1846 / 66 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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a E E t ta aok du ch E R S HDCE Rem odd Bn tut f e

die Maßregel hinsichtlih der Ausweisung sämmilicher Polen der Art modi- fizire, daß diejenigen, welche die geseßlich bestimmte Legitimation besißen, ohne Gefährde ferner noch im Lande oerble'ben können.“ Die einstim- mige Unterstüßung dieses Antrages von Seiten der Kammer veranlaßte den Staats -Miníster von Zeschau für den Fall, daß die Kammer über diesen Gegenstand cine weitere Diskussion eintreten lassen und sich nicht auf die Beschlußfassung beschränken wolle, einen Antrag auf eine gc” heime Sihung anzukündigen, da er in einer solchen der Kammer Eröffnungen machen könne, die für dieselbe zufriedenstellend scin wür- den. Da die Kammer beschloß , einc allgemeine Diskussion eintreten zu lassen, auch mehrere Abgeordnete sich sofort als Sprecher anmeldeten, o brachte Staats - Minister von Zeschau den angedeuteten Antrag nunmehr wirklich cin, und die Kammer ging hierauf zu einer geheimen Sipung über, die fast zwei volle Stunden in Anspruch nahm; nah deren Beendigung wurde in öffentlicher Sizung der Gegenstand insofern ivieder aufgenom- men, als der Präsident den noch offenen Antrag des Abgeordneten von Gablenz zur Abstimmung brachte, dem sodann die Kammer einstimmig bei- trat. Hierauf erbat sich der Abgeordnete Rewißer das Wort, ebenfalls um eine Anfrage an die Staats - Regierung zu richten, Es sei in óffeni- lihen Blättern die Nachricht von einer Verfügung der österreichischen Regierung in Bezug auf die Deutsch - Katholiken ent- halten , nah welcher unter Anderem die österreichischen Gesandtschaften den Austrag erhalten hätten, keinem Ausländer , der Deutsch-Katholik sei, das Paß-Visum nach den österreichischen Staaten zu ertheilen. Da in ciner solchen Maßregel für jene sächsischen Unierihanen , die Deutsch - Katholiken seien und z. B, in Handels-Angelegenheiten nah Oesterreich reisen müßten, cine empfindliche Benachtheiligung liegen fönne, so richte er an die Staatê- Regierung die Ansrage: ob diese Verfügung der österreichischen Negierung begründet sei? und ob die sächsische Negierung in diesem Falle Schritte ge- than habe, um ihre Unterthanen gegen die aus einer solchen Maßregel her- vorgehenden Nachtheile zu shüßen? Durch die hierauf erfolgende Erflärung des Staats-Ministers von Falkenstein, daß dem Ministerium von ciner derartigen Verfügung der österreichishen Regierung dermalen etwas uicht befannt sei, wurden diese Anfragen erledigt. Die Kammer {ritt nunmehr zu dem zweiten Gegenstande der Tagesordnung, zur Berathung des De- putations-Berichts über die cingegangenen die Ablösung der Jagd betref- fenden Petitionen.

Königreich Hanuover. In der Sipung der ersten Kammer der allgemeinen Stände - Versammlung wurde zunächst der mittelst Kabincts- Schreibens vom 24, Februar vorgelegte Gcseß-Eutwurs über Beschrän- fung des befreiten Gerichtsstan des berathen. Nach diesem Ent- wurf sollen den persönli ch befreiten Gerichtsstand vor welilihen Gerich- ten genicßen: Von juristischen Personen 1) der Fiskus; 2) dic höheren Königlichen, städtischen und standesherrlichen Bchördenz 3) die wichtigeren Justitute und städtischen Corporationeu. Von physischen Personen: Die Mitglieder auswärtiger fürstliher und standesherrlicher Familien, welche im Königreiche sich aufhalten. Bei dem Oder - Appellationsgerichte die Prä- sidenten und Näthe des Obcr - Appellationsgerichts, Bei den Königlichen Jusßtiz-Kanzleien und Pupillen-Kollegien, den standesher1lichen Justiz-Kanz- Icien und Pupillen-Kollegien, und bei der Kanzlei der Grafschaft Hohnstein 1) die Besißer landtagefähiger Güter; 9) der landsässige Adel; 3) die Offiziere und Militair-Personen mit Offiziers-Rang ; 4) dic höheren König- lichen, ständischen und standesherrlichen Civildienerz Vorstände gewisser be- sonderer Verwaltungen (darunter die Chefs der Ober-Forstämter und Forst- Jnspectionen, die Chefs der Postämter, die Direktoren der gelchrten Schulen, von welchen die Schüler unmittelbar zur Universität entlassen werden, und der höheren Gewerbe-Schule zu Hannover); obrígkeitliche Personen (näm- lih die bei den Königlichen und standesherrlichen Üntergerichten angestellten wirklichen und Supernumcrair-Beamten mit Stimmrecht, mit Einschluß der Landes-Sekretarien bei den Gräfengerichten, der Stadt-Direkior und Stadt- gerichts-Direftor von Hannover, die Kloster - und Stifts - Beamten und die Direftorcn und Ober-Jusypektoren der Königl. Polízei-Directionen)z 5) die Mitglieder der Stister und Klösterz 6) die höhere Geistlichkeit. Bei geist- lichen Gerichten namentlich solche ordinirte Geisilihe der zu öffentlichen Neligions-Uebungen befugten christlihen Koufessionen, die ein Pfarramt oder eine höhere geistliche Würde bekleiden. Der dinglich befreite Gerichtsstand soll fünftig sich nur erstrecken auf die Königl. Schlösser , Gärten und Ge- bäude auf Königl. Domanial-Grundbcsißz auf die _Stists- und Kloster- Güterz auf die landtagsfähigen Ritter-Güter, auch Sattelhöfe und andere Güter, welche die Landtagsfähigkeit durch Aufnahme in die Matrikel der Ritterschaft erlangt haben, so lange ihnen die Landtagsfähigfkeit zusteht, und auf sämmiliche zu den vorbenannten Gütern gehörenden Grundstücke, mit allgemeinem Ausschlusse derjenigen, welche unter Vorbehalt des Ober-Eigen- thums nah Meier-, Erbenzins- oder Erbpachts-Recht an Driite verlichen sind, wenn nicht etwa das nuybare Eigenthum die Landtagsfähigkeit begründet. Die im §, 2 ausgesprochene Ausnahme des Landes Hadeln gab einem Mit- gliede der Kammer Veranlassung, sein Bedauern darüber auszudrücken, daß die Gerichts-Verfassung des Landes Hadeln noch stets von der des übrigen Landes abgesondert dastehe. Diese Absonderung scheine auch im gegenwär- tigen Geseße befördert zu werden. Er wünsche hierüber Aufklärung zu ha- ben und behalte - sh eventuell eiuen entsprechenden Antrag zum Begleit- schreiben vor. Die Regierung, entgegnete cin anderes Mitglied , sci sets daraus bedacht, die abweichenden Gerichts - Verhältnisse des Landes Ha-

