1846 / 26 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

die Kirche und in ihrem Juteresse von derjenigen obersten Siaats - Behörde entworfen und vorgelegt wird, welche dermalen die Kirche gegen den Staat, An eíner Kompeteuz der Stände,

einen solchen Geset - Enlwurf zu berathen und ihm \cließlich ihre Zustim- ma Ÿ ih Man wird aljo, wenn man bier einen Zweifel gegen die Kompetenz der Stände beseitigen will, nit auf die ersten Zeiten nach der Desen sich beziehen fönneu,

o wie staatsrechtlicher Verhältnisse die 1 und ihrer „§n-

also au gegen die Stände vertritt,

mung zu ertheilen, dürste daher nicht zu zweifeln sein.

damals noch nicht

in welhen sich vermöge dener Begriffe und anderer ) stände als die Vertreter der neugebildeten

teressen betrachteten, auh nicht auf den in

Kirche

Torgau gehalienen Landtag, bei welchem die Stände über

formel zu Rathe gen wurden und sich mi

wenn sie das im Dekrete angekündigte Geseß

Gesepgebung zu handeln haben.

in hiesigen Kreislanden betrefsend ,

beauftragten

das Dekret über das weltliche Parcs, Sa au agUINTye Lee w beein Vatlee Sachsen, in Berathung zogen, durh welche Geseße nnd Verordnungen j . : ; i Z

cbenfails die E OOU G ihr Verhältniß zu Dad normirt wurden, Der zum neuen außerordentlichen Kommissär in Syrien ernaunte welchen der Staat die Verwaltung der Angelegenheiten ihrer eigenen Kirche Die Deputation giebt daher der Kammer anheim, in Erwiederung der angezogenen Stelle der Beilage zum Dekrete, s) „zu er flären, daß sie die Ständeversammlung zur Berathung des in Frage stehen-

überlassen wollte.

den Geseg - Entwurfs allerdings für kompetent halte.“

Ad. IV. Wenn endlich die Staatsregierung der Stände-Versammlung die mit der künstigen Berathung des Entwurfs zu be- auftragenden Deputationen in dem Maße zu wählen, wie es im Jahre 1834 vereinbart wude, so dürfte sich mit einer geringen Modification auch hier- mít einzuverstehen sein, Die Deputation glaubt hierbei eines näheren Ein- gehens auf §. 144. der Verfassungs-Urkunde und §. 120, der provisorischen Landtags - Ordnung sih enthalten zu dürfen, da der Sinn beider Stellen schon im Jahr 1834 sorgfältig in Erwägung gezogen wurde und schon damals durch die vorhin gedachte Vereinbarung eine nähere Bestimmung erhielt. Läßt \ch auch für die Erwählung einer einzigen Deputation nach §, 120, der provisorischen Landtags - Ordnung, welche daher durch eine Mitglieder aus jeder Kammer zusammengeseßt werden muß, Manches an- führen, so ist doch zu Gunsten der anderen Art der Zusammenseßung, nach welcher jede Kammer eine Deputation für sich wählt und jede Deputation unabhängig von der anderen für si berathet und ihren Bericht allein erstat- tet, wieder das anzusühren, daß diese Art des Verfahrens dem Zweikammer- \ystem angemessener zu sein scheint, daß dabei die Zahl der Deputations-Mit- glieder, welche den Bericht in der Kammer erläutern und vertheidigen kann, größer ist, daß ih in zwei getrennt von einander arbeitenden Deputationen die Ansictten vielleicht noch freier entwickeln können, und daß es der Staats- regierung erwünscht sein muß, auf diese Weise die Wahrheit v0! i heren Standpunkt aus desto sicherer zu erkennen. Die Deputation muß sich daher nah dem Gegeneinandcrhalten alles Für und Wider für dieses leytere Verfahren, mithin sür den Modus von 1834 oder für den Vorschlag der Auch is diese Bchandlungsart bei der Vorberathung des Kriminalgeseßbuchs, der Strafprozeßordnung, der Wechselordnung, des Gewerbesteuer-Geseßes, des Gesehes über Einführung eines Maßsystems und der Landtags-Ordnung angewendet, und es sind durch die hierbei gemachten Erfahrungen die Vorzüge des Verfahrens wenigstens nicht widerlegt worden.

Durch eine aus beiden Kammern gemeinschastlich gewählte Deputation wurde bisher nur Ein Gegenstand, nämlich die Einbringung eines Stollns in das freiberger Berg-Amtsrevier, berathen, ein Gegenstand, welcher durch seine augenscheinliche Zweckmäßigkeit eine Uebereinstimmung aller Mitglieder Um aber durch eine gewiß wünschens- werthe Vielseitigkeit der Erwägung eine Vereinigung nicht zu sehr zu er- \chweren, würde es noch einen bisher nicht angewendeten Mittelweg geben: daß nämlich beide Deputationen, wenn sie ihre Berathung beendet hätten und bevor sie ihren Bericht erstatteten, zusammenträten, um einen Vereini- gungsversuch zu machen und die sih herausgestellte Verschiedenheit der An- sichten möglichst auszugleichen, worauf dann jede Deputation, es möge nun eine Vereinigung erfolgt sein oder nicht, ihren Bericht für sich zu erstatten Es müßte denn die Staats-Regierung, um eine gleichzeitige doppelte Berichterstattung zu vermeiden, sofort nach diesem Zusamnientritte sich be- stimmt erklären, in welhe Kammer sie die Sache zuerst bringen wolle, in

welchem Falle dann nur von der Deputation dieser Kammer der Bericht / : ;: i ¡ten Th sofort zu entwerfen sein würde, wogegen die Berichterstattung vou der De- | des Jahres 1825 in Paris auf und kehrte im Syätherbst 1825 in seine

noch anheimgiebt ,

Regierung, erklären.

der Deputation sehr bald veranlaßte.

hâtte.

