1902 / 38 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

ein polizeilihes Organ mit, damit ih Fie besuhen kann. Der Fall, f daß es in dieser Beziehung hart auf hart kommt, wena ih so sagen soll, daß dem betreffenden Beamten der Eintritt versagt wird, ift überaus selten. Ich habe in Düsseldorf nie gehört, daß den Polizei- beamten, die die Revisionen wahrnahmen, der Eintritt versagt worden ist. Wenn der Beamte höflich ist und sagt: erlauben Sie, daß ih in die Wohnung hineinkomme und mir ansehe, wie dieselbe beschaffen ist, so wind in 99 von 100 Fällen ihm der Eintritt niht versagt werden. In dem einen Falle, wo er versagt wird, wird der Wohnungs-Inspektor dur die polizeiliche Machtvollkommenheit des Beamten, der ihn begleitet, in der Lage sein, in die Wohnung ein- zutreten, und ih habe keinen Zweifel, daß der polizeiliche Beamte be- fugt ist, den Wohnungs-Inspektor als Sachverständigen auf diesem Gebiete in die Wohnung zu führen, wie der Herr Abg. von Savigny au angedeutet hat.

Der zweite Punkt, den Herr von Savigny angeregt hat, ist die Frage der Zuständigkeit dieses Beamten zu anderen Behörden, zu den Kreis- ärzten, zu den Kreisbaubeamten u. \. w. Auch diese Frage beant- wortet sih meines Erachtens so, wie ih es vorher gesagt habe. Dieser Wohnungs-Inspektor hat diesen Beamten gegenüber genau die- selbe Stellung wie jeder andere direkt dem NRegierungs-Präsidenten unterstellte Beamte, wie jeder Regierungs-Baurath, jeder Regierung8- rath, jeder Regierungs-Assessor, d. h. er hat keine eigene Befugniß ihnen gegenüber, sondern lediglih als Organ des Regierungs-Präfi- denten, und soweit dieser ihn mit Vollmacht versieht.

Wenn der Ausdruck gebrauht worden ist, dieser Beamte müsse die Qualifikation eines Bausachverständigen haben, um eine Autorität den städtischen Behörden gegenüber zu besißen, so, glaube i, ist ganz flar, was gemeint ist. Hätten wir einen Beamten mit minderer Vor- kenntniß, mit minderer Ausbildung, mit minderen Gehaltsbezügen vorgesehen, so würde er naturgemäß bei den Verhand- lungen mit fkommunaler Vertretung nicht das Maß von Einfluß, von Einwirkung und Ansehen besißen, was für eine ge- deibliche Führung der Geschäfte nothwendig ist. Man muß Beamte mit guter Vorbildung, mit Kenntnissen auf diesem Gebiet und mit angemessenem Gehalt ausbringen, damit sie in rihtige Fühlung den fommunalen Behörden gegenüber kommen und das nöthige Ansehen genießen. Etwas anderes hat mit dem Worte „Autorität“ nicht aus- gesprochen werden sollen.

Nun hat der Abg. von Eynern gesagt: dann kann der Beamte ja dem Polizei-Präsidenten gegenüber selber Anweisungen ertheilen, wenn ih ihn rihtig verstanden habe. Davon ist keine Rede. Ebenso wie jeßt der einzelne Regierungsrath dem Polizei - Präsidenten gegen- über feine Anweisung ertheilen kann, ebenso wenig fann 8 der Wohnungs- Inspektor. Beide können nur handeln im Auftrage des dem Polizei: Präsidenten vorgeseßten Beamten, nämlich des Regierungs- Präsidenten.

Dann haben die Herren gewünscht, von der Dienstanweisung Kenntniß zu erhalten. Sollten solhe formellen Dienstanweisungen ergehen, so bin ich mit dem größten Vergnügen bereit, sie den Herren vorzulegen. Ih muß mich aber dieserhalb mit dem Herrn Handels-Minister, der wesentlich mitbetheiligt ist, wennglei die Stelle auf meinem Etat steht, ins Benehmen seyen.

Es ist, wie gesagt, an \ih absolut kein Grund vorhanden, diesen Beamten anders zu behandeln wie jedes andere Organ des Regie- rungs-Präsidenten; denn von dem Regierungs-Präfidenten hängt es ab, wie weit die Thätigkeit dieses Beamten gehen soll. Aber ih halte es für wünschenswerth, \{hon jeyt dem Regierungs-Präsidenten zu sagen, daß er in der Verwendung dieses Beamten die größte Vorsicht walten läßt und daß er vermeiden muß, diesen Beamten in irgend einer Weise in die Oeffentlichkeit bineintreten zu lassen, daß von vorn- berein die Möglichkeit von Kollisionen nahe liegt, und daß diese Mög- lichkeit nabe liegt, bestreite ih nicht; sie liegt aber auch bei den Kreis- ärzten und allen derartigen Aufsichtäbeamten nabe. Es kommt immer auf den Takt des betreffenden Beamten an, das habe ih von vorn- berein zugestanden. s

Meine Herren, lasser Sie uns den Versuch machen; es ist ein Versu, der den Staat in dieser Richtung nicht wesentlich bindet, aber ein Versu, den wir niht unterlassen sollten, wenn wir die Hand an die Wunden legen wollen, die auf diesem Gebiete unzweifel- baft bestehen.

