1846 / 23 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gastrolle.) Hierauf : Solotanz.

haus-Preisen verkauft. Schauspielhause. aluzzo. (Dlle. Viereck: Corona.) Freitag, 23. Jan. Jm Opernhause.

von

Kreuber, vom Stadttheater zu Frankfurt a. d. O.: Gabriele, als Anfang halb 7 Uhr. Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern-

15te Abonuements- Vorstellung: Corona

: 12te Abonnements - Vor- stellung: Die Krondiamanten. Anfang halb 7 Uhr.

haus-Preisen verkauft.

La seconde représentation

104 Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlichen Opern- Jm Schauspielhause. 33ste französische Abonnements-Vorstellung.

de: Noémie, vaudeville nouveau en 2 actes, du théâtre du gymnase, par MNM. Dennery et Clément,

von Suppée,

Gedrudt in der Deer schen Geheimen Ober-Hofbuchdruc*ere;,

BSckanntmachungen.

N [1329] Ed iktal-Vorladung. , Auf dem Mannlehn-Rittergute Wildenau im Schwei-

niger Kreise stehen nah Inhalt der Lehns - Aften noch

folgende Posten ungelöscht : S

/ 1) 4000 Thlr. in Golde, welche ein früherer Besiger, Hans Christoph v. Leipziger, laut der Schuld- und Pfandverschreibung vom 25. April 1744 und des lehnherrlichen Konsenses vom 5. Mai 1744 von dem Accis-Jnspektor Christian Gottfried Franz zu Sqlieben gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welches demnächst mittelst der Cession vom 24. Februar 1783 und des lehnherrlichen Translations- Konsenses vom 24. März desselben Jahres an die Geheime Räthin Christiane Sophic Ruhland zu Weylar gediehen sind;

2) 1000 Thlr. in gangbarem Golde, welche derselbe Hans Christoph v. Leipziger, besage Schuld- und Pfandverschreibung vom 10, Dezember 1751 und des lehnherrlihen Konsenses vom 29, Dezember desselben Jahres, von dem Stadtrichter David Gottlob Reinhard zu Herzberg gegen 5 pro Cent Zinsen erborgt hatte und welche demnächst, mittelst der Cession vom 15, Oktober 1782 und des lehn- herrlihen Konsenses vom 23. Januar 1783, an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Weßlar, von deren Erbin, Elisabeth von Re- ding, aber zur einen Hälfte an den Königl. Preuß. Hauptmann August Wilhelm v. Leipziger, laut der Cession vom 30, Juli 1803 und des lehnherrlichen Konsenses vom 416, September desselben Jahres, und zur anderen Hälfte an die hinterlassenen Kin- der des Königl. Preuß, Hauptmanns Heinrich Ernst v. Leipziger, die Geschwister Mariane und Ernst v, Leipziger, laut der Cession vom 5, Oktober 1807 und des lehnherrlichen Konsenses vom 19ten ejusd. abgetreten sind ; :

3) 1333 Msl. 7 Gr. oder 1166 Thlr. 16 Gr. in spa- nishem Golde, welche ebenfalls Hans Christoph v. Leipziger von den Gebrüdern Hans Erdmann und Hans Karl v. Brandenstein, laut der Verschreibung vom 15, Januar 1755 und lehnherrlichen Konsen=- ses vom 3. Juni desselben Jahres, gegen 5 pro Cent Zinsen geliehen haite und welche, besage der Cession vom 14, Oktober und des lehnherilichen Konsenses vom 6. November 1782 an die Geheime Räthin Christiane Sophie Ruhland zu Weßlar ge- langt, demnächst aber von deren Erbin, Elisabeth v. Reding, laut der Cession vom 12. Juli 1802

| und lehnherrlihen Konsenses vom 12, August des= selben Jahres, an die Erben des General-Accis- Kommissars Christian Wilhelm v. Leipziger abge- treten worden sind. :

Ingleichen stehen auf dem Mannlehn - Rittergute Braunsroda im Eartsbergaer Kreise, ebenfalls nach Ausweis der Lehns - Akten, folgende Posten noch un- gelöscht: i ; 1) 41029 Thlr. 18 gGr, Conventionsgeld, welche cin

früherer Besißer , Land - Kammerrath Christoph Friedrich v. Trebra, von seiner Ehefrau Magda=- lena Sibylla geb. v. Bose, laut der Schuldver= schreibung vom 17. Oktober 1724 und des lehn- herrlichen Konsenses vom 19, Juli 1728 erborgt hatte

2) 2800 Thlr. Conventionsgeld, welche als mütter= liche und großmütterlihe Erbegelder der drei Shwe- stern Christiane Friederike, Louise Eberhardine und Karoline Magdalene v. Trebra in dem über den Nathlaß des genannten Land-Kammerraths Chri- stoph Friedrich v. Trebra am 23, November 1744 geschlo\ssenen Erbvergleiche bestimmt, und wofür, nebs fünsprozentiger Verzinsung, unter lehnherrli- hem Konsense vom 26. Februar 4745 mit dem Gute Hypothek bestellt worden ist;

3) 1500 Mfl. B, 1000 Ml, für die Gerade, Morgengabe, Mustheil und die übrigen eheweib- lichen Gerechtigkeiten, so wic 500 Msl, Parapher- nalgelder der zweiten Ehefrau des Land-Kammer- raths Christoph Friedrich v. Trebra, Ernestine Au- guste geb. v. d. Planibß, wofür in demselben Erb- vergleiche vom 23, November 1744 und mittelst lehnherrlihen Konsenses vom 26. Februar 1745 mit dem Gute Hypothek bestellt ist. E

Die dermaligen Besißer der verhafteten Güter, die Gebrüder Friedrih und Wilhelm von Sommerlatt, als Besiger des Mannlehns Wildenau, und der Licutenant Gottlob August v. Trebra, als Besiper des Mannlehns Braunsroda, behaupten nun, daß diese Forderungen, von welchen übrigens keine zur Eintragung in das Hy- pothekenbuch angemeldet ist, längst getilgt seien, haben aber darüber weder beglaubigte Quittung der unstreiti- gen lehten Jnhaber beizubringen, noch diese selbst oder deren Erben nachzuweisen vermocht. :

