Neue Port 46. 45. Engl. Ross. 1104. 1095. Bras. 84. 82. Chili 97.95. Mex.
294. 283. Pern 39. 37.
Hamburg, 15. Juni. Bank-Actien 1580 Br. Engl. Russ. 107 Br, 3% do. fv cour. 83.
4% ao. 1005. 3% 745. Nordb. 1885. Gloggo. 1375
Paris, 12. Juni. 05% Reonte fin cour. 120. 5. Neapl. —. 05% Span. Rente —. Pass. —.
Wien, 13. Joui. 5% Met. 1115. Actien 1586. Anl de 1834 155. do. 1839 1227. Mail. 1185. Livorn. 109. Pest. 987. Bodw. —.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends | 10 Ubr. |
l
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens
1846. 6 Ubr.
16. Juni.
Luftdruck 340,98"’’Par.|340,41’'’’Par.|339,91’"’Par. .|+ 16,5° R. |+ 17,2° R. |4 16,7° R. Thaupunkt .…..| 4+ 8,6" R. | +6,8° R. | +8,0° R. Dunstsättigung .| 54 pCt. 45 pCt. 52 pCt. Wetter bezogen! | halbbeiter. | balbheiter. Wind «ee NW. NW. NW Wolkenzug - NW.
Tagesmittel: |340,13"’’ Par.
Üönigliche Schauspiele. Donnerstag, 418. a E. A
Quellwärme 7,7° R. Flosswäzme 17,3° R. Bodenwärme 17,8° R. Ansdünstung 0,004''Rb Niederschlag 0. Wüärmewecbsel +! 8,1 N
...
-+16,8°R... +7, R
71ste Abonnements- Vorstellung. 239ste Vorstellung der vor 25 Jahren an diesem Tage
724
Bank-
haus-Preisen verkauft.
Nach einmaliger Besebachtung.
zu folgenden Preisen zu haben : Logen 20 Sgr.
-+- 11/,0°*
50 pct. NW.
10 Sgr. ges 10 Sgr. lerie 5 Sgr.
Freitag, 19. Juni.
zum erstenmale gegebenen Oper: Musik von C. M. von Weber. (Mad. Fehringer, vom Stadttheater zu Hamburg: Agathe, als erste Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Jm Königlichen Schloßtheater zu Charlottenburg-: Der Essighändler, Drama in 2 Abth., aus dem Französischen des Mercier. Hierauf : Die Män- tel, Lustspiel in 1 Aft, von C. Blum. Und: Polka, ausgeführt von Dlle. Polin und Herrn Gasperini. Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Billets zu den gewöhnlihen Opern-
Billets zu dieser Vorstellung sind bis zum Tage der Vorstellung, Mittags 1 Uhr, îm Billet-Verkauss-Büreau des Schauspielhauses zu Berlin und Abends im Swhloßtheater zu Charlottenburg an der Kasse
Ein Billet zur Fremden-Loge 1 Rthlr. Ein Billet im ersten Range Ein Billet in einer Parquet - Loge 20 Sgr. Parquet-Billet 20 Sgr. Ein Billet zum Orchester 20 Sgr. Ein Billet im zweiten Range Logen 15 Sgr. Ein Billet im dritten Range Logen Ein Billet in der mittleren Abtheilung des dritten Ran- Ein Parterre-Billet 15 Sgr.
Im Opernhause. Vorstellung: Der gerade Weg isst der beste, Lustspiel in 1 Akt, von
Der Freishüß, Oper in 3 Abth.
Ein
Ein Billet zur Gal-
Koßebue. Hierauf: Die unterbrochene Hochzeit, phantastisg. Ballet in 4 Bildern, von Hoguet. : lis foy
Zu dieser Vorstellung werden Billets haus-Preisen verkauft.
Jm Schauspielhause. 75e La seconde représentation de: féerie - vaudeville, du théâtre du Gymnase, par MN, y,! Lubize. Arthur, ou: seize ans après, A actes, par MM, Dupeuty et Fontan.
Donnerstag, 18. Juni. Devrient.) Lorbeerbaum und Bettelstab, oder: deutshen Dichters, Schauspiel in 3 Akten, von K. v! Hierauf : Bettelstab und Lorbeerbaum, oder: Zwanzig M dem Tode, Nachspiel in 1 Aft, von Holtei. (Herr Emil ), Königl. sächsisher Hof- Schauspieler, im ersten Stü: zweiten: Den verrückten Bettler, als leßte Gastrollen.)
Verantwortlicher R
Das Abounement beträgt “ 3 Rihlr. für 4 Iahr. 4 Kthlr. - È Jahr s Kthlr. - 1 Jahr. len Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. tions- Gebühr für den f ciner Zeile des Alg. Anzeigers 2 Sgr.
Anfang halb 7 Uhr. zu den gewöhnlichen
sranzösiscbe Abonnements-Vorg Les Trois péchés du jj;
Allgemeine
Preußische Zeitung.
Alle Post-Anstalten des In- und Auslandes uehmen Bestellung auf dieses Slati au, für Berlin die Expedition der Allg. Preufi, Zeitung: Friedrichsfstrafe Ur, 72.
drame - vaudevilh
¿g 168.
Königsstädtisches Theater.
Berlin, Freitag den 19m Juni
1846.
(Leßtes Auftreten des Her, Drei Win j
| Inhalt. icher Theil.
Hein land. Berlin. Allerhöchste Kabinets-Ordre, die Bestätigung des n Regulativs über die Befähigung zu den höheren Aemter der Verwaltung
= ol nd. 5 L edacteur Dr. J. -W. Zinfkeiscn, e Bundesftaaten. Königreich Bayern, Bekannimachung
72e Abonnementó-
Betreff einer Sammlung für das Luther -Dénkmal in Möhra. —
S Frpediti Y n Im Selbstverlage der Expedition. önigreih Hannover. Entlassung. — Landständische Angelegenhei-
Bekanntmachungen.
