1846 / 5 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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j i i ältni j in der Stände - Versammlung anwesend sein werden Nath Beendigung dieses Geschäftes werden die als nothw Á ; , ; ; ; ; : : p ifrifen pon vielen nt ben Bachüisen nit benen, Versonet | Que sre" Mie elegenen dr Slimen abteben d fange: | a ah Beerdigns ties Gset gehen dals n gdes Braun übe Emir dat nenen Solm (uet | Kaliguiser 2 nesen ete msen, soren ur, nen, | Unfrzhnen fun M Seiten bes, Staats für bas gebahlo haften Gesuchen und ungegründeten Beschwerden gemißbraucht werden Die Abgabe mehrerer Stimmen von einem anwesenden Standes- | unverzüglich in die Form eines Geseh - Entwurfes gebracht wer, ledigung inden nten Poli n Recits e ranlassen, müssen Wir | welche dur ihre Persönlichkeit und Loyalität A zog irt enen, | Unternehmen fann nit in Aussicht gestellt werden. wodur die Erreichung, des Zwes, Unseren getreuen Unterthanen herrn würde eine ganz singulaire Ausnahme von der Regel bilden, dessen Vorlegung bei dem nächsten Provinzial - Landtage zu ern cation ed eden tragen, n Taler Theil (va Gesetzgebung, nah den | bieten. Eine Prüfung und na Umständen Bewilli und Ver- ie ag R vent B id gr B En Dies van Mfftn- e Bcketigung es Hossstleses (nllh pr aer, et | (d '\S Wee rer dbatd 208 do wesede) S gocdeica ‘dia etne une iden Belmen 18 ee eri | Bn “sige mise (b ver Bech e mes | ehunseias zen Rate de u G . ; G v : : e R MFnellen Wecy|e reruegt, N N , ng ein wesentlicher i | Z Wählbarkeit im Stande der Städte. dere E Er ung egel, E R Ei edt “i 6. 3 24) Der Antrag, zu befehlen , daß den Beamten auf ihr uf endem Nuben sein könnte. Unterschied zwischen der Gesebßgebung und dem ständischen Antrage H Chausscebau von Ratibor bis zur Gränze, : es Geseßes vom 27. März 155% n g orden ist. suchen stets die Cinsicht in die von ihren Dienst-Vorgesebßten vez? Bewachung der Gränze gegen: die Ninderpest. nicht besteht. 47) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, den Bau einer

412) Dem erneuten Antrage Unserer getreuen Stände, sür die s j : j Or ges f 1 : | i 3 s e, D ädti dtaas - Abgeordneten das Ersorderniß des 10sährigen Bau des Ständehauses in Breslau, ten Konduiten - Listen gestattet werde, betrifft ledigli die Bean, F : Bei Ertheilung der Konzessionen is aber außer den persönlihen | Chaussee von Ratibor nah der Landesgränze bei Klingebeutel auf R Ee e i E eine Biährige Dauer der Be ibaeit zu gefbrünken, 18) Auf die von Unseren getreuen Ständen in, der Denkschrift | Disziplin und überschreitet die dem provinzialständischen Rechte, [F 1) De E it gi mier Sie Ben B ‘Fall Garantieen der Herausgeber au der Gesichtspunkt festzuhalten, vaß | Staatskosten zu übernehmen, fann zwar bei dem mehrfa e len. können Wir nach reiflicher Erwägung nicht Folge geben. Der | vom 141. April d. J. Uns vorgetragene Bitte sind Wir geneigt, den- | Bitten uud Beschwerden dur die Gesehe vom 5. Juni (f immung, O Lira Va Rinderpest zu bewachen abei Er- die Ueberzahl der erscheinenden Blätter die Redactionen nicht verleite, | den dringenderen Bedürfnisse zum Ausbau der größeren Handelsstra- 40 jährige Grundbesiß is eine für die Wählbarkeit in allen Ständen selben zum vollständigen Ausbau des Ständehauses in Breslau einen | Abthl. Ul. Nr, 3 und vom 7, März 1824 §. 50 angewi die Laz E Theil werden, fann, insofern hierbei die Erwartung durch verderbliche Reizmittel eine wegen übergroßer Konkurrenz ge- ßen der Monarchie für jept nicht Folge gegeben werden, dagegen wol- geseplih vorgeschriebene Bedingung, die wesentlich in den Grund- Zuschuß bis auf die Höhe von 50,000 Rthlr. unter der Bedingung | Gränze. Aüspterungen Je = s ß fährdete Existenz zu fristen, und darf diese Rücksicht au für die len Wir na dem eventuellen Antrage Unserer getreuen Stände die

R ; 2 E S B ebli 2 ihülfe aus Staatsmitteln zum Grunde : j Li E 2 ; i ;

R E , e TJ 1 : S : den. Sr geseblich festzustellenden Beihülfe | y e | Folge nicht außer Augen gelassen werden. Ein besonderer Grund für diesen Bau in Aussicht gestellte Prämie von 6000 Rthlr. pro Prinzipien der ständischen Vertretung beruht, und Wir können kein | in Gnaden zu bewilligen, daß diejenigen Räume des Gebäudes, welche Staatsbürgerlihe Verhältnisse der Ju M iht entsprochen werden, da die von einzelnen Ortschasten in î P, : n C. Pad a rund zU | M»; n O c

Bedürfni j ‘nqung für den Stand der | für die Zwecke des Landtags entbehrlich nd, Uns zur Disposition 95) Der Antrag wegen Zulassung der Juden zu afademis, Mt, V r D 120° - __| Beschwerden in dieser Hinsicht liegt übrigens sür die dasige Provinz Meile auf 10,000 Rthlr. in Gnaden erhöhen.

