1880 / 8 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 10. Januar

T S aicrare für den Deutschen Reichs- u. Könizl, Preuß. Staats-Arzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staotsz-Anzeigers:

G i D ceffe H ti ich E P Anz eig EP, Ge nehmen ani kie Ännoncen-Grzeditioner l

„Jttvalibenzant“, Nuvolf Mee, Haafco eiz & Boglex, G. L. Daube & Lg, E, Schigite,

| 5, Taduxziziolle Etablizzementa, Fabrikes and Groatuaudei,

1. Steckbriefe und Unterauchurgz-Szckenu.

2. Subhastatiozen, Aufgebote, Vorladungen z, derg,

8, Verkänfe, Verpachtungen, Suhmiteionen ale.

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7. Láterariacha ANZOigez, Aunoueen-Bureaus,

Berit, L. F, S8ilhelur-Straße Nx. 52.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

(6688) Oeffentliche Zustellung.

Dér Kaufmaun Otto Ublig zu Halle a. d. S,, Gr. Ulrichstraße Nr. 52 wohnhaft, klagt geaen den Kaufmann H. Lichtenberg, zuleßt in Berlin, Invalidenstraße 105 angebli wohnhaft gewesen, aus folgenden fünf Prima-Wechseln, welche dur UVeberweisunasverfügung des früherey Großherzoglich Sächsischen Justizamts zu Weimar vom 23. März 1879 in der J. Lichtenftein’shen Konkurssache in das Eigenthum des Klägers übergegangen sind und zwar:

1) aus dem Wechsel vom 27. Februar 1876 üker

700 Æ, fällig am 3. Juni 1876, 2) aus dem Wechsel vom 3. März 1876 über 1036 M, fällig Mitte Juni 1876,

3) aus tem Wechsel vom 8. März 1876 über

530 Æ, fällig am 22. Juni 1876, 4) aus dem Wechsel vom 4, März 1876 über 944 M, fällig am 15. Iuli 1876, genannte vier Wechsel sind von J. Lichtenstein auf den Verklagten gezogen a UND nl Diet ACTEDTITE 5) aus dem Wechsel vom 23. März 1876 über 404 MÆ. 75 A, fällig drei Monate nach dato, welchen der Dr. Robert Keil als Abwesenheits- vormund des J. Lichtenstein auf den Ver- fHagten gezogen und dieser angenommen hat, mit dem Antrage auf Zahlung von zusammen 3614 M. 75 nebst 6%, Verzugezinsen seit dem 15. Juli 1876 und 12 #4 Provifion.

Da der jeßige Aufenthalt des Kaufmanns H. Lichtenberg unbekannt ist, so ladet der Kläger denselben öffentlich zur Klagebeantwortung und wei- T mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits auf den

24, Mai 1280, Vormittags 11 Uhr, vor das Kénigliche Landgericht X. zu Berlin, Civil- kammer 14, Jütenstraße Nr. 59, 1 Treppe ho, Saal Nr. 60.

Der Verklagte wird aufgefordert, in dem ge- dachten Termine pünktlich zu erscheinen, die Klage zu beantworten, etwaige Zeugen mit zur Stelle zu bringen, und Urkunden im Original einzureichen, indem auf spätere Einreden, welche auf Thatsachen beruhen, keine Rücksidt genommen werden kann.

Erscheint der Verklagte zur bestimmten Stunde niht, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden auf den Antrag des Klä- gers in contumaciam für zugestanden und anerkannt erachtet, und was den Rechten nach daraus folgt, wird im: Erkenntniß gegen den Verklagten aut gesprochen werden.

Berlin, den 17, Dezember 1879.

i ag Landgericht I. ivilfammer 14.

[681] Oeffentliche Ladung.

Der Rechtsanwalt De, Meyer dahier hat beim Kgl. Landgerichte, T. Civilkammer dahier, Namens des Meubelfabrikanten Otto Dippert von Nürnberg eine Klage gegen den Privatier Franz Fischer aus München, zuleßt dahier wohnhaft, nun unbekannten Aufenthaltes, wegen Forderung eingereicht, in welcher Tlägerscherseits beantragt ift,

den Beklagten zu verurtheilen, 2372 4 15 Z fammt 5 %% Zinsen hieraus vom 29, Dezember 1879 an zu bezahlen und die Kosten des Rechts- streites, darunter auch die auf das Arrestgesuch erwachsenen, zu tragen.

Zur öffentlichen Verhandlung dieser Klage steht beim Kal. Landgerichte Nürnberg auf

Donnerstag, den 1. April 1880, Vormittags 8# Uhr, Sbungssaal Nr. 41, Termin an, wobei zu er- scheinen an den Beklagten hierdurch öffentliche La- dung ergeht.

Nürnberg, den 7. Januar 1880,

Der En des K. Landgerichts,

eier.

[661] Oeffentliche Ladung.

Der k. Rechtsanwalt Kätlmeier in Nürnberg hat Namens des Kellners Josef Heindel daselbst gegen defsen Ehesrau Karolize Heindel von da, z. 3. unbekannten Aufenthalts, bei dem k. Landgericht Nürnberg am 18. Dezember 1879 eine Klage wegen Ehescheidung eingereicht, in welcher Kläger beantragt, zu erkennen :

1) Die isen dem Kellner Josef Heintel in Nürnberg und der Karoline Heindel bestan- dene Ehe sei dem Bande nach zu trennen.

2) Die Beklagte habe die Kosten zu tragen.

Zur öffentlichen mündlihen Verhandlung über diese Klage ist Termin bestimmt auf

FEURtUaße den 18. März 1880, Vormittags 39 Uhr, Sitzungssaal Nr. 41,

Die Beklagte wicd durch gegenständigen Auszug öffentlich geladen, zum festgeseßten Verhandlungs- te1min einen am k, Landgericht Nürnberg zugelaf- senen Anwalt zu bestellen und hierbei zu erscheinen. Nürnberg, den 7. Januar 1880.

