1846 / 4 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

wie dies zur Erhaltung

E L S E L E p A E L S L E L S E

der Fideikommisse nothwendig und doch ohne

alle Beeinträchtigung des gedachten Prinzips zulässig is. Wir können

Uns daher nicht bewog

en finden, den Geseß-Eutwurf den weiteren

legislativen Berathungen zu entziehen. Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses.

16) Die in der D

enfshrist vom 17. Februar d. J. Uns ange=-

zeigten Wahlen der Mitglieder des ständischen Ausschusses bestätigen

Wir hierdurch. Il. Auf d

ie ständischen Petitionen.

Anstellung von katholischen Militair - Geistlichen.

1) Die von Unser

vou beider Sprachen mächtigen katholischen

allen denjenigen Garni

Personen polnisher Abkunft befinden,

nicht eintreten, dieselbe

en getreuen Ständen nachgesuchte Anstellung Militair - Geistlihen in son - Städten, wo sich katholische Militair - fann in dieser Allgemeinheit muß si vielmehr auf solhe Garnisonen be-

\hränken, wo ihrem Umfange nah ein dauerndes Bedürfniß dazu vor- handen is, Für die übrigen kleinen Garnisonen kann nur die Eíin- rihtung stattfinden, daß Civil - Geistliche zur Mitwahrnehmung der

Militair-Seelsorge und

zur Bereisung der Garnisonen bestimmt wer-

den, wobei jedoch so viel als möglih auf die Wahl von Geistlichen, welche der polnischen Sprahe mächtig sind, Rücksicht genommen wer-

den wird, Abhaltung der

9) Durch die beantragte Maßregel:

Ankäufe sowohl in der

Remontemärkte in der Provinz Posen. in Betreff der Remonte=- als der einzelnen

Reihefolge der Provinzen,

Märkte alljährlich zu wechseln, würde unverhältnißmäßig viel Zeit in

Anspruch genommen und und Reisekosten verursaht werden. getreuen Stände thunlichst entgegenzukommen,

sel in der Art bestimmt, alle drei Jahr einmal mi

auch eine vermehrte Ausgabe an Diäten Um indeß dem Wunsche Unserer haben Wir einen Wech- fünftig in dem Großherzogthum Posen

daß Remonte- Ankauf begonnen werden wird.

t dem

Einrichtung ciner Provinzial-Bank in Posen.

3) Die Rücksichten

sen haben bereits Veranlassung

auf die Kredit-Verhältüisse der Provinz Po- gegeben, daß die Hauptbank seit dem

Jahre 1837 ein hiesiges angesehenes Banquierhaus verpflichtet hat,

die Wollmärkte zu Pose gestellten

weisungen zu mäßigem Zinsfuße zu disfontiren.

n mit ansehnlichen, zu dessen Disposition ge-

Fonds zu besuchen und die vorkommenden Wechsel und An-

Jn gleicher Absicht

ist seit dem Jahre 1839 bei den Regierungs - Hauptkassen zu Posen

und Bromberg ein eingerichtet, welhes den

heit bietet, Darlehne auf inländische

Lombard-Geschäft für Rechnung der Haupt-Bank

Einwohnern des Großherzogthums Gelegen- Staatspapiere, Seehandlungs-

Prämienscheine und Pfandbriefe zu mäßigen Zinsen zu nehmen, oder

durch sicheren und wohlfeilen Verkauf solcher Effekten, zeitiger Bewilligung von Vorschüssen auf den Erlös,

unter gleidbzei- auf erleichterte

Weise Geldgeschäfte auszuführen.

Nicht weniger is n

den, daß die Regierungs - Hauptkasse zu Posen

Haupt - Bank in Berlin stellt, wodurch die Zah diesen Hauptorten ihres erfahren.

noch die Einrichtung getroffen wor= Anweisungen auf die oder das Bank - Comtoir zu Stettin aus- lungen, welhe aus der Provinz Posen an Verkehrs zu leisten sind, cine Erleichterung

euerdings

Jn welhem Maße von dieser leßteren Anordnung Gebrauch

gemacht werden wird, seit dem

rung bereits ergeben,

läßt sich zwar noch nicht beurtheilen, Jahre 1839 bestehenden Einrichtung aber hat die Erfah-

bei der

daß die durchschnittlihe Geldanlage unbe-

deutend geblieben, obschon gegen angemessene Sicherstellung aus- reichende baare Zahlungêmittel zu einem erheblih niedrigeren Zinsfuße,

als sonst das Geld im stellt waren.

Nah diesen Ergebnissen kann der Antrag auf Einrichtung eines Bauk - Systems nah Bank von Pommern für die dortige Provinz in der

Großherzogthum zu haben ist, dispouibel ge-

Unserer getreuen Stände Art der ritterschastlihen Stadt Posen

als in den Verkehrs - Verhältnissen und Bedürfnissen begründet nicht anerkannt werden. Dessenungeachtet und obgleich die Hauptbank auch

sernerhin »cht außer Wege zur Beförderung

Anerkennung des Seitens trag bethätigten Jnteresse

Acht lassen wird,

die geeigneten Mittel und des Geldverkehrs aufzusuhen, haben- Wir in Unserer getreuen Stände durch jenen An= für die Bedürfuisse der Provinz angeord-

net, daß Seitens der Provinzial - Behörden eine nähere Erörterung

der Ursachen des

von den Ständen angedeuteten nachtheiligen Zu-

standes und der zur Abhülfe geeigneten Mittel erfolge, wobei Mit-

glieder des in der Petition vom 9.

April d. J. bezeichneten Aus-

{usses zugezogen werden sollen. Nach dem Ergebniß dieser Ermittelungen und näheren Prüfung behalten Wir Uns die weitere Entschließung vor.

Gleichstellung der Lehrer am Marien - und am Friedrich - Wilhelms-

Gymnasium zu Posen.

