Da die zum deutschen Bunde vereinigten Regierungen zur Er- weiterung der Bestimmungen des Bundesbeschlusses vom 9. Novem- ber 1837, wegen gleihförmiger Grundsäße zum Schuhe des schrist=- stellerishen und künstlerischen Eigenthums gegen Nachdruck und un- befugte Nachbildung (Geseßsammlung S. 161), in der 21sten Sizßung der Bundes-Versammlung vom 19, Juni v. B über folgen- den Beschluß übereingekommen sind: Nachdem der Bundesbeschluß vom 9, November 1837 nur das geringste Maß des Schußes fest- gestellt hat, welcher innerhalb des deutshen Bundesgebietes den dort erscheinenden literarischen und artistishen Erzeugnissen gegen den Nach- druck und jede andere unbefugte Vervielfältigung auf mechanishem Wege zu gewähren war, eine weitere Vereinbarung über gemeinsame Gewährung eines völlig ausreihenden Schußes aber gleichzeitig vor= behalten worden is, so sind sämmtliche deutshe Regierungen über folgende Bestimmungen zur Ergänzung des Beschlusses vom 9. No- vember 1837 übereingekommen : E
1) Der durch den Artikel 2 des Beschlusses vom 9. November 1837 für mindestens zehn Jahre, von dem Erscheinen eines literari- \hen Erzeugnisses oder Werkes der Kunst an, zugesiherte Schuß gegen den Nachdruck und jede ändere unbefugte Vervielsältigung auf mehanishem Wege wird fortan innerhalb deó ganzen deut- schen Bundesgebiets für die Lebensdauer der Urheber solcher literarishen Erzeugnisse und Werke der Kunst und auf dreißig Jahre nah dem Tode derselben gewährt. :
2) Werke anonymer oder pseudonymer Autoren, so wie posthume und solche Werke, welhe von moralischen Personen (Akademieen, Universitäten u. st..w.) herrühren, genießen solhen Schußes während dreißig Jahren, von dem Jahre ihres Erscheinens au.
3) Um diesen Schuß in allen deutschen Bundesstaaten iu Anspruch
nehmen zu können, genügt es, die Bedingungen und Förnlih- feiten erfüllt zu haben, welche dieserhalb in dem deutschen Staate, in welchem das Originalwerk erscheint, geseßlich vor=- geschrieben sind. Die Verbindlichkeit zu voller Schadloshaltung der durch Nach- druck u. \. w. Verleßten liegt dem Nachdrucker und demjeni- gen, welcher mit Nachdruck wissentlich Handel treibt, ob, und ¿war solidarisch, insoweit nicht allgemeine Rehts-Grundsäße dem entgegeusteheu. i i
Die Entschädigung soll in dem Verkaufspreise einer richterlih
festzuseßenden Anzahl von Exemplaren des Originalwerkes be=
stehen, welche bis auf 1000 Exemplare austeigen kann und eiue noch höhere sein soll, wenn von dem Verleßten ein noch größe- rer Schaden nachgewiesen worden ist.
Außerdem sind gegen den Nachdruck und andere unbefugte Ver- vielfältigung auf mechanishem Wege, auf den Antrag des Ver= leßten, in allen Bundesstaaten, wo die Landesgeseßgebung nicht noch höhere Strafen vorschreibt, Geldbußen bis zu 1000 Gul- den zu verhängen.
Die über dergleichen Vergehen erkennenden Richter haben, nah
näherer Bestimmung der E in denjenigeu Fällen,
wo, ihrem Ermessen zufolge, der Befund von Sachverständigen einzuholen is, bei literarishen Werken das Gutachten von Schriftstellern, Gelehrten und Buchhändlern, bei musikalischen und Kunstwerken das von Künstlern, Kunstverständigen und Musik - oder Kunsthändlern einzuholen, so bringen Wir diese unter sämmtlichen deutshen Bundes-Regierun- gen getroffene Vereinbarung hierdurch zur öffentlihen Kenntniß uud verordnen zugleih unter Abänterung der §§. 6, 7, 27, W und 29 des Gesehes vom 11. Juni 1837, so wie der §§. 1 und 2 der Ver- ordnung vom 5. Juli 1844, insoweit sie kürzere Schußfristen, als die unter Nr. 1 und 2 der vorstehenden Vereinbarung bestimmten, vor= schreiben, daß Unsere Behörden und Unterthanen, uicht blos în Uu=- seren zum deutshen Bunde gehörenden Landen, sondern, in Voraus- seßung der Beobachtung einer diesfälligen Reziprozität von Seiten der anderen deutschen K d A L n übrigen Provinzen Un- erer Monarchie sih danach zu achten haben. : | So lche und gegeben Berlin, den 16. Januar 1846.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Eichhorn. v. Savigny. v. Bodelschwingh. Flottwell. ‘0 hden, v, Caniß.“
Das im 9ten Stück der Geseß - Sammlung ‘enthaltene Geseß, betreffend die Publication der Gesebve, lautet:
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. ia: f / z Verordnen zur Vereinfahung der bisherigen Bestimmungen über die Publication der Geseße, auf den Antrag Unseres Staats - Miuiste- riums und nah vernommenem Gutachten Unseres Staatsraths, für den ganzen Umfang Unserer Monarchie, was folgt : §. 1. Landesherrlihe Erlasse, welche Geseßeskrast erhalten sollen, erlangen dieselbe nur dur die Aufnahme in die Geseß-Samm- lung, ohne Unterschied, ob sie für die ganze Monarchie oder für einen Theil derselben bestimmt sind. E g. 2. Js in einem durch die Geseß -Sammlung verkündeten Erlasse der Zeitpunkt bestimmt, mit welchem derselbe in Kraft treten soll, so is der Aufaug seiner Geseßeskraft nah dieser Bestimmung zu beurtheilen.
