Fo wt.
50 Kilometires oder 125 nama senkt sich das die Landenge dur daß nur 130 bis 160 Metres über dem Höhen trennen. Es sind bereits wei Kanälen überschritten worden. sicht ausgegangen, daß ein fü Wasserweg ge|schaffe Meer müßte nah Vaca de Monte, 18 bis gen, nach dem Chagres, allein ni von Chagres, sond er den Bernardino von Ahogayegua, genannt und ein der bei Dos Hermana folgend, gelangt der Cimon- Bai an der Wasserfläche und Kilometres vom Stillen Laufe dieses Gew Bai, zusammen 7 Tunnel unter dem Thale für ausführ passiren können und de wäre dann nur eine Höhe v überwunden werden müßte. 35,854,000 Fr. angeschlagen u auf 14 Millionen Fr. mehr. auf 149 Millionen, stens 600 Tonnen auf nah Pana auf 1% — Das Zurückgehen de 1 Vereinig ie Rentenotirung \ Eisenbahn-Actien zeigten sich Papieren gin
rihten aus de1 hier nah.
Centimesz in 1-A Nehmer z aber auch bei diesen
zurüd.
ck= Paris, 19. Jar die Adresse heute in der hatte, wie es alle Jahre \hon lange vor Eröffnung der zahlreiche Neugierige herbei nten eröfsnet. bestieg zuerst die Tribüne, sei nur ein Wiederhall der der ministeriellen Politik. r Kommission anschließen, französischen Soldaten daselbst, die Opfer, seien noch in frischem Andenken Marolkko’s ein- Trotz der scit en Hülfsquellen seien we- noch der Zustand Algeriens abe das Ministerium wcder Der allgemeine Wohlstand, Das Land werde erdrückt isenbahnzuschläge hätten nux die Agiotage Die Constitution des
vom Präside Herr Corne zu sprechen, Derselbe eine allgemeine Billigung sich unmöglich Algerien, die welche der Schaß aller Welt, gestanden , seine V 5 Jahren ihm zur der die Finanzen Fran sichergestellt worden, Würde noch Festig zu dem es dur Auflagen. genährt, Staats sei so w Man habe wahr Regierung gegeben. das Wähler-Amt reform al Zerstückelung rondissements
gerecht,
nicht,
spielerkünste w \{chworenen hervorgehen Präfekten bezeichnet }| seien verleßt oder verhö Städte aufgelöst, die Kammer habe cin & sparnisse in diesem Zweige d Ausgabe dafür Verfahren der laut und Geist derselben. Vorwürfe machen, wie d Herrn Molé, gegen aufgetreten sei. Psliht und M Das Geld des Budge nicht bald an geschehen. D nicht gesagt. i Herr Leyraud |p
den Wahlen sucht dies durch Regierung habe „Was hätte bürgschasten beja haben‘! Mißbräuche, Un um die wahren Wähler ihrer R es nur 200 Einsprüche gegen die ÆW ben, 1841—42 aber 2000. waltung in Wahlsachen. hätten staitgefunden, und getadelt worden, Einige hät sie nicht die rech:lich befug
wenn l [lt nun eine Anza
Der Redner zählt gekommen, wo die P recht Folge zu geben, Man müsse auf die tbestehen dürften. durch Verlcihung von Stellen i der Minister des Jnnern betheili Herr Leyraud:
Wahl
hin.
solche Dinge for Wahlbestehung lich auf einen, wobe Duchatel: den Brief gesehen. im Wahl-Fntere}se. Allem ermächtigt, Herr von Pey diese Aushuldigungen gegen
Großbritanien und Irland. Die Ruhestörungen in den südlichen Graf- herheit aller dort Eigenthum besißen- haben noch in keiner Weise auf- 15ten aus Dublin sihch schreiben
gehört. 8 namentlich
läßt, aus Limerick meinen Verbindung un losen gegen die wenigen gro verweigert wird,
Padhtrente x b, so haben vor Allem ihre nächsten
abwesend sin
Handels - und Börsen-Nachrichten.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 22. Januar 1846, 3 Rthlr., auch 2 Rihlr. 24 Sgr,
„Kaum war
rhältnisse zu leiden. ndenz des
in der Korrespo n auf den Tod verwundet, 12 Uhr Mittags der reiche
ösung der bestehenden Ve Pächter Leahy getöd Standard, „und zwei
122 Lieues. Ebenfalls in der Nähe von Pa- chziehende Gebirge der Art, Meere liegende Thäler seine
tet“, heißt es
Polizei - Agente 4 6 95.
117
Beilage zur Allgemeinen
so wurde hon am folgenden nch zu Anglasboroug Mörder zu verfolgen.“ Die von dem französischen Marin lionen außerordentlicher Kredite für lagen darüber zu urtheilen, verdopp Times unmöglich ausreiche1 Times, „was Admiral Madckau in \i wenigstens sehr viel Uebertreibung. daß im Laufe der lebten sie sich beinahe verdopp in demselben mindelt als vermehrt hat. | hellen, maßen wir uns nicht an; |die Sach nen, wenn die den Kammern vorgelegte! Haben wir daher wachsenden Bewilligungen Jahre 1839 keinen halb empfunden, | tragten Erhöhung der Anschlä mäßige Wichtigkeit beizulegen. eine solhe Summe gänz mern auf dem Papiere vorge wirken. Wie geneigt aber die des Marine-Ministers zu unterstüßen u neue Lasten aufzubi zen für die
Zu Lande: 2- Rihlr. 7 Pf. , auch 15 Sgr. 4 Pf., au
en sind 92 Wispel. Zu Wasser: d 2 Rihlr. 24 Sgr.z Roggen r. 14 Sgr. 5 Pf. Mittwoch, den 24. Januar 1846.
20 Sar., auhch 9 Rthlr, 7 S auch 20 Sgr. Preise.
Preise.
eträchtlichere Steigungen von Garella is dabei von der An- ßten Kauffahrer brauchbarer uêsmündung ins Stille Caïmito be! n Panama, erfol- ch das Thal der änglichen Hafen Kanal-Linie selbst hat | entlang, ins Thal | weiter hinab Rio Bonito | ch dem leßteren bestimmt, | Demselben mit Abweichungen | d würde sich von da nah 7 Metres Tiefe, 45 Metres Breite Grunde, würde derselbe 545 Meere bis zum Rio Chagres, 9; 2% vom Chagres bis in die Limon=- en. Herr Garella hält einen Meere liegenden Ahogayegua- chiffe mit den Masten müßten fallen würde. ch Schleusen
1 Rthlr. 27 Sgr. 7 Pf.; große Gerste 1 lr. 14 Sgr. 5 Pf.; kleine Gerste 1 9
Rihlr. 6 Sgr., au 1 Rihlr, 3 Sgr, 7 -
weißer) 3 Rthlr., auch 2 Rihlr. 28 & § 2 Rihlr. 2 Sgr. 5 Pf., por] 206
nen Schuß getödtet, Keiner
e-Minister verlangten 93 Mil- die, nah den Vor- elt werden sollen, sind. nah der 1d. „Jn dem““, schreibt die Jahren leisten will, herrscht Es ist unzweifelhaft dargethan, französishe Marinebudget 12 Mill. gesteigert, wäh- der Flotte eher sih ver- ärlihe Erscheinung aufzu=- e aber ist nicht abzuleug- tlihen Nachweise richtig dentlichen und fortwährend {he Marine seit dem lebhafte Besorgniß des- der jeßt bean- jährli über=
Pächter Ly h durch el
r die grö wagte, die
n werden solle. einem Befund durch das Thal des 20 Kilometres westlich vo Atlantishen Meere dagegen dur cht in den für große Schiffe ern in die Bai Limon. Die , einen Zufluß des Ca von da zum Rio Paja,
tebenfluß des Chagres, s erreicht würde.