4) Was die Petition Unserer getreuen Stände wegen Gleich-

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stellung der Lehrer-Besoldungen -an dem Marien-Gymnasium in Po- sen mit denen des Friedrich - Wilhelms - Gymnasiums daselbst, so wie wegen Feststellung eines Ascensions - Verhältnisses der Lehrer, anlangt, so is dur Unseren Minister der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal - Angelegenheiten das Erforderliche bereits eingeleitet wor- den, damit für das Marien - Gymnasium, welches übrigens nicht, wie Unsere getreuen Stände vorausseßen, eines festen Etats seither ent- behrt, in Folge der in der lehteren Zeit gestiegenen Frequenz der Anstalt ein neuer Etat, welcher die gegenwärtigen Bedürfnisse des Gymnasiums, so wie eine angemessene Gleichstellung der Besoldungen der Lehrer an demselben mit denen des Friedrih-Wilhelms-Gymna- siums, ins Auge faßt, aufgestellt werde. Ein unbedingtes Ascensions- reht fann zwar den Lehrern der Anstalt nach den bestchenden Grund- säßen nicht zugestanden werdenz bei eintretenden Stellen - Erledigun=- gen werden jedoch bewährte Pflichttreue und tüchtige Leistungen stets billige Anerkennung finden.

Pensions-Reglement für die Beamten der höheren Lehr- Anstalten.

5) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände wegen baldigen Erlasses des Pensions - Reglements für die Lehrer und Beamten der höheren Lehr-Anstalten eröffnen Wir denselben, daß die-Aufmnerksam- feit Unserer Behörden diesem Gegenstande unausgeseßt zugewandt ist.

Gleichstellung der polnishen und deutschen Sprache im Unterricht

am Gymnasium zu Lissa,

6) Dem Verlangen, daß an dem Gymnasium zu Lissa die eine Hälfte der Unterrihts=Gegenstände polnisch, die andere deutsch dur alle Klassen vorgetragen werde, liegt wesentlich die nicht begründete Vorausseßung zum Grunde, daß die Hälfte der Schüler dieser An- stalt polnischer Abkunft sei und es ihnen {wer werde, den Vorträgen in deutscher Sprache mit gehörigem Erfolge nachzukommen. Von 280 Schülern dieses Gymnasiums sind gegenwärtig 89 polnischer Abkunst, welche, insbesondere von der Quarta an, dem deutshen Vor- trage mit Leichtigkeit felgen, wie denn auch seither die polnischen Schüler der Austalt bei den Abiturienten - Prüfungen im Deutschen in der Regel Befriedigendes, ohne Nachtheil für die Kenutniß ihrer Muttersprache und sür ihre Gesammtbildung, geleistet haben. Unsere getreuen Stände werden bei näherer Erwägung si selbst überzeugen, daß ihrem Antrage, bei cinem Gymnasium in ciner fast ausf\ließlich von Deutschen bewohutea Stadt, welches in überwiegender Mehrzahl von deutschen Schülern besuht wird, um \o weniger Folge gegeben werden fann, als dieses Gymnasium aus der evangelisch - reformirten und evangelisch - lutherishen Stadtschule hervorgegangen ist. Denuje- nigen außerhalb Lissa gebürtigen Schülern polnischer Abkunft, welche der deutshen Sprache beim Eintritt in das Gymnasium entweder gar niht oder doch nicht in hinreichendem Maße mächtig sind, sind andere Anstalten in Posen, Trzemesznuo und nunmehr auch ín Ostrowo geöffnet, in deren vier unteren Klassen das Polnische die Unterrichts= sprache ist.

Der von Unseren getreuen Ständen geäußerte Wunsch, daß die polnische Literatur den Schülern polnischer Abkunft von Lehrern glei- her Abstammung iu ihrer Muttersprache vorgetragen werden möge, ist theilweise schon seit mehreren Jahren erfüllt worden und wird von jeßt an nah einer von der Provinzial-Behörde bereits getroffenen Anordnung in vollster Ausdehnung erfüllt werden. Da unter den Lehrern des Gymnasiums zu Lissa nur zwei des Polnischen nicht kundig sind, so hat die Bestimmung, daß auch bei dieser Anstalt auf die Anstellung von Lehrern, welche beider Sprachen mächtig, Bedacht genommen wer= den soll, bereits Berücksichtigung gefunden. Auf die Anstellung von Lehrern, die der polnischen Sprache mächtig sind, wird übrigens auch in Zukunft Bedacht genommen werden, so weit dies ohne Beeinträhti- gung der von dem evangelischchreformirten Ephorat wahrzunehmenden Rechte geschehen kann.

Gründung einer katholisch - polnischen Mädchenschule zu Posen.

7) Den Antrag Unserer getreuen Stände auf Gründung einer höheren fatholishen Mädchenschule in der Stadt Posen sind Wir im Allgemeinen geneigt zu berücksichtigen, müssen Uns jedo die nähere Beschlußnahme vorbehalten.

Befreiung der Tage!öhner und Dienstleute von den Beiträgen und Lasten zu Neubauten und Reparaturen an Kirchen und Schulen.

8) Auf den wohlgemeinten Antrag, daß Tagelöhner und Dienst- leute von den Beiträgen und Lasten rückslhtlich der Neubauten und Reparaturen von Kirchen und Schulen ganz befreit werden mögey, behalten Wir Uns-in der Hinsicht, daß ähnliche Verhältnisse au in anderen Provinzen vorkommen und der Gegenstand daher einer nähe - ren Erwägung bedarf, die Entschließung vor.

Heranziehung aller zu einem Squlverbande gehörigen Gutsbesiger zu den Bau- und Unterhaltungskosten der Schulen.

9) Der Antrag auf Heranziehung aller zu einem Schulverbande ge-

hörigen Gutsbesißer zu den Kosten der Unterhaltung der Volksschulen

wird seine Erledigung durch die neue für die dortige Provinz zu er-

lassende Elementar-Schulordnung erhalten , deren Entwurf wo mig. f lih dem nächsten Landtage zur Berathung vorgelegt werden wird,

Anstcllung von der polnishen Sprache lundigen Lehrern bei dem Marin, Gymnasium zu Posen und den Gymnasien zu Trzemeszno ‘und Ostrowe,

