1880 / 9 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

berantreten könnten, welhe aus deim vorliegenden Fonds be- zahlt und auf denselben angewiesen werdèn müßten. Nun aber glaube er, daß gerade dies Jahr einen sichern und starken Beweis dafür liefere, daß eine Reserve in einer der Größe des ganzen Etats einigermaßen entsprehenden V durchaus nothwendig sei. Der Fonds sei in diesem Jahre für den Nothstand in Oberscylesien vollständig verbraucht worden, und er wisse niht, woher der Finanz-Minister diejenigen Fonds Bade nehmen sollen , die derselbe bis jeßt zur proviforischen inderung der Nothstände gegeben habe, wenn ihm dieser Fonds nicht in der bis jeßt stets bewilligten Ausdehnung zu Gebote gestanden hätte. Den Abstrih von 200 000 6 finde er geradezu willkürlich. Wenn man etwas abstreichen wollte, so hätte man nach den Ausgaben der leßten Fahre 300 000, 500 000 6 abstreichen sollen , er bilte das Haus aber doch, in Anschlag zu bringen , daß die Summe von 1 200 000 im Verhältniß zu dem großen Etat von Preußen wirkli ein verschwindender sei und daß es ja beim Etat, seines Erachtens na, nicht allein darauf ankomme, den Etat formell möglichst enau, dur(sihtig und gut zu gruppiren und zahlenmäßig estzustellen, sondern daß der Etat den Hauptzweck habe, die- jenigen Mittel bereit zu stellen, die zur Fortsührung der Ver- waltung nothwendig seien. Deswegen glaube er, daß das Haus si der Pflicht nicht werde entziehen fönnen , zur Fort- führung einer rihtigen Verwaltung in Preußen und zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten wieder wie früher die Summe von 1 200 000 4 zu bewilligen. Durch Abstriche an dieser Stelle werde man nur die Etatsüberschreitungen und die außeretatsmäßigen Ausgaben vermehren , denen man in aller Weise und auch durch eine verminderie Spezialisirung des Etats entgegentreten müsse, weil dann eher eine Aus- gleihung der Minderausgaben und Mehrausgaben der ein- __ zelnen fleinen Verwaltungszweige erfolgen könne Der Abg. Rickert erkannte dieser Position keinerlei políî- tische Bedeutung zu. Die Budgetkommission sei nur der Auf- forderung des Plenums nachgekommen, möglichst sparsam zu jein. Es handle sich hier um keine Kardinalfrage. Würde die Regierung durh Thatsachen beweisen, daß sie im Gegen- saß zu den Vorjahren in dem nächsten Jahre diesen Fonds aufbrauchen werde, dann könne man auh noch die 200000 bewilligen. Dieser Beweis sei aber nicht erbracht. Reiche dieser Fonds nicht aus, dann werde der Finanz-Minister nah pflihtgemäßem Ermessen eine außeretatsmäßige Ausgabe machen müssen, Die Budgetkommission habe au : Abstrih den Minister auffordern wollen, gewisse auf diesem Fonds jährli lastende Ausgaben, wie de Repräsentations- fosten der Oberpräsidenten bei den Provinzial-Landtagen, zu etatisiren. i / ; i Der Finanz-Minister Bitter erwiderte, dieser Fonds sei

zu Ausgaben, die dur Eo etne elementare Ereig- nisse verursacht seien, hauptsählih bestimmt. Fm Gegensaß zu den Vorjahren hätte die Regierung in diesem Jahre ohne diesen Fonds in seiner jeßigen Größe den bereits seit 4 bis 5 Monaten andauernden Nothstand in Oberschlesien nicht in der Weise, wie es erforderlih und geschehen sei, bekämpfen können. Er halte es nicht für wünschenswerth und zuträg- lih, die Finanzverwaltung von vornherein auf Etatsüber- schreitungen anzuweisen, die allerdings nach Annahme des Kommissionsantrages niht zu vermeiden sein würden. Daß die Frage für das nächste Jahr, für das Etatsjahr, um welches es sich handele, niht ganz ohne Bedeutung sein werde, könne er zu seinem lebhaften Bedauern E jeßt ton- statiren. Abgeschen von dem Nothstande in Oberschlesien, für den das Haus, wie er zweifellos vorausseße, die nöthigen Mittel bewilligen werde, hätten sich in den verschiedensten Theilen dcs Landes die allertraurigsten Erscheinungen gezeigt. Die Mißernte sei nicht allein in Oberschlesien zu beklagen gewesen, sie habe auch über andcre Theile des Landes ihre traurigen Folgen entwielt und man höre von Nothständen in ie von Rothstän- den in der Provinz Hannover, von Nothständen in der Rhein- provinz, man höre von Nothständen in der Provinz Sachsen. Er wolle die Kreise und Orte nicht genau bezeichnen, die die öffentliche Aufmerksamkeit noch nicht in Anspruch genommen hätten, die aber die Aufmerksamkeit der Staatsregierung im böchsten Grade beschäftigten. Es seien dies, wie er aus den bisher vorliegenden Nachrichten annehmen könne, nicht solche Nothstände, die eine Anleihe, die eine Kreditforderung begründen würden ; es seien aber immerhin Nothstände, die Veranlassung geben müßten, der Regierung freie Verfügung über gewisse Mittel zu gestatten, und zwar freie Versügung nah dem augenblick- lichen Bedürfniß und niht nach einer weitläufigen Ueber- legung. Wenn der Fonds so sehr eingeshränkt werde, wie das durch den Abstrichh der 200 000 4 wenigstens für das nächste Jahr der Fall sein würde, dann würde die Finanz- verwaltung natürlich in allen einzelnen Fällen sich die rage vorzulegen haben, ob eine absolute Nothwendig- eit für die nothwendigen Verwendungen da "sei. Er frage das Haus, ob das wohl in der Absicht desselben liegen