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deln mit der allgemeinen Gerichts - Verfassung zu assimiliren , mit welchen Schwierigkeiten aber bei der geringen Neigung der Bewohner des Landes Hadeln, ihre Gerichts - Verfassung aufzugeben , dieses ver- bunden sei, werde der geehrte Redner gewiß selbst wissen. Die Re- gierung habe, bei Veranlassung einer für die Stadt Otterndorf zu erlassenden Verfassung, Unterhandlungen angeknüpft, um wenigstens dort dic Untergerichts - Ordnung einzuführen, sci aber damit noch uicht zu Stande gekommen, Die Vorschrift des §. 5, „der persönlih und dinglich befreite Gerichtsstand in Hypothekensachen sind aufgehoben‘, ward von einem Mit- gliede als eine juristische Jnkonsequenz angegriffen, indem in allen übrigen Sachen die Dispositionen der Obergerichte gelten sollen, in Hypotheken- sachen aber niht, Die Regierung berufe sich in der Begründung auf eine frühere Aeußerung der Stände. Hicrin würden gegen den privilegirten Gerichtsstand in Hypothekensachen drei Gründe angeführt ; cinmal die grö- ßere Kostspieligkeit, ferner daß die Zustiz-Kanzleien sich dazu nicht eigneten, und entlich daß die danach erforderlie Trennung der Grundstücke zu vielen Weiterungen führen würde. Er halte diese Gründe nicht für zutreffend. Der Kostenpunkt fönne bei diesem wichtigen Rechte nicht in Anspruch kom- men. Daß die Justiz - Kanzleien nicht geeignet scien , werde durch die in Preußcn bestehende Einrichiung, wo doch die ausgebildetste Hypotheken-Ver- fassung bestche, widerlegt, Daß endlich die Trennung der Grundstücke zu einiger Weitläuftigkeit führen könne, gebe er zu, nur sche er darin feine Schwierigkeit, worüber nicht hinauszukommen ware, Dagegen seien die Vor- theile der Beibehaliung des privilegirten Gerichtsstandes überwiegend. Das Herausreißen eines einzelnen Zweiges führe hon an sich zu vielen Jukon- venienzen; namentlich sei das bei dem Konkurs-Verfahrcn der Fall, welches mit dem Hypothekenwesen so innig zusammenhänge. Am Ende würde auch für die Ober - Gerichte nichis übrig bleiben, als Servituten - Klagen und Vindicationen, so daß das ganze Privilegium der Real-Kanzleisässigkcit sich fast auf nichts reduzirte, Nach der bisherigen Gesepgebung beschränke sich die Kompetenz der Untergerichte auf kanzleisässigem Grund und Boden auf die beiden Punkte, daß dic Nechtsbeständigfkeit von Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch den Ort der Vornahme nicht leiven sollte, und daß der Unterricht in einigen Untersuchun ê-Handlungen nicht beschränkt werde. Er wünsche dieses als Prinzip cstgehalten zu sehen. Ein zweites Mitglied erklärte sich für den Entwurf, Zunächst sei es nicht cine Aeußerung der Stände, worauf in der Begründung Bezug genommen werde, soudern cin ganz bestimmter Antrag z dann sprächen Guünde der Zweckmäßigkeit dafür : Erstens werde das Verfahren vercinfacht, wenn der Richter an Ort und Stelle handle, was bci dem Ober-Richter wegfalle ; zweitens würden Kosten erspcrt. Besonders aber wisse er nicht, wie mit Bribehaltung des privilegirten Gerichtsstandes die Bestimmung des §- 29 dieses Gesezes aufrecht erhalten werden tönne, „wonach diejenigen Grundstüe, welche zu einem Kanzleisässigen erworben würden, den befreiten Gerichts- stand crhalten sollten. Es wüde dann ein immerwährendes Ab- und Zu- chreiben stattfinden müssen. Deshalb glaube er, daß die Regierung jene Bestimmung im Juteresse der Eremten getroffen habe und dafür feinen Bor- wurf verdiene. Die ganze Beschränkung reduzire sh darauf, daß der Un- terrichter Ladungen unmittelbar ergehen lassen fönne und den tanzleisässigen Boden ohne weitere Vermittelung betrelen dürse, was sich durch überwie- gende Guuinde der Zweckmäßigkcit empfehle. Das preußische Hypothekenwescn lönne als cin in sich abgesch!ossenes Jnstitut nicht zur Koitscquenz gezogen werden. Bei dem §. 11: „Der dinglich befrcite Gerichtestand soll sich auf solche das befreite Grundstücf betreffende Klagen, für welhe das Gericht der be- legenen Sache zuständig ist und auf dicjenigen das Grundstück betreffenden Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschränken, die nur von jenem Gerichte vorgenommen werden lönnen. Es steht dahcr den Bewohnern befrciter Grundstüce, als solchen, kein bevorzugter Gerichtsstand zu“ u. st. w., bemerkte cin Mitglied, daß das Gescy das Privilegium zu schr beschränke, Wohl müsse dieses überall zurükstchen, wo es die Rücksicht auf den öffent- lichen Dienst fordere, Weiter aber möge man nicht gehen und folgeweise die Kompetenz des Oberrichters als Regel hinstellen mit den Ausnahmen, daß entweder der Besißer zur Thätigkeit des Unterrichters seine Zustimmung gebe, oder cin Kommissorium erfolge, oder endlih Dringlichkeit der Sache vorliege. Hiergegen machte ein zweites Mitglicd. darauf aufmerksam, daß ja der Oberrichter die dinglihe Gerichtsbarkeit behalte und durh den zweiten Absay nur den sonst nicht kanzleisässigen Bewohnern dcs Grundstücks der privilegirte Gerichtsstand entzogen sei. Hicrin habe die Regicrung cinem lebhaften Bedürfnisse abhelfen wollen. Bei §. 21, welcher bestimmt, daß die Offiziere der vormaligen englisch-deutschen Legion, die in hannoverischen Militairdieusten nicht wieder angestellt worden, hinsichtlich des Gerichtsstandes als verabschiedete hiesige Offiziere ohne Pension anzu- schen, ward auf die Anfrage eines Mitgliedes über den Gerichtsstand der Letzteren auf §. 7 der Verordnung vom 20. Juli 1821 verwiesen, wona dieselben cinen befreiten Gerich1sstand nicht haben. Zu §. 23, worin den Vorständen besonderer Verwaltungen und JZnstitute die Kanzlei -Sässigleit beigelegt wird, bemeifte cin Mitglied, daß, in Gemäßheit. des in der Begründung ausgesprochenen Prinzips, wonach die äußere Gewalt und Würde des Amtes entschcidend sein solle, den Vorständen der Kreis-Kassen, so wie den Kreis-Controlleuren , wegen ihrer dienstlichen Stellung, die Kanzlcisäs- sigfeit zu ertheilen sein möchte. Auch von andcren Seiten geschah diescs, namentlich zu Gunsten der Wasserbau- Jnspcktoren, wegen ihres follegiali- {en Verhältuisscs zu den Untergerichten. Dagegen hielt es ein Mitglied für infonscquent, daß der Juspektor der Heil- und Pflege-Austalt in Hildes- heim in dem §, 23 mit aufgeführt sei,

