1880 / 20 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

wesen nach Mögli@hkeit abzuhelfen. Die Schuld an den vor- enen Uebelständen trügen zum großen Theil die Dienst- oten, aber zum Theil sei sie auch den Dienstherrschaften E Das patriarchalishe Verhältniß zwischen errs chast R des Geseßes gehe dahin, dieses Verhältniß möglichst wieder herzustellen. Wenn auch noch manche Spezialitäten zu ändern seien, so empfehle er dennoch im Großen und Ganzen die Annahme der Vorlage in der Fassung, wie sie aus den Kommissions - Berathungen hervorgegangen. Freiherr von Malgtahn wies darauf hin, daß der Minister für Land- wirthschaft nach dem Kommissionsberihte einen weiteren Geseßentwurf ‘in Aussicht gestellt habe, welher das

Verhältniß des landwirthschaftlihen Gesindes ordnen -

solle. Er konstatire mit Freuden, daß damit endlih die Sache geregelt werden solle, was von allen bctheiligten Seiten als ein großes Bedürfniß anerkannt werd- Nach einer kurzen befürwortenden Bemerkung des Baron Senfft von Pilsah ¡wurde die Generaldebatte geschlossen, und das Haus trat in die Spezialdiskussion ein. Der §. 1 lautete in der Fassung der Regierungsvorlage :

„Wer sich als Dienstbote an mehrere Dienstherrschaften für dieselbe Zeit vermiethet, wird mit Geldstrafe von Fünf bis zu Sechszig Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft.“

Die Kommission hatte denselben dagegen in folgender Fassung zur Annahme empfohlen :

„Mit Geldstrafe von Fünf bis zu Sechszig Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen wird bestraft, wer sich als Dienstbote an mebrere Dienstherrschaft-n für dieselbe Zeit vermiethet.“

Hierzu beantragte Wer von Simpson-Georgenburg eine Bestimmung, nah welcher Dienstboten beim Abschluß eines neuen Dienstvertrages die rechtmäßige Aufkündigung des bis- herigen Verhältnisses nachzuweisen haben, Zuwiderhandelnde aber mit Geldbuße oder mit Hast von 1—ö Tagen bestraft werden sollen. Der Antragsteller erklärte in der Befür- wortung seines Antrages, daß er mit Hülfe desselben dem übermäßigen Landstreicher- und Vagabondenthum fteuern wolle, welhes durch die Gewohnheit des Dienstsuchens be- fördert werde. (Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (44.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius und mehrere Re- gierungskommissarien beiwohnten, machte der Präsident die Mittheilung, daß ein Nachtragsetat zum Staats- haushalts - Etat für 1880/81, sowie der Bericht Über die Verwaltung des Hinterlegungsfonds für 1878/79 eingegangen seien.

Das Haus setzte sodann die gestern bei §. 8 abgebrochene zweite Berathung des Entwurfs eines Feld- und Forst- polizei-Geseßes fort. Die Diskussion über die 88. 9 und Edt verbunden. Dieselben lauten nah dem Kommissions- eshluß :

8, 9, Mit G-ldstrafe bis zu zehn Mark oder mit Häft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer, abgesehen von den Fällen des 8, 123 des Strafgeseßbuchs, von einem Grundstücke, auf dea er ohne Befugniß fich befindet, auf die Aufforderung des Bercchtigten sich nit entfernt, oder dem Verbot des Berechtigten zuwider ein Grundstück betritt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

8. 10, Mit Geldstrafe bis zu zehn Mark. oder mit Haft bis zu drei Tagen wird bestraft, wer, abgesehen von Fällen des 8. 368 Nr. 9 des Strafgeseßbuchs, unbefugt über Grundstücke reitet, karrt, fährt, Vieh treibt, Holz {leift oder den Pflug wendet, oder über Aecker, deren Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ift, geht. Der Zuwiderhandelnde bleibt \traflos, wenn er durch die \chlechte Beschaffenheit eines an dem Grundstücke vorüberführenden und zum gemeinen Gebrauch bestimmten Weges oder durch ein andercs auf dem Wege befindliches Hinderniß zu der Uebertretung genöthigt worden ift.

Hierzu lagen folgende Anträge vor:

Von den Abgg. Dr. von Cuny und Gen.:

Das Haus der Abgeordneten wolle keschließen: Den 8. 9 zu streichen; im §8. 10 die Worte: „und zum gemeinen Gebrauche hbe- stimmten“ zu streihen.

Von den Abgg. Fiebiger und Götting:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Die Nr. 2 des §, 9 im Antrage des Abg. Fiebiger Nr. 173 der Drucksachen ad I1, folgendermaßen zu fassen: 2) wer, nach- dem er in den leßten 5 Jahren wegen Forstdiebstabls oder fonsti- gen Forstfrevels, wegen Wild- oder Felddiebstahls oder Land- streicherei bestraft ist, oder wer Vorrichtungen trifft oder Geräth- schaftcn bei fich führt, die zur Begehung der vorgedachten Vergehen ober zum Vogelfange berechnet, beziehentlih dienlih find, von einem Grundstücke, auf dem er ohne Befugniß sich befizdet, auf die Aufforderung des Besißers sih nicht entfernt, oder fortgewiesen, urücfehrt, oder, nahdem ihm der Zutritt ein für alle mal unter- Fat worden, unbefuzt das Grundstück dennoch wieder betritt. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein.

Vom Abg. Schmidt (Sagan):

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Im §. 9 der 1 vor dem Worte „betritt" einzufügen: „un-

efugt“.

Von den Abgg. Frhr. von Fürth, von Eynern und Dr. Petri:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Den §. 10 zu streihen und anstatt dessen einen Paragraphen

« einzuschieben, welcher also lautet: „JInwieweit das Fahren, MNeiten, Pflugwenden, Viehtreiben auf fremden Grundstücken strafbar set, bestimmt die Provinzialgeseßgebung.“ ;

Außerdem waren noch Folgende {hristlihe Anträge einge- gangen:

1) Der Abg. Dr. Seelig beantragte den §8. 9 abzulehnen, eventuell die Worte: „oder dem Verbot des Berechtigten zu- wider ein Grundstü betritt“ zu streichen.

