Es sind diese Eiersendungen éi Geschenk des Deutschen Fischcrets Sereins zu Berlin an die amertkanishe Regierung, oder richtiger ein kleines Gegengeschenk für die große Gabe, welhe uns hereits von
merifa her gemacht worden ift. : ;
Aus Amerika find nämli drei Jahre nach einander einige Mil- Lionen von ungebrüteten Eiern des so hoch gerühmten kalifornischen Lachses (Salmo Quinat) von den Hochgebirgen Kaliforniens ber nah Europa vollständig unentgeldlich gesendet worden, selb ein beson- derer Begleiter wurde von Amerika aus auf Kosten der dortigen Verwaltung abgeordnet. Von diesen Eiern sind in Europa Hundert- tausende der muntersten Lachilein in die Flüsse geseht worden und hat man bier und dort {hon ziemlich herangewachsene Exemplare wiedergefangen. In mehreren Teichen sind derartige kalifornische Lachse s{chon in einem Gewichte von F bis 3 Pfund {wer anzutreffen.
Da in Amerika der edelste Bewohuer unserer tiefen Seen, der Saibling, Salmo salvelinus, ombre chevalier, gänzli fehlt, so hat eben der Deutsche Fischereiverein mit den genannten 100 000 Saib- Ungseiecn eine kleine Gegengabe machen wollen. j
Leider erlauben es die Mittel des Vereins nicht, ebenfalls einen besonderen Begleiter mit nah Amerika zu senden, in welchem Falle das Gelingen der Ueberführung außer allem Zweifel stehen würde, do ift, falls die Kisten während der Cisenbahnfahrt nicht gar zu roh behandelt werden, gegründete Ausficht vorhanden, daß dieser in- teressante Transport gelingen wcrde, so daß also auch in Amerika nah einigen Jahren der edelste unserer Süßwasserfische einheimish geworden sein wird.
— Soeben erschien im Verlage von Wiegandt, Hempel & Parey (Berlin) die erste Lieferung eines Illustrirten Gartenbau- Lerikons, unter Mitwirkung zahlreicher Fahmänner aus Wifsen- {aft und Praxis herausgegeben von Th. Rümpler, Generalsekretär des Gartenbauvereins in Erfurt, mit vielen in den Text gedruckten Holzschnitten. Die erste Lieferung enthält die Worte bis August- {chnitt. Es läßt fih niht verkennen, wie werthvoll es in tausend Fällen sein muß, bei Beantwortung von Fragen, wie sie täglich im gârtaerischen Betriebe vorkommen, des Sucheus und Na(hlesens in den verschiedensten Werken überhoben zu sein, und in dem Garten- bau-Lexikon an der betreffenden Stelle des Alphabets eine augen- blidckliche bündige, vielfah durch Abbildungen erläuterte Antwort zu finden. Das Lexikon umfaßt das ganze Gebiet des Gartenbaus und erscheint in 30 Lieferungen à 1 M
Gewerbe und Handel. Der Aufsichtsrath der Kieler Bank hat beschlossen, die Dividende für das Jahr 1879 auf 25 X 20 § pro Aktie oder 105% festzuseßen. Pro 1878 betrug die Dividende 21 M
oder 82%.
Straßburg, 20. Januar. (Els.-Lothr. Ztg.) Die Erwar- tung, daß der am 1. Januar d. J. eingetretene Eingangszoll auf Salz (12,80 & auf 100 kg) belebend auf den Betrieb der lothrin- gisben Salinen einwirken werde, hat s{cn im vorigen Jahre die Unternehmungslust zur Erwerbung von Bergbauberectigungen auf E und Soolquellen im Kreise Chateau Salins an- geregt.
Das hohe Alter der Salinen im Thale der Seille (Salia) ist bekannt. Die Salinen von Vic werden {hon in Urkunden aus der Zeit vor dem 8, Jahrhundert erwähnt. Nah Aufhebung des Salz- monopols durch das Geseß vom 17. Juni 1840 wurdeu von der franzöfischen Regierung vier Konzessionen ertheilt.
Der anonymen Gesellshaft der ehemaligen Domanialsalinen des Oftens durch Urku- den vom 1. Dezembêr 1841 „Vic® mit 1955 ha, „Moyenvic“ mit 1985 ha, „Dieuze“ 1981,48 ha,
Dec Gesellschaft Petitbon und Cie. dur Urkunde vom 19. April 1844 „Saleaurx® bei Lezey mit 98,64 ha, zusammen 6020,12 ha.
Unter dem 9. d. Mts. hat das Ministerium für Elsaß-Lothringen dem Architekten Hotop und dem Unternehmer Schulße zu Meß auf ihre Muthung vom 26. Juni v. J. ia einem Felde von 200 ha unter dem Namen: „Marsal“ die Berechtigung zur Gewinnung von Steinsalz und Soole ertheilt. Die Muthung gründet sich auf Erbohrung von Steinsalz in 66 m Tiefe östlich von Marfal. Nah Levallois (An- nales des mines. 1833, 4. pag. 46) hat ein etwa 2 km weiter öst- Lich bei Mulzey niedergebrachtes Bohrloch bei 60,40 m Tiefe ein Steinsalzlager von 9,10 m Mächtigkeit nachgewiesen, welches mit dem von Hrn. Hotop erbobrten identisch zu sein \c{eint. Derselbe Unternehmer hat auf ein von der französishen Verwaltung in dea 20er Jahren bei Pettoncourt niedergebrahtes Bohrloch und auf die verlassene Saline bei Harroncourt Muthungen eingelegt.
,_ Ferner hat eine Straßburger Gesellshäft mit 3 Bohrlöchern bei Chambrey Steinsalz nag. wiesen und Muthungen auf 3 Felder von je 200 ha eingelegt.
Antwerpen, 22. Januar. (W. T. B) Wollauktion. Angeboten 2269 B., verkauft 2177 B. Bei sehr belebtem Geschäft schône Wollen 5 höber, als bei der Eröffnung.
London „21. Januar. (Allg. Corr.) Die National-Bank of Liverpool zahlt für das abgelaufene Halbjahr eine Dividende von 5 S. per Aktie 2nd trägt 2391 Pfd. Sterl. auf neue Rech-
nung vor. Verkebrs-Anftalten. Southampton, 22, Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des nen Lloyd „Weser * ist hier eingetroffen. New-York, 22. Januar. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Suevia“ ist hier angekommen.
