1846 / 2 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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getreuen Stände in Unserer Rheinprovinz jeßt schon aufzuheben vielmehr ist jenes Resultat Maren g e O s Ueber die fernere Behandlung dieser Angelegenheit werden Wir seiner Zeit Unseren Entschluß fassen. Unsere getreuen Stände legen der Verordnung vom 5. Juni 1823 einen Sinn beí, der in den Worten und der Absicht der Verordnung keine Rechtfertigung findet, wenn sie den Antrag machen, daß ihnen auch die Geseße über die Organisation der Gerichte und der Unter- suhungs-Behörden, so wie über die Kompetenz, das Gerichts-Ver- fahren und die Vertheidigung, zur Begutachtung vorgelegt werden mögen. Ob Wir die Bestimmungen der angeführten Verordnung zu erweitern für angemessen finden werden, is eine Frage, deren Erle- digung Wir Uns vorbehalten.

Der Antrag auf Aufhebung der Verordnungen vom 17. August 1835 und 30, September 1836 kann, was die materiellen Bestimmungen dersel- ben betrifft, gegenwärtig nicht berücksihtigt werden, weil er stine Erledi- gung bei der Revision des Strafgeseßbuchs finden wird. Was das in der zuleßt genannten Verordnung vorgeschriebene Verfahren betrifft, o werden Wir darüber, ob und welche Modification mit Rücksicht auf das rheinishe Verfahren ohne Nadtheil stattfinden kann, eine nähere Prüfung anordnen, deren Resultat abzuwarten ift.

Zur Urkunde Unserer vorstehenden gnädigsten Bescheidungen haben Wir gegenwärtigen Landtags- Abschied ausfertigen lassen, auch Höchst- eigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.

Gegeben Berlin, den 27. Dezember 1845.

(gez.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen,

von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. von Thile, von Savigny. von Bodelshwingh. zu Stolberg. Flottwell. Uhden. von Caniß.

Et ari

Denkschrift des Finanz-Ministers

zu dem Antrage der rheinishen Provinzial-Stände oom 2. April c., die Unterstüßung der nothleidenden Winzer betreffend.

Ju der Denkschrist der Stände der Rhein-Provinz vom 2, April d. J wird darauf angetragen, zur Unterstüßung der nothleidenden Winzer Hülfs- und Sparkassea mittelst Ueberweisung des ganzen Weinsteuer-Ertrags eines guten Weinjahrs zu errichten und den neu entstehenden Gewerbs-Anlagen, so wie den ärmeren Winzern an der Mosel, den Steinkohlen - Bedarf zum Selbstkosten-Preis aus den Kohlèngruben an der Saar zu bewilligen.

Dem ersten Antrag scheint die Ansicht zum Grunde zu liegen, daß die Winzer auf ausschließlihe Verwendung der inländishen Weinsteuer oder eines Theils derselben zu ihrem Nuyen Anspruch haben. Dieser Ansicht steht aber entgegen, daß die als Bedingung für die Uebergangs-Abgabe von vereinsländishem Wein im eigenen Junteresse der Winzer festzuhaltende in- ländishe Weinsteuer, bei der allgemeinen Heranziehung der Getränke-Fabri- cation zu den Staatslasten, den geringeren Antheil ausgleicht, den die Ge- genden, wo der Weinbau im Großen getrieben wird, an der Bier - und Branntweinsteuer nehmen, die mittelbare Zurücvergütigung dieser Steuer an die Winzer, mithin die Gleichheit der Steuer - Verhältnisse in den ver- schiedenen Provinzen der Monarchie aufheben würde. Für die Erleichterung der Winzer in steuerlicher Beziehung is durch den Erlaß der ganzjährigen Weinsteuer in Fehljahren, durch bedeutende Erleichterung der Grundsteuer von den Weinbergen, durch Stundung der Weinsteuer bis zum Verkauf oder zum Abgang des Weins, dur Steuerbefreiung vom Hausirunk u. st. w. so viel geschehen, als in Rücksicht auf den Nachtheil der Entbehrung des höheren Schußzolles, den die diesseitigen Winzer vor der Ausbreitung des Zollvereins gegen die nicht preußischen Länder desselben genossen, nur irgend geschehen konnte. Was aber den größeren, ihre jeyige Bedrängniß haupt- sächlih veranlassenden Nachtheil der Aufeinanderfolge einer Reihe von ge- ringen und schlechten Weinjahren beirift, so liegt es außer dem Bereich und den Krästen der Regierung, demselben abzuhelfen, Hiervou ausgegan- en, hat eine Betheiligung der Staatskassen, bei Hülss- und Sparkassen ür die Winzer so wohlthätig sie sein mögen, nur insoweit die Billigkeit für sich, als es nöthig ist, um diese Kassen etwa in außerordentlichen Fällen zu zins- freien Vorschüssen auf längere Fristen in den Stand zu seßen, Sie kann aber erst alsdann eintreten, wenn bestimmter nachgewiesen is, wie dergleichen Kassen ‘dergestalt einzurichten sind, daß sie, wenn auch nicht ganz, wie andere Spar- fassen, doch größtentheils durch sih selbst bestehen können, welches schwer fallen dürfte, wenn erwogen wird, daß erfahrungsmäßig die Winzer in schlech- ten Jahren nichts übrig und in guten Jahren wenig Neigung haben oder nicht im Stande sind, etwas zu sparen, also auf Beiträge derselben kaum zu rechnen is, ihre Unterstühung aber, auf Kosten aller anderen Staats- bürger, nicht weiter als höchstens auf unverzinsliche Vorschüsse, gegen Si- cherheit für die Nückzahlung, gehen kann und der Wein, das Einzige, wo- mit der Winzer allenfalls Sicherheit zu stellen vermag, sich am wenigsten zu einem Unterpfand eignet, weil er Keller -Waitung und Auffüllung er- ordert. l Die Bewilligung von Steinkohlen zu dem Selbkostenpreis in der an- getragenen Art is unzulässig, weil eine solche Begünstigung anderen, als den Moselgegenden, nur gerechten Anlaß zur Unzufriedenheit geben und Kosten und Änstalten erfordern würde, die mit dem den Winzern dadurch, zum Theil au nur mittelbar, zu verschaffenden Voitheil außer allem Ver- hältniß stehen.

Berlin, den 1, Dezember 4845,

Der Finanz - Minister, (gez.) Flottwell,

Den T H

betrefsend die Verhältnisse der Landwirthschaft in der Rhein-Provinz.

Jn der Denkschrist tes 8ien Ötheinishen Provinzial - Landtages vom 34. März c. wird über die Verhältnisse der dortigen Landwirthschaft die Ansicht ausgesprocheu : / ; wie solche sich mehr und mehr ungünstig gestaltet hätten; Kapital und Intelligenz wegen Hintansepung und \{hwerer Belastung der Landw.rth- schaft sich von ihr ab- und anderen Gewerben zuwendeten, dergestalt, daß die durch Errichtung des Landes - Oekonomie - Kollegiums zur Förderung des Landbaucs getroffene Fürsorge jeßt niht mehr ausreiche, einer nahe drohenden Krisis vorzubeugeu ;

und híeran wird, unter Hinweisung auf eiwa zu errichtende Haudels - Ver-

träge mit dem Auslande und erhöhte Schuyzölle, der Antrag auf Ergrei-

fung besonderer Mittel zur Hebung der Landwirthschaft geknüpft.

