1846 / 168 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

na der pflichimäßigen Ueberzeugung des Präsidenten und des Kol-

legiums, en feine bisherigen Leistungen und durch sein ganzes

dienstlihes und außerdienstlihes Verhalten wohlvorbereitet und aus-

ebildet, auch sonst würdig und geeignet sei, um als Mitglied in ein

egierungs-Kollegium einzutreten, ;

und eine Ausfertigung dieses Zeugnisses mit den Dienst - Akten des Refe- rendars an die Ober-Examinations-Kommission einzusenden, aurh derselben dabei die etwanigen besonderen Bemerkungen mitzutheilen, welche auf die Beurtheilung des zu Prüfenden von Einfluß sein können. Kann dem Re- ferendarius das Zeugniß niht mit der strengsten Gewissenhaftigfkeit ausge- stellt werden, so Da derselbe in einer bloßen Resolution darüber“ bedeutet werden, daß und warum solches nicht statthaft und was in dem Falle, wenn nicht gänzliher Mangel an den nöthigen Eigen|chaften, sondern nur noch einstweilige Unvollfkommenheit in einem oder dem anderen Theile der erforderlichen Ausbildung obwaltet, annoch nachzuholen ist.

Ober-Examinations-Kommission

Die Ober-Examinations-Kommission für die Prüfung zu höheren Ver- waltungs-Aemtern, welche ihren Siy in Berlin hat, besteht aus einem Vorsigenden, wegen dessen Ernennung von den Disziplinar-Ministern nach vorgängiger Berathung im Staats-Ministerium an Se. Majestät den Kö- nig zu richten ist, und aus vier Mitgliedern als ordentlihen Examinatoren. Der Vorsipende, welcher seiner Stelle bleibend vorsteht, wird in Behinde- rungsfällen durch das, als solches, älteste Mitglied aus der Zahl der ortent- lichen Examinatoren vertreten, Diese Leßteren sind unter den Ministerial- Räthen auszuwählen und zwar nah vorgängiger Rückssprahe wit dem Vorsißenden , einer von dem Minister der geistlichen und Unterrichts-Ange- legenheiten, ein Zweiter von dem Minister des Jnnern, ein Dritter von dem Finanz - Minister in Gemeinschaft mit dem Chef der Domainen- und Forst-Verwaltung, und der Vierte (für alle Zweige der Rechtswissenschaft, das gesammte öffentlihe Recht eingeschlossen) von den Disziplinar - Mini- stern gemeinschaftlich, Dieser vierte Examinator kann, sofern dies ange- messen erachtet wird und der Justiz - Minister damit einverstanden if, ein Mitglied des Geheimen Ober-Tribunals oder des Revisionshofes sein. Die Ernennung zum Examinator bei der Ober-Examinations-Kommission is als ein jederzeit widerruflicher kid t 4 zu betrachten.

Bestimmung derselben. ; ;

Die Ober-Examinations-Kommiffion ist zur leßten und höchsten Prü- fung derer bestimmt, welche ihre Qualification bewähren wollen, um zu Miigliedern der Regierungen, wozu au die Ober -Forstbeamten gehören, und der Provinzial - Steuer - Directionen, imgleichen zu weltlihen Mitglie- dern der Konsistorien und Provinzial - Schulfollegien und zu Ober - Kom- míssarien bei den General-Kommissionen befördert werden zu können.

Zu den hier genannten Regierungs-Mitgliedern sind jedoch diejenigen, welche nicht sür die allgemeine Verwaltung überhaupt, sonden zunächst für ein besonderes Fah bestimmt sind, wenngleich sie den Regierungsraths- Titel führen, nicht mitzuzählen; namentlich sollen

a) zu JZustitiarien für die Os Behörden nur solche Männer be- ellt werden, welche die 4 chste Prüfung vor der Ober-Examinations-

Kommission für die Justizbeamten bestanden haben;

b) die in den Regierungs - Kollegien als deren Mitglieder fungirenden gelSen und Schulräthe, Medizinalräthe und Bauräthe haben ihre Dae auf anderem Wege zu bewähren; auch wir j c) rüdsihtlich der Prüfung der Landrathsamts-Kandidaten auf das des- halb ergangene Regulatío vom 13, Maí 1838 (Geseß- Sammlung S, 423) verwiesen.

§. 20. Jhr Ressort-Verhältn iß.

Die Ober - Examinations -Kommission is als Behörde dem Staats- Ministerium untergeordnet, dessen Mitglieder das Recht haben , den münd- lichen Prüfungen der Kommission, so oft sie es angemessen finden, persönlich beizuwohnen, Eine gleihe Befugniß steht den Direktoren und Räthen der Ministerien und den Präsidenten der Landes-Kollegien zu.

G. 241. - Zulassung zur leyten Prüfung.

Die Ober-Examinations-Kommission hat sih aus den Dienst-Akten des Kandidaten zu vergewissern, ob den Vorschriften dieses Regulativs genügt worden, und wenn dies nicht geschehen, die Nachholung des Fehlenden zu veranlassen, die Prüfung überhaupt oder wenigstens das mündliche Examen aber so lange auszuseßen, bis dies ergänzt is, Scheint es ihr zweifelhaft, ob der Kandidat überhaupt zu der Prüfung zuzulassen sei, so hat sie ihre

weisel, unter Beifügung sämmtlicher betressenden Verhandlungen, den isziplinar - Ministerien mitzutheilen, welchen sodann die Bestimmung über

i eht. die Zulassung zusteh N

Ausnahmsweise Zulassung zu den Prüfungen und Prüfung y zu der Stelle eines Ober-Kommissarius,

Wollen Männer, welche die der Prüfung vor der Ober-Examinations- Kommission nah den Bestimmungen dieses Regulativs vorangehende. Lauf- bahn entweder nicht gemacht oder doch nicht vollendet, : dagegen aber schon ín anderen Dienstverhältnissen, z. B. als Auditeurs,- Militair-Zntenbantur- Beamte, Oekonomie - Kommissarien, Universitäts-Lehrer u. dgl. m, fungirt haben, zu dieser Prüfung zugelassen werden, so soll ihnen solches zwär nicht unbedingt abgeschnitten, aber doch nur unter den Bedingungen zulässig sein, welche die jedesmaligen besonderen Umstände nothwendi maten, Die Fest- stellung dieser Bedingungen ist von den Disziplinar-Ministern gemeinschaft- lih in jedem einzelnen Falle zu berathen urd darüber zu beschließen, auch die Beschlußnahme jedesmal besonders, sowohl darauf, ob eín Kandidat der bezeichneten Art und in welchen Geschäftszweigen derselbe bei den vérschie- denen Abtheilungen einer Negierung in dem Verhältniß eines Referendarius annoch so. lange zu beschästigen sei, bis ihm der Präsident mit Ueberzeu- gung das vorschriftsmäßige Zeugniß der Neife. ertheilen kann, als darauf mitzurihten, wiefern außer den im § 24 vorgeschriebenen Probearbeiten auch eíne juristische Probe-Relation aus Prozeß-Akten zu erfordern, Ohne einen ausdrücklichen Beschluß der vorgedachten Ministerien darf die Ober- Examinations - Kommission dergleichen Kandidaten nicht: zulassen. Bei der Prüfung der Oekonomie-Kommissarien zu der Stelle eines Ober-Kommissa- rius müssen sh die Kandidaten nicht nur über die Gediegenheit derjenigen besonderen Kenntnisse, welche von den Oekonomie-Kommissarien gesordert werden, sondern namentlich auch über e wissenschaftlichen Kenntnisse im Faqhe der Landwirthschaft und der mit solcher zusammenhängenden Natux- Wissenschasten ausweisen. e

