1880 / 8 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

feier gesprochen, doch sei ihm kein derartiger Fall bekannt, sein, wenn die neue Erstehung des Deutschen Reiches gefeiert , das, was kommen solle, und habe den Kulturkampf voraus übernähme der Staat Verpflichtungen, die derselbe nicht todtzuschlagen. Jrrigerweise führe man dabei die Lage der | seien für das gewöhnliche Geschäft nicht gangbar, aber für wo die Mitwirkung Seitens der Geistlichkeit verweigert worden | würde. | gesehen. Beseitige das Haus den Kulturkampf, so daß es durhführen könne, und bewirke nur, daß die Dummen, welche Geschäfte statt auf allgemeine Verhältnisse auf irgend einen | ein gewisses Publikum eine nüßlihe Erwerbung. Sogar die wäre, wenn es si um eine wirkliche Sedanfeier und nicht um Der Abg. Strosser empfahl die kommissarishe Behand- | möglih werde, das Fest mit gemeinsamen Zielen und Zween sih auf den Staat verließen, nun erst recht hineinfielen. Das | kleinen Punkt der Geseßgebung zurück. Der Fabrikant wolle | Königlich sächfishe Porzellanmanufaktur habe ihre Aus\chuß- eine Demonstration gegen die Katholiken gehandelt habe. Wenn lung der Vorlage. Sein Freund und Fraktionsgenosse, der zu feiern, dann werde es die Sympathie der Katholiken finden, Geseß begegne allerdings einer populären Strömung, allein Schußzoll gegen das Ausland, der Handwerker bilde sich ein, | waare durch anderlager vertrieben. Das Geheimniß, man den Bürgermeistern am Rhein diese Befugnisse einräume, | Abg. Simon von Zastrow, habe dem Hause vorhin die An- | denn wet sollte niht Freude haben an dem Erfolge deutscher es habe auch seine Gefahren. Sein Erfolg würden nit so | die Gefängnißarbeit ruinire ihn, der Manufakturhändler gebe | warum das Wanderlager vielfah dem stehenden Geschäft dann müsse man auch wissen, wie man die Bürgermeister dort an- | siht der Majorität seiner Fraktion dargelegt. Da er leider | Waffen ? | eklatant sein, wie man erwarte. Das Geseß durhbreche in dem Wanderlager Schuld. Diese Vorlage habe das Verdienst, | überlegen sei, liege im großen “Va bei mäßigem stelle, Dieselben würden dort nicht gewählt, sondern seien fast alle | verhindert gewesen sei, der Fraktionssitzung selbst beizuwohnen Die Diskussion wurde hierauf ges{lossen. Nach einigen bedenklicher Weise die Grundsäße, welche die preußische Geseß- | statistish festzustellen, daß 1878 in „ganz Preußen nur | Aufschlag, welches beides bedingt sei durh die oftroyirt mit Rücksicht auf den Kulturkampf. Auch das Ein- | und seine entgegenstehende Anschauung dort zur Geltung zu | persönlichen Bemerkungen wurde zur Abstimmung geschritten : gebung seit Menschenalter befolgt hahe: Freiheit des Ge- | 200 bis 8300 , Wanderlager existirt Hätten. Die | Baarzahlung des Preises. Der auptshaden der Jn- - treten der nächsthöheren Autorität, der Landräthe, würde | bringen, so halte er es für seine Pflicht, seine Abstimmung | und die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission ab- : werbetriebes im Umherziehen von Kommunalsteuer und Be- | kleine Gewerbevereine, die positiv am wenigsten für das | dustrie in Preußen sei die Kreditwirthschaft, wie sie nament- wenig nügen, das seien auch lauter Kulturkämpfer. Am besten | hier auch näher zu motiviren. Besonders den 8. 4 müsse er f gelehnt. Die zweite Berathung wird daher im Plenum statt- ginn der Kommunalsteuerpfliht erst nah dreimonatlihem Auf- | Gewerbe leisteten, seien um so fruhtbarer an Petitionen an | li in kleinen und mittleren Städten betrieben werde. Man entsciede hier die Regierung, nicht aber die mit den Gefühlen bemängeln; was ihn nun veranlasse, in Bezug auf diesen | finden. enthalt. Der Geseßentwurf führe zu Konsequenzen, fo daß | dieses Haus. Zum ersten Male habe man sich heute in * möge über Bon und Freihandel, Staatsbahnen und der Bevölkerung im Widerspru befindliche Lokalbehörden. | Paragraphen gegen die Majorität seiner eigenen Fraktions- Es folgte die erste Berathung des Geseßentwurfs, betref- : man {ließli dahin käme, wie eine Petition der Dsnabrüder | Preußen auf die volkswirthscaftliche Weisheit der mecklen- | Privatbahnen denken wie man wolle, die Nachtheile dieser Au er halte die Gemeindekommission am geeignetsten zur | genossen zu sprechen und. zu stimmen, sei die Auffassung und fend die Besteuerung des Wanderlagerbetriebes. : Handelskammer vorschlage, jeden Musterreisenden und | burgischen Gesehgebung berufen. Das sei auch „ein Zeichen | Kreditwirthshaft für die Gesammtheit seien viel größer als Berathung dieses Entwurfs, möchte aber doch den Abg. | die Anschauung, daß das Kircheneigenthum nur der Kirche | (S. Handelregister-Beilage.) Hausirer zu besteuern. Viele Berliner Haushaltungen | der