Als Ursachen oder Merkmale der vermeintlihen Bedrängnisse des dor- tigen Landbaues wird hingedeutet: : aa i

auf die Schwierigkeit des Absayes der die Consumtion übersteigenden Production an Cerealien, auf die Mehr-Einfuhr an Vich, an Erzeugnis- fen der Viehzucht und an Handelsgewächsen, in dencn ohne besondere Maßnahmen die Konkurrenz mit anderen Staaten noch nicht zu bestehen sei.

Zugleih wird die Besorgniß ausgesprochen, daß in Folge starker Spi- ritus-Einfuhr aus den östlihen Provinzen die dortigen Brennereien ein- gehen und der Landwirthschaft damit noch eine wesentlihe Stüße entzogen werden würde,

Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes wäre ein tieferes Eingehen auf die dortigen landwirthschaftlichen Verhältnisse um so mehr zu wünschen ge- wesen, als die Klage der rheinishen Stände über den Zustand des dorti- gen Landbaues völlig neu und ganz unerwartet ist. :

Eine solche nähere Darlegung der dortigen Landes-Kultur- Verhältnisse und der daraus sich ergebenden Bedürfnisse wird aber in der Denkschrift ver- mißt; es fehlt also die Grundlage einer weiteren umfassenden Erörterung

gh. ‘Graf

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des Gegenstandes zum Zweck der folgerehten Ermittelung der geeignetsten Wegs, auf denen Abhülfe zu gewähren sein möchte, und es kann daher hier nur auf eine Würdigung der in der Denkschrift vereinzelt ausgesprochenen Ansichten und Besorgnisse ankommen. Was nun die Ansicht über die ungünstige Lage der Landwirthschaft der Rhein-Provinz im Allgemeinen anbetrifft, so glauben Wir Uns zunächst auf das Urtheil derer berufen zu können, welche die Provinz seit 25 Jahren kennen und der Entwickelung ihrer Kultur-Verhälttiisse mit einiger Aufsmerk- samkeit gefolgt sind. Sie werden es bezeugen, daß Ackerbau und Viehzucht in den zum Theil rauhen und von der Natur wenig begünstigten Gebirgen | des Hundsrücks, der Eifel, des Hohen-Vcens und des Westerwaldes, gleich-

zcitig mit dem Aufschluß des Landes durch fahrbare Straßen, einen bis | dabin faum geahnten Aufschwung genommen haben und in Gegenden gedrungen sind, die man kaum der Kultur sür fähig hielt. Daß aber auch die fruchtbaren Gegenden der Provinz, in welchen sih die Landwirthschast | schon von frühen Zeiten her eines blühenden Zustandes erfreute, bei dicsem | Aufshwunge nicht zurückgeblieben sind, das beweisen am sichersten die Güter- | preise, welche nah den Behufs fünftiger Berichtigung der Grundsteuer- Kataster in großer Ausdehnung und mit Sorgfalt gefuhrten Verzeichnissen in allen Theilen der Provinz seit 25 Jahren im raschen Steigen begriffen sind, so daß der Werih der Güter sih in dem Zeitraum der Jahre 1828 bis 1843 durhschnittlich um 75 Prozent gehoben hat. Wäre diescr Um- stand dec Stände - Versammlung bekannt gewesen, so würde sie {wmerlich darüber haben llagen könuen, daß das Kapital sich von der Landwirthschaft ab und zu besonderen, wenngleih prekären Gewerben hinwende, -— Da- nach hat dieselbe die Steigerung der Pachtpreise der Güter als richtig anerfannt, solche aber unter den Ursachen des Verfalls des landwirthschaft- lichen Gewerbes aufgezählt, während dieselbe doch nur eine Folge ihrer Blü1he sein kann,

Ein eben so Ltündiger Beweis für das Gedeihen der rheinischen Land- wirthschaft würde in der von der Stände - Versammlung behaupteten That- sache liegen, daß die Provinz mehr an Cerealien, besonders an Weizen ge- wönne, als sie dessen bedarf. Deun, wenn die, wie schon erwähut, nur in den Thälern und in einem Theil der nordwestlichen Niederungen fruchtbare, übrigens mit rauhen Gebirgen bedeckte Provinz, deren Waldungen seit Jahrhunderten eine reiche Ceui Beeboetion unterhaltea, eine großentheils industrielle Bevölkerung von 5500 Seelen auf die Quadratmeile ernäh- ren und noch Erhebliches an Nahrungsmitteln nah außen abseßen könnte, so würde man gewiß auf eine sehr krästige Entwickelung der Landwirthschaft schließen müssen. Jndessen fehlt es jener Annahme zu unserem Bedauern an einer sicheren Grundlage, Zwar werden aus dem nördlichen Theil der Provinz, je nah den Konjunkturen, nicht unbedeutende Quantitäten von Weizen nah Holland und Belgien ausgeführt und findet noch wiewohl selten Getraide-Ausfuhr nah Frankreich statt; dagegen wird ganz regel- mäßig ein nicht unbedeutender Theil der bergishen Fabrikgegend mit Zu- fuhren aus der Provinz Westphalen versorgt, und beziehen die Bezirke Ko- blenz und Trier einen nicht unbedeutenden Theil ihres Weizenbedarfs aus der Pfalz, so daß si bei mittleren Aerndten Aus - und Einfuhren ziemlich ju s schcinen, wahrscheinlih aber erstere von leßterer noch übert;of- en wird.

Schon aus diesem Verhältniß würde man mit einiger Sicherheit {ließen können, daß es der Provinz an cinem lohnenden Absay ihrer landwirth- schaftlichen Erzeugnisse nicht fehlen werdez es wird aber diese Annahme da- durch zur Gewißheit, daß die Getraide-Preise (wie ein Blick in die monat- lih dur die Allg. Preuß. Zeitung publizirten Verzeichnisse der Markt- preise darthut) in der Rhein-Provinz regelmäßig schr viel höher stehen, als in irgend einem Theile der Monarchie, ja ziemlih die höchsten in ganz Deutschland sind. Auch der von den Ständen hervorgehobene Umstand, daß die Militair-Verwaltung ihre Mehlvorräthe ungeacbtet des weiten Trans- ports vortheilhafi aus den östlichen Provinzen beziehe, spricht für diese Ausicht, und glaubín wir, daß dies im wcsentlichen Juteresse der Provinz geschehe, weil eine weitere Ver:heuerung des Getraides durch den Ankauf in derselben zwar den größten Gutsbesizern zu Gute kommea, aber für die anderen Volksklassen drückend werden und selbst die Jndustrie durh höhere Preise der Handarbeit beeinträchtigen würde. Binnen wenig Jahren haben drei- mal diese ín den östlichen Provinzen angekauften, den Gemeinden zur Dis- position gestellten Mehlvorräthe wesentlich dazu beigetragen, augenblicklichen Mangel und wucherlihe Steigerung der Preise zu beseitigen, wie dies von den Bewohnern der Provinz dankbar ancrkannt worden is. Auch die von der Stände - Versammlung erwähnte Einfuhr des Spiritus aus den östlihen Provinzen deutet dahin, daß die Provinz keinen Neberfluß an mehlhaltigen Substanzen erzeuge, weil nur dieser vortheilhaft zur Brannt- wein-Brennerei benußt werden kann; und dennoch haben die Brennereien daselbst ihre Production im Durchschnitt nicht eben stärker eingeschränkt, als in dem übrigen Theil der Monarchie, was sich wiederum nur aus den hö- heren Preisen erklärt, zu welchen der Spiritus in dcr Rhein - Provinz ver- werthet werden kann.