Theile der Prüfung. ) :

Die Prüfung vor der Ober-Examinations-Kommission zerfällt in eine

\hriftlihe und in eine mündliche, ai

6, 24, Schriftliche Prüfung.

Zu der schristlihen Prüfung gehören folgende drei Arbeiten: 1) eine Abhandlung über einen staatswissenschaftlihen Gegenstand; 2) eine Aus- arbeitung über einen polizeilihen und 3) eine über einen finanziellen Ge- genstand, wozu die Themata von der Ober - Examíinations - Kommission ge-

eben werden. Die: zweite und dritte Arbeit sollen mehr praktischer Natur ein, und sind hiernach die Aufgaben einzurichten, Es bleibt der Ober- Examinations - Kommission quch überlassen, ob sie dem Kandídaten Akten über wirklih vorgefommene Fälle, von einer Regierung, bei welcher er nicht gearbeitet hat, ‘mittheilen und ihm dabei vorschreiben will, was er zu leisten habe. Um hierzu stets im Stande. zu sein, hat die Ober - Examinations- Kommission sich von den Regierungen ein Verzeichniß von Akten , die zu detgleihen Aufgaben geeignet sind, mittheilen und solches von Zeit zu Zeit ergänzen zu lassen. Glaubt der Kandidat eine oder die andere der von ihm bei einer Regierung gelieferten Ausarbeitungen der Art als polizeiliche L nanzielle Probearbeit vorlegen zu können, so soll ihm dies verstat- tet sein. ;

Ÿ G. 25, é : 2

Die schriftlichen Probe-Arbeiten sind der Obeï-Examinations-Kommis- sion in einer zu bestimmenden Frist , welche für sämmtliche Arbeiten den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf , eimzurelchen, Wenigstens rine dexselben muß von dem Kandidaten eigenhändig geschrieben sein, und hinsichtlich aller uruß er die ausdrückliche schriftliche Versicherung an Eides- ftatt abgeben, daß er sie selbst und ohne andere sremde Beihülfe gls die-

jenige gedruter Bücher angefertigt habe,

A (26 s. 26.

Jede der schriftlichen Probe - Arbeiten wird von dem Borsigenden der Ober - Examinations - Kommission cinem der Examinatoren zugetheilt, um darüber eine ausführliche schristlihe Censur abzufassen, welche mit völliger Bestimmtheit aussprechen muß: ob die Arbeit des Kandidaten genügend (gut vorzü A , oder ob sie ungenügend (uicht probemäßig) ausgefallen sei Jn der Censur is jedesmal nit allein Über die bewiesene Gründlich- eit der Kenntnisse, Tiefe der wisscnschaftl;hen Auffassung, Tüchtigkeit und Schärfe des Urtheils, sondern auch darüber Ausfünst zu geben, inwiefern die Probe- Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeugt, im scriftli- chen Vortrage, der erforderlichen Gründlichkeit unbeschadet, die Ge- genstände ohne Westshweifigkeit mit Klarheit und Bestimmtheit in cinem fließenden und gesälligen Style darzustellen, Jsst| der Aus- fall der \chriftlihen Probe - Arbeiten nah der Ansicht des Cen- sors ungenügend, und treten die übrigen Mitglieder der Kommission, eín- \chließlich des Vorsißenden, bei denen die Arbeiten mit der Censur jedes- mal zirfuliren müssen, dieser Ansicht entweder allgemein oder doch insoweit bei, daß sich dadur eiíne Majoeität für dieselbe bildet, so darf die münd- liche Prüfung nicht veranlaßt, sondern es muß von der Ober - Examina- tions-Kommission zuvor darüber, ob und wie weit dem Kandidaten noch anderweitige Aufgaben zu machen, beschlossen und diesen Beschlüssen genügt werden. Liegen aber sämmtliche Censuren vor, und sind die schrifilichen Arbeiten nach der Ansicht der Kommission oder doch deren Majorität we- nigstens sür genügend angenommen worden, so ist der Termiu zur münd- lichen Prüfung anzuberaumen. Vor diescm Termine müssen die Personal- Dienst-Akten des zu Prüfenden bei allen Mitgliedern der Kommission um- laufen. Wenn ein Mitglied der Kommission bei dem Umlauf der srist- lichen Probe- Arbciten und deren Censur Veranlassung findet, von dem Jn- halt dieser leßteren in wesentlichen Beziehungen oder gar im Nesultate ab- zuweichen , so is dass:lbe verpslichtet, sich scriftlih hierüber auszusprechen und seine Ansicht zu motiviren. gi

S. 21,

Mündliche Prüfung.

Die mündliche Prüfung is dem im §. 19 angegebenen Zwecke enspre- chend einzurihten und besonders auf dicjenigen Gegenstände hinzuleiten, worin der Kandidat zu dem Berufe, für welchen er seine Qualification nachweisen will, vorzugsweise gründlich ausgebildet sein muß. Es fommt hierbei darauf an, die ganze Jndividualität des Kandidaten, mithin nicht blos den Umfang und das Maß seiner theoretishen Kenntnisse, sondern auch seine natürlichen Anlagen, den Grad seiner Urtheilskraft, seiner prak- tischen Gewandtheit, so wie die Gründlichkeit und Tiese seiner wissenschast- lihen Auffassung des Erlernten, mögliGs vollständig zu erforschen.

S292

Mündlicher Vortrag.

Die Kommission hat sih ferner die Ueberzeugung zu verschaffen, ob der Kandidat die Fähigkeit besit, einen wohlgeordneten, tlaren und gründlichen mündlichen Vortrag zu halten. Zu diesem Behufe ist demselben von einem der Examinatoren am Tage vor der Prüsung eine hierzu geeignete Sache zuzustellen; doch kann dazu auch eine seiner Probe - Arbeiten gewählt werden,

§. 29, Zahl der zu gleicher Zeit zu Prüfenden, : Zu einem und demselben Prüfungs - Termine sind in der Regel nicht mehr als drei Kandidaten zuzulassen.