Es werden daher die jeßigen Jnhaber dieser Forde- rungen, so wie die Besiyer der darüber sprechenden Dokumente, deren Erben, Cessionarien oder sons getreue Briefs-Jnhaber hiermit vorgeladen, sh in dem auf

den 3. April 1846, Vormittags 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor

Wagner, in unserem Gerichts-Lokale anberaumten Ter-

mine zu melden, ihre Legitimation nachzuweiseu , ihre

Forderungen, unter Vorlegung der Original-Dokumente,

anzuzeigen und demnächst weitere Verfügung zu ge-

wärtigen. ' ;

Alle diejenigen aber, welche im Termine sih nicht melden, haben zu erwarten, daß sie mit ihren etwanigen Ansprüchen an die genannten Güter und deren jeßige Besiyer präkludirt, daß die über die aufgebotinen For- derungen {prehenden Dokumente für amortisirt erflärt und die dazu ertheilten lehnherrlihen Konsense kassirt werden. ;

Denjenigen Junteressenten, welhen es etwa. hier an Bekanntschaft fehlt, werden dic hiesigen Justiz -Kom-

L missarien Wachsmuth, Franz und Mieysh in Vorschlag "M ebracht. | f N N mbutg, den 21. November 1845. b. Königl. preuß. Ober-Landesgericht, Erster Senat,

M e E E S

C R E A E

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R li 0 A E R E E: L E E Er B E C E B E A a S A E L L L

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Donnerstag, 22. Jan. Charafterbild mit Gesang in 3 Akten, von Friedri Kaiser, Y

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen,

Königsstädtisches Theater.

Sie is verheirathet, romanti

\{h-Fomi; Z

1s Abonnement beträgt : 2 Kthlr. sür 1 Jahr. 4 Kthlr. - # Iahr. 8 Kthlr. - 1 Iahr. llen Theilen der Monarchie

ohne Preiserhöhung.

Allgemeiner Anzeiger.

[48 ! Nothwendiger Verkauf. Land- und Stadtgeriht Naumburg a. d. S.

Der zu Altenburg a. d. S. belegene, sub Nr. 2a und 2b fatastrirte, dem Gastwirth Herrn Julius Chri- stian Pabst gehörige Gasthof zur Linde ncbst Zubchör, abgeschäyt auf

6125 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf., so wie 25 Ader Feld in Altenburger Flnr, Nr. 129. des alten und Nr. 384 des neucn Flurbuchs, abgeschäßt auf 630 Thlr.,

zufolge der nebst Hypothekenschein in unserer Registra- tur einzusehenden Taxe, soll am 7. August 1846, vonVormitt. 11 Uhr an, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

[1330] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 8. Dezember 1845, Das Hirschelstraße Nr. 18 belegene, Vol, 30. No. 1915 des stadtgerichtlihen Hypothekenbuchs von den Umgebungen verzeihnete Maurermeister Zillmannsche e Be on gerihtlih abgeshäyßt zu 9121 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf., so am 14. Juli 1846, Vormiitags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur cinzuschen.

[845] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 24. Juli 1845.

Das Mühlenstraße Nr. 23 belegene Gärtner Bartholz- he Grundstück, gerichilih abgeschäyt zu 6191 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf., soll Theilungs halber

am 20, März 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.

[1030] Nothwendiger Verkauf.

Das hierselbst belegene, im Hypothekenbuche Val. I. Fol. 299, No. 179, verzeichnete, zur Konkursmasse des Kaufmanns J. F. Thiele hierselb gehörige und gens lich zu 7030 Thlr. 25 Sgr. 95 Pf. abgeschäpte ohn- haus, soll in dem auf dem hiesigen Gerichts - Lokale vor dem Herrn Kammergerichts-Assessor Geride auf den 4. Mai 1846, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine meistbietend verkauft werden.

Die Taxe nebst Hypothekenschein können werktäglich in unserer Registratur eingesehen werden.

Neu-Ruppin, den 11. Oktober 1845.

Königliches Stadtgericht.

[50]

Es befindet sch der hierunter thunlichst signalisirte junge Mann wegen cines in der Nacht vom 9ten auf den 140ten d. M. im hiesigen Gasthofe „British Hotel“‘ mit großer Dreistigkeit begangenen bedeutenden Geld- diebstahl in Untersuchung und Hast.

Derselbe war am S5ten d. M. mit v:m Bahnzuge von Celle zur Abendzeit allhier. eingetroffen, hatte sich für den Schulamts-Kandidaten Heinrich August Thomas aus Weisensee fälschlich ausgegeben und auch als solchen bei seiner Anfunst in das Fremdenbuch eingeschrieben, und führte er cinen zu Erfurt am 19. Dezember v. J. vom Rektor der Bürgerschule und Direktor des Semi- nars, Thilo , ausgestellten Reisepaß bei \ich, hinsichtlich dessen es die Untersuchung bereits ergeben hat, daß dic- ser Paß ebenfalls falsch is und gar nicht von dem be- naunten Aussteller herrührt. E

«Jm Laufe der ferneren Untersuchung is dieses Sub- jekt geständig geworden, daß ex i

Johann Andreas Wilhelm Gläser heiße, 22 Jahre alt, in Groß Fahner im Gothaischen unweit Erfurt ge- boren und ein Sohn des in Groß - Fahner wohnenden Oekonomen Gläser sei.

Er will sich früher auf dem Seminar zu Gotha be- funden, solches aber laut cines bei ihm befundenen At- testes , dessen Echtheit nicht zu bezweifeln stcht, am 6. November 1844 verlassen haben. Dann will er sich einige Zeit wieder in seinem Wohnorte anfgehalten und zuleyt das Seminar zu Eilenburg besucht haben. Hier will er am 14. Dezember v, J. abgegangen sein, \sih dann nah Leipzig begeben und einige Tage in der Stadt Breslau logirt haben, dann mittelst des Dampf- wagens über Wittenberg, Berlin, Magdeburg, Braun- \hweig und Celle hierher gereist sein. Diese Angaben werden auch insofern glaublich gemacht, als er zwei Rechnungen vom 21. und 22. Dezbr. v. J. aus dem Gasthause zur Goldenen Weintraube in Wittenberg, zwei Rechnungen vom Monate Dezember v. J. aus dem Mylius - Hotel zu Berlin und endlich cine Rech- nung des- Hotel de Hanovre in Cellc vom Aten d, M. bei sih führt.

