1902 / 48 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Feb 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Karte des Deutschen Reichs im Maßstabe 1 ;100000.

Jim Anséhluß an die unterm 5. Dezernber 1901. angezeigten Blätter: | N

Tind die nas:

ehenden: Nr. 203 Bunde, 206 Bremen, 232 Sögel,

259 Diepholz und

i 432 Siegen dur die Kartographishe Abtheilung auf Grund der Neuaufnahmen bearbeitet und veröffentliht worden. Der Vertrieb erfo ft durch die Verlagsbuchhandlung von R. Cis enshmidt hierselbst, Neustädtishe Kir@straße Nr. 4/5. Der: Preis ‘eines jeden Blattes beträgt 1 #4 50 . Berlin, den: 24. Februar 1902. « Königliche Landes-Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinmetz, Generalmajor.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute. Vormittag im hiesigen Schlosse die Vorträge des Chefs des Militärkabinets, Generalleutnants Grafen von Hülsen: Aeeiee und des Chefs des Admiralstabes der Marine,

dmirals von Diederichs. i i

5 Heute Mittag fand bei Jhren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Königs von Württemberg eine B stückstafel statt, zu welcher, wie „W. T. B.“ meldet, Seine Durchlaucht der Erbprinz und Jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin zu Wied, der Reichskanzler Graf von Bülow, der Oberst-Kämmerer Graf zu Solms-Baruth, der Chef des Zivil- kfabinets, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Lucanus, der Chef des Militärkabinets, Generallcutnant Graf von Hülsen: Haeseler, der Chef des Marinekabinets, Vize-Admiral Freiherr von Senden - Bibran, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Freiherr von Richthofen, der Vize- Ober - Zeremonienmeister von dem Knesebeck, der württembergishe Gesandte Freiherr von Varnbüler, der württembergische Generalmajor von March- thaler, die Bevollmächtigten zum Bundesrath Präsident von Schicker, Geheimer Kriegsrath von Schaefer und Departements-Direktor von Schneider, der württembergische Flügel-Adjutant von Graceveniß und der Hof-Marschall Freiherr von Reischah geladen waren.

Sachsen.

Jhre Majestät die Königin hat sih gestern, wie das „Dresdner Journal“ meldet, zum Besuch Jhrer Königlichen Hoheiten des Fürsten und der Fürstin von Hohen- zollern von Dresden nah Sigmaringen begeben.

Württemberg.

Jhre Majestät die Königin ist gestern von Nachod wieder in Stuttgart eingetroffen.

Sachsen-Altenburg.

Seine Königlihe Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin traf am 22. d. M., wie die „Geraer Ztg.“ meldet, zum Lesuh Seiner Hoheit des Herzogs in Altenburg ein und begab sich von dort am Sonntag nah Rudolstadt.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Der Landtag des Herzogthums Gotha hat gestern die Berathung der Steuervorlagen beendet. Vei der Generalabstimmung wurden dieselben mit Eimstimmigkeit an- enommen und der Landtag sodann im Auftrage Seiner Durchlaucht des RNegierungsverwesers Erbprinzen zu Reize Sangandura durch den Staats-Minister Hentig vertagt.

Anhalt, Der Landtag ist gestern im Auftrage Seiner Hoheit des Herzogs durch den Staats-Minister von Koseriy er öffnet worden.

Scchwarzburg-Rudolstadt.

Seine Königlihe Hoheit der Großherzog von Medcklenburg-Schwerin traf, wie die „Schwarzb.-Rudolst, Landes:Ztg.“ meldet, am Sonntag Nachmittag in Nudolstadt ein und wurde am Bahnhof, wo cine Ehren-Kompagnie Auf stellung genommen hatte, von Seiner Durchlaucht dem Fürsten empfangen. Nachmittags fand im Schlosse Heydecsburg Galatafel statl. Gesiern Vormittag hat si Seine Königliche Hoheit nah Weimar zum Besuch des dortigen Hofes begeben.

Oesterreich-Ungarn.

Im österreihishen Abgeordnetenhause brachte gestern der Abg. Kubik eine Jnterpellation über das Vor- gehen der preußishen Gendarmerie in Myslowiß Auswan- derern gegenüber ein. Jm Verlaufe der sodann fortgeseßten Debatte über das Budget erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Minister-Präsident Dr. von Koerber gegenüber ver: schiedenen Kommentaren zu seinen jüngfien Ausführungen :

Die Regierung habe weder gewarnt, noch gedroht, noch auh irgend etwas Frijan, was Jemanden tigen fönne, ihr einen frivolen Recht zu Gunsten irgend einer ei oder eines Regimes uzumathen. Nur eine solle Handlung würde cinen offenkundigen Staats- fireich bedeuten. Er habe in vollem Nerwßtsein seiner Verantwortlichkeit nur die Nothwendigkeit vor Augen geführt, welche sich er müsse, wenn ein beson Partceiinteresse über das gemeinsame Interesse ter Gesammtbevölkerung cines Staats gestellt und rücksihtelos lest gehalten werde. Das solle niht nur aus ciner Krisis emporringen, sondern dazu, dah f bare T eit fürder- bin niht mehr zweifelhaft sein dürse. Das Parlament babe cs alle Zeit in der , die Anwendung jedes außerordentlichen Mittels bint- anzuhalten. indem es vermeide, mit Wasen, welche sich gegeneinander oder Y die Regierung kehrten, den Staat zu verwunden. Niemand