Abg. Im Walle (Zentr.): Den Regierungs-Assessoren soll nah dem Etat eine Erhöhung ihrer Remuneration zu theil werden. Jch mißgöônne ihnen das nicht, aber die gleich zestellten Beamten der Justiz sind s{lechter gestellt. Die Regierungs-Assessoren sollen s{on nah

wei Jahren 1800 4, nah fünf Jahren 3000 „Æ firierte Diäten be- fommen. Dieses Gehalt erhält der entsprechende Gerichtöbeamte erst

nach ses, sieben Jahren u. #. w. Diese Ungleichheiten sind nicht gerechtfertigt.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich habe in meinem Leben immer den Stand- punkt vertreten, keinen Gegensay zwischen Justiz und Verwaltung auf- kommen zu lassen. Ich weine, die eine soll uns so werthvoll sein wie die andere, und ih habe auch als Verwaltungsbeamter nie den Standvunkt cingenommen, irgendwie ein unfreundlides Verbältnifß gegenüber der Justiz einzunehmen (sehr rihtig!); im Gegentheil, ih bin der Ansicht, daß wir die Justiz für unsere ganzen öffentlichen Ver- bältnißie hoh halten müssen. Aber, meine Herren, ich glaube, der Herr Abg, Im Walle hat do die Verhältnisse der Verwaltungs- beamten zu günstig und der Justizbeamten zu ungünstig dargestellt. Meine Herren, wir haben cine Zeit bei der Verwaltung gehabt, wo wir, wenn ih fo sagen darf, uns vor Referendaren gar nicht retten konnten ; jeyt ist es umgekehrt: wir haben cine Anzahl von Regierungen, wo selbt die mit Absicht sehr beschränkte Zahl der Referendarien weil sont die Avancementsverhältnisse sich so furchtbar verschlechtert jeyt niht mehr erreicht wird, und namentlich haben wir be- sondere Schwierigkeiten gefunden in der Gewinnung von Justitiaren. Ich habe selbt als Minister des Innern nicht cinmal nur, sondern in

zahl von Füllen die Erfahrung machen müssen, daß ° die wir als Jusititiare an die Regierungen über- gern dazu bereit erflärten, die aber, sowie fie den tung und andererseits ihre Bezüge bei der erftern gegenüberstellten, sofort ablehnten, sentlis besser standen als bei der Ver- das zum theil durch vorübergehende Ur- h ist bekannt, daß aus Anlaß der Gin- Geseybuchs cine größere Anzabl von älteren

vesition gestellt worden ist, und daß in-

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mäßig früh Richter werden können, wenn sie nicht zu wähleris hinsicht- lih des Ortes sind. Wenn sie nämli alle nah Berlin oder na Hannover gehen wollen, dann müssen sie eine Anzahl von Jahren warten. Aber diejenigen, die nit so wähleris sind, können in sehr frühen Jahren jeßt Richter werden, und wir haben im Durchschnitt der Monarchie, au die großen Städte wie Berlin und Hannover eingerechnet, die Thatsache, daß die Gerichts-Affessoren jeßt {on mit 57 Jahren Amts- rihter durchs{nittlich werden, während unsere Regierungs-Assessoren sehr viel später Regierungsräthe werden. Dann können fie, wenigstens bei der Justiz, {on von Anfang an Diäten bekommen, während sie bei der Verwaltung erst nah ¿wei Jahren Diäten er- halten. (Abg. Im Walle: Können!) Sie bekommen bei der Justiz Diäten nah dem Jahressaße von 2400 #, während sie bei der Verwaltung, wie gesagt, in den ersten beiden Jahren gar keine Diäten bekommen und dann mit 1800 4 anfangen. Im fünften Sahre überragt dann etwas der Bezug der Regierungs-Affessoren nämli mit 2600 Æ die Diäten der Justiz-Assessoren, die, wie ich eben schon sagte, 2400 4 betragen. Dann im sechsten Jahre ist also durscnitttli® der Gerichts-Assessor zum Amtsrichter hinauf- gerückt; dann hat er 3000 # Gehalt und Wohnungsgeldzus{huß, einen ganz festen Posten, aus dem er nicht amoviert werden kann, während der Regierungs- Assessor nux 3000 4 hat, also keinen Wohnungsgeld- zus{uß. (Abg. Im Walle: 3300 f!) Nein, Sie irren! (Abg. Im Walle: Nach dem neuen Gesetz gewiß!) Zwischen dem 5. und 6. Iabre hat er 3000 (&; er kommt nah dem 6. Jahre erst auf 3300 M, dann stellen sich die Bezüge wesentlich glei, und auch mit dem 11. und 12. Iahre gleichen sie sich im allgemeinen aus. Es finden also, wie das naturgemäß ist, in den einzelnen Jahren gewisse Verschiedenheiten statt; aber wenn man berücksihtigt, daß die Gerichts-Assessoren jeyt in zahlreichen Fällen gleich nah dem Examen Diäten bekommen, und zwar Diäten in Höhe von 2400 #, während die Verwaltungs-Assessoren in den ersten beiden Jahren gar keine Diäten bekommen und na zwei Jahren nur 1800 #, daß die Ges» rihts-Assessoren sehr viel früher in eine feste, mit Wobnungsgeld aus- gestattete Stellung kommen als die Verwaltungs-Assessoren, so, glaube ih, ist die Erhöhung, die vorges{lagen wird, nur begründet, und die Thatsachen sprechen für die Nothwendigkeit der Erböbung, weil wir bei der günstigen Gestaltung der Verhältnisse bei der Justiz nicht mebr in der Lage waren, die erforderlichen Justitiare zu gewinnen. Abg. Winckler: Ich habe die Ueberzeugung gewonnen, daß die Bedenken, welche bezüglich des Wohnungs-Inspektors hervorgetreten sind, noch nicht ganz beseiti t sind, daß wir uns aber werden einigen können, namentlich mit Rüctsitht darauf, daß die ganze Einrichtung von dem Minister als ein erster Versuch hingestellt wird. Der provisorische Charakter der Einrichtung sollte noch deutlicher zum Ausdruck kommen. Da die Sache im Plenum nit gut zu erledigen ist, so {lage ih vor, diesen Titel noch einmal an die Kommission zu verweilen.

