1846 / 2 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Ee s

Aufhebung des Abdeckerci- Zwanges. 13) die Aufhebung des Abdeckerei- Zwanges ;

Handels-Firmen. 14) die Handels-Firmen ; Stempel und Gerichtskosten in Vormundscafts - Sachen

über minderjährige und über geisteskranke Personen,

15) den Ansaß von Stempeln und Gerichtskosten in Vor=- mundschafts- Sachen und Kuratelen über minderjährige und über

geistesfranke Personen werden bei der shließlichen Berathung dieser Geseh -

Erwägung gezogen werden und die zulässige Berücksichtigung finden.

Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusscs. 16) Die in der Denkschrift vom 15. März d. J. Ausschusses und ihrer

zeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Stellvertreter bestätigen Wir hierdurch.

II. Revision der Militair - Kirchen - Ordnung.

1) Auf das unterm 31. März c. vorgetragene Gesuch wegen Militair-Kirhen-Orduung eröffnen Wir Un- daß Wir {on früher aus eigener Bewe- Militair-Kirchen-Ordnung befohlen haben und der Uns in Folge dessen vorgelegte Entwurf gegenwärtig den betreffenden Ministerien zurückgegeben worden ist, um darin noch die ständischen Versammlungen geäußer- ten Wünsche, so weit solches erforderlich scheint, zu berücksichtigen.

Emanirung einer neuen seren getreuen Ständen : gung die Umarbeitung der

in dieser Beziehung von einigen

Anstellung katholischer Militair - Geistlichen.

9) Den Beschluß über die weitere Anstellung katholischer Mili-

tair - Geistlihen behalten Wir Uns noch vor.

Brodportion für die am Rhein garnisonirenden Truppen.

3) Aus dem Antrage Unserer getreuen Stände: wegen Verabreihung von 12 Pfd. Brod täglih für garnisonirenden Truppen,

haben Wir die Fürsorge für ihre

bewerkstelligen suchen,

Uebrigens is in der neueren Unterstüßung eingetreten, daß niht nur für die Mannschaften, Familien Brod gegen Bezahlung des mäßigen für das Stück a 6 Pfd. in den Garnisonen, wo Magaz vorhanden sind, verabreiht wird, und zwar dem Saße von 76 Stü monatli für eine Compagnie, Familien von 4 Stück für die Frau und ter 14 Jahren. Soldaten, wenn die grundsägßliche

sondern

Viktualien - Portion

dem Solde dazu herzugebenden Geldbetrag nicht zu beschaffen ist, der Artikel erforderlihe Zu-

nah den bestehenden Preisen der bezüglichen {uß in Gelde gewährt und die dadur entstehende , niht unbedeutende Ausgabe aus der Staatskasse geleistet

Bricspost - Verbindung für die Landgemeinden.

4) Auf Erweiterung der Einrichtungen zur Erleichterung des Landbewohner soll, so weit dazu nah näherer und die Mittel vorhanden, möglich Bedacht und ist dieserhalb das Nöthige bereits eingeleitet.

Briefverkehrs der Prüfung das Bedürfniß genommen werden,

Die Anwendung Julande zu erlegende

der ermäßigten Briefporto - Taxe

Ermäßigung des Postporto's, 5) Die übrigen

vorbehaltenen Umarbeitung des

vom 18. August v. J-+ Postgeseßgebung in

Regulativs, welhe mit der neuen steht, zur Erwägung kommen. Gewerblicher Verkehr der Sechandlung. 6) Der Bitte Unserer getreuen Stände, die allmäl

lung der in den Privatverkehr eingreifenden M mungen der See- zu geben. in Unserem an den Chef des Seehandlungs - Justituts Befehle bestimmt, daß neue

handlung anzuordnen, vermögen Wir keine Folge haben bereits unterm 14. Februar d. J. erlassenen Fabrik-Anlagen von der Seehandlung nicht weiter untern

den und Ausnahmen hiervon nur in außergewöhnlichen

aus überwiegenden Gründen für die g A Landeswohlfahrt, auf

Unsere besondere Anordnung, eintreten sollen. Hiermit wanigen Besorgniß wegen einer die Privat- Judustrie Ausdehnung der Wirksamkeit des Instituts, holt seine an Private gegen Ersaß der daher Ordre vom 14. Februar d. verbleiben.

Kosten abzutreten, vorgebeu

J, der Seehandlung

Auf die ständischen Petitionen.

die am Rhein

zur Landesvertheidigung berufenen Mitbürger gern ersehen und werden, das Bedürfniß einer Verbesse- rung der Militair - Verpflegung anerkennend , solhe in dem Maße zu als die Mittel für eine Ausgabe bereit zu stellen sind, die von ziemlicher Bedeutung wird, weil selbstredend jede zu gewährende Wohlthat dem ganzen Heere zugewendet werden muß. Zeit bei eintretender Theuerung eine des Soldaten hinsichtlih der Verpflegung bereits dahin

Preises von 24 Sgr. für die Mannschaften nah

t 2 Stück für jedes Kind un=- Auch haben Wir verordnet, daß außerdein dem

Porto bei der Korrespondenz nah und aus England, Frankreich, Belgien und Holland i} inzwischen eingetreten,

Anträge Unserer getreuen Stände auf sonstige Erleichterungen der Porto -Taxe werden bei der in Unserem Befehl

welches überdies wicder=- ereitwilligfeit erklärt hat, ed industriellen Etablissements

bei der in Unserer durch die Geseßb-Sammlung veröffentlichten bestätigten Befugniß

L E E amm E e F init

8

Ob ein Bedürfniß vorhanden sei, in Beziehung auf Vermehrung und Circulation der Geldmittel Einrichtungen zu treffen und ob und in welcher Hinsicht die Privat-Jndustrie dabei zu betheiligen sei, un- terliegt bereits der Erwägung.

Religióse Erziehung der Kinder aus gemischten Ehen. 7) Auf den Antrag,

daß die Ordre vom 17. August 1825, die religiöse Erziehung der

Kinder aus gemischten Ehen betreffend, wieder aufgehoben werden

möge, eröffnen Wir Unseren getreuen Ständen, daß nach sorgfältiger Prü= fung aller deshalb in Betracht zu zichenden Verhältnisse der gegen- wärtige Zeitpunkt nicht geeignet erscheint, die über diesen Gegenstand bestehende Geseßgebung abzuändern.

