1846 / 23 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

104 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern-

haus-Preisen verkauft. i Jm Schauspielhause. 33ste französische Abonnements-Vorstellung. La seconde représentation de: Noémie, vaudeville nouveau en

2 actes, du théâtre du gymnase, par MM. Dennery et Clément,

Kreuter , vom Stadttheater zu Frankfurt a. d. O.: Gabriele, als Gastrolle.) Hierauf: Solotanz. Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlihen Opern- haus-Preisen verkauft.

Sauspielhause. 15te Abonnements - Vorstellung: Corona

aluzzo. (Dlle. Viereck: Corona.)

Freitag, 23. Jan. Jm Opernhause. 12te Abonnements - Vor= stellung: Die Krondiamanten. Anfang halb 7 Uhr.

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 22. Jan. Sie is verheirathet, romantisch. fo»; Charaterdid mit Gesang in 3 Akten, von Friedrih Kaiser, g l von Suppée. : | î (s Abonnement beträgt : A l l d c m c l n c 2 Kthlr. sür U 4 Elbe, - 1 Iahr.

von Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

p A

Alle Post-Anstallen des In- und Auslandes nchmen HSeslellung

Bckanntmachungen.

[1329] Ediftat-Vorladunsg-. i

Auf dem Mannlehn-Rittergute Wildenau im Schwei-

niger Kreise stchen nah Inhalt der Lehns - Aften noch folgende Posten ungelöscht : - i

4) 4000 Thlr. in Golde, welche ein früherer Besiger,

Hans Christoph v. Leipziger, laut der Schuld- und Pfandverschreibung vom 25. April 1744 und des lehnherilihen Konsenses vom 5. Mai 1744 von dem Accis-Jnspektor Christian Gottfried Franz zu Sglieben gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welches demnächst mítteist der Cession vom 24. Februar 1783 und des lehnherrlichen Translations- Konsenses vom 24. März desselben Jahres an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Weylar gediehen sind; 1000 Thlr. in gangbarem Golde, welche derselbe Hans Christoph v. Leipziger, besage Schuld- und Pfandverschreibung vom 10, Dezember 1751 und des lehnherrlihen Konsenses vom 29. Dezember desselben Jahres, von dem Stadtrichter David Gottlob Reinhard zu Herzberg gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welche demnächst, mittelst der Cession vom 15, Oktober 1782 und des lehn- herrlichen Konsenses vom 23. Januar 1783, an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Weylar, von deren Erbin, Elisabeth von Re- ding, aber zur einen Hälfte an den Königl. Preuß. Hauptmann August Wilhelm v. Leipziger, laut der Cession vom 30, Juli 1803 und des lehnherrlichen Konsenses vom 16. September desselben Jahres, und zur anderen Hälfte an die hinterlassenen Kin- der des Königl. Preuß. Hauptmanns Heinrich Ernst v. Leipziger, die Geschwister Mariane und Ernst v. Leipziger, laut der Cession vom 5, Oktober 1807 und des lehnherrlihen Konsenses vom 19ten ejusd. abgetreten sind ;

3) 1333 Mfsl, 7 Gr. oder 1166 Thlr. 16 Gr. in spa- nischem Golde, welche ebenfalls Hans Christoph v. Leipziger von den Gebrüdern Hans Erdmann und Hans Karl v. Brandenstein, laut der Verschreibung vom 15. Januar 1755 und lehnherrlichen Konsen- ses vom 3, Juni desselben Jahres, gegen 5 pro Cent Zinsen geliehen haite und welche, besage der Cession vom 14. Oltober und des lehnherrlichen Konsenses vom 6, November 1782 an die Geheime Räthin Christiane.Sophie Ruhland zu Weylar ge- langt, demnächst aber von deren Erbin, Elisabeth v. Reding, laut der Cession vom 12. Juli 1802 und lehnherrlichen Konsenses vom 12, August des- selben Jahres, an die Erben des General-Accis- Kommissars Christian Wilhelm v. Leipziger abge- treten worden sind. i

Jngleichen stehen auf dem Mannlehn - Rittergute Braunsroda im Ecfartsbergaer Kreise, ebenfalls nach Ausweis der Lehns - Akten , folgende Posten noch un- gelöscht :

1) 4029 Thlr. früherer Besiher ,

48 gGr. Conventionsgeld , welche cin

Land - Kammerrath Christoph Friedrich v. Trebra, von sciner Ehefrau Magda- lena Sibylla geb. v. Bose, laut der Schuldvcer- schreibung vom 17. Oktober 1724 und des lehn- herrlichen Konsenses vom 19, Juli 1728 erborgt hatte;

2) 2800 Thlr. Conventionsgeld, welche als mütter- liche und großmütterliche Erbegelder der drei Schwc- stern Christiane Fricderife, Louise Eberhardine und Karoline Magdalene v. Trebra in dem über den Nachlaß des genannten Land-Kammerraths Chri- stoph Friedrich v. Trebra am 23, November 1744 geschlossenen Erbverglciche bestimmt, und wofür, neb| fünsprozentiger Verzinsung, unter lehnherrli- chem Konsense vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hy9pothek bestellt worden ist; E 1500 Ml. Ehegelder, 1000 Ml, für die Gerade, Morgengabe, Mustheil und die übrigen eheweib- lichen Gerechtigfeiten , so wic 500 Msl. Parapher- nalgelder der zweiten Ehefrau des Land-Kammer- raths Christoph Friedrich v. Trebra, Ernestine Au- guste geb. v. d. Planiy, wofür in demselben Erb- vergleiche vom 23, November 4744 und mittelst lehnherrlihen Konsenses vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hypothek bestellt is. e :

Die dermaligen Besiger der verhafteten Güter, die Gebrüder Friedrih und Wilhelm von Sommerlatt, als Besiger des Mannlehns Wildenau, und der Licutenant Gottlob August v. Trebra, als Besiger des Mannlehns Braunsroda, behaupten nun, daß diese Forderungen, Lon welchen übrigens feine zur Eintragung in das Hy- pothekenbuch angemeldet ist, längst getilgt seien, haben aber darüber weder beglaubigte Quittung der unstreiti- gen lezten Jnhaber beizubringen, noch diese selbs oder deren Erben nachzuweisen vermocht.