ch durch den.

müsse D erst geprüft werden, ob sie gleich und unbedingt, odex erst später zum Ruin der Betheiligten führen würde, Der dadurch herbeigeführt werden könne, daß die Hülfe zur rechten Zeit nicht habe gewährt werden können. Es würde ihm für seine Person allerdings wenig verschlagen, er würde keinen Anstand nehmen, anzuweisen, was nöthig sei, wenn er es für nothwen- dig halte. Er glaube au nit, daß dagegen Widerspruch erhoben werden würde; aber er halte es doh für seine Verwaltung für sehr dringend geboten, daß er niht in die Lage verseßt werde, erst überlegen zu müssen, ob er Gelder verwenden könne, für die ein Bedürfniß überhaupt vorhanden sei, und damil über den von dem Hause genehmigten Betrag hinauszugehen.

Nach «diesen Vorausschickungen könne erx dem Abg. von Wedell nur dankbar sein , daß er seinerseits den Antrag auf Wiederherstellung des Fonds gestellt habe; er bitte das hohe Haus, diesem Antrage zuzustimmen und den Antrag der Kom- mission in diesem Punkte nicht anzunehmen.

Der Abg. Dr. Virchow bemerkte, daß nicht alle durch ele- mentare Ereignisse verur)ahten Ausgaben aus diesem Fonds bestritten würden. Die Kosten zur Bekämpfung des Kolorado- fäfers hätten vielmehr zu einer Etatsüberschreitung im Etat des landwirthschaftlihen Ministeriums geführt. Bei der jeßigen Finanzwirthschaft, die extraordinären Ausgaben dur Anleihen zu decken, sei diese Position überhaupt niht mehr nöthig. Der Referent Abg. Stengel hoffte, daß Preußen bald zu der solideren Finanzwirthschast ohne Defizits zurükehren werde. Das Verlangen des Abg. Rickert, die Nothwendigkeit unvorhergesehener Ausgaben in einer bestimmten Höhe dur Thatsachen im Voraus zu beweisen, sei sehr merkwürdig.

Der Abg. Rickert erklärte, daß der Referent nicht den Standpunkt der Majorität der Kommission vertreten habe.

Der Kommissionsantrag wurde darauf angenommen und

“damit wax dex Etat des Finanz-Ministeriums erledigt.

Es folgte die Berathung des Etats der Justizverwal- tung. Zu Kap. 30 der Einnahme (Summa 5 000 600 #6, darunter Antheil an dem Arbeitsverdienst der gerichtlichen Gefangenen : 734 500 A) rügte der Abg. Dr. Köhler die Uebel- stände, welhe die Auszahlung der Zeugengebühren neuer- dings im Gefolge gehabt hätte, er müsse verlangen, daß die Geri(ßtsschreiber mit Vorschüssen zur Bezahlung der Gebühren versehen würden. -

Der Regierungskommissar Unter - Staatssekretär Rind-

fleisch erklärte, daß bereits durch Verfügung vom 22. Februar d. J. die Bezirksregierungen angewiesen seien, solhe Vor- {üsse überall, wo die Steuerkasse sih niht in unmittelbarer Nähe des Gerichts oder im Gerichtsgebäude selbst befinde, den Gerichtsshreibern zu überweisen, auch würden diese ange- me aus ihren Einnahmen zunächst die Zeugengebühren u dedcen. / Der Abg. Dr. Windthorst fand dies niht genügend, weil die Amtsstunden in den Steuerkassen nicht konform denen der Gerichte seien. Ohne Ausnahme müßten die Gerichtsschreiber zur Verauslagung der Gebühren angewiesen werden.

Der Abg. Dr. Köhler {loß |ch den Ausführungen des Vorredners an, und rügte ferner, daß den Gerichtsschreibern durch die tägliche Kafsenabschlüsse und Ablieferungen zu viel Portokosten erwüGsen. \ | \

Der Regierungskommissar entgegnete, die Regierun werde allen hervortretenden Uebelständen soviel wie möglich abhelfen; man befinde sich jegt in den ersten, wenn au nicht e Flitterwochen einer Einrichtung, die erst probirt werden müsse.

