1880 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

der Uniform des Ingen. Corps der Abschied bewilligt. Frhr. von Herhber g, Oberst-Lt. ¿. D,, von der Stellung als Bez. Comman- deur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 53, unter Ertheilung der Er- Taubniß zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Nr. 13, entbun- den. v. Senn eck y, Major vom Füs. Regt. Nr. 39, mit Pension zur Disp. gestellt. v. Mob, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 16, mit Pension und der Unisorm des Drag. Regts. Nr. 17, v. Westernhagen, Sek. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, v. Massowl]1., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 94, als Hauptm. mit Pens. u. der Regts. Unif., G ier se, Sec. Lt. u. Feldjäger vom reit. Feldjäger- Corps, als Pr. Lt., der Abschied bewilligt. Lorenz, Sec. Lt. und eldjäger vom reit. Feldjäger-Corps, ausgeschieden und zu den beur- aubten Offizieren der Landw. Jäger übergetreten. Tie, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-Art, Regt. Nr. 3 als Major mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung in der Gensd’armerie und seiner bis- herigen Uniform, Behrends, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld- Art. Regt. Nr. 30, als Major mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied bewilligt. Richter, Sec. Lt. à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 8, ausgeschieden und zu den Reserve-Offizieren des Regiments übergetreten. v. Lilienhoff-Zwowißki, Major à la suite des Fuß-Artillerie-Negiments Nr. 7 und Artillerie- Offizier vom Play in Wesel, als Oberst-Lt. mit Pension, Hoehbne, Hauptm. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 6 und Art. Offiz. vom Plaß in Torgau, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Swchröder gen. v. Schirp, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß- Art. Regt. Nr. 4, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Uniform. Jäkel, Rittm. und Comp. Chef vom Train-Bat. Nr. 5, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisherigen Unif. der Abschied bewilligt, v. Franckenberg, Major vom Inf. Regt. Nr. 115, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Bonin, Sec. Lt. à la suite des Ulan. Regts. Nr. 13, als Halbinvalide mit Pension aus- Gieen und zu den beurlaubten Offizieren der Landw. Kav. über- etreten. y Fm Beurlaubtenstande. Berlin, 183. Januar. Albrech1 Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 4, als Hauptm. mit der Landw. Armee-Uniform, Plehn, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, von Keyserlingk, Major von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, mit seiner bisher. Uniform, Siewert, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, Achilles, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 9, Meinhold, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 9, diesem mit seiner bisher. Uniform, der Abschied be- bewilligt. Heyer, Sec, Lt. von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landwehr-Regiments Nr. 49, aus allen Militärverhältnissen ent- lassen. Meitzen, Hauptmann von der Landw. Infant. des Ref. Landw. Reats. Nr. 35, mit seiner bisher. Uniform, Wieck, Groß- mann, Sec. Lts. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts., v. Kurowsky, Sec. L. von der Landw. Kav. desselben Landw. Regts, mit der Landw. Armee-Unif., Zielke, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, Graf, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Reats. Nr. 96, Gem- bibky, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts, Nr. 19, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., Krause, Pr. Lk. v. der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, Dietrich, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts., als Pr. Lt., Ill- mer, Scc. Lt. v. d. Landw. Inf. dess. Landw. Regts. d. Abschied bew. Thedieck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 55, als Pr. Lt, Scchmieding, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, als Pr. Lt., aul, Pr. Lt. vcn der Res. des Inf. Regts. Nr. 71, Löbner, ec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 57, als Pr. Lt, Fudickar, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 39, als Pr. Lt,, Pastor I., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, Frhr. Geyr v. Scchweppenburg, Rittm. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 8, mit E Lidber, Unif., Ka if er , Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. andw. Negts. Nr. 68, mit der Landw. Armee-Uniform, Guepratte, Sec. Lk. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, mit der Landw. Armee-Uniform, Sprung, Hauptmann von der Landw. nf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, mit seiner bisher. Uniform, Mill, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Diederichsen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Meyer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 89, Sattelmacher, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, Grulic, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 87, mit der Landw. Armee-Uniform, Haas, Neumayer, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Volz, Sec. L. von der Laydw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regt. Nr. 111, Müller 1, Sec. L. von der Landw. Kav. desselben Bats, Alber, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 113, Frhr. von Witten- Horst - Sonsfeld, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats, Kreuschner, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 114, Weltin, Dewißt, Sec. Lts. von der Landw. Inf. desselben Bats, v. Schilgen, auptm. von der Landw. Inf. des Ref. Landw. Bats. ir. 98, mit seiner bisher. Uniform, der Abschied bewilligt. v. Unruh, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 131, mit der Landw. Armee-Uniform, Sarnow, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Lanèw. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armee-Uniform, Litten, Sec. Lt. von der Landw. eld-Art. des Res. Landw. Bats. Nr. 34, Schiefferdeccker, Sec. t. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Regts, Nr. 35, Biene ck, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats, Landw. NRgts. Nr. 14, als Pr. Lt., Fiedler, Sec. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, mit seiner bisherigen Uniform, Klopf\ ch, Sec. Lt, von der Landw. Fuß-Art. des 2. Bats., Landw. Regts. Nr. 85, als Pr. Lt. mit der Landw. Armeeuniform, Brauer, Sec. Lt. von den: Landw. Pion. des 2, Bats, Landw. Regts. Nr. 16, Hanke, Sec. Lk, von den Landw. Pion. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, v. Kathen, Sec. Lt. vom Garde-Landw. Train, Korn- dorff, Rittm. vom Landw. Train des 1. Bats. . Landw. Regts. Nr. 24, Schaaffhausen, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2, Bat. Landw. Regts, Nr. 29, als Pr. Lt. der Abschied bewilligt. Nachweisung der beim Sanitätscorps im Monat Dezember 1879 Sgereenes Veränderungen. Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums. 7. Dezember. Dr. Neumann, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 8, Dr. Fröhlich, Assist. Arzt 1. Kl. in der etatsmäß. Stelle bei dem Gen. und Corpsarzt des X1V. Armee- Corps, Dr. Thilo, Assist. Arzt 1. Kl. von der Unteroff. Schule zu Biebrich, alle drei behuss Wahrnehm. je einer vakanten Stabsarzt- elle auf ein Jahr zum medizin. chirurg. Friedrih-Wilhelms-Institut

