1902 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Lat

Strafvo “glement, dieses in den Einzelstaaten in Kraft gesept und A Bie Meictsgeseygebung und die Rechte des R Bs Y n

umgangen: das hier hon vor zwei Jahren Or» (boben: ih hoffe daß nach und nach das Volk wieder ein e für «diese e bekommen und fich die Ent- rüstung über diese Mißwirthschaft Dan, brechen wird. In den legten Tagen sollen die preuß n Minister des Innern und der Justiz eine Anweisung gegeben haben über die Behandlung von gewerkschaftlichhen Vorkommnissen; es soll gegen diejenigen, welche auf den Beitritt zu Gewerkschaften hinwirken, wegen pueiung Ler gegen en werden. Es is das die Entwickelung einer ungef ickten echtsprechung, die man eigentli .voraussehen konnte. So geht es _niht weiter mit der Auslegung der Erpressungsparagraphen durch die Fudifatur. Vergehen wegen Erpressung zeichnen sich durch eine un- gewöhnliche Höhe der Minimalstrafen aus, und das Volk stellt sich darunter eins der niedrigsten Vergehen vor. Das Reichsgericht denkt darüber anders; der rechtswidrige Vermögensvortheil wird vom Neichsgericht dahin aufgetate, daß jeder Vermögensvortheil, auf den man noch keinen Anspruch hat, rechtswidrig ist. Wenn andererseits unter Androhung irgend eines Uebels ein Vermögensvortheil angestrebt wird, so kann der Vermögensvortheil noch #o berechtigt sein, die Be- strafung erfolgt doch. uf Grund dieser Auslegung sind Arbeiter wegen Er ressung bestraft worden, die nichts weiter gethan haben, als daß fie dem Arbeitgeber sagten: wir arbeiten nur mit Gewerk- \caftlern zusammen ; wenn der und jener nicht geht, gehen wir ! Als wir hier im Hause dieser Auslegun vorbeugen wollten, hat uns das ganze Haus, auch Herr Bassermann, 1m Stich gelassen. Diese ganze verkehrte Praxis hat jeßi einen Cffekt erzielt, der viel- leiht eine Aenderung her eiführen fann; es ist nämlih auch ein Arbeitgeber verurtheilt worden, der etnem Dritten angedroht hatte, er werde den Geschäftsverkehr mit ihm D, wenn er nit von einer bestimmten Konvention jeine Waaren bezöge. Er ist allerdings sofort zu einer Geldstrafe begnadigt worden. Wohin soll das führen ? Die Erklärung jenes Arbeitgebers war ganz, berehtigt. Es wäre ja schon einfache Erpressung, wenn ein Arbeitgeber einen früher von ihm anerkannten Tarif nicht mchr anerkennt und dem Arbeiter, der damit nicht einverstcnden is, mit Entlassung droht. Vor zwei Jahren wollte der Staatssekretär von einer solchen Entwicklung der Dinge ncch nichts hören. Haben die preußischen Minister au ein Zirkular elassen gegen die Ar eitgeber ? Das ganze Deutsche Reich ist do von Syndikaten, von Preiskonven- tionen übersponnen, eins der näch Uiegenben Beispiele ist der Berliner Milchring, der den Firmen, die niht von ihm bezogen, öffentlich an-

20 Jahren den Versuch gemacht, zu einer solchen Regelung zu ge- langen. Sie haben damals von dem Versuch absehen müssen, Und die Gründe, die dazu führten, find damals auch allerseits gewürdigt worden. Und noch im vorigen Jahre, meine Herren wenn Sie si der damaligen Etatsdebatten erinnern wollen —, hat der Herr Abg. Spahn darauf aufmerksam gemacht, daß hier zwar eine unerläß- lihe Forderung an die Gesetzgebung vorliege, daß man aber die Schwierigkeiten nicht verkennen dürfe, die der baldigen Durchführung der geseßlihen Regelung im Wege ständen. Meine Herren, ih habe au meinerseits bereits in früheren Jahren Gelegenheit gehabt, auf diese Schwierigkeiten hinzuweisen, und gerade diese Schwierigkeiten waren die Veranlassung, daß auf Veranstalten der Reichsverwaltung die Bundesregierungen sich verständigten, um eine gewisse gleihmäßige Durchführung des Strafvollzuges mangels- eines einheitlichen Geseßes vorläufig zu erreihen. Der Herr Abgeordnete ist zwar der Meinung gewesen, daß dieser Versuch der Bundesregierungen, unter sich eine Verständigung zu erzielen auf einem Gebiete, das bis dahin von der Gesetzgebung noch nicht ergriffen worden ist, ver- fassungswidrig sei. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Aber er hat eine Begründung dieser seiner Ansicht nicht gegeben. Ich kann nur sagen, es widerspricht diese Ansicht der gesammten Tradition der Reichsentwickelung ebenso sehr wie der gesammten wissenschaft- lihen Lehre. Was wir gethan haben, haben wir gethan auf einem Gebiete, auf dem wir vorläufig zu einer geseßlichen Regelung nicht fommen, in der wohlbegründeten Absicht, diese geseßliche Regelung vorzubereiten, zu erleihtern und zu beschleunigen. Wir hatten die Erfahrung machen müssen, daß, da nah dieser Richtung hin keine gleichmäßigen Vorschriften bisher bestanden, mehr und mehr in den einzelnen Staaten dec Strafvollzug sich auszuwachsen neigte in aller- hand Partikularitäten, die in ihrer Mannigfaltigkeit dem Sinne des Strafgeseßbuches entgegen sind, und die wohl geeignet sein würden, in Zukunft eine gleichmäßige geseßlihe Regelung zu ershweren. Gerade um nach dieser Richtung hin uns freie Bahn zu halten, um nicht neue Hindernisse zu den {hon vorhandenen sich aufthürmen zu lassen, ist die Verständigung zwischen den Bundesregierungen ergangen, und

