1846 / 42 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Berlin, Mittwoch den U1ew Februar

188 °

Zur Vorstellung: Der Freishüß, werden Billets, mit Dienstag bezeichnet, zu den erhöhten Opernhaus-Preisen verkauft. ;

Die Oper: Ein Feldlager in Schlesien, kann wegen Heiserkeit des Herrn Mantius heute niht gegeben werden. Es bleiben aber zu derselben die bereits gelösten, mit Sonntag bezeichneten Billets zu der nächsten und zwar mit aufgehobenem Abonnement zu gebenden Vorstellung dieser Oper gültig, welche bei der bis Freitag, den 13ten d. tee O E des Herrn Mantius sodann am leßtgedachten Tage stattfinden wird. i 4 , 40. Febr. Die ieterin vou Saint-

Die Abonnements-Billets zur Oper : Ein Feldlager in Schlesien, | \yiel Day iy U Tes n von Saint-Tropez, Siu. M sind bis Freitag, den 13ten d. M., Mittags 12 Uhr, abzuholen.

Im Schauspielhause. 38ste französische Abonnements-Vorstellung. E La première représentation de: Une bonne réputation, co- Vcraniwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkcisen, médie nouvelle en 1 acte et en prose, du Théáâlre français,

Mittwoch, 11. Febr. Jm Schauspielhause. 27ste Abonnem Vorstellung. Zum erstenmale: Der Günstling, Original - Lustsy; Ï 4 With, bas E Sphor (Dr. Lubarsch). 4 vis Pil à

u dieser Vorstellung bleiben die bereits gelösten, mi bezcihneten Schauspielhaus - Billets gültig; auch werden ‘Mony 1 E noch zu verkaufenden Billets ebenfalls mit Montag bezeichnet i ohne Preiserhöhung. s qnsertions- Gebühr sür den

7 ciner Zcile des Allg. ee Anzeigers 2 Sgr.

} Das Abonnement belrägk : 2 Kthlr. sür x e, Kthlr. - ahr. 4 Hte, - Î Jahr. . allen Theilen der Monarchie

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 Uhr.

Alle Posl-Anslallen des In- und Auslandes nchmen BSestcllung aus diescs Blatt an, sür Serlin die Expedition der Allg. Preuß, ; Zeitung: Fricdrichsfsraße Ur. 72,

1846. 8. Februar.

Nachmittags 2 Uhr.

Nach einmaliger Beobachtung.

Morgens 6 Ubr.

330,71’’’Par. 333/,34’’’Par.!334,02'’’Par. Quellwärme T R. _….|+ 12° Rn.\+ 2,3° R.\— 90,4° R.|Flusswüärme 0/8° R. 0,2° R.|— 2,2° R.|— 2,1? R.! Bodenwärme 0,9° R. Dunstsättigung.| 92 pCi. 68 pCct. 89 pCt. | Ansdünstung 0,003'’Rhk. Weiter regnig. beiter. balbheiter. | Niederschlag 0/096'’Rh. Wind ...-...- W. W. W. Wüärmewechsel 3,0° Wolkenzug « - « Ww. 2,8° R.

Tagesmittel: 338,69" Par... +1/0°R... —1,4° R... 83 pet. W.

Königsstädtisches Theater.

¿ 42. 1846.

Königliche Schauspiele. Dienstag, 10. Febr. Vorstellung: Der Freischüß. 7 Uhr.

Im Opernhause. 21ste Abonnement s- (Dlle. Lind: Agathe.)

Anfang halb

par Mr. Arnould; la seconde représentation de: La Ciguë, co- médie nouvelle en 2 acles et en vers, par Mr. E. Angier; et la reprise de: Dieu vous benisse! vaudeville en 1 acte, par MM. Ancelot et Paul Dauport.

Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruderj,

Bekanntmachungen.

[727] Ediftal-Vorladuug

aller unbekannten Anwarter und Berechtigten zu den

Gräflich Henkel von Donnersmarkschen Familien-Fidci-

kommissen Tarnowiß-Neudeck und Beuthen-Siemiano- wiy in Oberschlesien.

Der freie Standcsherr Graf Carl Lazarus Henkel von Donnersmark, als gegenwärtiger Besißer des Gräf- lich Henkel von Donnersmarkschen Familien - Fideikom- misses Tarnowiß-Neudeck in Oberschlesien, hat zur Been- digung cines gegen den Landesherrlihen Fiscus über die Ausübung des Bergregals in der Standesherrschaft Beuthen bis in die dritte Jnstanz geführten Prozesses am 14. August 1834 und 24. /25. November 1835 mit dem Königlich Preußischen Finanz - Ministerium einen Vergleich abgeschlossen, durh welchen unter mehreren, aus- dem Vergleih näher zu ersehenden Modalitäten dem Fideikommiß - Besiger, seinen Erben und Nachfol- gern für die Anerkennung des Rechts des Fiskus zur Ausübung des Bergregals in der freien Standesherr- \haft Beuthen und Entsagung aller Ansprüche auf Nußungen des Bergregals das Vorzugs- und Aus- \chließungs - Reht zum Bau auf Gallmei - Erze und Steinkohlen in den Fideikommiß -Gütern der Neudecker Linie und in den dem Standesherrn innerhalb der Standesherrschast Beuthen am 14. August 1834 schon zugehörigen Allodialgütern, so_wie auf Gallmei - Erze au in dencn innerhalb der Standesherrschaft gelege- nen Fideikommiß-Gütern der Gräflich Henkel-Beuthen- \hen Linie, eingeräumt worden is. Dieser Vergleich soll durch cinen Familienshluß genehmigt werden. Wir haben daher nach §. 9 des Geseyes vom 15. Februar 1840 (Gescß-Sammlung pro 41840 pag. 20) einen Termín auf den