Es werden daher die jehigen Jnhaber dieser Forde- rungen, so wie die Besiver der darübcr sprehenden Dokumente, deren Erben, Cessionarien oder sons getreue Briesê-Jnhaber hiermit vorgeladen, sch in dem auf

een 3. April 1846, Vormittags 411 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Wagner, in unserem Gerihts-Lofale anberaumten Ter- mine zu melden, ihre Legitimation nachzuweiseu , ihre Forterungen, unter Vorlegung der Original-Dofumente, anzuzeigen und demnácit weitere Versugung zu ge-

en.

Alle diejenigen aber, welche ím Termine sich nicht melden, haben zu erwarten, daß se mit ihren etwanigen Ansprüchen an ie genannten Güter und deren jehige Besitzer präkludirt , baß bie über tie aufgebotinen For-

ivrehenden Dofumente für amortisirt erflárt und tie dazu ertheilten lehnherrlichen Konsense kassirt werden. :

Denjenigen Zunteressenten, welchen es etwa hier an Belanntschaft fehlt, werden dic hiesigen Justiz - Kom- míssarien Wachsmuth, Franz und Mieysch in Vorschlag

at. Naumburg, ben 21. November 1845. Königl. preuß. Ober-Landesgericht, Erster Senat,

Gebruckt in der Deckershen Geheimen Ober-Hofbuchdruterej

llen Theilen der Monarchie

[48] Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgericht Naumburg a. d. S.

Der zu Altenburg a. d. S. belegene, sub Nr. 2a und 2b fatastrirte, dem Gastwirth Herrn Julius Chri- stian Pabst gehörige Gasthof zur Linde nebst Zubchör, abgeschäyt auf

6125 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf., so wie 2% Ader Feld in Altenburger Flnr, Nr. 129. des alten und Nr. 384 des neucn Flurbuchs, abgeschäyt auf 630 Thlr.,

zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registra- tur einzusehenden Taxe, soll am 7. August 1846, von Vormitt. 11 Uhr an, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[1330] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8, Dezember 1845, Das Hirschelstraße Nr. 18 belegene, Vol. 30. No. 41915 des stadtgerichtlichen Hypothekenbuchs von den Umgebungen verzeichnete Maurermeister Zillmannsche M as gerichtlih abgeschäpgt zu 9121 Thlr. 4 Sgr. #0 am 14. Juli 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzuschen.

Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin , den 24. Juli 1845.

Das Mühlenstraße Nr. 23 belegene Gärtner Bartholz- {e Grundstück, gerichilih abgeshägt zu 6191 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., soll Theilungs halber

am 20, März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,

[845]

[1030] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst belegene, im Hypothekenbuche Val. 1. Fol. 299, No. 179, verzeichnete, zur Konkursmasse des Kaufmanns J. F. Thiele hierselb| gehörige und na lich zu 7030 Thlr. 25 Sgr. 95 Pf. abgeschäßte ohn- haus, soll in dem auf dem hiesigen Gerichts - Lokale vor dem Herrn Kammergerichts-Asse\sor Gericke

auf den 4. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine meistbietend verkauft werden.

Die Taxe nebs Hypothekenschein können werktäglich in unserer Registratur eingesehen werden.

Neu-Ruppin, den 11. Oktober 1845.

Königliches Stadtgericht.

[50]

Es befindet sich der hierunter thunlich signalisirte junge Mann wegen cines in der Nacht vom Iten auf den 40ten d. M. im hiesigen Gasthofe „British Hotel“ mit großer Dreistigkeit begangenen bedeutenden Geld- diebstahl in Untersuchung und Hast.

Derselbe war am S5ten d. M. mit dem Bahnzuge von Celle zur Abendzeit allhier eingetroffen, hatte sich für den Schulamts-Kandidaten Heinrich August etin aus Weisensee fälschlih ausgegeben und auch als solchen bei seiner Anfunft in das Fremdenbuch eingeschrieben, und führte er cinen zu Erfurt am 19. Dezember v. J. vom Rektor der Bürgerschule und Direktor des Semi- nars, Thilo, ausgestellten Reisepaß bei si, hinsichtlich dessen es die Untersuchung bereiis ergeben hat, daß dic- ser Paß ebenfalls fals is und gar nicht von dem be- uannten Aussteller herrührt. i

Jm Laufe der ferneren Untersuchung ist dieses Sub- jekt geständig geworden, daß erx

Johann Andreas Wilhelm Gläser heiße, 22 Jahre alt, in Groß Fahner im Gothaischen unweit Erfurt ge- boren und ein Sohn des in Groß - Fahner wohnenden Oekonomen Gläser sei.