wärtigt, welche Zeit in anderen Staaten {on verlaufen ist, wo ebenfalls der Erlaß neuer \trafgesegliher Normen verfolgt wird, ohne daß es bis jeßt gelungen wäre, zu einem abschließenden Er- gebniß zu kommen. Ich darf nur erinnern an die Verhältnisse in der Schweiz, wo ein mit anerkannter Gründlichkeit ausgearbeiteter Entwurf seit Jahren vorliegt, ohne daß es bis jeßt hat gelingen können, diesen Entwurf für die legislatorishe Behandlung fertig zu machen. Jch erinnere Sie an Frankrei, wo seit Jahren eine der- artige Gesetzesvorlage in der Behandlung ist, an Oesterreih. Jahre lang sind diese Staaten mit der nämlichen Geseßgebung befaßt. Wenn ic erkläre, daß wir unsererseits mit allem Ernst bemüht sind, diese Reform vorwärts zu bringen, so hoffe ih, werden Sie uns die Rüefsicht zukommen lassen, die die Volksvertretungen in anderen Staaten ihren Regierungen gewähren, und sich dabei beruhigen, daß wir der Sache mit Ernst nachgehen wollen.

Das habe ih zu den drei bestimmten Fragen zu erklären, die in den Ausführungen des Herrn Abg. Heine enthalten waren. Im übrigen haben fich seine Ausführungen eigentlich über das ganze Ge- biet des \trafrehtlihen Lebens ausgedehnt alle die einschlagenden Fragen hier zu erörtern, gestattet, glaube ih, die Zeit des hohen Hauses nit ret, bietet meiner Meinung nah aber auch zur Zeit ein sachliches Interesse nicht; denn fördern werden wir die Gesetzgebung dadur nicht. Der Herr Vorredner hat \{ließlich, nachdem er natür- lih überall die kritishe Sonde angelegt und überall Anlaß gefunden hat, seinem Mißvergnügen Ausdruck zu geben, sich dahin verstiegen, daß er erklärte im Anschluß an den Fall Bredenbeck, auf den ih noch komme —, es sei keine Schande, so behandelt zu werden, wie die Gerichte und Polizeibehörden in solchen Fällen die Nedakteure sozialdemokratischer Blätter zu behandeln pflegten, im Gegentheil, es sei eine Ehre geworden, im Namen der Gerechtigkeit so behandelt zu werden, wie dies in Deutschland jeßt geschehe, und die Schande davon falle zurück, auf diejenigen, die das thun. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Das is das Attest, das der Herr Abgeordnete den Gerichten und den Verwaltungsbehörden in Deutschland ausstellt. Meine Herren, ih werde über diese übertreibenden Ausdrücke, die wir

M 35.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Dann hat der Herr Abgeordnete Heine,

die ungleihmäßige Behandlung der s C M : j len

Bredenbeck, der von Dortmund nach Mae E R E p L e

d transportiert werden agegen ungefesselt dorthin hebungen stattgefunden, die

zu verurtheilen, noch darauf hingewiesen,

fangene und ein anderer Gefangener, der mußte, gefesselt worden seien, der dritte d L gebraht worden sei. Es haben darüber Er

ein ganz sicheres Resultat freilih nicht ergeben, weil

zu weit hinter uns liegen; die betreffenden Beamten die Dinge schon

Aber es ist mit

hat der Fall vo

N annehmen darf, zwei andere

Ge ] ine von i i

fesselt; der zweite war gegen di e O O die bet L , die der

orden. Jun diesem Falle abs

Sachlage niht mehr genau erinnern. j scheinlichkeit anzunehmen, daß in der T Mit Herrn Bredenbeck sind, wie man Gefangene transportiert worden : ; R Transporteur erhalten hatte, nit r hat sih der Transporteur aus einem w

E i s ein ie ih nit ) ; erkennen berechtigten Mitgefühl mit der Lage E lief des M L ees A a

transportierenden Gefangenen über den

: Befehl hi ¡war deshalb, weil es si a \nweggeseßt, und j ' sih um einen 70 Jahre alten Berginvaliden

handelte, der wegen gihtis{her Anfä / fälle faum den man also den anderen rüstigeren Leuten Mee n

zum Deutschen Reichs-

im stande

können sich der großer Wahr- rgekommen ist.

Berlin

__ Abg. Dr. E : a9 : die Nothwendi Mie (ul) Der Staatssekretär hat er

leider \oll es no

(C l te wäre ein neues Stra r gie Verabschiedung E sehr lange elehbud a d s 09 meiner igung ehr empfehlen C 1 er Gewerbeordnung mit Nov ] immungen über die Strafuündigneit ind v Ras eEO die untere Grenze muß uf das 14. Lebensjab n f gperden: _Auh die jeßt im Gese aben h ie erurtheilung eines jugendlichen Ver Dem Nichter muß au lishem Muster \ogleih an Stelle der Strafe

eine Hefsserungöan talt zu erkennen.

en werden,

Verleumdungen, üble ® i Strafen davon E, A rede kommen jeßt viel urcyaus höhere Strafen eingeseßt wer

s nicht allein moralis- E Mi kilenzen vernichtet werden; für Verleumdungen, bei

oshneidung bewußte i hängt werden. ß L A

on,

ort reden;