Ta
graben, und auf dem Wege, {n diese Grube Vermögen und Freudigkeit zu versenkenz die zweite Scene zeigt ihn uns vor seinem Wezxle uatröstlich, nachdem scine uneigennügigen Arbeiter, allen Geldauerbietungen zum Troß, ihn verlassen haben, Ju seinen Dienspn steht der verschmipte Hausknecht Balthasar (Herr Räder) und dessen zänlisches Eheweib, die Köchia Barbarg (Madame Adami). Balthasar, troy seiner sorglosen Eulen- spiegelei, trägt schwer am Joche dex Ebe und faßt endlich nach einem hef- tigen Auftritt den Entschluß, dessen Fesseln und die Ketien des Dienerstan- des abzuschütteln und in die weite Welt binaus zu fliehen, Jnzwischen hat Shalf sich bei Grübelein als Bergmann eingesührt und ihu nach Proben seiner Macht für den Plan gewonnen , dem neuen Freunde die Vollendung des Baues zu überlassen, Einige Berggeister mit Grabenlich- lern erscheinen, sie steigen mit jenen Beiden den artesishen Brunnen hinab, uad der noch lguschende Balthasar, rathlos und ueugierig, folgt mit der Hauslatcine ihnen unbemerkt ngch, 2
Der zweite Akt zeigt eine Feisengegend im Gebiete von Algier, Be- duínen lagern, Abd el Kader (Herr Re ußler) erscheint mit scinem Ver- trauten Ben Milut (Herrn Grim m), einem deutschen Renegaten, welcher “Niemand anders i, als der zur französischen Fremden - Legion entslohene, in Gefangenschaft gerathene Geliebte Rosaliens, Abd cl Kader hat ihn erprobt, zu Ehren und Würden erhoben und mit besondexer Liebe geläusig Deutsch von ihm gelernt (!); wir hören aber ihn uud seine Leute auch in reinem Arabisch verkchcen, vielleicht um die volfsthümliche Tendenz der Zire zu veranschaulichen, gber auch um einige drastishe Scenen mit Balthasar hexbeizusühren, Die Beduinen ziehen gus in den heiligen Kriegs srauzösische Truppen der Fremden-Legion ae einen, unter ihnen ein Berli- uer, ein Sachse, ein Schwabe, ein Münchener, ein Wiener, und wieder entsernen sie sich. Jeyt kommi Sch alk mit Grübelein an, den der nedische Geist durch die Erdrinde hierher gesührt hat, ihn zu befehreu, Schalk vezläßt Grübelein, der nun angstooll umherirrt und endlich dem Abd el Kader in die Hände sállt, bei dem erx seiyen Sobn sipdetz Erfen- uung uud Versöhnung; der Vater giebt d ip des Sijaus up und häst auf eiñem Kameele seinen Einzug in dessen Lager, Kurz daranf langt
470 Enthält aber das verkündete Geseß eine solhe Zeitbestimmung nicht, so beginnt dessen Geseheskraft i s in dem Regierungs-Bezirke Potsdam mit Berlin mit dem achten Tage, ín Ms Regiexungs -Bezirken Frankfurt, Stettin, Magdeburg und Mexseburg wit dem neuuten Tage, i in den Regierungs - Bezirken Stralsund, Köslin, Posen, Breslau, Liegniß und Erfurt mit dem elften Tage, in den Regiexungs-Pezirken Marienwerder, Bromberg, Oppeln und Minden míît dem zwölften Tage, ; in den Regierungs - Bezirken Danzig, Münster und Arnsberg mit dem dreizehnten Tage, : in den Regierungs = Bezirfeu Königsberg und Gumbinnen, so wie in der Rhein - Provinz, mit dem vierzehnten Tage, nah dem Ablaufe desjenigen Tages, an welhem das betrcsfende Stück der Geseß- Sammlung in Berlin ausgegeben worden is, §. 3, Auch für diejenigen, welhe shon fiüher von dem Geseße Kenntniß erhalten haben, beginnt die Verbindlichkeit, nah demselben sich zu achtzn, erst mit dem im §. 2 bestimmten Zeitpunkte. §. 4. Das vorliegende Geseß tritt am 1. Mai dieses Jahres in Kraft. Nach seinen Bestimmungen sind nur diejenigen Erlasse zu beurtheilen, welhe an eben diesem Tage oder Is als Gesebe verfündet werden. Auch treten von da ab alle dem vorliegenden Gesehe entgegenstehende bisherige Vorschristeu außer Krast. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel. Gegeben Berlin, den 3, April 1846.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Rochow. v. Saviguy. v. Bodelshwiugh. Uhden. Beglaubigt: Bode.“
Berlin, 18. April. Nach dem heutigen Militair-Wochen - blatte is dem Oberst und Flügel-Adjutanten, Grafen Brühl, das Kommando der Leib-Gendarmerie übertragen worden.
Posea, 14. April. (Bresl. Ztg.) Von der öten Division werden jeßt nur noch 2 Bataillone Jufanterie (vom 12ten Regiment) und 2 Escadrons Kavallerie (3, Ulanen=-) in der Provinz zurückbehal- ten, die übrigen Truppen sollen zum Theil auf dem Marsch begriffen, zum Theil schon in ihren Gärnisonen eiugetroffen sein, Jn Folge dieser beginnenden Zurücknahme der militairi{hen qußergewöhnlihen Maß- regeln traf cine Allerhöchste Kabinets-Ordre hier ein, welche der kommandirende General seinen untergebenen Truppentheilen mit nah= stehendem Erlaß bekannt gemacht hat:
„Es gereiht mir zur besonderen Freude, den Truppen des Ar= mee-Corps , welhe zum Schupe der treuen Bewohner des Großher= zogthums Posen gegen einzelne aufrührerishe Unternehmungen thätig gewesen sind, in der in Abschrift auliegenden Allerhöchsten Kabinets Ordre vom 2ten d. M. die Allerhöchste Anerkennung und den Dank Sr. Majestät des Königs für die von ihm bewiesene Thätigkeit und Umsicht aussprechen zu können. — Jndem ich diese angenehme Pflicht erfülle, kann ih niht umhin, meinerseits vor Allen Sr. Excellenz dem Herrn General-Lieutenant Baron von Steinäcker, als Komman=- danten der Festung Posen, den Herren Generalen, Stabs - Offizieren und allen Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten für den rastlosen, aber besonnenen Eifer zu danken, womit sie alle orte, ohne Rüeksicht auf bedeutende Anstrengungen, im allerschlechtesten Wetter 2c. aufs pünktlichste aüsführten und eine lobenöwerthe Disziplin beobach- tet würde, daß weder von den -Quartiergebern, noch son auch nur eine Klage eingegangen is, mithin den alten guten Geist der preu- ßishen Armee ehrenvoll bewährt haben.
“ Posen, den 10. April 1846. Der kommandirende General des 5ten Armee-Co1 ps (gez) von Colomb.“
Die Allerhöchste Kabinets-Ordre lautet : h i ;
„Nachdem es nunmehr zulässig geworden i, einen Theil der Truppen, welche zum Schube der treuen Bewohner des Großherzog= thums Posen gegen einzelne aufrührerische Unternehmungen haben herangezogen werden müssen, in ihre Garnison zurückkehren zu lassen, — nehme Jch gern Veraulassung, Jhnen und den Befehlöhabern Meinen Daufk uud Meine beifällige Anêrkennung der Umsicht und Thätigkeit, womit alle nöthigen Maßregeln ausgeführt worden sind, zu erkennen zu geben. Die Truppen der Linie, der Landwehr wollen Sie für die bewährte gute Disziplin, ausdauernde Anstrengung uud unershütterliche Pflichttreue in Meinem Namen beloben, den Behör- den aber, welche bei der Zusammenziehung und Unterbriugung der Truppen mitgewirkt haÿen, Meinen Dank aussprechen.