Zugleich i} er in dem Besiße nachfolgender Silber- sachen befunden, über deren Acquisition er unglaubliche Angaben macht, und welche er muthmaßlih aus den Gasthäusern, in welchen er logirt hat, entwendet haben wird, als:

1) 2 silberner Eßlöffel gez. Reer, auf der Rücfseite außer sonstigen Zeichen mit den Buchstaben T. F. R. verschen,

2) 2 silberner Theelöffel gez. Reer,

3) 2 vergoldeter silberner Eßlöffel, auf der Rülfseite außer verschiedenen Zeichen mit cinem P. verschen,

4) eines silbernen Theclöffels gez. VV. M. 3., auf der Rülfseite „Geb. Raspe 12 Loth“,

5) 4 silberner Theelöffel ohne Zeichen

6) eines silbernen Eßlöffels ohne Zeichen,

7) 3 Eßlöffel von Neusilber gez. U. C. x B.,

8) eines silbernen, inwendig vergoldeten Salzfasses, e Ee Rand mit einer Guirlande versehen

, un Î

9) endlich einer Serviette T. A. §t. mit rothem Garn gezeichnet,

Hinsichtlich dieser Sachen, welcher wegen uns zwar eine Cognition, insofern sie im Auslande gestohlen sein sollten, nicht weiter zusteht, würden sih jedoch die etwanigen Eigenthümer allhier gu melden haben, damit wegen jener Sachen demnächst von den auswärtigen Gerichten das Untersuchungs - Verfahren aufgenommen

ti, L ENES E T T L BRE E Ou E N E, T E e

Mois Mt L E

werde, und die Sachen auf diese Weise wieder an ihre Eigenthümer gelangen , indem sie auf geschehene Mel- dung von hier aus den betreffenden auswärtigen Ge- richten übersendet werden sollen.

Wir ersuchen nan alle verehrlihen Gerichte des Jn- und Auslandes, uns über die Persönlichkeit des Jn- fulpaten, über die von demselben etwa bercits früher begangenen Verbrechen und über die Eigenthümer der vorbeschriebenen Sachen mit einer gefälligen Benach- rihtigung baldmöglichst verschen zu wollen.

Signalement

des Johann Andreas Wilhelm Gläser.

Alter: 22 Jahre, Größe: 5 Fuß 112 Zoll hanno- versher Maße, Statur : gedrungen, Haar: dunkelblond, gelockt, Stirn: rund, Augenbrauen : blond, Augen : blau, Nase: gerade, stark, Mund: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: breit mit cinem Grübchen, Gesicht: oval, Ge- sihtsfarbe: gesund, Bart: blond.

Besondere Kennzeichen :

Schwache Sommersprossen, trägt eine Brille,

Hannover, den 16. Januar 1846.

Königlich Hannoversches Amt. Rudorff.

[1165] Ediktal-Ladung

Auf Antrag der Besißerinnen des Ritterguts Dahlen,

Frau Augusten verw. wirklihen Geheimenräthin Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Hopfgarten Excellenz, in- gleihen Frau Augusten verw. Gräfin von Bünau, geb. Gräfin von Einsiedel, und in Gemäßheit der von dem Königl. Hohen Appellationsgeriht zu Dresden an das unterzeichnete Königl. Landgericht diesfalls ergangenen Verordnung vom 9, Juni d. J. is wegen Löschung B auf dem Rittergute Dahlen annoch haftenden osten an 1) 600 Mfl. an guter unverbotener Reichsmünze für Henriette Jda von Wolfersdorf, geb. Frein von Burkersroda , mit Konsens vom 7. August 1680, ingleichen 2) 1300 Mfsl., als 1000 Mfl. zur Ausstattung und 300 Mfl. zum Hochzeit- und Schmuck{geld sür Ma- rie Sophie von Döring, wozu bei Confirmation des von Karl August und Hans August von Dö- ring am 30. September 1682 abgeschlossenen Ver- gleihs am 283, Oktober 1689 Konsens gegeben worden is, mit Erlassung von Ediktalicn nah Maßgabe des Man- dats vom 13. November 1779, die Ediktal - Citationen in Civilsachen außerhalb des Konkurses betr., und des Geseßes vom 27. Oktober 1834 zu verfahren. Es werden daher alle diejenigen, welche als Erben oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde an die vorstehend unter 1, und 2. verzeihneten Posten Ansprüche zu haben vermeinen, andurch öffentlih und peremtorisch eladen, unter dem Präjudiz des Verlustes ihrer An- prüche durh Präklusion, so wie des Verlustes der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinscßung in den vorigen Stand, den 26. Mai 1846, als in dem deshalb anberaumten Anmeldungs- und Liquidations - Termine, in Person und, soweit -nöthig, gehörig bevormundet, oder, so viel die auswärtigen Jn- teressenten beirist, dur hierorts wohnhafte und gericht- lih legitimirte Bevollmächtigte, an Gerichtsstelle allhier zu erscheincn, sich anzugeben, ihre persönliche Jdentität darzulegen, ihre verwandtschastlihen und sonstigen Ver- hältnisse, auf die sih ihre Ansprüche begründen, genau nachzuweisen, letztere selbst, welcher Gattung sie auch sein mögen, anzumelden und zu bescheinigen, über -de- ren Richtigkeit und Priorität bezichendlih mit dem geordneten Kontradiktor und unter sich binnen 6 Wo- chen rechtlich zu verfahren; zu beschlicßen und sodann den 13. Juni 1846 des Aktenschlusses zum Behuf der Abfassung oder Ein- holung rcchtlihen Erkenntnisses, und den 27. Juni 1846 der Eröffnung desselben gewärtig zu sein. Oschatz, den 13. November 1845. Das Königliche Landgericht. Wilde.