Das Kapital wurde bewilligt.

Bei Kapitel 71 Titel 1 der dauernden Ausgaben (der Minister 36 000 46) beschwerte sich der Abg. Dr. Majunke darüber, daß: der Ober-Landesgerichts-Präsident in Hamm als Publikationsorgane der Gerichte 9 Zeitungen durch Bekannt- machung bestimmt habe, von denen nicht eine der Richtung des Centrums angehöre, obwohl einige Blätter des Centrums in den Kreisen Dortmund, Hamm und Soest einen bei weitem größeren Leserkreis hätten, als jene Blätter.

Der Regierungskommissar erwiderte, dieser Beschluß des Ober-Landesgerichts-Präsidenten sei dem Ministerium bisher amtlih nicht bekannt geworden. Die Gerichte seien übrigens in der Wahl ihrer Publikationsorgane selbständiger als die Verwaltungsbehörden; die Kontrole der Justizverwaltung sei hier nur sehr beshränkt. Er müsse übrigens voraussezen, daß der Ober-Landesgerichts-Präsident in Hamm seine Ent- scheidung aus objektiven Gründen nah den ihm vorgetragenen Thatsachen gefällt habe.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) bemerkte, der Regie- rungsktomniissar hätte das Rersibrèn des Präsidenten für den Fall, daß es den Ausführungen des Abg. Majunke entspräche, entschieden mißbilligen follen. Er müsse verschiedene durch die neue Justizorganisation herbeigeführte Uebelstände beklagen. Ersparnisse seien nicht eingetreten, dazu kämen 27 Millionen für Bauten. Jn dem Verhältniß der Richtergehälter herrschten

Gehalt wie Mitglieder des Kollegiums. Dem solle die Regie- rung durch Verseßungen möglichst abhelfen. Das Schreibewerk. bei den Gerichten habe sich enorm2vermehrt ; gugleich sei ein Formularwesen eingeführt, das einen verderblihen Schema- tismus einführe. Desgleichen seien die Kosten so enorm, daß: der mittlere Mann, der nicht das Armenrelht genieße, seine. Rechte kaum verfolgen könne. Diese Uebelstände solle die Regierung ins Auge fassen und allmählich abzustellen suchen..

Der Regierungskommissar erklärte, die vom Vorrednec ODA Fehler lägen niht in der Organisation, sondern in der Reichsgeseßzgebung. Der Vorredner sei früher nicht für Ersparnisse bei Justizbauten gewesen, deren Mang lhastigkeit sonst immer anerkannt sci. Die angeblihe Ungleichheit in. den Gehältern desselben Kollegiums sei die vorausgesehene und geplante Folge des ganz richtigen Grundsaßes, daß der Richter erstec xznsianz im Gehalte so gestellt sein folle, daß derselbe niht mit Sehnsucht darauf zu warten habe, bis er einmal in eine höhere Stelle hineinshlüpfe. Durch Ver- seßungen sei daran übrigens nichts zu ändern. Die Vermeh- rung des Schreibwesens liege an den reihsgeseßlihen Bestim- mungen ; das Formularwesen aber gerade gereiche hier der Regierung zum größten Verdienst ; dadurch sei vielen aus der Unkenntniß des Publikums über die neuen Geseße zu fürh- tenden Uebelständen vorgebeugt, und wenn der Minister den Richter zwingen wollte, ohne Formulare zu verhandeln, so würde man mit den vorhandenen Kräften gar nicht aus- reihen. Ob billige Prozeßkosten ein Segen seien, sei noch eine offene Frage; aber diese Frage sei nur am andern Ende der Leipzigerstraße zu erledigen.

Der Abg. Dr. Windthorst kam nochmals auf die Frage der Jnserate zurück; er glaubte annehmen zu dürfen, daß die gerügte Verfügung auf einem ministeriellen Erlasse beruhe. Klagen über die neue Justiz seien auch in Hannover mannig-