Bedürfniß anerkennen, von dieser Ding! ng fi f g sind, ») g weg a qung Ls Gränzfreijeu der Verordnung vom 2. April 1803 gemäß zu stel- | im so weniger vor, als noch kürzli die Konzession zu zwei neuen Errichtung eines Handels-Ministeriums,

Städte eine Ausnahme nachzulassen. enn in “dem ständischen gestellt werden. i Lehr- wie zu den Stellen als Bürgermeister wird bei der bey S c j J / v: E H on : Geseß ist Uns die D aenfaiits s der Bedingung des 10 jährigen Die weitere Eröffnung. werden Wir an das von dem Landtage | stehenden legislativen Berathung über die bürgerlichen Verhält en Was en Behuss Auf r n uud vemmchst die Kreise fa Zeitungen für dieselbe ertheilt ist und von der Freiheit, sich in den 48) Was die Art und- Weise betri, wie Wir Uns in fortwäh- Grundbesißes vorbehalten , und wie Wir schon bisher, vorzugsweise erwählte ständische Comité durch Unseren Kommissarius ergehen lassen, der Juden näher erwogen werden. Jndessen wollen Wir Uns s vinzen dabei interessirt sind. Indessen wird in einzeluen drin- einer Konzession niht bezürfenden Monatsschriften auszusprechen, um- | render Kenntniß der wahren Bedürfnisse des Handels und der Judu- bei städtishen Abgeordneten, sobald der Fall dazu angethan war, sobald über die Verwendung der zu überweisenden Räume ein Be- | getreuen Ständen hon jebt nicht vorenthalten, daß es nicht l Is as einer langen Dauer der Sperr-Maßregeln, bei vorhan- fassender Gebrauch gemacht wird. strie erhalten und die darauf bezüglichen Geschäfte führen lassen wol- E diese Dis pens ee As aben se s E MeRDs \hluß gefaßt sein wird. cbiigt E ten "la 1e ch8 F E ae cihanen eni E Unvermögen der betreffenden Gemeinden, einige Beihülfe aus Chausseebau von Tarnotwiy nah Brieg. len, L e dies, wie Wir Unseren getreuen Ständen eröffnen, Unse=- in den dazu geeigneten en au in Zukunjt m oerjagen un Stempel- und Porto-Freiheit in landständischen Angelegenheitcn. odrigteilli e er Unjere chriji ( gaben. S tsmitteln ausnahmsweise niht versagt werden, wie solche au 39) Auf deu Antrag Unserer getreuen Stände wollen Wir die | rer Ent chließung vorbehalten bleiben. dadurch, so weit ein Bedürfniß ih zeigt, die Bedingungen der Wähl- 19) Was den Antrag betrifft, ' Mes Kredit - Justitut für städtische und bäuerliche Eigenthümer. F u bewilligt r N y E E für den Bau der Chaussee von Brieg über Konstadt, Kreußburg, Ausschließung der Ausländ barkeit im Stande der Städte in dieser Beziehung zu erleichtern, die allen Verhandlungen und Korrespondenzen in landständischen An- 96) Der Antrag Unserer getreuen Stände, die Errichtung | Sollte die theilweise Uebernahme der fraglichen Kosten auf | Rosenberg, Guttentag und Lubliniß nah Tarnowiß in Aussicht ge- i as eyung E B änder vom Hausirhandel. 3 nöthige Abhülfe gewähren. i ee Aud gelegenheiten Befreiung von Stempeln und Porto zuzubilligen, gesonderten Kredit -Justituten für städtische und bäuerliche Grulis - oder Provinzial -Fonds beliebt werden, #0 vürden Wir den | stellte Prämie von 10,000 Rthlr, für die erste Meile von Brieg aus | wel he » bt e angege unve gie Ausschließung es Ausländer, _ Noch weniger aber können Wir auf den fernerweiten Antrag | #5 fönnen Wir niht anerkexnen, daß irgend ein Bedürfniß vorliege, | besißer nah dem Beispiele der ritterschastlichen Kredit-Anstalten fälligen Beschlüssen Unsere Bestätigung nicht versagen. und von 6000 Rthlr. für jede folgende Meile au sür den Fall | PBetrich im Umher E E E e: t r eingehen, : A : dieserhalb eine allgemeine geseßliche Anordnung zu treffen. Nach | nehmigen und die Entwerfung der diesfälligen Statuten anbeseh Kehrbezirke der Schornsteinfeger, gewähren, daß nur einzelne Theile dieses Straßenzuges hausseemäßig ziehen, verdient vor den hinfichtlich de ausir- Bb ieh E lie p vie ctnes niht mehr vom | jhrer verfassungsmäßigen Bestimmung haben bie Provinzial-Landtage | zu wollen, hat Uns bewogen, Unserem Ober-Präsidenten der Pro 35) Dem Antrage vie Siftigüntts des §. 56. der Allgemei- ausgebaut werden. Dertehrd Der, Wslener een S tate E u E Betrieb eines bürgerlichen Ven eh Gesebes vom 2 sich nur mit den ihnen von Uns vorgelegten Propositionen und außer- | den Auftrag i eute mit Hinzuziehung von Männern, des Gewerbe - Ordnung dahin abzuändern, Chausseebau von Trachenberg nah Malisch. Hausirhandel mit Gegenständen des Wochenmarkt- Verkeyrs und nur

