1846 / 42 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Meteorologische Beobachtungen.

1846. 8. Februar.

Abends 10 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmahger Beobachtung.

Morgens 6 Uhr.

330,71’’’Par. 333,/34’’'Par.!334/02’’'’Par. Quellwärme 7/7° R. .:|+ 1,2° n.\+ 2,3° R.|— 0,4° R.| Flusswärme 0,s8° R.

0,2° R.— 2,2° R.— 2,1° R.| Bodenwärme 0,9° R. 92 pCt. 68 pCt. 89 pCt. Ansdünstung 0,003''Rkh. regnig. heiter. balbheiter. | Niederschlag 0,/096'’Rkh.

W. Ww. w. Würmewechsel -+ 3,0° Wolkenzug « W. 2,8° R.

Tagesmittel: 338,69" Par... +1/0°R... —1,4° R... §3 pCt. W.

Daunstsättigung -

Königliche Schauspicle. Dienstag, 10. Febr. Jm Opernhause. 21ste Abonnement s=- Vorstellung: Der Freishüß, (Dlle. Lind: Agathe.) Anfang halb

188 ©

Zur Vorstellung: Der Freishüß, werden Billets, mit Dienstag bezeichnet, zu den erhöhten Opernhaus-Preisen verkauft.

Die Oper: Ein Feldlager in Schlesien, kann wegen Heiserkeit des Herrn Mantius heute niht gegeben werden. Es bleiben aber zu derselben die bereits gelösten, mit Sonnta bezeichneten Billets zu der nächsten und zwar mit aufgehobenem Abonnement zu gebenden Vorstellung dieser Oper gültig, welhe bei der bis Freitag, den 13ten d. M., zu erwartenden Wiederherstellung des Herrn Mantius sodann am leßtgedachten Tage stattfinden wird.

Die Abonuements-Billets zur Oper : Ein Feldlager in Schlesien, sind bis Freitag, den 13ten d. M., Mittags 12 Uhr, abzuholen.

Jm Schauspielhause. 38ste französische Abonnements-Vorstellung. La première représentation de: Une bonne réputation, co- médie nouvelle en 1 acte et en prose, du Théâtre frangais, par Mer. Arnould; la seconde représentation de: La Ciguë, co- médie nouvelle en 2 actes et en vers, par Mr. E. Augier; et la reprise de: Dieu vous benisse! vaudeville en 1 acte, par

MM. Ancelot et Paul Duport.

Mittwoch, 11. Febr. Jm Schauspielhause. 27e Abony Vorstellung. Zum erstenmale: Der Günstling, Original - uss - 4 Abth., von L. Schubar (Dr. Lubarsch). Pil 4 Kthlr. - 2 Jahr.

Zu dieser Vorstellung bleiben die bereits gelösten, mit q, 8 Kthlr. - 1 Iahr. bezcihneten Schauspielhaus - Billets gültig; auch werden dj |, allen Theilen der Monarchie noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Montag bezeichnet sh, ohne Preiserhöhung.

A A Y nsertions- Gebühr sür den Königsstädtisches Theater. im einer Seile des Allg,

Dienstag, 10. Febr. Die Gebieterin von Saint-Tropez, & Anzeigers 2 Sgr.

spiel in 5 Akten, von Lembert. '

Das Abonnement beträgk: 2 Klhlr. sür 4 Iahr.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Posl-Anslallen des In- und Auslandes nehmen BSestcllung ans dieses Blatt an, sür Serlin die Expediliou der Allg. Preuß. ; Zeitung: Friedrichsfsraße Ur. 72,

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkcisen,

e 42.

Jm Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruda, In h alt.

Bekanntmachungen.

[7271 Ediktal-Vorladuug

aller unbekannten Anwarter und Berechtigten zu den

Gräflich Henkel von Donnersmarkschen Familicn-Fidci-

fommissen Tarnowiß-Neudeck und Beuthen-Siemiano- wiß in Oberschlesien.

Der freic Standesherr Graf Carl Lazarus Henkel von Donnersmark, als gegenwärtiger Besißer des Gräf- lih Henkel von Donnersmarkschen Familien - Fidcilom- misses Tarnowiy-Neudeck in Oberschlesien, hat zur Been- digung cines gegen den Landesherrlichen Fiscus über die Ausübung des Bergregals in der Standesherrschaft Beuthen bis in die dritte Jnstanz geführten Prozesses am 14. August 1834 und 24. /25. November 1835 mit dem Königlich Preußischen Finanz - Ministerium einen Vergleich abgeschlossen, durch welchen unter mehreren, aus- dem Vergleih näher zu erschenden Modalitäten dem Fideikommiß - Besiger , seinen Erben und Nahfol- gern für die Anerkennung des Rechts des Fisfus zur Ausübung des Bergregals in der freien Standesherr- \haft Beuthen und Entsagung aller Ansprüche auf Nuzungen des Bergregals das Vorzugs- und Aus- \chließungs - Reht zum Bau auf Gallmei - Erze und Steinkohlen in den Fideikommiß -Gütern der Neudecker Linie und in den dem Standesherrn innerhalb der Standesherrschast Beuthen am 14. August 1834 schon zugehörigen Allodialgütern, so_wie auf Gallmci- Erze auch in dencn innerhalb der Standesherrschaft gelege- nen Fideikommiß-Gütern der Gräflich Henkel-Beuthen- \chen Linie, eingeräumt worden ist, Dieser Vergleich soll dur cinen Familienschluß genehmigt werden. Wir haben daher nah §. 9 des Geseÿes vom 15. Februar 1840 (Gescy-Sammlung pro 1840 pas. 20) cinen Termín auf den