1 fa vorgekommen, aber darüber sei man {hon bei der Bra-

thung der Justizgeseße klar gewesen; im Jnteresse der Einig- keit müsse man die Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen. Erst müsse man eine Probezeit ablaufen lassen, der Geist der neuen Geseye müsse erst hervortreten, dann würden sie allseitigen Beifall finden. Er wünsche, daß die Justizverwaltung genaue R gG anstellen möge, ob.die Gebühren nicht etwa zu hoh fixirt jeien. Auch die Frage sei in Erwägung zu ziehen, ob nicht die Härten, welche besonders die Unterbeamten ge- troffen hätten, einigermaßen gemildert werden könnten ; beson- ders sollte man den durch die Neuorganisation brodlos wer- denden Beamten andere Stellungen verschaffen.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg erwiderte, bezüglich der mehrfach erwähnten Frage des Kostenpunktes müsse daran er- innert werden, daß eine Ermäßigung der Prozeßkosten seiner Zeit nit nee in Ausficht genommen werden können, um nicht Ausfälle in den Finanzintraden der Einzelstaaten herbei- zuführen, denn auf eine spätere Erhöhung derselben würde sich der Reichstag doch wohl nicht einlassen. Eine seiner ersten Verfügungen habe indessen hon auf diese Angelegenheit Rück- siht genommen ; er habe Bericht erfordert über das Verhältniß der jeßigen Le Beet, zu den früheren. Sollten diese Säße sich als zu hoh herausstellen, so werde der Reichstag zu einer Herabseßung gern die Hand dieten. Eigentliche Beshwerden von den Gerichten Pn ihm noch nicht zugegangen, aber in der Presse seien mehrfache Klagen - laut geworden ; man be- zeihne die Gebührenordnung als das beste Geseß, weil es alle Prozesse unmöglich mache. Was die Unterbringung der stellen- los gewordenen Justizbeamten angehe, so sei an alle anderen Ressorts die Bitte gerihtet worden, diese Beamten in erster Linie zu berücksichtigen, und allseitig sei man dieser Verfügung nachgekommen. .

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, die Dis- ziplin in der Centrumspartei sei niht jo straf, daß er in diesen Fragen nicht eine von der des Abg. Windthorst ver- schiedene Meinung haben dürfte. "Der Abg. Windthorst habe mehr als Hannoveraner gesprochen, eine Anomalie sei es doch gewiß, wenn ältere Ober-Landesgerihts-Näthe weniger Gehalt bezögen, als jüngere Amtsgerichts-Räthe.

Der Abg. Simon von Zastrow hielt es für eigenthümlich, daß gerade die hannövershen und rheinishen Juristen si über die neue Justizorganifation beklagten, während die alt- preußischen, welchen do gerade die rheinischen und hannöver- \chen Einrichtungen neu zugeführt seien, sih über die ihnen doch sicherlich unbequemen Neuerungen nicht beklagten: Es sei eben die Art altpreußischer Juristen nicht, zu murren, Dieselben arbeiteten ihr Pensum auf und feien still. Deshalb wolle er auch von dieser Sache als altpreußisher Jurist niht weiter sprechen. Seine Absicht sei nur gewesen, die Klagen des Abg. Majunke V der amtlichen Publikationen nicht unerwidert ins Land gehen zu lassen. Dieselben seien durchaus unbe- gründet, da eine ministerielle Verfügung in Betreff der An- noncen an die Gerichte niht erlassen sei, dieselben hätten selbständig zu beschließen.

Die Diskussion wurde geschlossen, und der Titel bewilligt, worauf sih um 5 Uhr das Haus vertagte.

Föónne? Wenn die Nothwendigkeit überhaupt da sei, dann

große Anomalien ; so habe z. B. der Vorsißende oft weniger

eten RA

4 Snsecate für ben Deutschen Reihs- u. Königl. | Dreuß. Staats-Anzeiger und vas Central-Handels- register nimmt an! die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Berlin, S8. W, Wilhelm-Straße Nr. 82.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[7501 Zustellung mit Ladung.

Elisabetha, geborene Eichelmann, ohne Ge- werbe in Deidesheim wohnhaft, Georg Stadler, früher Winzer, in Deidesheim wohnhaft, dermalen ohne bekanntes Gewerbe und ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort ab- wesend, vertreter durch Rech18anwalt Joseph Thal- mann in Frankenthal, hat gegen besagten Georg

dermalen ohne bekauntes Gewerbe und ohne be- Tannten Wohn- und Aufenthaltsort, abwesend, Klage auf Gütertrennuug zum Kgl. Landgerichte Frankenthal erhoben mit dem Antrage: „daß es dem Kal. Landgerichte gefallen wolle, die Gütertrennung | bewilligt. ¿wischen der Klägerin und dem Beklagten auszu- {prechen, demgemäß zu erkennen, daß die Klägerin den Genuß und die Verwaltung ihres Vermögens

1, Steckbriefe nnd Untersachungs-Sachen. 2, Ene Anfgebote, Vorladungen L h u. dergl, Prenßischen Staats-Anzeigers: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissienen etc. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung B. 5, w. von öffentlichen Papieren,

| habe, den Beklagten zu verurtheilen, der Klägerin | Alles herauszugeben, was sie in die Ehe eingebracht oder ihr wäßrend deren Dauer anerfallen ist, mit Zinsen vom Tage der Gütertrennungsklage an, sie au für Alles shadlos zu halten, wofür sie sich Ehefrau von | mit dem Beklagten verbürgt haben könnte, einen Kgl. Notar mit Liquidation der Ansprüche der Klägerin und mit deren Belieferung zu kommit- tiren, einen Exrperten Behufs Vornahme der geseßz- lichen Operationen zu ernennen, mit dessen Beeidi- j j j gung ein Kgl. Amtsgericht zu beauftragen, für den Stadler, früher Winzer, in Deidesheim wohnhaft, Fal entstehender Streitigkeiten einen der Herren

(gl. Landgerichtsräthe als Commissär zu ernennen und die Kosten dem Beklagten zu Last zu legen“ und hat besagtes Landgeriht durch Beschluß vom 6. l. Mts. das Gesuch um öffentliche Zust

Die öffentlihe Zustellung wird sonach dur Gegenwärtiges und durch nh chrift an der Gerichtstafel des K. Landgerichts

und Grosgsbandel. Läiterarische Anzeigen.