23. März 1846, Vormittags um 11 Uhr, vor dem Ober-Landesgcrichts-A)‘essor Herrn Hossmann in dem Ober-Landesgericht ‘angeseßt, zu welchem

1) alle unbekannten Anwarter und Berechtigte zu den Gräflih Henkel von Donnermarkschen Tarnowiy- Neudecker und Beuthen - Simianowigzer Familien- Fideikommissen,

2) díe ihrem Leben und Aufenthalte nah unbekannten ehclihen Nachkommen der wahrscheinlih in Wien wohnhaft gewesenen Anna Maria Springer und der Martha Stubecki, Töchter des mit Hinterlas- sung eines Testaments dd. Wicn, den 12. Juli 1624 verstorbenen Lazarus Henkel des älteren von Donnersmark auf Gfäll und Wessendorf zu Oder- berg und Beuthen, Römisch - Kaiserlichen und des Junern Stadtraths zu Wien, und :

3) die ihrem Aufenthalte nah unbekannten zwei Töch- ter des im Jahre 1780 verstorbenen Johann Erd- mann Grafen Henkel von Donnersmark, Charlotte und Josepha, und, im Fall diese verstorben, deren eheliche Nachfommen,

mit der Aufforderung vorgeladen werden, vor oder in dem anberaumten Termine ihre Erklärung über den nach Obigem zu errihtenden Familienschluß abzugeben, und unter der Verwarnung, daß nah Ablauf des Ter- mins der Ausgeblicbene mit seinem Widerspruchsrecht präkludirt werden wird.

Ratibor, den 17. Juni 1845. Königlich preußisches Ober - Landesgericht.

173 b] Bekanntmachung, betreffenddieDividenden-Vertheilung

an die Actionairs der Berlin-Anhaltisch en Eisenbahn-Gesellschaft,

Die geehrten Herren Actionairs unserer Ge- sellschaft benachrichtigen wir ergebenst, daß wir für das Jahr 1845 eine

s Dividende I S von Sechs u.

dreiviertel Prozent fesgescvt haben, so daß außer den bereits im Juli v, J. abschläglich ge- zahlten zwei Prozent gegenw s noch vier und drei- viertel Prozent oder Neun Thaler 15 Sgr. auf jede Actie von zweihundert Thalern, gezahlt werden sollen.

Jndem wir den speziellen Nachweis über die Ver- wendung der Betriebs-Einnahme des Jahres 1845 dem diesjährigen Geschäftsberichte vorbehalten , fordern wir jeden Coupons-Besizer auf:

in der Zeit vom 26. Januar bis 20. ? ebruar d. F. Vormittags von 9

bis 12 Uhr, mit Ausschluß der Sonntage, eine Spe- zification seiner Coupons von Stamm - Actien, nah den laufenden Nummern geordnet, mit seiner Na- mens-Unterschrift verschen, in unserer Haupt-Kasse im Empfangs-Gebäude auf dem Askanischen Playe, ein- zureichen, um gegen Abgabe der Coupons die Zah- lung dafür in Empfang zu nehmen,

Lf: Sj

Ke,

Allgemeiner Anzeiger.

Wer sih in der augegebenen Zeit nicht meldet, dem fann die Zahlung erst im Juli d. J. geleistet werden. Berlin, den 23, Jannar 1846. Der Verwaltungs-Rath der Berlin-Anhaltischen Eisen- bahn-Gesellschaft. H. C. Carl.

Köln-Mindener Eisenbahn. Fünfte Einzahlung von zehn Prozent.

Nachdem uns - Ge- R legenheit geboten worden, einstweilen anderweitig Fonds zur Disposition zu erhalten, sehen wir uns veranlaßt, die durch S „unsere öffentliche Be- H A SCTTZA S A D De tin C A v. M, per 15, Februar S d. J, ausgeschricbene Ein- zahlung aufzuheben und die Actionaire unter Bezug- nahme auf die §. 10 und 11 des von des Königs Majestät unterm 18, Dezember 1843 bestätigten Statuts der Köln-Mindencrx Eiscnbahn-Gesellschast aufzufordern, die fünfte Einzahlung mit zchn Prozent oder 20 Thlr. pr. Actie /

bis zum 15. April d. J. unter Anrechnung der für die früheren Einzahlungen von 40 % mit Zwei Thalern Sehszehn Silber-

roshen per Actie bis dahin erfallenen Zin- Ten nach ihrer Wahl

in Berlin bei der Königlichen Hauptbank - Kasse,

» Köln bei den Bankhäusern

A. & L. Camphausen,

J. D. Herstatt,

S. Oppenheim jr. & Co., Abr. Schaaf fhausen,

J. H, Stein,

in Düsseldorf bei dem Bankhause Wm. Cleff zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial- Quitungen über die früheren Einzahlungen mit cinzu- liefern, indem nur gegen deren Zurückgabe die über 50 % oder 100 Thlr. lautenden neuen Partial - Quit- tungen verabfolgt werden können.

