief er abermals seine frühere Anschuldigung und machle sich heftige Vorwürfe über die Schädigung Geschwistern zugefügt

Der betrefsente Anslallévficgaling war somit wirklich s{hwer ;

geislesgeslört: ein Vatermord war nicht vorgekommen."

Der Herr Kultus-Minister resumiert sich tahin |

«Wenn der Aba. Lenzmann dbebauptet, daß cine geistig gesunte |

Person in eine Ansialt für Geisteskranke aufgenommen sei, weil that- \ächlich richtige Angaben derselben als Krankheit verkannt seien, vond daß diese Beschuldigungen sich auf einen wirllih vorgekommenen Vatermord bezogen hätten, so ergiebt sich dem gegenüber, daß der Betrefsente bereits Jahre vor und nach der Zeit ter Beschuldigung in ciner für Jetea erfennbaren Weise geisteskrank war, daß der später ton ihm als untichtig zurückgenommenen Beschuldigung des Vater- mortes von den Ansialtsärtten arch bei ter Frage der Ent-

die er seinen

- 0 Ï daß ih meine Mutter |

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7

D R E E a

Zweite Beilage

Berlin, Montag, den 3. Februar

laffung gegenüber dem sonstigen Zustande besonderes Gewicht nicht beigelegt ist, {ließlich, daß überhaupt ein Mord des Vaters gerihtlich nicht festgestellt worden ist.“

Meine Herren, solche Fälle, daß Geistoskranke das ist eben sehr häufig ein Zeichen der Geisteskrankheit glauben, sie würden verfolgt, oder man sue sie dadurch unshädlich zu machen, daß man sie in eine Irrenanstalt einsperrt, während sie ganz gesund seien, kommen zahlreih vor. Aber jeder einzelne Fall muß sehr vorsichtig untersuht werden, und namentlih auch die in der Presse häufig mit- getheilten Fälle mahnen zu besonderer Vorsicht. Mein Herr Vor- gänger hat allerdings in der Sißung vom 16. Januar 1897 erklärt:

j „Meinerseits bin ih geneigt, zu befürworten, taß, sofern durch diese Landesverordnungen eine ausreichende Sicherheit nicht gegeben

sein sollte, dann der Weg der Reichsgesetgeburg beschritten werden mögé.“

Ich habe mich darauf zunächst an die preußische Regierung gewendet, um festzustellen, ob die preußische Stimme dafür zu gewinnen ist, eine solche reichsgeseßlide Regelung der Materie vorzunehmen. Man war aber in Preußen der Ansicht, daß einerseits die Vorschriften des Bürgerlichen Gescßbuchs über die Entmündigung, die Vorschriften des Zivilprozesses über das Entmündigungésverfahren und die einzelnen provinziellen Neglements, die ver Genehmigung der Regierung be- dürfen, cine ausreichende Garantie dagegen gewähren, daß geistes- gesunde Personen in verbrecherisher Absicht in Irrenanstalten gebracht

oder widerrechtliß aus Gewinnsucht oder anderen Gründen dort zurück- gehalten werden.

Wenn das hohe Haus diesen Antrag annehmen sollte, so werde ih mich wiederholt mit der preußishen Regierung, aber auch mit den übrigen Bundesregierungen in Verbindung seßen, um zu ersahren, wie jeßt die verbündeten Regierungen zu dieser Frage stehen. Mehr kann ih vorläufig nicht erklären. (Bravo! rets.)

