1902 / 38 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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Bemerkungen.

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Deutscher Reichstag. 141. Sißung vom 12. Februar 1902. 1 Uhr.

‘Am Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Reichs- - are Dr. Nieberding, Staatssekretär des Reichs-

ostamts Kraetke.

Die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats für 1902 wird bei dem Etat der Reichs-Justizver- waltung, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Staats- sekretärs“ fortgeseßt.

Abg. Lenzmann (fr. Volksp.): Die große Leere des Hauses fönnte zu einer langen Rede veranlassen, denn bei solder Beseßung ist stôrende Unrube weder für den Redner, noch für die Stenographen, noch für den aufmerksam lauschenden Staatssekretär zu befürchten. Bisher haben vier Tage lang nur Juristen geredet, denn au Herrn Oertel muß man nach seinem Eintreten für die Prügelstrafe min- destens zu den Ueberjuristen rechnen. Die Buntsheckigkeit der Debatte jet sieben Wochen vor Ostern macht es wirklih zweifelhaft, ob man in Kölln an der Spree oder in Cêôln am Rhein sich befindet, zumal au der Zirkus Busch eine besonders luftige Vorftellung in diefer Woche beigesteuert hat. Aber heute ist Aschermittwoch, und da ziemt's sich, wieder ernst zu werden. Das Verlangen, die Aktiengesellschaften unter die Polizei zu stellen und die Aufsichtêräthe durch ein Proportional- svslem bilden zu lassen, if doch wobl nicht recht ernst zu nehmen; man würde ja damit ten Krakeblminoritäten geradezu von Gesetzes wegen ein Existenzrecht verleihen. Der Kollege Rechtsanwalt Bayer ist für den Anwaltstand eingetreten. Ob es ih für Fach- genossen empfiehlt, ihre Intereffen in dieser Weise wahrzunehmen, it mir ebenso ywveifelhaft, wie dem Kollegen Spahn. Herr Bayer

bat erklärt, die Achtung vor dem Anwaltstande sci in weiten |

Volksmassen geshwunden. Ich davon nichts bemerkt. Es ist ja wenig erfreulih, wenn etwa die Regierung Staatsanwälte anders behandelt als Rechtsanwälte. Wenn ein Rechtsanwalt bei

ciner öffentlichen Feier der Burschenschaft, zu der au andere Personen |

p sind, eine Einrichtung glorifizierte, die, wie das Duell, vom trafgeseybuh bedroht ist, so würde er vielleicht wegen Verächtlich- machung von Staatéeinrichtungen angeklagt worden sein, während der staatsanwaltliche Gese

dur Annonce scine Praxis für 4000 M zum Verkaufe ausgeboten bat, kann ih kaum glauben, denn in Bayern wie in Preußen würde ein sol Anwalt aus seinem Amte entfernt worden sein. Wenn

Rer Anwaltsôtage entgegengetreten worden. Wir brauchen keinen

uß, und wir lehnen auch ab, zuzugestehen, daß cin Anwalts-

proletariat eristiert. Die Karenueit, wel Herr Bayer verlangt,

würde disfutabel sein, wenn jeder Richter cine Zeit lang Anwalt ge- | wesen wäre: aber ten Juristen, der seine Examina gemacht hat, uwingen | bündeten Regierungen die ugen üder diese Nothwendigkeit ge- | anen. Das V

wollen, sich cine gewiffe Zeit flellen, wäre ebenso rückihritt! des Armenrehts wieder in die Hände der Staatsanwaltschaft zu legen.

x Verfügung des Justtz- Ministers u

Die Juristen find \{lech{hte Christen, aber so \{lech{te Christen do |

nicht, wie die Herren, die vorgestern im Zirkus Busch t haben. Dort ist der große Alliierte im Himmel wieder A p v rot, Himmels, die Menschen, esen: Ballestrem: Wir sind beim Reichs-Justiz-Etat!) dier ausführlich D |

Ö Ey vertheitigen. Den

der die Unterstellung |

ungen über Mord, Todii nicht annehmen, denn diese Unterftell “a | den obersten Grundsay des MNechts: Volenti non fit injuria, womit cine Lde in das ganze Strafsyitem

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufêswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt Ein liegender Stcih (—) in den Spalten sür Preise hat tie Bedeutung, daß der be

: verächter einfach versetzt und anderswo zum | Hüter des Gesezes bestellt wird. Daß ein bayerischer Rechtsanwalt

derr bier für einen ReichszusGuß zur Pensionskasse des | waltéstandes plädiert hat, so ist diesem Gedanken {on auf dem |

wie die Forderung, die Ertheilung |

wagt | anwalis von dE&

Not: Gerste. 1990| 1350 1430 | 14,30 12,75 | 1300 13,25 13,50 12,60 | 12,80 13,00 13,50 15,30 16,15 16,15 17,00 14,75 14,75 15,25 15,25 13,10 | 13,10 13,20 13,20 14,10 | 15,00 15,10 16,00 13,80 14,00 14,00 14,50 16,00 16,00 =—=* 14,80 | 15,00 15,20 15,20 13,80 13,80 12,90

