1880 / 10 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

K Æ Inserate nehmen an: bie Annoucen-&xpeditionen dex „Jnvalidenvaunk“, Rudolf Mosse, Haasenftein & Vaogler, G. L, Daube & Co, E, S&lotte, Biittnex & Winter, sowie alle übrigen größeren

BDeffentlicher Anzeiger.

5, Tndustrielle Etablizzements, Fabriken und Groashandel. 5. Verschiedene Bekauntmachungen.

Erste Beilage

K "8 JFuserate für den Deutschen Reihs- u. Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- | register nimmt an: die Königliche Expedition L. Steckbriefe und Untereuchunzs-Sachen.

5 : } des Dentschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2. Subhastationen, Anfgebote, Veriadungen

Prenßischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm-Straße Rx. 2 M

n. dergl.

. Verkünfe, Verpacktunges, Subrmirsionen ete.| 7, Literarische Anzeigen.

, Verloosung, Amortieation, Zinszahlaug u. #. Ww. von öffentlichen Papieren.

| 9, Familien-Nachrichten.

3, Theater-Anszeigon. | In der Börzen-

Anuoncen-Bareans, O)

beilaga.

T

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen und dergl.

Subhastations-Patent

mit Aufgebot. In Sachen des Gastwirths Garrels zu Hollen und des Auk- tionators Heimann zu Velde

den Jan P Le Kl. Remels

en Jan Penning zu Kl. Keme soll daz dem leyteren gehörende, in Bd. 2 Blatt 77 Grundbuc§s von Kl. Remels registrirte Immobile, ein zwischen Albartus und Broers belegenes und mit einem Hause bebautes Kolonat von 3 ha 27 a 54 [Jw Größe, im Wege der Zwangsvollstreckung öffentlich meistbietend verkauft werden.

Termin dazu steht auf -

Montag, den 8. März d. J-, Vormittags 11 Uhr, im Wirthshause des Lüke Peters zu Klein- Remels an und wollen zu solchem Kauflustige sich einfinden. ;

Zuglei werden Alle, welche an dieses Immobile Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlihe, fideikommissa- rische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbeson- dere auch Servituten und Realbzerechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, dieserhalb Meldung bis zum obigen Termin zu machen, widrigenfalls diese Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen.

Leer, den s. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht I.

[938]

[950] Oeffentliche Zustellung. Die Maria Elisabetha, geb. Zust, ohne Ge- werbe, zu Worms wohnhaft, vertreten durch Rechts- anwalt Daudistel, klaat gegen ihren Ehemann Karl Haas, früher Fabrikarbeiter, in Worms wohnhaft, dermalen ohne bekannten Aufenthalt, wegen Chescheiöung mit dem Antrage auf Auflö- sung der zwischen ihr und dem Beklagten bestehen- den Che und Verurtheilung des leßteren zu den Kosten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civil- kammer des Großh. Landgerichts zu Mainz auf den 20. März 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die- ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Moyat, ; Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[948] Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte belafsene Ehefrau des Tagelöhners Thomas Dorf, Anna Maria, geborene Lejeune, zu Cöln, vertreten dur den Rechtsanwalt Neuß, klagt gegen die Louise, geb. Schoen, Wittwe Fritsch, früher zu Cöln, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, in Verbindung mit den übrigen Erben des verstorbenen Miethkutschers Franz Wil- helm Schoen, zeitlebens zu Aachen, mit dem An- trage auf Wiederaufnahme einer im Jahre 1835 bei der II. Civilkammer hiesigen Königlichen Land- gerichts anhängig gemachten Klage, mit der Vor- ladung, binnen der geseßlichen Frist, durch Anwalt vertreten, beim Königlichen Landgerichte hierselbst zu erscheinen,

Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Aathen, den 9. Januar 1880.

Bewer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[227] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Johanna Fischer , geb. Kattuer, früher verwitiwet gewesene Haschke, ehemals zu Münsterberg, jeßt zu Frankenstein wohnhaft, ver- treten durch den Königlichen Justiz-Rath Fassong zu Frankenstein, klagt gegen den vormaligen Gast- hofsbesißer Julius Fischer, zuleßt in Bürger- bezirk bei Münsterberg wohnhaft,

auf Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen ihr und ihrem Ehemanne Julius Fischer bisher bestandene Band der Che zu trennen, ihren Ehemann für den allein \chul- digen Theil und als folhen für \{chuldig zu erachten, den vierten Theil seines Vermögens ihr als Ebescheidungsstrafe herauszugeben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Glaß den 8. März 1880, Vormittags 9 Uhr.

Der vorstehende Auszug wird dem dem Aufent- haite nah unbekannten vormaligen Gasthofsbesiter Julius Fischer öffentlich zugeftellt.

Glaß, den 31. Dezember 1879.

Langer, Gerichtsschreiber am Königlichen Landgericht.

[97] Oeffentliche Zustelluug.

Der Kaufmann S. Kastner zu Pollnow klagt gegen den Steuermann Carl Klißke früher zu Pollnow, jeßt seinem Aufenthalte nah unbekannt, wegen 49 Æ 96 F und 6" Zinsen seit 1. Fe- bruar 1878 für im Jahre 1877 gelieferte Waaren mit tem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung dieses Betrages und ladet den Beklagten zur münd- lien Verhandlung des Rechtsstreits vor das König- liche Amtsgericht zu Pollnow

den 11. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pollnow, den 2. Januar 1880.