_ Abg. Antri ck (Soz.): Auf Grund meiner vorjährigen Beshwerde über die Krankenhäuser haben Revisionen stattgefunden, die schr wenig erreiht haben. Denn diese Revisionen werden vorher angemeldet, und wenn dann ein Negierungskommissar kommt, so ift alles in der besten Ordnung. Nicht dur solche Revisionen kann Hilfe kommen, sondern durch Beseitigung der Mißstände, die allerdings Geld kostet. Wir haben einen großen Mangel an Krankenhäusern überhaupt, nament- lih in den fleinen und Mittelstädten und auf dem platten Lande. 50 % aller Pflegebedürftigen müssen wegen MRaum- | mangels von den Krankenhäusern zurückgewiesen werden. Manche Krankenhäuser, wie in Spremberg und Kottbus u. a., sind so \{lecht ausgestattet, daß in Zeiten von Epidemien die Patienten sich sträuben würden, dort aufgenommen zu werden. Wenn folche leistungsfähigen Gemeinden diese Mißstände nicht beseitigen, fo muß der Stäat sie dazu zwingen. Redner wendet sich dann dem Zustande des Elisabeth-Kinderkrankenhauses in Berlin zu und theilt mit, daß im leßten Jahre 40 Kinder an Gonorrhoe erkrankt seien und fährt fort: Anstatt, daz die Eltern sie gesund zurückerbalten, | bekamen sie ihre Kinder mit einer schr bösartigen anstecken- den Krankheit zurück, und das bei ftaatliher Aufsicht. In | diesem Krankenhause waren niht einmal genügende Nachtgeschirre für die Kinder da. Die Kinder kamen mit Läusen aus dem Kranfken- | hause beraus. Das ift eine sehr fromme Anstalt: es wird dort viel zu viel gebetet, ob aud gesund gebetet wird, weiß ih niht. Wo bleiben da die Ausführungtbestimmungen des Seuchengeseßes? In dem Krankenhause in Bad | Landeszeitung* berichtet , | zuerst kein Waschwafer, keine | erbält 1 A tâglih, und 2 Liter Milch faum în Frage it ein

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Scharlachkranker aufgenommen, reine Leibwäsche erbielt. wofür fie dem Kranken tägli gacben muß. So ciwas kommt Rußland und în der Geldfrage ; die das Außer

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| herrschen shaurige Zustände auch im Bethanien-Krankenhause, die sich

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zurüdckführen laffen verpflichtet, ihre Aussagen bezeugen. Die Wärter haben eine so lange Arbeitszeit Kranken darunter wu leiden haben. Neben einem beiablten Wärterpersonal feblt meist ein gut bezabltes Aeriteperfonal meisten Krankenhautärzte, namentli in den Kleinitädten, find Stadtpraxis angewiesen, und darum werden die Visiten in den Krankenbäusfern im Sturm abgemacht. Es soll vor- gekommen sein, daf Aerzte Operationen in einer Art gemacht ) wenn sie bekannt geworden wären, die Aerzte vor den Straf- er gebracht hätten. Unter diesen Mißständen haben nicht die Reichen sondern die Armen, die Arbeiter vie ih genau weiß, nicht ins Krankenhaus begeben wollen die Mißstände einer Privat-JIrrenanftalt in 3 bis 5 Kranke würden dort demselben in Theil der Kranken trage §8 Tage die s{hmußige Wäsche die tiosapparate nicht vorhanden iht cinmal das Stroh gewechselt ¡fel u. Co. in Lankwiy. Wo bleibe die Au las man vnter ciner Revision verstehe, es Moabiter Krankenhauses ( Dieser sei dur das nn an den Ober-Bürg geseizter, er hobe alles ‘sagten ergebe sid aurige Zustände herrschten âte keine Abkilfe cin, |

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on Gegen 7 Uhr wird die weitere Berathung auf Montag 1 Uhr vertagt

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Preuszischer Landtag. | Haus der Abgeordneten f

17, Sihung vom 1. Februar 1902, 11 Uhr. |

__ Ueber den ersien Theil der Verhandlungen ift in der vor» | gestrigen Nummer d. Bl. derichiet worden | Bei der ersten Berathung des Gesezeniwurfs gegen die Verunsialtung landshaftlih hervorragender Segenden erflärt ba. Dr. Lotié ius (al) als Vertreter cines der s{hönsien Gebiete unseres Vaterlandes, des Nheinganes, scine Zustimmung zur | Verl L A L i den n entl fahre, die Berge

Reflamecst&ilder . Nach tem Worillaute der Vorlage werde den Regterungs-Präsiten

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Verboten ertheilt, nach dem Geseg über di i - verwaltung bedürften B solche P S N des Bezirksausschusses oder mindestens der Anhöruzg desselben. Mit der Tendenz des Gesetzes ist der Nedner vollkommen ein- verstanden.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Dem Wunsch des Herrn Vorredners entsprehend, kann ih nur erklären, daß tie Landeéspolizeibehörte immer der Negierungs-Präsident allein ist, wenn nicht ausdrücklih gesagt ist, daß der Negierungs- Präsident an den Bezirksauësschuß oder eine andere Körperschaft ge- bunden ist. (Hört! hört!)