E E R E E E E E T eir R P Se P E F A A A

Ein andercs Mitglied erwie- |

Ci E O 5 aren S

derte auf diese verschiedenen Aeußerungen, daß schwer haj i , 2 , Ñ / erte au i i wer hal" , wicer Kaiserl. Kreisamtes wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht hierin cine bestimmte Gränze zu zichen, daß aber die möglij, L die Kaiserl. österreichischen Truppen die in den bochniaer und

â freiten Gericht des i t d ; d. ¿2 i N Beschränkung des befreiten Gerichtöstandes im Interesse der Exemten liey Fpadowicer Kreis eingefallenen Revoltanten bereits zurügeworfen und

Stbließlih ward das ganze Geseß einstimmig angenommen. N l i Le folgte g f z Beschlußnahme wein Fortsehung der ARLS die Gränzstadt Podgorze wieder beseßt haben, Alle Dorfgemeinden wegen des Kabinetsschreibens vom 19. Juni 1844, die Besoldung des Práj, jyerden bei s{werer Verautwortung und Strafe ermahnt, sih jeder denten des Ober-Steuer- und Schaz-Kollegiums betreffend, und uahdem tz Gewaltthat gegen unverdächtige Personen und Eigenthum der Geist- Antrag : „bei zweiter Kammer auf eine verstärkte Konferenz von 7 Mitgli, 4ihfeit, der Gutsbesißer, Pächter, herrschaftlichen Beamten und Die=- dern jeder Kammer auzutragen“‘, angenommen war, ward der leßte Geg, chaft zu enthalten. Kaiserl. Kreisamt Wadowice, den 28. Fe= stand des esa, das Kabinetsschreiben vom 25. Juli 1844, ij pee 1846. Sr. Kaiserl. apostolischen Majestät Guberuial-Rath Arbeiten der ständischen Rechnungs-Kommission während der Vertagung h, E reisbauptmaun Loserth.“ L trefsend, in Berathung genommen. p Nach E E dem E S IE von Galizien i . 1; : r eingelangten Berichten aus ‘?emberg vom 25. Februar, haben i | Oesterreichische Monarchie. l bi bolutionairen Versuche in deu Kreisen von Tarnow, E . Bien, 3. März. (Oef. B.) Sogleich auf die erste Nag, aqslo, Sanok, Rzeszow, Przemisl und Zloczow allenthalben einen riht von dem Bestreben der frafauer Jusurgenten, den Aufruhr j, den Aufwieglern ungünstigen Ausgang gehabt. Ju allen von den die nahe liegenden Kreise von Galizien zu verbreiten, haben E g(gteren vedrohten Gegenden hat sih das Landvolk, welches die Königl. Hoheit der Erzherzog Ferdinand von Oesterreich-Este , Cizj,s Rebellen mit Gewalt mit sich fortzureißen und zum Ausstaude und Militair - Gouverneur des Landes, nicht nur den Oberst - Leut, Legen die Regierung zu zwingen versuchten, ohne Ausnahme nant und General - Kommando - Adjutanten von Benedek zur Wah, Fi; diese und die Sache der Ordnung erklärt, allen Versprehungen uehmung der militairischen Anstalten, sondern auch den Guberni, Fen Steuer - Enthebung und sonstigen Vorspiegelungen und dem Vice-Präsidenten, Grafen von Lazansky, als Landes-Commissair, n Bwange dur die Waffen widerstanden, bewaffnete Angrisse auf die außerordentlichen Vollmachten in die bedrohten westlichen Kreise jy B rneinden muthvoll entgegnet und Hunderte von Ruhestörern theils Herstellung der Ruhe und Ordnung abgesendet. \ lebend eingebracht, theils im Widerstande getödtet. Ersterer traf am 25. Februar in Bochnia ein und seßte sh \ ÿ,;emisler Kreise war kein Blut vergossen worden. gleih am folgenden Morgen, auf die Nachricht, daß die frafguer Jr, testen Kreisen kehrte die Ruhe zurüd, e A bei E über h Weichsel gegangen war fl zu Wieliczka eingedrungen eien, mit den disponiblen Truppen d, * : * Garuison von Bochnia und den zu ihrer Unterstüßung s{aarenwei; Freic Stadt Krakau. herbeigeeilten Landleuten, uah dem bedrohten Punkte in Marsch. E: Brieg, 3. März. (Schles. Ztg.) Auf heute, wird behaup- gen 11 Uhr Vormittags sticß man bei Gdow auf die Jusurgente tet, sei es den polnischen Jusurgenten zur Wahl gestellt, ob sie sich welche unverweilt angegrissen und mit bedeutendem Verluste an Tot ergeben oder das Einschreiten der drei Schußmächte des Freistaats ten, Verwundeten und Gefangenen total geschlagen wurden ; nur Weniz gewärtigen wollen, um mit der Gewalt der Waffen die gesehßliche entkfamen durch eilige Flucht und werden von den Landleuten in ihn E ns dort wieder herzustellen. Das Mauifest des neuen Senats Sqlupfwinkel verfolgt, Als die Avantgarde der Kaiserlichen Tru! yon Krakau und die von ihm erlassenen Kriegs - Artikel zirkuliren in pen auf den Anhöhen von Wieliczka erschien, hatten die wenig als abschriftlicher Uebersezung, und die lehteren sind in wahrhaft

Im sanoker und In den beweg-

noch daselbst zurückgebliebenen Jusurgenten den Ort bereits verlas hrafonishem Geiste fast alle mit Todesbedro ür die U

und sich zerstreut, worauf Oberst-Veutnant von Benedek gegen Aben Ah A ARONE E O L R

U ee S dp E E D S i Breslau, 4, März. (Schles. Ztg.) Durch besondere Ge echte Witterung und grundlose Wege ehr erjchwerte SXxpe L R N et A 0E a

e Serien Débmung mud Keedoner bte Fus ul tom qesera vom nus cemistet, Gadie hon La heuer:

Dem gestern von dem Kaiserl. General-Major von Collin an F henden Uebergabe Krakau's am Zten d, M. übereinstimmt : „Ne u-

Qaiserl. Hof-Kriegsraths-Präsidium eingelausenen Berichte aus Po! § L Kaiserl. Hof-Kriegsraths-Präsidi gelausfe ch ® Verun, 3, März. Laut der so eben 7 Uhr Abends cingegangenen,

gorze vom 28, Februar zufolge, hatte derselbe am Morgen diestF E S : 4 Tages en Bi E bereits von 3 Compagnieen des sl r Mes Nachricht hat die bewaffnete Macht der Jusurgen- fanterie- Regiments Nugent beseht worden sci, nachdem die krakaui Fi S pa P Zus früh das Gewehr gestreckt und dur Parla- Jusurgenten (wie oben erwähnt) bei Gdow von Militair und Bau it A Militate e wei österreichischen Generalen unterhan- angegriffen und total geshlagen worden ware. Die vorgchabte “übr marsdfertig zu Car a, Besehl, sich für morgen Nachmittag fognoszirung gegen Wieliczka unterblieb daher. Von der frasaut % asfelbe E L. Na E : Seite wurde von Zeit zu Zeit, aber nur mit Kleingewehr, auf Pon rzenzuge der Oberschlesish * Ei ah glaubwürdigen, mit dem gorze herübergeseuert, ohne daß jedoc; dur dieses Plänkeln irgen orgenzug n 3t \ E Lisenbahn hier angelangten Nach- ein Schaden zugefügt worden wäre. ichten il L tene "u “traf i t Toronto A A von angesehenen