Zeit. D man die Wanderlager für volkswirthschaftlih | irgend eines von diesen. Mit Geseßen könne man dagegen Bachem bitten, im Juteresse der Sache zu Gunsten des Even- | und den Kirchenbehörden gehöre, wie das Staatseigenthum er Abg. Kalle wandte sih niht gegen das Gesetz als bezögen billige Viktualien jeßt dur die Post aus kleinen | nahtheilig, so möge man die Reichsgewerbegeseugebung ändern, | niht ankämpfen, die Gewohnheiten der Geschäftsleute und bes - tualantrags des Abg. von Cuny auf Verweisung an eine | nur dem Staate und den staatlichen Behörden, und | solches, sondern nur gegen die Motive, weil sie ihm zu dürftig , Orten. Den Berliner Gewerbetreibenden könnte es auch | aber es sei ein s{hlimmes Präjudiz, wenn Preußen nah dem | Publikums müßten sich ändern. Nun sei aber der Wander- eigene Kommission, seinen Antrag auf Verweisung in die | daß der Eine niht in das Recht und Eigenthum des | seien. Die Motive wollten nur die Einnahmen der Kommunen plausibel erscheinen, wenn die Fleishsäcke der Post mit | Beispiel kleinerer Staaten die dur Reichsgeseße gewährten | lagerbetrieb gerade ein solcher, der in diese Gewohnheiten Gemeindekommission zurückzuziehen. Anderen hinübergreifen und dort mitsprechen solle. Dann sei | vermehren und eine Ausgleichung der Besteuerung der Wan- einer Ausgleichsfteuer getroffen würden. Für große Städte | Freiheiten dur erdrückende Landessteuern auf den Gebrau | Bresche lege. Selbst die Osnabrücker Handelskammer müsse Der Abg, von Eynern konstatirte gegenüber der Behauptung | es andererseits seine Meinung: Was im ganzen übrigen | derlager mit derjenigen der seßhaften Geschäfte erzielen. Aus Lo die Kartoffel- und Obstkähne auch die Bedeutung von | dieser Freiheiten, die Reichsgeseze thatsächlich neutralisire. | zugeben, daß vielfah die Ueberlegenheit des Wanderlagers des Abg. Bachem, der Provinzial-Landtag habe die Streichung | preußischen Staat, ja in ganz Deutschland Usus sei, solle man | diesen Gründen allein käme man zu den vorgeschlagenen | anderlagern. Der Geseßentwurf wolle dieselben nicht be- | Alles was man Que gegen das Wanderlager vorbringo, | mit der größeren kaufmännischen Gewandtheit zusammenhänge. des §. 4 mit 37 gegen 32 Stimmen angenommen, daß nach §. 46 | do nit in anderer Weise reguliren in einem kleinen Winkel, | hohen Steuersägen niht. Die Wanderlager seien deshalb so steuern, so lange nur vom Schiffe aus verkauft werde. Also | habe das seßhafte Gewerbe seit Jahrhunderten gegen den Ge- | Der Eingriff der Geseßgebung könne vieles, was gut sei, ver- der Provinziallandtags -Ordnung für alle vom Könige zur | der jenseits des Rheines liege. Diese neue Art der Behand- | gefährlich, weil sie eine Reklame maten, die der \cßhafte Ge- : bei 50 M Strafe wöentlich dürfe nach dieser Vorlage der | werbebetrieb im Umherziehen vorgebracht. Nicht die Gewerbe- | derben, aber dieselbe werde wirthschaftlihe Mißstände die Berathuag überwiesenen Vorlagen eine Zweidrittelmajorität | lung kirhlichen Eigenthums sei von Frankreich hergekommen | schäftsmann seiner Rcputation wegen niht machen könne, Schiffer sih keinen Keller in der Straße gegenüber miethen, E von 1869 habe die Wanderlager hervorgerufen, | andere tiefere Gründe hätten, eher vershlimmern, als heilen. erforderlih sei; der Landtag babe also nah dem gegebenen | auf dem Wege der revolutionären Geseßgebung, und die des | Die Inhaber der Wanderlager könnten das Publikum dur um dem Publikum das Klettern aufs Schiff zu ersparen. Am | dieselben seien auch vorher gestattet gewesen , sondern Der Regierungskommissar Geh. Finanz-Rath Dillenbur- Stimmenverhältniß die Streichung niht beschlossen , sondern | Kaisers Napoleon sei in diesem Punkt nicht besser als die vor- | billige Preise anlocken, weil sie einmal den Vertrieb von Aus- Ende müßten au die Marktwagen vom Lande einen Thor- | die Ueberproduktion der Jahre 1871—73. Durch neue Ver- | ger erwiderte, er würde bei der vorgerückten Zeit das Wort es sei überhaupt kein Beshluß zu Stande gekommen. angegangene revolutionäre gewesen. Es habe freilih der Abg. / shußwaaren übernähmen und weil sie auch häufig gewissen- oll bezahlen, weil sie niht zur Unterhaltung des städtischen | triebsformen müsse man den Absa§ vermehren, sonst würde | nicht ergriffen haben, wenn er si nicht verpflichtet hielte, dem Vor- Der Abg. Cremer wandte sih zunächst gegen den §. 