23. März 1846, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Ober-Landesgcerichts-A)'essor Herrn Hossmann in dem Ober-Landesgericht ‘angeseßt, zu welchem

1) alle unbekannten Anwarter und Berechtigte zu den Gräflich Henkel von Donnermarkschen Tarnowiy- Neudecker und Beuthen - Simianowiyer Familien- Fideikommissen,

2) die ihrem Leben und Aufenthalte nah unbekannten ehclihen Nachkommen der wahrscheinlich in Wien wohnhaft gewesenen Anna Maria Springer und der Martha Stubecki, Töchter des mit Hinterlas- sung eines Testaments dd. Wien, den 12, Juli 1624 verstorbenen Lazarus Henkel des älteren von Donnersmark auf Gfäll und Wessendorf zu Oder- berg und Beuthen, Römisch - Kaiserlichen und des Jnnern Stadtraths zu Wien, und i

3) die ihrem Aufenthalte nah unbekannten zwei Töch- ter des im Jahre 1780 verstorbenen Johann Erd- mann Grafen Henkel von Donnersmark, Charlotte und Josepha, und, im Fall diese verstorben, deren ehelihe Nachkommen,

mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in dem anberaumten Termine ihre Erklärung über den nah Obigem zu errichtenden Familienschluß abzugeben, und unter der Verwarnung, daß nah Ablauf des Ter- mins der Ausgeblicbene mit seinem Widerspruchörecht präkludirt werden wird.

Ratibor, den 17. Juni 1845, Königlich preußisches Ober - Landesgericht.

173 b] Bekanntmachung, betreffenddie Dividenden-Vertheilung

an die Actionairs der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft.

Die geehrten Herren Actionairs unserer Ge- sells haft benachrichtigen wir ergebenst, daß wir Mp sür das Jahr 1845 einc

e t » Dividende

s von Sechs u.

dreiviertel Prozent festgcsevt haben, so daß außer den bereits im Juli v, J. abschläglich ge- zahlten zwei Prozent gegenw noch vier und drei- viertel Prozent oder Neun Thaler 15 Sgr. auf jede Actie von zweihundert Thalern, gezahlt werden sollen.

Jndem wir den speziellen Nachweis über die Ver- wendung der Betriebs-Einnahme des Jahres 1845 dem diesjährigen Geschäftsberichte vorbehalten, fordern wir jeden Coupons-Besizer auf:

in der Zeit vom 26. Januar bis 20. Februar d. J., Bormittags von 9

bis 412 Uhr, mit Ausschluß der Sonntage, eine Spe- zification seiner Coupons von Stamm - Actien, nach den laufenden Nummern geordnet, mit seiner Na- mens-Unterschrist verschen, in unserer Haupt-Kasse im Empfangs-Gebäude auf dem Askanischen Playe, ein- zureichen, um gegen Abgabe der Coupons die Zah- lung dafür in Empfang zu nehmen,

Z D E A A F.

Amtlicher Theil. : S iland. Berlin. Königliche Kabinets - Ordres und Gesey in Betreff

Allgemeiner Anzeiger.

Wer sih in der angegebenen Zeit nicht meldet, dem j

kann die Zahlung erst im Juli d. J. geleistet werden. Berlin, den 23. Jannar 1846. Der Verwaltungs-Rath der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahn-Gesellschaft. H, C. Carl.

Köln-Mindener Eisenbahn. Fünfte Einzahlung von

ozent.

Nachdem uns - Ge- legenheit geboten worden, cinstweilen anderweitig Fonds zur Disposition zu erhalten, sehen wir uns veranlaßt, die durch y Í unsere öffentliche Be-

T H A E T Wag fanntmahung vom 10ten

C 4A v. M. per 15, Februar

E d, J. ausgeschricbene Ein- zahlung aufzuheben und die Actionaire unter Bezug- nahme auf die §. 10 und 11 des von des Königs Majestät unterm 18, Dezember 1843 bestätigten Statuts der Köln-Mindencr Eiscnbahn-Gesellschast aufzufordern, die fünfte Einzahlung mit zchn Prozent oder 20 Thlr. pr. Actie :

bis zum 15. April d. J.

unter Anrehnung der für die früheren Einzahlungen von 40 % mit Zwei Thalern Sehszehn Silber- roschen per Actie bis dahin erfallenen Zin- Ten nach ihrer Wahl ín Berlin bei der Königlichen Hauptbank - Kasse, » Köln bei den Bankhäusern A, & L Camphausen, Z, D. Herstatt, S. Oppenheim jr. & Co., Abr. Shaaffhausen, J. H. Stein, (

in Düsseldorf bei dem Bankhause Wm. Cleff zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial- Quiitungen über die früheren O mit cinzu- liesern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 50 % oder 100 Thlr. lautenden neuen Partial - Quit- tungen verabfolgt werden können.

