1846 / 33 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Zur Bankfrage.

Als ein Beitrag zur Beurtheilung dieses jebt so vielfa besproche- nen Gegenstandes ist uns nachstehender Aufsaß eingesandt worden. Wir glaubten ihm um so weniger einen Plaß in unserem Blatte ver=- weigern zu dürfen, da er sih theilweise auf einige früher von uns gegebene Artikel über denselben Gegenstand bezieht, welche bereits öfter, aber sehr falsher Weise als von der Staats-Verwaltung aus- gegangen oder wenigstens unter ihrem Einfluß verfaßt bezeichnet wor- den sind. Wir glauben in dieser Hinsicht hier, obgleich es eine nähere Prüfung von selbst ergeben dürste, der Wahrheit die Versicherung \huldig zu sein, daß jene Artikel einzig und allein von der Redaction veranlaßt wurden, welhe damit weiter nihts geben wollte, als die

Entwickelungs - Geschichte dieser wichtigen Frage sein dürften, wie die entgegengeseßten Meinungen in ihren verschiedenen Richtungen. Selbst bei im Einzelnen und in der Art der Behandlung des Gegenstandes bisweilen abweichenden Ansichten, freut es uns doch, in der nahstehen- den Abhandlung eine Gleichheit der Tendenzen des Ganzen wiederzu- finden, deren Werth noch besonders gehoben wird, wenn sie sich auf jo gründliche und gediegene Studien stüßen, wie es hier der Fall ist.

Eine in Preußen anzulegende Zettelbank muß noth- wendig von Regierungs wegen verwaltet werden.

Die Börsen-Nachrichten der Ostsee haben in einer in Nr. 1, 2 und 5, so wie in der Extra-Beilage zu Nr. 2 gegebenen Kritik einem Artikel der Allg. Preuß. Ztg. (Nr. 333, 343, 345 B, u. Nr. 351 vom vor, J.) vorgeworfen, daß derselbe „in seiner Begründung untwissenschaftlich, in der vom englishen Bankwesen gemachten Nußanwendung falsch, in seiner Tendenz aber gefährlich sei‘“/z und an einer anderen Stelle, der Schluß jenes Arti- Fels enthalte „ein Gemisch von Widersprüchen, Sophismen und selbst líterarischer Unredlichkeit.““

Die „gefährliche Tendenz‘/ soll darin bestehen, daß der Artikel der reuß, Allgemeinen die Verwaltung einer Zettelbank in Preußen der taats - Regierung zuspricht; das, sagt jene Kritik, sei „eine der

verderblichsten Theorieen, die je in der Staats -Wirthschaft eines Volkes Play zu greifen vermöchte,““

Jene „gefährliche Tendenz“ nun theile ih. Von einer „verderblichen Theorie“ aber kann bei mir deshalb nicht die Rede sein, weil ih gar keine Theorie aufstelle, weil ih nicht einen allgemeinen Saþ behaupte, wie z. B. : „eine Zettelbank müsse von der Staats-Regierung verwaltet werden“; son- dern ich finde es unter Umständen ganz angemessen, daß Zettelbanken von Privat - Gesellschaften verwaltet werden, z., B, wenn von Schottland die Rede ist, Jch behaupte aber, daß in Preußen diese Einrichtung gegen- wärtig unmöglich ist, daß in Preußen eine Zettelbank, wenn eine solche jeyt angelegt werden soll, im Auftrage der Regierung verwaltet werden muß,

Diese Lanze um die „gefährlihe Tendenz‘“ wird also der Herr Gegner nun mit mir zu brechen haben.

Erst noch, wie bei den homerischen Zweikämpfen, eine kleine Bravade zuvor! Von dem früheren Artikel der Preuß, Allgemeinen kann ih die Streiche nicht abwehren, die der Gegner auf dessen Blößen geführt hat. Aber Unrecht thun will ich meinem Voifahr nicht lassen aus guter Bun- desgenossenschaft, Erstlih: den Vorwurf der „Unwissenschaftlichkeit“ will ih doch als Devise auf meinen Schild nagelnz vielleicht lernt sih der Herr Gegner noch schämen, wenn er später in diesen Spiegel blift. Zweitens: der Vorwurf von „Widersprüchen u. st. w.‘“ is in dem Sinne, in welchem ihn der Herr Gegner versteht, aus der Luft gegriffen, Der Gang des Artikels in der Preuß. Allgemeinen war (obwohl er durch theorctishe Säbe, die zu nihts Wirklichem taugen, irregeführt, aus Respekt vor Autoritäten einen falschen Weg zu seinem ganz richtigen Ziele nimmt) doch an si ein- fach und zusammenhängend ; nichts Geschrobenes und Unredliches war darin. Wenn der Verfasser des Artikels einige Säße von Smith und Ricardo,

f die er für richtig hielt und die in seinen Kram zu taugen schienen, benußt hat, so kann daraus nicht für ihn díe Verpflichtung hergeleitet werden, die Meinungen dieser Männer in Allem und Jedem anzuerkennen, Zur Sache!

Die Beweisführung der Börsen-Nachrihten nimmt, in kurze Sáâye gefaßt, folgenden Verlauf :

1) Jn der Thätigkeit einer Zettelbank, welche dem Verkehre den größt- möglihen Nußen gewähren soll, muß die Erschaffung eines Papiergeldes mit der Bedienung des geschäftlichen Verkehrs vereinigt sein. Eine Anstalt, welche Zettel ershüfe, ohne dem Verkehr alle Hülfe, auf die er bei einer Bank Anspruch machen möchte, zu leisten, würde den Zweck, um deswillen sie einzurichten is, eben so wenig erfüllen, als eine Anstalt, welche alle möglichen Bankgeschäfte verrichtete, ohne solche Zettel ershacn zu dürfen, deren vollen Betrag sie niht baar vorräthig zu halten braucht, oder selbst, ohne mehr Zettel ershaffen zu dürfen, als der gewöhnliche Gang des Ver- Fehrs zu erfordern pflegt.

2) Für die Zettelbank in ihrer Eigenschaft als Zettel ershafende An- stalt is wesentlihe Bedingung: „die ununterbrohene Konvertibilität ihrer Zettel.“ Für die Zettelbank in ihrer Eigenschaft als Bank-Austalt ist we- fentliche Bedingung: eine solhe Stellung zum Verkehre, daß sie diesem, wenn er ihrer Hülfe bedarf, leicht zugänglich ist.“

„Dasjenige System, das diese beiden Bedingungen am sichersten , oder vielleicht gar allein erfüllt, is, staatswirthschaftlih beirachtet, das vorzüg- lichere oder allein annehmbare.‘“

3) Bei einer von Privatpersonen verwalteten Bank is es möglich, die ununterbrochene Konvertibilität der Zettel zu sichern; bei einer von der Ne- gierung verwalteten Bank is dies unmöglich,

Die stete Zugänglichkeit der Bank für den Verkehr findet nur bei einem Systeme von Privatbanken stait, is dagegen bei einer von der Regierung unterhaltenen Bank unmöglich.

4) Nicht nur kann der Zweck, um den es zu thun i, nur vermittelst eines Systems von Privatbanken vollständig , dagegen vermittelst einer von der Regierung unterhaltenen Bank gar nicht erreicht werden: auch in po- 1itisccher Hinsicht sind Privatbanken nur wohlthätig und in keiner Weise gefährlihz; solhe Banken aber, die von der Regierung verwaltet werden, find „besten Falls“ zweischneidize Schwerdter , leiht sehr gefährlich, und ganz vorzügli is dies in Bezug auf Preußen der Fall,

5) Dem Allen zufolge würde, „wenn der Staat das Bankwesen in die Hand nähme, dadurch das größte Unheil, aber nicht erhöhter Segen über das Volk gebracht werden.“

Dies sind die Sähe des Gegners, Folgen wir ihm Schritt vor Schritt!