[246] Ediktal-Citation.
Auf- den Antrag der Jnteressenten und beziehungs- weise in Folge Auftrages des Königlichen Ober - Lan- desgerichts hierselb werden
1) die unbekannten Erben des Wilhelm Jacoby, wel-
her im 2ten Bataillon des ersten pommersthen, jesigen 2ten Jufanterie-Regiments gedient hat und 1813 auf dem Rückmarsche seines Regiments aus Rußland zu Soldin gestorben is,
2) der Matrose Michael Christian Fischer, am 18. Sep- tember 1797 geboren , welcher im Jahre 1829 mit einem holländischen Schiffe nah Holland gegangen und seitdem verschollen ist,
3) der Müller Wilhelm David Hildebrandt, am 12. Oftober 17914 geboren, welcher si vor langer Zeit nah Amerika begeben und sh im Jahre 1834 in der Gegend von Canto Gallo bei Rio Janeiro befunden hat, seitdem aber verschollen is,
4) der am 21. August 1803 geborene, seit 13 Jahren zur See abwesende und verschollene Matrose Carl Ludwig Decker, auch Winter genannt,
5) der Johann Gottlieb Hilbert aus Plathe, welcher am 1. September 1792 geboren, im Jahre 1813 in preußischen Militairdiensten gestanden “und seit der rat von Torgau keine Nachricht von sich gegeben hat,
6) die Ehefrau des- Arbeitsmanns Brunn, Bennette, geborene Müller, welhe im Oktober 4835 von Stettin auf dem Schiffe „Minerva“, Capitain Krüger, nah- Sunderland gereist, demnächst am 24. Dezember 1835 auf hier die Rüdckreise ange- treten hat, aber seit jener Zeit mit dem Schiffe verschollen ist,
7) der Schlossergeselle Johann Philipp Brunn aus Alt-Damm, am 26. Oktober 1782 geboren, welcher im Jahre 1804 auf die Wanderschaft gegangen und seitdem verschollen is,
nebs den etwanigen unbekannten Erben und Erbneh- mern vorbenannter Verschollenen hiermit öffentlich auf- gerufen, um sih an hiesiger Gerichtsstelle spätestens am
419, Dezember 1846, Vormittags 10 Uhr, vor unserem Deputirten, dem Land- und Stadtgerichts- Rath Toussaint, zu melden, widrigenfalls sie für todt erflärt resp. präkludirt und ihr Vermögen den sih ge- meldet habenden Erb-Jnteressenten oder nah Umstän- den als herrenloses Gut dem Fiskus oder den betrefen- den Kämmereien zugesprochen und ausgehändigt wer- den wird,
Stettin, den 24. Februar 1846.
Königliches Land- und Stadtgericht. v, Griesheim.
[424] Subhastations - Patent, Gerichtliher Verkauf.
Das dem Kaufmann Ernst Lebereht Pfaff hierselbst ehörige, in der Nicdergasse der Kreisstadt Sorau be- egene brau- und framberechtigte Wohnhaus sub No, 187 nebst Zubehör, welches nah der nebst Hypotheken- schein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 68411 Thlr. 17 Sgr. 8. Pf. abgeseßt is, soll im Wege noth- wendiger Subhastation am 2. Dezember 1846, Vormitt. um 11 Uhr, in unserem Jnstructions - Zimmer auf dem Königl. Schlosse hier öffentlich verkauft werden.
Sorau, 24. April 1846. (L, S.) Königl, Preuß. Land- und Stadigericht.
[423] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin , den 1. Mai 1846.
Das dem Kaufmann Großfuß gehörige, im Hypothe- fenbuche Vol. 1. No. 13. verzeichnete und in der Stra- lauerstraße Nr. 44 belegene Grundstück nebst Zubehör und einer Wiesenkavel von 96 (C]Ruthen in der 11ten Kavel von der Hasenkammer, gerichtlih abgeschäßt zu 17,822 Thlr, 28 Sgr. 6 Pf., soll am 8. Dezember 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[39] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 29. Dezember 1845. Das in der projektirten neuen Straße von der neuen Jakobsstraße nah dem projektirten Kirchplay belegene, Vol. 14. Nr. 901. des Hypothekenbuchs von der Loui- senstadt verzeichnete Kammergeriht8-Kanzlist Schiedler- \he Grundstück, gerichtlih abgeshägt zu 6419 Thlr. 20 Sgr., soll am 26. August 1846, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy- pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
[40] Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 31. Dezember 1845. Das in der Gartenstraße Nr. 28—32 belegene, Vol.
7. Nr. 501. des Hypothekenbuchs verzeichnete Pistorsche
Grundstü, taxirt zu 16,091 Thlr. 1 Sgr. 8 Pf., soll am 27. August 1846, Vormittags 11 Uhr,
an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tare und Hy-
pothekenschein sind in der Registratur einzusehen,
Allgemeiuer Auzeiger.
[481 b]
Die Gewerbe - Ausstellung in Potsdam i tägli geiffnet:
an Wochentagen von 10—5 und » Sonntagen von 11—5s5 Uhr.
Niederschlesish-Märkische
N Eisenbahn.