Yeinholyz, Gerichts\{chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[11105]

eführten Hypotheken eingetragen. ge Ausweis der vorgelegten Zeugnisse

somit zulässig.

Forderungen ein Recht zu haben glauben, zur

Ä im Aufgebotstermine, hiermit unter dem Reck&tsnachtheile öffentlih aufgefordert, daß im C a t Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche

der Unterlassung der Anmeldung die

gelös{cht würden. i 11. Der Aufgebotstermin wird am

Dienstag, den 1. Juni 1880, rüh 9 Uhr, im Geschäftszimmer des unterfertigten Amtsrichters abgehalten.

Rördlingen, den 6. November 1879.

Königl. Bayer. Pfeuffe K. Amtsrichter.

Aufgebot.

I. In den diesgerichtlihen Hypothekenbüchern sind die im nachstehenden Verzeichniß auf-

sind die Nachforschungen na den rechtmäßigen Inhabern der Forderungen fruchtlos geblieben und, vom Tage der leßten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlungen an gerechnet, sind dreißig Jahre verstrichen,

i trag der Besitzer der othecirien Sachen werden deshalb Diejenigen, welche auf die t Be p Anmeldung ihrer Forderungen und Ansprüche, und zwar

der Antrag auf Erlassung des Aufgebots ift

alle

Amtsgericht. er,

Band u. Seite I, 446.

Hyp.-Buh der Gemeinde Woernitzostheim.

Pfandobjekt Besitzer

Plan Nr. Sösöldners-

Meyger, Johannes 391. u. Margaretha,

Bürgermeisters- eheleute von Weernißostheim.

Tag des Eintrags

3. April 1827.

Gegenstand des Eintrags

12 Fl. 30 Kr. zu 5% ver- zinslicher und 27 F1. 30 Kr. unverzinslicher Kaufschilling an Joseph Rieß in Hains- farth, nach Kaufvertrag vom 1. September 1816.

und

‘oldingen. E Söldner,

roldingen.

Sóölde. Se.

Christgarten. j ns Haus Nr. 15a,

Oettingen

stein.

Stähle, Balthas, Haus Nr. 49 von He-

Durchlaucht der Herr Fürst Carl Friedri zu

Wallerstein als Ghef des Ffürst- lichen Hauses Oet- tingen - Waller-

105 Fl. unverzinsliches An- lehen an Moses Samuel Stern in Harburg lt. Obli- un vom 7. Dezember

13, Oktober 1826.

Georg Keßler hat den lebens- länglichen freien und unent- geltlihen Aufenthalt im Hause, so lange er ledig ift. Nach Contr. Prot. vom 15. Februar 1804.

und

Söslde.

Ghringen. Haus Nr. 49a.

Nr. Ehringen.

Willadt, Wilhelm, Sósldner, Haus 49 b,

7. November | 10 Fl. unverzinsliche Fristen,

1826. (Rest von ursprünglichen in 80 Fl.) an Georg Mathes Herrle in Ehringen. Un- entgeltlihes Aufenthalts- recht der Geschwister . Margaretha, Johann und L Herrle in kranken- u. errenlosen Tagen nah Contr. Prot. vom 29. Ok- tober 1819,

Söslde.

Alerheim. y Haus Nr. 35.

Alerheim.

Gloning, Melchior u. Sophie, Söld- nerseheleute in

30 Fl. zur Sicherstellung des Vermögens des abwesenden Friedrih Pfister von Aler- heim nach Prot. vom 10. De- zember 1824.

Plan Nr. 1128, 11292 1122,® 1132,®

Woernitzostheim. und

lingen.

im. lan Nr. Großsorheim P N

Metger , Balthas Christine, Privatiers - Che- leute in Nörd-

Sch{wab, Mathäus, Söldner u. Ge- meindediener von Großsorheim.

50 Fl. zu 59% verzinsliche und 80 Fl. unverzinsliche Aufgabe an Jakob Levi und SFsrael Israel in Deggingen nah Kaufvertrag vom

15, April 1799.

50 F]. Kapital mit 5/9 dem Thurmknecht Johann Adam Rumler in Harburg nach Obligation vom 28. Dezem- ber 1779.

22, Dezember 1826.

Plan Nr. |

Alerheim. 3078.

Söldner, Nr. 19 în

Für die M des Auszugs: eil, Königl. Gerichtsschreiber.

Aufgebot. |

[945]

Nr. 5774, Der Rittergutsbefißer Mayer Kayenellenbogen von Krotoschin (Provinz Posen) hat mit der Behauptung, daß ihm vor einigen Jahren das badische 35 Gulden-Loos Serie 2157 Nr. 107 807 gestohlen worden und unter Glaub- haftmachung des Verlustes dieses Werthpapieres ein Aufgebot beantragt. /

Demnach wird der Inhaber des genannten badischen 35 Gulden-Looses aufgefordert, spätestens in dem auf

Samstag, 12. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Großh. Amtsgericht Karlsruhe angeordneten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das eingangsbezeichnete bad. 35 Gulden-Loos vorzulegen, Can dieses Werthpapier für kraftlos erklärt würde.

Karlsruhe, den 12. November 1879.

Gr. Amtsgericht. Gerichts\hreiberei. Frauk.

ia Aufgebot.