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zurúdcktrete, andere Männer raf VBollovertretung jo Arbeiten dauernd

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die Voll ng er f * Arbeit telle. Die Le Oesterreichs begründende Grundlage der 1857er Geseßgeb

niht ins Wanken gerathen. Regierung hoffe D des Ausgleihs mit Ungarn, wo die gleihe Auf- assung vorhanden sei, zur Einigung zu gelangen. Sie wolle für alles, was österreichish sei, den gleichen Schuß, den sie allem zu gewähren bereit fei was die ungarische Arbeit hervorbringe. Eine diesbezüglihe Vorlage werde dem Hause rechtzeitig zugehen. Der Zeit- punkt der Handelsvertragsverhandlungen hänge nit von der Regierung allein ab, soudern auch von den ausländischen Staaten. Die Regierung werde dieselben in keinem Stadium. verzögern, weil sie in der Her- stellung dauernder Zustände in den internationalen wirths{aftlihen Beziehungen den größten Vortheil für die inländische Produktion erblicke. Bezüglich der Zuckerfrage habe sih die Regierung einen be- stimmten Weg vorgezeichnet, um den der steuerkräftigsten Industrie drohenden Schaden abzuwenden. Das Haus werde durch ein seiner- zeitiges Votum in dieser Frage der Regierung eine willkommene Unter- stüßung leisten. Was den Nationalitätenstreit betreffe, fo habe der Staat für alle Nationalitäten nur die Os Gerechtig- keit; wenn von einer Seite die Neutralität der Regierung in dem Sinne ausgelegt werde, daß sie irgend ein Unrecht aufre terhalten wolle, so sei dies unzutreffend. Sie wolle nur Konflikte verhüten, die ein anderes vermeintlihes oder wirklihes Unrecht schaffen könnten, und sih unbefangen und unverdrossen um eine freie Verständigung zwischen Deutschen, und Czechen bemühen, wozu neue Schritte bevor- ständen. Eine starke Monarchie und ein |gerehtes Oesterreich seien die Bürgschaften einer friedfertigen Auseinanderseßung zwischen seinen Nationalitäten. ¿

Gegenüber Bemerkungen des Abg. Loecker über ein

wünschenswerthes Zusammengehen von Monarchie und Volk ver- sicherte der Minister-Präsident, daß die Regierung jeder Zeit willens sei, dieses Zusammengehen herzustellen; daß es keinen besseren und konstitutioneller gesinnten Monarchen gebe, keinen, der ein größeres Vertrauen zu jeinen Völkern habe, und dem das Wohl seiner Vöiker mehr am Herzen liege, als den Kaiser Franz Joseph. Mit einem Appell an das Haus, von seinen Rechten tets vollen Gebrauch zu machen, {loß der Minister-Präsident ae beifällig aufgenommene Rede. Die Dringlichkeit des lntrags der Alldeutschen, in welhem die Regierung er- sucht wird, die Reichenberger Handelskammerwahl angesichts der bei derselben vorgekommenen Ungeseßlichkeiten für ungültig zu erflären, wurde sodann vom Haus abgelehnt.

Großbritannien und Frland. °

Das Oberhaus lehnte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, einen von Lord Tweedmouth eingebrahten Antrag, welcher dahin ging, einen gemeinsamen Ausshuß beider Häuser ein- yleben, welcher ‘alle Kaufverträge, die von dem Kricgsamt mit

ezug auf den südafrikanishen Krieg geschlossen worden seien, prüfen solle, mit 88 gegen 25 Stimmen ab. Lord 1A unterstüßte den Antrag, den die Regierung mit Nücksicht raub daß während der Dauer des Krieges cine derartige Untersuchung nicht stattfinden dürfe, bekämpfte,

Im Unterhause erwiderte der Kanzler der Schah- kammer Sir Michael Hicks Beach an Stelle des Unter- Staatssekretärs des Aeußern Lord Cranborne auf eine Anfrage, daß die fremden Truppen in Shanghai gegenwärtig an- nähernd ‘aus 800 Briten, 700 Franzosen, 500 Japanern und 800 Deutschen beständen. Für eine endgültige Räumung Schanghais sei bis jeßt keine Vereinbarung getroffen worden. Das Haus genehmigte mit 183 gegen 40 Stimmen eine Re- solution, durch welche der Mannschaftsbestand der Flotte auf 122 500 Mann festgeseßt wird.

Frankreich.