Anstellung cines katholischen Yeosoliazs der Philosophie an der Universität in onn.

8) Die Wiederbeseßung der Stelle eines katholischen Professors der Philosophie an der Universität zu Bonn is scit der im Jahre 1839 eingetretenen Erledigung derselben unausgeseßt Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit gewesen ; die bisherige Verzögerung war allein Folge des Wunsches, die Stelle nicht blos zur Erfüllung der statutenmäßi- gen Bestimmung zu beseben, sondern auch einen in allen Beziehun-= gen tüchtigen Mann für dieselbe zu ermitteln, zumal es, dem Zwecke jener Bestimmung gemäß, den Studirenden in Bonn niemals an Ge=- En fehlt, philosophishe Vorlesungen bei katholischen Lehrern zu

ören, Der Antrag Unserer e Stände hat jedoch immittelst durch Anstellnng des Professor Knodt, vorläufig als außerordentlichen Pro- fessor, seine Erledigung gefunden.

Einführung einer allgemeinen deutshen Pharmakopöe.

12) Der Antrag wegen Einführung einer allgemeinen deutschen Pharmakopöe berührt einen Gegenstand, welcher außer dem Kreise ständischer Berathung liegt.

Wir erkennen jedoch gern an, daß die Lösung der diesfälligen Aufgabe, \o mannigfah auch die Schwierigkeiten sind, welche dabei} im Wege stehen, sehr wün chenêwerth den beabsihtigten Zweck ist von Seiten dadurch eingeleitet, daß schon seit einiger Naturforschern, Aerzten und Pharmazeuten mission sich damit beschäftigt, Pharmakopöe einer sorgfältigen Revision in allen ihren Theilen zu 5 unterwerfen und hierbei niht nur die vorher cingeholten Gutachten 5 der Provinzial - Behörden, sondern au den Rath der Sachverstän- * digen des Jn - und Auslandes nach Möglichkeit zu berücksichtigen, F Die Kommission wird und sollte die von ihr bearbeitete neue Ausgabe der preußischen F Pharmakopöe im Allgemeinen auh außerhalb der Gränzen der Mo- narchie eine günstige Aufnahme finden, so wird man feine Gelegen- heit vorübergehen lassen, um auf der Grundlage derselben mit den deutschen Staaten über eine gemeinsame Pharmakopöe sich zu ver-) einigen.

und Kuratelcn

Entwürfe in zusammengeseßte Kom

Uns ange-

Unterhaltung des Hebammen - Lehr -Justituts zu Köln,

13) Dem Wunsche Unserer getreuen Stände, in Betreff der baldigen Ueberweisung der ihnen zum Neubau eines Hebammen=-Lehr-Gebäudei in Köln bereits bewilligten Gnadengeschenke, entsprehend, haben Wir Unseren Finanz-Minister angewiesen , die mittelst Unserer Ordre vom 27, Juni 1843 bewilligten 10,00 Rthlr., so wie die durch UnsereF Ordre vom 24. März 1841 zu Bauten bei der gedachten Hebammen-F Lehr- Anstalt bereits überwiesenen 3916 hufs zinsbarer Anlegung und Benußung leßteren, seit dem Jahre 1841 bei der Köln a!s Spezial - Depositum verwalteten Summe der 3916 Rthlr, 12 Sgr. 4 Pf. auch die Zinsen, insoweit dergleichen wirklih aufge-F fommen sind, aushändigen zu lassen. Ÿ

Wir erwarten dagegen, daß für die baldige Befriedigung dei baulichen Bedürfnisses und für die gute Einrichtung der Hebammen-F Lehr-Anstalt zu Köln gesorgt werden wird, und seßen voraus, daß demnächst das alte Gebäude in einer der Stadt Köln zur Verschöne- rung gereihenden Weise werde beseitigt werden.

Kreis - Thierärzte, 6

14) Auf den Antrag, in ‘jedem landräthlichen Kreise der Pro- vinz einen Kreis-Thierarzt mit dem ursprünglich für die Kreis-Thier- ärzte bestimmten Gehalt von 100 Rthlr. anzustellen, eröffnen Wi Unseren getreuen Ständen, daß lInsere Behörden bercits seit Jah- ren auf eine Vermehrung des freisthierärztlihen Personals Bedacht F nehmen und, so viel es die Umstände irgend gestatten, darauf hin- f wirken, daß für jeden landräthlichen Kreis ein besonderer Thierarzt f angestellt werde. Dieses Ziel läßt ih jedoch, theils wegen des noh immer fortdauernden Mangels an gehörig qualifizirten Thierärzte, L theils wegen des damit verbundenen, niht unbeträchtlihen Kosten- | Aufwandes, nur allmälig erreichen, Dasselbe wird jedoch fortwährend s im Auge behalten werden, und sind nädere Ermittelungen veranlaßt, um das großentheils von Lokal - Verhältnissen abhängige wirk- lihe Bedürfniß einer Vermehrung der Kreis - Thierärzte in den einzelnen landräthlihen Kreisen festzustellen. So weit ein solhes Bedürfniß sich ergiebt und es an gehörig ausgebildeten Thierärzten nicht fehlt, werden Wir, wie seither schon geschehen, die zur Anstellung einer größeren Zahl von Kreisthierärzten mit einer angemessenen Besoldung erforderlihen Geldmittel nah und nah gern | bewilligen.

Jn Beziehun Interessen bei Unseren Behörden Unseren getreuen Ständen bemerklich, hinreihend gesorgt ist.

Pensionen dex Mitglieder der französischen Ehrenlegion.

15) Den von Unseren getreuen Ständen wiederholt befürworteten Anspruch der der Rhein-Provinz angehörigen Mitglieder der Ehren- legion in Betreff . der Gewährung ihrer Ordens-Pensionen vermögen | Wir nicht anzuerkennen. /

Ausführung einiger Bestimmungen der Bulle de salute animaruw.

9) Die in Anregung gebrachte Ausführung einiger bisher noch unerledigter Bestimmungen der Bulle de salute animarum ist fein Gegenstand ständisher Berathung. Unsere getreuen Stände dürfen sich übrigens versichert halten, daß, soweit es bei dieser Angelegenheit auf die Mitwirkung der Staats-Behörde ankommt, derselben alle för=- dernde Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Taubstummen - Unterricht.