Be rader. Besti i 4 | Pee Ben über den groben Unfug, die dur

was: ganz ihrem ursprünglichen

evision des Strafgeseßbuches sreuliher Weise l L Ee es S es anerkannt, aber Das Wünschenswerth a e Si faesephua0e erhalten. Ï ann Es möchte nach L a ie Be- gend der Abänderung binauf- L Un Kriterien die Möglichkeit gegeben werden. nage ar. [e auf Ueberweisun r Ferner i ften über eleidigung durchaus reformbedürfti die V Belibien iber

trafmaxima zu niedrig sind. Hier Durch Verleumdun wirthshaftliß ganze

denen die Ehr= : [t „Nichtswürdig ist B Mar Zuchthausstrafe ver-

fa mit zu in

die Nat die niht ihr alles „Damit will ih nicht af 2 begrüße mit Freuden die Bora reien ine ungemein dringlihe Neform ist diejenige N: die neuere Necht- | | g ganz nhalt 4 i

aleidbstellen bte 18 enn ein Neichs-Strafvollzugsgeseß no t Ara orden Ind:

en gen

Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-

das hohe Haus für die ( ürdi i i viél Skrasthätén ‘in ‘ben Jubrér 184-1000 0 ULA on 12—14 Jahren verü und welcher Art diese Straf p ; thaten waren. D zu unserer \{merzlichen Ueberraschung Folgendes Ki N

diesen 5 Jahren im Ga nzen b BVetbreWéi i Nébeitrétungen estraft worden wegen Vergehen und

bekanntli unter der Ju éd u ih fort, ih rene hterher auch die

und Felddiebstahls 45 510 Mia E A C

? / sodaß auf die Ki

Sina u I dieser 9 Jahre jährli eihe: mend Ti vis des fommt auf die kleineren Ziffern ja niht an fallen. D A Glied jährli find nur durchs{nittlich "/,,, also etwa 900 S til E so angesehen worden, daß die Zurehnungs- Ada as inder, um es kurz auszudrücken, nicht so weit nah- Eee , um sie zur gerichtlichen Bestrafung zu ziehen sie wurden: E n d Grund des § 56 Absatz 1 des Strafgeseßbuchs iets Gerichte ie A A eas die gemacht werden könnten, und deshalb die i: Erei C

Strafen eintreten müßten. 2 . . ur näl F ; s : noch an, daß die Strafthaten, die im Tharakterisierung führe ih

intere , wie- in diefen 5 Jahren, bt find im Deutschen

Bereich der Kinderwelt vor- edroht hat day er ihnen alle Geshäftsverbindungen abschneiden wird. as ist völlig berehtigt nah meiner Véeinuug; daß aber ein Minister in der Hauptstadt, in der er wohnt, N jener Judikatur dennoch

nicht einschreitet, wäre mir beinahe unverständlih, wenn nicht eben

der vermöge seines körperlichen Zust ;

F ie andes jeden Ver L versuches auss{loß. Damit erhellt also O g: aae L schiedene Behandlung der drei Transportierten, und ih ie A werden daraus dem betreffenden Transportcur. meine, Sie

; t ( keine A

SA Ti beitet pmisar E FOION der ‘cinjelsiaatliddn S : Á ; , damit wir auf diesem Gebie L Roy f A it nfven pa rafprogeßordnung erfüllt Le E Lat eler im Volke viel Anklang q Fie großen Schöffengerichte, welche

das ist nicht gesezwidrig, im Gegentheil, das ist durchaus im Geiste des Strafgeseßbuches erfolgt. Der Herr Abgeordnete hat mit einer gewissen \pöttishen Miene

gekommen sind, keincêwegs i i

, fe 9s immer leichte Delifkt \ AiE4 fich bereits unverkennbare Spuren V out is E M eime des gewohnheitsmäßigen Verbrechens si bit nter den Diebstahlsfällen finden \ich fas

bei dem Herrn Abg. Heine gewohnt sind, ein Wort nicht verlieren. Ich nagele sié hier fest, damit das deutsche Volk nun weiß, welche Schanddinge von seinen Gerichten und Behörden angerichtet werden.

bei unseren preußischen Verhältnissen alles das nur zu begreiflich wäre. Werden Vorarbeiten für eine jeitgemäße Um eis des Strafgeseßbuches gemacht ? Dieses Strafgeseßbuch ist als Reichsgeseß über 30 Jahre alt, aber eigentlih über 50, weil man das alte reußische Geseß von 1851 ziemli hastig übernommen hat. Die Zeiten haben sih seitdem sehr geändert, und eine große Anzahl von traf-

ih durch die Auslegung der Juristen ins Gegen- theil verkehrt. Jch erinnere nur an den Faden Haß- und Ver- achtungsparagraphen, der eine Einschränkung bedeuten N aber dur die Judikatur wieder ganz den Inhalt bekommen hat, den er vor 1871 hatte. Die Be riffgjurisprudenz, die Juristenrecht\prechung ist huld daran, daß die trafjustiz jeßt ganz mangelhaft funttoutee, daß das Zutrauen in unsere Justiz in rapider Abnahme begriffen ist. Die Schwierigkeit, die verschiedenen Regierungen unter einen Hut zu bringen, fann do so groß nicht sein; hat man sich doch unter ihnen seiner Zeit auch über die Zuchthausvorlage geeinigt.

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Aus den sehr weit auseinander laufenden Aus- führungen des Herrn Vorredners möchte ich zunächst diejenigen drei Punkte herausnehmen und beantmorten, die mir überhaupt einen festen Anbalt für eine sahlihe Beantwortung bieten. Das ist zunächst die Frage, die der Herr Vorredner an mich gerichtet hat, indem er Bezug nahm auf eine Verfügung, die angebli von dem. preußischen Herrn Justiz-Minister und dem preußischen Herrn Minister des Innern dabin ergangen sei, den Anklagebehörden gewisse Direktiven zu geben für ihr Vorgehen gegen Gewerkschaften unter dem Titel der Erpressung. Er nehme die Thatsache, daß eine solhe Anweisung ergangen sei, als gegeben an und richtete an mi mit einer gewissen Spitze dann die Frage, ob mir etwa bekannt geworden sei, daß die preußischen Herren Minister auch eine gleihe Anweisung erlassen hätten bezüglih des Vergehens gegen Arbeitgeber, die etwa unter demselben Titel verfolgt werden könnten.