Jn Folge des Beschlusses der General-Versammlung der Actionaire der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn- Gesellschaft vom 15. April d. J. soll das zur vollstän- digen Herstellung der Bahn und der Betriebsmittel er- forderlihe Kapital von 3,500,000 Thlr. Court. durch eine Anleihe gegen fünf prozentige Prioritäts-Obli- E aufgebracht werden, die im Wege der Amorti- ation mit 5 % pro anno zurückgezahlt und innechalb zweier Jahre von Seiten der Gesellschast nicht gelün- digt werden sollen, Der deshalb e:forderliche Nachtrag zum Statut, in welchem die Apoints der Prioritäts- Obligationen zu 100 Thlr. und 50 Thlr. angenommen sind, ist zur Allerhöchsten Bestätigung eingereicht. Unter Vorbehalt des Eingangs der lepteren fordern wir die Stamm- Actionaire der Gesellschast, welche sich bei die- ser Anleihe betheiligen wollen, in Gemäßheit des §. 7. des Statuts hierdurch auf, ihre Zeichnungen unter Spe- cification und Vorzeigung der ihnen gehörigen Stamm» Actien und baarer Zahlung eines Angeldes von zwan-
zig Prozent des gezeichneten Betrages bis zum
4. Juli d. Jahres einschließlich,
Vormittags zwischen 9 und 1 Uhr und Nachmittags zwishen 4 und 6 Uhr, bei unserer auf dem hiesigen Bahnhofe der Gesellschaft befindlichen Hauptkasse schrist- lih einzureihen. Formulare zu den Verpflihtungsschei- nen können in Berlin bei unserer Hauptkasse, so wie bei Herren Mertens 4 Rubens, Burgstraße Nr. 25, und in der Nau schen Buchhandlung, Hausvoigtei- Plaß Nr. 3, so wie in Breslau bei unserer Betriebs - fasse auf dem dortigen Bahnhose in Empfang genom- men werden. Ueber die geleistete Anzahlung werden der Hauptkassen - Rendant Riese und der Contrellezir Schmidt gemeinschaftlich auszustellende Jnterims- Quittungen ertheilen, die bei Ausgabe der Prioritäts- Obligationen nah deshalb zu erlassender öffentlicher Bekfanntmahung ausgetauscht werden. Diejenigen Stamm - Actien, welche zum Zweck der Zeichnung von Prioritäts - Obligationen produzirt sind, werden abge- stempelt und sofort zurückgegcben. Die Abstempelung der Actien kann nach der Wahl der Actionaire auch bei der Betriebsfasse in Breslau erfolgen: es müssen dort jedoch gleichzeitig die ausgefüllten Verpflihtungs scheine vorgelegt und zum Zeichen der geschehenen Production der darin spezifizirten Actien gleichfalls abgestempelt und hiernächst mit der Anzahlung an die hiesige Hauptkasse befördert werden. Wird mehr als die Summe von 3,509,090 Thlr. Courant von decn Actionairen der Ge- sellschast gezeichnet, so erfolgt die Repartition pro rata des Betrages der den Zeichnern gehörigen Stamm- Aciien, in io weit die zu berehnenden Raten in vollen Apoints der zu emittirenden Prioritäts-Obligationen ge- währt werden können. Die auf den hienach definitiv festzustellenden Betrag der Zeichnung fallende Anza)lung von 20 Prozent wird vom 1. Juli c. ab mit fünf Pro- zent verzinst, Von denjenigen Actionairen aber, von denen innerhalb der festgeseßten Frist keine Zeichnungen unter den vorstehend angegebenen Modalitäten cingehen, wird angenommen, daß sie ih bei der gedachten An- leihe nicht betheiligen wollen. i
Berlin, den 12. Juni 1846.
Die Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn - Gesellschaft.
E e M ———_ckck
[491] Bekanntmachung.
Die zum Oberbau der Magdcburg - Wittenbergeschen Eisenbahn erforderlichen kiefernen Schwellen beabsichti- gen wir im Wege der Submiision zu e:werben. Der Bedarf von überhawpt 98000 Stück i} in vier Loose von resp. 31509, 18100, 16900 und 31500 Stüdck ein- getheilt und in dem Zeitraume vem 1. Mai bis zum 1. August 1847 zu liefern, Es werden verschlossene \chriftlihe Offerten auch auf einzelne Loose angenommen.
Zur Eröffnung der eingegangenen Anträge und zur weiteren Verhandlung is ein Termin auf den 20. Juli d. J., Vormittags 11 Uhr, in vnscrem Geschäftslokale im goldencn Schiff hinter dem Pacfhofe angesept, zu welhem mit dem Bemerken eingeladen wird, daß die Bedingungen daselbst täglich eingesehen werden können, auch Abschriften davon ge- gen Erlegung von 10 Sgr. zu haben sind.
Magdeburg, den 3. Juni 1846. Direktorium der Magdeburg-Wittenbergeshen Eisen- bahn-Gesellschaft. Frandcke, Vorsißender,
[479] Testaments-Eröffnung.
Demnach na dem am gestrigen Tage erfolgten Ab- leben der Demoiselle Julie Büttner hierselb zur Er- öffnung der von dieser und den schon früher verstorbe- nen Brüdern derselben, Georg Christian Büttner und Theodor Büttner allhier, am 2. Mai 1839 dem unter- zeichneten Gerichte in Verwahrung gegebcnen gemein- schaftlichen legtwilligen Disposition, Termin auf
den 27. Junius d. J., Morgens 11 Uhr, im hiesigen Amtslokale anberaumt is, so wird solches hierdurch zur öffentlihen Kunde gebracht.
Holzminden, den 26. Mai 1846.
Herzogl. Braunschw.-Lüneb, Amt daselbst. Spohr.