Gatun un
In halt.
Königreih Sachsen, Landtag. nungen. — Verbot der Getraide-Aussuhr. Loudon. Expedition nah dem Binnenlande, — des Handels mit Buenos-Ayres,
die Flotte,
utsche Bunudesstaateu. Konstantinopel. Ernen
Meinung der Staaten.
große Gerste 1 Rthl Das Sehock Stroh 9 Rthlr. Der Centner Heu 1 Rthlr. Kartoffel -
Der Scheffel 15 Sgr., auh 10 Sgr. Branntwein -
e von Kartoffel - Spiritus waren am 17. Januar 175 _4 und am 22. Januar d. J. 17 — j; 200 Quart à 54 % oder 10,899: hne Geschäft.
k, 4 elt, von t Jahre das 2 Sgr. 6 Pf., gr, 6 y a uterbrechung Zeitraume die Stärke
Eine so unerkl
E M, Seisert, (Nefrolog.)
i enbahnen. Bamberg-Lichtenfelser Bahnsilrecke. — Delfzvl-Bremer Bahn,
Die Preis
, der Kanal bis E L Rthlr., am 20. Januar 175—18 Rthlr. Rihlr. (srei ins Haus gelief
Korn - Spiritus: o den 22. Januar 1846.
Aeltesten der Kaufmannschaft von
Börse. . Januar 1846.
au den außerorde! für die französi Anstoß genommen,
o ist au fein Gcund vorhanden, ge um 13 Millionen
Denn es is völlig einleuchtend, daß die große den Kam- ermehrung der Seemad) Kammern auch sein mögen, nd dem Lande zu diesem Zweck doh gewisse natürlihe Grän- t leicht zu überschreiten sein Madau si beziehend, hebt eedienste geeigneten Mann- -Provinzen liefern können, hervor, forderlich werdende Bemannung unter Dazuziehung von etwa rmee als möglich an. Allein zu nur die Vorräthe an Holz und Der Gesammtwerth des wird auf 325 f 150 Mill, angesebt. französishe Marine- he 5 Mill. Pf. St. jährlich ten außerordentlichen Kredit erlangen ßte Seemacht in Aussicht, die Frank- Anstatt aber mit übereiltem Enthu- Kammern rathen, erst sorgfältig s den {hon verwendeten großen Summen gewor- d die Stärke der Flotte sank.“
wenn man au
“) 20 auf dem nah Tralles.
Deutsche Bundesstaaten.
ässers und 1 Ï Königreich Sachsen. Schluß des im Hauptblatte ab-
6% Kilometres, mes 140 Fuß über de bar, den also Sce 1d der 5350 Metres lang aus on 48 Metres, welche dur Jener Tunnel allein wird von ihm auf nd, wenn er ausgemauert werden muß, lag ohne Tunnel beläuft sich Kanal für Schiffe von höch= 90 Millionen Fr. Eine Eisenbahn von Chagres f 33 Millionen, eine macadamisirte Chaussee 2? Millionen Fr. Anlagefosten berech r englischen Consols, ten Staaten etwas gedrückt waren, chwankte jedoch nur um 5 bis 10 ebenfalls mehr Geber, als gen die Preise nur wenig
Berliner
her dürste aber gegenwärtig die Erfüllung eines anderen welchen die Deputation bei dieser wichtigen Gelegen- anheimzugeben und näher zu entwickeln nicht unter- Auch dann, wenn es zur Annahme einer Presbyterial- und odal-Veisassung in Sachsen kommen sollte, dürfte es für jeyt doch noch sere Kirche sein, ihrer obersten Verwaltungs -Behörde , welche ihr gegenwärtig gänzlich fehlt und welche ver- nög der Kirche mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit gegen # Staat, dem kirchlichen Leben aber einen gewissen Vereinigungs- und altepunkt zu gewähren, von welchem aus es möglich wäre, auch die ersten Gliederungen der Kirchen-Verfassung so zu bilden und zu leiten, sie mit der Kirche selbst| und mit ihrem Mittelpunlte in einen innigeren ammenhang träten. Kann es auch nicht die Absicht sein, sür die evan- h-lutherische Kirche in- Sechsen eine völlige Trennung des juris circa 4 und des juris in sacra nach der Theorie streng durchzusühren, und 1 auch selbst der Say, daß Weltliches mit Kirchlichem nicht vermischt en solle, in der praktischen Ausführung eine vielleiht nie ganz zu lö- je Aufgabe , so muß doch die Richtigkeit des Grundsayes an sich aner- j, die innere Wahrheit, welbe ihm zum Grunde liegt, im Ganzen im- sestzgehalten und bei den deshalb zu treffenden Einrichtungen der Zweck das Wesen der Kirche selbst nicht aus den Augen verloren werden, muj eine Einrichtung getroffen und kann gewiß auch gefunden werden, nôge welcher, wie solches au §. 57 der Verfassungs-Urkunde statuirt, Anordnungen im Betreff der inneren kirchlichen Angelegenheiten der be- deren Kirchenverfassung einer jeden, also auch der evangelisch-lutherischen C d | Die Deputation geht bei den lägen, welche sie in diesem Sinne zu machen gedenkt, und ihrer Motivirung nicht zurück auf die Geschichte der Reformation d aus die in Zeiten der Noth und des bevorstehenden Krieges ent- dene Gestalt der ersten Verfassung der lutherischen Kirche in Sachsen jj auf die Erklärung der wittenberger Neformatoren, daß die Landes- en als oberste Glieder der Kirche und weil sie von Gott selbst zu ern über beide Tafeln des Gesezes bestellt, auch zur Annahme des hen - Regiments verpflichtet seien. anerkannte Jdee eines christlichen man folgern zu können glaubt, daß alle Gewalt, sowohl die oberste lie, als auch die oberste bischöflihe Gewalt, in der hohen Hand ristlihen Staats-Oberhauptes si vereinige, um von ihm im christlichen ezum gleihen Wohle der Kirche und des Staats ausgeübtzu werden, sie wird r von Cäsareo-Papismus, noch von vielen anderen Ansichten und Wün- reden, welche si hierbei sons noch in mannigfacher Weise aussprechen n, hat das Streben nach Trennung der Gewalten die Staatêmänner und vgn, welche die Wirkungen ihrer Pläne meistens noch lebhafter zu süh- haben, die Unterthanen, oft sast in noch ärgere Nachtheile und Wider- he vnwidelt, als die Vermengung dessen, was nicht zusammen gehört, so auch vou einer solchen gänzlichen Trennung nicht die Nede sein, sondern von solden Maßregeln, welche sich an das geschichtlich Bestehende an- eßen und den geltenden Bestimmungen unserer Verfassungs-Urkunde nicht
# Weit nä nsches liegen, der Kammer
ihend ist,
lich unzure d 13 Pr. Cour.
