1880 / 12 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

lien Rechts innerhalb des Bereihs ihrer Rechtspre{ung souverän Lade d. h. end tig entscheiden, mit MERS des ordentlichen

echtéweges. Ich bitte Sie, zu erwägen, welche aroße Vereinfachung der Sache auf diesem Wege herbeigeführt wird. Jeßt Haben Sie in einer Menge von Angelegenheiten nothwendig zuerst die Berufung der Verwaltungsbebörden, dann geht die Sache an das Verwaltungs- gericht und dann bleibt über cine große Anzahl lediglih dem öffent- lichen Rechte angehöriger Punkte noch der ordentliche Rechtêweg übrig. Dies, meine Herren, wird beseitigt. Die Verwaltungsgerichte als die Gerihtéböfe des öffentlichen Rechts sollen innerbalb ihrer Sphäre endgültig entsbeiden und diese Erweiterung ihrer Kompetenz liegt hauptfächlid auf dem Gebiete der Ge'eße vom 11. Mai 1842, vom 24. Mai 1861 und des 8. 79 Tit. 14 Theil 11. des Allgemeinen Landrechts. Jch glaube, meine Herren, daß auf diesem Wege nicht allein die Bedeutung der Verwaltungsgerichte erheblich erhöht, die Freudigkeit derjenigen Beamten und vor allen Dingen derjenigen Laien, die dabei mitzuwirken haben, gesteigert werden wird, sondern daß auch für die Rehtsprehung ein großer Vortheil daraus erwächst. Es werden künftig Gerichtshöfe über diese Angelegenheiten öffentlichen Rechts zu entscheiden haben, welche mit diesen Dinaen veriraut find und sie dauernd zu ihrer Aufgate mahen. Wenn Sie so die Fortentwickelung der Grundlagen, auf denen unsere Verwal- tung8ge*eßgebung beruht, mit der Regierung gemeinsam in Angriff nehmen wollen und darum bitte ich Sie noch einmal dann ist es gar nicht zu bezweifeln, daß ein solches Bestreben auch vcn Erfelg und daß, soweit in manchen Punkten die Meinungen gegen- wärtig auseinanderzugehen \cheinen, eine Verständigung zu erzielen fein wird. Jch gebe mich dieser Hoffnung um so lieber hin, als ic nit bezweifle, daß die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit eines Fortscreitens auf dem eingeschlagenen Wege theils {hon vorhanden ift, theils sich Bahn brechen wird.

Nicht mit Unrecbt hat man auf den gegenwärtigen Zustand un- serer Verwaltungsgeseßgebung die Bezeichnung angewandt; halb Robbau, halb Ruine; helfen Sie, meine Herren, daß der Bau unter Dat kommt!

Der Abg. von Wedell-Piesdorf bemcxrkte, der Abg. Richter habe seinen Vortrag mit der Bemerkung geschlossen, daß die gegenwärtige Zusammenseßung dieses Hauses eine auf vor- übergehenden Umständen beruhende sei, daß sie bald wieder anders sein würde, und daß die Fortschrittspartei erst dann ernstlih in die Berathung der vorliegenden Organisations- geseße eintreten könne, wenn diese Zeit gekommen sei. Der Abg. Richter sei aber den Beweis dafür gänzlih s{huldig ge- blieben, daß die Zeit, in welcher die Fortschrittspartei dem- nächst vielleicht wieder stärker sein würde als jeßt, nicht. auch eine auf zufälligen Ursachen beruhende sein werde. Er (Red- ner) glaube, seine Partei habe in dieser Beziehung für si dasselbe anzuführen, wie die Fortschrittsparteïi. Die Verhält- nisse wechselten; es werde Zeiten geben, wo die Konservativen die Mehrheit bildeten, und Zeiten, wo die Liberalen herrschten. Wenn die Konservativen ebenso, wie der Abg. Richter es gethan habe, sich auf den Standpunkt stellen wollten, in den Zeiten, wo die Konservativen in der Minorität seien, an dem Werke der Geseß- gebung nicht mitarbeiten zu wollen, so würde die Wechselwir- kung daraus entstehen, daß eigentlih niemals die Zeit wäre, wo die Geseßgebung g.fördert werden könne und solle. Er glaube indeß, daß dies nicht der rihtige Standpunkt sei. Er glaube, daß jede Partei, gleichviel, ob sie zufällig zur Majo- rität oder zur Minorität gehöre, ernstlich mitwirken solle an der Geseßgebung, um den Bedürfnissen des Landes zu ge- nügen. Da dies der Standpunkt sei, auf dem seine Partei stehe, so könne er nicht leugnen, daß ihn eine Aeußerung des Ministers etwas befremdet habe, nämlich, daß der Redner, der gestern Namens sciner Freunde gesprochen habe, der aller- gefährlichste sei. Fndessen habe die weitere Ausführung des Ministers ihn doch darüber belehrt, daß derselbe es so s{limm nicht gemeint habe. Der Minister habe seinem verehrten Nachbar (auf den Abg. von Nauchhaupt deutend) doch eigentlich nur vorgeworfen, daß derselbe es für unausführbar erflärt habe, diese Geseße noch in der laufenden Session zum Abschluß zu bringen. Daß dies sehr \{chwierig sei, darüber seien wohl alle Seiten des Hauses einverstanden ; es sei aber keineswegs die Absicht seines Nachbars ‘gewesen, die Mitwirkung an dem Zustandebringen der vorliegenden Gesetze zu versagen. Die Konservativen würden sogar bereit sein, nöthigenfalls auch noch bis in den Sommer hinein die Arbeit fortzuseßen. Die Ansichten, die hier im Hause ausge- sprochen seien, schienen ihm am meisten in dem Punkte aus- einander zu gehen, ob die vorliegenden Organisationsgeseße auf das gesammte Staatsgebiet oder nur auf die sogenann- ten Kreisordnungsprovinzen Anwendung finden sollten. Seine Partei sei der Ansicht, daß die Organisation der Landes- verwaltung für das gesammte Staatsgebiet eingeführt werden müsse, selbst bevor die westlihen Provinzen die Kreis- und Provinzialordnung hätten. Er und seine Freunde hielten die Prinzipien der Theilnahme der Laien an der Verwaltung und des öffentlichen mündlichen Verfahrens für so bedeutend, daß es unthunlich sein dürfte, sie nur für einen Theil der Monarchie einzufübren. Der Standpunkt des Abg. von Heereman sei kein richtiger. Wenn derselbe einräume, daß die vor- geschlagenen Einrichtungen segensreih seien, dann würde er die von ihm vertretenen Landestheile shädigen, wenn er aus anderen Gründen dagegen votirte. Die Uebergangs- bestimmungen werde man im Sinne des Abg. von