1, Die Untrennbarkfeit der Zettel-Ershaffung von den Bankgeschäften,

Um dicse Untrennbarkeit zu beweisen (welche jeßt niht nur von den meisten englischen Theoretikern geleugnet, sondern in England sogar durch eine Staats3-Jnstitution, die gegenwärtige, seit 1844 bestehende Bank-Ein- ribtuna, in Abrede gestellt worden ist), unterscheiden der B. N. zwei Arten des Kredits. Es gelingt dem „wissenschaftlich gründlichen“ Manne zwar feineêweges, den Unterschied dieser beiden Arten auf einen scharfen Ausdruck zu bringen ; allein es läßt sich wenigstens erkennen, was er meint, Nämlich: 2) jene Art des Kredits, durch deren Anwendung vorhandene Kapitalien (worunter ih immer Geldsummen, die nußbringend angelegt werden, verstehe), indem sie leihweise aus einer Hand in die andere über- gehen, in Thätigkeit gesezt werden; und þ) diejenige Art des Kredits, durch deren Anwendung der Gebrauch baarer Kapitalien umgangen wird. (Man sehe darüber in meiner Schrift den Abschnitt: „Der Kredit.)

Die Börs. Nachr. bekämvfen Ricardo’s Meinung, welche auf die Kreirung einer gewissen Masse von Kassenscheinen dur ein Papiergeld- Amt des Staates hinauéêläuft. Er sagt bei dieser Gelegenheit, Ricardo verfenne die Natur derjenigen Art Kredit, welche „die Aufsparung von Kavitalien unnöthig macht“. Die Kreirung von Staatspapiergeld sei eine nur einmalige Bereicherung der Nation; durch Zettelbanken aber werde ein unausgeseßt fortgehender Prozeß solher Bereicherung möglich gemaht. Diese Schul - Redensarten von „Bereicherung der Nation“ u. #. w. abgerehnet, gebe ih dem Verfasser im Allge- raeinen Recht. Bankzettel sind nämlich insofern sie nicht für baares Geld auêgeageben sind allerdings ein Erzeugniß des Kredits in derjeni- gen Form seiner Wirfung, durch welche der Gebrauch von Baarschaft über-

Ansichten ihres Verfassers, welhe eben sowohl ein Moment in der |

152 flüssig gemacht wird (nicht; „der Gebrauch von Kapitalien‘; dieser Aus- druck verdunkelt die Sache und giebt zu Taschenspielereien des Raisonne- ments Gelegenheit).

An der Taschenspielerei hat es nun der Verfasser auch keinesweges fehlen lassen. Jch habe diesem gelehrten Thebaner hier eine „unwissen- schaftlih begründete“, oder wenn er lieber will „sophistische““, oder gefiel?s ihm so besser, eine „literarishe Unredlichkeit‘““ einshließende Folgerung aus seinem Vordersaße nachzuweisen. ;

Der Vordersay, der im Grunde nichts weiter enthält, als eine Art Definition des Bankzettels, ist nämlich dieser: „Der Bankzettel geht seiner Natur nach aus einer Kredit-Operation der Diskonto - oder Lombardbank hervor.“ Hieraus folgt richtig nur dies, daß die Entstehung des Bank- zettels von der Bank-Operation unzertrennlich is, und daß, wenn man das Zettelgeld seiner Natur gemäß will entstehen lassen, man cine Bank-Anstalt haben müsse, auf deren Operationen sih die Ershaffung des Papiergeldes gründet, Aber keinesweges folgt umgekehrt daraus, daß die Bankgeschäfte niht mit Nutzen für den Verkehr bestehen könnten, wenn nicht die Bank das Recht hätte, Zettel zu ershaffen. Dies folgt deshalb nicht, weil Ban- fen sehr füglich mit Zetteln arbeiten tönnen, welche sie nicht selbst erschaffen. Man stelle folgende Betrachtung an: Der Umsay sämmtlicher schottischen Banken (29 an der Zahl) wurde im Jahre 1840 in runder Summe auf 100 Mill. Pfd. geshäßt. Die umlaufende Notenmenge betrug in demselben Jahre durchschnittlich nur gegen 3 Mill. Pfd. Also ein Bankvoerkehr im Belaufe von 97 Mill, Pfd. fand statt, ohne daß dabei einem einzigen Zettel die Entstchang gegeben wurde. Hätten 28 schottishe Banken nicht das Recht gehabt, Zettel zu erschaffen, sondern hätten sie z. B. von der Bank of Scotland ihre Zettel nehmen müssen, so würde die Folge davon nur gewe- sen scin, daß diese 28 Banken den Gewinn eingebüßt hätten, welchen sie von ihren Noten ziehen. Daß aber das Bankwesen auch ohne diesen Ge- winn gedcihen kann, beweist das Beispiel Englands. Jn England hat es immer viele Banken gegeben, welche niemals Zettel ausgaben, ungeachtet sie dazu berechtigt gewesen wären. Unter den g1ößten Actienbanken wartdie Manchester and Liverpool-District-Bank, welche die reichsten Kaufleute und Manufakturisten ihres Bezirkes unter ihren Actionairen zählte; ihr wirklich eingezahltes Kapital war das größte, welches eine englische Actienbank auf- zuweisen hatte, nämlih über 1 Mill. Pfd. baares Geld, und sie galt lange für die blühendste Bank des Landes, Nun, diese bedeutende Bauk hat niemals eigene Noten ausgegeben, sondern immer nur solche der Bank von England. Die Bank of Manchester, 1828 gegründet, eine Vereinigung der intelligentesten und geldmächtigsten Häuser dort, gab bis 1835 ebenfalls feine eigenen Noten aus, sondern bediente sih deren der Bank von England. Im Jahre 1835 begann sie eigene Noten zu kreiren, und fuhr damit unge- fähr sechs Jahre lang fortz im Juli 1841 rief sie ihre sämmtliche Noten ein, und die Direktoren erklärten, das in Manchester und der Umgegend bestehende Vorurtheil der Geshäftswelt gegen lokale Circulation nöthige sie, wieder zu den Noten der Bank von England Zuslucht zu nchmen. Seit der Bankreform von 1844 haben es sehr viele Banken, welche früher eigenen Zettel-Umlauf hatten, vorgezogen, sich wegen ihres Zettelbedarfs. mit der Bank von England zu arrangiren. Eine andere Art Beispiel liefern die Zweigbanken , welhe von so vielen großen Banken, sowohl von National- banfen als von Privatbanken unterhalten werden, und welche ihre Bank- Operationen mit Zetteln der Mutterbank ausführen, Der Verkehr eines Landes fann also durch eine Menge von Bankanstalten ganz gut bedient sein, ohne daß diese Banken Zettel erschaffen, vorausgeseßt, daß die Zettel- \{öpfung in hinlänglichem Umfange und nah Erforderniß der gesammten Bedürfnisse von einer einzigen Bank vollzogen werde.