10) Ju Beziehung auf den Antrag Unserer getreuen Ständ, daß in dem Marien-Gymnasium zu Posen, so wie in den Gymnasj, k zu Trzemeszno und Ostrowo, die Unterrichts = Sprache überall da t, F polnische sci, wo die mit Unserer Genehmigung von dem Minister j, F geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegeheiten unter dem 4 F Mai 1842 erlassene Justruction es verordnet, fönnen Wir nicht F bemerkt lassen, daß in dieser Jastruction nicht Bestimmungen weg, eines Gebrauchs der polnischen Sprache ais alleiniger Unterrichtsfpragf euthalten sind, wie solches Unsere getreuen Stände nach der vorliegend Petition vorausseßen, Die zur Leitung der Gymnasien in Trzemesyyt und Ostrowo berufenen Direktoren, die einzigen seit dem Jahre 1842 q tie fatholishen Gymnasien der Provinz Posen aus anderen Provinz | verseßzten Schulmänner, sind der polnisheu Sprache in hinreichenden # Grade mächtig, und da alle geprüften Schulamts=-Kandidaten poluisha Abkunft bereits Beschäftigung oder Anstellung gefunden haben, so i zur Zeit um so weniger Grund vorhanden, die wenigen {on va längerer Zeit angestellten Lehrer, welche der polnischen Sprache nil mächtig sind, zu verseßen, als diese Maßregel nicht ohne Schwierigke,# in Ausführung zu bringen is, wenn sowohl auf die Ansprüche da betheiligten Lehrer, als auf die Verhältnisse der Lehranstalten, zu wel. chen cine Verrseßang in Aussicht zu nehmen, billige Rücksicht genom: men werden soll.

Die Gehalts - Verhältnisse der seither provisorisch beschäftigten f Kandidaten werden ehestens festgestellt werden. i, Verbesserung des Einkommens der Elementar- Lehrer auf dem platten Lande, ld

41) Was die auf Verbesserung des Einkommens der Elementar-Y

Lehrer auf dem platten Lande gerichtete Petition anlangt, so werden D Wir dem Volksshulwesen der dortigen Provinz Unsere Fürsorge,

wovon dieselbe bereits Beweise in ausgedehutem Umfange empfange

hat, au fernerhin gern bethätigen. Die Besoldungs - Verhältuiss der Elementar-Schullehrer werden durch die zu erlassende neue Schu: F Ordnung in angemessener Weise regulirt werden. Bei der besondera i Theilnahme, welche, wie Wir gern vernommen, Unsere getreuen Stände der bedrängten Lage vieler Elementar - Lehrer widmen , glauben Wiß auch deren thätige Mitwirkung zur Aufbringung der für die Zukunst erforderlichen Mehrbedürfnisse mit Zuversicht erwarten zu fönnen, F Die Angelegenheit wegen Einrichtung von Kleinkinder- Bewahr-F Anstalten berührt ein Feld, welches vorzugsweise und um der Wirksamkeit der Privat-Wohlthätigkeit zu überlassen ist, diesen Weg auch in den übrigen Provinzen verfolgt. Errichtung zweier Fakultäten, einer theologischen und einer philosophisch fameralistishen, in der Stadt Posen. M 12) Durch den Landtags - Abschied vom 30. Dezember 1843 5 haben Wir Unseren getreuen Ständen bereits eröffnet, daß und wes-

halb Wir Uns es haben versagen müssen, dem Antrage wegen Er- Dieseiben

richtung einer Universität in Posen Folge zu geben, Gründe stehen auch dem jeßt auf die Errichtung einer theologischen und philosophish-kameralistishen Fakultät gerihteten Antrage, sowohl in Hinsicht auf Zweckmäßigkeit, als auh rücksichtlich der Aus- führbarkeit, entgegen. Wir befinden Uns daher nicht in der Lage, dem Wunsche Unserer getreuen Stände entsprehen zu können. Die bereits beschlossene Erweiterung des Klerikal - Seminars in Posen zu einer aus einer theologischen und philosophischen Abtheilung bestehen- den höheren Lehr-Anstalt wird indessen ehestens zur Ausführung kom- f men und dadur den künftigen Mitgliedern des katholisch - geistlichen Standes der Erzdidzese geeignete Gelegenheit verscha}t werden, neben | dem Studium ihrer Berufswissenschast auch ihre allgemein wissen- schaftliche Bildung zu befestigen und zu erweitern,

Nevision des Wechselrechts, ü 13)- Der Entwurf eines neuen Wechselrechts unterliegt der Be- rathung des Staatsraths, und werden demnach die auf die Beschleu- nigung dieser Angelegenheit gerichteten Wünsche Utr-serer getreuen Stände cine baldige Erledigung finden.

Errichtung von Handelsgerichten,

14) Der Antrag auf Eiasührung vou Handelsgerichten in den Städten Posen, Bromberg und Lissa wird bei der dem Staats-Rathe f aufgetragenen Begutachtung einer Verordnung über die Errichtung von Handelsgerichten berücsihtigt werden.

Forst - und Jagdpolizei - Ordnung,

15) Die Entwürfe einer allgemeinen Forst- und Jagdpolizei- Orduung und eines Gesebes wegen Bestrafung des Wilddiebstahls und der Jagd - Contraventionen sind unter Berücksichtigung der gut- achtlihen Aeußerungen des fünften Provinzial-Landtags umgearbeitet und Unserem Staats-Rathe zur Berathung überwiesen worden.

nächstfolgenden Heste

vollendet sind, so dürfen wir

E

unter der persönlichen Leitung des Herausgebers bereits

hoffen, im Frühjahr das 15te Heft dieses für

Künstler, Bauliebhaber, Fabrikanten und Handwerker nüylichen Prachiwerkes

vollendet zu sehen, welches

teren Geschmacks in allen

Die Königliche Sozietät der schönen Stocholm hat den Professor Gerhard zu

ernannt.

hon so viel zur Ausbildung eines edlen hei- Ländern beigetragen hat.

Künste und Alterthümer zu Berlin zum Ehrenmitgliede

Die Ausgrabungen in Egnatía.

Neapel, 8. Dez. wurden durch

die aufgefundenen Gegenstände geblieben sind. Diíadem, welches alle bisher gefundenen im Besiy des Kunsthändlers des Bulletino Archeologico Schmetterlingen,

aus Blumen, Blättern,

Die Ausgrabungen in Egnatia. bei Monopoli

Privatpersonen veranstaltet, und man weiß daher nicht, wo

Das - herrlihe goldene Kunstschäge der Art übertrifft, is Barone. Avellino hat es im Oktoberheste Napoletano genau beshrieben. Es besteht fleinen Vögeln, Käfern und Ju-

seften, welche von der rechten zur linken Seite sih nach einem Mittelpunkte

hin bewegen; eingeslochten. ähnlich derjenigen, welch

Sammlung des Königs von Bayern zu

kleine Edelsteine, Höchst wahrscheinlich war

asten und Smalte sind geschmackooll hin- es eine Corona Sepulcralis, efunden ward, sich jeßt in der tünchen befindet und unter dem

e bei Armento

Namen der Corona d’oro di Critonio bekannt ist ( vergleihe Gerhard's

Antike Bildwerke Tav. 60).