Berlin, den 23. Januar 1880.
Preußische Klassenlotterie. (Dhne Gewähr.)
Bei der heute fortgeseßten Ziehung der 4. Klase 161. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen: i
2 Gewinne von 6000 4 auf Nr. 55 251. 81 491,
41 Gewinne von 3000 #4 auf Nr. 5310. 9170. 10 071. 10 203. 10302. 12930. 15485. 16264. 18 0793. 21-521. 22 607. 23 647. 24881. 26600. 27 562. 28 463, 30 753, 33 233. 35 555, 38446. 40150. 40822. 43 947. 50753, §2810, 54120. 54355. 54566. 62079. 64 065. 67 069, 70 393. 74809. 76589. 82 527, 84974, 85 048. 86 767. 87 452. 88 492. 93 318.
39 Gewinne von 1500 6 auf Nr. 2358. 2810. 6349, 13 527. 16483. 18950. 19130. 26829. 927 497. 30 559, 36 424. 36 534. 38014. 41 200. 42818. 43 301. 45 338, 45 786. 48842, 55618. 58886, 60697. 61 142. 61 926. 63 549, 64650. 66107. 71880. 79817. 80 068. 80 297, 81 627. 84877. 85967. 86 260. 86462. 86 947, 88 616,
89 862,
64 Gewinne von 600 A auf Nr. 487. 1113. 1690. 1932. 2526. 6962. 8180. 13 012, 13351. 14 197. 14768, 16 584. 17368. 17991. 18751. 19102. 19 965, 24 708, 26 359. 28 894, 30 569, 34516, 35098. 35 675, 35751. 36 209. 39610. 41014. 43 200. 43 651. 43 964, 47 669, 48 293. 48807. 51 258. 53618. 53465. 56 493, 57 332, 63 795. 64521. 66512. 66 774. 67856. 68 333, 69 101. 72506. 72927. 74605. 75 657, 78 369, 78 416. 78 801. 7/9131. 81695, 85811. 87236. 87456. 88415. 88 431,
88837. 88778. 88 860. 92 469.
R
Von a,ntliher Seite geht uns nachstehenve Notiz zu:
Am 21. d, M,, Abends, ist der E Odexberg und Bres- lau ¿tlehrende @Schnellzug 2 in Folge Reifenbruchs an der Kuppelachse der Lokomoz,ve ¿wischen Lossen und Brieg liegen ge- blieben. Lokomotivflihrer Und Heizer sino nach |rztlichem Gut-
adten nicht erbebli verléßt worden. Verleßungen von Passagieren sind nit vorgeZommen, au Wagen nicht beschädigt worden.
Die Pasagiere des mit 2 Stunden Verspätung in Breslau an- gekommenen Zuges fanden sofort mittelst Extrazuges Weiterbeför-
derung. Éine weitere Störung des Betriebes hat nicht stattgefunden.
Dem seit dem Jahre 1873 bestehenden Verein Frauenheim sind durch Königliche Kabinets8ordre vom 11. August v. J. die Rechte einer juristishen Person verliehen worden. Der Verein bezweckt, acbtbaren, alleinstehenden Frauen eine behaglihe Wohnung und alle Einrichtungen für ein bequemes Dasein gegen geringes Entgelt zu gewähren; er besißt in Lichterfelde ein Grundfstück mit Wohnung und Garten; in dem Hause. haben die aufgenommenen Frauen ein oder zwei Zimmer, einen gemeinschaftlichen Speisesaal, Bibliothek, Bade- zimmer u, f. w. Gute Beköstigung wird auf Verlangen für einen Minimalpreis gegeben. Sobald die Mittel des Vereins, dessen finanzielle Lage eine wchlgeordnete ist, es gestatten, wird ein zweites Vereinshaus auf demselben Grundstücke erbaut werden. Mitglied des Vereins kann man u. a. durch einen jährlichen Bei- trag von 6 #4 werden. Den Mitgliedern steht ein Vorrecht für die von ihnen vorgeschlagenen Frauen bei der Konkurrenz mehrerer, welche Aufnahme suchen, zu. Augenblicklih sind zwei Zimmer frei. Zuschriften und Anfragen sind zu richten an den Kommerzien-Rath &riß Kühnemann hier, Gartenftr. 21.
Die Mustersammlung des bayerischen G:werbe- museums zu Nürnberg umfaßt bekanntlich vorzügliche Arbeiten jeder Art aus den verschiedensten Zeiten und Ländern. Sie ist in 12 Gruppen getheilt, deren jede zugleih die Rohprodukte, die in den Handel kommenden Halbfabrikate, die Werkzeuge enthält und das Herstellungsverfahren veranschauliht. Da das Mu- seum seit seiner Gründung noch kein Jahrzehrt hinter sih hat, und darum noch keinen Anspruchß auf Vollständigkeit macbt, so hat die gewissenhafte Direktion, troß der großen, anerkannten Reichhaltigkeit des schon jeßt Vorhandenen mit der Veröffentlihung der Kataloge bisher gezögert. Indessen „die mehr und mehr sich steigernde Nachfrage und das Bedürfniß, über die Beschreibung des einzelnen Gegenstandes hinausgehende Belehrung zu suchen“, haben mit Ret die Bedenken aufgewogen, und so is mit der Publikation des Katalogs der X. Gruppe, enthaltend die Arbeiten aus Metall, nebst den Robhprodukten und Werkzeugen, der Anfang gemacht worden (Nürnberg, Fr. Kornsche Verlagsbuchandlung). Die genannte Gruppe ist zur Zeit die vollständigste und bietet deshalb Gelegenheit, die Art des Systems zu kennzeichnen.