Vou dem Königl. preußischen General-Major von Felden, wel E eat ‘Wibttatbi E O OOR gegan- mit 1200 Mann Jufanterie, 400 Mann Ulanen und 4 Geschüben F ise Befeblshaber hat eine defi cofaigs a dla Nr Der öster= Neu-Berun steht, hatte der Geueral - Major von Collin am 28 J O s E er Cn E a O e M aid An- - j A / , am Viinst des preußischen Truppen - Corp “abgelehnt. ir berichtigen A E erhalten, wona er mit demselben in Commun ier einen Febler in unserer gestrigen Zeitungz nicht der General

Von russischer Seite schen in der Nähe der krakauer Grän E Le anl P General-Major von Staff is gestern 5 Bataillone Jufanterie, 4 Schwadronen Kavallerie und 600 Kosakn F ) : z

nebst den dieser Truppenzahl eutsprehenden Geschüßes. [8 e Berichten aus Wadowice vom 41. März zufolge, war ein Haus * Rußland und Polen.

von Aufrührern, der vom krakauer Gebiete eingefallen -war, sengw und brennend das Gebirge durchzog und sich über Jordanow geo Wadowice bewegte, durch Eutsendung einer Abtheilung Truppen un ®

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_St, Petersburg, 95. Febr. Am Sonntag hatte der öüster- cizi\che Gesandte, Graf Colloredo Walsce, nah seiner Rüdkehr auf i ¡efi S j S iestá ai ac der e A Ga des e ke L aa den“ Loe die Ehre, Sr, Majestät dem Kaiser vorge-

sih cine grope Zahl von Laud euten an chloß, unverweilt zum Rüd Aus Nad ‘t hewan wird ital 9 : zuge genöthigt worden, Ein zweiter Haufe von krakauer Jusurge 49 Uhr M ein Lad A ten, der sich bei Limanowa gezeigt hatte, fand einen gleichen EmpfanFi äuser beshädi A : , g Jn Wadowice befinden sich bereits über 4150 Arrestanten, «E Aus dem Kitlatua sind folgende Nachrichten vom 6, Februar „Der in Abwesenheit des General - Lieutenauts

2 Thei ionai iebe: 5; von dem Landvolke, wegen Theilnahme an revolutionairen Umtriebe ier eingegangen: Fürsten Argutinski - Dolgorukof einstweilen das Kommando über die

aufgefangen und e ma E S N Sie sind al

so entmuthigt und für ihr Leben besorgt, da sie, selbst unbewah Frypyeu in Süd-Dage ; L H j ihren Arrest nicht verlassen würden und froh sind, endlich unter of berichtet iter O e Rie Be birbra: 00 e Squ zu stehen , zu dessen Zertrümmerung sie beitrag! Fhadschal Machi am 12. Dezember v. J, dereu bereits früher Mel- is E Zu Wadowice is 98. Februar nachstehende Kundmau! dung geschehen, auf die benahbarten Gemeinden cinen merklichen Ein- ia L Kai m E O N "2 E di s " druck gemacht habez die Mygrideu räumten ohne Schwertstreich den es dortigea Kaiserl, Kreisamtes erschienen: „Bon Seiten deê "? yon ihnen beseßten mukarshen Magal, und die dasigen Einwohner

_ fündigten dem Dirigirenden des Chanats der Kasikumüchen ihre un-

Ulten Testaments von 1523 zusammengebunden, stammt aus der Bibliothek Sr. Excellenz des Ministers von Nagler, dur deren Erwerbung dic Kö- nigliche Bibliothek im Jahre 1835 um 402 Handschristen und 2016 gedruckte Werke, sämmtlich von bedeutendem Werthe, bereichert wurde.

44) Das Alte Testament deuts. M. Luther. Vuittemberg bei Melchior Lottherz drei Bäude von 1523 und 1524, mit Holzschnitten. Die Prophe- ten alle Deudsh. Wittemberg bei Hans Luffi 1532, fl. Fol. Diese Theile bilden die erste Ausgabe dcs Alten Testaments, welche die Apokiypha nicht enthält. (Geschenk des Predigers Schmid, 1803.) Ju cinem zweiten Exem- plar der Propheten von 1532 ist bei Jeremias und Micha ein lateinischer Kommeutar von Joh. Poliander, welcher in Preußen lehrte, ecigen- hbändig beigefchrieben.

15) Das Alte Testament mit fleyß verteuischt, drei Theile. Das Newe Testament, Nürnberg bei Peypus 1524. Fol. mit Holzschnitten von Hans Springinklee, Erh. Schôn und Alb, Dürer. Ein sehr {ónes Exemplar aus der von Naglerschen Sammlung.

16) Biblia, das is, die ganße Heilige Schrifft Deutsch. Mart, Luth, Wittemberg durch Hans Luft 1534, sechs Theile in zwei Bänden Fol. mit Holzschnitten vou Martin Schön. Is die erste Original-Ausgabe der voll- ständigen Lutherschen Bibel-Uebersezung. Aus der Herzogl. Crovschen Samm- lung, mit dem Namenszuge des Kurfürsten Friedrich Ill. auf dem Einbande, An einem zweiten Exemplar is die leytere Hälfte von 1536,

47) Biblia: das is: die ganye Heilige Schrisst: Deudsch, Auffs new zugericht. D. Mart, Luth. Wiitemberg durch Hans Lufft 1541. Fol. Ein prachtvolles Pergament- Exemplar in zwei Bänden mit illuminirten Holz- schnitten und einem \chönen Bilde Georg's Fürsten zu Anhalt in ganzer Figur mit dem Zeichen Lucas Cranach's, welchem auch in dem alten Ka- talog von 1668 die Malereien dieses Exemplars zugeschrieben werden. Jenes Bild dem älteren Cranach zuzuschreiben, verbietet die Jahrzahl 1554. Einen gleichen, von den gewöhnlichen Exemplaren abweichenden Titel, von 10 Wappen umgeben und mit dem anhaltishen Wappen auf der Rückseite geshmückt, trägt ein zweites illuminirtes Pracht-Exemplar auf Papier in zwei Bänden, welches zuerst| Joachim, Fürsten zu Anhalt, dann dem Herzog Philipp 11. von Pommern gehörte und mit der Bibliothek des Herzogs Ernst Boguslaus von Croy , des legten aus dem Gefchlechte der pommerschen Herzoge, nah dem Jahre 1684 in die hiesige Bibliothek ge- langte, Luther hat dieser Bibel, wie mehreren aus demselben Jahre, einen erhöhten Werth gegeben durch einen eigenhändig eingeschriobenen Bibelspruh und eine daran geknüpfte lurze Betrachtung: „Johannis 8. So iemand mein Wort halten wird, der wird den tod nimer mehr schen. Das mus ia Eine treffenliche allmechtige Erpney sein die solchen großen schaden, als der Tod ist, so leichtlih heilen fan das er auch niht mehr folle ge- schen werden. Wenn das die Welt gleubte, würde sie si zerreißen umb das wort Gottes. Aber weil sie es so \chendlich veraht, iss gewis das sie es nit gleubet vond viel anmechtiger hellt denn eine Fliegen. Martinus Luther D. 1542,‘ Ein anderes besonders