ommandirt, In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen 2c. Berlin, 15, Januar. E, Kapitän zur See, F Korvettenkapitän, in den Admiralstab, Kuhn, Korvettenkapitän, in zen F O nel verseßt, Foß, Lt. zur See, zum Kapitän-Lt, be- rdert.

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Nichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 21. Januar. Beide Kaiser- lihe Majestäten besuhten gestern den Wohlthätigkeits- Bazar bei der Fürstin Radziwill. ,

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute einige militärishe Meldungen entgegen und arbeiteten mit

dem vortragenden Rath im Civilkabinet, Geheimen Ober- Regierungs-Rath Anders, in Vertretung des erkrankten Wirk- lichen Geheimen Raths von Wilmowski. L Jhre Majestät die Kaiserin und Königin besuhte das Augusta-Hospital.

Se, Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing am Montag den diesseitigen Botschafter in Paris, Fürsten von Hohenlohe, und hierauf den General e n v m N i deen un 12 Uhr begab

ih H erselbe zu Sr. Majestät dem Kaijer. S Au Diner nahm Se. Kaiserliche Hoheit bei Jhren ajestäten ein. ; Vlbends- 11 Uhr erfolgte die Abreise Sr. Kaiserlichen Hoheit nah Schloß Primkenau, von wo Höchstderselbe gestern Abend zurückehrte.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (41.) Sißung genehmigte das Haus der Abgeordneten ohne Debatte den U Le , betreffend die Aufhebung des Ver- hältnisses der vagirenden und Gastgemeinden in der evangelishen Kirche der Provinz Shlesien in dritter Lesung. :

Es folgte die dritte Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Bav Laus von Staatsmitteln zur Beseitigung des durch Uebershwemmung_ und Mißernte her n Ni 1 Schlesien. Jn der Generaldiskussion bekämpfte der Abg. Dr. von Stablewski die in der zweiten Berathung dieses Ge- seßzentwurfs vom Abg. Löwe (Berlin) gemachten Ausführungen, welche die polnische Nationalität bestritten; er müsse diesem Abgeordneten bemerken, daß das Königreih Polen allein den Juden habe Schuß angedeihen lassen. Er freue si, daß der Abg. Virchow dem Polonismus ein freundliches Wohlwollen entgegengetragen habe. Mit Bezug auf die Ausführungen des Abg. Holze müsse er erklären, daß, wenn man mit Ger- manisirungsversuhen in Oberschlesien fortsahre, man dies Land für Polen erobern werde.

Der Abg. Edler bat im FJnteresse der Wohlfahrt des Staates den Gesehentwurf anzunehmen. Man habe den Oberschlesiern zur Auswanderung gerathen; er müsse aber darauf hinweisen, daß der Oberschlesier sehr an Kaiser und Reich, aber auch an seiner Religion hänge, die ihm nicht ge- raubt a dürfe und daß derselbe. daher sehr leiht zu re- gieren sei. / i

Hierauf wurde die Generaldiskussion geschlossen und die Spezialdebatte eröffnet. : :

Zu 8. 1 des Geseßes, der der Staatsregierung sechs Mil- lionen Mark zur TENIANS stellt, beantragte der Abg. von Ludwia, in Zeile 4 hinter das Wort „Beschaffung“ die Worte einzuschieben: „des allernöthigsten in Folge des Nothstandes abgeschafften Nußviehs“. Die geforderte Summe müsse au zur Wiederanschaffung des in Folge des Nothstandes abge- schaften Nußviehes verwandt werden, weil man die Erzeu- gung des zur Landwirthschaft nöthigen Düngers niht nur bei denjenigen sichern müsse, deren Futterbestand bisher aus- gereicht habe, sondern auch, bei denjenigen, die aus Mangel an Vorräthén ihr A Limb veräußern müssen. Der Regie- rungsfommiszir bak, Lack2trag abzulehnen, weil es nicht fêst-

ustellen sei, ob die Abschaffung des Viehs in Folge des Noth- Aandes erfolgt sei, und weil eine solhe Bestimmung zum Mißbrauch verleite. j :