Berlin, 2. April 1846.
(gez) Friedrich Wilhelur. An den General-Lieutenant von Colomb.“
Deutsche Kundesstaaten.
Königreich Sachsen. Jn der Sipung der ersten Kammer vom 15, April befaud sih aus der Registrande eine Mittheilung des. Gesamnit- Ministeriums in Betreff der in beiden Kammern beklagten Verspätung des
Balthasar von seiner unterirdischen Neise gleichfalls an, flicht vor Bedui- nen, findet Abd el Kader's Burnus, den er zum Schuge anlegt, wiyd aber hierdurch von ciner L Uung auxücendcr Franzosen sür den Häuptliug elbst gehalten und gefangen genommen. s
| f ges dritten Auszge finden wir Balthasar im französischen Lager, mitten unter der Fremden-Legion; der Jrrthum klärt sich auf, er wird als Deutscher erkannt, seine Landsleute beglüken den immer Hungrigen mit
Speise und Trank, und man erzählt Biographicen. Vorzüglich zeichnete sh hierbei Herr Meister, als Gebhardt qus Sachsen, aus, der den säch- sischen Dialekt mit wahrhaft meisterliher Treue wiedergab und festhielt. Valthasar tritt in die Fremdenlegion z Verwandlung : Berggegendz der Feind naht und wird zuzückgeschlagenz Grübelein, in Beduinentracht, und Baltha- sar, ín französischer Uniform, begegnen si, ohne sih sogleich zu erkennen. Es folgt eine der zwishen Monöstatos und Papageno áhnliche Scene, die die Erkennung herbeisührt, Wieder naheu Beduinenz der herbci ge- eilte Ben Milut nsmmt seinen Vater und Balthasar in Schupß, die Ueber- macht aber drolt, sie zu bewältigen, die Yatagans sind gezückt, — da er- scheint im rechten Augenblicke der hülfebringende Schalk mit einer Saar zu französishen Kinder-Soldaten umgewandelten Berggeistern, die lebhast an die Spielschachteln erinnern, jese unbärlige jeune France schlägt in einem Nu den Feind zurück und pargdirt sodann regelrecht in allen Schwenfungen auf und ab, Nochmals aber erscheinen die Truppen des Emirs; da verwandelt auf einen Wink Schall's die Berggegend sich in die Bastionen und Mauern einex mít französishen Soldaten reich be- seßten Festung, bei decen Anblick die erschreckten Beduinen in alle Winde dahinstieben. Nur Grübelein, sein Sohn und Balthasar sind zurüdge- blieben, und Scha[f verspricht ihnen srohe Heimkehr ins Vaterland, woge- gen nyr Balthasar in Erinnerung an sein häusliches Glück remonstrirt, da er lieber gm Nordpol als bei seiner Barbara sein will.
Der vierte Aft löst alle Fäden der Verwickelung in Harmonie auf: Grübelein fehrt mit seinem Sohne zurü, die Liebe der beiden jungen Leute findet ihre Erfüllung, nur Barbgra seufzt reuevoll nah ihrem Balthasar,
Schalk is da, um zu helfen , und sührt sie behend nah dem Nordpol, wo-
Drudes der Landtags - Mitiheilungen. Als Hauptgrund dieser Verspát wird bezeichnet : einestheils die Zeit, welbe die Herstellung der großen Ms Drudckbogen für die starke Auslage der Landtags - Mittheilungen Cungei; 8400 im 1sten Quartal, 7800 im 2ten und 7000 im 3ten Quartal) A vermeidlih in Anspruch nimmt, anderentheils der Verzug, welchen die D abe der stenographischen Niedersch1iften bei der Vorlegung der Bläta A evisson durch die Sprecher besonders in der zweiten Kammcr ereits Der Präsident nahm hiervon Gelegenheit, auch die Mitglieder der erse Kammer daxgn zu erinnern, daß sie die Nevision der stenographischen M derschristen hrer Reden nicht länger als nöthig aufhalten möten, n Kammer ging dann zu einer geheimen Sipung über, L
Jn den Sizungen der zweiten Kammer vom 15. und 16, V wurde der Bericht der ersten Deputation über ein Dekret, das Gesey S die Verordnung vom 5. Februar 1844 bezüglich der Angelegenheit, der Presse betreffend, berathen und zur Beschlußfassung E N dem vorliegendea Deputationsbericht is das Sachverl ältniß, a f y obiges Dekret Bezug nimmt, folgendes, Am vorigen Landtage gesq unter Anderem auch ein Geseß zur Verabschiedung, weldes die An elegez heiten der Presse bett und unterm 5. Februar 1844 mit der Aufshr, „Einige provisorishe Bestimmungen über die Angelegenheiten der Jus betreffend“, puplizict worden is, Gleichzeitig mit diesem Csez jt auch eíne Ausführungs - Verorduung erschienen, durch welt dl srüher erschienenen Gesche und Verordnungen in Sachen der v, aufgehoben, die durch das neue Gesey nicht überflüssig oder mj, sam gemachten Bestimmungen da:aus aber von neuem aufgestellt t, den. Ju Bezug auf dieses Gesey und diese Verordnung is nun inso cine Differenz entstanden, als eine Bestimmung der leyteren einer Dié sition des ersteren — wenigstens dem Sinne nach, der der Bestimmy des Gesepes nach der darauf bezüglichen ständischen Schrift gegeben y den muß — widerspricht und das, was das Gesey nach dieser ständishy Schxist verfügt hat, durch die Verordnung theilweise wieder ausgehchy wird. Es handelt sich nämlih um die Frage: ob der Redacteur oder Ly, leger einer Druschrist schon von der Polizeî-Behörde genöthigt weity fann, den ungenaunten Verfasser derselben namhaft zu machen, falls d mand durch selbige sich verlegt oder beleidigt hält und auf die Nennuy des Verfassers anträgt, während vielleicht gar keine Ehren - Verleßung vor liegt und dies auh naher bei der gerihtlihen Erörterung von der Zy, stiz-Behöide wirklich anerkaunt wird? odex ob erst die Justiz=Behörde ühn den von einem Dritien bchaupteten ehrenrührigen Charakter einer Dig, Schrift entschicden und das Vorhandensein der Jnjurie anerkanni hahy müsse, ehe die Namhafimachung des. unbekannten Autors zu ersolzy brauche, so daß also ín Fällen der hier fraglichen Art zunächst nit der Polizei -, sondern der Justiz-Behörde die Einleitung der nöthigen (ür
terungen zustehen würde? Das Geseh hat die leßtere Meinung avfgil, Þ