10) Aus der Petition Unserer getreuen Stände, das Taubstummen-= Unterrichtswesens der Provinz betreffend, haben Wir mit Wohlge- fallen das Junteresse ersehen, welches dieselben dieser Angelegenheit im Allgemeinen widmen.

Nach den von Unseren Behörden Uns vorgelegten Ermittelungen wird jeßt son mehr als die Hälfte der bildungsfähigen taubstummen Kinder der Provinz in den Vereins - Anstalten zu Köln und Aachen, so wie in den mit den Squllehrer-Seminarien zu Kempen und Mörs verbundenen Taubstummen - Schulen, gleichzeitig unterrichtet. Jn den beiden Anstalten zu Köln und Aachen kann aber noch eine größere Zahl von Zöglingen Aufnahme finden, wenn nur für die Aufbringung des von ihnen zu entrichtenden Schul- und Kostgeldes gesorgt wird. Um sämmtlichen bildungsfähigen taubstummen Kindern der Provinz die Möglichkeit einer zweckmäßigen Erziehung zu sichern, könnten allen=- falls auch noch mit den Seminarien zu Brühl und Neuwied oder mit einem derselben ähnliche Taubstummen-Schulen, wie es mit denen zu Kempen und Mörs geschehen ist, in Verbindung gebracht werden.

Die Bestreitung der Kosten zur Einrichtung und Unterhaltung solcher Schulen und Anstalten liegt nah preußischer Verfassung, welche hierbei allein die Norm geben kann, niht der Staatskasse ob; man hat daher auch in anderen Provinzen, so weit die Gaben der Privat= Wohlthätigkeit zur Deckung jener Kosten niht hinreihten, darauf Bedacht genommen, solche aus Mitteln der Provinz aufzubringen.

Wir können daher dem Antrage, die dazu erforderlichen Kosten aus allgemeinen Staatsfonds zu gewähren, um so weniger entsprechen, als Unsere getreuen Stände auf einen ähnlichen Antrag durch den Landtags - Abschied Unseres hochseligen Herrn Vaters Majestät vom Z, März 1835 schon ablèhnend beschieden sind,

Wir hegen das Vertrauen, daß, insoweit der erprobte Wohl- thätigkeitssinn der Bewohner der Rhein-Provinz, welcher sih auch in dieser Angelegenheit bei der Stiftung und Unterhaltung der Vereins= Anstalten zu Köln und Aachen, so wie rüksichtlih der Kollektengelder für die Taubstummen - Schulen zu Kempen und Mörs, bewährt hat, die zur weiteren Förderung des Taubstummen - Unterrichtswesens er=- forderlichen Fonds nicht bereitstellen sollte, Unsere getreuen Stände nit abgeneigt sein werden, mit einem angemessenen Zushuß aus Mitteln der Provinz zu Hülfe zu kommen.

Unterbringung unheilbarer Jrren.

11) Die Theilnahme Unserer getreuen Stände an dem Schidck- fale der unheilbaren Jrren haben Wir gern wahrgenommen. Der Antrag derselben, die Kreisstände in den Regierungs - Bezirken Köln, Aachen und Düsseldorf zur Beschlußnahme von Ausgaben Behufs der Errichtung von Aufbewahrungs- Anstalten für dergleihen Jrre beson=- ders zu ermächtigen, wird, nachdem inzwischen die Kommunal - Ord= nung für die Rhein - Provinz zur Publication gelangt ist, dur die nunmehr bald zu erlassende Verordnung , worin die Befugnisse der Kreisstände, Ausgaben zu gemeinnüßigen Zwecken zu beschließen, auch für die Rhein - Provinz im Allgemeinen werden festgestellt werden, seine Erledigung sinden,

auszahlen und von der

auch für die in - Vorräthe

und für die für den aus

im Ganzen werden soll,

auf das im

auf den A eine E der Veterinzin» a

daß hierfür in allen Justanzen

Porto - Tax= Verbindung

ige Abwide- Vertrags vom 30. Mai 1814 die Uebernahme ‘einer Verpflichtung F von Seiten der verbündeten Mächte überhaupt nicht ausspricht, findet derselbe auch nur auf diejenigen Besoldungen und Pensionen Anwen- | dung, deren Zahlung dem französishen Gouvernement, mithin den Staats -Kassen, obgelegen hatte.

Den Ehrenlegionairs stand wegen ihrer Jahrgelder ein Anspru an den Staat nicht zuz sie waren dieserhalb vielmehr statutenmäßig | nur auf die Einkünfte des mit einer besonderen Dotation ausgestatte- F

ten Ordens angewiesen.

Domauial-Jagd-Frohnden in den chemals 16) Dem Antrage Unserer getreuen Stände : Jagd- Frohnden in den ehemals nassauishen Landestheilen ohne alle Vergütigung aufzuheben, fönnen Wir nit entsprehen, da fast sämmt- F lihe vormals nassauische Gemeinden des Regierungs-Bezirks Arnsberg sich inzwischen von diesen Diensten auf dem durch die Ablösungs-Ord-

Wir ommen wer= Fällen und ist jeder et= belästigenden

gt. Es muß

Vielen noch in frisher Erinnerung, dieses Kunstwerkes das Lebendigempfundene freudig wieder

und dem Schöpfer desselben den Play in der Kunst-Entwickelung zu sichern,

den er zu besigen verdient. Die Partie der Julia befindet sich Lind. Die hohe Natur dieser Künstlerin

in den Händen erlaubt der Kritik

Forderungen, hat aber der Darstellerin das Recht gegeben, eine eigene Auf-

fassung der Rollen geltend zu machen und die Anerkennung langen, was fonsequent aus derselben folgt. Wie sie schon Anna und Norma jungfräulich sittliche Gestalten {uf u Leidenschaft zu verringern, ihr doch eine sie nah demselben Maße Spontini's Ve eine starke südliche Natur, fähig, ; den anzurufen, sie liebt mit der Leidenschaft einer Römerin

Macht wilder Begierde ihre Seele umnachten; das feur ment des Komponisten hat ihre Gesänge mit und die höchste physische Anstrengung in Anspruch Sinn würde früher die Julia von Krast ihrer gewaltigen Persönlichkeit dargestellt. durchdringt den Charakter der der Römerin die unendliche geistige telalters und der Enifaltung des deutschen pflanzt die Julia auf heimischen Boden. und allmächtíg, durchläust sie alle Grade