Die Annahme der Einzahlung findet vom 4. bis incl. 14, April d. J. statt (bci der Königlichen Haupt- bankkasse jedoch nur Vormittags von 8—12 Uhr), und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Jnticrims - Quittungen gegen die von uns ausgefertigten Man ar gen in der Zeit vom 18. bis 25. Mai c. umtauschen. Bei Einzah- lung auf mehrere Partíal - Quittungen muß ein nah den Actien -Nummern geordnetes Verzeichniß derselben ane werden.

m diejenigen Actionaire, welche sich in Folge der Eingangs erwähnten, nunmehr aufgehobenen Bekannt- machung vom ,40ten v. M. auf die Einzahlung der Sten 10% bis zum 14. Februar d. J. eingerichtet haben möthten, nicht zu beeinträchtigen , so wird den- selben freigestellt, die Einzahlung auch bis zu diesem Termine bei den genannten Empfangsstellen zu bewirken,

Auch in diesem Falle sind die Zinsen bis zum 15, April c. sür die früheren Einzahlungen, und für dic 5te Rate eine Zinsvergütung von 2 Monaten, zusam- men Zwei Thaler Zwanzig Sgroschen pr. Actie betragend, in Anrechnung zu bringen, indem sämmtliche Partial-Quittungen per 15. April ausgefertigt und fünf Ratenzahlungen von hier ab ferner von uns verzinst werden.

Die Auswechselung der P Bikea an die Actionaire, welche von dieser Befugniß Gebrauch ma- chen, fann ebenfalls erst in dem Zeitraume vom 18, bis incl. 25. Mai c. statifinden,

Köln, den 12. Januar 1846,

Die Direction

Crakau- Oberschlesische Eifenbahn. Sechste Einzahlung von 10 pCl.

Die Actionaire der U E E Krakau - Oberschlesischen H Rd Eisenbahn werden hier- | durch aufgefordert, auf G den Betrag ihrer Quit- tungsbogen die schste Einzah- Tlung mit zehn Pro- 1 zent

vom L2ten bis 6ten März d. J., von 8 uhr Mor-

gens bis 1 Uhr Mittags, entweder in Breslau an den Haupt-Rendanten der Oberschlesischen Eisenbahn, Herrn Simon, auf dem Oberschlesischen Bahnhofe oder in Krakau an den Bürequ - Vorstcher Herrn

[52b]

[109 b]

x

p p D T \ eSEezE D daa S i i by T E A M E A N A

Tung

der Form der Zusammenberufung von Kirchengemeinden. Begräbniß Wes Siaats - Ministcrs von Bülow in Tegel, Das Königl, Bank-

Æ(omioir in Stettin und die Königl. Hauptbank. Weutsche Bundesstaaten. Königreich Sach sen. Landtags-Ver- “Æhandlungen. G Af ia edit Mrd tehtdig Die icben n, gicbi di tigte Dire Bevölkerung der v! en Großherzogthümer. H H : s Ehre, E a Dezeichnen u Mrankreich. Deputirten-Kammer, Erklärungen über die Erpedi- zu der am V Siion gegen Madagaëkar. Paris. Lage der Dinge in Algerien. j : j E B ermischtes. Schrciben aus Paris, (Debatte über Madagaskar und

8. März dieses Jahres

Annahme von N Om ens mit Zustimmung des Ministeriums ; in Preßburg stattfindenden Aten statutenmäßizen q, Nachrichten aus Aer. ; , Ÿ ns e ingetadén Age ee Wroßbritanien und Irland. London. Die Jnstructionen für den timations-Briefe mit Angabe des Versammlunz,,}Fbritischen Gesandten La Plata, Die Nachrichten aus den Berei- und der Stunde, so wie auch den Geschästsbei4, F nigten Staaten. s a Vermischtes, / die Rechnungs-Abschlüsse, zugesendet erhalten u, Wtalien. Palermo, Se fürstlihe Brautpaar, Der Großfürst Kon- Die zu verhandelnden Gegenstände sind: M stantin, Nom, Anleihe, Vermehrung der Gendarmen, 4) Bericht über den Stand des Baues mit (F ürkei. Konstantinopel. Nachrichten aus Syrien,

; , A senbahnen. Köln-Mindener Bahn. sung. auf die ausgewiesene Gebahrung bi F ndels- und Börsen-Nachrichten. Berlin, Böse,

2) Bestimmung über die als verschollen erlläry j ; i L ; i : ‘6 MWinigl. Schauspielhaus. (Die Räuber von Schillcr.) Verein sür Ge- Stück Partiale der Ungarischen Central-Eisen lokhte dre Marl Bcácbenduia, chillcr.) f

auf weiche die Einzahlungen zur statutenmäsi] eseyten Frist nicht geleistet worden siud, 3) Die Wahl zweier Direktoren. Preßburg, den 1. Februar 1846, Die Direction der Ungarischen Central-Eisenbahn,

