1902 / 31 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

bi8 30 9/6 - billiger anbictet, ist allerdings auf die Dauer für unsere deutsche Industrie kaum erträglih. (Bravo!)

berangezogen werden zur Anordnung von Sicherheitsmaßregeln, um die Zahl Unfälle zu vermindern. Redner fragt zum luß den

Syndikate eintrat, so kann man darüber niht wundern. Würden die das Nap Staatsfekretär, ob er von den flagranten Geseßesverleßungen, von denen

Abg. Dr. Müller-Meinin fr. Volksp.) erklärt, er könne die Anras der Herren Gamp und Paasche nur wärmstens unterstüßen. Die

verfassungsrehtlihen Schwierigkeiten in der Schweiz dürften Is die

leßtere fein Hinderniß bieten, da es sih um Abstellung eines fandar lôjen unlauteren Wettbewerbs, um ein S Raubsystem handle.

Die Ausführung des Patentanwalts. Gesetzes lasse zu wünschen übrig.

Entgegen den Erklärungen der Vertreter der verbündeten Regierungen

fei bei der Zulassung von Patentanwalten eine Vorprüfung eingeführt,

und in zwei bestimmten Fällen habe man aus rein persönlichen Grün-

den die Zulassung abgelehnt. Das seien Ne Maßnahmen.

Der Prôsident des Reichs-Patentamts habe au hier das leßte Wort

vom Reichskanzler übertragen bekommen; er sei eine geradezu all-

mächtige Person, ein „Reichs-Patentübermensch“. Außerdem werde

darüber geklagt, daß der Herr sich eine Art Unteroffizierston angeeignet

haben solle. Die Allmacht dieser Persönlichkeit werde in weiten

Kreisen sehr beklagt. Durch die Ueberlastung der Beamten litten

auch die deutschen Înteressenkreise.

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Bei einer Behörde, die, wie der Herr Vorredner angeführt hat, 785 Beamte zählt, wird es nicht zu vermeiden sein, daß au zahlreiche Beschwerden über dieselbe eingehen. Diese Behörde bekommt in der That mit der Zeit eine Ausdehnung, die nathgerade anfängt, bedenklih zu werden, und man kann meines Erachtens nur dadur abhelfen, daß man immer mehr Abtheilungsvorsißende schafft, und hiernach diese Behörde sich in ihrer Thätigkeit immer mehr \pezialisiert.

Im übrigen kann \sih der Herr Vorredner darauf verlassen, daß ih überall von dem Standpunkt ausgehe, daß eine Behörde dazu da ist, den Interessen des Publikums zu dienen, und daß sie diesen Interessen so weit entgegenzukommen hat, als es sih mit den geseßz- lichen Vorschriften verträgt. Gutachten darf das Patentamt nicht ab- geben, und die Frage, wie die Vorprüfung zu bewirken ist, wie die Schriftsäße zu lauten haben, ist {on eine Frage der Judikatur, in die ih nicht eingreifen kann. Was speziell die Behauptung betrifft, daß der Präsident Vorprüfungen in Bezug auf die Perfönlichkeit und Würdigkeit der Patentanwälte vornimmt, so kann der Präsident des Patentamts nur nah dem Geseß verfahren. Nach § 2 des Gesehes beißt es: ;

„Die Eintragung ist zu versagen" :

- und nun folgen unter 1, 2, 3 gewisse Voraussetzungen, welche für die Eintragung als Patentanwalt maßgebend find. In Abschnitt 4 heißt es dann:

„Es kann ferner eine Bewerbung um die Stelle eines Patent- anwalts versagt werden, wenn sich der Bewerber eines ehren- rührigen Verhaltens schuldig gemacht hat“.

Erfolgt in diesem Falle die Versagung, so findet dagegen ein geord netes gerihtliches Beschwerdeverfahren statt.

Ic werde den Herrn Präsidenten des Patentamts über die Fâlle hören, die hier angeführt sind. Aber darin, daß der Präsident fest- stellt, ob die Vorausseßungen von 1 bis 4 vorliegen, und daß er eventuell, wenn fie n icht vorliegen, die Bewerber abshlägig bescheidet, liegt keine Vorprüfung, das ist eine formelle Thätigkeit, die der Präs- sident üben muß.

Wenn der Herr Vorredner anführt, daß von den 20 Mitgliedern des Ghrenrathé einer oter zwei bereits ausgeschieden sind ih weiß nur von einem so bat das scine natürliche Ursacbe: gegen den Herrn nämli {webt ein ebrengerichtlihes Verfahren.

Der Herr Vorredner ist dann auf die Einheitlichkeit des Patents zu spreckten gekommen. Jh möchte zu diefem Zweck einen Passus aus einer sehr anerkennenswerthen Denkschrift des Patentamts vor- lesen; der Titel lautet: „Die Geschäftsthätigkeit des Kaiserlichen Patentamtes und die Beziehungen des Patentshuyes zu der Ent widelung der einzelnen Industriezweige Deutschlands in den Iahren 1391 bis 1900.“ Ich werde diese Denkschrift drucken lassen und dem Reichstage mittheilen

doch ber nicht Rohprodukte, w hthalin, nicht so billig dorthin

eliefert, so föônnte e Tmbierische Konkurrenz nicht aufkommen. Wenn die Wegen a ihren Gewinn herein haben werden, werden sie auch auf die hrung der Patentierung für Herstellungs- verfahren dringen, das is mir ganz unzweifelhaft; die deutsche hemische Industrie ist au GEelben Wege groß geworden. Was hätten Sie wohl dazu gesagt, wenn uns ein gleiches Ansinnen gestellt worden wäre zu der Zeit wo wir die Patentgesezgebung für Her- stellungsverfahren. noch nicht kannten? Wir find doch auch nicht autonom auf diesem Gebiet. i i