2) Der Abg. Dr. Seelig beantragte ferner die StreiGung des 8. 10, und 3) beantragte der Abg. Götting, dem ersten Absaß as g. 10 hinzuzufügen: „Die Verfolgung tritt nur auf An- rag ein.“

Der Abg. Träger machte darauf daß häufig harmlose Spaziergänger in beiden Paragraphen sich eine Strafe zuziehen wür- den, ohne sich_ irgend einer strafbaren Handlung bewußt zu sein. Die Waldbesißer würden durch das Geseß cine Waffe erhalten, von der sie häufig aus Chikane oder in übler Laune einen sehr s{limmen Gebrauch machen könnten. Die Bestimmungen des Geseßes seien zum Theil ein Beweis einer gewissen Nervosität der Waldbesißer. Am liebsten würde er den §. 9 ganz gestrichen sehen; geschehe das nicht, so bitte er das Amendement Fiebiger anzunehmen, nach welchem nur der bestraft werden folle, welcher entgegen dem polizeilich genehmigten und ee bekannt gemachten Verbote des Besißers Wald oder Feldgrundstücke betrete.

__Der Abg. von Kröcher sprach für die Anträge der Kom- mission und bat, alle zu den §88. 9 und 10 gestellten Anträge und Amendements abzulehnen, die Wald und Feld nur bo

aufmerksam, Folge dieser

und Dienstboten sei verloren gegangen; das.

Stammaktien un

betrachteten, als ob sie lediglich zum Vergnügen der Städter vorhanden seien. Es Mee sid aber um den Schuß des Eigenthums gegen Holzdiebde und Feldfrevler, welhe nur deshalb im Walde umherzustreichen pflegten, um die Gelegen- heit zu Diebstählen auszuspähen. Das Reiten über fremde Grundstücke könnte man noch am leichtesten gestatten, denn berittene Holzdiebe habe er noch niht gesehen. Der Abg. Götting empfahl die Annahme des Amendements Fiebiger. Man habe keine Garantie dafür, daß das Geseh gegen Spazier- gänger milde gehandhabt werden würde, daher empfehle es sih, die entsprehenden milderen Bestimmungen in das Gesetz selbst aufzunehmen. L

Der Abg. Schmidt (Sagan) betonte die Nothwendigkeit eines gerügenderen Schußes des Eigenthums und wollte ge- mäß eines von ihm gestellten Antrages das „unbefugte“ Be- treten von Wald und Feld bestraft schen. Der 8. 9 werde von allen Forstbesißzern mit Sehnsucht erwartet, da die bestehenden Bestimmungen nicht ausreichten, diejenigen Leute aus dem Walde fern zu halten, die denselben offenbar in böser Absicht beträten. Von der Humanität und dex Einsicht der Besißer könne man bestimmt erwarten, daß sie gegen harm- lose Waldbesucher von den Bestimmungen des Gesetzes keinen Gebrauh machen würden. Redner spra gegen die Anträge der Abgg. Fiebiger und Köhler, die er abzulehnen bat. (Schluß des Blatts.)

Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist von dem ihm ertheilt gewesenen kurzen Urlaube auf seinen Posten in Paris zurückgekehrt.

Die im Reichs -Eisenbahn- Amt aufgesteL'e, in der Ersten Beilage veröffentlihte Uebersicht der Be- triebs-Ergebnisse der Eisenbahnen Deutschlands auss{ließlich Bayerns für den Monat Dezember v. Y. ergiebt für die 89 Bahnen, welhe auch s{chon im ent- sprechenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachstehende theil- weise auf provisorischen Ermittelungen beruhende Daten: die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Dezember v. J. bei 60 Bahnen = 67,4 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 29 Bahnen = 32,6 Proc. der Gesammtzahl niedriger, als in

demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometèex bei

1 Bahn = 1,1 Proc. dex Gesammtzahl unverändert, bei 51 Bahnen = 57,3 Proc. der Gesammtzahl 8 und bei 37 Bahnen = 41,6 Proc. der Gesammtzahl (darunter 15 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem- selben Monat des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver- tehr8zweigen vom 1. Fanuar bis Ende Dezember v. J. war bei 46 B = 51,7 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 43 Bahnen = 48,3 Proc. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres, und pro Kilometer bei. 36 Bahnen = 40,5 Proc. der Gesammtzahl höher und bei 53 Bahnen = 59,5 Proc. der Gesammtzahl (darunter 17 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in dem- selben Monat des Vorjahres. Bei den unter Staats- verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Dezember v. J, das gesammte konzessionixte Anlagekapital 1 250 712 200 4 (408 495 900 6 SStammallia, 445 950 000 de Prioritäts-

797 621300 #6 Prioritäts A Und die Länge dérjenigen Strecken, für welhe das Kapita bestimmt ist, 4441,46 km, so daß auf je 1 km 281 599 M ent- fallen. Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privat- bahnen betrug Ende Dezember v. J. das gesammte kon- zessionirte Anlagekapital 3 071 059 057 4/6 (1 000 055 508 M Stammaktien, 334 833 900 „4 Prioritäts-Stammaktien und 1 636 169 649 6 Prioritäts: Obligationen) und die Läage der- jenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 12 022,53 km, so daß auf je 1 km 255 442 46 entfallen.

__— Begeht der Miether einer Wohnung eine Vertrags- widrigkeit welche nah dem mit dem Wirthe abgeschlossenen ags dem Wirth das Recht zur Exmission giebt, so begiebt sih, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, I, Hülfssenats, vom 28. November 1879, der Wirth dieses Rechtes dadurch, daß er sodann, obwohl ihm die Vertrags- widrigkeit bekannt ist, die fällige pränumerando zu leistende Miethsrate ohne Vorbehalt acceptirt, selbst wenn der Miether in dem Miethsvertrage sich ausdrüdlih zur Zahlung des Miethszinses auch sür den Zeitraum, in welhem die Exmission erfolgt ist, verpflichtet hat.