Dampfschifffahrt von Hamburg nach Helgoland
und Norderney. E Díe Damvfboote © L der Elb - Dampf- : schiffahrts - Com- S pagnie | L „Elbe“, „Hen- \ | riette“’ und
\ M N N) d „Patriot“,
(487 b]
—_—_— elegant und auf das bequemste ein- geridtet, nament-
See
E dd
lich ley ff von Grund aus erneuert, fahren während der diesjährigen Saison
j von Hamburg
am 20. Juni c., Morgens 7 Uhr,
» 27 » » »
Gedrudckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdrude,
m —————— m
en, — Großherzogthum Baden. Landtag, — Fremde in Baden, sterreichische Monarchie. Wien. Ankunft der Herzogin von arma und des Herzogs von Braunschweig. — Die Statue Kaiser Franz I. d treich. Paris, Die Kammern eilen zum Schluß. — Das Uebungs- eshwader. — Die Untersuchung über die Flucht Louis Napoleon's. — Die diplomatischen Agenten im La Plata. — Die algierische Presse. — Bermishtes. — Schreiben aus Paris, (Kammer - Verhandlungen : die Rolonieen z der: Zustand Syriens; Budget des Finanz-Ministeriums; Bu- Jeaud's Abgang nach Oran ; Lage Abd el Kader's.) ‘ogbritanien und Jrland. Oberhaus. Die Kornbill gelangt 11 den Ausschuß. — Unterhaus, Debatte über die irländische Zwangs- Bill und Erklärung O'Connell's zu Gunsten der irländischen Patht-Bills. London. Namen und Pathen der jungen Prinzessin. -— Asyl für entlassene weiblihe Sträflinge, — Günstige Aussicht für Peel. — Aus- ütung E Befestigung der Küstenpläge, — Das Evolutions-Geshwader. Permischtes. ederlande. Aus dem Haag. Rülfchr des Königa, alien, Rom. Trauer - Feierlichkeiten. — Beginn des Konklave. — Das diplomatische Corps. — Vorsichtsmaßregeln gegen revolutionaire Versucht, / 4 A me Madrid. Rechtfertigung der Königin-Mutter in Bezug auf de Fermählungs-Frage.
und von da tvöchentlich jeden Dienstag, Donnerstag und Sonyy Morgens 7 Uhr, nach Helgoland ; und vom 2. Juli c. jeden Donnerstag ,- Morgens 7 lh nach Norderney. | Villette sind: in Berlin: in der Passagier-Expedition h; zj Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft, in Magdeburg: in der Passagier - Erdiy verein, Hamburg - Magdeburger Dampsshisj Compagnie, so wie am Bord der Schiffe leßterer Gesell( erhalten, und bemerken wir hierbei noch, di Effekten der resp. Passagiere kostenfrei von der Magdeburger Dampfboote nah den Damwmpfschisse, und umgekehrt, befördert wery Wittenberge, im Juni 1846. : Hofmann # Roemi
iseushastlicher Kunstverein.
isenbahnen. Berlin.
andels: nund Börsen-Nachrichten. Berlin, Börse.
Citerarishe Anzeigen, Erinnerung.
Auswärtige Pränumerationen auf den mít Aui|
der Sonn- uad Feiertage täglich erscheinenden H Amtlich er | Th [4 J
telchen Cours-Bericht für das mit dem 1, Zu Be. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
¡ Den Regierungs - Referendarius, - Rittergutsbesißer Meyer auf beginnende 2te Semester des Z30sten Jo , zum Land an A serendarius, Kreises h Ee Mager, gil gangs sind unverändert zu den bekann oor)
rt, za ernennen. Vor Ma S Monats Zuni ta Lei 0 Abgereisi: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, außer=
Exvedition des Cours-Berits, iilihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich öster- S E M E dischen Hofe, Graf von Arnim, nach Wien.
Hilage, 1506 b]
(532] Bei
ist erschienen :
F Baucdcher.
Methode der Neitkunst nach neuen Grundsäyen.
Miít 12 Abbildungen. 3. Auflage. Preußischem
gr, 8, geh. 1 Thlr. 12.
Dieses Buch wird
H. G. von Warburg, Königl. Preuß. Hof-Jagdjunker, Das Waldhorn. Eine Sammlung von Jagdliedern und Ge- dichten.
8. eleg. geh, 15 Thlr.
Alexander Dunker, Königl. Hofbuhhändler in Berlin, Französishe Strojt
Georg Stephen.
Zufälle beim Pferdekauf.
Nach der fünsten Auflage des Englischen Originals bearbeitet von F. v. R.
e, eh. f nicht allein jedem Anfänger in der so {weren Kunst, Pferde richtig zu beur- theilen, von unberehenbarem Nuyen sein und der- selbe sich bei Beschaffung von Pferden vor man - chem Schaden bewahren können, sondern auch ältere bewährte Pferdekenner weiden dieses in einer eigenthümlichen von aller ermüdendenden Trockenheit fernen Weise geschriebene Werk nicht ohne Befrie- digung aus der Hand legen. Wem besonders daran liegt, seine Pferde lange zu kfonserviren, dem bieten sid hierzu eine Menge Regeln dar, die meistens neu und alle höchst beachtenswerth sind.
_Vichtamtlicher Theil.
Inland.
Verlíin , 18. Juni. Die in dem heute ausgegebenen 14ten
d der Geseb-Sammlung enthaltene Allerhöchste Kabinets-Ordre, reffend die Bestätigung des Regulativs über die Befähigung zu Mee Aemtern der Verwaltung, und das Regulativ selbst lau=
bit solgt :
„Auf Ce Bericht des Staats - Ministeriums vom 14ten d. M. mige Jch das hierbei zurückfolgende Regulativ über die Befähi=« g zu den höheren Aemtern der Verwaltung und ermächtige das aats - Ministerium , wegen Ausführung dieses Regulativs, welches Meinem gegenwärtigen Erlasse durch die Geseß-Sammlung be- nt zu machen is, das Erforderliche auzuordnen.