Diese Corona di Critonio is reicher, als

die Corona Gnatina, steht aber an Feinheit der Arbeit und Ausfüh-

rung ihr weit nach. hen Ausgrabungen das Diadem der

höre. Ercolanesì I. p. 209 f.) die vershiedenen Blumen-

Blumen, Binden, Bänder, sende Symbole des Lebens, des

man denke an die „ange

Aoellino behauptet, nichts Kostbareres zu Tage gefördert, lücklihsten Epoche der griechischen Kunst ange- Professor Bríganti

daß selbst die neuesten etruski- und daß

beschrieb die Corona di Critonio (Memor. genauz ein geschickter Botaniker wird hoffentlich Species unseres Diadems zu seiner Zeit erläutern. Schmctterlinge, Puppen von Raupen sind pas- Todes , der Apotheose des Menschen

lica sarsfalla” Dante'’s. Die Puppe der Raupe

ist oielleicht nicht ohne Anspiclung auf die Lehre von der Ensomatosis,

welche durch die pythagoräische

Schule gerade in diesen Gegenden verbrei-

me S

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tet war. Avellino führt viele Autoren, z. B. Creuzer, Goens, Witte, Millingen, als Gewährsmänner seiner Behauptungen auf. j

Die Schilderung der folossalen Glas - und Terracotta - Vasen, so wie die zweier wundershön geformten und mit edlen Zeichnungen in matten Farben geshmücten Gesäße aus einer eigenthümlichen Paste, welche sämmt- lich Raffacle Barone erworben, würde uns hier zu weit führen. Dem Ca- duceus mit der griechi\hen Aufschrift T'NAOINNN , welcher ebenfalls hier gefunden, widmete der befannte Archäoloz Minervoini im römischen Bulle- ino dell’ istituto di corrispondenza arécbeologica 1845 «ine genaue Abhandlung; es stellt sich aus dieser Jnschrift ziemlih sicher heraus, daß Guathia (Uorat. Sat. 1, 5, 97) vom g-iehishen 17@Ddos abzuleiten (niht von der gens Egnatia) und nicht Guatia oder Egnatía zu schreiben sei. Junteressante Bemerkungen über die sogenannte Via Egnatia fehlen nicht’ in dem Aufsaye von Avellino, Zu bewundern is dieses ausgezeich- neten Mannes, bei dem Gelehrsamkeit und Humanität so edel und innig verschmolzen , reiche Kenntniß der deutschen Literatur, so z. B. citirt er bei dieser Gelegenheit die treffliche Abhandlung des Herrn Tafel zu Tübingen : De via militari Romanorum Egnatia und Burmeister's Abhandlung in Zimmermann's Zeitschrift 1840 S. 1147. Wie wenige deut’che Philologen und Archäologen können umgekehrt solche Kenniniß der italienischen Literatur von sich rühmen! (A. Z.)

A. W. vou Scþlegel's Bibliothek.

Die kürzli in Bonn abgehaltene Auction der von dem Prof. A. W, von Schlegel nachgelassenen Bibliothek , welche, zufolge, aus 1600 tleineren und größeren Werken bestand, hat den bedeutenden Ectrag vou circa 5000 Nthlr, geliefert, Der ge Theil der im Kataloge aufge«,

verstorbenen dem Katalog

führten orientalishen und anderen Manuskripte wurde nicht mitversteigert, indem dieselben inzwi’chen theils von der Königlichen Bibliothek zu Berlin, theils von der Universitäts - Bibliothek zu Bonn angekauft worden waren, Für die werthvolleren und seltneren Werke wurden auf der Auctíon sehr hohe Preise gezahlt, die bei mehreren in Kalkutta und London erschjenenen Büchern über irische Sprachenfunde und Literatur sogar die Ladenprceise überstiegen. Manches ganz ordinaire Werk ward um das Doppelte und Dreifache der sonst üblichen Auctionspreise erstanden. Die höchsten Einzel- preise, welche erzielt wurden, betrugen 129, 65 und 50 Rthlr. (Frankf. Journ.)

1 Fraukfurt a. M., 30. Dez, Die Schwestern Therese und Marie Milanollo, die beruhmten tes Konzert im Theater, und troy des aufgehobenen Abonnements war das Haus überfüllt, Der Beifall, den das seltene Schwesterpaar hier wieder erlangte, is cin wahrhaft enthusiastisher, und das Publikum faun nicht sat! werden, zu bewundern, Es ist deshalb wah: \ceinlih, daß die Schwestern Milanollo noch öfters hier auftreten, wenn es ihre sie nach Pcetersburs führende Verpflichtung erlaubt. Jedenfalls geben sie und es gereicht del jungen Vir.uosinnen zur Ehre nächsten Sonnabend eine Quartett-Unter- j haltung zum Besten der Armen. Jn allen Nachbarstädteu gaben die Milanollo

Konzerte und bezauberten auch dort Alles.

Dreschmaschinen.

Die Karlsruher Zeitung enthält ein Schreiben aus Gengenbad vom Dezember, worin es unter Anderem heißt: „Die so mächtig sich ent- widelnde und sortschreitende Jndustrie dehnt sich auch bercits auf unjer? Landwirthschast aus. Wir besigen nämlich seit einiger Zeit zwei Dre ch- maschinen, die vom Wasser getrieben werden und in den jeßigen kurzen Tagen 500 Wis 600, in längeren Tagen aber 700 bis 800 Gar- ben Frucht weit reiner ausdreschen, als es mit der Hand mögli wärez eine fleine Unmänderun wird bewüiken, daß die Frucht voll fommen gereinigt aus der Maschine hervorgeht. Das Siroh wird nicht zerschlagen, sondern nur geknickt, was zum Streuen eben recht ist Zu ihrer Wartung bedarf sie drei Personen. Landwirthe, selb| auf 1 bis 2 Stunden im Umkreise, benußen jeyt zun Dreschen ihrer Früchie ausschließlich diese Maschinen, wofür sie den Eigen- thümern den funfzehnten Sester (30 Sester = 131 preuß. Meßen) Fru! abtreten. Der Gebrauch dieser Maschinen nimmt so zu, daß bereits eint f driite nächstens aufgestellt werden wird. Die beste der vorhandenen wurdé ín der Fabrik von Bernoulli zu Jmmendingen gebaut, Daß solche Dresch- Maschinen überall mit Nuyen anzuwenden seien, wollen wir eben nicht be- haupten, jedenfalls sind und bleiben sic es aber da, wo die Bevölkerung nicht schr dicht ist, oder andere Gewerbe viele Hände beschästigen.'“

———_

1 e bisher, #0 auch

daß

Whesißer gewählt werden können, welche entweder

Violinspielerinnen, gaben gestern ihr sechs- F

BGerkfauf der Waldstreu in den Königlichen Forsten.