Auf dem iu Beller Kspls. Harsewinkel belegenen Groven- oder Heiz-Kotten steht Band IX, Blatt 2312 des Grundbuches von Harsewinkel, Abthei- lung III, Nr. 1 ein mit 4% jährlich verzinslihes Darlehn von 100 Thalern ‘aus der Obligation vom

24, Suni 1810 zu Gunsten der Wittwe des Zellers Johann Heinrich Lütke S{lamann, Anna Gertrud,

Bachinger , Georg, E p oer-

nigzostheim.

40 Fl. 5%/iger Kaufschilling und 80 Fl. Fristenkapital für den Handelsmann Si- mon Strobel von Harburg auf Grund Obligation vom 2 UNT 1910

geb. Berling, Kspls. Neuwarendorf und zu Lasten des Ackermanns Peter Grove eingetragen. Der jetzige Kottenbesißer Everhard Füchlenhans behauptet die Tilgung der Post und legt notarielle Quittung des Goldarbeiters Joseph Schmiß vor, vermag aber nicht nachzuweisen, daß das Kapital auf diesem übertragen is. Auf seinen Antrag wer- den daher behuss Löschung der Post die Wittwe des Zellers Johann Heinrih Lütke Sclamann, deren Erben, Cessionarien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, hierdurch aufgefordert, vor oder spà- testens in dem am 13. April 1880, Morgens 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte I. hierselbst an- stehenden Termine ihre Ansprüche auf die zu [ôö\chende Post geltend zu machen, widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen auf diese Post werden ausge- Is und solhe im Grundbuch wird gelöf\cht werden. Warendorf, den 3. Januar 1880. Königliches Amtsgericht I.

[919] Aufgebot.

Auf Antrag des Johann Kehl, Besitzers des Hotels Bavaria zu Cöln und dessen Bruders Joseph Kehl zu Luxemburg, ihren Halbbruder Jakob Ober- meyer von hier, geboren am 8. Mai 1831, über dessen Leben. und Aufenthalt seit länger als 18 Jah- ren keine Nachriht vorhanden ift, für todt zu er- klären, ergeht hiermit an Jakob Obermeier von

Kehl Eheleute von da, die Aufforderung, spätestens in dem auf Freitag, den 15. Oktober l. Js., Vormittags 9 Uhr,

am hiesigen Amtsgerichte anstehenden Aufgebots- termine ih persönlich oder \{riftlich zu melden, widrigenfalls ec für todt erklärt und sein kuratel- amtlich verwaltetes Vermögen zu 2517 H. den Antragstellern ausgehändigt werden würde. ; Zugleiß werden die Erbbetheiligten auf die Wahrnehmung ihrer Interessen im Aufgebotster- mine verwiesen und werden alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben fönnen, aufgefordert, dem unterfertigten Gerichte hierüber Mittheilung zu machen. Wiesentheid, den 5. Januar 1880.

E E

ahl. Zur Beglaubigung: Wiesentheid, den 8. Januar 1880. Der K. r V e rb.

(%1] Oeffentliche Zustellung. Nr.667. DerLudwigBroß,Landwirth zuGriesheim, flagt gegen den Karl Schmider, Mehger zu Bühl (bei Offenburg), z. Zt. an unbekannten Orten, wegen Forderung aus Kauf, mit dem Antrage auf Ver- urtheilung von 145 4 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Offenburg auf

Moutag, den 9. izebruar 1880,

Bormittags 9 Uhr. u Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Offenburg, den 8. Januar 1880.

Beller, ;

Gerichts\{reiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[889] Nr. 4560. J. Ae S.

gegen Ludwig Friedrih Krafft von Niederweiler

wegen Desertion wird das im Deutschen Reiche befindliche Ver- mögen des Ludwig Friedrih Krafft von Nieder- weiler mit Beschlag belegt. Müllheim, den 7. Januar 1880.

Gr. Amtsgericht.

Rüttinger.

929

| Dis K. Amtsgericht Obernburg hat unterm

5, d. M. nachstehenden Beschluß erlassen : Aufgebot:

Jehann Gönner, ledig von Leidersbah, geboren am 13. Auguft 1824, vor 27 Jahren nach Amerika ausgewandert, wird aufgefordert

bis spätestens 25. Oktober 1880, sich persönlich oder \ch{riftlich dahier zu melden, widrigenfalls er für todt ertlärt werden würde,

Bis zu oder an diesem Termine sind Ansprüche an ihn dahier geltend zu machen, und etwaige Nach- richten über ihn anher mitzutheilen.

Obernburg, den 5. Januar 1880.

Königliches Amtsgericht. RNosbach. Zur Beglaubigung: der K. Gerichtsschreiber. Ploner.

930 Nl. 129, Auf Antrag des Gemeinderaths Gremmelsbay ergeht die Aufforderung, etwaige dingliche oder auf einem Stammguts- oder Familien- guts-Verbande beruhender Rechte an 24 Ruthen Hausgarten, Gemarkung Gremmelsbah, einerseits Weg, anderseits Albert Dold, Gastwirth, welche die Gemeinde Gremmelsbach als Theil des Schulguts besißt, in dem Termine am Montag, den 8. März 1880, Vorm. 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls die niht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt werden würden. Triberg, den 7. Januar 1880. Großh. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Simianer, Gerichtsschreiber.