Er will si früher auf dem Seminar zu Gotha be- funden, solches aber laut cines bei ihm befundenen At- testes, dessen Echtheit nicht zu bezweifeln steht, am 6. November 41844 verlassen haben. Dann will er sich einige Zeit wieder in scinem Wohnorte anfgehalten und zulegt das Seminar zu Eilenburg besucht haben. Hier will er am 14. Dezember v. J. abgegangen sein, sich dann nach Leipzig begeben und einige Tage in der Stadt Breslau logirt haben, dann mittelst des Dampf- wagens über Wittenberg, Berlin, Magdeburg, Braun- \hweig und Celle hierher gereist sein. Diese Angaben werden au insofern glaublih gemacht, als er zwei Rechnungen vom 21. und 22. Dezbr. v. J. aus dem Gasthause zur Goldenen Weintraube in Wittenberg, zwei Rechnungen vom Monate Dezember v. J. aus dem Mylius - Hotel zu Berlin und endlich cine Rech- nung des- Hotel de Hanoore in Celle vom Aten d. M. bei sih führt. i

Zugleich is er in dem Besiße nachfolgender Silber- sachen befunden, über deren Acquisition er unglaubliche Angaben macht, und welche er muthmaßlih aus den Gasthäusern, in welchen er logirt hat, entwendet haben wird, als:

4) 2 \ilberner Eßlöffel gez. Reer, auf der Rüccfseite außer sonstigen Zeichen mit den Buchstaben I. F. R. verschen,

2) 2 silberner Theelöffel gez. Reer,

3) 2 vergoldceter silberner Eßlöffel, auf der Rüdfseite außer verschiedenen Zeichen mit cinem P. verschen,

4) eines silbernen Theclöffels gez. VV. M. 3., auf der Rüfseite „Geb. Raspe 12 Loth““,

5) 4 silberner Theelöffel ohne Zeichen

6) eines silbernen Eßlöffels ohne Zeichen,

7) 3 Eßlöffel von Neusilber gez. H. C. x B,,

8) eines silbernen, inwendig vergoldeten Salzfasses, dessen gn Rand mit einer Guirlande versehen

, un ¿

9) s einer Serviette I. A. §1. mit rothem Garn gezeichnet.

Hinsichtlich dieser Sachen , welcher wegen uns zwar eíne Cognition, insofern sie im Auslande gestohlen sein soliten, nicht weiter zusteht, würden sich jedoch die etwanigen Eigenthümer allhier zu melden haben, damit wegen jener Sachen demnächst von den auswärtigen Gerichten das Untersuchungs - Verfahren ausgenommen

werde, und die Sachen auf diese Weise wieder an ihre Eigenthümer gelangen , indem sie auf geshehene Mel- dung von hier aus den betreffenden auswärtigen Ge- richten übersendet werden sollen.

Wir ersuchen nann alle verehrlihen Gerichte des Jn- und Auslandes, uns über die Persönlichkeit des Jn- fulpaten, über die von demselben etwa bercits früher begangenen Verbrechen und über die Eigenthümer der vorbeschriebenen Sachen mit einer gefälligen Benach- richtigung baldmöglichst versehen zu wollen.

Signalement des Johann Andreas Wilhelm Gläser.

Alter: 22 Jahre, Größe: 5 Fuß 115 Zoll hanno- versher Maße, Statur : gedrungen , Haar: dunkelblond, gelockt, Stirn: rund, Augenbrauen: blond, Augen : blau, Nase: gerade, stark, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: breit mit cinem Grübchen, Gesicht: oval, Ge- sichtsfarbe: gesund, Bart: blond.

Besondere Kennzeichen :

Schwache Sommersprossen, trägt eine Brille.

Hannover, den 16. Januar 1846.

Königlich Hannoversches Amt. Rudorff.

[1165] Ediktal-Ladung.

Auf Antrag der Besiyerinnen des Ritterguts Dahlen,

Frau Augusten verw. wirklichen Geheimenräthin Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Hopfgarten Excellenz, in- gleichen Frau Augusten verw. Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Einsiedel, und in Gemäßheit der von dem Königl. Hohen Appellationsgericht zu Dresden an das unterzeihnete Königl. Landgericht diesfalls ergangenen Verordnung vom 9, Juni d. J. is wegen Löschung Behn a auf dem Rittergute Dahlen annoch haftenden osten an 4) 600 Mfsl. an guter unverbotener Reihsmünze für Henriette Jda von Wolfersdorf, geb. Frein von Burkersroda , mit Konsens vom 7. August 1680, ingleichen 2) 1300 Mfl., als 1000 Mfl. zur Ausstattung und 300 Mfsl. zum Hochzeit- und Schmudßgeld sür Ma- rie Sophie von Döring, wozu bei Confirmation des von Karl August und Hans August von Dóö- ring am 30. September 1682 abgeschlossenen Ver- gleihs am 23, Oktober 1689 Konsens gegeben worden ist, mit Erlassung von Ediktalicn nah Maßgabe des Man- dats vom 43. November 1779, die Ediktal - Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr., und des Geseyes vom 27. Oktober 1834 zu verfahren,

Es werden daher alle diejenigen, welche als Erben oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde an die vorstehend unter 1, und 2, verzeichneten Posten Ansprüche zu haben vermeinen, andurch öffentlich und peremtorisch

eladen, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer An- prüche dur Präklusion, so wie des Verlustes der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsezung in den vorigen Stand,

den 26. Mai 1846, als in dem deshalb anberaumten Anmeldungs- und Liquidations - Termine, in Person und, soweit ‘nöthig, gehörig bevormundet, oder, so viel die auswärtigen Jn- teressenten bctirit, durch hierorts wohnhafte und gericht- lich legitimirte Bevollmächtigte, an Gerichtsstelle allhier zu erscheincn, sich anzugeben, ihre persönliche Jdentität darzulegen, ihre verwandtschastlihen und sonstigen Ver- hältnisse, auf die sich ihre Ansprüche begründen, genau nachzuweisen, leytere selbs, welher Gattung sie auch scin mögen, anzumelden und zu bescheinigen, über .de- ren Richtigkeit und Priorität beziehendlich mít dem geordneten Kontradiktor und unter sich binnen 6 Wo- chen rehtlich zu verfahren; zu beschließen und sodann

den 13. Juni 1846 des Aftenschlusses zum Behuf der Abfassung oder Ein- holung rechtlihen Erkenntnisses, und

den 27. Juni 1846 der Eröffnung desselben gewärtig zu sein.

Oschay, den 13. November 1845. Das Königliche G, ilde.

[42] Jm Namen Seiner Hoheit des Herzogs 2c.