16) Dem Antrage : den Verkauf von Waldstreu in den Theilen nserer Forsten , welche mit ausgewachsenen Kiefern bestanden sind, 7 Unterstühung des Ackerbaues zu gestatten , kanu iu solcher Aus- ¿huung nicht entsprochen werden, Die Erfahrung. hat darüber ent= ‘ieden, daß der meistens magere Waldboden der Kiefernforsten, wenn einzigen wesentlihen Ernährungsmittels beraubt wird, vorzugsweise durch den Jnsektenfraß leidende Bestände peugt, und daß die Wegnahme der Streu selbst in den älteren Kie- beständen furz vor ihrer Verjüngung nachtheilige Folgen auf die mnächst 32 erziehenden jungen Bestände äußert , keinesweges aber, ¿e Unsere getreuen Stände vermeinen, den Raupenfraß vermindert, dern im Gegentheil solchen vermehrt. Das Streubedürfniß der nerlihen Einsassen wird jedoch in besonders dazu geeigneten Fällen, fernerhin von der Forst-Verwaltung in dem Um-

1ge berü sichtigt werden, wie es die Erhaltung und nachhaltige Er-

gófáhigkeit der Forsten gestattet. Verleihung einer allgemeinen Staais-Verfassung,.

17) Der Antrag auf Gewährung einer Staats - Verfassung ijt 6+ dur das spezielle Juteresse der dasigen Provinz motivirt und eint überdies als theilweise Wiederholung der durch Unsere Er- nung vom 12. März 1843 entschieden zurückgewiesenen Gesuche. ; erfolgt daher fein weiterer Bescheid.

Nenuung der Namen der Neduer in deu abzudruckenden Landtags- Protokollen.

18) Unsere für die Landtage aller Provinzen erlassene Bestim- ng, daß weder in den zu veröffentlicheuden Landtags - Berichteu, ch in deu abzudruckenden Landtags = Protokollen die Namen der dner genannt werden, beruht auf reiflich erwogeuen Gründeu, und ¡r können von derselben abzugehen durch den Antrag Unserer ge- uen Stäude in der Denkschrist vom 15. März d. J. Uns nicht be- gen finden.

Wiederholung zurückgewieseuer Petitionen.

19) Den auffallenden Antrag: die ebenfalls für alle Provinzen ihmäßig bestehende Vorschrist des §. 48 des Gesehes vom , März 1824, einmal zurüdckgewiesene Petitionen nur alsdann, wenn wirklich neue Veranlassungen oder neue Gründe eintreten und immer nur r bei fünftiger Berufurg des Landtages erneuert werden dürfen,

zuheben, weisen Wir hiermit zurü.

ihlbarkeit der Siadtverordneten zu Landtags - Abgeordneten im Stande

der Städte.

90) Auf den erneueten Antrag, daß allen den Bürgern in den Städten, welche qualifizirt sind, zu Stadtverordneten gewählt zu werden, auch die Wahlfähigkeit zu Landtags-Abgeordneten beigelegt werde, hen Wir Unseren getceuen Ständen, mit Hinweisung auf den über

gleichen Antrag schon in dem Landtags - Abschiede vom 30. De- nber 1843 ertheilten Bescheid, hiermit zu erkennen, daß Wir diee

Antrage zu entsprechen Uns nicht bewogen finden. Denn zunächst das Grund-Eigenthum eine wesentlihe Bedingung der Landstand- ast, und Wir sind nicht gemeint, in solhen Bestimmungen, welche

den Grund - Prinzipien der ständischen Vertretung beruhen und in

ständishen Geseben für alle Provinzen gleimäbig vorgeschrieben

, Abänderungen eintreten zu lassen. Aber auch die weitere Vor-

ist des §. 10 des Geseyes vom 27. März 1824, daß als Abgeordnete des zweiten Standes nur städtische Grund- zeitige Magistrats- Personen sind oder ein bürgerli hes Gewerbe tre:ben, jisen Wir unverändert bestehen lassen, Dieselbe beruht auf dem

icher seines r dürftige ,

Wrundsaye, daß jeder Stand durch Abgeordnete vertreten werden

, die demselben wirklich, angehören und aus seiner Mitte hervor= en, Dieser Grundsay würde aber wesentlich verleßt werden, in zu Landtags - Abgeordneten städtishe Grundbesißer gewählt den fönuten , welhe blos die Bedingungen der Wählbarkeit zum adtverordneten erfüllen, indem alsdann Personen, welche einen tischeu Grundbesiy erwerben, übrigens aber ihren sonstigen Standes- Beruss - Verhältuissen nah keinesweges vorzugsweise bei den tischen Juteressen betheiligt sind, zu städtischen Landtags - Ab- rdneten gewählt werden könnten. rmehrte Vertretung der Landgemeinden auf den Land- und Kreistagen. 21) Jn Beziehung auf den Antrag, die Zahl der Abgeordneten des Standes der Landgemeinden uf den Landtagen und auf den Kreistagen nah Maßgabe des Hrundbesißes dieses Standes im Verhältnisse zu dem Grundbesiße es ersten Standes vermehrt werde, veisen Wir auf Unsere bereits in dem Landtags - Abschiede vom Dezember 1843 ausgesprohene Willensmeinung, daß Wir es alen niht an der Zeit finden, Veränderungen in den einzelnen immungen der ständischen Geseße vorzunehmen, wie denn dieselbe iht auch dem ferneren Antrage Unserer getreuen Stände,

U E udiiiülk 4 ß zur Ausübung des Wahlrechts im Stande der Landgemeinden

er Besiß cines ländl hen Grundstücks von 15 magd. Morgen ge- gen möge,

egensteht.