Namen der stimmberechtigten Herren Actionair,

Adler, A. Arnstein & Esfeles, Auer, L, Bug C. von. Bauer, Th. Berger, L. Edler von, mann, H. Sue. Biedermann, J. sen. Bilhubn, Braunschweig , Herzog Wilh, von. Colombaz, Dietrich, Josef Freiherr von. Diet, J. G. C, ( stein, W. G. Elïan, L, A, Engert, Dr. Gt J, J, Erstenberg, Ed. Freiherr von. Erstenber s dríh Freiherr von. Foges, R. Goldschmi|g Goldstein, L. G. Göyl, W. Granichstädten, & Emanuel. Haanen, Remi van. Haikes, E. { Ernest Nitter von Waldstätten. Hegedius, l Hegedius, S. von, Herz, A. C, von. Hirsch Wolff, Ho, C. Horschepky, L. Jacquier {61 rius, Kainz, F. Kaiser, Kann, 4, j, Klauen, Ferd. Freiherr von. Kohns, Casya é seel. Wwe. Koller, G. Kocnigswarter, M mtul J. Kuh, L. S. Lacenbacher, E, von. nl, 6, Landauer, J. Leth, J. P. Lewitus, J. E, k Lichtenstadt, M. Liebenberg, E. Ritter von, Vin E s n von. Bals L Ls con A Mt thal, J. J. Ritter von. Löwenthal, J. Vi, 08 Ludwigshafen - Bexbacher Maped J. de Als6-Nuszbach, Mazer, L, von, Ÿ

. é¿art, \ ürst, ¿ U F [val [1056 b] Eisenbahn. A Mee bon, Sancit 4te Einzahlung.

G on auf dcm Krakau- Oberschlesischen Bahnhofe u leisten.

y Diesc Einzahlung von 10 pCt. wird auf den Quit- tungsbogen in Breslau durch den Haupt - Rendanten Herrn Simon, in Krakau durh den Büreau-Vorstcher Herrn Simson bescheinigt, und haben die Herren Actio- naire die nah den Nummern geordneten Quittungs- Bogen und ein beizulegendes Verzeichniß derselben mit der Zahlung einzureichen. Auf jeden Quittungsbogen werden an Zinsen vom 15. Dezember v. J, bis 6. März c. Vier Prozent für 8 Tage, mit- hin dreizehn eincn halben Silbergroschen ín Anrechnung gebracht, wonach auf jcden Quittungs- Bogen

neun Thaler sehszehn und ein halber Silbergroschen

einzuzahlen sind. Wir verweisen übrigens die Herren Actionaire rücksichtlich der Ls der Nichteinzahlung auf den §. 15 des Gesellschafts - Statuts , welcher be- stimmt: Zahlt ein Actionair den geforderten Vetrag bis spätestens am lehten Zahlungêtage (§. 13) nicht ein, so verfällt derselbe für jeden Actienbetrag per 100 Thlr, bei welchem der Verzug eintrittt, in eine Conventional- strafe von zwei Thalern, Erfolgt auch sodann binnen A4 Wochen nicht dic Einzahlung des ausgeschriebenen Actien-Betrages und der verhängtcn Conventionalstrafe, so wird die Nummer des betressenden Quittungsbogens durch cine zweimalige Jusertion in die §. 22 bestimm- ten Zeitungen öffentlich - bckannt gemacht und eine neue 44tägige Frist zur Einzahlung des Actien-Betrages und der Conveniionalstrafe festgeseyt, nach deren fruhtlosem Ablaufe wird der Jnhaber des Quíttungsbogens aller Rechte als Theilnehmer der Gesellschaft Sertustig, und an die Stelle des amortisirten Quittungsbogens wird sodann ein neuer unter derselben Nummer ausgefertigt und zum Besten der Gesellschaft an der Breslauer Börse verkauft, Breslau und Krakau, den 24. Januar 1846, Direktorium der Krakau - Oberschlesishen Eiscnbahn- Gesellschast.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem evangelischen Pfarrer an der Stadtkirche zu Merseburg, zenior Heidenreich, die Schleise zum Rothen Adler-Orden dritter lasse; dem Rittergutsbesißer B eer end _auf Klein-Beeren, im Kreise

tow, und dem Ober-Registrator beim Ober-Landesgericht in Bres- 1, Hofrath Richter, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so e dem beim Hof-Jagd-Amte angestellten Büreau- und Kassendiener hristoph Grünberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; n Stelle des zu einem anderweitigen Dienstberuf bestmmten egierungs - Präsidenten Braun den seitherigen Geheimen Finanz= ath E alzwedell zum Präsidenten der Regierung in Gum- nnenz un

Den zum Mitgliede der landwirthschaftlichen Abtheilung der degjerung zu Frankfurt bestimmten Oekonomie - Kommissions - Rath uv\may zum Regierungs- und Landes - Oekonomie - Rath zu rnennen,

Angekommen: Se. Excellezz der General - Lieutenant und ommandeur der 8ten Division, von Hedemann, von Erfurt.

Sander, N. von. Schev, F. Schcy, J. S S DA E Ÿ- A V N Zufolge uns geworde- ein, D. J. Sichrowsly, “H. rowsty, 5. . s E i F. von. Sina, Simon G. Spizer, J. Sprit h E e u Stern, M. Szitany, A. von. Szitanp, S Uichtamtlicher T cil. Bekanntmachung vom 18, | Tachauer, J. F. Thomas, A, Todeêco, H. T Inland dieses Monats, fans de | M: pn C6, eman, H. Wertheim, Did! A s N Wertheimber, J, Wertheimber , Ph. Werther Berlin, 10. Febr. Die in dem heute ausgegebenen Zten Er F BICRICZA H Bexbacher Eisenbahn mit A Ls Fl, 47. 30 Kr.