§. 30, Censur des Ausfalls der Prüfung. j

Nach beendigter Prüsung hat jeder Examinator dem Vorsigenden ein \christlihes Votum über den Ausfall des Examens zuzustellen und dabei ein in Beziehung auf die eigene Prüfung ausführlich begründetes, im Uebri- en aber wenigstens im Allgemeinen motivirtes Urtheil über das Gesamit- esultat der mündlichen Prüfung und des Vortrags abzugeben, Stimmen diese Vota im Wesentlichen überein und tritt ihnen auch der Vorsigende bei, so ist nah Maßgabe derselben ein bestimmter Beschluß abzufassen, in wel- chem das Resultat der Prüfung in einer der nachstehenden Arten: a) Kan- didat hat die Prüfung zu einer Regierungs-, Raths-, Ober-Kommissarien- 2c, Stelle bestanden, wobei das Prädikat „mit Auszeichnung‘? den Umständen nach beigelegt werden kann; b) er hat die Prüfung 2c. zur Zeit noch nicht genügend bestanden z c) er hat si bei der Prüfung zu einem höheren Amte der erwaltung unfähíg gezeigt, mit voller Bestimmtheit ausgedrückt wer- den muß. Stimmen die Vota nit überein, oder hat der BVorstyende eine abweichende Meinung, so muß der Abfassung des Beschlusses eine münd- lide Berathung und" Abstimmung: vorhergehen, wobei die Stimmenmeh1heit

entscheidet, 16 6. 31,

Daß der Kandidat die Prüfung bestanden habe, is nur dann anzu- nehmen: enn derselbe neben einer \oliden wissenschaftlihen Bildung über- haupt, cin gewandtes, eindringendes Urtheil und gründliche, zusammenhän- gend und in ihrer praktischen Bedeutsamkeit aufgefaßte theoretische Kennt- nisse in den Gegenständen seines känstigen Berufs an den Tag gelegt hat, Für „zur Zeit noch nicht genügend“ (st das Ergebniß der Prüsung zu er- flären: wenn der Kandidat zwar hinlängliche natürlihe Anlagen und eine allgemein: wissenschaftliche Bildung, in seinen Kenntnissen aber noh wesent- lihe Mängel und Lüen oder nicht genügende Gründlichkeit und Klarheit der Auffassung gezeigt hat. Für „unfähig“ aber is derjenige Kandidat zu erklären’, ‘welcher, wenn auch erlernte Kenntnisse, doch dabei einen solchen Mangel ‘au natürlichen Anlagen und an allgemeiner Bildung offenbart, daß nicht ‘zu hoffen is , es könne ihm bei fortgeseßtem Bestreben gelingen , eine hinlängliche Befähigung zu höheren Verwaltungs - Aemtern annoch zu er- langen, Cd :

‘Der Beschluß der Ober - Examinations - Kommission über den Ausfall der Prüfung ist nebst den Dienstakten des Geprüsten und sämmtlichen Prüfungs - Verhandlungen den Disziplinar - Ministerien zur weiteren Ver- anlassung und Bescheidung des Green einzureichen,

Nur diejenigen Referendaríen, welhe die Prüfung bestanden haben, können ohne Weiteres zu Negierungs - Assessoren besördert werden. Dieje- nigen, die noch nicht genügend bestanden, sih aber nicht unsähig gezeigt haben, müssen, um zu dieser Beförderung gelangen zu können, si einer wiederholten Prüfung, die jedoch auf eine mündliche beshränkt werden kann, nah Ablauf einer von der Ober-Examinations-Kommission zu bestimmen- den Frist, die jedoch niemals unter 6 Monaten betragen darf, unterwerfen. Bestehen sie auch bei dieser nicht vollständig, so ist eine fernere Wiederho- lung unzulässig. Diejenigen, welhe für unfähig erklärt werden, find zu einer anderweiten Prüfung überhaupt an zuzulassen.

Beförderung in Rathsstellen. y

Ob und zu welcher Zeit ein Kandidat, welcher sich bei der Prüfung als fähig ausgewiesen hat und deshalb als Assessor angestellt worden, Sei- ner Majestät dem Könige demnächst zu ciner Anstellung als Rath in einer Regierung oder bei einer anderen srichgepellten Provinzial - Verwaltungs- Behörde fn Vorschlag zu bringen i}, bleibt wesentlich von seiner Dienst- führung als Assessor, von dem Fortschreiten seiner Ausbildung, von seiner Tüchtigkeit und Auszeichnung durch Fleiß und erfolgreiches amtliches Wir- ken abhängig.

§. 35,

Sowohl die Beschlüsse (§. 30) als die Berichte an die Disziplinar- Ministerien sind von allen Mitgliedern der Ober-Examinations-Kommission zu unterzeihnen. Die sonstige, in Bezug auf die Prüfung erforderliche Korrespondenz führt in der Regel der Vorsipende allein, im Namen der Kommission.

Berlin, den 14, Februar 1846,

Königliches Staatsministerium. s Prinz von Preußen.

von Boyen. Mühler. von Nagler. Rother. Eichhorn. von Th ile, von Savigny. vonBodelshwingh. Gr. zu Stolberg. Flottwell, Uhden. Frh, von Caniy.

Deutsche Bundesstaaten.

Königreich Bayern. Das Jntelligenzblatt für Oberfranken enthält folgende Bekanntmachung der Königlichen Regierung: „Se.

Majestät der König haben auf die allerunterthänigste Bitte dez

shusses des zu Meiningen für Errichtung eines Luther - Denkmal ; ollie, Möhra gebildeten Vereins Allergnädigst zu bewilligen geruht, das | Allerhöchstdero protestantischen Unterthanen zur Unterstüßung F Vereins eine Sammlung vorgenommen werde, wovon die sämmt Distrikts-Polizei-Behörden des Regierungs-Bezirks Oberfranken hi

mit în Kenntniß geseht werden.