Kommissar des Bundesraths, Geheimer Ober - Regierungsrath Hauß: Diese Ausführungen werden wohl nicht ohne Widerspruch bleiben, soweit behauptet ist, daß die Ausbeutung auf deutscher Seite liege. Schiefer kann man die Sachlage nicht darstellen. Die Chemiker find von den deutschen Firmen angenommen, um an der weiteren Ent- wickelung der chemishen Prozeduren mitzuarbeiten. Der Gewinn daraus hat doch selb E dem Unternehmer zuzu- fallen. Die deutschen chemishen Firmen werden in doppelter Weise benachtheiligt, denn die billigeren Produkte jener Konkurrenz werden Pots über die deutshe Grenze unter Verleßung des Patentgeseßes eingeführt, weil die Möglichkeit einer gründlichen Kontrole nicht gegeben ist. Davon, in die innere Gesetzgebung eines fremden Landes einzugreifen A keine Rede; es handelt sich selbst- verständlih nur um freund scha tlihe Vorstellungen. Das Patent- anwaltsgesey is faum ein Jahr in Kraft. Eins aber steht schon heute fest: es ist absolut D gewesen, die Ausführung desselben in die Hände der Patentanwalt\chaft selbst zu legen. Die Vorschriften über die Uebergangszeit haben fi bewährt. y

Abg. Þr. Müller-Meiningen: Herr Stadthagen kommt im Resultat do zu derselben Anshauung wie wir. Ich bleibe bei dem Ausdruck „Naubsystem , den ih nit etwa angewendet habe, weil es sih nur um die kleine Schweiz handelt. Ich habe auch den Eingriff in ein fremdes Recht nicht befürwortet. Herr Stadthagen wirft zoll- technishe und wirthschaftlihe Fragen durcheinander. Die billigere Lieferung an das Ausland hat mit dieser Frage garnichts zu thun. Auch der eine Fall, der für den Betreffenden do höchst unangenehmen Abseßung von der Liste der Patentanwalte wäre nicht erfolgt, wenn die Patentanwalte selbs in dem Falle zu befinden gehabt hätten.

Abg. von Kardorff M: Als Vorsipender der Zolltarif- kommission werde ih jedem Versu, die Verhandlung mit Anträgen zu fremden Materien zu komplizieren, Widerstand entgegenseßen und hoffe, damit bei der Mehrheit Unterstüßung zu finden.

Abg. Stadthagen: Das geistige Cigenthum gehört zuerst der Allgemeinheit und dann dem geistigen Arbeiter, nicht dem, der zufällig das Patent besizt. Ich halte es für illoyal, Waaren nah dem Aus- lande billiger zu verkaufen als nah dem Inlande. Es steht damit ganz so, wie mit dem Zucker.

Damit schließt die Diskussion. genommen. r Es folgt das Kapitel „Reihs-Versicherungsamt?. Abg. Stadthagen: Es ist mir mitgetheilt worden, ‘daß in Hessen die Beiträge zur land- und forstwirthschaftlichen Versicherung niht auf Grund der Grundsteuer, sondern der direkten Staatssteuern umgelegt werden. Das ist Ange Et denn es bedeutet eine Abwälzung der Kosten auf die Arbeiter, während sie nah dem Geseg von den Uñternehmern zu -tragen sind. Die ehrenamtliche Stellung der Berufs- enossenshaftsvorstände is, nachdem die früher bestandenen Miß- râvche offenkundig geworden waren, in der Novelle noch besonders betont worden. Trotzdem giebt es Chrenvorsigende mit 4000 bis 16 000 A Gehalt. er Vorsitzende des Reichs-Versicherungsamts hat solde Gehälter nah der Vorschrift tes Geseyßes außer Kraft zu segen. In einigen Fällen soll er au dahin gehende Versuche gemacht baben, die Gehälter sind aber geblieben, ia sogar noch erhöht worden. Die Wohnung eines Herrn Bandtke ift mit elektrischem Licht versehen worden auf Kosten der Tiefbau-Berufsgenossenschaft, weil angeblich die Bureauräume der Genossenschaft dieser Beleuchtung bedursten. Ich frage, ob diesem gesezwidrigen Zustande ein Ende gemacht ist. Herr Bandike sigt auch im Reichs-Versicherungsamt, aber er ist nicht Unternehmer, und die Urtheile, an denen er theilgenommen hat, würden ungültig sein. _Troydem bezieht er neben diefer Wobnung mit elektrishem Licht, Garten und einem Gene für ibn eingerichteten Lawn-Tennis-Play auch noch das kleine Gebälthen von 10 000 A Die wirklichen Arbeiter in den Bureaux der Beru}s-

Das Kapitel wird an-

geringe Gehälter; das höchste beträgt 3000 M, | von 1500 M für die Assistenken sind an der Tagesordnung. führt dann lebhaft Beshwerde über » Versicherungsamts gegenüber den RNüdsichtslosigkeiten genossenschafken gegen die g d bei der Nentenbemessung und gegenüber den Auëwüchsen, welche

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In jener Denkschrift heißt es über die Frage die bier angeregt ift:

„Nach § 2 des Patentgesctzes ist für jede Erfindung eine vejonder Anmeldung erforderlich bder umgekehrt ausgedrüdckt Patent darf nur eine Erfindung geshütt werden, die angemeldete Grfindung muß eine einheitliche sein. Die Lehre von der Ein beitlickeit der Erfindung ist in Theorie und Praxis äußerst s\hwieric Diese Scbwierigkeit wird dadur vergrößert, daß die Frage seits mit der Formulierung der Patentansprüche und Fnterpretation theilten Patente, insbesondere mit der Wechselwirkung steht, andererseits

