1846 / 34 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Buch über die Handelsgeschichte der lezten Jahrzehnie aufschlagen will, wird angemerkt finden, z. B. ein panic im Jahre 1819, ein heavy panic in dem großen pubble - year, dem Jahre 1825, ein most distressful and heavy panic im Jahre 1836 u. \. w. Hatte England 1819, 1825, 1836 Furcht vor einer Eroberung des Landes und vor einem Umsturze des Thrones? Jh habe schon angeführt, daß in den erwähnten Krisen Hunderte von Privatban- fen in allen Theilen des Landes brachen, während die „Bank von Eng- land“, diese „mit der Negierung in Verbindung stchende‘’ Bank, diese „große Staats - Finanz - Maschine“ zwar auch in schr schwere Verlegenheiten und mehrmals bis an den Rand des Bankerottes gerieth, aber doch nicht nur niemals ihre Zahlungen wirklih einstellte, sondern auch noch einer beträchi- lichen Anzahl, zum Theile großer und mächtiger Privatbanken aus der To- desgefahr half. (Hierher gehörige Details habe ih shon in meiner Schrift : „Die Königl. preuß, Seehandlung“ angeführt und kann mit weit mehreren zu Dienste stehen.) L

Auch der Mann der Extra-B. behauptet ganz dasselbe, was der der B. N. behauptet, nur daß er sogar ausdrücklich von Handelsfrisen, nicht blos von Krieg und allgemeinem Umsturz spricht, Was aber die Krisen betrifft, so verhält es sich im gegenwärtigen Augenblick fast in allen großen Staaten erade umgekehrt, am meisten aber in Preußen: Keine Bank kann sicherer sehen, als eine solhe, an deren Erhaltung der Regierung gelegen ist , sei sie nun durch Regierungs - Beamte oder durh ein von einer Ac- tien - Gesellschaft ernanntes Direktorium verwaltet. Hätten wir bei Gelegenheit unserer leyten Krise eine Masse von Zettelbanken im Lande gehabt, wie sie der Verf, verlangt, so würden diese wäh- rend des Steigens der Eisenbahn - Actien- Wuth unfehlbar die größte ihnen nur mögliche Menge von Zetiteln ausgegeben haben (si getröstend, daß es ja „guten, nüplichen, einträglichen““ Unternehmungen gilt), und eben so unfehlbar würden sie dann bei der eintretenden Geldklemme (die das Pa- piergeld nicht verhindert, sondern vergrößert und erschwert haben würde) zum größten Theile zu Grunde gegangen sein. Hätten wir bei derselben Gele- genheit eine Nationalbank gehabt, wie sie der Mann der Extra-B. zu wünschen scheint, und wie sie mit vielen Anderen Herr Mendelssohn fordert, so würde diese Bank zwar bei sehr vorsichtiger Verwaltung allerdings wohl nicht in die Lage gekommen sein, ihre Gläubiger nicht mehr befriedigen zu können, aber sehr leicht hätte der Fall eintreten- können, und es is überaus wahr- scheinlich, daß er eingetreten sein würbe, in welchem sie niht mehr baares Geld genug in Kasse gehabt hätte, um die dargereichten Zettel einzulösen. Nehmen wir nun an, dieser Fall wäre eingetreten. Was würde die Bank gethan haben? Dasselbe was die geängstete Kaufmannschaft wirkli that was auch die Verwaltung der Bank von England in dergleichen Fällen immer that —: sie würde sich um Hülfe an die Regierung gewendet haben. Sie würde gesagt haben: „Die Geschichte der Zettelbanken anderer Länder, sonderlich desjenigen Landes, welches stets die gefährlichsten Krisen zu be- stehen hat, Englands, beweist auf allen ihren Blättern, daß es sich in der- gleichen Krisen immer nur um etliche wenige Millionen, vielleicht um zwei, vielleicht nur um eine Million handelt, so läßt sich die Krise vorüberleiten, und das Vertrauen stellte sich wieder her.“ Auf diese Erfahrung gestüyt, würde sie von der Staats-Regierung einen baaren Vorschuß gegen Hinter- legung von Effekten erbeten haben, welcher auch aus dem Staatsschage in sol einem äußersten Falle wohl gewährt worden wäre. Es is daher nicht abzusehen, warum eine unmittelbar im Auftrage der Regierung verwaltete Bank während ciner Handels-Krise weniger sicher dastehen sollte. Handels- Krisen erschüttern ja doch nicht das Vertrauen zu der Regierung und zu den Staats-Finanzen. Nicht blos in Preußen, nein, überall muß in. gro- ßen Krisen zu guterleßt doch immer die Regierung Rath schaffen. Sie ist ja dafür Regierung. Jun einem äußersten Falle muß die Gesammikraft der Nation aufgeboten werden, und wer anders besißt dazu in Friedenszeiten die Macht und die Mittel, als die Regierung, gleichviel welche Organisation