Der Abg. Graf Clairon d'Haussonville erklärte, er ver- kenne durhaus niht die wohlwollende Absicht des Antrag- stellers des Amendements. Er möchte das Haus aber doch warnen, diesem Amendement zuzustimmen, und zwar sei ihm zunächst für seine ablehnende Haltung maßgebend, daß die Bewilligung im Rahmen des Amendements über dasjenige Maß hinausgehen würde, welches von den betheiligten Kreisen selbst der Königlichen Staatsregierung suppeditirt worden fei. Es sei jedenfalls eine ganz außerordentliche Subvention, die nothgedrungen auf das allernothwendigste Maß zurückgeführt werden müsse. Wenn heute aus der Mitte dieses Hauses über die Forderungen hinaus, welhe Seitens des betheiligten Kreises zur Besriedigung des nothwen- digsten Bedürfnisses gestellt worden seien, wenn über diese Bedürfnisse hinaus noch weitere Anträge gestellt und weitere Bewilligungen gemaht würden, fo glaube er, verfehle das den praktishen Zweck, und es würde nur da- hin führen, noch weitere Wünsche wah zu rufen, deren Er- füllung positiv außerhalb der Möglichkeit liege, abgesehen davon aber halte er es für außerordentlich schwierig, in Ueber- einstimmung mit dem, was vom Ministertisch aus gesagt worden sei, festzustellen, wann diejenigen Kriterien vorlägen, welche das Amendement vorausseße. Der erstere Begriff des Allernothwendigsten sei shon ein jehr vager, aber vofttio un- definirbar und unfixirbar sei, „das in Folge des Nothstandes ab- gelGafite Nuytvieh“, Das heiße dann doch den Mißbrauch er wolle keinen unparlamentarischen Ausdruck gebrauchen, Betrug würde er es sonst nennen Thür und Thor öffnen, wenn man den Leuten zumuthe, Liquidationen über in Folge des Noth- standes abgeschafftes Vieh zu machen. Vergegenwärtige man sich die Verhältnisse in der Weise an der pol- nishen Grenze. Da hielten die Leute eine Masse Schwarzvieh, und fütterten dies mit den Kartoffeln, die sie ernteten. Wenn die Ernte s{lecht ausfalle, trete die Nothwendigkeit ein, den Viehstand zu reduziren. Dieselbe trete jedesmal, aber nicht immer mit diesen akuten Folgen wie diesmal, ein, sobald die Kartoffelernte eine {lechte fei. Es würde aber für die Zukunft jedenfalls ein bedenkliches Präcedens geschaffen sein, was zur Folge hätte, daß bei jeder \hlechten Kartoffelernte die Leute immer wieder Subventionen vom Staate verlangten, Er bitte deshalb, das Amendement abzulehnen, namentlih auch mit Rücsicht auf die Subventionen, welche Seitens der Provinz zur Aufrechterhaltung der wirth- schaftlichen Verhältnisse gene seien und wohl dazu ver- wendet werden könnten, den Antrag des Abg. von Ludwig in Wirklichkeit auszuführen.

Hiexauf wurde dieser Antrag abgelehnt, und 8. 1 unver- La s den Beschlüssen derx zweiten Berathung genehmigt, ebenso §. 2.

Zu §8. 3 beantragte der Abg. Frhr. von Huene, dem- e Paragraphen eine s zu geben, durch welche die

üdfforderung der für Vie er gewährten Beträge ausge- \hlossen werde; er beziehe sih zur Begründung seines An- trages auf die Ausführungen des Abg. Virhow in der zweiten Lesung.

Der Abg. Grumbrecht bat, abzulehnen, Er [finde keinen Grund,

den Antrag von Fuene

das Viehfutter

* schlüssen der zweiten Berathung gene

beigeführten Nothstandes in Ober-

anders zu behandeln wie “das Saatgut, beide dienten zur Aufrechterhaltung der landwirthschastlihen Produktion. Werde aber nur das erstere ohne Verpflihtung zur Rü- erstattung gewährt, so würden viele Leute nur Viehsutter und kein Saatgut verlangen. Es sei sehr gefährlich, die Leute an Almosen zu gewöhnen, so daß sie sich niht mehr zur Selbsthülfe verpflichtet fühlten. ;

Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und §8. 3, sowie

die folgenden Paragraphen des r B nah den Be- migt. Der Geseßentwurf ist nunmehr in folgender Fassung angenommen:

8 1. Der Staatsregierung wird der Betrag von sechs Millionen Mark zur Verfügung geftellt, um in den durch Ueber- \hwemmung und Mißernte heimgesuhten Kreisen Oberschkesiens durch Unterstüßung mit Lebensmitteln, durch Beschaffung von Futter zur Durchwinterung des Viehs, durch Gewährung von Saatgut und durch Eröffnung von Arbeitsgelegenheit dem vor- handenen Nothstande zu steuern.

, 2, Die Gewährung des Saatgutes- erfolgt der Regel nach gegen die Verpflichtung der Werthserstattung nach näherer Bes stimmung der Minister des Innern und der Finanzen.

. Die Mittel zur Beschaffung von Biehfutter und Saatgut werden den betreffenden Kreis8ausschüssen zur Verwen- dung nach pflihtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziehung auf Rechnung des Staates nah näherer Bestimmung der im S. 2 ge- nannten - Minister überwiesen. Der Ober-Präfident is nach An- hörung der Kreisausschüsse ermächtigt, in geeigneten Fällen wegen B C Er R N RIA von der Verpflichtung der Werthserstattung zu entbinden.

8, 4, Die aus Anlaß dieses Set stattfindenden Akte der nicht streitigen Gerichtsbarkeit, eins{ließlich der grundbuchrichter- lichen Thätigkeit, erfolgen stempel- und kostenfrei. L

; Die auf Grund dieses Geseßes gewährten Unterstüßun- gen sind niht als Armenunterstüßungen im geseßlichen Sinne, insbesondere nicht im Sinne des 8. 8 der Verordnung über die Ausführung der Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer vom 30, Mai 1849 anzusehen.

8. 6. Zur Bereitstellung .der im §. 1 gedachten se{ch8 Mil- lionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechen - den Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welhen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz-Minister. |

Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen- und deposital- mäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor- schriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseßz-Sammlung S. 1197) zur Anwendung.