Königreich Hannover. Die Hannoversche Zei meldet in ihrem amtlihen Theil, daß der bisherige Ober = Hofmars von Steinberg, auf sein Ansuchen, aus dem Königlichen D; völlig entlassen sei. Ein Schreiben des Königlichen Kabinets , 26, Mai d. J. an die allgemeine Stände - Versammlung, bet die auf erhobene Beshwerde des Fürsten von Benthejz Folge Bundesbeschlusses verfügte Sistirung der Ablöfu nh seße und Verhandlungen rücsihtlih der standesherrlichen Besiy, des Leßteren und die Beseitigung des eingetretenen Hindernis Anwendung jener Geseße, lautet wie folgt:

„Die löblihe allgemeine Stände - Versammlung hat mittelst v, träge vom 22, Februar und 24. Mai 1842 die auf erhobene Bi des Fürsten von Bentheim in Folge Bundesbeschlusses verfügte Eh, der Ablösungs-Geseye und Verhandlungen rücksichtlich der standesht Besißungen des Leßteren zur Sprache gebracht und der Königlichen rung die Beseitigung des eingetietenen Hindernisses in Anwendung Geseye cmpfohlen, Bon Seiten der Königlichen Regierung is, in Uebereinstimmung mit den von den löblihen Ständen ausgesp Wünschen, dem Gegenstande unausgescgt die ernsteste: Aufmerksanj widmet. Nachdem díe deutshe Bundes-Versammlung mittelst eines Beschwerdesache des Fürsten von Bentheim unter dem 29, Juli 1g gangenen ferneren Beschlusses, die Erkenntnisse der hiesigen Ablösun hörden sür die Anwendbarkeit der Ablösungs - Geseße auf die stand lichen Besigungen des Fürsten als zureichend nicht betrachtet , vielmh Entscheidung der auf den Grund des Art. 14 der deutschen Bundrzÿ in Streit gezogenen Frage durch die hiesigen ordentlichen Gerichte si forderlich erklärt hatte, so i zu deren Erwirkung durch die Königlihih ordnung vom 27. Juni 1842 allen Betheiligten der Weg eröffnet, is auch gegen diese Verordnung von Seiten des genannten Stand am Bunde Widersprach erhoben worden, allein die Königl. Negierun den löblihen Ständen gegenwärtig die Mittheilung machen , daj j Widerspruch neuerlih durch Bundesbdeschluß beseitigt worden ist; þ der von den verpflichteten Grundbesißern in der Grafschaft Beni j Folge der erwähnten Verordnung anhängig gemachte Rechtsstef (wz auh durch die späteren Anträge des Fürsten inzwischen nicht (hne Fortgang ferner wird nehmen können. Uebrigens hat dîe Kör, rung zu dem dringend erwünschten Zwecke, die Ablösurigs - Gesehe ih Grafschaft Bentheim sobald als möglih wieder in allgemeine Wis zu seyen, auch den Weg der Unterhandlung nicht unbeachtet und ukt

elassen. Se. Königl. Majestät haben dabei die Bereitwilligkeit, dit felbst eigene Opfer zu bringen , huldreichst bethätigt, wiewohl ohne hu führung des gewünschten Erfolges. Bei der Wichtigkeit der Sache hi Königl. Regierung nicht anstehen wollen, über die dermalige Lage dei

den löblichen Ständen die gegenwärtige vorläufige Mittheilung zu

Großherzogthum Baden. (K, Z) In der Sihung der }

ten Kammer vom 13, Juni wurde zunächst der Abgeordnete Mat

beeidigtz und nachdem dann verschiedene Petitionen übergeben worden

ien, begann die Diskussion des Berichts des Abgeordneten Zittel i

den von der ersten Kammer angenommenen Geseh - Entwurf, die Abi rung verschiedener Bestimmungen des Geseßes über den Aufwand fü! Volksschulen und die Rechtsverhältnisse der Schullehrer betre Der von der Regierung vorgelegte Geseß-Entwurf, aus 3 Artikeln beste stüßt sich auf die Adressen, welche am 7. Januar und 3. Februar | von beiden Kammern überreiht wurden. Der Artikel 1 ändert den j, des Volksschulgeseyes dahin ab, daß, wenn ein Hauptlehrer nach i Dienstjahren zur Ruhe gescht wird, bei Festseßung des Ruhegehalts der Anschlag der freien Wohnung mit eingerechnet wird, was bisher

der Fall gewesen. . Da der Werth der A 410, 60, 75 und 100 Fl. beträgt,

den Schullehrern künstig eine wesentliche ! Alter gewährt. Der zweite Say des Artikels 4

so wird durch jene 2efinm Unterstüßung n r

Zeitpunkt der Anstellung als Unterlehrer, insofern der Angest das 25ste Lebensjahr \chon zurückgelegt hatte. Auch dieser A begründet cine wesentlihe Verbesserung in der Lage der Volkisg lehrer, da die Dienstzeit, welche zur Pensionirung berechtigt, bedeutend | fürzt wird. Bei der Diskussion dieses Artikels gab sich auch in der Î mer eine sichtbare Zufriedenheit kund, und einzelne Redner, wie der

Bissing, \prachen gegen die Regierung ausdrücilich eine dankbare Ank

nung aus, Ein Verbesserungs - Vorschlag des Abg. Brentano, die Dit jahre schon vom 21sten Jahre an zu rechnen, warde, nachdem er vot l Regierungs-Commissair, Ministerial-Rath Weizel, durch schlagende 0 bekämpst worden, mit großer Majorität verworfen, dagegen ein Ves des Abg. Bissing, der sih eigentli auf die Nedaction des Ariikels genehmigt und der ganze Artikel 4 hierauf angenommen. Der M trifft eine sihernde Vorsorge dafür, daß die Entlaßbarkeitsjahre n der Anstellung als Hauptlehrer an gerechnet werden können. Ausf Artifel wurde von der Kammer und zwar ohne Diskussion a men. Eine längere Erörterung veranlaßte der Artikel 3 des Geseh) wurfs, welcher den §. 65 des Geseyes über die Rechtsverhältnisst Squllehrer dahin abändert, daß die Einkünste schon bestanden ledigter Schulstellen ,- so weit sie niht für einstweilige Dienst - 21

tung erfordert oder als Gnaden - Quartal bezogen werden, nicht meh M

alle Beschränkung bis zur Wiederbeseßung der vakanten Schulstelle | Pensions- und Hülfs-Fonds fließen, sondern nur während der Daut Jahres, von der Erledigung einer Stelle an gerehnet, mit Ausna} Dotations-Einkünste der Schule, welche nah Abzug der Kosten der! Verwaltung auch künstig noch in den Pensions - und Hülfs - Fonds Wo aber in Gemeinden in Folge des Volksschulgeseßes nah der El zahl neu gegründete Schullehrersteklen sich befinden, da haben die Gen? den, so lange diese Lehrstellen nicht beseyt sind, auch die erforderlijen : halte niht mehr aufzubringen. Es enthält dieser Artikel eine wen Erleichterung für die Gemeinden, die nah dem bisherigen Gesest den halt für cine Lehrstelle zahlen mußten, auch wenn die Stelk inge F nicht beseßt war, Er floß zwar allerdings in den Pensions- und 4 Fonds oder in eincn Orts - Schul - Fonds, allein es bleibt immeth : Härte, wenn Jahre lang ein Gehalt bezahlt werden muß, Â die Stelle beseßt ist. Die Härte wird nun wesentlich gemilde ' eine solche Leistung nicht über ein Jahr dauern darf, ves die Valatur länger währen sollte, Die erste Kammer haite inde Artikel 3 dahin abgeändert, daß sie auch den Termin eincs 5 beseitigte und somit die Gemeinde ganz vou allem Beitrage in den und Pensions - Fonds befreit. Die Kommission der zweiten Kam nun die Wiederherstellung des Regierungs - Entwurfs beantragt, " der Kammer genehmigt ward. ei der Abstimmung über das gan sch dur namentlihen Aufiuf ward dasselbe einstimmig angenom bchaltlih der im Laufe der Diskussion beantragten Redactions - Ati Nach der Tagesordnung berichtete hierauf der Abg. Math y be] el des siebenten Aemterwahlbezirks (Säckingen) B uß. Diese ad theils wegen angeblicher Bestechung, theils wegen Unregelmäßigke! A bei der Urwahl ín Oefflingen vorgekommen sein sollten, von del * beanstandet und das Großherzogliche Staats-Ministerium um d 7 sige Untersuchung angegangen worden. Aus den nun eingefomn