[885] Bekanntmachung.

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi- legiums vom 27. Juli 1877 emittirten Anleihe- scheinen des Labiauer Kxéeises Ill. Emisfion sind am 30. Dezember 1879 die Anleihescheine

Litt. A, Nr. 48 à 1000 Litt. B, Nr. 58 à 500 ausgeloost worden.

Diese Anleihescheine werden den Inhabern derge stalt gekündigt, daß die Kapitalsbeträge vom 1. Juli 1880 ab bei der hiesigen Kreis-Kommunal- Kasse oder der Ostpreußischen landschaftlichen Dar- lehns-Kasse in Königsberg zu erheben sind und die Verzinsung mit dem bezeichneten Tage aufhört.

Bei Einlösung der Anleihescheine sind die Zins \cheine: Serie 1 Nr. 6 bis 10 nebst Anweisung vom 2. Januar 1878 zurückzuliefern. ; 4

Die Beträge der etwa fehlenden Zinsscheine wet- den vom Kapitalsbetrage in Abzug gebracht.

Labiau, den 2. Januar 1889.

Der Kreis-Aus\chuß des Kreises Labiau.

Redacteur : J. V.: Riedel. Berlin ——— Verlag der Expedition (Ke s\ el). Druckt: W. Elsner.

Fünf Beilagen {eins{ließlick Börsen Beilage).

Wiesentheid, eingekindschafteter Sohn der Johann

zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 10.

Fapira n enan

Nichtamtliches.

Preußen, Berlin, 13. Fanuar. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (34.) Sizung des Hauses der Ab- geordneten ergriff bei der ersten Berathung des Geseßz- entwurfs, betreffend die Bewilligung von Staats- mittelnzur Beseitigung des durh dieUebershwem- mung und Mißernte herbeigeführten Nothstandes in Oberschlesien, der Minister der geistlichen 2c. Angele- genheiten von Puttkamer das Wort:

Meine Herren! Auch mir legen die Ausführungen des Herrn Vorredners und einige von ihm angeregte Fragen die Verpflichtung auf, vom Standpunkte des mir anvertrauten Ressorts mit einigen Bemerkungen in die Diskussion einzutreten. Jh glaube mich dabei der Zustimmung des hohen Hauses versichert halten zu dürfen, daß ih auf allgemeine Gesichtspunkte nichr eingehe, sondern daß ih die von dem Herrn Vorredner angeregten Fragen nur so weit beleuchte, als fie mir in unmittelbarem Zusammenhange mit dem Ober- \{lesis{hen Nothstande und mit den zu seiner Beseitigung erforder- lichen Abhülfemaßregeln zu stehen scheinen.

Ich beginne mit den Sanitätsverhältnissen in den Nothstands- bezirken, die mic ressortmäßig besonders nabe liegen.

Wenn der Herr Vorredner aus eigener Anschauung und ih wage nicht, ihm zu widersprechen die Befürhtung geäußert hat, daß mit dem MBitterungsums{lage die Sanitätsverhältnisse in den Noth- \tandsbezirken sich wesentlich vershlechtern würden, und wenn er sich dabéi auf ihm b.kannte ärztliche Autoritäten gestützt hat, so wiederhole i, daß ich nicht im Stande bin, mit irgend eer annähernden Sicher- heit seine Anführungen von vornherein als der Begründung ent- behrend zu bezeihnen. Aber, meine Herren, ein Tröstliches kann ich doch anführen, das ist, daß bis zu diesem Augenbli keine irgendwie in weiterem Umfange bedrobliche Sanitätterscheinung in den Noth- {tandsbezirken sich gezeigt hat und daß ih deswegen die Hoffnun nicht aufgebe, daß es unter Gottes Veistand gelingen wird, cu diese scchwerste Seite des Nothstandes ohne verbängnißvolle als an uns vorübergehen zu sehen. Der Herr Minister des

nnern und ih haben gemeinschastlich dasjenige gethan, was in dieser Beziehung der Sachlage entspriht. Ich glaube nicht, daß es nöthig gewesen sein würde, die Fürsorge und die Amtstreue der \ch{lesischen Behörden kesonders zur Wachsamkeit anzuregen, wir vertrauen fest, daß auch ohne cine solche Anregung Seitens des Herrn Ober-Präsidenten wie der betheiligten Bezirks- behörden alles ges{chehen wird, was zur Erhaltung der bis jeßt er- träglichen Gesundbeitszustände in der Möglichkeit liegt. Wir haben uns aber dessenungeachtet nicht der Verpflichtung überhoben geglaubt, in einem ausführlichen Reskript, welches nach Oppeln gegangen ift, alle die Gesichtspunkte zusammenzustellen, und zu näherer Erwägung zu geben, welche unserer Meinung nah zweckmäßig und nothwendig daz: dienen, prophylaktisch dem drohenden Gespenst des Typhus ent- gegen zu treten. |

Fch muß aber ferner anführen, und das sage ih zum Ruhm und zum-Lob des betreffenden Landestheils, daß wenige preußische Provinzen so reid ausgestattet sind mit den vorzüglichsten Sanitätss anstalten wie Oberschlesien. Die Organe der Tatholischen Kirche, die mit ihnen affilirten Vereine, die Gewerkschaften, die großen Jn- dusiriellen und die großen Grundbesißer haben seit einer Reihe von Jahren gewetteitert in dem Bestreben, allen Anforderungen ent- sprechend, Krankenanstalten zu errichten, und ih zweifle nicht, daß, wenn die sanitären Verhältnisse sich verschlimmern sollten, diese Anstalten mit ihren tausenden zur Verfügung ftehenden Betten von der allerbcilsamsten Wirkung auf die Bekämpfung und Beseitigung des Typhus sein werden.