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ber, wenn man wu einem befriedigende

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Nertrauensarztsvstem ter Berufégenossenschaften gezeitigt habe. | fübrt dabei in eingehender Darlegung einen Fall vor, wo der Ver | trauenzarit, Sanitätêratb Dr. Blasius in Berlin über einen Ziegelei arbeiter, tessen Erwerbsfäbigkeit durch deù Unfall um 40 9/6 worden | babe, dak eine Nente von 20 bis 25 9/9 genüge Det habe dafür von den Aeriten, die den Ziegeleiarbeiter zuerst behandelt | {were Vorwürfe, wie Vertrauensbruch u. |. w J | er bobe dann wegen Beleidigung geklagt. Die Sache fei vor den Schöfengerit Hannover verhandelt worden. Die Aerzte | | Herzoalichen Krankenhauses in Braunschweig und die hannover|ch | Aerztekammer bäâtten si die Seite des Angeklagten gestellt Herr Blasius habe erklärt, er hätte nah den von den Berufs r Èrwerl täbiakcit bemessen. Dutzend Male sei hier vom Staatssekretär solches schematisches Verfahren als unzulässig erklärt worden; | Blasius aber habe sih zum Lohn der Wissenschaft und der Humanita einfa wm Housknecht ciner Berufsgenofsenschaft ernicdrigt

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genossenshaften, die Geschäftsführer und Assistenten, beziehen lächerlich aber Entschädigungen Redner die Passivität des MNeichs- Berufs- Arbeiter bei der Erledigung der Unfälle und

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sci, ohne ihn untersucht zu haben, das Gutachten abgegeben

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er (Redner) vorhin gesprohen habe, Kenntmß habe, und welche Maß- regeln er dagegen ergriffen habe.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Ich will mich auf die Anfragen, die an mih gerichtet sind, zu dieser späten Stunde möglichst kurz fassen.

Es ist in diesem hohen Hause mit Recht gerügt worden, daß Unfallversicherungsbeiträge in Form von Gemeindelasten auf sämmt- liche Mitglieder der Gemeinden vertheilt werden. Ich habe mich in dieser Beziehung an den preußischen Herrn Minister des Innern ge- wendet, und der Herr Minister des Innern hat eine Verfügung er- lassen, wonach dieses Verfahren unter allen Umständen verboten ift.

Was die Unfallyverhütungsvorschriften für die Berufsgenossenschaften betrifft, so weise ih darauf hin, daß diese Berufsgenossenschaften jeßt sozialpolitish in einer gewissen Umwälzung begriffen sind, indem ein großer Theil derselben mit landwirthschaftlichen Nebenbetrieben in den landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaften zusammengefaßt ist. Ebenso ist es mit den Molkereien. Das Reichs-Versicherungsamt ist damit beschäftigt, Unfallverhütungsvorschriften für Brennereien und Meolkereien herbeizuführen. :

Der Herr Abg. Stadthagen hat den Fall des Dr. Blasius bes berührt. Meine Herren, Sie werden von mir unmögli verlangen, daß ih in jeder einzelnen Rentenfestseßungssache Partei für oder gegen nehme, das ist unmöglih. Ich habe in diesem hohen Hause mit der größten Bestimmtheit immer von neuem darauf hingewiesen und habe mich wiederholt an das Reichs-Versicherungsamt gewandt mit der Aus- führung daß für die Festsezung von Jnvaliden- und Unfallvexrsicherungs- renten nichts gefährlicher ist, wie eine \chematische Behandlung der Sache; es muß hier schr sorgfältig und gewissenhaft geprüft werden, da es sich hierbei um den Lebensunterhalt eines invaliden oder ver- unglückten Mannes handelt. Der einzelne Fall muß genau untersucht werden, und auf Grund der physiologischen Feststellung des einzelnen Falles hat die zuständige Behörde ihr Urtheil abzugeben. Zu diesem Zweck sind sowohl im letzten Invaliden- wie Unfallversicherungsgeseß eingehende neue Kautelen getroffen worden. Wenn aber der Herr Abg. Stadthagen sich hier gegen die Vertrauensärzte wendet, gestatte ih mir, auf § 69 Abs. 3 des Gewerbe-Unfallversicherungsgeseßes hin- zuwcisen, wo es ausdrücklich heißt:

„Soll auf Grund eines ärztlichßen Gutachtens die Bewilligung einer Entshädigung abgelehnt oder nur ein Theil der Rente fest- gestellt werden, so ist vorher der behandelnde Arzt zu hören; steht dieser zur Genossenschaft in einem Vertragsverhältniß, so ist auf Antrag ein anderer Arzt zu hören."

Wenn also der Geschädigte glaubt, daß der Vertrauensarzt seine Interessen nicht richtig vertritt, so hat er unzweifelhaft das Recht, auch das Gutachten eines anderen Arztes zu“ provozieren. Wenn der Fall so liegt, wie hier dargestellt is, daß in dieser \hematischen Weise verfahren ist, so bedaure ih das. Ich will mih über den Fall noch einmal informieren und eventuell von neuem das Neichs- Versicherungsamt ersuchen, mit äußerster Strenge die Aerzte anzuweisen, den Befund konkret festzustellen und nicht nach solhen shematishen * allgemeinen Regeln.

