1902 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

für die biologische Abtheilung für Land- und orstwirthschaft am Kaiserlichen n Gesundheitsamt is eine erste Rate von 150 000 A ausgeworfen.

Abg. Rettich (d. kons.) tritt für die Forderung ein. Die Er- rihtung sei auf d:m- Terrain der bisherigen preu ishen Domäne Dahlem projektiert, aus Rücksicht auf die Nähe der ad bas Berlin. Auf die Frage des Redners, ob die Abtheilung beim Gesundheitsamt verbleiben folle, erklärt der

Staatssekretär des Jnnern, Staats-Minister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner: j

Meine Herrên! Ih habe \{hon, als die biologische Abtheilung mit Zustimmung des hohen Hauses eingerihtet wurde, erklärt: es. ist ein UVebergangsstadium; wir wollen diese Abtheilung erst entwickeln unter der Leitung des Reichs-Gefundheitsamts; des Ende der Ent- widelung aber muß sein, daß die biologishe Abtheilung selbständig ge- macht wird. Ich glaube, das is auch unbedingt nöthig; denn die Aufgaben des Reichs - Gesundheitsamts liegen über- wiegend auf hygienishem Gebiete, und diese Aufgaben sind wesentli vertieft und verbreitert dur die Einrichtung des Reichs- Gesundheitsraths auf Grund des Geseßes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährliher Krankheiten. Wenn sich die Herren das Pro- gramm ansehen, das dem Reichs-Gesundheitsrath gestellt ist, so ist das schon ein so gewaltiges Gebiet, daß hiermit allein eine Behörde voll beschäftigt werden könnte. (Sehr richtig! rechts.) In dieser Richtung aber is noch außerordentlich viel zu thun. Je mehr unsere Bevölkerung anwächst, je mehr sich unsere Induskrie entwickelt, desto dringendere hygienishe Aufgaben treten an die Regierung heran; ih erinnere nur an die Verhinderung der Verunreinigung unserer Flußläufe eine der wichtigsten Fragen auf hygienischem Gebiete. Fch meine deshalb, es is eine innere Nothwendigkeit, daß die biolo- gische Abtheilung so bald als möglich unabhängig gemacht wird; denn ihre Aufgaben liegen generell auf einem ganz anderen Gebiete als die Aufgaben des Reichs-Gefundheitsamts. Bevor das aber geschehen fann, müssen erst die nothwendigen Gebäude errichtet werden. Sobald das geschehen, werden an das hohe Haus die Etatsforderungen heran- treten, auf Grund deren eine selbständige biologishe Abtheilung errihtet werden kann. (Bravo!)

Abg. Dr. Müller - Sagan entnimmt dieser Erklärung, daß die Selbständigmahung in Bälde zu erwarten sei. Redner wünscht, daß der Abtheilung auch die Erforschung der Thierkrankheiten

überwiesen werde, wie ihr diejenige der Pflanzenkrankheiten chon über- wiesen sei. . i L E

Im außerordentlichen Etat sind 4 Millionen eingestellt ur Förderung der Herstellung geeigneter kleiner Wohnungen ür Arbeiter und gering besoldete Beamte in den Reichs- betrieben. ;

Abg. Schrader (fr. Vgg.): Das Neich giebt hier statt der bisherigen 2 Millionen 4 zu dem erwähnten Zwecke her. Damit, daß das Reich nicht selbst bauen, fondern den Zweck erreichen will durch Gewährung von Darlehen an Private und an gemeinnüßige Bauunternehmungen (Bauvereine , Baugenossenschaften, Bau- gesellshaften u. #. w.), fann man einverstanden fein, weil dann die Bauten wenigstens billiger hergestellt werden. Danken müssen wir auch dem Reichsamt des Innern, daß es die Be- nußung der Wohnungen nicht zum Anlaß einer weiteren Steigerung der wirthschaftlichen Abhängigkeit ter Arbeiter und Beamten nimmt. Wenn künftighin größere Mittel verlangt werden, so müssen wir wünschen, daß uns über die Art der Verwendung der Mittel etwas ausführlichere Auskunft ertheilt wird, als in der Denkschrift geschehen ist. Bei der Gewährung der Darlehen muß mit der größten Vor- siht verfahren werden. Redner geht dann auf die Frage der Bodenspekulation ein und bekennt sih als Gegner des Erbbau- rechts. Der preußishe Staat sei der ersie Grundstüdcks- spefulant im Deutihen Reiche; das trete besonders bei der Domäne Dablem und tem Botanischen Garten hervor. Ver- fübre ter preußishe Staat weniger fiskalish, so würde man z. B. in Berlin eine ganze Menge billigerer Arbeiterwohnungen bauen fönnen. Ein Wohbnungégesetß, das diese ganzen Verhältnisse cinheitlih regele, sollte von Reichswegen erlassen werden. Die Wobnungësnoth fei fo groß und die Preise der Wohnungen seien so gestiegen, daß die Arbeiter diese Preise in den großen Städten kaum noch bezahlen könnten. Es müßte eine Neichs - Wobnungsinspektion eingeführt werden, welhe die Wohnungen nah der fanitaren Seite zu prüfen