Heereman amendiren können, indem man {on jeßt von den in den westlichen Provinzen vorhandenen Organen die Selbstverwaltungsbehörden wählen lasse. An dem ernsten Willen des Ministers, die Kreis- und Provinzialordnung dort einzuführen, sei niht zu zweifeln. Der Abg. Richter werde natürlich gegen diese Maßregcl sein, weil dadurch die Stellung des Landraths gestärkt werde. Aus diesem Grunde sei auch die Behauptung des Abg. von Bennigsen nicht richtig, daß diese Beamten ihren politischen Einfluß bei den Wahlen gegen die Selbstverwaltungsgeseße angewendet hätten. Der Abg. Richter habe den Ton eines Landraths in Schlesien bemän- gelt. Nach dem Ton, den der Abg. Richter hier oft gegen die höchsten Staatsbehörden anschlage, würde es in einem Kreisauss{chuß, dem dieser Abgeordnete präsidire, au nicht schr sanst hergehen. Die Regierung verdiene das Lob, daß sie bei die- sen Vorlagen sehr konservativ verfahren sei. Seine Partei sei ebenfalls für die Beibehaltung des Bezirks. Eine Kompli- kation mit der Provinzialinstanz sei so lange nicht zu umgehen, als nach altpreußishem Rechte die Städte ihre Aussichtsinstan; niht im Kreise, sondern im Bezirk hätten, und so lange man nicht die zweite Znstanz für sie in allen Fällen in das Mi- nisterium verlegen wolle. Konservativ sei auch die Beibehal- tung der zweiten und dritten Abtheilung der Regierungen. Jhre Zusammenlegung mit der Provinzialinstanz würde die jeßt beklagten Uebelstände nur noch vergrößern. Höchstens könnte man die Steuersachen von der Forsten- und Domänen-

hätte stärker an den Selbstverwaltungsbehörden angeleg werden müssen. Die Konservativen wünschten eine Vereini- gung des Bezirksraths und des Bezirksverwaltungsgerichts zu einer Behörde, dagegen ein getrenntes Verfahren in Streit- und Beschlußsachen. Durch die Beibehaltung des ge- rihtlihen Verfahrens und die Zusammenseßung der Behörde sei die Unabhängigkeit und Geseßmäßigkeit der Entscheidung gesichert, und durch die Zusammenlegung beider Behörden die Trennung zwischen streitigen und Beschlußsachen weniger ershwert, dagegen ein wünschenswerther engerer Zusammen- hang zwishen Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit hergestellt. Sollten die Geschäfte für eine Behörde zu sehr wachsen, so könnte man entweder die Bezirke theilen oder den Wünschen der Städte dadurch entgegenkommen, daß man ihre Angelegenheiten einem besonderen Senate überweise. Das C des platten Landes werde jeßt aber ebenso verleßt wie nah den Klagen des Abg. Richter das der Städte, da im Kreisaus\{chuß die- städtischen Mitglieder entschieden das Uebergewicht hätten. Die Abgg. von Bennigsen und Richter hätten sih entschieden dagegen ge- wendet, daß die Mittelstädte über 10000 Einwohner dem Landrath resp. dem Kreisausshuß in polizeilichen Angelegen- heiten unterstellt werden sollten. Er bitte aber dabei doch Folgendes zu bedenken: Die Städte nähmen im Kreistage an der Wahl des Kreisausschusses Theil, die Vertreter der Städte säßen im Kreisausschuß, sie übten sogar vielfa in den Kreis- auss{hüssen einen hervorragenden Einfluß aus, theils ihrer Geschäftskenntniß wegen, theils weil sie immer zur Stelle seien, während die entfernt wohnenden Mitglieder vom Lande nicht selten fehlten. Wenn es nun das Selbstgefühl der Städte verleßze, unter den Kreis- aus\{chuß gestellt zu werden, so verleße es andererseits das Selbstgefühl des platten Landes, von einem Kreisaus\{huß regiert zu werden, in welchem die Städte mitsäßen, während andererseits die Vertreter vom Lande in den Städten nicht mitzureden hätten. Er verkenne ja gar niht die außerordentliche Entwickelung der Gemeindeverhältnisse in den größeren Mittel- städten und würde gern den Städten den Austritt aus den Kreisen noch leichter machen, als dies jeßt der Fall sei. Jeßt könnten bekanntlich Städte von 25000 Einwoh- nern aus den Kreisen ausscheiden. Er würde gar nicht dagegen sein, wenn man diese Zahl mwesentlich er- mäßigte, seinetwegen bis auf 15, vielleiht gar bis auf 10 000, wenn nur die betreffenden Städte im Stande seien, den Obliegenheiten eines Kreises zu genügen. Die \hwierigste Frage, wenn man, wie er es wolle, ein Streit- verfahren und ein E Een beibehalte, wenn man also dem Kreisausshuß fowohl wie dem Bezirksaus\huß, wenn er ihn so nennen dürfe, die doppelte Natur einer Ver- waltungsbehörde und eines Gerichtshofes gewähren wolle, be- ruhe in der Vertheilung der Angelegenheiten. Die Formel sei sehr leiht gesagt, der Eine bekomme die Entscheidung der Zweckmäßigkeitsfragen, der Andere die der Nehtsfragen; in der Ausführung aber sei die Sache, "wie allbekannt sei, eine außerordentlih \{chwierige. Dessen ungeachtet glaube er, das Haus könne nicht umhin, diese Unter- \cheidung zu versuchen, wie sie ja bisher versuht worden sei. Schon die Kreisordnung habe in ihrem bekannten 8. 135 eigentlih ein kleines Kompetenzgeseß enthalten, au jeßt werde das Haus nach seiner Ansicht niht umhin können, die Angelegenheiten zu trennen in solche, welhe dem Streit- verfahren, und solche, die dem Verwaltungsverfahren zuge- wiesen werden follten. Er glaube allerdings, daß in dieser Beziehung die bessernde Hand etwas stärker an das bestehende Kompetenzgeseß gelegt werden müsse, als es die Vorlage thue. Die Vorlage lasse noch zahlreihe Angelegenheiten, die als Nechtsstreit in keiner Weise aufzufassen seien, dem Verwal- tungsgeriht. Er nenne z. B. die Konzessionirung von Schank- wirthschaften. Jeder, der praktisch in Verwaltungsstreitsachen gearbeitet habe, dem sei es aufgefallen, zu welhen Absonder- lihkeiten es führe, wenn man ein Gesuch um eine Schankkonzession nah den Formen eines Prozesses be- handeln solle; in den meisten Fällen fehle es an dem Ver- flagten, man habe sich indeß dadurch geholfen, daß man irgend Jemand, wer es auch sei, sei es ein Mitglied des Kreisausschusses oder der Kreissekretär oder wen man sonst zur Hand habe, als Vertreter des öffentlichen Jnteresses hingestellt habe, man habe dann doch einen Verklagten gehabt, und habe im Streitverfahren verhandeln können. Aber die Sache bliebe doch eine Mißgeburt von Prozeß. Auch noch andere Sachen überlasse die Vorlage dem Streitverfahren, die dahin nicht ge- hörten, wenigstens niht ganz. Er nenne die Wegesachen, die Bragen, ob Schulen gebaut resp. verändert werden sollten, die