ten geht hervor, daß die angebliche Bestehung auf einem She) s

omit dieser Grund der Beanstandung wegfällt. Jn Bezug auf dit i fn Oefflingen glaubte jedoch die Mehrheit der Kommission, daß ‘i Vorlage der Wahl-Akten nih genügte, und da eine Untersuchun i enommen worden, wie die Kammer sie verlangt, \o beantragte lid , ften wieder an das Großherzogliche Staats - Ministerium zw und nochmals eine Untersuchung vorgenommen werde, i die Wahl noch beanstandet bleibe, Ebenso solle a can chung wegen des Briefes, den der dortige Amisvorstan 9

bie Wahl jeyt für gültig zu erklären sei.

rdnete Chri

ohnung nah den verse

sey) Wu fest, daß die Dienstjahre niht, wie bisher, von der ersten Anst lung als Hauptlehrer an berehnet werden sollen, sondern von d

eingeleitet werdet, da ein einfaher Widerspruch keine Ueber- Die Minorität der Kommission war jedoch der Ansicht, Nachdem díe Kammer die jung des Gegenstandes in abgekürzter Form beschlossen, stellte der den Antrag, die Wahl für „gültig zu erklären , und von den Abgeordneten Schmidt von B., Mittexmater, der den dentenstuhl verlassen, und K nap p unterstüpt. Für den Antrag der heit der Kommission, also für Untersuchung der öfflinger Urwahl und fernere Beanstandung der Abgceordnetenwahl, sprachen die Abgeordneten ¡eih, Welcker, Weller und der Berichterstaiter Math y. er namentlich suchte darzuthun, daß es s{ hier um Aufrechthal- nes Kammerbeschlusses handle. Bei der Abstimmung wurde indessen itrag des Abgeordneten Christ auf Gültigkeit der Wahl ange- nen und die Sizung hierauf geschlossen. Der diesjährige Fremdenbesuh in Baden bestand am 1. Juni 00 Personen ; an demselben Tage 1845 zählte man nur 2600, wártig also 1200 mehr. Am 12, Juni waren 5450 Fremde

ymméne E ; | Oesterreichishe Monarchie.

aGien , 11. Juni. (A, Z.) Vorgestern Abend ist Jhre Ma- die Herzogin von Parma hier angekommen und im Lustschloß Sgénbrunn abgestiegen. An demselben Tage ist auch Seine } der regierende Herzog von Braunschweig aus Jtalien wieder getroffen und wird bis nah der Enthüllung des Franzens- als hier verweilen. i Hestern Nachmittag langte die vom Kaiserlichen Hof - Bildhauer Pompeo Marchesi versertigte kolossale Statue Kaisers Franz l. Mailand hier an. Der eigens dazu konstruirte Wagen, von jdzwanzig stattlichen, festlih geshmückten Rossen gezogen , be- ch unter dem Zuströmea der Bevölkerung dur die Stadt den Graben und Kohlmarkt bis auf den Burgplaß, wo die áule abgepackt wurde. Heute früh ward sie in Gegenwart hes's aufgestellt, und übermorgen soll sie auf das Piedestal | werden. Der ganze Transport der Statue, deren Gewicht Serpackung gegen 250 Centner betrug die Statue selbst 225 Centner ging glüdcklih von statten. Von Mailand aus e bis Cilli mittelst Pferden, von Cilli bis Mürzzuschlag auf isenbahn und von da aus bis nah Wien abermals mittels jen befördert, wozu an manchen Orten siebenunddreißig Pferde erlich waren. Die feierlihe Enthüllung des Monumentes , die oßem Gepränge stattfinden wird, und welcher sämmtliche Glieder giserlihen Familie beiwohnen werden, is bekanntli auf den d, sestgesebt. Dem Vernehmen nach, wird aber der Vicekönig hnbaidish - venetianischen Königreihs, Seine Kaiserliche Hoheit Erzherzog Rainer , der {on seit ein paar Wochen hier erwartet e, dieser Feierlichkeit niht beiwohnen, da er wegen des erfolgten jens des Papstes in Mailand bleibt.

Frankreich.

Paris, 14, Juni. Die Deputirten - Kammer hat gestern die thung über das Marine-Budget zu Ende gebraht. Zehu ver- ene Oeseßvorshläge sind von der Tages-Ordnung entfernt wor=-

Die Kammer beeilt sh, ans Ziel ihrer legislativen Thätigkeit

immen, Oestern sollten Juterpellationen gestellt werden, die

der Dinge im Libanon betreffeud. Nachdem indessen Herr G ui-=

)as Wort genommen und erklärt hatte, es seien neue Jncidenz-

“in den Unterhandlungen eingetreten, die ihm nicht erlaubten,

\1sfussion über den Gegenstand anzunehmen , blieben die ange-

ten Fragen ausgesezt. Alle parlamentarische Arbeiten, auch in airs-Kammer, werden, wie man glaubt, bis zum 27. Juni ab- sein. Manu erwartet darum die Auflösungs- Ordonnanz am

gné m Moniteur zu finden.

6 vom Prinzen von Joinville befehligte Ucbungsgeshwaber im 40, Juni die hyérishen Jnseln verlassen.

de Untersuchung gegen den Kommandanten von Ham und ge-

wei der Wächter Louis Napoleon's is aufgegeben worden. Nur

Conneau wird vor Gericht und zwar vor den Assisenhof zu

1s gestellt werden. Zugleich wird vom Commerce versichert,

l Montholon sei, die Zeitungen möchten sagen was sie woll-

begnadigt worden und müsse gestern in Freiheit geseyt wor- in,

Der Constitutionnel ill wissen, Herr Guizot habe sich an- geweigert, dem neuen englishen Abgesandten für die Plata- , Herrn Hood, Vollmacht zu ertheilen. Hérr Hood war bis

ahre 1840 britisher Konsul in Montevideo und soll mit Oribe

n engsten Verkehr gestanden haben. Uebrigens hat Herr von l Befehl erhalten, sich nah Buenos - Ayres zu begeben, um Hood zu unterstüßen. Das gedachte Blatt will sogar wissen, Ayierungen hätten Herrn Hood ermächtigt, die Handlungen biherigen Agenten, namentlich in Beziehung auf die Parana- thrt, zu desavouiren.