Bei der am 3ten d. M. bewirkten achten und resp. dritten Ausloosung von Schuldbriefen aus den beiden geschlossenen Anleihen der Landschaft des Herzogthums Gotha sind zur Abzahlung bestimmt worden :

1) aus der ersten Anleihe 85 Obligationen und zwar : aus Serie A. No. 22 und 105. aus Serie B. No. 209. 235, 354 und 425. aus Serie C. No. 605, 615. 666. 788. 840. 869, 876. 942. 966. 1010, 1048. 1095, 1119. 1150. 1217, 1225. 1559. 1649. 1653 und 1656. aus Scrie D. No. 1720. 1735. 1747. 1900. 1962, 1963. 2032. 2033. 2150. 2191. 2282. 2436. 2439, 2444. 2493. 2512. 2575, 2626. 2779. 2940. 2962. 3063. 3129, 3174. 3177. 3365. 3398. 3415. 3439, 3557. 3599, 3685. 3756. 3775. 3835. 3931. 4034, 4073. 4093 u. 4114. aus Serie E. No. 4220. 4323, 4405. 4414. 4493. 4665. 4668. 4767. 4839, 4915. 4970. 5058. 5121. 5157. 5192. 5203, 5208. 5250, u. 5350, 2) aus der zweiten Anleihe 34 Obligationen und zwar: aus Serie A. No. 20. 34 und 67. aus Seríe B. No. 4189, 261. 285. 361. 447. 510. 535. 572. 577. 602. 668. 763, 793. 828. 868. 891. 927. 933, 988, 1090 und 1148. aus Serie C. No. 1204. 1249. 1256. 1260. 1279. 41344. 1400. 1415, 1490 und 1520. Demnächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3) am obgedachten Ausloosungs-Tage in Gemäßheit der diesfallsigen Geseßesbestimmung die am 5. Ja- nuar 1841 ausgeloosten und S die Herzogl. Ober - Steuerkas zurükgezahlten andschaftl fen Schuldscheine nebst den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der ersten Anleihe, nämlich: aus Serie A. No. 6 und 100. aus Serse B, No, 179, 341, 376 und 380,

ohne Preiserhöhung.

rtions- Gebühr sür den einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

aus Serie C. No. 467. 498. 544, 704, 79,

Preußische Zeitung.

auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allg. Preuß. i Zeitung: Sriedrihsstraße Ur. 72.

888. 893, 989. 1018, 1084. 1230, 12764 1468 und 1692. : aus Serie D. No. 1808. 1837. 1875, 1978, 2160. 2176, 2220. 2286. 2353. 2367. 2464. 2852, 2937, 3144. 3198, 3272, 3403. 3465. 3468. 3497. 3594. 3705, : 3836. 3858. 4039, 4065 und 4156. aus Serie E. No. 4377, 4379, 4418. 4557 j 4699, 4751. 4835, 4864. 4976, 5011. 5175 und 5333. verbrannt worden, und daß 4) die dreizehnten Zinsabschnitte zu den lands, chen Obligationen der ersten Anleihe sub No. 1467 aus Serie C. und » » 4145 » » D. ingleichen die vierzehnten Zinsabschnitte zu den gationen dersclben Anleihe sub No, 2509 aus Serie D. 4735 » » L. 4962 » v L

23.

Anhalt.

i eil. icher Th Widerlegung.

Berlin.

Advokaten Willih. Der Landtag. Königreich t n, Landtags - Verhandlungen, Statistisches. Großher- gthnm Baden. Landiags-Verhandlungen. Freie Stadt Lübe ck, r Haupt - Finanz - Etat sür 1846. Schifffahrt. ¿laud und Polen. Sk. Petersb urg. Reskript an den Thron-

d freich. girs-Kammer. Schluß der Adreß-Debatten, Pa- ;, Schluß der Berathungen der Gewerb-Conseils, Berichligung in tref des Grafen von Paris und Louis Napoleon’s. Berathungen r die algierischen Zustände. Bugeaud und Jussuf. Vorschriften

Z z 5947 E. sichtlich der fremden Austoanderung nach Algeríen. Jndirekte Staats-

wegen unterlassener Präsentation nunmehr erlosha} fünfte. Landwirthschaftlihe Frage, Vermischtes. Schreiben Gotha, am 8. Januar 1846 4 ; Yaris. (Büreaus-Arbeiten der Deputirten; Auslieferung eines Auf- Herzoglich Sächs Ober-Steuer-Kollegium eglers r E der Schiffbruch des „Papin‘‘; Rüstungen gegen

, , : E 4 pagasfar.

Frh. v. Stein, Ernst von Wangenhein britanien und Irland. London, Versammlung der Anti- m-Law-League. Eisenbahnen, Bewegungen der englischen See- qt in der Südsee. Vermischtes, en. Brüssel. Kammer-Verhandlungen,. weden und Norwegen. Stockholm., Gesey über die Duldung er christlichen Religions-Parteien. lien, Rom, Die Unterhandlungen mit Rußland. Die Kaiserin n Rußland erwartet, Faustino Corsi 4+, Witterung. einigte Staaten von Nord-Amerika. London, Verhand-

zen im Kongreß über die Oregonfrage. Friedens-Politik des Herrn 1lboun, Texas ein Staat der Union, Muthmaßlicher Ausgang x Oregon-Debatte. j

dels- und Börsen-Nachrichten. B erl in. Börse.

Zerstörung Jerusalems, Oratorium von Dr, Steinheim, komponirt von hiller, HVistgxishe Vokal- und Justrumental-Soiree von Karl Kloss Mielenz\hen Saale.