Liebe an, die aus der Bl

mit so ursprünglicher Genialität, daß man lung ihrer Kunst nur mit Bewunderung folgen kann; aus einem Guß und voll erhabener Schönheit. Sogleich bei ihrem ersten Erscheinen ruht ihre Hülle verschlossen, und der bedeutungsvolle kommende Entwickelung ahnen. demüthigen Unterwerfung, der I fie die drohenden Worte der Ober - Vestalin anhört,

der Verzweiflun

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es drängt nur, nach langer Enibehrung

artere Färbung mittheilte, so hat alin umgewandelt. vor Vesta's Altar den Sohn Cytherens

italienisher Glut übergossen genommen. der Shröder-Devrient mit der Jenny Lind dagegen Vestalin mit ihrer reinen Natur, sie eignet

Geistes entsprungen is, \ie ver-

Auf diesem Boden, aber frei

der Leidenschast, alle Töne der

Empfindung vom zartesten Erklingen des Gemüths bis zw furchibaren Höhe a

denn ihre Julia is

Liabe in durchsichtiger Ausdruck ihrer Züge läßt die

Unnachahmlich s{ön is die Stellung der \s{uldbewußte und reuige Blick, hierauf das Erwachen

e ——————- i t C A

Schwi-crigkeiten der Gesangs-Pariie, hohe Kraftanstrengung in der weniger zusagenden tieferen Lage, leidenschaftlih bewegte Figuren : Stimme ungünstige Ton - Verbindungen, mit fkünstlerisher Ruhe unt Besonnenheit. Unter den Männer - Rollen trug unstreitig He Krause als Cinna die Palme des Sieges davon. Bei den seltenen Umfang seines metallreihen und leiht ansprehenden Or f gans und der gründlichen Gesangébildung führt er diese Tenor - Parti | mit der Helligkeit des Barytons und der Klangfülle des Basses durch, un! es möchte wohl dem fkrästigsten Tenoristen {wer werden, in den Ductt( F sich neben der imposanten Gewalt seiner Tonhöhe zu behaupten, Auch Hen F Pfister hat als Licinius das Seinige gethan, und will man seine Lei- F stung nur nicht mit der früheren eines Bader vergleichen, sondern den Künst ler nah cigenem Maße messen, so wird man finden, daß sich scin Spiel zu höherem Feuer und máännliher Haltung erhebt und scin Or- gan in den tiefcren Chorden fräftig au2gebend und frei von fentimentalen Beigeshma für die \{wierige Helden - Partie bewährt. Herr Zschie sche f als Ober priester schien nicht recht bei Stimme, und dies entschuldigl F wohl eine kleine Unsicherheit der Jntonation, vor welcher sich der tüchtige

aus der ersten Liebes-Begeisterung zur \{chrecklichen Wirklichkeit, Der zweite Alt bringt die véllige Reife ihrer Leidenschaft und die höchsten Gipfelpunkte der Darstellung. Die Steigerung der verschiedenen Affekte, das bange Grauen, mit welchem sie zum heiligen Feuer der Göttin emporstcigt, die verwilderte Glut, die sie verzweiflungsvoll umhertrcibt, das Schwanken der Seele zwischen Farcht und Heffnung, dann die zitternde Freude beim Anblick des Geliebten, die Kraft ihres erneuten Daseins in seligem Entzücfen, der furchtbare Augen- blick, als Vesta's Flamme erloschen, die Angst, die Verzweiflung, aus welcher die Worte, „er ist frei“, wie ein Lichistrahl auftauchen bis in die Ver- nihtung der Ohnmacht das Alles is ein Gemälde voll tragischer Wahr- heit, dem nur die bange Erwartung folgen, nicht aber die beschreibende Feder nahlommen fann. Man hatte gcfürchtel,, die Künstlerin möchte den über- mächtigen Anstrengungen erliegen, sie behauptete sih indeß im vollen Besiß ihrer Kraft und erhielt sich die Schönheit der timme noch zur Schluß- scene, in welher Julia des Verbrechens überführt und der heiligen Zierde

des Schlciers beraubt wird.

Jm zweiten Akt waren alle Tiefen dramatischer Leidenschaft durch- wühlt worden, sür den dritten blieb die Entfaltung der lyrischen Schön- heit, Das der Welt gestorbene, dem Grabe geweihte Wesen, das wie ein Schatten der Gruft entgegenshwankt, der innige Abschied von der mütter- lihen Freundin, das hingehauchte Gebet ihrer treuen Liebe und das leßte Erwachen zum Leben wurden von der Künstlerin mit dem heiligen Zauber der Wahrheit dargestellt, die mit der Sache ganz eins geworden is, und machten, unter dem Verklingen ihres leisen lieblihen Gesanges, diese Scenen zu dem Herrlichsten, was von der Kunst dramatish-musikalischer Darstellung erreicht werden mag. Das Publikum] folgte derselben weniger mit stürmi- \hem Applaus, als mit still laushendem Jnteresse, und die Freunde der Kunst erfuhren selten den Schmerz, die \hönsten Momente durch den un- zeitigen Ausbruch der Pseudo-Schwärmerei unterbrochen zu sehen.

Au die übrigen Sänger zeichneten sich, gehoben von dem glänzenden Mittelpunkt der Darstellung, dur vorzügliche Leistungen aus. Frau von Faßmann gab die Rolle der Ober-Vestalin mit der edlen und gro- ßen Haltung, die man an dieser Künstlerin gewohnt is, sie überwand die

auszusprechen

von Jenny die strengsten

dessen zu ver- aus Donna nd, ohne die

Julia is

und läßt die ige Tempera-

Jn dicsem

stige Energie und fanatishe Entrüstung charafteristisch hervor,

Mit der trefflihen Zusammenwirkung same Ausführung der Chöre und reiche scenische Gruppirung, das feurige F und wohlnüancirte Spiel der Königlichen Kapelle unter der Leitung des A Herrn Kapellmeister Henning war von Spontini's Geist durchdrungen! F und gab dem Ganzen die echt künstlerische Basis, Die Ouvertüre wunde | stürmish da capo verlangt. Die Vorstellung der „Vestalin‘“ ist ein treff- lihes Zeugniß für die Kräste und Anstrengungen der Königlichen Hofbühne und ‘verpflichtet ‘alle Verehrer der Kunst zu lebhaftem Dank für den streben- | den und tüchtigen Sinn, der si hier in ihren Leistungen O