richtig! rechts), und daß, weil dies Geld nicht beschafft ‘werden konnte, bisher die Wohnungêgenossenschaften nicht genügend vorschritten. Sowohl Preußen wie das Reich betraten es deshalb als ihre Auf- gabe, diese legte Hypothek zu gewähren; Opfer werden damit für das Reich und au für Preußen kaum verbunden sein, denn ih glaube nit, daß wir hierbei Geld verlieren werden. Wir werden unsere 30/0 Zinsen bekommen, und wir thun deshalb in der That nichts, al3 daß wir den Kredit des Reichs zu Gunsten der Genossenschaften interponieren, und das war auch der Wunsch “der Wohnungspolitiker, die in der Oeffentlichkeit ihre Stimme erhoben haben. Sie hatten zwar den Gedanken, Reihs-Pfandbriefe auszugeben. Diesen Zweck erreichen wir aber unendlich viel einfaher, wenn wir in der Weise wie bisher einen entsprehenden Titel in den außerordentlichen Etat einstellen und daraus die Mittel hafen, um Baugenossenschaften zu unterstüßen.

Meine Herren, wenn es sich zunächst jeßt um die Arbeiter und minder besoldeten Beamten handelt, so ist das schon eine große Auf- gabe, wenn ih daran erinnern darf, daß wir allein mindéstens 61 000 gering besoldete Reichs-Postbeamte haben. Der Zweck dieses Etats- titels is nun selbstverständlich nicht, nur in Brunsbüttel Terrain zu faufen, sondern wir wollen überhaupt ermächtigt sein, Grundstücke zu faufen, um sie zur Erbpacht auszugeben. Dieses Erbpachtsystem hat aber gegenüber den Genossenschaften den großen Vorzug, daß sie dann feinen Grund und Boten zu kaufen brauchen, sondern gegen den ge- ringen jährlichen Bodenzins für die Einräumung der Superficies sofort in den Besiß von Grund ‘und Boden gelangen, also viel geringerer Kapitalien für ihre Zwecke bedürfen.

Was das Beispiel des Herrn Abg. Schrader mit der Leipziger- straße betrifft, so zeigt sih hierin gerade der Gegensaß seiner Auf- fassung und der Auffassungen, die wir verfolgen. Wir wollen, daß ein dauernder sozialpolitisher Zweck erreicht werde. Würde nun seiner Zeit die Errihtung der Gebäude auf der Leipzigerstraße dadurh unterstüßt sein, daß der Staat etwa einer Baugenossenschaft, die dort Häuser errichtete, Darlehne gewährt hätte mit der Maßgabe, daß die Häuser in den privaten Besiß der einzelnen Genossen übergehen, so würden diese einzelnen Genossen oder ihre Nachfolger mit der Zeit ungeheure Gewinne ein- gestriden haben (sehr richtig! rechts), sie würden die Häuser verkauft haben, es würden andere Gebäude auf dem Grund und Boden erbaut sein, und der sozialpolitische Zweck wäre völlig verfehlt. Hätten wir aber die Frage bei der Leipzigerstraße so gelöst, wie wir es jeßt thun wollen, bätte der Staat den Grund und Boden der Leipzigerstraße gekauft und ihn in Erbpacht ausgegeben, und hätten sich die Ver- hältnisse auf der Leipzigerstraße demnächst so entwielt, wie sie jeßt that, sächlich sind, so ätte die Gemeinschaft der Staatsbürger diese großen Gewinne eingeheimst, und der Staat hätte ungeheure Mittel erworben, um damit andere Terrains zu erwerben und dort Tausenden von Personen die Gelegenheit zu geben, billige und gesunde Wohnungen zu bekommen. (Sehr richtig! rets.)

Jch bin also der Ansicht, daß es das rihtigere Prinzip ist, fich zur Lösung der Wohnungsfrage den Grund und Boden zu sichern, um die Vortheile, die aus einer Steigerung des Grund und Bodens erwalhsen, niht dem Einzelnen zufliéßen zu lasen, sondern der Gemeinsamfkeit der Staatsbürger, und dadurch wieder neue Mittel zu gewinnen, um diese Aufgabe in immer weiterem Maße zu lösen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Crüger: Jh kann mich nur den Ausfübrunzen des Abg Schrader anschließen. Das Reich kann doch nit die ganzen Wohnungsbedürfnisse befriedigen: dafür reichen seine Mittel nicht aus. Um die Verkbältnisse prüfen zu können, wäre eine allgemeine deutsche MWohnungöéstatistik von großem Werth. 4 Millionen find nur ein Tropfen auf den beißen Stein, es werden weitere 4 Millionen folgen munen. stützung der Baugenossenschaften agitieren, entstammt der Furcht, dur folde Subventionen expropriiert zu werden Neich follte n auf die Gewährung von Kapitalien beschränken und nicht Grund

R T - 2s

Dak die Haus- und Grundbesißervereine gegen diese Unter- |

Justiz-Minister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Der Geseßentwurf, der Sie heute in erster Lefung beschäftigen soll, hat in der Presse bereits eine so vielseitige Besprechung gefunden, seine Ziele und Zwecke sind schon fo ein- gehend erörtert worden, daß ih glaube, bei seiner Einführung mich auf verhältnißmäßig wenige Bemerkungen beschränken zu dürfen.