und Verfassung das Land habe. « U / ° Nun aber der Fall eines Krieges! Hören wir hier wieder einmal Herru Mendelssohn! „Sollte der Staat durh einen unglücklichen Krieg in die Nothwendigkeit verseßt werden, die Einlösung der- Kassen - Anweisungen zu suspendiren, so werdeu die Folgen zu ertragen sein. Giebt der Staat aber selbst die Noten einer Landesbank aus, und sind diese bestimmt, die Jn- dustrie zu stüßen und zu heben, so muß mit der Diskreditirung derselben eine vollständige ea eintreten, und der Staat wird dann ganz außer f Stande jein, im Lande selbst Hülfsmittel zu finden, Das Uebel wird desto größer und \chrecklicher sein, je mehr die Bank ihrem Zwecke gemap ge- arbeitet und gewüiift hat.“ Herr Mendelssohn verlangt, wie schon gesagt, eíne Nationalbank, ähnlich der Bank of England, ber Banque de France u. s w. Da is er denn im Jrrthum, wenn er gleich nach der angeführten Stelle weiter sagt: „Die großen Landesbanken in Europa sind alle vom Staate beaufsichtigt, insofern es auf die Festhaltung der ihnen vom Staate vorgeschriebenen Gesche und Gränzen anfommt. Jn Hinsicht ihres Ver- mögens und ihrer Geschäfte sind sie übrigens vollkommen frei und vom Staate unabhängig. Daher haben auch die bittersten Kriege die Existenz jener Banken keinesweges gefährdet, wohl aber haben sie ihrem Vater- lande, wenn dasselbe in Krieg verwidckelt war, große Dienste ge- leistet.“ Diese Banken haben vielmehr gerade darin in den schwer- sten Zeiten ihre Sicherheit gefunden, daß ihre Juteressen mit den Staats - Interessen verflohten waren. Bei der Bank von Eng- land, auf deren Beispiel sich Herr Mendelssohn mit beruft, ist dies am augenscheinlichsten : sie íst nicht blos während der Zeit der Restriction, sondern fort und fort durch legislative Veranstaltungen und Regierungs- Maßregeln aufrecht erhalten worden, In Hinsicht auf die Sicherheit der Bank macht es keinen Unterschied, ob die Bank durch ein Direktorium, das von den Actionairen ernannt wird, oder durch ein Direktorium, das der König bestimmt, verwaltet wird; eben so wenig, ob die Direction einer Ge- neral- Versammlung von Actionairen oder ob sie dem Staate verantwort- lich is, Der Bankfonds wird immer ein von den Finanzquellen des Staa- tes abgesonderter Fonds sein könnenz in England is er das nicht einmal, sondern is ganz und gar dem Staate dargeliehen. Der Kredit der Bank braucht niht nothwendig zu wankfen, wenn, im Falle eines Krieges, der Kredit der Staats - Finanzen Erschütterungen erleiden sollte, sobald man nur weiß, daß die Bank unabhängig von den Staats - Finanzen verwaltet wird. Jm Fall einer feindlichen Jnvasion aber würde eine solche Landes- bank nicht sicherer sein, als eine von der Regierung verwaltete, da es dem Eroberer falls er anders noch Formen beobachten will nur ein Wort, nur einen Federzug kosten würde, um das Institut für ein Staats- Institut zu erklären und demgemäß zu behandeln, Diese großen Banken find ja wirklih ihrer ganzen Stellung und Bedeutung nah Staatsbanken. Wie kann mau in Zeiten der allgemeinen Gefahr die Jnteressen der Landes-

Sckanntmachungen. [4b]

[76] Edifkftal-Vorladung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Samuel Ender hierselb is dur die Verfügung vom 4. Dezember 1845 der Konkurs-Prozeß eröffnet worden, Der Termin zur Anmeldung aller Ansprüche an die Konkursmasse steht

am 11. Mai d, J., Lormittags um 9 Uhr,

vor dem Herrn Fürstenthums - Gerichtsrath Poppo im Parteienzimmer des unterzeichneten Gerichts an.

Wer si in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen, und ihm deshalb gegen tie übrigen Gläubiger ein ewiges Still- \chweigen auferlegt werden,

Neisse, den 13. Januar 1846, Königliches Fürstenthums-Gericht.

r! A An

Niederschlesische Zweigbahn.

A L S

schuß mit 10 Thlr. in ben Tagen

vom 26, bis 31, Januar ch.,

der Neunte Einschuß nah Abzug der Zin- sen mit ÿ Thlr. 10) Sgr. S Pf.

in den Tagen vom 2, bis 7, Februar c, entweder an die Herren Gebrüder Veit & Comp. in

154

Jndustric und der Kaufmanuschast von den Gesammit-Juteressen des Staais trennen wollen? Die Bank, wenn auch niht von einer Staatsbehörde ver- waltet, wird in der Zeit der Noth den Staat doch nicht verlassen könneu, weil sie selbs nichts ist, wenn der Staat sie verläßt, Die großen Landes- banken haben , um ihrer Stellung und Bedeutung im Staate willen, nie und nirgend umhin gekonnt, eine beständige und geschickte Vermittelung der allgemeinen Staats-Juteressen mit den besonderen Jnteressen des Handels- standes und der Produzenten und wiederum beider mit den noch spezielleren Jnteressen der Bankgesellschaft sih zur Aufgabe zu machen.

Jch habe diesen Gesichtspunkt verfolgt, obgleich er, streng genommen gar nicht geltend gemacht werden darf. Die Möglichkeit eines allgemeinen Umsturzes, eines Zustandes, in welhem der Staat so gut wie aufgelöst ist, fann gar nicht in Betracht kommen, um über eine Einrichtung zu entschei- den, die, ihrem ganzen Wesen nach, friedlihe Zustände voraussezt. Man könnte sonst noch gar das Banksystem in die blaue Luft bauen wollen, was freilih die Herren Theoretiker alle Tage unternehmen, damit es nicht von einem möglichen Erdbeben erschüttert werde. S ,

Der Mann der Börsen-Nachrichten sagt, b) hinsichts der zweiten von ihm aufgestellten Bedingung, nämlich der Zugänglichkeit der Banken: 1) „Ein ganzes System von Banken würde von Staats wegen so {wer herzustellen sein, daß sih die Schwierigkeiten faum überwinden ließen,“ Ei, die Sache wäre denn doch erst abzuwarten. Man hat es im Organisiren und Nezausbreiten tief in alle Winkel dringender Einrichtungen bekanntlich n unseren Staaten so weit gebracht, daß die angeregte Schwierigkeit wohl auch noch zu überwinden sein dürste. /

Der Verfasser sagt: 2) „Ein solches Staatsbankensystem würde so rein äußerlich und unbekannt dem Verkehre gegenüberstehen, als es mit einer Büreaukratie der Fall ist, die, ohne die Mitwirkung der Judustriellcn, selbst| diesen ihre immerhin gut gemeintcn Geseße gegen will. Aehnlich spricht sh der Mann der Extra - Beilage aus. Auch Herr Mendelssohn ; dessen Aeußerungen in Betreff dieses Punktes ih in meiner Schrist ange- führt und beleuchtet habe und hier deshalb nicht wiederholen will, i