Zu den Anstalten in dieser Beziehung gehört allerdings in erster Linie die von dem Herrn Vorredner erwähnte Anstalt des Johanniter- Maltheser-Ordens in Rybnick, des Juliushospitals; es ist keines der unifangreihsten aber eines der mustergültigsten, ih kenne es aus eigener Anschauung und kann dies mit voller Anerkennung aus- sprechen. Nun is} es richtig, M der Vorsteher des Johanniter- Maltheser Ordens, der Graf Praschma, dem Herrn Dber-Präsidznt.n der Provinz Schlesien gegenüber die Besorgniß ausgesprochen hat, daß die bestehende Gesetzgebung und deren Handhabung dieser von ihm beson- ders patronisirten Anstalt, und auch anderen Heilanstalten, die in diesem Distrikt vorhanden sind, die Möglichkeit, wenn auch nicht nehme, so doch wesentlich beschränken möchie, das nöthige Hülfspersonal her- beizuschaffen. Der Ober-Präsident von SwWhlesien hat dem Minister des Innern und mir diese Frage vorgetrage1, und wir haben ih glaube das nachweisen zu können durch ein Reskript vom 31. Dezember, welches an den Herrn Ober-Präsidenten gerichtet ift, und gegenwärtig in seinen Händen sein und hoffentlich sehr bald an den Grafen Praschma gelangen wird wir haben sie in dem Sinne beantworten können, daß unserer Meinung nah eine humane und der Sachlage angemessene Handhabung der bestehenden Geseßgebung jede Schwierigkeit in dieser Beziehung twoird beseitigen können.

Meine Herren, warum kann es sich handeln? Zunächst um die Verstärkung des Heilpersonals in den bestehenden Anstalten, also darum, daß die Vorsteher und Vorstehe- rinnen dieser Anstallen das in anderen Niederlassungen derselben Kongregation zur Verfügung ftehende Personal in die bedrohte Gegend und in die betreffenden Anstalten versetzt. Zu dieser Versetzung bedarf es gar keiner staatlichen Genehmigung, sondera nur einer nachträglihen Anzeige, und ich kann aus meiner eigenen Erfahrung bezeugen, daß gerade in Oberschlesien die bétref- fenden Orden und Kongregationen sich dieser, wie ih glaube, nicht \chweren Pflicht stets bereitwillig unterworsen haben; ih zweifle nicht daran, daß sie auh jet unter so bedrohlichen Verhält- nissen diese Verpflichtung um so bereitwilliger erfüllen werden. Wenn ih an das Beispiel anknüpfen darf, was der Herr Vorredner in die Debatte brachte an das Julius-Hospital, so zweifle ih nicht daran, daß die dort vorhandenen 6 Schwestern auf dem kürzesten Wege auf denjenigen Beftand werden verstärkt werden können, welcher dem Bedürfniß entspricht, es wird nicht das mindeste Hiuderniß vor-

liegen es zu thun.

Meine Herren, es können auch andere Verhältnisse noch obwal- ten, es kann, abgeseßen voa den bestehenden Anstalten, nothwendig sein außerhalb derselben auf ambulante Weise die Krankenpflege zu üben während der Dauer der gegenwärtigea bedrohlichen sanitären Zustände, Wenn zu diesem Zwecke gefordert werden sollte, was bis- her nicht geschehen ist, daß die Regierung zur Gründung einer neuen Ordensniederlassung ihre, Genehmigung etibtile: so würde allerdings

diese Eenchmigung versazt werden müssen, denn die Gründung neuer Ordensniederlassungen ist durch das E ausdrüdlih verboten. Aber, meine Herren, wenn es sih darum handelt, und so ist au die bisherige Praxis gewesen für Noth- stände, für singuläre Zwele eine ambulante Kranken- Pflege - zu etabliren, so wird Anträgen, die hierauf geridtet werden, von keiner staatlichen Seite irgend ein Hinderniß n den Weg gers werden. Wir haben also in diesem Sinne dem Herrn Ober- räsidenten geschrieben, er wird die betreffenden Organe, loweit es nöthig ist denn das, was wir ausgesprochen haben, entspricht nur der bestehenden Praxis mit Instruktionen versehen, und ich zweifle niht, daß der Hr. Graf von Prashma darin eine volle Beruhigung der von ihm ausgesprochenen Bedenken finden wird.