Die Ankündigung des Entwurfs in der Thronrede hat in weiteren Kreisen überrascht. Es wäre aber irrig, daraus die Folgerung zu ziehen, daß es sich dabei um eine Im- provisation handele, um das Ergebniß von Erwägungen, die \sih ledigli auf die hinter uns liegende jüngste Zeit erstrecken: Jm Gegentheil, meine Herren, der Geseßentwurf ist das Endergebniß sehr eingehender und langer Erwägungen und Erörterungen, und er bildet eigentlih nur den Abschluß einer Bewegung, die hon auf weit hinter uns liegende Jahre zurückgeht.

Meine Herren, der gegenwärtig geltende Rehtszustand, wobei wir es in der Justiz mit einem dreijährigen Studium und einem bier- jährigen praktishen Vorbereitungsdienst zu thun haben, befindet fi seit länger als 50 Jahren in Kraft. Er ift ausdrücklich fanktioniert worden durch das Gese vom Jahre 1869, welches nähere Bestim- mungen über den Vorbereitungsdienst der Juristen brachte. Als nach Erlaß des deutschen Gerichtsverfassung8geseßes, welches seiner- seits nur bestimmt, daß für die Erlangung höherer ridchter- liher Aemter es eines Studiums von mindestens 3 Jahren und eines Vorbereitungódienstes von mindestens 3 Jahren bedarf, während es der Geseßzgebung der Einzelstaaten überläßt, diese Zeit- räume innerhalb gewisser Grenzen zu verlängern als damals die gesetzgebenden Faktoren Preußens mit der Frage befaßt waren, ob und inwieweit sie von dieser Befugniß Gebrauch machen wollten, ist hon die Frage eingehend erörtert worden, ob es einer verlängerten Studienzeit bedürfe.

Schon in der Begründung des preußischen Ausführungsgesetzes ist diese Frage besprochen worden. Man ist damals aus verschiedenen mehr oder weniger gewihtigen Opportunitätsgründen zur Verneinung gekommen. Während hervorragende Männer, von denen ih nur Gneist und Beseler zu nennen brauche, \ih für cine Verlängerung der Studienzeit aus\prahen und während ein dahin gerichteter Antrag aus der Mitte dieses Hauscs von dem Abg. Pfafferoth gestellt worden ist, ist doch der Landtag der tamaligen Auffassung der Staats- regierung beigetreten, daß cine Verlängerung des Studiums zur Zeit ih nicht empfehle.

Die Gründe, die für diese Stellungnahme maßgebend waren, sind Jhnen bekannt. Man rechnete an erster Stelle mit der bedauerlichen und nicht wegzuleugnenden Thatsache, daß cin großer Theil der Studierenden der Nechtswissenschaft von der dreijährigen Studienzeit nicht immer denjenigen Gebrauch machte, den das Gesetz eigentlih im Auge gehabt hat, daß es an vielen Universitäten üblich sei, namentlih die ersten Semester, vielleicht sogar die größere Hälfte der Studienzeit mehr den akademi: {en Vergnügungen und Genüssen als dem ernsten Studium der Nechtswissenschaft zu widmen, daß diese Herren aber später im Examen doch beständen und zum theil ganz brauchbare Staats beamte würden. Man nahm Anstand, in eine Verlängerung der Studienzeit einzuwilligen, wenn nit bestimmte Earantien dafür ge geben seien, daß eine solhe Verlängerung au in der That zu einer Ausnutung der Studienzeit für ihren eigentlichen Zweck und nit statt dessen zu einer Verlängerung der mehr den akademischen Freuden

gewidmeten Semester führen würde. ]

Außerdem hatte man damals die \{werung des juristishen Studiums ungünstige Rückwirkung ausüben fönnte auf die Zahl ter Aspiranten des böberen Justi | dienstes. Wie in dieser Richtung die Verhältnisse ja mehrfach den

Wechsel unterlegen haben, so au in dieser speziellen Frage. Geraì zu der Zeit {hien ein Mangel an juristisem Nachwuchs zu drober und man glaubte, daß dieser Mangel einen betauerlihen Umfang a

Befürchtung, daß eine E

eine

und Boden erwerben. Die Baugenossenshaften müssen dem Arbeit-

bätte. Die Tuberkulose sei in erster Linie eine Krankheit der armen Leute, und außer der Wobnung habe auch dit Ernährung darauf einen großen Einfluß. Das müsse er gegenüber Herrn von Kardorff betonen.

Abg. Dasbach (Zentr.): Die Wobnungtnoth ift durch die Be tricbêverwoaltungen des Reichs gefördert worden, weil sie cine große Zahl von Aibeitern in dik Zentralen zieht. Darum ist das Reich ver vflichtet, mit seinen Mitteln zur Bekämpfung der Wobnungsnoth bei- zutragen. Nah der Denkschrift soll dem aus Ang stellten des Kaiser Milbelm- Kanals bestehenden Baurerein in Holtenauein daselbst im Beste der Kanalverwaltung befindliches Gelände zum Erbbaurcbt überlassen wetden. Hoffentlich bleibt die Vergünstigung nit vereinzelt. Die Hauptsache bleibt, billigere Micthöwohnungen zu erlangen, als fie von seiten der Hausbesitzer heutzutage den Arbeitern überlassen werden Die Wirthe erböben jeyt die Miethen Halbjahr zu Halbjahr. In Fallen muß ci Lobnes für Mietbe autgeben, während er nah ein ekannten nur dafür augeben follte

nan Von

Ï mil on s 1 L'IC At F GLACT

iecines

des Jnnern, Dr. Graf

Wehner:

Z taatéfekretär von Posadowsky

Meine Herren! ie Ferren Vorretner sind wieder auf die Frag des Reichéwrobnungsgcs it avch deute

F f Einzelltiagaten (

rüdckgekemmen. Der Herr Reichskanzler

zusammen mi mit der Exekuti siad nicht erfüllt

Mell pem A L L a!

unteren Klassen sind, Erfelg haben, m dataus hbervorgeten, daß j in Batcrn im An bien. in Württemberg in Hessen,

j

wid o Wader jet in Bader Hamteutd

Pr y a e B ? laffen wette ti? ï

Die Verhältnisse in er That so verséhieden, daß es kaum möglich sein

1d (242 Ui in Netrbereitung teatificn ift land find îin k dur cin Reichsgeseh

diesen verschiedenen

Rechnung Ein soldes Ecscy könnte nur

zu tragen

die Exefotive wirllih etwas zu fiande bringt

zeriMtet

bereits Eesctze und Veroitnungen auf diesem Gebiet er- daß, wie gesagt, in Preußen ein umfangteides Deutsch- würde, Verbältrifien gcnügend allgemeine | Normalien enthalten, während es doeh wesentlih darauf ankommt, daf

geber gegenüber ibre Selbständigkeit behalten. Viese Zelbständigkeit würde beeinträcbtigt werden, wenn die Genofjenschasten ibre Bücher dem Neiche zur Revision einreiten müßten. In finanzieller Beziehung | sollten sie sich nicht allzu sehr auf das Reich verlajjen; ie müssen | fi langsain und vorsichtig entwickeln. 2

16 das Reich sich vorbehält, | die Kapitalien nach 10 Jahren obne Angabe von Gründen zu ïÏ L i

ündiaen, scheint mir bedenklih; die Genohenschasten können dadur | ckchwierigkeiten kommen. | Aba. Franken (nl.): Die | ift die souale Frage. Ein Herd zu besitzen, ist besser al dak der Buntesrath diese Frage îin die Yand | Aba. Raab (Reformv.) spriht ebenfalls | aus, daß das Reich eine höhere Summe d Ï 1 |

Förderung d klein

t. ar n 1e i etne Sparlaenenia(

runa des Wobnungswesens eingestellt hat

Grundsay abgegangen sci, Hypotheken

| gewähren. Daß das Erbbaurecht in übergefübrt wert i sebr erfreulidh

Aba. von Kardorff erklärt, er ite!

Forderung ebenfalls sympathisch gegenüder. wenia daron baben, aber es sei ein Þ sozialen der Adg. Sl

Mm. P n m Do T aca Müller Idi n Der «V M Ta

das befremden. Sichere man den Landarde dann könne man auch die Tuberkulose winksam

Aba. Dr. von Levetzow (d. kons.): Auch wir begrüßen diese im Interesse der Arbeiter und kleinen Beamt den Grofistädten und Fndustriczentren. Der Unterschied Wohnungespreisen Juf dem platten Lande und in den großen Städten ist kolofjal Gs ift uns eine besondere Freud wr Beseitiauna tiefes Mi tantes beizutragen

Die Position beanstandet nah dem Vorschlage der Budgetkommission erledigt, darunter eine Petition der Seeberufesgenossenshaft in Hamburg, be treffend Bewilligung von Mitteln zwecks Vermehrung der Agenturen der Deutschen Seewarte, die den verbündeten Re- gierungen zur Erwägung überwicjen wird

Damit. ist die zveite Lesung des Etats des Reichéamts des Jnnern beendet 2

Darauf vertagt sih das Haus

Schluß; 6 Uhr. Nächste Sizung Freitag 1 Uhr. (Marine Etat.)

Fürsorge Wenn

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wird bewilligt. Die Einnahmen werden nicht | Die zu dem Etat eingegangenen Petitionen werden |

nebmen fönne für den Fall, daß die crhöhten Kosten und Mühen de

Vorbercitung für die Anstellung im Justizdienst cine weitere C

| \{werung des Zugangs herbeiführten.

| Meine Herren, seitdem sind nun 22 Jahre vergangen.

| hat aber wäbrend dieser Zeit nicht geruht, und die Anregungen

| es zu einer Verlängerung der Studienzecit denno kommen mühe, qu

| immer wieder hervorgetreten. Am lebhaftesten aber diese Bewegung geworden, seitdem mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu rechnen war und seitdem dieses Geseudr wun mit dem 1. Januar 1900 wirklih in Kraft getreten.

Schon im Jahre 1896 hat wie tics in der Begründung è näheren dargelegt ift in Eisenach Versammlung von D tretern der sämmtlichen juristishen Falultäten Deutschlands stan funden, und dort ist der, wie ih glaube, einstimmige Beschluß ( worden, daß die Regierung anzugeben sei, îin eine Verlängerur Studiums auf mindestens 7 Semester zu willigen, weil in dem : raum von 6 Semestern die dem Studium gestellten Aufgaben

sacacmäß bewältigt werden könnten. Dieser Anregung damals keine weitere Folge gegeben worden.