Der Herr Abg. Stadthagen ist dann auf ein Thema zurück- gekommen, das er bereits wiederholt hier berührt hat: die Festsezung der Entschädigung für die Vorsißenden der Berufêgenossenschaften. Fch muß dabei mein ernstes Bedauern ausdrücken, daß er gegen einen so pflichtitreuen, eifrigen, ausgezeihneten Beamten wie den Herrn Präsidenten des Neichs- Versicherungs8amts hier so {were Vorwürfe erboben hat. (Sehr richtig!) Das scheint mir um o be- denklicher, als der Präsident des Reichs - Versicherungsamts gleich zeitig Chef einer richterlihen Behörde ist. Im übrigen konnten aber diese Vorwürfe den Herrn Präsidenten des Reichs-Versicherungsamts | garnicht treffen, denn nah dem Gesey hat nicht der Präsident die Entschädigung für die Vorsitzenden der Berufsgenofsenschaften fest- zusetzen, sondern tas Reihs-Versicherungsamt, und diese Fest- setzung erfolgt durch einen kollegialishen Beschluß. Ich -habe mi, wie im vorigen Iahre diese Beschwerden hier die Höhe der Entschädigung ter Vorsitzenden der Berufégenossenschaften erhoben worten sind, sofort an das Reichs- Versicherungsamt gewandt und | dasselbe ersubt, vou seinem Reht Gebrau zu machen, auf Grund

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Der Professor Sprengel, scin Gegner, fei wegen der formellen Beleidigung

der Novelle des Unfallversicherungsgesetes diese Entschädigungen feste zusezen. Das Neichs- Versicherungéamt ist dieser Aufforderung nah- gekommen; es hat mir zunächst über die Grundsäye, die dabei ob berichtet

„Hinsichtlich des Begriffs der Entschädigung hat das MNeichs- früheren, bercits in dem Bericht vom Auffassung festgehalten, daß verstanden werden könne, die

gewaltet haben, Folgendes

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93, November 1895 dargelegten

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Aba. Schrader (fr. Vgg.) schließt sich den Beschwerden üder die Mängel der scrveizerisden Patentgesetgebung an Eine gteie Schn ierig keit für die Lösung der ciner so ausgetehnten Behörde wie dem deutschen Patentamt obliegenden Aufgaben liege in der Autwadl der richtigen Personen. Da komme cs richt darauf an, daß die juriftishen Eramina ¿bíolviert seien, man das deutsche industrielle roflih fene Daravf solite bei der Beseyung der Mitglieter dieses Amtes t3s Hauptaugenmer? gerichtet sein

Aba Stadthagen: Wir hören hier von u halten. von Raubivitem u. \. w. Das heißt doch cinfach die auf den Kevf siellen der Schroeiz, als die Schweizer selbft ¿rif in die Nethie cines fremden Landes. Nur Deutschland und Eng- land liefern Robftofe zah tet Schweiz, und prar za billigeren Preisen als sie den Deutschen liefern f is reich geworten: wenn das bei solch illovalem Verhalten der deutschen

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Das ift ein unerbérter Ein

Leben |

Vexr- : Sache | Sie wollen als Deutsche medr geichüut iein ta |

| wúrten auf die Schuld des Arbeiters zurückgeführt. | Nucksichten seien bei der Statistik

Dadurch ist die deutsche Farbeninduftrie | i | sogenannten Rente tem Ärbeiter gezablt würde. Die Arbeiter müßten

¡u 150 4 verurtbeilt worden. Dieser Fall zeige so recht \{chlagend die ngebeure Macht der Bernfsgenossenschaften. Auf die Gutachten tes Blasius sei, auch wenn er nicht vor die Disziplinarkammen kommen | zicbts mebr von jett an zu geben: man brauche sih ja nur des | des Arbeiters Fränkel iu erinuern, der turch die Behandlungs | Sanitätsratbs Blasius in den Tod getrieben worden fei. |

des atmen Krüppveln, den Opfern der Industrie, ver- |

üsse die Regierung Abhilfe schaffen. Diese Berufs- |

und ibre Organe |

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wirkten geradezu gemeingefährlich. |

le zunehme, desto mehr auch der Gewinn

aft vom Unfallgeseß, weil die Selbstverschuldung |

u gute gerechnet werde. 0,8 4 pro Tag sei die |

t, welche den gewerblichen Unternehmern auferlegt sei.

ite die Verelenduna der Arbeiter nah diesem Resultate sein!

l inzuverlässig und auf tendenziösen Grundlagen

wen die Schrld des Unfalles treffe, werde von |

enidaîten in einseclliger wahrheitswitriger Weise, | zum Rabt zu verbelfen, beantwortet. (Präsident llestrem: Sie dürfen die Berufsgehossenschaften

Ausdrücken kritisieren, das verstößt gegen die |

Hauses!) Das Meichs+ Versicherungsamt müße sich | en

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aewcien sein, dak das Material der Berufsgencfsenschaft uverläisia gewesen sei: denn sonst hätte seine Arbeit nicht | ; it erfordert. Es habe cine Nachprüfung für nothwendig gé- alien Es elen aber weder Arbeiterbertretungen, noch tie Ecwretbe-Jaspektoren zur Erulierung der Unfälle herangezogen worden Die ganze Tendenz gebe darauf hinaus, die Fälle grober Fahrlässig- feit nicht entihädigungwflichtig u mathen, sedaß der Arbeiter mit cinem Almosen abdgcfuntea werden könne. Die meisten Unfälle Auch agrarische Statistik e Debleteiaeien, eth der Janker sogar in der nta ang müßte tabia ergüngt werden, dak volle Entschädigung an Stelle der deutigen