Nach allem diesen glauben wir mit voller Zuversicht behaupten zu kön- nen, daß die 1heinishe Landwirthschaft keiner besonderen Maßregeln zur Erleichterung des Absayes ihrer Produkte bedürfe, und daß eine Vertheue- rung der leyteren durchaus nicht im Juteresse der dichten, g1ößtentheils in- dustriellen Bevölkerung liegen würde. Die Verhältnisse des laufenden Jah- rés geben dafür leider einen sehr redenden Beweis!

Die Stände - Versammlung glaubt einen ferneren Beweis für den lei- denden Zustand der Landwirthschast in dem nicht durh hohe Einfuhrzölle verhinderten , starken Eingang an Vieh und landwirthschaftlichen Handels- Produkten aus dem Auslande zu finden. Sie stüßt denjelben, was na- mentlich die Vieh-Einfuhr betrifft, auf Zahlen-Verhältnisse, die aber einer richtigen Begründung entbehren, indem es, seitdem durch den Zoll-Verein die Zoll-Schranken in cinem großen Theile Deutschlands glücklicheiwcise gefallen sind, an jeder genauen Kontrolle der Ein- und Ausfuhr für Preußen und noch mehr für einzelne Provinzen fehlt. Wenn es daher auch richtig ist, daß der Zoll-Verein în den leßten Jahren an Vieh, Oelsaamen, Käse und anderen landwirthschaftlichen Produkten mehr ein- als ausgeführt, und daß nament- lih die Vieh- Einfuhr nah dem durch seine anhaltende Dürre für die Vieh- zucht des mitileren und östlichen Deutschlands verderblichen Jahre 1842 zu- genommen hat, so kann daraus keinesweges auf cin gleiches Verhältniß für den preußischen Staat oder für die Rhein - Provinz geschlossen werden , in- dem nur die Gränzen gegen das Ausland, nicht dicjenigen gegen die Ver- einsstaaten und noch weniger die Verkehrs - Verhältnisse der einzelnen Pro- vinzen der Monarchie einer Kontrolle unterlicgen.

Jundessen is es allerdings höchst wahrscheinli, daß die Rhein - Pro- vinz, ungeachtet au viel Vieh besonders Schweine ausgesührt wer- den, mehr Vieh cin- als ausführt, und kann dies außerdem mit Gewißheit auch von den Oelfrüchten behauptet werden, Läßt sich aber daraus auf cinen leidenden Zustand der Landwirthschast \hließen, oder folgt daraus, daß höhere Zölle auf die Einfuhr dieser Artifel für die Provinz ersprießlich sein würden ? 2

Vieh - Ausfuhr deutet im Allgemeinen auf einen niedrigen Stand- punkt der Landwirthschaft und geringe Bevölkerung im Verhältniß zum Areal. Das beweisen das Königreich Polen und die ehenals polnischen Provinzeu Rußlands (Podolien), welche eine bedeutende Menge Vieh nach Deutschland ausführen und deren landwirthschaftlicher Zustand gewiß von der Nhein-Provinz nicht beneidet wird. Nur Marschländer, wie Holland, machen eine Ausnahme, weil sie sich nur zur Viehzucht eignen. Je mehr sonst die“ Kultur des Bodens zunimmt, je mehr die Bevölkerung steigt, desto mehr muß die für den Absay bestimmte Viehzucht nothw. ndig abneh- men, indem sich die Weidstrihe in Ackerland verwandeln, dessen Production die Bevölkerung selb bedarf. Gehört aber die Rhein-Piovinz zu den höchst bevölferten Landstrihen Europas, so darf man sich nicht wundern, wenn dieselbe Vieh besonders Schlachtvieh einführt, und zeugt dieser Um- stand weit mehr sür als gegen ihre Kultur; er zeugt niht minder für den Wohlstand ihrer Bewohner, welche die Mittel besien müssen , eine ziemlich starke Fleisch - Consumtion zu bezahlen , und er zeugt endlich dafür, daß es den Landwirthen auch an lohnendem Absatz ihres Viehes nicht fehlen könne, weil sonst der ziemli theure Transport des ausländischen Viehes nicht möglich wäre.

Eine künstlihe Vertleuerung des Viehes durch hohe Einfuhr - Zölle würde unter solhen Verhältnissen gewiß nicht im Jnteresse der Gesammtheit der Provinz, am wenigsten im Juteresse ihrer Jndustrie liegen, von deren Blüthe das Wohl der Landwirthe so wesentlih mit bedingt wird,

Landwirthschaftliche Handels-Produkte namentlih Oelgewächse er- fordern einen fkräftigen humösen Boden, wie er sich in keinem sehr großen

Vortheil gebaut, Es kann aber dieser Bau das durch eine starke Bey, ferung und den noch stärkeren Verbrauch in so vielen Fabriken bedingt große Bedürfniß an Oel selbredend nicht befriedigen, so daß die Einsuh von Oelsaamen nothwendig und deren Erleichterung höchst wünschenswei erscheint, ja um so wünschenswerther, als die Oel - Fabrication selbs j, großem Umfange und mit bestem Erfolg betrieben wird, eine wesentlig, Vertheuerung der fremden Oelsamen aber diesen Fabriken den erheblichst,, Schaden zufügen, ja dieselben leicht ganz erdrücken könute, Ganz ähnli gilt von dem Flachs- und Hanfbau.