wenigstens wenn man die zu demselben ia der schon angezogenen ständishu Schrift gegebenen Motive in Berüesichtigung zieht; die Verord uuj dagegen erklärt sich- für die zuerst angegebene Meinung. Es lautet näml §. 7 des Geseyes, als welcher bei ter vorliegenden Differenz in Frage ij folgendermaßen: „Jeder, der zur Veröffentlihung einer Schrift durch dn Druck oder zur Verbreitung derselben mitgewirkt hat, is in allen Fäln wo ein Staatsbürger nah allgemeinen Rechts8grundsäßen seine Wisy schast um eine Thatsache zu cröffnen überhaupt verpflichtet ist und von ihm selbs ertheilie Auskunft solches nicht überflüssig macht, ven den, seine Mitwissenshast um den Verfasser und, was den Druer q langt, seine Mitwissenschaft um den Besickller auf Verlangen der kompetn len Bchörde anzugeben, und kann dazu im Weigerungsfalle dur Geld oder nah Befinden darch Gefängnißstrafe angehalten weiden. Dieser Ver bindlichkeit können si aber daun der Redacteur und Verleger, so wie der jenige, der dessen Stelle vertritt, nicht durch das Vorgeben, daß der Ver fasser ihnen unbefannt sei, der Drucker nicht durch den Vorwand entziehen, daß er den Bcsteller des Drucks nicht kenne, Bewirkt der Besrggie, der Vollstreckung dieser Strafe ungeachtet, dic Angabe nicht, oder wird dieselbe wahrheitswidrig befunden, so trifst deshalb, und zwar zunächst den Ne- dacteur, in dessen Ermangelung aber den Verleger oder denjenigen, de dessen Stelle vertritt, in deren Ermangelung aber den Druder, die eigen lie Verantwortlichkeit des Verfassers.“ Die Ausführungs - Verorduy dagegen, insoweit sie hierher gehört, und zwar §. 31 derselben , if sow den Jnhalts: „Den Polizei-Behörden, und zwar sowohl den unteren dh den oberen, liegt ob, der Verbreitung aller ihnen bekannt werdenden, al runde zum Vertrjebe uicht geeigneten Erzeugnisse \ in- und ausländishen Presse, und zwar ohne Unterschied, ob | der Censur unterlegen oder uicht, entgegenzuwiiken und dabei im All meinen díe Bestimmungen §§. 2, 5, 22, 23, 25, 27 und 28 dieser L ordnung, so wie die in der beiliegenden allgemeinen Censur - Justruck enthaltenen Grundsäße, in Obacht zu nehmen. Sie haben deshalb 9 Amts wegen einzuschrciten und nur, wenn der Grund dazu in verleß| Rechten von Privatpersonen liegt, deren Anträge abzuwarten. Jm Fall cines dergleichen Antrags haben sie zu erwägen, ob cine den Antrag genü gend begründende Verlegung vorliege, und solch enfalls darauf zu verfügen
irgend cinem
entgegengeseßtenfalls aber die Entscheidung der Justiz - Behörden auf die
nah Art. 203 des Kriminal - Geseybuchs an dieselben zu bringenden Au träge abzuwarten. Dasselbe liegt den Polizei-Behörden ‘rüdsichtlich der a sie gelangenden Anträge auf Grund des Geseßes vom heatigen Tage §. 7 ob, Die exste Kammer, welcher das jeyt in Rede stehende Dekret zunächst zw ging, hat nah dem Vorschlag ihrer Deputation beschlossen, bei diesem De freie Beruhigung zu fassen (vergl, Nr. 325 der Allg. Pr. Ztk g: v. 18) und als Grund zu diesem Beschluß ist in dem jenseitigen Deputations-W richt augeführt, daß a) die Bestimmungen, welche in §. 31 der Verordnuy zur Ausführung des §. 7 des Geseyes von der Regierung getroffen sud mit dem Junha'te dieses Pgragraphez im Einklange ständen, und þ)d dieselben den Ansichten entsprächen, von denen bei der leßten Stän Versammlung die erste Kammer ausgegangen sei, als sie den Beslis der Vereinigungs - Deputation ihre Zustimmung ertheilt habe, Die Deputation der zweiten Kammer, welche mit Prüfung und Begutahl dieser Ve:fassungs-Frage beauftragt wurde (Referent Abgeordneter Tod vermag dieser Ansicht der ersten Kammer nicht beizustimmen und # flärt in ihrem Berichte, daß fie sich in die Nothwendigkeit eh sche, ein diesem Beschluß entgegengeseßtes Gutachten abzugs
in
L
hin er den unversöhnlichen Balthasar gezaubert hat, Wir erblid 40/0 an der starren Küste des Eismeers im malerischen Kostüm der Lapp Schneeschuhen und in Gesellschast einiger Eisbären. Die Erschcinung T uer Frau überrascht ihu, troy seinex Leiden, schr unaugenehm, eist gelie i schastliche Lebensgefahr einigt Beide, und nun verwandelt sich die Scene! die neuen prächtigen Gärten Grübclein's, der durh Schalk's Hülfe seint Brunnen in Gang gebracht und in Fohtaiuen aufsprudeln läßtz Ba sar aber und Barbara kehreu auf immer in seine Dienste zurü, L Schluß zeigt sich die Prachthalle des Erdgeister - Königs , welche naŸ glücklichen Ersüllung seiner Mission den redlihen Schalk aufnimmt, 4 Es hâtte sich aus dem Stoffe wohl mehr machen lassen, als ge\Ÿ ist, vor Allem müßte an Stelle des oft abgenoyten Wortwiges ein reis echter Humor es. durchziehen, und viele Längen könnten shwinden, J zeigt man uns wilde und zahme Polta- Eishären , bengalische Fla % Kostümenwech/el, ein Gesccht, Pulverdampf, Kinder-Parade in vaterlä in militarishen Exercitien, die zwar yon den Kleinen sehr wacker au wurden und als ein Glanzpunkt vielfältigen stürmi|chen Beisall fü aber durch die cudlose Wiederholung schr ermüdcten. Jn e Weise wurden die eingelegten vielen Lieder im dritten Afte und der elnüpfte Tanz etwas zu sehr gedehnt. Andererseits aber wurden bie amen Couplets des Herrn Räder (natürlih in dem gewohnten A hen Hochgeshmack), die zum Schlusse hinüberschlugen (n „No ut et ¡Ne iments- Tochter“ u. |. w., bei dem vortrefflichen Bo üxmisch beklatscht, ; 8 P Das Stü selb} erhielt, wenn auch niht ohne einigen Wider am Schlusse den gewohnten Applaus, und Herr Räder wurde Eh
l wie ex au
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beim ersten Erscheinen empfangen wurde, Das Haus e auf deu leyten Play gefüllt, ja eigentlih mehr als das, denn mar ín dem leidigen Kassen- Juteresse das Parquet durh Ausgabe ot zu Stehpläpeu so sehr angefüllt, daß ein Hindurhkommen O ld
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, ellärt, daß sie das ständische Zustimmungsreht zu Erlassung vou Ge- gie a hoh halte, um zugeben zu können, daß solches R Ausfüh- (b as-Veordnungen unwirksam gemacht oder beschräult und gefährdet werde, S ¡ebt ibr Schluß-Gutachten dahin ab: „Die Kammer wolle der von r ersten Kammer über das vorliegende Dekret ausgesprochenen Erklärung L gt beitreten, sondern an die Staats - Regierung den Autrag stellen, a) L einschlagende Stelle im §. 31 der Ausführungs-Verordnung zum Freß- jeder zurückzunehmen, und b) die sür zweiselhaft erflärte Stelle s s angezogenen Preßgeseßzes durch cine anderweite den Ständen 18 érflärung mitzutheilende Gesep - Vorlage authentish zu erläutern.“ s (Schluß folgt.)