Die Annahme der Einzahlung findet vom 4. bis incl. 414, April d. J. statt (bci der Königlichen Haupt- bankkasse jedoch nur Vormittags von 8—12 Uhr), und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Jntcrims - Quittungen gegen die von uns ausgefertigten O in der Zeit vom 18, bis 25. Mai c. umtauschen. Bei Einzah- lung auf mehrere Partial - Quittungen muß ein nach den Actien - Nummern geordnetes Verzeichniß derselben eingereiht werden.

Um diejenigen Actionaire, welche sich in Folge der Eingangs erwähnten, nunmehr aufgehobenen Bekannt- machung vom 40ten v. M. auf die Einzahlung der Sten 10% bis zum 14. Februar d. J. eingerichtet haben möchten, nicht zu beeinträchtigen, so wird den- selben freigestellt, die Einzahlung auch bis zu diesem Termine bei den genannten Empfangsstellen zu bewirken,

Auch in diesem Falle sind die Zinsen bis zum 15, April c. sür díe früheren Einzahlungen, und für dic 5te Rate eine Zinsvergütung von 2 Monaten, zusam- men Zwei Thaler Zwanzig Sgroschen pr. Actie betragend, in Anrechnung zu bringen, indem sämmtliche Partial-Quittungen per 15, April ausgefertigt und fünf Ratenzahlungen von hier ab ferner von uns verzinst werden.

Die Auswechselung der P T atgen an die Actionaire, welche von diejer Befagniß Gebrauch ma- chen, fann ebenfalls erst in dem Zeitraume vom 418, bis incl. 25. Mai c. statifinden,

Köln, den 12. Januar 1846.

Die Oitroection

[52b]

R

Crakau- Oberschlesische Eisenbahn. Sechste Einzahlung von 10 pEt.

Die Actionaire der Krakau - Oberschlesischen Eisenbahn werden hier- durch aufgefordert, auf den Betrag ihrer Quit-

tungsbogen die schste Einzah- TKolung mit zehn Pro-

A L A A6 I zent

h T) A A L As L S vom ten bis

6ten März d. J,, von 8 uhr Mor-

gens bis 1 Uhr Mittags, entweder in Breslau an den Haupt-Rendanten der Oberschlesischen Eisenbahn, Herrn Simon, auf dem Oberschlesishen Bahnhofe oder in Krafau an den Bürequ - Vorstcher Herrn

[109 b]

lung

| Simson auf dcm Krakau- Oberschlesishen Bahnhofe

u leisten.

y Diesc Einzahlung von 10 pCt, wird auf den Quit- tungsbogen in Breslau durch den Haupt - Rendanten Herrn Simon, in Krakau durch den Büreau-Vorstcher Herrn S imson bescheinigt, und haben die Herren Actio- naire die nah dcn Nummern geordneten Quittungs- Bogen und ein beizulegendes Verzeichniß derselben mit der Zahlung einzureichen. Auf jeden Quittungsbogen werden an Zinsen vom 15, Dezember v, J. bis 6. März c. Vier Prozent für 81 Tage, mit- hin dreizehn einen halben Silbergroschen in Anrechnung gebracht, wonach auf jeden Quittungs- Bogen

neun Thaler sehszehn und ein halber Silbergroschen

einzuzahlen sind. Wir verweisen übrigens die Herren Actionaire rücksichtlih der Folgen der Nichteinzahlung auf den §. 15 des Gesellschafts-Statuts , welcher be- stimmt : Zahlt ein Actionair den geforderten Betrag bis spätestens am leyten Zahlungstage (§. 13) nicht ein, so verfällt dcrselbe für jeden Actienbetrag per 100 Thlr, bei welchem der Verzug eintrittt, in eine Conventional- strafe von zwei Thalern. Erfolgt auch sodann binnen 4 Wochen nicht die Einzahlung des ausgeschriebenen Acticn-Betrages und der verhängtcn Conventionalstrafe, so wird die Nummer des betreffenden Quittungsbogens durch eine zweimalige Jusertion in die §. 22 bestimm- ten Zeitungen öffentlich bckannt gemacht und eine neue 44tägige Frist zur Einzahlung des Actien-Betrages und der Conveniionalstrafe festgeseyt, nah deren sruchtlosem Ablaufe wird der Jnhaber des Quittungsbogens aller Rechte als Theilnehmer der Gesellschaft verlustig, und an die Stclle des amortisirten Quittungsbogens wird sodann ein neuer unter derselben Nummer C und zum Besten der Gesellschaft an der Breslauer Börse verkauft. Breslau und Krakau, den 24. Januar 1846, Direktorium der Krakau - Oberschlesischen Eiscnbahn- Gesellschast.

Ludwigshafen - Bexbacher [1056 b] Eisenbahn. áte Einzahlung.

Zufolge uns getwvorde- nen Auftrages, und in Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 18. dicses Monais, kann die Ate Einzahlung auf die

Actien der Ludwigshafen- Bexbacher Eisenbahn mit Fl. 47. 30 Kr.

pro Stück auch -

E Februar 1846

bci uns geleistet werden, | Verzugszinsen à 4 % vom 15. Januar ab, bis zum Zahlungstage. Berlin, 29, Dezember 1845,

Hirschfeld & Wolff,

Linden Nr. 27

bis

[35 b

J Ate Einzahlung ax Ungarische

Central-Eisenbahn- Actien.