Abg. Im Walle bält sein Bedenken gegen die Erböbung der Remuneration der Regierungs-Assessoren aufrecht.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. von Eynern und von Savigny wird die Position, betreffend den Wohnungs- Inspektor, an die Budgetkommission zurückverwiesen.

Der Dispositionsfonds der Ober-Präsidenten in den- östlihen Provinzen zur Förderung und Be- festigung des Deutschthums soll von 600 000 s auf 1 000 000 M erhöht werden. Î

Abg. Dr. Chlapow sfi (Pole): Dieser Fonds ist dazu bestimmt, die Deutschen gegen die Polen noch mehr als bisher auszureizen. Man spricht von einer großpolnischen Agitation. Die Polen brauchen eigentlich garniht zu agitieren, das besorgen {on die Minister und O I Die Polen wollen weiter nichts, als ihre nationale Sprade und ihre nationalen Eigentbümlichkeiten behalten. Der Minister - Präsident hat den Uebergang deutscher Dan in polnische Hände ganz übertrieben dargestellt. Es findet fh darunter eine ganze Zahl kleiner Parzellen für arme Arbeiter. Auf eben o {wachen Füßen stehen auch die übrigen Behauptungen des Minister- Präsidenten über die polnischen Aerzte, Apotheker, Kaufleute, von denen mit Unrecht behauptet wird, daß sie von dem Maczinkowski-Verein unterstügt würden. Die Polen verlangen von der Regierung keine Gnade, sondern Gerechtigkeit. Einzelne Staats- bürger dürfen niht auf Kosten der Allgemeinheit ein Schmaroyerleben führen.

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Die sachlichen Ausführungen des Herrn Vor- redners würden mir keine Veranlaffung gegeben haben, das Wort zu ergreifen, insbesondere hätte ih mi nicht für verpflichtet gehalten ibm in den Bemängelungen entgegenzutreten, die er der Rede des Herrn Minister-Präsidenten hat angedeihen lassen. Alle diese Daten,

die der Herr Minister-Präsident gegeben bat, beruhen auf ganz zu- |

verlässigem amtlichen Material und haben dur den Herrn Vorredner nit ers{üttert werden können. Wenn er inébesondere bestreitet, daf

bat, so würde i sehr glüdlih scin, ihm darin beitreten zu können; aber jeder, der die Verhältnisse kennt, weiß, wie evident rictig die Behauptung ist, daß das Polenthum im Vordringen begriffen ift: der Herr Abg. von Heydebrand bat das bei seiner damaligen Nede au ausgeführt. Ebenso ist die Behauptung des Herrn Miniñer-Präsidenten

u. #. w. unterstüyt, so ist das vollkommen richtig; denn er giebt jungen Leuten, die sich diesem Beruf widmen wollen, die Mittel, um sich in diesem Beruf auszubilden, unterstüyt dadur also die-

im allseitigen Interesse davon absehen zu sollen, hier abermals eine Polendebatte zu entfachen.

Ich nehme das Wort, um den Ausdrücken entgegenzutreten, die der Abgeordnete für erlaubt und für richtig gehalten hat, hier zu ge- brauen. Er hat davon gesprochen, daß die Minister ihrerseits agitierten. Ih muß das mit der größten Entschicdenheit zurückweisen. (Bravo! rets.) Er hat dann davon gesprochen, daß diese Summe dazu va sei, cine Bevölkerungsklafse gegen cine andere aufzureizen und die Deutschen zum Kampfe gegen die Polen aufzufordern. Davon ist niemals die Nede gewesen, sondern wir wollen die Deutschen nur auf die Schanzen rufen, das ist zur Vertheidigung wenn er weiß, was Schanze ist —, aber nicht zum Angriff Ausführungen nicht ein. Der Worte sind genug gewechselt, laßt mich nun endli Thaten sehen.

i gon Fpromtes (Zentr): d des Zentrums y Seite befannt. I , dieser Fonds der Revision der Ober-Nechnungsfammer und

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zar D blicklich die jungen Beamten dei der Justiz verhältniß-

E der Kontrole des Landtags unterliegen. Das ver-

t aud f fassung. Bekommen Beamte aus diesem Fonds

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Finanz-Minifter Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Hinsichtliß des von dem Herrn Abg. von Strombeck gewünschten oder vielmehr vermißten Uebertragungsvermerks

wird er wobl gütigst erschen, daß #ich die Sache dur den Vermerk

am Ende des Kapitels erledigt. Zuzugeben ist vollkommen, daß; dic Sade kenntliher zu machen ist, und ès soll cine solle Kenntlich- machung der übertragbaren Titel dadur exfolgen, daß ein kleiner Stern angebracht wird, um fofort zu übersehen, wel@e Titel über- tragbar sind. Es ist das eine geringe formale Aenderung. Wir batten bei allen derartigen Titeln bisher den Vermerk, daß der Titel übertragbar ist, und um diese gauz unnüße Miederbolung zu vere meiden, bat man dieêmal nur cinen Vermerk am S{lusse des Etats gematht, und es sind dann durch Sterne diejenigen Titel zu bezeichnen, auf die sich jener Vermerk bezieht.