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wohl erhaltenes Exemplar in zwei Bänden mit schwarzen Holzschnitten und mit dem gewöhnlichen Titel ohne Wappen, im Jahre 1542 Gunthern Herwagenn zugehorigk“, war in der von Naglerschen Sammlung. Eia illuminictes Excmplar in einem Bande aus der Familie von Herold, wel- ches mit der Roloffschen Bibliothek erworben wurde, if mit dem Namen des „Balyzer Kinast Jllumenist'“ bezeichnet. Auf dem Titel eines cbeusfalls Roloffschen , schr fleißig benußten Exemp/'ars steht von Luther's Hand „D. VVolfsgango Hinrico Organuistae Excell, Amico optimo Mart. Luther D. 1541. Der erste Band eines Exemplars, welches zuerst dem Mathias Wanckelius gehörte, im Jahre 1826 von dem Prorektor Kästner in Vielefeld erworben, hat außer längeren, im Jahre 1547 eingeschricbenen Stellen von Caspar Cruciger und Joh. Bugenhagen folgende eigenhän- dige Shrift von Luther: „Joh. 5, Suchet die Schrifst denn sie ists dic zeugnis von mir gibt, Man mus suchen (spricht er) nicht richten, Nicht Meister sondernSchuler drinnen sein, Nicht onsern düncel hincin tragen, fondern Christus zeug- nis drinnen holen. Vnd so lange Christus nicht recht drin- nen funden wird, \o lange wird sie auch nicht recht gesucht. Martínus Luther D, 1542, Mehrere dieser Bibeln enthalten hand- schriftliche Familien-Nachrichten. Die Königliche Bibliothek besigt noch ein von Luther's Hand geschriebenes Vorsehblatt einer Bibel von 1541: „Ps. 118, Wo dein Wort Herr mich nicht trostete, so vergieng ih ynn meinem elende. Das kan doch ía kein ander Buch, lere, noch Wort, das es fündte trosten ynn noten, Elende, tod, sterben, ia vnter den Teuffeln vnd onn der Helle, on allein dis Buch, das vus Gottes wort leret, Vnd darin Gott felbs mit vus redet, wie ein mensch mit sciuecm freunde, Ander lere mugen rei, mechtig, ehrlich machen ond d!s leben hoch heven. Aber wenn Not vnd Tod daher stürmen, (ists aus) mit ehren, gutern, macht, sreund- \{a}t, Vud lassen schendlich vnd verreterlih sterben, Denn sie Wissen nichts fönnen nihts, thun nichts ynn Gottlichei, ewigen sahen. Noch ist die Welt Toll ond Vnsynníg, achtet dicses Buchs nichts, Verfolget vond lesterts als Were es des Teuffels Buch, für Welchem Hauffen vous Gott bchüte Amen. Mart. Luther D, 1542, Dieses Blatt i Herrn R. Hüser mi:- getheilt worden, um es nach seiner neuen Methode nachzubilden,

18) Biblia: dat ys: de ganze Hillige Schrift 2c. D. Mart. Luth. Wittemb., Hans Lufft, 1541. Fol.

49) Biblia: das is: Die ganßhe Heilige Schrift: Deudsch Auffs new zugeriht D. Mart. Luth, Wittemberg, ans Luft, 1545. Fol. Dieses Exemplar gehörte dem Großen Kurfürsten, dessen Namen es nebst der Jah-

reszahl 1644 auf dem Einbande trägt, Es wird in cinem Briefe von Luther's Enkeln, den Söhnen von Paul Luther, an den Markgrafen Joa- chim Friedrich mit den Worten erwähnt: „Zum Andern hat J. F. G. auch unser lieber Vatter seliger zwo teutsche Biebeln, so a. 1545 gedruckt, unter- thänigst überliefert, welche auch unser lieber Großvatter seliger seinem Sohne Hansen und unserm lieben Vattern, beiden seligen, an statt eines Schayes hinterlassen, vond höher den Gold zu achten,“ Der Katalog von 1668 führt

E E ans bedingte Unterwerfung an. Ueberall, sowohl in Süd- und Nord- nur dies cine Exemplar auf, in welchem sich eine Federzeihnung, Luth! x

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darstcllend, mit folgender Unterschrift von Melauthon's Hand befiadei s E E E e EEE

„Pestis eram vivens, moriens ero mors tua, papa.“ ; 5 20) Biblia: das ist: Die ganhe heilige Schnifft. Deudsch. D. Ma1È R, Vnd des Aue Marien. D. Martini Lutheri. 1522. fl, 8, Luther, Wittemberg durh Hans Lusft, 1561 (am Schlusse jedes Ban s A ergament mit illuminirten Holzschnitten, vou Hans Schönsperger 1569) zwei Bände Fo!.,, auf Pergament, illuminirt. Der Titel is E M eian und Se rrngen, wie der 14 Wappen umgeben, auf der Nückseite trägt er das pommersche Wap! Veibüchlin.“ 9 Dieses E A A0 vort # stebt: Mas M. Lutheri avygnes Vor dem crstcn Bande sind in kolorirtem Holzschni!t die Bilduisse von 7 Furde Us es Majestät E On R af L 4 e Vi Ae LAUE lipp L., Herzog zu Pommern, Luther, Melanthon und Bugenhagen. V dnigl Bibliothek überwies Es g L au C en, 0 cs 1832 der einem völlig verschiedenen Drud is ein prachtoolles,, ebenfalls sauber Reih {n wette leßt Le P A em von aglershen Exemplare vóllig miniries Pergament-Eremplar, Wittemberg bei Haus Luffi 1561 F Me armen S K TNIEO auf Blatt 1 Ves Bogens H bei der Fürbitte für in vier Bänden, vor welchem sih die Wappen und Bildnisse Luthers 1 nwegließ s M A e Uther Us das Ausgabe Ms d der Familie von Ebeleben befinden. Die Malercien werden in dem Kata F N E E LEN Hand beigeschrieben steht: „Dies muß raus."

von 1668 Cranach (dem Jüngeren) zugeschrieden. favesiu Ain Deutsch Hymnus oder lobsang auf Wevyhenacht. Gelobet

21, 22) Biblia, das ist die gange heilige Schrift, deudsch. D. Ma! Wicr Meu Christ, das du mensch geboren bist 2c. Wittenberg, Aus Luth. Wittemberg, gedruckt durch Hans Krast 1576, zwei Bände E ïe PE erster Drucke deutscher Lieder auf einzelnen Blättern, mit Holzschnitten, auf Pergament. War in der furfürstlichen Biblio! s D vor dem Gottesdienst austheilen und in der Kirche anheften 1668. Unter anderen Lutherschen Bibeln zeichnet sich dur seinen hôi Wr R orm tostbare Sammlung, bei weleher sich auch weltliche Lieder aus prachtvollen Einband ein Exemplar der Lüneburger Sternischen Bibe! Mus V DMGR A a befinden, stammt aus der Naglershen Bibliothek. 1665 in zwei Folio - Bänden aus, welches mit der 600 Bände starien L iat sind, anderen der dret Bände, in welche diese fliegenden Blätter ver- biothek des Schlosses zu Köpcnick im Jahre 1693 in die hiesige Biblio! ebt ao rf das Lied auf die Reformation von L, Heilmann ausgelegt : überging. : 30) Etlich Cristlig cristen, freut euch vnnd iubiliertt““.