(Wien-Preßburg-Pesth u. st. w.) e Zufolge uns gewordenen Austrages kaun die Ate Einzahlung von 10% oder

f

Bare mit Fl. 23, 30 Kr.

i: S==yr. Actie und 5% Agentur-Spescn von der Einzahlungssumme bis incl. den 12. Februar a. c. mit 4% Verzugszinsen bei uns geleistet werden,

Berlin, den 2. Januar 1846.

Hirschfeld C Wolff,

Linden Nr. 27.

Vierte General-Versamm- g der Actionaire der Ungarischen Central-

Eisenbahn.

Gemäß des §. 16. der Gesellschafts - Statuten, nach welchem jenc 100 Actionaire zur General- Versammlung einzuberu- sen sind, welche zur Zet

„der Ausschreibung mit der größten Zahl - der Partíale in den Büchern der Gesellschast vorge-

schrieben stehen, giebi sich die geseriigte Dircclie

Ehre, jene Herren hier namentlich zu bezeichnen, til

zu der am

8. März dieses Jahres

in Preßburg stattfindenden A4ten statutenmäßizen 6,

die Rechnungs-Abschlüsse, zugesendet erhalten wet, Die zu verhandelnden Gegenstände sind: 1)- Bericht über den Stand des Baues mit him sung auf die ausgewiesene Gebahrung bis (j De 2) Bestimmung über die als verschollen erklärte Stück Partiale der Ungarischen Central-Eisen auf welche die Einzahlungen zur statutenmäßig gesovten Frist nicht geleistet worden sind, 3) Die Wahl zweier Direktoren. Preßburg, den 1. Februar 1846. Die Direction der Ungarischen Central-Eisenbaln,

Namen der stimmberechtigten Herren Actionaire,

Adler, A. Arnstein & Eskeles., Auer, L, Vargehr C. von. Bauer, Th. Berger, L. Edler von, Bier mann, H. Sne. Biedermann, J. sen. Bihubn, f Braunschweig , Herzog Wilh. von. Colombazo, ( Dietrich, Josef Freiherr von. Diey, J. G. C, Ey stein, W. G. Elïian, L, A. Engert, Dr. Es J, J. Erstenberg, Ed. Freiherr von. Erstenberg, drich Freiherr von. Foges, R. Goldschmidt, Goldstein, L. G. Göyl, W. Granichstädten, A & Emanuel. Haanen, Remi van. Haikes, E. Hy Ernest Nitter von Waldstätten. Hegedius, L, y Hegedius , S. von, Herz, A. C, von. Hirschfeld Wolff. Hock, C. Horschepky, L. Jacquier & Sa rius. Kainz, F. Kaiscr, J. Kann, A, 3, ÿ Klauen, Ferd. Freiherr von. Kohns, Caspar Soh scel. Wwe. Koller, G. Kocnigswarter, M. tats, J, Kuh, L. S. Ladcenbacher, E. von, nl, S Landauer, J. Leth, J. P. Lewitus, J. E, Uz, E. Lichtenstadt, M. Liebenberg, E. Ritter von, Vrben berg, L, Ritter von. Loehncr, L. Edl, von. Vier thal, J. J. Ritter oon. Löwenthal, J. M, Muti! Mayer, J. de Alsó-Ruszbah, Mayer, L. von, Nu léart, Julius Fürst, Perko, A. von, RedelpaŸ Rothschild, S. M. Freiherr von. Sancinetti| Sander, N. von. Schevy, F. Schcy, J. Seh) Schey, Ph. Schlesinger, H. Schlesinger, J. 9 stein, D. J. Sichrowsky,- H. Sichrowsky, J. Eh F. von. Sina, Simon G. Spigzer, J. Spring Stern, M. Szitany, A. von. Szitany, S Tachauer, J. F. Thomas. A. Todesco, H. Tod M. Trinker, F. Ullmann, M. von. Weikers|

M. H. u. Co, Wernau, H. Wertheim, David n,

Wertheimber, J. Wertheimber , Ph. Wertheimst A, Edl., von. Wertheimstein, H. Edl, von. Werthe stein, H. Söhne, von. Wertheimstein, 2. Edl, 1 Wertheimstein, S. von, von Wertheimstein sel. S

Wiedmann, S. Wiener, Nathan. Wiesenburg, d j

Citerarische Anzeigen. [99]

Wir machen aufmerksam auf die s0 ebend schienenen, in Konzerten mit grösstem Beifall a genommenen

18 Schwedischen Gesänß vorgetragen von Jenny Lind,

für eine Singstimme und Piano, mit deuts: und schwed, Text. Heft I. 4175 Sgr. Hes ll T. à 125 Sgr.

Spielmannslied «os GO

bert. Op. 16. Für Sopran oder "T’eno! 4

Piano 10 Sgr., sür Alt oder Bariton 10 R von Frl, Tuczek unter rauschendem Beisall & gen worden,

34 Linden, SChlesINgeTF-che Bd Musikhandlung.

þ

96 b 2 16%] Associé- Gesuch.

Zu eínem im blühendsten Zustande ih bf umfangreichen Fabrikgeschäft in Spirituosen X einen sicheren guten Nupen bringt, in einer M i tendsten Handelsstädte der Preuß. Monarchie größeren \iffbaren Flusse, dessen ciner Theil ur Ruhe zu seyen wünscht, wird ein Associé ®, bet ca. 50 /mlle. Thlr. disponibel stellen Ke dürste bei etwanig anderweiten convenab“ q hältnissen auch vielleicht nicht gleich das gan s verlangt werden. Hierauf Reflektirende werde ; ihre Adresse nebst Mittheilungen unter B. telligenz-Comtoir abzugeben,

e

Fberleben längs erloschen sind,

sind läng

E Inhalt.