Der Oklker-Gerich1sschreibex des k. Landgerichts. e ns Maier.

Bun

« ; 2 (N . Aufgebot. Auf Antrag der Taglöhnerin Kat“ arina Hönninger von Lichtenfels wird elix Hönninger, geboren 25. April 1829, Sohn der Bäleréeheleute Anton und Josepha önninger von Lichtenfels, welcher gnaugs der ünfziger Jahre als Schlosser nah Amerika aus- F ist, hiermit aufgefordert, spätestens

is zum 26, November 1880 persönlich oder \chriftlid bei dem hiesigen Amts- gerichte sich zu melden, widrigenfalls er für todt erflärt würde. Etwaige Erbansprüche oder sonstige Rechte an

#4. Verloosuns, ABortiaation, ZAnsSabinnr Æ R, f, r. Von dffentlichen Papieren.

dahier geltend zu machen; wer Kunde über das Leben des Verschollenen geben kann, wolle hierüber Mittkeilung anher gelangen lassen. Lichtenfels, den 3. Januar 1880, Die Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. Trottmaun.

ade Aufgebot.

Der Banquier Israel Oppenheimer in Han- nover hat mittelst notariellen Kaufbriefes vom 7. November und 24. Dezember 1879 den sämmtlichen Grundbesiß des Gemeinde - Vorstehers Friedrich Sagebiel in Diedersen, bestehend |

1) aus der Vollmeierstélle Nr. 3 mit allem

Zubehör, E / 2) aus der Beibauerstelle Nr. 24 mit allem Zubehör und / (2,8 i

3) aus dessen Antheilen an der ungetheilten z Sue drien von Diederjeun, äuflih erstanden.

Au Antrag des Käufers werden Alle, welche an irgend einem der Kaufgegenstände Eigenthums-, Nâher-, lehnrechtliche, fideikommissarishe, Pfand- [und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Sek- vituten und Realberechtigungen , sowie Leibzuchten zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung spätestens in dem auf

Dounecr stag, deu 19. Februar d. J., Morgens 10 Uhr, dahier anstehenden Lermine unter der Androhung hiermit vorgeladen , daß sonst das Recht im Ver- hältnisse zum neuen Erwerber verloren geht.

Der Ausf\{lußbescheid soll demnächst nur an der Gerichtstafel bckannt gemacht werden.

Hameln, den 3. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. I.

[99 Aufgebot.

Auf den Antrag des Grundstücksbesißers, Fabrifk- besiters Ferdinand Wenzel zu Kaiserswalde, wird der unbekannte Inhaber der auf dem Grundstücke Nr. 7 Kaiserswalde Abtheilung 111, Nr 12 einge- tragenen Post von 53 Thlr. 10 Sgr. rückständige Kaufgelder für die Graf von Sc{labrendorfschen Erben, über welche ein Instrument nicht gebildet worden, und welche getilgt sein soll, ohne daß be- glaubigte Quittung hierüber vorhanden is, aufge- fordert, seine Ansprüche und Rechte spätestens in dem Aufgebots-Termine

den 20. April 1880, Vormittags 105 Uhr, in dem Sizungssaale des unterzeichneten Gerichts anzumelden, widrigenfalls. die Post ‘ür löshungs- 1 fähig erklärt werden wird. ' &abelsc;werdt, den 2. Januar 1880,

| Königliches Amtsgericht. F I N D HGEE D

08A) Aufgebot.

Der am 19. September 1809 zu Hinterbrennberg, Gemeinde Frauenzell, geborene, im Jahre 1850 an- geblich nah Amerika ausgewanderte und seit dieser Zeit verschollene Bauers3\sohn Matthäus Haas wird auf Antrag seines Bruders, des Pfründners

testens an dem hiermit auf Samstag, den 30. Oktober l. Js., Vor- mittags 9 Uhr, s. Ì angeschten Termine persönlih oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Alle Diejenigen, welce über das Leben des Ver- {ollenen Kunde geben können, haben hierher Mii- theilung hierüber zu machen, während die Erb» berechtigten des Matthäus Haas die Aufforderung erhalten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren, insbesondere beim obigen Termine, wahrzunehmen. Kempten, den 2, Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Schuster.

[678] Aufgebot.

Das Presbyterium der evangelishen Kirchen- gemeinde zu Plettenberg hat das Aufgebot der Schuldverschreibung vom 22. Mai 1302 bezügli des gerichtliwen Protokolls vom 9. Mai 1804, auf Grund welcher im Grundbuce Plettenberg Vand I. Artikel 59 Abth. 11I. Nr. 2 auf den Immobilien des Handelsmanns Carl Effellen zu Plettenberg zu Guvysten des Boele-Hospitals eine Darlehnsforde- rung von Sechszig Thalern Berl. Court., verzinslich zu vier Prozent, eingetragen steht, beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf ths

denx 13. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichyeten Gerichte anberaumten Auf- ebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. /

Me NReL, den 30. Dezember 1879.

óniglihes Amtsgericht.

[686] Aufgebot.

Zum Zwecke der Rückgabe der von den Beamten des früheren Kreisgerihts Wesel gestellten Dienst- kaution ist durch Verfügung des Vorstandsbeamten des Königlichen Ober-Landesgerichts Einleitung des Aufgebotsverfahrens angeordnet worden. it.

s handelt si um die Kaution des Rechnungs- Ratks und Gerichts-Kassenrendanten Kayser, ‘Kassen- Controleur Koll, Botenmeifters Graebing, der Ge- rihtéboten Dempf, Stuhlert, Hammermeister, Lan-

endorf und Helling zu Wesel; des Kreisgerichts- sekretärs Padberg, der Gerichtsboten Brinkmann und Horn zu Emmerich; des Kanzlei-Raths Wildt, der Gerichtéboten Dieckmann und Deppe zu Reesz des Kreisgerihtssekretärs Vedder, Gerichtsboten Schenk und Hülssgerichtsboten Hasse zu Dinslaken.