Jn Bezug auf die von Herrn Mendelssohn verlangte Art Bank erin- nere ih aber noh einmal an das, was ih schon oben bemerkte, daß diese

anze Frage sih nur darum dreht, wer die Bank - Direktoren ernennen oll, ob dies die Regierung oder die General - Versammlung einer Actien- Gesellschaft thun soll? Dies, daß die Direktoren einer im Auftrage der Regierung verwalteten Bank den Charakter von Regierungs-Beamten erhal- ten, wird do auf ihre Geschicklichkeit keinen nachtheiligen Einfluß haben. Daß die Regierung lebenslängliche Direktoren der Bank ernenne, isst ja gar nicht nothwendig. Wenn es zweckmäßiger scin sollte, die Direktoren häufig zu wechseln, was aber noch die Frage is, so kann die Regie- rung eine Veranstaltung der Art auf mancherlei Weise treffen; we- nigstens könnte eine bewegliche Abtheilung des Direktoriums neben einer festen eingerihtet werden. Jn Frankreich ernennt die Regierung den Gou- verneur der Banque de France und dessen Stellvertreter, Jn Belgien wird der Directeur der Banque de Belgique vom Könige ernannt, und die vier Administrateurs dieser Bank ernennt ebenfalls der König, indem er sie aus einer Liste wählt, welche die General-Versammlung der Actionaire aufstellt ; nur den Trésorier erwählt die General-Versammlung allein, Und diese Bank ist nicht, wie die Société Générale (welchs den Caissier de l’état macht), Staais-Justitut, Mir scheint diese Verfassungsfrage und mehr is, Herrn Mendelssohn gegenüber, wirklich nicht streitig, obgleich, unausgesprochen, mehr im Hintergrunde liegt gar nicht von so großer Wichtigkeit ín Bezug auf das Gedeihen der Bank als Bank. Anders, wenn man die Bank als Werkzeug in den Händen einer Anzahl von kaufmännischen Notabeln betrachtet. Jn rein administrativer Hinsicht sheint mir die Frage nicht sehr wiehtig, weil man höchstens nur sagen könnte, es sei eine bessere Wahl geschicfter Direktoren zu erwarten, wenn eine General-Versammlung wählt, als wenn die Regierung wählt, Jn Bezug auf Preußen möchte ih aber dies für jeßt doch bezweifeln, Der bisherige Gang der preußischen Entwickelung hat noch immer alle bedeutenden Kräfte in den Staatsdienst gedrängt, und erst in allerallerleßter Zeit hat sich dieses Verhältniß insofern ein wenig ge- ändert, als in der wissenschaftlichen Sphäre manche hervorstehende Talente durch den Gang der philosophishen Entwickelung auf andere Bah- nen gedrängt worden siud, Die industriellen Jutelligenzen hat die Staats- Regierung srüher, ih möchte sagen laufen lassen z jeut fängt sie auch an, die- selben unter ihr Banner zu shaaren, Und wirklich liegt die Sache so, daß die meisten intelligenten Kräste ve9 Lauves9 eutwrbver vez Nrgicrung zur Verfü-

gung stehen oder doch mit Leichtigkeit von ihr aufgeboten werden können. Es käme also für die Wahl geeigneter Geschäftsmänner zur Bank-Verwal- tung nur auf ernsten Willen und gutes Glück an. |

Die Börsen-Nachrichten fordern eine „Berufung von Sachverständigen““. Wozu denn? Um zu entscheiden, welche Bank-Verfassung für Preußen die beste sein würde? Es scheint in der That so. Aber was würde dabci herauskommen? Die Ansichten sind, wie die Presse beweist man sehe die Schriften von Mendelssohn, von Beer, den Aufsay in den Börsen-Nach- richten selbs 1845 Nr. 46 ff. u. \. w,, #0 getheilt, daß die Abstimmung vielleicht gar kein Ergebniß liefern würde, wenigstens keincs, bei welhem man gewiß sein könnte, besser zu fahren, als wenn der Staats-Rath, nach Ver- gleihung der verschiedenen Meinungen und der für und wider dieselben vorgebrachten Gründe, welche die Presse doch wahrlih nachgerade genug zu Tage gefördert hat, seinen Entschluß faßt. Uebrigens mögen sich die Herren, welche von „Sachverständigen““ reden, zu erinnern belieben, daß es für diese Angelegenheit wirklihe Sach verständige, außer etwa den wenigen Di- reftoren der Stettiner Ritterschaftsbank, des Berliner Kassen - Vereins und den Beamten der Königlihen Bank in Preußen, gar keine giebt, und daß, wenn es sich um Zettelbanken handelt, auch die genannten nicht als eigentlihe Sachverständige, d. h. eingeschulte und wohlgeübte Praktiker, zu betrachten sind.

Herr Mendelssohn sagt: „Der Dirigent einer Zettelbank muß die Ge- werbe-Verhältnisse der Orte, in welchen seine Zettel zirkuliren, und alle darin eintretende Veränderungen stets im Auge haben. Er muß auch wohl Acht haben aus Veränderungen im Geldmarkte, die in den großen Handelsstädten eintreten. Er darf auch den allgemeinen Witterungscharakter jedes Jah- res nicht außer Acht lassen, denn auch dieser kann auf den Bedarf an baarem Gelde großen Einfluß haben. Nach allen diesen Rücksichten kann er dem Geschäfte bald die Zügel \chießen lassen, bald muß er sic stra} anziehenz a priori möchte es scheinen, als sei es cine halsbre- chende Sachc stets so zu balanziren, allein die Praxis zeigt sich hier auch als große Lehrmeisterin.“‘ Das ist sehr gut gesagt, Aber es spricht sehr zu Gunsten einer Bank-Direction, die mit der Staats-Regierung in der engsten Verbindung steht; denn die erforderlichen Uebersichten werden

Allgemeiner Anzeiger.

Berlin, Neue Promenade Nr. 10, oder an unsere Haupt- Kasse hierselbst, bei Vermeidung der im §. 11. des Sta- tuts angedeuteten Nachtheile, einzuzahlen ist.

Mit Bezug auf unsere Glogau, den 26, Januar 1846.