Brief. | Geld.
L
Actien.
Z
Brief. | Geld. [6
el:Voted:Ateend.| T do. do. Prior. ObI. Mgd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Anb. abgest. do. do. Prior. ObI. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior. Obl. S do.v.Staat garant. Ob.-Schles.E.L A
&
No
St. Schuld-Sch.
Prämieu - Scheine d.Seeh. à 90 T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr. |«
den, so giebt es ] Q he Scemacht, die nich Y dringender [x un Auf den Bericht des Admirals die Times die beschränkte Zahl d aft, welche die französischen Küsten Bericht sieht allerdings eine er der in Aussicht gestellten Flotte auch nur 20,000 Mann der Konsfribirten für die A dieser Flotte existiren dermalen {werlich an Baumaterial auf den französischen Werften. Materials der französishen Marine, Schiffe, der des vorräthigen Materials allein au „Das isst es‘, fährt die Verwaltung mit einem Budget erlangt hat und mit dem verlang Der Minister stellt die gri reich seit 100 Jahren besaß.
siasmus zu votiren, zu prüfen, den, währen Die Times hält es für voreilig, einleitenden Verhandlun den dadurch hervorgeru bestimmte F vom Kongresse Lösungsmittel der jeßigen Ver dlung als der noth oder beabsichtigt werde. Reden und derben Vorschlägen in beiden Kongr utung beizulegen, als ein Theil der ihnen beizumessen eint; sie ßen Stärke der gemä e im Kongresse kundgebe, allerdings der Vorschlag des Territorial-Comité's, Geseß der Union auf das gesammte Oregon= einen ungünstigen Eindruck machen müsse. Man daß dieser Vorschlag niht die Genehmigung d jedenfalls vom Senate verworfen werde.
Ein Ansch für einen kleineren
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Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do.
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Times fort, von beina
Dom oto
1, Die Ankündigung, daß die Debatte über Kammer beginnen werde,
hen pflegt,
Deputirten - bei gleihem Anlasse zu gesche hüren zu den öffentlichen Tribünen Um 125 Uhr wurde die Sihung ihren Bänken.
Adreß-Entwurf Thron-Rede und enthalte Die Kammer könne Die Ereignisse in
Gold al marco. Friedrichsd’or. And.Gldm.à 5 Th.
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würden wir den
Die Minister sind auf
um gegen den fession überlassen werden sollen,
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Wilh.-B. (C.-O.)
s den bisherigen fanishen Kongresses und aus nen Gerüchten und Meinungen irgend eine und etwa schließen wolle, daß wirkli Krieg als das einzige widelungen betrahtet und eine A e Vorgänger des Krieges gewünscht Ansicht der Times is den heftigen eßhäusern weit weni- amerifanishen Presse ß in der verhältniß- igten Partei, wie sie sich chon jeßt in der viel Grund zur Beru=
Cours.
Wechsel-
dem Werke ihre en des ameri
Niedermegzelung der aufs neue tragen müsse, Ministerium habe für die guten Absichten oraussagungen seien Verfügung gestellten ungeheur reichs verbessert und besestigt, Dem Auslande gegenüber feit zu behaupten gewußt. bestehe nicht,
erung ziehen und etwa schließen wolle, daß wirkli | Amsterdam---«-«+------------ebbennn 140% | 10,9 g zieh w
und Volke der Union der
Sie läßt die von ihr an sich
getäuscht worden. Staates unerörtert, aus wel-
eee o 0a ooo e aaa ce oooooooo uo oooooo... 0000006000000 0:6.0/6: 050 00 60:00:20
Wien in 20 Xr. «eco ooooooo
d 000020090000 00000000000.0
sich Glücf wünsche, Beträchtliche E Ruín Viecler gewesen. als die Landes - Juteressen Frankreich keine Nepräsentativ- chung sei überall geltend gemacht, daher eine Wahl- (Aufregung.) Zuerst müsse die das Votum am Hauptort der Ar- Daran scheitere Allcs, was
Code 00000000000 0000 0.0
laubt vielmehr, da
und die Folge sei der E i R enig geschont worden, Leipzig in Courant im 14 ‘Thl. Fuss. haftig auf solche Weise
Der Einfluß der Beste dadurch in seiner Quell d nöthig anerkannt worden,
der Wahl-Kollegien aufhören,
mäßig gro Union überhaupt, wi higung liege, obgleich die Regierung und Gebiet auszudehnen, dürfe jsedoh erwarten, des Hauses erhalt
Frankfurt a. M. südd. W. ...«-
eo obe eto ooooo.
e verderbt,
: Auswärtige Börsen. l n, d Amsterdam, 20. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 605. 5% Span, B timmenmäkelei. 3% 9o. 407. . Pass. G63. Zinsl. 7. Preuss. Pr. Sch. —.