puation der anderen Kammer bis nah Berathung des Gegenstandes. in der Kammer, an welche die Sache zuerst gelangt, auszusegen wäre, Die Deputation beantragt daher, die Kammer wolle sih dahin erklären: | £) „daß sie damit einverstanden sei, daß der im Dekret erwähnte Geseßz- '

Februar j die Konkoidien- t derselben nach einigen Cr-

ezo ”. v M iss innerungen Ecersianben erklärten, Na auch nit ers M e S i ( “ndisben Kompetenz anzuführen, da die Stande, dieser Art zu Gunsten der ständische E iendel nit als J ‘irche, sondern vermöge ihres Nechts der Theilnahme an der grie Fut Foy t Zobenfalls werden sie hierbei eben so in ihrem vollen Nechte sein, wie sie es waren, als sie das Mandat vom 19, Februar 1827, die Ausübung der katholisch - geistlichen Gerichtsbarkeit die Verordnung vom 10. Aptil 1835, die evangelisch-lutherisch firhlichen Mittelbehörden betreffend, selbst das Ne- gulativ vom 12, November 1837, die Nessort-Verhältnisse der 1n Evangelicis Staats - Minister betrefsend, und noch in der neuesten Zeit

118

Entwurf zur küustigen Berathung in den Kammern selbst durch besondere ständisde Deputationen der eiuzelnen Kammern in der Zwischenzeit vom Schlusse des gegenwärtigen bis zum Beginnen des nächsten ordentlichen Land- tags geprüft und begutachtet werde“; 1) „daß sie bereit sei, zu diesem Zweck cine Deputation aus ihrer Mítte íîn dem bei früheren Vorgängen der | sche P Art gewöhnlichen und durch Vereinbarung zwischen Staats-Regierung und Ständen ím Jahre 1834 sestgestellten Maße zu wählen, wobei jedoch die oben näher bezeichnete Modification von beiden Deputationen zu beobachten sei.“ Endlich ist, dem Dekrete nach, in der auf dasselbe zu erlassenden Schrift zu- legt noch die von jeder Kammer getroffene Wahl anzuzeigen. Dresden, den 5. Januar 1846. Die zur Berathung der hohen Dekrete Nr. 21 (die sich Deutsch-Katholilen nennenden Dissidenten betreffend) und Nr. 34 (den Ent- wurf eines Regulativs wegen Ausübung des weltlichen Hoheitsrehts über die katholisbe Kirche im Königreiche Sachsen betreffend) erwählte gußer- ordentliche Deputation, Fürst von Schönburg. Dr. Günther, Frhr. vou Friesen, Neferent, von Heyniß. Dr. von Ammon,

olizei.

jeßt geschie- Jes E

1579 zu

Türkel.

Koustantiuopel, 7. Jan. Der bekannte ehemalige Groß- wesir, Chosrew Mehmed Pascha, ein Greis von mehr als 80 Jahren, ist von dem Sultan in das Miuisterium berufen worden, mit dem Auftrage, den bei der Pforte stattfindenden Berathungen der Minister beizuwohnen, ohne daß ihm ein spezielles Departement zugewiesen

Rektorats.

beendigte. Emiu Pascha ist am 5ten d. M. nah seiner Bestimmung abgereist.

Wegen des überall in der Türkei und namentlich iu der Haupt- stadt sühlbar gewordenen Getraidemangels is die Korn- Ausfuhr aus den macedonuishen Häfen ebenfalls verboten und diese Maßregel den fremden Gesandtschasten am Zten d. M. offiziell angezeigt wordsu; sie tritt einen Monat nach der Bekanntmachung in Wirksamkeit.

La Plata- Staaten.

London, 16. Jan, Berichte aus Buenos =- Ayres vom 4. November melden, daß der französische Geschäftsträger sich am 31, Oktober eingeschi}t und wahrscheinlich Friedens - Vorschläge der Regierung von Buenos =- Ayres mitgenommen habe. Der englische Geschäststräger, Herr Ball, befand si noch in Buenos-Ayres , die dort ansässigen englischen Familien suchten dagegen Zuflucht im Aus-

lande. Die nah dem oberen Theile des Parana bestimmte Handel3- } gleich fern von

gleiche Anzahl von Martin Garcia abgegangen, und man erwartet von dieser Maß- regel die günstigste Wirkung, da die Unterbrehung des Handelsver- fehrs der Fremden mit dem Jnnern das einzige Mittel gewesen ist, durch welches Rosas sih in seiner Macht erhalten hat. Wird den Fremden das Binnenland unmittelbar geöffnet und den Bewohnern von Buenos-Ayres der Zwischenhandel entzogen, so dürften die Leh- teren selbst, in ihren bisherigen Vortheilen beschränkt, gegen- den Diktator ausstehen. ;

Das Repräsentantenhaus in Buenos-Ayres hatte beschlossen, die Dividendenzahlung zu Gunsten der Inhaber der englischen Anleihe von 1824 im Betrage von monatlich 5000 Dollars für die Dauer der Blokade zu suspendiren.

geschiedenen der

von ihrem hö-

Ph. M. Seifert. Nekrolog.

Die Universität Greisswald hat durh den am 17. November 1845 er- folgten Tod des Professors der Medizin, Dr. Philipp Magnus Seisert, einen s{chmenzlichen und s{hwer zu ersegenden Verlust erlitten.

Er war am 6. Mai 1800 ín Greifswald geboren, wo sein Vater als Assessor bei dem ehemals schwedischen Sanitäts - Kollegium und als sehr beschäftigter praktisher Arzt in hohem Ansehen stand; ein Mann, dessen Andenken noch jeßt, lange nah seinem Tode, wegen der Vorzüge seines Geistes und Herzens, allgemein hochgeehrt fortlebt. J

Im Jahre 41817 bezog Philipp Seifert, tüchtig vorgebildet, die hiesige Universität , 1818 die Universität Jena, 1820 Berlin, wo er 1823 am 10. November den Dokiorgrad erhielt. Nachdem er im Frühling 1824 die Staats-Prüfungen beendigt hatte, besuchte er die meisten deutschen Uni- versitäten , ging von Wien aus nach Italien, hielt sich den größten Theil

Vaterstadt zurück , erfüllt mit den wissenschaftlichen Anregungen, die durch die ausgezeihneten Vorträge von Dupuytren, Chomel, Csquirol, Laennec,

| Biett, Andral, Guersent u, A, in ihm erweckt waren, Hier habilitirte er sih im Jahre 1826 als Privat-Dozent, wurde 1829 |

Bekanntmachungen.