14/50 15,00 15,00 14/40 | 15,00 15/00

afer. —— 80 1480 14,40 _—

14/60 i 0 | B60 15,60 | 16,00 | 16,00 | | i |

S 1640 | 16,40 15,40 1640 | 16,40 Se 1480 | 14,90 1440 | 14,80

14,00 | 14,00

“S 14,00 13,60 | g 14,80 | 15,00 15,20 |. 1520 14,20 | 14,80 E r | ee 1400 | | 15,00 15,00 14,10 | 14,30 I 1450 |- 14,50 13,50 | 13,60 1370| 1890 13,60 14,20 | 20 | 15,00 15,00 14,00 | 14,20 E. 1400| 1600 12,00 13,60 14,00 14,00 14,00 | 14,25 14,75 15,00 13,20 13,40 13,80 14,00 j 16,10 16,10 16,30 16,50 ; 15,50 15,75 16,75 16,75 ¿ 1430 | 1E N 14,50 14,50 100 14,50 14,60 | , 15,10 | 16,00 14,33 14,33 | 14,67 15,00 14,90 14,90 | 15,00 15,40 40 una 16,00 | E 2600| W690 104 —_—_| | 14,80 15,80 30 15,50 15,60 | | 15,90 16,00 41 15,60 16,00 | | 16,40 17,00 188 16,20 16,34 | 16,50 16,50 j | K | 14,90 15,30 1 990 14,00 | | 14,60 15,00 300 15,40 15,70 | 16,00 16,00

15,50 15,75 | | 16,00 16,00

gebrohen würde. Die Mensuren bis zur Abfuhr würden ebenso wenig darunter fallen wie eine Menge anderer Duellarten, weil cine Reibe der Merkmale für den Begriff der Körperverletzung u. \. w. fehlen würde. Das Duell muß; also als \singuläres Belikt auch ferner mit singulären Strafen belegt werden. äre Herr von Bennigsen am Leben geblieben, so bätte man ihn doch nicht mit einer entehrenden Strafe belegen können®# weil er sich zum Rächer seiner beleidigten Ebre und seiner beleidigten Frau gemacht hatte. Dagegen wäre es nur recht und billig, wenn der Bursche, welher dem Herrn von Bennigsen gegenüberstand, niht auf fünf Jahre auf die Festung, sondern ins Gefängniß oder meinetwegen ins Zuchthaus geschickt würde. Wovon ich aber am meisten erboffe, das ist der Vorschlag Schrader, welcher dem Duelllustigen und Duellfreudigen, der ein Amt bekleidet, den Verlust des Amts androht. Wir werden zum Antrage Schrader noch Ergänzungen beantragen, wona der Verweigerer des Duells au offiziell, nicht allein gesellschaftlid, wie es der Antrag Gröêber will, nit infamiert werden darf, daß er unter feinen Um-

Reichs-Justizamtes angegriffen. Ich bin seit 1881 im Reichstage und bin Mitglied aller Iuitizkommissionen gewesen; ih bezeuge, daf: kein Reichsamt energischer und freudiger gearbeitet hat als das Reichs- Justizamt, und daf, wenn wir niht vorwärts kommen, daran andere

Kulturaufgaben leiden. Man soll also niht immer den Sack s{lagen, wenn man den Esel meint. Das Hemmniß liegt im Kastanmen- | wäldhen und in der Leipzigerstraße. Dieses Lob bedarf “aber im | Hinblick auf die Debatte der leyten Tage einer Einschränkung, die | Zurückziehung binter die Kompetenzfrage war nah der Reichêverfassung nicht angebraht. Es giebt keine einzige Justizfrage, in der das Reich

ständen um dieser seiner Gegnerschaft willen aus seinem Amte entfernt | werden darf. Zablreihe Offiziere des westfälishen Adels wifsen ja | davon ein Lied zu fingen. Man bat die Langsamkeit der Arbeit des |

Faktoren {Guld find: der outrierte Militariémus, r dem die |

| nit kompetent wäre ; sonst brauchten wir ja gar keine Initiativanträge zu |

| stellen. Es giebt ja andererseits cine ganze Menge derselben, welche die Regierung zur Vorlage von Gesetzentwürfen veranlaßt baben; meistens bündeten Regierungen verachtet worden. Die ethodenen Klagen führen [| mehrfah auf eine Verwechselung von Justiz und Polizei zurück, wie im | Fall Bredenbeck find oft selbst die Gerickte machtlos. Die Presse hat cine ständige Rubrik: „Schuy gegen Schuyleute!“ Diese S von der Justiz, sondern von der Polizei begangen. Politische Ge- richte befinden fich wesilich der Elbe nicht ; i und darf es; gerade i, ibnen stehe, bin den westlichen Gerichten diese Anerkennung s{uldig Uft werden Begnadigungen der Gerichte verbrecheris Hen Polizeibeamten zu theil, und manche west-

| lichen Gerichte verhängen lieber Geldstrafen, weil sie wissen, daß die Frei- | daß ter preußkisde Herr Justiz-Minister diese Auffassung von der

heitêftrafen doch im Wege der Gnade erlassen werden. Schon seit 30 Jahren wünschen wir cin Sena r; in dieser Zeit bätten doch den ver-