Diejenigen, welche mit der Geschäftsführung eines

dieser Veamten Ansprüche gegen leßtere oder den

den Verschollenen sind bis zum bezeichneten Termine

j | 6, Verschiedens Bekanutinschunges. j j

| 8, Theater-Anxeigen. | In der Büreau"

2, Faudlien-Nachtichten, beilags, E

BViiztuer & Winter, sowie ale brigen arikeren

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Fiskus zu haben vermeinen, werden hiermit auf- | fordert, solche ‘Rechte und Ansprüche spätestens in

gefordert, alsbald, spätestens in dem auf dea 1. April 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzu- melden, widrigenfalls sie ihres Anspruhs an die Kasse verlustig sein und blos an die Person des Beamten verwiesen werden follen. Wesel, den 20. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Pellinghoff.

O Aufgebot.

Die Firma „Lintorfer Bleiwerke'““ hat das Aufgebot eines am 15. Dezember 1879 an die Ordre des Jacob Mertens ausgestellten und auf den A. Schaaffhausenshen Bankverein zu Cöln gezogenen, am 15, März 1880 fälligen Wechsels über 35000 beantragt. i

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf deu 20. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Justizgebäude Stube Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und dié Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird.

Cöln, den 2, Januar 1880.

Königliches Amisgericht. Abth. X. Der Gerichtsschreiber. Rauch, Secretair.

(653) Oeffentliche Aufforderung.

Auf dem Grundstücke des Eigenthümers Johann Ernst Beyer, Schierzig Hauland Nr. 39, standen in Abtheilung 111. unter Nr. 1 für die Erben des Fohann Gottlob Siyßlack und der Marie Elisabeth Wilhelm primo voto Sißlak, geborene Gebauer, auf Grund der Kaufgelderbelezungsverhandlung vom 2. August und des Antrags des Prozeßricht.rs vom 3, August 1848 2076 Thaler rückständige Kaufgelder nebst 5 9/6 Zinsen seit dem 2. August 1848 einge- tragen, wovon 1376 Thaler bereits gelöscht sind.

Der Inhaber des noch nicht gelösten, angebli ebenfalls getilgten Restbetrages der vorbezeichneten Post von 700 Thalern = 2100 4 ist. zwar bes kannt, hat aber als folcher sein Verfügungsrecht nicht nachgewiesen, weshalb von dem oben genannten Grundstückseigenthümer das Aufgebot der gedachten Restpost zum Zwecke der Löschung derselben im Grundbuche beantragt worden ist. ;

Demgemäß werden die etwaigen, ihrer Person oder dem Aufenthalt nach unbekannten Berechtigten zu der in Rede stehenden Restpost hiermit aufge- fordert, ihre Ansprüche und Rechte bei dem unter- zeichneten Gerichte innerhalb drei Monaten, späte- stens aber in dem auf

den 25. Mai 1880, 9 Uhr Vormittags, vor dem Amtsrichter Peck anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausges{lossen

Joseph Haas in Wiggensbach, aufgefordert, \pä- |

werden und die Post im Grundbuche gelöscht wer- den wird. Meseriß, den 3. Januar 1880. Königliches Amtsgericht.

[634] Amtsgericht Hamburg. Anfgebot. :

Der hiesige Rechtsanwalt Dr. G. Wolters in Nollmacht der Erben des zu Glogau verstorbenea Rektor H. F. A. Drescher hat das Aufgebot be- antragt zur Kraftloserklärung des von der Lebens- und Penfions-Versicherungsgesellshaft „Janus“ in Hamburg gegen Police Nr. 917 ausgestellten Re- verses d. d. Hamburg, den 15. August 1868, in welchem die Direktion der genannten Gesellschaft bescheinigt, von H, F. A. Drescher in Gr. Glogau gegen den demselben zu 5% p. a. Zinsen geleisteten Vorschuß von 220 Thaler Preuß. Court. dessen Police Nr. 917 über Thaler 600 als Unter- pfand empfangen zu haben und si verpflichtet, nah Tilgung des Vorschusses, gegen Rückgabe des Re- verses, demselben die Police wieder auszuhändigen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä- testens in dem auf

Mittwoch, den 14. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- rung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 6. Januar 1880.

Das Amtsgerickzt Hamburg. Civil-Abtheilung I. Zur Beglaubi Heinicheu, ur Beglaubigung : / vi Romberg, Dr,, Gerichts-Sekretär.

(214) Erbschafts proclam.

Nachdem sich von den hier bekannten Erben des am 27. Mai 1879 im Forstgutsbezirk Westerholz,

adersleben I., versiorbenen Shuhmacthergesellen

riedrich Wilhelm Dick aus Zeulenroda, die

inder der verstorbenen Louise Amalie Did, ver- eheliht gewesene Weßstein in Auma, Namens:

. Carl Franz Webstein in Leobschüß,

. Emma Louise Webstein in Auma,

. Pauline Amalie Weßhstein in Apolda, vertreten dur den

. Caroline Minna Weßstein è

. Hermann Wilhelm Westein O A Rie, troß der an sie, in Gemäßheit der V.-O. vom 9. November 1798 erlassenen diesseitigen Verfügung vom 28. August 1879, hierselbst nicht gemeldet haben, so werden die obengenannten Erben, sowie Alle und Jede, welhe Ecb- und sonstige Ansprüche

an den Nachlaß des obengenannten Friedrih Wil- helm Dik zu haben vermeinen, hierdurch aufge-

|

dem auf Sonnabend, den 10. April 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem untrzeichneten Amtsgeriht anstehenden Aufgebotstermin anzumelden bei Vermeidung des Ausschlusses ihrer Rechte. Hadersleben, den 2. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Rissom.

[670]

In Fol. IX, Bd. 2 Grundbuchs Moormer Vogtek findet sich registrirt:

a, Fol. 66 für Wiebe Geerds. Voßberg ein Stücke land von 2 Dachmet Größe, östlih an Feen- ders, westlich und südlich an Amtmannin Rösing, nördlich an Neermoorer Armenland grenzend,

b, Fol, 21 für Ode Wieben und Elisabeth Wieben Rechtsnachfolger ein Haus mit Garten.