7 Berlin, den 27, Februar 1846. isi éi ib i riedr ilhelm. das Staats-Ministerium. I 7
R e
E. O. Menßpel, Die Remontirutj der Preußischen Arm in ihrer historischen Entwidt und jeyigen Gestaltunzx Mit höherer Genehmigu Benuzung amtlicher D gr. 8. geh, 2 I
# Thlr.
Einige Blätter
der Erinnerutn/] Gesammelt und heraus! aus dem Nachlasse des M Friederich von Lu 8, geh. # Thlr,
Z : ae gulatiovo ) über die Befähigung zu den höheren Aemtern
der Verwaltung.
[533]
Jn meinem Verlage ijt neu erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen: Strahlen und Schatten. Gedichte von Ludwig Foglaär.
Ueber die Vorbildung, welche von den Kandidaten für den höheren L aesadlenst zu fordern ist, und über die Prüfungen und vorbcrei- din Beschäftigungen , welchen dieselben sich zu unterwerfen haben, wird, Ashcbung aller früheren diesfäll
| igen Verordnungen, Jyustructionen und "láristen, hierdurch nachfolgendes f
egulativ ertheilt :
Preis 1 Thlr. 10 Sgr.]
535] : : Der Unterzeichnete is beauftragt, die zum Nachlasse des verstorbenen Apothekers Herrn Friedrih Maurach hierselbst gehörige privilegirte Apotheke nebst den dazu gehörigen Waaren-Vorräthen und Utensilien, zusammen mit den snb Nris. 69, 70 u. 71 in der Altstadt hier- selb gelegenen, mit einem Wohnhause, Laboratorio, Spcicher und Stallungen bebauten Grundstücken und den dazu gehörigen fünf Ackerstücken, aus freier Hand zu verkaufen. E : j Kauflustigen, welche sich persönlich oder ín portofreien Briefen bis zum 1. August c. melden, werden die ná- heren Bedingungen des Verkaufs ungesäumt mitgetheilt. Memel, den 10. Juni 1846. Wolffgram, Justizrath.
534
l Durch die gnädigste Fürsorge Seiner Erlaucht des nädigst regierenden Grafen und Herrn zu Stolberg- ernigerode is der hberrshaftlihe Gasthof „zu den ro-
then Forellen‘’ in Jlsenburg jeßt niht nur durch einen
angebauten Flügel, worin sich ein schöner und größer
Leipzig, J. J. Weber.
| Jn Berlin vorräthig bei E. H. S ch roe d É X , Unter den Linden 25
Saal und mehrere Logiszimmer befinden, sondern auch in seinen bisherigen Räumen bedeutend erweitert und
auf diese Art den dringenden Bedürfnissen aufs beste |
zum 28sten d. M. möglichst im
G, Le
Wubereitende Beschäftigung bei den Gerichten.
Ver Behuss seiner Vorbereitung zum höheren Verwaltungsdienste als renbarius bei einer Regierung eintreten will, muß, wenn er sih nicht a in dem §. 13 bezeichneten Ausnahmefall befindet, nachweisen, daß er „fem Gerichte als Ausfultator gearbeitet und entweder die zweite ische Prüfung zum Referendariat bei einem Obergerichte genügend be-
| bder doch das Zeugniß der Reife zu dieser Prüfung erlangt und dom Obergericht für probemäßig erklärte Proberelation geliefert habe,
2
[Preis 2 Fl. C-M
abgeholfen worden. — Jndem ih dies den g Harzreisenden ergebenst anzeige, halte ich es für Pflicht, die Versicherung hinzuzufügen, daß 0 L . 2, i meinerieits mein Möglichstcs gethan und ferne j Füsung in den Gegenständen der Staats-Verwal- ausbieten werde, den die Bequemlichkeit des PuB : tungsfkunde. im Auge habenden wohlwollenden Absiten u) Er muß ferner durch cine bei der Regierung noch mit ihm vorzunch- Erlaucht und den Wünschen der geehrten Nelson : rüfung darthun : entsprechen, und empfehle mih dankbar für da e! sch mit den Staatswissenschaften vertraut gemacht, die Haupt- ríge, jeyt um so hoffnungsvoller dem ferneren s V sätze der National Oekonomie, der Polizei- und der Finanzwissen- Zutrauen. : y w ih angeeignet und wenigstens allgemeine Bekanntschaft mit den
Zlsenburg, den 15. Juni 1846. aal schen Hülfswissenschaften, insbesondere auch der Landwirth-
sidlehre, erlangt habe, : 3
§, 3, Meldung zur Prüfung, M Das Ung J | [509 b] / ¡ Wi Gesuch um Zulassung zu dieser Prüfung ist bei dem Regierungs- Ein gee Landwirth, 36 Jahr alt, d Sf eld jen anzubringen, Tad die i des Marien bei deni Obrr- nem 22sten Jahre ununterbrochen zwe? Lr die Went Msten Dieust-Alten einzufordern und, wenn aus idnen nicht ctwa sivungen N L even Be biden nacweit Mde digen, ae Prüfung anzuordnen hat. Daß der Kandidat prechenden Î e “ter el ntlassung a izdi t fann, sucht zu Johanni d. J. cine größere el ute 1 is vit erforderli d, g aus hem Justizdienst nachgesucht und erlang mínistration, er hat Vermögen, um eîne Cau /
, \ i sen stellen. Hierauf Reflektirende wollen S L ligt
L. Horn
Comtoir gefälligst unter der Adre
s. 4 E Verfahren bei der Prüfung.