M Wenn aber hieran auch noch weiter der Antrag geknüpft worden daß den Wählern im Stande der Landgemeinden gestattet werde, Vertreter, welhe diesem Stande nit angehören, ohne Rücksicht rundbesiy, jedoch mit Ausshluß der Beamten, zu wählen, \o en Wir diesen Antrag nur entschieden zurückweisen, da es, wie solhes schon vorstehend subþ Nr. 20 bemerklich gemacht haben,

jen Grundprinzipien der ständischen Vertretung gehört , daß jeder nd durch Abgeordnete vertreten wird, die ihren Berufs- und Le-

-Verhältnissen nach diesem Stande auch wirklich angehören.

Von diesem Grundsatze ausgehend, enthält der §. 11 des Ge-

è vom 27. März 1824 die ausdrüliche Vorschrift, daß zu der nschaft eines Landtags - Abgeordneten des dritten Standes der

ß eines als Hauptgewerbe selbst bewirtbshasteten Landgutes dert wird, und behält es bei derselben lediglih sein Bewenden. è endlih den Antrag betrifst, :

ß die Wahlen im Stande der Landgemeinden, weil sih hier leicht

n fremder Einfluß geltend mache, niht mehr von den Landräthen, ndern von den Kreis-Deputirten geleitet werden mögen,

at derselbe nur Unser Befremden erregen können, und wollen

M Unseren getreuen Ständen hiermit ausdrülich zu erkennen geben,

Ein großer Theil unsere Wir die Landräthe für vorzugsweise geeignet halten, die Wahlen

iten, Wir auch zu denselben das volle Vertrauen haben, daß sie um so mehr mit voller Unparteilichkeit verfahren werden, als \ dieser Beziehung Unseren entschiedenen Willen kennen,

Wiederverleihung des Wahlrechts zu den Landraths - Stellen.

22) Unsere getreuen Stände haben abermals um Wiederverlei- des Rechts, die Landräthe zu wählen, gebeten und dabei zu- eine weitere Ausdehnung der Wählbarkeit, auch die Aufhebung | classes vom 13, September 1839, betreffend die Befugniß der }-Deputirten, zeitweise behinderte Landräthe zu vertreten, beantragt. F Die zur Unterstüßung dieses Antrags aufgestellte Behauptung,

Y pu Landraths - Aemter ‘in der Provinz Posen seit eingetretener

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Suspension des kreisständischen Wahlrehts gewöhnlich mit Männern beseßt seien, welche, allen Verhältnissen fremd, ohne Lokal- und Per- sonal-Kenntniß, so wie ohne praktische Reife, das Vertrauen zwischen der Regierung und den Regierten zu begranken und die Liebe der Einwohner zu erlangen für unfähig zu halten wären, is durchaus unbegründet und muß um so mehr mit Ernst zurückgewiesen werden, als die Berufung befähigter , ges{häfstskundiger und wohlgesinnter Männer zu erledigten Landrathsstellen dieser Provinz jederzeit Ge- genstand des Bestrebens Unserer Behörden und Unserer Allerhöchst- eigenen Fürsorge gewesen ist.

Um so weniger fönnen Wir Uns bewogen finden, unter noch unveränderten Umständen auf das gegenwärtige Gesuch, so weit das- selbe das ständische Wahlrecht betrisst, einen anderen Bescheid zu er- theilen, als mittelst Unseres Landtags - Abschiedes vom 30, Dezember 1843, Abtheilung Il. Nr. 13, geschehen. Der Autrag wegen einer Erweiterung der Gränzen der Wählbarkeit, sür den ohnehin feine Gründe angeführt sind, erledigt sich dadurch von selbst.

Da im Uebrigen auch auf die Vertretung zeitweise bebinderter Landräthe durch hinlänglih qualifizute Männer stets gewissenhaft Bedacht genommen wird, so bietet sih Uns keine Veranlassung dar, den Erlaß vom 13, September 1839 außer Wirksamkeit zu seßen.

Bürgerliche Verhältuisse der Juden. . 93) Der Zustand der jüdischen Bevölkerung der Provinz Posen und die Mittel einer Verbesserung ihrer bürgerlichen Verhältnisse sind bereits Gegenstand näherer Ermittelungen geworden, und die dahin gerihteten Anträge Unserer getreuen Stände werden bei Feststellung der vorbereiteten legislativen Maßregeln näher erwogen werden. /

Oeffentlichkeit der Stadtverordneten - Versammlungen,

24) Der Antrag

auf Gestattung der Oeffentlichkeit der Berathungen und Verhand-

lungen der Stadtverordneten hätte, da solcher \chon durh den Landtags - Abschied vom 30, De- zember 1843 O Ie MEen worden und in dem von Unseren ge- treuen Ständen in Bezug genommenen Erlasse vom 19, April v. J. wegen Veröffentlichung von Berichten über die Wirksamkeit der städ- tishen Behörden keine zur Rechtfertigung der Erneuerung geeignete neue Veraulassung liegt, nah §. 48. der Verordnung vom 27. März 1824 gar niht zu Unserer Kenntniß gebraht werden sollen und fann schon aus diesem Grunde nicht berücksichtigt werden. Landes-Wappen im Dienstsiegel der Behörden des Großherzogthums Posen,

25) Der Antrag:

zu gestatten, daß, außer den in der Verordnung vom 9, Januar

1817 genannten, auch alle übrigen Behörden und Beamten im

Großherzogthum Poseu sihch dessen Wappens auf Schild und Sie-

geln zu bedienen angehalten werden, ist nur eine Wiederholung des bereits vom dritten Landtage im Jahre 1834 angebrachten, durch den Landtags- Abschied vom 29, Juni 1835 zurückgewiesenen Antrages und hätte daher, nach §. 48 des Gesehes vom 27. März 1824, niht angebracht werden sollen.

Gebrauch ter polnishen Sprache neben der deutschen in Geschäftssachen.