8, 7, Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zus L iein über die Ausführung des Gesehes Nechenschaft zu geben.

8. 8, Die Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

Urkundlich 2c.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution fürdasGennep-Goh-WeselerEisenbahn- unternehmen. Nah der Regierungsvorlage sollte die Kaution von 78 500 Thlr. mit der Maßgabe zurücgezahlt werden, daß 30 000 Thlr. bei der Generalstaatsfkasse in Berlin hinterlegt und als Kaution für diejenigen Anlagen verhaftet blieben, deren Ausführung von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zur Umwandlung des jeßigen provisovishen An- {lusses der Gennep - Weseler Bahn an die Venlo- Weseler Bahn in einen definitiven Anschluß etwa ge- fordert würde. Schon in zweiter Lesung war von den Abgg. Frhrn. von Huene und Dr. von Cuny angeregt worden, einen weiteren Betrag dieser Kaution für die Grundbesißer, welche noch Entschädigungsansprüche für Bodenabtretungen an diese Gesellschaft zu stellen hätten, zu reserviren. Das Haus geneh- migte nunmehr den Antrag der genannten Abgeordneten, für diesen Zweck 51 000 4 bis zum 1. Juli 1881 zurückzube- halten, nahdem sich die Regierung mit demselben einverstan- den erklärt hatte.

Jn erster und zweiter Berathung erledigte daraus das Haus den Geseßentwurf, betreffend den Nechtszustand eines vom Großherzogthum Oldenburg an Preu- ßen abgetretenen Gebietstheiles an der kleinen Hase bei Quakenbrück, sowie die Abtretung eines preußischen Gebietstheiles an Oldenburg.

Es folgten Petitionsberichte.

Namens der Agrarkommission referirte der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst über verschiedene Petitionen um Ab- änderung der am 30. Mai 1874 erlassenen Ausführungs- verordnungen zum Fischereigeseße und beantragte Ueber- weisung derselben an die Regierung als Material bei Aus- arbeitung neuer Provinzialverordnungen. Das Haus beschloß diesem Antrage gemäß.

Der Abg. Claessen berihtete Namens der Agrarkommission über eine Petition von Behrmann und Genossen, Einwohnern der Gemeinden Dolkenhuden, Blankenese, Rissen, Süldorf und Osdorf im Kreise Pinneberg wegen Ergänzung des Fagdpolizeigeseßes dahin, daß mit Ausrottung der wilden Kaninchen in dortiger Gegend vorgegangen werden könne.

Der Antrag der Kommission:

„die vorbezeichnete Petition der Königlichen Siagatsregierung als- Material zur Jagdgeseßgebung zu überweisen“, wurde ohne Debatte angenommen.

Der mündliche Bericht der Gemeindekommission über die Petition der Gemeindevertretung zu Lichtenberg, betreffend die Dauer der Funktionsperiode der kommissarishen Amts- vorsteher, wurde auf Antrag des Abg. Frhrn. von Schorlemer- Alt von der Tagesordnung abgeseßt.

Darauf berichtete der Abg. Träger Namens der Justiz- kommission über die Petition von Kullmann und Genossen (Bürgermeister und Feldgerichte des vormaligen Herzogthums Nassau) und Erhöhung der Gebühren für ihre Mitwirkung bei der Justizverwaltung und beantragte diese Petition der Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen. Der Antrag wurde ebenfalls angenommen.

Funfundawanzig Mitglieder der Pfarrei rke in Posen wiederholen ihre in der vergangenen Session unerledigt geblie- bene Petition, in welcher sie 1) das Haus der Abgeordneten um Ausschluß bitten, ob es gesezwidrig und strafbar d wenn ein rite angestellter Nachbargeistlicher in ihrer Pfarrkirche eten Gottesdienst halte und die Kinder in der christlichen.

eligion unterweise? 2) Jm Falle der Baug dieser Frage das Haus ersuchen, eine solche Abänderung der Geseße herbei- zuführen, daß die berge Abhaltung dieser geistlichen Funktionen durch Nachbargeistlihe ermöglicht werde. Die Pe- titionskommission beantragte durch ihren Berichterstatter, Abg.

Conrad, die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung.

zur geeigneten Berücksichtigung.

Hierauf ergriff der Ministex der geistlichen 2c. Anzelegcn- heiten von Puttkamer das Wort:

Meine Herren, vielleicht dient es zur Abkürzung der Diskussion, wenn ih meine Erklärung gleih beim Beginn derselben abzebe. Die allgemeine Frage, inwieweit in den verwaisten katholischen Pfarreien seelforgerishe Hülfsleistungen durch Nachbargeistlihe gestattet sei, ist ja der eigentlihe Gegenstand der vorliegenden Petition wenn sih diefelbe auch anknüpft an eine bestimmte Pfarrei, in welher durch besondere Verhältnisse ein geistlicher Nothstand herbeigeführt ist, Der Wunsch nah Beseitigung dieses Nothstandes hat in Ihrer Petitionskommission einstimmigen Aus- druck gefunden, und wenn auch in dem gefaßten Beschluß, die Peti- tion der Königlichen Staatsregierung zur gecigneten Berüksichtigung zu überweisen, der Weg, in welchem die Königliche Staatsregierung Abhülfe shaffen soll, nicht bestimmt angegeben ist, so habe ih mi do für verpflichtet gehalten, bevor das hohe Haus in die Berathung dieser Petition eintrat, sv:-sam zu erwägen, inwieweit vom Stand- punkte meines Ressorts zur Abhülfe etwas -ges{ehen könne. Ih habe die Ueberzeugung gewonnen, daß es nah dieser Richtung allerdings ia der Möglichkeit liegt, bis zu“ einem