Die einzig richtige Folgerung aus dem erwähnten Vordersabe ist also diejenige, welche ih auch in meiner Schrist gezogen habe, daß die Zettel- Erschaffung ein Bank -Jusftitut zu ihrer Unterlage haben muß, wenn die Zettel, wie es ihrer Natur entspricht, aus Kredit-Operationen hervorgehen sollen. Aus dieser Folgerung habe ih dann in Bezug auf díe uns vorlie- gende Frage weiter am angeführten Orte nachgewiesen, daß der Staat, wenn er die Zettelshöpfung übernehmen soll, schon deswegen ein Bank- Justitut besißen muß.

Die B. N. sagen wörtlih: „„Zettelbanken können nur dann ihre eigenthümlichen Vortheile verbreiten, wenn sie einestheils Noten ausgeben dürfen, ohne das volle metallishe Aequivalent in ihren Kassen zu haben, und wenn sie anderentheils unter der vorstehenden Bedingung mehr Noten ausgeben dürfen, als unter allen Umständen und in den ruhigsten und ge- wöhnlichsten Zeiten die Circulation des Landes bedarf. Dürfen sie das erstere nicht, so sind sie reine Depositenbanken (nämlih Girobanken wie die hamburger).“ „Dürfen sie das leßtere nicht, so wird ihr eigenthümlicher Vortheil abgeschnitten, der nämlich darin besteht, in Zeiten großer und ein- träglicher Unternehmungen die baare Aufsparung des dazu nöthigen Kapi- talwerthes unnöthig zu machen und die Circulation dem Bedürfniß gemäß auszudehnen.“ Da der Verfasser seinen Say nicht in Bezug auf die Circulation des Landes, wie es sich gehört hätte, sondern in Bezug auf jede einzelne Bank aufstellt, also ein falshes Subjckt (,,Zettelbanken““, „alle cinzelnen Zettelbanken““, anstatt: „der Zettel -Umlaus““ oder „die gesammte Zettelbank-Einrichtung des Landes“) unterschiebt, so i} sein Say erschlichen, An einer anderen Stelle sagt er: „Als stete, immerwährende Begleiterin des Verkehrs stehen die Zettelbanken unausgeseßt der Zunahme der National- Production bei.‘“’ Auf diesen Satz folgt unmittelbar: „Wer dürfte zwei- feln, wenn, anstatt der 25 Millionen Kassen-Anweisungen, die bei uns um- laufen, zur Zeit ihrer Emission Privatbanken wit der Befugniß, 25 Millio- nen Noten auszugeben, gegründet wären, die Wirkung auf unseren National- Wohlstand heute hon eine ganz andere wäre?“ Halt doch, mein Herr! Wie sind da unter der Hand aus den Zettelbanken Privatbanken ge- worden? Ei, ei! Und wie hätten denn die 25 Millionen Thaler von Pri- vatbanken ausgegebener Noten (Sie sagen ja, daß die Privatbanken nur hätten befugt sein sollen, 25 Millionen auszugeben und also nicht „die Circulation dem Bedürfniß gemäß auszudehnen“) wie hätten, frage ich, diese 25 Mill, Rthlr,, von Privatbanken kreirt, auf den Wohlstand anders wirken können , als dieselben 25 Millionen, vom Staate kreirt? Ei, e, Die Banken würden vielleiht anders gewirkt haben, aber doch nicht die Noten. Jch würde diese kleinen, vielleicht ganz unagbsichtlichh begangenen Unterschleife nicht aufdecken, wenn ih niht dem für „„wissenschaftlihe Be- gründung“ und für „literarische Redlichkei1“/ so sehr eiferndern Herrn hier Gelegenheit geben wollte, an seíne Brust zu schlagen.

„Die (seit der Bank-Reform von 1844) nur noch sogenannten Zettel- banken Englands“', sagt der Verfasser ferner, „haben ihre eigenthüm- lichste Befugniß, dem sich ausdehnenden Verkehr dadurch Vortheil zu ge- währen, daß die sonst dazu nöthige Kapital - Aussparung fortfallen kann, verloren.“ Was berechtigt ihn zu dieser Behauptung? Der Umstand, daß durch das neue Bankgeseß die Zettelshöpfung auf ein Maximum ihres Um- fangs festgestellt is, Der Verfasser spricht zwar dann noch von einer „Bestimmung in dem Peelschen Geseß, daß ein Geheimeraths - Befehl eine größere Noten - Emission blos gegen Hinterlegung von Staats - Effekten ge- statten fann, von der die Vortheile der Regierung zufließen.““ Aber der gute Herr, der sich über diese vermeintliche Bestimmung schr weitläustig und weise vernehmen läßt, hat vermuthlih das Peelsche Gesey nie mit Augen gesehen, denn eine derartige Bestimmung giebt es in demselben gar niht, Vielmehr is die Sache diese: Das Geseß verstattet denjenigen Privatbanken (country-banks), welchen das Recht, Zettel zu erschafsen, zu- steht, dieses Recht (zu zwei Dritteln des Betrages von Zetteln, welche die betreffende Bauk kreiren dars) auf die Bank von England zu übertragen. Da nun die Bank von England gesehlih nicht berechtigt is, für mehr als 14 Millionen Pfund Zettel ohne Hinterlegung von Gold und Silber zu freiren, so würde sie außer Stande sein, die Zettelshöpfung für eine Privatbank zu übernehmen, wenn nicht geseglih dafür gesorgt wäre, daß ihre Befugniß, Zettel gegen Hinterlegung von Staats - Effek- ten zu erschaffen, für einen solhen Fall nah Maßgabe desselben ausgedehnt werden könnte. Die Bestimmung, daß es zu einer solchen Ausdehnung eines Geheimeraths - Beschlusses bedarf, is nur im Juter- esse einer sicheren Kontrolle getroffen. Es is demnach recht lächerlich, wenn der „wissenschaftlih - gründliche“ und „[literarisch - redlihe““ Verfasser in einer Anmerkung voll Jndignation ausruft: „Das Peelsche Geseh verleyt aufs schreiendste den Grundsay der Selbstbesteuerung der englischen Nation, Jn der Form eines Bankgeseyes giebt es der Regierung tle Macht, eine Anleihe von der Nation zu erheben, ohne das Parlament zu befragen, und ohne sie mal der Nation zu verzinsen.“ Das Gesey giebt der Negierung keinesweges die Macht, den geseßlih normirten Zettel -Umlauf des Landes auszudehnen und so „eine Anleihe zu machen“', sondern es giebt der Re- gierung lediglih die Macht, innerhalb des geseßmäßigen Zettel - Umfanges

die theilweise Uebertragung des Rechts, dessen eine Pri E “De Zettel in bestimmtem Umfange zu schaffen, auf die Bart et p 2 33.