¿fnet werden olf will strenge Unterscheidung in der Behandlung von Untersuchungs- und Strafgefangenen. Dazu muß Geld vorhanden sein, um getrennte Räume zu \chaffen. | Es müßten auch festere Grundi über die Vorbedingungen der | Verhaftun g Ry - - L zu viel Uater- fangene die Ueberfüllung der Gefängnisse. Mit dem

| Fluchtverdacht wird viel zu freigebig umgegangen, einer Begründung bedarf es überhaupt nicht. Statt der bedingten Verurtheilung haben wir jeyt die bedingte Begnad welche auf Antrag des Staats- Krone a wird. Wir wollen aber

keine Gnade, sondern Recht Gnuadeninslanz kann niemals an die Stelle einer im Gesey Strafe eine dort nicht vor- =—y (een, das gilt zud den hier besprochenen Fall in Neu teter Linie: der Fürst hatte kein Recht, an die Stelle ciner erfannten Strafe die Prugelstrafe seyen. (Präsident Graf von | Ballestrem: Jh habe schon trüber erflärt, daß ich nibis dagegen

freilih find diese Anträge als quantité négligeable von den ver- |

Gegen die brutale Pelizeigewalt und Polizeiwillkür |

ünden werden nit | | nah Hagen befördert“ babe muß das hervorheben | der ih als scharfer, rother Demokrat vor |

| jeder Gerichtsschreiber machen kann.

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13,10 13,10

16,00 14,89 13,80

14,80 14,80 14,40 14,40

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305 14,52 14,55 608 15,20 15,20 1 744 16,77 16,80 460 15,33 15,31 646 15,96 15,67 3 044 16 24 16,42

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99 477 14,81 14,74 4 470 14,90 14.50

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if vo det m . Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet. ende Preis niht vorgekommen ift, ein Punkt (.) in den leßten ses Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

habe, wenn das Begnadigungsreht der Bundesfürsten hier erörtert wird, einzelne Fälle sind aber ausges{lossen, die dürfen Sie nicht vorbringen. Außerdem steht dieser Fall keineswegs fest, sondern ift nur aus Zeitungen bekannt.) Dann kehre ih von der grünen Praxis zur grauen Theorie zurück, habe auch wohl {hon das Genügende darüber gesagt, um auch dem Hause, wie dem Staatssekretär gegenüber verständlih zu werden. Eine Verzögerung der Rechtspflege ist cin- getreten, wie sie vor 1870—71 in keinem deutshen Staate vorhanden war. Man hat kein Geld, weil das Militär es verbrauht. Zabl- reiche nothwendige Amtérichterstellen werden niht beseßt, weil kein Geld da ist. Der Mangel an Richtern verursacht eine immer längere Ausdehnung der Gerichtssißungen: es ist {on dahin gekommen, daf die Staatsanwälte nach 8 Ubr \triken. Die Richter sind obnebin {hon mit Arbeiten überbürdet, so mit den Kostenfestsetzungen, die Die Oberlandes- und Land- gerichtébezirke find zu groß. Es wäre sehr erwünscht, wenn wir bald die Berufung bei den Obergerichten bekämen, denn dann wird cine Zerlegung in kleinere Bezirke ganz unvermeidlih sein. Es ist ein Aberglaube, daß die Advokaten die Prozesse vershleppen, ein thöôrichtes Geshwäß, das kein Kundiger ernst nimmt. Auch die Aenderung der Vorschriften über die Majestätsbeleidigungen bleibt ein dringender

| Wunsch, ebenso wie die Aufhebung des fliegenden Gerichtsftandes der

Presse, des Zeugnißgwangs und die Beseitigung der jeßigen Miß- bräuche des Groben Unfug-Paragraphen. Aber Polizeigeseyze haben bei uns immer eine viel größere Aussicht auf Zustandekommen, als die wichtigste Forderung zur Verbesserung der Rechtsfrage. Justitia fundamentum regnorum! Diescs Fundament darf niht vermcodern,

sen î

is wird die res publica selbst gefährdet. Staatssekretär des Reichs-Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! So sehr ih bedaucre, die Zeit dieses hohen Hauses nochmals in Anspru nehmen zu müssen, so enthalten toh die Ausführungen des ersten Herrn Redners eine Reibe von Be- merkungen, zu denen ih nit stillshweigen kann Der Herr Abg. Lenzmann hat sich bei seiner Erörterung über è Duellfrage zunächst darüber beklagt, daß der preußishe Herr Juitiz Minister den Staatsanwalt, der die bekannte Rede zu Gunsten des Duells bier in Berlin gehalten hat, wie er sih ausdrückte Ich kenne Herrn Lenzmann als de- geisterten Anhänger seiner wesifälishen Heimath und muß annehmer,

| daß er jede Versetzung aus einem anderen Landstrich Deutschlands

zegen den direkt ausgesprochenen Wunsch |

nach Westfalen als cine Beförderung ansieht. (Sehr gut! und Heiterkeit.) Ich kann ihm aber die beruhigende Mittheilung machen,