Denn die Vorschrift des §. 11. des Gesehes vom 27. März 1824, ¿t denieni ä \chäfti ie ei j i nen : (li ; mi !“4d4 c: : nah welcher zu drisben Abgeordneten nur städtische Grundbesißer dein mit dense R Nt H N N enene ober E a A u E Ae E a I ‘haß die Einrichtung, Aufhebung oder Beibehaltung der Schorn- 40) Auf den Antrag wegen Bewilligung einer Prämie von 6000 | zu gewissen, im §. 12 des Hausir - Regulativs vom 28. April 1824 gewählt werden sollen, welhe entweder Magistrats-Personen sind | ¡m Auftrage ihrer Kommitteuten hef ber Stände-Versammlung zur | Fellen, inwiefern L aselbst die Bedin ungen vorhanden sind weldie ‘Meinfeger - Kehrbezirke von den Beschlüssen der städtischen Behör- Rihlr. pro Meile für den Bau einer Chaussee von Trachenberg über bezeihneten Gewerben ertheilt werden, und stets hängt es au dann, oder ein bürgerlihes Gewerbe treiben, Berathung einbringen. , Jm Uebrigen aber schreibt der §. 52 des | Ecri chtung solcher Anstalten unerläßlich vorausgesebt Edin müs, en, beziehungsweise von denen der Kreis-Versammlungen, abhän- | Stroppen und Wohlau nah Maltsch, so wie wegen Genehmigung der | wenn hiernach die Ausfertigung des Gewerbescheins an sich zulässig beruht auf dem Grundsayße, daß jeder Stand durch Abgeordnete Geseyes vom 27 März 1824 ausdrücklih vor : und wenn dies der Fall, in welcher Art dann dem ausgespro zig gemacht werde, n Anlage einer Brücke über die Oder bei Maltsch und Unterstüßung des lebte- ist, von dem pflihtmäßigen Ermessen der zuständigen Regierung ab, vertreten werden soll, die demselben wirklich angehören und aus sei- daß die Provinzialstände als berathende Versammlung eben so Verlangen nah einem billigen und festen Real - Kredit am say m Wesentlichen dadurch ‘entsprochen, daß Unser: Minister des Jn- ren Baues durch unentgeltliche Ueberlassung der fiskalischen Fährgerechtig- ob die Ausfertigung in einem bestimmten Falle erfolgen solle, Jn ner Mitte hervorgehen. Dieser Grundsaß würde wesentlih verleßt wenig mit den Ständen R Provinzen, als mit den U eninei máßesten entsprochen werden kaun Nach Beendigung biaor M 1 die Regierungen bereits angewiesen hat, bei Regulirung des feit, näher einzugehen , müssen Wir vorerst Anstand nehmen, da auf | dieser Weise sind die Regierungen in den Stand gesebt, besonders werden, wenn die Wählbarkeit der städtischen Abgeordneten blos durch L L R p den Wir Uns “i Stände auf ihren Any jornsteinfeger-Wesens, die Orts = Polizei - und Kommunal - Behör= | die 27ste Petition des siebenten hlesishen Provinzial-Landtags durch solchen Ausländern, welche einem Zollvereinsstaate nicht angehören, werden Wir Unsere getreuen Stg! n nit ihren gutachtlihen Aeußerungen zu vernehmen und den An- | Unseren Landtags - Abschied vom 30. Dezember 1843 II. 31 bereits | die Erlaubniß zu dem beabsichtigten Gewerbebetriebe zu versagen,

und Kreisständen ihrer Provinz, in Verbindung stehen und keine | untersuhun

ädtishen Grundbesiß bedingt werden sollte indem alsdann Personen, Ei : ; A : l A ) , i Zu g Unjer du 2 0 ; n Au S tischen Grundkesib ot übrigens aber ra sonsti- Mean gen e vie Pr Pi Stände I S ors mit einem Endbescheid versehen. hen derselben, so weit dem nicht polizeiliche Rüdsichten entgegen- | für einen Chausseebau von Militsch über Trachenberg und Herustadt | wenn dies mit Rücksicht auf die Verhältnisse des Jnlandes wünschens-

gen Standes- und Berufs-Verhältnissen nah keinesweges vorzugsweise | „¿\pondenz zu ühren, mit Ausnahme derjenigen , welche nach §. 36 Shlesisches Land-Feuer-Sozietäts-Re E Ta: meren e sind, zu städtischen Landtags- r t “in Bie ihrer Versammlung zwishen ‘uen g Unserem j N E fet - fiauer - Sage o so nehmen Wir % y i Kommissarius eintritt, und es kann ibnen daher eben so wenig in | 1, Zanuar T4 ur Ausfuhrung ge ommen 1jl, f HIA dürfniß nicht N 7 Clai ; f ; Z ü Zusertigung der Propositionen an die Landtags - Mitglieder vor Eröffnung | COrp0re,, als den Abgeordneten einzeln für ihre Person, die Porto- stand, jeßt hon eine Verordnung wegen Abänderung und Ergänzun Wir ein e A n anerkennen 4 U I ats a Men Ie S S B E e tei MorN für angemessen erachten. i | des Landtages. Freiheit in ständischen Sachen ein Bedürfniß sein, Für die aller- | desselben zu erlassen. R ; e Gn erlas Aushebung des S. 2, der Ablösungs - Ordnung vom 7, Juni 1821. nicht mehr von so erheblichem Juteresse für den Verkehr der Provinz ed d Maß und Gewicht.

13) Auf den Antrag, daß die dem Landtage vorzulegenden Pro- | dings vorkommenden Ausnahme - Fälle, in denen ‘eine Korrespondenz Ein besonderes Bedürfniß, daß eine solche M ‘duung 7 33) Die Petition Unserer getreuen Stände um schleunige | sein würde, um die dafür erbetene, sehr beträchtliche Unterstühung zu | 50) Das Gesuch Unserer getreuen Stände, welches darauf ge-

positionen den sämmtlichen Landtags - Mitgliedern wo mögli gleich- einzelner Ausschüsse, Verwaltungs - Deputationen und Abgeordneten | werde, ist_auch zur Zeit noh nicht vorhanden, weil die von """"anirung des vom siebenten Schlesishen Provinzial - Landtage be- | bewilligen ; | p ist, aa s ; E I | Í ein peremtorisher Termin geseht werde, nah dessen au

sitionen ; j / L nad : & Ä Besti im Wesentlichen {h Geseb - Entwurfs Aufhebung des §. 2 Ab

i unas - Schreiben zugefertigt werden möchten, | mit dem Landtags - Marschall oder mit Behörden und Kommunen | getreuen Ständen vorgeschlagenen Bestimmungen im teten Geseß- Entwurfs wegen Aufhebung des §. der Ab- l