vorübergehende

Berlin, Dienstag, den 13. Januar

Ih habe von dem Standpunkte meines Ressorts aus einige Maßregeln getroffen, die, wie ih boffe, zur Erhaltung guter Ge- sundheitsverhältnisse wefentliß beitragen werden; ih erinnere vamentlich an eine auch in den Zeitungen bekannt gewordene Ver- fügung, welche getroffen ist in Bezug auf Etablirung von Volks- küchen, wenn ih es so nennen darf, eine Einrichtung, die si bei dem ostpreußischen Nothstande außerordentli gut bewährt hat. Es ist ja bekannt, daß namentlich in den ländlichenSchulen eine Anzahl vonKinadern in manchmal ret mangelhafter Bekleidung, namentlich Fußbeklei- dung, weite Wege ¡urückzulegen hat, daß sie frierend und hun- gernd in die Schule eintreten, und daß bei diesem Zustande, bet sonst \{wankenden Gesundheitsverbältnissen sehr leiht Krankheiten in weiterem Umfange entstehen können. Ich habe mit der nicht genug anzuerkennenden Hülfe des vaterländischen Frauenvereins dafür gesorgt, daß überall in den ländlichen Distrikten des Nothstands- bezirks solbe Küchen für kleinere Schulkinder in den Schullokalen etablirt werden; so daß sie an jedem Schultage dort warmes und gesundes Essen erhalten werden. Wir hoffen, daß hiermit in vielen Fällen der Keim zu weitergreifenden Krankheiten von vornherein ab- geholfen sein wird.

,_ Der Herr Vorredner hat sodann eine Frage berührt, die aller- dings, an sich betrachtet, für mein Gefühl wenigstens im hohen Grade traurig ist und die es namentlich dann werden würde, wenn dieGesundheits- verhältnisse si noch versblechtern sollten, es ist die durch die Ecledigung einer großen Anzahl katholisher Pfarreien erschwerte Ausübung der Seclforge. Meine Herren, wem sollte niht das Herz bluten, wenn er sich sagen müßte, daß bei ausbrehenden Epidemien eine ganze Bevölkerung der Segnungen der Seelsorge beraubt wäre! Aber Gott sei Dank, meine Herren, so lieat die Sache doh nit; es ist richtig, in Oberschlesien sind eine beklagenswerthe Anzahl von Pfarreien aus den bekannten Ursachen unbeseßt, aber es ist ebenso richtig, daß gerade in Oberschlesien die seelsorgerishe Aushülfe durch benabarte Geinliche in großem Umfange hat stattfinden können. Meine Herren, ih will hier die {on oft ventilirte und wahr- \cheinli noch öfter der Erörterung unterliegende Frage, inwieweit die Ausübung einzelner geit!licher Amtshandlungen unter die nach dem Gese vom 11. Mai 1873 durch das Defklarationsgeseß von 1874 erweiterten Strafbestimmungen fällt, weiter nit ausführen, ih will nur aus dem Kreise meiner Erfahrungen betonen, daß gerade in Schlesien und namentlich in Obers&Tesien diejenigen Üebelstäade, welche, wte ih anerkenne, in einzelnen anderen Landeêtheilen in größerem Maße ih gezeigt haben, nit so sehr in den Vorderg:und getreten sind; die Praxis der Staatsanwaltschaft ist dort in der fraglihen Bezie- hung stets eine milde gewesen und die Gerichte sind nur selten in der Lage gewesen , eine Verurtheilung wegea unbefugter Vornahme von Amtthandlungen vorzunehmen. Meine Herren, ih kann in dieser Beziehung augenbliälich nichts weiter in Ausficht stellen, als was die Humanität der Behörden in dieser Beziehung bisher geleistet hat. Jch wiederhole, daß in SwWlesien - in den leßten Jahren, namentlich in Oberschlesien, verhältnißmäßig wenige Fälle derart vorgekommen sind, daß man die Seelsorge in einzelnen katholischèn Pfarreien hätte dur strafgerihtlide Urtheile hindern müssen , und ih zweifle nicht daran, daß insoweit derautige Fälle unter den gegenwärtigen “Verhältnissen Vorkömmen sollten, die betreffenden Organe der Justizverwaltung mit dem nöthigen Verständniß für die Sahlage und mit der nöthigen Milde in der Aufsassung sih verhalten werden.

Es find nun von dem Herrn Vorredner noch einige, ‘in das Schulgebiet gehörige Fragen in die Debatte gezogen worden, obgleich ih gestehea muß, daß namentli, was die voa ihm erörterte innere Seite der Schulfrage anbetrifft, sie, glaube i, in sehr losem Zu- sammenhange mit der gegenwärti; en Veranlassung jteht, aber ih will doch nicht unterlassen, die andere Seite, die ja hier betont wird und mit Recht, einigermaßen zu beleuchten, d, h. dem hohen Hause mitzutheilen, was in diefer Beziehung für Dbershlesien früher und auch in diesem Augenblicke geschehen ift und hat geschehen können. Es wird darüber geklagt, daß bei der Gründung neuer Schulsysteme, namentlich also beim Bau von Schul- häusern, von den Aufsichtébehörden mit einer gewissen Nücksichts- losigkeit vorgegangen werde. Meine Herren! In dieser Allgemeinheit möchte ih doch diesen Vorwurf als unbegründet bezeihnen. Soweit die Sache in meinen Gesichtékreis gefallen is, muß i sagen, daß das Andrängen der Bezirkébehörden, Schulhäuser zu bauen, nit über das wirklich2 Bedürfniß hinau8gegangen, aker was ih bestimmt in Abrede stelle, ist, daß man die Finanzkräfte der Gemeinden dabei bis auf das Aeußerste in Anspruch nähme. In den Quartalsberichten, welche der Herr Finanz-Minister und ih vierteljährlih an Se. Maje- stät senden, um aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds Gnaden- geshenke für Schulzweke zu erbitten, nimmt der Re- gierungsbezirk Oppeln regelmäßig einen über seine Bevölkerungs8zahl und Größe weit hinausragenden Theil in Auspruh. Jch bin leider in diefem Augenblick es ist wahrsceinlich ein Versehen meines Bureaus nit in der Lage, Ihnen dies ziffernmäßig nachzuweisen, ih hoffe, die Nachweisung wird nachher in meine Hände kommen; aber ich wiederhole, gerade in Oppeln ist aus sehr zureichenden Gründen {on von der früheren Verwaltung die allergrößte Rück- sicht genommen auf die verhältnißmäßig geringe Prästationsfähigkeit der Bevölkerung, und die Summen, welche in dieser Beziehung dort- hin zugewendet sind, sind außer allem Verhältniß größer, als fast bei allen anderen Bezirken ; ih glaube also nicht, daß man in dieser Beziehung der Verwaltung irgend einen Vorwurf machen kann.