Berlin, Mittwoch den lU1]ew Februar

E

Ordres, die Ausschließung derjenigen preußishen Unterthanen von jeder künftigen Anstellung im Vaterlande, welhe sih im Auslante zu Priestern weihen lassen, ferner die allgemeine Militgirpfliht der Juden und die Freigebung des regelmäßigen und stationsweisen Transports von Gütern, deren Gewicht Einhundert Pfund übersteigt, oder welche von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, betresfend, lauten wie folgt:

Da es si verschiedentlih gezeigt hat, daß der großen Er- leihterungen ungeachtet, welche den Aspirartten des katholischen Priester- standes hinsichtlich der Ableistung der Militairdienstpfliht eingeräumt worden, denno si preußische Unterthanen zuweilen im Auslande zu Priestern weihen lassen, so muß ein solcher unerlaubter Schritt als ein Beweis der Absicht, sich den Unterthanenpflichten zu entziehen, angesehen werden und sowcit niht nah dem Geseße wegen der Umgehung der Militairdienstpflicht eine besondere Strafe zu verhän- gen ist, die Ausschließung von jeder künftigen Anstellung im Vater- lande zur Folge haben. Die Ministerien des Krieges, der geistlichen Angelegenheiten, des Jnnern und der Justiz haben dies in vorkom- menden Fällen zu beahten und gegenwärtige Ordre durch die G e- seysammlung bekannt zu machen,

Charlottenburg, den 23. Dezember 1845.

Friedrich Wilhelm.

An die Ministerien des Krieges, der geistlihen Angelegenheiten, des Jnnern und der Justiz.“

: „Auf den Antrag des Staats-Ministeriums vom 8ten v. M. be- stimme Jch hierdurch, daß die Juden fortan der allgemeinen Mlli= tairpfliht auh in denjenigen Landestheilen, in welchen sie von der- selben bisher noch befreit gewesen sind, unterworfen sein sollen; es soll dagegen auch das Rekrutengeld wegfallen, welches die Juden in mehreren jener Landestheile bisher zu entrihten hatten. Die Be- stimmungen des §, 14 der Verordnung vom 1. Juni 1833 wegen des Judenwesens im Großherzogthum Posen werden hierdurch auf- gehoben. Dieser Mein Befehl i durch die Gesep-Samnlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 31, Dezember 1845. il Gia : riedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.“ B x x

„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 46ten v. M. und nach dessen Antrage bestimme Jh hierburch, daß es fortan einem Jeden gestattet sein soll, Transport - Anstalten mit regelmäßiger Ab- gangs - und Beförderungszeit und mit Wechsel der Transportmittel zur Versendung von Gütern zu errihten, deren Gewicht Einhun- dert Pfund übersteigt, oder welche uah §. 89 des Regulativs über das Posttaxwesen vom 18. Dezember 1824 von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, : Von der Errichtung einer solchen Transport- Anstalt muß der Unternehmer, unter Angabe der Orte, zwischen welchen der Transport stattfizden soll, so wie der Abgangs- und Beförderungszeit, der nächsten Post - Anstalt Anzeige machen. Dieser Mein Befehl is „durch die Gesehßsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Potédam, den 3, Januar 1846.

An das Staats-Ministerium.‘

Das in dem nämlichen Stück der Geseß-Sammlung ent- haltene Geseh, betreffend die Form der Zusammenberufung - von Kirchen-Gemeinden, lautet folgendermaßen :

Friedrich Wilhelm.

1846.

«Wir Fréedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c.

Um in der Art und Weise, wie die Zusammenberufung von Kirchen- Gemeinden zu bewirken is, eine Erleichterung eiutreten zu lassen, verordnen Wir für diejenigen Theile Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Landrecht Gescheskraft hat, auf dea Antrag Unseres Staats - Ministeriums und nah vernommenem Gutachten Unseres Staats-Raths, was folgt:

g. 1. Die Einladung der Mitglicder einer Kirchengemeinde zu einer Versammlung, in der ein Gemeindebeshluß gefaßt werden soll, fann nicht blos, wic bisher, dur die im §. 57, Tit, 6, Thl. I des Allgemeinen Landrechts vorgeschriebene Jnsinuation an jedes Ge= meindemitglicd, sondern mit gleicher rehtliher Wirkung auch dadurch geschehen, daß solche der zum Hauptgottesdienst in der Kirche ver= sammelten Gemeinde, auf die im §. 2 näher bestimmte Weise, be= kannt gemacht wird.

§. 2. Die Emladung muß den Gegenstand, über welchen be- schlossen werden soll, so wie die Zeit und den Ort zu der Versamm= lung, angeben. Sie muß in der Pfarrkirche der Gemeinde an drei auf einauder folgenden Sonntagen, an welchen ein Hauptgottesdieust gehalten wird, bei denselben vorgelcsen werden. Besißt dieselbe Gemeinde noch andere Kirchen, in welhen an Sonntagen Haupt- Gottesdienst gehalten wird, so muß auch in diesen Kirchen die Vor= lesung der Einladung wenigstens an einem Sonntage beim Haupt= gottesdienst geshehen. Sind jedoh mehrere Gemeinden, - deren jede eine Kirche besißt, unter einem Pfarrer vereinigt , so muß die Bor= lesung in der Kirche jeder dieser Gemeinden, insofern die Einladung auch an sie gerichtet is, bei drei auf einander folgenden sonntäglichen Hauptgottesdiensten erfolgen.