[42] Jm Namen Seiner Hoheit des Herzogs 2c.

Bei der am Zten d, M. bewirkten achten und resp. dritten Ausloosung von Schuldbriefen aus den beiden geschlossenen Anleihen der Landschaft des Herzogthums Gotha sind zur Abzahlung bestimmt worden :

1) aus der ersten Anleihe 85 Obligationen und zwar:

aus Serie A. No. 22 und 105. aus Serie B. No. 209. 235. 354 und 425. aus Serie C. No. 605, 615. 666. 788. 840. 869, 876. 942. 966. 1010. 1048. 1095. 1119. 1150, 1217, 1225. 1559. 1649. 1653 und 1656. aus Scric D. No. 1720. 1735. 1747. 1900. 1962. 1963, 2032. 2033. 2150. 2191. 2282. 24236. 2439, 2444. 2493. 2512. 2575, 2626. 2779. 2940. 2962. 3063. 3129. 3174. 3177. 3365. 3398. 3415. 3439, 3557. 3599. 3685. 3756. 3775, 3835. 3931. 4034. 4073. 4093 u. 4114. aus Serie E. No. 4220, 4323. 4405. 4414. 4493, 4665. 4668. 4767. 4839, 4915. 4970. 5058. 5121. 5157. 5192. 5203. 5208. 5250, u. 5350, 2) aus der zweiten Anleihe 34 Obligationen und war: ans Serie A. No. 20. 34 und 67. aus Seric B. No. 189, 261. 285. 361. 447. 510. 535, 572. 577. 602. 668. 763. 793. 828. 868, 891. 927. 933. 988, 1090 und 1148, aus Serie C. No. 1204, 1249. 1256. 1260. 1279. 1344. 1400. 1415. 1490 und 1520. Demnächst wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 3) am obgedachten Ausloosungs-Tage in Gemäßheit der diesfallsigen Geseßesbestimmung die am 5. Ja- nuar 1841 ausgeloosten und durch die Herzogl, Ober - Steucrkasse zurückgezahlten landschaftlichen Squldscheine nebs den dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der ersten Anleihe, nämlich: aus Seríc A. No. 6 und 100. aus Serie B. No, 179, 341, 376 und 380,

E E l R R E a E 4 s A E ZeC G RRRENE, P Z

ions - Gebühr sür den bt iwer Ze ile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

aus Serie C. No. 467. 498, 544. 704, TN,

Allgemeine

reußische Zeitu 4.

Alle Post-Anstallen des In- und Auslaudes nehmen Bestellung auf dieses Slatt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß. t Zeitung : Fricedrichsstraße Ur. 72.

888. 893, 989, 1018, 1084. 1230. 1276, 1468 und 1692. | aus Serie D. No. 1808. 1837. 1875, 197g, 2160. 2176. 2220. 2286. 2353. 2367, y 2464. 2852. 2937. 3144. 3198, 3272, »y 3403. 3465. 3468. 3497. 3594. 3705, 3 3836. 3858. 4039. 4065 und 4156. aus Seric E. No. 4377. 4379, 4418, 4557, j 4699. 4751. 4835, 4864, 4976, 5011. 5175 und 5333, A verbrannt worden, und daß 4) die dreizehnten Zinsabschnitte zu den landstz, chen Obligationen der ersten Anleihe sub No. 1467 aus Serie C. und » » 4145 » » D. ingleichen die vierzehnten Zinsabschnitte zu den d gationen derselben Anleihe

sub No, 2509 aus Serie D. 4735 » M 4962 » » E.

2 » » 5247 » » E. wegen unterlasscner Präsentation nunmehr erloschetß Gotha, am 8, Januar 1846. / Herzoglich Sächs. Ober-Steuer-Kollegium, Frh. v. Stein, Ernst von Wangenhein,

¿ 25.

Inhalt.

i heil. her Ln n. Widerleuug. 2: tsche Bundesstaateu. K nigreih Bayern, Urlaubs-Bewilli- g an den Advokaten Willich, Der Landtag. Königreich asen, Landtags - Verhandlungen, Statistisches. Großher - gthnm Baden. Landtags-Verhandlungen. Freie Stadt Lübe ck, r Haupt - Finanz - Etat sür 1846, Schifffahrt. /

land und Polen, St. Petersburg. Reskript an den Thron-

Mg ¿H Pairs-Kammer, Schluß der Adreß-Debatten, P a-

D prr: „F Berathungen der Gewerb-Conseils, Berichligung in ireff des Grafen von Paris und Louis Napoleon's, Berathungen

er die algierischen Zustände. Bugeaud und Jussuf. S Vorschriften

sichtlich der fremden Auswanderung nah Algerien. Judirekte Staats-

nfünfte. Landwirthschaftliche Frage, Vermischtes. Schreiben

s Paris. (Büreaus-Arbeiten der Deputirten ; Auslieferung eines Auf-

eglers in Konstantinez der Schiffbruch des „Papin‘; Rüstungen gegen

dagasfar.)

britanien und Frland. London, Versammlung der Anti-

iin-Law-League. Eisenbahnen, Bewegungen der englischen See-

qt in der Südsee. Vermischtes,

gien. Brüssel, Kammer-Verhandlungen,

weden und Norwegen. Stockholm. Gesey über die Duldung

ler christlihen Religions-Parteien,

lien, Rom, Die Unterhandlungen mit Rußland. Die Kaiserin

qn Rußland erwartet, Faustino Corsi +, Witterung.

reinigte Staaten von Nord-Amerika. London. Verhand-

nzen im Kongreß über die Oregonfrage, Friedens-Politik des Herrn

alhoun, Texas ein Staat der Union, Muthmaßlicher Ausgang

er Oregon-Debatte. y i i

ndels- und Börsen-Nachrichten. B erl in, Börse.