[56] Erledigter Steckbrief. 4

Der durch den Steckbrief vom 25, November v. J. verfolgte Handlungs-Reisende Simon Au gust Wil- helm Blodck hat sih zum Arrest gestellt, Ver Steck- brief wird daher zurückgenommen,

Berlin, den 21. Januar 1846,

Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. v. Schroetter,

[852] Notbwendiger Verkauf. Königliches Kammergericht in Berlin.

Das im Zauth - Belzigschen Kreise belegene Gut Lehnin , mit Einschluß der Vorwerke Kaltenhausen und Tornow und der sogenannten alten Ziegelei nebst Zu- behör, abgeshägt auf 55,844 Thlr, 6 Sgr. 3 Pf., das zum Amte Lehnin gehörige Borwert Dahmsdor} nebst Zubehör, abgeschäßt auf 26,233 Thlr. 10 Sgr. 11 Pf, und die bei dem Vorwerk Kaltenhausea belegene soge- nannte neue Ziegelei neb|t Zubehör, abgeschäßt auf 41,173 Thlr, 20 Sgr. 5 Pf, zusammen mithin auf 123,254 Thlr. 7 Sgr, 7 Pf. abgeshägt, zufolge der neb| Hypothekenschein und Bedingungen in der Negi- ftratur einzusehenden Taxe, sollen

am 25. März 1846, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Köln-Mindener Eisenbahn. Fünfte Einzahlung von (7241 zehn Prozent.

D Nahtem uns Ge- C 2 legenheit geboten worden, einstweilen anderweitig Fonds zur Lisposition zu erhalten, sehen wir uns veranlaft, die burch ¿unsere offentlide Ve- fanntmachung vom 10ten 9. M, per 15, Aebruar b, J}, auégeschiiebene Cin-

Allgemeiner Auzeiger.

selben sreigestellt, die Einzahlung auch bis zu diesem Termine bei den genannten Empfangsstellen zu bewirken,

Auch in diesem Falle sind die Zinsen bis zum 15. April e. sür die srüheren Einzahlungen, und für die 5te Rate eine Zinsvergütung von 2 Monaten, zusam- men Zwei Thaler Zwanzig Sgroschen pr. Actie D betragend, in Anrechnung zu bringen, indem

i \ämmiliche Partial-Quittungen per 15, April ausgefertigt (25 und sünf Ratenzahlungen von hier ab ferner von uns verzinst werden,

Die Auswechselung der Partial - Quittungen atn die Actionaire, welche von dieser Befugniß Gebrauch ma- chen, fann ebenfalls erst in dem Zeitraume vom 18, bis incl, 25, Mai c. stattfinden.

Köln, den 12, Januar 1846, Die Direèction

zahlung aufzuheben und die Actionaire unter Bezug- nahme auf die §. 10 und 11 des von des Königs Majestät unterm 18. Dezember 1843 bestätigten Statuts der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschast aufzufordern, die sünfte Einzahlung mit zehn Prozent oder 20 Thlr. pr. Actie

bis zum 15. April d.

unter Aurehnung der sür die srüheren Einzahlungen von 40 % mit Zwei Thalern Sechszehnu Silber- groshen per Actie bis dahin ersallenen Zin- sen nah ihrer Wahl

in Berlin bei der Königlichen Hauptbank - Kasse, » Köln bei den Bankhäusern

A, & L, Camphausen,

J, D. Herstatt, N

S. Oppenheim je. & Co.,

Abr. Schaaf shausen,

J. H, Stein, in Düsseldorf bei dem Baukhause Wm, Cleff

zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial- Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzu- liesern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 50 % oder 100 Thlr. lautenden neuen Partial - Quit- [55] tungen verabfolgt werden können,

Literarische Anzeigen. Im Verlage der Unterzeichneten erschien so eben:

CH. VOSS: Sérénade „. Piano. Op. 61. Pr. 221 Sgr.

Mélodie Célèbre des „Hu-

Die Annahme der Einzahlung findet vom 1, bis incl, 14. April d. J, statt (bei der Königlichen Haupt- banttasse jedoch nur Vormittags von 8—12 Uhr), und werden die bezeihneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Jnterims - Quittungen gegen die von uns ausgefertigten Partíal - Quittungen in der Zeit vom 18. bis 25. Mai c. umtauschen, Bei Einzah- lung auf mehrere Partial - Quittungen muß ein nah den Actien - Nummern geordnetes Berzeichniß derselben eingereiht werdcn,

Um diejenigen Actionaire, welche sich in Folge der Eingangs erwähnten, nunmehr aufgehobenen Bekannt- mUNS vom 10ten v, M, auf die Einzahlung der ten 10% bis zum 14, Februar d, Z, eingerichtet haben möchten, nicht zu beeinträchtigen, so wied ben-

Pr. 25 Sgr.

Op. 69. Pr. 15 Sgr.

Ed. Bote & G. Bock.

Jägerstr. No. 42.