P r eußis en Z eitun g. Sonntag den 25#« Jan,
man bei Berathung des §. 8 des Plans zur Errichtung von Kreis-Directi auf die Aufhebung des Ober-Konsistoriums zu Dresden D ; zu Leipzig antrug, erschienen die Gebrechen dieser beiden Behörden vielleicht [in hellerem Lichte, als in welchem man jeÿt die weit größeren Nachtheile erblickt, welche aus der Berücksichtigung dieses Antrags erst später enidaubi sind, Man fand damals, daß jene beiden älteren Behörden dur die So R | für die äußeren Angelegenheiten der Kirchen, Pfarren und Schulen bee, halten würden , den rein kirhlihen Angelegenheiten diejenige Sor L T schenken , welcher sie bedürsten, Man führte an, daß ihnen die nh - Kenntniß der Vermögens - Angelegenheiten der Kirchen, Pfarren und Schu- len, so wie der Gemeinde - Verhältnisse, abgehe und ihnen die Verwaltitnag der ersteren vadurh ershwert werde, daß sie deu einzeluen Kirchengemeinden zu entfernt stäuden und es ihnen an geeigneten Organen und technischen Beamten fehle, daraus aber bisweilen Entscheidungen und Maat cit hervorgingen, die den Verhältnissen niht angemessen wären oder den Rech- ten und der Freiheit der Einzelnen Eintrag thätcen. Man führte an, daß | es sich hier niht um das Vermögen der Laudeskirche , sondern eigentlich nur um das der einzelnen Kirchengemeinden handle, dieses aber uur durch näher stchende weltlihe Provinzial Behörden weit besser beaussichtigt werden könne; man war endlich auch der Meinung, daß diese leßteren in der Beauf- sichtigung des Volksschul - Unterrichts viel erfoigreicher wirken könnten, als die entfernter stehenden Konsistorien. So entstanden denn als firhliche Mittel-Behörden für die evangelish-lutherishe Kirche die Kreis-Directionen und die in ihnen befindlichen Abtheilungen unter dem Namen „ Kirchen- und Schul-Deputation“ und das Landes-Konsistorium, Betrachtet man die Wirksamkeit der ersteren, theils als entscheidende Sie - QSg,, theils h i l ! lufsichts- Behörde, so wird gewiß nicht behauptet werden fönnen, daß E insoweit sie eine bessere Verwaltung, eine nähere Aussicht, eine bessere Ordnung in vielen Dingen, eine shnellere und sahgemäßere Entschei- dung zur Folge gchabt hat, ohne Nußen gewescn und ohne dic besten Ab- sichten ausgeübt worden sci. Die Entschließungen der Kreis-Directionen er-
als Organ des Kultus - Ministeriums, theils als selbstständige
folgen gewiß in der Negel allemal schneller als die der ehemaligen eutfern-
mal auf genaue Kenntniß und Erörterung der Sache und Rechtsverhältni
gegründet. Judessen muß es mít Bedauern tai und vou E der Kirche ohne Bedingung zugegeben werden, daß schon in der NUeberwei- sung kirchlicher Angelegenheiten an eíne fast blos w.ltliche Behörde sich die Meinung ausgedrückt findet, als ob die Rücfssiht aus gute Verwaltung und äußere Ordnung die einzige oder die hauptsächlihe sei, die man bei Be- handlung der Kirehen- und Schal - Angelegenheiten zu nehmen habe. Der kirchliche Zweck erscheint bei dieser Art der Behörden - Organisation als der gänzlich untergeordnete. Wollen auch die bei den Kreis-Directionen befind- lichen geistlichen Mitglieder, der Kirchen- und Schulrath und der geistliche Beisißer, den kirchlihen Zweck dabei geltend machen, so wird selbiger doch gegen die Nücksichien, welche eine Regierungs-Behörde auf Grundsäße der Verwaltung zu nehmen hat, immer Fbr in den Hintergrund treten, auch stehen die geistlichen Mitglieder zu vereinzelt da, um sich in der fortwährenden Festhaltung des kirchlihen Zwecks aufgemuntert zu sühlen, Schon dieser Umstand würde dafür sprechen, für den Mittelpunkt der Kirche eine größere follegialische Behörde zu bilden, welche über die äußeren Angelegenheiten der Kirchen und Schulen zwar eine obere Aufsicht und das Recht der Entschei- dung auszuüben, sih aber eines zu viel regierenden Eingreifens in das Ein- zelne zu enthalten hätte. Denn zu verschweigen ist es nicht, daß darüber Klagen vernommen worden, daß die Kreis-Direction nicht selten in die An- O der Kirche und Gemeinden zu weit eingehen und dadurch die Greiheit der Gemeinden und Patrone und dée obrigkeitlichen Rechte der Jn- spectionen mehr als nöthig beschränken, Noch bei weitem näher aber als bei den äußeren Angelegenheiten der Kirchen und Schulen liegt der eigent- liche firhlihe Zweck bei der Aufsicht über den Gottesdienst, bei der Erhal- tung der Kirchen-Verfassung, bei der Handhabung der Kirchen-Disziplin, bei der Aussicht über die pslihtmäßige Verwaltung der den Kirchen- und Squl- dienorn anvertrauten Aemter. Hier kanu es nicht vermieden werden, auf die Würde, den Zweck und den ZJnhalt des Gottesdienstes, auf die Lehre der Geistlichen und Schullehrer, auf ihre Befähigung dazu und auf ihre firchlihe und christliche Gesinuung die nächste und unmittelbarste Rücksicht zu nehmen, Daß auch diese wichtigen und geistigen Attribute der Kircheu- Gewalt in die Hände der Kreis-Directionen gelegt worden sind, wie es in S. 2 sub 2 der Verordnung vom 10, April 1835 geschehen, hat dem Wesen
begünstige die S edel und politisch sei. Das sondern verfälsche sie, würdig isse man aus der Ur
4% Russ. Hope 915. Antwerpen, 19. Jan. Frankfurt a. M., 2l. Jan.
Bayr. Bauk-Actien 720 Be.
Poln. 300 Fl. 101% G. Hamburg, 22 Jan. London, 17. Jan.
Int. 59. 4% 94. Port. 58. Bras. 81. Paris, 19. Jan.
5% Span. Rente —.
Wien, 20. Jan.
egen sein dürfen, aber auch von einer solhen Organisation, welche der he die Kraft und die Freiheit gewährt , sich aus sich selbs zu G \id das Einzelne der ihr nöthigen Berfassung durch eigenc Thätigkeit ideln una auszubilden. Gesteht die Verfassungs-Urkunde den Kirchen sonsessionen die eigene Leitung ihrer Angelegenheiten unter dem Schuße unter der Oberaussiht der Staatsgewalt zu, und is die Kirche Christi t allen Anstalten zum Wohle der Menschen gewiß diejenige, welche der elegenheiten nah ihrer eigenen Verfassung gewiß auch derjenige Theil der christlichen he ist, welcher si die evangelisch-lutherische nennt, dieses Necht, wenn immer mit genauer Beachtung der Rechte des Staats und der Vor- ten der Verfassungs - U:kunde, in gleicher Weise in Anspruch nehmen, der fatholishe und evangelisch-reformirte Theil derselben, m so mehr, als seit dem posener Frieden von 1806 und seit dem Man- vom 18, März 1811 die evangelisch -lutherische Kirche nit mehr die hende Kirche im Königreiche ist, sondern die zwei ebengenannten Reli- d-Parteien mit völlig gleichen Rechten, ja in Beziehung auf die Verwal- ihrer inneren Angelegenheiten sogar mit höheren Nechten neben ihr stehen. Fessort-Berhältnisse der Ober- und Mittelbchörden für die evangelisch- tische Kirche in Sachsen und_ihre Verhältnisse zum Staate beruhen | ten §§, 41 und 57 der Verfassungs-Urkunde, so wie auf der Jnstruc- ; des vormaligen Geheimen Raths-Kollegiums vom 21, Dezember 1697, Perordnungen vom 7. November 1831, vom 10, April 1835 und vom vvember 1837. Die landesherrliche Kirchengewalt des jus episcopale die evangelischen Glaubensgenossen wird von dem Vorstande des Mi- ums des Kultus mit wenigstens zwei anderen Mit P isterianis E Zon vermöge des in Evangelicis, so lange der König einer anderen Konfession zuge- h usgeübt. Zugleich aber befindet sich die Ausübung Al Staata- Ter die Kirchen, das jus circa sacra über alle Kirchen, also auch le evangelisch -lutherishe Kirhe, nah Maßgabe der Verfassungs-
Times noch die im Juteresse der Friedens- t, daß der britishe Gesandte Pakenham „Acadia‘“, welches die neue= l dem amerikanischen Staats= ntscheidung über die bei= Ausspruche
Das Ministerium entwickele die Jnstitutionen e sie herab. Durch geschickte Taschen- mmer nur solche Namen von Ge- shon im voraus durch die Institutionen die National - Garden bedeutender äß, reorganisirt zu werden z s - Rath votirt, sie wollte Er- statt dessen sci die
Zum Schlusse giebt die altung erfreuliche Nachrich Abfahrt des Dampfschisses ichten überbrachte, noch einma den Vorschlag gemacht habe, die E derseitigen Ansprüche auf Oregon einem schiedsrichterlichen anheimzugeben.