die Zweckmäßigkeitsfrage ebenso gewichtig wie die Rechtsfrage. Man fönne daher diesen Schaden nicht, wie die Vorlage wolle, auss{chließlich dem Streitverfahren überweisen. Man würde vielleiht versuchen dürfen, ob es niht möglih sei, hon von unten an in diesen Angelegenheiten dieBehandlungvonRechts- und tian ad bes zu trennen ; sollte das nicht thunlich sein, dann werde es vielleicht zulässig sein, in diesen Sachen von gemischtem Charakter in derselben Weise zu verfahren, wie es bisher schon bei Beschwerden gegen polizeiliche Verfügungen der Fall gewesen sei, und auch nach der Vorlage bleiben solle, nämlich in den Verwaltungsinstanzen die Béshwerde zu ge- währen und dann noch wegen der Rechtsfrage die Berufung an das Ober-Verwaltungsgeriht. Wenn aber wirklih es nit gelingen sollte, die Scheidung streng durchzuführen, dann bleibe der konservativen Partei wenigstens der Trost, daß es nah dem Vorschlage der Konservativen dieselbe Behörde sein werde, die in der einen wie in der anderen Sache entscheide. Er erkläre sihch damit einverstanden, daß die Vorlage einer Kommission, gleichviel, ob von 21 oder von 28 Mitgliedern über- wiesen werde, und er glaube aussprechen zu dürfen, daß die Konservativen bereit sein werden, nah Kräften in derselben mitzuarbeiten, selbst wenn eine Nachsession von der Regierung gefordert werden sollte.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich mit der geschäst- lihen Behandlung der Vorlagen, dieselben an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen, einverstanden; und zwar niht, um die Vorlagen darin zu begraben, ee um sie dort gründlih zu berathen. Er begreife wohl den Wunsch des Ministers, die Vorlagen noch vor Schluß dieser Session zu Stande zu bringen ; die Rede des Ministers habe auf ihn den wohlthuenden Eindruck gemacht, daß es ihm wirkli ernst sei mit der Einführung der Kreis- und der Provinzial- ordnung in den westlihen Provinzen. Aber die Menschen seien sterblich nah manchen. Richtungen hau man habe von den beiden Amtsvorgängern des inisters gleih feierliche

abtheilung. trennen und mit der damit in engerem Konnex stehenden Regiminalabtheilung verbinden. Die bessernde Hand

Erklärungen gehört, aber immer sei ein Mehlthau gefallen,

orfluthsangelegenheiten; in allen diesen Angelegenheiten sei .

der alle shöne Hoffnungen vernichtet habe. Er wünsche, daß die Geseße zuerst in der Kommission berathen, dann im Ple- num zur zweiten Berathung gestellt würden, dann sei aber eine Pause bis zur nächsten Session nöthig, um dem Lande Gelegenheit zu geben, sich erst über die Beschlüsse zu äußern. Es handle sich hier um ein Stück Leben und da solle man vorsihtig und nicht übereilt vorgehen. Die Verhandlungen über die Selbstverwaltung in diesem Hause hätten seit Jahren keinen guten Eindruck auf ihn ge- macht. Die Regierung habe keinen festen Plan gehabt, und vom Hause seien theoretishe Abhandlungen zu Geseßesparagraphen umgeformt. Er habe an diesen Verhandlungen nicht aktiv theilgenommen, weil man ihm das nähere Verständniß für die speziellen Verhältnisse der östlihen Provinzen, um die es sih bisher handelte, abgesprochen habe. Jeßt komme ihm die Sache näher auf den Leib. Die Verhältnisse jenseits der Elbe seien wesentlih andere. Weil der Rock den Östprovinzen passe, könne derselbe niht gleich voreilig auch den West- provinzen angezogen werden. Er halte überhaupt ein Vor- gehen, für die eine Hälfte des Landes Geseße zu machen und für die andere niht zu sagen, was man wolle, nit für ein staatsmännishes. Man brauche diese Vorlagen nicht in einer Session fertig zu machen, aber man müsse sie in einer Session vorlegen. Zweitens habe man das Gebäude in der Mitte angefangen, ohne die Grundlage einer Land- gemeindeordnung. Allerdings habe der Jegige Minister diesen Vebelstand vorgefunden, aber er hätte {nell auf den rechten Weg zurückkehren müssen. Der Minister hätte statt dieser Vorlagen für den Osten eine Landgemeindeordnung und eine Revision der Kreisordnung vorlegen sollen, und, nahdem si diese Organisation bewährt haben würde, könnte man ihre Uebertragung nah dem Westen diskutiren. Die Uebergangs- bestimmungen seien für ihn absolut und besonders unter der jeßigen politishen Konstellation unannehmbar. Die Beamten bis zu den untersten Jnftanzen seien im Westen nah den Bedürfnissen des Kultu:kampfes ausgewählt. Diesen könne das Centrum nicht allein diese Befugnisse geben, während sie in den Ostprovinzen, wo solche politishen Erwä- gungen nicht beständen, unter der Kontrole der Selbstverwal- tungsbehörden ständen. Nur dieses habe au der Abg. von Heereman ausgeführt, keineswegs habe derselbe die prinzipielle Opposition des Centrums gegen die Vorlage auch sür die öst- lihen Provinzen angekündigt. Er freue sich, daß jeßt im ganzen Hause der Gedanke aufgegeben sei, das Schwergewicht der Verwaltung in die Provinzialinstanz zu legen. Dieser Gedanke sei dem heißesten Fieberanfalle der Centralisation ent- sprungen. Die Vorlage mache jeßt die Regierungs-Präsiden- ten zu reinen Präfekten. Das Präfektensystem fei aber nicht deutschen, sondern romanishen Ursprungs, das Holz, aus dem man solhe Präsidenten \{hneide, sei sehr rar, dazu gehöre viel physishe Kraft und ein kräftiger Charakter. Die ganze jetzige Bildung sei aber dazu gemacht, die Charaktere auszulöschen. Nach dieser Vorlage werde der Präsident nur die auswärtigen Angelegenheiten, sein Ober-Regierungs-Rath aber das Jnnere besorgen. Er wünsche die alte deutsche Kollegialregierung aufreht zu erhalten und ziehe deren ruhige und gerehte Erwägung dem energischen, aber oft auch will- fürlihen Eingreifen eines bureaukratishen Präsidenten vor. In der Frage der Zusammenlegung der Bezirksver- waltungsgerihte mit dem Bezirksrath wolle er noch nit definitiv entscheiden, namentlih bevor er das in diesen Dingen für ihn so maßgebende Urtheil des Abg. Gneist ge- hört habe. Hätte man hier tabula rasa, so würde er si für das österreichishe System erklären. Die Frage wegen der Land- drosteien in Hannover nehme man hier zu leiht. Man zer- stôre ohne Noth ein historisch gewordenes Verhältniß. Man nehme den evangelishen und katholishen Konsistorien die Schulangelegenheiten. Für kirhlihe Sachen lasse man die evangelischen noch bestehen, weil man mit den Kirchenbehörden unterhandele. Die katholishen hebe man ohne Weiteres auf es existirten ja r oh die Maigeseße. Dieses Stück Kultur- kampf des Ministers des Jnnern errege die Katholiken, und er müsse gegen diesen kühnen Eingriff in historische Verhält- nisse protestiren. Man organisire jeßt das Land zu Grunde und präparire durch dieses ewige Umorganisiren alle Gemüther für revolutionäre Tendenzen. Der Abg. von Bennigsen habe in dankenswerther Weise in dieser Frage die einstimmig vom Provinzial-Landtag getheilten und der Regierung notifi- zirten, Anschauungen vertreten. Der Minister habe den Provinzial-Landtag niht einmal vorher über diese wichtigen Fragen gehört, obwohl er demselben doch sonst Autorität zu- gestehe. Die Städte Hannovers würden es als eine capitis deminutio empfinden, wenn sie unter den Kreisauss{chuß ge- stellt würden. Hoffentlih würden die Vertreter Harburgs und Lüneburgs das hier laut bestätigen. Er und seine Freunde würden also gegen die Uebergangsbestimmungen auf die west- lihen Provinzen stimmen, würden aber an dem Zustande- kommen der Vorlagen für die östlihen mitwirken. i