Familiez-Nachrichten.

gerichts Frankenthal vom 81.

anwalt zu bestellen.

Aufgebot.

[753]

tellung

Feldmann in Schwarzenbek eftung der Klage-

6, Verschiedene Bekanntmachungen,

f 8, Theater-Anzeigen. | In der Börsen- | 9, beilage. M

Frauïeuthal, den 8. Januar 1880. Die Kgl. Landgerichtsschreiber ei. Deuig, Kgl. Ober-Gerichtsschreiber.

Die Erben des wailand Großkäthners Johann Michael Bussau in Wohltorf, vertreten durch den curator bonorum im Konkurse des Anbauers Johann SFoachim Daniel Bufsau in Wohltorf, Auktionator und der curator absentis bder in Amerika abwesenden Kinder des Erblassers Catharina Maria Henriette Bussau und

Deffentlichexr Anzeiger. fenen m wem

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

„Fuvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasensein

& Boglex, G. L. Daube & Co,, E. Séhlotte, |

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annouceu-Bureaus.

Frankenthal bethätigt, und der Beklagte obge- l ranz Heinri August Bussau, Gerichtsvollzieher nannter Stadler zugleichß zur mündlichen Ver- | Julius Claussen in Schwarzenbek haben das Auf- bandlung der Klage in die Sitzung des Kgl. Land- ittags 9 Uh | dec Aaffoiderugae |Félio ves Pusutts 6, De F Bri

mittags r, geladen mit der Aufforderung, | Folio des Hufners F. H. F. Behn in Schönning- einen bei diesem Prozeßgerichte zugel senen Rechts-

gebot eines Gxtrakts aus dem Schuld- und Pfand- protokoll vom 4. Juni 1850 über eine auf dent

stedt zu Gunsten der Erben des wailand Groß- Täthners Johann Michael Bussau in Wohltorf eingetragene Forderung|von 600 Thlr. Crt. beantragt. Der Inhaber dec Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

dea 2, Angusi 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihveten Gerichte anberaumten Auf-

Tunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung. der Urkunde erfolgen wird, Reinbek, den 27. Dezember 1879. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Hellmann, Sekretär.

e :

gebotstermine seine Nehte anzumelden und die Ur--

Bckanntmachung,

dubscription auf 8000 Aktien

der Deulschen §See-

andels - Gesellschaft

die Allie zu Tausend Mark, im Betrage von § 000 000 Mark.

Aus dem nacGfolgenden Auszuge des Statuts und der zugehörigen Anlagen ergiebt sih die Grundlage und der Zw:ck der am 21. Januar 1880 in Berlin nach erfolgter Vollzeichnung des Kapitals

zu errihlenden Deutschen Sce- Handels-Gesellschaft. Die Anmeldung zur Betheiligung findet gleichzeitig bei

der General-Direction der Seehandlungs-Societät | ,, Bank für Handel und Judustrie

-, Verliner Handels-Gesellschaft

S. Bleichröder

der Direction der Disconto-Gesellschaft Mendels\sohn & Co.

Gebrüder Schickler

Robert Warschauer & Co.

der Deutschen Ban

- in Berlin,

in Frankfurt

M. A. von Rothschild & Söhne | a. M.,

der Filiale der Bank für Handel und Judustrie der Norddeutschen Bank L. Vehrens & Söhne

| in Hamburg, Joh. Berenberg, Goßler & Co.

der Bremer Filiale der Deutschen Bank in Bremen, Sal. Oppenheim jun. & Co. in Cöln

am Donnerstag, den 15. Januar 1880,

von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr und von 3—ò Uhr Nachmittags und

am Freita

von 9 Uhr V ormittags bis 1 Uhr Nachmittags statt und wird alsdann ges{hlossen.

S den 16. Januar 1880,

Die Betheiligung versteht sih al pari auf Grund des von den vorgenannten Stellen auszugebenden Anmeldungsformulars. Gleichzeitig mit Vollziehung und Ueberreichung des leßteren ist die erste

Einzahlung von 15% auf den gezeihneten Betrag zu entrichten. Ueber die Zutheilung des Z die Reduktion dem Ermessen der Anmeldungsftellen na

eichnungsbetrages wird sobald wie möglih nah S{luß der Subskription eine b c e iti i z i ; den von biefen leuteren zu tresfenben A derbe e elond re Benawhrichtigung an den Zeichner erfolgen. Im Falle der Ueberzeihnung bleibt

Der Zeichner kann die Quittungsbogen über den ihm zugetheilten Zeichnungsbetrag, mit Quittung über die erste Einzahlung von 15/6 versehen, bei der Stelle, an welche er seine Zeichnung gerichtet

hat, in dem bekannt zu machenden Termine in Empfang nehmen. find auf den Namen des Zeichners autgefertigt.