Auf leßteres Immobile sind sub rutr, 111. ein- getragen :

1) 250 Gulden Dstfciesisch, welhe Ocke Wieben

__von_ dem _ Jodocus van Waden, vermöge Instru-- ments, vom 2. Januar 1785, gegen. 44% Zinsen angeliehen hat.

2) 290 Gulden in Golde, welche Theye Seiden vermöge gerichtliÞher Verschreibung vom 12. April 1796 gegen 3F 9/6 Zinsen von Hinderk Janssen Smit dargeliehen erhalten.

Als Rechtsnachfolger der oben titulirten Besitzer haben fi ausgewiesen :

1) Wittwe Hinderika Vosberg, geb. Zimmermann. zu Neermoor für sich und als Hauptvormünderin ihrer Tochter Wybedina Vosberg, verehelichte Janssen,

2) die Ebefrau des Viehhändlers Fr. Busemann, Taalkedina, geb. Vosberg, zu Kirchborgum ;

3) die Ehefrau des Landwirths Johann Abels, Greetje, gch. Vosberg, zu Wüstenei.

Diese resp. unter Zutritt des Mitvormundes und in Assistenz ihrer Ehemänner haben nun mit dem Vortrage, daß die einzelnen Uebergänge durch Ur- kunden nicht allenthalben nachzuweisen, die beregten

ypotheken aber längst erloschen, die desfallsigen

okumente indeß nit mehr vorhanden, auf eine Ediktalladung angetragen, und zwar sowohl aller Derjenigen, welche Cigenthumsrechte an die oben be- zeichneten Immobilien zu haben vermeinen, als Der- jenigen, welhe Ansprüche auf die gleihfals oben erwähnten Hypotheken geltend machen wollen.

Nachdem Provokanten den desfallsigea geseulichen Vorschriften genügt, ift diesem Antrage stattgegeben.

Es werden daher :

1) Alle, welhe das Eigenthum der oben näher beshriebenen Immobilien für sih in Anspruch nehmen und j ;

2) Alle, welche aus den gleichsalls oben bezeih- neten Hypotheken noch Rechte herleiten zu kön- nen vermeinen, i

aufgefordert, dieserhalb Meldung hier spätestens am Freitag, den 16. April 1880,

Vormitia(,s 11 Uhr, zu machen, und zwar so gewiß, als sonst Y

ad 1. ihr Aus\{chluß mit Eigenthumsansprüchen

erfolgen, auch auf Grund des zu erlassenden

Präklusions-Erkenntnisses mit der Berichtigung

des Besittitels für die Provokanten im Grund- buche verfahren werden wird, und

ad 2. die Hypotheken qo. für vollständig er- loschen erklärt werden joben.

Leer, den 3. Januar 1880.

Königliches Amtégericht. T. v. Nordheim.

669] y In Sachen der Ehefrau des Kommissiouürs

Johaun Courad Schäfer, Sophie, geborene.

Heidkamp, ohne Geschäft zu Düsseldorf, Klägerin, gegen - 1) den Ißig Katenberg, 2) Meyer Se berg, Beide Kaufleute zu Wolfshagen, 3) Jo}jeph Schmitz, Rentner zu Cöln, und 4) den durch An- walt nit vertretenen Kaufmann Joseph Kayhen- berg, früher zu Düsseldorf, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, hat das K. Landgericht zu Düsseldorf, 2. Civilkammer, am 6. November 1879 ein Kontumazialverbindungsurtheil erlassen und die erneute Vorladung des leßtgenanuten Ver-

| klagten verordnet.

Demgemäß wird der vorgenannte Verklagte Jo- seph Kayenberg hiermit vorg laden, in der Sigung der 2, Civilkammer des K. Landgerichts zu Düsseldorf vom 19. Februar d. J., Morgens

Uhr, dur Anwalt vertreten zu erscheinen, um über den Antrag der Klägerin: „die Verklagten solidarisch zur Zahlung von 1500 Æ nebst fünf Prozcnt Zinsen seit dem 1. Februar 1876 kojten- fällig zu verurtheilen," mit kontradiktorisher Wir- kung zwischen sämmtlichen Parteien erkennen zu hôren. Zum ZwedlLe der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 8. Januar 1880,

Der Landgerichtssekretär Holz.

682 l 08 Verfahren, betreffend die Zwangsvollstreckung in die Erbpachthufe Nr. 1 in Streitheide ijt im heutigen ersten Verkaufstermin ein Bot nicht abgegeben, und wird der Ueberbotêtermin am 30. d. Mts., Vormittags 12 Uhr, ‘in Erinne- rung ra

Boizenburg, den 6. Januar 1880,

Großherzogl. Amtsgericht.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Gupedlion (Kessel). Dru: . Elsner. Fünf Beilagen

teinschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Nichtamlliches.

Preußen. Berlin, 10. Januar. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (32.) Sizung des Hauses der Ab- eordneten brachte der Finanz-Minister Bitter mit Aller- öster Genehmigung folgenden Geseßentwurf, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Uebershwemmung und Mißernte herbei- geführten Nothstandes in Oberschlesien ein:

8, 1. Der Staatsregierung wird der Betrag von \sechs Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um in den durch Uebershwemmung und Mißernte heimgesuhten Kreisen Oberschlesiens durch Unter- stüßung mit Lebensmitteln, durÞd Beschaffung von Futter zur Durchwinterung des Liehs, durch Gewährung von Saatgut und dur Eröffnung von Arbeitsgelegenheit dem vorhandenen Nothstande zu steuern.

8, 2. Die Gewährung des Saatgutes erfolgt der Regel nah gegen die Verpflichtung der Werthserstattung nach näherer Be- stimmung der Minister des Innern und der Finanzen.