Piano.

heit, mit nie ermüd getragen, und mit höórer mit dem herz Frequenz der hier

bücher geben ein er

lose A,

. wohner anschloß;

Sarg zur Grust getragen un

Einnahme bis ult, November v. J

guenotls“, variceporrPiano. Op. 64.

smeralda. Mélodie Espagnole p.

zum Professor extraordinarius, 1830 zum ordinarius für das theoretischen Medizin ernannt. : Faù Seine regelmäßigen Vorlesungen betrafen Encvklopädie der 9... allgemeine Pathologie, Materia medica, gerihtlide Mediziu und „l Alle diese Fächer hat er mit tiesster Gründlichkeit ui

endem Ciser sür die Ausbildung der Stutdirend einem Erfolge, den seine viclen, überall verbre e lichsten Danke anerkennen, und den auch die t Medizin Studirenden verbürgt. L | Bei der geringen Zahl der Dozenten an der hiesigen medizinisdey: fuliät, besonders iín feu veranlaßt, in anderen Zweigen der Medizin Vorträge zu halten war ihm uie eine Mühe zu groß, wo es galt, zum sität, an der seine ganze Seele hing, mitzuwirken. Seine wissenschastlichen Bestrebungen erhielten eine ausgezeihu,; tisde Richtung durch seine ausgedehnte Praxis in der Stadt und das vinz, und er hat sih hier ein unbedingtes Vertrauen zu erhalten f, selb dann, als zunehmende Kränklichkeit ihn in der Ausübung seiner zu behindern anfing, i Die Universität ehrte ihn im Jahre 1842 durch die Ueberträguy,

den früheren Jahren seiner Professur, war ex ani usblühen der j

Aber {on in diesem Jahre zeigten ih bei ihm die ersten 5 eines ihm von mütterlicher Seite angeerbteu Brustleidens durch Bluj der sich mehrmals wiederholte, durch den Besuch von Ems und ÿ zwar zurückgedrängt vortrat und am 417, November 1845 sein Leben durch einen s\answy

wurde, aber im November 1845 plöplich hestiz

Von scinem ernsten und erfolgreichen Streben für seine Wissenscj ben außer dem Eiser und der Liebe seiner Zuhörer und dem unbegzij Vertrauen seiner Kranken die durch Klarheit, Erfahrung uud Gelthi feit gleih hervorragenden Schriften rung des Blasensteins, Greifsw. 1826, über das Scharlachfieber, hy 1827, über die Bronchiopueumonie der Säuglinge, Berlin, 1837 die vielen Artikel, die er sür Rust's Handbuch der Chirurgie und biz sür das encyklopädische Wörterbuch medizinishen Fakultät zu Berlin geliefert hat. hat er alle ihm übrige Zeit benußt, um ein Werk über Materia n auszuarbciten, das zur Herausgabe fast vollendet vorliegt. Sein ty hebendes Bild von der ernsten und mühevollen i die er auf seine wissenschaftlihen Weike verwanzte.

Unauslöschlih wird aber sein Andenken bei allen denen sein, di d nähere Beziehungen zu ihm seine treue und aufopfernde Liebe, sein alles Großen und Guten, seine unbeugsame Nil | i enschenfurcht und Menschen-Gefälligkeit, seine unn Expedition unter Eskorte von Kriegsschissfen war am 1, November | liche Wohlthätigkeit, seine Hingebung an diejenigen, die sich seiuer är

Obhut auvertrauten, näher kennen zu lernen das Glück hatten,

Die allgemeinste Trauer zeigte sich bei seine außer den Kollegen des Verstorbenen ein großer alle Studirenden geleitcten ihn, sie ehrten in ihm dem Lehrer einen väterlih sürsorgenden Freund z von ihnen ward qug d im seierlihen Gesange dem zu früh Dahi legte Scheidegruß nachgerufen, :

Zeugniß, bie er über die Zeri

der medizinischen Wissenshasty Noch im lehten Leben

Eisenbahnen.

Der fränkische Merkur behauptet mit Bestimmtheit vei zu können, daß die Probefahrten auf der Bam Route spätestens am 1. Februar beginnen, am 15öten die voll Betriebs-Cröf}fnung (mit Gütertransport) stattsinden werde.

Die holländische Eisenbahn-Gesellschaft, welhe mit dem einer Bahn von Delfzyl nah Bremen umgeht, hat Schritte um von der hannoverschen Regierung für die Stredcke, welche {i vershes Gebiet berührt (die Bahn soll über Leer nach Ostsri geführt werden), fonzessionirt zu werden.

Berlin-Anhaltische Eisenbahn.

Im Monat Dezember v. J. sind anf der Berlin-Anhaltischen Eisa befördert worden: 22,210 Personen 82,106 Centn. Frachtgut - «....-

27,038 Rihlr. 19,340 -

46,378 Kthlr. 600,458 -

616,836 Rihlr.

Summa

Total - Einnahme

———_—

[47 b] i Ein Rittergut im Saaßpiger Kreise vou Pon unweit Stargard und der dahin führenden Cha legen, za den bedeutendsten der Umgegend gehö ohne Einmischung eines Dritten aus sreier Had faust werden. Das Nähere is beim Gutsbesiper El auf Woltersdorf bei Freienwalde in Pomm, zu!

[256] a j Feuersefe GeldspindenunbChatou welche die größte Sicherheit gegen Feuersgeh Einbruch gewähren, sowohl mit Combinationé-!

staben-) Schlössern, als mit Bramah- und E sern, sind bei mir stets von 90 Thlr. an vori

S, J, Arnheim, Neue Friedrihsstr, N * Hof-Kunst-Schlosser Sr. Ÿ des Königs.

iteten 7

m Begräbnisse, dms Theil der hiesigen 6

berg-Lichtenselser Y

Das Abonnement beträgk: 2 Kthlr. für 4 Zahr. 4 Rthlr. - 5 Jahr. s Kthlr. - 1 Iahr. allen Theilen der Monarchie ohne E ¿ons- Gebühr für den ser iner Zeile des Allg. Anzcigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post-Anstalten des Iu- uud Auslandes uchmen Sestellung anf dieses Slatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuß. Zeitung: Fricdrichsfstraße Ur. 72.

¿é 26.