Bekanntmachungen vom 26. Dezember v. J. und 1. Januar d. J. machen wir die Actionaire unse- g rer Gesellschaft darauf *°*_ B aufmerksam, daß

S tr achte Cin-

Gesellschaft.

Dg

[74 b]

Versammlung hiermit eingeladen. 8 8

Berlin, den 26. Januar 1846.

Gesellschast.

Die Direction der Niederschlesischen Zweigbahn-

Die Herren Actionairs der Berlinischen Feuer- Versicherungs-Anstalt werden zu der auf Montag den 9. Februar d. J., Vormittags 11 Uhr 1m Lokale der Anstalt, Spandauer - Stralse No. 81, anberaumten statutenmässigen jährlichen General-

Die Direction der Berlinischen Feuer-Versicherungs-

nicht besser zu gewintten sein, als an dem Punkte, wo alle wichtig, Þ Land irgend betreffende Jnformation zusammenströômt. Jch denke h gens, daß bei den preußischen Geld -Jnstituten des Staates in dies sicht schon cine reht hübsche Praxis sich ausgebildet haben muy n stens verrathen z. B. die Geldvorräthe, welche zu den Zeiten bai märkte dem Verkehr von der Königlichen Bank regelmäßig zugeführt „" eine sehr sorglihe Bedachtnahme und gute Vorausberehnung, t Unser Verfasser der Kritik in den Börsen - Nachrichten sagt „Eine Staatsbank würde wohl ihre Geschäfte nur ganz yy, herab abmachenz würde wohl auf die Wechsel großer und # ter Handelshäuser ihr Geld vorschießen, aber nicht die klei, duction des Landes unterstügen,“ Was is mit einem solchen wohl‘“’ gewonnen? Es fkäme- auf die Geschicklichleit der Bar! rection an, ganz wie bei jeder großen Privat - Actienbank , bei de; d immer ein Zug aus dem Glückstopf is, wenn sie wirklich gut a wird, Selbst in Schottland, wo die Bankroutine so groß und q, und wo die Banker sih gegenseitig so genau im Auge behalten, hz dem kurzen Zeitraum von etwa 10 Jahren scit 1825 uuter 35 y (so viel besaß Schotiland in dem genannten Jahre) aj j müssen, und fünf waren genöthigt, sich mit anderen zu vers bis 1841 famen wicder 10 Banken hinzu, so daß in diesem Jahn, 29 waren; aber noch in demselben Jahre verschmolzen sich {4 zivei (Forbes et Comp, mit der Glasgow Union). Und wollt id, England zu erzählen anfangen, so würde ih kein Ende finden, hat in Berlin, wie ich von dortigen Geschäftsleuten während cin Anwesenheit zur Zeit der Geldklemme erfuhr, die Königliche Bar die Wechsel kleinerer Gewerbtreibenden vorzugsweise disfontirt, wäh die großen Banlhäuser beschränkte, Nur so viel läßt sich, wenn es doch einmal um Vermuthung mit Wahrscheinlichkeit annehmen, daß eine Namens der Regierung y tete Bank allerdings weniger „zugänglich“ als eine Privatbank, d, h, sihtiger sein werde. Und das is gerade mit ein Hauptgrund, y die Regierungsbank unter den Zettelbanken den Vorzug verdient, Dj breitung der Bankgeschäfte is daneben Privatbanken, die aber nig erschaffen dürfen, anheimzugeben, Diese Actienbanken sein und werden als solche ihren Gläubigern immer zj Sicherheit gewähren, als einzelne Banker; doch ganz entbehren wi auh wenn man viele Actienbanken hat, die ciuzelnen Banker nit ly (S, darüber in meiner Schrift den Abschnitt „Actienbanken“‘)

4. Das politische Bedenken.

Jch habe schon im vorigen Abschnitte auf die Ungeschicklichki gewiesen, welche darin liegt, einer Staats-Regierung, welche die Mai das Verlangte zu gewähren oder zu versagen, als einen Beweggru sie, daß sie es gewähre, den Umstand anzuführen, daß man ih traut. Was soll man nun zu folgender Erpectoration des Versasi Kritik in den Börsen - Nachrich'en sagen? „Die Versuchungen, denen allen Umständen die Regierungen ausgeseßt sind, machen in ihren hit die Banken zu den gefährlichsten Jnstrumenten der Verfassungêtwidrhh der Umwälzung und der Corruption. Man darf getrost behaupten, | wenigstens für reine Regierungsformen Staatsbanken die tödtlichsten Fei sind.“ „Oeffnet sih die Monarchie eine selbstständige, von [den Lem gen der Unterthanen scheinbar unabhängige Quelle von Einkünften, würde sie auf die Dauer dur keine Maxime mehr von Audsctungig 0 gehalten werden“, Das also ist des Pudels Kern. Der Verso wow also, da Reichsstände mit dem Rechte der Steuer - Bewilligung v) y handen, eine monarchie tempérée par la bangque. Jn der T neuer und origineller Gedanke, Nur fürchte ih, daß die Monarchie, di bisher noch nicht hat durch ein Parlament wollen temperiren lassen, \t weit weniger werde durch cin Banksystem temperiren lassen wollen.

Lassen wir die sonderbaren Ansichten des guten Manne fehren einmal den Gesichtspunkt um! Herr Mendelssohn sagt: haben auch wohl die Besorgniß gehört: cine Landesbank | als Finanzmaht durch Opposition gegen die Regierung werden, Es möchte wohl kaum ernstlih mit einer solhen Besorgnj meint sein, und man erzeigt der Wichtigkeit der Banken dadur ei große und unverdiente Ehre.“ Wenn dics auf cine Aeußerung vot n der Augsburger Allgemeinen Zeitung gehen sollte, o {1 Herr Mendelssohn nicht richtig verstanden. Aber ih behaupte lm und zwar im vollsten Ernste, daß die preußische Regie feine von ihr unabhängige und dabei doch organ isi über das Land verzweigte „Finanzmacht“ gefallen (i kann. „Besorgniß“, wie es Herr Mendelssohn nennt nein, wu sorgniß is nicht die Nedez abcr kurz gesagt: das Prinzi) preußishen Regierung, wie es sich bis jcyt klar und ents vor Aller Augen herausgestellt hat, verträgt keinen so Organismus, als der wäre, welcher sich auf cine gewaltige Gi stüßen würde, neben und außerhalb, oder, wenn man lieber will, halb des Staatsorganismus. Am wenigsten in einer Zeit, in wel Geldmacht es täglich mchr zur Herrschast, zum eigentlichen thatsà Regiment bringt und alles Andere unterjocht. Jch kann hier diesen G punkt nur andeuten. Wer ein wenig geschichtlichen Blick und einen o Sinn für die Ereignisse des Tages hat, wird nicht mehr als eine \ Andeutung bedürfen.