Wenn s\chließlich die Stände - Versammlung von einer die Laudwirj, haft erdrückenden Belastung 1edet, so kann dabei nur die Grundsteuer g, meint sein. Dieselbe is aber seit der preußishen Besißnahme in ihre

Totalbetrage nicht erhöht und muß daher auch abgesehen von der nz

unbedeutenden Vermehrung der steuerbaren Objekte durch Neubvauten verhältnißmäßig zum Neinertrag des Bodens in demselben Maße gefalle scin, wie dieser gestiegen ist. Die Güterpreise haben sih aber, wie obe erwähnt, in den leßten 25 Jahren durchschnittlich um 75 pro Cent erhoben; dasselbe gilt ven den den Neinertrag darstellenden Pachtpreisen twe,

nigstens approximativ, und is also mit Sicherheit darauf zu schließen, daj A Dieselbe wenn sie seither die Entwicklung der Landwirthschaft nic |

in entsprehendem Maße auch die Grundsteuerlast erleichtert sei. wird daher , wesentlich beeinträchtigt hat, ihr für die Zukunft noch weniger gefährlig werden können,

_ Aus allen diesen Thatsachen dürfte mit Ueberzeugung hervorgehen, daß es weder besondirer Maßregeln zur Erleichterung des Absatzes einzel: * ner Produkte, noch der Vertheuerung andere: durh höhere Einfuhrzölle be, | darf, um der rheinischen Landwirthschaft zu einem noch höheren Flor zu verhelfen, als dessen sie sich schon jetzt erfreut ; vielmehr wird eine solche Entwicklung nur aué Die unter der Leitung des Landcs-Oekono- mie-Kollegiums stehenden landwirthschaftlichen Vereine, welche gerade in der Rhein-Provinz die lebendigste Theilnahme gefunden haben, und die Bildung landwirthschaftliher Lehr-Anstalten höheren und niederen Nanges, mit denen man eben jeyt lebbhaft beschäftigt ist, werden wesentlih dazu beitragen, die Kultur zu beben, die Production zu vermehren und die schon so hoch ge-

ihr selbst hervorgehen fönnen.

steigerte Boden - Nente zu crhöhen.

Beirath getroffen sind.

Bei foridauerndem Frieden und ohne Störung dur Naturercignisse,

welche außer menschlicher Berechnung und Vorsicht liegen, dürfte demna

die rheinishe Landwirthschaft nicht dem von der Stände - Versammlung pa

besorgten Verfall, sondern einer wachsenden Blüthe entgegengehen ! Berlin, im Dezember 1845.

von Bodelschwingh. Flottwell,

Denkschrift, betreffend den Antrag des rheinischen Provinzial-

Landtages auf Bewilligung von 60,000 Rhlrn. aus den Fonds der Mehr=-Einnahmen des Rhein -=-Octroi's,

Tie Meh: einnahmen an Rhein - Octroi, welche aus der Nacherhebung

des Nheinzolles bei Koblenz hervorgegangen sind, und welche nah der Be- stimmung des Allerhöchsten Landtags - Abschiedes vom 20. Dezember 1843, so lange die Lage des Staatshaushalts solches gestattet, zur Beförderung der Rhcinschifffah:t und des Nheinhandcls oder auch der Communications- wege in der Rhein-Provinz verwendet werden sollcn, haben betragen:

im Jahre 1842 .... 44,000 Rihlr, » » : 4843... 71,000 » » » Rad 62,000 »

für das Jahr 1845 können dieselben vorläufig auf 50,000 Rthlr. ange- schlagen werden; die Einnahme dieses Fonds ist daher zur Zeit auf etwa 220,000 Rthlr. anzunehmen. Zur Ausgabe auf diesen Fonds sind angewiesen, resp, dafür reservirt : 1) die der Kölnischen Dampfschleppschisf- fahrts - Gesellschafi für den Bau, die Ausrüstung und die ersten Fahrten zweier neuer Nhein - Seeschiffe zuge- sicherten Prämien bis zum Betrage von 2) die derselben Gesellschaft zu eistatten- den niederländischen Schifffahrts - Ab- ggben für die Fahrten, welche die neu erbauten Rhein - Seeschiffe durch die niederländischen Gewässer, ohne Ver- ladung in den niederländischen Häfen, in den ersten drei Jahren unternehmen

22,200 Rthlr, Sgr. Pf.

werden , vorläufig angenommen zu... 2000 » » » 3) zu den Kosten der Einrichtang eines Sicherheitshafens am Mittel-Rhein. 70000 » » —»

4) zur Forlsezung dcr im Juteresse der Rhein schifffahrt begonnenen Uferdek- fungs- und Stromregulirungs-Bauten bei Hamm und Heerdt, im Negierungs- Bezirk Düsseldorf, zu welchen der or- dentlihhe Stromregulirungs-Fonds die erforderlichen Mittel nicht darbietet ..

zusammen... Die Einnahme isst aber, vorbehaltlich der erst am Jahresschlusse möglichen Berich- tigung des für das laufende Jahr annähe- rungsweise in Nehnung gestellten Einnahme- Betrages des laufenden Jahres , angeschla- gen worden zu... eee treer r 220,000 » » Es sind daher als disponibel zu betrachten etwa 69,863 Rihlr. 21 Sgr. 6 Pf. Zu der vom Provinzial -Landtage befürworteten Verwendung von 60,000 Rithlrn. zur Beförderung des Straßenbaues in der Rhein - Provinz , insbe- sondere auch zur Ve:stärkung der Bezirksstraßenfonds, welche den Bestim- mungen des Allerhöchsten Landtags - Abschiedes vom 30, Dezember 1843 vollkommen entspricht, können hiernach die Mittel bei dem Fonds der durch die Nacherhebung des Rheinzolles bei Koblenz bervorgegangenen Mehr- einnahmen an Rhein-Octroi als disponibel angesehen werden, Berlin, den 1, Dezember 1845. Der Finanz - Minister Flottwell.

55,936 » 8 » 150,136 Rthlr, 8 Sgr.

6 » 6 Pf.

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Promemoria über die Anträge der zum achten rheinishen Landtage ver- sammelten Provinzialstände in Betreff der ost- rheinishen Justiz-Verfassung. L.

Der Antrag, an die Stelle der verzögerlichen Fristen ipso jure zer- störliche überall in Prozessen einzuführen, kann nur auf den im gemeinen deutschen Rechte sogenannteu ordentlichen Prozeß bezogen werden, welcher in der Anzahl der Prozesse überhaupt die Ausnahme bildet, während das summarische Prozeß - Verfahren die Regel ausmacht, in welhem keine ver- zögerlichen Fristen gestellt werden.