Was nun aber die gegenwärtigen Zeitläuste anbetrifft, so habe ih mich der Ueberzeugung durhaus niht vers{chließen können, daß ih mit außerordentlichen Mitteln, soweit sie mir zur Verfügung steßen, helfend einzutreten die Verpflichtung habe. Ich habe des- halb Folgendes gethan. Ich habe die Fonds, welche zur Unter- at emeritirter Lehrer und zur Unterstüßung der Linterbliebenen verstorberer Lehrer bestimmt sind, sofort nit unbeträchtlih erhöht, ih habe die Regierung ermächtigt, in den sich zeigenden Nothsälieu von diesen Fonds ausgiebigen Gebrauh zu machen. Ich will die Ziffern hier nicht nennen, meine Herren, denn sie find allerdings nur

ering, weil ih mich innerhalb des Umfangs der mir zu Gebote DiE alen ctatsmäßigen Mittel habe bewegen müssen. Aber Sie schen daraus wenigstens den guten Willen der Verwaltung, zu thun, was sie thun kann. Ih habe ferner der Regierung in Oppeln sofort eine Summe zur Versügung gestellr, zu dem Zweck, um solhen Schulgemeinden, welche jeßt durch den Nothstand, in ihrer Prästationsfähigkeit ges{chwächt find und dadurch mit der Lesoldung der Lehrer Schwierigkeiten haben, außerordentli zu Hülfe zu kommen. Ich habe ncech einen nit unerheblichen Fonds reservirt, um, wenn die jeßigen Zustände eine längere Dauer annehmen sollten, noch einen Nahshuß zu machen. Meine Herren, das ist wenig, ih gestehe es, aber es ist alles, was innerhalb des Rahmens des bestehenden Etats" und nur in dem habe ich mich bewegen können von meiner Seite hat ge- schehen können. Ich hoffe, das hohe Haus wird daraus wenigstens die Ueberzeugung entnehmen, daß es an dem guten Willen auch auf meiner Seite nicht fehlt, alles dasjenige zu thun, was mögli ist, und was darauf abzielt, den Oberschlefiern im Nothstand alle die Hülfe zuzuführen, die in Menschenkräften steht.

Der Abg. Dr. Schellwiß bemerkte, daß er s{ch mie deshalb gegen den Entwurf e einschreiben lassen. weil ex mit dex Begründung desselben in manchen Punkten