Ich habe auf diese Anfrage zu erwidern, daß ih niht weiß, ob solche Anweisungen ergangen find; sollten sie ergangen sein, so gehören sie zu dem intimen Verkehr des Ressort-Ministers mit den Staats anwaltschaften und Polizeibehörden. Dieser Verkehr der Ressort Minister cines Staats mit ihren untergeordneten Organen fällt nicht unter diejenigen Dinge, mit denen das Neichs-Instizamt sich zu befassen beauftragt ist. Würde ich nah dieser Richtung eine Anfrage an die Herren Minister Preußens richten, so würden sie es ablehnen, darauf zu ant- worten, und mit Ret. Denn wie wir im Reiche verlangen, daß die Landetbehörden in den deutshen Staaten unsere Befugnisse, unsere Machtvollkommenheiten achten und in ihren Grenzen uns freie Be- wegung gestatten, so müssen wir au den Landesbehörden der cinzelnen Bundesstaaten das Recht einräumen, in den Grenzen, die die Reichs- verfassung uns ihnen gegenüber gesetzt hat, frei zu walten, ohne dess halb den Reichsbehörden Rechenschaft zu geben.

Der Herr Abgeordnete hat an diese Frage noch eine längere Aus- einandersezung geknüpft über die Judikatur namentlih des Reichs- gerihts in Ansehung der Erpressung. Er hält diese Judikatur für unrihtig. Ich lasse das dabingestellt, ich kann mih hier auf eine Kritik der Judikatur des Reichsgerichts nit einlassen, meine Herren. Immer ist im Reichstage besonderes Gewicht darauf gelegt worden, daß die Verwaltung sh einer Beein- flussung der Rechtsprechung enthalte Jch werde auh in diesem Fall Zurückthaltung beobachten. Ich sollte meinen, wenn ih das thue, müßte der Herr Vorredner mir beistimmen und nicht im Gegentheil mi veranlassen wollen, vom Standpunkt der Verwaltung aus die Judikatur des höchsten Gerichtshofs fritish zu beeinflußen.

Die zweite Frage, die der Herr Abgeordnete an mich gerichtet hat, bezog sich auf die geseyliche Regelung des Strafvollzuges. Er richiete an mich die Frage, ob eine geseyliche Regelung des Straf- vollzuges in Bülde zu erwarten sei, und wies darauf hin, daß bereits

Zahre verslossen seien, seitdem das Strafgescybuch die Grundlage

eine solche geseyliche Regelung gegeben habe. Das ift richtig, und

mit Herrn Abgeordneten, dah es bisher noch nicht solchen Regelung zu gelangen; denn daß Sinne der Reichögescygebung erfolgen rweiletes an.

estimmungen hat

gemeint, ein solhes Strafvollzugsgeset fönne ein Geheimer Rath sehr bald machen, dazu gehöre ja nicht viel, und die Wissenschaft, alle Welt, sei eigentli® darüber einig, daß ein solhes Gesez \chleunigst gemacht werden müsse. In eine Erörterung über die Schwierigkeit einer solhen Gesetzgebung, die von anderen Seiten in diesem Hause anerkannt worden i}, will ih auf eine Kritik gegenüber dem Herrn Abgeordneten mich nicht einlassen. Was aber die Stellung der wissenschaftlihen Welt zu dieser Frage betrifft, so möchte ih hier auf eine Autorität verweisen, die vielleiht auch der Herr Abg. Heine an- zuerkennen geneigt sein wird; das ist der bekannte Strafrechtslehrer Professor von Liszt. Liszt hat in einem seiner Lhrbücher auch die Frage des Strafvollzugs behandelt und bei dieser Gelegenheit die Geschichte der Regelung des Strafvollzugs im Deutschen Reich berührt. Er hat darauf hingewiesen, daß im Jahre 1879 der Versuch gemacht worden ist, eine gesezlihe Regelung herbeizuführen, und daß dieser Versuch gescheitert ist. Man würde nun vom Standpunkte des Herrn Abg. Heine glauben müssen, er hätte dieses Scheitern mit lebhaftem Bedauern erwähnt. Wie aber spricht sich Herr von Liszt aus? Er sagt:

Gut, daß es so gekommen ist. Mehr und mebr festigt sich in den zum Urtheil berufenen Kreisen die Ueberzeugung, daß ohne eine Umgestaltung unseres gesammten Strafensystems eine befriedigende Regelung des Strafvollzuges unmöglich ist.

Damit steht Herr von Liszt nicht auf dem Standpunkt des Herrn Abg. Heine, sondern durchaus auf dem Standpunkt der verbündeten Regierungen. Wenn ih eine solche Autorität bier anführe, so glaube ih, darf ich dem Herrn Abgeordneten gegenüber sagen, daß die