j | | darunter nur cine Schadloshaltung |

bestimmt werde eincrscits durch den Umfang der berufsgenoffen

aftlichen Arbeitslast und andererseits durh den Werth, den dic

der Berusägenossenschast gewidmete Zeit für das betreffende Mitglied

der Berufegenossenschaft, und war in seiner Eigenschaft als solches, besitze

Das Reichs-Vei

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gestaltete

fichecrungtamt fährt dann fort

biernah die maßgebenden Grundsäye fesigelegt, so sich toch ihre Durchführung in ter Praxis, namentli soweit es si{ch um den Nachweis handelte, daß die für cine Ent s{ädigungéleistung geforderten Vorautsegungen thatsächlich erfüllt waren, insofern nicht immer einfa, als einmal zu prüfen war, in welbem Umfange die Wahrnehmung der Genossenschaftsgeschäfte die Thätigkeit des einzelnen Vorsiandsmitglicedes oder Vertrauens- mannes in Anspru nimmt, und als ferner der ihnen hierdurch erwacbsende Schaden nah Maßgabe sciner besonderen Betriets- verhältnisse zu bemessen war.“

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

zum Deutschen Reihs-Anzei

M 31.

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 5. Februar

ger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

D R R E R O R Ee A D D Ss

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Das Reichs-Versicherungsamt hat außerdem den Grundsatz fest- gestellt, daß auch die früher gewährten Entschädigungen auf Grund der Novelle zum Unfall-Versicherungsgeseß von neuem geprüft und fests geseßt werden müßten- Diese Festsegung ist, soweit ih orientiert bin, bereits in allen Fällen erfolgt. Was den Fall Bandke betrifft, so kann ih nur mittheilen, daß die Herrn Bandke von der Berufsgenossenschaft gewährte Dienstwohnung sich im Dienstgebäude der Berufs- genossenschaft befindet; sie umfaßt 6 Wohnräume und ift nicht luxuriös, fondern gut bürgerlih eingerihtet; sie war eigentlich für den Geschäftsführer der Berufsgenossenschaft bestimmt ; da dieser jedo sein eigenes Haus bewohnen wollte, so überwies man sie dem Bandke. Damit if für den Geschäftsbetrieb der Berufs- genossenschaft eine erheblihe Erleichterung gegeben. Außerdem bezieht Bandke von der Berufsgenossenschaft eine Jahresents{ädigung von 10 000 A Das Reichs-Versicherungsamt führt in einem umfassenden Bericht aus, daß nah Maßgabe der Zeitversäumniß des Bandke diese Entschädigung gerechtfertigt sei. (Hört, hört!) Dieselbe ist vom Kollegium des Neichs-Versicherungs8amts festgeseßt, sie ist endgültig; darauf habe ih also keinen Einfluß.

Was den Fall Felish betrifft, so möchte ich ih will hier nicht alles wiederholen nur anführen, daß er das in seinem Mit- eigenthum stehende Haus, Schäferstraße 14, mit 30 Zimmern der Berufsgenossenschaft für 7100 ( zu Bureauzweken vermiethet hat. Nach dem Bericht des Reichs-Versicherungsamts is dieser Mieths- zins ein angemessener; die Berufsgenossenshaft würde für solchen Preis in Berlin derartige Räume niht bekommen. (Sehr rihtig!) Weiter wird insbesondere ausgeführt, daß Herr Felisch weder mittelbar noch unmittelbar ein Diensteinkommen von der Berufsgenossenshaft bezieht. (Hört, hört !) Die ihm für Wahrnehmung laufender Geschäfte der Be- rufsgenofsenshaft und für Reisen und Sißungen im Durh- shnitt der Jahre 1898 bis 1900 aus Genossenschaftsmitteln gezahlten Beträge belaufen \sih auf jährlich rund 790 A Seinen Verdienst aus der von ihm herausgegebenen „Baugewerks- Zeitung“, welche be- reits lange Jahre vor dem Inkrafttreten des ersten Unfallgeseßes von ihm begründet ist und 1885 {on 4000 Abonnenten hatte, bezieht er niht als Vorsißender der Berufsgenossenshaft. Seine Einnahmen aus berufsgenossenshaftlihen Inseraten, Abonnements des Vor-

stands betrugen im Durchschnitt der Jahre 1898 bis 1900 nur ‘rund 222 Æ (Hört! hört!) Einmal muß man si auf den formellen Standpunkt stellen; die Berufsgenossenschaften haben diese Entschädigung vorgeschlagen, kein Berufsgenosse hat dagegen Einspruch erhoben, das Reichs-Versicherungs8amt hat als kollegiale Behörde diese Entschädigung endgültig festgeseßt, da heißt cs: Roma locuta est das ift eine entshiedene Sache. Schließlih ging der Herr Abgeordnete noch auf die unzuverlässige oder tendenziôse Auf- arbeitung des s\tatistishen Materials über die Unfälle ein. Eine tendenziöse Bearbeitung der Sachen hat den Herren selbstverständlich völlig fern gelegen ich werde es meinem Herrn Kommissar über- lassen, auf diese Frage demnächst des näheren einzugehen. Wie entsteht denn aber solhes Material? Es werden von den Berufsgenossen- haften die Zählkarten ausgefüllt auf Grund der amtlicen Feststellungen der Polizeibehörden, wie ih der Unfall zugetragen bat: wenn also diese Zählkarten von den Berufsgenossenschaften falsch aus- gefüllt würden, wäre das geradezu eine Fälshung; die Berufs- genofjenshaften haben nur das Untersuchun gêmaterial über den Unfall, und dieses Material muß und kann meines Erachtens die alleinige Grundlage bilden für die Ausfüllung der Zähblkarten. Und nun, meine Herren, frage ih: welche Statistik, die wir aufgestellt haben, ist niht Gegenstand von Angriffen gewesen 2? Welcher Statistiker wird niht nah der einen oder anderen Richtung an einer ftatistischen Arbeit etwas auszuseßen haben? Wenn wir im Reichsamt des Innern versammelt sind, oder die Kommissarien der vers{iedenen Reichöressorts versammelt sind, um einen Fragebogen aufzustellen, werden flets weit auseinandergehende Wünsche geäußert. Ich will, wie gesagt, meinem Herrn Kommissar es überlassen, diese Angriffe zu widerlegen. Jh stelle aber auch zur Erwägung, daß wir diese Statistik zum ersten Mal gemacht baben; wir werden weiter Er- fabrungen sammeln, ünd wenn wir dereinst eine neue Statistik auf- tellen werden, wird sie vielleiht vollkommener sein. Aber ich muß do au für diese Arbeit in Anspruh nebmen, daß cs das erste Mal ist, daß cin so umfassendes Material auf diesem Gebiet überbaupt geliefert worden ist. (Bravo! rets.)