Inhalt.

tlicher Theil. : . eutsche Bundesstaaten. Königreich Bavern, Der Landtag. göónigreih Sachsen. Landtags - Verhandlungen. Großher- zogthum aden. Landtags - Angelegenheiten. Freie Stadt Frankfurt. Verhandlungen der geseßgebenden Versammlung. ankreih, Deputirten -Kammerx. Wahl - Angelegenheiten. Yaris. Schreiben des marokkanischen Botschafters, Jbrahim Pascha's und ns Bonaparte's Befinden. Guizot gegen Polk. Algieri- sches. Vermischtes, Schreiben aus Paris. (Adreß-Debatte.) roßbritanien und Frland. London. Hof-Nachricht. Die an- geblichen Reform - Maßregeln Sir R. Peel's für die bevorstehende Ses- sion, Die Anti - corn - law-league. iederlaude. Aus dem Haag. Die Wiederaufnahme der Unter- haudlungen mit Belgien ungegründet. elgien. Brüssel. Kammer-Verhandlungen: Die Konsulate in Köln und Valparaiso. Die Kolonie St. Thomas. Die Défferenzen mit

Holland. Schreiben aus Stockholm. (Große

chweden und Norwegen.

Noth in den Provinzen.)

talien. Rom. Unruhiger Zustand der Provinzen. Die Unterhand- lungen mit Rußland. Befinden der Kaiserin von Rußland. Schreiben auò Palermo. (Die russische Kaiser-Familie.)

viehenland. Schreiben aus Athen. (Wahl der Vice - Präsidenten ud Secretaire im Senat, Steigen der Getraidepreise, Die gric- iche Handels-Marine. Verunglückte Ausgrabungen.) enbahnen. Die Hildesheim- Lehrter Bahn. Hagenow-Schweriter

Yahn, . L dandels- uud Börsen-Nachrichteu. Berlin, Börse.

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Dem Obersten Her gaß, aggr. dem 27sten Jufanteric-Regiment id Commandeur des Aten fombinirten Reserve-Bataillons, dem Ren- uten Rimay an der Ritter-Akfademie und dem Johannis-Stift zu legniy, dem Polizei-Secretair Froeh nert in Magdebnrg und dem \uyt-Zollamts- Assistenten Gra cher zu Emmerich, Kreis Rees, den othen Adler-Orden vierter Va! so wie den Schullehrern Sas- en zu Byfang, Regierungs - ezirk Düsseldorf, und Mahler zu Pittgenstein, Regierungs - Bezirk Merseburg, das Allgemeine Ehren- hin zu verleihen; ferner

Den Oekonomie - Kommissions - Rath Ern} zu Danzig bei Ge-= genheit seiner Verseßung an die General -Kommission zu Breslau um Regierungs- und Landes-Oekonomie=-Rath ; und

Den bisherigen Ober-Landesgerichts Assessor Gol dh orn zum and- und Stadtgerichts - Rath bei dem Land - und Stadtgerichts- \ellegium zu Nordhausen zu ernennen.

| Der Ober-Landesgerichts-Assessor v on Hippel zu Pr. Holland } zum Justiz-Kommissarius bei dem Ober-Landesgerihte zu Königs- erg und zum Notarius im Departement desselben bestellt worden.

) Das 2te Stück der Geseß-Sammlung, welches heute ausgegeben Wird, enthält: unter r, 2665, Die Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 11. Dezember L v. J., betreffend die Errichtung eines Handelsgerichts L zu Gladbach, für die Kreise Gladbah und Grevenbroich und mehrere Gemeinden des Kreises Kempen ; desgleichen »- 2666. von demseben Tage, betreffend den §. 30. der Verord- nung über die Justiz- Verwaltung im Großherzogthum Posen vom 9, Februar 1817; den §. 36 der Ver- ordnung über den Mandats=, den summarischen und den Bagatell-Prozeß vom 1. Juni 1833 und den §. 29 der Verordnung über das Verfahren in Ehesachen, vom 28. Juni 1844. Die Verordnung, betreffend das Verfahren bei ständi- hen Wahlen in dem Stande ber Landgemeinden des Großherzogthums Posen; vom 19ten v. M. und Jahres. » 2668, Die Bekanntmachung, über die Allerhöchste Bestätigung der Statuten der Barmer-Gas-Erleuchtungs-Aktienge- sellschaft; vom 19ten l. M. uad » 2669. desgleichen, über die unterm 31. Dezember v. J. erfolgte Bestätigung des Statuts der Gesellschaft für Bergbau und Zink=Fabrication zu Stolberg; vom 20sten d. M. Berlin, den 26. Januar 1846, Geseysammlungs-Debits-Comtoir.

» 2067.

flichtamtlicher Theil.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Ju der Sipung der Kammer p Abgeordneten vom 20, Jauuar brachte der Minister d Innern zwei Geseßentwürfe ein: über den Bau einer Eisenbahn von iŸtenfels gegen Koburg, und über den §. 44. lit. c. im Tit. I. der Pv, Zur Verfassungs-Urkunde. Nach ersterem soll in der bezeih- id Richtun eine Eisenbahn auf Staatskosten mit einem ver- h chlagten Maximal - Aufwand von 1,500,000 Fl. gebaut wer- vil nah leßterem bedürfen in Zukunst der Königlichen Be- en zum Eintritt in die Kammer bloß besoldete Hofdiener, Sg elbare Staatsdiener, rechtskundige Bürgermeister in den N ten erster Klasse, Offiziere, und im Offiziersrange stehende

E litairbeamte, welhe in Bezug einer Gage stehen, die Advokaten

Berlin, Montag den 2a Januar

und beziehungsweise die Pensionisten und Quieszenten aus vor- stehenden Kategorieen ; im Falle der Verweigerung der Allerhöchsten Bewilligung bleibt das dur die Wahl erworbene Recht noch 8 Tage