Dann bat si der Bamberger Juristentag im Jahre 1900 der Frage auf Grund eingebender Gutachten cbenso eingehend bescháiti sowobl in ter betreffenden Abtheilung wie im Plenum ist die F der Verlängerung des juristishen Studiums auf das ali sorafältiaîte mit Gründen und Gegengründen erörtert wos und das Endresultat war, daß der Juristentag nch mit allen @ Stimme für diese Verlängerung aussprach Di

Juristentag war besucht von Rechtslehrern wie von Prafktikern 6 Art. Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten, und es bat \{licklih nur eine einzige dissentierende Stimme gefunden, die | gegen eine solhe Verlängerung auésprach. | Um dieselbe Zeit, auch im Laufe des Jahres 1900 | son einige Monate früher hat die juristishe Fakultät der | | versität Beilin ihrem Wunsche amtlichen Ausdruck gegeben, indes | an den Unterrichts-Minister den motivierten Antrag gestellt hat | Ï

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die juristische Studienzeit auf mindestens 7 Semester verlängert

n, und cin reescnt li arer

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 33.

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 7. Februar

1902.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Meine Herren, die Königliche Staatsre Prüfung aller Umstände zu dem Ergebniß langen als ein berehtigtes anzusehen sei. Richtungen hin haben die Verhältnisse in de erheblihe Veränderung erfahren ;

E juristishen Nahwuchs ein ganz auß geworden. Ich darf nur daran erinnern, daß di Gesetzgebung gegenwärtig eine Reihe von Matestés U 4 früher nur partikularrechtlich und zwar auf die dave Weise geordnet waren, die in Preußen selbst für die N . Provinzen eine vollkommen verschiedenartige geseßliche funden hatten und die deshalb einen Ge Unterrichts überhaupt nit bildeten. auf den vershiedensten Gebieten die Ge agen für das ganze Reich und in preußischen Staat gefunden hat, die nunmehr au die akademischen Vorlesungen abgeben und in d lesungen hineinbezogen werden müsen. außerordentlihe Bedeutung, die unsere soziale Gesetzgebung, uns Sewerbegeseßgebung gefunden hat, und daß es abfolut nothwendi ist, daß, wie es thatsächlih geschieht, au diese Materien {on den Ge, e i tand des akademischen Unterrichts bilden. Ich darf daran ria neine Herten, wie oft son in diesem Hause es beklagt worden ist daß Unseren praktischen Juristen und ebenso auch den böberen ferwaltungsbeamten diejenigen Kenntnisse fehlten die zu A edeiblichen Ausübung ihres Amtes durchaus erforderli seien Af dem Gebiete des öôffentlihen Rechts, auf dem Gebiete des Verwaltungs- echts und auf dem Gebiete der Volks- und Staatswirthschaft. Für plle diefe Dinge, meine Herren, muß heutzutage der Grund der Aus- ildung {hon auf der Universität gelegt werden, und es sind dadurch r die akademischen Lehrer sowohl, als für die akademischen Schüler ind Zuhörer ganz wesentli erweiterte Aufgaben erwachsen. Meine erren, in Verbindung hiermit hat auch dic Unterrihtsmethode auf nseren Universitäten cinen wesentlih anderen Charakter angenom ; Benn die âlteren Herren in diesem hoben Hause, die in ihrer Sia it akademischen Studien obgelegen haben, sih ebenso wie ich etiiittérn Art und Weise, wie damals dieser Unterricht betrieben wurde nd wenn sie diese Art vergleichen mit der heutigen Lehrmetbote fo rden sie nit leugnen können, daß eine durchgreifende wesentliche lenderung, und zwar, wie ih glaube, entschieden zum Besseren ein- etreten ist. Die rein abstrakte, trockene Lehrmethode, die im wesent: hen im Ablesen von Heften, welches sih von Jahr « Fahr wiederholte, bestand, ohne irgend welche praktische An- gung, die_ in den Studierenden nur rezeptive Hörer sah ‘die inem der Studierenden die Möglichkeit oder au nur die Anregun ab, sich selbst irgendwie zu bethätigen bei seiner akademischen Aus, (dung, die ihm feine andere Aufgabe stellte, als scine Hefte mit vas ause zu nehmen und sie dort dur{zuarbeiten, diese Methode ist üdlicherweise verlassen. Wir haben es seit einer Neibe von Jahren indestens seit Beginn der neunziger Jahre, auf allen unseren Universit iten thun mit einer ganz anders ausgestalteten Art des Unterrichts: die ninaristischen, die praktischen, die konversatorischen Uebungen Ds rall cinen breiten Raum ein, und ih kann auf Grund überein mmender Zeugnisse aller der Herren, die den Verbältnissen näher ben, zum theil auf Grund eigener Anschauung bekunden, daß diese ve Art der Methode von ganz außerordentli vobltbätiger er- uliher Wirkung gewesen is, daß unsere Studierenden jeyt mit nj anderer Freude, mit ganz anderem Interesse ibrem Studium liegen, und daß der ihnen früher gemachte Vorwurf, daß sie ersten Semester dem Studium nur zum sebr geringen Theile dmeten, jeßt in seiner Allgemeinheit jedenfalls der Begründung dehrt. Es wird von allen Seiten bezeugt f i Studierenden cin ganz anderer geworden ist. tde es aber, glaube ih, verfeblt sein, aus lgerung zu ziehen, daß deshalb jetzt erst i 6 Semestern genüge, unt e

n leßten 25 Jahren ein Reichs

rschiedene:

 as Gebiet dieser Vor- Ich darf erinnern an die

, daß dec Fleiß Nun, mcine Herren,

diesem Umslande die ] recht die Studiendauer : i day cs einer Verlängerung nicht be- Ih will noch beute ugeben, daß die 6 Semester genügen für enigen Studierenden, die es mit ihrem Studium nit ernst meinen die im leßten Semester auf dem bekannten und berüchtigten Wege Einpaukewescns sich gewisse mechanische Kenntnisse aneignen adt n fie durch das Examen durhkommen. Sie kommen 9 durch ; für diese könnte man möglicherweise die Semester reduzieren; aber, meine Herren, udierenden, die es ernst mit ibrer Aufgabe nebmen