Der General-Lieutenant von Rothmaler, Com- mandeur der 8. Division, ist behufs Abstattung persönlicher Meldungen mit Urlaub von Erfurt hier eingetroffen.

Stralsund, 17. Januar. Die heutige dritte Sißung des Neu-Vorpommerschen Kommunal-Landtages, die mit der Verlesung und Genehmigung des Protokolls über die gestrigen Verhandlungen eingeleitet wurde, füllte fast aus- L a der sechste Gegenstand der allgemeinen Tagesordnung ür den gegenwärtigen Kommunal-Landtag aus. Derselbe be- traf die Frage wegen Umbildung beziehungsweise Aufhebung des Neu-Vorpommerschen Kommunalverbandes und Ucbertra- gung der Geschäfte desselben soweit solhes in Betreff des Landarmenwesens und der Verwaltung der diesseitigen An- stalten sür Taubstumme, Jrre und Siehe niht schon geshehen is auf den Provinzialverband im Sinne des §. 128 der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875. Der Landsyndikus hielt eingehenden Vortrag über den Gang und die Resultate der Verhandlungen, welche in dieser Angelegenheit bisher zwischen dem engeren Ausschusse Namens des Kommunal-Landtages und dem Landesdirektorium von Pommern, beziehungsweise dem Provinzialausschusse ge- pflogen worden, und die darauf gerichtet gewesen seien, im Wege gegenseitiger „Vereinbarung“ eine Umbildung resp. Verschmelzung des Neuvorpommerschen Kommunalverbandes mit dem Provinzialverbande von Pommern, wie dies den Jn- tentionen der A olgAarditia entspreche, jedoch mit an- gänglih möglihster Schonung vitaler Jnteressen des diesseiti- gen Landestheils herbeizuführen. Es sei niht beabsich- tigt gewesen, eine Konservation des hiesigen engeren Kommunalverbandes in seiner jeßigen ne Ns anzustreben, oder sih einer zeitgemäßen Umbildung desselben irgend wie u widerseßen; was aber zu erhalten nothwendig er- leine, das sei die Verwaltung des Landes-Schuldenwesens in einer bewährten, gegenwärtigen Einrihtung und die gemein- jame Verwaltung und Unterhaltung sämmtlicher Chausseen des Regierungsbezirks. Beides ermögliche sich füglih dur eine aus Mitgliedern der Provinzialvertretung zu bildende, unter der Kontrole der leßteren stehende und vom Provinzial- Ausschusse zu erwählende „Spezial-Kommission“, mit dem

Sige in Stralsund; und, hiervon ausgchend, seien die

Propositionen vom diesseitigen Kommunalverbande gemacht, Die bezüglichen Verhandlungen seien jedoch völlig resultatlos verlaufen, indem die gemachten Vorschläge diejenige wohlz wollende Aufnahme, welhe ihnen vom Landesdirektor für seine Person bei den Verhandlungen geworden sei, bei dem Provinzial-Aus\{chuß nicht gefunden hätten; der leßtere habe alle Vorschläge von der Hand e Die Diskussion über den Gegenstand ergab das Resultat: daß die von dem referirenden Landyndikus entworfene und ver: ‘gelegte Petition an Se. Majestät den Kaiser und

önig: „die Fortdauer des Neuvorpommershen Koms- munalverbandes unter erforderliher .Umbildung bezüg- lih seiner Vertretung Allerhöchst anzuordnen,“ zwar fast allseitig beifällig aufgenommen, daß aber vorerst doch noch, und zwar einstimmig beschlossen wurde, den engeren ständischen Auss{huß zu beauftragen, einé diesbezüglihe mit den erforder- lihen sahlihen Unterlagen genugsam ausgestattete Denkschrift auszuarbeiten und dem Kommunal-Landtage in einer der nächsten Sißungen zur Berathung und definitiven Beschluß- fassung über die in dieser wihtigen Angelegenheit weiter zu unternehmenden Schritte vorzulegen. Zum Schluß referirte der ernannte Berichterst(tter über den Stand der Anz geaen wegen Regulirung des Trebelflusses. Danach ist die

analisirung der Trebel über Grimmen nach Tribsees wegen Wassermangels als unausführbar aufgegeben, die Regulirun der Rekniÿ von Damgarten und der Trebel von Tribsecs nad Demmin aber als gesichert zu betrahten. Da die Ausführung des leßteren Projekts, für das alle Vorarbeiten bereits vor- handen sind, besonders dringlich erscheint, so wurde beschlossen, die Königliche Regierung zu Stralsund zu ersuchen, bei der Königlichen Staatsregierung dahin vorstellig zu werden, daß die Mittel dafür noch auf den nächsten Etat gebraht und mit der Ausführung der Kanalisirung selbst sodann baldmöglichst begonnen werden möge.

19, Januar. Die heutige 4. Sißung eröffnete der Vorsißende um 10 Uhr Vormittags. Das Protokoll der leßten Sißung wurde verlesen und nah Vornahme einiger redaktionellen Aenderungen genehmigt. Der erste Gegenstand der heutigen Tagesordnung betraf die Grundsteuerveranlagung im hiesigen Regierungsbezirke gegenüber den anderen Regierungsbezirken der Provinz Pommern. Der Referent fühtte-äaus, daß die Liegenschaften des diesseitigen Landestheils gegen die der atdoæn - beiden Regierungsbezirke erheblich höher um mehr als dw Zwei- und resp. Dreifahe zur Grundsteuer eingeschäßt seien und *aF-cander Landestheil also bedeutend überbürdet worden sei. Der Landïag Hheschloß, seinen