Jn der gestrigen Sißung der Deputirtenkammer be- antragtie, dem „W. T. B.“ zufolge, der Deputirte Lasies bei der weiteren Berathung des Armeebudgets die Einführung der einjährigen Dicnstzeit und verlangte für seinen Antrag die Dringlichkeit. Dieselbe wurde mit 325 gegen 186 Stimmen abgelehnt, Der Deputirte Naiberti meinte, durch die Ein- führung der zweijährigen Dienstzeit werde der Effektivbestand des Heeres um ein Fünstel vermindert werden. Der Minister-Präsident Waldeck-Nousseau erklärte, er habe bereits in der Kommission des Senats dargelegt, daß eine Herabseßung der Dienstzeit zwar möglich sei, wenn gleichzeitig alle Dispense aufgehoben würden, daß aber mit derselben andere Maßnahmen untrennbar Hand in Hand gehen müßten, um nihts dem Zufall zu überlassen. Man müsse in dieser Frage den Wünschen des Landes Rechnung tragen, jedoch ohne eiwas zu beschließen, was die nationale Vertheidigung \s{chädigen könne. Der Deputirte Krany betonte, daß man bei der Ein- führung einer neuen Dienstzeit vorsihtig zu Werke gchen müsse, und wies auf das Beispiel Deutschlands hin, welches bei seinen militärishen Reformen stets schr zielbewußt vorgegangen sei, Die Deputirten Le Hérissé und Gouzy brachten hicrauf folgende Resolution ein: Die Kammer nimmt die Erklärung der Regierung zur Kenntniß und stimmt dem Prinzip der zweijährigen Dienstzeit zu, deren Einführung durch Auf- hebung aller Dispense und Annahme von Kapitulanten mit Rücksicht auf die Verstärkung der einzelnen Truppenkörper und der Sichersiellung der nationalen Vertheidigung verwirklicht werden soll. Die Resolution wurde mit 553 gegen 2 Stimmen angenommen und die Sißung sodann geschlossen.

Rußland.

Der General-Gouverneur und Höchsikomman- dierende des Militärbezirks Kiew hat, nach einer dem „W. T. B.“ zugegangenen Meldung aus St. Petersburg, eine Bekanntmachung erlassen, in welcher die Bevölkerung der Stadt Kiew aufgefordert wird, es aufs strengste zu vermeiden, sih in den Straßen und auf den Plätzen, auf welchen Anze jammlungen und Kundgebungen bemerkbar seien, aufzuhalten. Für Zuwiderhandlungen werden Geld- und Freiheitsfirafen angedroht.

Jtalien. Gestern Abend fand, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, ein Ministerrath fiatt. Nach demselben hatte der nister- Präsident Zanardelli eine Besprechung mit dem König.

Spanien.

Im Senat verlas gesiern, wie „W. T. B.“ meldet, der Kriegs-Minister, General Weyler ein Telegramm aus Barcelona, Jn allen Fabriken, mit Ausnahme der Metall- fabriken, werde dort gearbeitet und sei die Nuhe wieder-

Auh in Murcia, Reus, Saragossa,

Tortosa, Castellon und Valencia herrsche wieder N V Sevilla eon Sifarmiungit zersireut worden. enat gab seiner i diese Ausdruck. der Deputirtenkammer wurde der Bericht über Gesehentwurs, betreffend die Bank von Spanien,

ng dieses Entwurfs Der*Entwurf, wie er v besagt in Artikel 1, daß bei ine Abtheilun

ankbillets eingerihtet wird; Bank von Spanien und von jeder ihrer Nach Artikel 2 bilden die ausgegebcnen der Abtheilung; das Akiivum bilden die im geliehenen 150 Millionen 900 Millionen vom Schaße ausgestellte Wechs und das iy den Kassen der Bank vorhandene Gold u ‘geld; dieses Aktivum bildet die fi gegebenen Billets. Nach‘ Artikel 3 des Entwu

Usgabe von Villets nicht vermehrt werden, niht ihren Gold und Silberbestand vermehrt. im gleichen vom Schatze Wechiel (Pagarés) einlôst und Billets aus dem Umlaufe zurützuzies. hat. Artikel 5 ermächtigt die Regierung, eine Staats

u dem ausschließl Schaß ausgestellten Artikel 6 werden die Billets der Bank von 500, 650, 20 und 5 Pesetas lauten. g eine Prämie gezahlt wird, darf nah Artikel 7 die Abit egen Gold einlösen. ede Woche bejtiimmt, daß die Bank von Schaße den Betrag der nah dem Gesege vo gegebenen, zu den annullierten Emissionen geh deren Jnhaber die Einlösung nicht“ verlangt händigen hat. “Der Schaß wird die Auszahlung dieser übernehmen, wenn sie zur Einlösun leßte Artikel zeigt, daß der Staat ent gegangenen oder vernichteten Billets entspringenden Vo früher einen gewissen Gewinn für die Bank bildete, Nach der Verlesung des Be d brachte der Deputirte Villaverde einen Zusaßantrag e welchem es heißt, der Verwaltungsrath der Bank von S sei, als er von dem Berichte Kenntni angenehm davon überrasht worden. abe geglaubt, daß die Schritte zur Erre ändigung würden fortgeseßt werden.

An den meisten Orten herrf Jn Madrid waren die Straßenbahnen lihe Fuhrwerk in ungestörtem Betriebe. Werkstätten sind die Arbeiter wieder angetreten. y Barcélona herrscht ebenfalls volle Ruhe; die Zeitunqa

die Fabriken und die Arhbciter si Während der

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hätigkeit wieder ruhig zur Arbeit gekommen. ruhen daselbst hat das Rothe Kreuz 11 Todte und 2 V wundete auf den Straßen wurde in allen Betrieben die Arbeit wieder aufgenomna Jn Carthagena kam es gestern zwishen Ausständigen w Arsenalarbeitern, die \sich weigerten, in den Ausstand zu treia 1 mehreren Zusämmenstößen. en Betrieb ein.

erschienen, aufgenommen

Tarragon

Die Straßenbahnen stellt Nach einem Straßenbahnwagen wurde vi den Ausständigen mit Steinen geworfen. Die Polizei zerstreut den Auflauf und stellte die Ruhe wieder her.