Alles dasjenige, was der Herr Abgeordnete sonst gesagt hat, enthält Allgemeinheiten, auf die ih nicht antworten fann, oder Einzelfälle, die mir nit vollständig bekannt sind. Wenn er die Güte gehabt hätte, sie mir vorher anzugeben, so wäre ih vielleiht in der Lage ge- wesen, darauf einzugehen. Ih habe ihn vor mehreren Jahren gebeten, das zu thun; es ist vergeblih gewesen, und ih enthalte mi daher, diese Dinge zu erörtern, bis auf den Fall Bredenbeck. Der Fall Breden- beck konnte ja auch der Aufmerksamkeit des Neichs-Justizamts nicht entgehen, da er weitläufig sowohl in der Presse, wie auch im preußischen Abgeordnetenhause erörtert worden is Jch{ch muß aber zunächst zum Falle Bredenbeck betreffs der Kompetenz der Reichs- verwaltung über die Kompetenz dieses hohen Hauses will ih nicht sprehen erklären, daß es sich bei dem Transport des Redakteurs Bredenbeck einestheils von Dortmund nah Herford, anderentheils von Dortmund nach Münster nicht um Akte gehandelt hat, für die die Gerichte die Verantwortlichkeit zu tragen hatten, auch nit die Gefängnißverwaltungen, sondern es hat sich da um einen Akt der polizeilihen Thätigkeit gehandelt. Sobald der Herr Bredenbeck aus dem Gefängniß abgegeben war, ging er aus dem Bereich der Verantwortlichkeit der Justiz und der Gefängnißbehörde über in die Hand der polizeilichen Instanzen, die für dasjenige einzu stehen hat, was dort geschehen ist. Was in polizeiliher Be ziehung aber von seiten der einzelstaatlihen Behörden geschieht, das unterliegt niht der Kognition der Reichsvêrwaltung, nan

lich des Reichs - Justizamts (Zuruf bei den Sozialdemokraten), und wenn Sie also hier bei dem Reichs JustizeEtat die Thätigkeit des Reichs-Iustizamtes kritisieren und die Thätigkeit der Reichêver-

literarische Kritik und die Wissenschaft seinen Standpunkt nicht theilen.

Meine Herren, es ist in der That so: wir haben, seitdem die Vers ständigung unter den Regierungen erfolat ist, die Sache nicht etwa auf s beruhen lassen, wenn wir auch nicht so s{nell, wie der Herr Abg. Heine meint, eine gesetzliche Regelung zu bewerkstelligen in der Lage sind. Wir haben uns dabei mehr und mehr überzeugen müßen,

bevor wir die Organisationen und die Anstalten \{haffen, in denen das ritig! in der Mitte); denn wir würden sonst dahin kommen

wir jet Einrichtungen treffen von sehr erheblichem Umfange, weittragender finanzieller Bedeutung, und daß der ganze Bau,

daß ven

Strafensystems durchgeführt ist, wieder abgebrochen werden müßte. Wir müssen also, wenn wir umsibtia, auch finanziell vorsichtig vorgehen wollen, unsere Arbeiten wnähst darauf dak unser Strafensvstem umgestaltet wird

Und damit, meine Herren, komme ih auf die dritte Frage, die der Herr Abgeordnete an mi gerichtet hat, die Frage, ob im Reichs- Justizamt Vorarbeiten schweben wegen Umgestaltung des Strafgesey- buchs. Ich habe bereits vor mehreren Jahren Gelegenheit gehabt, in den Debatten dieses Hauses meiner Ueberzeugung davon Ausdruck zu geben, daß unser Strafgescybuch veraltet ift, und ih bin, wie ih glaube, mit dem Herrn Abg. Heine der Ansicht, daß das Strafsgeseh-

das Kind ciner politischen Nothwendigkeit ift, damals {hon nicht au? dem Höhepunkt der wissenschaftlichen Anforderungen gestanden hat, geschweige denn, daß es jeyt darauf sehe. Ih bin also mit ihm der Ansicht, daß wir zu ciner Reform unseres Strafgeschbuchs kommen müssen, und ih fann nur wiederholen, dak wir mit den Vorarbeiten dafür beschäftigt find. Nur ist das feine Sache, die sich von heute auf morgea erledigen läßt. Die Reform des Strafgeseybuchs, des materiellen Strafrechts ist cine der \hrierigsten Aufgaben auf dem Gebiete der Geseygebung, die großen legislativen Körperschaften gestellt werden können; denn fie

nur die \trafrechtlichen Verhältnisse an siuh in ihrer begriflichen

zu behandeln, sondern sie greift âberall schr tief in politisd e, wirth- schaftliche, ethishe und soziale Verhältnisse hinein, deren verschieden- artige Beurtheilung dann ibren Schatten auf unsere Aufgabe binüber- wirft. Wir müssen also damit rechnen, daß diese Arbeiten noch längere Zeit in Anspru nehmen, und ih hose, der Herr Abgeordnete Heine wird dea Vorwurf nicht erheben, dai wir auh hier