Ein Vertagungsantrag wurde angenommen. Persönlich verwahrte sich der Abg. Frhr. von Heereman gegen die ihm vom Abg. von Zedliß untergelegte Absicht, daß er nit eher bei den Organisationsgeseßen mitwirken werde, als bis die Regierung Konzessionen auf kirhlihem Gebiete ge- macht haben werde. E

Der Abg. Frhr. von Schoxlemer-Alst bemerkte, der Minister des Jnnern habe ihn gegen den Freiherrn von Heereman als Zeugen citirt, daß er gesagt habe, die Westfalen seien mißtrauish. Dabei sei aber der wichtige Nachsaß ausgelassen, „dieselben seien aber auch mißtrauish gemaht worden“, von wem, sei aus dem Zusammenhange seiner Rede hervorgegan- gen. Er habe aber gerade in jener Rede dem Minister des Innern sein Vertrauen aus seiner Vergangenheit auszusprechen. Für die Zukunft behalte er sih seine Gedanken vor.

Der Abg. Richter erklärte, der Abg. von Wedell habe der Fortschrittspartei die Absicht zugeshoben, niht an der Geseß- gebung mitarbeiten zu wollen. enn seine Partei auch der Ansicht sei, daß nihts Gutes herauskomme, so sei cr und seine Freunde doch nicht der Verpflihtung entbunden, die Gesege möglichst unschädlih zu machen. Der Minister des Innern habe gesagt, er (Redner) habe die Berichte über die Landräthe nach Erzählungen und nah Zeitungsberichten vorgetragen. Jm alien Falle sei es auf Grund vorliegender Fakta geschehen, im andern nach allgemein verbreiteten, über- einstimmenden Zeitungsnachrichten.

Hierauf vertagte sich das Haus um 41/5 Uhr.

Zweite

Beilage

zum Deuischeu Reichs-Anzeiger und Köuiglih Preußischen Staats-Auzeiger.

„M 12.

Berlin, Donnerstag, den 15. Januar

1880,

Eis 06:

MAI A

M M Fnuserate für den Deutschen Reichs- u. Königl. Preuÿ. Staats-Anzeiger und vas Central-Handels- register nimmt an! die Königliche Expedition

des Dentschen Reihs-Änzeigers und Königli Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, s. V. Wilhelm-Straße Nr. 82, M

1. Steckbriefe nnd Untersachungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Subrmissienen ete. 4. Verloogung, Amortisation, Zinszahlung M u. s. w. vou öffentlichen Papieren.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen n. dergl.