Nun bat der Herr Abg. von Strombeck auf Grund des Gesetzes über den Staatsbaushalts-Etat oder, wie wir Deutsche leider immer noch das Fremdwort gebrauchen, des Komptabilitätsgesehzes, verschiedene Bemängelungen hbins{tlich dieses Fonds gezogen oder Aufflärung gewünscht. i

Er bat zunächst gefragt, ob aus diesem Fonds entgegen den Bé- stimmungen des Komptabilitätsgescßes® Beamte Remynerationen bee kommen. Meine Herren, i kann diese Frage glatt verneinen: Beamte bekommen aus diesem Fonds keine Remunerationen. Das würde gegen die Bestimmungen des Fonds sein.

Sodann hat er gefragt, ob der § 32 des Komptabilitätsgescttes innegebalten wird, wona aus solchen Sammelfonds nux dann Ver- wendungen eintreten dürfen, wenn nit spezielle Etatstitel vorgesehen sind. Selbstverständlich wird au bier im Rahmen des Gesekzes ver- fabren, und aus dem hier in Rede stehenden Dispositionsfonds werden also Mittel nur gegeben, soweit spezielle Etatsfonds nicht vorhanden sind. Es versteht si von selbst, daß so verfabren wird: aber i bin in der Lage, das ausdrücklich zu bestätigen.

Dann bat der Herr Abg. von Strombeck eine wichtige Frage angeregt, nämli ob wir verpflichtet wären, dem Landtage Recnung über den Fonds zu legen, und zwar hat er das hergeleitet aus § 47 des Gesetzes über den Staatshaushalt. Ich glaube, wenn der Herr Abg. von Strombeck die Wortfassung genau gesehen bätte, so würde er auch daraus {on entnommen haben, daß die Frage zu verneinen ist: denn na § 47 sind wir, abgesehen von besonders aufgeführten Fonds, nur verpflichtet, Rechnung zu legen über Zentralfonds, während es si bier nit um Zentralfonds, sondern um zwei oder drci Dis- positionsfonds für bestimmte Ober-Präsidenten bandelt. Daran würde festgehalten werden müssen: in den Händen dieser Ober-Präsidenten liegt die Verwendung dieser Fonds; sie sind im cinzelnen über die Verwendung nit beschränkt ; sie allein können wissen, wo es richtig ist, im einzelnen Falle einzugreifen, wo es nothwendig ist, die den Angriffen von anderer Seite unterliegenden Deutschen zusammen- zufassen und zu stärken. Ih kann auch bier bestätigen, daß die Ver- wendung8zwecke, die der Herr Finanz-Minister angegeben bat, voll- ständig innegebalten werden, und daß im wesentlichen der Fonds nah der Richtung auch jeßt noch verwandt wird.

Jch babe in der Budgetkommission und, wie ih glaube, in diesem boben Hause zuglei angeführt, daß diese Verwendungszwecke nach verschiedenen Richtungen hin erweitert werden sollen, daß ins- besondere jeßt auch die Möglichkeit geschaffen werden soll, aus diesem Fonds Vereinshäuser zu errichten, daß die Mittel gewährt werden sollen, um bei gencssenschaftlichem Zusammenshluß deutschen Hand- werkern einen Beitrag zu den ersten Einrichtungskosten zu gewähren.

Jch glaube, daß ih diese Frage beantworten . kann, und daß irgend ein Grund zu ciner Befürhtung zu einer Parallele mit dem Welfenfonds in keiner Weise gegeben ist. Der Fonds wird genau im Sinne seiner Zweckbestimmung verwandt; er wird dazu verwandt, teutschen genossenschaftlichen und sonstigen Vereinigungen bebilflih zu sein, wo sie durch das Polenthum ktedrängt sind, die Deutschen auf allen Gebieten zusammenzufassen durch Kleinkinderschulen, dur Fort- bildungsshulen, durch genossenshaftliche Handwerkerorganisationen, durch Verciasbäuser u. \. w. Das ist cine dringliche und bei den gegenwärtigen politishen Verbältnifsen in Westpreußen und Posen immer dringlicher werdende Aufgabe, und nur in diesem Sinne, und nur zu diesem Zwecke wird der Fonds verwandt werden.

Abg. von Glebocki (Pole): Der Maczinkowski'she Vereiß unterstüyt nur die studierende Jugend. Zu einer wirklichen Stärkung des Deutschtbums ist der Fonds der Ober-Präsidenten zu winzig, aber er ist groß genug, um Unzufriedenbeit und Infrieden zu erregen wegen seiner einseitigen Verwendung. Die Minister sind wirklich die besten Agitatoren für das Polenthum

Abg. Goldschmidt (fr. Volktp): Eine so aroße Summe

das Polenthum in den gemishtsprachigen Provinzen Fortschritte gemacht | können wir toch nicht blan?ko bewilligen. Wir müssen wissen, zu

welchen Zwecken diese Mittel verwendet werden. Wir werden deshalb

| dagegen nttmmen

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binsichtlih des Marcinkowski-Vercint vollkommen zutreffend. Werin er | gesagt hat, daß dieser Verein polnische Aerzte, polnische Handwerker |

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jenigen, die si diesem Beruf witmen wollen. Meine Herren, wir |

haben, wie gesagt, shon so viel Polendebatten gehabt, daß ih glaube, | Behauptung desjenigen Herren, der von der polnischen Seite sprach, witer-

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J lasse mich auf weitere |

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben :

Der Herr Abg. Goldschmidt muß mich mißverstanden haben I habe nit gesagt, daß über den Fonds überhaupt keinerlei Rechnung gelegt würde, sondern ih habe nur gesagt, tai nah den gesepylichen Bestimmungen dem Landtage gegenüber keine Rechnung zu legen sei Selbítverstäntlih unterliegt ter Fonds der Revifion durh die Ober Reténung!kammer