ewissen Grade Abhülfe zu verschaffen, und es ist deéhalb fon im Voraus an den Herrn Ober-Präsidenten der Provinz Posen eine Verfügung gerichtet des Inhalts, daß er ersucht ist, die ihm unter- stellten Polizeibehörden darauf aufmerksam zu machen, daß nicht jede möglicherweise unter das Strafgeseß auf diesem Gebiet fallende Hülfs- handlung eines Geistlichen nothwendig zum Gegenstand von Anzeigen oder Anträgen bei der Staat3anwaltschaft zu machen sei, und daß es deéhalb jedenfalls wohlg:than sein würde, wenn der Herr Ober- Präsident die betreffenden Pclizeibehörden anwiese, bevor sie solche Anträge stellten, immer erst bei ihm behufs einer höheren sachlichen Würdigung des Falles Instruktionen einzuholen. Es ist ferner der Herr Ober - Präsident ersucht, mögen nun die Strafprozesse gegen Geistliche, welche eine solche Aushülfe übernommen haben, ein- geleitet sein oder niht, und in dem Fall, wenn sie eingeleitet sind, möge das Erkenntniß ausgefallen sein, wie es wolle, von der Ver- hängung von Aufenthaltsbeshränkungen gegen dieselben einstweilen ganz abzusehen sei. Jch hoffe, meine Herren, daß, abgesehen von der prinzipiellen Frage, die in diesem Gegenstand noch steckt und von welcher voraussi{tlich noch öfter die Nede sein wird, es möglich sein wird, auf diesem Wege der hier vorliegenden Petition in einem nicht unerheblihèn Grade Abhülfe zu {\{chafen. Jedenfalls nehme ih an, daß, wenn und so weit das nicht möglich fein solite, die Petenten sih wieder an mich wenden werden. Ich glaube, meine Herreu, daß hiermit bis an die Grenze desjenigen ge- angen ist, was der Verwaltung verfassungs- und geseßmäßig zusteht. ch have mi sorgfältig enthalten den Versuch zu machen, irgend einen Einfluß ouf die Justizbehörden zu üben das würde mir nicht zustehen und wahrscheinlich auch ohne Erfolg sein; - dieselben haben innerhalb ihrer Sphäre selbständig zu beschließen und zu handeln aber was geschehen kann, um auf dem reinen Ver- roaltungsgebiet eine versöhnlihe, milde und humane Ausführung des Gesehes zu ermöglichen, das habe ich gethan, und mit Freuden ge- than, und ich glaube, daß das hohe Haus in dieser meiner Hand- [ungcéweise eine Beruhigung auch für die Zukunft finden wird. Der Antrag der Kommission wurde darauf ohne weitere

Debatte genehmigt.

Die Einwohner der Ortschaften Wedel, Spigtendorf, Schulau, Rissen und Tinsdahl bei Hamburg wandten sich an das Abgeordnetenhaus mit der Bitte: 1) den Betrieb der nah einer Explosion wieder errihteten Pulverfabrik zu Squlau zu untersagen; 2) die Schäden, welche die Explosion angerichtet, aus der Staatskasse zahlen zu lassen.

Die Petitionskommission beantragte, den ersten Theil der Petition der Staatsregierung zur Berüllsichtigung zu über- weisen, mit ‘der Aufforderung, das Verfahren wegen Unter- sagung der Benugung der in Rede stehenden Anlage einzu- leiten, über den zweiten Theil zur Tagesordnung überzugehen, jedo der Regierung die Erwägung anheimzugeben, ob nicht die Vorschriften über die Konzessionsbedingungen für Pulver- fabriken zu ändern seien.

Der Abg. Müller beantragte bezüglich des ersten Antrages der Kommission den Uebergang zur Tagesordnung, weil das verlangte Untersuhungsverfahren bereits eingeleitet sei.

Hierauf wurde der Antrag Müller und der zweite Theil des Antrages der Kommission angenommen.

Eine Petition des Landwirths Martin Kray 1. zu Thalhausen bei Hamm a. d. Sieg bat um Beseitigung eines neuerdings in unmittelbarer Nähe seines Wohnorts errichteten großen Pulvermagazins. Dieselbe wurde der Regierung zur Berücksichtigung dahin überwiesen, daß das in den 88. 51 und 54 der Gewerbeordnung vorgesehene Verfahren auf Unter- sagung der ferneren Benußung der fraglihen Anlage von Amtswegen eingeleitet werde; ferner wurde die Regierung auf- De dlid bei Handhabung des §. 25 der Gewerbeordnung

insihtlich Schießpulverfabriken und Anlagen zur Feuerwerkerei und zur Bereitung von Zündstoffen aller Art das Bekannt- machungsverfahren des 8. 17 a. a. O. nah Möglichkeit regel- mäßig eintreten zu lassen.

Hièrauf vertagte sih das Haus um 4 Uhr.

Jn der O Sia Sibßung des Hauses der Ah- geordneten, welher am Ministertishe der Finanz-Minister Bitter und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, trat das Haus in die zweite Berathung des Geseßentwurfs, be- treffend die Steuer vom Vertriebe geistiger Ge- A 8. 1 desselben lautet nach den Beschlüssen der Kom- minon :

Wer Branntwein zum Genusse auf der Stelle feilbietet (Aus- \{ank), oder Kleinhandel mit Spiritus oder Branntwein betreibt, hat neben und unabhängig von .der bestehenden Gewerbesteuer die vom 1. April 1880 ab nah den Vorschristen dieses Geseßes für I EIRORBO Ee Agent Kreise zu erhebende Steuer zu ent- richten.