Oeffentlicher Erlaß, 1. Folgende bei uns an- hängige Aus8einanderseßungen: 1) die Sache be- treffend die Raff- und Leseholz-Einschränkung be- zichungsweise Ablösung von Liepe, Kreis Anger- münde, II. 1, L. 528, 2) die Separationss\ache von Alt-Medewiß, Kreis Ober-Barnim, Ik. 1. M. 365, 3) die Reallasten-Ablösungssache von Bergsdorf, Kreis Templin, Nr. 62, 4) die Real- lasten-Ablösungs8sahe von Klein-Muß, Kreis Templin, T. 5, M. 369, werden \-wohl wegen mangelnder Berichtigung des Besißtitels mehrer Interessenten im Grundbuche in Gemäßheit des §8, 109 des Ablösungsgeseßes vom 2. März 1850 und des Artikel 15 des Geseßes von demselben Tage, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821, als auch zum Zweck der Ausmittelung unbe- fanntec Interessenten in Gemäßheit der 88. 24 bis 97 der Verordnung vom 30. Juni 1834 hiermit öffentlih bekannt gemaht. Alle diejenigen noch niht zugezogeaen Personen, welche an den bei diesen Auseinandersezungen betheiligten Grundstücken Eigenthums- oder BVesizansprüche zu haben ver- meinen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei uns binnen 6 Wochen, spätestens aber in dem am 15, März d. I.,* Vormittags 10 Uhr, vor dem Gencralfommissions-Sekretär Knoll in unserem Geschäftslokale, Logensiraße Nr. 8 hier, anstehenden Termine anzumelden und zu begründen, widrigen- falls sie die vorbezeichneten Auseinanderseßungen felbst im Falle ihrer Verleßung, und sofern An- sprüche erst nach der gestelten Frist angemeldet werden, dasjenige gegen sich gelten lassen müsscu, was bis zum Zeitpunkte der Meldung mit den nah den angegebenen Gesehßesvorschristen vorläufig legitimirten Inhabern der betreffenden Grundstücke festgeseßt worden ift, auch mit keinen Ein- wendungen dagegen gehört werden können. 1, Herner haven in mehreren bei “uns anhängigen Auseinanderseßungs8sachen vie fest- gestellten Kapitalabfindungen resp. Kaufgelder den eingctragenen Realberehtigten und Hypothe- Tengläubigern der berechtigten Grundstücke nicht un- mittelbar bekannt gemacht werden können, weil die- selben todt oder ihrem Aufenthalte nah unbekannt oder nicht mehr im Besiße der Forderungen sind, und zwar die Abfindungen, welche festgestellt wor- den find: 1) in der Abverkaufssache von Sommer- feld, Kreis Crofsen, für die Fideikommißherrschaft Sommerfeld Band I. Blatt 1 Nr. 1 auf 2256 # für die veräußerten 19 a 20 qm und auf 1429 58 für die veräußerten 7 a 78 qm wegen fol- gender Eintragungen: a. Abtheilung I1. Nr. Il, Litt, C. Fundation, nah welcher 4 armen Fräulein das Wohnen in einem bestimmten Hause und einem jeden derselben der Empfang von 50 Thlr. zusteht, b, Abtheilung Il, Nr. Il, Litt, D, Verpflichtung des Besißers aa. an die Wittwe des Hans Sigis- mund von Beerfelde auf Lossow, Beate Christiane, geb, von Beelow und nach ihrem Tode an deren Töchter jährlich 100 Thlr. zu zahlen, bb. an die Wittwe des Landraths Christian von Beerfelde auf Liebenow, Dorothee Sophie, geb. von Sydow, und nah deren Tode an ibre Töchter jährlich 100 Thlr. zu zahlen; 2) in der Sache, betreffend die Ablösung der Holz- und Hütungsberehtigung der Gemeinden Modderwiese und Trebitsh in der Königlichen Lu- biathfließer Forft, Kreis Friedeberg, Nr. 454 auf: 2, 139 A 50 S des Grundstücks Grundbuch Nr. 11 A, zu Modderwiese wegen des Abtheilung 1II. Nr. 2a, für Friedrih Wilhelm Theodor Lenz ein- getragenen Muttererbtheils von 65 Thlr , b. 188 4

4 „§ des Erbzinsguts Grundbuch Nr. 12 A. daselbst wegen der in Abtheilung I1I. Nr. 1 für die Wittwe Zucknick, Louise, geb. Hoeth, eingetragenen 75 Thlr. Restkaufgelder, e. 251 4 94 ,Z des Erbzinsguts Grund- bu Nr, 13 A. daselbst wegen der in Abtheilung 11. Nr. 4 für den Leibgedinger George Sahr und EGhe- frau Karoline Wilhelmine, geb. Bumke, eingetrage- nen 150 Thlr. Restkaufgelder, 4. 215 M 88 S des halben Erbzin8guts Grundbuch Nr. 21 E. daselbst wegen des in Abtheilung 111. Nr. 6 für den Leib- gedinger Christian Jaeck zu Alt-Beelit eingetrage- nen Darlehns von 300 Thlr., e. 96 4 78 9 des Grundstücks Grundbu Nr. 21 F. daselbst wegen der in Abtheilung III, Nr, 3b. für Friedrich Franz Kannewischer eingetragenen 90 Thlr. Erbabfindung, . 73 # 26 H des Grundstüks Grundbuch Nr. 25:0. daselbst wegen des Abtheilung 11]. Nr. 12 b. für Friedri Julius Fechner eingetragenen Vatererbes von 66 Thlr. 23 Sgr. 68/7 Pf., g. 77 M 98 Pf. des Erbzinsgutes Grundbuch Nr. 34 B. und des Erbzinsaerlands Grundbuch Nr. 35 C. daselbst wegen der Eintragungen aa. bei Nr. 34 B. Abthei- lung IIL, Nr, 1 von 159 Thlr. 4 Sgr. 3 Pf. Muttererbe für Karl Robert Matthey und Abthei- lung 1II, Nr. 2 von 53 Thlr. Muttererbe für Flo- rentine Henriette Matthey, bb. bei Nr. 35 C. ie : lorentine Lenriette Matthey eingetragenen 53 Thlr.

(uttererbe; 3) in der Sache, betreffend die Ab- lôsung der den Kolonisten zu Weißenspring in der Königlich Kaysermühler Forst zustehenden Raff- und Leseholz-Berehtigungen, Kreis Lebus Nr. 927, auf 29 M, für die Kolonistengüter Grundbu Nr. 18 und 34 zu Weißenspring wegen der a. bei dem Gute Nr. 18 in Abtheilung 11Il. Nr. 15 und zur Mithaft bei dem Gute Nr. 34 in Abtheilung 111. Nr. 10 für den Kaufmann B. Buß und Kaufmann Joel Poseph Wertheim eingetragenen je 275 Chlr.,

in Abtheilung TIT. zu 16/9 eingetragenen 64 Thlr. : 19 Sgr. z 4) in der Abverkaufsfache des Grundstüs ! Band T. Nr, 1 zu Niedec-Jehser, Kreis Lebus, auf

von 2 a 20 qm Land an die Berlin-Stettiner Eisen- | A vege bahn-Gesellshaft erhält, wegen der in Abtheilung | theilung IIl. Nr. 5 für den Kossäthen Andreas Neye zu Semlin eingetragenen 1800 M, c. 89 M.