8. 3. Die Mittel zur Beschaffung von Viehfutter und Saat- gut werden den betreffenden Kreisauëshüssen zur Verwendung nach pflihtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinzichung auf Rechnung des Staates nah näherer Bestimmung der im S. 2 genannten Minisier über:viesen. Die Kreisaus\{chüsse beschließen selbständig

darüber, ob tie Empfänger eintritenden Falls wegen Leistung. un-

“fähizkeii vou der Grsaßpslicht zu entbinden find.

4. V Bereititelung der im §8. 1 gedachten sechs Mil- lionen Ma:k ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprehen- den Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welhen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz-Minister.

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe, wegen Annahme derselben ais pupillen- und depositalmäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Geset:2es vom 19, Dezember 1879 (Gesez-Samml. S. 1197) zur Anwendung.

S. 5. Dem Landtage i} bci dessen nächster regelmäßiger Zu- E über die Ausführuyg des Geseyes Rechenschaft zu geben.

S. 6. Die Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich 2c.

Der Finanz-Minister Bitter begründete diesen Geseßent- wurf mit folgenden Worten:

Ich habe die Ehre, dem hohen Hause mit Allerhöchster Ermäch- tigung einen Geseßentwurf vorzulegen, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Uebershwemmung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesien.

__ Ich glaube mich im Allgemeinen auf Dasjenige beziehen zu dürfen, was ih bei Beantwortung der Interpellation, welche in der vorleßten Sißzung des hohen Hauses vor Neujahr stattgefunden hat, ausgesprochen habe Im Wesentlichen haben sich die Verhältnisse zwar niht zum Besseren, wehl aber durch die Einwirkungen des scharfen Frostes, ‘welcher fast zwei Monate gedauert hat, einiger- maßen zum S&limmeren gewendet. Wir haben, um die Verhält- nisse ge:au nach allen Seiten hin übersehen zu können, es für nöthig gehalten, sie an Ort und Stelle einer eingehenden Besprechung zu unterziehen, und der Herr Minister des Innern und ich haben in Oppeln, unter Zuziehung aller betheiligten Provinzial- und Re- gierungdbeamten, die Besprehung stattfinden lassen nach allen Seiten hin und bis in die fkleinsten Details. E hat si ergeben, daß außer den von mir früher gerann- ten #\ch8s8 Kreisen, in welchen erheblihe Nothstände zu beklagen waren, noch Nothstandserscheinungen in einigen anderen Kreisen hervorgetreten sind, welche gleihfalls, wenn auch nit in so auêsgedehntem Maße, die Beri cksichtigung in Anspruch nehmen. Wenn dies geschieht, \o beziffert sich die Zahl derjenigen Personen, wel{he als dem Nothstand verfallen betrachtet werden können, auf die allerdings sehr erhebliche Zah! von 105 bis 106 000 Menschen. Es ist angenommen worden und kann mit großer Bestimmtheit ausgesprochen werden, daß bis zum Ende dieses Monats reihlich Mittel vorhanden sind, um jeder Gefahr nach dies:r Seite hin zu begegnen. Es ist daher unrichtig, wenn hier und da behauptet worden ist, daß irgend etwas nah irgend einer Seite hin versehen oder verzögert {ei, daß irgend eine Hülfe zu spät käme. Es fehlt weder an ande.en Gegenständen der Hülfe, noch an Geld. Aber mit dem Ende dieses Monats ist es nothwendig, daß die Staatsmittel noch in größerem Umfange als bisher eintreten, Es ist dur sorgfältige Berechnungen festgestellt w-rden, daß der Bedarf der Ernährung für diese große Anzahl der Personen im Ganzen auf 4 Monate, also bis zum 1. Juni hin, an- genommen werden darf, da die Arbeit reihlich genug ist, um eine vollkommene Ernährung zu \chafea.

Es wird eine Summe von 2 500009 (4 in Anspruch zu nehmen sein. Es sind noch in diesem Augenblicke Mittel vorhanden von Über 1000000 #, es wird also der Bewilligung des hohen Hauses zu diesem Zwecke anheimgestellt werden die Summe von 1 500 000 M

__ Damit ist aber der Bedarf für die nothleidenden Distrikte nicht erfüllt. Es ist nothwendig, daß für die Saat gesorgt werde, die das nächste Jahr erfordert, „um den Bedarf für Menschen in dem nothleidenden Distrikte wenigstens für das nächste Jahr sicher stellen zu können, und es ist nothwendig, daß bis dahin, daß Futtermittel durch die Natur gewährt werden könne», auch das Vieh, ohne welches die Nothleidenden nicht existiren können, niht einmal so existiren Töônnen, wie es mit der Unterstüßung sonst der Fall sein würde, muß ernährt werden. Für diese Zwecke werden in Anspruch ge- nommen zusammen 4 000 000 #, so daß im Ganzen 5 500000 4 in runder Summe erforderlich sein würden, um mit voller Sicher- Heit dem Nothstande begegnen zu können. Inzwischen is es nicht nach allen Seiten hin mit Bestimmtheit zu übersehen, ob und in welchem Maße diese niht unbedeutende Summe ausreichen werde. Auch bedarf die Regierung nicht unerhebliche Mittel, um den Gemeinden durch Unterstüßung des Wegebaues, namentlich des Vizinalwegebaues, zu