4 | von Cuny vorhin feierlich versichert, daß das bereits altes losen Menschen vor der Zahlungseinstellung die Waaren ab- Pflasters steuerten. Würden in Berlin erst Markthallen ein- | die UÜeberproduktion noch stärker auf die Entwerthung | redner auf einige Angriffe zu antworten. Der Abg. Richter des Geseßentwurfs. Bei drohender Gefahr sei es selbstredend, | kurkölnishes Recht gewesen sei. Er bedauere, daß der sehr | kauften, um dieselben den Gläubigern zu entziehen. Die Ver- gerihtet, was immer Ee werde, so würden manche | der Vorräthe des stehenden Geschäfts gedrückt haben. | habe gemeint, man verlasse mit diesem Geseße den Grundfa , daß die Glocken benußt werden dürften, au sei es ja im | rehtsgelehrte Herr es unterlassen habe, die betreffende Be- antwortlichleit des Produzenten gegenüber dem Konsumenten : Verkäufer von landwirthschastlichen Erzeugnissen in solchen | Er halte den O für höher L als den | daß der Gewerbebetrieb im Umherziehen niht mit Kommunal- Revolutionsjahr 1848 vorgekommen, daß man die Glocken | stimmung im Wortlaut vorzulegen. Man könne derartiges | für die Qualität der gelieferten Waare, welche bei dem stän- Hallen diejem Gese verfallen. Blos zur Ausgleihung der | Hausirhandel. Der Hau irhändler komme ins Haus, dränge | steuern belastet werden solle; man habe den Wanderlager- gezogen habe, als das Siegburger Zeughaus gestürmt sei; wie | sehr leiht behaupten, es könne auch etwas Aehnliches digen Geschäfte noch einigermaßen bestehe, werde durh die einheimishen Kommunalsteuer dürfte man nur sehr minimale | si auf, biete Proben an. Sei das nit unangenehmer, als | betrieb bisher nur irrthümlih darunter subsumirt, während aber in anderen Fällen ein Laie dazu komme, ohne Befugniß | in der betreffenden Geseßgebung vorhanden sein; und doch | Wanderlager vollständig aufgehoben. Diese Motive, nicht die Säße auf die Wanderlager legen. Wandernde Geschäftsleute | die Art, wie die Wanderlager ihr Geschäft betrieben? Man | do der Vorredner selbst zugestanden habe, daß diese Betriebs- in die Kirche einzudringen, sei ihm unerfindlih. Man sage, | müsse man sich eine solhe Vorschrift auf ihren ganz genauen | der Regierung, rechtfertigten die vorgeschlagenen Steuersäße. seien die am wenigsten wohlhabenden, sonst würden sie niht | spreche von der großen Reklame, die die Leßteren machten. | art ein Mittelding zwischen Betrieb im“ Umherziehen- und E __die katholischen Geistlichen hätten kein Entgeaenkommen gezeigt. Wortlaut ansehen, .um- zu- erfahren, ob-sie wirkli -das--ent- 1 ——Der Abg. Sraf Behr-Behrenhof erklärte sich für die Vor: F wandern. Den Kommunen bringe diese Steuer nichts Erhebliches | Aber wer niche heutzutage keine Reklame? Man „weise hin | stehendem Gewerbe sei. Diese Form des Betriebes sei neu Wenn man dieselben aber grundsäßlich dur den Kulturkampf zu bie was irgend ein Redner so in der Mitte der Debatte | lage. Er und seine Partei erkenne das Bedürfniß dieses ein. Selbst nah den hohen Säßen der Vorlage würden die | auf die Betrügereien, die sie verübten. So sei in einem | enfstanden, deshalb müsse auch dafür eine Besteuerungsform Tode maßregeln wolle, so könne man do nicht von ihnen auch | behaupte. Es wäre do möglich, daß die kurkölnische Geseß- | Geseßentwurfs vollständig an. Der Hauptnachtheil der Wanderlager, vorausgeseßt daß die Steuer sie nit beschränke, | Wanderlager Seide verkauft worden, die künstlih {wer ge- | gefunden werden. Was den Aepfelkahnbesißer angehe, den ferner ein Entgegenkommen fordern. Man habe hier auf die | gebung etwas ganz Anderes feststelle, als der Abg. von Cuny | Wanderlager bestehe darin, daß sie billig und schlecht lieferten E nur 300 000 s einbringen. Aber freilih, die Steuer sei ja | maht sei. Aber sei dies Schuld des Wanderlager- | der Vorredner als Schreckbild angeführt habe, #0 be- Vorgänge am Sedanfest verwiesen. Die ganze Sedanfeier | ihr unterlege. Aber selbst, wenn ‘diese furkölnishe Geseß: |} und ungeheure Reklame machten. Die Jnhaber der Wander- nur der Vorwand, um die Wanderlager überhaupt unmögli | inhabers? Nein, das liege an den Käufern, die zwar De derselbe jedenfalls, sobald derselbe das Obst aus dem sei nihts anders als eine Demonstration gegen die | gebung vollständig die vorliegende Materie so ordnete, wie der lager hätten den Vortheil, daß sie sofort Baarzahlung erhiel- zu machen. Anderes bezwecke ja auch die Agitation gegen | schwere Seide hahen, aber nichts dafür bezahlen wollten. | Kahn in den Keller schaffe, ein stehendes Geschäft. glaubenstreuen Katholiken. Erst habe man die äußeren | Abg. von Cuny ihr beimesse, dann habe derselbe do Eins | ten, während die seßhaften Geschäfte jahrelang kreditiren dieselben nicht. Es sei heutzutage leider keine vereinzelte Er- | Für den Betrieb von Ausshußwaaren sei der Gewerbebetrieb Nachdem die Vorlage darauf an eine Kommission von scheinung, daß der Brodneid agitatorish leb-ndig werde - und | im Umherziehen geradezu nothwendig. Waaren, die ganz T alie überwiesen war, vertagte sich das Haus um 4 L:

¿Feinde geschlagen, habe es geheißen, und nun kämen die überschen, daß dieser kurkölnishe Staat durchaus ein rein müßten. Bewähre fich dieses Gesez, dann werde man in i | ( 1 D l inneren an die Reihe; erst habe man Paris niedergeworfen | katholischer Staat gewesen sei, regiert von dem katholischen ähnlicher Weise gegen die Hausirer und die Musterreisenden : die Gesebgebung auffordere, die unbequemen Konkurrenten | brauchbar seien und nur einen kleinen Fabrikfehler hätten,

und nun komme Rom daran. Wenn man erst anfange, die | Erzbischof, und daß dieser die Obrigkeiten in seinem Bezirke | vorgeyen müssen. Die Unterscheidung, welche §. 5 mache, * S S S S R S R R E 5 N E

e zu feiern, wie es sein müsse, so würden die katholischen | selber eingeseßt und, wenn sie niht handelten, wie er es daß die großen Kommunen selbständig über diese Erträge G ‘farrer auh die Glocken läuten lassen; jedoch niht der | wollte, avgeseßt habe. Unter derartigen Umständen könne | verfügen könnten, während sie in Landgemeinden den Kreisen 2 î E M R Bürgermeister. Der Nichtpriester habe gar nichts zu thun | man nöthigenfalls auch eine solhe Einmischung zulassen, weil zur Verwendung überwiesen werden sollien, könne er nicht - Inuserratïe für den Deutschen Reihs- u. Könizl. É ci Î ÉPV nze ger. L mit diesem rein kirhlihen Objekte. Man \prehe immer von eben Kirchen- und Staatsregiment si gegenseitig voll: } billigen. Er glaube aber, daß diese Bedenken auh in der Preuß. Staats-Anzziger und das Central-Handels- Inserate nehmen egen die Annoncen-Expeditionen des Frieden und Versöhnlichkeit, wenn die Leute aber diesen ständig deckten. Das seien zwei grundverschiedene Dinge | Plenarberathung beseitigt werden könnten, deshalb stimme er register nimmt «an! die Königliche Expeditiou 1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Iudustrielle Etablissements, Fabriken und „Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein Paragraphen sehen würden, so würden sie einen neuen | im Vergleich zu dem gegenwärtigen Zuslande. ZU seinem Er- | gegen die Ueberweisung an eine Kommission. des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen Grosshandel, & Bogler, G, L, Daube & Co., E. S4hlotte, Kampfparagraphen erblicken, Jn Bezug auf geschäftliche Be- | staunen respektire man jeßt die Beschlüsse des Herrenhauses Der Abg. Dr. Kropatschek erklärte, der Vorrcdner habe : 7 Prenßischen Ktaata-Auzeigers: u, dergl. 0 6. Verschiedene Bekanntmachungen, Büttner & Winter, sowie alle übrigen grözereu handlung schließe er sich dem Antrage Windthorst auf Ver- | so sehr auf einer Seite, die immer die Beseitigung desselben | bereits darauf hingewiesen, wie eine gewisse Aehnlichkeit Berlin, 8 ag sm-St N: 82 3. V N Rogen, Abgan eto, L Os Anzeigen, 5 Anvoncen-Bureaus. weisung an eine Komn:ission von 14 Mitgliedern an. gewünscht habe. Er halte die Autorität des Herrenhauses | zwischen der augenblicklichen Geseßesvorlage und der Schank- ___ Werlin, 8. V. Wilhelm-Straße Nr. 32. L 4. E Sang, AMorlianion, Liga ung D Ea E | In La Eis L J « ata E non E etro O rb e sei kein R L E A N H a le T eve Font Ca daß diese Aehnlichkeit in | 5 . 8. W. pieren, : : k: ulturkämpfer, und dennoch befinde er si in der Lage, gegen | imponire ihm auch niht. No mehr aber wundere er sih, daß der | mancherlei Punkten sich aus\prehe. Zunächst in der Form. / E : ; ; 9 7 ; : ; : den Abg. Windthorst zu sprehen und mit dem Abg. | Abg. von Cuny Ludwig X1Ÿ. als Muster vorführe, der die | Jm s. 5 habe man eine Vorlage, s s R dem | Steckbriefe und Untersuchungs « Sachen. E Erigav O A p Ses Segal D A iGTS an Grdb ie ee teR fue U] Merten ns erhoben. Dieselbe nimmt deu von Cuny übereinzustimmen. Er sei der Ansicht und seine | katholishe Kirche so gewalthätig behandelt habe. Der Staat | entsprehenden Paragraphen des Schanksteuergeseßes sei. Aber ‘Nord. Am 5, d. M. Morgens3 ift dic Dienst- geb. den 2. Februar 1856 in Freudenthal, 11) Hein- | werden. daß es dem Gerichte gefalle, die Gütertrennung

Freunde desgleichen, daß allerdings die Staatsgeseßgebung in | gebe der Kirche jeßt nicht das Eigenthum, sondern die Pflicht auch im Zwede, den das Geseß verfolge, finde sich dieselbe magd Elisabeth Fischer aus Samswegen in der rich Pfligg, geb. den 6. Mai 1856 in Halbendorf, | Wiesbaden, den 31. Dezember 1879. zwischen den Parteien auszusprewen, die Par- f hierzu gehörigen Feldmark etwa 10 Minuten nörd- 12) August Liedtke, geb. den 15. Mai 1856 in Königliches Landgericht, gas Auseinanderseßung ihrer ania

der Lage sei, das vorliegende Gese zu geben, ohne vorher | zur Erhaltung der Gebäude zurück; also müßte derselbe ihr | Aehnlichkeit wieder. Auch hier gelte es, den Kommunen in : li von: diesein Orte, 100 Swritte. vom Born'scben edtk nand f

die Kirchenbehörden darüber zu befragen, Es handele sih | alle Rechte des Eigenthümers ungekränkt lassen. Die Kirchen- | ihrer bedrängten finanziellen Lage in etwas zu Hülfe zu Wege in einem Kiefernbestande als Leiche aufgefun- Hoofe, 13) Friedrich Wilhelm Gnaß, geb. den 20. I, Civilkammer. Vermögensverhältnisse vor einen Notar zu ver-

hier lediglich um Staatsgesete, die aufgehoben resp. geändert | glocken seien für den öttesdienst bestimmt; sie mögen auh | kommen. Der Vorredner habe mit Recht gesagt, daß die den. Sie hatte Samswegen am Abend vorher ¿6 fen M Lan r h E E Zur Beglaubigung: E eel Gia „für den gall ; ì j