engeren Ausshuß mit der Ausarbeitung einer diesbezäglidheg

Denkschrift zu beauftragen und an der Hand eines solchen Promemoria die Staatsregierung um möglichste Entlastung anzugehen. —. Hierauf kam der gegen den Kreis Greifswald wegen der zu geringen Steinbahnstärke der Kreis- chausseen Eldena - Wusterhusen - Wolga1t - Cröslin erhobene Entschädigungsanspruch zur Verhandlung. Die Frage: ob die Stärke der Steinbahn dieser Chausseen, welche bestimmungsmäßig 21 cm betragen solle, im losen Schüttungs- zustande vor dem Festwalzen zu messen sei und es daher genüge, wenn die Bahn in diesem Zustande eine Stärke von 21 cm gehabt habe oder ob die Ausführung nur dann als vorschriftsmäßig erfolgt anzusehen, wenn na ch dem Walzen die Dedllage noch 21 cm stark sei, ist zwar nach- der kürzlich ergangenen Entscheidung in der Ministerial-Fnstanz im Sinne der leßteren Alternative zu beantworten, und demnach ist, da die gedachten Chausseen bei der Abnahme und in ihrem gewalzten Zustande eine Steinbahnstärke von 21 cm nicht, jondern von nur etwa 181/5 ecm gehabt haben sollen, der erhobene Entschädigungsanspruch an sih wohl begründet ; nach längerer De- baite wurde aber doch dahin Beschluß gefaßt: nicht unbedingt an der geforderten Summe festzuhalten, vielmehr den Ver- such zu machen, ein billiges gütlihes Abkommen mit dem Greifswalder Kreise zu Stande zu bringen. Eine Petition von Seiten der Armenpflege des Kirchspiels Bergen-Land : „die Aufhebung der bestehenden Kirchspiels- (Gesammt-) Armenverbände und die Konstituirung der Guts- und Ge- meindebezirke als Orts-Armenverbände anzustreben“, wurde auf den Antrag des Referenten durch Uebergang zur Tages- ordnung erledigt, indem Stände sich in ihrer Mehrheit mit der gegenwärtigen, dem Geseße vom 8. März 1871 entsprechen- den Einrichtung der Armenverbännde völlig einverstanden er-

klärten.

4%0. Januar. Die heutige (5.) Sißung wurde um

10 Uhr eröffnet und wurden nah Vorlesung und Genehmi- gung des Protokolls der gestrigen Sißzung folgende Gegen- stände erledigt: 1) Die Angelegenheit wegen Verbesserung der Kommunikation zwischen Stralsund und Rügen. Stände ent- nahmen aus dem Referate und dem darin in Bezug genom- menen, in dieser Angelegenheit von der Königlichen Re- gierung hierselbst an den Ober-Präsidenten der Provinz erstatte- ten, dem engeren ständishen Ausschusse #\. Z. abschriftlih mit- Ne Berichte zu ihrem Bedauern, daß ohne weitere wesent- iche Hülfe aus Landesmitteln auf eine dem Bedürfnisse des Landes entsprehende Verbesserung des Fährbetriebes zwischen Stralsund und Rügen nicht zu renen sei, hielten aber mit Rücksicht darauf, daß das Projekt der Errichtung einer festen Brücke in neuerer Zeit Ateifbivere Gestalt annehmen zu wollen scheine, es zur Zeit nicht für angezeigt, in der pr pm gt Angelegenheit weitere Schritte zu thun, ondern wollen vorerst die weitere Entwickelung der Rügenshen Sekundär - Eisenbahnbau - Angelegenheit, womit die Errichtung einer festen Brücke im engsten Zusam- menhange stehe, abwarten. 2) Jn Betreff der Remonstration mehrerer am 1. Oktober v. J. von Greifswald verseßten Beitputt il gegen die von ihnen geforderte, zum genannten eitpunkt fällig gewesene zweite Hälfte der kommunalständi- schen Steuern pro 1. April 1879/80 wurden die Anträge des Referenten angenommen. Diese gehen dahin, die Freilassung. der gedahten Justizbeamten von der fraglichen Steuer- rate zu genehmigen, im Uebrigen aber die bei dieser Gelegenheit angeregten Prinzipienfragen, namentlich darüber, ob die ständische Steuer, soweit sie. auf die Städte ausge-

O wird, die Natur einer kontingentirten Kommunal- a

gabe übe, einer späteren Berathung und Beschlußfassung. vorzubehalten. 3) Zuleßt wurden verschiedene Gesuhe um Unterstüßung aus den dazu vorhandenen Fonds bewilligt und- die Sißung dann um 21/7 Uhr geschlossen. Die nächste: Sißung ist auf den 9. Februax. d. Js., Vormittags 11/5 Uhr, anberaumt, um dem Le ständischen Ausschusse zu. den demselben an fgetragenen Ausarbeitungen n die noch zu Ct, ia Verhandlungsgegenstände die erforderliche Zeit zu lassen.

Bahéru. München, 20. Jañuar. (Allg. Ztg.) Se. Wajestät der König hat den Ministerial-Rath extra statum im Staats-Ministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, Dr. Friedrih von Ziegler, zum Ministerial-Rath im Staats- Ministerium des FJnnern ernannt, ferner den Direktor der Kammer des Jnnern der Regierung von Oberbayern von Brennfleck, in München, seiner Bitte entsprehend, wegen Krankheit auf die Dauer eines Jahres in den Ruhestand treten lassen und die hierdurch zur Erledigung. kommende Stelle eines Direktors der Kammer des Jnnern der Regierung von Oberbayern dem Ministerial-Rath im Staats-Ministerium des Innern, Lorenz von Braunwart, auf dessen Ansuchen

verliehen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Januar. (W. D. B.) Dex Klub der liberalen Partei beschloß anläßlich des Austritts der Fortschrittspartei eine Resolution, worin dieser Austritt wegen der Abstimmung in der Wehrfrage für nit begründet erklärt, das Bedauern über denselben ausge- drückr und die Erwartung eines gemeinschastlihen Vorgehens in allen Verfassungsfragen ausgesprochen wird.

Die „Pol. Corr.“ meldet aus Konstantinopel: Auf Grund der vom Sultan ertheilten Ermächtigung soll die zwischen dem Minister des Auswärtigen, Sawas Pascha, und dem englishen Botschafter, Layard, abgeschlossene Kon- vention über den Negerhandel morgen unterzeichnet

rden. j ai des, 92. Januar. Jn der heutigen Sißung des Unterhauses beantragte der Abg. Mocsary eine par- lamentarische Enquete über die jüngst hier statt- gehabten Unruhen, das Haus beschloß, über die Behand- lung dieses Antrages sich morgen schlüssig zu machen.

