1846 / 28 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

pazität und Studien irgend einer Art.

worden.

Kanton Waadt. Der Große Rath beschäftigt ih fort- | versuchen. während mit der Organisation der Gerichtöverfassung. Er hat dabei | genug, u Prinzip festgehalten, dag sowo: p ur d MEREN ; inzi Þ assatio fes, dur egierungs- er einzigen Ausnahme des Cassationshofes ch den Regierung Nun bringt ein Brief aus dieser Stadt der {limmen Neuigkei wie man behauptet, wei n alle verbündeten | entdeckt. Am 13ten hatte die

Rath auf 4 Jahre ernannt werden, und zwar ohne einer anderen Behörde vorgeshlagen zu werden, und ohne alle Garantie von Ka-

Der Staats= Rath hat am 13, Januar a r ' Stände ein Kreisschreiben zur Hebung der waltenden Jrrthümer, die

hinsichtlich dortiger Kirchen - Verhältnisse entstanden sind, exlassen und zugleih den Regierungen zwanzig Aktenstüe,

gespielt, zur Einsicht und Würdigung übersandt. ih 4 tain den Dörfern Vilablareg und Estan Führung eines gewissen Tous. sogleih abgesendeten Truppen - und sogar neun der Empörer gefangen Gerona gebunden abgeführt wurden, wo i Kriegsgericht und wahrscheinlich Erschießung wartet,

Portugal.

London, 20. Jan, Den leßten Nachrichten aus Lissabon zufolge waren die Kammern nah mit vorberei-

Ju der Deputirten - Kammer hatte man Minho , Ober-Beira und des Königreichs eidung über die übrigen Wahlen

Fürstenthum Neuenburg. Herr Desor is von seiner Reise nah dem Aar - Gletscher zurück ekehrt. Das s{hönste Wetter während der ganzen Dauer seiner Exkursion machte es ihm möglich,

alle von ihm beabsichtigten Beobachtungen anzustellen, |

It Aren.

Rom , 15. Jan. Jn dem auf den 19ten d, M. angeseßten Konsistorium sollen, dem Vernehmen nach, vier spanische Prälaten zu Bischöfen präkonisirt werden. Die früher gebegte Absicht, ein Rund- schreiben an die deutschen Bischöfe zu erlassen oder eine Allocution gegen die Deutsch - Katholiken zu halten, is aufgegeben.

Gestern Abend fand zu Ehren des Grafen von Nesselrode, dessen Abreise noch aufgeschoben worden, im russischen Gesandtschasts - Hotel ein glänzendes Fest statt, dem, außer der Elite des römischen Adels, auch viele Prälaten und fünf Kardinäle beiwohnten.

Neapel, 13. Jan. (A. 3) Gestern, am Geburtstage des Königs, i} die Königin in Caserta von einem Prinzen entbunden

Spanien.

3 Madrid, 16. Jan. Juder vorgestrigen Sipung des Kongresses richtete der Deputirte sür Cadix, Herr Llorente (von der Opposition), an die Minister die Frage, ob sie geneigt wären, die Noten, welche zwischen England und Spanien in Bezug auf die dem spanish-westindischen Zucker in Großbritanien auferlegten hohen Differenzial-Zölle gewechselt worden und die die Begünstigungen französisher Schisse in spanischen Häfen betreffenden Aftenstückde mitzutheilen. Der Minister der auswär- tigen na ene eren erklärte, daß er die mit dem englischen Kabinet geweselten Noten über die Zudckerzölle, insoweit sie im Druck erschienen seien, vorlegen könne, nicht aber die spätere Korrespondenz. Die Herabseßung der Hafengelder für die französishe Flagge wäre keine Begünstigung, sondern beruhe auf Traktaten und Gegenseitigkeit. Der Finanz-Minister sagte, er könne die Aktenstücke in Bezug auf die leßtere Angelegenheit niht vorlegen, weil die Lage der des- halb und über viele andere Punkte mit Frankreich obshwebenden Unterhandlungen es nicht gestatte. Jn Bezug auf die englischen Zucker- Zölle wäre die Auslegung der Traktate streitig, Es stände der spani= schen Regierung frei, entweder Repressalien gegen England zu ergreifen, oder auf freundschaftlihem Wege eine Entschädigung für die durch die Differenzialzölle erlittene Benahtheiligung zu erlangen. Bis jeßt hâtte sie noch keinen Entschluß gefaßt, werde aber diese Angelegenheit zur reten Zeit den Cortes vorlegen. Herr Llorente erklärte, alsdann darauf zurüdckfommen zu wollen, Der Deputirte Polo meinte indessen , die Regierung müsse, falls England dabei beharre, den spanisch=westindi- \hen Zucker vermöge des Differenzial-Zolles von seinen Märkten aus- zuschließen, die Einfuhr britischer Artikel in Cuba ebenfalls mit Dif-= ferenzial-Zöllen belasten. „Zu gleicher Zeit“, sagte er, „fönnten wir mit Deutschland Handels-Verträge abschließen, in denen wir eine Ent- \hädigung fänden. Nur darf die Regierung feine Zeit verlieren, denn andere Nationen könnten uns zuvorkommen und die Unterhand=- lung solcher Verträge ershweren.“ Herr Martinez de la Rosa erklärte darauf, die englische Ms hätte den spanish-westindischen Zudcker, als ein Erzeugniß der Neger laven - Arbeit, mit Differenzial- Zöllen belegt, und die spanische dagegen reflamirt, weil sie traftaten- mäßig auf dem Fuße der am meisten begünstigten Mächte stände. Die englische Regierung wies diese Reclamation zurüd, weil die Trak- tate niht auf die spanischen Kolonieen angewandt werden könnten, und die Klausel der am meisten L E Mächte nur auf die Unterthanen, nicht auf die rzeugnisse oder Waa- ren sich erstreckde. Die spanishe Regierung hätte dagegen in einer neuen Note ihre Rechte durhzuseßen versucht, und si auf die Traftate und die von England selbst erhobenen Reclamationen beru- fen. Auf diese Note wäre englisherseits unter dem 5. Dezember eine Antwort erfolgt, und es stände jeßt der spanischen Regierung frei, Repressalien zu nehmen, oder einen anderen Weg einzuschlagen. „Noth haben wir nichts beshlossen““, fügte der Minister hinzu. „Er weist man uns Gerechtigkeit, um so besser, Wo nicht, so haben wir das Recht, nah unserem Jnteresse zu handeln.“ : Außerdem führte Herr Martinez de la Rosa noch an, daß die englishe Regierung sih bereit erklärt habe, das viel besprochene, zur Aufnahme der von den Kreuzern aufgebrachten Negersklaven bestimmte Block\chiff aus dem Hafen von Havana zurückzunehmen. Dage- gen räumte die spanishe Regierung der aus Engländern und Spa- niern bestehenden Kommission auf der Jnsel selbs ein Haus zur Aufs nabme der Neger ein. Dieses Gebäude führt aber die spanische Flagge, hat spanishe Wache und wird geräumt, sobald feine Skla- ven vorbanden sein werden. 3prozentige auf Lieferung 342,