ülfe zu kommen, um denjenigen, die Arbeit leisten können und Ar-

eit leisten müssen, diese Arbeit verschaffen zu fönnen. Es geht der Antrag der Regierung in dem vorliegenden Geseh- O A H Ene S oos 6 Hs Mark zu bewil- zen, r na alen Seiten hin freie Verfügung und die größt- möglichst Sicherheit zu- \{«fffen. N wb Es ist die Absicht, anderthalb Miüionen Mark, die zur unmit- telbaren Ernährung der nothleidenden Menschen erforderlich find, a fonds perdu bewilligt zu fehen; und dies liegt in der Absicht des Geseßes. Was die zw -ite Summe betrifft, lo die Summe von 4 500 000 M, so wird es vor allen Dingen erwlins{t fein, zunächst den Versuch zu machen, daß alle diejenigen, die ih aus der Noth- lage aus eigener Kraft wieder hervorarbeiten können, die überhaupt in der Lage sind, dermaleinst Rückzahlungen zu leisten, diese Summe nicht sofort à fonds perdu bekommen, sondern daß diesen die Unter- stüßungen mit der Verpflichtung der Rückgewähr gewährt werden. Es wird sih demnächst fragen, inwieweit folhe Rütgewähr möglich sein

daraus

wird. Es ist nicht die Absicht der Regierung und es ist das im Geseßentwurf ausdrücklich ausgesprohen worden, diese Summen direkt zu überweisen, sondern es ift in 8. 3 ausgedrüdt, daß die Mittel zur Beschaffung von Viehfutter und Saatgut ven betreffen- den Kreisausshüssen zur Verwendung nach pflihtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziehung auf Rechuung des Staats nah näherer Bestimmung des PViinisters des Junern und der Finanzen überwiesen werden sollen. Die Kreisauss{hüsse sollen selbständig darüber be- schließen, ob die Empfänger eintretenden Falls wegen Leistungs- unfähigkeit von der Gr|aßpfliht zu entbinden sind. Ich glaube, daß diese Bestimmung dahin führen wird, daß jede mögliche Rücksicht auf die einzelnen Umstände, jede möglihe Rücksiht auf die allgemeinen Verhältnisse ins Auge zu fassen, und daß die Kreisaus\{üsse wohl diejenigen Selbstverwaltungsbehörden sind, die am ersten in der Lage sein werden, direkt den Verhältnissen ins Auge zu sehen, ihre Dring- lihkeit zu untersuhen und danach, wie es im Gese ausgedrückt ist, na selbständigem Grmessen zu entscheiden.

Gies sind im Wesentlichen die Prinzipien, nah denen der Gesetzentwurf dem hohen Hause vorgelegt wird. Wenn ih mit meinen Bemer- kuzgen nun noh nit abscließe, so geschieht das vorzugéêweise, um darauf hinzuweisen, daß bei Gelegenheit unserer Anwesenheit in Oppeln auch die Frage einer eingehenden Erwägung unterzogen worden ist, ob und in welhem Maße es möglich sein wird, den Ver- hältnissen in den oberschlesishen Nothstandskreisen eine dauernde Verbesserung zu Theil werden zu lassen. Es sind dort eine Anzahl von Vorschlägen in Betracht gezogen worden, die sehr der Erwägung

\_.betürfen, und _die_der Staatsregierung Veranlaßung--gegeben- Haben,

bereits die ersten Schritte zu thun, um Klarheit und Sicherheit in tiese Le zu brinçen. Wenn ich sie hier im allgemeinen berühre, fo geschieht das nur deshalb, weil fie eben im Geseßentwurf selbst niht haben Ausdru finden können, und weil überhaupt die Ver- hältnisse noch niht hiareihend entwickelt sind, um dem hohen Hause irgendwie die Summe bezeichnen ¿u können, auf deren Gewährung wir antragen können. Vor allen Dingen i} erwünscht erschienen, einen Theil der Nothÿstandskreise, welhe durch Kunststraßen, vorzugsweise aber durch Eisenbahnen noch nicht hinreichend mit den größeren Absaßzgebieten des Landesverbunden sind, mit Eisen- bahnen zu versehen und zwar so, daß durch die Eisenbahnen, wo irzend möalich, eine leihte und schnelle Kommunikation nach den größeren Absay- und Arbeitsgebieten herbeigeführt werden kann, durch welche der Bevölkerung mehr Gelegenheit zum Erwerb, eine leichtere Erwerbsfähigkeit und Erwerbsthätigkeit geschaffen werden kann. Es ist die Absicht, und es sind bereits die ersten Schritte gethan, eine Eisenbahnlinie von Kreuzburg über Rosenberg und Lubliniß nah Tarnowiß und mit Abzweigung von Lubliniß nah Kossowska zu führen, fo daß also zwei Kreise, die bis jeßt mit der Eisenbahn nur in sehr entfernter Verbindung g-standên haben, Rosenberg und Ga if K mit dem großen Cisenbahnsystem verbunden werden sollen. Es ist ferner die Absicht, eine Eisenbahn von Gleiwiß nach Rybnick zu ziehen, ebenso von Dppeln nah Neisse, mit einer Zweigbahn von Sciedlow na Grottkau. Es würde dies einen Bau von im Ganzen 223 km Länge in Anspruhß nehmen uud un- gefähr 124 Millionen Mark an Kosten verursahen. Es ist noch nicht bcstimmt auszusprechen, auf welche Weise die Einleitnng für diesen Bau und wie der Bau selbst gemacht werden kann, ev sind die Verbindungen mit den großen Eisenbahnkörperu aufzusuchen, und es ist das Nöthige hierüber bereits jeßt. .im.-- Gange. Es fragt sich vur noch, ob eventuell noch eine Linie zur Verbindung der Bahn- str-cken Eleiwiß-Guidogrube-Morgenroth nach Kattowiß - Nendza hinzutreten müssen. Und in diesem Falle würden noch 15 km mehr gebaut werden müssen und die Baukosten sich um über 1 Million Mark vermehren. Die Staatsregierung wird ih beeilen, sobald die Vorarbeiten fertig sind, die erforderlichen Vorlagen zu machen und dem hohen Hause die Prüfung dieser Verhält..isse anheimgeben.

Es istt ferner in sehr dringende Erwägung gestellt worden, daß namentlich die Bodenkulturverhältnisse der Nothstandzkreise einer Verbesserung bedürfen. Die Kreise leiden, wie ih {hon früher die Ehre gehabt habe mitzutheilen, vorzugêweise an einem \{chweren, falten, undurhlässigen Boden, und es kann nur eine Verbesserung stattfinden, wenn, in großartigem Maßstabe eine Drainzge eintritt.