23) Summarien vber die Psalmen, Bnd orsachen des Dolmctsh® zes gemeß, auß E ih lider Lobgesang, vond Psalm, dem raiínen wort Got- Mart. Luther, Wittenberg 1531, 8. Luther's Handschrist "in der Kirchen v Ma srit, durh manherley hochgelerter gemacht, die Rückseite des Titels, An Luther's Psalter von demselben Jahre. Wübung ist. Wüteubera KNY es daun zum tayl beravt zu Wittenberg in von des hochseligen Königs Majestät am 1, März 18238 der Königl. Bi Anfang „Ein Christ Mia X11 (soll heißen 1524), 4,, mit Gesangnoten, thek übergeben. Mäch lieben rigen en ichs lied Doctoris Martini Luthers 2c, Nun frewt

24) Die Propheten alle deuts, Dr, Mar. Luth, Daran Apocr®" Wür acht Lieder Dieses E Dieses erste cvangelische Gesangbuch enthält und Das Newe Testament. Wittemberg durch Hans Luft, 1538 fol. 1 ihlin von 41523 d Crettatas, M elen R QUS Sa Zau handschrifilihen Verbesserungen von Luthers cigener Hand, wel!" 22 befinden, stammt sein Sermon von dem vngerechten Mammon von der Ausgabe von 1541 benuyt sind. Neuestes Geschenk Sr. Exc. des Wirlli “Mfauften Pölchauschen G der im Jahre 1841 von des Königs Majestät Geheimen Raths Herrn Beuthz früher der Familie von Erxleben geho; Win Dru dieses ammlung. Auch besiyt die Königliche Bibliothek

25) Die Propheten alle Deutsch und Das Newe Testament De! 31) Geiftli ersten Gesangbuchs „Wittemberg MDXXIII.?

D. Mart. Luth. Wittemberg dnrch Zacharias Lehmann 1588, 8., P / uther e Lieder zu Wittemberg Auno 1543. Warnung Dr. M. gamentdruckz aus der alten furfürstlihen Bibliothek. „Bognoten Ds falscher Meister igt Lieder tichten 2c. 8. mit Ge-

26) Das Newe Testament deutsch. Wiitemberg, Melchior vnd Mid! d die beid as Lied Luthers: „Eihalt uns Herr bey deinem Wort““, is Lotther gebruder, 1524, Fol. Stammt aus der Bibliothek dcs hiesigen So werd eiden Schlußverse: „Jr anschleg Herr zu nichten mach“, und: digers Friedr. Jac. Roloff, welche aus 5109 Bänden bestand und im ga er, G 4 e:kfennen doch‘, handschristlih ergänzt. Der frühere Be- 1789 für 8000 Rihlr. erworben wurde. “Vi (ci Ry, hat dabei bemerkt , diese nah Spangenberg's Zeug-

27) Das Neue Testament deutsch. Grimma 1523. 8. Dieses Wien v ét M l U veri T. p. 17, b) von Justus Jonas gedichteteu Verse plar is mit zahlreichen cig enhändigen Verbesserungen Luthet 99 elanthon’s Hand hinzugefügt. versehen, welche zuerst in den zu Wittenberg 1527 und 1530 erschien ite L Von Orbnunng gotes dienst in der gemain. D. Mar. Luther. A ¿sgaben benuyt sind, Es wurde von dem zu Rom verstorbenen Dr. s dtesdi erg 1523, 4. Jn demselben Bande Deutsche Messe vnd Ordnung Robbi Sr. Majestät dem hochseligen Könige vermacht, welcher es 1m F le} lensts, zu Wittemberg fürgenommen. 41526; und Die wevse der 1836 der Königlichen Bibliothek einverlciben ließ. : e g Doct. Mar, Luther 1524 Wittemb. Ans der Pölchau-

28) Ain betbuchlin Der zehen gepott, Des glaubens, Des 8} ammlung.

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Dagesian, als au auf der faukasischen Linie und in Tschernomorien, herrsht völlige Ruhe. Jun den früheren Berichten, wo des nun be- reits vollführten Aushauens des goitinsfischen Waldes in der Tschetschna erwähnt wurde, war zugleich davon die Rede, daß im Januar Truppen zur Ausrottung der gechinskischen Waldun= gen abgesandt werden sollten. Zu dem Ende nun rückte gegen Ende dieses Monats ein Detaschement von 6 Bataillonen, 600 Reitern mit 10 Kanonen, unter dem Befehl des General - Majors Nesteroff, aus dem Fort Wolynskoje und zu gleicher Zeit ein anderes von 10 Bataillonen, mit 10 Kanonen und 4 Mörsern, vom Gene- rat-Lieutenant Freitag befehligt, aus dem Fort Wosdwischenskoje aus. Diese Detaschements marschirten, während sie mit den Gebirgs-Be- wohuern nur unbedeutende Scharmügel zu bestehen hatten, von ver= schiedenen Seiten auf den gecinskishen Wald, Eine vom General Freitag gegen diesen Wald gerichtete Kanonade, welhe zum Zwedck hatte, denselben vou den Tschetschenzen zu säubern, die, eingezogenen Nachrichten zufolge, sich dort gesammelt hatten, um unsere Truppen zu erwarten, gab verabredetermaßen dem General Nesteroff das Zci= hen, vom Flusse Walerifk aus anzugreifen. Die Tschetschenzen hiel- ten das Feuer des Geschühßes und den von zwei verschiedenen Seiten her ausgeführten Angriff der Truppen nicht aus und flohen z die beiden De= tashements bewerkstelligten nun ihre Vereinigung ohne Verlust und schiden sich, nachdem sie im gechinskischen Walde eine Stellung ein= genommen, an, denselben auszuhauen und zu verbrennen. Mit dieser Arbeit wird noch gegenwärtig rüstig fortgefahren, und ungeachtet aller Versuche des Feindes, uns durh häufige Scharmüßel Schaden zuzu= fügen, is der Verlust von unserer Seite bis zum 31, Januar nur sehr unbedeutend gewesen. Von der rechten Flauke der kaukasischen Linie sind schr günstige Nachrichten eingegangen; der einstweilen das Kommando über die Truppen an dieser Linie führende Geueral- Lieutenant Sawadowski berichtet, daß er, in Folge einer von den Aeltesten der Abadsechen an ihn ergangenen Aufforderung, sich am 15. Januar nach der labaschen Linie versügt habe, um mit ihnen dg= selbst die Verträge wegen Unterwersung unter die Herrschaft Sr. Majestät des Kaisers definitiv abzuschließen. Die vornehmsten Ael= testen der Abadsehen waren bereits im machoschewskischen Fort versammelt: dic Aa währten einige Tage bis endlich am 20, Januar die angesehensten leltesten und Efendis, Namens ihrer und des gauzen zwischen den Flüssen Pscha und Psephira wohnenden Volkes der Abadsecen , die ihnen zum Eintritt in die Zahl der Unterthanen Sr. Kaiserl. Majestät gestellten Bedingungen unterzeihneten. Das starke und friegerishe Volk der Abadsechen, welches nah ungesährer Schäßung gegen 100,000 Köpfe zählt, hat freiwillig und nicht dur die Gewalt unserer Wasfen genöthigt sich anheischig gemacht, ruhig in scinen Gränzen zu bleiben, mit uns fortan in Frieden leben zu wollen, keine verdächtigen Leute bei sich zu dulden , den feindlichen Anschlägen der übrigen Gebirgsstämme entgegenzuwirken, unsere Ge» seße niht zu verleßen und bei sich nah cigenem Herkommen Ord= nung und gesebliche Verwaltung einzuführen. Dieses glücklihe Er- cigniß ist für die Sicherheit der ganzen rechten Flanke der kaukasischen Linie von großer Wichtigkeit; die Unterwerfung der Abadsechen kann ein Beispiel werden für die übrigen Stämme, unter denen die Sqapsu= gen {on Ncigung tazu gezeigt und die schließlihen Unterhandlun- gen darüber nur bis zum Frühjahr ausgescßt haben. Schou vor ¡hrer Unterwerfung verhielten sich die Abadsechen in leßter Zeit ganz ruhig, unternahmen feinerlei Feindseligkeiten gegen die labasche Linie und zeigten eine entschiedene Neigung zum Frieden und Bereitwillig- eit, die Versprehungen zu erfüllen, welche sie dem Ober - Befehl3=- haber während seiner Anwesenheit in jener Gegend gegeben hatten. Die an der rechten Flanke herrschende Ruhe is der Organisation der labashen Linie schr förderlich gewesen; die Stanizen und Forts an derselben befinden sich im allerbefriedigendsten Zustande, Unter den Truppen und den Einwohnern waren im Lause des ganzen vorigen Jahres nur wenige Kranke; die Kosaken des laba- schen Regiments haben eine reihe Aerndte gehabt, die nicht nur sür ihre Bedürfnisse zureihte, soudern selbs unter die ärmsten Familieu Ueberfluß verbreitete. Einen vorzüglich günstigen Eindruck machen die beiden im vorigen Jahre gegründeten Stanizen, die michailowsche und petropawlowkische ; der Bau derselben begann erst im Juni, und {hon jeßt bieten sie ein Bild des Ucberflusses und der Ordnung dar. Jn dem furzen Zeitraum sind, die Buden und Wirthschasts-Gebäude un- gerechnet, in der ersten dieser Stanizen 210 und in der zweiten 214 Häuser aufgebaut. Die Ansiedler leben zufrieden und im U-eberflusse, da die Getraide-Aerndte günstig ausgefallen is; während der leßten Zeit haben die Kosaken auh die unter den benachbarten Stämmen herrschende Ruhe benußt, um jenseits der Laba Holz zu ihren ver= schiedenen Wirthschafts-Bedürfnissen herzurichten.“