26) Hinsichtlih des Gebrauchs der polnischen Sprache bei den Verhandlungen der Gerichts- und Verwaltungs - Behörden is durch die von Uns erlassenen Bestimmungen Alles geschehen, was die Ver- hältnisse ga, Eben so wird auch bei der Besegung der Stellen auf die Kenntniß dieser Sprache möglichst Rücksicht genommen und auf die Verbreitung der Kenntniß derselben unter den jüngeren Beamten hingewirkt. Wir können daher den Anträgen Unserer ge- treuen Stände auf eine Abänderung des gegenwärtigen Verfahrens feine Folge geben, vielmehr nur auf den in Unserem Landtags=- Abschiede vom 30. Dezember 1843 ertheilten Bescheid verweisen, bei dem es lediglich bewenden muß.

Wiederherstellung der G: änzen des Großherzogthums Posen in Gemäßheit des Wiener Traktats.

27) Nah dem Patent wegen Besipnahme des an Preußen zurückgefalleneu Theiles des vormaligen Herzogthums Warschau vom 15. Mai 1815 sind die Kreise Kulm und Michelau, die Stadt Thorn nebs ihrem Gebiete und das linke Weichsel - Ufer mit den un=- mittelbar an den Strom gränzenden oder in dessen Niederungen belegenen Ortschasten der Provinz Westpreußen zurückgegeben, und dabei sind Vir entshlossen, es bewenden zu lassen. Was aber die ehemaligen Kreisbezirke Deutsch - Krone und Kamin betrifft, so ist das frühere Gesuch des zweiten Provinzial - Landtages , diesel- ben dem Großherzogthum einzuverleiben, mittelst des Landtags - Ab- schiedes vom 14. Februar 1832, Abtheilung U. , Nr. 3., abgelehnt worden und hätte also um so weniger wieder aufgenommen werden sollen, als neue Gründe für das Gesuh nicht angesührt sind, über= dies aber die Unzulässigkeit der Gewährung Unseren getreuen Ständen selbst hätte einleuchten sollen.

Heranziehung der Militairs und Geistlichen zu den Kommunal - Abgaben.

28) Wegen der eigenthümlichen Verhältuisse des Kriegerstandes hat es seit dem Bestehen des preußischen Heeres als allgemeine Norm gegolten, daß die aftiven Offiziere und Militair-Beamten feinen Ko= munal- Abgaben unterworfen werden können. Hierbei muß es überall verbleiben, und kann daher auf den Abänderungs - Antrag Unserer getreuen Stände nicht eingegangen werden. Aehnlich verhält es sich mit der deu Geistlihen und Lehrern in Beziehung auf ihr Dienstein- fommen ebenfalls seit uralter Zeit zustehenden, früher noch ausge= dehnteren Jmmunität.

Verbesserung des Einfommens der Bürgermeister in den kleinen Städten.

99) Aus der Petition Unserer getreuen Stäude vom 15. März d. J, haben Wir mit Wohlgefallen die Theilnahme ersehen, welche die= selben der Lage der Bürgermeister in den kleinen mit der Städte-Ord= nung nicht beliebenen Städten der Provinz widmen. Schon bisher sind uicht nur Unjere Behörden fortwährend bemüht gewesen , auf eine Verbesserung der Lage dieser Beamten aus den eigenen Mitteln der Städte hinzuwirken, souderu es ist auch zu diesem Zweck seit der Wiedervereinigung der Provinz mit Unseren Staaten ein fortlau- fender Zuschuß aus Staatskassen bewilligt worden.

Diesen Zuschuß wollen Wir, obwohl eine Verpflichtung dazu für den Staat nit obwaltet und den übrigen Städten, deren Kommunal= Behörden die Polizei-Verwaltung übertragen ist, deshalb besondere Zuschüsse aus Staatskassen uicht gewährt werden, auch die beabsichtigte Verordnung wegen des Sportulirens der unteren Verwaltungs - Be= hörden den von Unseren getreuen Ständen angenommenen Einfluß auf die Lage der- Bürgermeister insofern nicht ausübt, als denselben ein Recht auf den Genuß der bisher erhobenen Sporteln nicht zustand, nicht nur ferner zahlen lassen, sondern auh, in Erwägung der ange- führten Momente, für die Folge, so lange das Bedürfniß fortdauert, verstärken. Dadurch und durch die nah Maßgabe des zuneh- menden Wohlstandes anzuordnende Erhöhung der von den Stadt- Kommunen selb| aufzubringenden Beträge, worauf Unsere Behör- den ferner eben so Bedaht nehmen werden, wie auf die Ver- bindung der Stellen der Bürgermeister mit anderen damit vereinbaren amtlichen Functionen, wird der Zweck vollständiger erreiht werden, als durch die beantragte Ausstellung eines Normal-Besoldungs-Etats, welcher ohne Bedrückung der Kommunen nicht ausführbar und

insofern nicht zweckmäßig sein würde, als dabei jede Rücksicht anf die sehr verschiedenen individuellen Verhältnisse der einzelnen Bürger* meister wegfiele.

Errichtung von Kredit-Anstalten für städtische und ländliche Besizungen.

30) Der von Unseren getreuen Ständen beantragten Errichtung vou Kredit-Anstalten sür den städtishen und bäuerlichen Grundbesiß nah Art des für die adligen Güter dort bestehenden Kredit-Jnstitus stehen zwar überhaupt und wegen der eigenthümlichen Verhältnisse des städtishen und bäuerlihen Grundbesißes im Großherzogthum Posen noch besondere, gewichtige Bedenken entgegen : indeß ist gleih- wohl Unser Ober - Präsident der Provinz angewiesen worden, mit Hinzuziehung sachkundiger Männer näher zu untersuchen und festzu- stellen, inwiefern daselbst die Bedingungen vorhanden sind, welche bei Errichtung solcher Anstalten unerläßlich vorausgeseßt werden müssen, und ob die lehteren wirklich geeignet erscheinen, den städtischen und bäuerlichen Grundbesigern diejenigen Vortheile zu gewähren, welche Unsere getreuen Stände denselben zugewendet zu sehen wünschen. Erst nah Beendigung dieser Voruntersuhung werden Wir Unsere Men Stände auf ihren Antrag mit einem Endbescheid versehen

inen.

Festseßung des Etats der Provinzial-Feuer-Sozietät.