üthe des Miít-

der Entwie-

mít welchem acdudiifitiiA

6

25: 7 6 (rg G G R S U, 6 S B E R E c R S I A BORTA E B S6 P R N G C E E E R N E G O S A R R E D

Dig vom 4. Juli

ist, Eine Vorbereitung fü: P

die gegenwärtig geltende preußisch F

ihr Geschäft wohl in furzer Zeit vollenden, F

Rihlr. 12 Sgr. 4 Pf Be- nähere Anweisung über Regierungs - Hauptkasse in F

Abänderung solcher geseßlichen Bestimmungen

Wen der ständischen Geseße für pie Rhein =- Provinz

ttfinden zu lassen, machen Wir F

AWahl-Verhandlungen abändernde Bestimmungen in

Abgese;en davon, daß der in Bezug genommene Artikel 26 des f

Rollektivo-Stimme der Städte Düren, nassauishen Landestheilen, F die Domanial-

0 4

“Putirte auf den Kreistagen vertreten zu lassen, und del

Znton: À Bundesbeschlusses vom 5. Juli Sänger sons zu wahren weiß z in seiner Haltung als Pontifex trat gel-

dieser Künstler verband si sorg- 1 ht anerkennen.

Wrgane die dem Abgeordneten eines

1840 (Geseß-Sammlung de 1840 pag. 195) er-

neten Wege unter den von Uns bewilligten besonderen Erleich-

ungen befreit haben. i : / | Gleiche Erleichterungen den zu jenen Diensten verpflihteten Ein- Fen Unserer Rhein - Provinz angedeihen zu lassen, sind Unsere Be-

den bereits angewiesen.

Nichteinberufung des Abgeordneten von Boppard zum Landtage.

17) Nachdem Unserem Kommissarius bei dem rheinischen Land- [t amtliche Anzeigen der Ober - Prokuratur zugegangen gegen einen Landtags - Abgeordneten eine vorläusige ge-

Intersuchung wegen eines von ehrloser Gesinnung zeugenden gehens stattfinde und die Ober - Prokuratur in die Ueberweisung

Untersuhung vor das Correctionsgericht keinen Zweifel seßte, die

{scheidnng hierüber auch als nahe bevorstehend bezeihnete, war cs bestehenden Geseßen völlig entsprehend, daß Unsere Behörden,

¿n die Prüfung der geseßlichen Qualification der Abgeordneten

h g. 28 des Gesehes vom 27. März 1824 obliegt, und von denen he bisher in ähnlihen Fällen stets geübt worden, der Einberufung betreffenden Landtags-Abgeordneten vorläufig bis zur Entscheidung bei den Gerichten T iedeubèn Verfahrens Austand gegeben haben. Die Vorschriften der Kreis-Ordnung für die Rhein-Provinz vom

Juli 1827, woraus Unsere getreuen Stände eine Kompetenz des

udtages für den vorliegenden Fall herleiten wollen, beziehen si,

e dies Gese selbst, nur auf die Kreistags- Versammlungen, und

in Bezug genommene Landtags-Abschied vom 15, Juli 1829 be-

f den Fall, wenn ein bereits auf dem Landtage anwesendes Mit-

jed nah dem Antrage der Versammlung von der Theilnahme an ferneren Berathungen ausgeschlossen werden soll, und verwies in

mangelung bestimmter geseßliher Vorschriften lediglich auf eine das zu beobachtende Verfahren.

Wir demnach eine solche Kompetenz zur Zeit nicht aner-

nen fönnen, so haben Wir doch in dem Vertrauen , daß die

¿nde über die Ehrenhasftigkeit ihrer Mitglieder am sorgfältigsten

hen werden Unser Staats - Ministerium beauftragt, in Erwä-= ng zu nehmen, in welcher Weise bei der Entscheidung der Frage

1 die Unbescholtenheit eines Abgeordneten fünftig eine ständische

nkurrenz eintreten könne, und behalten Uns vor, Unseren getreuen tänden von Unserer Entschließung hierauf zu seiner Zeit Kenntniß

geben.

Wenn

Oeffentlichkeit der Landtags - Siyungen.

18) Dem Antrage, die Oeffentlichkeit der Landtags - Versamm-

gen zu gestatten, müssen Wir Unsere Genehmigung versagen. Ständische Wahlen.

19) Dem Gesuche, die über die ständishen Wahlen bestehenden orschristen nah Maßgabe der von Unseren getreuen Ständen in ner besonderen Denkschrift zusammengestellten Vorschläge vervoll- indigen und abändern zu lassen, können Wir Folge zu geben Uns cht bewogen finden. Denn so weit sih die gemachten Anträge auf beziehen, welche die all emeinen Bedingungen der Wählbarkeit für alle oder für einzelne ‘tände feststellen, so sind Wir überhanpt niht gemeint, in diesen estimmungen, welche in den Grundprinzipien der ständishen Ver- etung beruhen und in den ständischen Geseben für alle Provinzen eihmäßig vorgeschrieben sind, wesentliche Abänderungen eintreten zu

en.

î Was aber die in Antrag gebrahten mannigfachen Modificatio- inz vom 27. März §894 und 13. Juli 1827 in Beziehung auf die Wählbarkeit und das Vahlrecht im Stande der Städte und Landgemeinden betrifft, so ürden solhe nur durch den bündigen Nachweis der Unzulänglichkeit der bestehenden, dur langjährige Erfahrung bewährten Vorschriften Änotivint werden können, welcher aber in der vorliegenden Denkschrist Feineôweges geführt, ja im Einzelnen nicht einmal versucht ist.

So weit endlich in derselben für das formelle Verfahren bei den Antrag gebracht hd, so können Wir dazu eben so wenig ein Bedürfniß anerkennen, a erst fürzlih durch das unter dem Beirath der Stände erlassene eglemert vom 22, Juni 1842 ganz spezielle Vorschristen für das

erfahren bei den ständishen Wahlen gegeben sind, durch deren ge=-

aue Beachtung eine regelmäßige und gleihförmige Behandlung des

ahlgeschäfts genügend gesichert ist. Aufnahme der Ortschaften Steele und Schleiden in den Stand der Städte. i

20) Nach dem Antrage Unserer getreuen Stände genehmigen ir die Ausnahme der Ortschaften Steele und Schleiden in den ftand der Städte, indem Wir zugleich bestimmen, daß die Stadt Steele künftig an der Kollektio-Stimme der Städte Duisburg, Mühl= im an der Ruhr, Essen, Kettwig, Werden, Ruhrort , Dinslaken, mmerich, Rees und Jsselburg, dagegen die Stadt Schleiden an der Gemünd, Stolberg und Burt- heid Theil nehmen.