GES R E reie S i dugeseris daß von dem ari nöthig werden kaun, oder in denen ein Abgeordneter sih veran- isher, als im Sinne des Reglements liegend, der Berwaltung d ngs - Ordnung vom 7. Juni 1821 hat inzwischen durch die un- i 4 s Chausseegeld-Ermäßigung. der Getrauch anderer, als der im Geseße vom 16. Mai 1816 für

tage des Jahres 1841 in der Denkschrift vom 12. März ejusd. Uns laßt finden mag, noch vom Landtage aus über einen einzelnen Feuer-Sozietäts- Angelegenheiten zur Grundlage gedient haben. 31, Oktober d. J. erfolgte Publication des Geseßes ihre Er- 41) Die Anträge Unserer getreuen Stände, daß die Monarchie allgemein gültig erklärten Maße und Gewichte,

nur die Bitte vorgetragen worden war, Gegenstand Information vou seinen Kommittenten einzuziehen, sind Der Beschluß in Betreff der gescplihen Sanctionirung "gung gefunden. den fleineren Ackerbesißern, wenn sie mit Benußung von Kühen weder im öffentlihen, noch im Privatverkehr ferner zu gestatten sei,

daß, abgesehen von den Anlässen zur vorgängigen Einberufung vor- | dur Unseren General - Postmeister, im Einvernehmen mit dem Mi- | Bestimmungen bleibt demnach bis zu dr O D Errichtung einer Laudrenten - Bauk, selbst gewonnene Erzeugnisse verfahren oder ihre Bedürfnisse an | kann durch die bisherige Geseßgebung, insbesondere dur die Ordre berathender Ausschüsse, den sämmtlichen zur Stände-Versammlung | nister des Jnnern, Vorkehrungen getroffen, daß die diesfälligen Sen- | in Gemäßheit der Vorschrift des §. 35 des Neg emen vom 9. “g 34) Die Bitte Unserer getreuen Stände wegen Errichtung einer Brennmaterial berbeiholen, eive Ermäßigung des tarismäßigen | vom 28. Juni 1827 (Geseß-Sammlung S. 33) und durch die Ver-

i A S f : ale E : 2 i ünsfjähri i lässige Prüfung der Klass i i Chausseegeldes bewilligt d 30. Mai 1840 (C luna S. 127 E

t 1 Propositio« | dungen theils unter dem Siegel des Landtags-Marschalls oder einer 1842 nach einer fünfjährigen Periode zu!ähl0 ag h : : L usseegeldes bewillig ordnung vom 30. Mai 1 (Geseß- Sammlung S. 127), als be ee A Beit nats Maid E: Ard e e öffentlichen Behörde, mit portofreier Rubrik, ergehen können, theils | Eintheilung und des Beitrags-Verhältnisses der verschiedenen Klas Mee c p S Lotte erden e und daß | j reits erledigt angenommen werden, indem durch die lebtgedachte Ver- au vertraulichen Jnformation mitgetheilt werden möge, das Porto auf eine Bescheinigung des Landtags-Marshalls, daß die durch den Provinzial-Landtag bewirkt sein wird. lien g g¡aug g dürftigen Landbewohnern, wenn sie nicht mit eigenem Gespann ordnung insonderheit die Verpflichtung, sich nur geaichter Maße und

L Si ; , Beschlußnahme erfolgen , sobald die au von den Ständen an=- 2 “Ie , G : : L v 4: v j 1 hi betreffende Angelegenheit eine ständische gewesen, er attet wird. . E Scaletätd- : : S in 7 : Bau- oder Brennmaterialien ‘zum eigenen Bedarf heranschaffen, | Gewichte zu bedienen, schon auf alle Fälle, wo überhaupt etwas nach und Wir in dem Landtags - Abschiede vom. 0. August 1841 hierauf f gelegen? P | | Städte-Feuer-Sozietäts-Neglemen!, er Provinzen angeregte Frage diejenige reislihe Erörterung ge- bei der Chausseegeld - Hebestelle in der Gemeine- oder Gutsfeld- | Maß und Gewicht verkaust wird, ausgedehnt ist, mithin den Privat-

den Bescheid ertheilt haben , wie Wir diesem Antrage [insoweit ent- Wir halten dafür, daß durch diese Anordnungen, denen Wir Un- 28) Dem Antrage Unserer getreuen Stände, wegen ErweiteruFden haben wird, welche der weitgreisende Einfluß derselben auf mark, in welher sie wohnen, Chausseegeld - Freiheit zugestanden Verkehr ebenfalls umfaßt. Hiernach wird es, um etwa vorgekom-

\prehen wollten, als dies in Ansehung der einzelnen Gegenstände sere Billigung ertheilen, dem von den getreuen tänden angeregten des Stádte-Feuer-Sozietäts-Instituts dur Verbindung aller Städ! allgemeinen Geld - und Besiy - Verhältnisse nothwendig erfordert. werde, menen Uebelständen abzuhelfen, nur darauf ankommen, den geseb-

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zweckmäßig und thunlich erscheine. Ünsere Zusage is daher nur be- | Bedürfnisse volllommen entsprochen wird. o L | der Monarchie zu Einer Versicherungs - Gesellschaft, steht die gro) Ï S i ] ,_abzuÿi nur a . dingt ertheilt worden und hat si selbstredend, dien Pro Tairage Was die Stempelfreiheit anbetrifft, so können Fälle, in denen | Pexschiedenheit der Verhältnisse der Städte in den ee, Provin E ee n S agene der leyteren Art bisher {on in den dazu halb Bor hd l oiitrie Ucsertr Altes ‘Stände ‘péianlessang erdeshlag als ein Bedürfniß der Provinz richtig bezeichnet. Schon geeigneten Fällen gemacht is}, so wird dies auh ferner geshehen. | nommen worden, die Regierungen ‘dahin nit Anweisung zu versehen,

as i Unsere Gestüt - Verwaltung bedacht, durch Erziehung und Nicht minder wird nah einer von Unserem Finanz-Minister ertheilten | daß die bestehenden geseßlihen Vorschriften dem Publikum erneut ¿wahl der Hengste sür das Depot zu Leubus, diesem Bedürfniß | Anweisung den kleineren Aerbesißern der dortigen Provinz, welche bekannt gemacht werden und die Polizei - Behörden den Verkehr ín

glement, jen, möglichst Statt zu geben. Zu einer weiter gehenden Bestim- nah Guhrau und über Winzig nah Steinau , so wie für die Er- | werth erscheint, dagegen jene Erlaubniß dann zu ertheilen, wenn ement erst seit n9- welhe eine Abänderung der erst Fürzlih unter ständischem | bauung einer Oderbrücke bei Steinau, eine erhöhte Prämie in Aus- | dies dem Bedürfnisse und dem Jnteresse des Jnlandes entspricht. ¡rath erlassenen allgemeinen ewerbe-Ordnung nöthig macheu würde, sicht gestellt worden ist und wegen Ausführung dieses Unternehmens Die levtere Befugniß den Regierungen zu entziehen, fönnen Wir nicht

der Stände gemäß, auf diejenigen besonders woichtigen e ibi die Provinzial - Stände als solche der Stempel - Abgabe unterliegen, zen, so wié der Umstand entgegen, daß die Feuer-Sozietäts-Verhäl 35) Unsere getreuen Stände haben einen starken und kräftigen