werden sollten und ausshließlich um vermögensrehtlihe Ver- | bei gemeiner Gefahr, oder wenn der Gesalbte des Herrn ein- | Geldsumnute, welche den Kommunen durch dieses e l eventuell gegen 7 Uhr verlassen, war von \{wä{hlichder Statur, Sulius Moor, geb. den 22. Juli 1856 ir Kl. Saug, / Geri Vtsscreiber dem Beklagten dis Kosten zue-Last zu Tegen

hältnisse, Wenn der Abg. Windthorst sage, wenn man Je- ziehe, gebraucht werden. Wo man Sedan mit Gottesdienst zufließen werde, eine verhältnißmäßig minimale

ei. Aber etwa 1,55 m groß, hatte dunkelbraues Haar, voll- ten, 16) H Gustav N b [eis L A ¿ mandem das Eigenthum nehme, so müsse man ihn doc vor- | feiere, da sollten und würden auch die Kirchenglocken | immerhin sei sie für einzelne Gegenden des preußischen ständige Zähne, fowie spive Nase und war unter | garten, 16) Hermann Gustav Neumann, geb. den Kanzlei-Rath. Termin zur mündlihen Verhandlung ist be- G # i | G b PrenS Aner D dintelbleuee Laille, hellbraunem Kleid- 20. Zuni 1856 in Seeben, 17) Julius Hermann E stimmt auf

her fragen; so liege insofern ein Jrrthum Seitens des Abg. | geläutet werden; wo man aber Sedan mit Saufen | Vaterlandes doh nicht so ganz unbedeutend. Ferner liege rock, dunkelbrauner Plûschiacke, roth ünd blau ge- Schulz, geb. den 26. Mai 1856 in Wildenhoff [623] Mittwoch, den 10. März 1880, Vormittags

Windthorst vor, als der Kirchenbehörde hier ja kein Eigenthum | und Fressen feiere, da sollten weder evangelishe, noch | aber, wie beim Schanksteuergeseß auch hier noch der Zweck in ; : werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, Auszug. L / streifter Shürze, blau und roth karrirtem kleinen fih dem Eintritte in den Dienst des stehenden Catharina Mueser, gewerblose Chefra u von ante Po rat dure gge As C,

genommen, sondern nur etwas gegeben werden solle. Die | katholishe Glocken geläutet werden. Er empfehle daher dem Gese enthalten, _daß durch dasselbe in ge- Tuch, lebernen Stiefeletten- und blau wollenen } : , 2 E Dig l En Ul Due sie are Mun E Mone batie bäbe b A wisser g d R E die Wanderlager Strlimpfen - bekleidet. Außerdem trug sie Vie | Bunbeogebint vert ae O Une Mea Has Que E L S Bee N U sia L. Civilkammer.

amit einverstanden sei. J1 lgemeinen P O. g. er venierile, die Vevatie hade den wih- | eingeshritten werden solle. ies fei auch in der That : großen blau und roth gestreiften Kattunmantel mit | iht g Alter d auberhats S aa aue Kais. Landgerichte Mülhausen E, cine Kue e Luf Sra enen, den 5, Januar 1880. auch der Abg. Cremer erklärt, daß diese Geseßgebung und | tigen Umstand noch gar nicht berührt, daß auf dem rechten | nicht gegen die Wanderlager allein wünschenswerth, weißem, wollenem Futter und einem großen und tf halte T huR Es V b: undeêge 140 Gütertrennung gegen ibren “anan E L er Landgerichts-Sekretär. namentlich das vorliegende Geseh ein gutes Gesey sei, und | Rheinufer die Kirchthürme nach altem bergischen Recht Eigen- sondern in erhöhtem Maße müßte dasselbe nöthig sein hinsicht- kleinen Kragen, jeder mit \{warzen Franzen beseßt. Abs 1 Nr. 1d6R cihsstraf ise Gute Dicke S den | nannten Carl Tanner, früher Gastwirth und Meb- Rittmann, derselbe habe dadur wohl wieder das zurückgenommen, was | thum der politischen Gemeinden seien, obwohl hier zu allen lih der Wanderauktionen. Jn einer dritten, weiteren Be- In der Hand hatte sie ein unfertiges Streu: auf ben 19. April 1880 ERLARE 112 Uhr, ger zu Hüningen, zur Zeit ohne bekannten Wohn- (697) ——

er anfänglich andeutet habe: daß nämlich hier im Geiste der | Zeiten verschiedene Konfessionen in derselben politishen Ge- | ziehung finde er eine Aehnlichkeit zwishen dem Schanksteuer- ; Die Fischer ist anscheinend genothzüchtigt und mit- ; : E und Aufenthaltsort, eingercit. ; B i französischen Revolutionsgeseßgebung operirt worden sei. Gerade | meinde gewohnt hätten. Das Recht, mit einer Gloke zu läuten, | gese und diesem, nämli darin, daß man in beiden Fällen telst eines es ermordet, e den Schädel an n Barm, Ctotrerbanbie E lien Narbandlung if auf Dienstag, den 28. März Iu Antrag des Bäckers August es aus Neu- mehreren Stellen zertrümmert hat, und \{heint mit unentshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf | 1880, Vormittags 9 Uhr, im Civilsitungssaale i R Ba A Mg Saanea m

die jeßige Vorlage verlasse die Revolutionsgeseßzgebung und über- sei kein Naturret ; es dürfe niht Jeder mit einer Glode } es mit Geseßen zu thun habe, welche bestimmt seien, gegen dem Mörder einen lebhaften Kampf geführt zu ; ;

trage nunmehr den Kirchengemeinden das, was ihnen zustehe, | läuten. Das Recht, fich der Kirchenglockten zu bedienen, sei ein gewisse bedenklihe Folgen, welche die Reichsgewerbegeseßzgebung haben. I ersuche um Beihülfe zu dessen Ermitte, Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung Ie O S E iese Be- ypothekenbuch errichtet werden.