Königreich Hanuover. Am 15. April, dem Geburts-
Zhrer Königl. Hoheit der Kronprinzessin, überbrachte insbeson=- dere auh eine 2 eputation der allgemeinen Stände - Versammlung, pelher viele Mitglieder beider Kammern sich angeschlossen hatten, die Glüdwünshe des Laudes. Die Deputation wurde von Jhrer Fónigl, Hoheit, begleitet von der Staatsdame, Frau von der Deckeu, d einem Köyiglichen Kammerherrn, empfangen. Der Präsident ster Kammer, Landschafts - Direktor von Hodenberg, hielt folgende
rede: u „Durhlauchtigste Kronprinzessin! Gnädigste Frau ! „Die allgemeinen Stände des Königreichs sind hecherfreut, Ew. Kö- 1, Hoheit im Namen des ganzen Landes die innigsten Glückwünsche zu höchstihrem heutigen Geburtsfeste darbringen zu düsen,
„Was Sie vor zwei Jahren bei Jhrer damaligen Anwesenheit hier- (elb als eine zum Heil des Landes- heißersehnte Fügnng des Himmels nur zu hoffen wagten , hat seitdem zur freudigsten Wirklichkeit sh gestaltet.
„Es ist die hochbeglückte Mutter unseres theuren Erbprinzen, — die hehbeglückende Tochter Sr. Majestät des Königs, unseres Allergnädig-
en fandeoherrn, — die von Gott gesegnete Gemahlin Sr. Königl, Ho- beit, unseres hochverehrten Kronprinzen, — der die Herzen aller getreuen Ferehrer des durchlauchtigsten Guelxben - Hauses heute dankbar entgegen-
lagen, M “So möge denn der allmächtige höchste Lenker aller Schiksale Ew.
Fónigl, Hoheit im neugewählten Vaterlande als Tochter, Gattin und Mut- jr bis in die sernste Zukunft gnädigst schüßen und schirmen ! ‘
Jhre Königl. Hoheit nahm die Glüdwünsche auf das huldreichste entgegen und unterhielt sich, den Erbprinzen auf dem Arme, läugere Zeit mit den Anwesenden.
Herzogthum Holstein. Zur Erleichterung der: durch die Rönigl. dänische General - Post - Direction, die Altona =- Kieler Cisen- ahn-Gesell\chast und die Dampfschiffjahrt vermittelten Wagren- erseudung von Altong-Hamburg über Kiel nah Kopenhagen i es öheren Orts bewilligt worden, daß solche Versendungen ohne Er- euerung der Zoll-Dokumente in Kiel und ohne sonstigen Aufenthalt om dortigen Bahuhofe in das Dampsschiff gebracht werden fönneu. — uh in mehreren Gegenden Holsteins rüsten sih dieses Jahr Fami- n zur Auswauderung nah Amerika.
Oesterreichische Monarchie.
Die Lemberger Zeitung enthält nachstehende Kundmachung ; „é, Kaiserl. Majestät haben mit Allerhöchster Entschlicßuug vom April 1846 Allergnädigst zu befehlen geruht, daß zur Verstärkung e Militairbesaßung, im Zwecke der Befestigung der Ruhe und Ord- ung in Mae und Beseitigung der Besorgnisse über eine mögliche btórung derselbeu, die Jufanterie - Regimenter Deutschmeister und palombini (beide aus Schlesien ), das Husaren - Regiment Erzherzog jerdinand (aus Ungarn) und die 2 Gränz - Bataillone Szekler und Pallachen (aus Siebenbürgen) bestimmt werden. i
Diese Truppen sind zum größten Theile bereits in Galizien ein« fis! uud werden , den- Umständen gemäß, im Lande vertheilt verden.
Lemberg, am 8. April 1846.“
Ferner bringt die gedahte Zeitung Folgendes zur allgemeinen ntniß: „Der Magistrat der Königlichen Hauptstadt Lemberg, ein- sändlih mit dem Wunsche der Bürgerschaft, hat in dankbarster lierfennung der aufopfernden Thätigkeit, rastlosen Ausdauer und serordentlichen Umsicht, mit welher durch Anwendung energischer Maßregeln Se, Excellenz der Herr kommandirende General-Feldmar=- hall-Lieutenant Adam Retzéy von Retse 2c. 2c. , der Herr Kaiserl. Hof= ath und lemberger Kreishauptmann Kasimir Ritter v. Milbacher, der Herr* Kaiserl. Gubernialrath und Polizei- Direktor Leopold Sacher-Masoch Rit- & n Kronenthal und der Herr Kaiserl. Oberstlieutenant, General-Kom-= andeAdjutant und Militair-Referent Ludwig von Benedek, in der kaum derstriheun Periode der Gefahr, welche diese Königliche Hauptstadt ind deren Umgebung bedrohte, zur Aufrechthaltung der Ruhe und ffentlihen Sicherheit mittel - und unmittelbar beigetragen haben, iesen hohverdienten Staatsmänneru das Ehren - Bürgerrecht dieser \niglichen Hauptstadt anzutragen beschlossen und denselben am kten N. durch eine Deputation unter Vortritt des Kaiserlichen Rathes id Bürgermeisters und Obersten der Bürger - Miliz vou Festenburg f diesfälligen Diplome überreicht. Die Annahme haben hierauf die gewählten Herren Ehrenbürger in dem Ehrenbürger - Buche durch re Fertigung bestätigt.