Versetzung des Staattanwalis nah Hagen nicht theilt; in dessen

| Augen ift die Verseyung des Betreffenden ait eine Ax

erkennung, sondern eine Korrefktur seines Verhaltens

Weshalb der Iustiz-Minisiler nun gerade die Heimath des PVerra

geren.

| Lenzmann für diese Maßregel disziplinarer Art ausgesucht hat, das

|

| | l

bedauere ih Ihnen nicht mittheilen zu könoen (Heiterkeit); vielleicht wird aber der Herr Justiz-Minister bei der bevorstehenden Berathung des Justiz-Etats im preußischen Abgeordnetenhause Gelegendeit nebmen, sich darüber auszwsprehen

Dann hat der Herr Aba. Lenzmann mix wle dem von mi geleiteten Amt einige Lobeserhebungen zu theil werden lassen. Nun so dankbar ich für jede Liebentwürdigkeit bin, die mir und ments Kollegen im Amt namenllih hier im hohen Hause zu Uheil wird, !6 muß ih do ganz offen erklären, daß cla Lob, das mir von dice Bänken aus gespendet wird, immer \einea bitteren Nathgeschmack bal

und ih sage ganz offen: es ist mir lieber, wenn ih nicht gelobt werde. (Sehr gut! rets.) Ginmal ‘deshalb und das habe ih durch die Bemer- fungen, die gestern von dieser Seite rechts und heute von Herrn Lenzmann gemacht sind, bestätigt gefundèn weil, wenn man mich lobt, man eigentlich niht die Absicht hat, mir eine Anerkennung zu zollen, sondern anderen Leuten sein Mißtrauen zu bezeugen. Das Lob, dás mir zu theil wird, erfolgt auf Kosten Anderer. Es ist mir nicht angenehm, daß ich auf diese Weisé benußt werde, um anderen, sei es den Bundes- regierungen, dem Bundesrath oder fonstigen Instanzen ein Mißtrauens- votum zu geben. Dann kommt aber auch hinzu, daß es auc für mich felbst ein etwas zweifelhafter Vortheil ist, gelobt zu werden. Man wird da- durch zunächst verwöhnt, um weiterhin umsomehr enttäusht zu werden. Mit einer kleinen Lobrede hat Herr Lenzmann begonnen, um dann mit einem Sítndenregister fortzufahren, wie es bisher keiner der anderen Herren Redner mir vorgehalten hat. (Sehr richtig!)