Auf Antrag des Aba. Dr weitere Berathung abgebrochen

Schluß 6 Uhr. Nächste (Marine-Etat.)

Oertel (d. kons.) wird die

Sißung Mittwoch 1 Uhr.

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 18. Sihung vom 3. Februar 1902 6 RLLAU

Die Nede, welche bei der Berathung über die einmaligen Ausgaben des Etats der landwirthschaftlichen Verwaltung, und zwar über die Forderung von 1400000 M zur Ge- währung eines Darlehns an die Genossenschaft für Vieh: verwerihung in Deutschland behufs Errichtung cines Mager- viehhofes in Friedrichsfelde bei Berlin, der Minister für Landwirthschaft 2c. von D in Erwiderung auf Ausführungen des Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.) gehalten hat, lautet, wie folgt: i Meine Herren! Jch sche mich erneut veranlaßt, auf die Aus- auch dieses Herrn Vorredners einzugehen, welcher sich, wie

ih gern zugeben will, bemüht hat, allgemeinere Gesichtspunkte in den

nehmen. (Rufe links: ist auch nit behauptet worden!) Ich berufe mich auf das Stenogramm Ihrer Ausführungen. Ich habe mir auêdrücklih die Worte des Herrn Vorredners notiert : der Minister lehnt selber die Verantwortung für die Vorlage ab. (Rufe links: für die vorjährige Vorlage !) Ich habe mir dieses notiert ; das Stenogramm wird uns ja Auskunft geben. Jch habe ausdrülich gesagt: ih stehe der Vorlage insofern neutral gegenüber, als ih die vorbereitenden Schritte dazu niht unternommen habe und infolge dessen frei von irgend einem Interesse für diese oder jene Seite den Verhältnissen gegenüberstehe. / Nun muß i ganz offen sagen: ein Moment ging durch die Aus- führungen hindur; das war : Schlachtviehhof und Magerviehhof mit einander zu verwehjeln, die Schlächter gegen die Sache auszuspielen. Ich möchté dem Herrn Abgeordneten zunächst die Frage vorlegen: ist es richtig, daß auf dem Magerviehhof der Landwirth an den Schlächter ver- kauft? Das ist doch die Voraussezung des Ganzen. Wir wollen aber den nothwendigen Verkehr zwischen den Züchtern und demjenigen, der mästet, herbeiführen. Wir haben also zunächst mit dem Schlächter kurzer Hand nichts zu thun oder nur insoweit, als bei dem Einkauf von Fettvieh manchmal der Aufkäufer des Schlächters auch Magervieh mitnimmt und es infolge dessen auf dem Mag--viehhof zum Verkauf bringt. Also die Deduktionen, die auf dieser Basis beruhen, basieren meiner Ansicht nah auf einer nit rihtigen Erkennung der Ver- hältnisse.

Weiter sagt der Herr Abgeordnete: ihr Landwirthe seid immer für Mittelstandspolitik; hier wollt ihr wieder den Mittelstand ver- nichten. Zunächst, Herr Abgeordneter, ist die Summe der Landwirthe denn nicht dem Mittelstand angehörig? Meine Herren, Sie ver- suchen immer das Bild fo zu entrollen, als wenn die Landwirthschaft bestände aus Großgrundbesißern, und im Annex wären noch einige irregeführte Schafe. So liegt es doch thatsählich nicht. Sehen Sie doch mal die Thatsahe an, die durh die Zählungen erwiesen ist, nämlich, daß in Ostelbien viel mehr Bauern vorhanden find als in den Bezirken des Westens. Meine Herren, ih berufe mih auf die großen Parteien dieses Hauses; ih frage alle die Herren, die den Westen vertreten, was if Ihre Aufgabe und weshalb treten Sie für unseren Mittelstand, d. h. für unseren kleinen und mittleren Bauernstand ein? Es würde eine {were Ver- sündigung an der Landwirthschaft sein, wenn wir die Interessen des Großgrundbesitzes in den Vordergrund stellten; wir müssen für die breite Masse unserer mittleren Bevölkerung eintreten (Zuruf links)

- wenn Sie es nur thäten, wenn Sie nur ein Empfinden dafür hätten. Sie sehen in dem Worte Landwirthshaft aus anderen wie ih {on neulih sagte als aus politischen Gründen ten wenig beliebten Großgrundbesitzer. Sie wünschen, weil Sie in diesem großen Besitz einen gewissen rocher de bronze sehen, ibn zu be- seitigen, damit Sie naher freie Bahn baben und vielleiht durch einige neue Vereinigungen den Leuten eine Weisheit beibringen, die sich leider bitter rächt.