Ich muß es auch ablehnen, hier über alle einzelnen deanstantcten Fonds Autkunit u geben, welhe zur Verfügung stehen, aber doch der

iprecben, als ob dieser Fonds ih habe nicht ret verstanden, ob er sagte, zum grêéfiten Theil cder auh nur zum aroßen Theil -- zur Unterstüyung deutscher Beamten verwandt würde. Das ist durchaus nicht der Fall In der ganzen Provinz Posen sind aus diesen Fonds sür Schület- iiventien 15 C00 A urxd far ÜUnlversitütsliipendien 39 000 „M per- avégabt. Natúrlih haben sich darunter auch cine Anzahl Beamte befunden: wieviel fann ih augenblickllich nichi sagen. Sollte sud darunter avch cin Beamter mit 10000 „& Einlommen befunden baber, was ic in Zweifel zw ziehen eciasiwellen mir geslatle, so würde 1d das nichi iur riditig halten; tem Fall wird aber nahgegangen werten Im übrigen ist eine ole Uaterlibyung aa gering bejoldete Beamte, denen man Belhllle giebt für Kindererzichung, geradezu ein dringentes Bedurfalh ia den Proviazen Wesiprewhen und Posen Iu gon fleinen Städten wohnen ju müssen, von einex ihaeca wenig freunt- liédhen Bevölkerung umgeben, ifi an und für id hon für diese Beamten cine harte Aosgobe, ta cubwhancsa, und wit finner das nur verlasgen, wena wie ihaeca ha gewisse Beihiliea geben, wms sie genöthigt sind, die Kater as anderes Lalea ia die Sale p i&ides, well sie an hren Wohaorles tine catiprezeatea Schule richt

haben. Also in mäßigem Umfange eine solche Beihilfe ihnen geben, liegt in der Zweekbestimmung - dieses Fonds. Er dient k

azu, | im stande, dk i die Beamten in Westpreußen und Posen zu ihalten, was im In s E me R E E O E

esse der Besserung unserer Verhältnisse dringend nothwendig ift.

Nach weiteren Can des Abg. von Strombeck : o der Rest des Ordinariums.

Jm Extraordinarium werden zum Erwerb und zur Ers hliehung Ves Umwallungsgeländes der Stadt

wird die Position bewilligt, ebens

Posen 4 Millonen M ark gefordert.

Auf eine Anregung des Abg. Kindler-Posen (fr. Volksp.)

erklärt der

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

Mas die Nayonbeschränkungen betrifft, so hängt ja die Ent- {ließung darüber nicht von uns, sondern von der Reichsinstanz ab, ind ich glaube, daß sie so báld nicht aufgehoben wecden können, denn das Reich kann naturgemäß die Beschränkungen erst aufheben, wenn

| n Das kann noch längere Zeit dauern. Jch bin darüber, da die Sache nicht

die Érsabauten in der äußeren Enceinte hergestellt sind.

meinem Ressort gehört, nicht informiert.

Was den Wunsch des Herrn Abgeordneten betrifft, die Glacis erhalten zu sehen, so haben wir die Verpflichtung, bei den enormen Aufwendungen, die der Staat macht, die Flächen günstig zu verkaufen, um die großen Kosten zu decken. Wir wérden aber in dieser Beziehung den Bogen nicht überspannen, denn rir würden dann nicht das er- Wenn wir Posen nicht genügend (uft und Licht geben, so würde der Zweck des ganzen Unternehmens verfehlt sein. Gerade der Mangel an Luft und Licht und das Fehlen

reihen, was wir erreihen wollen.

hôner Promenáden ift es, weshalb die Beamten von Posen w

drängen und weshalb ihnen der Aufenthalt so unerfreulich i. Wir werden versuchen, bei der Ausführung des ganzen Werkes so viel Promenaden zu erhalten, wie mit unseren sonstigen Aufgaben ver-

einbar ift.

Die Position wird bewilligt, ebenso der Rest des Extra-

ordinariums,

És folgt der Etat des Ministeriums der Au wärtigen Angelegenheiten.

Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Freihe von Richthofen: i N Bes

Meine Herren! Es ist bei der Sonnabendberathung in diesem insbesondere von dem Herrn Abg. Grafen zu Limburg-Stirum die Vermuthung aus- gesprochen worden, daß die Nichtvertretung der Königlichen Staats- regierung bei dieser Diskussion auf einem Mißverständniß beruhe.

: Der Herr Abg. Lückhoff hatte in dankenswerther Weise seine Anfrage bei der Königlichen Staatsregierung angemeldet, und ich war mit deren Beantwortung Es ijt dann übersehen worden, daß diese An- eldung zu dem Etat des Königlichen Staats-Ministeriums erfolgt

hohen Hause bereits von einigen der Herren,

Diese Vermuthung trifft das Richtige.

beauftragt worden.

ar, und ih hatte angenommen, sie sei zum Ministerium der au wärtigen Angelegenheiten ergangen. Vielleiht if dies deshalb en

\huldbar, roeil der Etatstitel „Bureau des Staats-Ministeriums“ bióher in diesem hohen Hause ein stilles und beschaulihes, durch aus- wärtige l Immerhin spreche 4 mein lebhaftes Bedauern darüber aus, daß durch dieses Versehen | ine längere Diskussion in diesem hohen Hause herbeigeführt worden

ind ein Regierungsvertreter in eine geschäftlich mifliche Lage gebracht

orden ist (Heiterkeit), wenn auh glücklicherrweise die Folgen keine so

vártige Fragen nie getrübtes Dasein geführt hat.

wihtigen gewesen sind, daß, wie in einem mitteldeutshen Blatt be- | auptet wurde, es zu einer gewaltigen Abrechnung mit dem Herrn |

Keihékanzler gekommen ist. (Heiterkeit.)