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genchmigen. Sodann isst auch die Folgerung, daß die Regierung _———

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einer Anleihe ohne Zinsvergütung der Nation aufbürden könne pende Abgeshmacktheit, Wenn die Regierung eine Anleihe mitte \chaffung von Staatspapier macht, so macht sie diese nicht bei der N d sondern bei den Einzelnen, welche das Staatspapier übernehmen dli sen dagegen hat die Nation zu bezahlen, Wenn daher die R, Zinsen von vorhandenen Staatspapieren erspart, so is das eine 628 rung, welche sie der Nation gewährt, und bei welcher im vorliegend. s Niemand verliert, als die Bank von England z daß aber deren Ats wenigstens bei einer Ausdehr.ung des ihnen privilegirten Geschäsg zum Besten der Nation von ihrem Gewinn opfern, is nicht mehr al 1 da die Retribution, welche sie außerdem dem Staate bezahlen, so Are daß dieselbe von der Provision überwogen wird, welche die Bank als gs des Staats für einen Theil der Schuld 2c, bezieht, Dies beiläuß, wieder nur dem Verfasser und der Redaction der Börsen. richten, welhe solhe „Wissenschaftlichkeit“ und „Redlichkeit“ ül, Aegide nimmt, zum Spiegel! \ Also: der gesammte Umlauf von Zetteln ohne metallishe Bj, England noch weit mehr, als es sich unser Gegner träumen jl wandelbar festgestellt. Und nicht nur dies. Nicht nur darf der By Noten, welche durch kein Metall gedeckt sind, niemals die festgeste)Ÿ (bei der Bank von England 14 Millionen Pfd.) übersteigen: die ÿ durch das Geseyß sogar gezwungen, im Verhältniß zur Abnahme ih ren Kassenbestandes die Noten - Circulation einzuschränken, indem h ist, daß ein Drittel der Deckungen, welche das Issue-Departmen j in Metall (und wieder hiervon wenigstens { in Golde) bestehen muß, | würde der Verfasser nun erst sagen, wenn er dies Alles gewußt bedacht hätte? Schon indem er glaubt, daß die Bank von Engl wenigstens immer 14 Millionen durch bloße Effekten gedeckt in Unl ben dürfe, findet er, daß durch diese Beschränfung dem Lande die h lichen Vortheile des Zettelbankwesens, dem sich ausdehnenden Veil; dei ständig zu folgen, entzogen wären, H Der Verfasser j

Inhalt. Bankfrage- (Schluß.)

A

3 die

Zur Vaukfrage. (Schluß des im Hauptbiait abgebrochencn Artikels.)

Diese gefährliche Ausdehnung der Zettclerschaffung „nah Bedürfniß“, he der

bar, als er es thut, an einander knüpft; weshalb er aus dem Saße:

Bankzettel is das Erzeugniß einer Kredit-Operation“/ unversehens eine

, von Sägen herleitet, die gar nicht nothwendig daraus folgen. Näm-

je Säße: 1) der Zettel muß, weil er Erzeugniß ciner Kredit Opera-

sein soll, von einer Anstalt , welche diesc Operation vollzieht ei schaffen enz 2) eine Kredit-Anstalt kann dic Operationen, welche mit Hülfe von

[n vollbracht werden, nicht zweckmäßig ausführen, wenn sie nicht sclbst

Zettel schaffen darfz 3) es muß ein Ney solcher Kredit-Anstalten über {and verbreitet werden, von denen jede berechtigt ist, Zettel zu freiren ;

ieses Recht muß allen Banken dergestalt eingeräumt sein, daß sie mit

Zettelschöpfung den Bedarf gewöhnlicher Zeiten nach Bedürfniß über-

ónneu.

E Verfasser will uns glauben machen, daß A, Smith (von Stelle über Banken er den Schluß anführt) nur die zwei Bedingun- ausgestellt habe, daß nicht zu kleine Noten ausgegeben werden dürfen,

j daß die baare Einlösung geseplich gesicheit sei. Aber dies is unrichtig.

cheint nit zu wissen oder nicht wissen zu d (h beschränkt außerdem die Papicr - Circulation des Landcs auf

weshalb die gedachten Beschränkungen in England beliebt worden , ; ; spricht von einem „sich ausdehnenden Verkehre“, als ob der Bet gin Pian hâlte, (Jh dite darüber in meiner Schrist immer so beim Sichausdehnen bliebe, und als ob nicht nach jeder Yy Abschnitt: „Die Gesundheit des Geschäfts - Verkehrs“ nach-

nung ein Zurückschnellen, nah jedem Aufshwunge eine Ermattung z treten pflegte. (Jch bitte, in diesem Betreff in meiner Schrift den Abs „Die Handelsfieber und die Stockungen“/ anzusehen). England hat h furzen Zeitraume von 20 Jahren zwischen 1819 und 1839 nicht h als vier furchtbare Krisen (1829, 1825, 1836—37, 1838—39) ausz gehabt, Das Mitgehen mit dem Verkehre ist freilih eine leichte Sai eine Zettelbank. So lange Jedermann von ihr nur Zettel und kein h Geld verlangt, kann sie Zettel schaffen, so viele nur immer gefordeit i den, „den Verkehr immerwährend begleiten“, und „unausgeseßt de | nahme der National - Production beistehen.“ Wie aber, wenn n National - Production zu üppig gewesen, wenu die produzirten Lay feinen Absay finden, wenn der Verkehr plößlich erlahmt , wen day mehr vom Auslande bezogen, als dahin abgescÿt wicd, wenn also in L, fehre das Bedürfniß nah baarem Gelde sih_ einstellt, wenn die 1-31 haber zur Bank strömen und Gold und Silber fordern wie dw „Nach einer Emission von Staatspapiergeld““, sagt unser Versc\n u nen doch wieder alle Uebel eintreten, die zuvor eintreten konnten d} darín bestehen, daß, wenn sih neue, große und einträglihe Unternehmuy bieten, die ausgesparten Kapitalwerthe fehlen; die Wirksamkeit der Z# banken is aber kein einmaliger Akt‘; sie also würde, meint er, diesen U vorbeugen. Aber in einem Lande, wo die Circulation gemischt is unh Handel oft gerade Metallgeld in Anspruch nimmt, is es nicht genu, man dafür sorge, Geld (etwa Papiergeld) nah Bedürfniß zu haben, dern es muß dafür gesorgt werden, daß zur Zeit des Begehres auch tallgeld nah Bedürfniß vorhanden sei. Die Geld klemmen kann wohl durch Zettelschöpfung vermeiden, aber man stürzt sich dadurch w desto empsindlichere Metallgeldklemmen, : (Schluß in der Beilage.)

hen.) Also Smith beschränkt die Circulation gerade auf den Umfang netallischen, d. h. derjenigen Circulation, welche allerdings „aufgespartes (jalvermögen““ (wie es der Verfasser nennt) voraussezt. Smith je seiner Zeit noch sagen: das Fallissement einiger Banken sei nicht der , werth; aber wenn er das erlebt hätte, was England von 1814 bis ) erlebte, nämlich den Fall von 246 Banken (auf 940 mit Licences ver- 14 die es damals gab) im Jahre 1814, von 142 im Jajzre 1816 (wo ur noch 552 im Lande gab *), von mehr als 70 in nur sechs Wochen u, \, f., so würde er anders geredet haben.

Der Verfasser meint nun zwar, das \chottische Banksystem sei ¡jer vollsten Unbeschränfktheit über jeden Vorwurf erhaben“ und se, daß „ein in der Emission unbeschränktes und unter freie Konkur- } gestelltes Privatbank-System scine Aufgabe sehr wohl erfüllen könnte““, {i nur leider niht wahr, daß bei dem schottischen Systeme die vollste heschränktheit stattfinde, Zwar findet keine geseßliche Beschränkung statt, twas dem gleich gilt oder noch besser ist eine „übereinkömm- 4 indem die Banken sich unter einander fontrolliren und sich durch aus- jlihe Feststellungen beschränken, Hofft etwa der Verfasser eine der- he Uebereinkunft auch bei uns zu Stande zu bringen? Ju unseren n deutschen Landen, wo Jeder seinen Kopf allezeit für sich haben will, Uebrigens ist es komisch genug, daß die Börsen-Nachrichten gleichzeitig anderen Aussay des Verfassers veröffentlichen, in welchem die ent- geseßte Forderung aufgestellt wird, nämlich daß die Zettelerschaffung Bank, anstatt sich nah den „Bedürfnissen des Verkehrs“ zu richten, vielmehr um der Sicherheit der Bank willen genau nach dem Umfange eingezahlten Bank-Kapitals richten solle, Wenn er also hier Recht hat, hat er dort Unrecht, und das Fundament seines Raisonnements geht

[Rauh auf.