Das Verhältniß der ordentlichen Prozesse zu den summarischen is nach den vorliegenden speziellen Nachweisungen der sämmtlichen ostrheinischen Gerichts-Behörden wie 1:20. Daraus folgt, daß das Bedürfniß der an- getragenen Korrektur des Prozeß-Rechts zur Zeit kein dringendes is, zumal, da es blos von der Diligenz des betreibenden Theils oder dessen Anwalts abhängt, mit dem Ablaufe der gestellten Fristen,“ welche der Regel nach auf niht mehr als 14 Tage gestellt werden, weiter anzurufen und dadurch jede ungebührlihe Verzögerung der Sache zu vermeiden. Ob das altdeutsche Justitut der verzögerlihen Fristen und der dadur veranlaßten Wieder-

Theil der Rhein-Provinz findet; dort werden sie auch ziemlich stark und mít

*

S E E B E R E E E G MHEBE C E E R: 8 i G E E S s O Da E E

holungen richterlicher Auflagen mit kurzen Zeiträumen auch im ordentlichen Prozesse ganz abzuschaffen] und statt dessen auf einmaliges Anrufen eine

i ) Die Agrar - Geseßgebung hat in dem L größten Theil der Rhein - Provinz die wichtigsten Hindernisse der landroirth- schaftlichen Kultur längst beseitigt; was davon noch übrig is, wird im Wege der Geschgebung nach und nach entfernt werden, wie denn bereits Einlej- tungen zum Erlaß einer Gemeinheitstheilungs-Ordnung für das linke Nhein- Ufer und ciner Feldpolizei-Orduung für die gauze Provinz unter ständiscifen

i lángere, peremtorishe Frist zur Befolgung zu stellen sei, nach inzige, f CAaGS das gestellte Präjudiz realfirt Werden muß (gleih- g ob die Parteien unterdessen vielleicht in Unterhandlungen gestanden N n, deretwegen es selbst dem betreibendea Theile oft wünschenëwerth is, j G "x den Fortgang der Sache blos dadurch aufhalten fann, daß er die Pr erholte Anrufung aufschicbt), diesc Frage kaun demnach ‘ih der Er- i ung bei ter allgemeinen Revision des Prozeßrechts überlassen werden. M Ein näher liegendes Bedürfniß, und zwar zu einer ín ihrer Wirkung eiter gehenden Korrektur des geltenden Prozeßrechts, bestcht aber darin, summarischen Prozesse sowohl für die erste als für die zweite Jnstanz e festere Norm und diejenige Basis zu geben, welche schen în den älteren L rinzen der Monarchie für diese Prozeßart durch das Gesey vom "auni 1833 eingeführt is, Ein zweites fühlbar gewordenes Bedürfniß ; zin Gescp, wodur das Subhastations - Verfahren von Jumobilien für lle Theile des ostrheinischen Bezirks gleidmäfßig geregelt wird. Dieser j) egenstand unterliegt bereits einer näheren Erwägung.

Der fernere Antrag geht dahin, eine neue sichere Hypotheken-Ordnung Analogie der Königl. preußi’hen mit Rücksicht auf den vorherrschende jarzellar-Besi und im Eintlange mit dem Grundkataster einzuführen,

“Der Einführung dcs preußischen Hypothekenrechts oder eines Analogon on diesem, welches aaf der Verbindung des Grundbuchs und Hypothekenbuchs eruht und vorzüglich für den Real-Rechtsverkchr bei größeren Gütern geschaffen steht aber in diesemLandestheile einesthcils die schon in dem ftändischen Antrage sbstt erwähnte große Zersplitterung des Grunkteigenthums entgegen, welche sich araus ergiebt, daß allein im Kreije Weylar schon zur Zeit der Katastri- ung die Parzellenmassen 531,000 betrugen , dann aber zweitens, daß die rundsäge der preußischen Hypotheken Oidnung in dem engsten Zusammen- ange stehen mit dem materiellen Rechte vom Eigenthums - Erwerb, sowohl inter Lebenden, als von Todes wegen, um:d von dessen Nachweisung, ferner on Eigenthums-Belastung, Dispositions-Beschränkung, Hypotheken-Erweb, lebergang und Erlöschung des Hypothekenrechts, kurz mit dem ganzen Sy- Mem der Nealrechte, an dessen Spiye der Grundsaß gehört, daß das Hyp0o- “thefenbuh den ganzen Real - Nechtszustand jedes Jmmobile darstellen soll, ergestalt, daß zu Gunsten desjenigen, welcher sich în gutem Glauben mit inem im Hypothelenbuche in irgend ciner der drei Nubziken eingetragencn Berechtigten in läslige Geschäfte einläßt, der Jnhali des Hypothckenfoliums ah allen Nichtungen hin als wirkliches Recht und als erschöpfend gel-

uß. # N n dem Angedeuteten geht so viel hervor, daß selbst eine nur analoge Tinwendung der preußischen Hypotheken-Orduung im Konflikte mit so vielen, Shren Prinzipien und der Verfahrungswei!e, die sie vorschreibt, entgegen- ebenden Grandsägen des gemeinen deutschen Rechts und der Landesver- assung nicht möglich ist, ohne zugleich die ganze preußische Rechts - und )erichtsverfassung cinzuführen, oder doch bald folgen zu lassen :

Es ist allerdings richtig, daß im ostrheinischen Bezirke die stillschwei- enden Hypotheken bestehen, gleichwie solche für den Juterdizi:ten, den Mündel und die Ehefrau auch nach französishem Nechte bestehen. Der Nachtheil, der hieraus in der Theorie entspringt, mildert sih aber in die- em Landestheile in der Praxis wesentlih durch die Gerichtsverfassung, in- dem das Hypothekenwesen meistens in den Händen von solchen Voluntair- Wgerichten liegt, welche in jedem Orte aus einer Mehrzahl von Ortseinwoh- Wuern bestehen, die einen Rechtsverständigen zur Seite haben, und die durch hre genaue Bekanntschaft mit allen Berhättnissen ihrer Nachbarn bei Er- jihtungen von Hypotheken deu Kreditgeber mehr zu {hüyßen im Stande sind, als es durch Anordnung von Rechtsformen geschehen kann, die von Richtern zu handhaben sind, welche den Personen und ten Sachen fe.n stehen; es wird aber darauf ankommen, ob dort, wo diese Voluntairgerichte in geringerer Vollkommenheit bestehen, eine Neigung und Bereitwilligkeit er Gemeindeu vorhanden is, zu ihrer Ausbildung nah Art der trierschen ind kölnishen Schöffengerichte mitzuwirken, wodurch dann der Wunsch er- llt würde, welchen die rheinischen Landtags - Abgeordneten auf dem sünf- en rheinischen Landtage ausgesprochen haben, i