» »

» »

[41 b]

Berlin- Anhaltische Eisenb

Nach getroffener Uebercinkunst mi Herzoglich mm sson konnen ors f

senbahn-Kommission können fortansn güter, welche auf unsere Bahn zunTap

port über Braunschweig n a h ll NOVLUY oder Celle aufgegeben werden, dh

nach den genannten Orten adressirt wein ohne daß es der Vermittelung eines Su diteurs in Braunschweig bedarf. Der N mal-Frachtsay pro Centner von Berlin nach Hann oder na’ Celle is 24% Sgr. einschließlich der An- o Abfuhrkosten nach oder vom hiesigen Bahnhofe. Berlin, den 412. Januar 1846. Die Direction. v. Cronstein, Vorsißender

Amtlicher Theil.

Ze, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Geheimen Ober - Tribunals-Rath Gelpke zum Mitgliede Staats - Raths zu- ernennen ; und

Dein Konsistorial - Assessor, Prediger Beneke hierselbst, den rokter eines Konsistorial - Raths beizulegen,

Citerarishe Anzeigen.

So eben erschien bei Fr. Wilh. Grunow inly zig und ist in [allen Buchhandlungen zu habet, l

Berlin in der Amelangschen Sort, (R. Gaertner), Brüderstr. 11, bei Ferd, D in

ler 2c,: Aufzeichnungen

eincs Jesuitenzöglings

im deutschen Colleg zu Rom.

Beleuchtung der Quelle aller / ultramontanen Umtriebe und ihrer drohenden Eingrisse

in die Wohlfahrt und Rechte des deutschen Volles,

Ein offener Zuruf an das bicdere, erwachende Vaterland, von J. Georg Köberle.

8, 10 Bogen. “eleg, geh. Preis 15 Sgr,

Diese „Aufzeihnungen““ führen die Leser in nach dem Leben geschilderten , einfachen und 1 etreuen Erzählung durch das innere Gewebe det fich wieder erhebenden deutschen Jesuiten-Prt ganda. Jhre Tendenz, ihr Studienplan und ihr zweigte Organisation finden in dem Buche eine d mein verständliche Charakteristik. Der „, Zur! das erwachende Vaterland“ entwickelt in ! Umrissen den Konslikt des P UltramontanR mit den Bestrebungen der Gegenwart. Alles i auch dem nicht streng wissenschaftlich Gebild(*

ständlichen Sprache.

Dée Gesep-Sammlungs-Juteressenten werden benachrichtigt, daß Titelblatt nebs der chronologischen Uebersicht zur Geseß-Samm= j pro 1845 schon jeyt versandt werden wird, das Sachregister 1845, so wie das Register sür die Jahrgänge von 1841 bis 5 do, welche jeder Äbonnent, der den vorigen Jahrgang der /4-Sammlung vollständig bezogen hat, unentgeltlich erhält, erst ér geliefert werden fönnen. Berlin, den 23, Januar 1846, Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

[49]

Ÿ Dem Civil - Jngenieur von Szczepanowski zu Posen ist Fr dem 18. Januar 1846 ein Patent auf eine Vorrichtung zum Stellen der Ausweihungen auf Eisenbahnen, in der durch Zeichnung und Beschreibung nach- gewiesenen Zusammensebßung, ohne Jemanden in der An- wendung bekannter Theile derselben zu beschränken, aht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, uud für den Umfang preußishen Staats ertheilt worden.

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlín, Jan. Se. Majestät der König haben Allergnä- } geruht : dem Major von Bodckelberg, aggr. dem 2ten Garde=-

99

dai dai

Die Zerstörung Jerusalems.

îtoriumnah der heiligen Schrift von Dr. Steinheim, komponirt von Ferdinand Hiller.

(Aufgeführt durch die Sing-Akademie am 20. Januar.)

Die Zerstörung Jerusalems wurde im Januar 1844 durch die Sing-

emie zum erstenmale in Berlin aufgeführt, und der große Erfolg des

es hat in diesem Winter eine Wiederholung unter der Leitung des

honisten veranlaßt, Es bezeichnet sich durch seine Foim als musikali-

è Drama, indem die Ereignisse nicht epish geschildert, sondern durch die

(61 b] Uni e gen arent r E Daher u A für

k . É ; , die Forderung dramatischer Wahrheit na orm und Junhalt; es

die Erklärung vom 15. Aug tine religiöse Weltbegebenheit im Zusammenhang von Ursah und

i ng behandeln, die geistigen Verhältnisse des Volkes in den Gegensäyen

18- 5. srömmigfeit und Gottentfremdung zu individueller Anschauung bringen,

Von evenschaften und Bewegungen der Masse große Persönlichkeiten ge-

G. Shweihyer, -: stellen und das Ganze in psychologischer Entwickelung zu einem

Prediger und Rektor zu Fehrbellin. de schen Gipfelpunkt führen. ‘Was die Oper auf dem weltlichen Gebiet

reis 74 Sgr. R e A L Mien E g es

: er, wie de! igiösen Gebiete für die allgemeinen Ber ältnisse des Volkes.

Gasse j : Meologishe, Sietsgris, Ae e zum Stre! dus Ernst des religiösen Elementes und die vorherrschende Thätigkeit

standen is, sondern aus Licbe zum Frieden z do es entzieht es si der theatralischen Einkleidung, durch die Darstel-

aus der Lebe zum faulen Frieden, die Alles gehe" Dra oeistigen Lebens unterwirst es sih den allgemeinen Geseven für cbe zum Frieden L Li

gt che S s Siuiéde L 5 Hand ( gd eoretisch sind dieselben auch hier anerkannt, praktisch dagegen wer-

n ehen gegen Unwahrheit und Unrecht. G gur in ter allgemeinsten Weise sestgehalten, und mit wenig ehren-

e usnahmen , behandelt maun die dramatishe Form als willkommene

hte: m Ergüsse des eigenen Gefühles, als Verknüpfungsmittel inter-

und e R deren musikalische Benußung die Achtung vor dem Ta-

er künstlerischen Krast im Einzelnen abnöthigt, deren äußerliche

Bei G. Reimer , Wilhelmstr. 73, isst eben ersi nen und durch alle Buchhandlungen zu bezichen:

Herr Professor Hengstenbt!

he Bundesstaaten. Königreich Bayern, Urlaubs-Bewilli- |

Berlin, Freitag den 23 Janua

| Ulanen- (Landwehr-) Regiment, die Anlegung des von des Großher-

zogs von Sachsen-Weimar Königl. Hoheit ihm verliehenen Komthur= | Freuzes des JTalken-Ordens; dem Landrathe von Prittwiß zu Oels in Schlefien, des von dem Herzoge zu Braunschweig Hoheit ihm ver=- liehenen Commandeurkreuzes 2ter Klasse vom Orden Heinrich's des Löwen; so wie dem Stellmachermeister Pu bke zu Rawitsch, Regie- rungs-Bezirk Posen, der von dem Senate der freien Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1842 ge- stisteten Medaille zu gestatten. :

VBerlín, 22. Jan. Wir sind ermächtigt, den in der Nr. 17 des Hamburgischen Correspondenten unter der Ueberschrift : Berlin, den 14, Januar, enthaltenen, aus dem Frankfurter Jour- nal übernommenen Artikel, betreffend den angeblichen Befehl zum Abmarsch des hiesigen 2ten Garde-Regiments und die Verstärkung der Wachen zu Potsdam, für völlig grundlos und erdichtet zu erklären,

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der in der Psalz zum Abgeordne- ten gewählte Advokat Willih wird nunmehr in die Kammer eintreten, ohne seine Avokatur niederlegen zu müssen, da Se. Majestät der Kö- nig ihm durh Allerhöchste Entschließung vom 17. Januar den erfor- M L ertheilt hat.

ie Kammer der Reichsräthe beschäftigte sich in ihrer Sißun vom 11. Januar mit dem Bericht über einen Antrag des Fürsten N Wrede, die Verantwortlichkeit der Königlichen Minister und höheren Staats- Beamten betreffend. Das Gutachten des Ausschusses sür die Geseßgebung über diesen Antrag ging dahin, daß Se. Majestät der König im verfassungs- mäßigen Wege um Vorlage eines entsprehenden Geseßes gebeten werde. Der Referent des Ausschusses bemerkle, wie man bei Berathung dieses Antrages durchaus nicht in persöónlihe Gründe oder Beziehungen einge- gangen, sondern einzig und allein die Sahe îm Auge gehabt habe, Es sci die Absicht nicht, eine Anklage zu begründen, es sei nicht die Rede davon, ob irgend eine Anklage stattgefunden habe oder stait- finden werde einzig davon sei die Frage: soll ein Antrag, welcher schon in mehreren Versammlungen an die Feuerung gebracht , feu ein Autrag, welchen dieselbe bereits billigt, soll ein Antrag, welher auf Zusicherungen der Regierun beruht, an dieselbe wieder gebracht werden? Nach eröffneter Diskussion über diesen Gegenstand stellte sofort ein Reichs - Rath den An- trag auf Vertagung der Haupt - Berathung und Beschlußfassung über den vorliegenden Antrag bis zu dem Zeitpunkte, wo die Kammer sich über die in dieser Hinsicht weiter an sie gebrachten Anträge des Fürsten Wrede ans- gesprochen haben werde. Dem von einem Reichs -Rathe erhobenen Bedenken, daß, wenn die Beschlußfassung über das dic Verantwor- tung der Königl. Staats - Minister betreffende beantragte Geseh verschoben werde, die Basis aller anderen bercits gestellten oder demnächst noch zu stellenden, gegen die K. Minister gerichteten Anträge entrückt werde, wurde andererseits aus zwei Gründen widersprohen. Denn erstens könne auf feinen Fall das zu erlassende Geseß rückwirkende Kraft äußern, zweitens aber sei ja die Verantwortlichkeit der Minister schon ausgesprochen, und es fehle nur eine ausdrücklihe Bestimmung über das Untersuchungs-Verfahren ! in den an die oberste Justizstelle gelangenden ständischen Anklagen gegen die Minister, Nachdem nun ohnehin dermalen ein Strafgesezbuch der Bearbeitung einer besonderen Kommission unterstellt sei, so glaube er, wäre es am geeignetsten, Se. Majestät den König zu bitten, in dasselbe Bestimmungen über das Untersuchungs - Verfahren und allen- fals auch über spezielle Strafen bei solhen Fällen ausnehmen zu lassen, Dasselbe Bedenken wurde auch noch von einem anderen Reichs- rath aus dem Grunde widerlegt, weil, wenn auch die Kammer einstimmig den in Rede stehenden Antrag annehmen würde, erst ein legislativer Fak- tor gesprohen habe es müsse noch die Ansicht der Kammer der Abge- ordneten und in leßter Potenz die Zustimmung der Krone erholt werden. Es sei somit durch Vertagung der Diskussion desselben dem Rechte des An- tragstellers niht zu nahe getreten, Die Kammer beschloß hierauf: „die Hauptberathung und die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zu dem Zeitpunkte zu verschieben, wo sie sämmtliche von dem Antragsteller über- reichte Anträge in Betreff des Königl. Ministers des Jnnern erledigt ha- ben werde, und zwar unmittelbar nach deren Erledigung.“

Königreich Sachsen. Ueber die Sißung der zweiten Kammer vom 19, Januar (\. gestrige Allg. Pr. Ztg.) ist noch zu bemerken, daß in derselben auch die von der ersten Kammer an die zweite verwiesene Pe- tition des Kaufmanns Hey zu Leipzig (\, Nr. 19 der Allg, Pr. Ztg.) Gegenstand einer kurzen Verhandlung wurde, Das Direktorium machte den Vorschlag, sie auf \ih beruhen zu lassen, wie auch die erste Kammer gethan, da der Staats-Minister von Könnerig, nah Jnhalt der öffentlichen Blätter und des Protokoll - Extrakts, bereits Aufflärung und Erläuterung

——— ——————————————— D ———————— E Verknüpfung jedoch nie ein organish gegliedertes Ganze zu bilden vermag. In der Cantate reicht es hin, die Worte: „Der Herr is groß, Gott sei uns gnädig “' 2c. mit der allgemein wahren Empfindung wiederzugeben , im Oratorium dagegen müssen sie der Ausfluß bestimmter Persönlichkeiten in den besondersten Situationen sein, und verlangen als solche einen ganz in- dividuellen Ausdruck. So natürlih diese Forderung zu sein scheint, so wer ist es, ihr wirklich Genüge zu leisten, denn die Allgemeinheit der Aussprüche verleitet zu allgemeinen musikalischen Gedanken, und bei dem wohlbekannten Text shleiht sich stait der dramatishen Wahrheit so gern die eigene Anschauung unter.