5 S hlußß.

Dem Allen zufolge behaupte ich, daß dic Zettelbank, wenn eine s in Preußen eingerichtet werden soll, niht nur weit besser und zweckmi von der Regierung geleitet werden wird, als wenn sie einer von Pi zu erwählenden und diesen Privaten verantwortlichen Direction übe würde, sondern daß diese Bank sogar einer derartigen Direction ga anvertraut werden kann, sondern von Regierungs wege waltet werden muff.

Jch sehe den Streit über diese Angelegenheit hiermit natürlid keinesweges als beendet an, erkläre mich aber bereit, da ih ihn einn dem meinigen gemacht habe, auf jede Entgegnung mit aller mögliche duld zua antworten.

G, Juliu#,

[77]

s - (M d . Haus- Verkauf in Leipzi Ein neuerbautes, s{öónes und massives Haus, i

besten und angenehmsten Lage der inneren Stat! der Promenade befindlih, soll für den Prei! 38,000 Thlr. aus freier Hand verkaust werden. 9 selbe is in der unmittelbaren Nähe des hauptsädl® Meßverkehrs gelegen, jedoh in seinem Ertrage 10! Zufälligkeiten der Meßvermiethungen nicht abh® da es größtentheils aus Familien-Wohnungen b Auch würden sih die unteren Lokalitäten- des 9 zu einem Speditions- oder ähnlihen Geschäfte esonders eignen und dasselbe jedenfalls einem eine sichere Rente gewähren. Nähere Ausfunß theilt mündlich oder auf portofreie Anfragen De, 28 niy in Leipzig, Katharinenstraße Nr. 4,

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Abounement belrägk :

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Kthlr. sür 4 Jahr. 4 Kible, - 4 Jahr, s Rthlr. - 1 Iahr.

allen Theilen der, Monarchie ohne Preiserhöhung. ¡ions - Gebühr sür den serl iner Zeile des Allg. " Anzeigers 2 Sgr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle ÞPost-Anstallen des In- und Auslandes uchmen Seslellung auf dieses BSlalt an, sür Berlin die Expedition der Allg. Preuß, Zeikung: Friedrichsflraßfe lr. 72.

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In halt.

itl r T eil.

He N in, Zur Erläuterung über die Befugnisse und Rechte der Stadtverordneten. Rheinprovinz. Rheinhöhe, i

utsche Bundesstaateu. Königreich Bayern. —- Königreich annover. Uebereinkunst mit Belgien wegen gegenseitiger Ausliese- ing von Verbrechern. Wasserstand, Freie Stadt Bremen. eberschwemmung.

mkreih, Paris, Amendement Berryer®s8, Bugeaud's Opera- onen und Kolonial-Berwaltung. Jnstitut für Zöglinge aus Tunis. Die Jutervention im Plata. Fürst Polignac in Versailles, Aka- mische Wahlen. Das Eisenbahnwesen. Vermischtes, Schreiben us Paris. (Debatte der Deputirten über ven Unterrichts-Rath.) oßbritanien und Irland. Oberhaus, Erklärung des Herzogs qn Wellington über die Minister - Krisis. Unterhaus, Behand- Mung der Ciscubahnbill während der Session. Sir R. Peel’'s neue Handels-Reformen. Abschasfung des Shup-Systems, Modification Fer Getraidegesepe. London. Hof-Nachricht. Herr Gladstone. ie Times über Peel’s Maßregeln, Staats - Einnahme, Ver- jischtes.

Mie: Brüssel, Die Verhandlungen mit Holland, Amendement um Jagdgeseßp. Vermischtes.

lien. Neapel, Taufe des neugeborenen Prinzen.

nien. Schreiben aus Paris. (Die Unruhen in Catalonien; die Deputirten und die Vermählungs-Frage.) f iecheuland. Schreiben aus Athen. (Kolettis; Jutriguen gegen as ea Aenderung der britischen Politik gegen Griechenland ; urmischtes.

dels- uud Börfeu-Nachrichten. Berlin, Börsen- und Markt- ericht, Franksnrier Börsen-Bazicht,

sellschaft sür Geschichte und Alterthumsfkunde in den russishen Ostsee- Provinzen, Numismatische Gesellschast, Luther-Stistung.

Amtlicher Theil.

Angekommen: Se. Excellenz der Königl. hannoverishe Ge- il-Leutenant von Hartmann, von Hannover.

Uichtamtliher Theil.

Inland.

Berlin, 2. Febr. Der Verfasser des in der Kölnischen Ze i- ) vom 16. Dezember v, J. abgedruckten Artikels vom 9, De- er über das Ehrenbürgerrecht hat aus der in unserem Blatt vom Dezember v. J. enthaltenen Entgegnung Veranlassung genom- , in einem der Kölnishen Zeitung vom 20. Januar d. J. rirten Artikel die hon früher aufgestellten und, von uns bestrit- èn Behauptungen über die durh die Städte-Ordnung vom 19, No- ber 1808 b-stimmte Stellung des Magistrats und der Stadtver= neten nochmals zu wiederholen. Da dieser Artikel, so wenig wie frühere, etwas enthält, wodur die in unseren Blättern vom

sellschaft für Geschichte und Alterthumskunde | in den russischen Ostsee: Provinzen.