Lemberg, am 6. April 1846,
Frankreich. , Paris, 13, April, Der Finanz-Minister, deu ein Gichtansall i Wochen lang an sein Zimmer gefesselt hatte, erschien am Soun- d wieder ín der Budgets-Kommission, welche noh- mehrere Fra= nun ihn zu rihten wünshte. Die Erklärungen des Ministers be- igten die Komuission, und man glaubt, daß ihr vou Herrn Bignon yesaßter Bericht über das Budget noch in dieser Woche der Depu- fiten-Kammer wird vorgelegt werden. E Der Fürst von Musignano , Sohn Lucian Bonaparte's, ist von land hier angekommen, um einige Zeit bei sciner Mutter, der eervibweten Fürstin von Cauino, hier zu verweilen und \sih dann nad om zu begeben, M on C. Dupin las am Sonnabend in der Akademie der mo- schen und politisheu Wissenschaften die Einleitung zu einem Werk e Großbritaniens äußere Macht vor, an welchem derselbe je(zt es Die Lords Palmerston und Brougham wohnten dieser s bei, Als Herr Dupin seine Vorlesung beendigt hatte, be- ertte Lord Brougham, als korrespondirendes Mitglied der Akade- Wins er zwar der talentvolleu Da:stellung Dupin's gerechte Hul- t zolle, aber mit seinen Ansichten über Englands Politik in den en Angelegenheiten, über die Besißnayme von Aden und über \yolitanishe Schwefelfrage nicht übereinstimmen könne. idt ex estern, am ersten Osterfeiertage, sind die hiesigen Abendzeitnngen ier f lenen, undheute wurden von den Mdrgenblättern nur der C o ur- Tançais und die Democratie pacifique ausgegeben.
X Paris, 13. April. Die heutige Sipun
Aa . L Sibung derDeputirten- a "n begann mit Annahme eines Gese Eatwurfs ohne Bedeu- senheit dz emerlt auf einer der vorbehaltenen Tribünen die An- Porlegu des Lord Palmerston. Der Kriegs-Minister legt na or ¡9 B, mehrerer Petitionen s S einen Geseßz-Entwur w Tritt eff eines Kredits für Errichtung einer dritten Kammer iht Va M erster Jnstanz zu Algier, Herr Allard legt den Be- in Betreff des Geseß-Entwurfs, die Befestigungen von
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Havre betreffend. General Bellonet legt einen Ergänzungs-Bericht vor in Betreff des Geseß-Entwurss für die Eisenbahn von Dijon nach Mülhausen, Endlich wird zur Tagesorduung geschritten, Dis- fussion des Geseß= Entwurss wegen Kredite für Marinebauten und Ausrüstung der See- Arsenale mit dem Nöthigen. Herr von Carné hat zuerst das Wort über den Geseh-Entwurf. Er weist die für Frankreih bestehende Nothwendigkeit der Wieder- herstellung seiner Marine nach. Es müsse dieselbe verstärken, vermehren; es müsse seine Küsten zu decken, ferne Stationen zu er- rihten vermögen zum Schuße seines Handels und seiner Kolonicen. Nur so könne es seine Mission erfüllen, welche darin bestehe, auch seinerseits zur Sicherung der Freiheit der Meere beizutragen. Aller- dings könne es sih nit einfallen lassen, Eugland eine Konkurrenz zu machen, aber für seine maritime Zukunft müsse es sorgen, sie sicherstellen ; seine Vergangenheit mache ihm dies zur Pflicht, Mäch- tige Juteressen sehen in einer früheren oder späteren Zeit ihrer Ent- wickelung und Lösung entgegen, dix Frage des Orients unter Ande- rem. Hätte Frankreich dann nicht eine mächtige Marine, nit dadurh die Macht, den Ereignissen die Stirn zu bieten, o würde man es guf dem Konkinent nöthigen, über die Alpen zu gehen. Der Redner geht nun auf eine Untersuhung der Vortheile der Dampf - und der Segel - Marine ein. Die Segel- Schifffahrt habe keinesweges hon, wie Manche zu glauben scheinen, {ch überlebt. Doch giebt er zu, daß die Dampf-Marine eines Tages berufen sei, eine große Rolle in den Seekriegen zu spielen. Die Kommission habe daher Recht gehabt, in ihren Amendements zu den Geseß - Entwürfen diesen Punkt ins Auge zu fassen. Aber sie habe vielleicht den Vortheilen der Segel - Schifffahrt zu wenig Beachtung gewidmet, Man solle 40 Linienschiffe, wie die Regieruug sie vor= shlage, beibehalten. Diese würden zwar iu Falle eines Seekrieges uit hinreichen, England zu widerstehen; sie würden kaum gegen Rußland in einem Seekriege hinreihen, aber immerhin mehr Wi- derstandsfraft besißen, als die von der Kommission vorgeschlagenen 36 Linienschiffe. Die Kommission habe sih auf die Unzulänglichkeit des ma- ritimen Personals berufen, nach seiner Ueberzeugung mit Unrecht, um dar- auf die Verminderung des Materials der Flotte als Antrag zu begründen. das maritime Personal in Frankreich sei zahlreich und in allen Zei- ten hinreihend für die Uarstände gewesen. Er gebe dem Entwurf der Regierung den Vorzug vor jenem der Kommission, nur rathe er zur Vermehrung der Dampj-Marine an, Herr Just de Chasse- loup-Laubat vertheidigt den ameidirten Entwurf der Kommission. Herr von Vuitr y legte aber zuvor noch den Kommissions - Bericht über den Gesebß-Entwurf, die Herabseßung der Brief-Taxe betreffend, vor. Zahlreiche Stimmen : Lesen Sie den Text ! (Aufregung.) Allein die Tagesordnung wird fortgeseßt, und Herr Just de Chasseloup- Laubat is noch auf der Nedner-Bühne in dem Augenblick, als dieser Bericht, des Postshlusses wegen, abgebrohen werden mußte,
Großbritanien und Irland.