Neue Anl. 225. 5% Met. 1125 6. UWope 90 Br.
do. 500 Fl. 825. 825. Engl. Russ. 109 Br.
furz vor der Bank-Actien p. 3 Stiegl. 89 Be.
s Murren.) sten Nachr Bank-Actien 1600 Br. Cons. 3% 94. Ard. 284. Pass. 65. Ausg. /0 Mex. 30. Peru 403.
3% do. fin cou. 82.16
hnt worden ; dem Gesehe gem Gescy über den Staat er Verwaltung einführen : Selb| die jüngsten Geseye vermochten dem halt zu thun. Sie verleßteu den Wort- fönne dem jeßigen Kabinet alle dieselben enen der Restauration, und besonders wie dem des Zeit der Coalition so heftig öffentlihe Gewissen zwischen teresse auf die andere Seite. 1 Käufereien dienen, und wenn dies Moralität und Freihcit Frankreichs f sagen sollenz er habe es aber (Gelächter) Die Verwaltung habe bei bösgn Willen fundgegeben. Der Redner ände nachzuweisen. , als selbst die Restauration. wenn wir nicht die Wahl- hren der Restauration erobert Alles habe man in Bewegung geseßt, Im Jahre 1829 habe ahl-Entscheidungen der Präfekten gege- m besten die Parteilichkeit der Ver-
# Selbstregierung ihrer Au
5% Reute fin cour. 121. meisten würdig ist
lniederlande.
Der Prinz Wilhelm, Sohn rinzen Friedrih der Niederlande, ist seit sen Fieber erkrankt, und obgleich die flößt doch der Zustand des Kran-
3% 77. Bw
5% Met. 1123. 8k. Gloggn. U
Aul. de 1834 1603. do. 1839 122. Nordb. 18 Pest. 105.
Aus dem Haag, 4% ao. 1013.
Sr. Königl. Hoheit des P einigen Tagen an einem nervö heutigen Berichte günstig lauten, so fen noch immer Besorgnisse ein.
Belgien
Jndépendance bemerkt, daß cs je der Unterhaudlunu- Das genannte Blatt zu hoffende Vertrag
Minister nicht Ein Actien 1588.
Mail. 1245. Budw. 945.
Livorn. 118#5.
Königliche Schausp 25, Jan. Jm Opernhause. e, oder: Die Tochter des Regiments.
Es darf die-
lches Herr Guizot zur ie damals, stelle man das
ne und das Jn d 13te Abonnements-V
oral auf die ci ts müsse zu solcher de, sci es um die as hâtte der Adreß -Entwurf Er votire gegen den Entwurf. richt gleichfa auf jede Weise ihren Anführung einzelner" Umst sich weniger liberal gezeigt ruft der Nedner aus besäßen, die wir in den geseulichkeiten, ete zu berauben,
stellung: Mari
)
Wegen Unpäßlichkeit des
gewesene Oper: Die Krondiaman Zur Oper: Marie, werden
den gewöhnlichen Opernhauspreisen verkauft. Im Schauspielhause.
ein Exempel dran!
Brüssel, 20. Jan. Die Ursache habe, die Nachricht von Wiederaufnahn gen mit Holland für wohlbegründet zu halten. fnüpft hieran den doppe möge auf den möglichst werden, und sodann, die belgisch zu einer dringenden gemachte Beschlusses vom 1 weiter gediehen wären; Anfang Februar einberu statt feindseliger Maßreg
Herrn Mantius kann die angekütß ten, niht gegeben werden. Billets, mit Dienstag bezeichn/|
1ts- Vorstellung: M Hieraus : D
lls dagegen. lten Wunsch, einmal, der weiten und liberalen Grundlageu abgeschlossen en Kammern sollten die dur nichts Berathung des lebten Königlichen Unterhandlungen
17te Abonneme1
(Dlle. Viereck: die Frau.)
(Dlle. Viereck: Elisabeth.)
26. Jau. Jm Schauspielhause. 18te Abouneml
Vorstellung: Emilia Gal Dienstag, 26. Jan.
Die Krondiamanten.
n wir jeyt““, liedern des Ge-
ten d. M. vertagen, bis jene dann könnten die belgischen und die für den ogenannten Auf- fenen holländishen Kammern beide vielleicht,
eln, einen Handels - Vertrag zu berathen ha= 14te Abonnements
Jm Opernhause.
Das zeige a Anfang halb 7 Uhr.