__ 33) Auszlegunz der Epistelln vnd Euangelien die nah brauch der firhen gelcßen werden, vom Christag bis auf den Soantag nach Epiphanie. Martinus Luther 1522 (Wittemb., Joh. Grunenbcrgk) 4. Aus der Privat-Bibliothek Se. Majestät des hochseligen Königs, welcher eine große Anzahl der werthvollsten Drucke aus der Ncformationszeit, in 76 Bänden vercinigt, am 1. Juni 1832 der Königl. Bibliothek überwies, Aus dieser Sammlung und aus der übrigen ausnehmend großen Zahl von Autogra- phis oder Originaldrucken und ersten Kopieen einzelner Schriften der Re- formatoren, welche in 100 Kapseln geordnet sind, liegen nur als Proben die folgenden aus:

34) Auslegung deutsch des Vater unnser fuer dve cinfeltigen Leyen Doctoris Martini Luther. Augustincr zu Wittenbergk. Nicht fur die gelerten. Aus Melchior Lotters druckerey yu Levphk, v. F 4.

35) An den christlichen Adel deutsher Nation: von des Christlichen standes besscrung: D. Martinus Luther. Durch vyhn selbs gemchret ond corrigirt. Vuittemberg, 1520. 4. :

36) Worumb des Bapsts vond sevner J1ngern Buher von Doct. Martino Luther verbrannt seynn. Wittembergk, 1020, 4.

37) Ein Freihait des Sermons Bebstlichen ablas vnnd gnad belangent Doctoris Martini Luther wider die vorlegunng, so zur shmach scin vnd desselben Sermon erdichtet, Augspurg durh Jörgen Nadler, 1520. 4.

38) Der X. gebot ein nugliche eiflerung Durh den hochgelerten D. Martinun Luther Augustiner ordens beschriben vnd gepredigt, geistli- hen und weltlichen dienende. Jtem ein s{höône predig von den Vil. tod- sünden, auch durch jn beshriben. Am Schluß: In tuisch zu ersten ge- truckt in der loblichen stat Basel 1520. 4. Gehörte „Daniel Sudermann, Straßburg 1580“, aus dessen Nachlaß die Königl. Bibliothek Vieles be-

sit, und trägt am Einband den Namenszug des Großen Kurfürsten.

29) Deudsch Catechismus. Mart. Luther, (Wittenberg bei Rhaw. 1529) 4.4 if die erste Ausgabe des großen Katechismus in einem Abdrudck erster Gattung ohne die Veränderungen. Aus der Roloffschen Bibliothek.

40) Der große Katechismus, deuts, durch D. Martin Luther. Regenspurg bey Christo} Fischern 1655. kl. 8. Dieser im vorigen Jahre erworbene Pergamentdrucck gehörte dem Antiquar Kuppitsch in Wien.

41) Supputatio annorum mundi D. M. Luther. Vuittembergae apud Georgium Rhan. 1511, 4. L rer bg O D Ehrwirdigen Herrn D. Martini Luthers, u Eisleben vor seinem abschicd aus diesem Leben gethan. Wi durch Hans Luft 1546, E i E s 43) Oratio Vber der Leich des Ehrwirdigen Herrn D. Martini Luthers, gethan dur Philippum Melanthon, am XXll tag Februarii, Verdeudsht aus dem Latin durch D. Caspar Cruciger, Wittemberg durch Georgen Rhaw Anno XLVI, 4,

Warschau, 2. März. Der Fürst Maximilian Jablonowski Großmeister des Kaiserlichen Hofes, Senator, Mitglied M Bis strations - Raths und Präsident des Wappen - Amtes des Königreichs Polen, is nach kurzer Krankheit am 13ten v. M. im 61sten Jahre E E auf seinem Gute Krzewin im Gouvernement Wolhynien gestorben.

Die Besißer von Gütern, welhe dem landschaftlihen Kredit- Verein verpfändet sind, werden aufgefordert, sich in den Monaten April und Mai an bezeichneten Tagen in den Hauptorten der ver=- schiedenen Gouvernements des Königreihs Polen zu versammeln, um vorschriftsmäßig neue Wahlen von Beamten für alle Behörden des besagten Vereins vorzunehmen.