Niederlande.

Aus dem Haag wird dem „W. T. B.“ mitgetheilt, d der Verwaltungsrath des internationalen Schieds gerihtshofs zum 5. März einberufen worden sei, um Verwaltungsfragen bezügliche Berichte entgegenzunehmen.

Belgien.

Jm Laufe der gestrigen Sißung der Zuckerkonfere: . T. B.“ erfährt, von den Vertretern einzel Staaten wichtige Erklärungen, betreffend die Frage d Steuerzuschläge, abgegeben. eine mehrtägige Pause in den Arbeiten der Konferenz nöt damit die betheiligten Regierungen sih über die neuen A nahmen, welche die Lage mit ih bringe, aussprechen könnia Die nächste Sizung wird daher erst am Donnerstag Vormit stattfinden.

wurden, wie

Diese Erklärungen mas

Rumänien.

Die Regierung hat der Kammer gestern ein nel Pensionsgeseh vorgelegt, durch welches der Staaitss beträchtlih entlastet wird.

Serbien,

Jn Bel grad verlautet, dem „W. T. B.“ zufolge, d die Mission des montenegrinishen Ministers des Acut Wukowitsch auch mit einem Heirathsprojekt im ma negrinishen Herrscherhause in Verbindung gestanden habe

Montenegro.

„Telegr.-Korresp.-Bureau“ Cetinje vom geslrigen es werde von der Grenz! meldet, daß Albanesen reguläre türkishe Truppen gegriffen hätten, weil ihnen der Mörder des Mollah F niht ausgeliefert worden sei als 60 Personen getödtet bezw. verwundet worden, und

herrsche an der Grenze große Erregung.

Amerika.

Das im Hafen von New York li

des Admirals Evans hatte, wie „W. Sonntag Abend illuminiert. Auf der „Jlinois“ war der A des Schiffs in Buchstaben, die aus elektrischen Lampen gck waren, oberhalb der Kommäándobrücke angebracht des Steuermanns, am Masikorb und an den Schifsswandn befanden sich in elektrischen Lampen die Worte: „Willlen

die Reelings, fehismasie waren elektris beleuchtet. Seine Königliche Hohei ine Königli t Preußen gab vorgestern Abend an lern“ ein Diner, räfidenten, der Botschafter Dr. glieder des