London, 13. April. Die hiesigen Blätter bringen in Bezug
auf die leßten Parlaments - Verhandlungen über die grichishen Fi- nanz - Verhältnisse die zwischen beiden Regierungen seit dem leh- ten Oktober gewehselten Noten, Unter denselben zeihnet sich eine Depesche Lord Aberdeen's an den britishen Gesandten in Athen, Sir Edmund Lyons, vom 22. März dur ihren rüdcksichtélosen und drohenden Ton gegen das Ministerium Kolettis aus: „Jn einer Rede“, heißt es darin, „welche der neue, auf die Empfehlung des Herrn Kolettis vom Könige ernannte griebishe Finanz - Minister laut den griechischen Journalen den 18, Februar - gehalten, hat derselbe erklärt (und zwar ohne daß . ihm Jemand wider= sprach), daß die Finanzen ganz zerrüttet seien, daß er keine Ueber- sichten der Einnahme empfinge, daß er die Resultate keiner Fi- nanz-Operation kenne und daher außer Stande sei, ein Budget ab- zufassen, Der neue Finanz-Minister fügte hinzu," daß Alles im s{hlecht- möglichsten Zustande sei, daß Willkürmaßregeln und grobe Unwissen- heit die charafteristishen Züge der heutigen Finanzlage Griechenlands wären. Dies ist die Lage der Finanzen unter dem Ministerium des Herrn Kolettis, eine Darstellung, welche der Finanz-Minister öffent- lih gezeihnet, Die Regierung der Königin betrachtet diese Erklä- rung als gänzlih im Widerspruch mit der Behauptung angeblicher strikfter Sparsamkeit, von welcher Herr Kolettis gesprohen, und hat sonah ein Recht, auf ‘dem Entschluß zu beharren, vom griechi- \hen Gouvernement die Anwendung eines Theils des Cinkom- mens zum Besten des griechishen Anleihens für das verfallene Semester und die später verfalleuden zu verlangen. Die Regierung Jhrer Majestät macht außerdem die fernere Bemerkung, daß, würde noch länger die Fortführung einer so ungeregelten Verwaltung der griechischeu Fiuanzen geduldet, man \\h, kraft der von Griechenland gegen England eingegangenen Verpflihtungen, gezwungen sehen wird, alle ferneren, nöthig ersheinendeu Maßregeln zu treffen, damit die Wiederherstellung eines Zustandes gesichert werde, welcher Euglaud vollkommene Sigerbeit gebe, daß die zum jährlihen Bedarf des An- lehens bestimmten und zu verwendenden Summen nicht mehr vou fahrlässigen Verwaltern zum Nachtheile der Rechte Englands ver- \{hwendet werden.“ _ Seit dem 1. Januar 1840 bis zum 23, Februar 1846, also in einem Zeitraum von sechs Jahren und zwei Monaten, sind an Subscrip- tionen zur irländischen Repeal-Rente niht weniger als 127,869 Pfd. 11 Sh. 6 Pec. eingezahlt worden. 3
Aus Drogheda in Jrland wird gemeldet, daß man in der Graf- schaft Meath bereits Hafer sieht, der im Begriffe steht, in Achren zu schießen, Derselbe ist im Oktober v. J, gesäet worden.
Belgien.
Vrüssel , 14, April, Die verbreitete Arbeiter - Proclamation hatte zu einer Versammlung -auf dem sogenannten Freitagsmarkt in
Gent für den zweiten Oster - Feiertag um 10 Uhr Vormittags auf- i
gefordert. Dieser Plaß füllte sich denn auch an dem bezeichneten Morgen (gestern) mit einer Menge Neugieriger, Bis zum Schluß der gestrigen genter Blätter war jedoch Alles in Ruhe verlaufen, und man hoffte, daß auch der Rest des Tages ohne aufrührerishe Demonstra- tionen und Exzesse vorübergehen würde. Am Sonnabend wurde au zu Brügge ein Jndividuum verhaftet, welches Exemplare der zu Brüssel in Beschlag genommenen Proclamation vertheilte. Der Ver- fasser des Pamphlets, Labiaux, hat vor einger Zeit, der Betheiligung an einem betrügerishen Bankerott verdächtig, in welcher Sache si der Haupt-Angeklagte, Stalins Verdmeulen, bis jeßt den Nachfor= hungen der Polizej zu entziehen wußte, vor den Assisen von Ost- andérn gestanden, Die Proclamation dieses Labiaux ist auch zu
stende, üttih, Namux uud Oudenaarde verbreitet worden. Schon seit mehreren Tagen waren die Behörden von der beabsichtigten Ver- theilung solcher risten in Kenntniß geseßt und Maßregeln getrof- fen, um die Vertheiler zu verhasten. So hat ein Nachtwähter ein Jndividuum verhaftet, das ein großes Paket dieser FSlugblät- ter trug. Die Jundependance bemerkt: „Die hier und in Gent verbreitete aufreizende Proclamation isst der Gegenstand gerihtliher Verfolgungen geworden, Wenn man aber Grund dazu hat, diese Aufreizungen zur Unordnung zu unterdrücken und zu bestrafen, darf man denno nicht dieser Sache eine Wichtigkeit geben, die sie wahrlich niht hat, Zwischen diesem Aufruf an die Arbeiter
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und der Aufreizung, die zuweilen in England und Frankreih unter den Arbeitern herrscht, einen Zusammenhang suchen, scheint uns nur von übertriebenen und falshen Vorausseßungen auszugehen.“
In Lüttich ist ein Handels- und Gewerbe- Comité unter Leitung der Herren Hauzeur und Jamar zusammengetreten, um dic Bildung cines ähnlichen Vereins für die Handels-, Aderbau - und Gewerb- Interessen der Stadt und Provinz Lüttich zu betreiben, wie Autwer- pen einen solchen {hon besißt. Ein \o eben veröffentlihter Prospekt bezeichnet die Grundlagen des zu bildenden Vereins. „Die Handwer- ke‘, heißt es darin, „sind unter der Jnstitution ihrer freien Innungen gediehen, die Künste und Wissenschaften unter der Leitung ihrer freien Vereine fortgeschritten, um so mehr können Gewerbe und Handel sich Zuwachs an Macht und Gewähr für ihce vorschreitenden Ent= widelungen versprechen, wenn sie ihre Kräfte und Mittel centralísiren, vereimigen und thnen eine Organisation geben, welhe am geeignet- sten ist, ihre allgemeinen Jnteressen zu fördern. Wenn wir ehen, wie diejenige unserer großen Städte, welhe am längsten an jenen Verkehrsbetrieb gewöhnt is, der aus den täglihen Börsengeschäften hervorgeht, diese Mittel der Annäherung und des Zusammenwirkens als hinfort unzulänglich betrahtet und einen innigeren Verein unter den verschiedenen Zweigen ihrer Production und ihres Handels bil- det, so müssen wir, die wir bis jeßt niht einmal die mit tä lichen Zusammenkünsten an einer Börse verknüpften Vortheile geärndtet haben, zu dem Schluß gelangen, daß es für unseren