Uebrigens is es eine unrich;ige Vorausscyuug, wenn angenommen wird, Mdaß nach der Rechts - Verfassung im ostrheinischen Bezirke bei der gericht- Michen Hypotheken - Cinrihtung das Eigenthum des Bestellers nicht zu prü- Fen sei, Da, wo die Landschreibereien bestehen, sci es, daß sie F mit den betreffenden Justiz - Aemtern vereinigt sind oder beson- N ders verwaltet werden, dort is für die von Scultheiëen und Ge- Michi über Eigenthum, Hypothekenfreiheit und Werth der Grundstücke, Be- (fs ihrer Verpfändung, auszustellenden Atteste, für deren Jnhalt sie subsidia- isch hasten, eine Form vorgeschrieben. Nassauische Koutraften - Ordnung R, 35. Landschreiberci - Jnstruction für Aybach §. 6. Eben so verordnet s Triersche Recht im §. 4 Tit, 13 des Trierschen Landrechts, verbunden uit dem unter dem Titel: Rellexiones ad jus trevirense bekannten offiziel- en Kommentar dazu, die eigene Hastba:keit der Schöffengerichte für die Prüfung des Eigenthums und der Pfandfreit eit sowohl, als der Suffizienz es Unterpfandes. Ueberhaupt is es außer 1echtlihem Zweifel, daß diese rüfung überall, wo die Hypotheken - Errichtung gerichtlich geschehen muß, Mur Diligenz der Beamten gehört, welche sie zu vertreten haben, wenngleich ier sowohl, als in den älteren Provinzen der Monarchie, Fälle vorkommen, Îho troy aller Vorsicht solche Jrrihümer begangen werden, für die man nir- gends einen Beamten verantwortlich machen kann, während es andererseits bedenklid) ist, die Bevormundung der Unterthanen, die selbst ihre Interessen yahrnehmen können und müssen, noch weiter auszudehnen, als es durch die hon bestehenden Formen und Verantwortlichfkeiten der Behörden hervor- pebraht wird. Es mag hièrbei noch in Hinsicht der Schöffengerichte er- vähnt werden, was Hertel, auf den man Bezug genommen hat, in seiner Darstellung der ostrheinishen Rechts- und Gerichtsverfassung davon sagt: | „Die Schöffengerichte sind vorzüglich in Hinsicht auf den öffentlichen Kre- i dit, den sie, eingedenk ihrer subsidiarishen Selbstoerhaftung und bekannt mit allen Verhältnissen ihrer Gerichtseingesessenen, durch ihr vorsichtiges Benehmen überall, wo sie bestehen, in einem hohen Grade zu erhalten wußten, ein so achtungs- und empfehlungswerthes Jnstitut, daß 2c.“ siche Î Theil 11. pag. 167. Es i aber dennoch unverkennbar, daß, besonders in denjenigen Theilen des Bezirks, wo das Kontrakten- und Hypothekenwesen in Verbindung steht rit Lager- und Stockbüchern, und wo diese eigentlich die Grundlage des Vier fraglichen wichtigen Zweiges der Rechtsverwaltung bilden sollen, da ie Fortführung derselben dur die Organisation des neuen Grund - Kata- Rers in Sioeckung gerathen is, die Wiederherstell1ng derselben ein dringen- Des Bedürfniß is. Ein shon früher beabsichtigter Plan, mittelst Ueberweisung der Kataster- Verhandlungen ordentliche Grundbücher in jeder Gemeinde zu beschaffen, fesp, wiederherzustellen, war daran gescheitert, daß jene Kosten großentheils on den Gemeinden geweigert worden waren. Nicht zu bezweifeln is es ber, daß die Einführung einer der preußischen analogen Hypotheken - Ord- ung bei weitem fostbarer werden müßte,

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlín, 1. Jan. Jhre Majestäten wohnten um 9 Uhr dem Vottesdienst im Dom bei, nahmen dann im Schlosse die Glückwünsche er Höchsten Herrschaften, der Hofstaaten, General - und Flügel- djutanten an und begaben Allerhöchstsih darauf, wie gewöhnlich an

ia lin 0 nach Potsdam, woselbst ein Diner von 60 Couverts attsindet.

-Nhein- Provinz. Die Rhein=- und Mosel=-Zeitung

4 feldet aus Koblenz vom 27. Dezember Folgendes : - „Jn verwichener lacht, Morgens gegen 5 Uhr, hatten wir das für gegenwärtige Jahreszeit höchst seltene Phänomon, daß bei einem heftig aus Besten wehenden Sturme ein starkes Gewitter über unsere Gegend inzog, Mit den in das Brausen des Sturmes sich mischenden Don- tshlägen weselten häufige Bliße, die nur dunkel, durch den dicht

E rabfallenden Hagel ihr rothes Licht verbreiten konnten, Das Don-

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nern gab sich mehr als ein anhaltendes Dröhnen zu erkennen. Die ? Mosel trat in Folge des Unwetters aus ihren Ufern, und die vom Wester- walde nah dem Marfte auf dem Wege hierher begriffenen Fuhrleute mußten, vom Wetter überfallen, ihre Pferde auf der Straße aus- spannen, indem die Thiere in der argen Fiusterniß durch das Leuchten der Wetterstrahlea und das Getöse des Donners und Sturmes so wie das Brausen des Hagelschlages heu wurden. Schon seit mehreren Tagen bemerfte man einen enorm tiefen Barometerstand, woraus si auf eine außerordentlihe Natur - Erscheinung schließen ließ.“ Die. unlängst abgehaltene General-Versammlung der Actionaire der kölner Damwpsfschifffahrts-Gesellshast hat, wie ein Korrespondent der Frank- furter Ober - Postamts = Zeitung berichtet, hinsichtlich des jeßt abgelaufenen Dienstjahres ein sehr glänzendes Resultat herausgcstellt, indem sich durch die Rechnungs - Ablage ein reiner Gewinn von | ungefähr 200,000 Rthlr. sür dieses Jahr ergeben hat. (Es is hierauf der Beschluß gefaßt, zwei neue Danpfböte anzukaufen, und das an der Kauf- summe noch Fehlende soll sofort durch Unterzeihnungen gedeckt werden. Jn Koblenz wird seit einiger Zeit sehr geklagt über die große Menge beschnittener Dukaten, die dort im Umlauf sind, Sie werden meistens auf den Fruchtmärkten an die minder kundigen Landleute in Zahlung gegeben, die sie tann wieder in den Kaufläden und Schenkwirth= \chasten umseßen und natürlich darauf bestehen, daß die Dukaten eben so, wie sie dieselben erhalten, nämli zum vollen Werthe, ange- nommen werden.

Deutsche Bundesstaaten.

Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat dem Geheimen Ministerium eine ausehnlihe Summe zur Vertheilung an solche Mitglieder der mehr= erwähnten Gewerbe-Ausstellung zu Schwerin angewiesen, welche tüch- tige Arbeiten geliefert haben, in den Mitteln zur Betreibung ihres Gewerbes beschränkt sind und deren Erzeugnisse zufällig keine Ab- nehmer gefunden haben.

Herzogthum Holstein. Dem Vernehmen nah i die ge- gründete Aussicht vorhanden, daß zum nächsten Sommer eine regel- mäßige Dampfschifffahrt zwischen Kiel und Stockholm ins Leben tre- ten wird.

Freie Stadt Frankfurt. Der in den lebten Tagen durch anhaltenden Regen und Schaee stark augeshwollene Main stieg am 28, und 29, Dezember bis zu 11 Fuß am frankfurter Pegel,

? Braunschweig, 30. Dez. Jn Gemäßheit einer heute erschienenen Herzoglichen Verordnung vom 27sten d. M. tritt eine nochmalige Vertagung der Stände ein. Es haben sich dieselben erst am 16. Februar k. J. hier- wieder zu versammeln, indem die Ver= handlungen der zur Prüfung des Staats - Haushaltes niedergeseßten ständishen Kommission noch nicht so weit vorgerückt sind, daß die Wiederversammlung der Stänte (nah der ersten Vertagung {on am 5. Januar k. J.) angemessen erscheint.