=ch Paris, 22. Jan. Die neuesten Nachrichten aus Barce- Iona und anderen Theilen von Catalonien lauten nihts weniger als berubigent. Die weiteren Maßregeln, welche die Behörden in Folge ter militairishen Vorkehrungen vom Iten und 6ten treffen zu müssen laubten , beweisen nur zu sehr, daß sie bei dem Ausbruch eines zu ibrer Kenntniß gekommenen Komplotts ernstlihe Ruhestörungen be- fürdteten. Zahlreihe Verhaftungen sind neuerdings vorgenommen worden, unv darunter befinden sich mehrere angesehene Männer, +. B. ein ehemaliger Alfalde und zwei Bataillons - Chefs der ebe- raalisen National-Miliz. Aber au außerhalb Barcelona zeigen si wieder betrohlide So9mptome, besonders in der Provinz Gerona, bie von jeher eine ber unrubigften von ganz Spanien war. Schon vor einigen Tagen hatte man Nachrichten erhalten von dem Lieder- erseinen tiner ferfen unt fi täglich noch vermehrenden Bande an ver äußersten Gränze ber Provinz gegen Frankreih zu, in der Nähe cines Casa ve la Selva genannten Punktes. Man hatte Truppen- Abtheilungen von Gerona und Figueras ¿u ihrer Verfolgung abge- schidt, bie aber wenig auérittieten, ba bie mit allen Wegen und Stegen genau vertrauten Guerillas ihnen stets zu entwischen wissen. Dot wurde bie Satze nitt als im Ernste gefährlih betrachtet. Nun aber haben tinige Jnvivibuen, bie wahrsheinlih bder Mühseligkeiten eine (olgen feinen Rrieges überbrüssig waren, sich vor ben Bebör- beo gestellt unv beunrußigenve Mittheilungen gemaht. Nach ihren Auétsagen hatte bie genannte Banbe bie Absicht, ¿zu Palau zu ershei- nes, bort fi mit onteren Baden, bie nur oe Signal zum *osbhrecen

Diese Umstände schienen dem General-Capitain Creton ernst sich persönilch nah dem bedrohten Plaße zu begeben, zu Barcelona selbst einstweilen dem und reiste nah Gerona ab. vom 16ten die Bestätigung ein förmlihes und,

Berlín, 27. Jan.

als Kriminalrichter, mit | Er übergab daher den Oberbefehl zweiten Kommandanten, General Fulgosio,

ten. Die Regierung hatte t verzweigtes Komplott in der Provinz Gerona ser Plah selbst den Empörern überliefert werden sollen. Es scheint, die Behörden haben alle Fäden des Komp anfgespürt. Zahlreiche Verhaftun worunter die Di, | me Männern, die als Le S 2 i N in dieser Angelegenheit eine Rolle | zeihnet werden, gelang es, den Na Proclamationen u, |. v. wae | e übrigens noch fortgeseßt werden. M ber die Gränze nah Frankreih zu retten.

Breton wurde am 16ten Abends zu Gerona erwartet. ol waren Banden aufgetreten unter

Aber hier gelang es den gegen sie Abtheilungen, sie schnell zu zerstreuen zu nehmen, die sogleih nach hrer Aburtheilung dur ein

en sind vorgenommen worden; ädelsführer der Vershwörung be- forshungen si zu entziehen, die an glaubt, es sei ihnen gelungen, Der General-Capi-

sind 59 Wispel. Weizen (weißer) 3 Rthlr., auch 2 Rihlr. 28 5 und 2 Rthlr. 24 Sgr.z Roggen 2 Rihlr. 2 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rit 14 Sgr. 5 Pf. ] bend, den 24, Januar 1846.

Das Sthock Siroh 11 Rthlr., auch 8 Rthlr, 15 Sgr. Der City Heu 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr. :

%ck% Frankfurt a. M., 23, Jan. Unser Börsen-Umsaß h, Allgemeinen an Lebhaftigkeit gewonnen, Die Fonds unterliegen aber h, figen Fluctuationen und verfolgen bei fester Haltung doch keine entscit peculation beschäftigt sich indeß namen; Heute waren die holl,

große Gerste 1 Rthlr.

Neigung zum Steigen. mit den Eisenbahn-Actien und Lotterie-Anlehen. dischen Integrale, badische, kurhessishe und preußische Loose höher, d span. Fonds aber, und namentlich die Friedrich Wilhelms-Nordbahn-Ach, auf ihren vorgestrigen Rückgang zu Berlin fühlbar flauer, Es fanden vi Verkäufe darin statt,

Die Getraidepreise sind auch hier neuerdings im Steigen begrif, Die anhaltenden Ausfuhren und die precaire Aussicht auf dieses Frühj durch das starke Faulen -der Kartoffeln sind namentlich Schuld daran, t jeßt kostet hier das Pfund Brod 4 Kr,, doch glaubt man, daß es imFrij jahr um einen Kreuzer gestiegen sein werde, Die Wintersaat steht (h dem Himmel sei Dank, überall schr hoffnungsvoll,

Berliner

vom 10, Januar tenden Arbeiten beschäftigt die Wahlen der Provinzen Algaroien für gültig erklärt; die Entsh aber war noh nicht erfolgt. Auf der Juse gebirges, wo die auf der Heimfahrt nah Engla ist das gelbe Fieber in seiner \hlimm hat viele Menschen weggerafft. Jnsel Boa-Vista geflüchtet. Jn Folge der Krankheit sind die sämmtlichen Häfen Portugals, die Azoren einbegriffen ,

ago, einer der Jnseln des grünen Vor- Mannschaft des britischen Dampfschiffes „Eclair nd gastliche Aufnahme gefunden hatte, sten Gestalt ausgebrochen und

Gouverneur hatte sich auf die

einstweilen Pr. Cour.

Brief. | Geld.

Zk

Handels- und Börsen -Üachrichten.

Es wurden heute keine bedeutenden Eisenbahn - Actien gemacht, dennoch war deren Stand gut u

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 26. Januar 1846,

Zu Lande: Weizen 2 Rihlr. 27 Sgr. 7 Pf., auch 2 Ri Pf.3 Roggen 2 Rihlr. 4 Pf., auch 1 Rihlr. 27 Sgr. 7 Gerstc 1 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rihlr. 15 Sgr. Gerste 1 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 2 1 Rthlr. 6 Sgr., auh 1 Rihlr. 2 Sgr. 5 Pf.z Erbsen 1 Rthlr, 10 Pf. Eingegangen u Wasser:

Actien.