schon e hâtten weiter bringen fönnen, wenn er sich vergegen-

daß wir zunächst an die Reform unseres Strafensystems gehen können, |

reformierte Strafensystem zur Ausführung gebracht werden soll (sebr |

den | wir auf diese Weise errichtet haben, sofort, nachdem die Reform des |

Ï richten, |

buch, welches wir im Jahre 1870 geschaffen haben, und welches nur j

waltung überhaupt, so werden Sie nicht solche Akte beranziehen können, | auf die einzuwirken, den Reichsinstanzen verfassungämäßig | mögli ist. Aber es ist mir doch einiges amtlih bekannt von d | genannten Fall, und ich will nur gewisse Thatsachen erwähnen, U | festzustellen, daß die Vorwürfe des Herrn Abg. Heine | niht so gar tragisch zu nehmen sind. Der Herr V geordnete hat allerdings den Transport in Fesseln überhaun | so wie er hier erfolgte, getadelt. J kann bit einem gewissen Grade dieser seiner Kritik beitreten. Jh dar! 28Ô | erklären, daß: die zuständigen Instanzen in Preußen das Verbalter | der Behörden in diesem Fall nicht für richtig gehalten haben. G bestehen in Preußen Vorschriften, nach welchen die Frage, ob cin p transvortierender Gefangener gefesselt werden soll oder nicht in jed | einzelnen Fall einer besonderen Prüfung zu unterwerfen ist und Fesselung nur angeordnet werden darf, auf schriftliche Anweisung cut böberen Beamten. Dieser Verfügung ist in dem bier vorliegenden Fal | nit entsprechend gehandelt worden. Wäre es geschehen, so wäre cs ui | leiht zur Fesselung nicht gekommen. Jch halte es deswegen für watt | \c{einlich, weil bei dem Transport des Herrn Bredenbeck von Heri | nach Dortmund eine Fesselung nicht stattgefunden hat, und es ¡ft o j nichts bekannt, was die Annahme autschlicßen könnte, daß, wenn | Transport von Herford nach Dortmund ohne Fesselung erti | fonnte, dieses auch umgekehrt möglich gewesen wäre. Wi nach dieser Richtung ist Korrektur geschaffen, und ich tes dak äbnliche Dinge sich niht wieder ereignen wet Es fönnen ja Versehen überall vorkommen, sie kommen bei dea richten vor, wie bei den übrigen Behörden, sie kommen soga! us Rechtsanwälten vor; aber niemandem fällt es ein, deshalb ganzen Stand oder eine“ ganze Klasse zu verurtheilen; immer irr man nur von einzelnen Fällen, die der ganzen Beamtenklafsse, s ganzen Verwaltungöressort nicht zur Last gelegt werden können. 2 bitte, seien Sie so gut, in gleicher Weise auch hier zu verfahtes

i

f /

(Sé&luß in der Zweiten Beilage.)

machen wollen, daß er in formell vor dem Andern begünstigt habe. Das, meine Her ih salli Verren, habe ih sachlih auf di M l ) ) tach uf d Herrn Abg. Heine zu antworten. Me kann id, glaube id, unbeschadet

Nor (Z. ann i, Vi der Sal; Hauses überlassen.

(Sehr richtig ! __ Von den Abgg. Gröbe inzwischen folgende Nesolution zur Due

„Die verbündeten einen Geseßentwurf vo

rets.)

1) den Zweikampf, fowie die im und Körperverleßzung den allgemeinen ¿6 und 17. Abschnitts des zwetten Th us uber Verbrechen und Vergeh

*) ois , c F Ç fügt 1 uOe t gerin Strafbestimmungen 0, Wee M e Verausforderung zum Zweik

me einer solchen Herausforderung, þ atung wegen Unterlassung einer Heraus Mer wegen Nichtannahme ciner folchen efangnißstrafe bedrohen;

3) wegen der genannten strafbaren H Norlust do B : L GR R E, bürgerlichen Ehrenrechte dann zul N rlosen Handlungêweise s{uldig ge h e p: rôöber (Zentr.): Die besonderer E Fes Dan des Gerichtèftandes haben {on E ung gege en, auf eine geseßlihe Regelung 4 E, mit den bezüglichen Arbeiten ? vorg "ARIEN Ausschreitungen mißbilligt worden : 11 E daß der Fall zu unserer Kompetenz : ir mt gelten lassen. Jm Punkte d tduung des Strafvollzuges f ten der eigentliche M reihôrehtlihe Fmár ausgeführt würden, estimmungen lind aber cben noch nicht vorbanden f e provisorische Vereinbarung als BVorarbeit

eihs-Strafvollzugägeseu an; fie hat auch erfreu

Monate

fann ih nur Strafvollzug ist Bestimmungen darüber bâtten wir Grund

dem

Its ap s Ä rlile gegen die bisherigen landesgeseuli ominunis opinio aud

of gciung

Ine inunis 0] i nur der gelebrlea We ae g der Strafvollstreckung ist nit i e zt eamten aeben in ibten Meinungen Vorbereitung wird wohl noch ein Wh nedmen Ja erster Reibe ing jugendl V s en gen eyer Verbrecher. Erfreulich ist, daß: die V R E es vision des Strafgeseßbuches schon im Ga D e mit dem fliegenden Gerichtsstand C oll, so würden ficb au verschiedene Materien de or diefer allgemeinen Revision regeln

vorhanden, die noch weiter

eine Neibe

von Jahr

frafrehts p ori vor allem die Fraa j g ai e E ( ge des Zweilampfei Cündigten Aatrag eingebracht I t T1 # E el NNTETDeY will beim Militär-Etat die Frage zur Ar iri ck mit wird der Gefichtskreis zu sehr verengt L R er Abg. Schrader eingebracht bat j Fer Res Lesuag zu warten bab n vdnstig olution gekommen. Das igungen des Duellwescns, ind e Ï ens, indem , ¡e mungen tellt Gewisse Stande aen f bren Kreisen das Duell gung ju rechnen : det Verurtbeilun Der Kriegs. _ porgesch t u**g ender TBei „Hatüweis r Ly die Auéêlegung des Kri - M. weileres nicht bekannt geworden. gegenüber die unsrige in der nagen ind n

lasien,

Es liegen ja

Darum

s find acitente

Strafrecht unter erachten fich besonder _zu pflegen, sie haben auf das sind ungesunte Zustände dieser Bevorzugung einig inisier huldigt

) anders der

der Auftassunaga.