L ihrer Benußung und Verwnltung. Er beantrage, die zweite | Privilegium, an dessen Ausübung man Bedingungen knüpfen | für das preußische Volk gehabt habe, Abhülfe zu schaffen. luug dur Mittheilung aller, au anscheinend un- | 22 2E eres: mig ms des Kreises Gesetzes, fir E a r "R E A E5: 4 Ses Zu diesem Zwecke werden alle Diejenigen, welce erathung im Plenum vorzunehmen, aber nicht heute, wo die | könne. Der Vorredner habe gemeint, daß Kirchenglocken doch | Das Haus habe die Aufgabe vor \ih, Korrektur zu schaffen bedeutender Beobachtungen, namentli dahin, von | Lr. Ey ¡fpelha M yiau Über die der Anklage zu Civ. Pr. Ord. vom 8. Juli 1879, uny Ser | dinglihe Rete an diesem Grundstück zu haben

Gemüther fo erregt schienen, sondern an einem andern Tage. | nicht gebrauht werden dürften, um zum Fressen und Saufen | gegen das, was die Gewerbeordnung von 1869 gebracht habe. wem die Fischer auf dem bezeichneten Wege ge- A il Mes hatfachen ausgestellten Erklärung Zwecke ber öfeatlihen Zust A La Bekl Lo! | vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem

Bon ciner Kommissionsberathung könne er und seine Partei | einzuladen ; aber Jung Möser in seinen patriotischen Phan- | Es sei ja allbekannt, wie die Regierung damals in ihren Vor- sehen ist, ob resp. in wessen Begleitung sie si be- | erur Sruieiie Ste un Unge D ur dem crwäßnten Termine, acladen uuf auf

niht den geringsten Vortheil zur Klärung der Sache oder | tasien erzähle, daß im vorigen E der Pfarrer am | lagen denjenigen Herren, welche die Majorität im Hause fand, wer nah 7 Uhr Abends in der Nähe des : : : aufgefordert wird, einen bei dem gedachten Gerichte Monte, L Ls, Mies 1880,

Umstimmung der Gemüther erhoffen. Der Abg. Windthorst, | Rhein mit der Glocke das Zeichen gegeben habe, wenn der | bildeten keineswegs weit genug gegangen sei, wie von dem Thatortes resp. auf dem Wege daher gesehen. ist und i D g ( g gegangen f ob resp. welche verdähtigende Beobachtungen bei | Subhastationen, Aufgebote, Vor- E Der Lanbgecicets. Sekretär. ets hiefigem Gericke angeseßten Termine anzu- Stahl. melden und zu rechtfertigen, unter dem Nachtheile,

der eine höhere Jnstanz, also die Regierung, zur Entscheidung | Fiedler auf die Tonne gestiegen sei, um zum Tanze zu spielen. Referenten der damaligen Kommission, Dr. Friedenthal bher- / der Glöckenfrage wünsche, habe den zweiten Absaß des 8. 4 | Es solle noch heute in einzelnen Orten am Rhein | vorgehoben sei, daß kein Grund vorliege, riot a en Lon A gemacht sind, Hauptfählih ist es ladungen n. dergl. j "Lye , zu wissen, wer etwa in der Zeit vom [6E2] Bekaun tma dung N E R ENIA e ele Belt ee geuen den jevigen [656] a ck Unsligen Desißer für erloschen erklärt wer-

jedenfalls nit gelesen, dort sei dies ausdrücklich festgestellt. Sitte sein, daß die Glocke das Zeichen gebe, wenn | Gewerbebetrieb im Umherziehen in seiner Konkurrenz mit dem Der Abg. Dr. Neichensperger (Olpe) glaubte, daß gerade | zum Tanz aufgespielt werden dürfe. Dergleihen würde stehenden beschränken solle. Das Haus stehe nun beiité vor einem R n a Belive ea Bete A Her iali ; n den sollen die lokale Natur der hier berührten Verhältnisse eine Kom- | dem Pfarrer gar niht zur Unehre gereihen. Die katholische Geseßentwurf, welcher neue Beschränkungen einführe für den Ge- gend des Mordes gesehen ist. Magdeburg, den Brb g g e E l Aen I, hat But In Sachen, : Feldberg, den 5. Januar 1880. missionsberathung dringend erheishe. Der 8. 4 möge gelten, | Kirche würde am Rhein nicht so populär sein, wenn sie zu | werbebetrieb im Umbherziehen, denn zu diesem gehöre nah dem ' {. Januar 1880. Staatsanwaltschaft beim König- lng “Lex a V Séhlofsermeiltezfe O O Le ai e Del D Mau Großherzogl. Medcklenb.-Strelißshes Amtsgericht. wenn es sich um Unglücksfälle handele. Man dürfe aber den Volksvergnügungen eine fo griesgrämige Stellung einnähme, Bundesrathsbeshluß vom März v. J. auch der Wanderlager- lichen Landgeriht. Köcher. Karoline Kick Hir gegen ihren Ebemann E ist Seitens e N 20 Ders, Sub- Runge. nicht vergessen, daß die Kirchenglocken geweiht seien und ihre | wie viele orthodore protestantische Pastoren. Denke man do | betrieb. Klagen über die Folgen der Freiheit des freien Steckbrief. Der Tisechlergefe! Schlossermeister Andreas Kick früher hier hastation eines 1/32 Schiffsantheils des zu Weener E E Anwendung zu weltlihen Zweden dem kirhlihen Bewußtsein | an den rheinishen Karneval ! Die Vollmacht des §8. 4 für Wanderlagerbetriebs seien dem Hause ja genug vorge- Kühn Tas De A 1M orgeielle Ee En) nun unbekannten Aufenthalts wegen Ehescheidung | beimatbberechtigten Schiffes „Reinhard“ beantragt. | [749] Nathstehender Auszug der Bewohner widersprehe. Gegen die Ausführungen des | die Bürgermeister gehe ihm allerdings zu weit, aber au auf | führt worden. Diejenigen, welche das sehr umfangreiche Ma- waldau, Kreis Sa nar, t 2 März 1846 ift Var bewilligt und is zur Verhandlung der Klage die | Das Swiff, welches ch 3. P: auf einer Reise von An Großherzogliches Landgericht der Provinz Abg. von Cuny über die Genesis der Besibverhältnisse und | kirchlicher Seite könne mit dem Glockengeläute Mißbrauch ge- terial, welches die Osnabrücer Handelskammer vorgelegt habe, vollstreckbares Ürtel des vormaligen Kreisgerichts | Sibung der I. Civilklammer vom Cadix nach Rio-Grande befinden soll, is im Starkenburg zu Darmstadt, Civilklammex L. die daraus entspringenden Rechtstitel müsse er sich wenden, | trieben werden. Jn Düsseldorf sei es einem jeßt gesperrten | gelesen hätten, würden den Klagen zustimmen müssen. Er er- hierselbst vom 1. Dezember 1876 wegen vorsäßlicer Freitag, den 20, Februar 1880, Jahre 1868/69 crbant und vor etwa zwei Jahren Klageschrift mit Aufforderung zur Bestellung und das Eigenthum der Kirche an ihren Objekten ganz und | Kloster eingefallen, nach seiner Ordensregel Nachts um 1/212 Uhr | wähne dabei, daß von mehreren Gewerbe- und Handelskam- körperliher Mißhandlung zu einer Gefängnikstrafe besti Vormittags 9 Uhr, neu gekupfert, hat cine Tragfähigkeit von 12970/100 eines Anwalts. voll wahren. 4 E zu läuten. Die ganze Umgegend sei darüber in Aufre ung |} mern, z. B. Lübeck und Zittau, darauf Va sei, daß 2 von vierzehn Tagen verurtheilt worden. Da der ‘n verlangt Ausspruch dabin, die bestebende en P Lons, E ner e Derinas die L: In Sachen E Der Abg. Knebel wünschte kommissarishe Berathung der | gewesen, man sei aus dem ersten Schlaf geweckt, Kranke seien die üblen Folgen, welhe der - Wanderlagerbetrieb für das 2c. Kühne flüchtig ist, oder sich verborgen hält, wer- 6e wéede axis Vers Gülben tes Andeeas Klck bow, | 2406 0 f eda j futg en Ksecurandeuren zu | des Georg Geibel von Eberstadt, Klägers,