Me 28.

\s

131

Inhalt.

eutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen, Schluß des De- putations-Berichts über die Vereidung des Militairs auf die Verfassung. , Kanton Zürich, Schreiben der züricher Geistlichen an die ausgeschiedenen waadtländischen. s B ten Dra be, (Die Bahn nah Wien.) els- u örjen- richten. Preise der vier Haupt- idc- E m Monat Dezember 1845, D ae

Eisenbahnen.

Deutsche Bundesstaaten.

| Königreich Sachsen. Folgendes i der Schluß des im [gestrigen Blatte der Allg. Preuß. Z tg. abgebrochenen Deputations=- Berichts über die Vereidung des Militairs auf die Verfassung :

So wenig nun auch diesen Erklärungen und der Voraussezung derselben als des von Dieskauschen Antrages und der vorliegenden Petitio- ß das Militair auf die Verfassung noch nicht vereidet werde und noch nicht vereidet sei, beigepflichtet werden fann , so wenig ferner au jene Er- lärungen des vormaligen und jeßigen Herrn Kriegs-Ministers und diese An- Ttráge und Petitionen und dercn Voraussezung , zumal sie ers nah Ein- Führung des neuen Dienst-Reglements vom 8, April 1833 und der diesem heigefügten, jeßt noch in Krast bestehenden Eidesformel ausgesprochen wor- “den sind, diesc und das diesfalls einmal bestehende Recht und die einmal bestehende eidliche Verpflichtung des Miltaiis auf die Verfassung aushe- hen oder nur objektiv zweifelhaft machen können und gufgehoben haben, so sind doch solche Erklärungen, zumal des dem ganzen Militair »unächst vorgeseßten Kriegs-Ministers und zumal in Bezug auf den Sinn, nhali und Umfang eines Eides, einer so ernsten , heiligen und nicht be- sinmt genug zu fassenden Sache, geeignet, bei zumal ungebildeten nie-

Börse. . Januar 1846.

Pr. Cour, *

Brief. | Geld. | 6a

den Capverd - Jnseln kommenden Schiffen oder solchen, rt Communication mit denselbèn gehabt, nur der Hafen von Lissabon, dem einzigen Plaße, wo h ein geeignetes Lazareth befindet, ausgenommen.

Kriegs - Schooner „Costimçao‘’ hat die eng- le‘ am 4. November, als des Sklavenhandels ch Loanda aufgebracht, weil sie eine übergroße Quan-

tität von Wasserfässern an Bord hatte. TALk eil, L, 7. Jan.

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St. Schuld-Scb.

Prämieu - Scheiue d.Seeh. à SO T. Kur- u. Neumärk. Schuldverschr.

irgend eine A verschlossen,

und is davon

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Der portugiesische lishe Brigg „,

verdächtig, na Obligationen

Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do.

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11 1SE818S

Die Wiederaufnahme Chosrew

thgeber des Sultans (S. Allg. den leßten Tagen allgemein den Gegenstand der Pforten - Rath

awasse aus dem Amtsge- alten Paschas m Zuge nach der Pforte ge- aber an Geist wie an Kör- seinen Siß im Divan wieder einnahm Groß- Wesir und dem Musti erhielt.

Konstantinope Pascha?'s unter die Nr. 25.) bildete in Unterhaltung. ) seine Sißung hielt, sah man einen Trupp K sirs sich nach der Wohnung des

Ostpr. Pfandbr,

Kur- u.Neum. do. Schlesische do.

Am Sonnabend, während der große do. v.Staat g.Lt B.

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bäude des Groß - We / begeben und ihn bald darauf in feierliche ein mehr als 80jähriger,

Gold al marco. i Friedrichsd'’or. leiten, wo er, ich rüsti i And.Gldw.à 5 Th,

per noch gleich rüstiger Greis, nd.Gldwm.à 5

und den Rang gleih nah dem

Brl.Potsd.Eisenb. do. do. Prior. Obl. Mgd. Lpz. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Brl. Auh. abgest. do. do. Prior. Obl. Düss. Elb. Eisenb. do. do. Prior. Obl. Rhein. Eisenb. do. do. Prior.Obl. do.v.Staat garant. Ob.-Schles.E.L A

do. do.

B.-St.E.Lt.A.u.B. Magd.-Halbst.Eb. Br.-Schw.-Frb.E. do. do. Prior.Obl. 3! [Bonn-Kölner Esb.

7 [Niedersch.MKk.v.e. 5 do. Priorität Wilh.-B. (C.-0.)

dien Militairpersonen, dem wahren Sinne, Jnhalte und Umfange ihres (u widersprechende, absichtliche oder irrthümliche Sailntos, Aden und Sorbehalte, und mit ihnen leichtsinnige und falsche Eide, zu veranlassen, ; Schon durch diese Betrachtungen wäre obi- ges Gutachten der Deputation hinreichend begründet und gerechtfertigt, Alein zu jenen kommt noch , daß in dem oft angezogenen §. 76 des dinst-Reglements Abschn. 1. Kap, 3, d, h. in der Definition oder Beschrei- hing (des Sinnes, Inhalts und Umfangs) der „Verpflichtung‘““ oder Vei- dung der in den Soldatenstand Eintretenden und in den Anstellungs-Pa- {nten der Offiziere nicht auch, wie in der, einen íntegrirenden und zwar den Hauptbestandtheil jenes §. 76 ausmachenden Eidesformel, der (allgemeinen Landes -) „Geseßze‘‘, sondern nur der Kriegs - Artikel, dagegen wiederum in [diesen und den Anstellungs-Patenten der Offiziere nicht auch, wie in jenen der Dienste gegen das Vaterland, sondern nur der Dienste gegen den König, “dagegen wiederum in dem ersten Kriegs - Artifel der Beobachtung der „Ge- eye des Landes‘ sowohl als „der Dienste auch gegen das Vaterland“ ge- acht ist, und daß nach §, 77 desselben Dienst - Reglements und Kapitels ein Jeder, der in den Bestandlisten einer Truppen-Abtheilung geführt wird, (bald er das 16te Lebensjahr zurückgelegt hat, nur „auf die Kriegs-Artikel“ wflihtet wird, Leute aber, w.lche das 16te Lebensjahr noch nicht erreicht aben, die genaue Beobachtung nur „der Kriegs - Artikel‘’ mittelst Hand- hlags versprechen sollen, Umstände, die ebenfalls eíne bestimmtere , jenen

oder wenigstens zuzulassen.