Die Prüfung is eine blos mündliche, Sie wird unter dem Vorsig des Regierungs - Präsidenten von zweien durch ihn in der Regel auf ein Jahr zu diesem Geschäfte zu ernennenden Regierungs - Räthen vor- genommen. tag ,
§ Prüfungs-Protokolle.
Rücfsichtlich jedes einzelnen Kandidaten is ein besonderes, von dem Präsidenten und den Examinatoren zu vollziehendes Protokoll aufzunehmen, welches enthalten muß: a) die Gegenstände, auf welche die Prüfung ge- richtet worden is, so wie die Ergebnisse der Prüfung, sowohl in Rücfsicht auf das Maß der Kenntnisse des Kandidaten, als fiiner dabei bewiescnen Beurtheilungskraft und allgemeinen wissenschastlihen Ausbildungz b) ein bestimmtes, - vah der Stimmen-Mchrheit von dem Vorsißenden und den Examinatoren zu beschließendes Urtheil über das Resultat der Prüfung, welches in einer der beiden nachstehenden Arten gefaßt werden muß: aa) „Kandidat hat die Prüfung bestanden‘“’ (wobei den Umständen nah das Prädikat „mit Auszeichnung“ hinzugefügt werden kann), bb) „er hat dic Prüfung nicht bestanden““, N ;
S
Wiederholung der Prüfung. ; Wenn der Kandidat die Prüfung nicht bestanden hat, so kann er dic- sclbe nah Ablauf einer von den Examinatoren , jedoch niemals unter sechs dite zu bestimmenden Frist noch einmal, dann aber nicht scrner wic- erholen,
§. 7. Einführung und Verpflichtung. Hat der Kandidat die Prüfung bestanden, so wird er als Regicrungs- Referendar angenommen und als" solcher unter Verweisung auf den als Auskultator gelcisteten Diensteid im- Plenum der Regierung eingesührt.
6. . i Anlegung von Personal-Akten, :
Ueber jeden Regierungs - Referendar werden bci der Negierung eigene Personal - Aften mit den bis dahin bei dem Obergericht über ihn geführten und den späteren Prüfungs-Verhandlungen angelegt und zu denselben alle, die persönlichen und dieustlihen Verhältnisse des Referendarius betreffenden, über seine amtliche und außeramilihe Führung, scine Leistungen, die Art seiner Beschäftigung, den Gang seiner Ausbildung, seinen Fleiß u. \. w, R, gebenden besonderen Verhandlungen, Aiteste und Verfügungen gebracht.
§. 9,
Beschäftigung und weitere Augbildung der Referendarien, Vie Non der Regiernngen , die Abtheilungs-Dirigenien und die übrigen Mitglieder derselben haben es als einen besonders wichtigen Theil ihres Berufs anzusehen , daß den bei dem Kollegium angestellten Referen- datien eine umsichtige und sorgfältige Leitung in ihrer weiteren Ausbildung zu Theil werde, und- daß sie Für den Beruf, dem sie sich gewidmet haben, eine grineliHe u befriedigende Da Ser E Es is also S u sorgen, da 6 Au uñig n ém zwe rdneten ane erfo a daß i en abet, abex á F Sei und Gelege. zu Theil werde, ihre wissenschostliche . Ausbildung“ jtt 1, Sie’ sind mit deyi gauzen Geschäftsbereich ‘der Regierung, den ‘Ressorti-Verhältuissen der Unter-Bchör- den und dem Geschäftsgange vertraut zu machen, auch ist dasür zu sorgen, daß sie von den einzelnen Büreaus, ihrer Einrichtung und dem Geschästs- Betriebe in denselben nähere praktische Kenntnisse erhalten. Sie müssen nah und nach bei den verschiedenen Abtheilungen der Regierung ohne Aus- nahme, mithin, wo cine besonderc landwirthschastlichc Abiheilung vorhanden, auch bei dieser beschäftigt werden. Jun welcher Ordnung dies geschchen soll, isi mit Rücfsiht auf die Jndividualität des einzelnen Reserendars, die ihm etwa eigenthümliche Richtung und: Vorbereitung und andere Umstände von dem Präsidenten, nah vorhergchender Berathung mit dem Abtheilungs- Dirigenten oder einzelnen Räthen, zu bestimmen, Jn den Abtheilungen werden sie einem oder einigen Räthen besonders zugeordnet, denen sodann die Pflicht obliegt, die Referendarien, fortschreitend von leichteren. zu \{hwie- rigeren Arbeiten, angemessen zu beschäftigen, sich über ihre Arbeitèn Vor- tiâge von ihnen halten zu lassen, sie dabei mit Anweisung und Rath zu Lerfebten und vorzugsweise auf Gründlichkeit in der Behandlung der ecin- zelnen Sachen und in dem Studium der dazu erforderlichen Hülfsmittel, so wie auf Sorgfalt und Korrektheit in den zu liefernden Arbeiten, zu halten. Die von den Referendarien zu entwerfenden Verfügungen hat der Rath, nach vorgängiger Prüfung, mit zu zeichnen, Es bleibt demselben überlassen, von dem Referendarius auch über einzelne Geschäfts - Gegenstände theore- tische Aufsäße, Vorschläge u. st. w. ausarbeiten zu lassen und ihm darüber sein Urtheil mitzutheilen. Bei Dienstreisen haben die Räthe und auch vor- nehmlich die Abtheilungs-Dirigenten und der Präsident nah den Umständen einen oder den anderen Referendarius mitzunehmen und sih seiner als Pro- tofollführer zu den Subaltern - Geschästen oder, wenn dies angeht, als eincs mehr oder minder BIERAnDIGeN, BOGIA zu bedienen.