60 S des Grundstücks Band I. Blatt Nr. 5 dcs felbst wegen der in Abtheilung 111, Nr. 9 für dcn Bauer George Jakob Hille eingetragenen 9:0 4, d, 89 Æ. 60 4 § des Grundstüdks Band I. Blait | e Nr. 6 daselbst wegen der in Abtheilung II1. Nr. 15 für die Wittwe Quadt, Anna Sophie, geb. Bading, eingetragenen 600 4; 13) in der Sache, betreffend die Ablösung der den Grundbesißern zu Bamme ‘in der Königlih Grünauer Forst zustes henden Raff- und Leseholzgerechtigkeit, Kreis West» Havelland II, Grundstücks Band 1. Blatt Nr. 5 von Bamme wegen der in Abtheilung 111. Nr. 13 für den Bauer-Altsiger Andreas Friedrich Dunke eingetra- genen 1500 6; 14) in der Raff- und Leseholz- Ablösungsfache von Spolirenberg, Königlih Grünauer Forst, Kreis Westhavelland Il. 1 G. 120 6. des Grundstücks Band L. Blatt Nr. 1 des Grüntbuchs von Spolicenberg wegen a, des in Abtheilung 11. Nr 4 für den Budner Andreas Semmler cingctragenen Altentheils, b. der in Ab- theilung 111. unter Nr. 4. 7, 9 für den Mühlen- meister Peter Karl August Bittelmann eingetrage- nen 150 4, 150 #, 300 M4; 15) in der Raff- und Leseholz - Ablösungssache Kreis a. 92 M des Grundstüds

Ludwig Oito, früher zu Garz auf Rügen, eingetra-

105 M 60 S, welche der Besißer für Ueberlassung

ILI, Nr. 7b. für den Superintendenten Gustav

genen 3000 Thlr. ; 5) in der Enteignungssache des Grundstlids Band 1. Blatt Ne. 6 (Stralauer Straße Nr. 36 und 37) des Grundbuchs zu Berlin auf 828 M4 wegen des in Abtheilung I[ï. Nr. 29 für die ehelihe Deszendenz der Frau Administrator Lombard L hzrese, geb. Herz, zu Berlin eingetragenen Kapitals von 20 000 Thlr.; 6) in der Raff- und Leseholz-Einschränkungs- beziehungsweis: Ablöfungs- sache von Liepe, Kreis Angermünde 11, 1. L. 528 auf a. 98 46 33 H des Grundstücks Band 1, Nr. 27 zu Senftenhütte wegen der in Abtheilung I[1, Nr. 1 für Hanne Fürit, später Wittwe Rosenthal, einge- tragenen 7 Thlr. 4 Sgr., b. 98 A 33 H des Grundstüds Band T, Nr. 29 daselbst wegen aa, der Abtheilung 111, Nr. 1 für Karoline Sezfeldt ein- getragenen 10 Thlr. 15 Sgr. Vatererbe, bb. der Abtheilung 11k, Ne. 3 für die Wittwe Seefeld, Io- hanne Sophie Justine, geb. Schwarzmeier, und ihre Kinder eiogetrazenen 25 Thlr., c. 142 46 50 S des Grundstücks Band I. Nr. 16 zu Chorinchen wegen der für August Friedrich Draeger in Abtheilung Il]. Nr. 28, eingetragenen 700 M, d. 142 M4 50 S des Grundftücks Band I. Nr. 17 daselbst wegen der in Abtheilung 11T. Nr.-2 für den Bauer Auzust Bree zu Trampe eingetragenen - Darlehnsforderung von 500 Thlr, 0. 98 ÆA 33 4 des Grundstüds Band 1. Nr. 50 daselbst wegen der füc den Halbbruder des Maurergeselen Schneider eingetra- genen Poft von 12 Thlr.z 7) in der Hütungtablö- fungssahe von Schmachtenhagen, Kreis Nieder- Barnim Nr. 93, auf 8a. 1140 4 des Bauerguts Band I, Blatt Nr. 24 zu Sc{machtenhagen wegen aa. der in Abtheilung TI1. Ne. 1, 3,4 für die Frau Doktor Geißler, Marie Dorothee, geb. Lorenz, ein- getragenen 200 Thlr., 100 Thlr.,, 100 Thlr. nebst Binsen, bb, der in Abtheilung Ill, Nr. 5 für den BViktualienhändler Karl Ludwig Wichmann zu Ber- lin eingetragenen 350 Thlr. zu 4°%/% Zinsen, ce. der in Abtheilung 11T. Nr. 6 und 7 für das vormalige General-Depositorium. der Königlichen Kreisgerichte - Deputation zu Oranienburg eingetragenen 1000 Thlr. und 300 Thlr. zu 5% Zinsen, b,*+1220 6 des Bauerguts Band T. Blatt Nr. 22 daselbst wegen des für den Arbeiter Karl Jost Abtheilung 1II, Nr. 9 eingetragenen Antheils an einer Hypothek von 200 Thlr. nebst Zinsen, c. 80 46 für den dem Kossäthengute Nr. 25 daselbst zugeschriebenén An- theil an den Pfarrländereien wegen aa. des Abthei- lung IT, Nr. 4 ¡für den Kossäthensohn Friedrich Wiihelm Heinrih eingetragenen lebenslänglichen Berpflegungsrehtä, bb, des Abtheilung Il. Nr. 8 für den Kossäthen Joachim Friedrih Heinrich und dessen Ehefrau Dorothee, geb. Tietz, eingetragenen Altentheils d, 2776 M. 20 S des Lehnschulzenguts Nr. 1 daselbst und 52 H. 40 Z für ein diesem Gute zugeschriebenes Ackersück von 18 Morgen 56 Qu.-Ruthen wegen der in Abtheilung II1. Nr. 8. 14, 15. 16 für den Königlichen Geheimen Finanz- RathSchaumann zu Berlin eingetragenen Forderungen von 4000 Thlr. nebst 5/9 Zinsen, 2000 Thlr zu 44% Zinsen, 500 Tblr. und 500 Thlr. zu 5% Zinsen; 8) in der Raff- und Leseholz-Berechtigungs-Ablö- sungssahe von Basdorf, Königlih Schoenwalder Forst, Kreis Niederbarnim Nr. 128 von 340 A, des Grundstücks Band I. Blatt Nr. 17 von Bas- dorf, wegen der in Abtheilung II1. Nr. 1 eingetra- genen 8 Thlr. 18 Sgr. 8 Pf. Vatererbe des mino- rennen Iohann Christoph Siepke, Nr. 2 eingetra- genen 22 Thlr. 5 Sgr. 4 Pf. Rest von 88 Thlr. 13 Sgr. 4 Pf. Vatererbe der 4 minorennen Ge- \{wister Siepke aus dem Erbvergleich vom 28. Mai 1800; 9) in der Brennholz-Ablösungtsache von Zers- penschleuse, Königlich Liebenwalder Forst, Kreis Niederbarnim Nr. 120, auf 80 4 für das Grund- ffüdck Band IV. Nr. 138 des Grundbuchs von Zer- penschleuse wegen a. der in Abtheilung 111, Nr. 2 für den Holzhändler Ratkmann zu Johannisthal eingetragenen Protestation wegen 167 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. nebst 5/0 Zinsen von 118 Thlr. seit dem 26. August 1845 und von 49 Thlr. 19 Sgr. 6 Pf. seit dem 1. Juli 1846 soæœwie wegen derselben in Abtheilung Il. Nr. 3 eingetragenen Beträge nebst den entstandenen und entstehenden Kosten, Þ. der in Abtheilung 111. Nr. 6 für den Bäckermeister Karl Schulz zu Liebenwalde eingetragenen 1000 Thlr. Darlehn, e. der in Abtheilung 111, Nr. 7 für den Ackerbürger Karl FriedriÞh Schulze zu Liebenwalde eingetragenen 700 Thlr.; 10) in der Brennholz- Berechtigungs-Ablösungssache von Colpin Reichen- walde, Kreis Beeskow-Storkow Il, 1. C. 323 von 300 „G der Büdnerstelle Band Il. Nr. 24 des Grundbuchs von Neichenwalde, wegen der Abthei- lung 11. Nr 3 für den Altsißer Christian Gott- lieb Buchwalder aus dem Kontrakte vom 19. No- vember 1859 eingetragenen Forderung von Thlr; 11) in der Hütungs-Ablösungssahe von Colpin- Langendamm, Kreis Beeskow-Storkow Nr. 75 b, auf 150 des Grundstücks Band 1. Nr. 36 des Grundbuchs von Langendamm wegen der in Ab- theilung 111, Nr. 4 für die verehelihte Altsißer Graßnick, Anna Marie, geb. Püschel, eingetragenen 49 Thlr. ; Db V E Vie Ring der den Grundbesißern zu Doeberiß in der Königlich Grünauer Forst zustehenden MRaff- und N