In der öffentlichen Jahres-Versammlung der Gesellschaft für Geschichte Alterthumsfkunde der Ostsee - Provinzen zu Riga eröffnete am 18, De- der der Landrath Samson von Himmelstiern als Präsident die ung mít einer Anrede, in der er die Aufgabe bezeichnete, aus den Ueber- n des Alterthums die Geschichte der Provinz Liefland zu vervollstän- , Zerstreutes zu sammeln, Lücfenhastes auszufüllen und aufzuklären, \{ als mangelhast in den Ueberlieferungen der Vorzeit darstellt Die llschaft, sagte der Redner, wolle die Gegenwart n1yen, um der Zu- ein belohnendes Denkmal ihres Fleißes zu hinterlassen, Judem er \ andeutete, daß diese Bestrebungen von der Liebe zum gemeinsamen Imde zeugten, und daß diese Liebe in den Gemüthern Aller von ne4em t zu scin cheine zu ciner Zeit, wo einerseits die baltishen Rechte, llegien und Verfassungen zusammengestellt sich abermaliger Anerkennung vie man hoffen könne, dauernder Befestigung von der Huld des Mo- Men ersreuen, und wo andererseiss das Drangsal der Gegenwart un- } darüber lasse, wie sich die Zukunft gestalten werde und wie aus seiner e der Phönix der Provinz von neuem eistehen möge, wies er, so groß Y die Sorge sein möge, auf das Vertrauen zu der Weisheit und Gerech- it des Mouarchen hin, woraus man neuen Muth \{öpfen solle, „Er- 1g und willige Fügung in Unabwendbares“, fuhr der Redner fort, „lehrt die Geschichte unseres eigensten Vaterlandes, das, im Jnnern neu ge- \ , mehr als einmal aus seinen Trümmern wieder hervorging und agen es mit stolzem Bewußtsein an politishen Kräften klein unscheinbar, immer so viele moralische Kraft sich erhielt, daß cs, be- am in sich selbst, Anderen als Vobild der Treue, des Gehorsams und Vesittung diente. Erhalten wir uns dieses Bewußtsein! Es zu näh- Und zu befestigen, sci die eigentlihe Ausbeute der wissenschaftlichen Be- ingen auch unseres Vercins, Hier, wo uns zunächst die Vergangenhcit das Alterthum beschäftigen, erwähne ih au der Gegenwart, weil sie, sam für die Geschichte unserer Tage, schon jetzt eine sorgfältige Samm- Alles dessen zu erheischen scheint, was sih täglih vor unseren Augen igt und an uns vorübergeht, Eine parteilose Darstellung aus diesem Material möge dereinst der Nachwelt bekunden: daß wir als dank- j dhne der Vergangenheit auch den Enukeln derselben ein Denkmal fee Gesinnung hinterließen und nicht mit \{nödem Undank uns des leferten als morsh und in sich zerfallen entäußerten,““

Thäti Secretair verlas hierauf den statutenmäßigen Jahresbericht über E pgreit der Gesellschaft während des lchtverslossenen Jahres und ver- b (3 neu ernannten Ehrenmitglieder, so wie die neu aufgenommenen 1) iy und ordentlichen Mitglieder, und zwar:

andten s Ehrenmitglieder: Se. Excellenz den Kaiserlich russischen anden und g u d Minister am Königlich preußischen Hofe, : h Peter Baron N ependorff, aus dem Hause Uerküll, der be-

Berlin, Dienstag den Zw Februar

8. und 31, Dezember v. J. näher entwidelten Ansichten über die gegenwärtigen Verhältnisse und Befugnisse der beiden städtisheu Be- hörden, sowohl im Allgemeinen als in spezieller Beziehung, auf die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts widerlegt würden, vielmehr darin nur auf den Geist und Buchstaben der Städte-Ordnung vom 19, No- vember 1808 im Allgemeinen Bezug genommen wird, so bedaif er an sich keiner Entgegnung, indeß würde die weitere Verbreitung der in demselben wiederholten Meinung :

daß nach der Städte-Ordnung von 1808 in allen Gemeinde-An- gelegenheiten den Stadtverordneten allein die Entscheidung, dem Magistrat aber nur die Ausführung zustehe und lehtere von ihm nur verweigert werden könne, wenn die “aile der Stadiver- ordneten offenbar gegen bestehende Gesehe verstoßen, so bedenklihe praktishe Wirkungen haben können, daß es uns deêwe- gen nöthig scheint, nohmals auf den Gegenstand zurückzukommen. Jn der Städte - Orduung vom 49, November 1808 sind zwar, wie {hon Streckfuß in seiner Schrist: „Die beiden “reußischen Städte-Ordnungen““, mit Recht bemerkt, die gegenseitigen Verhältnisse und Befugnisse des Magistrats und der Stadtverordueten nicht mit der Schärse und Bestimmtheit festgestellt, wie solhes in der revidir- ten Städte-Ordnung geschehen, indeß zeigt doch Geist und Buchstabe derselben deutlih genug, daß man bei Erlaß derselben weit davon entfernt gewesen ist, dem Magistrat eine so untergeordnete, ja unwürdige Stellung zu geben, als demselben von dem Verfasser der von uns bekämpften Artikel angewiesen wird. Der in leßterem in Bezug genommene §, 127 lautet nämlich wörtlih nur dahin: „„Doch kann die Stadtverordneten-Versammlung keine gefaßten Be=- \{chlüsse mit öffentlicher Autorität selbst zur Ausführung bringen. Der Magistrat - des Orts is allein dazu befugt und haftet dafür, g nichts gegen den Staat und. gegen die Geseße ausgeführt werde““, :

und sagt also keinesweges, daß jeder Beschluß der Stadtverordneten, der niht gegen den Staat oder gegen die Gesebe verstößt, vom Magistrat ausgeführt werden müsse.