Wenn ich zur Sache selbst übergebe, so ist ja auch in der Sonn-

dendsigung bereits die Frage gestreift worden, tinträhtigt werden konnte. Da

terung staatsrechtliher Zweifel hier werden absehen können. (Seb 4a 1 M dig j

Soweit ih nach dem stenographischen Bericht die Herren ver-

an W

unden habe, geht ihr Wunsch dabin, zu erreichen, daß der deuts{

aren Hilfsbund durch Vermittelung des Auswärtigen Amts Waaren % und frahtfrei nach den südafrikanishen Konzentrationéslagern bringen kann. Ein Antrag des Bundes in diesem Umfang liegt

: Auêwärtigen Amt bisher niht vor. Der Buren-Hilfsbund ha Ÿ in einer Immediateingabe an Ihre Majestät die Kaijerin Aigin zewandt und gebeten, zu ermöglichen, 4% und Sanitättexpedition zu den Konzentrationélagern führe Sjeitig hat ter Buren - Hilfsbund dem Herrn ittheilung von dieser JImmediateingabe

diblomatisGem Wege die Gestattung es zu erwirken.

gemackcht und gebeten

*

lichen Bedeutung, es habe nur der Buren - Hilfsbund sei _lnterwerfen, die etwa die Qung der Beförderung

bumanitäre dereit, fich allen

dig vorschreiben wollte. Der erlihe Botschafter ist ferner angewiesen, auf die Namen n agender Persönlichkeiten aus allen Schichten und Be- “rangöfreisen aufmerksam zu machen, die diesen Aufruf des deut» La Buten-Hilföbundes unterschrieben haben. gg anlassung genommen, in einer längeren Unterhaltung mit êniglih großbritannischen Botschafter am hiesigen Hofe die legenbiit zu besprechen und ihm die Erfüllung der Bitte aus z u lègen; ih habe besonders darauf aufmerksam gemacht, daß

Erachtens ein Eingehen auf diesea Antrag nicht nur im Inter- |

+

dee nolbleidenden Burenfamilliea, soadern auch im Interesse einer

ung der öffentlichen Stimmung gegenüber England im |

Reiche liege. (Lebhafter Beifall auf allen Seiten.) Das Auswärtige Amt hai den Antrag an das Kriegsamt weiter» und es haden daruber

Boisthaflers in Loadon mit dem

un des Auswärtigen stattgefunden. Bis gestern wax elne

des Kriégöamts, das sich vermuthlich mit den Müuer, |

in Süd-YAstifa in Verbindung gescyi hat, an das briti

Fra J ob die Kompetenz é Reichêtages durch die Diskussion in diesem hoben Hause irgentwie

| ' i es sih aber hier um eine Frage er Humanität handelt, so glaube ih, daß wir von einer näheren Er-

und | warm empfoblen werden. Dieselbe eignet f der Bund eine

Reichskanzler

der Entsendung des Scbald dieses Gesu von Ihrer Majestät an Auëwärtige Amt gelangt war, ist der Kaiserliche Botschafter in Non telegraphisch angewiesen worden, das Gesuch des deutschen ien-Vilfdbundes der englishen Regierung befürwortend mitzutheilen : hierbei besonders hervorzuheben, daß der Buren-Hilfsbund aus- | Nup und lid erflärt habe, das geplante Unternehmen entbehre ieder | Soicher

Absichten, Bedingungen englishe Regierung für die | und unverständl

Gleichzeitig dabe ih teren

verschiedene Besprechungen des |! englischen |

zu | Auswärtige Amt noch nicht ergangen. Ich bin daher leider noch nicht

ter- | zutheilen. Jedoch ift diefe für die allernächfte Zeit in Ausficht gestellt.

Ich glaube, meine Herren, Sie werden aus dieser Sachlage er- sehen, daß alles geschehen ift, was geschehen fonnte, um dem einzigen Antrag, der bisher von dem Buren-Hilfsbunde an uns gelangt ist, nah Möglichkeit zur Erfüllung zu verhelfen. Ih gebe aber auch gern die Erklärung ab, daß wir auch weiteren humanitären Anträgen des

Buren-Hilfsbundes unsere Unterstützung bereitwillig lei (Lbhafter Beifall.) gung bereitwillig leihen werden.

Auf Antrag des Abg. Lückhoff (fr. kons.) wird dec Etat nah E O LOE n der Tagesordnung abgcieht,

nn wird der Etat der Staats lden- -

waltung ohne Debatte erledigt. ti c

Zum Etat der Verwalt der indi S 8 ( rwaltunq derindirektenSteuern, und zwar zum Titel “Siempelslener, äußert