Die mit der Prüfung des Geseß-Entwutfs in Betreff der Feier

Ulifeste ernannte Kommission der Pairs-Kammer hat den Gene- utenant Baron Darriule zu ihrem Präsidenten und den Herrn y zu ihrem Berichterstatter ernannt.

Derr Lanjuinais sprah sih neulich in der Deputirten-Kammer d über die geringe Achtung aus, welche die algierishe Lokal- gegen die Central-Verwaltung äußere; sie griffe Kammer und ung an, und solchen Mißbränchen müsse ein Ziel gesept werden.

Guizot entgegnete darauf, er sei sehr gleihgültig gegen die e der Journale in Frankreich, da er denselben nie die geringste f\samfeit enke; viel weniger würde er sich um die Angriffe

lgierischen Presse fümmern.

Die ehemalige Abtei von Citeaux, eine der reichsten Domainen

Burgund, war, in zwei Loose, das erste von 545,000 Fr,, das tvon 141,000 Fr., getheilt, von zwei Gutsbesißern gefaust \ ein Aufgebot von einem Sechstel dieses Preises hat jet Ln des heiligen Joseph von Lyon in den Besiß von Citeaux

acwähre.

[Der Direktor des Königlichen Collége’s von Duai hat mehr als Dódlinge, sämmtlih aus den Klassen der Philosophic und der orf, wegen Ungehorsams ihren Aeltern zurückgeschickt. n Marseille war am 11ten, wie die Gazette du Midi be- ¡ das Gerücht im Umlauf, in Rom wären ernste Unruhen aus- pn) es hätten Kollisionen stattgehabt zwischen den Liberalen wohnern einer Vorstadt; selbst vor dem päpstlichen Palaste streitenden Parteien ins Handgemenge gckommen; die kt hätten sih genöthigt gesehen, gegeu die Kämpsenden Char- juführen. Die Gazette du Midi sagt, man kenne das y dieser Auftritte noch nicht. gy hrere französische Manufakturisten, welche große Bestellungen 'rifa hatten, haben, wie man vernimmt, in Folge der Kriegs- 1 der Vereinigten Staaten gegen Mexiko Contre-Ordre er-

Veute findet die feierlihe Eröffnung der Nordbahn statt.

X Paris, 13, Juni. Di j . + Die Deputirten-Kammer seßte heute gndlung des Budgets der Ausgaben des Marine-Ministeriums um Mittag, bei einer hrüdenden Hiße von fast 30 Gra- lj hunderttheiligen Thermometer, wurde die Sihung er- n es war nur eine nicht hinreichende Anzahl von Depu-

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tirten bis dahin erschienen, es wurde daher zum Namens-Ausfruf ge- schritten, der aber bald unterbrohen wurde, da während desselben noch zahlreiche Deputirte ankamen. Die Verhandlung begann daher über Kapitel 23, betreffend die Kolonieen Martinique, Guadeloupe, das französishe Guyana und die Júsel Bourbon. Die Herren de Tracy und d’Hannonville s{hlagen als Amendement vor, zu diesem Kapitel einen Artikel hinzuzufügen, unter dem Titel: „allgemeiner Dienst der Kolonieen“{, und dafür einen Kredit von 95,000 Fr. zu bewilligen. Dieser solle bestimmt werden, den Lofal-Budgets von Martinique, Guadeloupe, Guyana und Bourbon die Einkünste der Domanial=- Pflanzungen zu vergüten, deren Erträgnisse künftig in der Einnahme des allgemei-= nen Staats - Budgets einbegriffen werden sollen. Herr von Carne unterstüßt dieses Amendement. Herr Jollivet (der ein- gefleishte Vertheidiger der Sklaverei und aller daran \ich fnüpfenden Unthaten) bekämpft es. Es handle \sich um eine Eigenthumöfrage, welhe die Kammer nicht entscheiden könne. Der Berichterstatter gesteht zu, daß es sich in der That um eine Eigenthumsfrage handle, aber diese Frage fönne vorbehalten werden; was die dabei auch vorkommende finanzielle Frage betreffe, so könne die Kammer allerdings darüber entscheiden durch Annahme des Amendements. Die Kommission ihrerseits {ließe sich dem Amen- dement an, gebe ihre Zustimmung dazu. Auch der Marine- Minister erklärt, daß die Regierung gegen das Amendement nichts einzuwenden habe, dessen Annahme unterstüße. Herr Jollivet bringt von neuem seine Argumente gegen das Amendement vor. Es sprehen noch die Herren de Lasteyrie und Durand de Romorantin. Der Minister des Auswärtigen, Herr Guizot, nimmt das Wort: Um was handelt es |ch? um Auf- rechthaltung des Rechtes des Staats. Der Staat hat sih zu allen Zeiten das Recht beigemessen, den Sklaven vermittelst Entschädigung zu emanzipiren. Wir werden dieses Recht auch unsererseits aufrecht halten. Würden wir es aufgeben , so wäre jede Hoffnung auf end- liche Freilassung der Sflaven gefährdet. Jeßt handelt es sich darum, diesen Grundsaß auf die Domanial - Einkünfte anzuwenden. Wenn, wie ich davon überzeugt bin, die Kammer den Grundsaß im ersten Falle aufrecht hält, so wird sie uns auh ihren Beistand gewähren in seiner Anwendung im zweiten Falle, sie wird das Amendement annehmen. Herr Durand de Romorantin nimmt von neuem das Wort. Er sei eben so seyr für die Emancipation der Sklaven als der Herr Minister des Auswärtigen; aber eine Eigenthumsfrage fönne niht so kurzweg durch einèn Beschluß der Kammer abgethan werden. (Ruf zur Abstimmung!) Das Amendement wird von dem Präsidenten zur Abstimmung gebracht und angenommen, worauf auch die leßten Kapitel des Mariné-Budgets votirt werden. Die Kammer geht zur Verhandlung des Budgets der Ausgaben des Finanz- Ministeriums über. Einige Stimmen, unterbrehend, verlan- gen zuerst Festseßung der weiteren Tages- Ordnung der Kammer. Der Präsident: Man verlaugt, ih solle die. Gesez-Entwürfe be- stimmen, die auf der Tages - Ordnung belassen werden sollen. Jh schlage daher der Kammer vor, zu disfutiren: 1) den Geseß-Entwurf in Betreff der Handelshäfen; 2) den Geseg-Entwurf in Betreff der Vollendung verschiedener öffentliher Gebäude; 3) den Geseß-Entwurf, betreffend die Supplementar =Kredite der Eisenbahnen von Orleans nah Vierzon und von Nimes nah Montpellier; 4) den Geseß=-Ent- wurf, anlangend Grunderwerbungen für das naturhistorische Museum; 5) den Geseh-Entwurf in Betreff der Unterdrückung des Rural- Decime und die Veränderung der Auflage auf Versendung von Geld durch die Post; 6) den. Geseß=- Entwurf in Betreff} der Errichtung einer eleftrishen Telegraphenlinie. Der Minister des Aus- wärtigen verlangt das Wort: Meine Herren, sagt er, Herr von