. der bei dem Gute Nr. 34 für den Bahnwärter Karl Friedrih Ferdinand Schmidt

gerechtigkeit, Kreis West-Havelland Il. 1. G. 490 auf a, 89 M 60 &H§ des Grundstücks Band 1II,

5, Induatrielle Etabiissements. Fabriken 6. Verschiedene Bekanntmachungen,

7. Literarische Anzeigen. 8, Theater-Ànzeigen. | In der Börsen-

§ -/

Beffentlicher Auzeiger. (—,,

„Fuvalidvendaunk“, Nudolf Mosse, Haasenficin & Boglexr, G, L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

und Grosgshandel.

9, Familiez-Nachrichten. beilage.

Band I. Biatt Nr. 3 daselbst wegen der in Ab-

1, G. 492 auf 89 M. 60 S des

494 quf

von Moegelin, West - Havelland 11. 1. G. 491. auf Band 1. Blatt Nr. 3 des Grundbuchs von Moegelin wegen der n Mbibelung L L u 4b Und 40 für Friederike und Charlotte Sophie, Geschwister Storbecck, eingetragenen je 27 46 66 S, b. 92 M tes Grundstücks Band I. Blatt Nr. 13 desselben Grundbuchs wegen der in Abtheilung 111. Nr. 1 für Anna Marie Schmidt eingetragenen 3C0 s, Nr. 2 für den Altsißer Andreas Schmidt eingetra- genen 139 M 55 A; 16) in der Separat onssache von Rietdorf, Kreis Jüterbog-Luckenwalde Ikl. 1. R. 389, die. Kapitalabfindung von 269 4 b5 3, welche der Besißer des Grundstücks Band I. Blatt Nr. 3, zu Rietdorf, für einen bei der Landzutheilung erlit- tencn Ausfall erhält, wegen der in Abtheilung Ill. Nr. 22 a, bis e. für Friedri Schulze, die unver- chelihze Friederike Schulze, Chi istiän Schulze, die unverehelihte Karoline Schulze, Gott!ob Schulze eingetragenen Forderungen von je 10 Thlr.; 17) in der Hütungs-Ablösungssache von Grieben, Königlich Rüthnicker Forst, Kreis Ruppin, Nr. 106, auf a, 986 6 30 S für das Grundstü Band 1. Nr. 9 des Grundbuchs von Grieben wegen aa, der für den Bäkergesellen Johann Gottlieb Boddicdte in Abthei- lung 111. Nr. 1 eingetragenen 100 Thlr.,, bb. der für den Königlichen Landrath a. D. von Niethen, sowie für ‘das Gräflih ven Nietben - Schwerin|che Geldfidcikommiß in Abtheilung Il. Nr. 6 einge- tragenen 3000 Thlr., b. 147 4 67 H Z für das Grandfstück Band 1. Blatt Nr. 41, dajelbst wegen der in Abtheilung [11. Nr. 6, 7, 8, 9, für den Kupferschmiedemeister Heinrih Ferdinand M.nke eingetragenen 100 Thlr, 225 Thlr., 775 Thlr. und 400 Thlr. ; 18) in der Sache, betreffend die Ablö- sung der den Grundbesizern zu Linde in der Könige li Rüthnicker Forst zustehenden Hütungsberech- tigung, Kreis Ruppin, Nr. 105 auf a. 249 32 & des Bauerguts Band 1. Seite 37, Nr. 4 des Grundbuchs von Linde, wegen der in Abtheilung Il1, Nr. 1 für die unverehelichte Karoline Wilhelminé Albertine Noelte, sowie für die übrigen 3 Geschwister Noelte eingetragenen 495 4 Muttergut, b. 126 ( 99 S des Kossäthen- uts Band I. Seite 73 Nr. 7 daselbst wegen der Abtbeilung 1II, Nr. 1 für Karl Friedrich Albert Brandenburg eingetragenen 3610 4 73 -§, c. 238 M 81 S des Grundjtüds Band 111. Seite 433 Nr. 415 daselbst wegen der Abtheilung 111. Nr. 3d. für die unverehelichte Albertine Grabow zu Linde ein- getragenen 1200 4, Nr. 30. für die verehelichte Ziegelmeister Engelhardt, Amalie, geb. Liese, früher zu Klinge bei Forst i./L. eingetragenen 750 M, Nr. 3k. für den Schulzen Christian Grabow zu Linde eingetragenen 1500 4; 19) in der Sache, be- treffend die Ablösung der den bäuerlihen Grund- besißern zu Noeddelin in der KönigliÞ Himmel- pforter Forst zustehenden Hütungs- und Holzberech- tigungen, Kreis Templin Nr. 66, auf a. 2794 4621 S des Landguts Band I. Blatt Nr. 7 des Grundbuchs von Roeddelin wegen der in Abtheilung 11. Nr. 7 für den Gutsbesißer Ludwig Wilhelm Richter zu Templin eingetragenen 16 710 , b. 851 6 60 -S des Bauerguts Band I, Blatt Nr. 36 daselbst wegen der in Abtheilung 111, Nr. 1“ für Christian Schulz eingetragenen 4800 1, c. 900 H des Bauerguts Band I. Blatt Nr. 23 daselbst wegen der Abthei- lung IIL. Nr. 1 für Karl Friedrih Wilhelm Woeller zu Roeddelin eingetragenen 2112 4 Mutter- erbe, d. 262 A 23 S des Restbauerhofes Band I. Blatt Nr. 17 daselbst wegen der in Abtheilung III. Nr. 1 für Friedrich Wilhelm Schröder zu Roeddelin eingetragenen 900 Æ, e. 129 /6 89 Z des Schmiecde- grundstückds Band I. Blatt Nr. 2 nebst Parzellen daselbst wegen der in Abtheilung 111, Nr. 2 für Chri- stian Friedrich Wilhelm Adolph Gericke eingetrage- nen 300 6. Vatererbe, f. 100 A der Alt-Büdner- stelle Band I. Blatt Nr. 3 daselbst wegen der in Ab- theilung I1I, Nr. 1 für die verwittwete Schroedter, geb, Halle, zu Alt-Landsberg eingetragenen 745 4 55 S, g. 112 M 81 „HF§ der Alt-Büdnerstelle