«a : T J L O t find, cinzudringen in das Wesen

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auch beute

gerade , die wirklich be-

des Rechts, gerade diese | ih babe dafür praktishe Wahrnehmungen,

4

Picrenden erfennen rücliche Zugeständnisse cs selbsi an, daß die Zeit von 6 Semestern | genüge em ibnen das zu bieten, was zu cinem wirklich erfol zrelben, ichen und erspricßlichen Studium gehört. Für unsere Universität z, er int aber dich die Einfübrung dieser praktis{en, semlnaristiscben [ d ingen eine sole Erschwerung ihrer Obligenkt eingetreten, daf

Verren în großer Zahl erklärt haben, fic füblten sich absolut nicht

# 4s LILLI

gierung ist nach eingehender gekommen, daß dieses Ver- Nach den verschiedensten

es ist der Lernstoff für unseren erordentlih weiterer und größerer

ßt, die nartigste

Regelung ge- & genstand des akademischen Ich darf daran erinnern, daß seßgebung einheitlihe Grund- engeren Schranken für den ch eine Grundlage für

Stutienzeit auf | r ticienigen nd îin den

Ks c L d N Ä O den Jahresberichten ter Vorsitzenden ter Prüfungökommissionen. und | die v0 T V BEL at

Präsidenten

; Aber, meine Herren, die Erfahrung hat eine solche nicht -bestätigt; es hat sich vielmehr das Gegentheil erwiesen. intine Herren, es liegt das auch in der Natur der Sache. Bürgerliche Geseßbuch stellt nur eine neue Etappe :

Und

e

Bedeutung seiner Vorschriften vershaffen könnte. solche volksthümlichen Gefeßbücher auf dem Gebiet 1

Erwerbsverhältnisse heutzutage absolut unmögli. Das Bürgerliche

es heute in gleihem Maße wie früher, wenn auch in etwas anderer Art, nothwendig, bei der juristishen Ausbildung in derselben Weise wie das früher der Fall war, auf die Grundlagen, auf das alte Recht zurüzugehen. Das Bürgerliche Gesegbuch enthält verhältnißmäßig wenig Definitionen; es sett eine ganze Reihe von Grundbegriffen 20 bekannt voraus, und die Erkenntnisse, das Verständniß dieser Grund- begriffe, meine Herren, können au heutzutage nur durch ein gründ- liches Studium des römischen Nechts gewonnen werden ( sehr richtig 1), aut, dem unsere ganze Nechtsentwickelung au heuie noch beruht. Meine Herren, das corpus juris, das ein hervorragender Rechtslehr: nicht ohne Grund die Wunderquelle menschlicher Weisheit ééhtiiviit hat a auf ihm beruht noch heute unsere Nechtswissenschaft und Rechts- praxis. Deshalb erweist cs sih au heute noch als unbedingt noth- wendig, wenn wir in Zukunft noch von einer wissenschaftlichen Jurisprudenz reden wollen und nicht bloß eine geshäftsmäßige, m br oder weniger mechanische Anwendung des Rechts wünschen daß Gu E Urquelle zurückgegangen wird. Das ist insbesondere von all den tehtslehrern empfunden worden, die das Bürgerliche Geseßzbuh zum Gegenstand ihrer Vorlesungen gemacht haben. Es ist mir von folchen Verren wiederholt versichert worden, ‘daß, wenn irgend welche gan bekannten Rechtsbegriffe in den Vorlesungen vorkommen, sofort die Studierenden sich melden und um Erklärungen bitten: sie wüßt ry “vet und begriffen cs nicht. , E E Neine Herren, es ist deshalb erforderli, daß i erste Semestern insbesondere auf dâs Gie des Le Dri lia alten gemeinsamen Nechtsquelle für unsere heutigen Retszustände ¿urückgegriffen wird, und zwar in einer eingehenden, sórafältigan: tut gründlichen Weise. Thatsächlich hat diese Erkenntniß auch dahin ge- führt, daß vielfa s{hon jetzt, wie ih nur wiederholen fann gerade pv den ernsten und fleißigen Studenten, die Studienzeit über 4g fest Semester hinaus verlängert wird. Hier in Berlin z. B ; ebt i selten einer ins Examen, der nit sieben Semester studiert hat c zwar weil die Berliner - Prüfungskomnkikssio auf dem Standpunkt steht, daß es absolut unmöglich sei, sih in sechs Semestern die nöthi Kenntnisse zum Bestehen der Prüfung anzueignen. Ca, - es ist auch in der Begründung hervorgehoben —, nisse der ersten Prüfung feineswegs befriedigend sind. derjenigen, die die Prüfung nicht bestchen, bewegt sich immer in den Dagien von 23 bis 25 %. Vor wenigen Tagen ist mir aus einem Vberlandesgerichtébezirk der Jahresberiht über die Ergebnisse d ersten Prüfung des Jahres 1901 zug gangen, da Lilien 300 j bis Gramen niht bestanden. Meine Herren, es ift das ein ki bst ‘as dauerlicher Zustand, wenn i{ch damit das Königreich Sachsen verileiié wo thatsächlich nach den mir gewordenen Meittbeilun ct die Studierenden durchschnittlich acht Semester studieren, und wo die Prüfung auch etnen durhaus ernsten und strengen Charakter bat und wo nur 5% im G&xramen versagen, so glaube ic, daß es wobl Ie rechtigt ijt, das mit auf die Thaisache zurückzuführen, daß die Studie: zeit bei uns im Durcschnitt cine zu kurze ist. Die Nabtbeile, die