Abg. Marx (Zentr.) befürwortet, wie es vor ihm bereits der Abg. Marcour (Zentr.) gethan, der die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern beantragt hat, die Ablehnung des Geseßentwurfs in der vorliegenden Fassung. Der Begriff des NReklameschildes bedürfe einer genaueren Definition. Wenn ferner unter Landespolizeibehörde lediglih der Regierungs-Präsident zu ver- stehen sein solle, so werde der Entwurf auch aus diesem Grunde un- annehmbar. Der Erlaß folher Verfügungen müsse nah seiner Ans sicht an die Zustimmung des Bezirksaus\chusses gebunden werden.

Minister des Junern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich muß zunächst ein Mißverständniß berichtigen. Ich war kurz vorher in das Haus eingetreten und habe nur fragen gehört: Wer if Landespolizeibehörde? Jch habe darauf erklärt: Die Landespolizeibehörde ist immer der Regierungs-Präsident. Durch die weitere Verhandlung ift mir nun klar geworden, daß es sich im gegenwärtigen Fall um etwas Anderes kbandelt; daß es sich darum handelt : wer ist zum Erlaß von Polizeiverordnungen berechtigt? Zum Erlaß von Polizeiverordnungen ist die Landespolizeibehörde, also der Regierungs-Präsident, nah dem Gesetze über die allgemeine Ver- waltung immer nur mit Zustimmung des Bezirksaus\husses berechtigt, und dieses Geseh, wie es hier vorliegt, hat auch den Zweck, die Landes- polizeibehörde zu ermächtigen, derartige Polizeiverordnungen zu treffen, also Polizeiverordnungen mit Zustimmung des Bezirksaus\chusses zu erlassen.

Es ist weiter bemängelt worden, was unter „Reklameschildern“ zu verstehen sei. Jh glaube: das muß man der Judikatur überlassen. Es wird \{werlich für alle einzelne Fälle hon im voraus festzustellen sein, was ist ein eine Gegend verunzierendes Rektlameschild? Daß es sih wesentlich nur um solde Schilder handelt, welche die Gegend verunzieren, das ist die ganze Tendenz diescs Geseßentwurfes. Es soll nit jedes kleine S@ild verboten sein, das nur einen Namen oder irgend etwas sonst enthält, sondern wie es in dem einen Beis spiel genannt ist: „grellfarbige, durch ihre Größe, ihre Form, ihre Farke auffallende und das âsthetishe Gefühl verletende Bilder“.

Im übrigen babe ih gegen die kommiffarisde Berathung, die beantragt ift, nichts einzuwenden. Jch glaube, daß die vers{hicdenen Mißverständnisse, die sch einges{hlihen baben, fich dort sehr leicht beseitigen lassen.

Abg. Dr. Becker (Zentr.) bält alle Privateigenthum füx sehr bedenklich. aus ganz

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tiefen Eingriffe in das Solche Eingriffe könnten nur öffentlichen Wobles erfolgen. e dcs Worilautes dieses Gesetzes könnte sehr wobl dazu Í auch und Inschriften zu verbieten, „weil sie die Kommissionsberathung sei absolut erforderlich. Nachdem noch der Abg. Pleß (Zentr.) für Kommissions- berathung si ausgesproen hat, wird der Entwurf einer Kommijsion vcn 14 Mitgliedern überwiesen | Darauf wird die zweite Berathung des Staatshaus | halts-Etats für 1902, zwar des Etats der land- wirthschaftlichen Verwaltung bei dem Ausgabekapitel „General: Kommissionen 9109635 #4“ fortgeseßt. § «

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der Kommission sei man darüber einig landwirths{aftlihe Unterrichtöwcsen im im Verdältniß zu den Aufwendungen ihtêwesen sehr gering Der Minifter anerfannt und eine Umformnung des bis. des landwirtbschaftlichen Unterrichtäwecsens de P mgciag

Abg. Hirt (kons.) hebt hervor zausbaltuongsschulen in neuerer Zeit Wert gelegt etauert aber, dak die Mittel für die! n schr deihráalt (eten

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T, S, Die ganze Reide ron das der Vildungs- E Die Anstalten müßten ader | : damit fie allen Aaforderungen genügen könnten ; die Lehrer müßten desser gestellt werden, damit ibnen die Freudigkeit ibres Berufs erhalten bleide : Fe dürften nicht binter den Lehrern an anderen Sculen zurückstehen. Auch die höderen Lehrer anderen zuruck, ihre Funktion&zulage betrage uur den vierten Theil der Zulage der Lehrer, welche dem Kultus-Ministerium

unterstellt find bemerkt, das die S@Hüler der landwirth- Ter-

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