' Wir Resolution dar

wesen aufe iht so zimperlih wie ie deutsche geaen das

_ Auch die deutsche gericht a adftrase ti sllzusehr mit Savactlcadituin e ie Gei in Fällen vertängt, wo nach allgemeinem Behrer sind ngnißitrafe am Platze gewesen wäre. Dies cin fo die Bevorzugung. z ganz eter „Fotmalitäten ih über feine are Handlung ift nicht E Mad deren abgc chat

ei worden find

rafe. En

Eine besontere

z gehöre. Das er vorläufigen reglenentarischen Staatésekretär Landesfsache, nicht zur Klage.

ihen Bestimmungen gebracht. über die beste

auseinander.

interessiert die Frage der Be-

gc?ondert vo s ci

Vierzu haben wir den andere A1

: der Gesetz- dürfte noch lange auf

baldige Be- Das Haus ist er i das Duell sei tie m; diese seine auffallende Erkläruna ift sciner L e, unwidersprochen geblieben und hat erft später ng erfahren, indem ih an den Kricasberrn egs-Ministers richtig war legen jener

an. Die

Die Tödtung i Mordfall sein, sagt Binding, —_ ae E citungêstrate trafart tür diese

è . d fti toriiiten überein, Wle ole t Seite „fir

! nit einen Vorwurf unberehtigter Weise hier Einen

Jas Auéführungen des Setne allgemeinen Ausführungen e, der Würdigung des hoben

r (Zentr.) und Genossen ist

llfrage einge R i ( gegangen : ea den ou ersuchen, dem J cinen C wurf zulegen, welcher die Zwei f jugeen Strafbestimmungen des 15. Abs aite per] M es riM0-Strasgeseübuchs aufhebt und an deren Stelle Zweikampf verübte Tödtung Strafbestimmungen des eils des Neichs-Str en wider Leib und Le

Neichs

Vorschriften hinzu- weikampf und die An- die Bezeigung von Ver- sorderung zum

Zweikam

YPerausforderung mit

verwirkten Freiheitsstrafe von miutcn A E O äßt, wenn der T hät macht bat.“ 1 eigenartigen Bedürfnisse

wiederholt Ver- gelung zu dringen. Im Falle Bredenbeck sind es wird aber fönnen

n au

sinn

für das liche F Ot

Strafvoll- en in An-

orarbeiten nge rgegangen igentl ichen

und dazu

nnd.

iregungen Verband-

wir mit

enthält besondere s befugt,

Buntdes-

selbit Es

Andere ris faßt

Urtheil Straf-

le der

iten Theils

afgesetz- ben unter-

Wie

und

i Solche h sehe

M »; d P ats Herren! Ich habe vorher versäumt, Auslunft zu geben, die der Herr Abg. Gröber im Lauf legungen an mich gerichtet hat; ih möchte das jetz Es Ver Herr Abgeordnete hat auf die Verl) i nommen, die im vorigen Jahre hier gep cdengantea fliegenden Gerichtsft ie Er ärungen erinnert, die ih damals abgegeben habe tag wie die legis[atorische Behandlung dieses ch rgtah or- | Bezugnahme auf die vorjährigen Verhandlungen A as treffend. Bei der Berathung des Urhebergef stellt worden, dieses Gesetz zu benußen Gerichtsstandes zu einer von der Revisio sehenden selbständigen Erledigung zu: b niht empfehlen, diese Frage stande des Urheberrehts zu Bemühungen zugesagt, d

ledigung komme Nei f g me. Der Reichstag hat daraufhin von einer V

der Materie es f

der Mat ien abgesehen und ih darauf beschränkt, eine sa}sen, die von neuem die Regelung des ge}ondert von der Strafprozeßordnun

t nachholen.

ringen.

verbinden; ih habe

aber

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t S verlan t

9) D ¿ g g G

Mein Verren, wenn au tur diele MNesoluti C « 44

den verbündeten Negierungen die Sache doch auch mein Versprechen, das i wollen und meinerseits die Sacbe bei / Vau d L regung gebraht. Das ist au niht auf unfrucbtbaren L ' unter den Regierungen eingeleitet wurden muß aber erklären, daf diese N rhandlungen zur E a Í «C AnCiung u zum Abschluß gekommen und nod diehen sind, der für

on obne nabegelegt war, so damals ab den boben Regierunge wie id

Boden

dankbar

n I acfalien

insofern handlungen

anecrfenne VBer- S Zeit n. und niht bis zu einem Entwurfe a M od WBoriage an das r T) 4 L Ä c Sie haben inzwischen aber doch den Erfolg gebabt. daf y t G 115 HLUUDL, Can In 2 die Verfolgung von Strafibaten E J y j 3 us A L Ly Prei werden, außerhalb des Ortes bel y 9 5 curcTente Dr

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bohe Haut

die mittels der

an denen t Ï T Ï ç Ï

erschienen ist, im wesentlichen beseitigt if

wird dort verfolgt, wo das Blatt erschein

flagen

Im Großen 1 V l mit Auênabme Auf die Verfolgung der

die Staatérerwaltung leinen Einfl b: da M Klägers, wo cer die Verfolgung einleit will aber au die verschiedenen Nesolutionen und die Bes{lüsse der Kommission erkannt, daß hier cine Ausnahme i mals eine geseylihe Regelung im Zinne einzigen Gerichtéstandes zur Erèrter m

i d Schritte gethan, die crwartei werden Ton As

Was die vielfachen Anregungen betrifft, die in d utfüt

des leiten Herrn Vorredners enthalten waren, so mbdts s Lt dass as berühren, weil ih glaube, ibn berühren zu R D nicht D da Rd, zu der betreffenden Frage bier im boden Hause a E tandniß fich ergebe. (s betrifft das die Heraufsevuna des en m Alters bei den Kindern Dieses Alter ferlant lo B nah dem Strafgeschbuh mit dem 12. Jabre T orredner hat sih zum Anwalt derjenizcn Meinu f p es fúr richtig bält, cine gerichtliche B 2 weg späteren Lebenéalter eintreten zu lassen,

diesem Alter, die aeca ic Strafgei gegen die Strafgeseye fehlen, nicht vor deu Strzf

richter zu verweisen, \ en, londern anderweiter Besserun f hat dabei Bezug genommen auf ein g zuzuführen. Er

einigen Zahren abgegeben bade Ï

5 a » n Der H :