Also zur Sache zurückommend, möchte i klarstellen: die Land- wirthschaft hat ein vitales Interesse an der Erhaltung des Mittel standes, und wenn die großen Städte an uns vorübergehen, weil sie leider gar nit landwirthshaftlihe Verhältnisse kennen und ennen lernen, so liegen zweifellos in den kleineren Städten unseres preußischen Vaterlandes die Verhältnisse so, daß plattes Land und Kleinstadt, d. h. der Handwerker, der dort wohnt, auf das mit dem Wohl und Wehe der Landwirthschaft verknüpft ist. (Sehr richtig! rechts.) Das ist meiner Ansict nah der rihtige Standpunkt, den wir immer einnehmen müssen.

Wenn der Herr Vorredner darauf hinwies, der Herr Abg. Ring habe mit seinen neulichen Auéführungen Unrecht gehabt, daß das Fleisch durch so viele Hände gehe und dadurch vertheuert werde, fo kann ih diese Ausführungen des Herrn Ring nux bestätigen. Der Kommissionär kauft das Vieh auf und geht dann an den S{lacbtbof: dort kauft es der Großshlächter und von diesem wieder der Klein- s{lähter. Alle diese Leute wollen leben ih ftreite ihnen das Leben niht ab —; aber weil sie verdienen wollen, tragen sie zu der Vertheucrung des Fleisches wesentlich bei. Aber auch die großen Städte tragen zur Vertheuerung des Fleisches bei, wovon sie freilich manchmal niht sehr gern reden, dadur, daß sie ihre Schlacbthaus- anlagen bis zu 8 9% verzinsen. (Hört, hört! rechts.) Das ist doch ein Moment, was bei der Preisbildung wesentlih mit- spricht. Sie wollen geneigte! niht vergessen, daß gerade das Schlachten des Viehes in Ihren Schlachthäusern kein billiges ist, sondern daß die Abgaben an die slädtishe Verwaltung für Verzinsung und Bewirthschaftung der Anlagen recht hoch sind. Ich stelle mi nicht auf die Seite derjenigen, die bei den früheren ge- priesenen Verhältniffen stehen bleiben wollen und sagen: wir wollen wegen ter hohen Verwaltungtkosten keine Schlachthäuser haben. Ich glaube, wir haben durch die Errichtung der S(&lachtbäuser einen großen Fortschritt gemacht : aber sie baben das Fleish nicht verbilligt, sondern dazu beigetragen, daß es in Städten theurer geworden ist. Ich kann mich auf die Erfahrungen vieler Herren bier im Hause be- rufen, daß die Preise für das Fleish auf dem Lande billiger geworden find augenblicklich, mit Ausnahme der Preise für Sebweinefleisch. Diese Ausnahme ist aber als ein vorübergehender Zustand zu betrachten und auf die \{lechte Maisernte in Amerika zurückzuführen. Würde die Maisernte anders ausgefallen sein, s0 würde es au mit dem Preise des Schreeinefleisches anders steben.

Die Staatsregierung is davon ausgegangen, bestehende Ver- hältnisse zu verbessern. Das ist das Motiv, und ih bedaure sehr, daß der Herr Vorredner dieses Leitmotiv nicht aus der Begründung entnommen hat. Wir wollen in diesem Magervithhof bei Berlin niht eine Konzentralion des Viehhandels a2ntreben, sondern nur cine Sanierung der veterinären Verhälträüsse herbeiführen. Dieser Viehhof soll lediglih cin Muster sein und als Versuch dazu

ob auf diesem Wege nicht cine Verbesserung

innigste

nisse im Marktbetriebe herbeigeführt

ausdrücklich hervorheben, daß allerdings darin gebe ih dem Herrn Vorredner recht die Nothwendigkeit vorliegt, ein Seuhen-Schlacht- haus zu errihten, um Vieh abschlachten zu können, wenn ein Seuchen- ausbruh stattfindet, daß aber nit ein Konkurrenzunternehmen gegen den Berliner Schlahtviehhof geschaffen werden soll.

Der Herr Vorredner hat gesagt, die Landwirthe, die bösen Menschen, die \sich immer fo liebens8würdig s\childern, wollen für sih einen Markt \{chaffen, wo sie allein die Preisbestimmenden sind. Ja, meine Herren, wenn das der Fall wäre, so würde, wie ih zugebe, die Staatsregierung sehr unrecht thun, das Geld als Darlehen der Genossenschaft zu übermitteln. Nein, meine Herren, es handelt sich um einen öffentlichen Markt, auf den jeder hin- gehen kann. Jch hoffe au, daß eine gesunde Preisbildung sich auf diesem Markte entwickeln wird. Es ist ein öffentliher Markt, und ih weiß nicht, wie mein Herr Vorredner, der do, glaube ih, im allgemeinen ziemlich orientiert is, dem Gedanken Auédruck geben konnte, daß die Regierung, da sie eine Konzentration des Marktes nit will, wohl eine Art provinzieller Ordnung des Magerviehandels beabsichtige. Meine Herren, unsere Märkte, und namentlich die Magerviehmärkte, bilden sich nicht provinziell ; das ist durch die Eisen- bahn längst überholt: vom weiten Osten kommt Vieh nah Berlin und wandert nah anderen Gegenden hin. (Zuruf des Abg. Dr. Crüger-Bromberg.) Ja, Herr Abgeordneter, Sie haben die Frage an mi gerichtet: denkt die Regierung an eine provinzielle Ordnung oder an eine Konzentration? Wir wollen beides nit, sondern wir wollen hier bei Berlin eine Versuchs- und Musteranstalt errkhten und sie so gut ausftatten, wie es geht.