Zersiôrung Jerusalems, Oratorium von Dr. Steinheim, komponirt von ;, Hiller, Histoxishe Vokal- und Justrumental-Soiree von Karl Klo} Mielenz\hen Saale.

» »

» »

[41 b]

Berlin - Anhaltische Eisenb

s Nah getroffener Uebercinkunst uni Herzoglich Braunschweig-Lünebure (y senbahn-Kommission können fortanfuj güter, welche auf unsere Bahn zuna

port über Braunschweig n a ch gur NOVLeY oder Celle aufgegeben werden, d

nach den genannten Orten adressirt wendun, ohne daß es der Vermittelung eines Ss diteurs in Braunschweig bedarf. Der Af mal-Frachtsay pro Centner von Berlin nach Hannd oder nah’ Celle ist 24% Sgr. einschließlih der An- o Abfuhrkosten nah oder vom hiesigen Bahnhofe. Berlin, den 12. Januar 1846. Die Dírection. v. Cronstein, Vorsißender

Amtlicher Theil.

Ee, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Den Geheimen Ober-Tribunals -Rath Gelpke zum Mitgliede Staats - Raths zu- ernennen ; und

Dim Konsistorial - Assessor, Prediger Beneke hierselbst, den prolter eines Konsistorial - Raths beizulegen.

Citerarishe Anzeigen.

So eben erschien bei Fr. Wilh. Grunow inl zig und is in ¡allen Buchhandlungen zu haba i

Berlin in der Amelangschen Sort (R. Gaertner), Brüderstr, 11, bei Ferd. Dinw

Die Oesep-Sammlungs=-Juteressenten werden benachrichtigt, daß Titelblatt neb} der chronologischen Uebersicht zur Geseßz-Samm=

ler 2c,: 1 1845 \chon jeßt versandt werden E das Seer ; 5, so wie das Register sür die Jahrgänge von 1841 bis Aufßzeichnungen o doh, welche jeder Abonnent, der den vorigen Jahrgang der

[49] eines #-Sammlung vollständig bezogen hat, unentgeltlich erhält, erst

ér geliefert werden fönnen. Berlin, den 23, Januar 1846. Debits=Comtoir der Geseß-Sammlung.

Jesuitenzöglings}

im deutshen Colleg zu Rom. Beleuchtung der Quelle

Dem Civil = Jugenieur von Szczepanowski zu Posen ist

aller S L er dem 18, Januar 1846 ein Patent i ultramonta A E | auf eine Vorrichtung zum Stellen der Ausweichungen auf ihrer crévait Eingriffe H Eisenbahnen, in der dur Zeichnung und Beschreibung nach= in die y gewiesenen Zusammenseßung, ohne Jemanden in der An-

Wohlfahrt und Rechte des deutschen Volkes, wendung bekannter Theile derselben zu beschränken, O —— acht Jahre, von jenem Tage an gerechnet, uud für den Umfang Ein M Zuruf preußishen Staats ertheilt worden.

das biedere, erwachcnde Vaterland, von J. Georg Köberle.

8. 10 Bogen. eleg. geh. Preis 15 Sgr,

Diese „, Ausfzeichnungen‘“ führen die Leser in nach dem Leben geschilderten, einfachen und n etreuen Erzählung durh das innere Gewebe der fich wieder erhebenden deutschen Jesuiten-Pr) ganda. Jhre Tendenz, ihr Studienplan und ihr! zweigte Organisation finden in dem Buche eine 0 mein verständliche Charakteristik. Der „Z ur 1

Uichtamtlicher Theil.

Inland.

Verlín , 22. Jan. Se. Majestät der König haben Allergnä- 9mht: dem Major von Bodckelberg, aggr. dem 2ten Garde=

1

|

|

Verlin, Freitag den 23 Januar

Ulanen- (Landwehr-) Regiment, die Anlegung des von des Großÿer-= |

zogs von Sachsen-Weimar Königl. Hoheit ihm verliehenen Komthur-

freuzes des Falken-Ordens ; dem Landrathe von Prittwih zu Oels |

in Schlefien, des von dem Herzoge zu Braunschweig Hoheit ihm ver= liehenen Commandeurkreuzes 2ter Klasse vom Orden Heinrichs des Löwen; so wie dem Stellmachermeister Pubke zu Rawitsch, Regie= rungs-Bezirk Posen, der von dem Senate der freien Stadt Hamburg ihm verliehenen, zur Erinnerung an den Brand im Jahre 1842 ge= stifteten Medaille zu gestatten. L

Berlin, 22. Jan. Wir sind ermähtigt, den in der Nr. 17 des Hamburgischen Correspondenten unter der Ueberschrift : Berlin, den 14, Januar, enthaltenen, aus dem Frankfurter Jour- nal übernommenen Artikel, betreffend den angeblihen Befehl zum Abmarsch des hiesigen 2ten Garde - Regiments und die Verstärkung der Wachen zu Potsdam, für völlig grundlos und erdichtet zu erklären.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Der in der Psalz zum Abgeordne- ten gewählte Advokat Willich wird nunmehr in die Kammer eintreten, ohne seine Avokatur niederlegen zu müssen, da Se. Majestät der Küö-

nig ihm dur Allerhöchste Entschließung vom 17. Januar den erfor- derlichen Urlaub ertheilt hat.