Großbritannien und Jrland. London, 22, Januar: (W. T. B.) Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Louise, Gemahlin des General-Gouverneurs von Canada, Marquis von Lorne, hat heute Vormittag die Rückreise nach Canada angetreten. Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz von Wales, dex Herzog von iur Di und der Herzog und die Herzogin von Connaught gaben derselben bis Liverpool das Geleite.

Nach einem Telegramm aus Kabul, von gestern, scheinen die Bemühungen der Engländer, die angesehensten Sirdars und Häuptlinge zur Unterwerfung zu bringen, von Erfolg zu sein. Am 20. c. waren 2 Söhne Hubbab Ullaf el Khans im englishen Lager angekommen. Mahomed Jan befindet sich mit 6 Regimentern in Ghuzni.

Frankreich. Paris, 22. Januar. (W. T. B.) Jn der heutigen Sißzung der Deputirtenkammer brachte Louis Blanc den Antrag auf Gewährung voller Am- nestie ein. Der Antrag ist von 49 Deputirten unterzeichnet, während der im vorigen Jahre eingebrahte nämliche 87 Unter- christen zählte. Von der Versammlung wurde die Dring- lichkeit bejschlo}sen.

Der Antrag lautet : i , „Von dem Wunsche geleitet, alle Spuren des Bürgerkrieges

auszulöschen, haben wir die Chre, folgenden Geseßentwurf einzu-

bringen: Art. 1. Alle wegen einer auf die Ereignisse von März, April

und Mai 1871 bezüglichen Handlung Verurtheilten werden amnestirt. Art. 2. Diese volle und unumschränkte Amnestie erstreckt si auch auf alle seit der lezten Amnestie von 1870 gefällten politischen

Verurtheilungen. | Art. 3. Die Bestimmungen dieses Gesehes finden auch auf die

Kolonien Anwendung.“

Türkei, Konstantin'opel, 16. Januar. Der „Pol. Corr.“ wird von hier geschrieben: Unter dem Vorsiße des Doyens des diplomatischen Corps Sir H. Layard fand leßten Dienstag eine Konferenz aller fremden Vertreter statt, in welcher die von der türkishen Regierung ausgearbeiteten G e- rihtsgeseße einer Les unterzogen wurden. Es sind dies fünf Geseßentwürse, und beziehen sih dieselben auf das Civil- und Strafverfahren, das Notariatswesen, die Staats- anwaltshaften und Gerichtsinspektoren. Jn der Konferenz wurde vorerst konstatirt, daß mehrere Bestimmungen dieser Ent- würfe, als mit den Kapitulationen im Widerspruche stehend, unter keiner Bedingung angenommen werden könnten. Namentlich wurde ein Artikel beanstandet, wona es den Staatsanwäl- ten freigestellt wird, nah Belieben einen Prozeß zu sistiren. Es isstt dies eine sehr gefährlihe Bestimmung, Es wurde überdies" bemängelt, daß das gerihtlihe Verfahren sehr kom- plizirt erscheint und die Zahl der Beamten ungeachtet der fchlechten Finanzlage vermehrt wird. Endlih sind den Ver- tretern der Mächte Berichte Seitens ihrer Konsuln zu- gekommen, wonach die von Said Pascha eingeführte neue Gerichtsorganisation zu unzähligen Klagen Anlaß giebt. Jns- besondere wird über die Untauglichkeit der meisten Prokura- toren und Gerichtsinspektoren geklagt. Die Konferenz beschloß die Einseßung einer aus türkishen Beamten und Dragomans bestehenden gemischten Kommission zur Revision dieser Geseß- entwürfe. Jm Grunde ist die Vorlage dieser Entwürfe ein Fortschritt und ein M des guten Willens, doch kommt eben Alles auf die Ausführung an.

Serbien. Nis, 14. Januar. (Pol. Corr.) Unter den Gegenständen, welche in der Thronrede bei Eröffnung der Skupschtina als zu erledigende genannt wurden, ist auch die Lösung der Agrarfrage in den neuerworbenen Ge- bieten, welhe hier und da schon brennend geworden ist, Es haben sich nämlih hier nach dem Hattischerif von Gülhane eigenthümliche Verhältnisse entwickelt, welche mit den übrigen gejeßlihen Bestimmungen Serbiens über das Grundeigen- thum nicht E A: Die Regierung wird nächstens einen Geseßentwurf darüber der Skupschtina vorlegen, wo- durch sie eine billige Lösung mit Berücksihtigung der erwor- benen Rechte anstrebt. Um diese i ami zu studiren, wurden. im vergangenen Frühjahre Kommissionen entsendet, um an Ort und Stelle die nothwendigen Erhebungen und Untersuchungen zu pflegen. Die Operate dieser Kommissionen Scbnn ; dem nächstens vorzulegenden Geseßentwurse als

ubstrat.

Nufßland und Polen. St. Petersburg, 23. Januar. (W. T. B.) Der „Regierun 8bote“ erklärt die von ver- Jhiedenen Blättern gebrahte Meldung über die Auffindung

von Broschüren revolutionären Jnhalts bei einem -Matrosen Und einem Unteroffizier in Nicolajeff, wobei der Unteroffizier dem General-Adjutanten Arkas wichtige Enthüllungen gemacht haben sollte, für vollständig unbegründet.

Dle énglisherseits vérbreitete an vóit einem zweiten Siege der Turkmenen und einer Erhebung der Grenzstämme Chiwas und Persiens ist unwahr. Es liegt einfach hier eine Nachricht vor von einem Angriff von Turkmenen auf einen russishen Transport. /

Der bisherige österreichish-ungarishe Botschafter, Baron von Langenau, wurde am 21. d. von Sr. Majestät dem Kaiser in Abschieds-Audienz empfangen, bei welcher der Botschafter sein AbberufungssGreiben überreichte, :

Der Minister des Jnnern hat die monatliche Zeitschrift „Slowo“ auf drci Monate suspendirt.