§. 3. Ueber dic geschehene Vorlesung hat der ordentliche Pfar- rer cin Attest zu ertheilen, welches den Inhalt der Einladung, so wie die Sonntage, an welchen, und die Kirchen, in welchen das Vorlesen erfolgt ist, angegeben und mit dem Kirchensiegel versehen sein muß. Ein diesen Vorschristen gemäß ausgestelltes Attest hat volle Beweis=

fraft. -

g. 4, Wo es nah dem Ermessen der einladenden Behörde den örtlihen Verhältnissen entsprehend erscheint, fann die Einladung, außer deren Verkündung in der Kirche, auh noch dur die öfséntli= chen Blätter bekanut gemacht werden. j

§. 5. Dice Ordre vom 9. Mai 1829 (Geseß-Sammlung 1829, Seite 40), wegen Zusammenberufung der Kirchen - Gemein=- den iu großen Städten, wird hierdurch ausgehoben,

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnstegel.

Gegeben Berlin, ten 23, Jauuar 1846.

(Le S.) Friedrich Wilhelm. Eihhorn. von Savigny, Uhden.

Beglaubigt : Bode.“

von Rochow.

Verlíin, 10. Febr, Nachdem bereits vorgestern in den Abend- stunden die irdische Hülle des am 6ten d, verstorbenen Geheimen Staats-Ministers, Freiherrn von Bülow, in aller Stille nah dessen benahbartem Landsit Tegel gebracht worden war, fand gestern Mit= tag daselbst die Bestattung des Dahingeschiedenen in der Familien- gruft des Parks statt. Es war eine stille, erhebende Feier, zu wel- her si, außer Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen, die Verwandten und nächsten Freunde des edlen Todten ungeladen

E E gez

A. Edl, von. Wertheimstein, H. Edl, von. Werh Stü der Geseß-Sammlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets- n S yro Stück auch - bis

[ stein, H. Söhne, von. Wertheimstein, L. El, zum 15. Februar 1846

Wertheimstein, S. von. von Wertheimstein secl, & Wiedmannu, S. Wiener, Nathan. Wiesenburz Þ bci uns geleistet werden, nebsstt Verzugszinsen à 4 % vom 15. Januar ab, bis zum Zahlungstage.

f Königliches: Schauspielhaus. Berlin, 29, Dezember 1845,

Die Räuber von Schiller. Hirschfeld & Wolff,

s 5 : Y (Den 9. Februar.) Citerarische Anzeigen [Y Wenn man die Wirkung, welche dies Drama bei seinem Erscheinen 99] achte, mit der heutigen vergleicht, so sieht man, wie die Zeiten sich gc- [ Wir machen aufmerksam auf die s0 eb! dert haben: als Schiller 18 Jahre alt war, war Deutschland auch nicht Linden Nr. 27 hi A a nie diem BN ter, Damals wurde alle Welt von der Schilderung des Näuberlebens E ONAENLEn S firisirt: heute, im Zeitalter der Eiscnbahnen, will das Poctische dieses genommenen ustandes nicht mehr ergreisen, und die velle Aufmerksamkeit wendet sich

as 18 Schwedischen Gesâl ranz Moor zu. Für diesen Charakter hatte Schiller am meisten ge-

Áte Einzahlung a Ungarische

Central-Eisenbahn-Actien.

(Wien-Preßburg-Pesth u. s. w.) Js Zufolge uns gewordenen Auftrages faun die Ate Einzahlung von 10% oder

Q , 20s =AZRab Zinsen » 1. 30, C mit Fl, 23. 30 Kr. pr. Actie und { % Agentur-Spesen von der Einzahlungssumme bis incl. den 12. Februar a. c.

7 d ihtet, er hielt ihn für verloren und gestand in .der Kritik über die erste vorgetragen von Jenny Lin | bend, wo der junge Zffland diese gewagte Gestalt glücklich versinnlicte, IIT. à 125 Sgr. j a M rama für das Repertoir erhalten, wenn die Sympathieen für das Räu- È bict der Mimik durchmißt, ohne seine Gränzen je zu überschreiten. Zeigt mit 4% Verzugszinsen bei uns geleistet werden. gen worden. innert, so daß er nicht ganz so häßlich is, als er im Grunde sein sollte,

orstellung des Drama's, dic er selber sür das württembergische Nepertorium sür eine Singstimme und Piano, mit deut! hricb, noch nie so angenehm betrogen worden zu sein, wie an jenem und schwed, Text. Heft I. 4174 Sgr. Hd Seitdem schen die Meister der deutsheu Schauspielkunst ihre Kraft an g N 1 1; d e Darstellung des Franz und werden sicherlich auch dann noch das D D

pI1e ImMAanmnSiIc que e erloshen sind, Daß Herr Döring jenen Meistern beige- bert. Op. 16. Für Sopran oder T wird , verdankt er vorzugsweise dieser Rolle, in der er das ganze Piano 10 Sgr., für Alt oder Bariton 10 N „W als Mohr im Fiesco den thierischen, so als Franz den genialen von Frl, Tuczek unter rauschendem Bei!" Perbreher. Genial is seine Maske, die fast an die Portraits von Byron