0 icher Theil. d. Berlin. Königliche Kabinets - Ordres und Gesey in Betreff

F der Form der Zusammenberufung von Kirchengemeinden. Begräbniß l des Staats - Ministcrs von Bülow in Tegel, Das Königl. Bank- (omioir in Stettin und die Königl. Hauptbank. Deutsche Bundesstaaten. Königreich Sachsen. Landtags-Ver- handlungen. Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin, Die ) Bevölkerung der beiden Großherzogthümer. iarankreih, Deputirten-Kammer. tion gegen Madagaskar. Paris.

Erklärungen übcr die Expedi- Lage der Dinge in Algerien.

5 Vermischtes, Schrciben aus Paris. (Debatte über Madagaskar und

Annahme von Adreß-Amendements mit Zustimmung des Ministeriums ;

F Nachrichtcn aus Algier.)

A : e, Q ral-Versammlung eingeladen und die betreffenden (4, Sroßbritanien und DELatI, Lo 0b on, D Ziiettionen (ür dén

timations-Briefe mit Angabe des Versammlungs-) F und der Stunde, so wie auch den Geschäftsberiht F

britischen Gesandten am La Plata, Die Nachrichten aus den Verei- * nigten Staaten. Kornmarkt, Vermischtes, Ia talien. Palermo, Das fürstlihe Brautpaar, Der Großfürst Kon- F stantin. Rom. Anleihe, Vermchrung der Gendarmen, Türkei. Konstantinopel. Nachrichten aus Syrien,

isenbahnen. Köln-Mindener Bahn.

andels- und Börsen-Nachrichten. Berlin. Böse,

\ivigl. Schauspielhaus, (Die Räuber von Schiller.) Verein für Ge- jhihte der Mark Brandenburg.

Amtlicher Theil.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem evangelischen Pfarrer an der Stadtkirhe zu Merseburg, Senior Heidenreich, die Schleife zum Rothen Adler-Orden dritter lasse; dem Rittergutsbesißer Beer end auf Klein-Beeren, im Kreise Teltow, und dem Ober-Registrator beim Ober-Landesgericht in Bres= au, Hofrath Richter, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem beim Hof-Jagd-Amte angestellten Büreau- und Kassendiener Christoph Grünberg, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen ;

An Stelle des zu einem anderweitigen Dienstberuf best'mmten Fegierungs - Präsidenten Braun den seitherigen Geheimen Finanz= Rath e alzwedell zum Präsidenten der Regierung in Gum- binnen; un

Den zum Mitgliede der landwirthschaftlihen Abtheilung der Ayjerung zu Frankfurt bestimmten Oekonomie - Kommissions - Rath Ai\\may zum Regierungs- und Landes - Oekonomie - Rath zu ernennt,

Angekommen: Se. Excellenz der General = Lieutenant und Commandeur der 8ten Division, von Hedemann, von Erfurt.

Vichtamtliher Theil.

Inland.

Berlin, 10. Febr. Die in dem heute ausgegebenen 3ten Stück der Geseß-Sammlung enthaltenen Allerhöchsten Kabinets=

umi

Königliches Schauspielhaus. Die Räuber von Schiller.

(Den 9. Februar.) _ Wenn man die Wirkung, welche dies Drama bei seinem Erscheinen machte, mit der heutigen vergleicht, so sieht man, wie die Zeiten sich ge- îndert haben: als Schiller 18 Jahre alt war, war Deutschland auch nicht lter, Damals wurde alle Welt von der Schilderung des Näuberlebens eleftrisirt + heute, im Zeitalter der Eiscnbahnen, will das Poectische dieses Zustandes nicht mehr ergreisen, und die volle Aufmerlsamkeit wendet sich Franz Moor zu. Für diesen Charakter hatte Schiller am meisten ge- sürhtet, er hielt ihn für verloren und gestand in der Kritik über die erste Vorstellung des Drama's, die er selber sür das württembergische Nepertorium

\hrieb, noch nie \o angenehm betrogen worden zu scin, wie an jenem

end, wo der junge Jffland diese gewagte Gestalt glücklich versinnlicte,

__ Seitdem seyen die Meister der deutscbeu Schauspielkunst ihre Krast an die Darstellung des Franz und werden siherlich auch dann noch das Drama für das Repertoir ezhalten, wenn die Sympathieen für das Räu- e Daß Herr Döring jenen Meistern beige- ahlt wird , verdankt ex vorzugsweise dieser Rolle, in der cr das ganze

F Gebict der Mimik durchmißt, ohne seine Gränzen je zu überschreiten. Zeigt Fer als Mohr im Fiesco den thierischen, so als Franz den genialen

Verbrecher. Genial is seine Maske, die fast an die Portraits von Byron etlunert, so daß er nicht ganz so häßlich is, als er im Grunde sein sollte, a daher in dem Monolog, in dem er si für die shlehte Ausstattung er Natur zu entschädigen beschließt, die Musfeln des Gesichts momentan zur physischen Häßlichkeit verstimmt, in dem sonst nur die moralische zu lescn l Hier zeigt sh auch die Macht scines Organs, das durch Helligkeit der Vokale, Krast der Konsonanten, durch die Leichtigkeit, aus den tieferen La-