__ Dye, Endemann (nl) den Wunsch, daß den Sanitätsräthen die von ihnen gezahlte Stempelsteuer zurücterstattet werde. '

Finanz-Minister Freiherr von Rheinbaben:

| Meine Herren! Das ift die Folge, wenn man gutmlithig ist. (Heiterkeit.) Haben wir auf den Stempel verzichtet, nun sollen wir auch gleich rückwärts verzichten. (Heiterkeit.) Meine Herren, vas widerspriht den Grundsätzen, die sonst immer in der Staatsverwaltung, namentlich auch bei der Verwaltung der indirekten Steuern, inne- gehalten worden sind. Man ist nie dazu übergegangen, eine etroaige Abänderung getroffener Bestimmungen rückwärts wirken zu lassen. Das hat nach mancher Nichkung hin seine Bedenken. Es ist damals der Stempel vollkommen zu Recht von den Herren erhoben worben ; ex ist zum theil verjährt die Verjährung tritt in zwei Jahren ein , und würden rotx ihn überhaupt nur mit Allerhöchster Er- mächtigung zurückerstatten können. Ich meine, meine Herren, dazu ganz allgemein überzugehen, dazu \cheint mir keine Veranlassung vorzuliegen. Die Herren haben ihn entsprechend den geseh- lichen Bestimmungen bezahlt, und ein großer, wohl der größte Theil d. derselben wird dadurch wohl kaum in Bedrängniß gekommen sein, | daß sie diesen Stempel bezahlt haben. Sollte das aber im einzelnen Falle nachgewiesen werden, so würde ich in solchen Fällen gern der rr | Sache näher treten. Aber eine solche generelle Zurückerstattung möchte ih meinerseits nicht befürworten. Der Etat der Verwaltung der indirekten Steuern wird angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt. Schluß nach 4 Uhr. Nächste Sizung: Donnerstag, 11 Uhr. (Rest des États der Bergverwaltung, Etat der Bauverwaltung.)

edr

Nr. 6 des „Centralblatts für das Deutsche Reich“ rens egeben im Reichsamt des Innern, vom 7. Februar 1902, at folgenden Inhalt : 1) Konsulatwesen: Bestellung enes Konsular- 3, | Agenten; Erxequatur-Ertheilung, 2) Zoll- und Steuerwesen: e Veränderungen în dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und

Steuerstellen. 3) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Literatur in ihrer Eigenart bei Arme Mari E g e und Marine besondere Be- Als 2. Heft der „Schriften der Vereine 5 Kreuz“ ( herausgegeben von Ober-Stabsarzt Dr. G. E ‘en Heymanns Verlag in Berlin) erschien dae: „Die internati o- nalen Konferenzen vom Rothen Kreuz“, ein kurzer geschiht- licher Nüickblick, im Auftrage des Zentral-Comités vom ung ml bearbeitet von Professor Dr. W. Wiegand, Königlichem Archiv- Direktor in Straßburg i. E. (Pr. 60 .) Der Verfa er sucht aus den Protofollbänden der einzelnen Konferenzen (Paris 1867, Berlin 1869, Genf 1884, Karlsruhe 1887, Rom 1892, Wien 1897) heraus die Ideen, die sie bewegten und die Fragen, welche sie beschäftigten, darzulegen. Sein Ergebniß ist Folgendes: „Wer die Entwickelung der inter- nationalen Konferenzen vom Rothen Kreuz, wie sie hier in großen Zügen geschildert worden ist, aufmerksam verfolgt, wird sich dem Ein- druck {chrwerlich entziehen können, baß eine aufwärts steigende Tendenz sichtlih zu beobachten ist. Die anfangs noch etwas unklar und ver- worren angeshlagenen Leitmotive Minaén immer deutlicher und schärfer heraus, bie ursprünglich noch zögernd und tastend gewagten Bersuche verlaufen in sichere, bestimmte Richtungslinien. Acas Belege daflir brauht nur die Entwickelung angeführt zu werden die etwa die Behandlung der Frage nah der Friedensthätigkeit des Nothen Kreuzes von der Berliner bis zur Wiener Konferenz PeIERmen hat, oder wie die Frage nach der auswärtigen Hilfe- eistung der Neutralen von der Karlsruher bis zur Wiener Roezen sich vertieft und gefklärt hat. Für andere noch niht abgeschlossene Fragen, noch niht zur Ruhe gekommene Dinge, wie z. B. den Zu des Nothen-Kreuzzeichens, sind zum mindesten feste Grund- lagen, roegrweisende Bahnen gefunden worden. Manches auch, wie die Ausdehnung der Genfer Konvention auf den Seekrieg, ist erreicht nit zuleht dank der sorgfältig vorbereitenden Arbeit der internationalen Konferenzen. Bon faum hoch genug zu shäßender Bedeutung ist da- neben der Wechselaustausch der Cinsichten und Erfahrungen, die An- und Verknüpfung persönlicher Beziehungen und Bande, die wie mit den meisten derartiger Zusammenkünfte, so auh mit diesen Kon- erenzen verbunden ist, hier aber hundertfältige Frucht trägt. Nicht loß für die Förderung und Lösung der einzelnen prafktishen und theoretischen Fragen wie für den Wetteifer der einzelnen Gesellshaften vom Nothen Kreuz untereinander, viel mehr noch, was wichtiger ist für die Feuertaufe des Rothen Kreuzes, wenn es gilt, über den Klüfters nationaler Abneigung in den Zeiten höchster Spannung die Brücken humanitärer Hilfsbereitshaft aufrecht zu erhalten. Was gerade hier- für das Genfer internationale Comitó geleistet hat, wird ihm unver- gessen bleiben. Ihm is auch im welentli en zu danken, daß die Abhaltung der internationalen Konferenzen fich allmählih als feste Einrichtung des Rothen Kreuzes eingebürgert hat. War es vordem von allerlei Zufällen abhängig, ob, wo und wann eine neue Zusammen- funft stattfinden werde, e ist nunmehr eine \tetige Wiederkehr ge- f ert, und die Wiener Konferenz hat dafür gesorgt, daß fortan in estimmten, fest umgrenzten Geschäftsnormen sih_ die Verhandlungen bewegen, g hat den Konferenzen erst ihre Verfassung gegeben. Sn- sofern darf man gewiß von einer neuen Aera sprechen, die für sie an- gebrochen ist. In ununterbrochenem, unaufhaltsamem Flusse de ift und bleibt hoffentlih jene aus den edelsten Gefühlen des Menschen-

herzens geborene Bewegung, die unter dem f Kreuzes stebt.“ g Zeichen des Rothen

Verkehrs-Anstalten. Cóln (Rhein), 12. Februar. Die dritte englisheP o f

über Ostende hat den Anshluß an Zug 13 nah Berlin über Hannover wegen Nebel auf der Strecke nicht erreicht.