9 Die angeblichen zwei wesentlihen Bedingungen: Kon- } umiihilität der Noten und Zugänglichkeit der Bank.

Pie dex Verfasser dazu gekommen sei, gerade die beiden Momente huszugreifen, welche er als „wesentliche Bedingungen“ hinstellt, ist im gen Abschnitte gezeigt. Diese beiden Bedingungen sollen nun als Kriterien dienen, um zu ent- den, ob eine von Regierungs wegen verwaltete Bank oder die Privat- (vielmehr ein „System““, d. h, aber hier eine bloße Menge von Privatban- )n Vorzug verdienen? S a) Jn Bezug auf die Konvertibilität, stellt der Verfasser den } auf: „Die stete Konvertibilität ist der Beweis, daß die Banken weder Emission des künstlichen Geldes übertrieben, noch durch unmäßige Kre- Newährungen die Nation zu unproduktiven Unternehmungen verleitet haben,“ ' Der Verfasser versteht also unter „Konvertibilität““ die wirlliche reitshaft der Bank, ihre wirklihe Ausrüstung mit hinlänglichem baaren Mde, um jeden Augenblick alle Noten , die ihr zur Einlösung N A iden, einzulösen, Wenn diese Ausrüstung vorhanden is, nun reilich, fn ist Alles iîn Ordnung, „Die Konvertibilität (in dem angegebenen ne) ist die Gränze, welbe scharf die Vortheile der Bauken von deren htheilen scheidet.“ Das soll heißen : die Vortheile und Nachtheile, welche P Bank dem Lande gewährt; „denn “‘“, fährt der Verfasser fort: „über se Gränze hinaus beginnen die Beraubungen des Publikums, innerhalb j verbreiten die Banken nur Segen.“ Aber es soll vielleicht auch hei- è die Vortheile und Nachtheile der Bank selbst, wenigstens die „wahren“ heile und Nachtheile; „denn“', heißt es weiter, „der Gewinn, den sie ihren Emissionen zieht, treibt sie immer von selbst bis zu dieser Gränze ' Wenn sie dieselbe überschreitet, so beginnt der Nachtheil ; „deshalb è Pflicht des Bank-Statuts, die Abwehr zur Ueberschreitung zu stecken,“ ———WE Jn diesen Säyen s\teckt ein ganzes Nest von Jrrthümern. Die Vor- e, welche nah der Meinung des Verfassers die Bank dem Publi- gewähren muß, sollen, wie wir gesehen, darin bestehen, daß sie den ihr beständig begleitet und der wachsenden Production zu Hülfe kommt, (se das, so fann es natürlich leicht kommen, daß sie, wenn nach der idt des Wachsthums die Periode der Erschöpfung eintritt, die Konver- lit unmöglich wird, indem das Publifum mehr baares Geld von der ! fordert, als diese, nah ihrer ausgedehnten Noten-Emission bereit hal- ann, Stet also das Bedürfniß der steigenden Geschäftsthätigkeit die ze der Vortheile ab, so kann dies nicht die Konvertibilität ; soll dagegen die Konvertibilität die Gränze machen, so darf Ÿ Bank nichi dem zunehmenden Verkehre in der Weise, wie es # Verfasser meint (ohne baares Geld zu hinterlegen), folgen, ern sie muß fortwährend daran denken, eine solche Proportion zwischen Zettelstande und ihrem baaren Kassenvorrathe zu erhalten, daß die version der Noten auch im \hlimmsten Falle, der den Erfahrungen nach eten fönnte, behauptet werden kann. Weit entfernt, daß die Konver- iât mit einer freigebigen Unterstüßung des Verkehrs Hand in Hand e, widersprechen vielmehr diese beiden Pflichten der Bank einander gera- S (S, in meiner Schrift den Abschnitt: „die Kollision der Bank- Ferner: Daß die Konvertibilität in dem angegebenen Sinne auch in g auf den eigenen Vortheil der Bank die Gränze feststelle, is ganz 0), Ob die Bank im Stande scin werde, die Zettel, welche ihr darge- t iverden, einzulösen, das hängt nicht allein von ihrem mehr oder min- d Pt Verfahren ab, sondern außerdem von einer Macht, gegen ye die Bankoerwaltung keinerlei Vertheidigungsmittel besigt, nämlich der Willkür des Publikums, oder vielmehr von dessen Stimmungen ufregungen und von den Millionen Zufällen der Konjunkturen. Die k wird ihren Vortheil, d. h. den Vorthcil der Bank - Gesellschaft, am ken wahren, wenn sie ihrer Noten-Emission keine Schranken seyt, so lange

G % u Ich bemerke hier, daß Herr Jos. Mendelssohn in sciner schäh- L einen Schrift „Ueber Zettelbanken““ sich irrt, wenn er meint, es lasse ofe angeben, wie groß die Zahl der lizentiirten Banken in England Ee Augaben fehlten. Vielmehr hat das Stamp-Oslhce die be- en Angaben regelmäßig veröffentlicht.

Eisenbahnen.

Die Köln - Mindener Eisenbahn - Gesellschaft beabsichtigte, n 31. Januar an die Fahrten bis Duisburg auszudehnen. Die Fräu auf der Strecke zwischen Deuß und Düsseldorf übertrifft fortwäh alle Erwartung.

__París, 26. Jan. Gestern is die Nordbahn auf der S| zwischen Paris und Clermont zum erstenmal befahren worden. Wagenzug ging um 9 Uhr von Paris ab und kam über Poi Beaumont und Creil um die Mittagszeit in Clermont an.

Handels - und Börsen- achrichten. Auswärtige Börsen. Amsterdam, 28. Jan. Niederl. wirkl. Sch. 607. 5% Span. 3% do. 404. Ausg. —. Pass. —. Zinsl. —. Preuss. Pr. Sch. —. Pol» 4% Russ. Hope 9057. Antwerpen, 27. Jan.

Zins]. —. Neue Anl. 2 A:

Frankfurt a. M., 29. Jan. 5% Met. 112% G. RBank-Aclien p. 1936. 34. Bayr. Bank - Actien 717 Br. Wope 892 Br. Stiegl. 887 Br 5912: 69%. Poln. 300 Fl. 101% G. dv. 500 Fl. 82. 82.

Ham burg, 30. Jan. Bank-Actien 1600 Br. Engl. Russ. 108; &

Paris, 27. Jan. 5% Rente sin cour. 122. 25. 3% do, fin cour, B Neapl. —. 5% Span. Rente 374. Pass. 65.

Wien, 28. Jau. 5% Met. 1125. 4% do. 101. 3% 77. 1 Actien 1583. Aul. de 1834 160%. do. 1839 121%. Nordb. 188%, Gloggn. I Mail. 125. Livorn. 1175. Pest. 105. Budw. 93.

Königliche Schauspiele.

Montag, 2. Febr. Jm Schauspielhause. 22e Abonnent Vorstellung : Der Blaubart.

Dienstag, 3, Febr. Jm Opernhause. 18te AbonnementèŸ stellung: Ein Feldlager in Schlesien. (Dlle. Jenny Lind: W Anfang 6 Uhr.