Unter ten sachlichen Punkten, die der Herr Abgeordnete hervor- gehoben hat, steht in erster Reihe wiederum der Vorwurf, vaß ih mih zu sehr hinter der Kompetenzfräge verschänze. Gestatten Sie mir, mit wenigen Wörten die Rechtslage klar zu legen, dann werden Sie mir vielleißt mehr Gerechtigkeit widerfahren lassea, als nach der dreitägigen Debatte auch heute noch selbst ein so sharf- sinniger Jurist, wie Herr Lenzmann es ist, gethan hat. Der Art. 17 der Reichsverfassung weist dem Reichskanzler und an setner Stelle, sowett der Reichskanzler das will, dem Staatssekretär die Aufgabe zu, die Ausführung der Reichsgeseze zu überwachen. Der Reichskanzler kann sich auf Grund dieser Bestimmung, wenn er meint, daß ein Reichsgeseß bei seiner Ausführung in einem Einzelstaat verlegt wird, mit der betreffenden Landesregierung in Verbindung seyen. Wenn aber dieses Benehmen zu einer Verständigung ¡roischen Regierung und Reichskanzler niht führt, dann bleibt diesem nichts anderes übrig, als mit seiner Auffassung sich an den Bundes- rath zu wenden, damit der Bundesrath entscheide. Nun werden Sie aus diesem verfassungsmäßig vorgesehenen Gange ohne weiteres entnehmen, daß es sich bei einer derartigen Verfolgung einer Sache nur um wichtige Fragen handeln kann, und Sie werden mir zugeben, daß, wenn im Laufe der Debatte unter anderem hier darüber Beschwerde geführt ist, daß einem Gefangenen roider das NRegle- ment der Bart gehoren sei, dem Reichskanzler nicht die Aufgabe gestellt werden kann, .sich desroegen alsbald mit der betheiligten Bundesregierung zu benehmen und eventuell an ten Bundesrath zu gehen. Diesen Sinn haben die Bestimmungen nicht, und eine große Menge kleiner Beschwerden, die hier vorgebraht roorden sind, gehört an und für \sich auf den verfassungsmäßig vorgesehenen Weg ohne weiteres nicht. Es kommt aber doch auch noch das hinzu, daß der Reichskanzler, bevor er \sich überzeugt, daß eine Bundesregierung in der That nicht willens is darauf kommt es für den Kanzler doch an —, ein Reichsgeseß zur Ausflihrung zu bringen, zunächst die Einzel- regierung doch in der Lage gewesen sein muß, threrseits auf dem geordneten Instanzenwege des Landesrehts den be- treffenden Fall zu prüfen. Was folgt daraus? Daraus folgt, daß der Herr Reichskanzler an die Prüfung des einzelnen Falles nicht eher gehen fann, als bis die Landesregierung in der Lage gewesen ift, auf instanzenmäßigem Wege die Sache selbst zu prüfen, und daraus folgt weiter, daß hier im Hause dem Herrn Reichskanzler niemals ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß er sich mit einer Be\chwerde nicht befasse, die eine angebliche Verlegung der Reichs- geseßgebung betrifft, so lange die Landesregierung nicht ihrerseits die Sache geprüft hat und darauf der Reichskanzler in der Lage gewesen unterziehen. Und daraus folgt, was ich hier fo gehabt habe, hervorzuheben, daß in all den Beschwerden, die uns bier vorgetragen werden, zunähst doch der Weg eingeschlagen werden sollte, der die Vorausseßung ter Verfassung ist: man gebe an die Instanz im eigenen Lande, führe die Entscheidung der cigenen Landesregierung herbei, und kat man diese, wende man \ich an den Herrn Reichskanzler , das niht hilft, dann erft ist hier der Plaß, wo zetragen werden kann. Ich muß sagen: die Aufgaben, hoben Hause zugewiesen sind, find so wichtig, daß man alle vielleiht berechtigten Beschwerden, die naturgemäß vorko obne weiteres bier berziehen kann zrcoßen Theil.

Meine Herren, der Herr Abg. Lenzmann b gehalten, daß ih mich nit nur binter den Einw

Tas

at mix and der Kornpetenz bervorgeboben habe, das Haus habe in bestimmten Fragen der Ge-

seßgebung bereits die Jnitiative ergriffen. Ja, meine Herren, das

versteckde, sondern mich auch dadur zu drücken suche, daß ih hier |

«s 4IL 45L muß ic thun, und das entspriht au den Grundsägen tes Verkehrs ¡wischen Regierung und Reichstag. Wenn der Herr Abgeordnete fich auf einen Vorgang beruft, der mich angeblich widerlege, auf die

Novelle der Strafprozeßordnung, fo irrt er sich d

s Ï s Hi èQ. C iAangc Lier

Jnitiativanträge im Hause geshwebt haben, haben die Regierungen

cine Novelle zur Strafprozeßordnung nit eingebraht. Erst 28 diese Initiativanträge hier erledigt waren, sei es durch Zurück- ¡iebung, sei es dur Ablehnung, sei es durh Schluß der Session, ist

die Regierung ihrerseits mit iner Gesetesvorlage gekommen. Sie |

fann dies immer erst dann, wenn fie fich überzeugt hat, daß das Haus eine Frage, die dur einen der vielen in den Akten des Hauses ruhenden Junitiativanträge berührt wird, nicht in der Form des JInitiativantrages, sondern in der Form ciner Regierungsvorlage er- ledigen will. Dann wird das Geleise frei, um von seiten der Regierung den Weg der Geschgedung zu verfolgen. Insofern hai der Herr

Abg. Lenzmann au niht Unrecht, wenn er sagt, die zahlreichen | Gewiß find sie das, wenn sie nicht |

Initiativanträge wären ein Uebel dier im Hause erledigt werden, weil sie die Regierung abhalten, ihrerseits mit Vorschlägen vorzugehen.

Der Herr Abg. Lenzmann meinte freilich, uud der Herr Abg Dasbah hat das. wenn id nicht irre, hier gesiern aud

in Behandlung genommen hat, die Regierung eine Vorlage an das Haus hringen, und dann kênne das Haus prüfen, was das Bessere sei. Damit ader, meine Herren, weisen Sie den verbündeten Regierungen eine Stellung zu, die ich ablchnen muß Das bedeutet keine Gleichstellung der Regierung gegenüber dem Reichötag, fondern ihre Unter stellung unter den Relchôtag. Wenn

eine bestimmte gesehgederische Frage zum Abschluß zu dringen, und

den Entscheid der Landesdregierung seinerseits einer Prüfung zu |

oft Gelegenheit |

| voc die Amisgerichte gehören; die Fälle, die

| formulieren, unterliegen niht der Berichterstattang, di | der Staatsanwaltschaft. Also

| das finanzielle

| Aufwendungen gemacht wetden der Reichötag Zuitiativauträge in Behandlung genommen hat, dann | delundet er damit selnea Willen, aus der Mitte des Hauses heraus

dann steht es niht bei den Regierungen, diese Aktion des Reichstages dur eine neue Vorlage zu unterbrechen. Es ift politisch richtig und entspricht dem Verhältniß ver beiden Faktoren der Gesetzgebung, daß die Regierung dann abwartet, was aus dieser Juitiative des Hauses über den Willen des Reichstages sich ergiebt.