Literatur.

Die französishe Infanterie-Taktik ïn ihrer Ent- | wickelung seit dem Kriege 1870—187 1. Auf Grund des Ent- wurfes zum Sperzierreglement vom Jahre 1901 dargestellt von Bal ck Major im Großen Generalstabe. Verlag der Königlichen Hofbuc(- | handlung von E. S. Mittler u. Sobn, Berlin. (Pr. 1,40 A) Wie | die vorliegende Broschüre des als Militär-Schriftsteller und Yefrer der Taktik an der Königlichen Kriegs-Akademie zu Berlin „eannten Verfassers eingehend darlegt, hat die französische Infanterie, nach Be endigung des deuts{ franzésishen Krieges, in s{neller Folge ses ver- schiedene, ebensoviel Stufen einer fortschreitenden tafktischen Entwickelung darstellende Reglements erhalten. Der neue Entwurf wird als ein voraussihtlicher Absbluß diefer Bewegung für längere Zeit vezeidnet

1 hl ny (es ï E & pa ebr | und bildet die erste Dienstvorschrift einer größeren Armee, welche die

Erfahrungen des südafrikanishen Feldzuges für die Ausbildung ibrer Truppen zu verwerthen versucht bat. Veorausgeschicckt ift den Balck chen Abhandlungen ein in großen Zügen entworfenes geschichtliches Ent- e | wickelungsbild der franzöfischen Infanterie- Taktik, welches dem Verständniß

für den neuen Reglements- (Entwurf die Wege ebnet und wodur der gegenwartige Stand der leßteren folgerihtig Targelegt wird. Bei dem Interesse, das heutigen Tages jeder Fachmann den Armeen | unserer Nachbarstaaten naturgemäß entgegenbringt, Tann die auf zrafcr t | Sachkenntniß und sorgfältigem Studium beruhende Sébrift daher nur

w „empfoblen _ i è fich auch als Quelilenmaterie ür militärishe Vorträge und „Winterarbeiten“

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Die Kämpvfe des Deut? i editionsftg China und ihre militäris@en Lehren. Veo z. Baron Binder Krieglstein. Mit §5 ganzfeitigen und 2 verreiertigen : | Skizzen im Text und 1 Uebersichtäfarte. Verlag der Königlichen Hof buchbandlung ven E S. Mittler 1. Sohn, Berlin. Pr. geb 6 6 ge 7,50 „M Dieses Werk, aus der gewandten Feder des bekannten ricgsberichteritatters itammend, welher erst unlängst hier in den „Germaniasälen“ über seine Kriegéerlebnifse in China cinen interessanten Vortrag gehalten hat, läßt vornehmlich die fih dei der ?olonialen Kriegführung ergebenden Lehren erkennen und will dieselben zu d Frommen des deutschen Offizierkorps wverwerthen. Errungenschaften find nicht wenige, denn unsere Trupven wurden im fernen Osb-Asien vor ganz neue Aufgaben gestellt. Sie mußten zunächîit in dem Kampfe gegen undisziplinierte Truppen, in unwirthlichen ( nden, dei uageweohnten Aimatischen Verhältniffen n Rafsecigenthümlichkeiten der Bewohner vôllig andere Kriegslehren gewinnen, als ole die Tradition aus curoväisckdhen Feldzügen her ibnen zur Geweohnheit gemacht hatte. Das richtige Erkennen derartiger neuer Gesichtspunkte un einen dioher fremden Gegner ist ader cins der ne mauitärtiiden Ergeduisse der China-Erpedition. wohlgecignet, dei etwaigen Dä- Venwickelungen ein erprobties Soitem zu bilden. Den Versuch ¿aemacht zu baben, diesen Kernpuntt in | !napper Form derauszuschälen, gereicht dem Verfasser zum besonderen | Verdienst. Sein Urtheil wird dabei um fe werthreoller, als er, dur | feine Nebdenaufgabden darin abgelenkt, lediglich nur zum Zwek der | kritischen Berichterstattung, der cigenen Angate aa, ‘immtlide zrcaem Expeditionen (mit Ausnadmne der Kelonac Graf innerdald der Gefechtälinie seine Beo | besondere Auecrkeanung, welehe er hereits in seinem deuteten apfeckrit. Treue und u | | gei hat, inc aud in dem verl aden Weni | | dervor. Aud darin detont er | B L Sg alo E R T . d a £ das Vaterland und den deutschen Namen | gelitten, gestritten und gesiegt haben. Die dem Buche dei ]

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(Beförderung auf britischem Gebiet durch Privatanftalten) it auf den Wegen über Belgien (Ostende) und über Hamburg die Einfubr ge- stattet, jetcch nur in Mengen pm NReingewicht von mindestens 11 Pfunt nglisch. Geringere Mengen unterliegen der Beschlagnabme.

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Für Werthboiefe nah der Türke nuwie für Pat M n meren » er A PT . Montenegro, der Türkei und Beförderung mit Schiffen des ©O er Triest find neue Tarife in Kraft getreten.

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