Zuglei wird ihm im Falle der Reduktion der überschießende Theil der geleisteten Einzahlung zur Verfügung gestellt. Die Quittungsbogen

Der Zeichner übernimmt für den ihm zugetheilten Betrag alle statutmäßigen Rechte und Pflichten in Gemäßkeit des am 21. Januar 1880 zu vollziehenden Statuts , dessen vollständiger Text bei

jeder Anmeldu ngsstelle offenliegt und von diéser bezogen werden kann. Berlin, den 12. Januar 1880. E

General-Direction der Scehandlungs-Societät.

Auszug aus dem Statut. 8. 1, Unter der Firma :

„Deutsche See-Handels-Gefellschaft--

wird durch gegenwärtiges Statut eine Aktien-Gesellschaft errihtet, welhe ihren Siß in Berlin hat. A L Uta L ee E E A s Ou G O, oder cine Bwclanicneeins

e ma zu errichten. Außerdem ist die t igt, Zw und Agenturen im Jn- und Auslande zu errichten. A Es E

8. B E o N 14:

er überseeishe Handel, der Erwerb und Betrieb v i ins-

; besondere auf ben Zusclu der She 1d Betrieb von Faktoreien und Plantagen, ins

. 9. Das Grund-Kapital der Gesellschaft wird vorläufig auf at Millionen Mark fest t und kann dur Beschluß des Verwaltungsraths auf 10 Millicnes Mart erhöht werden. Cine wte S A A fann nur als Abänderung des Statuts dur die Generalversammlung be-

offsen werden.

_ Bei jeder Erhöhung des Grundkapitals haben die dann vorhandenen Aktionäre, ein jeder na Verhältniß seines Aktienbesitzes, ein Vorreht auf Uebernahme der neu zu emittirenden Aktien A Emissionêcourse, welher vom Verwaltungsrathe jedoch nit unter pari festgeseßt wird. Dieses Vorrecht muß innerhalb einer vom e R go aide auf mindestens 4 Wochen zu bestimmenden und in den Gesellshaftsblättern zu publizirenden Präklusivfrist ausgeübt werden, widrigenfalls dasselbe erlischt. Bei hs Lheilberechtigungen seßt der Verwaltungsrath den Ausgleichungämodus fest.

3. 6. Die Altien, jede im Betrage von Tausend Mark, lauten auf dea Inhaber 2c.

F. 8. Die erste Einzahlung auf die Aktien ist mit 15 Prozent des Nominalbetrages bei Voll- zichung des notariellen Vertrages über das Statut der Gesellshaft zu leisten. Weitere Einzahlungen auf die Aktien sind nah näherer Bestimmung des Verwaltungsrathes in Raten zu leisten, von welchen E, ati 2 As ri Verrnges FeNge ens Us darf. Die Aufforderung zur Zah-

e nzelnen Rate muß mindestens vier Wo v 0 3 i ° aal detannt gemadt werden n cen vor dem Zahblungstermin durch die Gesellschafts

. 13. Aus dem nah der festgestellten Bilanz sich ergebenden Gewinn werden zuvörderst zehn Prozent des Gewinnes zur Bildung eines Reservefonds und eine Dividende von vier cin balb N auf das eingezahlte Grundkapital entnommen.

Der alsdann verbleibende Restgewinn wird verwendet wie folgt :

a. neunzehn Zwanzigstel zur gleichmäßigen Vertheilung auf das eingezahlte Grundkapital, b, ein Zwanzigstel als Tantième für die Mitglieder des Verwaltungsrathes na Maß- P let tv e insofern in der ersten ordentlihen Generalversammlung nichts Anderes é iu Grie S anr Vie Ani s M inie wird jährlich am 1. August f . Dezember ießende Ne sj inli ivi- dendenscheine nah Anordnung des Verwaltungsrathes E P E „_ Tranfsitorishe Bestimmungen.

§. 34. Durch Sthreiben vom 26. Dezember 1879 hat si die Deutsche Handels- und Plan-

tagen-Ge As der Südsee-Inseln zu Hamburg erboten, ihr - Unternehmen auf die Deutsche Scee- andels, Gesellschaft zu übertragen, und die Entscheidung hierüber der leßteren Gesellshaft bis zum E balten, gegen eine unter Sicherstellung zu gewährende Anzahlung von 1200 009 Mark

Zugleich hat der Reichskanzler dur hohen Erlaß vom 1. Januar 1880 die Bedingungen er- öffnet, unter welchen derselbe bereit ist, mit Rücksicht das aatior / 2 rstüpu Reiches für das Üniernebmen nau faden dt auf das aationale Interesse die Unterstüßung des

ernach wird in Aussicht genommen, das Anerbieten der Deutschen Handels- und Plantagen- Gee zu acceptiren, die schon jeßt erforderliche Anzahlung von 1 200 000 Mark unter Sie fes zu leisten und den Uebertrag des Unternehmens jener Gesellschaft zu genehmigen, falls bis zum 1. Mai 1880 die Unterftüßung des Reiches unter den bezeichneten Bedingungen bewilligt wird.