ä rer umfassenden Vorbereitung bedürfen. Hierbei | 117 äußerst selten vorkommen, und bedarf es für solche Ausnahme- | Lie i E n U U

fen Wir es auch für le Bukunst nur bewenden lassen, ¿ub msn fälle feiner gesehßlihen Bestimmung, ‘vielmehr werden dieselben, wenn Ne 0e v rS cbeifaus, Wie A ea !heseibere Sa

Wir in jedem einzelnen Falle es Unserer besonderen Entschließun ‘\ Gründe für einen Steuer-Erlaß vorhanden sein möchten, Unserer be- Sozietäts-Verbände gebildet worden sind. ; - 1gjE S J ega s ; ; E f

vorbehalten, welhe Propositionen Wir dazu geeignet erachten, daß sonderen Entscheidung zu unterlegen sein. Unter diesen Umständen müssen Wir es Uns um so mehr v helfen, und wird dieselbe in diesem Streben, so weit die disponiblen | sich der Kühe als alt fee zu dem R Zweck bedienen, | dieser Beziehung streng überwachen,

sie den- hon vor Eröffnung des Landtages einzuberufenden vorbe- Verlegung des Wahlortes im glogauer Wahlbezirk. sagen, auf den gedachten Antrag einzugehen, als eine Aenderung di E e gestatten, fortfahren, j 3 ; die vorgeschlagene Erleichterung gewährt wer en. e Leinen - Jndustrie.

rathenden Ausschüssen vorgelegt oder außerdem auch noch sämmtlichen 20) Nach dem Antrage Unserer getreuen Stände wollen Wir | in den übrigen Landestheilen bestehenden provinziellen Feuer-Sozietäti tee E gleichmäßige Vertheilung der D auf Aufhebung der §s, 8 und 9 der Verordnung über die E:uführung breiter 51) Die Lage der schlesischen Leinen - Jndustrie und die Auffin-

übrigen Landtags - Mitgliedern gleichzeitig mit den Einberufungs- | für den ersten (glogauer) Wahlbezirk die Stadt Neusalz zum Ver- | Einrichtungen immer nur mit Zustimmung der Stände der einzeln, ch1 Der Provinz würde die Pferdezuht ader nah dem der- Wagenspuren. j j dung geeigneter Mittel, um der lepteren die wünschenswerthe Auf-

Sthreiben zugefertigt werden sollen. i sammlungsort sür die Wahlen der Landtags - Abgeordneten aus dem | Provinzen würde stattfinden können, auf eine solche Zustimmur Set g nicht so erfolgreich A werden, D 42) Ueber den Antrag wegen Aushebung der in den §§. 8 und 9 | hülfe zu verschaffen, sind seit längerer Zeit ein Gegenstand Unserer Zuziehung vereideter Stenographen zu den Landtags-Verhandlungen, Stande der Ritterschast, der Städte und der Landgemeinden statt des | aber zu einer Vereinigung sämmtlicher Städte der Monarchie | ie Beschäler des Landgestütes vorzugsweise den zur Pferde- | der Verordnung vou April 1838 enthaltenen Bestimmungen, wo- | besonderen landesväterlihen Fürsorge, und können Wir Uns der Hoff-

10) Die von Unseren getreuen Ständen nachgesuchte Anstellung bisherigen Wahlortes Glogau hierdurch bestimmen. Eine Feuer-Sozietät nicht zu rechnen ist. gen Provinz von der allgemeinen Ver- | nung überlassen, daß die theils chon getroffenen, theils eingeleiteten

t am besten geeigneten Kreisen zugetheilt werden. nah einzelne Kreise der dorti Was die von Unseren getreuen Ständen befürwortete Errichtun Gesey gegen die Anonymität der Presse. pflichtung breiter Wagenspur ausgenommen sind, werden Wir, dem Maßregeln dem beabsichtigten Zwede und den Wünschen Unserer ge-

vereideter Stenographen zur Aufzeichnung der Plenar-Verhandlungen Wahl der Landrathsamts - Kandidaten, : e "Seatelkt flir di ans f aal x 3 Vorschlage Unserer getreuen Stände gemäß, ut die Gutachten des Landtages haben Wir dur Unsere Ordre vom 17. Februar d. J. 21) Das Gesuch, in der Provinz Schlesien und der Grafschaft U solche p Vlctidt auf m e E bal B (E von Unseren getreuen Pn M Paas ear der (d editigten Kreis-Versammlungen Ee U Pini eien R Ea bereits genehmigt, und is hiervon dem Landtage sofortige Mitthei- | Glaÿ überall, wie in den Ober-Lausißschen Kreisen geschieht, die Land- Umstände und Verhältnisse nicht als eine Einrichtung angesehen wet rege n gegen den ZE vrans Uns it 9 les L sin Beschluß fassen. Erhöhung des Eingangs-Zolles für wollene Waaren. lung durch Unseren Kommissarius gemaht worden. Wir erwarten | rathsamts - Kandidaten nicht ausschließlih von den Rittergutsbesißern it Grund i F f d kli ju längere Zeit ein egenstand Unserer ernsten Beachtung gewe- : : , N 52) Der auf Erhöhung des Eingangs-Zolls von wollenen oder j , : , : s den, von welcher mit Grund zu erwarten ist, daß sie dem wirklich und müssen Wir den dieserhalb zu fassenden Beschluß bis zur Unterbrechung der Wirksamkeit des Gesepes über die breite Wagenspur : : “E ¿ indessen, daß die Protokolle über die Verhandlungen des Landtages | der Kreise, sondern von den Kreisversammlungen wählen zu lassen, : , | E mit Wolle gemischten façonirten Stuhlwaaren gerichtete Antrag hat O ; \ e N ; u : : : Interesse der Provinz entsprehen werde. ndigung der dieserhalb angeordneten Berathungen vorbehalten. durch ministerielle Anordnung, Vit d E rag 27 auch fernerhin von enem Landtags - Deputirten verfaßt und die No- | nehmen Wir zu gewähren Anstand, indem dié bemerkte Verschieden- Wir finden daher Bedenken, dem hierauf gerichteten Antra 43) Wenn übri s , dur den inzwischen publizirten Zolltarif für die Jahre 1846, 1847 / : , : Î A8 2 , des bestehen- i r ) / P geri t i ; 3 ) Weun übrigens unsere getreuen Stände vermeiuen, daß das d 1848 s Tél , tizen der Stenographen nur bei der Redaction benuyt werden heit ihre historische E hat und eine Redenny b die gewünschte Folge zu geben. Was demnächst die in Vorschlag g! Erlaß eines Preßgeseyes. Preßfreiheit. vorgedachte Gese niht gehörig gehandhabt werde so eröffnen Wir un bereits seine Erledigung erhalten. Zeit zur Wahl der Mitglieder des ständischen Ausschusses. ads pa e OE Une e a ibnlide A E L brachten Abänderungen und Ergänzungen des Städte-Feuer-Sozietätgng 37) Unsere getreuen Stände haben darauf angetragen, ein Preß- | denselben, daß es _in, dem zu dieser Befürchtung Veranlassung geben- Siedesalz.