Einen großen Theil der Vorwürfe, die mir der Herr Abg. Lenz- mann heute gemacht hat, indem er immer wieder behauptet, daß wir dilatorish verfahren, führe ich hierauf zurück, wie ih gestern auch dem Abg. Becht gesagt habe. Uns wird der Vorwurf gemacht wegen dilatorisher Behandlung gewisser Dinge, und in Wirklichkeit werden hier im Hause die Sachen dilatorisch behandelt. Das können Sie uns doch atcht zu Lasten schreiben, was hier im Hause nach Ansicht der Redner nicht ihrem Wunsche gemäß vorwärts kommt.

Der Herr Abgeordnete ist dann auch wiever auf den Strafvollzug gekommen. Er hat erklärt, der Weg, den die Gesetzgebung in Bezug auf den Strafvollzug zu nehmen habe, wäre einfach und klar vor- geschrieben, und wenn wir nicht wüßten, welchen Weg wir zu gehen hätten, dann würden uns wohl die Augen niemals geöffnet werden. Fa, meine Hérren, der Weg, den wir im Falle der Aufnahme der Strafvollstrekunagsgesetgebung zu gehen haben, ist uns durchaus befännt; so unklar stehen wir diesen Verhältnissen niht gegenüber, wte der Herr Abg. Lenzmann gemeint hat, ih habe auch niemals dem Hause hier entgegengehalten, daß die Schwierigkeiten darin lägen, daß wir nicht wüßten, was zu thun ist, sondern ih habe hervorgehoben, daß die Schroterigkeiten darin lägen, daß die Konsequenzen einer ernsten, durhgreifenden Strafvollzugsgeseßgebung für das Land zu einer Belastung führen, die wir nux auf uns nehmen können, wenn wir wissen, baß dieser Strafvollzug, wie er dann geregelt wird, auch tauerns in Geltung bleïben kann. Das wissen wir aber jeßt nicht. Wir müssen mit der Möglichkeit ih will nicht einmal sagen mit der Wahrscheinlichkeit, um nicht neuen Widerspruch hervor- zurufen rechnen, daß in einer verhältnißmäßig kurzen Reihe von Fahren unser Strafensystem geändert wird, und wir können niht nah Berücksichtigung aller Verhältnisse dazü kommen, dem Lande eine Be- lastung von anderthalbhunvert Milliokên aufzubürden, wenn wir uns sagen müssen, daß dieses Geld zum größten Theil nah einer Reihe von Jahren möglicher Weise vergebens aufgewendet sein wird. Das ist dec Grund, weshalb wir nicht vorgehen nicht aber, weil, wie der Herr Abg. Lenzmann meint, wir nicht wüßten, wie cin Straf- vollzugsgesez zu machen sei.

Dec Herr Abgeordnete hat dann darauf aufmerksam gemacht, daß eine sehr wichtige Frage bei dem Strafvyollzuge auch die sein würde, eine Scheidung durch{zuführen zwischen den Untersuhungsgefangenen und Strafgefangenen. Der Herr Abg. Lenzmann hat sich aber in dieser Beziehung nicht daran erinnert, daß die Strafprozeß- ordnung in diesem Punkt bereits eine Bestimmung trifft, und daß, “wenn wir iw ein Strafvollzugsgesey in dieser Beziehung etwas aufnehmen wollten, wir \{chwerlich etwas anderes thun fönnten als dasjenige wiedergeben, was die Strafprozeßordnung sagt. Die Strafprozeßordnung hat bereits vorges{hrieben, daß Strafgefangene und Untersuchungsgefangene getrennt gehalten werden sollen, sie fügt aber hinzu „nach Möglichkeit“. Und ih möchte die- jenigen sehen, die bei dieser nicht vorsehen sollten, eine solche Klausel einzufügen. Wenn der preufishe Herr Justiz-Minister erklärt, zur Zeit seien