Der in hiesigen Zeitungen erwähnte und nah außerhalb gemeldete Fall sibirisher Pest ist ein völlig isolirt ge- bliebener Fall eines bösartigen Hautauss{hlags.

Nr. 3 des „Amtsblatts der Deutschen Neihs8-Po sts- und Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Jahalt: Ver- fügung: vom 16. Januar 1880. Uebertragung der Post- und Telegraphen-Verwaltungsgeschäfte für Charlottenburg und Westend auf die Ober-Postdirektion in Berlin.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des fstatistishen Bureaus der Stadt Berlin find bei den hiesigen Standes8ämtern in der Woche vom 11. Januar bís inkl. 17. Januar cr. zur Anmeldung ge- kommen; 118 Ebeschließungen, 931 Lebendgeborene, 46 Todtgeborene, 540 Sterbefälle.

Sunmmarische Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf derKöniglichenUniversität zuGreifs- waldimWinter-Semester 1879/80, Im Sommer-Semester 1879 find immatrikulirt gewesen laut Personal-Verzeichniß 551; nah Aufstellung dieses Verzeichnisses wurden noch immatrikulirt 1, zu- sammen 552; davon sind abgegangen 174. Es sind demnach ge- blieben 378, dazu sind in diesem Semester gekommen 153 ; die Ge- sammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 531. Die theologische Fakultät zählt: Preußen 49, Nichtpreußen 4, zu- sammen 53. Die juristishe Fakultät zählt: Preußen 66, Nicht- preußen 2, zusammen 68. ie medizinishe Fakultät zählt: Preußen 227, Nichtpreußen 21, zusammen 248. Die philofophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Meife 132, b, Preußen ohne Zeugniß der Reife, nach §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landes-Universitäten vom 1. Oktober 1879 18, c. Nichtpreußen 12, zusammen 162. Außer diesen immatrikulir- ten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt mit Genehmigung des z. Nektors 5. Es nehmen mithin an den Vorlesungen Theil 536.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studi- renden an der Königlichen vereinigten Fricdrihs-Uni- versität Halle-Wittenberg im Winter-Semester 1879/80. Im Sommer-Semester 1879 sind immatrikulirt geroesen 1040, nach Aufstellung der betreffenden Nachweise wurden noch immatrikulirt 11, zusammen 1051. Davon sind abgegangen 273, es sind demnach C 778. Dazu sind in diesem Semester gekommen 320, die

esammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 1098. Die evangelisch-theologische Fakultät zählt Preußen 245, Nichtpreußen 25, zusammen 270, die juristische Fakultät zählt Preußen 98, Nicht- preußen d, zusammen 103, Die medizinishe Fakultät zählt Preußen 130, Nichtpreußen 14, zusammen 144. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 323, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife auf Grund des §8. 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 128, zusammen 451, e, Nichtptéußen 130, zusammen 581. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Uni- versität als Hospitanten 32. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 1130.

Ueber die Impfung im Großherzogthum Hessen in den Jahren 1875 bis 1878 entnehmen wir den „Mittheilungen der Großherzoglih hessishen Centralftelle für die Landes statistik“ folgende Angaben: Durch das am 1. April 1875 in Kraft ge- tretene Impfgeseß für das Deutsche Reih vom 8. April 1874 wurde für impfpflihtig erklärt: 1) jedes Kind vor Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgeuden Kalenderjahrs, sofern es nicht . nah ärztlichem Zeugniß die natürlihen Blattern überstanden hat ; 2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme für Sonntagë- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurückgelegt, sofern er niht nach ärztlihem Dan in den leßten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpst worden ist. Die Wiederimpfung der Schulkinder war bis dahin im Großherzogthum nirgends regelmäßig und in erheblihem Umfange geübt worden; dagegen war die bereits 1807 eingeführte Impfung der kleinen Kinder {hon von 1875 in guter Orduung. Schon da- mals bildete jede Gemeinde einen Impfork, in welchem jährlich eine oder mehrere Impftermine durch den öffentlihen Impfarzt abge- halten wurden. Diese Einrichtung ist mit ganz geringen Ausnahmen auch unter der Herrschaft des Reichsgeseßes, welches nur verlangt, daß kein Oct des Impfbezirks von dem nächsten Impforte weiter als 5 km entfernt sei, beibehalten worden. Als Impfbezirk, welcher geseßlich einem Impfarzte zu unterstellen ist, ist generell der Medi- zinalbezirk, also neuerdings der mit den Kreisgrenzen zusammen- fallende Bezirk des Kreisgesundheit?amts, und als JImpfarzt der Kreisarzt bestimmt worden. In dieser Beziehung vollständig ift jedo bis jeßt die neue Organifation erst in 6 Kreisen durchgeführt. Die Zahl der selbständigen Impfärzte ist seit 1875 von 47 auf 33 vermindert, die der für einzelne Theile der Bezirke und zur Aus- übung einzelner Funktionen bestimmten Stellvertreter von 7 auf 10 gefliegen. Die Kosten der Impfung in den öffentlichen Ter- minen, welche früher von Zahlungsfähigen selb getragen werden mußten, sind in Folge der reihs8geseßlihen Bestimmung, daß die Impfung für die Bewohner des Bezirks unentgeltlih vorgenommen wird, den Gemeinden auferlegt worden. In Folge landesgesetzlicher Anordnung wird für jede Impfung 80 S bezahlt, falls nicht eine Aversionirung verabredet wird. Wiederholungen früherer in den Terminen Meyen erfolalosen Impfungen werden nicht ho- norirt; dieselben betrugen 1878 0,9 %/% der bezahlten Erst- und 14,4%, der bezahlten Wiederimpfungen. Bei einer Zahl von 24218 Einwohnern am 1. Dezember 1875 wurden im ganzen Großherzogthum im Jahre 1875 26378 zum erften Male geimpft und zwar mit Erfolg 25 338, und ohne Erfolg 285. Di: Zahl der der Impfung vorschriftswidrig entzogenen Pflichtigen betrug 140. Im Jahre 1876 wurden zum erften Male geimpft 28 245; davon mit Erfolg 26926 und ohne Erfolg 442; die Zahl der der Impfüng vorschriftswidrig entzogenen Pflichtigen be- zifferte sh auf 191. Im Jahre 1877 stellte si die N der Impflinge aus 28 066, und zwar mit Erfolg 26 358, ohne Erfolg 412; die Zahl der der Impfung vorschrif18widrig entzogenen Pflichtigen betrug 326. Die Zahl der Pr war im Jahre 1875 im ganzen Großherzogthum 18 251, davon mit Erfolg 13 292 und ohne Erfolg 4757; im Jahre 1876 24099 (mit Erfolg 17 808, ohne Erfolg 6057), im Jahre 1877 23 926 (mit Erfolg 18 487, ohne Er- s 5068). Im Jahre 1878 betcug die Gesammtzahl der zur Erstimpfung gen Kinder im ganzen Großherzogthum 23 880; hiervon find mit Erfolg geimpft 22017 oder 92,2%, wieder zu impfen waren im Jahre 1878 im Ganzen 23 981, von welchen die Wiederimpfung mit Erfolg vollzogen wurde an 18716 oder an 78,0 %/0. An Kosten sind dur die öffentliche Impfung im Groß- berzogthum Hessen in den Jahre: 1875 bis 1878 erwahsen: im oe f 26 489 M6, 1876 33 015 M, 1877 31854 M und 1878