: Es bleibt vorbehalten, der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft gegen die von ihr zu übertragenden Werthe theilweise Aktien der Deutschen See-Handels-Gesellschaft zu gewähren und zu Sea Zweck das Aktien-Kapital der leßteren Gesellschaft von acht Millionen Mark bis auf zehn

ionen Mark zu erhöhen. Alsdann tritt für diese Erhöhung die Bestimmuog des §8. 5 al, 2

außer Kraft. §. 37. Im Fall der Fortführung des Unteraehmens der Deutschen Handels- und Plantagen- Aelellswast dur die Deutsche S Gee wie dies im 8. BL in Nas n O s U der von der konstituirenden Generalversammlung eingeseßte Verwaltungsrath ermädtigt, den anliegen- N d, h. den dem Erlaß des Reichskanzlers [S§. 34] entsprehenden) Statut-Nahtrag, aud Zusäße und enderungen hierzu, welche zum „Zwede der Eintragung in das Handelsregister erforderli \cheinen möchten, mit verbindlicher Kraft für alle Aktionäre zu beschließen und zur Ausführung zu bringen 2c. A S. 38, Sollte jedoch die Unterstüßung des Reiches nicht unter den bezeichneten Bedingungen A er gegebenen Frist bis zum 1. Mai 1880 bewilligt werden, so läuft der Gesellschaftsvertrag der S See-Handels-Gesell schaft in diesem Termin ab, und löst fch damit die Gesellshaft auf. In der Goelat fslig machen und nad Tilgu R Liquidatoren zu ernennen, welhe die Aktivmasse : | : èn und nach Lilgung etwaiger Pa it 2 Frist an die Aktionäre zur Ausschüttung bingen, M R

; Anlagen, Anerbieten der Deutschen Handels- und Plantagen-Gesellschaft der Südsee-Inseln zu Hamburg

s vom 26. Dezember 1879, Wir erbieten uns hierdurch, der zu errichtenden Deutschen See-Handels-Gesellshaft unsere

zu Apia auf Samoa betriebene Geschäft mit sämmtlihen Etablissements und allem Zubehör, unsere Belge und Waarenvorräthe nebst den Ausständen unter folgenten Bedingungen käuflih zu

Art. 1, Der Uebertragung wird das aus unserer Bilanz vom 31. Dezember 1879 zu ent- nehmende Verzeichniß zu Grunde gelegt unter Berücksichtigung derjenigen Veränderungen, welche {ih bis zum Zeitpunkte der Uebertragung ergeben werden.

GIE be as i O L LEG 4 rem Deetates da ih Le E Werthsermittelung reis der einzelnen zu überlassenden Werthe durch ein j s welche aus drei Mitgliedern : : s C E 1) dem Kommissar des Reichskanzlers, 2) dem Bevollmächtigten der Deutschen See-Handels-Gesellschaft, besteht. Dies 5s mf N Lb A Stier O f [lte leßt d d teht. ese Kommission bescbließt na immenmehrheit, sollte leßtere jedoch nicht zu erreichen sei so E L ee n E i G s E r lind einverstanden mit dem Kausfprzise, welchen die Kommissi ur di e Wertbe feststellen vid, E fpreif ch Kommission für die vershicdenen T1 e Deutsche See-Handels-Gesellshaft wird nur diejenigen Passiva der Deutschen Handel s- und Plantagen-Geselishaft übernehmen, welche von der im Art. 2 bezeichneten Ron E untrennbar vom Geschäftsbetrieb anerkannt werden.

Art. 4. Die Deutsde See-Handels-GesellsGhaft hat die Erklärung über Annahme oder Ab- lehnung unseres Anerbietens spätestens am 1. Mai 1880 abzugeben, indeß wird ihr diese Berechtigung nur unter der Bedingung eingeräumt, daß sie unverzüglich nach ihrer Konstituirung eine Anzablung von 1200000 Æ. leistet, wofür ihr in der von ihr zu bestimmenden Form unsere sämmtlichen Ländereien und Plantagen auf Samoa und anderen Südsee-Jnseln, unsere onstigen Grundstücke und Anlagen daselbst nebst allem Zubehör als Sicherheit übertragen werden.

Art. 5, Im Falle der rechtzeitigen Annahme unseres Anerbietens erfolgt sofort die vollständige Uebertragung unseres Unternehmens, wogegen die Deutsche See-Handels-Gesellshaft nah Maßgabe des festgestellten Kaufpreises unter Anrechaung von etwaigen Passiven, welche gemäß Art. 3 zu übernehmen sind, fowie des in Gemäßheit des Art. 4 bereits verabfolgten Betrages nebst 5%, Zinsen fürs Jahr Zahlung zu leisten hat. Sollte für einzelne Gegenstände der Kaufpreis noch nicht festgeseßt sein, so ist es der Deutschen See-Handels-Gesellschaft freigestellt, hierauf Abshlags-Zahlungen zu gewähren.