vorbehalten, binnen welcher Zeit das Entlassungsgesuch aus dem Staats= |

dienste 2c. eingereiht werden kann. Der erste Secretair las hierauf das K. Resfript über die nachträgliche Bewilligung des Eintritts in die Kammer für den Advokaten Willich vor, wona über die Cin=- berufung, ob des Lehteren oder des Ersaymannes Jordan, die Dis- fussion eröffnet wurde, in welcher der zweite Präsident, Friederich, aus dem Grunde namentlih, weil in §. 44 lit. c. der zehnten Bei- lage zur Verfassungs-Urkunde für die Ertheilung der K. Bewilligung ein Termin nicht vorbehalten sei, unter Beantragung der Anerkennung dieses K. Aftes auf Einberufung des Abg. Willich antrug. Der Abg. Heinz erflärte sich mit diesem Antrage einverstanden, jedoh aus dem Grund hauptsächlich, da zur Niederlegung des öffentlichen Dienstes kein Ter- min vorgeschrieben sei, die Allerhöchste nachträgliche Bewilligung zum Eintritt dieselbe Wirkung habe, und der Ersaßmann Jordan noch nicht einberufen worden. Der Abg. Dr. Schwindl stimmte der Ansicht des zweiten Präsidenten bei, wogegen der Abg. Freiherr von Closen nur die Rechte der Kammer verwahren wollte, gegen die Ansicht, als ob au, wenn ein Ersaßmann bereits eingetreten, der ursprünglich Gewählte bei erfolgender Allerhöchster Bewilligung noch eintreten fönne, Die Einberufung des Abg. Willich wurde sodann einstimmig

beschlossen.

Ÿ Königreich Sachsen. Ju: der Sizung der ersen Kammer vom 22, Januar befand sich auf der Registrande eine Zuschrift des Professor Biedermann aus Leipzig, in welcher derselbe eine Nummer der Deutschen Allg. Zeitun g überreichte und bat, seine in dieser Nummer abgedruckte Erklärung gegen eine Aeußerung des Vice-Präsidenten über ihn in der Kam- mer vorzulesen. Der Einsent er hattë dabei bemerkt, daß er von der Ge- rechtigkcit der Kammer erwarte, sie werde der Vertheidigung dieselbe Ocffent- lichkeit gestatten, wie dem Aae! Präsident von Carlowih: „Das Direkto- rium sei der Meinung, der Bittsteller könne ein Recht der Vorlesung nicht bean- spruhen, da seine S n den Abdruck in öffentlihen Blättern schon hinreichende Oeffentlichkeit erhalten habe. Auch scheine ihm nicht an- gemessen, ein solches Disceptations-Verfahren in der Kammer, deren Zweck ein ganz anderer sci, heimish werden zu lassen, Zu verkennen sei jedoch nicht, daß ein gewisses Billigkeitsgefühl für die Vorlesung zu sprechen scheine, weshalb das Direktorium der Meinung sei, die Kammer selbs möge Beschluß fassen, ob sie die Vorlesung genehmigen wolle.“ BVice-Prä- sident von Friesen: „Da eine von ihm in der Kammer gethane Aeuße- rung Veranlassung zu dieser Entgegnung gegeben habe, wolle er doch Eini- ges darüber erklären, Auf die betreffende Schrist des Professor Biedermann und dessen Gegenerklärung lasse er ch nit ein; davon kein Wort. Jeder Theil habe gesprochen, jeder sei gehört worden, jedem wäre sein Recht wi- derfahren, Das Formelle anlangend, hätte er als Mitglied der Kammer und des Direktoriums einige Einwendungen machen könnenz 1) daß alle Aeußerungen des einen und des anderen Theils dem Publikum befannt wor- den seien, und daß eine Erklärung, die schon in der Zeitnng gestanden, hin- reichend zur öffentlichen Kenntniß gelangt seiz 2) E die Eingabe des Prof. Biedermann weder eine eigentliche Petition, noch eine Beschwerde, also streng genommen auch nicht zur Verlesung geeignet sei. Er sehe davon ab, und überlasse der Kammer, was sie beschließen werde, zumal da er glaube, Professor Biedermann werde an der Unparteilichkeit der Kammer zweifeln können, wenn die Vorlesung verweigert würde, Von mehreren Seiten wurde dieser Aeußerung beigepflichtet , und die Verlesung dann auch gegen 9 Stímmen genehmigt. Alsdann erklärte die Kammer ihren Beitritt zu dem bereits von der zweiten Kammer genehmigten Dekrete, das Abtreten der Minister und Regierungs - Kommissarien bei Abstimmungen betressend, und gg hierauf zur Berathung des Gesey-Entwurfs wegen eines neuen Maßsostems über, Nach längerer Debatte wurde §. 1 des Gesch-Entwurfs mit 23 Stimmen gegen 15 abgelehnt. Nach diesem Ergebnisse schien es überflüssig, die übrigen Paragraphen noch speziell zu berathen, und der Präsident regte dic Frage an, ob nunmehr nicht sogleich über den Antrag -der Deputation, über welchen die Beschlußfassung ausgeseßt worden war, abgestimmt werden fönnte. Der Staats-Minister von Falkenstein erinnerte, daß dies kaum zwemäßig sein werde, da die spezielle Berathung cinmal begonnen habe, und daß sofortige Abstimmung auch leicht Schwierigkeiten wegen des fünf- tigen Vereinigungsverfahrens hervorrufen könnte; indessen enitstbies sich die Kammer gegen 10 Stimmen dafür, über den Deputations - Antrag sofort Beschluß zu fassen. Die Abstimmung erfolgte mit Namens - Aufruf, und das Ergebniß war Annahme des Deputations-Gutachtens (vgl, Nr. 24 der All g. Pr. Ztg.) mit 25 gegen 15 Stimmen,