Frank rvet h

__ Paris, 27. Dez. Heute Mittag nah 1 Uhr hat der Köuig die Kammern wieder in Person eröffnet, Die Anordnungen bei die-

ser Feierlichkeit waren ganz dieselben wie in srüheren Jahren. Unter den Zuschauern auf den Tribünen erregte besonders der indishe Prinz Dwarkanauth Tagore, in reichem orientalischen Kostüm, allgemeine Aufmerksamkeit. Alle Prinzen und Prinzessinnen der Königlichen Fa= milie waren zugegen. Der König, der die Uniform eines Obe1st der National-Garde trug, hielt vom Thron mit fester Stimme, aber in etwas minder lautem Ton als sonst, folgende Rede :

„Meine Herren Pairs, Meine Herren Deputirten!

„Judem Jh Sie wieder um Mich versammle, fühle Jh Mich glicklih in dem Gedanken, daß wir uns zusammen zu dem “allgemei= nen Zustande unseres Vaterlandes Glück wünschen können. Jch habe das Vertrauen, daß die Eintracht der Staatsgewalten und die Be- hauptung unserer Politik, einer Politik der Orduung und Erhaltung, mehr und mehr die regelmäßige Entwickelung unserer Justitutionen und deu Fortschritt des National-Gedeihens sihern werden.

„Meine Regierung hat si befleißigt, die Ausführung der großen Arbeiten, die Sie bewilligt haben, zu fördern, Die Maßregeln, welche erforderlih sind, um dieselben zu ihrem Ziele zu führen, sollen Ihnen vorgeschlagen werden. Wir werden so in wenigen Jahren Frankreih einerseits mächtige Bürgschaften der Sicherheit, anderer= seits die Mittel gegeben haben, seine fruhtbringende Thätigkeit zu entwickeln und Wohistand in allen Theilen unseres Landes, unter allen Klassen der Bevölkerung zu verbreiten, Und zugleich, während diese bedeutenden Erfolge erreicht sind, i} die Lage unserer Finanzen von Tag zu Tag zufriedenstellender geworden,

„Die Finanz - Geseße und verschiedene Maßregeln, die in die Verwaltung beträchtlihe Verbesserungen einführen sollen, sollen Jhnen sofort vorgelegt werden.

„Jch erhalte fortwährend von allen auswärtigen Mächten fried- lihe und freundschaftlihe Versicherungen... Jh hoffe, daß die Politik, welche inmitten so vieler Stürme den allgemeinen Frieden erhalten hat, eines Tages das Andenken an Meine Regierung zu einem ehren- vollen machen wird.

„Die Freundschaft, welhe Mich mit der Köuigin von Groß- britanien verbindet, und welche dieselbe Mir noh neulich auf so liebe= volle Weise (si affectueusement) an den Tag gelegt hat, und das wechselseitige Vertraueu unserer beiden Regierungen haben glüdlicher= weise die guten und innigen Verhältnisse beider Staaten gesichert. Der zwischen uns geschlossene Vertrag, um dem gehässigen Sfklaven- handel ein Ziel zu seßen, erhält in diesem Augenblick seine Ausfüh- rung. So wird durch das herzlihe Zusammenwirken der Seestreit- kräfte beider Staaten der Sklavenhandel wirksam unterdrückt und zu gleicher Zeit unser Handel wieder unter die ausschließlihe Aussicht unserer Flagge gestellt werden.

„Jh habe Grund, zu hoffen, daß die gemeinschaftliche Thätigkeit Frankreihs und Englands au den Ufern des La Plata die Wieder- herstellung regelmäßiger und friedliher Handels-Verhältnisse, den ein- zigen Zweck unserer Bemühungen, herbeiführen wird.

„Ereignisse, die Jh beklage, die aber von neuem den Heroismus unserer Soldaten dargethan, haben unsere afrikauishen Besigungen in Unruhe verseßt; Jch habe eilig Maßregeln ergriffen, auf daß die Herrschaft Frankreichs dort überall die Kraft und den Einfluß behalte, welche ihr gebühren. Jm Verlaufe der Zeit wird unsere energische Ausdauer die Sicherheit und das Olück Algeriens gründen.

„Meine Herren, Sie haben Mir bei der großen und schwierigen Aufgabe, zu deren Ausführung der Nationalwunsch Mich berufen hat, Jhre loyale Mitwirkung zu Theil werden lassen, Die Vorsehung hat unsere Anstrengungen gesegnet. Sie gewährt Mir auh in Meiner Familie köstlihen Trost. Ueberall, wo Meine Söhne erschienen sind, haben sie, Jch habe das Vertrauen, dem Namen Frankreihs Ehre eingebraht. Die Zahl Meiner Enkel mehrt sich, und sie wachsen unter Meinen Augen heran. Mein theuerster Wunsch und Meine süßeste Hoffnung is es, daß durch unsere Hingebung an Frankreich, dur unseren Eifer, ihm gute Dienste zu leisten, seine Lebe uns ge- sichert und die innige Vereinigung Meiner Familie und Meines Va-

Ein lauter Ruf: „Es lebe der König!“ begrüßte den Theil der Rede, welher von der Politik spra, die das Andenken an seine Re- gierung zu einem ehrenvollen mache, uud ein noch enthusiastischeres Lebehoch brach bei der Stelle aus, wo der König die Worte sprach: „Die Vorsehung hat unsere Anstrengungen gesegnet“. Lebhafter Beifall folgte auch dem Schluß der Rede. „Ueberhaupt“, sagt Ga=- lignani's Messenger, „zeichnete sich dieser Tag durh den ganz besonders herzlihen und liebevollen Empfang aus, der dem König zu Theil wurde. Der Zuruf war so innig und lebhaft, daß Se. Ma- jestät einen Augenblick ganz davon überwältigt \{hien. Nur einmal, bei einer denfwürdigen Veranlassung (ohne Zweifel ist hier der Tod des Herzogs von Orleans gemeint), sahen wir eine noch herzlichere Begrüßung des Königs.“