Die Hauptgruppë ist fin 7 Unterabtheilungen gegltedert, nämlih Gefäße, Geräthe, Waffen, Uhren und Glocken, Sbmuck, Architektur, Bilduerarbeiten — jede dieser Unterabtheilungen aber wieder nach dem Material geordnet: Gold und Silber, Kupfer, Zinn und Zink, Legirungen, Eisen, Blei. Sonst ist natürlich die historishe Folge bei der Aufzählung der Gegenstände beobachtet. Die technologishen Einleitungen über die Gewinnung und Bearbeitung der Metalle, die benußten Werkzeuge u. \. w. (voa dem Sekretär Dr. Seelhorst und dem Ingenieur Kröller) sind außerordentlich instruktiv und dankenswerth, die geschihtlihen und künstlerischen Grläuterungen {nell und leiht orientirend und zudem noch dur zahlreicbe treffliche Abbildungen unterstüßt, so daß hier geradezu ein Handbuch der Metallarbeit geboten wird, zu welchem die Schäße des Museums die praktisbe Ergänzung bilden.
In dem „Rohmaterialien und Halbfabrikate“ betitelten Theil der Sammlung ift der höchst interessante Versuh gemacht, das Vor- kommen der Metalle in der Natur als- Erze und die zur Gewin- nung und Verarbeitung derselben erforderlihen berz- und hütten- männishen Arbeitsprozesse in ihren Produkten bis zum fertigen Metall, wie es M anane wird, Üübersihtlich vorzuführen. Die Sammlrng i|stt durch Freigebigkeit versbiedener Gruben- und Hüttenverwaltungen oder Besißer entstanden und geht immer mehr der Vervollständigung entgegen. Schon jeßt sind in zusammenhängenden Folgen der Mansfelder Bergbau auf Kupfer- schiefer und die Verhüttung der hier gewonnenen Erze, die Erz- R des Dberharzes im Bergrevier Clausthal mit ihrer Verhüttung, die Zinkerze des Altenberges bei Aachen und der Silesiahütte in Oberschlesien, die Eisenerze von St. Ingbert und der Oberpfalz vor- geführt. Daran aber {ließt fich zur Verdeutlihung der weiteren ersten Bearbeitung des gewonnenen Metalls eine Sammlung von Biechen, Stäben, Swienen, Drähten 2c. aus Kupfer, Zink, Eisen und Legirungen. Endlich folgen als Beispiele der weiteren Bear- beitung Rohgüsse in verschiedenen Metallen, gestanzte, geprägte und aetriebene Arbeiten im unvollendeten Zustande, einzelne Beispiele von besonderen Oberflächenbehandlungen, eine Produktionsfolge der Gal- vanoplastik, die Herstellung des Damastes und des Moirée métallique. Die leßte Abtheilung bildet die der Werk;euge und Maschinen.
Troßdem der Redacteur, Hr. Direktor Stegmann um Ent- \huldigung der „Mängel und Shwächen“ zu bitten für nöthig hält, darf man bei gerechter Würdigung ber vielen Vorzüge behaupten, daß der Katalog, der auch das nicht geringe Verdienst der vollkommenen Neuheit seiner Art für fich hat, ähnliwen Unternehmungen zum Muster dienen kann. Seine praktishe Brauchbarkeit aber dürfte sib ju bewähren Gelegenheit finden, wenn die große Landes- Ausstellung in dem ehrwürdigen Nürnberg zahlreiche Kunst-Gewerb- treibende aus Nord und Süd im Jahre 1882 daselbst zusammen- führen wird. — Die Ausftattung des handlihen Bandes in Papier und Dru ift gediegen und würdig.
Im Verlage von J. H. Schorer in Berlin erscheint seit Be- ginn des Jahres unter dem Titel „Deutsches Familienblatt“ ein neues, von A. v. Eye herausgegebenes illustrirtes Unterhal- tungs-Journal, das, unter Aués{hluß jeder politishen und religiösen Tendenz, den Anforderungen eines wirkli gebildeten Gesbmacks zu entsprechen und in Bild und Wort alles Flache und Triviale zu ver- meiden beabsichtigt. Neben Novellen und Romanen, die einer edleren Lebens- und Kunstanshauung huldigen, will es dem Leser vor- urtheilslose Besprehungen von Fragen des geistigen und sozialen Lebens, kulturgeshihtlizhe Skizzen aus der deut- schen Vergangenheit, ethnographishe Schilderungen, populäre Aufsäße über sämmtlide Gebiete der Kunst und des Kunstgewerbes und mannigfaltige kleinere Plaudereien ernsten und humoristischen Inhalts darbieten, so daß si das Unternehmen der wohlwollenden Theilnahme weiter Kreise bestens empfiehlt. Die beiden bisher vorliegenden Nummern bringen außer den Anfängen zweier größeren Erzählungen von Hans Hopfen (,Mein Onkel Don Juan“) und Veit Ried („Hans Hartung, eine Kriegsgeschichte*) eine Reihe kleinerer Beiträge, unter denen die Ane über den modernen Spiritiêmus von Duboc, die Skizzen aus Bulgarien von H. von Berlepsch, das gefällig ansprebende dialektishe Gedicht „'s Ghoamniss*“ von Franz Trautmann und die Plaudereien über Weihnachtsfreuden und Über die pergamenishen Skulpturen hervorzuheben {ind, während Anderes, wie die Skizzen „Das einzige Kind“ von F. Groß und „Im neuen Reich“ von A. v. Eye, sehr nahe an vers{wommene Sentimentalität streist und eine gesündere, etwas fsubstantiellere Nahrung wünschen läßt, ür die nächsten Nummern stellt der Pro- \pekt weitere elletristishe Arbeiten von Ernst Wichert, K. E. Granzos, Karl Stieler, H. Seidel u. A. sowie Aufsäße verschiedenartigsten Inhalts von Bruno Bucher, Gosche, Finkelnburg, Ranke, A. v. Eye u. A. in Aussicht. Der Wahl und Ausführung der zahlreichen Illustrationen verspriht das Blatt ganz besondere Sorgfalt zuzu- wenden, und in der That gehen dieselben — vor Allem die trefflichen Originalzeihnungen von Woldemar Friedrich und der geratezu mei terhafte Holzshnitt nach Gustav Richters „Königin Luise“ — weit über das hinaus, was die recht dürftige Titel- Vignette erwarten läßt. Ein baldiger Ersaß der leßteren dur eine
fiylvolle ornamentale Kompositien würde für das Blatt ebenso vor- theilhaft sein, wie der Wegfall der poctifirenden novelli stischen Be-
(teilte le der Bilder, die leider auß von anderen Redaktioner [lustrirter Journale vielfa beliebt werden, obshon sie selbs dann, wenn sie die Pointe der malerishen Darstellung nit geradezu ver- fehlen, doch mindestens eine E müßige Beigabe und fast stets das gerade Gegentheil einer gedeihlihen Förderung verständiger Kunstanschauung bilden.