Vorlage, und zwar namentlih unter Heranziehung von Ab- | gestört und Fremde beunruhigt. Jn der Stadtverordneten- stehende Gewerbe gehabt habe, in der That Folgen seien der n tba De Bere Wh Skialdo e ana Bande nach getrennt und habe Beklagter die Kosten | Zur Subhastation dieses Schiffsantheils wird Ter- | Emanuel Bamberger, früber wohnhaft in Darm- stadt, Beklagten,

l, eordneten der betreffenden Landestheile, damit die lokalen versammlung habe man Vetta aL daß der verantwortliche | Geseßgebung von 1869. Der Art und Weise, wie diesen ; 3 [zu tragen. min au Verhältnisse in gebührender Weise qu Geltung kommen | Klosterbruder wegen groben Unfugs vor das Polizeigeriht | Klagen Abhülfe durch dies Gese geschaft werden solle, Ra t E did Nachricht Hebe ersucht , Weiter wird der Beklagte aufgefordert, rechtzeitig ! Mittwo4, den 3. März 1880, Aufhebung eines Cessions- ‘resp. Kaufvertrags könnten. An kirhlihen Gebäuden habe auch nah gegenwär- | gestellt werde. Der Bürgermeister habe indeß erklärt, nit | werde ja, so weit er eben gehört habe, die Majorität des wird. Potsdam, den 7, Januar 1880. Königliche einen Anwalt aus der Zahl der hiesigen Rechts- Bormittags 11 Uhr, betreffend tigem Rechte, wie die Judikatur übereinstimmend anerkenne, | kompetent zu sein, einzushreiten. Suche man also nach einer | Hauses im Großen und Ganzen ihre Zustimmung geben. Staatsanwaltschaft. anwalte zu bestellen. vor unterzeihnetem Gerichte mit dem Bemerken an- | u. \, w. der Staat resp. die politische Gemeinde das nate Eigenthum. | Formulirung, welcher die mißbräu@lichem Glockengeläute von | Der einzige Weg, auf dem den Uebelständen abgeholfen werden Steckbrief. Der Tagelöh Stauislaus MURREN qn a2 Ce 1879, 1 beraumt, daß die Verkaufsbedingungen vor dem | Ih werde beantragen: Wenn der Staat nun dieses den Kirhengemeinden zurückgebe, | kirchlicher, wie von politischer Seite gleihmäßig steuere. könne, sei in der That der, den der Geseßentwurf einlage, Swosak aus Großdorf if dur E rkenntniß he é algt, Lan ans München I. E auf hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen den Beklagten zu verurtheilen, in die Auf- so könne derselbe Wi auch einen gewissen Gebrauch reserviren, Der Abg. Dr. Windthorst empfahl nochmals mit Nücsicht | nämlich eine Besteuerung des Wanderlagerbetriebs und der Königlichen Kreisgerihts zu Gräß vom 3. November Königl, Ober-Gerichts\{reiber “Bugléih. werden alle Diejenigen, welche Ansprüch über btret “agg ans E bansorgt Es Ves thue er dies nit, so sei er auf die kirhlihe Gnade ange- | auf die Schwierigkeit der Materie die Verweisung der Vor- | Wanderauktionen für die Kommunen. Die Klagen über die 1873 zu 3 Thlr. Geldstrafe event. zwei Tage Ge- edie i oder Rechte an dem zu verkaufenden 1/39 Swiffs- Naclaß wetaes Eltern a esblossenen Kaus wiesen. Nur rechtzeitige feste Bestimmungen über dieses Ge- lage an eine Kommission. Jedenfalls sei der 8. 4 eine Ano- Nachtheile, welche die Wanderlager hervorgerufen, seien nicht fängniß verurtheilt worden. Derselbe ist flücbtig. | [638] N an:heile geltend mahen wollen, aufgefordert, \ole resp. Cessionsvertrags e S resp brauhsrecht könnten atatai Streitigkeiten vorbeugen. Die | malie, für welhe man blos der augenblicklihen politischen | neu. Den Bestimmungen des eseßes, welhe den Uebelstän- Um Strafvollstrekung und Nachricht ersucht die In Sachen der Ehefrau des Oberkelluers | spätestens in dem zum Verkaufe an eseßten Ter- diesen Vertrag selbst für aufgehoben zu er- Bürgermeister im Rheinland seien der Mehrzahl nah Loge wegen eintrete; er glaube durch Vermittelung der höheren | den Abhülfe gewähren sollten, werde er im Großen und Königliche Staatsanwaltschaft Meseriß. Richardt Kister hier mine anzumelden, widrigenfalls dieselben mit den klären, Rheinländer, kennten die Dereanige ut und ver- | Jnstanzen würde eine Verständigung zwischen kirchlihen und | Ganzen ustimmen, jedo dürste es wohl rathsam sein, nah S Arigenbe Becsorten L5-h d egen nit angemeldeten Ansprüchen oder Rechten gegen- au ‘v: vigis zur Tragung der Kosten zu ver- träten die rheinishen Anschauungen. Die alis des | politishen Behörden leiht zu erzielen sein. Gerade die be- | dem Muster von Medcklenburg die Wandéräuktivöneñ noch höher gebülfe “At E Perloetenz p er Gandlunas ihren Ehemann unbekannt wo abwesend, über dem neuen Erwerber des fraglichen Schiffs- urtbeilen. Abg. Crémer, daß erst die Kulturkampfreden gehalten worden trübenden Vorkommnisse bei der Sedanfeier sollten beweisen, | zu besteuern, als die Wanderlager, weil zu ihrem Betrieb ein 1853 in Wokellen, 2) dex. Vekonom ‘August Dito hat die iäghrin betragt, e “ivis@en den Par- As qus en olien werden. Dermstadt, den 22. A E, eien, und dann die katholische Bevölkerung si von der Feier | wie nöthig die 0 1812 f des Kulturkampfes sei. Vom Pa Raffinement erforderli sei und man die Beschaffen- Buchorn, geboren den 25, August 1854 in Pome- | teien bestehende Ehe wegen böslicher Verlassung " Königliches Amtsgericht. Rechtsanwalt.