Das dritte Heft des statistiscen Jahrbucbes des K. K. öster- reihischen Ackterbau-Ministeriums enthält die statistishen Ermitte- lungen über den Bergwerksbetrieb Oesterreihs im Jahre 1878, und zwar speziell die Ausdehnung des Bergbaues, dessen Betriebseinrihtunzen, den Arkbeiterstaid, die Unfälle, die Bruder- laden und Bergwerksabgaben, In Betreff der räumlihen Aus- dehnung des Bergbaues in Oesterreich, d. i. in den im Reichsrathe- vertretenen Königreichen und Ländern, ist der statistischen Uebersicht zu entnehmer, daß mit Schluß des Jahres 1878 im Ganzen 35 504 Freischürfe bestanden. Die Zahl derselben hat gegen das Jahr 1877 um 7267 oder nahezu 17 % abgenommen. An der Ab- nahme partizipirten alle Länder, eine Zunahme erfolgte nur in Tirol um 34,9 %/, während die Anzahl der Freishlinfe in der Bukowina unverändert blieb. Von sämmtlichen Frei¡würsen ent- fielen auf Gold- und Silbererze 1,214°/6, auf Eisenstein 9,047 %, auf Mineralkohlen 80,368%/9 und auf andere Mineralien 9,371 %/. Die Zahl der Privat-Freishürfe ist im Laufe des Jahres 1878 von 1500 auf 1350, d. i. um 1009/9 des vorigen Stande? gesunken. In ganz Oesterreich betrug mit Schluß des Jahres 1°75 die zum E bau verliehene Fläche 167 116,6 ba, um 1568,2 La oder 0,94%/9 mehr als im Jahre 1877. Diese Vermehrung betrifft den Privat- Bergbau, bei welchem sie 0,97% ausmacht, während im ärarishen Besiße keine Aenderung eintrat. Von den verschiedenen Bergbauzweigen weisen der Mineralkohlenbaua einen Zuwachs von 1605,6 ha d. i. 1,2%, der Bergbau auf andere Mineralien einen folben von 77,1 ba d. i. 0,5% auf, ineeno beim Gold- und Silberbergbau 13,7 ha d, i. 0,6% und beim Eisensteinbergbau 100,8 ba d. i. 0,5% in Abfall kommen. Die Gesammtzahl der Privatbergwerksbesißer betrug 1671, mit einer Bergbaufläche von 64 885,7 ha, gegen das Vorjahr eine Abnahme um 3 Besißer oder 0,18 9/0. In Betreff der wichtigsten Einrichtungen beim Berg- werksbetriebe enthält das Jahrbuch folgende Nachweisungen: In ganz Oesterreich betrug die Länge der Bergwerkseisenbahnen in den Gruben 1701481 m, um 54199 m mehr als im Vorjahre, über Tag 630 624 m, das ift um 23 721 m weniger als im Vorjahre. Unter diesen Eisenbahnen befinden sich 140387 m in der Grube und 92376 m über Tag, zusammen 232 763 m Pferdebahnen und 206 706 m Lokomotivbahnen; außerdem werden 1135 m Drahtseil- bahnen zur Pvernng über Tag verwendet. Es entfallen ferner bei den Steinkobhlen-Bergbauen 94%/,, bei den Braunkohlenbauen 95%, bei den Salinen 49% und bei den übrigen Bergbauen 53/6 der Förderbahnen auf Eisenbahnen. An Holzbahnen bestanden 447 ; 296 m in der Grube und {27049 m über Tag. Die Anzahl der Dampfs maschinen zur Förderung und zur Wafserhebung betrug zusammen 1013, um 10 mehr als im Vorjahre, mit 35 526 Pferdekräften. In Betreff des Arbeiterstandes enthält das Jahrbuch folgende An- gaben: Mit Ausnahme der Salinen waren bei sämmtlichen 826 Bergbaa- und 127 Hüttenunternehmungen mit Jahres\{luß 91 587 Arbeiter, und zwar 82653 Männer, 6076 Weiber und 28588 Kinder beschäftigt. Im Vergleihe mit dem Jahre 1877 ergiebt sich eine Verminderung um 446 Arbet- ter, d. i. 0,48% als Folge der Abnahme um 655 Männer, d. i. 0,78%, und 336 Weiber, d. i. 5,24%/0, gegenüber einer Zu- nahme um 545 Kinder, d. i. 23,56%. Von obiger Gesammtzahl der Arbeiter waren 81785 bei Bergbauen und 9802 bei Hütten- werken beschäftigt und stellt sich gegenüber dem vorjährigen Stande. bei ersteren eine Verminderung um 526 Arbeiter, d. i. 0,64%/, bet leßteren eine Vermehrung um 80 Arbeiter, d. i. 0,82% heraus. Bei dem gesammten Salinenbetriebe waren zusammen 8732 Arbeiter, d. i. um 88 weniger als im Jahre 1877 beschäftigt, darunter 5518 Männer, 1760 Weiber und 1454 Kinder. In Betreff der Unfälle wird angeführt, daß im Betriebsjahre 156 tödtliche und 175 \{were, zusammen also 331 Verleßungen, um 27 mehr als im Vorjahre, von männlichen Bergarbeitern fich ereigneten. Es kamen sonach auf je 1000 der leßteren 2,0 tödtliche und 2,3 {were Verleßungen. Als Ursachen erschienen in 96 Fällen Verbruch in der