Die zu dieser Oper zu den erhöhten Opernhaus-Preisen g mit Sonntag bezeichneten Billets bleiben für Dienstag gültig: werden die dazu nur noch zu verkaufenden Billets zum Parterre à Af und Amphitheater à 10 Sgr. ebenfalls mit Sonntag bezeichn"

Im Schauspielhause. 36ste sranzösishe Abonnements-Vorst#

Mittwoch, 4. Febr. Jm Schauspielhause, 23e Abonne Vorellung: Ein Sommernachtstraum.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 2. Febr, (Jtalienishe Opern-Vorstellung.) Borgia (Lucrezia Borgia), Oper in 3 Akten, von Romani. von Donizetti, (Sga. Marietta Alboni: Orsini, als Gastrolle.)

Jm dritten Akt wird Sga. Marietta Alboni die eigent ahe für sie als Orsini komponirte große Scene und * ngen.

Preise der Pläße: Ein Plaß in den Logen und Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr, 10 Sgr. 2c.

Luc M

Verantwortlicher Redacteur Dr. J, W. Zinkeisen.

Jm Selbstverlage der Expedition.

Gedruckft in der Deer schen Geheimen Ober-Hofbuchdruerei,

Beilaf

Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.

Montag den 2! Febr.

sie ihre sämmtlichen Verpflichtungen für Depots und Noten dergestalt gedeckt findet, daß sie dieselben durch eine, wenn auch langsame und allmälige

' Realisirung der Effekten und sonstigen Unterpfänder erfüllen kann, Dadurch

Verfasser im Auge hat, is der alleinige Grund, weshalb |

t Zetielershaffung und den Betrieb der Bankgeschäste so i: : : j Recht der 3 schaffung E | ten- Circulation im Angenblick der Zahlungs - Einstellung (17, Dez. 1838)

ist aber noch feinesweges die „augenblickliche‘“\ oder „unausgeseßte‘““ Kon- vertibilität ihrer Noten gesichert. Von den 82 Banken, welche in England zwischen 1839 und 1843 fallirten, haben zwei ihre Schulden voll bezahlt ;

für dio Actionaire derselben war die Geschäfts - Einstellung dieser beiden | Banken weiter kcin Unglück; sie hatten ihren Profit vom Unternehmen weg, | und sie waren nur in der einen Verlegenheit, sich um eine anderwcite An- | legung ihres Geldes bemühen zu müssen, abgesehen davon, daß sie während |

dcr furzen Zeit der Abwickelung den Zinsengenuß von ihren Antheilen entbehr-

tenz aber sür das bei diesen Banken betheiligte Publikum war die Geschäfts- |

Einstellung derselben zum großen Theil ein höchst unglücfliches Ereigniß,

Eben so war es im Jahre 1838 mit der Banque de Belgique, deren No- |

gegen 7 Mill. Fr. betrug, während sie in ihren Sparkassen fast 1; Mill. Fr, |

Depots hatte, und außerdem 2 Mill. in Obligatiouen und 16 Mill. in „laufender Rechnung“ schuldig war, Ich könnte noch sehr viele Beispiele anführen. Jn manchen Fällen wird es dem Voriheile der Gesellschaft ent- sprechend sein, die Geschäfte der Bank blos deshalb auszudehnen, um ge- wisse Verluste, die sie erleidet, mehr zu vertheilen. Wie kann man Ange- sichts eines solhen Gewirres von widersprcchenden Juteressen sagen: die Beraubungen des Publikums fingen da an, wo die Zettel der Bank auf- hörten, fonvertibel zu sein? És is weder richtig, daß nur Gewinnsucht die

Bank bis zu der Gränze, wo die Zettel infonvertibel werden (oder vielmchr“

darüber hinaus) treibe, denn die Jnkonoertibili:ät kann bei dem solidesten und loyalsten Verfahren der Zettelbank eintreten; noch i| es rihtig, daß das Publikum ers dann „beraubt“ werden könne, wenn die Jukonvertibili- tät anhebt. Jn lehterer Hinsicht muß es gerade heraus gesagt werden, daß schon die angeheuren Dividenden aller fslorirenden Bantcn eine „Beraubung““

des Publikums sind. Zwar stellt der andere edle Kämpe, - der Verfasser des Aufsayes in der Extra - Beilage eine Rechnung auf, durch welhe bewiesen werden soll, daß der Gewinn ciner Zet-

telbank gar nicht so groß sein könne; aber diese Rechnung is nur lächerlich, indem sie allein den Gewinn von den Zetteln in Anschlag bringt, nicht aber den von dem Bankgeschäft selbst, insofern dessen Ausdehnung eben durch den Zettelverkehr möglich gemacht und herbeigesührt is, Das ist es wohl, was mcin Vorgänger in der Preuß. Allgem. vor Augen gehabt hat. Geschäfte von einer Ergiebigkeit, die so sehr alles gewöhnlihe Maß des Kapital - Ertrages übersteigt, wic dies, der Erfahrung gemäß, bei florirenden Bankgeschäften der Fall is diese, scheint er mir zu meinen, sollten billig Einzelnen, in deren Händen sie als ¡eBeraubung des Publikums“ sich darstellen, entzogen, und zum Besten der Gesammtheit ausgebeutet werden. Ein partiell - kfommunistisher Grundsay, gegen den sich der leztgenannte Verfasser nur sehr schlecht zu wehren weiß, indem er meint: 1) der Gewinn sci ja nicht so groß, sci gar nicht der Rede werth, 2) einen Theil davon ziehe ja der Staat ohnehin durch die Onera, „welche er dem Privat-Justitut auflegen wird,“

Kehren wir zu unserem Hauptgegner zurück., Er räumte ein, daß „eine Ueberschreitung der Gränze“ geseylih verhindert, daß die ununter- brochene Konoertibilität der Noten „durch das Bankstatut“, sagt er gesichert werden müßte. Daß eine solche Sicherung möglich sci, daran zweifelt er nicht im geringsten, „Es is kein Zweifel‘“, versichert er, „daß es Geseye giebt, welche dic Konvertibilität hinlänglich sichern.“ Welche denn? Schade, daß er sie uns nicht namhaft macht ! Auch Herr Jos. Mendelssohn ‘agt: „Gegen die Geschren, welhe eine Zettelbank mit sih führt, sind längst Schuymittel erdaht und mit vollkommenem Erfolg angewendet worden,“ Die Geschichte des Bankwesens zeigt das Gegentheil. Jn England is} nach einer funfzigjährigen Erfahrung an der Möglichkcit von wirksamen Schuzmitteln verzweifelt worden. Sir Robert Peel sagte in seiner Bank- Rede den 6, Mai 1844: Das Beste würde sein, die Papierschöpfung ganz und gar ín die Hände der Staats-Verwaltung zu legen (the wisest plan would be, 1o claim for the State the exclus1ive 1ssue ol paper)z der Staat, seyte er hinzu, habe ein Anrecht auf den ganzen Gewinn, welchen die Papierschöpfung abwerfe, und, nur wenn der Staat selbst die Papier- Schöpfung bewirke, werde cine solche Kontrolle, wie sie im Gemein-Jnteresse zu wünschen sei, ermöglicht werden fönnen. Jch habe in meiner Schrift Sir NRobert’s theoretische Jrthümer theoretisch nachgewiesen; aber die Erfahrungen , auf die er sich berief, stehen fest, Was gelten dagegen die leeren Versicherungen der Herren in den Börsen-Nachrichten? Auf welche Erfahrungen stügt sich denn unser Gegner, wenn er behaup- tet: die Konvertibilität könne durch statutarische Bestimmungen gesichert wer- den? Wo bestände denn dasjenige System von Privatbanken, an welchem er sich seine Erfahrung verschasst hätte? Hat er sie sich vielleicht aus Nord- Amerika geholt? Oder etwa aus Schotiland, wo es nun gerade gar nicht um Sicherstellung der Konvertibilität zu thun is, weil fast die ganze Cir- culation des Landes aus Papiergeld bestelt und man sehr wenig Metall- geld braucht ? Herr Mendelssohn spricht zwar nicht von einem solchen Privatbanken-System, jondern von einer großen und allgemeinen Landes- bank. Aber auch in Bezug auf eine solche is sein Saß unrichtig, Wo in Ländern von gemischter Circulation die Konvertibilität der Noten noch nie in Frage gekommen ist, da haben nicht „gesepliche Schugmittel“ das Wun- der bewirkt, sondern der persönliche Charakter der Direktoren, ihre Den- fungs- und Handlungsweise hat es gethan. Wo hätte es je eine ängst- lichere Bank-Direction gegeben, als die der Banque de France? bei welcher die \frupulöseste Vorsicht zu einer traditionellen Eigenheit des Verwaltungs- Systems geworden zu sein scheint, Dicse Bank is im Wechseldiskontiren unglaublich vorsichtig, verzinsliche Depots nimmt sie gar nicht an, gewährt keine unbedeckten Kredite- und unterhält eine äußerst beschränkte Noten - Cir- culation, welche sie bei jedem Herannahen irgend ciner bedeutenden Gefahr auf fast nichts verringert ; zur Errichtung von Zweigbanken hat sie sih nur \hwer entschlossen. Die Geschichte der Bank von England aber hat Herr Mendelssohn, als er seine Broschüre schrieb, nicht von weitem gekannt, sons hätte Vieles in dieser Schrift anders n erden müssen.