Aus Neapel wird vom Dienstag gemeldet: Ein S chGnee- turm, so s{wer, wie man ihn noch nicht erlebt hat. Der Schnee gt EIeS gel dem Boden, und es s{chneit noch immer. Tempera-
r unter Null.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Die Aufgabe unserer Infanterie in Bataillon mo E Mit 16 Abbildungen. Berlin 1880. E. S. Mittler und Sohn.
Preußische Jahrbücher. Herausgegeben von Heinrich v. Treitshke. 45. Bd. 1: Heft. Januar 1880. (Berlin, 1880. G. Reimer.) — Inhalt: Die Goldwährung in Deutschland; ibr Ursprung und ihre Beziehungen zur allgemeinen Silberfrage. (Ad. Soetbeer.) — General v. Rüchel (na hinterlassenen Papieren). reer Ugo Foscolo und sein Roman, die leßten Briefe des
acopo Ortis. (D. F. Zshech.) — J. G. Rists Lebenserinnerungen.
(Julian Schmidt.) — Noch einige Bemerkungen zur Judenfrage..
(H. v. Treitshke.) — Politische Korrespondenz. :
ahrbücer für die deutsche Armee und Marine. Verantwortlih redigirt von G. von Marses, Major. Bd. XXXIV, Nr. 100. Heft 1 (Januar 1880.) Berlin, 1880. F. Schneider & Co Goldschmidt & Wilhelmi.) — Inhalt: 1. Zum GSriedristage.. ine Säkular-Erinnerung. Von Gr. L. — 11, Die Thätigkeit der Infanterie während der Belagerung von Straßburg im Jahre 1870, Von v. Wedelstaedt, Major im 2. Niederschlesischen Infanterie-Re- giment Nr. 47. — IIL. Gedanken über die permanente Zutheilung von Infanterie zu den Kavallerie-Divisionen. — . Die neuen französischen Feldgeschüße. Von Marx Sthlagintweit. Premier-Lieu- tenant à la suite des 1. Bayerischen Fuß-Artillerie-Regiments. (Mit Skizzen im Text.) — V, Die Sommerlager der russishen Armee im Jahre 1879. Von A. v. Drygalski, Premier-Lieutenant a, D. — VI. Die dänische Armee und Marine nach dem ‘neuesten Reorgani- sations-Entwurfe, nebst einem Rückblike auf deren bisherige Ent- widelung. Von A. ern v. Firck8s. — VII. Erfindung:n 2c. von el Interes v Zusaumiéagesiellt fon Fe. Hentsch, Haupt- mann a. D. — . Aus auêwärtigen militärischen Zeitschriften. —
IX, Umschau in der Militär-Literatur 2c. DUR s Monats\chrift für Deutsche Beamte, Organ des Preußishen Beamten-Vereins, redigirt von L. Jacobi, Königl. Geh. Regierungs-Rath. rond) Grünberg i. S{1. Verlag von Fr. Weiß?s Nafolger. 1880. 4. Jahrgang. 1. Heft. — Inhalt: Ein Wort zum neuen Jahre. — Angelegengenheiten des Vereins: Bekannt- machungen der Direktion des Preußischen Beamten-Vereins. — Die Berliner Beamten-Vereinigung. — Rechtsverhältnisse der Beamten : A. Gefeßgebung. — B. Verordnungen und Erkenntnisse. — C, Ab- handlungen über Fragen des Beamtenrechts. — Ueber die Vorschläge
zur Verhütung von Kassendefekten bei den Truppen. — Gleihmäßige .
NRegilung der Gehälter der Subalternbeamten dur den anzen Staat. — Postkarten im Amtsverkehr. — Rbbandlan en Un Auf- säte allgemeinen Inhalts. — Kulturbilder aus dem Elsaß. — Der französisbe Beamte. — Abgerissene Bemerkungen über die deutsche
Rechtschreibung der Monats\chrift für Deutsche Beamte. — Ver- mishtes. — Spresaal. — Bücherschau. — Brieskasten.
Helt[chrtft für Geseßgebung und Praris auf deni Gebiete des deutschen öffentlichen Rechtes, berausgegeben von W. Hartmann, Reichsgerichts-Rath. Bd. 6. 1879, Hest 1. Berlin, Carl Heymanns Verlag. 1880. Inhalt: Aufsäße. Die Ne- form der Städteordnung vom 30, Mai 1853 im Anschluß an die Regelung der kommunalen Selbstverwaltung der Kreis- und Pro=- vinzialverbände. Von Hrn. Geheimen Finanz-Rath Marcinowskt in Berlin. — Die französische Verwaltungsgerihtebarkeit, Von Hrn. Professor Dr. Edgar Löning in Dorpat (Fortseßung des Auf- saßes in Bd. 5 S. Brb — Entscheidungen und Erlasse von Ge- L und e pry örden. Q
ocial-Correspondenz, Organ des Centralvereins ür das Wohl der arbeitenden Klassen, herausgegeben von Dr, Victor
Böhmert und Arthur von Studniß. Nr. 6. — Snhalt: Der Zeichenunterriht der Volks\chule. — Die britisWen Streiks im Sahre 1879, — Ein Asyl zur Heilung der Trunksucht.
Forstlihe Blätter. Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen. Herausgegeben von Jul. Theod. Grunert, Königl. preuß. Ober-Forst- meister a. D., und Professor Dr. Bernh, Borggreve, Königl. preuß. Ober-Forstmeister 2c. 17. (3. Folge 4.) Jahrg. 1880. 1, Heft: Januar. Leipzig , 1880. Verlag von H. Voigt. 4. — Inhalt: 1. Aufsätze. Ueber Ausführung von Keimproben. Von Dr. M. Kieniß. — Ueber die wissenschaftliche Aufgabe eines forstbotanishen Gart:ns. Von
. Zabel, Kgl. akademischem Gartenmeister ¡u Münden. — Die
rganifation des forstliden Vereinswesens, Vom Forstmeister Heiß zu Winnweiler. — Die Staatswaldungen im europäischen Rußland. —-Zu Frage I. der 1879er Wiesbadener Forsiversammlung. Von
B, Borggreve.
Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift. 42. Bericht des unter dem Protektorate Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Ho- heit der Frau Kronprinzessin Friedri Wilbelm stehenden Vereins für das Museum Schlesischer Alterthümer. — Inhalt: Sthlesische Münzmeisterzeichen, von Hugo Freiherrn von Saurma-Jelts\{ch, — Breslauer Nathsfamilien, von H. von Prittwiß und Gaffron in Dels, — Die prähistorishen Funde in Schlesien vom Jahre 1878. Reste vorhistorischer Kolonisation in der Gegend von Ratibor. Grab- stätten. Wälle und Befestigungen. Anderweitige Befunde und Fundstätten (S{läfenringe). Von Sanitäts-Rath Dr. R. Biefel. Mit einer lithographirten Beilage. — Publikation über ältere \chlesische Siegel, von Dr, Pfotenhauer. — Neu hinzugetretene Vereinsmitzlie- der. T Le ette deg
Ltgemeine literarishe Korréspondenz. Eine Rund- sau über das geistige Leben der Gegenwart. Organ des allges meinen deutshen Scriftstellerverbandes. (Leipzig, Verlaz von Her- mann Folg.) Nr. 56. — Inhalt: Bei der Jahreswende. — Thomas de Witt Talmage und der Sensfationalismus auf der Kanzel. Von Hugo von Kupffer. — De. Albrecht Erlenmeyéèr, Die Schrift. Grundzüge ihrer Physiologie und Patholozie. Von Dr. Heinri. Rohlfs. — Kritische Umschau. — Beitgeschihtliche Mittheilungen, — Neuigkeiten vom Büchermarkt. — Jcurnalliteratur. — Freies Deutsches Hochstift zu Frantfurt a. M. — Anzeigen.
,_ Der Bär, Jlustrirte Berliner Wochenschrift, Eine Chronik fürs Haus. Herausgegeben von Ernst Friedel und Emil Dominik. Verlag der Nicolaishen Verlags - Buchhandlung, R. Stricker, in Berlin. Nr. 2, — Inhalt: Löwe und Löwin. Novelle von Ludovica Hesekiel (Fortseßung). — Joachim L, Roman von Adolf Streckfuß. — Die Bittschriftenlinde vor dem Stadtschlosse in Pots- dam, mit Illustration. Von E. Dominik. — Die Tänzerin Bar- barina. Von L. Sneider (Mortlevung). — Literatur. — Miscellen. — Briefkasten. — Nr. 31. Wwe und Löwin von L. Hesckiel (Fort- seßung). — Joachim T. von Ad. Streckfuß (Fortseßung). — F. Bru- nold, mit JUllustration. — Die Tänzerin Barbarina von L. Schneider Bo Septen Historisher Verein zu Frankfurt a./O. — Miscellen.
Redacteur: J. V.: Riedel,
Verlag der Expedition (Kess\el). Oruck: W. Elsner,
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).
Berlin:
Nichtamiliches.
Preußen. Berlin, 23. Januar. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen Sizung des Herrenhauses gelangte zunächst die Petition der Vertreter westpreußischer Deich- verbände wegen Beschleunigung der Vorarbeiten bebufs Re- gulirung der Weichsel undNogat zur Berathung. Die Gewerbekommission beantragte durch ihren Referenten Herrn Geysmer, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das Haus überwies dieselbe, dem Antrage des Herrn von Simpson-Georgenburg gemäß, der Regierung
Erwägung. O M Dan folgte der mündliche Bericht der Kommission für Agrarverhältnisse über die Petition des Präsidiums des Märkischen Forstvereins in Frankfurt a. O. mit dem Antrage, eine Revision des Gesezes vom 6. Juli 1875, betreffend Schußzwaldungen und Waldgenossenschasten, herbei- zuführen. Der Berichterstatter Herr von der Osten beantragte, in Erwägung, daß das Gesetz zur Beurtheilung der Erfolge desselben zu kurze Zeit in Wirksamkeit gewesen, über die Peti- tion zur Tagesordnung überzugehen. Graf v. d. Schulenburg- Beetzendorf bekäinpfte diesen Antrag, da das bisherige Geseß, in welhem kein Expropriationsrecht konstituirt sei, sih im Gegensaß zu den von demselben erhofften Wirkungen der nöthigen Aufforstung von Schußwaldungen hinderlih er- wiesen habe. Die bäuerlichen Gehöste müßten wieder einen Waldbesiy bekommen. Zu diesem Zweck müsse eine Revision der bestehenden Geseße eintreten, und deshalb sei die Petition der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Graf Brühl gab zu, daß Unzuträglichkeiten vorhanden sein könnten, erklärte sih jedo gegen die Ueberweisung der Petition an die Staatsregierung; denn es sei nicht Sache des Hauses, die Staatsregierung anzuregen, daß die Dampf- maschine der Gesezgebung noch mehr geheizt werde und arbeite, als dies schon der Fall sei. Wenn es nöthig sei, so werde die Staatsregierung von selbst dem Landtage eine Vorlage machen. Herr Dr, Friedenthal charakterisirte das Hauptverdienst der jeßt bestehenden Geseße dahin, daß sie zuerst das Prinzip konstatiren, daß der Wald ein gemeinsames Nationalgut sei, während bis dahin Decennien hindurch das rücksichtslose privatrechtliche Prinzip in E Dn, _Hinderlich seien die Geseße der Förderung des Forstbesißes nie gewesen, ob- wohl sie, indeß ohne Verschulden der Regierung, nicht wirksam genug seien. Jhre Fortentwickelung sei sehr wünschenswerth. Welche Form man zur Erreihung dieses Zweckes wähle, sei gleihgültig. Herr von Knebel-Döberiß befürwortete den An- trag des Grafen Schulenburg, um den Bauernstand vor den liberalen Parzellirungsgedanken zu bewahren. Dieser Antrag wurde sodann vom Hause angenommen. — Der mündliche Berit der Kommission füx den Staatshaushalt und für Finanzangelegenheiten über die Petitionen der Gemeinde- behörden von Cöln und Hagen in Westfalen war wegen Er- frankung des Herrn Hasselbach von der Tagesordnung ab- geseßzt worden. — Die Sitzung {loß um 2 Uhr.
— Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (43.) Sißung seßte das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Feld- und Forstpolizeigeseßles mit §. 2 fort. §. 2 lautet: E
Für die Strafzumessung wegen Zuwiderhandlungen gegen dieses Geseg kommen als Schärfungsgründe in Betracht; „1) wenn die Zuwiderhandlung an einem Sonn- oder Festtage, oder in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenausgang begangen ist; 9) wenn der Zuwiderhandelnde Mittel angewendet hat, um sich unkenntlich zu machen; 3) wenn der Zuwiderhandelnde dem Feld- oder Forsthüter, oder einem anderen zuständigen Beamten, dem Beschädigten oder dem Pfäntungsberc{tigten seinen Namen oder Wohnort anzugeben sich geweigert oder falsche Angaben über seinen oder seiner Gehülfen Namen oder Wohnort gemacht, oder auf Anrufen der vorstehend genannten Personen, stehen zu bleiben die Flut ergriffen oder fortgeseßt hat; 4) wenn der Thäter die Aus- händigung der zu der Zuwiderhandlung bestimmten Werkzeuge oder der mitgeführten Waffen verweigert bat; 5) wenn die Zuwider- handlung von drci oder mehr Personen in gemeinschaftliher Aus- führung begangen ift; 6) wenn die Zuwiderhandlung im Rükfalle begangen ift.“ :
Der Abg. Dr. S-elig beantragte, Nr. 1 dieses Paragraphen zu streichen. / :
Der Regierungskommissar, Geheime Ober-Fzustiz-Rath Freiherr von Bülow, wandte sih gegen die Ansicht, als ob der Richter im Falle des §. 2 stets auf das Doppelte des gewöhnlichen Strafmaßes zu erkennen habe. Wenn viel- mehr neben Strasschärfungsgründen auf der anderen Seite Milderungsgründe vorlägen, könne der Nichter sogar auf das Strasminimum zurückgehen. Er bitte den Paragraphen an- zunehmen, da derselbe den Strafmilderungsgründen in keiner Weise präjudizire, i L
Der Abg. Traeger führte aus, daß es am besten wäre,
diesen Paragraphen ganz ju streichen, da derselbe mit den Prinzipien des Strasgeseßbuches in Widerspru siehe Jm Strafgeseßbuch kenne man Milderungs- und Vershärfungs- ründe; in diesem Paragraphen sei nur von den leßteren die Rede. Der Paragraph führe ein bedenklid/es Moment in den Strasprozeß ein, und seiner Ansiht nah müsse der Richter, wenn ein derartiger Strafs{härfungsgrund vorliege, stets über das niedrigste Strafsmaß hinausgehen. Der ganze Paragraph sei ein Zweifel an der Kapazität des Richters, Das, was da angegeben sei, möge im einzelnen Falle ein er- hwerender Strafgrund sein; es verfehle aber absolut seinen Zweck, wenn es in allen Fällen Geltung haben müsse, weil es dann hauptsählich harmlose Spaziergänger, Natur- shwärmer, Sammlex u. \. w. treffe, welhe meist nur des Sonntags Zeit hätten, ihren Liebbabereien Lauge. Auch die Bestimmung vor Sonnenauf- und nah Sonnen- untergang sei höchst penibel, denn sie erfordere genaueste astronomische Zeitmessung, und es könne die Strafershwerung von einer einzigen Minute abhängen. Er sei immer gegen eine Revision des Strafgeseßbuchs gewesen, am meisten aber auf dem Gebiete der Bagatelle. p
Der Regierungskommissar bestritt, daß dieser Paragra h einen Zweifel gegen die Kapazität der Richter in fih schließe. Es handle si hier niht blos um Richter, sondern auch um
Erste Beilage i zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Freitag, den 23. Januar
nichtjuristishe Polizeivorstände E torsiezer, denen die Spezifizirung der Erschwerungsgründe zur Orientirung zu dienen habe. Auch sei es nach seiner Ansicht dem Richter un- benommen, beim Vorhandensein mildernder Umstände auch in den hier angeführten erschwerten Fällen auf das Strasminimum herabzugehen. : e :
Der Abg. Dr, Windthorst erklärte, für den §8. 2 stimmen zu wollen, obschon er niht mit allen Nummern, namentlich nit mit Nr. 3, einverstanden sei. Es liege in der mensch- lihen Natur, sih der Strafe soweit als mögli zu entziehen ; auch das Strafgesezbuh kenne dafür keinen besonderen Para- graphen. Er bitte den Präsidenten, über jede Nummer ein- zeln abstimmen zu lassen. : /
Der Abg. Cremer wandte sich gegen die Strafverschär- sungen des §. 2; er habe von dem Gesez und besonders von diesem Paragraphen den Eindruck bekommen, als ob es aus- drüdlih von Großgrund- und Waldbesißern gemacht sei. Man behandle die Sache so, als ob es dasselbe wäre, ein Blatt vom Baume oder einen Ziegel vom Dache zu nehmen. Das Geseß treffe auch harmlose Spaziergänger, man werde nicht Schuß- leute genug zur Ueberwachung aufstreiben können. Ein zelne Nummern des 8. 2, besonders den vom Unkenntlichmachen handelnden, finde er niht präzis genug formulirt und zu Mißbräuchen Anlaß gebend. :
Der Staats-Minister Dr. Lucius führte aus, daß man sih in einem circulus vitiosus bew:ge, wenn man immer an- nehme, daß es sich um harmlose Spaziergänger handele, an- statt anzunehmen, daß von Forst- und Feldsrevlern die Rede sei. Gerade der vorliegende §. 2 entspreche genau cinem Paragraphen des Forstfrevelgeseßes von 1847. Er bitte um Aufrechterhaltung der verschärfenden Gründe. Gegen das Strafgeseß könne der vorliegende Entwurf {on deshalb nicht verstoßen, weil dort die Rcgelung dieser Materie ausdrücklich vorbehalten sei. Auf die Bedenken des Abg. Windthorst
egen Nr. 3 erwidere er, daß unter den dorl erwähnten „zu- fändiaen Beamten“ zweifellos vereidete öffentliche Beamte zu verstehen seien.