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Minister - Berathungen immer. nur in Aufforderung von Seiten des Groß =- Wesirs r den Titel Reis - ürruesa (Präses

Er wird, wie man sagt Folge einer besonderen

beiwohnen. Jn der Folge soll e W echsel-

Cours.

76 und die Eidesformel wie die Anstellungs - Patente der Offiziere und ie Kriegs - Artikel in völlige und wo möglich wörtliche Uebereinstimmung ringende Fassung nöthig und räthlih darstellen, Denn wenn jene drei juneln auch nur ein Ganzes ausmachen, daher eine nah der anderen zu

n Versammlungen der Präsiden- die im vergangenen Frühjahr in rer Rückkehr sich hier zu den Vorsiß führen.

fremden Gesandten zwei Noten übersandt; daß von jeßt an alle Schiffe, sowohl ein- n den beiden Brücken vor rch die Brücke und Die zweite enthält hr aus dem Hafen von europäischen Kausleuten eine Frist von um das Getraide, für welches sie bereits Als Grund für diese Maßre- l im ganzen Reiche angegeben. hl der Zöglinge in der medizinischen Schule zu Galata-

amud is von der Pforte die Stadt Jsmid, ganz in der Nähe von Konstantinopel, mt und ihm eine monatlihe Pension von Vor drei Tagen wurde er auf einem türkishen Dampfschiff in Begleitung eines Obersten der Kriegs- rine dorthin gebraht, wo ihm der Gouverneur ein großes \{chönes Haus zur Wohnung eingeräumt hat.

der Präsidenten) erhalten und bei de ten der Untersuhungs-Kommissionen, die ü die Provinzen gesandt wurden und bei ih einem berathenden Körper Die Pforte hat den in der einen zeigt sie an, heimische als fremde, die im Hafen zwische Anker gehen, eine Abgabe für den Durchgang du sür den Aufenthalt im Hafen bezahlen müsse daß die Getraide-Ausfuhr nunme

oooooooo u aon ooo eo oooooooooo aae nao aao aao oa n ooo 00a

E E 300 mx.

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vereinigen sollen,

Won in O0 Ne i 6A 150 Fl. 150 FI. 100 Thlr.

Leipzig in Courant im 14 Thl. Fuss. 100 Thule. .….. 100 F. 100 SRbl. | 3 Woeb. Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Sch. 614. Pass. 67. ZinsI. 7.

e ooo a eaen

die Anzeige, Salonichi verboten, jedoch den einem Monat gestattet sei, Kontrakte abgeschlossen, auszuführen. Getraide-Mange

Frankfurt a. M. südd. W. ....

gel wird der Amsterdam, 23. Jan.

3% do. —. 4% Russ. Hope 91. Antwerpen, 22. Jan. Frankfurt a. M., 24. Jan. Bayr. Bank-Actien 720 Ber. 60.47. 592-. Poln, 300 FI. 1014 G. do. 500 FI. 825. 82%. 5% Rente sin cour. 121. 55. 3% do. fin cour. 83. 1h 5% Met. 1135.

Serai i} auf 600 erhöh Dem Drusenscheih H den Prinzen-Jnseln gegenüber, zum Aufenthalte bestim

Piastern angewiesen worden, Paris, 22. Jan.

Wien, 23. Jan. Actien 1589. Aul, de 1834 1605. Mail. 127%. Livorn. 119. Pest. 106{.

Meteorologische Beobachtungen.

Nach einmalige? Beobachtung.

Eisenbahnen.

X Frankfurt a. M., 23. Jan. Main - Neckiar - Eisenbahn wurde während des ganzen Winters fort- niht daran zu zweifeln, daß derselbe in die- mit dem der Franffurt-Offenbaher Eisenbahn, und beide Bahnen dem öffentlihen Dienste die Main - Neckar - Eisenbahn wenigstens theilweise übergeben werden fönnen. Der Bau der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn hat eigentlih, wenn au begovnen, doch noch keinen Fortgang genommen. Die Unternehmer haben mit großen Schwierigkeiten bei der Acquisi- tion des Grundeigenthums zu fämpfen, da die Eigenthümer auf fur- hessishem Gebiet große Forderungen machen und der Weg der Ex- propriation ein sehr langsamer ist. Jn Bezug auf den Bau der Frank- furt- Kasseler Eisenbahn sind die Vorarbeiten durhaus noch nicht so daß derselbe in kurzem wird beginnen können. ih über die Richtung der Bahn noch nicht voll- fommen geeinigt, Der Bau der nur eine Stunde langen Höchst- Sodener Eisenbahn hatte bereits im vorigen Jahre noch begonnen und soll so beschleunigt werden, daß die Bahn {hon am 1. Juni, mit dem Beginn der Kur in Soden, befahren werden fann. Ob der Bau der Homburg - Frankfurter Eisenbahn hon in diesem Früh- ist noch nicht bekannt. Was nun aber die {hen Ludwigs - Westbahn von der bayerischen Gränze bis hierher zur Ausmündung betrifst, so zweifelt man nicht taran, ‘daß dieselbe über Hanau auf dem reten Mainufer geleitet werde und um so mehr, da sich feine Terrain - Schwierigkeiten dar- bieten und die Franffurt - Hanauer Eisenbahn dafür benußt werden Jn welher Weise die für die diesseitigen Cisenbahnbauten benöthigten Geldmittel aufgesunden werden sollen, ist noch unbekannt. Einstweilen nahm das Rehneiamt £ Mill, Fl. gegen 4proc. Scheine auf, welhe au porteur lauteten, aber wieder eingezogen werden, Das haare Gelb is übrigens hier wieder sehr flüssig, und man ist

Nachmittags 2 Ubr.

328,41'!’Par.|327/81'''Par./329/08’’’Par. [4+ 2,6° R.|4+ 0,99 R.'— 16° R. 0/,2° R.!|— 90 pCt. Regen. NNO. NNO.

An dem Baue der 26. Januar.

gearbeitet, und es steht sem Sommer, zugleich

vollendet werden wird Thaupunkt .…. . |+

Dunstsättigung .

Wolkenzug « - -

weit gediehen, mentlich hat man |

jahr beginnen fann, Fortführung der baygeri

Mittwoch, 28. Jan. erstenmale in dieser Saison : ( Musik von Rossini. Gastrolle. Sgr. Crivelli: Dandini. Magnifico.)

Preise der Pläpe: Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. 2c.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W, Zinkeisen,

300 Fr.

Zinsl. —.

Im Opernhause. Hierauf, neu einstu 3 Abth.,, nah dem Gedichte des Lord Byron: » , P. Taglioni. Musik vom Königl. Kammer - Mf Gährih. Anfang halb 7 Uhr.

Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den erhöhten Ope

Preisen verkauft.

Königsstädtisches Theater.

(Jtalienishe Opern - Vorstellung.) tenerentola. Komische Oper in 2 Marietta Alboni: Sgr. Napoleone Rossi:

Ein Plaþß in den Logen und

gina, in ihnen allen dreien zusammen als einem Ganzen sowohl die Berpsihkung zu Diensten gegen den König wie gegen das Vaterland, als qu Beobahiung der Gesehe, mithin auch der Landes-Verfassung bereits ent- alten i, so ist doch auch z. B. in dem in §. 82 der Verfassungs-Urkunde orgeschricebenen Eide der Stände (nach §. 78 derselben „des gesemäßigen )rgans der Gesammtheit der Staatsbürger und Unterthanen“, mithin auch i Militairs), neben der Verpflichtung auf die Staats - Verfassung, - auch h die ihnen bereits im §. 78 derselben zur Pflicht gemachte Beobachtung ’4nzertrennlichen Wohles des Königs und des Vaterlandes wiederholt / ein Zweifel wegen Weglassung des Einen oder Anderen in der einen # anderen jener drei Formen möglich, bedenklih und zu vermeiden. t Einwand, obiger Antrag der Deputation enthalte eine Abänderung er Erläutcrung der Verfassungs - Urkfunde oder einen Zusaß zu derselben, lveist, abgesehen davon, daß er nur ein formeller , kein materieller , nur f Form der Behandlung beträfe, und dann jener nah §, 152 nicht nach 85 und 109 der Verfassungs - Urkunde zu behandeln und zu beurtheilen re, zu viel, nämlich das, daß ein jedes Gesch und ein jeder Antrag auf | Geseb, dessen Znhalt oder Gegenstand bereits in der Verfassungs- funde im Allgemeinen angedeutet, bestimmt oder berührt wäre, eine änderung oder Erläutérung der Verfassungs - Urkunde oder einen Zusaß ihr enthielte. Jener Einwand is aber auch um so weniger stichhaltig

} ja diese Verpflichtung und Vereidung des Militairs auf dieselbe (fassung, wie bereits oben gezeigt worden, bereits jeßt {on wirk- : : eingeführt oder beantragt allerwenigsten aber is die Vereidung des Militairs auf die Ver- Denn selbs wenn in §, 139 der „Unterthaneneid“ nicht, sondern nur der Eid der Civilstaatsdiener und der Geistlichen er- int wäre, so heißt es doh in ihm feinesweges, daß „nur“ der Eid, stlihen auh auf die Beobachtung der noch weniger is in ihm die Vereidung des Mi- id auf sie verboten, oder ausgesprochen , daß der Eid des Militairs auf nicht zu richten sei; wie denn überhaupt ein Schluß vom Gegentheil Yegensay oder von dem Sepen des Einen auf das Nichtgeseßtsein von Wnderem, mit anderen Worten: ein Schluß von der Anordnung des Einen h Verbot von etwas Anderem, sowohl an si bei Geseßen, höchst bedenklich und unbün Bleich daher bereits bei Berathung dieses §. Jahr 1830/34 eidung cines je

E

Preuss. Pr. Sch. —.

Neue Aul. 23. 5% Met. 1125 6. Uope 90 Br.

Bank-Actien p. Stiegl. 89 Br.

4% do. 1013. b do, 1839 122, Nordb. 192%. Gloggn. 8 Budw. 84.

werden soll.

ing dieser entgegen.

t“ der Civilstaatsdiener und Gei deôverfassung zu leisten,

Quellwärme 7,1° R. Flusswärme 2/5° B Bodenwärme 2,6° Ansdünstung 0,007 Niederschlag 0/196] Wärmewechsel

3/1° R.

Tagesmittel: 328,43" Par... +0/6°R... —0/2° R... 92 pt. 2

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 28, Jan. Jm Schauspielhause. 19te Abonnem? Vorstellung: Die Marquise von Villette. Donnerstag, 29, Jan. Vorstellung : Doktor Robin. roßes Ballet in :

ch im Allgemeinen, als beson- dig, wenn nicht unzulässig ist. ] 3 i 139 der Verfassungs-Urkunde die damaligen Stände (oder ein Theil derselben) die b den volljährigen Staatsbürgers mit Einschluß des Mi- Verfassung mit zur Sprache gebracht haben, so is sie doch A theils nicht einmal ausdrücklih beantragt eniba Hi g A O verworse

iervon , ein Verbot der Vereidung des Militairs auf di

assung oder eine diese ausschließende Fassung in jenen §. L N die nicht aufgenommen , oder in dieser selbst nicht daß die damaligen Stände kein Theil der her ihre Verhandlungen und wenn auch noch ingen (wie übrigens die hier in Frage stehende durch- Kraft und ohne wesentlichen Einfluß auf den ogische Auslegung eines Geseßes, zumal gegen hinaus waren; daß ferner jener §. 134 selbst d verständlich, einer (anderen als wörtlichen) und Zweifel über ein auszulegendes rheben als zu lösen; und daß end- handlungen und Erklärungen der Stände selbs in solchen en sie das Recht der Zustimmung zu Gesepen haben, als nittel oder als Quellen der Auslegung, zumal da, wo sie zulegenden) Gesepe selbst, d. h. mit dessen Wortverstande nicht insbesondere aber zur beschränkenden oder erweiternden oder Legung nicht, sondern nur als formelle Hülfs- oder Be- gung von Gesepen ge- ens, wenn die Vereidung des Militairs i bie erfassungs-Urkunde steht, în ihr nicht stehen und

, noch weniger ein , theils dies oder

15te Abonnemt?

dirt: Der Seeräu!sungs - Urkunde selbst

alten, Hierzu kommt no bgebenden Gewalt und daher eimmten Erklär niht is) ohne g n und Umfang oder die l über die Worte desselben I oute ganz a un g weder bedürftig noch fähig, #6 nur gus ihm Dab di Sl selbst sowohl zu e daten, in den

Cenerentola, Wrcrielle Hülfs1

üllenden Au zur grammatischen und deklarativen Ausle d Genug übr \assung nicht in der integrirender T

elbstandes eine

deshalb bavon abgefommen, zur Unterstüßun Die erste Millon

zweite Million Fl, in Rechneischeinen auszugeben, wurde prolongirt.