Den geübteren Referendarien sind eigene Vorträge im Kollegium, und es ist ihnen auch die Dekretur in einzelnen Sachen, möglichst von Anfang bis zur Erledigung des Gegenstandes, unter der Kontrolle eines Raths oder Assessors, zu übertragen ; sie sind mit selbstständigen kommissarischen Austrä- gen zu versehen, wo möglich eine Zeit lang bei tüchtigen Landräthen zu
eschäftigen, auch, wenn sie dazu fähig erachtet werden, gelegentlich mit der
Vertretung cines Kreis - Secretairs oder Landraths zu beauftragen. Ueber alle diese Beschäftigungen is cine gutachtlihe Aeußerung des Abtheilungs- Dirigenten oder eines Raths, welchem die Beaussichtigung dcs Rcferendars obgelegen hat, zu den Dienstakten des Leßteren zu bringen, wie denn eine gleiche ausführliche Aeußerung über die gesammte Dienstsührung und die Leistungen eines Reserendärs von dem Abtheilungs - Dirigenten abgegeben werden muß, wenn er von einer Bn zu der anderen übergcht.
Da bei den Regierungen in der Rhein - Provinz und in Westphalen keine zureichecnde Gelegenheit vorhanden is, die Refcrendarien für dic Do- mainen-Verwaltung vollständig auszubilden, so sind dic bei denselben an- gestellten Referendarien , wenn sie nicht vorziehen, sich selbst dieser Ausbil- dung wegen um die Annahme bei ciner anderen Regicrung zu bewerben, durch Requisition des Negicrungs - Präsidenten ciner der übrigen Regierun-
en zu überweisen und bei derselben in Domainen-Verwaltungs- Angclegen- Peitea so lange zu beschäftigen,bis sie von dem Dirigenten der deieellenkes Abthei- lung unter Zustimmung des Regierungs-Präsidenten sür genügend vorbereitet er- achtet werden , in- welchem Falle darüber ein Zeugniß anszufertigen , dem Regierungs-Präsidenten, von welchem dic Requisition ausgegangen, zu über- senden und zu den Dienst-Akten zu bringen is. Jn welchem Stadium des Refetendariats diese Ueberweisung zu veranlassen, hängt vom Ermessen des Regierungs-Präsidenten ab, a
§. 12,
Aufsicht über das Privatleben der Referendaricn und deren L Entlgssung im Díisziplinarwege.
_Auqh über das Privatleben dcr Refercndaricn i, namentlich von den Präsidenten, eine sorgfältige Aussicht zu führen. Es i| darauf zu halten, daß sie sich eines anständigen, sittlichen Lebenswandels besleißigen. Sollten Einzelne“ durch eine ¿adelhafte Führung zu einer weiteren Anstellung sich
unwürdig zeigen oder die Erwartung ihrer Brauchbarkeit für den Dienst durh ihre Leistungen nicht erfüllen, so ist die Regierung nach §. 60 der Vero1dnung vom 29, März 1844, das gerichtliche und Disziplinar-Straf- verfahren gcgen Beamte betreffend, verpflichtet, bei den Disziplinar -Mini- stericen auf ihre Entlassung anzutragen.
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S. 13, i Besondere Bestimmungen für Referendarien, welche sich einem speziellen Fache widmen wollen, a) Forst -Referendarien. :
__ Auf diejenigen Kandidaten, welche ihre Dienfilaufbahn in eitiem be stimmten, mehr technischen Fache der Staatsverwaltung weiter zu versolgen gedenken, Mir sowohl wegen ihrer Zulassung zu der Prüfung und wegen dieser Prüsung selbst, als auch hinsichtlich ihrer ferneren Beschäftigung be13 Kollegium vorstehende Bestimmungen im Wesentlichen ebenfalls Anwendung, Sie unterliegen nur insofern einer Aenderung, als einerseits die besondere Richtung auf ein bestimmtes Fach auch eine besondere Vorbildung für die- ses Fach nöthig macht, andererseits aber die allgemeinere juridische sowohl als staatswissenschastlihe Vorbereitung ebenfalls mit Hinsicht auf die ge- wählte besondere Richtung zu prüfen und fortzubilden bleibt. Wer insbe- sondere zum Forst- Referendarius sich meldet, muß nachweisen , a) daß er die technische Ober - Försterprüfung genügend bestanden, so wie b) daß erx einen zweijährigen Kursus auf einer Forst- Akademie oder in ciner anderen höheren Forst-Lehranstalt zurückgelegt habe, Auf das akademische Trienníum wird ihm dieser Kursus gleihwohl nicht höher als zu einem I ange- rehnet. Dagegen ist| c) der in §. 1 erforderte Nachweis nicht ersorderlich ; d) die Prüfung sclbs, wozu der E der Negierung statt eines der anderen Näthe berufen werden muß, ist zwar auch auf die Rechts- und Staatswissenschaft auszudehnen, jedoch dabei deren Beziehung zum Forst- sah besonders zu berücssichtigen. Diese lehtere Rüdsicht is endlich e) auch bei der ferneren Beschäftigung solcher Referendarien zu beachten. Sie bleiben zwar vorzugsweise dem Regierungs-Ober-Forstbeamten und dem Regierungs - und Forstrathe zugeordnet, um sich sür die Directions-, Ver- waltungs -, Etats-, Kassen- und Rechnungs- Angelegenheiten des Forstfaths praftish auszubilden. YJnsbesondere aber müssen die Forst -Reserczdarien nicht nur cin Jahr hindurch mst Betriebs -Regulirungen und mit der Ab- häpung Königlicher Forsten beschästigt, sondern es muß ihnen auh na Möglichkeit Gelegenheit verschafft wexden, für eine dazu geeignete König- liche Ober - Försterei selbstständig einen Betriebsplan aufzustellen oder eine Tarxations-Revision auszuführen. Die Zulassung zur höheren Staatsprü- fung vor der Ober-Examinations-Kommission (§. 17) hängt mit davon ab, daß die genannten Arbeiten für die Zweckde der Verwaltung brauchbar und
ur Anwendung geeignet befunden worden sind, Jm Uebrigen darf die
eshäftigung der Forst - Referendarien in den anderen Ren des
Kollegiums, namentlih (n denen für die inneren und Polizei-Ang egenber ten, mit alleiniger Ausschließung des Militairwesens , ingleichen sür die Domainen - Verwaltung und die- d Steuern, wiewohl mit Ausschlie- ßung der Klassen - und Gewerbesteutx, niht versäumt werden; es sind dic- selben aber von der Abordnung zur geistlichen und Schul-Abtheilung (wenn nämlich bei der Regierung cine solhe abgesondert besteht) und zux Ver- waltung der indiresten Steuern zu dispensiren. :
b) Referendarien R Verwaltung der indirekten
euern.