Grube, in 57 Fällen die Förderung8gefäße und Vorrichtungen, in 17 Fällen Sturz in Schächte, in 19 Fällen {hlagende Wetter, in 10 Fällen irrespirable Gase, in je 15 Fällea Maschinen- und die Schrämmarbeit sowie die. Fahrung, in 11 Fällen der Niedergang des Taggebirges, in 23 Fällen die Sprengarbeit 2c. Die Zahl der Bruderladen betrug am Jahres\ch{lufse 369, davon 20 bei den Salinen. Das gesammte Bruderladenvermögen mit Auss{chluß der Salinen-Bruderl1den be- trug 7 380 423 Fl., um 288 101 Fl. oder 4,06 9%, mehr als im Jahre 1877. Die Zahl der Beitragenden e sih auf 99 917 Mit- glieder und Theilnehmer mit 138 446 Anspruchskerechtigten (Weiber und Kinder) und 24468 im Provisionsbezuge stehznden Personen. Die Beiträge der Arbeiter bezifferten sih auf 1 063 440 Fl., um 3,7 % mehr als im Vorjahre und die Beiträge der Werksbesißer auf 298 130F[. oder 2809/6 der Arbeiterbeiträge. Die Ausgaben für Unterstützungen, Krankengelder 2c. betrugen zusammen 1562 955 Fl. Das Vermögen der säwmtlihen Salinen - Bruderladen betrug 339 766 Fl. um 2962 Fl. mehr als im Vorjahre. Bei diesen Bruderladen waren im Ganzen 3274 Beitragende, welche zusammen 22 144 Fl., einge- zahlt haben. An Unterstüßnngen wurden 2358 Personen zusammen 23 008 Fl. aut gezahlt. Die eingehobenen Bergwerksabgaben be- trugen in ganz Desfterreih und zwar an Einkommensteuer 827 920 Fl., an Masfsengebühren 131773 Fl. und an Freishurfgebühren 108 886 Fl., zusammen 1068580 Fl. Diese Abgaben machten 1,99% des Werthes der Bergwerksproduktion aus.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das bereits angekündigte Gedenkblatt des deutsch- franz'ôsis{en Krieges 1870—71, entworfen von H. J. Grego- rius, (in farbiger Ausführung aus 3 Blättern bestehend, Größe im Ganzen 1 m 87 cm hoc, 1. m breit, Verlag von G. D. Baedeker in Essen. Preis aufgezogen mit polirten Stäben 15 A) ist soeben ershicnen. Das inhaltreihe, ges{chmackvoil zusammengestellte und sauber ausgeführte Blatt ist zum Aufhängen in Schulen, Kasernen, Gesellshafts- und Festlokalen bestimmt, und soll dem deutschen Volke die großen geschichtlihen Thaten und Errungenschaften dieser ruhmreichen Zeit in kurz gedrängter anschaulicher Weise in Erinnerung erhalten. Die Mitte des großen Tableaus nimmt der Name Sr. Majestät einz Über und unter diesem treten die Worte Met, Sedan, Paris, Orleans, Straßburg, Amiens, Belfort in bunten Farben aus dem Text hervor, der in übe: sichtliher Gruppirung alle wichtigen Namen und Daten aus dem Feldzuge enthält, verbunden mit Worten aus den Proflamationen Sr. Majestät, sowie Depeschen vom Kriegs- shauplaß. Die Schriften in dem Tableau zeihnen sich durch ihre mannisaltige Form und Schönheit aus. Wie der Verleger uns mittheilt, haben Se. Majestät der Kaiser, welchem das erste Exemplar diescs Gedenkblattes vorgelegt wurde, dasselbe mit Beifall entgegen- genommen und über diese umfangreiche Arbeit, sowohl was die Kom- position des Ganzen, als was die Ausführung des Einzelnen betrifft, in einem Kabinets\{reiben Sih mit Anerkennung geäußert, dem Verfaffer auch ein werthvolles Geschenk, bestehend in einer mit dem Allerhöchsten Porträt und der Namensciffre gezierten goldenen Uhr nebst Kette zu Theil werden lafsen.

Land- und Forstwirthschaft.

Straßburg, 19. Januar. (Elf. Lothr. 20) Die Kaiser- lihe Fishzuchtanstalt bei Hüningen versandte in der ver- flossenen Woche 50 000 embryonirte Eier des Saibling, ombre che- valier, nah Bremerhaven, von wo dieselben am 18. d. M. mit dem „Necktar“ nach Amerika weiter befördert werden sollten. Diese Eier sind, nah einer von dem Anstaltsdirektor neu ersonnenen Methode, unter Beifügung von Eis sforgfältigst verpacklt worden, und ist ge- gründete Aussicht vorhanden, daß diese Eier, in welhen man mit pen Auge den ‘jungen Fish bereits deutlih beobachten konnte, e [behalten bis weit in das Innere Amerikas transportirt werden nnen.

Dem Vernehmen nah soll eine gleiche Anzahl solcher Eier in dieser

Woche nochmals abgesendet werden, so daß im Gänzen 100 000 solche

Fischembryonen der neuen Welt zugeführt werden.