Uebertritt der Stadt Stromberg in den Wahlverband Kreuznach.

21) Desgleichen genehmigen Wir, daß die Stadt Stromberg s dem Wahlverbande Mayen ausscheidet und in den Wahlverband euznah übergeht.

Vertretung der Stadt Emmerich auf den Kreistagen.

29) Dem Antrage, die Stadt Emmerich fünftig durch zwei De- E fönnen Wir nicht ent-

een, da die sub c. §. 4 der Kreis-Ordnung vorbehaltene Fest- jung einer vermehrten Vertretung der größeren Städte in der

in- Provinz auf den Kreistagen durch Unsere Verordnung vom

März 1839 nach reifliher Erwägung getroffen worden is, in den erhältnissen der Stadt Emmerich aber, verglichen mit anderen, eben- lls nur durch Einen Deputirten vertretenen Städten der Provinz in Grund zu einer singulairen Aenderung liegt.

ersammlungen zur Berathung von Kollektiv - Petitionen an den Landtag. 23) Unsere getreuen Stände haben sich durch die polizeiliche Un=-

rsagung der in Trier beabsichtigt gewesenen Versammlungen zur Be-

dthung von Bittschristen an den Provinzial-Landtag zu dem An-

ag veranlaßt gesunden,

| daß das Recht, Petitionen an

den Landtag in Versammlungen zu berathen und zu unterzeihnen,

niht ferner durch Anwendung des 1832 oder auf andere Weise ge- chmälert werde.

Wir können jedoh ein solches Recht als im Gesebe begründet D Wenn es nach §. 52 des Geseßcs vom 27. März 24 wegen Anordnung der Provinzial-Stände für die L n einzelnen Ständen freisteht, ihre Abgeordneten zu beaustragen, iten und Beschwerden bei dem Landtage anzubringen, so is hier n dem Rechte der Gesammtheit eines Standes die Rede, welche diesem wie in jedem anderen Falle durh das verfassungsmä- ige Organ desselben, also durch die städtischen und ländlichen Kom- unal-Behörden resp. die Kreis - Stände vertreten wird, und dürfen r in den geseßlich konstituirten Versammlungen dieser Standes zu ertheilenden Auf-

äge berathen werden. Unorganishe Versammlungen einer Anzahl

Æingesessener eines ständishen Wahl-Bezirks fallen dagegen unter den

9

Begriff der Volks-Versammlungen und dürfen daher nah der Bestim- mung zu 3, des Publications-Patents vom 25. September 1832 zu den Bundes-Beschlüssen vom 5. Zuli desselben Jahres (Geseßz-Samm- lung S. 216) ohne vorgängige polizeiliche Genehmigung nit statt=- finden; diese Genehmigung wird aber in Fällen der bezeichneten Art \hon deshalb versagt werden müssen, weil das Geseß wegen Anordnung der Provinzialstände das Recht, die Abgeordneten mit Aufträgen zu versehen, den Ständen und nicht ungeordneten Versammlungen ein- zelner Standesmitglieder beilegt. L S

Das Verfahren der Behörden, gegenüber den in Trier beabsih- tigten Versammlungen, war daher völlig gerechtfertigt, und kann auch sür die Zukunft cin Anderes nicht vorgeschrieben werden,

Preßfreiheit.

94) Unsere getreuen Stände haben darauf angetragen, Preßfreiheit zu gewähren und zwar unter Erlassung eines mit den Ständen zu berathenden, unserer Zeit und unseren Zuständen an- gemessenen Preßgeseßes und in Hinsicht der Schriften über 20 Bogen mit Aufhebung der bis daher gestatteten polizeilichen Be- \hlagnahme derselben.

Wir verkennen niht, daß, während die bestehende Gesebgebung

der Presse ein billigen Anforderungen entsprehendes Maß der freien |

Bewegung sichert, denno der Zustand derselben insofern Erhebliches zu wünschen übrig läßt, als besonders dic Tagesliteratur die ihr ge- wiesenen Schranken täglich zu durhbrehen sucht und diesem Miß- brau nit immer rechtzeitig gesteuert werden fann.

Ob diese Erfahrung dahin führe, die Nothwendigkeit einer die ganze Preßgeseßgebung umfassenden legislativen Abhülfe anzuerken= nen, nah welcher Richtung hin eine solhe in diesem Falle zu lenken sei, und ob deshalb Schritte bei dem deutshen Bunde zu thun seien alles das müssen Wir Unserer reiflichen Erwägung vorbehalten. Wenn aber Unsere getreuen Stände solche Schritte auch für den Fall, daß die gegenwärtige Basis der Preßgesebgehung verlassen werde, für unnöthig erklären, weil, wie sie wörtlih bemerken, „die Bundes= Beschlüsse hierbei um so weniger in Betracht kämen, als diese noto- risch über Censur und Preßfreiheit keine ausdrücklichen Bestimmungen enthielten und den betreffenden Regierungen die ihnen nöthig schei= nenden Maßregeln überlassen hätten“, o verweisen Wir dieselben wegen dieser irrigen Behauptung auf die Bundesbeschlüsse vom 20. September 1819 und 16. August 1824, in deren Folge das Edikt vom 18. Oktober 1819 und die Allerhöchste Ordre vom 18. Sep= tember 1824 erlassen und in der Gesch - Sammlung publizirt sind. (1819 Seite 224, 1824 Seite 164.)

Erklären endlih Unsere getieuen Stände die polizeilihe Beschlag= nahme von Schristen über 20 Bogen mit der diesen bewilligten Censurfreiheit unvereinbar, so übersehen sie, daß über die Begründung solcher Beschlagnahmen nach Verschiedenheit der Fälle die zuständigen gewöhnlichen Gerichte oder das Ober - Censurgericht zu entscheiden haben, und daß die Beschlagnahme nicht erst nah dem Spruch, son- dern sofort bei dem Erscheinen der Schriften und mithin vorläufig polizeilich geschehen muß, wenn die Maßregel nicht aller Wirkung entbehren soll. Die bisher mit wenig Ausnahmen erfolgte gericht= lihe Bestätigung der polizcilichen Beschlagnahme beweist übrigens, daß die lehtere der Absicht des Gesetzes gemäß zur Anwendung ge=- bracht wird und die Maßregel nur denjenigen Schriftstellern und Buchhandlungen lästig gewesen sein kann, welche gemeingefährliche Schriften zu verbreiten wirklich beabsichtigen. Wir müssen deshalb den nicht begründeten Antrag ablehnen.