Es sind bereits so viel Deputirte in Paris anwesend, daß man glaubt, es würden an der Sißung von nächstem Montag, in welcher

| die Präsidentenwahl stattfindet, wenigstens 350 Theil nehmen. Der

heutigen vorbereitenden Sißung der Deputirten - Kammer wohnten etwa 330 Mitglieder bei, darunter die Minister Guizot, Duchatel, Dumon und Cunin =Gridaine. Die Führer der politishen Parteien, Ledru - Rollin, Odilon Barrot, Thiers, Berryer und Dufaure, waren ebenfalis zugegen. Das linke Centrum, die Linke und äußerste Linke hatten sih vorher für Herrn Dufaure geeinigt, und Herr Du- pin trat zurück, um keine Theilung der Stimmen zu veranlassen. Die äußerste Rechte wird zuerst für Herrn Berryer stimmen. Ministe- rieller Kandidat is, wie schon gemeldet, Herr Sauzet. Bei der Wahl der Vice - Präsidenten wird die Opposition für Hecrn Billault stim- men, wegen ihrer übrigen Kandidaten aber sich noch besonders zu vereinigen suchen. Jun dem provisorishea Büreau der Kammer ist Herr Sapey Alters-Präsident, und die vier jüngsten Mitglieder, De=- bellegme Sohn, Demarçay, Graf Hallez-Claparede und Siegès, sind Secretaire. Das Journal des Débats bemerkt über die Taktik der Opposition: „Herr Dufaure is kein Kandidat von sehr entschie- dener Farbez der natürlihe Kandidat der Linken würde Herr Odilon Barrot gewesen seinz und wenn es wahr wäre, wie eines der Blätter erklärt, daß in Zukunft das festeste und unauflöslichste Bündniß zwischen den beiden Abtheilungen der Opposition bestehen werde, würde der Bund seine Stärke durch Ausstellung eines Kandi-= daten von bedeutungsvollerem Namen erprobt haben. Doch immer- hin, wir haben stets sehnlichst den Augenblick herbeigewünscht, wo es nur zwei große Parteien in der Kammer geben werde. Herr Thiers, wenn er die eine Hand den Konservativen, die andere der Linken hinreicht, erscheint uns weit gefährlicher, als wenn er, wie früher, mit Herrn Odilon Barrot verbunden i}st. Die Allianz wurde aber chon so oft verkündet und löste sih stets beim ersten Stoß wieder auf, daß es sehr zweifelhaft is, ob die Linke und das linke Centrum mehr als Projekte zu machen vermögen.“

Herr Hamont, Beamter des Ministeriums der auswärtigen An- gelegenheiten, der mit einer Sendung nah Marokko beauftragt war, ist von derselben in Paris wieder angelangt, Die Regiernng beab- sichtigt im nächsten Frühjahr eine außerordentliche Gesandtschaft an den Hof des Kaisers von Marokko zu schicken, dieselbe soll, glei de- nen in Persien und China, aus einem zahlreichen Personal bestejen und, nachdem sie sich einige Zeit zu Mequinez am Hofe des Kaisers aufgehalten haben wird, die Hauptpunkte im Jnnern des Reichs besuchen.

Großbritanien und Irland.

Loudou, 27. Dez. Die Ursachen der leßten Kabinets - Ver- änderungen sind noch immer nicht“ vollständig aufgeklärt und deshalb auch das bestimmte Maß der Modification der bestehenden Getraide- Gesete, welche doh allein die Kriseu hervorgerufen haben, nicht be- fannt. Man weiß wohl, daß die Tory-Minister einig geworden sind, aber nicht, über welche Punkte, und welcher Theil des Kabinets über- haupt der nachgebende gewesen.

Die den Truppen, welche den chinesischen Krieg mitgemacht ha- ben, bestimmte Feldzugs - Medaille is} ers jeßt vertheilt worden, und zwar, wie es heißt, weil man, um die Empfindlichkeit der Chinesen niht zu verleßen, die nah dem ersten Entwurf {hon ausgeprägte Medaille, auf welcher der britische Löwe den chinesishen Drachen zer- tretend dargestellt war, wieder einzuziehen sih veranlaßt gefunden hat. Die jeßt ausgegebene Medaille enthält auf dem Avers das Brustbild der Königin, auf dem Nevers die Worte: Der Friede durch Victoria in Asen wiederhergestellt.

Die Londoner Friedens = Gesellschast hat auch die Oregon=-Frage wieder zum Gegenstand einer Denkschrist an den Premier - Minister gemacht, in welchem die Unzweckmäßigkeit des Krieges aus dem Ge- sihtspunkte der christlihen Philanthropie beleuhtet wird, Eine Ab- schrift des Memoirs soll dem Seccetair der amerikanischen Friedens- gesellschaft übersendet werden.

Gestern Morgen i} in Liverpool der Wasserbehälter der Liverpool- und Harriugton -Wasserkunst, welher 250,000 Gallons halten kann, in dem Augenblicke gesprungen, als er bis zu zwei Drittheilen voll- gepumpt war, und hat eine so plöblihe Ueberschwemmung in dem Gebäude der Wasserkunst selbst, so wie in den benahbarten Häusern, veranlaßt, daß dieselben bedeutend beshädigt, mehrere Menschen er- tränkt und selbst in der Straße einzelne Jndividuen fortgeschwemmt worden sind. Das Ereigniß kündigte sih mit einem donnerähnlichen Geräusch an und überraschte alle in den benachbarten Häusern woh- nenden Personen dergestalt, daß sie ers, lange nahdem sih das Wasser verlaufen hatte, zur Besinnung kommen konnten. Vier Per- sonen sollen getödtet sein, acht sind, theils mit Arm=- und Beinbrüchen, ins Hospital gebracht worden.

X London, 25. Dez. Die Botschaft des Präsidenten der Vereinigten Staaten würde einen lebhafteren Eindruck hier gemacht haben, weun niht Herr Polk selbst bereits bei einer früheren Ge-= legenheit und auch die Zeitungs - Orgaue seiner Regierung si über die {hwebende Frage in so Veeaatarilter Weise ausgesprochen hätten. Bei dem gegenwärtigen Zustande der Frage leuchtet ein, daß das System der gemeinschastlihen Occupation des Oregon-Gebiets unaus- führbar if, da es in nicht fern liegender Zeit zu einer Kollision zwischen den britischen und amerikanishen Kolonisten führen dürfte, welche gegenwärtig auf dem streitigen Gebiet gleihe Rehie genießen. England hat demnach keinen Grund, der Zumuthung des Präsi- denten, dem gegenwärtigen provisorishen Zustand der Dinge ein Ende zu machen, entgegenzutreten, und die Maßregeln, welche die amerifanishe Regierung mittlerweile ergreifen will, um ihre Gesebe und Gränzposten bis jenseits der Rocky - Mountains auszudehnen, ist gerade dasselbe, was England und die Hudsons - Bai= Compagnie \chon lange gethan haben. Wenn das amerikanische Volk \sich ein Jahr Zeit nimmt, um über die Folgen eines lächerlihen und gefahrvollen Krieges nachzudenken, so läßt es sich faum glauben, daß nicht in der Zwischenzeit irgend eine Art der Bei- legung des Streites ausfindig gemacht werden sollte. Aus solchen Gründen hat demna der in der Botschaft herrshende Ton bis jeßt die britishen Fonds noch nicht herabgedrüct, und das Publikum ist geneigt, Herrn Polfk's heroische Erklärungen für nußloses Geschwäß zu halten, das der gesunde Sinn des Landes unschädlih machen dürfte. Es is indeß offenbar , daß Herr Polk dem Drange des Volkswillens stets nahgeben wird. Sobald das amerikanische Volk für den Krieg

terlandes auf immer befestigt sei.“

ist, so werden wir Krieg haben, und wenn wir denno Frieden be-

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