Urt. 6. Der Deutschen See-Handels-Gesellschaft bleibt vorbekaileis uns ihre Aktien bis zum Betrage von 2000 0C0 # Nominal al pari zur Zeichnung zu überlaf\en, worüber uns gleichzeitig mit der Annahme unseres Anerbietens (Art. 4) \pätestens am 1. Mai 1880 Erklärung abzugeben ist. Für E Ueberlassung soll die Einzahlung auf unsere Restforderung aus der Uebertragung ange-

en,

Art. 7, Die Deutsche Sce-Handels-Gesellschaft tritt in unsere laufenden aht-, Mieths- Lieferungs- und Arbeits-Verträge, sowie andere dergleichen in unserem gewöhnlichen O tftabctciehe a: gegangene Engagements ein, nachdem sie sih über die Bedingungen dieser Ucbernahme mit uns vcrstän- digt haben wird. Sollte diefe Verständigung nit zu erreichen sein, so werden die Bedingungen der Uebernahme endgültig dur die in Gemäßheit des Art. 2 zu bestellende Kommission festgeseßt. Der Ueber- tritt unserer Beamten in den Dienst der Deutschen See-Handels-Gesellshast kann nur in gegenseitigem Ser n S dle e G

rt. 8, Sollte die Deutsche See-Handels-Gesellshaft die Uebertragung unseres Unternehmens ablehnen, so sind wir verpflichtet, die geleistete Anzahlung von 1 200000 % * ebst Zinsen ge 5% me 2 Tre erng am E, in Bie Dae D Ms Verfügung über die be- reits übertragenen Immobilien zurlickzugeben ist. ie Deutsche See- Handels-DeseUschaft hat die For zu bestimmen, in welcher diese Verpflichtung auszustellen ist. f 9 E pt an

/ f

Erlaß des Reichskanzlers.

O Varzin, den 1. Januar 1880.

(Fw. Hochwohlgeboren kennen die Fürsorge, welhe das Reich dem Gedeihen der Deutschen PaN Ee Saa ngen in der Südsee widmet. ch kann mich in dieser Hinsicht auf die Denkschrift eziehen, mit welcher ih in der Ilchten Reichstags-Session den mit der Samoa-Regierung abgeschlossenen Vertrag vom 24. Januar v. J. dem Bundesrath (B. R. Dr. S. 96) und dem Reichstag (Rt. Drks. Nr. 239) tgratieat habe. bilcante Gie

Nachdem eine bekannte Hamburger Firma aus Gründen, deren Ursprung nicht in ihrem Süd- sece-Geschäste lag, seit einiger Zeit in eine Notblage gerathen ist, welchz wig Deutschen Süd De mit dem Verlust der seinen Mittelpunkt bildenden Faktoreien und Plaùtagen auf den Samoa-Inseln be- drohte, und nachdem die Hoffnung sich nicht erfüllt hat, daß es den Betheiligten gelingen werde, aus eigenen Kräften die Mittel zur Abwendung dieser im nationalen Interefse bedauerliden Eventualität zu beschaffen, glaubte ih im Interesse unseres übersceishen Handels die Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers zu einem Antrage auf Mitwirkung der geseßgebenden Körperschaften des Reiches erbitten zu follen, um dem gefährdelen Unternehmen die zu seiner Erhaltung nöthigen Mittel zuzuführen. Jch habe mich rasu am so mehr ents{lossen, als anerkannte Finanz-Kapazitäten neuerdings, nah Prüfung der thatsäh- lihen Verhältnisse, sich unter der Voraussezung, daß sie dabei von Reihswegen materiell unterstüßt wer- den, im nationalen Interesse bereit erklärt haben, die Errichtung einer Gesellschaft in die Hand zu nehmen, welche in erster Linie die Erwerbung der genannten Faktoreien und Plantagen zum Gegenstande

haben soll. Das aus den bezüglichen Verhandlungen hervorgegangene und hier angesclossene Statut d Gesellschaft gewährt auch dem kleineren Kapital die Möglichkeit zur Betheiligaag a biecdurd vie erwünschte Gelegenheit zur Bekuandung des nationalen Interesses an dem Erfolge.

Die unter Mitwirkung des Reichsshaß-Amts formulirten Bestimmungen zur Regelung des

sämmilichen Ländereien und Plantagen auf Samoa und anderen Südsce-Inseln, das von unserer Faktorei

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a Verhältnisses zwischen der Gesell]|haft und dem Reid gewähren diesem ausreihende Befugnisse zur wirk- samen Wahrnehmung nicht nur seiner, sondern auch der Interessen des Publikum, E