Bürgerliche Verhältnisse der Juden,

25) Die beantragte Aufhebung des Dekrets vom 17. März 1808 und die politishe wie bürgerliche Gleichstellung der Juden mit den übrigen Unterthanen wird bei der bevorstehenden legislativen Be- rathung über die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Erwägung gezogen werden. 7 : ;

Wir wollen indessen Unseren getreuen Ständen schon jeßt nicht vorenthalten, daß Unsere Absicht nicht dahin geht, die Juden in Beziehung auf die politischen Rechte Unseren christlihen Unter= thanen völlig glei zu stellen, und halten Uns auch überzeugt, daß der so weit gehende Antrag bei der Mehrzahl der Lehteren keine Unterstüßung finden würde.

Familiennamen der Juden auf der rechten Rheinseite,

26) Dem Antrage: auf Erlaß einer gesehlichen Bestimmung, wegen Annahme fester Familiennamen der Juden für die Theile der Rhein=- Provinz, woselbst eine desfallsige gesepliche Verpflichtung noch nicht bestanden, is durh Unsere in der Geseß-Sammlung publizirte Ordre vom 31. Oktober d. J. entsprochen worden.

Wahl des Provinzial - Feuer - Sozictäts - Direktors,

27) Die Wahl des Freiherrn Klemens von Waldbott-Bassen- heim- Bornheim „zum Direktor der rheinishen Provinzial - Feuer=- Sozietät ist bercits von Uns bestätigt worden.

Verstärkung der Civil-Mitglieder der Departements-Ersaß-Kommissionen,

28) Da die Prüfung der häuslichen Verhältnisse der Militair- Dienstpflichtigen vorzugsweise bei den Kreis-Ersaß-Kommissionen er- folgt und durch die Zusammensezung derselben hinlänglih dafür ge= sorgt ist, daß es in dieser Beziehung an vollständiger und unbefange= ner Jnformation nicht fehle, so können Wir um |o weniger ein Be= dürfniß anerkennen , die Departements-Ersaß-Kommissionen nach dem Antrage Unserer getreuen Stände zu verstärken, als \sich niht nur deren jeßige Zusammenseßung durch mehr als 20jährige Erfahrung bewährt hat, soudern auch die bei den Versammlungen derselben sets gegenwärtigen Landräthe völlig geeignet sind, die in einzèlnen Fällen etwa fehlende Aufklärung zu geben.

Squy der Landwirthschaft.

29) Wenn Unsere getreuen Stände in der Denkschrift vom 31.

März d. J. zu erwägen bitten :

in welher Weise die Landwirthschast, insbesondere die Viehzucht,

durch Handels-Verträge mit dem Auelande und erhöhte Schußzölle

oder wie sonst gefördert werden fönne ? so geben Wir denselben die beruhigende Versicherung, daß dem Ge- deihen der Landwirthschaft, als des wichtigsten Zweiges der National= Oekonomie, von Uns und Unseren Behörden fortwährend besondere Fürsorge gewidmet und jede Veranlassung sorgfältig benußt wird, förderlich auf dieselbe einzuwirken, wie denn namentli in der neuesten Zeit nicht unbedeutende Summen gus Staatsmitteln zu diesem Zwecke, insbesondere zur Begründung landwirthschaftlicher Lehranstalten, be- willigt worden sind. : s

Uebrigens werden Unsere getreuen Stände aus der anliegenden

Denkschrift Unserer Ministerien des Innern und der Finanzen *) ent= nehmen, daß die ausgespnochenen Besürchtungen über einen Rückgang der Landwirthschaft in dasiger Provinz glülicherweise durchaus unbe- gründet sind, vielmehr die bedeutende Steigerung der Kauf- und Pachtpreise der Landgüter einen sicheren Schluß auf deren fortschrei- tende Entwickelung giebt und die hohen Preise der landwirth\haft- lichen Erzeugnisse unbedenklich darthun, daß es an lohnendem Absaß für dieselben nicht fehlt. Wir hätten daher so völlig unbegründete

*) Vergl, am Schlusse,

| Theilnehmungsrechte der Mitglieder der Stadt - und

Klagen, wie solche in der vorliegenden Petition enthalten sind, nicht erwartet. Ablösung der Jagdgerechtigfkeit auf der reten Rheinseite.

30) Wenn Unsere getreuen Stände den auf dem 7ten Landtage gestellten Antrag :

die Jagdgerechtigkeit auf der reten Rheinseite der Provinz für

ablöslih zu erklären, in der Denkschrist vom 17. März d. J. ohne Anführung neuer Gründe wiederholen, so müssen Wir dieselben lediglih auf den in dem Ab=- shiede vom 30. Dezember 1843 ertheilten Bescheid verweisen und fünstig genauere Beachtung des §. 50 des Geseßes wegen Anord= nung der Provinzial -Stände für die Rhein - Provinz vom 27. März 1824 erwarten.

Was die gleichzeitigen Vorschläge wegen Abänderung mehrerer Bestimmungen in dem von den Ständen berathenen Entwurf einer Forst - und Jagdpolizei - Ordnung betrist, so werden solche bei den noch stattfindenden Berathungen über dieses Gese in Erwägung ge- zogen werden.

Landgemeinden an den gemeinschaftlich nugbaren Grundstücn und Gerechtigkeiten.