feine genügenden Räume vorhanden, um die Trennung der Gefangenen |

so wie es gewünscht wird, durchzuführen, so kann er \sih mit vollem Necht auf die Bestimmung des Retchsgesezes berufen. Der Reichstag hat seiner Zeit den hierin liegenden Zwung thatsächliher Verhältnisse zu anerkannt, indem er die Vorschrift mitbeshlof, die auf Möglich- keiten Rückficht nimmt, bei welchen der Grundsatz nicht durchgeführt werden kaun. Im übrigen meine ih: ob die preußischen Finanzen eine weitergebende bauliche Untersbeidung von Unterfuhungs- und Straf gefangenen geftatten oder nit, ist nicht Sache des Reichstages, i glaube dafür wird die preußische Landesvertretung sich {on stark machen. Ich glaube nicht, daß Herr Lenzmann so weit gehen wird, dem Herrn Reichäfanzsler wuzumuthen, von Preußen zu verlangen,

besonders bobe Summe in das Budget bringt, um in die Bestimmungen der Strafprozekortnung vollständiger durchzuführen. Der Herr Abga. Lenzmann ift d Jegnatigung oder Verurtbeilung getem rfung thatsächlicher Art gemacht, hes Licht auf unsere Einrichtungen fallen e id scinen Ausführungen gegenüber 2, was ih bereits die Ehre batte, dem dhoder Der Herr Abgeordnete meint also, daß es do gehe, daß die Entscheidung über die Frage, ob dei die Strafe ausgeseut werden soll oder nicht Staatsanwalts erfolge Er läft dabei jeden, der

Einrichtungen nicht unterrichtet itt, zu der Annahme

inem Verurtdetiten m Bericht des

allen Fällen der bedingten Begnadigung

Berichte des Staatsanwalts geurtheilt

aber den Herrn Abgeordneten

die preußischen Finrihtungen am

Preußen find 69 2ller Fälle der bedingten Begnadigung solche vor den Amisgerid behandelt werden, und die Anträge, die die Richter bezüglich der de dingten Begnadigung innerhalb der Rechtsprechung der Amtsgerichte

r Beeinflufsung

2186 uwvei Drittel sämmtlicher Fälle der dedin

der Einwirkung der Staatsanwaltschaft entzogen Der Herr Abgeordnete ist dann auch auf dic

Thatsache gekommen, daß die Rechtspflege in

| Vaterlandes unter ehr erdeblicden Verzögerungen | Herren, diese Frage ift | den einzelnen Regierungen gesagt, cs könne ja, nachdem der Reichstag den Juitiativantrag |

aicdi nur bei uns im Reiche

wiederdelt geprüft werden dafür dat A bier nit

Heilmittel, daß der Herr Vg. Lenz vorgeschlagen hat, wird in vieler Beziehung sicher nicht delfen

ein VBeilmittel

| will dadingesiellt scia lassen, od der Vorweur! derehtigi i den | den Eluzelsiaaten und nameittlich Preußen macht, daß die Richterzadl

alcht genüge, daß nach dieser Nichtung nicht ausreichende finanzielle Jd bin nichi berufen, in diejem Punkte ein Uriheil zua fällen; das sieht mir nichi u. Ader, meine Herren, allgemein wird died Mittel auch nichi wirken, dena zum ide

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va 4. ie A e % “_ venigsiens in Preußen, find mehr 1

Umfang des Verschuldens niht bemessen, der Herr Abgeordnete Lenz- mann wird aber gestatten, daß, wenn er der Regierung so viel Vor- würfe macht, ih auch bei dieser Gelegenheit meine Vorhaltungen mal nach anderen Seiten richte, wo wir die Gerihte und ich füge aus- drüdcklih hinzu die Rechts8anwaltschaft finden. Wenn nach dieser Richtung hin die Zustände so bleiben, wie sie jeßt sind, so werden in vielen Orten zroeifellos die Verzögerungen in der Rechtspflege noch zu- nehmen, und es ift ein Irrthum des Herrn Abgeordneten, wenn er glaubt, durch eine einfache Vermehrung der Richter wäre hier geholfen. Ih würde meinen, daß er der Nechtspflege einen großen Dienst erweisen könnte, wenn er seine Aufmerksamkeit nicht bloß erschöpfte in einer Kritik der Maßnahmen der Regierung, sondern auch einmal unter- suchen wollte, ob nicht auch die Gerichte und die Anwaltschaften mehr als bisher zur Beseitigung der Verzögerung beitragen könnten.

Der Herr Abgeordnete hat den Grund dieser Verzögerung zum theil auch in der Obliegenheit der Richter gefunden, die Aufrechnung von Kostensummen vorzunehmen das ift an sich allerdings eine unangenehme Arbeit —, und auch in anderen durch das Geseß ge- gebenen Verpflichtungen der Richter. Aber diese Obliegenheiten be- ruhen doch alle auf reihsgeseßlichen Vorschriften, meine Herren, die der Reichstag erst vor einigen Jahren neu approbiert hat, und nun roerden alle Vorwürfe auf die Regierung abgeladen? Das \cheint mir keine gerechte Kritik zu sein. (Zuruf links.)

Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat auch die Frage der Majestätsbeleidigungen berührt. Jch glaube, daß er niht genügend unterrihtet is, wenn er behauptet, die deutschen Justiz- Minister, insbesondere der preußishe, und auch der Reichs- fanzler in den ihnen zugewiesenen Fällen würden sehr Bedenken tragen, einen Antrag auf Begnadigung in einem Majestätsbeleidigungsfall zu stellen. Ich vermeide es, diese Frage hier näher zu behandeln, aber wenn der Herr Abgeordnete glaubt, daß den Ministern der Ents{hluß zu solchen Anträgen fehle, oder daß die Zahl der Begnadigungen eine sehr geringe sei, so kann ih nur er- flären, er befindet sich in einem großen Irrthum; die Zahl der Be- gnadigungen ift, umgekehrt, durhaus nit gering.

Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat uns endlich überhaupt einer dilatorishen Behandlung aller gesetzgeberishen Fragen auf dem strafrechtlihen Gebiete beschuldigt und im Gegensatz dazu hingewiesen auf das Nothe Kreuz-Gesetz, das in den leßten Tagen zur Verhand- lung gekommen ist; dieser Gesetzentwurf, meint er, sei doch überaus {nell zu stande gekommen, bei anderen Sachen werde da- gegen gezögert. Woher weiß der Herr Abg. Lenzmann, daß ter Entwurf dieses Gesetes so \{chnell zu fande gekommen ist? Er ist, wofür die verbündeten Regierungen sehr dankbar \ind, sehr schnell hier im Hause behandelt worden; wie lange er aber vor- her {hon im Schoße der verbündeten Regierungen diskutiert worden ist, ist dem Herrn Abg. Lenzmann nichGt bekannt. Jh würde ihm persönlih darüber gern Auskunft geben, damit er niht glaubt, daß wir in gewissen Dingen dilatorisch uns verhielten, in anderen Dingen aber merkwürdig s{hnell seien. Das ist durchaus niht der Fall. Es wird in diesen Dingen viel objektiver verfahren, als der Herr Abg.

7 | Lenzmann vielleicht annimmt. weittragenden Vorschrift \ich |

Meine Herren, ih könnte noch sehr vieles sagen; aber die Zeit des boben Hauses kann ih dafür niht in Anfpruch nehmen. Ih be- shränke mih auf diese Bemerkungen, indem ih hofe, das Haus wird daraus entnebmen, daf die Kritik des Herrn Abg. Lenzmann nicht in allen Punkten berechtiat gewesen ift.

Aba. Dr. von Levetzow (d. konf.): Daß wir unsere Ansicht iber den Fall Bretenbeck nicht ausgesprochen haben, ist von der Linken erüat worden. Meine Freunde find vollkommen einverstanden mit der Auffaftuna des agcsammten Hauses, daß die Mißgriffe und Ueber» breitunaen einzelner Beamten in dem Falle aufs äußerste zu be- flagen find, und die Wiederkehr older Vorkommnifse unerwünsht ift. Wir halten dies für selbstverständlih. Haben wir geshwiegen, so ver- meiden wir absitlich, unnüße lange Reden zu halten, und fo erwerben wir uns damit ein Vertienît um das Haus. Wir find mit ganz un- nützen Neden vielfach übersättigt. Das Duell widerspricht dem göttlichen Sebot und den mens{lihen Gesetzen; wie aber Sünde und Gejsey- übertretunagen niemals aus ter Welt zu schaffen sind, weil die Menschen cben \{chwach sind, so wird auch das Duell nie ganz beseitigt werden, weil es eine tief gewurzelte Sitte ist, gegen die so leicht nichts auszurichten ist. (Œs ift Reit aus alter Zeit: würde es be» seitiat. so lebte das Faustrecht wieder a mnd ¿war in gefährlicher,

Weite. 7s dei chlimmer, wenn jemand itedertticht ziederschiest, ald weun È aud x Haut ¡u wehren: Wir

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"eraudéfo Dakin, die Sitte des Duells hafen. muß das Streben gehen, und da fann iehr Sebiete der Ebrengerichte acihehen: die Pistole follte en. denn e if feine Waffe, welde wiullihe Satis-

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Abg tadthagen (Soz) kommt auf den ZwiEauer Fail zurü ïs handle ih um cinen ichlimmen Landfriedensbru, den man ader 218 folhen nit auffaîe, cbwehli cin Schumann ¡u Boden geck werten worden fei und zerrifssene Kleider davongetragen dabe, wai Södne don Leuten in angesehener Stellung darin verwiFeit geweien icien. Der Staatsanwalt selbt habe ja geiagt, die Herren hätten S \dlimmer betragen als der rüpelhaftejte Fabrifarbeiter. Nicht wegen der Beructdeilung zu Selditrafen, iondern zur Fennzcichnung des Klasen» tustizdarakters, fährt der Redner fort, babe ih den Fail d k and war nach den gerichtlichen Verhandlungen. In Köslin man Arbeiter, welche ich gegen den Import ron Polen wehrten, mit Straten dis zu drei Jahren Zuchthaus belegt. Zwickau und Löbau liegen 25S

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