erwurtetes, iu vereinigen unk Lann einen Hanbstreich auf Gerona selbft zu

Jm Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hosbuchbrue

heil nicht gebracht, als solcher nicht betrachtet und

Seiten desjenigen abhängig machen, an den

fann, dem

finitio geordnet und bestimmt werden solle,

Das am Shlusse des vorstehenden Beri

ihrer jeyigen

Festseßung als bei ihrer etwanigen Aufhebung oder

Abänderung nicht nah §, 4152 der Verfassungs - Urkunde b

soll. Auch der Einwand, daß, wenn und da Mi (anderen) Unterthanen, auch ohne Vereidung auf die Ver seß zu beobachten haben, diese Vereidung auf sie nicht überflüssig sci, und daß promissorische Eide eher zu vermindern als mehren und neu einzuführen seien, beweist nah derselben Verfa FOENE me ae dies, Ddo aus die Unnöthigkeit ,

nzulässigkeit der denno in derselben §. 139 vorgeschrie i

der Civil-Staatsdiener, Geistlichen und Unterthanen it, die Versa 8 auch diese (als) Unterthanen ohne solche Vereidung jene als Gese zu beobachten haben. Wenn nun dieser Eid auf die Verfassung schon bei den Civil-Staatsdienern und Geistlichen, die ohnedem weniger eine phvsische als vielmehr eine intelleftuelle und moralische, durch Jutelligenz und tiefere Kenntniß des Rechts, der Religion und Moral geleitete und beschränkte Macht und Gewalt haben, als. eine Gewähr der Verfassung nöthig und nüßlich is und in derselben selbst angeschen if, so is sie noch weit nöthiger bei dem Militair, als einer mehr physishen Macht, auch wenn sie von der möglichsten Gleichheit des Rechts und der Pflicht der Civil - und Militair- Staatsdiener, als Bürger eines Staats und Vaterlandes , nit geboten wäre. Hat ja doch auch selbst der König bei seinem fürstlichen Worte die Beobachtung der Verfassung des Landes zu versprechen, Alle die Gründe welche für die Vereidung der Civil -Staatsdiener und Geistlichen auf die Verfassung streiten, sprehen und zwar noch viel kräftiger sür die Ver- eidung auch des Militairs auf die Verfassung, „Aber wendet man ferner ein das Militair ist ein Organ der exekutiven Gewalt, und bei einem solchen darf man die Befolgung erhaltener Befehle nicht von der in- dividuellen Beurtheilung ihrer Ucbereinstimmun

fassung diese als Ge-

Ueberslüssigkeit und

mit der Verfassung von i : / Das Militair muß wesentlih gehorchend sein; es wird durch die Vereidung auf die Ver- fassung in eine mehr berathende oder gar entscheidende Stellung gebracht ; sie schadet der Disziplin odér dem Gehorsam u, \, w,“ Auch dieser Ein- wand beweist weit mehr, als er soll und will, folglih für die Vereidung des Militairs auf die Verfassung. Denn auch die Civil-Staatsdiener , be- sonders die bloßen Verwaltungs-Beamten, sind Organe der exekutiven , der ausführenden (vollstreckenden) Gewalt und haben im Verhältnisse zu ihren Oberen und deren Befehlen keine auch nur berathende Stimme, müssen ihren Vorgeseyten ganz gehorsam und disziplinirt, wesentlich ge- horchend sein; auch von {hrer individuellen Beurtheilung der Verfassungs- mäßigkeit an sie ergangener Befehle hängt deren Befolgung niht ab. Den- noch sind sie aber auf die Verfassung vereidet, Gesey, die Verhältnisse der Civil-Staatsdicner betreffend, vom 7, März 1835, §. 7: „Die dem Staats- diener obliegende Beobachtung der Staatsverfassung berechtigt keinen Die- ner, die Anordnungen seines Vorgeseßten, deren Uebereinstimmung mit der Verfassung und den Gesegen ihm zweifelhaft dünkt, bei Seite zu seyen, vielmehr hat er denselben ohne Verzug nachzugehen. Er kann daher sol- enfalls wegen Befolgung der Anordnung nicht zur Verantwortung gezogen werden, vielmehr trifft die Verantwortlichkeit denjenigen, der die Anordnung ertheilt hat.“ Und obwohl selbs der Soldat nah §. 9 der „Einleitung“ zum ofterwähnten Dienst «Reglement von 1833 zur Subordination , d. h. zum unbedingten Gehorsam gegen den Oberen verpflichtet sein und na §, 12 „cinen eigenen Willen, ja selbst sein eigenes Bestes dem unbeding- ten Gehorsam unterordnen soll“, so darf doh auch er sogar nah demselben Dienst-Reglement, Einleitung §. 13, „wenn er glaubt, der vom Oberen er- haltene Befehl stimme mit den Dienstgeseyen niht überein, und wenn eine I CUIA, bee Ausführung eines solchen Befchls ohne Gefahr stattfinden q Borgeseßten bescheidene Gegenvorstellungen machen und um Er- läuterung bitten, und selbst dann, wenn der Leßtere auf seinem Willen beharrt, der Befehl aber ein Verbrechen fordert, ihn nicht eollziehen.“ Auch fann man und will man wohl auch den Soldaten so wenig wie den Civil - Staatsdienern das bloße Denken oder Berathen verbieten, und es denkt und deliberirt der Soldat, mag er auf die Verfassung vereidet sein oder nicht, Auch selbs unter dem Gewehre kann der Soldat sogar über die Befehle seines Oberen bei sih denken und berathen, was er will, nur nicht aussprehen, Dies und die Subordination wird durch die Vereidung des Militairs nicht im mindesten geändert, Alle Einwendungen beweisen daher nichts gegen die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der aus- drücklichen Vereidung des Militairs auf die Verfassung; sie beweisen niht nur gegen diese, sondern sie streiten alle auch gegen die Noth- wendigkeit und Zweckmäßigkeit der Beobachtung der Landes - Verfassung und Geseße von Seiten des Militairs, und gegen dessen Unterwerfung unter sie überhaupt und für die Beschränkun Milítairgeseßbe, Denn der Eid auf die Verfassung ist eine bloße Ver- stärkung der bereits ohne ihn einem jeden Soldaten obliegenden Beobach- tung der ersteren, nicht ers die Verpflichtung zu dieser und Unterwerfung unter sie. Vielmehr besteht diese, wie oben nachgewiesen, auch ohne jenen Eid, Wäre überhaupt der Eid des Militairs auf die Verfassung unver- einbar mit den Pflichten desselben, so dürfte kein Staatsbürger, der den Eid auf die Verfassung bereits vor seinem Eintritt in den Militairdienst geleistet hat, in diesen eintreten, au feine Militaicperson Grundstücke, bei deren Erwerbung in der Regel der Unterthanen-Eid auh auf Beobachtung der Landes - Verfassung zu leisten ist, haben oder besigen, da er von jenem auf feine Weise und durch Niemanden entbunden werden kann, dennoch geschieht Ersteres sehr häufig, Wollte man endlich noch einhalten, der Soldaten- oder Militairstand sei nur ein vorübergehender, kein bleiben- der, so ist dies an sih schon ein auf die Entscheidung der vorliegenden Frage ganz einflußloser, mit ihr in gar feinem näheren Zusammenhange stcheuder Umstand, selbst wenn er eben so wahr wäre, als er es nicht is z- B, bei dem Offizierstande und bei dem in unserer Militair - Strafgesey- gebung gültigen und befolgten Systeme der Zulässigkeit der Stellvertre- an Be durch bereits gediente Soldaten. geschen hiervon is der Stand des Militairs an si ein bleibender, wenn die Individuen wechseln, und umgekehrt 0 der E Civil - Staatsdiener und der Geistlichen in und bei einzelnen Jndividuen A n Een Vas: A Wenn noch die ausdrücklihe Meinung ausspricht, daß die von ihr bestimmtere Vereidung des Militairs auf die Verfassung A0 E fallsige Fassung der Eidesformel von der Regierung nicht allein, son- dern nur im Einverständnisse mit den Ständen durch ein Geseg s so macht sie dar - merksam, daß auch der Eid der Civil-Staatsdiener in A A A vom 7. März 1835, eben so aber auch die Verpslihtung der Bürger von Städten in §. 57 der allgemeinen Städte-Ordnung vom einem Gesepye, vorgeschrieben und die Regierung wie die Stände-Versamm- lung von 1842—43 auch die Bestimmung über den Staats-Unterthanen-Eid der Bewohner des platten Landes als einen Gege erkannt hat; daß ferner dieser Eid auf die Verfassung etwas für diese und ihre Garantie mithin auch für die verfassungsmäßigen Rechte des Königs wie der Unterthanen sehr Wesentlihes und Wichtiges, daher allerdings Ge- genstand eines Geseßes um so mehr sein muß, damit ihn die Regierung ohne Zustimmung der Stände nicht einseitig aufheben oder abändern könne. Endlich versteht es sich von selbst, daß durch Annahme obigen Gutachtens der Deputation die sämmtlichen oben erwähnten, diesen Gegenstand betref- fenden Petitionen als erledigt zu betrachten sind; dies dürfte jedo noch besonders auszusprechen, in jedem Falle aber werden die an die ganze Stände-Versammlung gerichteten Petitionen auch an die erste Kammer ab- zugeben sein, Zum Schlusse is endlich noch zu bemerken, daß ein Mit- glied der Deputation diesen gutachtlihen Bericht nicht mit genehmigt und unterschrieben hat, Dresden, den 18, Dezember | 1845, Die vierte Deputation der zweiten Kammer, Tzschucke. Kasten. Brockhaus, Zische, Dr. Schaffrath, Berichterstatter.