Der Abg. Frhr. von Fürth de im Gegensaß zu seinem Fraktionsgenossen, dem Abg. Cremer, die Annahme des 8. 2, da ein Wald- und Feldfrevel am Sonntag immer härter geahndet werden müsse, als an Wochentagen. Gerade der Friedenstag, der Sonntag, werde zu Wald- und Feld- freveln sehr häufig mißbraucht. : S
Der Abg. Francke führte aus, daß es schon strafgeseßlich vorgesehen sei, wenn sih Jemand einen falshen Namen gebe, und daher niht noch befonders in diesem Gese berücksichtigt werden dürfe. Auch sonst habe er verschiedene juristische Be- denten gegen diesen Paragraphen, Die Begehung einer straf- baren Handlung am Sonntage könne wohl ein Strafverschär- fungsgrund sein, müsse es aber nicht, besonders nicht in leichteren Fällen. Diese Erwägung ekheishe eine andere Fassung des Paragraphen; im Augenblick sei er aber nit in der Lage, ein gehörig redigirtes Amendement vorzulegen.
Nach einer kurzen Bemerkung des Regierungskommissars wurde ein Antrag auf Schluß der Diskussion angenommen, Nach einem resumirenden Schlußwort des Referenten wurden hierauf die einzelnen Nummern des §. 2 und sodann der ganze Paragraph vom Hause genehmigt.
8. 3 lautet:
Im Rükfalle (§. 2 Nr. 6) befindet si{, wer, nachdem er auf Grund dieses Geseßes wegen einer in demselben mit Strafe be- drohten Handlung im Königreiche Preußen vom Gerichte oder dur polizeilihe Strafoersfügung rechtskräftig verurtheilt worden ift, innerhalb der nächsten zwei Jahre dieselbe oder eine gleichartige strafbare Handlung, sei es mit oder ohne ershwerende Umstände, begeht, Als gleichartig gelten : l
1) die in demselben Paragraphen oder, falls ein Paragraph mehrere strafbare Handlungen betrifft, in derselben Paragraphen- nummer vorgesehenen Handlungen ; : i
2) die Entwevdung, der Versuch einer solchen und die Theil- nahme (Mii1thäterschaft, Anstiftung, Beihülfe), die Begünstigung und die Hehlerei in Beziehung auf eine Entwendung. -
ZU diesem Paragraphen beantragten die Abgg. Dr. Seelig und Frhr. von Fürth statt der rechtskräftigen Verurtheilung nas gebüßte Strafe zur Vorausseßung des Rückfalls zu machen. Der Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa wies als Referent auf die Schwierigkeit hin, die erfolgte Vollstreckung von Vorstrafen zu konstatiren. Auch liege oft ein langer Zwischenraum zwischen der rechtskräftigen Verurtheilung und der Strasfvollstreckung. Alle Delikte, die in diesen Zwischen- raum fielen, wären nach dem Antrage Seelig nicht als rück- fällig zu erachten, was sich nicht emp Ce, 4 :
Der Abg. Pr. Reichensperger (Olpe) erklärte sih ent- schieden gegen die hier erfolgte Durchbrehung des Prinzips des jeßigen Strafrehts und gegen die Rüdkehr zu dem alten, von Wissenschaft und Praxis als inhuman verworfenen Prin- zip, die erfolgte rechtskräftige Verurtheilung und nicht die exequirle Strase als Kriterium des Rückfalls festzustellen. Zu- dem sei gerade diese Materie zu einer milderen Beurtheilung durchaus geeignet. : : A
Der Abg. von Luck bestritt, daß hier das Prinzip des Reichs - Strafgesezbuchs durhbrohen werde. Gerade diese Materie sei der landesgeseßlichen Regelung vorbehalten wor- den, und hier empfehle es sih analog A B NaU dgeseye die alte preußische Tradition, die nux mit Widerstreben von dem Bundesrathe verlassen sei, aufreht zu erhalten. :
Der Regierungskommissar trat diesen Ausführungen bei.
Nach Ablehnung des Antrages Seelig wurde §. 3 unver-
ändert Bn e é aurel: ® Si im §. 57 des Sra sge lens bei der Verurtheilung von Personen, welche zur Zeit der Begehung der That das zwölfte, aber nit das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatten, vorgesehene Strafermäßigung findet bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz keine Anwendung. M Die Abgg. iebiger und Dr. v. Cuny beantragten prinzi- paliter die Streichung dieses Paragraphen, eventuell die mil- dere Strafbemessung nur in dem Falle des 8. 57 Nr. 3 des
} Strafgeseßbuchs auszuschließen.