) gen bis ins Falsett hinaufzugehen, alle Nüancirnngen des Affektes aus-

En O nter ten Räubern war Herr Rüthling als Spiegelberg der ebenôvollste ; tenn Herr Grua als Karl Moor hatte es für gut befan- en, die Gluthen dieses Charakters in cinem Eimer appianischer Schwer- vi zu löschen, und dic übrigen Herren Räuber waren oft recht träge und L edeutend. Da liegen nah der Schlacht an funfzig Näuber regungslos in, lassen \sih die Abendsonne in den Magen scheinen, statt für den Mo- bil 0g ihres Hauptmanns einen zwar stillen, aber bewegen Hintergrund zu e _Etliche konnten zechen, etlihe würfeln, einige Wunden verbinden, 4 ihre Waffen in den Stand seßen. Aber wir sind es gewohnt, daß Ú die Statistenmasse wie cin lähmendes Bleigewicht an das bewegte Leben Drama's hängt. Jn diesem Punkt ist noch viel vom Ballet zu lernen. vin Bethge als Hermaan spricht bald dumpf und hohl, bald Die ‘t shrillend, so daß der alte Moor ihn mit Recht cinen Raben nannte. übrigen Leistungen der Dl'e. Stich, der Herren Franz und Gern besprochen und nah Verhältniß gewürdigt. 20,

Ordres, die Ausschließung derjenigen prevßishen Unterthanen von jeder künftigen Anstellung im Vaterlande, welche sich im Auslante zu Priestern weihen lassen, ferner die allgemeine Militairpfliht der Juden und die Freigebung des regelmäßigen und stationsweisen Transports von Gütern, deren Gewicht Einhundert Pfund übersteigt, oder welche von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, betreffend, lauten wie folgt:

„Da es si verschiedentlih gezeigt hat, daß der großen Er- leihterungen ungeachtet, welhe den Aspirarten des katholischen Priester= standes hinsichtlich der Ableistung der Militairdienstpfliht cingeräumt worden, dennoch sich preußische Unterthanen zuweilen im Auslande zu Priestern weihen lassen, so muß ein solcher unerlaubter Schritt als ein Beweis der Absicht, sich den Unterthanenpflichten zu entziehen, angesehen werden und soweit niht nah dem Gesebe wegen der Umgehung der Militairdienstpfliht eine besondere Strase zu verhän- gen ist, die Ausschließung von jeder künftigen Anstellung im Vater= lande zur Folge haben. Die Ministerien des Krieges, der geistliben Angelegenheiten, des Junnern und der Justiz haben dies in vorkom- menden Fällen zu beachten und gegenwärtige Ordre durch die G e-=- seysammlung bekannt zu machen.

Charlottenburg, den 23. Dezember 1845.

Friedrich Wilhelm.

An die Ministerien des Krieges, der geistlihen Angelegenhciten, des Junern und der Justiz.“

(Auf den Antrag des Staats-Ministeriums vom 8ten v. M. be= stimme Jch hierdurch, daß die- Juden fortan der allgemeinen Mili= tairpflicht auh in denjenigen Landestheilen, in welchen sie von der- selben bisher noch befreit gewesen sind, unterworfen sein sollen; es soll dagegen auch das Rekrutengeld wegfallen, welches die Juden in mehreren jener Landestheile bisher zu entrichten hatten. Die Be= stimmungen des §, 14 der Verordnung vom 1. Juni 1833 wegen des Judenwesens im Großherzogthum Posen werden hierdurh auf- gehoben. Dieser Mein Befehl ist durch die Geseß-Samnilung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Berlin, den 31, Dezember 1845,

. Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.“

„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 46ten v. M. und nach dessen Antrage bestimme Jch hierdurch, daß es fortan einem Jeden gestattet scin soll, Transport - Anstalten mit regelmäßiger Ab= gangs - und Beförderungszeit und mit Wechsel der Transportmittel zur Versendung von Gütern zu errihten, deren Gewicht Einhun= dert Pfund übersteigt, oder welhe uach §. 89 des Regulativs über das Posttaxwesen vom 18. Dezember 1824 von der Beförderung mit der Post ausgeschlossen sind, : Von der Errichtung einer solchen Transport- Anstalt muß der Unternehmer, unter Angabe der Orte, zwischen welchen der Transport stattfiuden soll, so wie der Abgangs- und Beförderungszeit, der nächsten Post - Anstalt Anzeige machen. Dieser Mein Befehl is „durch die Geseßsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Potédam, den 3. Januar 1846.

An das Staats-Ministerium.“/

Das in dem nämlichen Stück der Geseß-Sammlung ent- haltene Geseß, betreffend die Form der Zusammenberufung von Kirchen-Gemeinden, lautet folgendermaßen :

Friedrich Wilhelm.