Auch geht aus zahlreichen einzelnen Bestimmungen das Gegentheil

hervor. So is z. B. in dem schon früher von uns erwähnten §. 24

ausdrücklih festgeseßt : daß der Magistrat das Bürgerrecht ertheilt und vor der Entschei- dung zwar das Gutachten der Stadtverordneten darüber cinzuzie=- hen hat, daran aber nur im Falle des §. 21, und wenn geseb-= lihe Einwendungen gemacht werden, gebunden ist,

im §. 51 aber bestimmt : daß zur Einziehung des Bürger- Vermögens, d, h. desjenigen Theils des gemeinschaftlichen Vermögens, dessen Nußungen bis da- hin von den einzelnen Mitgliedern bezogen worden, zu gemein- schaftlihen Zwecken der Stadt ein geseßlih abgefaßter Beschluß der Stadtverordneten, außerdem aber die Bestätigung desselben von Seiten des Magistrats erforderli is,

ohne daß dabei irgend einer Beschränkung des freien Ermessens des

Magistrats gedacht wäre. :

Nach §. 70 hat ‘innerhalb der dort vorgeschriebenen Gränzen der Magistrat, mit Zuziehung der früheren Bürgerschafts - Vorsteher, die bei der ersten Wahl zu bestellende Anzahl der Stadtverordneten zu bestimmen, und nah der Declaration dieses Paragraphen bedarf es zu einer Verminderung der Stadtverordneten unter die in der Städte - Ordnung festgeseßte Anzahl eines gemeinschaftlichen Antrages des Magistrats nnd der Stadtverordneten und der Ge=-

1846.

nehmigung des Ministers des Junern, Nah §. 157 werden die Unterbedienten des Magistrats nach dem Bedürfniß angenommen und vom Magistrat auf Lebenszeit gewählt, der dieselben vor ihrer Ansehung den Stadtverordneten namhast machen muß, deren Ein- wendungen jedoch nur dann nicht unbeachtet lassen darf, wenn solche erheblich und gegründet sind,

Die Unrichtigkeit der von uns bestrittenen Meinung ergiebt \ch jedoch nicht blos aus speziellen Vorschristen der erwähnten Art, son= dern auh aus den allgemeinen Bestimmungen über die Stellung und die Befugnisse des Magistrats sowohl, wie der Bürgerschaft, oder vielmehr, da lehtere nah §. 48 in allen ihren Angelegenheiten dur die Stadtverordneten vertreten wird und nah §. 67 von allen ihr nah der Städte-Ordnung beigelegten oder sonst zustehenden Rechten in ihrer Gesammtheit einzig und allein die Befugniß der Stadtver= ordneteun-Wahlen ausübt der Stadtverordneten, Diese finden sich, abgesehen von der im §. 47 dahin aufgestellten Definition des Magistrats : -

„der Magistrat des Orts is der Vorsteher der Stadt, dessen Befehlen die Stadt-Gemeine unterworfen ist‘“, in den §8. 169 bis 190,

Der §. 169 lautet wörtlich:

Die ganze Geschäftsführung in allen das Gemeinwesen betreffenden Angelegenheiten soll sich zwer zur Begründung der Einheit in dem Magistrat konzentriren und von demselben geleitet werden. Der Bürgerschaft wird indessen zur Besörderung einer lebendigen Theil=- nahme an diesen Angelegenheiten die fräftigste Mitwirkung dabei zugestanden. :

Schon diese ganz allgemeine Bestimmung und namentlih der Ausdruck „Mitwirkung“ ergiebt deutlich genug, daß der Magistrat niht bloßer Exekutor der Beschlüsse der Bürgerschaft, d. h. der Stadtverordneten, so weit solche nicht gegen den Staat oder die Ge- seße verstoßen, sein soll; noh unzweifelhafter aber erhellt solhes aus den nachfolgenden näheren Bestimmungen über die Art und Weise der Mitwirkung der Stadtverordneten.

Im §. 170 wird zuvörderst besonders hervorgehoben : : daß nicht nur der Magistrat als Ortsobrigkeit, sondern auch die Stadtverordneten auf Einführung neuer und Abänderung be- stehender Einrichtungen im Gemeinewesen antragen können,

und in den §§. 171 und 172 wird der Magistrat

zur sorgfältigen Prüfung \olher Anträge der Stadtverordneten an- gewiesen und für den Fall, daß dieselben auf durh die Gesebe und höhere Genehmigung {hon begründete Gemeine - Einrichtun= gen gerichtet und dem Staat, den Geseben und den Privatrechten nit entgegen sind, zu deren eigener Bestätigung ermächtigt, aber feineêweges verpflichtet, vielmehr, wenn er Bedenken findet, nur für verbunden erklärt, die eingegangenen Vorschläge mit seinem Gutachten an die Orts- oder Provinzial - Polizei - Behörde zu be=- fördern, welcher alsdann die Entfcheidung über die beabsichtigten Neuerungen zusteht.

Im §. 173 wird wieder besonders hervorgehoben, daß über neue Einrichtungen im Gemeinwesen des Orts oder Ab- änderungen son bestehender Gemeine - Einrichtungen, welche nicht von den Stadtverordneten selbs| in Antrag gebracht worden sind, jedesmal die Stadtverordneten - Versammlung mit ihrem Gut- achten gehört werden solle, welche ihre Meinung nicht nur über

die Zweckmäßigkeit der Neuerung , sondern auch über die Ausfüh=

rung dersclben abzugeben habe. Der darauf folgende §. 174 lautet: Der Magistrat is die ausführende Behörde, Er hat aber ohne

reits seit dem Jahre 1838 zur Zahl der ordentlichen Mitglieder gehört und gegenwärtig in die Klasse der Ehrenmitglieder verseßt ist, wodurch die Ge- sellschaft ihm denselben Dank für seine Beförderung des Studiums der va- ter!ändischen Geschichte bestätigen will, der ihm bereits von der liesländi- schen Ritterschaft in “reihem Maße sür die während sciner srüheren amt- lihen Stellung als Kaiserlich russischer Gesandte am Königlichen Hofe zu Stuttgart herbeigeführte Benußung der Urkundenschäße des Mergeatheimer Deutsch-Ordens-Archivs zu Theil geworden ist, und Se, Excellenz deu Präsidenten des Kaiserlich -ecangelish-lutherishen General-Konsistoriums zu St, Petersburg, General - Adjutanten Georg Baron Meyendorff aus dem Hause Uerfüll, dem die Gesellschaft durh dicse Ernennung einen Be- weis threr unbegräuzten Hochachtung und Verehrung und ihrer mit theil- nehmendem Jnteresse verbundenen Empfänglichkeit für dic Wahrung des historischen Rechts der evangelisch - lutherischen Kiiche an den Tag zu legen sich veranlaßt sieht ;