Das vorlicgende Oratorium von Hiller ist ein Werk von reichem musikalishem Geist, lebendig warmem Gefühl und einer dramatischen Kraft, die im Einzelnen die sehlagendsten Wirkungen erreicht, und doch is es von E “ae digte Fehler schon durh die Schuld des Dichters nicht frei geblieben.

Der erste Theil beginnt nach einer kurzen Einleitung mit einem präch- tigen vollen Chor , der die Herrlichkeit des israelitischen Volkes, die Woh- nung Jehovah's, besingt. Frishe Rythmen, reihe musikalishe Ausfüh- rung machen ihn zu einem wirkungsvollen Anfang, zu einem Sinnbild des alten hohen Gottesdienstes. Die weitere Wendung leitet zu einer Bitte über, um Gnade in der Bedrängniß, doch scheint es dem Volfe nicht recht Ernst zu sein, denn der erste Theil wiederholt sich sogleich mit vermehrter Fülle und Pracht, Hanna, eine sromme Jüdin, \childert den unglüdckli- chen Zustand des Reiches, das Abfallen von dem Dienst Johovah's, und führt den Propheten Jeremias ein, Dieser verkündet dem versammelten Volk das mahnende Wort des Herrn, das Strafsgericht, und weissagt die fommende Zerstörung. Die Worte des Propheten, namentlich die Arie mit reicher Znstrumental - Begleitung, sind lebendig empfunden und charak- teristish durchgeführt. Das Volk, erschüttert von der prophetishen Kraft, eht in ih und fleht um Gnade in der Bedrängniß. Obwohl nun dieser

hor, als nothwendige Folge des vorhergehenden , im engsten künstlerischen

t Le 1846.

gegeben, auch die Kompetenz der Stände-Versammlung hierüber zweiselhast und überhaupt eine Beschränkung des in einer constitutionellen Versammlung garantirien Rechis der freien Meinungs-Aeußerung bedenklich sei, Der Abg. Todt; „Er wolle dem Vorschlage des Direktoriums nicht entgegentreten, da die Frage, ob die Stände-Versammlung im vorliegenden Falle kompetent, allerdings Zweifeln unterliege, und da der Antragsteller seinen Zweck wenig- | stens theilweise erreiht habe, indem die Sache öffentlich besprochen worden | sei, So sehr er aber auch den Grundsay der Redefreiheit achte, so Hätte | er doch gewünscht, daß der Herr Minister bei seiner Aeußerung etwas vor- sichtiger gewesen, da er Thatsachen angeführt, die nur auf cinem Gerüchte beruhten. Ein solches könne aber doch der Erklärung eines Negierungs- Kommissars nicht unterlegt werden, und die bloße Möglichkeit, daß etrwoas dergleichen vorfallen könne, berehtige niht zu einer solchen Erklärung.“ Der Staats-Minister von Wietersheim: „Ohne bei jener Sizung anwesend gewesen zu sein, wisse er doch, daß jene Aeußerung des Herrn Ministers von Könneriß hervorgerufen worden sei dur die Aeußerungen anderer Abgeordneten, die bezüglich der lausizer Petitionen auf Gerüchte und öffentliche Blätter ohne näheren Nachweis Anschuldigungen gegründet. Darauf habe der Herr Minister entgegnet, daß solhen Gerüchten fein Gewicht beizulegen, und daß man denselben auch Gerüchte über das Zusammenbringen von Petitionen entgegengeseßter Art entgegen stellen könne, Beispiele solcher Gerüchte habe nun Herr Minister von Könneriß an eführt, von einer Petition Hey's aber nichis gesagt, ja nicht einmal gewußt, daß derselbe eine Petition zusammengebracht und eingereicht habe. Wenn ein- mal Gerüchte vorgebracht würden, da müsse es doch verstattet sein, entgegen- gesezte Gerüchte zu erwähnen.“ Die Kammer beshloß hierauf cinstimmig die Petition Hey's auf sih beruhen zu lassen.

Folgendes i} der Schluß der gestern abgebrochenen Petition :