Die zweite Kammer begann in ibrer Sißung vom 22, Januar die Berathung über den Bericht der zweiten Deputation, die Budgetvorlage auf die Finanzperiode 1846 bis mit 1848 bctreffend, und hatte zuvörderst die Abschnitte A, B und F, die Spezial - Budgets über die allgemeinen Staatsbedürfnisse, das Gesammt-Ministerium und das Militair-Budget ent- haltend , auf die Tagesordnung geseht, welche in der Sißung vom 23sten zu Ende gebracht wurden. Die Positionen der Abschnitle A und B fanden nah den Anträgen der Deputation ohne Debatte durhgängig einstimmig Annahmez dagegen entspann sich bei Berathung des Militair-Budgets eine längere Diskussion, die den größten Theil der beiden Sipungen ausfüllte. Die allgemeine Debatte über diesen Gegenstand eröffnete der Abg. Ober - länder, der zwar die Anerkennung, welhe die Deputation in ihrem Berichte der Verwaltung des Kriegs - Ministeriums zollt, zu theilen er- flärte, allein sich auch dahin aussprehen zu müssen glaubte, daß er die jeßige Militair - Verfassung Sachsens nicht für eht constitutionell , für zu kostspielig und nicht für zweckmäßig genug halte. Seine Ansichten wurden bekämpft von den Abgeordneten von Thielau, von der Planiy, Vice-Präsi- dent Eisenstuck, von Zezschwiß, Georgi und Meisel, die namentlich ein Landwehr - System für ein so fleines Land wie Sachsen nicht für zweck- mäßiger halten konnten, als dessen jeßige Militair - Verfassung. Der Ab- geordnete Bodemer meinte, daß der Abgeordnete Oberländer bei der ge- wünschten allgemeinen Volksbewaffnun wohl mehr eine Art Kommunal- Garden-Jnstitut als ein cigenilihes Lanwehr-Svstem im Auge gehabt habez in dieser Beziehung könne er ihm aber nicht beitreten. Er sei mehrere Jahre Kommandant eines Kommunalgarden-Bataillons gewesen, habe aber die Erfahrung gemacht, daß Flintentragen und Exerziren nicht immer die stärkste Leidenschaft der Kommunal-Gardisten seien , und würde ein solches Institut der eigentlihen Militair - Verfassung zu Grunde gelegt, so könne man leicht erleben, daß, wenn Appell geschlagen werde, sonderbare Ent- shuldigungen vorkommen dürften, Nah Schluß der allgemeinen Debatte wurde ein Antrag der Deputation an die Staats-Regierung, dahin lautend: es wolle dieselbe durch ihre Organe beim Bundestage eine weitere, die Lasten des Volks in Friedenszeiten vermehrende Auslegung der Kriegs-Verfassung zu verhindern suchen, von der Kammer einstimmig angenommen, eine weitere Ausdehnung dieses Antrags aber, die sich auf die Wiederaufhebung der in Betreff der Evidezxthaltung der Kriegsreserve gefaßten Beschlüsse er- strecken sollte, wurde besonders wohl auf die Erklärung des Kiegs-Ministers, daß hier ein Resultat nicht denkbar sci, mit 36 Stimmen gbgelehnt,

1846.

Bei der Diskussion über die speziellen Theile des Militair - Budgets wurden in der Sizung vom 23, Januar von dem Abg. Schaffrath zwei Anträge eingebrachi, des Juhalts: a) daß die Regierung bei den Beförde- rungen in der Armee §§. 28, 30 und 34 der Verfassungs - Urkunde und mehrere Bestimmungen des Gesehes vom 26. Oktober 1834 insofern im Auge behalte, daß jede Person vom untersten Grade an dienen müsse und in das Militair eintreten dürfe; und b) statt der (bestchenden) Militair- Bildungs - Anstalt cine allgemeine Kriegëschule zu errichten , in welcher nur in die Armee bereits Eingetretene zu Offizieren ausgebildet werden sollten. Diese Anträge veranlaßten eine längere Diskussion , wurden jedoch endlich beide abgelehnt, und zwar der erstere mit 33 gegen 29, der zweite aber mit 48 gegen 14 Stimmen, Die einzelnen Positionen des Budgeis wurden sämmtlich, wie sie beantragt, und fast durchgängig mit Stimmen - Einheit,

von der Kammer bewilligt.

, Bei der zweiten Kammer is ein Bericht der vierten Depu- tation über mehrere, „die Vereidung des Militairs auf die Verfassung“ beantragende Petitionen eingegangen, der sei- nem wesentlichen Jnhalte. nach folgendermaßen lautet:

„Jn der ständischen Schrist vom 19, Juli 1831 war zu §. 131 des Entwurfs der Verfassungs-Urkunde der Wunsch ausgesprochen worden : „daß die Anstellungs - Patente der Offiziere in einer anderen und für einen con- stitutionellen Staat mehr geeigneten Form als bisher, mindestens unter Er- wähnung nicht blos der dem Könige, sondern auch der dem Vaterlande huldigen Treue und Dienste ausgefertigt werden möchten,“ Jun dem Dekrete vom 10. August 1831 wurde hierauf die Zusicherung eriheilt: „dic bisherige Fassung der Offizier-Patente einer Revision zu unterwer- fen, bei welcher jedoch fortwährend das Prinzip festzuhalten sein werde, daß im Militairstande, als dem Organe der exekutiven Gewalt, die Befol- gung erhaltener Befehle nicht von der individuellen Beurtheilung dessen abhängig gemacht werden könne, an den sie ergehen.‘ Bei dem ersten constitutionellen Landtage 1833 1834 erklärte in Folge des von der zweiten und ersten Kammer genehmigten Antrags des Abg. Eisenstuck auf Mittheilung der Ergebnisse dieser Revision der Offizier-Patente, nach dem Berichte der dritten damaligen Deputation der ersten Kammer vom 11. Okto- ber 1833 und in dieser selbst am 23, Oktober 1833 das Kriegs-Ministerium : „daß die Regierung eine solche Revision der Offizier-Patente (von denen es den Ständen Abschristen mittheilte, und in denen allerdings der Verpflich- tung der Offiziere zur Treue und zu Diensten nur gegen den König und desscn Haus, nicht auch der gegen das Vaterland gedacht ist, wie dies in allen anderen, zum Theil ebenfalls constitutionellen Staaten der Fall sei) nicht für erforderlich haltez daß, so wie bei Austellung der Civil-Staatsdiener die Ausfertigung der Bestallungen lediglich der Regierung überlassen sei, sol- hes auch hinsichtlich des Militairs und der Offiziere der Regierung und dem Staats - Oberhaupt anheimgestellt bleiben müsse, vorausgeseßt, daß in die Patente nichts aufgenommen werde, was der Verfassung entgegen sei, daß man jedoch in den Militair-Eid, wie solcher in dem Dienst-Reglement vom 8. April 1833, Abschnitt 1, Kapitel 11, §. 76 enthalten sci, die Beobachtung der Ge- seße ausdrücklich init aufnehmen lassen und dadurch mchr gethan habe, als in anderen Ländern geschehen sei. Bei dieser, auch der dritten Deputation der zweiten Kammer wiederholten Erklärung und dem angezogenen §. 76, Kapitel 11., Abschnitt 1. des Dienst - Reglements für die Königl. sächsische Armee vom 8, April 1833, welcher so lautet: Die Verpflichtung isst die- jenige Handlung, wo der in den Soldatenstand Eintretende sih durch einen Eid verbindlih macht, dem Könige und dem Vaterlande treu zu dienen, bei vorkommender Gelegenheit Gut und Leben willig zum Opfer darzubringen, so wie überhaupt den Vorschriften der Kriegsartikel unverbrüchlich nachzukommen“‘; und bei der Eidesformel: „Jch shwöre zu Gott diesen leiblichen Eid, daß ich Sr. Majestät dem Könige N. N. von Sachsen während meiner Dienstzeit in höchst- dessen Armee treu dienen, den Geseßen und „insbesondere den Kriegs-Artikeln““ genau nachleben und mich stets als ein treuer, gehorsamer, tapferer und ehrliebender Soldat verhalten will; so wahr mir Gott helfe 2c.““, beruhig- ten sich beide Kammern von 1833 —34 und sahen diese Sache für erledigt an, Auf demselben Landtage 1833 34 kam bei Berathung des Budgets und zwar des Ansazes für den Armee-Kommandostab die Stellung des nicht auf die Verfassungs-Urkunde vereideten General-Kommandos zum verantwort- lichen Kriegs - Minister, dem jenes mehr koordinirt als subordinirt sei, zur Sprache, worauf der Leßtere endlich die Erklärung abgab : „daß die Verantwort- lichkeit des Kriegs-Ministeriums auf alle Militair-Angelegenheiten sich ausdehne, und daß die Kammer den Kriegs-Minister in allen Beziehungen verantwort- lih machen könne,“ und daß es in dem bestehenden Regulativ über die Vor- tragserstattung an den König und über Beschlußfassung in allen militairi- schen Angelegenheiten heiße: §. 5, „Alle Befehle des Königs und Prinzen- Mitregenten in Militair-Angelegenheiten können nur durch den Krie M lRer ausgefertigt werden.“ §. 6, „Alle an den König und Prinzen-Mitregenten zu erstattenden Meldungen und Vorträge in obgedachten Angelegenheiten werden durch den Kriegs-Minister zur Allerhöchsten Kenntniß und Entschei- dung gebracht.“ §. 9. „Unter seiner, des General-Lieutenants, Leitung steht Alles, was auf den Dienst, die Disziplin und die Ausbildung der Truppen Be- zug hat.“ §. 10, „Sind dahin gehörende Gegenstände zur Allerhöchsten Kenntniß und Entscheidung zu bringen, so erstattet der kommandirende General-Lieute- nant desfallsige schriftliche Vorträge an den König und Prinzen-Mitregen- ten, es werden dieselben aber zu weiterem mündlichen Bortrage an den Kriegs- Minister abgegeben, wobei diese Vorträge und Meldungen stets im Origi- nal der Allerhöchsten und höchsten Behörde vorzulegen sind“ und end- lich die Staats-Regierung in dem Dekrete vom 27, Oktober 1834, auf den von der ersten Kammer ausgegangenen, von der zweiten Kammer endlich auch genehmigten, in der ständishen Schrift vom 25. Oktober 1834 ent- haltenen Antrag die Zusicherung ertheilte: „daß in den jegt bestehenden Bestimmungen, nah welchen nicht nur alle, von Sr. Majestät dem König und Sr. Königl, Hoheit dem Prinzen-Mitregenten ausgehenden Befehle in Militair-Angelegenheiten nur durch den Kriegs-Minister ausgefertigt werden können, ohne ständische Zustimmung eine Abänderung nicht eintreten solle‘““‘, Auf dem zweiten eonstitutionellen Landtage von 1836—37 stellte der Abg. von Dieskau am Schlusse der Berathung des Geseß-Entwurfs über die Mili- tair-Pensionen den in die ständische Schrift aufzunehmenden Antrag: „daß das Militair auf die Verfassung vereidet werde“, zog jedoch denselben auf den Einwand, derselbe gehöre nicht zu jenem Geseße, wieder zurück und be- hielt sih vor, ihn mittelst einer besonderen Petition an die Kammer zu bringen. Das Gutachten der vierten Deputation geht nun dahin: die zweite Kammer wolle in Gemeinschaft mit der ersten den Antrag an dic hohe S G beschließen: „„Hochdieselbe wolle zur zweifellosen, eine jede andere Deutung ausschließenden Verpflichtung und Vereidung aller Militairpersonen auf alle aabdn pla und insbesondere auch auf die Ver- fassungs-Urkunde vom 4. September 1831 die Eidesformel, mit welcher alle Militair -Personen verpflichtet werden, bestimmter und genauer fassen.““ Schon die Verfassungs - Urkunde selbst stellt in ihrem achten und legten Abschnitt als eine „Gewähr der Verfassung“ in §. 139 ganz allgemein den „Eid auf sie‘“’ auf, indem dieser vorschreibt: „Der Unterthanen-Eid und der Eid der Civil-Staatsdiener und der Geistlichen aller christlichen Konfessionen ist, nächst dem Versprechen der Treue und des Gehorsams gegen den König und die Geseße des Landes, auch auf die Beobachtung der Landes - Ver=- fassung zu richten.“ Wenn nun jedenfalls auch die Militair-Personen „Un- terthanen“ sowohl bereits vor ihrem Eintritt in den Militairdienst sind, als auch nach diesem bleiben, daher auch die im 111, Abschnitte der Verfassungs-

Se nid C E OB E I S T I O E E

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