Die Kammer der Reichsräthe beschäftigte sich in ihrer Siyung vom 11, Januar mit dem Bericht über einen Antrag des Fürsten von Wrede, die Verantwortlichkeit der Königlichen Minister und höheren Staats- Beamten betreffend. Das Gutachten des Ausschusses sür die Geseßgebung über diesen Antrag ging dahin, daß Se. Majestät der König im verfassungs- mäßigen Wege um Vorlage eines entsprehenden Gesehes gebeten werde. Der Referent des Ausschusses bemerkle, wie man bei Berathung dieses Antrages durchaus nicht in persónliche Gründe oder Beziehungen einge- gangen, sondern einzig und allein die Sache im Auge gehabt habe, Es sei die Absicht nicht, cine Anklage zu begründen, es sei nicht die Rede davon, ob irgend eine Anklage stattgefunden habe oder stait- finden werde einzig davon sei die Frage: soll ein Antrag, welcher schon in mehreren Versammlungen an die Regierung gebracht, soll ein Antrag, welchen dieselbe bereits billigt , soll ein Antrag, welcher auf Zusicherungen der On beruht, an dieselbe wieder gebracht werden? Nach eröffneter Disfussion über diesen Gegenstand stellte sofort ein Reichs - Rath den An- trag auf Vertagung der Haupt- Berathung und Beschlußfassung über den vorliegenden Antrag bis zu dem Zeitpunkte, wo die Kammer sich über die in dieser Hinsicht weiter an sie gebrachten Anträge des Fürsten Wrede aus- gesprochen haben werde, Dem von einem Reichs -Rathe erhobenen Bedenken, daß, wenn die Beschlußfassung über das die Verantwor- tung der Königl, Staats - Minister betreffende beant-agte Gesey verschoben werde, die Basis aller anderen bercits gestellten oder demnächst noch zu stellenden, gegen die K. Minister gerichteten Anträge entrückt werde, wurde andererseits aus zwei Gründen widersprochen, Denn erstens könne auf feinen Fall das zu erlassende Gescß rückwirkende Kraft äußern, zweitens aber sei ja die Verantwortlichkeit der Minister schon ausgesprochen, und es fehle nur eine ausdrücklihe Bestimmung über das Untersuhungs-Verfahren in den an die oberste Justizstelle gelangenden ständischen Anklagen gegen die Minister, Nachdem nun ohnehin dermalen ein Strafgeseßbuch der Bearbeiung einer besonderen Kommission unterstellt sei, so glaube er, wäre es am geeignetsten, Se, Majestät den König zu bitten, in dasselbe Bestimmungen über das Untersuchungs - Verfahren und allen- falls auch über spezielle Strafen bei solhen Fällen aufnehmen zu lassen, Dasselbe Bedenken wurde auch noch von einem anderen Reichs- rath aus dem Grunde widerlegt, weil, wenn auch die Kammer einstimmig den in Rede stehenden Antrag annehmen würde, erst ein legislativer Fak- tor gesprochen habe es müsse noh die Ansicht der Kammer der Abge- ordneten und in lehter Potenz die Zustimmung der Krone erholt werden. Es sei somit durch Vertagung der Diskussion desselben dem Rechte des An- tragstellers niht zu nahe getreten, Die Kammer beschloß hierauf: „die Hauptberathung und die Beschlußfassung über diesen Gegenstand bis zu dem Zeitpunkte zu verschieben, wo sie sämmtliche von dem Antragsteller über- reichte Anträge in Betreff des Königl. Ministers des Jnnern erledigt ha- ben werde, und zwar unmittelbar nach deren Erledigung.“

Königreich Sachsen. Ueber die Sihung der zweiten Kammer vom 19, Januar (s. gestrige Allg, Pr. Ztg) is noch zu bemerken, daß in derselben auch die von der ersten Kammer an die zweite verwiesene Pe- tition des Kaufmanns Hey zu Leipzig (\, Nr, 19 der Allg, Pr. Ztg.) Gegenstand einer kurzen Verhandlung wurde, Das Direktorium machte den Vorschlag, sie auf sih beruhen zu lassen, wie auch die erste Kammer gethan, da der Staats-Minister von Könneriß, nah Jnhalt der öffentlichen Blätter und des Protokoll - Extrakts, bereits Aufklärung und Erläuterung

1846.

l / | gegeben, au die Kompetenz der Stände-Versammlung hierüber zweiselhast | und überhaupt cine Beschränkung des in einer constitutionellen Versammlung | garantirten Rechis der freien Meinungs-Aeußerung bedenklich sei. Der Abg. | Todt: „Er wolle dem Vorschlage des Direktoriums nit entgegentreten, da die Frage, ob die Stände-Versammlung im vorliegenden Falle kompetent, allerdings Zweifeln unterliege, und da der Antragsteller seinen Zweck wenig- stens theilweise erreiht habe, indem die Sache öffentlich besprochen worden sei. So sehr cr aber auch den Grundsaß der Nedefrciheit achte, so hätte er doch gewünscht, daß der Herr Minister bei seiner Aeußerung etwas vor- sichtiger gewesen, da er Thatsachen angeführt, die nur auf cinem Gerüchte beruhien. Ein solches könne aber doch der Erklärung eines Negierungs- Kommissars nicht unterlegt werden, und die bloße Möglichkeit, daß etwas dergleichen vorfallen könne, berechtige nicht zu einer solchen Erklärung.'“ Der Staats-Minister von Wietersheim: „Ohne bei jener Sihung anwesend gewesen zu sein, wisse er doch, daß jene Aeußerung des Herrn Ministers von Könneriß hervorgerufen worden sei durh die Aeußerungen anderer Abgeordneten , die bezüglich der lausißer Petitionen auf Gerüchte und öffentliche Blätter ohne näheren Nachweis Anschuldigungen gegründet. Darauf habe der Herr Minister entgegnet, daß solchen Gerüchten kein Gewicht beizulegen, und daß man denselben auch Gerüchte über das Zusammenbringen von Petitionen entgegengeseßter Art entgegen stellen könne. Beispiele solcher Gerüchte habe nun Herr Minister von Könneriy angesührt, von einer Petition Hey’s aber nichis gesagt, ja nicht einmal gewußt, daß derselbe eine Petition zusammengebracht und eingereiht habe. Wenn ein- mal Gerüchte vorgebracht würden, da müsse es doch verstattet sein, entgegen- gesetzte Gerüchte zu erwähnen.“ Die Kammer beschloß hierauf einstimmig die Petition Hey's auf sih beruhen zu lassen.