Die Sicherstellung der Bankgläubiger, welche der Aufsaÿz in der Extra-Bei- lage vor Augen hat, indem er bestimmt, daß die Bank nicht mehr Noten ausgeben solle, als ihr eingeshossenes Grund-Kapital beträgt, ist, wie hon angedeu- tet, etwas ganz Andercs als die immerwährende Konvertibilität der Noten, Zur Sicherung der lehteren giebt cs kein Mittel, das nur statutenmäßig fest- gestellt zu werden brauchte, um seine Dienste zu thun, wie ein Sicherheits8-Ventil an einer Maschine. Nichts kann die Konvertibilität annäherungs weise sicher stellen als die Einsicht und die Vorsicht der Bank-Verwalter. Wo auf die größte Behutsamkeit, auf die größte Festigkeit und Zurückhaltung, vor allen Din- gen also auf Leidenschaftlosigkeit und Unbestoch enheit durch eigenes Privat- Jntcresse zu rechnen ist, da is am chesten auf Erhaltung der Konvertibilität zu rechnen. Diese Eigenschaften, dic hier erwähnt sind, möchten vielleicht cher bei Regierungsbeamten als bei einer Auswahl von Bankt- Actionairen anzutreffen sein. i

b. Die stete Zugänglichkeit der Banf. Diese, sagt der Verf, in den Börsen-N., müsse doppelter Art sein, nämlich a. räu mlich, indem ein übers ganze Land verzweigtes Svstem von Banken bestehen müsse; b. gewerb- li, indem die Organisation der Banken so beschaffen sein müsse, daß die Darlehnsucher von der Bankverwaltung hinlänglich gekannt scien, und daß deren Ansprüche von ihr sicher beurtheilt werden können, Dagegen is nichts

einzuwenden. i : : Er sagt aber zu guterlezt: „Die beiden Bedingungen (Kon- vertibilität und Zugänglichkeit) ergänzen und stärken ih gegenseitig.

Jm Gegentheil, sie zerstören einander und heben si gegenseitig auf. Je „zZzugänglicher““ die Bank in gewerblicher Hinsicht if, desto leichter wird sie in den Fall kommen, ihre Noten nicht mehr einlösen zu können, und je mchr sic darauf bedacht is, ihre cigene Sicherheit zu wahren, desto zurückhaltender wird sie in der Bedienung des Verkehrs scin müssen. (S. darüber in meiner Schrift dic Abschnitte: „Sicherstellung der Bank“ und „Kollision der Bankpflichten.‘“)

Das i} unrichtig.

3, Der Vorzug der Privaibank vor einer von Regierung®- |

wegen verwalteten, Der Verfasser behauptet, a. hinsichis der Konvertibilität: bei

einer Privatbank sei es möglich, diese zu sichern, bei einer Regierungsban unmöglich,

Meine Antwort is eigentlich {on im Obigen gegeben, Hören wir aber im Einzelnen die Gründe unseres Gegners:

Er hat deren zwei.

Erstlich sagt er : Privatbanken könnten nur dur „unverständigen Eigen- nuß“ zu einer übergroßen Emission verleitet werden, Regierungsbanken da- gegen nicht blos ebenfalls durch solhen Eigennuy, sondern außerdem auch „durh die ganze Neihe derjenigen Motive, welche sie so oft treiben, ihre kostbaren Plâne (wenn immer auh wohlmeinend) gegen den Wunsch und das Wohl der Nation durchzuführen.““

Hier kurz noch einmal; Es is niht wahr, daß nur unverständiger Eigennuß der Bank-Verwaltung eine zu starke Emission herbeiführen kann. Vielmehr fann feine Bank-Verwaltung, welche dem Verkehre und dem Wachs- thum der Production nachgeht, jemals wissen, ob sie nicht zu viel Zettel, d. h. mehr Zettel als sie am nächsten Tage wird cinlösen sollen, ausgegeben habe. Die wirkliche beständige Konvertibilität der Noten fann nur dadurch gesichert werden, daß die Bank möglich| nicht dem Wachsthum des Verkehrs nachgeht, Um aber das Gegentheil zu thun, dazu braucht es wahrlich nicht erst „unverständigen Eigennuyes““, sondern nur des sehr ge- rechten Bedenkens, welches ciner der Direktoren der Bank von England vor einem Parlaments - Comité vorbrachte: „Wir können uns doch unmöglich für die ungewisse Zukunft verantwortlich machen.“ Es is in dieser Hinsicht eine Behauptung von solcher Läcberlichkeit, daß ih kaum begreife, wie noch Jemand wagen kann, sie dem Publikum ins Gesicht zu sagen, die Be- hauptung, daß bei einer Privat - Gesellschaft die Konvertibilität der Noten gesicherter sei als bei einer von der Regierung eingeseßten Behörde; nicht etwa deshalb ist sie bei der lehteren gesicherter, weil Regierungs - Beamte llüger und charafterfester sein müßten als andere Leute, keinesweges, aber deshalb weil es aus der Natur der Sache folgt, daß die Bank-Gesellschast immer den Trieb haben wird, das Bankgeschäft möglich| auszudehnen, die Regierungs-Behörde immer den, es möglichst einzuschränken, daß die Bank- Gesellschaft immer die größte Lust haben wird, zu hasardiren, die Regie- rungs-Behörde immer die größte Sorge, nichts Unverantwortlihes zu thun. Diese Gründe sind es ja auch, welche die Gegner sonst immer ge- brauchen, um zu zeigen, daß Regierungs-Behörden die Bank schlecht, weil zur ängstlich und zu engherzig, verwalten würden. Nun, gelegentlih, wenn es den Herren so paßt, muß auch das Gegentheil wahr und die Bank in den Händen derer, die da weitherzig sind, sicherer als in den Händen der Eng- herzigen sein,