Es seien in dem Kampfe n . D.” berich, 1

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ind bestieg dort den “Bahnzug. Gestern früh um 1 Uhr een et bie in Bewegung. Der Prinz erschien alsbald auf [0 âéwärtigen Plattform und verbeugte sich dankend für die Sympathickundge mgen der Bevölkerung. i Nah der Ankunft in Baltimore, die um 9 Uhr Vor- mittags, erfolgte, wurde, der Prinz Heinrih durch den Mayor ‘der Stadt Baltimore, den hervorragende Bürger der Stadt be- gleiteten, willfommen geheißen und Höchstdemselben eine Adresse der ‘Munizipalität überreicht. Seine Königliche Hoheit antwortete mit einer kurzen Ansprache. Ein Chor von 200 Sängern trug deutsche Lieder vor. Nach einem Aufenthalt von etwa 90 Minuten seßte sich der Zug wieder in Bewegung. Als der Prinz um 10 Uhr in Washington ein- traf, hielt eine unabsehbare Menschenmenge die Um- ebung des Bahnhofs und die zum Weißen Hause führenden Straßen beseßt. Truppen und Miliz bildeten Spalier. Der Prinz Heinrih und sein Gefolge wurden von dem Staats- sekretär Hay und dem Marine-Sekretär Long, sowie von den Mitgliedern der deutschen Botschaft und den Attachés am Bahnhof empfangen. ‘Alsdann wurden die bereitstehenden Galawagen bestiegen, die von einer Kavallerie-Eskorte begleitet wurden. Während die Musik patriotishe Weisen spielte, fuhr der Prinz nach - dem Weißen Hause. Als der Prinz Hein rich in Begleitung des Staatssekretärs Hay und des Kontre-Admirals Evans vor dem Weißen Hause ein- traf, spielte die dort aufgestellte Marine-Kapelle die preußische Nationalhymne. Der Prinz wurde alsdann von dem Unter- Staatssekretär Pierce, dem deutschen Botsch „fter Dr. von Holleben und verschiedenen amerikanischen Offizieren durch den Rothen Saal und das Blumenhaus nah dem Blauen Saal geleitet, wo der Präsident Noosevelt den Prinzen empfing. Die Unterredung des Prinzen mit dem Präsidenten war rein formeller Natur. Nah der Be- grüßung geleitete der Präsident Seine Königliche Hoheit zu seiner Frau und seiner Tochter Alice in den Rothen Saal und hierauf in das Blumenhaus, wo die Mitglieder des Kabinets mit ihren Damen sih befanden. Vom Weißen Hause fuhr Seine Königliche Hoheit, von. einer Kavallerie- &sforte geleitet, nach der deutschen Botschaft. Das Botschafts- gebäude trug reihen Schmuck; im Junern war es mit deutschen Fahnen und den Fahnen aller deutschen Einzelstaaten aufs Lstlichste geziert. Kurz vor 12 Uhr fuhr der Präsident Roosevelt, von der Volksmenge mit lauten Zurufen begrüßt, vor der Botschaft vor, um den Besuch des Prinzen zu er- widern. Jn seiner Begleitung befanden sich der Oberst Bingham sowie der Flotten-Kapitän Cowles, der Schwager des Präsidenten, Der Botschafter Dr. von Holleben empsing den Präsidenten und geleitete ihn zu dem Prinzen, Höchst- welcher den formellen Gegenbesuh des Präsidenten entgegen- nahm. Später bewillklommnete der Kommissar des District of Columbia Macfarland den Prinzen Heinrih. Derselbe erinnerte in seiner Ansprahe an George Washington, dem die Besten in Deutschland ihre Euuvattie und der Große Friedrih seine Bewunderung zugewendet hätten. Den Grundsäßen Washington's gemäß seien die Vereinigten Staaten freundlich zu “allen Nationen. „Mit besonderer Freude bewillklommnen wir“, {loß Macfarland, „den Ver- treter des Landes Friedrih's des Großen, Friedrih's des Guten, Goethe's und der großen Meister der Philosophie, der Tonkunst und der Naturwissenschaft, dessen Liebe der Frei- heit, den Wissenschaften und dem Glauben gewidmet ist.“ Nah der Ansprache des Kommissars Macfarland drückte Seine Königlihe Hoheit der Prinz Heinrih seinen herz- lihsten Dank für die ihm in Amerika gewordene Bewill- fommnung aus und sprah, auf die Rede Macfarland's Bezug nehmend, von den Freundschaftsbanden, die hon seit Washington's Zeit die Vereinigten Staaten mit Deutschland ver- knüpften. Sodann fuhr der Prinz in Begleitung des Bot- schafters Dr. von Holleben in offenem Wagen bei den fremden Drpicastern vor und wurde überall von der Bevölkerung mit lebhaften Huldigungen begrüßt. Nah der Rückehr in die Botschaft nahm Seine Königliche Hoheit mit dem Gefolge ein Gabelfrühstück ein und empfing im Laufe des Nachmittags die Besuche des ganzen diplomatishen Korps. Um 4 Uhr begab sih Seine Königliche Hoheit nah dem Kapitol, wo Höchstderselbe, als er während der Sißung des Senats er- schien, mit Händeklatschen begrüßt wurde. Abends fand im Weißen Hause zu Ehren Seiner König- ihen Hoheit des Prinzen Heinrih ein Festmah! statt, bei welhem der Präsident Roosevelt einen Trinkspruch auf Seine Majestät den Deutshen Kaiser und das deutshe Volk ausbrachte, in welhem er sagte: „Wir bewundern Deutschlands große Vergangenheit und seine egenwärtige Größe und wünschen ihm jeden möglichen rfolg für die Zukunft; mögen die Bande der Freundschaft zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Volke immer stärker werden!“ Seine Königliche Hoheit der Prinz Hein- rich erwiderte mit einem Toast auf den Präsidenten und das Volk der Vereinigten Staaten und gab pel Posinungan e beständige Fortdauer der freundschaftlichen Beziehungen uvischen beiden Nationen Ausdruck. Der Präsident RNoosevelt brahte dann einen Trinkspruch auf Seine Königliche Hoheit den Prinzen Hein rich aus, in welchem es hieß: „Zm Namen des amerikanischen Volkes begrüße ih Sie und biete Jhnen ünseren wärmsten Willlomm und die Versicherung nserer herzlichsten Zuneigung dar.“ Um Mitternacht trat der Prinz Heinrih die Rückreise nah New York an.

Das „Neuter"she Bureau” derichtet aus Peking vom gestrigen Tage, der russishe Gesandte von Lar habe den übrigen Gesandten die Mittheilung gemacht, daß das englisch- japanische Abkommen keinerlei Unterschied in der von Rußland in China verfolgten Politik bewirken werde.

Aus der Mandsdurel ist, wie „W. T. B.“ erfährt, in Chabarowsfk die Meldung eingetroffen, daß die Ex- pedition des Obersten Jrman, welche die Tungusenbanden unter Wanluchu bei Tukeme zersprengte, mit den Mongolen in dem an die Provinzen Zizikar und Kirin angrengeren Theile der Mongolei Beziehungen angeknüpft hade. kommandierende der Truppen des Chabarowsker Militärbezirks erhielt von verschiedenen mongolishen Fürsten Briefe, in welchen dieselben sür die Entsendung der russischen Truppen gegen Wanluchu und die Wiederherstellung der Rude im Lande ihren Dank ausfprehen und ihm mittheilen, Î sie

, îin Tukume ein Denkmal zu auf welchem in russischer, m tibetanischer

Sinesisher Sprache Jns heifien e aden seilien wi guf Ne Befreiung der Mongolen durch die Russen von ihren

Der „Times“ wird aus Schanghai vom 24. Feh gemeldet, dur ein Kaiserliches Edikt sei Schangyü Feveuan réktor der Eisenbahnen und Minen ernannt undWangwens ao und Schuhungschi ihm als Assistenten beigegeben ao

Pu HaleQu an | der- frühere chinesische Gesandte in : Berlin,

habe . die Anweisung erhalten, Schèng bei- den Unterhand- lungen, betreffen die Revision der S andel sv brer ä v unter Dach Blatt erfäh j S 4 ;

vas]elbe Blatt erfährt aus Hongkong vom 22. d. M., daß die deutshen Missionare, welche nah der Zerstörung des Missionshauses in Frayuen entkommen waren, nach Hongkong zurückgekehrt seien.