DerSteuer sind nicht unterworfen: Diejenigen, welche Kleinhandel ausschließlich mit denaturirtem Spiritus oder Branntwein unter Beachtung der wegen dessen Befreiung von der Branntweinsteuer bestehenden Vorschriften betreiben.

Dagegen sind die mit dem Vertriebe von Branntwein befaßten Genossenschaften dec Steuer aub in dem Falle unterworfen, wenn ihr Gewerbebetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder nicht hingusgeht.°

Hierzu lag folgender Antrag der Abg. Dr, Bitter (Wal- denburg) und Genossen vor:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: §. 1 in der Fassung der Re term Gorlage mit folgendem “ay anzunehmen; „Dagegen sind die mit dem Vertriebe von geistigen Getränken be- faßten Genossenschaften der Steuer auch in dem Falle unter- worfen, wenn der Gewerbebetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder nicht hinausgeht.“ ;

Der Abg. Zelle führte aus, daß diese Vorlage eine Zwanggsetatisirung der Kommunalsteuern Wi Den Auss\chrei- tungen gegen die Sittlichkeit müsse die Polizei, welhe dazu genügende Mittel habe, niht eine Steuer entgegen- treten, Jn großen Städten seien sogar die Verbrecher- keller im Jnteresse der Polizei, weil diese das unmora- [ishe Publikum derselben hesser überwachen könne. Die

Kommunen hätten in den Schankwirthschasten {hon jeht eine

ergiebige Quelle für ihre finanziellen Bedürfnisse. Jedenfalls

dürfte man mit diesem Geseße konsequent nur die Brannt- weinschänken treffen, nicht wie jeßt durch §. 1 die Hotels u. f. w. Besteuere man aber nur den Branntwein in den Schänken, so fördere man den Trunk im Hause unter der Bevölkerung. Aus allen diesen Gründen werde seine Partei gegen die Vorlage stimmen.

Der Abg. Brons erklärte, fich einen aroßen finanziellen Effet für die Kommunen von dieser Vorlage nicht versprechen zu können. Eine ethische Wirkung sei nur von der Verminde- rung der Schankstätten, wenn aus nit in erheblicher Weise, zu erwarten. Eine Besteuerung des Wein- und Biergenusses diene dazu nicht. :

__ Der Abg. Löwe (Berlin) billigte zwar das Ziel der Re- gierung, Auswüchse gewisser Gewerbebetriebe zu beschneiden, bestritt aber, daß durch dieses Gesetz dieses Ziel erreiht werde. Diese Vorlage zeige unsere Vorliebe für russishe Traditionen ; jedoh in Rußland habe die Branntweinsteuer nur einen finanziellen, keinen ethishen Zweck. Diese Vorlage durhbreche die Prinzipien der Reichs-Gewerbeordnung. Die leßtere Behauptung bestritt der Abg. Dr. Meyer (Breslau). Der Branntweingenuß müsse nothwendig erschwert werden, und dazu sei eine Preissteigerung desselben durch eine Steuer dienlih. Diese Steuer könne aber nux in dem Momente wirksam werden, wo der Spiritus in den menschlichen Konsum übergehe. Der Redner erklärte sich mit dem Schankstättenprinzip einverstanden, dagegen bekämpfte er mit Rückficht auf die kulturhistorische und soziale Bedeutung des Bieres die Besteuerung desselben und des Weines.

Der Abg. Eilers sprach si für die gleichzeitige Besteuerung des Bieres und Weines aus, da sonst nicht der durch die Vor- lage beabsichtigte finanzielle Effekt würde erreiht werd:n. Jn Hannover hätten sich die Schankstätten außerordentli vermehrt. Das Bier bilde kein Gegengist gegen den Branntwein, son- dern bilde nur die Stufenleiter zu demselben. Die ober- flähliche politishe Bildung, welhe in den Bierhäusern er- worben werde, fördere die Sozialdemokratie. Seine politischen ¿Freunde würden gegen die Kommissionsbeschlüsse für die Re- gierungsvorlage des §. 1 stimmen, dagegen das Ganze des Geseßes auch in der Fassung der Kommission annehmen. Der Abg. Bernards bestritt den Zusammenhang des Bier- und Weingenusses mit dem Zunehmen der Sozialdemokratie. Das bewiesen die westlichen Provinzen, wo man die Sozialdemo- kratie wirksam dur religiöse Erziehung bekämpse. Der Zeitpunkt für diese Vorlage sei fehr ungünstig gewählt, weil sie den armen Mann in einem Moment treffe, wo er noch unter den Lasten der neuen Zollpolitik leide, ohne deren Vor- theile schon zu genießen. Durch die voraussihtlih bevor- stehende Annahme einer höheren Brausteuer im nächsten Reichstage würde man bei Annahme der jeßigen Regierungs- vorlage das Bier verkehrterweise doppelt besteuern. Der Bier- genuß sei notorish nicht so s{hädlih, wie der des Brannt- weins. Redner empfahl die Annahme des Kommissions- antrages.

Der Abg. Dr. Bitter (Waldenburg) führte aus, daß diese Frage vom Staate geregelt werden müsse, die Kom- munen seien dazu nicht im Stande, zumal die durch diese Vor- lage benaltheiligten Hausbesißer zur Hälfte der städtischen Vertretungen bilden. Es sei billig, daß die Gastwirthe für ihr Privileg eine entsprechende Steuer zahlten, dadurch wür- den die guten Gastwirthe vor „ungesunder Konkurrenz be- wahrt. Durch eine Befreiung “s Bieres und Weines von der Steuer werde namentlih auf dem Lande der Brannt- weingenuß nit vermindert, sondern eher gefördert. Bei Ab- lehnung seines Antrages würden seine politishen Freunde gegen das ganze Geseg stimmen.