: Die weitere Argumentation des Herrn Vorredners ging darauf hinaus, daß die Frage garnicht geprüft sei, ob denn die Genossenschaft überhaupt so begründet sei, daß man ihr Geld anvertrauen könne. Er fügte hinzu, daß man der Regierung wirklich einen Vorwurf machen müsse, wenn sie diese Frage nit geprüft hâtte. Zunächst muß ich dem Herrn Abgeordneten sagen und ich glaube, es steht au in der Denkschrift —, daß dieses Darlehen zur ersten Stelle auf das Grundstück eingetragen werden soll, und daß ein Grundstück, welches etwa 37 bis 40 ha groß ist, wohl für die eingetragene Summe ein Aequivalent bietet. Zweitens aber haftet die Genofsen- haft mit ihrer eine Million betragenden Haftsumme. Wir haben geglaubt, daß diese Haftung nahezu einer pupillarishen Sicherheit gleihkommt. (Abg. Dr. Crüger-Bromberg: Das eine pupillarishe Sicher- heit!) Jch meine, man sollte do nicht mit zu s{chwarzen Farben malen, denn es wäre fehr traurig, wenn, wie es nah der Schilderung des Herrn Abg. Crüger erscheinen könnte, die deutsche Landwirthschaft so weit herunter wäre, daß sie überhaupt niht mehr einen Silbergroschen in der Tasche hätte. Man darf daraus, daß es der Landwirthschaft schlecht geht, niht gleich den Schluß ziehen, daß jeder Landwirth kreditlos oder wenigstens eines Kredites nicht würdig if. Nach dieser Richtung hin hat also, wie ih glaube, die Staatsregierung alle Maß- nabmen getroffen, die nothwendig waren.

Ich komme nun auf die allgemeine Frage der Genossenschaften, die der Abg. Dr. Crüger anges{n hat. Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird aus meiner früheren Thätigkeit bestätigt finden, daß ih immer die Genossenschaften eigene Füße zu fffellen und auf eigene Kraft zu begründen bestrebt war, und i habe auch in neuerer Zeit vielfach Gelegenheit gehabt, darauf hinzuweisen, daß man sich hüten solle, da Genossens{aften zu errihten, wo fein volles Bedürfniß vorliegt. Aber nachdem die deutshe Landwirtbschaft erkannt hat, welchbe Kraft und welche Waffe in den Genoffenschaften liegt und sie daber diese Waffe aufnahm und selbs benußte, da war es naturgemäß denjenigen Kreisen, die bis dahin lediglich diese Institution ich glaube, man nennt fie in kleinen Städten Kreditvereine für fih benugzt hatten, sehr unangenehm, daß ibnen plößlich durch die Landwirtbschaft das Wasser etwas abgegraben wurde. (Abg. Crüger: Um Gottes willen!) Aus diesem Grunde, glaube ih, haben Sie (na links) oft mit nicht gerade günstigem Auge die Entwicktelung dex landwirtbs{aftlichen Ge- nofsenshaften betrahtet. (Zuruf des Abg. Dr. Crüger.) JIch hoffe, daß wir mit den Genossenschaften nah keiner Richtung \{lechte Er- fahrungen machen werden. Jh bin derjenige, der unentwegt dafür eintritt, in jeder Bezichung gesunde Verbältnifse u schaffen. Ich möchte die Herren also bitten, diese Sache nicht in die Commission zurücckzuverweisen, sondern fie bercits im Plenum anzunehmen.

Ich möchte nicht auf die Spirituszentrale, das Zucckerkarteil, die Milchzentrale und auf die fonstigen s{hönen Einrichtungen, die der Herr Abgeordnete hier angeführt hat, cingehen. Meine Herren, man follte bei diefer Auseinanderseyzung solle Dinge nicht berübren: sie gehören nicht hierher, sind auch wobl nicht geeignet, das Bild flarer ju mahen. Wir müssen do bestrebt sein, der deutschen Land- wirthschaft zu ciner Gesundung ihrer Verhältnisse die Hand zu bieten, und auch der Herr Abg. Dr. Crüger sollte, meine ih, nicht ledialid die Vertretung des Handelsstandes übernehmen, sondern ih ver» pflichtet fühlen, auch für die großen breiten Schichten einzutreten, die sich der Viehzucht zugewandt haben, und zwar gerade auf Anregung der Herren (links), die si dessen ja oft rühmen. Ih habe neuid noch in einem Blatte, ih glaube, aus Danzig, gelesen: wir rübmnen uns, die Landwirthschaft darauf hingewiesen zu haben, Viehzucht zu betreiben. Jeyt betreibt die Landwirthschaft die Viehzucht mehr, jeyt wollen die Herren ihr auch dies wieder deschneiden, indem sie sagen: aber die Viehverwerthung verbleibt uns. (Hört! Hört! rechts.) Meine Herren, dem gegenüber sage ih: nein! Jh habe die Verpilihtung, die Landwirthschaft dahin zu führen, daß sie au wirklich in der Lage ift, lhr Produkt zu verwerthen. Ih kann immer nur bitten;

wir uns an das Thatsälhliche. Es handelt ih hier lediglih cinen Magerviehmarkt, niét um cinen Schlachtviehmarkt.

freilich nicht so weit, wie eine Zeitung neulich, welhe ausführte auch den Beweis dafür antreten wollte, daß Magermilh vom vieh herkäme. (Heiterkeit! Bravo )

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thümer nah irgend welcher Richtung