Denjenigen Referendarien, welche sh für die Verwaltung der indirek- ten. Steuern ausbilden wollen, i, wenn sie bei einer" Regierung angestellt sind, zu deren Ressort die unmittelbare Leitung dieser Verwaltung mitge- hört, außer der hon nah §. 9 stattfindenden Theilnahme an den -Ge- schäften der betreffenden Regierungs-Abtheilungen, auch Gelegenheit zu ge- ben, sih durh Beschäftigung bei einem Haupt-Steuer- oder Hanpt-Zoll- Amt und durch Beausftragung mit der einstweiligen Dienstwahrnehmung erledigter Stellen mit der praktishen Führung dieser Verwaltung näher be- fannt zu machen. Wenn dieselben aber bei einer Regierung arbeiten, für deren Bezirk die Verwaltung der indirekten Steuern einer Provinzial-Steuer- Direction übertragen ist, so sind sie durh Requisition Seitens des Regie- rungs-Präsidenten dem Provinzial - Steuerdirektor zu überweisen und nah desscn Anordnung entweder unmittelbar bei der Direction selbs oder bei den Haupt-Steuer- und Haupt-Zollämtern zu beschäftigen. Die Zeugnisse des Provinzial-Direftors und der Vorsteher der Haupt-Steuer- und Haupt- Zollämter über die Leistungen des Referendars sind sodann zu dessen Dienst- Akten zu bringen. 6
§. .
c) Referendarien des Baufachs.
_ Unter Referendarien des Baufachs, welche als solche nicht in den Dienstverhältnissen der eigentlihen Regierungs-Resferendarien stehen, werden (nah Anleitung der besonderen, die Prüfung der Kandidaten des Baufachs betreffenden Bestimmungen) solche bei der Prüfung in allen Zweigen des Baufachs vorzüglich tüchtig befundene Bau-Conducteurs verstanden , welche zu der Hoffnung berechtigen, dereinst zu einer höheren Lausbahn in ihrem Fache geschickt zu werden, und denen in dieser Aussicht das die Bau - An- gelegenheiten verwaltende Ministerium, welches allcin sie zu Bau - Referen- daricn ernennen kann, dadurch die Gelegenheit gewähren will, sich bei den Regierungen selbst unter Leitung. der Räthe, denen sie zugeordnet werden, namentlih aber der- Regierungs - Bauräthe und als deren Gehülfen, mit dem follegialischen Geschäftêgange und den darin zur Entwickelung gelan- genden Gegenständen ihres Faches bekannt zu machen. Darauf bleibt also ihre Bestimmung und Beschäftigung beschränkt, so wie ihre weitere Beför- derung lediglich von dem vorerwähnten Ministerium abhängt,
§. 16. Schluß des Referendariats.
Referendarien, welche als solche die ihnen. obliegenden Pflichten treulich erfüllt habcn, jedoch die Prüfung vor der Ober - Examinaiièns - Kommission nicht bestehen wollen, sind zwar bei Beseßung untergeordüelér Stellen, nah Maßgabe der von ihnen bewiesenen praktischen Brauchbarkeit und zwar bei gleicher Qualification vor den Civil -Supernumerarien, zu berücsichtigen, können jedoch zu Mitgliedern der Regierung oder ciner anderen höheren Verwaltung#-Behörde nicht befördert werden. Wer sich dagegen zur Prü- fung vor der Ober-Examinations-Kommission reif sühlt, hat d unter über- sichtlider Berichterstattung über seine bisherigen Arbeiten und Leistungen bei dem Präsidenten der Regierung um die nöthige Einleitung, damit er zu diescr Prüfung zugelassen werde, zu A
Zeugniß der Reife.
Hält der Regicrungs-Präsident, nah sorgfältiger Berathung im Ple- num des Kollegiums, die Zulassung cines Regierungs - Referendarius zur Prüfung vor der Ober-Examinations-Kommission für unbedenklich, so dat er bierüber cin Zeugniß auszustellen, welches enthalten muß:
a) dic namentlihe Erwähnung der von dem Reserendarius bei ver Re- gicrung durhgemachten Stationen und der Haupt - Geschäftszweige, in welchen er gearbeitct, so wie derjenigcn, wovon er entbunden worden ;
b) die spezielle Bezeichnung der von ihm selbstständig — es sei im Kol- legium oder fommissarisch — beardeiteten wichtigeren Dezernate und bejonderen Geschäfts-Angelegendeiten, worüber die verhandelten Akten eventuell vorgelegt werden können ; iz
c) das ausdrüdliche und unumwundene Urtheil, daß der Referendarius,