_ Veim Schluß des Blattes ergriff der Finanz-Minister Bitter das Wört.

E OeL E hat unterm 30. Dezember v. J. eine neue Geschäftsanweisung für die Kreis-Steuer- einnehmer erlassen, welche hon für das Etatsjahr 1880/81 in Kraft tritt.

Der General-Lieutenant von Voigts-Rhet Il, Inspecteur der 4. Feld-Artillerie-Fnspektion, welcher vor eini- gen Tagen mit Urlaub hier eingetroffen war, hat sich in scine Garnison Coblenz zurücktbegeben.

Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Anhalt, Seconde-Lieutenant im 2. Garde-Regiment zu Fuß, hat fsich mit längerem Urlaub nah München begeben.

Vayeru. München, 19, Januar. (Allg. Ztg.) Die Abgeordnetenkammer lehnte heute den Geseßentwurf über die Abänderung einiger Bestimmungen der Gemeinde- Ordnung nach kurzer Debatte in erster Lesung einstimmig ab, weil derselbe, wie einige Nedner darlegten, für die betheiligten Gemeinden nachtheilig sei. Der Etat des Finanz-Ministeriums wurde ohne wesentlihe Debatte nah den Ausschußanträgen genehmigt. Der Abg. Schels wollte bezüglich des pro- visorischen Steuergeseßes auf Grund der Thatsache, daß die Kammer der Reichsräthe bei der Beschlußfassung des betressenden Geseßentwurfs nicht beschlußfähig war, Auf- schlüsse verlangen, wurde jedoch vom Präsidenten mit der Be- Vg unterbrochen, daß der Gegenstand nicht hierher ge- höre. ie Kammer ertheilte den Nachweisungen über die Rechnungsergebnisse der Verwaltung der Staatsforsten, Jagden und Tristen die Anerkennung. Bei Berathung des Etats der Forstverwaltung besprach der Finanz-Minister auf Veranlassung des Abg. Seihß einige in leßter Zeit gegen jene Verwaltung erhobene Vorwürfe. Der Abg. von Schlör versuchte nahzu- weisen, daß in der Forstverwaltung eine Stagnation ein- getreten sei, und beleuchtete die Nothwendigkeit einer Neu- reorganisation derselben. Die Spezialdiskusfion wurde auf morgen vertagt.

__ Die Staatsregierung läßt zur Zeit den Entwurf eines Gesetzes, welches die Errichtung einer Age Gee rung unter siaatlicher Leitung bezwedlt, ausarbeiten, in Folge dessen das Generalcomité des landwirthschaftlichen Vereins in seiner jüngsten Sißung die Berathung über einen hierauf bezüglichen L, des landwirthschaftlichen Kreis- comités in Schwaben und Neuburg „im Hinblick auf das im Entstehen begriffene Geseh“ vertagte.

e. Königliche N der Prinz Alphons, zweit- geborener Sohn des verstorbenen Prinzen Adalbert, erreicht am 24. d. M. seine Gron und wird in Folge dessen demnächst in die Kammer der Reichsräthe eintreten.

Sachsen. Dresden, 20. Januar. (Dr. J) Die Zweite Kammer beschloß in ihrer heutigen Sißung auf Antrag der Geseßgebungsdeputation ohne Debatte den Beitritt zu dem von der Ersten Kammer gefaßten Beschlusse, daß zur Zeit zu Anträgen bezüglih der Jmmatrikulations- und

Disziplinarordnung für die Universität Leipzig kein Anlaß gefunden werde. Dann wurden Petitionen erledigt. :

Anhalt. Dessau, 19. Januar. (Mgdb. Ztg.) Fn der heute stattgehabten Sißung der Synode wurden die fünf Para- raphen des Kirchengeseßes, die Vollziehung der Union im rüher föthenschen Landestheile betreffend, nach verschiedent- lichen, theils bereits in der Kommission, theils aus der heu- tigen Sizung E inte und acceptirten Aenderungs- anträgen mit fast einstimmiger Majorität genehmigt. Die eian der Synode wird morgen Vormittag definitiv er-

gen.

_ Oesterreich-Ungarn. Wien, 20. Januar. (W. T. B.) Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Die Antwort der Pforte auf die montenegrinische Cirkulardepesche bestreitet, daß die Pforte den Wider- stand der Albanesen ermuthige und bezeichnet die Konzen- trirung der Streitkräfte Montenegros und die Drohungen desselben als die alleinige Ursache der Aufregung der Alba- nesen und des Zuströmens der leßteren nach Gusinje. Die Ansprüche der Pforte auf den von Montenegro widerrechtlih offupirten Distrikt Kucci werden aufrecht erhalten, da dieser Distrikt als Austaush für Gusinje angeboten worden sei. Die Sequestrirung der muselmännischen Güter wird für voll- ständig ungeseßlich erklärt, die Bevölkerung betrachte diese Maßregel als eine absichtlihe Feindseligkeit gegen die Musel- männer. Zum Schluß hofft die Pforte, daß es den Mächten gelingen werde, in der Haltung Montenegros namentlich in qu auf die bewirkte Sequestrirung eine Aenderung zu erzielen.