Es hat sich gezeigt, wie sehr die Leistungsfähigkeit des Bodens auf drainirtem Lande vor den jeßigen Verhältnissen, den Vorzug hat, wie sie im Augenblick liegen gerade in diesem Jahre, wo auf den großen Gütern, auf denen eine Drainage stattgefunden hat, verhältnißmäßig sehr gute Mittelernten an Kartoffeln \tattgefunden haben, während die nit drainirten Länder fast ganz und gar der Mißernte verfallen waren. Nun sind die Verhältnisse nicbts desto- weniger außerordentlih s{chwierig auf einer Flähe, von einer Aus- dehnung, wie ich sie ungern hier bezif{ern möchte, die aber doc in die Quadratmeilen geht, läßt sich eine Drainage nicht anders aus- führen, als nach vorbergegangenen Vorarbeiten. Außerdem stehen die besonderen Verhältnisse der dortigen Gegend einer s{chnellen und leihten Ausführung entgegen, indem der Boden dort derartig zer- stückelt und in kleine Parzellen zersplittert ist, daß gerade dieser Zu- stand der Bodenverhältnisse nit nur der Landeskultur im Au-

emeinen im höchsten Grade entgegensteht, sie {chwierig, unter Um- tänden unmöglich macht, sondern auch die Drainage sehr erschwert. Zudem hat si ergeben, daß in den Nothstandskreisen, namentlich in den Kreisen Rybnik, Pleß und Gleiwiß die Zusammenlegung der Grundsftücke fast kaum noch versu&t worden ist. Diejenigen Theile der dortigen Kreise, bei denen eine Separation nach dieser Richtung stattgefunden hat, sind im Minimum gegen den Flächenumfang des- jenigen, was noch zusammenzulegen und besser zu ordnen ist. Es wird eine schr dringende Aufgabe der Landeskulturverwaltung sein, in dieser Richtung so {nell und energisch wie möglih Abhülfe zu hafen. Es wird nothwendig sein es ist das wenigstens an Ort und Stelle von ?ompetenten Beurtheilern uns als ein dringendes Bedürf- niß bezeihnet worden die Ausführung des ODrainage- \ystems mit einer folhen Zusammenlegung der Grundstücke zu verbinden. Wenn das möglich fein soUlte, so würden dadurch allerdings ganz andere neue Kulturverhältnisse geschaffen werden ; sollte das nicht möglich sein, so wird die Geseßgebung dafür forgen müssen, daß die Drainage dadurch unter keinen Umständen aufgehalten werd-, sondern daß der Kulturzweck, der gra für die Nothstandsverhältnisse der wichtigste ist, ohne Schwierigkeit und so schnell wie möglich erfüllt werden kann.

Es ift als ein sehr {wer wiegender Umstand bezeichnet worden, daß die Kreditverhältnisse für die kleineren Leute dort Lene bedenkliche und bedauerliche seiea, Jh habe bereits die Ehre gehabt, darauf hinzuweisen, daß die dortige arme Bevölkerung mit einem, wie es scheine unzertrennbaren Neß von Wucherern umgeben sei.

Es ist durchaus nothwendig, daß dieses Nez- durhbrochen werde, wenn überhaupt der dortigen Bevölkerung geholfen werden soll. Nur dadarh wird es möglich sein, Licht und Sonnenschein in diese Verhältnisse zu bringen; in welcher Weise dieses mögli sein wird, darüber enthalte id mich im Augenblick billig jeder weiteren Be- merkung ; ih füge nur hinzu , daß ih es als eine besondere Aufgabe der Staatsregierung betrachte, diese Verhältnisse genau in Obacht zu nehmen. Wenn alies das, was uns über die Einwirkungen wuche- rischer Bestrebungen, namentlich auch in Beziehung auf den Noth- stand, über die Erscheinungen, wie sie sich Ferate jeßt gezeigt haben, in einem Augenblick, wo die arme Bevölkerung doch darunter am wenigsten lciden sollte, wenn das alles wahr ist und wir haben allen Grund, zu glauben , daß darin sehr viel Wahrheit liegt so

Vorredners.

können die Verhältnisse so gar niht bleiben, und es = irgend etwas sev , um die Bevölkerung vielleiht seibst gegen ihren illen zu s{chüßen. Also nach dieser Richtung hin muß Wandel geschaffen werden. Es wird aber auch darauf Rücksicht genommen werden müssen, daß dur Kreditinstitute mit leichter ugänglikeit es möglich gemaht wird, daß der Tleine Grundbesißer in die Lage komme, seine Bedürfnisse an baarem Gelde uud die ihm nothwendigen Vorschüsse niht aus\ch!ießli bei Wudwezern und solchen, welche sich an ihm ansaugen, zu beschaffen.

f Es sind ferner, was die Schulverhältnifse betrifft, uns vielfache Klagen zu Ohren gekommen. Der Herr Kultus-Minister wird von uns ersucht werden, der Sache seine genaueste, möglichst s{ieunige Aufmerksamkeit zuzuwenden, und dasj:nige zu thun, was nöthig ist, um nah dieser Richtung hin volle Abhülfe zu \{chaffen. Pieiner- seits kann ich versichern, daß selbft bei den \{chwierigen Verhältnissen unserer Finanzlage keine Mittel gespart werden sollen, um hièr Ab- hülfe zet leisten.