Folgendes i} der Schluß der gestern abgebrochenen Petition:

Ungeachtet dieser klaren Rechte der Herzogthümer deuten die untrüg- listen Zeichen offenbar darauf hin, daß man von dänischer Seite darauf umgeht, die Herzogthümer Schleswig - Holstein sammt dem Herzogthume Lauenburg der dänischen Monarchie, dem eigentlihen Dänemark, einzuver- leiben, so daß es ein einziges unzertrennliches Neich werde. Dies beweise die Verhandlungen und Anträge in der e und roesfilder Stände- Versammlung, bei welchen der landesherrliche Kommissar, Staats-Minister von Oerstedt, nicht nur sih damit einverstanden erklärte, sondern auch be- merkte, daß der König die Wünsche und Ansichten der Stände - Versamm- lung unzweiselhast gern entgegennehmen werde, Wer hiermit die Bestre- bungen der Dänen în den Herzogthümern, das deutsche Element nah und nach zu unterdrücken und Alles zu dänisiren, in Verbindung seßt, wird bald einsehen, daß der Antrag der roesfilder Stände - Versammlung der Vorbote eines zu erwartenden Staatsstreihs is, Und wäre es auch wirklich nicht der Fall, käme die Anmaßung auch nur aus den Köpfen einer Partei, so ist es doch eine große Beleidigung des deutschen Nationalgefühls, daß in einer fremden Stände-Versammlung über die Einverleibung eines deutschen Staats in einen fremden berathen wird, und {hon aus diesem Gesichts- punkte is cs dringend nothwendig, dic Stimmen der deutschen constitutio- nellen Stände-Versammlungen gegen diese Vorgänge zu erheben, damit die deutschen Regierungen und durch sie der deutsche Bund aufgefordert werden, die Jutegrität und Selbstständigkeit der deutshen Staaten gegen die Ein- griffe fremder Regierungen zu wahren. Können die Deutshen in Bezug auf Schleswig, welches seit Jahrhunderten von Deutschland getrennt ist, und nur wegen des engen Zusammenhangs, in dem es zu Holstein steht, nur Wünscbe haben, so haben sie auf Holstein und Lauenburg ein Recht, welches durch die deutshen Bundesgeseße gesichert is, Daß die Bevöl- ferung Schle8wigs zur Vereinigung mit Holstein und eben dadurch mit Deutschland hinstrebt, liegt in der Volfksthümlichkeit, welche in den Herzen der Völker in unseren Tagen neu erwacht und die gleichen Stimmen zur Einheit in großen mächtigen Staaten zusammenführt. Sie wird gewiß von feinem Deutschen zurückgewiesen werden, da für ein deutsch gesinn- tes Volk eine große Beruhigung, in der Zukunft ganz zu Deutsch- land gehören zu können, liegt. Deutschland is in seinem Ansehen gegen das Ausland und seiner Nationalität tief gekränkt, wenn sremde Mächte ohne Widerstand damit umgehen dürfen, einzelne Provinzen des Ge- sammtvaterlandes loszureißen und im Angesichte von ganz Deutschland dar- über zu berathen. Schon oft war das deutsche Land der Schauplay bluti- ger Kriege auf Kosten des Wohlstandes deutscher Bürger, und nur mit dem Blute deutscher Männer is erst in dem leßten Kriege das nördliche linke Rheinufer zu Deutschland zurückgebracht worden. Nech vor funfzehn Jah- ren wurde eine deutsche Provinz von Deutschland ohne Achtung seiner Rechte losgerissen und den Mißständen nur durch cinen Vergleich, dessen Beurthei- lung nicht hierher gehört, abgeholfen. Daß ein solches Ereigniß sich nicht wiederhole, vielmehr bei Zeiten dagegen vorgesehen werde, ist der Wunsch jedes Vaterlandsfreundes. Wird von vielen Seiten angeführt, daß in der neue- sten Zeit die Politik Dänemarks gegen die deutschen Herzogthümer eine an- dere geworden sei und viele Handlungen den Verdacht der Beeinträch- tigung des deutshen Sinnes widerlegten, so kann die Deputation dies nicht annehmen. Sie kann zwar zugeben, daß in den neuesten Zei- ten die offenbaren Eingriffe in das deutsche Element sich nicht wiederholt haben, und daß mehrere, jedoch nur unbedeutende Handlungen den Schein einer freundlichen Gesinnung an sih tragen; aber so lange nicht die

E emr

Die Zerstörung Jerusalems.

atorium nach der heiligen Schrift von Dr. Steinheim, komponirt von Ferdinand Hiller.

(Aufgeführt durch die Sing-Akademie am 20. Januar.)

Die Zerstörung Jerusalems wurde im Januar 1844 durch die Sing- émie zum erstenmale ín Berlin aufgesührt, und der große Erfolg des les hat in diesem Winter eine Wiederholung unter der Leitung des nponisten veranlaßt. Es bezeichnet sich dur seine Foim als musikali- è Drama, indem die Ereignisse nicht epish geschildert, sondern durch die delnden Personen unmittelbar vorgeführt werden. Daher entsteht für tbe die Forderung dramatischer Wahrheit nah Form und Junhaltz es } fine religiöse Weltbegebenheit im Zusammenhang von Ursah und ing behandeln, die geistigen Verhältnisse des Volkes in den Gegensäßen \ommigkeit und Gottentfremdung zu individueller Anschauung bringen, „Uidenschaften und Bewegungen der Masse große Persönlichkeiten ge- ér stellen und das Ganze in psychologischer Entwickelung zu einem ischen Gipfelpunkt führen. Was die Oper auf dem weltlichen Gebiet ‘sondere Beziehungen des menschlihen Lebens, das is das Oratorium dem religiösen Gebiete für die allgemeinen Verhältnisse des Volkes. C den Ernst des religiösen Elementes und die vorherrschende Thätigkeit ' hores entzieht es sich der theatralischen Einkleidung, dur die Darstel- h Draa den Lebens unterwirst es sih den allgemeinen Gesehen sür geo retis ch sind dieselben auch hier anerkannt, pr ak tis dagegen wer- A nur in der allgemeinsten Weise festgehalten, und mit wenig ehren- le u8nahmen , behandelt man die dramatische Form als willkommene hint M die Ergüsse des eigenen Gefühles, als Verknüpfungsmittel inter- mnt omente, deren musikalishe Benußung die Achtung vor dem Ta-

der fünstlerishen Krast im Einzelnen abnöthigt, deren äußerliche

das erwachende Vaterland“ entwickelt in l Umrissen den Konslikt des P R A Ultramontauis mit den Bestrebungen der Gegenwart. Alles in auh dem nicht streng wissenschaftlich Gebilde ständlihen Sprache.