gekommen sei, daß au 8 Rot

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niht einverstanden sei. Der Abg. Freiherr von Huene habe über den Wucher und den Schnaps gesprochen; was verfelbo über beides gesagt habe, sei zwar rihtig, indeß seien auch vor Aufhebung der Wuchergeseße die oberschlesishen Zustände in dieser Beziehung äußerst zerrüttete geweseii. Nicht einverstanden sei er mit den Ausführungen des Abg. Freiherrn von _ Huene über die polnische Sprache. Nach seiner Ansicht liege die Hauptshuld an dem Nothstande in Oberschlesien in der Sprache der dortigen Landleute, welche nicht polnish, sondern nur wasserpolnisch sprächen, und diese Sprache verhindere jede fortschreitende Bildung. Es liege das in der Natur der Sache, weil diese Sprache eine von der hochpolnischen verschiedene und hier- durh- die Bevölkerun in eine vollständige Jsolirung ge- kommen sei. Hier sei eine unermüdlihe Thätigkeit der Staatsregierung geboten. Was die Separationen anlange, so habe er sich gerade wegen dieses Punktes zum Worte gemeldet. Eine Zusammenlegung sei nux auf Grund eines gehörig motivirten Antrags zulässig, in der Regel L gehöre hierzu die Zustimmung der Majorität nah Fläche und Reinertrag des Grundbesißes, und eine solhe Majorität sei bei einer noch wenig vor- geschrittenen Bevölkerung \{chwer zusammenzubringen. Die Generalkommission fei daher noch gar nicht in der Lage ge- wesen, Separationen einzuleiten. Aber auch abgesehen hier- von, sei die noch nicht separirte Fläche keineswegs identish mit der „noch zu separirenden“. Denn in einem großen Theile der hier in Rede stehenden Kreise existirten viele Feld- marken, in denen dur eine Zusammenlegung keine wesent- lihe Verbesserung herbeigeführt werden könne, weil {hon gegenwärtig E bäuerlihe Wirth nur ein Grundstü be- siße, welches sih von seinem Hof aus bis an die Grenze der Feldmark erstrecke. Uebrigens müsse man sih überhaupt nicht der Zllusion hingeben, daß durch Zusammenlegungen allein eine Verbesserung der Zustände in den Nothstandskreisen herbei- geführt werden könne; es müsse vielmehr Fleiß und Jntelligenz der Grundbesißer hinzutreten, wenn durch eine Separation ein bald hervortretender n herbeigeführt werden solle. Er habe nun ferner aus den Zeitungen A daß bei der Konferenz , welche in Oppeln zwischen den Ressort - Ministern und betreffenden Behörden stattgefunden, große Klage über die Höhe der Separationskosten geführt worden. Wenn die Zeitungen richtig referirt, so müsse er hiergegen bemerken, daß diese Klage wohl früher begründet gewesen sein möge, daß sie aber nah Erlaß des Geseyes über das Kostenwesen in Auseinandersezungssahen vom 24. Juni 1875 völlig unbegründet sei und daß „im Gegentheil jeßt Seitens der Ministerien hon Bedenken darüber erhoben würden, daß diese Kosten jeßt zu niedrig bemessen seien. Unter den verschiedenen falshen Gründen , die für die Zustände in Oberschlesien angegeben worden, sei ihm ein Zeitungsberiht besonders aufgefallen, daß nämlih auch „die Geseßgebung von 1849, welche die Theilbarkeit des bis dahin geschlossenen bäuerlihen Grundbesißes gestattet, hieran mit Schuld trage, da bekanntlih diese Theilbarkeit {hon dur die Gesezgebung von 1807 und 1817 eingeführt worden sei. Wenn übrigens als Grund des Nothstandes auch die s{lechte Bodenbeschaffenheit der betroffenen Kreise mit angeführt werde, so sei das nicht rihtig. Auch in den Regierungsbezirken Bres- lau und Liegniß befänden si Kreise, die mit den Nothstands- kreisen bezüglih der Bobdenbeschaffenheit auf gleicher Stufe resp. noch geringer seien. Die Kreise Hoyerswerda und Polnisch - Wartenberg seien durchaus nicht besser als der Kreis Lubliniß, die Kreise Rybnik und Pleß ständen in ihrer Bodenbeschafsfenheit entschieden höher. Die Kreise Rati- bor und Cosel, soweit sie auf dem linken Oderufer gelegen seien, gehörten mit zu den besten und hier könne der Noth= stand Überhaupt nur eine Folge der durch Ueberschwemmung und Negen vernichteten Ernte fein. Auf eine baldige Aen- derung der Zustände in den eigentlißen Nothstandskreisen solle man sich Rege keine Hoffnung machen. Bevor nicht dur eine sorgfältige Erziehung ein höherer Grad von Bil- dung und Fntelligenz herbeigeführt worden, werde vollständige Abhülfe nicht geschaffen werden. Ein großes Bedenken liege in der Schwierigkeit richtiger Vertheilung der Unterstüßungen. Unterstüßung über das nothwendige Bedürfniß hinaus, würde dort großes Verderben sein.

Der Abg. Dr. von Stablewski dankte dem Finanz-. sowie dem Kultus-Minister für ihre Erklärungen : dieje seien so er- freulihe, wie man sie lange nicht von dem Regierungstische

ehört habe. Gleihwohl sollten neue Niederlassungen katho- agde rankenpflegeorden nicht gestattet werden; es bestehe also ein Geseß, welches verbiete, den Sterbenden Hülfe zu bringen. Für die in Aussicht gestellten Erleichterungen für die geistlihen Krankenpfleger sei er dem Minister sehr dank- bar, ebenso für seine Zusicherung einer milden Handhabung der bestehenden Gescße. Seine Partei habe ursprünglich selbst eine Nothstandsvorlage für Oberschlesien einzubringen beab- sichtigt, habe es aber unterlassen, um nicht den Schein zu erwecken, als wollte sie aus dem Nothstand politisches Kapital \chlagen. Man sei ja in Preußen in den jeßigen parlamen= tariscyen Zuständen leider dahin gekommen, daß man nicht mehr frage, was Jemand beantrage, sondern wer es bean= trage. Er freue Tidh, daß die Regierung zu der Erkenntniß Preußen sein U hade. Die Frage des hstandes in Oberschlesien sei eine Frage des Vauperismus und nicht mit Palliativmitteln zu lösen. Mit der Vorlage im Allgemeinen sei er und seine Freunde einver- standen, nehme aber an einzelnen Punkten Answoß. Nament= Lih befürchte er, es möchte bei der Wiedereinziehung der staat- lien UTEO si das Verfahren von 1847 wiederholen, wg.. die rüdcksihtslos geforderte Rülzahlung mehrfah Subhastatits nen im Gefolge gehabt habe. Die Ursachen des Nothstaywd- z lägen viel tiefer, als in der vorjährigen Mißernte, \i€ " ägen au nit in der sogenannten Zndolenz des ober" (esischen Vgoites, sondern in den oberschlesischen Latifundier „on denen tnzelne von der österreichishen bis "ux" russischer Grenze sih hinzögen, und in dem Mangel, hes begüterten Bauernstandes. Früher lb der her" che Bauer ganz

anders dagestanden. Derselbe hgho “meist Naturalverpflegun@