(n mih persönlich zu sagen, daß F

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Ns gegenuberstebe. Das Reichs- Justizamt hat denn auch über age ausführliche Erörterungen mit den Einzeltegierungen an

gestellt und hat namentlih a f uh statistishe Unterlagen die Frage maßgebend beurtbeilen zu fônnen. Nua «Rer A

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eindeitlichen

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mre itrafung überhauvt er iz 2110 diejenigen Kinder unte

è Erklärung, die ih bier vor Anstand nabm. ih diesem Ecdaunken

n zur An-

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding:

auf eine Anfrage seiner Dar-

andlungen Bezug ge- flogen worden sind über den and der Presse, und er hat mich an

zu der Frage, Seine ar durchaus zu- eyes war cin Antrag ge- um die Frage des fliegenden 1 der Strafprozeßordnung ab- Ich konnte damals mit dem ihr fremdartigen Gegen- amit die Frage baldmöglichst zu Ph 4 erbindung be Resolution zu fliegenden Gerichtsftandes ab-

weiteres | habe ich gegeben habe, balten

unmungen der Sritten Ä E rets 2hen zu Staaten gescheßen, aber auf dem f

der Mitwirkung der Ständ E liegt bier all

ond landesrechtlih nermaler “e E E Vertrn Abgeordneten einscblägigen, von mir an ¿cen und în der entidicden. dettimmten Grenze welche Streitérogen dem Richter wicfen werden fcllen. taaten in scht verschiedenem Utntang ge rathung des Vürgerlichen Geieub ist don dem hohen Hause der Wu Ueder'iht über den cinilägigen taaten zu defommen. versprochen worden, und fe if «ot | derzer Zeit dem Hause werden votiegea fênnea. Dis

| R nôthige Material in wobl der | S hlt

die Kinder wiederholt, w i n na Liu G a Ea E Wis pro M Aber ie ade Gd pi n Mia zahlreiche Fälle vorgekommen, aus Véndi fibies: S: aa L ei sehr {weren Verbrechen ihre Mitwirkung ge- N i 8 1E R überführt worden in 8 Fällen bei R Ï O bei Münzverbrechen in 116 bei Raub und Triebel E, in 19 bei vorsätzlicher Gefährdung eines R L , in 222 wegen vorfäßlicher Brandstiftung und zuleßt n d wo 726 Fällen wegen Unzuht mit Gewalt oder an aa R a ne Herren, wenn man sich diese erschreckenden Zakble r ces Mat n stußig werden, ob es richtig sin e Herr Abg. Esche lil nie Ta AT “k 2 i É I Q E früher neigte, eintreten zu lassen. Es wird cue een b agr lein müssen, ob in anderer Weise bier eine Nüek- Ee Berta gung A erru c: 20 werden fann, etwa derart, daß Da Ten E L , alten Verbrechern gleich, öfentlih vor dem Richte Rechenschaft zieht. n diese Zahlen begründet, vas

von seiten des Reich venn

o n des NReichs-Justizamts z i

n : I : zur Zeit der Gedanke an j ans Es fann, alle Kinder bis zum dreizehnten oder A Tis MEE r der strafrechtlichen Verantwortlikeit völlig z; Éa Wir würden, glaube i E Ee E

| reformbedürftig ift die | ordentlichen und den Ve

trr d rner dite

angesichts der f ie i Î hatte vorzutragen, damit 1 nit zu v a r} einen mt zu verantwortenden Schritt tbun

Aba. ) “A N 2 5 Dr. von Vziembowski-Pomian (Pole): Besonders 107 o V q . s 3 Fenene Abgreapunz der Kompetenz zwischen den rde n ur n Berwaltungsgerichten. it erf zuíti resorm der =ch{lufistein aufgesezt. Mas EE Das Sie g nserer Rechtspflege ist die M3 Tileie t der wundetten Stellen in Belieben, LBlieoe ist di „-cogucteit für die Regierung, nach ib Be Gen Den 2 mpetenzionflift zu erheben, wodur die Nechts A Her Serichte sehr bequem labmgelegt werden kann Re or ois D dann _über die Frage der Vordilduna d : Jurif au RGLE dak dee Sée E dee À orvildung der Juristen und verlangt Fwerpuntt auf dal Privatrecht gelegt werde. - Er rügt ‘orts , bon Gerichts-Afsefsoren als Hilfs- Y olen mit politisbem Öintergrunde, | prozey wieder geschehen sei. Dex unabsezbar, wie es der erkennend d n u Ÿ nt fv er, riennende ichter nach der - Au ei der ürtdelleausfertigung werde nicht

v. . DTreent vertahkhrs av VCTTALTen.

7 s m.

des Neichs-Justizamts Dr Niedberding:

rungen jeines Vortrags ist land gefommen, der vorauésidtlié in

a u 228 derer Veranlassung beschätti r mes dat ih darüber bes@ckwert. dak T mi! privatrehtlicheinm Charafter defleideten die Zivilgerichte gehören würden. in r hat da wobl Preußen Insianzen ver*

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undesge?engebung und reichorech! lid e Angriße des æ thten g ! E gezogencn Vordedriften im Duridtvu R Îiviiprozcüßordnung. Materiell i da ailerdings nichts ' inzeinen Bundesflaat il es dis zu ciner in das Erncssen der Lan ckrêgeicygcbuzg xeiteilt, " ter and reiche unteren Bedörden ¿ber- ¿n der That ist das auch in den einzelnen Bundes- eden. Dieje Frage ¡it dei der Beck ducds zur Sprache ¿clommen, ond damals : nich awsgesprochea worden, cine diágig Kecdtszu'tand n den cinzciaen Bundeds Diese Uebersicht ift dem Haule 2h

so weit gediehen, daÿ wir e im

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i degründet find, dann mus ex i

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