i s B ravte darauf aufmerksam, daß das Geseß niht nux den {weren Forstfrevel, sondern auch sehr
leihte Straffälle treffe. Nun sollten die Leßteren in Ueber- einstimmung mit dem Bao i nur mit Verweis be- straft werden, weil jeder Mensch si leiht einer solchen Ueber- tretung shuldig machen könne. Diejenigen, welche das Geseß be- kämpften, seien meist Juristen und durhdrungen von der Ansicht, daß ein gegebenes Gesey auch argewendet werden müsse. Die Anhänger des Geseßes glaubten, man könne etwas dabei nachlassen; das sei aber niht der Fall. Man gebe doch keine Gescße, um sie niht auszuführen. Die Gesehe seien stets bitterer Ernst. Man sollte den Waldfrevel jo strenge wie möglich bestrafen, aber Handlungen, welche bisher niht für strafbar gegolten hätten, müßten auch straffrei bleiben, und darum beantrage er Ablehnung 5 Der Abg. Dr. von Cuny erklärte, es seien in dieses ol aat Bestimmungen mechanish aufgenommen worden, die wohl au Forstdiebstahl paßten, aber niht auf so leihte Vergehen, wie die seien, deren Bestrafung im §. 4 vorgenommen werden solle. Schließe man den Verweis als Strafe für diese Ver- gehen, namentli für jugendlihe Verbrecher, denen do nicht das Bewußtsein der Strafbarkeit für leichte Uebertretungen innewohne, aus, so komme man dazu, daß bei einem leichten Diebstahl auf Geldstrafe oder Haft erkannt werden müßte, da- gegen bei einem gemeinen Diebstahl es der Richter bei einem Verweise L alen fönne. Er empfehle deshalb die Streichung des Paragraphen. ¿ Der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa entgegnete, daß gerade die Delikte dieses Geseges meistens von jugendlihen Personen begangen würden, denen aber das Bewußtsein von der Strafbarkeit ihrer Handlung voll- ständig e fe 2 Die Vorausseßung des §. 57 des Straf- geseßbuches treffe also hier nicht zu. — Darauf wurde §. 4 mit dem Eventualantrage Fiebigér angenommen und ebenso unverändert ohne Debatte die §S. 5—8, Diese Paragraphen lauten : ;
8. 5. Für die Geldstrafe, den Werthsersaß (S. 67) und die Kosten, zu denen Personen verurtheilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste eines Anderen stehen und zu dessen Hausgenossenschaft gehören, ist leßterer im Falle des Unvermögens der Verurtheilten für haftbar zu erklären und zwar unabhängig von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst auf Grund dieses Va oder des §. 361 Nr. 9 des e L La verurtheilt wird, ird festgestellt, daß die That nicht mit seinem Wissen verübt ist oder daß er sie niht verhindern konnte, so wird die Hastbarkeit niht ausgesprochen. : :
Hat der Thäter noch niht das zwölfte Lebensjahr vollendet, so wird derjenige, welher in Gemäßheit der vorstehenden Bestim- mung haftet, zur Zahlung der Geldstrafe, des Werthsersaßes und der Kosten als unmittelbar haftbar verurtheilt. Dasselbe gilt, wenn der Thäter zwar das zwölfte, aber noch nicht das actzehnte Lebensjahr vollendet hatte und wegen Mangels der zur Erkenntniß der Strafbarkeit seiner That erforderlichen Einsicht freizusprechen ift, oder wenn derselbe wegen eines seine freie Willensbestimmung audscließenden Zustandes straffrei bleibt, i
Gegen die in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen als baftbar Erklärten tritt an die Stelle der Geldstrafe eine Freiheits- trafe nicht ein. s | n 8 Entwendungen, Begünstigung und Hehlerei in Be- ziehung auf solche, sowie rechtswidrig und vorsäßlih begangene Beschädigungen (§. 303 des Strafgeseßbuchs) und Begünstigung in Beziehung auf folche unterliegen den Bestimmungen dieses Gesetzes nur dann, wenn der Werth des Entwendeten oder der angerichtete Shaden zehn Mark nicht übersteigt.
, 7. Die Beihülfe zu einer nah diesem Gesetze strafbaren Entwendung oder vorsäßlichhen Beschädigung wird mit der vollen Strafe der Zuwiderhandlung bestraft. : E
8, 8. Der Versu der Entwendung, die Begünstigung und Hehlerei in Beziehung auf eine Entwendung sowie die Begünsti- gung in Beziehung auf eine nach diesem Gesetze flrafbare vor- säßliche Beschädigung werden mit der- vollen Strafe der Ent- wendung beziehungsweise vorsäßlihen Beschädigung bestraft.
Die Bestimmungen des §. 257 Abs. 2 und 3 des Reichs- strafgeseßbuchs finden Anwendung. L
Hierauf vertagte si das Haus um 3? Uhr.
Statistische Nachrichten.
Nr. 19 der „Stagtistishen Mittheilungen über das Großherzogthum Baden“ is die Ernte 1878 im Groß- herzogthum, wie folgt, ermittelt worden: gut für Klee, Luzerne, Esparsette, Runkelrüben, Zuckerrüben, Kraut, Heu, Dehmd, Futter; ziemlich gut für Hafer, Raps, Tabak, Cichorien, Futterhaldfrüchte und Stroh; wenig über den Durchschnitt für Weizen, Spelz, Misch- fruht, Flahs, Hopfen Handelsgewächse; Durchschnitt für Gerste, Stoppelrüben, Mohn, Wein nach Güte, Getreide, die Gesammt- ernte, Obst ; wenig unter dem Durchschnitt für Roggen, Hanf und Wein; ziemlich [{chlecht für Wein nach Menge und Kartoffeln. — Im Jahre 1878 ertheilten die Großherzoglichen Bezirksämter 115 Ürkunden über die Aufnahme in die badishe Staatsangehörigkeit und 426 über die Entlassung aus derselben. Von den ersteren waren 44 Naturalisationsurkunden, 1 Wiederverleihungsurkunde; 70 be- trafen den Uebergang aus einer deutschen Staatsangehörigkeit in die badishe. Von den Entlassungsurkunden betrafen nur 17 den Ueber- gang in eine andere deutsche Staatsangehörigkeit, bei 409 erfolgte ¡ugleih die Entlassung aus der Reichsangehörigkeit. Aufgenommen wurden 157 m. und 75 w., zusammen 232 Personen, entlassen 523 m. und 237 w., zusammen 760 Personen. Von den leßteren gingen 362 nah fremden Welttheilen. Die Zahl der Auf- genommenen ist gegen 1877 um 46, die der Entlassenen um 169 ge- stiegen. 125 der Aufgenommenen brachten 360556 4 ei pn mit, 310 Personen führten 428 001 A Vermögen aus; rüsihtlich der übrigen find die Vermögensverbältnisse nicht ermittelt worden. Anfangs 1878 gab es im Großzerzoghum 395 Schiffe von 674 904 Ctr. Tragfähigkeit, gegen 535 Schiffe von 776 592 Ctr. in 1873. Davon waren 28 (1873 15) Dampfschiffe mit 90 491 (10 000) Ctr. Tragfähigkeit (ungerechnet 7 Serpvampli ed davon 9 (7) auf dem Bodensee, 19 (8) auf dem Rhein. : 3600 0 waren Segelschiffe mit 584 413 (766 592) Ctr. Lraafähigkeit. Au den Bodensee kamen im Ganzen 28 (28) Schiffe mit 31600 (25 170) Ctr., auf den Rhein 77 (100) Schiffe mit 141340 (137 880) Ctr., auf den Neckar 246 (365) Swiffe mit 456 269 E 960) Ctr.,, auf den Main 44 (42) Schiffe mit 45 695
44 592) Ctr.