415) Da die nah der Verordnung vom 21. Juni 1842 auf ver- D V aen e M niay , g Reglements vom 6, Mai 1842 betrisst, so müssen Wir, wie dies aus zu erlassen und Preßfreiheit zu bewilligen. Die Motive sind | den Falle nur auf eine Entscheidung Unseres Finanz - Ministers über 53) Die Beschwerden, welche über die Beschaffenheit des îm

\ammeltem Landtage vorzunehmenden Wahlen der Mitglieder des | deren A zu pee rüdcksichtlich des Land-Feuer-Sozietäts-Reglements bestimmt worden, diegengeseßten Richtungen entnommen, denn während Unsere ge- | die unter den Regierungen der Provinz Schlesien streitige Frage an- | Laufe des verflossenen Jahres zum Verkauf gestellten Siedesalzes zur ändischen Ausschusses nah §. 7 der vorgedahten Verordnung Un- Oeffentlichkeit der Stadtoerordneten - Versammlungen, _| Beschluß hierüber bis zu dem Zeitpunkte vorbehalten, w0 die, uf en Stände auf der einen Seite au in der Institution des Ober= | fam, ob die in der Verordnung vom 7. April 1838 bestimmte Frist | Sprache gekommen sind, haben sih nah den darüber veranlaßten

f Bestätigung unterliegen, so müssen solche so zeitig vorgenommen 29) Da hinsichtlich derjenigen Veröffentlichungen, zu welchen die | Vorschrift des §. 41. des ersteren, nah einer fünfjährigen Peri SWurgerichts noch feinen ausreichenden Schuß für eine geseblich freie | von dem Tage der ersten Bekanntmachung des Gesehes dur die | sorgfältigen Ermittelungen nur insoweit begründet gefunden, als hin werden, daß ein etwaniges Bedenken gegen die Bestätigung noch wäh- | Stadtverordneten {hon durch die Städte-Ordnung vom 19, Novem- zulässige Prüfung der Klassen-Eintheilung und des Beitrags-Berh 4 begung in der Presse erkennen, flagen sie auf der auderen Seite | Amtsblätter oder von der im §. 40 des Geseßes angeordneten be- | und wieder Tonnen und Säcke mit englishem Salze zum Verkaufe rend der Versammlung des Landtags beseitigt und nöthigenfalls zu | ber 1808 und die Jnstruction sür die Stadtverordneten ermähtigt nisses der verschiedenen Klassen durch den Provinzial-Landtag bewi Maus der Presse, welche die Ehre und den guten Namen | sonderen Bekanntmachung ab berechnet werden sollte. Es handelte | gelangt sein sollen, deren Jnhalt niht von gutem äußeren Ansehen einer neuen Wahl geschritten“ werden kann. . , worden, dur Unsere Ordre vom 19. April v. J, nichts abgeändert sein wird. 1 ls A elner, wie einzeluer Stände, s durch die shamlosesten Au- | sih daher nur um die Auslegung einer zweifelhaften Stelle des Ge- gewesen, was dem Umstande zugeschrieben wird, daß die Salzvor-

Unter diesem Vorbehalt wollen Wir, im Anerkenntniß der in der | ist, dieselbe sich vielmehr nur auf die Veröffentlichung solcher Ver- _Uxuseren getreuen Ständeu bleibt überlassen, alsdann ihre e e und dur Entstellung von Thatsachen und Verhältnissen angreife. | seßes, niht aber um die Suspension einer klaren geseßlichen Vor- | räthe in einigen Faktoreien während des Jahres 1843 durch die un- Denkschrift vom 18. März c. vorgetragenen Gründe, den Zeitpunkt | handlungen und Beschlüsse bezieht, deren die Städte - Dcdnung nicht | schläge, so weit selbige sich durch die weitere Erfahrung als zwi Vir vermögen nicht anzuerkennen, daß das in den bestehenden | schrift, welche feine Unserer Behörden auszusprechen besugt ist. gewöhnlihe Steigerung des Absayes fast ganz aufgeräumt worden der Wahl dem Landtags-Marschall überlassen. gedenkt, so kaun es nur auf einem Mißverständniß beruhen, wenn mäßig ergeben möchten, wieder aufzunehmen. hen gegebene Maß freier Bewegung 1in der Presse ein billigen An- Deich - Geeh, seien und die gehörige Austrocknung der neuen Zufuhren an engli-