t chtes erwähnte Mitgli der Deputation hat folgendes Separat-Votum E, E

Wenn eínestheils das Gesuch, daß das Königl. ilitai

die Verfassung des Königreichs Sachsen besonders oi guf

ae AERG, R aber die Gesezmä ejer Bereidung, wo nicht zugegeben, doch mindestens in Zweifel

worden is ; so findet der Unterzeichnete sich zu der Erflärung rendthic Ln

seiner Ueberzeugung nach, hierüber ein Zweifel nicht obwaltet, daß er víel- |

derselben nur auf die

Aber auch ab- endlich die

Deputation

. Februar 1832,

nstand der Geseßgebung

vereidet werden möge, ßigkeit und Zulässigkeit

mehr eine besondere Vereidung des Militairs auf die Verfassungs -

aus folgenden Gründen für unzulässig halten muß. Er hält alte: 1E der a ffnngenid rig. Die Verordnung der Verfassungs-Urkunde §, 139 en Eid auf dieselbe betreffend, lautet: „Der Unterthauen-Eid und der Eid der Civil-Staatêdíener und der Geistlichen aller christlihen Konfessionen is nächst dem Versprechen der Treue und des Gehorsams gegen den König und

, die Geseze des Landes, auch auf die Beobachtung der Landesverfassung zu richten,“

Drei Klassen odec Berussverhältnisse der Staatsangehörigen, nicht mehr und

; nicht weniger, werden bezeichnet als solhe, welche den Eid auf die Ver-

fassung neben dem Versprechen der Treue und des Gehorsams gegen Köni O Geseße roh besonders erfordern: das Verhältniß bes T Detnoven, das des Civilstaatsdieners und das der Geistlichen christlicher E Daß das Verhältniß des Militairs , als solches, unter diese ven c mng nicht einzuzählen, von derselben vielmehr auszuschlicßen Begris bés Unierhanen, als det weiesie, umfasl zuar le manchen me

4 y , eiteste, umfaßt zwar, wie manchen an- deren Stand oder Beruf, auch den des É eda, y Aber als soldber Eu ie dieser speziellen Eigenschaft hervortretend, soll Letzterer feineêweges hier eine besondere Klasse bilden. Hätte dies in der Absicht der Gesezgebung gelegen so würde in der angeführten Stelle das Militair gleichmäßig mit den Civil- Staatsdicnern erwähnt worden sein, Dies is aber nicht nur nicht geschehen sondern jeder Zweifel auch noch dadurch beseitigt, daß nicht von Staats- dienern“’ überhaupt , zu welchen in einem weiteren Sinne Militairpersonen wohl gerechnet werden könnten, sondern ausdrücklich von Civil-Staatsdienern (im Gegensagze des Militairs), und neben diesen von den in dem Geseye über die Verhältnisse der Civil-Staatsdiener gleichfalls nicht mit begriffenen Geistlichen die Rede is, Es leuchtet demna wohl cin und is als mit dem Staatsgrundgesepe verabschiedet zu betrachten, daß eine besondere Ver- eidung des Militairs auf die Verfassungs -Urkunde der klaren Bestimmung derselben in §, 139 widerstreiten würde, Wollte man dagegen den Scbluß aufstellen, daß die beim Militair nah dem Dienstreglement bisher übliche, auf Besolgung der Landesgesehße gerichtete Eidesformel auch zugleich einen Eid auf die Verfassungs-Urkunde in sih fasse und wirklich enthalte, so würde man jener Stelle derselben, statt sie auszulegen, ctwas Fremdartiges unterzulegen Gefahr laufen. Aus dem Gesagten ergiebt sich, daß die be- sondere Vereidung des Soldatenstandes auf die Landesverfassung nicht anders als in Folge eines Antrags auf Abänderung oder Erläuterung der Verfassungsurkunde, in Gemäßheit §, 152 derselben eingeführt werden könnte. Würden aber einem solchen, nur durch die entschiedenste Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit bedingten Antrage wohl jederzeit mehr oder weniger erheb- liche Bedenken entgegengeseßt werden können; so will Unterzeichneter nur kurz bekennen, daß er in gegenwärtigem Falle und Zeitpunkte am aller- wenigsten gesonnen ist, einem Antrage auf Abänderung der Verfassung seine Zustimmung zu geben. Jn der That aber scheint 2) diese Vereidung we- der nothwendig noch angemessen zu sein, Es is bereits gesagt, daß der allgemeine Begriff des Unterthanen das Militair mit in ih \chließe, d, h. daß der Soldat dur seinen Eintritt in den Kriegsdienst nicht auf- höre, Unterthan zu sein, Gewährt die Verfassung den Unterthancä Rechte so wird keines derselben dem Soldaten entzogen, Entspringen dagegen aus der Verfassung auch allgemeine Pflichten, so wird der Soldat derselben