Malleville hatte die Absicht angekündigt, Jnterpellationen an mi zu richten in Betreff der Verhältnisse von Syrien und der Lage der

Christen im Libanon. Jch habe die Ehre, der Kammer mitzutheilen, daß ih durch das leßte Paketboot Nachrichten erhalten habe, welche tief die politishe Lage in diesen Ländern verändern. Jch glaube, daß die verlangte Diskussion in diesem Augenblicke mit großen Miß- ständen verknüpft wäre, sie würde zweien Juteressen Frankreichs in Syrien schaden : 1) der Ordnung und der Sicherheit der Christen in Syrien; 2) den Aussichten auf den Erfolg unserer Politik. Herr Berryer: Wir können das Stillschweigen über die Lage der Christen in Syrien nicht zulassen. Der Herr Minister mag antworten oder nicht, Aber wir können nicht unterlassen, zu Gunsten der Christen des Libanon unsere Verwahrungen einzulegen, Der Minister des Auswär- tigen: Jh kann mit Bestimmtheit sagen, daß der Libanon in diesem Augenblicke in einem Zustaude des Friedens und der Ruhe isst|. Die Interessen sind sih dort entgegengesept, aber die Lage hat sich ver- bessert. Um diese Verbesserung ausrecht zu erhalten und noch weiter zu entwideln, muß ih eine förmlihe Diskussion verweigern. Die Kammer schreitet nun zur Verhandlung des Budgets des Finanz- Ministeriums, Herr Luneau erhebt sich gegen Vermehrung der Ausgaben dieses Ministeriums. Dasselbe stelle die früheren Gehalte der Räthe am Rechnungshofe wieder her, was eine Vermehrung der Ausgaben um 110,000 Fr. verursahe. Diese wohl bezahlten Pläße scheinen das Erbtheil gewisser Familien zu werden. Der Finanz- Minister bestreitet einen Theil dieser Behauptungen, aber Herr Dupin behauptet gleihfalls, daß gewisse Aemter käuflih geworden seien. Die Sibung dauert noch fort,

Wir haben heute Nachrichten aus Algier vom 7. Juni. Der Marschall, begleitet von Oberst Rival und Herrn Trochu, Capitain vom Generalstabe, seinen Ordonnanz-Offizieren und Adjutanten, war am óten Abends an Bord des „Cameleon“ nah Oran abgegangen. Er wird die Gränze von Marokko besuchen, daun Dschemma-Gasauat, Lalla-Magrnia, Tlemsen, Maskara und über Mostaganem nah Algier zurückfehren. Auch der General Tartas, ein Civil-Beamter und ein polnischer Flüchtling, Offizier Ostrowski (Sohn des verstorbenen Kastel= lans und früheren General-Kommandanten der warshauer National- Garde im Jahre 1831), begleiten den Morschall. Vor seinem Ab- gange hatte dieser einen Tagesbefehl erlassen, worin der Armee in Afrifa die Rückkehr des Herzogs von Aumale nah Frankreih in den \chmeichelhaftesten Ausdrücken für den Prinzen angekündigt wird. Der Marschall hatte vor seiner Abreise au die verschiedenen Häup- ter der Stämme des Südens bei sich empfangen und in kräftigen Worten sie auf die Gefahren aufmerksam gemacht, denen sie si aus-

“seben, wenn sie von neuem den Rathschlägen oder Einflüsterungen

von Ruhestörern Gehör gäben. Jn den Warenseris, dem Dahara- Gebirge auf der einen Seite, dem Dschebel Amur und bei den Uled Nayl auf der anderen, ist feine Spur von Widerstand mehr zu finden. Bei einer der leßten Razzias bei den Uled Nayl hatte der General Jussuf 500 Pferde erbeutet. Der ganze Ertrag dieser Razzia wird auf mehr als 200,000 Fr. geshägt.

Ueber die gegenwärtige Lage Abd el Kader's kann kein Zweifel mehr obwalten, Die Kolonne des Obersten Renault is auf seiner Verfolgung begriffen und mußte bei Abgang der leßten Nachrichten aus Algier \{on über Stitten hinausgekommen sein, wo Abd el Kader zuleßt sich 2 sonden hatte, Die Deira scheint ihren Rückzug durch Marokko nur sehr mühsam bewerkstelligt zu haben. Sie is nach ei- nem Gerüchte auf ihrem Wege von Kabylen angegriffen worden, soll aber mit tinigem Verluste bei der Mtalassa, etwa 30 Lieues von der Gränze, angekommen sein.

Großbritanien und Irland.

__ Oberhaus. Sihung vom 12. Juni. Die Debatte über die Kornbill wurde bis Morgens nach 2 Uhr fortgeseßt und dann ohne Abstimmung beschlossen, daß das Haus \ich am Mon- tag zum Aus\huß über die Bill konstituiren wolle. Graf Stanhope \{eint daher sein auf Verwerfung der Bill gerichtetes Amendement stillschweigend zurückgenommen zu haben. Es sprachen noch die Lords Monteagle, Se und Brougham für, und Lord Stanley, zwischen / den beiden Erstgenannten, gegen die Bill; den S(hluß der Debatte malte eine kurze Rede des Herzogs von Rihmond, die sih mehr im Allgemeinen auf die Vortheile und die Nachtheile des freien Handels, als speziell auf die Kornbill bezog ; bemerkenswerth war die Debatte hauptsählich durch den Umstand, daß ein Theil der geistlihen Pairs durch das Organ der Bischöfe von St. Davids und Oxford sih für die Bill erklärte, zum großen Unmuth der Pro- tectionisten, die unter anderen Argumenten gegen die Aufhebung der Getraidegesebe auh die Behauptung vorgebracht hatten, daß Thron und Altar mit diesen Geseßen zugleih untergehen würden, und die mit ganzer Zuversicht auf die Unterstüßung der Prälatenbank gerechnet zu haben scheinen. Lord Stanley erging sich daher in manchen Sarkasmen über die national - ökonomischen Studien der Bischöfe, wie er z. B. dem Bischofe von Oxford Schuld gab, er wolle Alles auf die Naturzustände zurückbringen, unbekümmert darum, daß die Philosophie Voltaire’s den Künsten der Civilisation ihre unbestreit- baren Rechte vindizire, indem er sage: Ce n'’est pas selon la na- ture, mais cependant je porte les culottes, Diese und ähnliche Wißeleien konnten wohl augenblicklihes Gelächter zu Wege bringen, A adi selbst aber \hleppte sh im Ganzen matt und unbedeu= end hin.