Berlin, deu 2. Januar 1846. x nd daher in dem Mono i i «H L ; - . 1, Bo Monolog, in dem er si für die shlechte Ausstattunz Hirschfeld & Wolff, 34 Linden, Schlesinger sche % r Natur zu entschädigen beschlicßt, die Muêkeln des Gesichts eid h , Musikhandlung. ir phosishen Häßlichkeit verstimmt, in dem sonst nur die moralische zu lescn Linden Nr. 27. t, Hier zeigt sich auh die Macht scines Organs, das durch Helligkeit der

Bofale, Krast der Konsonanten, durch die Leichtigkeit, aus den tieferen La- en bis ins Falsett hinaufzugehen, alle Nüancirnngen des Affeltes qud) 6: F Affsocié - Gesuch. Zu einem im blühendsten Zustande si bs

drücen verma umfangreichen Fabrgee in Spirituosen

Vierte General-Versamm- g der Actionaire der Ungarischen Central-

Eisenbahn.

Gemäß des §. 16. der Gesellschafts - Statuten, nach welchem jene 100 Actionaire zur General- Versammlung einzuberu- fen sind, welche zur Zeit

„der Ausschreibung mit der größten Zahl - der Partiale in den Büchern der Gesellschast vorge-

96 b ; [9b] Unter den Räubern war Herr Rüthling als Spiegelberg der bensvollste; tenn Herr Grua als Kail Moor hatte es für gut befun-

1, dic Gluthen diescs Charakters in cinem Eimer appianischer Schwer-

; ch i L bringt: in einer d uy zu löschen, und die übrigen Herren Räuber waren oft recht träge und n \ ae srádte e E ‘Monarqie d N Da liegen nach der Schlacht an funfzig Näuber regungslos endsten Han i a Flusse Pes ciner Theils i lassen sich die Abendsonne in den Magen scheinen, statt für den Mo- grenaen \chiffbaren Q ai E in Associé nes ihres Hauptmanns einen zwar stillen, aber beweg!en Hintergrund zu zur ne M iepen bi Sat onibel tellen faut R Etlicbe konnten zechen, etliche würfeln, einige Wunden verbinden, La, ca. ie P Ha - L AUrteh convenablt! d di ihre Waffen in den Stand sepen. Aber wir sind es gewohnt, daß un e ul w eicht nicht gleich das ganzf M D, Statistenmasse wie cin lähmendes Bleigewicht an das bewegte Le ben Leilanat werden Hierauf Reslektirende werden) S. B gan Pen Zune e d, at N 4A . C 142 R s ermann spriî a umpf und hohl, bald

m Pres nar O unter B ider sGrillend, so daß der alie Moor ihn mit Recht einen Raben nannte. elligenz-Comtoir abzugeben. Fb lk E Leistungen der Dlle. Stich, der Herren Franz und Gern

nd lângst besprochen und nah Verhältniß gewürdigt. 20,

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Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

Berlin. Jun der Januar-Sipzung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg eröffnete Herr Direktor von Ledebur die Vorträge, indem er auf die alten Juschriften von Chorstühlen ausmerksam machte, die sih in dem vormaligen Dominikaner-Kloster zu Göttingen befunden haben. Es werden durch diese Juschriften die nicht vollständig erhaltenen Jnschrif- ten des ehemaligen Dominikaner - Klosters zu Röbcl , in Mecklenburg, auf sehr willkommene Weise erläutert. Namentlich geht aus jenen das unbe- kannte Faktum hervor, daß das A a Soldin in der Neumark im Jahre 1275 gestiftet worden, Hieran {loß derselbe eine nähere Begründung seiner Ansicht von dem einstigen Vorhandensein eines Dominikaner-Klosters zu Havelberg, Eben so brachte derselbe urkundliche Zeugnisse dafür bei, daß das jüngst zur Sprache gebrachte Wort Merica für Heide auch in der Form Erica vorkomme, und wies auf Analogicen aus der Topographie des Mittelalters hin, wo wir abwechsclnd: Ammendorf und Mammendorf, Ercesburg und Meresburg, Ebbesloh und Mebbeseloh, Elsholz und Mels- holz, Jminlevo und Miminlevo (das heutige Memmlebcn) u. dgl. m. fin- den. Herr Geh. Archiv - Rath Riedel erläuterte cinige alte Urkunden über Niede:finow und Bernau, _ Herr Baurath von Quast sprach über ein Thor der Altstadt Salzwedel und leg'e die Zeichnan- gen davon vor, dessen merfwürdigen Shmuck mit Wappenbildern er er- klärte, Derselbe legte auch Zeichnungen der dortigen St, Laurentius-Kirche mit erläuternden Bemerkungen vor, Dann las Herr Direktor Kl öden eine Abhandlung über die Art, wie ehemals die Mark Brandenburg mit Salz verschen wurde. Jn alten Zeiten wurde nur lüneburgisches Salz in diesen Gegenden benuyt, mit Ausschluß des hallischen und magdeburgischen. Jenes wurde von Lübcck auf der Trave in die Ostsee und von da nach Stettin versandt, woher sein Name Travensalz. Stettin versorgte damit alle umlicgenden Länder. Jn der Mark war der Salzhandel Nas Kurfürst Friedrich Il. aber {loß, um si in diesem Artifel von Pommern unab- hängig zu machen, 1441 mit der Stadt Lüneburg einen Vertrag, durch den er ihr den direlten Salzhandcl nah der Mark erlaubte und ihn zu \hüßen versprach, wogegen die Stadt dem Kurfürsten ein- für allemal 3000 Gulden und jährlich auf seine Lebenszeit 200 Rihlr, zu zahlen sich ver- pflihtete. Von seinem Nachfolger sollte es abhängen, ob er an den Kon- traft gebunden sein wolle oder nicht. Von da ab führten die Lüncburger ihr Salz selber nah der Mark, und es hat dics lange fortgedaucrt. Herzog Wrartisla} von Pommern abcr nahm dics übel und entzog allen märkischen Unterthanen 1467 das Recht, über Stettin hinaus zu handeln. Hundert Jahre später fand man, daß es vortheilhaft sci, Seesalz auszusieden und reines Salz daraus zu gewinnen. Es wurde wohlfeiler, als das lüneburger, und überall wurden Salzhäuser zum Aussieden des Boysalzes errichtet, welches die Mark ebenfalls über Stettin erhielt. Diese Stadt aber war mit Frank- furt a. d. O. wegen des Handels 1571 in so große Streitigkeiten gerathen, daß es zu Gewalithätigkeiten gekommen war, und weil Stettin nicht nach-