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Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

Berlin. Jn der Januar-Sizung des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg eröffnete Herr Direktor von Ledebur die Vorträge, indem er auf die alten Juschriften von Chorstühlen aufmerksam machte, die sich in dcm vormaligen Dominikaner-Kloster zu Göttingen befunden haben. Es werden durch diese Juschriften die nicht vollständig erhaltenen Jnschrif- ten des ehemaligen Dominikaner - Klosters zu Röbel, in Mecklenburg, auf sehr willflommene Weise erläutert, Namentlich gcht aus jenen das unbe- fannte Faktum hervor, daß das Dominikaner-Kloster Soldin in der Neumark im Jahre 1275 gestiftet worden. Hieran schloß derselbe enze nähere Begründung seiner Ansicht von dem einstigen Vorhandensein eines Dominikaner-Klosters zu Havelberg. Eben so brachte derselbe urkundliche Zeugnisse dafür bei, daß das jüngst zur Sprache gebrachte Wort Merica für Heide auch in der Form Erica vorkomme, und wies auf Analogicen aus der Topographie des Mittelalters hin, wo wir abwehsclnd: Ammendorf und Mammendorf, Eresburg und Meresburg, Ebbesloh und Mebbeeloh, Elsholz und Mels- holz, Jminlevo und Miminlevo (das heutige Memmlebecn) u. dgl. m. fin- den. Herr Geh. Archiv-Rath Riedel erläuterte einige alte Urkunden über Niede:finow und Bernau. Herr Baurath von Quast sprach über ein Thor der Altstadt Salzwedel und lege die Zeichnan- gen davon vor, dessen merkwürdigen Shmuck mit Wappenbildern er er- klärte, Derselbe legte auch Zeichnungen der dortigen St, Laurentius-Kirche mit erläuternden Bemerkungen vor. Dann las Herr Direktor Klöden eine Abhandlung über die Art, wie ehemals die Mark Brandenburg mit Salz verschen wurde. Jn alten Zeiten wurde nur lüneburgisches Salz in diesen Gegenden benuyt, mit Ausschluß des hallischen und magdeburgischen. Jenes wurde von Lübcck auf der Trave in die Ostsee und von da nach Stettin versandt, woher sein Name Travensalz. Stettin versorgte damit alle umliegenden Länder. Jn der Mark war der Salzhandel Es Kurfürst Friedrich 11. aber s{loß, um sich in diesem Artikel von Pommern unab- hängig zu machen, 1441 mit der Stadt Lüneburg einen Vertrag, durch den er ihr den direlten Salzhandecl nah der Mark erlaubte und ihn zu schüßen versprach, tvogegen die Stadt dem Kurfürsten ein- für allemal 3000 Gulden und jährlich auf seine Lebenszeit 200 Rihlr, zu zahlen sich ver- pflichtete, Von scinem Nachfolger sollte es abhängen, ob er an den Kon- traft gebunden sein wolle oder niht. Von da ab führten die Lüneburger ihr Salz selber nah der Mark, und es hat dics lange fortgedaucrt. Herzog Wrartislaff} von Pommern abcr nahm dics übel und entzog allen märkischen Unterthanen 1467 das Recht, übcr Stettin hinaus zu handeln. Hundert Jahre später fand man, daß es vorthcilhaft sci, Seesalz auszusieden und reincs Salz daraus zu gewinnen. Es wurde wohlfeiler, als das lüneburger, und überall wurden Salzhäuser zum Aussieden des Boysalzes errichtet, welches die Mark ebenfalls über Stettin erhielt. - Dicse Stadt aber war mit Frank- furt a. d. O. wegen des Handels 1571 in so große Streitigkeiten gerathen, daß cs zu Gewalithätigkeiten gekommen war, und weil Stettin nicht nach-

„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Guaden, König von

Preußen 2c. 2c.

Um in der Art und Weise, wie die Zusammenberufung von Kirchen- Gemcinden zu bewirken is, eine Erleichterung eiutreten zu lassen, verordnen Wir für diejenigen Theile Unserer Monarchie, in welchen das Allgemeine Laudreht Gescheskraft hat, auf dca Antrag Unseres Staats - Ministeriums und nah vernommenem Gutachten Unseres Staats-Raths, was folgt :

F. 1. Die Einladung der Mitglieder einer Kirhengemeinde zu einer Versammlung, in der ein Gemeindebeshluß gefaßt werden soll, fann nicht blos, wie bisher, durch die im §. 57, Tit, 6, Thl. I, des Allgemeinen Landrechts vorgeschriebene Jnsinuation an jedes Ge= meindemitglied, sondern mit gleicher rechtliher Wirkung auch dadurch geschehen, daß solche der zum Hauptgottesdienst in der Kirche ver= sammelten Gemeinde, auf die im §. 2 näher bestimmte Weise, be= fannt gemacht wird.

§, 2. Die Einladung muß den Gegenstand, über welchen be= schlossen werden soll, so wie die Zeit und den Ort zu der Versamm= lung, angeben, Sie muß in der Pfarrkirhe der Gemeinde an drei auf einauder folgenden Sonntagen, an welchen ein Hauptgottesdienst gehalten wird, bei demselben vorgelcsen werden. Besibßt dieselbe Gemeinde noch andere Kirchen, in welhen an Sonntagen Haupt= Gottesdienst gehalten wird, so muß auch in diesen Kirchen die Vor= lesung der Einladung wenigstens an einem Sonntage beim Haupt- gottesdien| geshehen. Sind jedoch mehrere Gemeinden, - deren jede eine Kirche besißt, unter einem Pfarrer vereinigt, so muß die Vor= lesung in der Kirche jeder dieser Gemeinden, insofern die Einladung auch au sie gerichtet is, bei drei auf einander folgenden sountäglichen Hauptgottesdiensten erfolgen.