__ Endlich kommt es noch darauf an und das betrachte i als nüßlih, aber do immer nur als ein Palliativmittel Arbeits- gelegenheit so weit zu schaffen, daß bei ähnlihen Kalamitäten, wenn fle auch nit in einer solhen Schärfe hervortreten solltea wie ießt, do für den Winter möglichst Arbeitsverdienst gegeben werden könne. Es ist dabei sehr wesentli auf eine Kultur hingewiesen worden, die in Schlesien namentlich in Oberschlesien in ausgedehntestem Maße vorhanden ist, das ist der Flahsbau, der mit der Fiaché- bereitung im Winter einem großen Theile der Bevölkerung eine sehr

nüßliche--und- fehr lohnende Beschäftigung geben kann, vor allen

Dingen aber auch dazu führt, die Frauen zu beschäftigen, ihnen eine Thätigkeit zu eröffnen, die ihnen für den Augenblick dort noch ganz fehlt. Daneben müßten andere Industriezweige ih meine Strohflechterei und Holzarbeiten fo weit es irgend nöthig ist, au eingeführt werden, und es ist also nah allen Seiten hin, soweit die Regierung die Mittel in der Hand hat, ihre Absicht nicht blos überhaupt Ein- leitung zu treffen, sondern diese Einleitung schnell, sicher und energisch{ durhzuführen, i

Weitere Vorschläge hat die Staatsregiernng in diesem Augen- blick, indem sie sih vorbehält, nöthigenfalls mit anderen Mitteln hervorzutreten, nicht zu machen. Wir glauben aber, daß das, was wir Ihnen vorschlagen, «in sehr reih:s Feld der Arbeitsthätigkeit sowobl für die Gemeinden, wie au für die Selbstverwaltung und die Regierung eröffnete, und daß es mögli sein wird, wenn au erst in einer längeren Zeit, durh feste und sichere Handhabung der Geschäfte, durch unablässiges Arbeiten auf demselben Felde und nah demselben Ziele l,in, endlich einen Zustand herbeizuführen, der besseren Verhältnissen Bahn briht. Jch stelle anheim, das Geseß der Budget- kommission zu überweisen, mit der Bitte, es auf jede mögliche Weise zu beschleunigen.

Hierauf erklärte der Präsident, daß er die Vorlage sofort zum Druck geben und sie nah Fertigstellung \sogleih zur Ver- theilung gelangen lassen werde.

Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be- treffend die Bestreitung der Kosten für die Be- dürfnisse der Kirchengemeinden in den Landes- theilen des linken Rheinufers.

___ Der Abg. Bachem hielt dies Geseß zwar für nothwendig, jedoh: hege er Bedenken gegen die §8. 2 und 4 desselben. Ersterer, der das Eigenthum der Kirchengemeinden. präzisire, sei niht völlig klar und gebe zu Mißverständnissen Anlaß, leßterer, der jog. Glockenparagraph, der den bürgerlichen Gemeindebehörden die Benußung der Kirchenglockten bei feier- lichen Gelegenheiten, Unglüdsfällen u. #. w., zusprehe, müsse aus dem Geseße ganz entfernt werden. Die Bestimmung des 8. 4 stamme aus gallikanishen Anschauungen, die für preu- bishe Verhältnisse niht paßten und würde die Quelle per- manenten Haders zwischen Kirhe und Civilgemeinde werden. Man möge diesen Punkt der Verständigung zwischen Kirche und Regierung überlassen. Auch habe der Provinzial-Landtag die Streichung dieses Paragraphen mit 37 gegen 32 Stimmen beschlossen, ohne daß dieser Beschluß Berücksichtigung gefunden. hätte. Die Tendenz des Entwurfs, die vielfachen Reibungen zwischen bürgerlicher und kirhliher Gemeinde zu beseitigen, werde hier illusorish. Er beantrage Verweisung der Vorlage an die Gemeindekommission.

Der Abg. Dr. von Cuny widersprach der Ansicht des Das vorliegende Gese hebe in seiner Zauyt- sache die Bestimmungen der napoleonishen Geseßgebung auf. Das Konkordat sei dabei gar nicht gt Das Gefeß greife au die uralten französischen, {hon zu Zeiten Louis RIV. be- stehenden Prinzipien zurück. Die Tendenz des Entwurfs be- grüße er und feine Freunde mit Freuden und im Jahre 1877 habe auch das Centrum, speziell der Abg. Windthorst, die Nothwendigkeit der Regelung dieser Materie in der jeßt vor-

eshlagenen Weise anerkannt und die Rückehr zu dem Grund- aße gebilligt, daß innerhalb der Gemeinde jede einzelne Kon- fession ihre Lasten selbst trage. Gleichwohl habe er gegen einzelne Regierungsvorshläge Bedenken, so gegen 88. 8 und 13, die Ablösung geseßliher Leistungen und die Verpflichtun zu Kostenbeiträgen für kirhlihe Bedürfnisse betreffend; au 8. 5 scheine ihm einer redaktionellen Aenderung bedürftig. «n Anbetracht dessen beantrage er, die zweite Bis für heute abzusezen und auf einen anderen Tag zu verlegen, eventuell die Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu verweisen.

Der Abg. Dr. Windthorst billigte zwar die Tendenz des Gescleitinurf : jedoch müsse er sih gegen einzelne Bestim- mungen desselben, die dur staatliche cjehgebun niht ge- regelt werden könnten, erklären. Man solle niht auf die z¡apoleonische Geseßgebung verweisen; ès sei ja klar, daß die französisch - republikanishen, demagogishen Prinzipien, auf denen ja doch der Code Napoleon beruhe, besonders in e Befe Dingen von ihm und seinen Freunden, denen diese Gesin- nung zuwider sei, nit gebilligt werden könnten. Für ihn sei namentlih der 8. 4, welcher die Kirchenglocken auch den weltlichen Festivitäten dienstbar mache, s unannéhms- bar. Er habe nichts dagegen, wenn die Kirchenglockten erklän-

en beim Einzuge des Fürsten, der als Gesalbter des Herrn omme. Es könnte aber einem Bürgermeister auch einfallen, läuten zu lassen, wenn ein Kultus-Minister einziebe, der die Kirche unter die Füße trete. Das Eigenthum der Kirche an rein kirchlihen Dingen sei auch durch das Reichsgericht be- stätigt. Woher habe die Geseßgebung das Recht, dieses Eigert- thumsverhältniß zu ändern, ohne den Cigenthümer zu fragen ? Der Abg. von Cuny habe den Pfarrern Mangel an Gefällig- keit und Entgegenkommen vorgeworfen. Derselbe habe aber keinen einzigen Fall angeführt.

Man habe von der Sedan=

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