Bei G. Neimer, Wilhelmstr. 73, is eben eríd nen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen:

Herr Professor Hengstenbe [61 b] und

die Erklärung vom 15. Aug! 1845.

Von

G. Shweibßer, Prediger und Rektor zu Fehrbellin. Preis 75 Sgr. 5M Eine theologische Streitschrist, die aber, wie bes fasser im Vorwort sagt, nicht aus Liebe zum Stre standen i, sondern aus Liebe zum Friedenz do f aus der Liebe zum faulen Frieden, die Alles gehe wie es geht, sondern aus der Liebe vi Frieden " Wahrheit, die uns das Schwerdt in die Hand ? zu kämpfen gegen Unwahrheit und Unrecht.

E aas L L L L L L Verknüpfung jedoch nie ein organisch gegliedertes Ganze zu bilden vermag. Jn der Cantate reicht es hin, die Worte: „Der Herr is groß, Gott sei uns gnädig“ 2c, mit der allgemein wahren Empfindung wiederzugeben , im Oratorium dagegen müssen sie der Ausfluß bestimmter Persönlichkeiten in den besondersten Situationen sein, und verlangen als solche einen ganz in- dividuellen Ausdruck. So natürlih diese Forderung zu sein scheint, so ster is es, ihr wirklich Genüge zu leisten, denn die Allgemeinheit der Aussprüche verleitet zu allgemeinen musikalishen Gedanken, und bei dem wohlbekannten Text schleiht sich stait der dramatishen Wahrheit so gern die eigene Anschauung unter.

Das vorliegende Oratorium von Hiller is ein Werk von reichem musikalishem Geist, lebendig warmem Gefühl uud einer dramatischen Kraft, die im Einzelnen die sch{hlagendsten Wirkungen erreicht, und doch is es von n N Fehler schon durch die Schuld des Dichters nicht frei geblieben,

Der erste Theil beginnt nach einer kurzen Einleitung mit einem präch- tigen vollen Chor, der die Herrlichkeit des israelitischen Volkes, die Woh- nung Jehovah's, besingt. Frishe Rythmen, reihe musikalishe Ausfüh- rung machen ihn zu einem wirkungsvollen Anfang, zu einem Sínnbild des alten hohen Gottesdienstes. Die weitere Wendung leitet zu einer Bitte über, um Gnade in der Bedrängniß, doch scheint es dem Volke nicht recht Ernst zu sein, denu der erste Theil wiederholt sich sogleich mit vermehrter Fülle und Pracht, Hanna, eine sromme Jüdin, \childert den unglüdckli- chen Zustand des Reiches, das Abfallen von dem Dienst Johovah's, und führt den Propheten Jeremias ein, Dieser verkündet dem versammelten Volk das mahnende Wort des Herrn, das Strasgericht, und weissagt die fommende Zerstörung. Die Worte des Propheten, namentlich die Arie mit reiher Justrumental - Begleitung, sind lebendig empfunden und charak- teristish durchgeführt. Das Volk, erschüttert von der prophetishen Kraft,

geht in sch und fleht um Gnade in der Bedrängniß. Obwohl nun dieser hor, als nothwendige Folge des vorhergehenden , im engsten künstlerischen

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Zusammenhang gedacht werden muß, so is er doch durch keinen Uebergang vermittelt, sondern ein selbstständiges, abgeschlossenes Ganze, Jeremias verläßt hierauf das Volk, um auch dem König das nahende Verderben fundzuthun. Wir hören die tröstende Arie einer Jungfrau, deren allge- meiner Jnhalt in dem besonderen Gedanken durch den Chor fortgeseßt wird: daß ein zerbrochenes Herz Jehovah's liebstes Opfer sei. Wir können nicht umhin, eine Umfkehrung des Gedankens zu wünschen, denn die wahre Bedeutung der Buße vermag wohl cine heilige Jungfrau, nicht aber so plöylich das ganze Volk auszusprechen, und soll es sich zu dieser christlichen Idee erheben, so müßte es durch ein vorhergehendes, mit dem Chor zu- sammenhängendes Solo darauf hingeleitet werden, wodurch wir eine inter- cssante musikalische Wendung erhielten. x E

Der folgende Festmarsch bereitet die Ereignisse in dem Königssaal vor, Der übermüthige frische Gesang der Diener des Zedekia erfüllt die Hallen, und seltsam kontrastirt hiermit die shwermüthige Arie des weichen Königs, der sih von der Last der Zukunft niedergebeugt fühlt, Die Mut- ter, ein stolzes herrishes Weib, sucht ihn zu ermannen , befichlt die Fort- seßung der Tänze und des Gesanges. Von vortresslicher und massenhafter Wirkung sind die Chöre der Diener, dagegen ist die Arie von allzugroßer Weichmüthigkeit nicht frei. Unter diese Gruppen tritt der Prophet mit dem feierlihen Wort der Buße und Strafe: „Fallt nieder auf euer Angesicht und betet.“ Sobald er ausgeredet hat, erwartet man eine Antwort des Königs oder seiner Umgebung; entweder sind sie betreten und zerknirscht, oder sie verhöhnen den Seher und gebieten ihm S oder es fönnte die verschiedene Stimmung der Bußfertigen und der Troßigen in einem Doppel - Chor neben einander vorgeführt werden und sich hieraus ein interessanter Kampf entspinnen; doch man hört nichts von alle dem: plößlich sind wir auf den früheren Schauplay zurückverseßt, auf welchem das Volk, das von fern die Worte gehört zu haben scheint, aufs neue zu Gott um Gnade fleht und, obwohl wir es schon beruhigt glaubten, in einem (zwar an sich {önen) aber doch zu langem Chore „mit Asche sein Haupt

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