§. 3. Ueber dic geschehene Vorlesung hat der ordentliche Pfar= rer cin Attest zu ertheilen, weihes den Jnhalt der Einladung, so wie die Sonntage, an welchen, und die Kirchen, in welhen das Vorlesen erfolgt is, angegeben und mit dem Kircheusiegel versehen sein muß. f diesen Vorschristen gemäß ausgestelltes Attest hat volle Beweis= raft. - F. 4, Wo es nah dem Ermessen der einladenden Behörde den örtlihen Verhältnissen entsprehend erscheint, kann die Einladung, außer deren Verkündung in der Kirche, auh noch durch. die öfféntli= hen Blätter bckanut gemacht werden. i

§. 5. Dic Ordre vom 9, Mai 1829 (Geseß-Sammlung 1829, Seite 40), wegen Zusammenberufung der Kirchen - Gemein= den it! großen Städten, wird hierdurch aufgehobeu.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhärdigen Unterschrist und beigedrucktem Königlichen Juslegel.

Gegeben Berlin, ten 23, Januar 1846.

(Lé S) Friedrich Wilhelm.

von Rochow. Eichhorn. von Savigny. Uhden. Beglaubigt : Bode.“

Verlín, 10. Febr. Nachdem bereits vorgestern in den Abend= stunden die irdishe Hülle des am ó6ten d. verstorbenen Geheimen Staats-Ministers, Freiherrn von Bülow, in aller Stille nach dessen benahbartem Landsiy Tegel gebraht worden war, fand gestern Mit= tag daselbst die Bestattung des Dahingeschiedenen in der Familien- gruft des Parks statt. Es war eine stille, erhebende Feier, zu wel- cher si, außer Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen, die Verwandten und nächsten Freunde des edlen Todten ungeladen

geben wollte, verbot Kurfürst Johann Georg von Brandenburg 1572, auf das strengste scincn Unterthanen jeden Handel mit Stettin bei Veriust aller Waaren und der Transportmittel, so wie er auch allen Stetitinern jeden Handel in seinen Ländern verbot, cine Sperre, welche der Mark cben so lästig wurde, als Pommern. Die 1573 zur Beseitigung eröffneten Unterhandlungen zershlugen sich, und erst 1592 wurde die Sperre auf den Anirag der Stände aufgehoben, jedoch mit der Maßgabe , daß nicht die Stettiner, sondern nur mälkische Unter- thanen Salz die Oder herauf führen dürsten. Unterdessen hatte Lüneburg die Mark mit Salz auf direftem Wege versorgt. Die Stände aber mach- ten dem Kurfürsien den Vorschlag, ihnen den Handel mit diesem Salze zu überlassen, um aus dem Ertrage ihre Schulden zu decken, indem sie dem Kurfürsten von jeder Tonne cine Abgabe zahlen, auch sich die Aufsicht lan- desherrlicber Diener, der Salzschreiber, gefallen lassen wollten, Dies geneh- migte der Kurfürst und machte 1583 bekannt, daß cr das Salz durch seine Diener an bestimmten Orten und zu festgeseßten Preisen künftig verkaufcn lassen wü: de. Neben dem lüneburgischen Salze könnte fünftig auch auderes Salz eingeführt werden, leßteres aber nur zur Achse, und nur an den an- gegebenen Orten dürfe Salz gelauft werden, bci hoher Strafe. Die stetti- ner Kaufleute verkauften aber jegt das Travesalz wohlfeiler, und es wurde davon so vicl eingeshmuggelt, daß das Salz in den kurfürstlichen Nieder- lagen unverkaust blich. Zwar wurde diese Cinschwärzung von 1610 bis 1625 meh1fach sehr streng verboten, aber ohne Erfolg. Lüneburg zahlte unterdessen regelmäßig 200 Rthlr, an den Kurfürsten, der: 1633 einen neuen Kontrakt mit der Stadt {loß, um die ganze Mittel - und Ukermark mit Salz zu versorgen. Jedes andere wurde verboten, und nur bei den ver- ordneten Dircktoren des Salzhandels durste cs gckaust werden. Dies währte bis 1643, wo Kurfürst Friedrich Wilhelm der Große den Salzhan- del wieder freigab. Nach dem westphäiischen Frieden - aber sah er in ihm ein Mittel, den ershöpften Staatsschay zu füllen, und unterhandelte mit Lüneburg wegen Lieferung des benöthigten Salzes, Die Stadt machte sich anheischig, jo viel Salz, als verlangt würde, nach der Elbe zu buingen, und versprach dafür dem Kurfürsten, jährlich 225 Rihlr. auf cine frühere Schuld abzurehnen , welhes Geld ais Schuggeld für den Handcl betrachtet wurde. 1652 wurde bckannt gemacht, daß der Kurfürst selber seine märkischen Unterthanen mit Ta versorgen wolle, und daß nir- gend Salz gekauft werden düfe, als bci seinen Salzfaktioren, bei harter Strafe, Dics verhinderte indessen nicht einen so ausgedehntcn Schmuggel- handel, daß das meiste Salz in den Faktoreien unverkauft blieb, obgleich man nah und nach mit den Preisen herunterging, und 1671 weigerte sich die Stadt Lüneburg, das Schuhgeld von 225 Rihlr, ferner zu zahlen, wo- bei es auch geblieben is. 1680 nahm der Kurfürst von Magdeburg Besißs und von da ab vermochten die einheimischen Salzwerke die Mark mit Salz zu versorgen. R,

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