Afrika.

Lord Kit ch ener telegraphiert, es seien nah den Meldungen der Truppen in der leßten oche 24 Buren getödtet, 12 ér: wundct* und 379 germgen genommen worden, darunter der Feldkornet Grobélaar;: 104 Buren hätten sih ergeben.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sizungen des Reichs-

tages und des Hauses der Abgeordneten befinden \i in der Ersten Beile / E A

Statistik und Volkswirthschaft.

Die bedingte Begnadigung in Deutschland.

Wie den im Ausland vielfa Mebeden Vorschriften über die Anwendung der bedingten Verurtheilung, \o liegt auch der in Deutschland neuerdings zur Anerkennung gelangten bedingten Be- gnadigung die Erwägung zu Grunde, daß unter Umständen, namentlih gegenüber einem noch nicht bestraften Verurtheilten, es dem Zwecke der Strafe besser entspriht, wenn auf deren Voll- zug unter der Bedingung verzichtet wird, daß der Verurtheilte sich während einer ihm bewilligten Probezeit gut führt. Die Einrichtung geht davon aus, daß die Bewilligung eines Straf- aufschubs, der dem Verurtheilten Gelegenheit geben foll, fch den Erlaß der Strafe zu verdienen, besonders aber dieser Erlaß selbst Sache der Gnade |ei. Demgemäß sind in den meisten deutschen Staaten die obersten Justizverwaltungsbehörden zur Bewilligung von Strafaufshub mit der Maßgabe ermächtigt worden, daß bei guter Führung des Verurtheilten die endgültige Begnadigung in die Bege zu leiken, anderenfalls die Strafe zu vollstrecken ist. Eine Ausnahme bilden zur Zeit nur noch Sachsen-Weimar, Melen- burg-Streliß, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, Reuß älterer und Neuß jüngerer Linie. Jedoch wird auch hier von dem landesherrlichen Begnadigungsrecht Lung in der Weise Gebrauch emacht, daß die Strafe dem Verurtheilten unter der Bedingung, fih während einer ihm bewilligten Probezeit gut zu führen, erlassen wird.

Die Vorschriften der Bundesstaaten über die bedingte Begnadi- ung zeigen jedo in einigen Fiulten Verschiedenheiten. Sn Schaum- urg- Lippe und Lübeck ist die bedingte Begnadigung grundsäßlih auf

solche Personen beschränkt, welche eine Freiheitsstrafe noch nicht ver- büßt haben, während anderwärts in dieser Beziehung Ausnahmen ge- stattet werden. Die. meisten Bundesftaaten haben ein Höchstmaß der p in dem Sinne festgeseßt, daß für eine darüber inausgehende Strafe nur unter besondéren Umständen von der bedingten Begnadigung Gebrauch gean werden soll. Das Höchst- maß beträgt in Bayern, Württemberg, Baden, Oldenburg und Lippe drei Monate, in Preußen und der Mehrzahl der anderen Bundes- staaten sechs Monate. Lübeck Oren bei Freiheitsstrafen über ses Monate die Vergünstigung unbedingt aus. In den meisten Bundes- staaten ift die Prüfung der Frage, ob die Aussezung des Vollzugs beantragt werden soll, den Strafvollstreckungsbehörden über- wiesen, also hinsihtlich der von den Amtsgerichten oder Schöffen- gerichten Verurtheilten den Amtsgerichten, binsihtlich aller übrigen Verurtheilten den Staatsanwaltschaften bei den Landgerihten. In Bayern is für amtsgerihtlihe und \{öfengerichtlide Sachen der Amtsanwalt berufen, die Bewilligung des Strafaufschubs zu bean- tragen. Einige Bundesstaaten haben die Mitwirkung des erkennenden Gerichts vorgesehen. So kann in Württemberg, Baden, Medcklen- burg-Schwerin und Schaumburg-Lippe niht nur die Vollstreckungs- behörde, sondern ebenso das erkennende Geriht den Strafaufschub anregen. In Württemberg wird das erkennende Gericht immer auch ber die Frage des endgültigen Straferlasses gutachtlich gehört. In Baden hat das Landgericht über den von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag sich gutachtlih zu äußern. In Hessen haben bei den Amtsgerichten, falls die Ent- {eidung und Vollstreckung nicht demselben Richter zustebt, die Nicbter über den Antrag auf Ausseßung ins Benehmen zu treten; im Falle einer Meinungtverschiedenbeit darf der crkennende Richter den Antrag selbständig stellen. Jn Bremen i der Antrag stets Sache des Strasgerihts. Auch die Vorschriften über die Bemessung der Bewährungsfrist stimmen niht durweg überein. In Prenßen, Oldenburg, Anhalt und Lübeck ist die Frist regelmäßig auf zwei Jahre und nur in leichteren Fällen oder, wenn anderenfalls Verjährung der Strafvollstreckung eintreten würde, auf ein Jahr oder auf cinen noch kürzeren Zeitraum festzusehen. Nach den bayerishen Bestimmungen soll die Frist nicht mehr als fünf Jahre, in der Regel aber nicht weniger als ein Jahr betragen Medcklenburg-Schwerin hat als Höchstmaß cine Frist von drei Jahren vorgesehen. Jn Schwarzburg-Sondershausen wird die Bewährungs- frist regelmäßig nach der Dauer der Verjährung der Strafvollstreckung bemessen, sodaß, falls cin Widerruf des Strafaufschubs innerhalb ter Frist nicht erfolgt, die Strafe mit dem Ablaufe der Bewährungsfrist verjährt und cin ausdrücklich endgültiger Erlaß der Strafe sich er- übrigt. In den übrigen Bundetstaaten sind besondere Vorschriften hierüber nicht ergangen.