der Kirche und dem Ansehen der Geistlihen — übrigens gewiß o Schuld der Kreis - Directionen — den empfindlich sten. Li, Ne Wid ut zu machenden Nachtheil zugesügtz und wenn man bei der durch solche Maßregeln herbeigeführten Lage der Dinge das Urtheil vernimmt, daß die Angelegenheiten der Kirche zu einem bloßen Aitribut der Polizeigewalt herab- gesunken sind, so. liegt darin nicht ein Vorwurf gegen die Staats-Negierung welcher hierbei eine Absicht beimessen zu wollen gewiß übertrieben und un- billig sein würde, aber ein Ausdru tiefen und gerechten Schmerzes, wel- cher nicht überhört werden darf, und welcher Kirche und Staat zur ehebal- digsten Hülfe dringend auffordern muß. Das evangelische Landes-Konsisto- rium aber, als Prüfungs- und begutachtende Behörde, als Aufsichtsbehörde über die Kandidaten des Predigtamts, steht viel zu entfernt von dem eigeut- lihen Leben der Kirche und der einzelnen Kirhengemeindeu, als daß es ihre Gebrechen, Wünsche und Bedürfnisse hören und vollständig erkennen könnte; es fehlt ihm der tägliche Umgang mit den mittelbaren und unmittelbaren Angelegenheiten der Kirche, ohne welche jene Kenntniß unmöglich erlangt werden fann, denn es hat ja nit cinmal eine Aussicht über den Gottes- dieust und Religions-Unterricht in den Schulen, keine Aufsicht über die Lehre keine Aufsicht über die Amtsführung und den Wandel der Geistlichen zu führen. Nicht unwichtig würde die ihm §, 15 beigelegte Befugniß scin auch aus eigener Bewegung auf Gebrehen und Verbesserungen im firhlichen Leben aufmerksam machen zu können, denn es würde dadurch gewissermaßen eine Art Kontrolle gegen das Kultus-Ministerium, gegen die Kreis-Directio- nen und gegen niedere Behörden auszuüben vermögen; es würde für die Sache der Kirche das Wort führen, ihren Klagen Gehör verschaffen können, Allein wie vermag es dies, da es diese Gebrechen niht wahrnehmen und erkennen kann, da seine Augen für Alles verschlossen sind, was in der Kirche vorgeht, da sein Personalbestand nicht einmal groß genug ist, um seine Mit- glieder zu Kirchen - Visitationen im Lande abzusenden, indem er nur aus 4 ordentlichen geistlihen Räthen besteht, von denen 3 der Hos- und Stadt-
lle Emancipation meint, es stände ciner auf billigen Grundlagen als das niederländische unbefaugeneren Würdigung der was sich daraus folgern M. die lebten belgi= doch nicht allein keine neuen Gegen- dern sogar die durch seinen Beschluß s der Provinz Lüttich kom- ¡terstüßung aufrecht erhalten habe. Beschwerden gegen die Zoll - Verwaltung Zollbeschlü}sse gegen Holland in einer ischen Handel sehr benachtheiligt. So f Kaffee die höchsten Zölle bezah- o er verzollt werden sollte, die bekannt waren. als aus holländischen Besibun- der nordwestlihe Theil dieser Jnsel unabhän- dem Radschah von Achen steht. Die Eisenbahnen haben im Y während sie im Monat Der Waaren-Transport hat sich im V , nur die Zahl der Passagiere.
die Königl, Gerichtshöse die Erlasse der Präfekten seien häufig nach Verdienst ten sogar die Präfekten mit shwer ten Wähler auf die W hl von Fällen auf, die zu sciner räfefien sich weigerten , gegründeten Ansprüchen und lenkt die Aufmerksamkeit der Kammer darauf Repräsentativ - Regierung Verzicht leisten, wenn Der Redner beruft sich auf Fälle von an gewisse Personen, nament- t erschiencn sci. Herr Fr habe den betrefsen- Man versprehe Stellen an Unterpräfekten und Andere Die Agenten der Regierung seien in diesem Punlte zu Er votire gegen die Adresse. ‘ramont, Kommissions - Mitglicd , beginnt eben auf die Regierung zu antworten,
ben. Auch die ministerie Wiederaufnahme um so weniger etwas entgegen, net jeßt zu einer fkaltblütigeren , wahren Sachlage gekommen zu sein scheine, ließe, daß dasselbe, obglei es st heu Repressalien offiziell kenne, Feindseligkeiten unternommen, son vom 5. d. M. für 20 Mill. Kilogr. gu mender Kohlen bewilligte U
Es haben sich mehrere erhoben, indem sie die lebten Weise deutet, welche den belg sollte ein Kaufmann von Lüttich au len, obgleich in dem Augenblicke, w leßten Zoll - Erhöhungen noch nicht ladung aus Sumatra b gen kommend, obglei
Viele Berufungen an lbe 68, 32, 33, 56, 57, 58, 59 und 60, in den Händen des Ministers
lltus, und es liegt am Tage, daß diese Stellung des genannten Mi- ganz anomale geworden ist, elegenheiten der lutherischen Kirche zwischen z y schen den vier Kreis - Directionen und dem evangelischen Lan- usistorium, ín. der Unter-Justanz fallen dieselben wieder vereint den N , Würde nun auch ín der doppelten Stellung des N inisters, ‘vermöge deren er als oberste Behörde über alle Kirchen Mde Oberhoheit ausübt, zugleich aber auch die bishöflihen Rechte E gen Kirche , aber hier nicht allein, sondern ‘in Verbindung s gstens zwei anderen Ministern besißt, ohne die Verfassungs-Urkunde ern, etwas nicht geändert werden können, so würde doch, ohne die- dbestimmungen zu nahe zu treten, die Bildung einer obersten kol- en Kirchen-Behörde, eines Kirhen-Raths oder Ober-Konsistoriums M ueten firhlichen Mittelbehörden schr wohl thunlich sein. Es nd das volle ungetheilte Kirchen-Regiment aufgetragen werden und L geachtet dem Ministerium des Kultus die in der E 1831 zugetheilten Befugnisse, auh den in Evangelicis taats-Ministern die ihrigen vorbehalten bleiben fönnen, Vorzüg- a t aber würde darauf zu legen sein, daß mit Rücksicht auf diesen die er obersten Kirchenbehörde alle Angelegenheiten der Kirche, \o- L sogenannten inneren, als die äußeren, so wie die Aufsicht über | t E Unterricht, über Stistungen und Gerechtsame der Kirchen, aae ag s N Metiome de Us, in ober- ; b , iejenigen organischen Einricht i ven würden, durh welche Loren Teinaina ein U ore
ereits gelösten, mit G! pernhaus-Preisen (0 ch zu verfaufender ld
dieser Vorstellung bleiben die dazu b bezeihneten und zu den gewöhnlihen O Billets gültig; auh werden die dazu no ntag bezeichnet scin. Záste französis
Unterhandlungen | ein Mitglied der theologischen Fakultät zu Leipzig und cin anderer besähig-
Jn der Mittel - Justanz | ter Geistliher des Landes. Z i i Nitte 1 « Zudem kann es nicht einmal eine von i i weierlei Behörden | Vorschlag gebrachte Verbesserung, wenn sie genehmigt wird, in Arofährung | bringen, nicht einmal die belohnende Genugthuung erleben, von ihrem Er- : folge sich überzeugen zu können, denn nach §. 15 sollen sogar die Anord-
en Strafen bcdroht,
ahllisten eintrügen. ê dadurch eine
ebenfalls mit Son
Jm Schauspielhause, che Abonuements-Vorsiiil
eit dem 13. d. nspectionen zu,
Königsstädtisches Theater. Staberl's Verlegenheiten als Diener W
ften, nah dem Italienischen. Hierauf: ° 2 Akten, nah Gautier, von
somit dic Wirksamkeit des evangelischen Landes-Konsistoriums für die Sa Kirche in jeder Weise gelähmt, oder ist ietudis Vad ate E idi V stellt, daß es eine solche auszuüben das Recht und die Fähigkeit habe, und ¡ is der Hauptgrund hiervon immer wieder darin zu suchen, daß die Verwal- tung der Kirchen-Angelegenheizen dermalen in der Staatsverwaliung gänz- lih aufgegangen ist, so is nah dem Dafürhalten der Deputation das Erste und Dringendste, was für die Wiederherstellung der Kirche geshehen muß daß man, wie schon oben erwähnt wurde, eine Trennung der Kirche vom : Staat im Prinzip anerkenne, und von diesem Gesichtspunkte zuerst aus- gehe, wenn man zu eíner wirklihen Reform der evangelisch-lutherishen Kir- henverfassung entschlossen ist, — Als der erste und nothwendigste Schritt aver erscheint der Deputation die Bildung einer obersten B welche ganz dürhdrungen von dem Juteresse sür die Kirche, sih der Sorge | um alle ihre Angelegenheiten gänzlich und allein widmen kann, und welche ¡in ihrer follegialischen Zusammenseßung und Berathung schon selbst eine
Sountag, 25. Jan. Herren, Lustspiel in 2 A Reise nah Spanien, Posse in Herrmaun.