Amtlichem Ausweise zufolge sind in den Monaten Ja- nuar bis einscließlih Oftober v. F. an Zöllen und Neben - gebühren im allgemeinen österreihisch-ungarishen Zoll gebiete eingegangen: 68396219 Fl. in Gold, 11 471 468 Fl. in Silber mit Aufgeld und 397 444 Fl. in Bankvaluta. Jm Jahre 1878 gingen ein 15 750 614 Fl. in Silber und 228 825 Fl. in Bankvaluta.

21. Januar. (W. T. B.) Die ungarische Dele- gation hat das außerordentlihe Erforderniß für die Okku- pationstruppen pro 1880 unverändert genehmigt.

___ Sehweiz. Bern, 20. Januar. (Cöln. Ztg.) Nach dem Ergebniß der leßten Konferenz der Mehrheitsstände des Bisthums Basel ist dessen Wiederherstellung im Verein mit Luzern und Zug gescheitert.

Niederlande. Haag, 20. Januar. (W. T. B.) Die Erste Kammer nahm heute das Budget für das Ministerium des Auswärtigen an. Fm Laufe der Debatte erklärte der Minister des Auswärtigen: es sei mit Luxemburg eine Konvention abgeschlossen worden, durch welche die früheren finanziellen Beziehungen ohne jede weitere Zahlung voll- kommen aufgehoben würden. Er sehe nirgends ein Hinderniß für eine diplomatische Vertretung Luxemburgs durch die nieder- ländischen Gesandten, soweit dies eben die Junteressen der

Niederlande gestatten. Luxemburg, 20. Januar. (W. T. B.) Nah einer

amtlihen Mittheilung der diesseitigen Regierung hat die niederländische Regierung kaut einer am 7. d. M. abge- \{lossenen Konvention den Luxemburgern diplomatischen L enb E Schuß im Auslande wieder- gewährt.

Großbritannien und Jrlaud. London, 19. Januar. (Allg. Corr.) Der „Times“ wird unterm 17. d. Mts. aus Kabul berichtet:

Die Ankunft der Brigade des Generals Gough und deren Unter- bringung im Bala Hissar haben den General Noberts veranlaßt, seine militärishen Arrangements zu revidiren und seine Stellung beträhtlich auszudehnen. Der hohe Hügel im Westen der Stadt Kabul, Shahr Darwaza genannt, auf dessen äußerstem Ende der Bala Hissar steht, soll durch ein starkes Blockhaus gekrönt werden. Dieses und ein ähnliches Werk auf dem Koh Asmai werden die Stadt vom Westen her beshüßen und den Deh Mozang-Engpaß gewissermaßen beherrshen. Die Verbindung zwishen Sherpur und dem Bala Hissar und zwischen beiden und der Arrieregarde wird durch die Errichtung cines befestigten Postens auf den Siah Sang Hügeln gesichert werden. Der Fluß wird zwischen Sherpur und Siah Sang überbrückt, die Brücke durch einen anderen Posten

edeckt werden. Alle Forts und Mauern im Umkreise von 1000

ards um Sherpur find geschleift und Wege nach allen Seiten hin hergestellt worden. Alle Positionen sind beträchtlih verbessert und die Vertheidigungswerke Sherpurs verstärkt worden, General Roberts geht von dem Grundsaße aus, daß seine militärishen Stellungen in erster Linie vor jeder möglihen Gefahr gesichert- werden müssen. Er kann dann den sch{ließlichen Befehlen der Regierung ruhig ent- egensehen; er weiß, daß je stärker feine militärishe Stellung, desto eichter ein politisches Arrangement zu treffen sein wird.

G Kandahar wird der „Times“ unterm 17. d. ge- meldet :

Aus Westafghanistan ist unihts von Bedeutang zu melden, als die Besezung Farahs durch eine kleine Abtheilung Reiter, welche von Ayub aus Herat abgeschickt waren, und deren Vertreibung dur Ibrahim Khan, den Baluchihäuptling, welcher die Fluht Meer Afzul’s nach Persien und die späteren Unruhen benußte, um Einfälle zu machen und den Dörfera in der Umgebung Farahßs Kontributionen aufzulegen. Es ift dies ein fehr alter Mann, seit nahezu einem halbea Jahrhundert der Schrecken des Landes. Jn der Geschichte des ersten afghanishen Krieges wurde er durch den grausamen Mord seines Gastes Dr. Forbes be- kannt. Die Lage der Dinge in Herat ist unverändert. Von R Khan, dem Anführer der Heratmeuterer, heißt es, er habe

ruppen gegen Ayub ausgesandt; andere Berichte wollen wissen, er sei durch Ayub getödtet und in der Nähe der Stadt begraben worden. Sircdar Shir Alis Vorbereitungen zur Beseßung von Gareh nehmen ihren s ; allein er hat wenig Truppen und muß sehr vorsichtig zu Werke gehen.

Frankreih. Paris, 20. Januar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Deputirtenkammer, in welcher Gambetta wegen eines Halsleidens nicht den Vorsiß führte brachte der V e Cazot einen Geseßentwurf über die Reform der Magistratur ein. Der Unter- rihts-Minister Ferry legte mehrere Geseßentwürfe vor durch welche die Verpflihtung zum Primär-Unterricht und dessen Ertheilung durch Laien fesigesebt wird. Die drei E P uet sten Bestimmungen desselben find: Verweis, durch öffentlichen Anschlag erfolgende Nennung, gewöhnliche polizeiliche Bestrafung säumiger oder nathlässiger Eltern; Unterstüßung armer shulpflihtiger Kinder; bei Unentgeltlihkeit des Schul- unterrichts sind die Gemeinden verbunden, 4 und, wenn er- forderlih, 5 Zuschlags-Centimes von den Gemeindesteuern zu den Schulkosten beizutragen.