Die Ergebaisse der Anwendung der bedingten Begnadigung in der Zeit bis zum Il Dezember 1901 sind in einer dem Reichstage vorgelegten Denkschrift des Reichs - Jusiizamts mit- getbeilt. Nah dieser beträgt die Zahl der Fe, in welhen eit der Einführung der bedingten Begnadigung bis Ende 1901 Ver- urtheilten die Ausseyung der Strafvollstreckung mit Aussicht auf Be- gnadigung brt worden ist, 40 853, von denen 23.954 auf Preußen entfallen. Für die Zeit his zum 31. Dezember 1898 ergaben fich im Deutschen Reiche durchschnitilid im Jahr 6041 Kille em- gegenüber beigte das Jahr 1899 eine Zunahme um 959 Fälle oder 16%, das Jahr 1900 cine \solde um 1136 Kâlle oder 19 °/%% und das Wn 1901 cine Zunabme uin 2340 Fälle oder 39° Seht man die Zahl der Personen, denén 1599 bis 1901 im Durd- schnitt eines Jahres der bedingte E theil wurde, in Beziehung zu der Zahl der 1899") wegen dr oder Vergeden

R T N Verortdeilten, so ergtebt sich Folgendes Gai je 100 verurtheilte Iugeadlige ommen Fälle des bedingten Strafaufschubs ien-Codurg-Sotha 40, Bremen 27,

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übérwiegend Männer denen die Maßregel * zu gute kam (789). ‘Immerhin ist die Za í ger hu yelaten ersonen. weiblihen Geschlehts (22 9/0) höher, d

ih gegenüber der allgemeinen Kriminalität, wie se auf Grund der Kriminalstatistik für dieses Geshlecht ermittelt i\t?), erwarten läßt.

, Dem Grundsaßye, die bedingte Begnadigung in erster Reihe jugend- fal vier änftel

lichen Personen zu gewähren, entspricht es, daß áller F Ul (7909/0) Jugendliche betreffen. Im allgemeinen ist die Maßregel auf Personen beschränkt geblieben, die noch keine Freiheitsstrafe verbüßt hatten. “Nur ein Prozent aller f e betraf solche Personen, welche {on früher zu Freiheitsstrafe verurtheilt worden waren. Die strafbare Handlung, auf welche sich die bedingte Daus Mos war meistens (in 699/ aller Fälle) ein Vergehen ; die übrigen Fälle „vertheilen sich ungefähr je zur Hälfte auf Verbrehen und Uebertretungen. Die Strafe, für welche der Aufschub bewilligt wurde, war in der Mehrzahl der Fälle (70 9/6) von einem Amtsgericht oder Schöffengeriht erkannt worden. Ueber- wiegend handelte es sich um Gefängnißstrafen (85 A seltener um aststrafen (15 9a), nur ganz vereinzelt um Zuchthausstrafe oder estungshaft. Die Dauer der ausgeseßzten Gefängnißstrafe

etrug in beinahe zwei Dritteln der Fälle (55 von 85 eine Woche oder weniger. Die Zahl der Fälle, in ‘denen diese Strafe einen Monat überstieg, ist nur etwa ein Zehntel (9 von 85) der Gesammtzahl. Die Bewährungsfrist war in der großen Be zahl der Fälle (36 9/9) a weniger als. drei Jahre Peuten: nur bei 14 9% aller Fälle betrug fie drei Jahze oder mehr.

Veränderungen in den vorstehend bezeichneten Richtungen sind während des in frage kommenden Zeitraums nicht eingetreten; die Verhältnißzahlen {ind für die einzelnen Jahre fast die gleichen. Auch zwischen den einzelnen Bundesstaaten treten im allgemeinen nur peruige Unterschiede. hervor. In Bezug auf das Alter der Verur-

heilten nimmt Hamburg, in geringerem Umfange auch Schwarzburg- Sondershausen eine abweichende Stellung ein. In Hamburg ent- fielen 8109/9 der bewilligten Strafausseßungen auf Crwgceus, wäh- rend in den andereu Bundesstaaten der Antheil der Erwachsenen regelmäßig noch nicht ein Viertel beträgt. Es beruht dies darauf, daß in Hamburg die Erwachsenen sehr viel häufiger als in anderen Bundesstaaten den Sau chub erlangen. Hinsichtlich des Um- fangs, in dem Jugendlihe Berücksichtigung finden, - weiht dagegen

amburg von den übrigen Bundeétstaaten nicht erheblich ab.