Play, in- mitten der tausend zerstreuten Elemente unseres Productions-Reichthums, von besonderer Wichtigkeit is, einen Verein dieser Art zu bilden, und daß man davon glüliche Früchte hoffen kann. Seit funfzehn Jah= ren haben die vershiedenen Systeme, welche die Regierung nah ein=- ander angenommen, um die materiellen Juteressen zu organisiren und zu leiten, den Aufshwung derselben mehr gekreuzt und zurück ehalten, als ihre Entwickelung gefördert und aufsgemuntert. Jm Angesicht des unseligen Differenzial-Zoll-Geseßes, im Angesicht der ungestümen und ungeschickten Abbrehung unserer Beziehungen zu Holland, im Angesicht der leßten Convention vom 13. Dezember, faun man da wohl leugnen, daß arge Fehler begangen worden? Wir wollen daher, gleich nete Nahbarn in Antwerpen, so oft die Juteressen unseres Handels, unserer Production, unseres Verkehrs mit anderen Nationen unsere Rathschläge oder Vorstellungen bei der Regierung nothwendig machen, zur rechten Zeit und mit Nußen ins Mittel treten. Der Handels- und Gewerbe = Verein von Antwerpen besteht nun fast cin Jahr: er bildete sich im Mai vorigen Jahres. Er zählt 600 Mit- glieder und besteht aus 10 Comités, welhe ein jedes einen beson= deren Zweig des Handels an jenem Playe vertreten, nämlich die Co= mités für den Zucker, das Getraide, den Kaffee, den Táback, das Holz, das Leder, vermischte Artikel, die Schifffahrt, die Gewerbe und die Streitsahen. Jedes dieser Comités hat seine Abgécrdneten im Central=Comité, welches unter Leitung eines Präsidenten mit Vice-Práâsi= denten, einem Schaßmeister uud einem Secretair die Angelegenheiten des Ganzen verwaltet. Der Verein von Lüttich is auf gleihen Zweck gerichtet und erstrebt gleiche Resultate.“ Es wird nun die Einrichtung dessel- ben näher ausgeführt, Er soll in ein Central-Comité und 8 brfane dere Abtheilungen zerfallen, diese leßteren für den Handel, die Fa- briken, die Manufakturen, die Subsistenzmittel, die Aerbau-Junteressen, die Kohlen-Jndustrie, das Schiffergewerbe und die Baugewerke. Jn Antwerpen gehören die Mitglieder der Handels - Kammer und die Richter des Konsulatgerichts dem dortigen ähnlichen Vereine an; man richtet daher an dieselben Functionaire in Lüttich die Aufforderung, sich ihrerseits hier der Sache anzuschließen. Als jährlicher Beitrag der Mitglieder zur Bestreitung der Ausgaben des Vereins sind 10Fr., wie in Antwerpen, festgeseßt. Sobald 250 Unterzeihnungen zusam- men sind, soll der Verein in Wirksamkeit treten.
_ Um zu ¡eigen, wie s{hlecht Belgiens Jnteressen in der lebten Convention mit Frankreich, vom 13, Dezember v. J., wahrgenom-= men seien, hatte das Journal de Liége auf die eigenen Worte Guizot's hingewiesen, der in der Deputirten-Kammer geradezu gesagt, Belgien erlange durch den neuen Vertrag weniger Vortheile, als es früher gehabt, während es sich weit größere Opfer auferlege. Die ministerielle Emancipation antwortet hierauf, Herr Guizot habe in dieser Sahe nur wie der Kaufmann gehandelt, der seine Waare anempfehle, indem er zugleich die Nothwendig- feit gefühlt, der französishen Opposition gegenüber Gleiches mit Gleichem zu erwiedern , ihren Uebertreibungen ebenfalls Ueber- treibungen entgegenzustellen. Diese Dentung findet das Journal de Liége sehr abgeshmackt und erklärt, dah es aus innigster und auf reiflihe eigene Erwägung gegründeten Ueberzeugung fortfahren weide, jenen leoninishen“’ Vertrag zu bekämpfen, in welhem si Belgien zu den demüthigendsten Zugeständnissen herbeigela}sen, indem es nun zum drittenmal mit den {wersten Opfern sch Bewilligungen a oben seiner Linnen=-Judustrie erkaufe, die es längst reihlih be= zahlt habe.
Man fklagt in Lüttich über Zurückseßung der dortigen Universs= tät und findet einen neuen Grund der Is Ler in dia Unstteue, daß, währeud in der philosophish-literarischeu Abtheilung derCeutral-Uni- versitäts-Prüfungs-Kommission für die Erwerbung akademischer Grade die Universitäten von Geut, Brüssel und Löwen jede zwei Mitglieder hätten, die Universität Lüttich nicht nur blos ein Mitglied in dieser Kommission habe, sondern daß noch dazu ein Professor der orienta= lischen Sprachen, Herr Burggraf, zum einzigen Repräsentanten die= ser Universität, bei den philosophischen Prüfungen ausersehen worden, also gerade ein Gelehrter, der, bei aller Verdienstlihkeit seiner Lei= stungen, doch wegen der Spezialität seines Fahs den Stu. direuden, welhe sich um das philosophisch-literarische Bafktalaurcat bewürben, meist ganz fremd sei, so daß sie im Vergleich zu den Kan= didaten der anderen Universitäten sehr im Nachtheil ständen, denn natürlich seße es den Examinanden in größere Verlegenheit, wenn er vor Examinatoren ersheinen müsse, bei denen er feine Vorlesungen gehört, als wenn er seine Prüfung vor Gelehrten zu bestehen habe, deren Unterricht er genossen. „Die Regierung““, bemerkt die Tri- bune, „sollte doch wohl eher den Staats - Universitäten den Vorzug vor den freien geben und jeder der ersteren (Gent und Lüttich) zwei Repräsentanten verleihen, die drei übrigen aber unter die freien Uni= versitäten vertheilen.“
: S ch weiz.
Kauton Genf. Ju dem zur Hälfte erneuerten Großen Rathe ist am 8, April Herr Rigaud-Constant mit 114 Stimmen zum Präsidenten gewählt worden; 21 Stimmen waren auf Herrn Fazy- Pasteur gefallen. Herr de Morsier wurde mit 93 von 131 Stimmen zum ersten Vice-Präsidenten und Herr Dr. Chanal mit 80 von 122 zum zweiten Vice-Präsidenten gewählt.
S panien.
x Paris, 13. April. Weder die madrider Blätter, noch Briese gaben bisher genaue Aufklärung über die Ursachen, welche die Auflösung des Kabinets t herbeigeführt haben. Daß sie sehr ernst gewesen sein müssen, geht hon aus dem Ümstande hervor, daß diesmal der Ex-Minister in völlige Ungnade gefallen ist. Namentlich mußte die Weisung, die ihm ertheilt wurde, iu kürzester Grist Madrid und Spanien zu verlassen, Aufsehen erregen. Nun bringen Briefe heute zweierlei Angaben über die Veranlassung zu dem Allen, Nach
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