Montag, 26. Jan. nefiz der Sga. Fanni Donatelli: 1 von Romani. Musik von Donizetti. Arie des Riccardo aus: 1 Purilani, gesungen von Sgr. E velli, dann : Große Cavatina mit Chor, Tenda, von Bellini, vorgetragen vou Sgra,
äuschen sich.
(Jtalienische Opern-Vorstellung.) Zum? „ucrezta Borgia, Oper in 3 M Eine Siffs- Nach dem ersten Akt der V
etrachtete man aus der Oper :
London, 17. Jan. Fanny Donatelli.
\chasten Jrlands, welche die Si den Einwohner ernstlich bedrohen, Wie der Standard vom erihte aus allen dortigen Gegenden, Es scheint zu einer allge- r Eigenthums-
tonat November 935,723 Franken
November 1844 nur 830,528 Fr. Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W, Zinkcisen,
eiugetragen, einbrachten. tober nicht gemindert
ergleih zum Of- / oberste Vertretung der Kirche bilden würde, dabei aber einen Personenbe-
, stand haben müßte, welcher nicht nur für die in der Behü
| pte, ] örde zusammen- fließenden Geschäste ausreichend, sondern au zahlreich gera a E E Sauen Aa Gen zu besuchen und sich
ud O Stelle von dem edeihen i °
ung von 1833—34 dagegen erhoben wurden, Als . bens und von den Bedingungen seines E stets oen
lauten die B , immer shreckenerregender. d militairishen Organisation alle ßen Eigenthümer zu fommen, denen die und da die großen Grundherren meist Pächter unter dieser
Jm Selbstverlage der Expedition.
eführt worden ist,
ammer wird sich erinnern, welche Umstä — nung Aranlaktn , welche Umstände im Jahre 1833—34 diese
! Siände-Versamm
———_— Gedruft in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
ugleih aber auch, welche Bedenken schon damals
Geistlichkeit zu Dresden angehören , zwei außerordentliche Bei é È zu / isißer ab bei den wichtigsten Angelegenheiten besonders einberufen SERANZ MEMA
nungen, welche in Folge seiner Anträge ersolgen, durch die Kreis-Directi C n ! | ¿ - tionen also durch eine andere Behörde in Ausführung gebracht werden. Is uni
ehörde,
teren und mit anderen Dingen beschästigten Konsistorien, und sind gewiß alle-
selbst zu überzeugen. Aus einer solhen ersten i L Jen. und driuge Maßregel würden die übrigen si von selbst s durch eíne so M hörde würde die Nothwendigkeit des Weiteren desto sicherer erlannt und ihre | Ausführbarkeit vermittelt und wesentlich erleichtert werden, ihr würde es dur ' ihre Einwirkung auf die Kirchen - Gemeinden des Landes leiht werden, der Bildung von Presbyterien, wenn solche nothwendig befunden würde Ein- | gang zu verschaffen, Leicht und fast von selbst würde sich mit einer solden | Organisation das e zu einer Synodal-Einrichtung verbinden lassen Die sichere Folge der iltung einer solhen Behörde würde eine würdigere | Stellung des geistlichen Standes sein, derselbe würde ihrer oberen Leitung | gern folgen, da er in ihr einen Mittelpunkt der Kirche, einen Vereinigungs- | punkt für alle die, welhe ihr angehören, erfennen würde, er würde sich | van den Geist, welcher diese oberste Behörde belebte, selbst erhoben und au! e füblen, der Kirche mit desto größerem Eifer zu dienen, er würde n wahrhaft fkirhlihen Sinn in den einzelnen Gemeinden immer e reiten und von neuem erwecken, die Kirhen-Gemeinden aber wür- en dadur in ein innigeres Verhältniß mit ihren Seelsorgern treten und
ein neues Leben in ihnen hon dadur erwachen, daß man sähe, daß alle Angelegenheiten der Kirche von einer obersten Behörde geleitet und eordnet würden, welche ihr eigenthümlich angehörte und welche ihrem Wohle ihre ganzen Kräfte zu widmen berufen wäre. Die Deputation unterläßt es jedoch wegen Bildung einer solhen Ober - Behörde spezielle Vorschläge zu thun, sie unterläßt es, sih darüber auszusprechen, ob dieselbe aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern, wie allerdings nöthig scheint, zusammengeseyt werden, aus welcher Zahl sie bestehen solle, sie unterläßt es ebenfalls, die rrihtung von Unter-Konsistorien in den einzelnen Abtheilungen des Landes zu bean- tragen, weil Leyteres, so wie alles Nähere über die Ausführung der nur ím Allgemeinen angegebenen Jdee, billig der Erwägung der hohen Staats- Negierung so wie der weiteren der Stände-Versammlung zu übersassen sein wird, Dieselbe glaubt überhaupt, zur Begutachtung der sub 1. aufgestellten Frage das Nöthige gesagt zu haben, und nun zu den Anträgen, welche ihr nöthig scheineu, übergehen zu fönnen. Sie beantragt daher die Kammer wolle sih dahin erklären: a. daß sie damit, daß Reformen in der bestehenden evangelisch - lutherischen Kirchen - Verfassung wünschenswerth seien, einverstanden sei; b. daß sie aber eben so, wie die hohe Staats- Regierung, dabei vorausseße, daß durch eine solche Reform das einheit- liche Bestehen der coangelisch-lutherishen Kirche nicht gesährdet und da- bei namentlich nichts vorgenommen werde, wodurch die Glaubenslehren, zu welchen die Kirche sih bekennt, in Frage gestellt werden könnten; c. ‘daß sie darüber, ob insbesondere eine Presbyterial- und Synodal - Verfassung einzuführen sei, sich eines Gutachtens gänzlih enthalte, um da- mit der Stände-Versammlung, welcher ein diesfallsiger Gesez-Entwurf vor- gelegt werden wird, in keiner Weise vorzugreisenz d. daß sie es aber vor Allem als nöthig und als die erste erforderlihe Maßregel ansehe, daß eine Trennung der evangelisch - lutherischen Kirche vom Staate als Grundsay anerkannt und demzufolge sür sie eine oberste kollegialisheBehörde ein Ober-Konsistorium oder Kirchenrath, gebildet werde, welcher die ei ent- liche Kirchengewalt — die Befugniß, die inneren Angelegenheiten der Kirche zu ordnen und zu leiten — na §. 57 der Verfassungs-Urkunde insoiveit zu übertragen sei, als solches mit Rüdsiht auf die Nechte des Staats und ps R ver der T NURS ne: gesheben fönne, daß sie daher die