» j a î g 4 ie d G L L f hen niht entsprehendes sei, müssen dagegen Unseren getreuen I : i j ck , , T , _ c: Wahlmodus der mit alternirenden_ Viril-Stimmen betheiligten Städte. “ned O A Befug fe Ucd m e s a e Erstattung des der Städte-Feuer-Sozietät gewährten Vorschusses. } den darin ves vit E ba daß die Presse a ngriffe 44) Auf die möglichste Beschleunigung der Emanation des 1in hem Salze in Stettin und in den Faktoreien nicht habe stattfinden

16) Nah dem Antrage Unserer getreuen Stände wollen Wir | Jhat erweitert worden. Auch is nicht abzusehen, wie die Zu- 99) Ju Berüdsichtigung der von Unseren getreuen Ständen W nur gegen Einzelne, sondern auch gegen Staat und Kirche die | der Vorberathung begriffenen neuen Deich-Geseßes wird möglichst hin- fönnen. Uebrigens wird, wie bisher, so au ferner, dem Wunsche

L s E tus , l " i , ‘i: : : ; nail V Sd ? , ; H di ; , A Unserer getreuen Stände entsprechend, so viel inländishes Salz, als für die nah der Verordnung vom 2. Juni 1827 mit einer alterni= ziehung des Magistrats, welche für“ die Veröffentlichung der zu- gereichten Petition haben Wir genehmigt, daß die der Provinz\Wesenen Schranken zu durhbrehen täglih bemüht ist und die be- gewirkt und damit zugleih die Beschwerde über die provisorischen aats es zulassen, E “A, d d Sa Is, fo

renden Viril-Stimme beliehenen Städte der Provinz Sthlesien hier- legt erwähnten Verhandlungen und Beschlüsse gerade deôwegen an- Städte-Feuer-Sozietät aus der Staatskasse vorgeschossene SunPnden Vorschriften kaum ausreichen, sie stets rehtzeitig dahin zu= Deichverbände an der Öder beseitigt werden. ; / S n M j ;

y : 2404: Q S / i / is 184 äbrli / ‘e E i weit aber die Vorräthe an inländishem Salze t aus L s dur genehmigen, daß die Abgeordneten derselben fernerhin Oa mehr | geordnet worden, um zu verhüten, daß etwanige Meinuñgoverschieden- von 80,000 Riblr, (i dey Johren 1845 bis 1848 in jährlichen Stü \tzeiset. i Mr : As Ufergeld bei Neusalz, A Unsere B binden bi dd tâs (e fo Ciltustellenb i: von Landtag zu Landtag, sondern von sechs zu sechs Jahren a weh- heiten unter den städtishen Behörden Gegenstand r O dem | Zahluugen von 2, thlr. erstattet werde. ollte dieser Uebelstand dahin führen, die Nothwendigkeit einer 45) Wiewohl die Annahme Unserer getreuen Stände, daß vor englische Salz, welches im Allgemeinen nach der darüber wiederholt

selnd einberufen werden. Desgleichen finden Wir kein Bedenken, zu : tbeiliger Erörterungen in öffentlichen Blättern wer- Die Regierung zu Breslau ist demnächst bereits dur die W greifenden legislativen Abhülfe anzuerkennen, so würde solche : i ; ; ; , , p daß diese alternirenden Städte auch wahlfähige Grund- ani E Na diesen Behörden alihedea sollte, und die sterien des Jnnern und der Finanzen mit Anweisung versehen wo\MSinne der Wünsche Unserer getreuen Stände uur mit Zustim- dem Erlasse des Tariss zur Erhebung des Ufergeldes bei Neusalz vom angestellten tehnishen Prüfung an innerer Güte und Brauchbarkeit

p E s [ d i 5 L 13, Februar 1837 Gegenstände zum eigenen Bedarf der Bewohner dem inländischen Salze nicht nachsteht, in untadelhaster Beschaffenheit esißer der mit ihnen alternirenden Stadt zu Deputirten und Stell- | Behauptung Ünserer getreuen Stände, daß die desfallsigeu Befürch- Erlaß eines Polizei - Strasgeseyes. | Mwptlhpent): 1 6 e ausgesührt werden können, und bleibt | yon Neusalz dem Ufergelde niht unterworfen ana seien, der that- | angefaust E E A Eee vertretern wählen dürfen. tungen durch die Ns bestätigt würden, läßt si als begründet 30) Was den Antrag Unserer getreuen Stände wegen Ema E fe Mea N ob und wann dieserhalb | sächlihen Begründung entbehrt, auch die Meinung, als ob die Ber- Stempelwesen

Stimmrecht der Standesherren, um so weniger anerkennen, als bisher nur in wenigen Städten von rung eines besonderen Polizei - Strafgesepbuches anbetrifft, so hab gen z in möchten. Einstweilen können Wir nur | pflichtung der genannten Personen zu Hülfsdiensten bei Hochwasser 54) °

2 E 19. il v. J. bewilligten Befugnissen g i TYF Ie N j Zusicherung ertheilen, daß der Gegenstand auf das genaueste i T Was den wiederholten Antrag Unserer getreuen Stände 417) Da auf dem verflossenen Landtage, wie m der Denk\chrift den dur Unsere Ordre vom 19, Apr I 9 fugniss Wir in dem Landtags-Abschiede vom 50. Dezember 1843 in Bezieh"Wiet und fein gesebliches Mittel versäumt Ms a A 1 D vine: 0A A n e f auf Emanirung eines neuen Stempel - Geseves anlangt, so hat es

s , , ,” , G . 4 í ) a 9 , 9 , Â 9 6 . vom 18. März c. Uns angezeigt worden, si Zweifel über die Aus- ebrauh gemacht worden e die derzeit beantragte Zusammenstellung der den Landmann "Fi Beschwerden, von welcher Seite sie auch fommen mögen, Ab- Berüdsichtigung des Juteresses der erwähnten Stadt, bewogen ge- zwar früherhin in der Absicht gelegen, eine gänzliche Umarbeitung