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es Sedantages ferngehalten habe, sei unrichtig; die Sache Kulturkampf sei vor 1872 schon lange die Rede gewesen. Als | heit der Waare nit so {nell erkennen könne. Er bitte, das picken, 3) der Bäergeselle Ferdinand August | zu scheiden. Es wird d äß der mit unb -

liege umgekehrt. Jm Jahre 1872 sei diese eier zum ersten | die Shlacht bei Düppel geschlagen worden sei, sei hon in | Geseß an eine besondere Kommission zu verweisen und hoffe, Schwarz, geb. den 21. September 1854 in Kositten, tem Aufenthalte abwesende eklagte zur Klage- Daten ae tür bee BRS e O 680,

Male begangen, damals sei von Kulturkampf noch feine | großen Organen darauf hingewiesen, daß nun noch der innere | daß die Vorlage in derselben noch manche Verbesserungen er- a8 der Schmiedegesell August Boehnke, geb. den | beantwortung unter den Rectsnactheilen des Etn- [672] Kaiserlihes Landgericht Straßburg. Vormittags 9 Uhr angeseßt ift, d: Emanuel

Rede gewesen. Sofort aber hätten sich alle E eind ju lagen sei. Von Versailles aus lea schon 1870 | fahren werde, so z. B., daß geseßlich festgestellt werde, daß die S6 August 1854 in Uderwangen, 5) der Heinrich geständnisses und Verlustes der Einreden mit Ver- AREang, Bamberger, dessen Aufenthaltsort unbekannt ift, ots i La der ne gu aer und da sie gesehen | die einleitenden Schritte gethan, und das größte Kulturkampf- anderlagerinhaber nur unter ihrer eigenen Firma ihre o i Sti L S 26. s 1216 17 und 08 e Keie vin ba Saul Ehefrau ves E Straßb einea L Sant d stadt, d e lSas 1880 ; . , 27 , . . 4 ì, . e L: M 5 zu rayvur ovnenden auf- , . Î .

en, daß sie gegenüber dem Wunsche des Volkes die Feier zu | geseß, das Schulaufsichtsgesez, sei lange vor 1872 gegeben. } Lager eröffnen i Fee Die konservative Partei begrüße den 1856 in Bucholz, 7) Karl Mever, geb den 26. Ok- | 1867 auf den 4. März 1880, Morgens 9 Ühr, | manus Carl Grün, vertreten dur Rechtsanwalt Det Geri@töschreiber dei Großberzoglitem Lande

alten, nicht dur gedrungen seien, so hätten sie an dem Tage | Die ufrufe zur Sedanfeier zeigien unzweideutig, wohin sie | Geseßentwurf mit Freuden. ober 1856 in Dulzen, 8 dri o : ihre Orishaften und Gemeinden verlassen, um nicht dabei zu | gerichtet seien. Er habe ein außerordentli sicheres Gefühl für Der Abg. Richter bemerkte, mit diesem Geseßentwurfe hat, geb. den 19, Dffober 1856 in Pr. Eylau, r que R taa artig Tarn, ibera vere C T Klage E tieR D