_ Unterhaus. Sihung vom 12. Juni, Die Debatte

über die irländishe Zwangsbill, welche heute fortgeseßt wurde, bot

in ihrer ersten Abtheilung, in welcher die Herren Roß, Milnes,

Scrope u. A., im Ganzen wenig bedeutende Redner, das Wort

nahmen, nichts besonders Bemerkenswerthes dar, es wäre denn, daß

Herr Shaw, der als Mitglied der Protectionisten-Partei stets sehr

lebhaft sih dahin geäußert hat, er könne in feiner Weise dem Mi-

nisterium länger sein Vertrauen schenken, die Erklärung abgab, er

werde für die Bill stimmen, jedoch nur weil er die Verantwortlich=

keit für die Fortdauer des gegenwärtigen Zustandes der Dinge in

JFrland uicht auf sch nehmen wolle, eine Erklärung, die, allerdings

an und für sich von geringem Gewicht, doch den Beweis liefert,

daß auch die Protectionisten niht fest an einander halten. Die

leßté Hälste der Debatte wurde ganz durch eine Rede Sir

Robert Peel's ausgefüllt, die zunächst zur . Vertheidigung

der vorliegenden Bill, als einer die Schranken der verfassungs- mäßigen Regierungsgewalt überschreitenden Maßregel, bestimmt . zu-

gleih dazu dienen sollte, die politishe Laufbahn des Redners gegen

einige der Hauptangrisse der Protectionisten zu rehtfertigen. Er

züchtigte bei dieser Gelegenheit mit einiger Schärfe den Lord George

Bentinck, der sih neuerdings zum Haupt der Protectionisten - Partei aufgeworfen hat, Sir Robert Peel begnügte sih, die Sprache des

Lords als das Unparlamentarischste und Zügelloseste zu bezeihnen, was

ihm in seiner Z5jährigen, zum Theil in Zeiten der höchsten Aufregung

fallenden politishen Laufbahn vorgekommen sei, s{hilderte in wenigen

Zügen das Unlogishe und Unpraktishe in den Begriffen des neuen Chefs der Protectionisten (er erinnerte an die von ihm bevorwortete Absurdität, die Getraide - Einfuhr aus\cließlich in Jrland frei- zugeben, ohne die freie Einfuhr in Großbritanien zu gestatten), und verbreitete sich dann sehr ausführlich über den lebten, ihm von Lord George Bentin| gemachten Vorwurf, daß er nämlich den Minister Canning, einen Verwandten Bentinck's, dur seine gehässige Opposition zu Tode geheßt habe. Die Basis der Anklage i, daß Sir Robert Peel in Bezug auf die Emancipation der Katholiken im Jahre 1827 mit systematisch durhgeführter Erbitterung Ansichten gegen Cauning verfoten, welche er schon zwei Jahre früher nicht mehr ge=- hegt und zwei Jahre später offen mit denen seines Gegners vertauscht habe. Daß zu dieser Anklage kein Grund vorhanden, suchte Sir Robert Peel durch eine kurze Recapitulation des Verlaufs der Ereignisse darzu= thun, und berief si zugleih darauf, daß eine große Zahl ehrenwerther Greunde des verstorbenen Carining fortwährend mit ihm (Sir R. Peel) in amtlicher Verbindung geblieben seien, welche sich gewiß von ihm zurügezogen haben würden, wenn er jener Schuld mit Recht hätte bezüchtigt werden können. Schlißlich erflärte er nochmals mit vielem Nahdruck, daß nur die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit im Jnter- esse des Gemeinwohls, nicht selbsisüchtige Zwecke, ihn vermocht, seine Bestrebungen zu Gunsten der Aufrechthaltung der Getraide-Gesebe aufzugeben, ein Verfahren, dem er den Verlust des Vertrauens seiner Partei und alle die hämishen Angriffe zu danken habe, welhe man jeßt gegen ihn rihte. Nah dem Schlusse dieser Rede wurde die Debatte vertagt. Zu Anfang der Sizung hatte O’Connell seine Zustimmung zu den von Lord Lincoln eingebrachtca Bills wegen Re- form dér irländischen Pachtverhältnisse mit vielem Nachdrucke kfundge- geben und nur in den Details einzelne Erweiterungen für wünschens= werth erklärt.

London, 13. Juni. Die neugeborne Prinzessin soll die Namen Helene Auguste Victoria erhalten. Die Tausfpathen N sein : die Herzogin von Orleans, die Herzogin von Cambridge und die Erb- großherzogin von Mecklenburg-Strelib.

Zu Chren der verstorbenen menschenfreundlihen Quäkerin Mistreß Gry wird ein ihren Namen tragendes Asyl für entlassene weibliche Sträflinge errichtet werden, wo sie Herberge und Pflege erhalten, bis sie ein sonstiges ‘Unterkommen finden. Königin Victoria hat . fich zur Patronin dieses Jnstituts erklürt und 50 Pfd. zu dessen Grün- dung unterzeichnet; Prinz Albrecht 25 Pfo. Auh Se. Majestät der Kou von Preußen hat dur Ritter Bunsen einen Beitrag ange-

oten. :

Die Times beharrt in dem Börsen = Artikel ihres heutigen Blattes bei der Behauptung, daß si unter den aat de Mini= steriums eine Spaltung gezeigt und Sir Robert Peel gute Aussicht habe, die irländishe Zwangsbill mit Stimmen - Mehrheit durchzubrin- gen. Das genannte Blatt erklärt hieraus die einigermaßen günsti- gere Haltung, welche der Geldmarkt gestern darbot.

__Jn dem See Arsenal zu Woolwich sind für das Fort Tilbury 59 große Geschüße bestellt, und es ist befohlen worden, sie bald fertig zu liefern. Man hat ferner eine ganz bedeutende Erwei= terung der in Fort Tilbury befindlichen Schießpulver - Niederlage in ernstlihe Erwägung gezogen. Auch für Gravesend sind 15 große Geschüße verlangt worden. Dies nebst Befestigungen des Themse- Flusses und verschiedener Küstenpläße, mit denen man sich jeßt be- \{ästigt, wird eine große Zahl von Artilleristen erfordern, und in Woolwich glaubt man allgemein, daß im nächsten Oktober noch zwei Compagnieen zu den bisherigen 10 Bataillonen hinzukommen werden.

Das Absegeln des Evolutions - Geshwaders von Cork war bis Mittwoch verschoben worden; Sonnabend Nachts langten in Cove Depeschen an, welche dem Königlichen Schiff „Albion“ von 80 Ka- nonen den Befehl überbrachten, sofort nah Lissabon abzugehen, und Sonntag früh wurde dasselbe von dem Schrauben-Dampfschiff „Ratt- ler‘’ qus dem Hafen bugsirt, Von der Admiralität sollen am Mon=«