den Skudierenden d G; n Sludlerend araus erwachsen, daß Sefah ie riwac , daß fie Gefahr laufen, im

ramen nicht zu bestehen, sind na meiner Auffassung viel größer olt der Nachtheil, der ihnen aus ter verlängerten Studienz1 ¿e L halbes Jahr erwähst Für jeden, der d E don 2a ergiebt sich ein Zeitverlust von dur

einzelnen Fällen bis zu 2 Jahren, soda!

Sie wissen alle daß die Ergeb- Der Prozentsatz

; um ein as erste Examen nicht bestebt, shnittli*ch 14 Monaten. in iner juristischer Nabwuchs un E er L | y n s O wut und dic Eltern deéëselben dankbar sein können, wenn dafür nach Möglichkeit zetorat wird A, y a S j 6 bie Glei, gesorgt wir dur die Art turid Da: ; Studiums, daß die Gefahr eines Vurchfallens sich vermindert

Meine Herren, nun sind {ho reaungae uf Nerlänae » do dium

gungen auf Berlängerung des Studiums laut geworden. Sie finden | | Genecralberichtene der

K

L'derlantesgerihts-Präsidenten, in | t

ie haben sich endlich zu dem s{on erwähnten Antrag: der biesigen uristishen Fakultät verkörpert. R E Antrag hat Zpeitalberichte einzuzieben

‘Diese G ete

TET Mo i o. s N Ins I N narcie. L Í sind in ihrer überwiegen- n Mrebvrzadl dabin ausgefaällen, daß tic Ver

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i ; M Dieser mir Veranlaffung gegeben cinmal | a # L 496 v

von simmntlihen Oberlandesgerichts-

ncch

ls ein Bedürfniß anerkannt werden müsse N A Ï iun gede ih obne weiteres zu ne solle Verlängecruna

mf, , Au gate gewachsen, wenn sie in dem bitherigen Zeitraun en H « 2 folle. Jch brauche in ter Beziehung kaum bervorz praktischen und

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ubeben, daß lonversatorishen Uebungen tbunden mit der und der Zenfierung praktischer AÄrtkcit

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n. meine Herten âlle diess Ting ms d g =- et der Einfübrvung tes Bürger

p f ? i geioit } die Vorantsetung

Yaranlie für

Annahme

Das

: | in d Fortbildung und Fortentwickelung unseres Rechtes dar. Es kann nit

ohne weiteres aus sih selbst verstanden werden; es ist nit ei

N : ; iht ein volks- thümliches Gefegbuch in dem Sinne, daß jeder, der cinmal einen Bli hineinwirft, \sich ein klares Bild, ein klares Urtheil über die

Meine Herren,

H j des Privatrechts find überhaupt bei der Verwickelung unserer dfe n

Geseßbuch kann, wenn es richti ill, ni , Ww g verstanden: werden will, nicht [osgelöst werden von dem Boden, aus dem es erwachsen ist. Dia Gub