2) als Korrespondenten: Herrn General-Superintendenten Dr, E. W. Chr. Sartorius zu Königsberg in Preußen, vormals Professor der Dogmatik und Moral an der Universität zu Dorpat, und Herrn Dr. Tilli ch, Secretair der ober- lausißshen Gesellschaft der Wissenschasten zu Görliß in Preußenz 3) als einheimishe ordentliche Mitglieder: Se, Excellenz den öselshen Landra!h, Herrn A. von Buxhöwden zu Roppoka und Poddast auf Oesel, die Herren Conv.-Deput. A, von Nolcken zu Hasik auf Oesel, Arthur von Buxhöwden zu Kuiwast auf Moon, Oberlehrer Krann- hals in Riga, Kreis-Schullehrer Glasenapp in Niga, Hofgerichts - At- vokat Schöler und Chr. von Stein in Dorpat, Landgerichts - Assessor W, von Bo ck zu Kersel, praktischer Arzt Brandt zu Tonjemen im Kreise Liugin des witebsker Gouvernements, Eduard Graf Keller zu Kiew, Const, von Ditmar zu Clausholm auf Oesel, Domainen - Hofrath C. Sehrwald in Riga, Cand. theol. O. KienihÞ in Kurland,

Dex Gouvernements - Schulen - Direktor C.-R. Dr. Napierski gab sodann in einem ausführlichen Vortrage eine umständliche Biographie des am 24. Mai v. J. im 62sten Lebensjahre auf seinem Erbgute Alt-Drosten- hof verstorbenen früheren Direktors der Gesellschaft, des um Lifland hoch- verdienten Hofraths und Ritters H, Th. von Hagemeister, Zum Schlusse trug der Kommerzbank-Direktor von Brackel den ersten Artikel einer um- fassenden Abhandlung zur Beurtheilung Friedrich Marimilians von Klinger und seiner Werke vor, Diese Arbeit wird als selbstständiges Werk an die Oeffentlichkeit treten.

Numäismatische Gesellschaft.

Berlin. Jn der Versammlung der numismalishen Gesellshast am 1. Dezember v, J. wurde von Herrn Cappe ein Vortrag über böhmische Münzen, von Boleslaw 1. bis Wenzel 11, (von 967 bis 1205), gehalten und

E A E E S E R E

durch die Vorlegung einer großen Anzahl Münzen, worunter 137 bis jegt uncdirte sich befanden, erläute.t. Jn der Versammlung am 5, Januar d. Z. legte Herr Voßberg, anknüpfend an diesen Vortrag, mehrere der ältesten böhmischen Siegel vor, welche zur Erklärung obiger Münzen beitragen, Sodann zeigte der Vorsizende der Gesellschaft, Se, Durchlaucht der Fürst Radziwill, eine Anzahl sehr intercssanter älterer Medaillen auf Vorfahren seiner Familie und gab die näheren Erläuterungen dazu, Hierauf wurde ein Schreiben d-es Kollegien-Assessors Hr. Köhne zu St, Petersburg ver- lesen, welbem der Fürst Baratajeff cine Tafel sciner neuen Münz- Abdrücke beigefügt hatte. Diese Abdrücke einer Reihe gcorgischer Münzen ahmen die Urstücke auf das täuschendste sogar in der Farbe nah und lassen nichts zu wünschen übrig. Zuletzt hielt Herr Niitmeister von Rau ch einen Vortrag über 25 unedirte griehis{che Münzen seiner Sammlung, wo- bei zum erstenmale eine Münze der Stadt Lysimachia in Actolien erscheint. Diese Münzen, so- wie einige durch Seltenheit ausgezeichnete römische Gold- Münzea, wurdcn von ihm vorgelegt. S.

Luther-Stiftung.

_ % Leipzig, 30. Jan, Die von Professor Nobbe in Leipzig beab- sichtigte Luther-Stiftung bringt in die lutherishe Säfkular-Todtenufeier in- sofern eine neue Phase, als sie ein Vereinigungsêpunkt der weit und breit zerstreut lebenden Nachkommenschast des Reformaters wird. Nach den neuesten Nachrichten haben sich über 200 Nachkommen Luther's zur Stif- tung gemeldet, die Vielen ungerehnet, welche sich uur der Namensverwandt- haft wegen melden, Unter jenen ist aber cinc große Nachkommenschast von Johann Friedrich Luther, dem Enkcl des Recformators, und dem Sohne, dem Dr. Paul Luther, welcher Ober-Arzt ant brandcnburgischen Hofe des Kumfürsten Joachim 11. zu Berlin war. Da Prof. Nobbe nun solcbe firchlihe Nachrichten ermittelt, dur welche die Familicn-Nachrichten großen- theils bestätigt werden, und die Hoffnung ausgesprochen hat, es werde sich von seinem eigenen Stammvater, Paul Luther, auf diesem Wege wohl auch noch ein männlicher Nachkomme finden und cs sich zeigen, daß in der Familie selbs noch der Name Luther nicht ausgestorben sei: so gewinnt diese Vermuthung ein neues Moment dadurch, daß, wie er uns meldet, erade jeyt durch die Stistung ein, wie es scheint, mit jencm Stamm zu- faimeidäigender aus einem katholischen Lande nah Preußen eingewan- derter Joachim Luther gemeldet hat, dessen einziger Sohn am 12. Fe- bruar 1843 in Berlin geboren und am 2, April daselb Martin Luther enannt worden ist, Der jüngste männliche Nachkomme des Ne- Lemoters ist demnah, wenn si, wie den angegebenen Umständen nah nicht zu zweifeln is, die Nachricht bestätigt (worüber wir den weiteren For- schungen des lutherishen Genealogen entgegensehen), ein Berliner

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