L OR Daher fönnen Wir auch jeßt auf den bereits durch den Land- ‘oll Verord bereits darauf h, j ( N , den Rechts d ¿ : A g ebenden polizeilihen Gesehe und erordnungen berei arauf h! é re) , é n . Î übung des den Standesherren zustehenden Rechts auf die Führung | (ags -Abschied vom 30. Dezember 1843 zurürkgewiesenen Antrag A, das eine Zusammenstellung dieser Art füglich der (rif zu verschaffen. funden, Unseren Finanz-Minister unterm 14. Zuli d. J. zu der An- aaten Cesadrünges CEN Lia bee Sue Le

dreier Kuriat-Stimmen ergeben und Unsere getreuen Stände für den | wegen Oeffentlichkeit der Stad dneten-Versammlungen nit ein- 4 l s N E 2 R a i j ; , : “nde-V 2 gen Oeffentlichkeit der Stadtverordneten-Dé g ellerishen Thätigkeit überlassen bleiben könne, daß jedo zur H!" WMPlushebung der Monopole und Privilegien der periodischen Presse, ordnung zu ermächtigen, daß fortan Brennholz, Sand, Kies, Ziegel : c : "C L) E ars Swediiie: ah. E p Î ewt gr fr Beiedes gehen und Uns eben so wenig bewogen finden, den Mia inerozdneten sellerischen Ga Erledigung des Antrags auf diesem Wege der O F 38) Der Antrag Unserer getreuen Stände: B und ähnliche Gegenstände, wenn sie lediglih zum eigenen Verbrauch at Vf 08 Viimóht neuen Stempel- Velde N hende Geseh- , die Veröffentlihung aller ihrer das allgemeine Jnteresse berühren- genstand zu erneuerter Berathung aufgenommen werden solle. We! des Zeitungs-Privilegium auszuheben und das Recht, seine An- | der Bewohner von Neusalz mithin niht zum Handel oder zu gebung, ivo es étforbertit t, im Einzelnen ju modifiziren.

vom 27. März 1824 und des Art. V. der Verordnung vom 2. Juni 4 ; l 9 : : / y Z 4827 nachgesucht haben, þo fönnen Wir Unsere desfallsige Entschei- den Verhandlungen ohne Zustimmung des Magistrats zu gestatten. | daher der vorliegende Antrag Unserer getreuen Stände die Anfer\Mht auszusprechen und Anzeigen aufzunehmen, Jedem zu ertheilen, einem sonstigen Verkehr bestimmt sind, dem erwähnten Ufergelde Hiernach is in leßterer Zeit schon verfahren worden und daraus

dung nur dahin treffen, daß, wenn weniger als drei Standesherren in Erlaß einer Landgemeinde- Ordnung. ung einér solchen Zusammenstellung wiederholt zum Suse e r dur seine Persönlichkeit, so wie die der Mitarbeiter und der nicht unterworfen werden sollen. manche Aenderung in der Stempel-Geseßgebung hervorgegangen, wie der Stände - Versammlung anwesend sind, von ihnen die den sämmt- 23) Auf den Antrag Unserer getreuen Stände, y ollte, so muß denselben bemezflih gemacht werden , daß die befin edacteure, genügende Garantie für die Loyalität seiner Gesin=- Eisenbahn - Verbindung zwischen Schlesien und Böhmen. z. B. Unser Kabinets-Befehl vom 21. Juni v. J. wegen Aufhebung lihen Standesherren im §. 4 des Gesehes vom 27. März 1824 ver- daß eine den heutigen Verhältnissen entsprechende Landgemeinde- | nisse der zu diesem Behuf eingeleiteten und noch im Gange est fingen darbiete, ; L 46) Zur Beurtheilung des von Unseren getreuen Ständen be- | des Werth-Stempel für die Uebernahme von Nachlaß-Gegenständen liehenen drei Kuriat-Stimmen nicht vollständig geltend gemacht, son- Ordnung für die Provinz Schlesien erlassen werden möge, lichen Verhandlungen für jeßt abzuwarten bleiben. die(A nt nicht sowohl die Zeitungs-Privilegien, deren in Schlesien nur | fürworteten Projekts einer Eisenbahn von Schweidniß durch die Graf- | bei Auseinanderseßungen zwischen mehreren Miterben. Jn diesem dern nur eine oder zwei Stimmen abgegeben werden können, je nah- | eröffnen Wir denselben, daß bereits Einleitungen getroffen sind, um den Insofern jedoch Unsere getreuen Stände, abgesehen von A dieeles vorhanden is, als die Konzessionen im Auge zu haben. haft Glaß zum Anschlusse an die Kaiserli österreichishe Bahn in | Sinne wird fortgefahren werden, die Stempel - Geseßgebung einer dem ein oder zwei Standesherren persönli anwesend sind. Mängelu abzuhelfen, welche diesen Wunsch eror gebo haben, in- Zusammenstellung, eine vollständige Codification des dean E ieser Beziehung besteht die Vorschrist, daß die Erlaubniß zur | Böhmen sind der Breslau-Schweidnip-Freiburger Eisenbahn-Gesell- | Revision zu unterwerfen, und sollen dabei die Wünsche Unserer ge- Den Standesherren - sind zwar drei Kuriat- Stimmen verliehen, | dem Kommissarien ernanit und damit beshästigt sind, den dermaligen teiellen und formellen allgemeinen Polizeirehts für nöthig irisirs ausgabe einer in fürzer «ls Monatsfrist erscheinenden Zeitschrist | chaft auf deren im Jahre 1843 gemachten Antrag die erforderlichen | treuen Stände jede zulässige Berüdsichtigun finden. indessen sept der §. 3 I. c. und eben so der Art. V. der Verordnung | thatsählichen Zustand der ländlichen Kommunal-Verhältnisse in Schle- | so wird dieser Antrag, in oweit er die Absonderung der, e % dd as vorgängiger Prüfuag über die Persönlichkeit des Heraus- | Vorarbeiten anheimgegeben, nah deren Beendigung Wir Uns weite- Ein Bedürfniß zur Herabseßung des Gesuchstempels von 5 Sgr. vom 2, Juni 1827 unbedenklich voraus, daß jederzeit mindestens drei | sien durch Lokal-Erörterungen festzustellen, : rechtlichen Bestimmungen von den friminalretlihen betrifft, be! m und das Bedürfniß zu einer solchen Zeitschrist ertheilt wird. | ren Beschluß vorbehalten, auf 23 Sgr, kann aber, da das Interesse der ärmeren Volksklasse