31) Die Prüfung und Bestätigung des Etats für die Provinzial= Feuer-Sozietät steht in einem nothwendigen Zusammenhange mit der Verwaltung derselben, Da nun eine ständishe Verwaltung für die gedachte Sozietät nicht besteht, so können Wir es nicht für angemes- sen erachten, einen einzigen wesentlihen Aft der Verwaltung in der Prüfung und Bestätigung des Etats Unseren getreuen Ständen, welchen ohnedies die dazu nothwendigen Materialien fehlen würden, zu übertragen.

Eine genügende Veranlassung zu dem vorliegenden Antrage i} auch um so weniger anzuerkennen, als den Ständen unbenommen bleibt, ihre etwanigen Einwendungen gegen den erwähnten Etat bei der ihnen nach §. 98 des Reglements zustehenden Superrevision der Provinzial - Feuer - Sozietäts - Kassen - Rechnung oder auf einem sonst verfassungsmäßigen Wege zur Sprache zu bringen.

Beginn der rechtlihen Wirkung der Feuer - Versicherungs - Anträge.

32) Nach dem Vorschlage Unserer getreuen Stände wollen Wir

die Bestimmung Unserer Ordre vom 6. August 1841 dahin abändern, daß die rehtliche Wirkung des Antrages auf Versicherung von Gebäuden oder auf Erhöhung der bisherigen Versicherungs-Sum- men {hon mit der Mittagsstunde des Tages eintreten soll, an welchem der Antrag bei dem Kreis-Direktor präsentirt worden ist, mit der Maßgabe, daß der Versicherer den erklärten Beitritt oder die von ihm in Antrag gebrachte Erhöhung der Versicherungs- Sunme gleichzeitig der rovinzial - Direction anzuzeigen hat und sich den späteren Bestimmungen der leßteren in Betreff des Ver- siherungswerths unterwerfen muß.

Der entsprechende Besehl wird vorschriftsmäßig veröffentlicht werdei.

Abänderung einiger baupolizeilihen Vorschriften des Allgem. Landrechts. 33) Zu der beantragtea Abänderung der in den §s. 139—147 Tit, 8. Thl. l. des Allgemeinen Landrechts enthaltenen Vorschriften ist ein zureichendes Bedürfniß niht anzuerkennen. Jn \o weit es angemessener erscheint, daß in den Städten die neu aufzuführenden Gebäude in deu Straßen und an öffentlichen Plähen durch einen Zwischenraum nicht unterbrochen, sondern, so weit dem besondere Lokal-Verhältuisse uicht entgegenstehen, unmittelbar an dem nachbar- lihen Grundstücke aufgéführt werden, fann dies {hon gegenwärtig durh besondere Polizeigeseße in Gemäßheit des §. 139 a. a, O. an- geordnet werden. Judem beabsichtigt wird, die Regierungen zu die- sen Anordnungen zu ermächtigen, wird dadurch zugleih ein wesent- a Theil des Antrages Unserer getreuen Stände in Erfüllung gehen. Vertheilung der Beiträge für die Provinzial-Justitute durch Beschlußnahme

B der Kreisstände.

34) Wir genehmigen, daß die Beiträge zur Unterhaltung der Provinzial-Znstitute, als s S , G

der Jrren-Heil-Anstalt zu Owinsk,

der Corrections-Anstalt zu Kosten,

des Taubstummen-Junstituts zu Posen,

des Provinzial-Armenfonds, nah der Seelenzahl auf die einzelnen Kreise und die niht im Kreis- Verbande stehenden Städte Posen und Bromberg vertheilt werden, die weitere Vertheilung des auf jeden Kreis fallenden Kontingents unter dié eiñnzelnen Gemeinden aber der Beschlußnahme der Kreis- stände, unter verfassungsmäßiger Mitwirkung der Regierung, über- lassen bleibe.

Wegen Veröffentlihung der desfalls von Uns erlassenen Ordre p s die Amtsblätter der Provinz wird das Erforderliche veranlaßt werden.

Beseitigung der Censur und Einführung eines Preßgesepes. 35) Unsere getreuen Stände haben darauf angetragen,

die Hindernisse, welhe der Abschaffung der Cenfar entgegenstehen, beseitigen zu lassen und Preßfreiheit zu gewähren. Eine nähere Motivirung dieses Antrages haben Unsere getreuen Stände nicht für erforderlich gehalten. Lägen die Gründe fir den- selben darin, daß das in den bestehenden Geseßen gegebene Maß freier Bewegung in der Presse billigen Ansprüchen nicht entspreche, so würden Wir dies in keiner Weise anzuerkennen vermögen; lägen sie dagegen darin, daß die Presse dur Angriffe niht nur gegen Einzelne, sondern au gegen Staat und Kirche die gewiesenen Schran- fen zu durhbrehen täglich bemüht sei und diesen Versuchen nicht immer rechtzeitig begegnet werden könne, so müßte die Richtigkeit dieser Behauptung an sih leider zugegeben werden.

Ob aber diese Erfahrung dahin führe, die Nothwendigkeit einer die ganze Preßgeseßgebung umfassenden legislativen Abhülse anzuer- fennen, nah welcher Richtung hin eine solche in diesem Falle zu len- fen sei, und ob deshalb die alsdann erforderlihen Schritte bei dem deutschen Bunde zu thun seien alles das müssen Wir Unserer reiflihen Erwägung vorbehalten.

Aufhebung der Censur für die unter österreichisher und russischer Censur gedruckten Schriften.

36) Die von Unseren getreuen Ständen beantragte Aufhebung der Bestimmung der Ordre vom 19. Februar 1834 für die in Oester- reich und Rußland erscheinenden Schriften würde eine Ausnahme von einem allgemein geseßlichen Grundsage sein, die Wir um so weniger auordnen können, als die Verbreitung derartiger Sqhriften durch die vorgängige Ertheilung der Debits-Erlaubniß nicht erheblich erschwert wird.

Richtung der Eisenbahn von Berlin nah Königsberg.

37) Zur Vorbereitung Unserer Beschlußnahme über die Rith- tung, welche für die Eisenbahn-Verbindung zwischen Berlin und Kö- nigsberg auf der Strecke von Berlin bis zur Weichsel nah dem von Uns bestimmten Uebergangspunkte bei Dirschau zu wählen ist, haben Wir zunächst noch einige anderweite Erörterungen fi erforderlich er- achtet, bis zu deren Beendigung Wir Unsere \chließliche Entscheidung Uns vorbehalten müssen. - Unsere getreuen Stände dürfen sich ver-