e S -Regierun e, einen desfallsi - ände- Versammlung vorzulegen. L fallsigen Gesep-Entwurs der Stände
Ad Ul. Ein weiteres Bedenken in Ansehung der von - Negierung ersorderten Erklärung köuute E Eschen, U E wünschte, daß der in dem Dekrete angekündigte Gesey-Entwurf erst bei dem nächsien ordentlichen Landtag zur Berathung komme und daher an Zwischen- Deputationen zur Vorberathung übergebeu werde, sondern daß man den Gegenstand für so dringend nothwendig ansehe, daß man darum, daß die Vorlegung des fraglichen Geseß -Entwurss noch bei diesem Landtage ge- \chche, bitten müsse. Und wirklih haben um diese noch bei gegenwärtigem Landtage zu bewirkende Vorlegung mehrere Petitionen gebeten, mehrere Stimmen in der anderen Kammer sih dafür erklärt, Die Deputation muß aber einen solchen Antrag widerrathen, Denn abgesehen davon, daß die Beilage zum Dekrete erklärt, daß der in Frage stehende Gegenstand vor Eröffnung des Landtags noch uicht vollständig habe vorbereitet werden können, abgesehen davon, daß dârüber damals das nah der Verordnung vom 10, April 1835 ausdrüdcklich erforderlihe Gutachten des Landes-Kon- sistoriums noch nicht vernommen worden war, welches Leßtere nunmehr ge- gethrven sciu könnte, so macht doch die überaus hohe Wichtigkeit der Sache und die für dieselbe nöthige ruhige Erwägung cinen Aufschub derselben bis zum nächsten Laudtage zur unbestreitbaren Nothwendigkeit, Während des A E L CEAN Arbeiten versehenen Landtags
1 \ ‘sem Umfange vollständig zu bearbeiten damit zunächst beschäftigt Ministerium, von das übrigen R nt O Regierung nicht verlangt und erwartct weiden, und wenn auch ein Gut- achten des evangelischen Landes-Konsistoriums in der Sache nun abgegeben worden sein sollie, so wird es mit Einem Gutachten, mit Einer Berathung noch nicht möglich sein, einen Gesez-Eutwwf des sraglihen Juhalts \o- zu vollenden, daß er sih zur Vorlegung an die Stände eignete. Jedenfalls dürste der Staats - Regierung , um in das Einzelne einzugehen , und bevor sie es thut, daran gelegen sein, au die Stimmen der jeßigen Stände- Versammlung, so weit sie vorläufig ausgesprochen werden können, zu hö- ren, und dazu muß die Berathung des vorliegenden “Dekrets in beiden Kammern abgewartet werden, Auch den Ständen selbst muß es erwünscht sein, in einer so wichtigen Sache zu einer gewissen Ansicht und Vorberei- tung zu gelangen, ehe sie die Berathung eines wirklichen Gese - Entwurfs beginnt, Einer Deputation, sei es nun einer von den ständigen oder einer außerordentlichen , kann es eben so wenig füglich zugemuthet werden, sich während der übrigen Arbeiten des Landtags und bei sortwährender Theil nahme an den Kammer - Sizungen mit dem fraglichen Gegenstande gründ- lih zu beschäftigen, selb wenn die ihr angehörenden Mitglieder bei keiner anderen Deputation beschäftigt wären. Und würden auch alle diese Beden- fen nicht für erheblich N erkannt und die Vorlegung des mehrgedah- ten Geseß - Entwurfs bei diesem Landtage noch ermöglicht, so würde doch der Nachtheil nicht vermieden werden können, daß der Gegenstand erst nach sehr langer Dauer des Landtags, und vielleicht ers gegen Ende desselben, in eine Kammer gelangte, welche lehtere dann mit allem Rechte sich über Ueber- eilung beklagen könnte, eine Klage, welche schon mehrmals bei wichtigen,
vielleicht aber immer nicht so wichtigen Gesey - Vorlagen, wie di z
E e tas E Us A muß baber autalhea, M "mit es Dekrets einverstanden si i ;
gehenden Antrag am S@hluß vorlegen, sih zu erklären und wird den dahin
Ad Ill. Noch könnte der Zweifel erhoben werden, ob die Stände-
Versammlung kompetent sei, einen Geseß- Entwurf, die Re
gelisch-lutherischen Kirchen-Verfassung betreffend, zu E n ad Uen aus ein Bedenken gegen das hohe Dekret entnommen werden, Die Depu- tation glaubt aber, auch in dieser Beziehung ihr Einverständniß mit dem- jenigen erklären zu müssen, was die Staats-Regierung deshalb am Schlusse der Beilage ausgesprochen hat. Denn es handelt sih hier eben darum, der evangelisch-lutherishen Kirche eine äußere Form und Verfassung zu geben, durch welche sie in die §, 57 der Verfassungs - Urkunde bezeichnete Stellung zum Staate tritt und die Besähigung erlangt, ihre inneren kirchlichen An- gelegenheiten selb und mit derjenigen Freiheit zu leiten und zu ordnen, welche der Staat selbst anerkennt, nicht aber cine Vorschrift zu geben , wie sic dann innerhalb des ihr zugestandenen und jeßt ers genauer festzustellen- den Rechisgebiets handeln und ihre Angelegenheiten sühren solle, Es ha- ben daher die Stände hier nicht die Kirche gegen den Staat zu vertretei obgleich sie zu ihrem Wohle zu handeln geneigt sein werden, sondern ihr etwas zu gewähren, was, wie sie glauben, in ihrem Rechte liegt, Es han- deln hier die Stände nicht getrennt von der Staats - Regierung und nicht dieser gegenüber, sondern im gemeinschaftlichen verfassungsmäßigen Jnteresse mit derselben, sie stehen vielmehr eher der Kirche gegenüber und wollen da- für sorgen, daß sie in ihren Ansprüchen nicht zu weit gehe, das ihr aber auch das zu Theil werde, was ihr zukommt. Stäats-Regierung und Stände haben vielmehr hier in verfassungömäßiger Gemeinschaft und in demselben Verhältnisse wie die Stände bei der Gesehgebung zu konkurriren, die Grän-
en des dem Staate über die Kirchen zustehenden welilichen estzustellen und ihre Zustimmung zu in Gefeve zu S E
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