as die Art der Strafthaten - betrifft, für welhe Straf- aufs{hub ewig, wurde, so zeigen nur Bayern und Elsaß- Lothringen eine Eigenthümlichkeit. Während die meisten Bundes- staaten vorwiegend für Vergehen den Aufschub der Strafvollstreckung gewähren, findet er in Bayern und Elsaß-Lothringen in weitem Ums fange auch bei Uebertretungen statt (in Bayern 56 9/6, in Male Lothringen 43 9/9). Dementsprecend treten in diesen Staaten a die Haftstrafen Fenn 56 9/0, Elsa Pathringen 44 9/0) und die kurzen (weniger als zwei Jahre betragenden) Béwährungsfristen E 53 9/0, Elsaß-Lothringen 67 9/0) mit großen Verhältnißzahlen hervor. Von der Gesammtzahl der bewilligten Ausseßungen der Straf- vollstreckung waren am 1. Januar 1902 15 549 oder 389% noch nicht endgültig erledigt. Endgültig erledigt waren danach bis zum 31. Dezember 1901 25 304 oder 6209/6 aller Fälle. Davon find jedoch noch die Fälle (808 oder 2,09/) abzusezen, welche durch Tod oder Flucht des Verurtheilten oder durch sonstige Umstände (insbesondere durh eine vor Ablauf der Bewährungsfrist erfolgte-Amnestie) eine Er- ledigung- gefunden haben, bei welcher die Frage, ob ih der Verur- theilte bewährt Habe, unentschieden geblie ist. Auf diese Weise verbleiben 24 496 Fälle (60% der Gesammtzahl), binsicht- lih deren die Frage \ich beantworten läßt. Wird für je hundert solher Fälle berechnet, wie viele von ihnen mit der endgültigen Be- pnadigung abgeshlofsen haben, so zeigt die Höhe der fraglichen Ver-

ältnifßzahl an, in welchem Umfange der Zweck der Einrichtung, eine Besserung des Verurtheilten ohne Strafvollstreckung herbeizuführen, erreiht worden ist. Nach den bis zum Ende des Jahres 1901 vor- liegenden Ermittelungen beträgt die Verhältnißzabl der endgültigen Begnadigungen für alle Bundesstaaten mengen 73,9 9/0; es haben also fast drei Viertel der hierher gehörigen Ver- urtheilten sich-durch ihre GSdrung während der Probe- zeit des Erlasses der Strafe würdig gemacht.

Weibliche Personen haben vera Rg bäufiger die endgültige Begnadigung erlangt als männliche. ie Verhaältnißzabl beträgt bei den“ ersteren 869%, bei den letzteren 78%. Andererseits stellt sih das Verbältniß für erwachsene Bectoken besser Gre) als für Zugendliche (77 9/6). Nach den Vorschriften aller eiligten Bundesstaaten wird aber Erwachsenen die bedingte Begnadi nur auf Grund einer erbeblih \{ärferen Vorprüfung zu theil Der Erfolg der Maßregel bei den Erwachsenen rechtfertigt daber keinesfalls die Vermuthung, daß fie sich für diese mehr eigne als für Jugendliche, sondern bestätigt nur die Annahme, daß im all- gemeinen die Wahrscheinlichkeit eines günstigen Ausgangs sich erböht, wenn der Bewilligung des Aufschubs eine strenge Prüfung des einzelnen Falles vorangebt. ür Personen, die vor der Bewilligung - eines Strafaufschubs schon eine Freiheitsstrafe verbüßt haben, stellt si die Ver- bältnißzabl der endgültigen Begnadigungen wesentlich ungünstiger (6659/4) als für die noch unbestraften (80 9/4), obwohl gerade bei jenen die Bewilli- gung nur ausnabmnKweise und nach eingebender e ardignng lier Umstände erfoigt. Werden die Ergebnisse mit Rücksicht auf die Art der straf- baren Handlungen verglichen, so zeigen nur geringe Unterschiede. Der Hauptsache nach ift die Verbältnißzabl der endgültigen- Begnadi- ungen bei den s{wereren Strafthaten eiwas niedriger als bei den eichteren (bei Verbrechen 76 g, bei Vergehen 79 %, bei Üeber- tretungen 84 %). Hier darf indessen niht außer Beirat bleiben, daß für die leichteren Handlun die Bewährungösfrist kürzer bemessen zu werden pflegt als für die schwereren, und daß die verminderte Dauer der Probezeit die Aussichten des Verurtheilten, zur Begnadigung zu gelangen, erhöht. Werden die Strafen, auf die in den E Fällen crfannt war, hi lich ibrer Dauer mit cinander verglichen, le on , daß der Erfolg der dedingten Begnadigung dei Gefängnißstrafen vou einer WoSe und weniger am größten war (80%). Verdältnißzablen dei den Gefängnifistrofen von längerer Dauer find nahezu gleich hoh (75 bis 77 9/4). Was endlich den Einfluß der ter Herwäbrangttriften ften betrifft, so ift es unverkennbar, daß sich di Gr isse um so weniger günstig gestalten, je weiter die Probezeit audgedehat wird. Bei ciner Frist von weniger als wei Jahren baben si 82 °% der Verurtheilten bewährt. g 74 die A DNE dei einer Frist von zwei drei J 79 ©%% und bei ciner Frist von drei Jahren oder mehr 78 %

Zur Ardeiterdewegunug

Aus Turin meldet „W. T. B, daß die aussländigen Gas- atheiter das seitens des D n in drei Tagen gefällt werden. Eisendahn arbeiter haben mit

Urtbeil Alle auasftändigen Fabr ik- dem heutigen Tage die übt wieder ausgenommen. (Vergl. Nr. 47 d. Bl.)

4. November 1901 (

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