Aber nun die „fostbaren Pläne gegen den Wunsch und das Wohl der Nation‘’ wie steht es damit? Es is das, furz gesagt, nichts Anderes, als der alte Einwand, daß eine Regierung Neigung haben werde, die Bank zu einer „Finanzmaschine““ zu machen, Ueber diesen Punkt is unendlich viel unnüß hin- und hergeredet worden. Jhr wollt der Regierung nicht die Verfügung über die Bank lassen, weil sie dieselbe statt zur Beförderung des Handels zu Finanzzwecken zu gebrauchen versucht sein könnte; gut! Aber so lange ihr der Regierung zutrauen müsset, daß sie Gesepgebung, Polizei, Kriegswesen, Schulwesen, Medizinalwesen und Finanzen leidlich hanohaben und verwalten werde, könnet ihr wahrhastig die Bank getrost obenein ge- ben, Daß die Bank mißbraucht werden kann! Ei freilich! Aber wisset ihr niht den Spruch vom Mißbrauch, daß er den Gebrauch nicht aufhebt 2? Es if also auch fein Grund gegen die Regierungsbank, daß diese von der Regierung gemißbrauht werden kann. Ob sür die Regierung mehr Versuchung sei, eine Bank zu mißbrauchen, als für eine Pri- vat - Gesellschaft? Ob die Mißbräuche, denen eine Bank in den Händen einer Regierung ausgeseyt ist , gefährlicher für das Land sind als diejenigen, denen sie in Privathänden ausgeseyt is? J nu,

je nahdem! Es fommt darauf an, wie die Regierung ist, wie das Land ist, wie die Leute sind, wie der Fall is, Solche Dinge lassen sih ja gar nicht all- gemein hin entscheiden. ;

Diese Nqivetät i zu komisch, daß die Herren Gegner der Regierungs- bank der Regierung sagen: "Ri te ja nicht selber eine Bank ein, du Re- gierung, obgleich du dazu die Macht hastz denk an die sechste Bitte im Vaterunser, fliche die Versuchung, laß dih wie Odysscus an den Mast bin- den, damit dich die goldenen Sirenen der Bankfasse mit ihrem süßen Ge- flingel vergeblih ins Verderben zu locken suchen, kastrire dich selbst wie ein Valerianer, um nicht der Sünds ausgesezt zu sein, hüte dich, halte dich rein, uns Anderen laß die Versuchung über! “\ Der Mann der Börsen- Nachrichten sagt der Regierung sogar freundschaftlih, es sei ja niht sicher, ob sie sich nicht jeden Augenblick über das Gesetz stellen würde. „Wird gar eine absolute Regierung den Pri- vaten gegenüber gestellt, wird für diese absolute Regierung das, was für den der Staatsgewalt Unterworfenen Geseß ist, „höch- stens‘ Maxime ihrer Handlungen, so ist die Befolgung des Bank- Statutes nicht gesicherter, als wenn man die Befolgung der Geseße in die Discretion der Jndividuen stellen wollte.“ Jch habe das bisher nicht ge- wußt, daß in Preußen die Regierung als über den Geseßen und Statuten (so lange diese gültig sind) stehend beirahtct wird! Da sage nun Einer, daß man nicht aus den Zeitungen alle Tage was Neues lerne! Auch der Mann in der Extra B. sagt: Nur die Privatbank stehe unter dem Gesehe. „Der Noteninhaber einer Privatbank kann den Richter antreten und seine An- sprüche an die Bank wie gegen jede andere Privatgesellschaft geltend machen.“ In Bezug auf die Regierung aber „könnte die Meinung entstehen, daß jene cinstmals, um sich die Erfüllung ihrer übernommenen Verpflichtungen zu erleichtern, in ihrem Jnteresse, die Bank durch einen Machtspruch außer- halb dcs Bereiches der Gesepe stelle,“ Was das „Antreten des Richters“ betrifst, so dachte ih immer bisher, man könne in Preußen auch den Fiskus verkflagen, Wieder was Neues gelernt; ih werde mich künftig hüten, mit der Regierung irgend einen Kontrakt einzugehen ; cs ist nur erstaunlich, daß das nech so viele Leute thun, Handelt es sih aber gar von Gewalt, von einem „Mattspruch‘“, welcher die Wirkung der Geseße „im Junteresse der Regierung“ aufhebt, fo sehe ih in der That nicht cin, was für eine Garantie darin liegen soll, daß die Banken Privat - Eigenthum sindz die Regierung könnte ja durch einen „Mahtspruch““ plöglih auch die Privatbanken schließen oder, noch besser, die Direktoren der Privatbanken aufhängen oder spießen lassen und dic Kassen der Banken für fiskalishes Eigenthum erklären. Nicht wabr? O, ihr lieben, guten Leute, was seid ihr doch für schlechte Poli- tifer! Jhr wollt die preußische Regierung überreden, daß es nicht gut sei, wenn sie selbst eine Bank errichtet, sondern daß sie die Banken euch über- lassen müsse, und ihr sagt ihr: „Wir wollen dir die Bank nicht lassen. ‘“ Warum? „Weil wir dir nit trauen. Weil du zu viel Macht hast, Weil du absolut bist. Weil du die Gesetze, die du selbst giebt, nicht respektircn wir. Wenn ihr mit einer parlamentarischen Partei hinter cu, welche Ministerien zu stürzen vermag, diese Sprache führtet, #0 wäre dies zwar nicht zu billigen, hätte aber doch noch einigen Sinn. Nun, viellcicht werdet ihr euch noch einmal dereinst die Kinderschuhe ausgetreten haben.

Der Mann in den Börsen-Nachrichten legt übrigens, wie er sagt, auf scinen ersten Grund den, der das Mißtrauens -Votum gegen die Re- gierung enthält kein allzu großes Gewicht, Aber nun kommt der zweite Grund. Und das is erst der rechte, E

„Auf Seitcn der Regierung“, sagt er, „tritt ein die Konvertibilität er-

\{werender Umstand hinzu, dem auf der anderen Seite nichts gegenüber- zustellen is, und der doch unvermeidlich bleibt, da er ohne Zutbun der Re- gierung besteht,“ Und was für ein Umstand is das? Nicardo spricht an einer Stelle seines Hauptwerkes von „allgemeinen panischen Screfk- fen“ panics. Ricardo sagt an dieser Stelle, welche der Verf, anführt: „Gegen solche Schrecknisse haben die Banken in keinem Svsteme | eine Sicerstellung.“ Welh ein Fund für den guten Mann! ! „Nur NRegierungsbanken““ ruft er_ jeßt aus (er weiß es besser als Ri- cardo, welcher meinte: in keinem Svsteme sci Garantie) „nur Re- gierungsbanfen oder solce Privatbanken, die durch ihre Verbindung mit der Regierung unter deren Sturz mitileiden würden, siad jenem allgc- meinen Schrecken ausgeseßt, aber nicht Privatbanken, die sich von solcher Verbindung rein gebalten haben. Jener panisbe Screckcn rührt immer nur ans der Furcht vor der Eroberung des Landes und dem Sturze der Regierung her.“ Der Verf. zeigt durch die Belehrung über panics, tvelde er dem Publikum zu ertheilen wagt, daß er schwerlich je ein staatstvirth- schaftlihes Buch eines Engländers gelesen hat; wer das erste beste englische

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