angerechnet

2 Einzelbeiten der n, wie gesagt, seit Jahren die An- | diese

uten

zweiten i ih bierbei bemerken, da Verlängerung der Studienzeit | des

s y erlavbt habe, zwei obligatorische cregetishe V

der preußischen Prüfungen ein Unglück und eine Gefahr erblickt hat. , | Ich würde umfomehr nachtheilige Folgen von der Einführung einer folchen Zwischenprüfung befürchten, als in unserer Zeit, und zwar als eine Krankheit der Zeit, die Nervosität H mehr mehr fühlbar mat, und als nichts mehr geeignet ift, diese Nervosität zu vermehren und ihr neue Nahrung zu geben als die Surht vor immer neuen Prüfungen. Wir machen in der Beziehung geradezu erschreckende Erfahrungen bei unseren Prüfungs-Kandidaten Ich glaube, es spricht alles dafür, es*zu vermeiden, daß diese Gefahr noch erhöht wird. Außerdem spriht aber eine ganze Menge von praktischen Gründen gegen die Einführung der Zwischenprüfung. Daß diese Zwischenprüfungen, wo sie bestehen, \sich bewährt Eätten, wird Man, glaube ich, wit Grund nicht behaupten können. Jedenfalls gehea in Vayern die Meinungen darüber weit auseinander, ob fie als ein Vortheil zu erachten seien. Ich glaube sogar : nach bet uns Ge OIRen Mittheilungen, daß manche maßgebenden Persönlichkeiten in Bayern sich gegen die Zwischenprüfung aus\prehen auf Grund der damit erzielten Ergebnisse. Sie führen thatsächlih dazu daß chon “in der ersten Hälfte der Studienzeit eine solhe Zwischenprüfung würde ja nah 3, spätestens 4 Semestern eintreten müssen die Theilnahme an den Vorlesungen selb#| ab- nimmt, daß die Herren {hon mit Rücfsiht auf das bevorstehende Zwischenexamen sih den Einpaukern anvertrauen und von diefen ih für das Examen zurihten lassen. Sie bewirken also somit gerade das Gegentheil dessen, was damit bezweckt ift. | ; j Sie haben aber außerdem zur unvermeidlichen Folge cine Be- schränkung der akademischen Freizügigkeit, in der ih einen großen Vorzug unserer Zustände" Deutschland erblicke. In Oesterreiß, wo diese Zwisbenprüfungen auch bestehen, kennt man eine solche Freizügigkeit kaum. Dort ist es allgemeine Sitte, daß die Studenten auf der- jenigen Universität, auf der sie ihre Studien begonnen haben, sie auhch zu Ende führen. Wir dagegen halten es für vortheilhaft und er- wünscht, _daß die jungen Studierenden sich nicht an eine einzelne Universität fesseln, daß ihnen freie Wahl gelassen wird h ibre Universitätslehrer da zu suchen, wo sie glauben, die besten für die einzelnen Fächer finden zu können, daß auch dadur, daß ihnen die Möglichkeit eröffnet ist, Land und Leute în den verschiedensten Theilen des Landes kennen zu lernen, ihr Blick und ihre Urtheilsfähigkeit ih erweitert, daß dadurch Gegensätze zwischen Nord und Süd ausgeglichen werden, deren Beseitigung von suns allen ja*®nur im höchsten Grade gewünscht werden kann. Diese Freizügigkeit würde für die erste Hälfte des Studienganges aufhören, wenn wir ein Zwischeneramen ciúfübeéi: denn es liegt auf der Hand, daß ein solhes Zwischenexamen mit dér größten Ausficht auf Erfolg bei denjenigen Rectslehrern abgelegt wird bei denen die Studierenden die Vorlesungen gehört kaben. Sie

würden also jedenfalls dort bleiben bis zur Abl wis e » ¿ erxamens. Ì gung des Zwischen

Daun, meine Herren, würde es bei den großen Fakultäten, wie

;- B. hier in Berlin, nah meiner Ueberzeugung absolut unmögli sein, cin solches Zwischeneramen mit wirklich materiellem Nutzen durchzuführen. Bei der großen Zahl der Studierenden, die bier in jedem Semester in Frage fäâmen, würde es zur nothwendigen Folge haben, einmal, daß die bei den Prüfungen betheiligten Professoren son einige Wochen früher als jeyt ihre Vorlesungen abbrechen müßten, um sih den Prüfungen zu widmen: wveitens aber daf auf den Prüfling nu® ein folch winimales Zeitabschnitt in dem (Cxamen fiele, daß daraus ein zuverlässiger S{luß auf das Maß der Kenntnisse, das der Betreffende sih angeeianet hat gar niht würde gezogen werden können. LeSN

Meine Herren, das wesentlichen Gründe, die uns be- stimmt haben, eine Zwischenprüfung Ihnen nicht vorzuslagen, sou» dern die nothwendige Gewähr für die richtige Ausnutung der Studieus ¡eit auf cinem anderen Wege zu suchen, und wir glauben, diesen Weg gefunden zu haben einmal in ciner strengeren Kontrole des Studien- janges und der Einfuhrung von Zwischenzevguissen, die nab Ablauf von drei Semestern beantragt und ertheilt werden sollen bindung" damit in einer Câäsur der Studienzeit dabin

und

cinzelnen

sind die

in Ver- , daß ert von der Erlangung dieses Zwischenzcugnisses ab die Studienzcit werden endlich Referendarerament

Meine Herren, ih

weitere

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Frage eingehen, rie wir c er Anorduungen denlen. Es wird ih vielleicht i weiter Gelegenheit dazu bieten ile genaue Auéecizandersctung würde wobl die ja zweifellos das Gesey überwiesen werden wirt en von uns beabsichtigten nden zu können, daß die rbeiten und

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Wir glauben in

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Studentea au {hon in der

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Studienzeit damit fortfahren. Nux ß wir mit Rückfihti

römischen MRecbls, die ih vorber

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Was run die Behandlung der Wohnungtfrage in dem beschränkten Gebiete betrifft, in tem sie bier nah tem Etatétitel in Angriff ge- Zroeifel nommen ift, so mêcte ih ver allen Dingen hervorheben : der Zweck Preuszischer Landtag. (Schluß in der Zweiten dinfüheung des Bäcaerliden Gele i, dauernd den Arbeitern, bezw. den minder besolteten Beamten tes Haus der Abgeordneten. ams, eine D U . j Reichs billige, gesunde Webnungtgeleçenteit zu beschaffen. Der Schreer- 21. Sigßung vom 6. Februar 1902, 11 Uhr nh vielleit von seiten der makaet

* punkt liegt tarin, dah man den Baugenossenschaften tie leyte Hypothek Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des jen Auffassung alia e fie

gewährt. Alle Wohnungtpelitiker haben immer hervorgehoben, dah es | Gesetzentwurfs über die juristishen Prüfungen la Kraft tucs gangen wortder so urertlich séwierig sei, gerate die leyte Hypothek zua s{hafsen (sehr | und die Vorbereitung zum höheren@ustizdien fl.

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