M

Aunoneen-Bureaus, e

Blatt Nr. 49 des Grundbuchs von Doeberit wegen | gen der in Abtheilung Ill. Nr. 1 für Marie Louise der in Abtheilung 111. Nr. 7 für die verehelichte Gastwirth Herm, Friederike, geb. Wedding, einge- tragenen 1425 , b, 89 46 60 H des Grundstücks

Draeger eingetragenen 269 # 38 &Z Vatererbe, Nr. 2 für dieselbe eingetragenen 29 M 52 „H Großmuttererbe, b, 240 A 8 S der Bédnerstelle Band k. Blatt Nr. 32 daselbst wegen der in Abs 1heilung IIL. Nr. 2 für den Altsißer Christian Friedrih Kuths zu Noeddelin eingetragenen 3000 M, 1. 234 M. 84 #4 des Restbauerhofes Band I, Blatt Nr. 25 daselbst wegen der in Abtheilung TI[. Nr. 5 für Marie Dorothee Friederike Auguste Tackmann

ingetragenen 474 A 80 „H Vatererbtheil; 20) in

der Forstse: vituten-Ablösungssache von Nieß-Lueden- dorf, Kreis Grundftücks Blatt Nr. 2 des d Rietz wegen des für Augusle Wilhelmine SHuhogz eingetragenen Vatererbes von 42 Thir. 21 Sgr. In Gemäßheit des 8. 111 des Ablösungs-Geseßes vom 2, März 1850 und Artikel 15 des Gesehes von demselben Tage, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7, Juni 1821 werden die vorgedachten Kapital- abfindungen resv. Kaufgelder den Realberechtigten und Hypothekengläubigern der betreffenden Grund- stücke, beziehungsweise deren Erben, und sonstigen Rechtsnachfolgern hierdurch öffentlich mit der Aufforderung bekannt gemacht, die ihnen gemäß der 88. 460 und ff. Titel 20 Theil T. des Ullgemeinen Landrechts zustehenden Rechte auf jene Abfindungen binnen 6 Wochen bei uns geliend zu machen, widrigenfalls ihre Hypothekenrehte auf die aufgehobenen | Theilstücke der ihnen verpfändeten Grundstüdcke, be- ziehungsweise auf die dafür festgestellten Kapital- abfindungen

Zauch- Belzig Nr. 85 auf 835 A. des Grundbuchs von

Cessionarien

Berechtigungen und abgetrennten

erlöóshen. Frankfurt a./O., den

6. Januar 1880. Königliche General-Kommission für die Provinz Brandenburg,

Kette,

[10388] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann JZsaias Levy zu Maurs- münster, vertreten durch Rechtsanwalt Schmidt- müller, lagt gegen V aton Rantz, den Jacob Rau und den EugenManyt, früher zu Maurs- münîtter, aus baarem Darlehn mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 399 M 82 S nebft 5 % Zinsen seit 11, November 1879, und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern

auf den 5. April 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

i : Hörkens, / Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[1098s] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Chefrau des Bäckers Robert Haase, Minna, geb. S{hliephake, zu Walers- leben, wider ihren Ehemann, den Bäcker Nobert Haase, früher in Waersleben, jeßt in unbekann- ter Abwesenheit, wird der Bäcker Robert Haase auf die von seiner Ehefrau wider ihn wegen gro- ben Verbrechens angestellten EChescheidungsklage zur mündlichen Verhandlung des Recbtsstreits vor die erste Civillammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 8. März 1880, Vormittags 9} Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Magdeburg, den 22. Dezember 1879. Königliches Landgericht, L. Civilkammer, Gerichtss\{reiberei,

G Aufgebot.

Der Rentier Karl Glaeser zu Wriezen hat das Aufgebot des Erbvergleihs vom 3. Oktober 1845 über 570 Thaler Muttererbe ‘des Karl August Guenther mit 49/9 Zinsen von dessen 20. Jahre, eventuell 5% vom Tode des Vaters ab, auf den Antheil des Erbpächters Ferdinand Guenther an dem Grundstüke Band I. Blatt Nr. 18 B. des Grundbuchs von Wilbelmsaue eingetragen ex dereto vom 29. Dezember 1845, beantragt. Der Inhaber der Urkunde“ wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 4. März 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur- Tunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Seelow, den 24. Dezember 1879.

Königliches Amtßgericht.

[1113]

Lage. Diejenigen, welche troß der Aufforderung vom 1. November v. J. dinglihe Rechte e nommen Hypotheken) an die in den mas en von Lage. und Waddenhausen an die Cöln-Mindener Gijenbabngesellsdaft verkauften Grundftücke bislang nicht angemeldet haben, {ind damit ausges{lossen worden.

Lage, den 7. Januar 1880.

Fürstlich Lippishes Amtsgericht.

nebst Parzellen Band 1, Blatt Nr. 35 daselbft we-

Nieländer.