geben wollte, verbot Kurfürst Johann Georg von Brandenburg 1572, auf das strengste scincn Unterthanen jeden Handel mit Stettin bei Veriust aller Waaren und der Transportmittel, so wie er auch allen Stettinern jeden Handel in seinen Ländern verbot, cine Sperre, welche der Mark cben so lästig wurde, als Pommern. Die 1573 zur Beseitigung eröffncten Unterhandlungen zerschlugen sich, und erst 1592 wurde die Sperre auf den Anirag der Stände aufgehoben, jedoch mit der Maßgabe, daß nicht die Steitiner, fondern nur mäikische Unter- thanen Salz die Oder herauf führen dürften. Unterdessen hatte Lüneburg die Mark mit Salz auf direktem Wege versorgt. Die Stände aber mach- ten dem Kurfürsten den Vorschlag, ihnen den Handel mit diesem Salze zu überlassen, um aus dem Ertrage ihre Schulden zu decken, indem sie dem Kurfürsten von jeder Tonne eine Abgabe zahlen, auch sich die Aufsicht lan- desherrlier Diener, der Salzs\chreiber, gefallen lassen wollten. Dies gench- migte der Kurfürst und machte 1583 bekannt, daß cr das Salz durch seine Diener an bestimmten Orten und zu festgeseßten Preisen künftig verkaufen lassen würde. Neben dem lüneburgischen Salze könnte künftig auch auderes Salz cingeführt werden, leßteres aber nur zur Achse, und nur an den an- gegebenen Orten dürfe Salz gekauft werden, bei hoher Strafe. Die stetti- ner Kaufleute verkauften aber jeyt das Tiavesalz wohlfeiler, und es wurde davon so vicl eingeschmuggelt, daß das Salz in den kurfürstlichen Nieder- lagen unverkaust blicb. Zwar wurde diese Einschwärzung von 1610 bis 1625 meh1fach sehr streng verboten, aber ohne Erfolg. Lüneburg zahlte unterdessen regelmäßig 200 Rthlr, an den Kurfürsten, der: 1633 einen neuen Kontrakt mit der Stadt shloß, um die ganze Mittel - und Ukermark mit Salz zu versorgen, Jedes andere wurde ocrboten, und nur bei den ver- ordneten Direktoren des Salzhandels durste cs gekauft werden. Dies währte bis 1643, wo Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große den Salzhan- del wieder freigab. Nah dem westphälishen Frieden - aber sah er in ihm ein Mittel, den - ershöpften Staatsschaß zu füllen, und unterhandelte mit Lüneburg wegen Lieferung des benöthigten Salzes, Die Stadt machte sich anheischig, so viel Salz, als verlangt würde, nach der Elbe zu bringen, und versprach dafür dem Kurfürsten, jährlich 225 Rthlr. auf eine frühere Schuld abzurechnen, welches Geld ais Schugygeld für den Handel betrachtet wurde. 1652 wurde bckannt gemacht, daf der Kurfürst selber seine märkischen Unterthanen mit v versorgen wolle, und daß nir- gend Salz gekauft werden dürfe, als bci seinen Salzfaktoren, bei harter Strafe, Dics verhinderte indessen nicht einen so ausgedehnten Schmuggel- handel, daß das meiste Salz in den Faktorcien unve1kaust blieb, obgleich man nach und nah mit den Preisen herunterging, und 1671 weigerte sich die Stadt Lüneburg, das Schuhgeld von 225 Rihlr, ferner zu zablen, wo- bei es auch geblieben ist, 1680 nahm der Kurfürst von Magdeburg Besißs und von da ab vermochten die einheimischen Salzwerke die Maik mit Salz zu versorgen. R,

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