Ungeachtet dieser klaren Rechte der Herzogthümer deuten die untrüg- lichsten Zeichen offenbar darauf hin, daß man von dänischer Seite darauf umgeht, die Herzogthümer Schleswig - Holstein sammt dem Herzogthume Lauenburg der dänischen Monarchie, dem eigentlihen Dänemark, einzuver- leiben, so daß es ein einziges unzertrennliches Neich werde. Dies beweisen die Verhandlungen und Auträge in der viborger und roesfilder Stände- Versammlung, bei welchen der landesherrliche Tommissar, Staats-Minister von Oerstedt, nicht nur sich damit einverstanden erklärte, sondern auch be- merkte, daß der König die Wünsche und Ansichten der Stände - Versamm- lung unzweifelhaft gern entgegennehmen werde, Wer hiermit die Bestre- bungen der Dänen în den Herzogthümern, das deutsche Element nach und nach zu unterdrücken und Alles zu dänisiren, in Verbindung seht, wird bald einsehen, daß der Antrag der roeskfilder Stände - Versammlung der Vorbote eines zu erwartenden Staatsstreichs ist. Und wäre es auch wirklich nicht der Fall, käme die Anmaßung auch nur aus den Köpfen einer Partei , so íst es doch eine große Beleidigung des deutschen Nationalgefühls, daß in einer fremden Stände-Versammlung über die Einverleibung eines deutschen Staats in einen fremden berathen wird, und schon aus diesem Gesichts- punkte is es dringend nothwendig, dic Stimmen der deutschen constitutio- nellen Stände-Versammlungen gegen diese Vorgänge zu erheben, damit die deutschen Regierungen und durch sie der deutsche Bund aufgefordert werden, die Jutegrität und Selbstständigkeit der deutshen Staaten gegen die Ein- griffe fremder Regierungen zu wahren. Können die Deutschen in Bezug aus Schleswig, welches seit Jahrhunderten von Deutschland getrennt ist, und nur wegen des engen Zusammenhangs , in dem es zu Holstein steht, nur Wünsche haben, so haben sie auf Holstein und Lauenburg ein Ret, welches durch die deutschen Bundesgeseße gesichert is, Daß die Bevöl- A Schleswigs zur Vereinigung mit Holstein und eben dadurch mit Deutschland hinstrebt, liegt in der Volksthümlichkeit, welche in den Herzen der Völker in unseren Tagen neu erwacht und die gleichen Stimmen zur Einheit in großen mächtigen Staaten zusammenführt, Sie wird gewiß von keinem Deutschen zurückgewiesen werden, da sür ein deuts gesinn- tes Volk eine große Beruhigung, in der Zukunft ganz zu Deutsch- land gehören zu können, liegt. Deutschland is in seinem Ansehen gegen das Ausland und seiner Nationalität tief gekränkt, wenn fremde Mächte ohne Widerstand damit umgehen dürfen, einzelne Provinzen des Ge- sammtvaterlandes loszureißen und im Angesichte von ganz Deutschland dar- über zu berathen, Schon oft war das deutsche Land der Schauplaß bluti- ger Kriege auf Kosten des Wohlstandes deutscher Bürger, und nur mit dem Blute deutscher Männer ist erst in dem lehten Kriege das nördliche linke Rheinufer zu Deutschland zurückgebracht worden. Nech vor funfzehn Jah- ren wurde eine deutsche Provinz von Deutschland ohne Achtung seiner Nechte losgerissen und den Mißständen nur durch cinen Vergleich, dessen Beurthei- lung nicht hierher gehört, abgeholfen. Daß ein solches Ereigniß sich nicht wiederhole, vielmehr bei Zeiten dagegen vorgesehen werde, is der Wunsch jedes Vaterlandsfreundes. Wird von vielen Seiten angeführt, daß in der neue- sten Zeit die Politik Dänemarks gegen die deutschen Herzogthümer eine an- dere geworden sei und viele Handlungen den Verdacht der Beeinträch- tigung des deutshen Sinnes widerlegten, so kann die Deputation dies niht annehmen. Sie kann zwar zugeben, daß in den neuesten Zei- ten die offenbaren Eingriffe in das deutsche Element sich nicht wiederholt haben, und daß mehrere, jedoch nur unbedeutende Handlungen den Schein einer freundlihen Gesinnung an \sich tragen; aber so lange nicht die

Zusammenhang gedacht werden muß, so is er doch durch keinen Uebergang vermittelt, sondern ein selbstständiges, abgeschlossenes Ganze, Jeremias verläßt hierauf das Volk, um auh dem König das nahende Verderben fundzuthun. Wir hören die tröstende Arie einer Jungfrau, deren allge- meiner Jnhalt in dem besonderen Gedaufen durch den Chor fortgeseßt wird: daß ein zerbrochenes Herz Jehovah's liebstes Opfer sei, Wir können nit umhin, eine Umkehrung des Gedankens zu wünschen, denn die wahre Bedeutung der Buße vermag wohl cine heilige Jungfrau, nicht aber o plöplich das ganze Volk auszusprehen, und soll es sich zu dieser christlichen Idee erheben, so müßte es durch ein vorhergehendes, mit dem Chor zu- sammenhängendes Solo darauf hingeleitet werden, wodurch wir eine inter- essante musikalische Wendung erhielten. 5 L

Der folgende Festmarsch bereitet die Ereignisse in dem Königssaal vor. Der übermüthige frische Gesang der Diener des Zedekia erfüllt die Hallen, und seltsam kontrastirt hiermit die schwermüthige Arie des weichen Königs, der sih von der Last der Zukunft niedergebeugt fühlt, Die Mut- ter, ein stolzes herrishes Weib, sucht ihn zu ermanunen , befichlt die Fort- seßung der Tänze und des Gesanges. Von vortreffliher und massenhasfter Wirkung sind die Chöre der Diener, dagegen ist die Arie von allzugroßer Weichmüthigkeit nicht frei. Unter diese Gruppen tritt der Prophet mit dem feierliden Wort der Buße und Strafe: „Fallt nieder auf euer Angesicht und betet.“ Sobald er ausgeredet hat, erwartet man eine Antwort des Königs oder seiner Umgebung ; entweder sind sie betreten und zerknirscht, oder sie verhöhnen den Seher und gebieten ihm Schweigen, oder es könnte die verschiedene Stimmung der Bußfertigen und der roßigen in einem Doppel - Chor neben einander vorgeführt werden und sch hieraus ein interessanter Kampf entspinnenz doch man hört nichts von alle dem: plöglich sind wir auf den früheren Schauplaß zurückverseßt, auf welchem das Volk, das von fern die Worte gehört zu haben scheint, aufs neue zu Gott um Gnade fleht und, obwohl wir es schon beruhigt glaubten, ín einem (zwar an sich \{önen) aber doch zu langem Chore „mit Asche sein Haupt