_Die hiesige Haupt-Sparkasse hat jeßt 3815 Contos, mit einem C E von 766,458 polnischen Gulden oder 127,743 Rthlr. Jn der lebtverflossenen Woche wurden 10,425 Fl. eingeza 9698 Fl. e alederbink E 5 dais

__ Die warschauer Fleischtaxe für den Monat März is für das Pfund Rindfleisch 2 Silbergroschen, Filet 4 Sgr. , Schweinefleisch 2 Sgr. 2 Pf., Speck 3 Sgr. 8 Pf., Kalbfleish 2 Sgr. 4 Pf.

Frankreich.

Paris, 1. März. Der erste Artikel des der Deputirten-Kam=- mer vorliegenden Geseß-Entwurfs über die Biunenschifffahrt verlangt eine Summe von 26 Millionen Fr. für Verbesserung des Bettes der Seine ; der erste Paragraph dieses Artikels, 7 Millionen für die Strecke von Nogent bis Paris, ist von der Kammcr bewilligt; die übrigen Paragraphen sind noch zu erörtern,

Dicsen Morgen verbreitete sich abermals das Gerücht, Herr Martin du Nord werde das Justiz=- PortefeuiZe demnächst niederlegen und Herru Zangiacomi am Cassationshofe erseßen; Herr Dumon werde die Justiz und den Kultus übernehmen und durch Herrn Bignon oder den Grafen Daru als Minister der öffentlichen Arbeiten erseßt werden.

Der Toulonnais sagt, er habe aus Algier vom 20. Februar Nachrichten erhalten, welche einigermaßen befriedigender lauteten; die Stämme im Osten Algeriens, welche einen Augenblick in großer GOäh- rung gewesen , seien wieder ruhig geworden, und Alles s{heine anzu=- deuten, daß die Bemühungen der Abgesandten Abd cl Kader's ohne allen Erfolg bleiben würden.

Die Vorschläge der Regierung hinsichtlih des Briefporto?s werden von der Presse als eine wichtige Verbesserung betrachtet, obgleich sie einen gleichförmigen Portosaÿ vorgezogen hätte. Der National aber erklärt sich entschieden gegen das Prinzip der stufenweise nah den Entfernungen bestimmten Abnahme der Portosäße.

Die Herren de la Hante, Boikett u, Comp. beabsichtigen mittelst Schuell-Dampsfschisfen eine neue transatlantishe Verbindung zu grün= den. Sie haben si bereits mit einem Konzessions-Gesuch für 47 Zahre an den Finanz=-Minister gewendet.

Der Moniteur erklärt, daß, in Folge der durch das Schreiben des Advokaten Ledru veranlaßten genauen Untersuchung über den Pro- zeß des Abré Contrafatto, der General-Prokurater deren Resultate dem Disziplinarrathe des Advokatenstandes zur Beurtheilung und Beschluß- nahme überreiht habe. Herr Ledru sagt in einem Schreiben an den Na- tional, daß Niemand mehr als er bedaurc, daß sein Privatschreiben ohne seine Ermächtigung verö ffentliht worden; er behalte sich vor, weitere Erläuterungen darüber zu geben, wolle aber vorläufig die Entscheidung des Disziplinarraths abwarten.

Das Journal des Débats hält die jüngsten Ereignisse in Indien nur für den Anfang einer Reihe von Schlahten. „Neue Kämpfe wird es geben““, sagt dics Blatt, „ein langer und blutiger Krieg wird si entspinnen, doch glauben wir die shrecklihste Periode vorüber, Sir H. Hardinge wird das Pendschab besiegen. Was wird er aber daraus machen? Das weiß er höchst wahrscheinlich selbst noch nicht; er scheint es den Umständen überlassen zu wollen. Wie dem aber auch sei, er wird diescs reihe Land den Besizungen Englands einverleiben und die Ordnung und deu Frieden an die Stelle der Anar= n Mübie i O O lassen. Wir rathen ihm jedoch, hierin mit Mäßigkeit zu verfahren und die heiligen 2 i idt zu M racfon heiligen Rechte der Menschhcit

m 22, und 23. Februar wurden in die Sparkasse zt i 683,730 Fr. eingelegt; dagegen betrugen die Ret lunten 260.009 Fr. Es scheint, daß die Krisis der Sparkasse vorüber ist. Die Ein= zahlungen fangen allmälig an zu steigen.

Es hat abermals eine gerichtlihe Hausfsuchung bei einem Spe- fulanten in Actien-Promesjeu stattgefunden. Der Börsen-Unfug hat übrigens seit der Verurtheilung der Herren Lejollivet und Konsorten keinesweges ab-, sondern nur zugenommen.

44) Ein eigenhändiger Brief von Johann Agricola Eisl as Philipp Manie über Luthers Tod, ifangend „Magno Do ecit me mors Luther!’”, in cincr von M. F. Seidel ange S - lung von Bricfen bedeutender Männer. / ic ia O Ein Epithaphium Doctori Martini Lutheri (sìc) von Hans Sa hs, in einer von demsclben ganz cigenhändig geschriebenen Samm- lung seiner Gedichte aus den Jahren 1543 bis 1546 (noch nichi Eigen- thum der Königl. Bibliothck).

46) Zwei Stammbuchblätter der Enkel Luther's ans Fricdrí Johann Ernst Luther (Söhne von Paul Luther), L A D ane und 1597, Eines derselben stellt das Luthersche Wappen dar.

47) Disputatio Joan. Eckij Theologi Viennae Pannoniae habita. Oratio Joannis Eckij etc. Augustae ex off. Millerana. VI. Cal. Feb, 1517. 4, Auf dem Titel stcht von der Hand des Verfassers, der dieses Exemplar an Luther sandte, „Deo devoto patri Martino Luder Au- gustiniano ‘Theologo, dono Eckii.” Am Rande, bei den Worten para- cletum quoque nuisit, qui €os (apostolos) doceret omnem veritatem : unde doctissimorum albo veniunt inscribend1i, steht von Luther's Hand flüchtig geschrieben „Nota: Apostoli sunt inscribendi doc- toruni vVIrorum . . secundun eckium.”

__ 48) Philipp Melanthon's Hand-Excmpkar der Vulgata, Lugduni 1554, 8,, mit einem on Meclanthon's Hand eingeschriebenen Spruche : „Epiphanius 7a Feiie oNauara o zTavra Setrar Wnyocas etc.”

| 49) Philipp Melanthon's eigenhändiger Bericht über das Collo- quium zu Worms. Geschricben zu „Dessa 28, Februar 1558,“ Anfang „De colloquio VWVormacienli, Als wir zu Worms anfhomea sind mense Augusto Anni 1557, baben die gesanden der Augßburgishen Konfession 2c,“

3 Außer diesen für die nähere Betrachtung einzeln ausgelegten Gegen- ständen sind in dem großen Bibliotheksaale noh die Sammlungen von Jubelschristen der Reformation, die biographischen Werke über Luther, zahlreihe Drucke seiner deutschen Bibel und die Ausgaben seiner Werke aufgestellt, welhe hon dur ihren äußeren Umfang Eistaunen erregen und cine Vorstellung von der außerordentlichen Wirksamkeit des Ote Reformators geben. Das Lokal sclbst, von Friedrich dem Großen in \scinen leßten Lebcnsjahren zum cigenen Besuche würdig eingerichtet, ist die- \scm Eindruke entsprechend.

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