nicht enthoben. Allerdings übernimmt er mit dem Waffendienste ganz \pe- zielle, diesem Dienste allein eigenthümliche Pflichten, Allein O diese m verfassungsgemäß, insofern sie durch Landesgeseße auferlegt und gefordert werden. Denn unmöglih wird behauptet werden können, daß die Erfül- lung irgend einer geseßlichen Pflicht dem Geiste der Verfassungs - Urkunde widerstreite oder mit ihrem Ausdrucke nicht im Einklange stche. Die Verpflich- tung, welche das Militair nah dem Dienst - Reglement übernimmt , wider- spricht, obschon sie auf die Verfassung nicht gerichtet ist und nicht sein soll dem Unterthanen -Eide keinesweges, Auch liegt im Militair - Eide an sich fein Grund, daß der Soldat nicht auch im Unterthanen - Verhältnisse, mit- hin aus Ursachen, die dem Dienste fremd sind, z. B. wegen Erwerbung von Grundstücken 2c., den Unterthanen- Eid und mit diesem den Eid auf die Verfassung zu leisten haben würde. Die Militairpfliht neuerer Zeit (denn von geworbenen Heeren und Söldnern kann nicht die Rede sein) ist eine gemcinsame, allen Unterthanen gleichmäßig obliegende Pflicht, zu deren Erfüllung jeder für eine, durh das Gesey bestimmte, län- gere oder fürzere Dienstzeit berufen wird. Eben deshalb ist der Militair- dieust der eigentlichen Verpflichteten als ein Theil der allgemeinen Untertha- nenpflicht, nicht als dauernder und bleibender Lebensberuf derselben, sondern als ein vorübergchender Zustand zu betrachten, nach dessen Beendigung sie in das allgemeine Unterthanenverhältniß, welches für sie nie aufgehört hatte zurücktreten, Wird dieser Gesichtspunkt im Auge behalten, so will es nicht angemessen scheinen, die in dem Unterthaneneide enthaltene Verpflichtung auf die Landesverfassung auch in den spezielleren, nur einen engeren Kreis der gesammten Unterthanenpslicht beschreibenden Militaireid übergehen zu lassen. Zwar könnte bezweifelt werden, ob diese Ausicht in ganz gleihem Maße auch auf diejenigen Militairpersonen anwendbar sein möge, welche den vor- übergehenden Zustand landesgeseßliher Waffenpfliht zu cinem fortwährenden Lebensrufe erheben, mithin auf diejenigen, welhe entweder den Kriegsdienst nach beendeter Dienstzeit niht wieder verlassen cder demselben von Hause aus, insonderheit nach fkriegs8wissenschaftlihher Vorbildung, sich widmen

Immer aber wird zugegeben werden müssen, daß auch in diesen Fällen des freien Willens die Unterthanenpsflicht durch die Pflicht das Kriegsdienstes weder aufgehoben noch becinträchtigt, sondern nur \chärfer und enger begränzt wird, Eine ganz andere Frage, der Erwägung jedenfalls nicht untwerth

würde die sein, „von wem und in welchen Fällen der Unterthaneneid zu leisten sei.“ Die Beantwortung dieser Frage liegt aber gegenwärtig nicht vor, Hiernächst dürste 3) die besondere Vereidung des Militairs auf die Landes-Verfassung auch zweckwidrig sein. Jn dem Wesen des Kriegs- und Waffendienstes licgt es, daß er die strengste Subordination, den unbedingtesten Gehorsam fordern kann und muß. Mit der Vernic)- tung dieses wesentlichen Charaktes würde der Kriegsdienst selbst aufgelöst und vernichtet werden. Ohne diesen aber is eine exekutive äußerste Gewalt

für welche eine Staats-Regierung immer verantwortlich bleibt, im Staate nicht denkbar. Es leuchtet demnach ein und entspricht dem Geiste der Ver- fassung selbst, daß durch Vereidung des Militairs auf dieselbe an der Strenge des Subordinations-Verhältnisses irgend etwas nicht geändert werden würde.

Endlich is wohl 4) der Erwähnung werth, daß, so weit dem Unterzeich-

neten bekannt worden, weder in den größeren constitutionellen Staaten des

Auslandes, namentilih nicht in Frankreich, noch in einem der deutshen Bun-

desstaaten, die Armee auf die Landes-Verfassung besonders verpflichtet wird.

Die sächsishe Armee aber isst ein Theil, ein Kontingent des deutshen Bun-

desheeres, und in dieser Beziehung mindestens würde die Richtung des

sächsischen Militaireides auf die Landes - Verfassung eine Anomalie zu

nennen sein, Aus vorstehenden Gründen glaubt Unterzeichneter dem Be-

hlusse der Majorität der Deputation nicht beitreten zu können, is vielmehr

der Meinung, daß das fraglihe Gesuch auf sich zu beruhen habe.

Dr. Plaßmann, S

S ch weiz.

Kanton Zürich. Die Eidgenössishe Zeitung vom

16, Januar enthält unter der Aufschrift: „Zürich und die Bedrän- gung unserer reformirten Schwesterkirhe im Waadtland“/, folgenden Artikel : „Nachdem das Streiben der zürcherishen Geistlichkeit, dessen bereits früher mehrere Blätter erwähnt haben, nunmehr am Orte seiner Bestimmung angelangt sein wird, theilen auch wir dasselbe un- seren Leseru mit, Dasselbe kann so ziemli als der einmüthige Aus- druck der Gesinnungen unserer Geistlichkeit angesehen werden, da es von beinahe 180 Mitgliedern des Ministeriums unterzeichnet worden ist und nur einige wenige Anhänger des alten Rationalismus oder einer jungen Philosophie sich von der Theilnahme an einem Schritte ausshlossen, den eine lebendige kirhlihe Gesinnung zur Pflicht machte, - A Billigung aller wahren Glieder der Kirche gefunden bat.

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