31) Der Geseh - Entwurf wegen näherer Bestimmung der den Mitgliedern der Land- und Stadtgemeinden an nußbaren Grund= stücken und Gerechtigkeiten zustehenden Rechte enthält im Wesent= lihen nur eine Declaration der über jene Verhältnisse bestehenden Zweifel und gehört daher nicht zu den das Personen - und Eigen= thumsrecht verändernden allgemeinen Gesetzen, welhe den Provinzial=- Ständen zur Begutachtung vorgelegt werden müssen. Vielmehr ha- ben Wir das Gutachten derselben nur vernommen, um Uns von den Wünschen und Bedürfnissen der Betheiligten um so vollständiger zu infor=- miren, und konnten Uns dabei für den verhältnißmäßig kleinen Theil der Rhein-Provinz, in welchem das Geseß Anwendung sinden soll, um so mehr auf die Vernehmung der Kreisstände beschränken, als diese die genaueste Kenntniß des Sachverhältnisses besißen müssen und die Ver=- tretung der dabei besonders betheiligten Stadt- und Landgemeinden reht eigentlich zu ihren Befugnissen gehört. Wir können Uns daher auch um so weniger bewogen finden, den gedachten Geseß - Entwurf nah dem Antrage Unserer getreuen Stände, an den zur Vorberathung einer Gemeinheitstheilungs -= und einer Feldpolizei - Ordnung für die Rhein-Provinz erwählten Aus\huß, zum Zweck der Vorberaihung und Berichterstattung an den nächsten Landtag, noch jeßt vorlegen zu lassen, als dadur die von der Mehrzahl der Provinzen , für welche das Geseh bestimmt ist, dringend und wiederholt erbetene Publication desselben auf längere Zeit verzögert werden würde.

Rheinische Gesinde-Ordnung. 32) Der Antrag Unserer getreuen Stände, die unter dem 19. August 1844 guf ständischen Antrag und mit ständischem Beirath erlassene Rheinische Gesinde-Ordnung für den bei weitem größeren Theil der Provinz außer Kraft zu eßen, hat Uns befremden müssen, da ein solcher Antrag nur dur die drin- gendsten, aus der Erfahrung entaommenen Gründe zu retfertigez sein würde, dergleichen aber selbstredend nicht vorliegen konnten, in- dem das Geseß zur Zeit der Stände - Versammlung kaum in Wirk= samkeit getreten war. Wir müssen das Gesuch daher als unbegrün= det zurücweisen.

Versezung der Stadt Ratingen in die 4te Gewerbesteuer - Abtheilung.

33) Ju Berücksichtigung des Antrages Unserer getreuen Stände ist auf Grund der Vorschriften unter 4 und 5 in der Beilage B. zum Gewerbesteuer - Geseße vom 30, Mai 1820 durch Verfügung Unseres Finanz - Ministers vom 27. Juni 1845 die Verseßung der Stadt Ratingen aus der vritten ‘zur vierten Gewerbesteuer - Abthei= lung für die Zeit vom 1, Januar 1846 ab angeordnet worden.

Erlaß einiger Rhein - Schifffahrts - Abgaben.

34) Wenn Unsere getreuen Stände, nah Junhalt ihrer auf Er= laß oder. Ermäßigung der Schiffs - Recognitionsgebühren und des Brückendurchlaßgeldes gerichteten Anträge, eine Verbesserung der Lage der Segelschifffahrt auf dem Rheine im Auge* gehabt haben, so ist im Allgemeinen darauf aufmerksam zu machen, daß dieser besondere Zweck durch die beantragte Aufhebung des unter dem Namen einer Recognitionsgebühr zur Erhebung kommenden Schiffsgefäßgeldes kaum erreiht werden würde. Denn die ungünstige Lage der Segelschisf- fahrt auf dem Rheine entspringt uicht aus einer Verminderung der zu transportirenden Gegenstände, sondern lediglich aus der hinzuge- tretenen Konkurrenz der Dampfschifffahrt, und es muß daher ein- leuchten, daß ein Abgaben - Erlaß, welcher gleihmäßig der Segel= und der Dampsschifffahrt zu Gute käme, die Lage der ersteren noch vershlimmern müßte.

Abgesehen hiervon,

fönnen Wir es niht für angemessen erah= ten, einseitige Abgaben-Erleichterungen bei den vreußichen Rheinzoll=« stellen eintreten zu lassen; vielmehr wird die Frage: inwiefern eine Ermäßigung der Rheinschifffahrts-Abgaben im Bedürfnisse des Ver=

kehrs liege, von sämmtlichen Rhein - Uferstaaten gemeinschaftlich in Erwägung zu ziehen sein. Was die ebenfalls beantragte Aufhebung der Gebühr für den Durchlaß der Schiffe und Flöße durch die stehenden Brüdcken über den Rhein betrit, so befinden sich die Stände im Jrrthum, wenn sie vermeinen, daß die Erhebung einer solchen Gebühr den Grundsäßen der Rheinschifffahrts - Akte zuwiderlaufe , da im Artikel 67 der gedahten Akte die Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Durc(hlassung der Fahrzeuge und Flöße durch die Sch:fforücken auf dem Rhein ausdrücklih anerkannt ist, Jn Absicht der Durchlaß - Gebühr für das Passiren der auf der preußischen Rheinstrecke befindlichen Brücken sind in den leßteren Jahren bereits mehrfache Erleichterungen eingetreten, überdies aber sind zu einer an= derweiten allgemeinen Regulirung des Gegenstandes Verhandlungen mit den übrigen Rhein-Uferstaaten eingeleitet , deren Ergebniß abzu- warten sein wird. Zuzichang ständischer Deputirten bei Revision und Feststellung des Zoll - Tarifs.

35) Der Antrag auf Zuziehung ständischer Deputirten aus allen Zollvereins-Staaten bei der veriodisiden Revision und Feststellung des Zoll - Tarifs überschreitet die Gränzen der den Provinzial - Ständen angewiesenen Wirksamkeit und ist in keiner Beziehung zur Berüksich- tigung geeignet.

So sehr es Unsere landesväterliche Absicht ist, über alle Gesebe, welche Veränderungen in den Steuern zum Gegenstande haben, die Stimme der Provinzen jederzeit insoweit zu vernehmen und zu beach=- ten, als Wir dies mit den allgemeinen Juteressen Unseres Landes verträglih halten; so is dagegen den Provinzial - Ständen ein Recht der Berathung über die zwischen Unserer Krone und anderen Staa= ten “beuéddiaganden Verträge niht eingeräumt, und nohch weniger kann hierüber mit Deputirten anderer Staaten eine gemeinsame stän= dische Berathung stattfinden.

Wir haben ganz besonders zu dem Zweck, der Regierung eine jederzeit vollständige und genaue Kenntniß und Uebersicht über den Zustand und Gang des Handels und der Gewerbe zu gewähren, durch die Verordnung vom 7. Juni v. J. die Errichtung des Handels- Amts angeordnet, bei dessen au von Unseren getreuen Ständen dankbar anerkannten Wirksamkeit genugsame Bürgschaft vorliegt,